Prüfung der MRSA-Prävention und MRSA-Abwehr an Krankenhäusern in Karlsruhe durch das Gesundheitsamt
| Vorlage: | 2015/0204 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 27.03.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.05.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 24. März 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 19.05.2015 2015/0204 14 öffentlich Prüfung der MRSA-Prävention und MRSA-Abwehr an Krankenhäusern in Karlsruhe durch das Gesundheitsamt 1) In welchen Zeitabständen werden je die Kliniken und Krankenhäuser in Karlsruhe, also auch das Städtische Klinikum, durch das Gesundheitsamt in Bezug auf ihre MRSA-Präventionsmaßnahmen und MRSA-Abwehr in der Regel überprüft? 2) Wie oft wurden die Kliniken und Krankenhäuser in Karlsruhe je in den letzten 5 Jahren dahingehend vom Gesundheitsamt geprüft ? - bitte Kliniken je einzeln aufführen - 3) Sind die Prüfungen angemeldet? 4) Gibt es auch unangemeldete Prüfungen? a) Wenn nicht, würde die Stadt dies als sinnvoll erachten? 5) Was wird in der Regel geprüft (am Beispiel des Städtischen Klinikums)? 6) Wie werden die Ergebnisse einer solchen Prüfung im Städtischen Klinikum kommuniziert? Laut Medienberichten sind die Prüfungen und Tests der MRSA-Präventions- und Abwehrmaßnahmen von Kliniken und Krankenhäusern durch die jeweils zuständigen Gesundheitsämter in Bezug auf Qualität und Quantität sehr unterschiedlich. Wie sieht es in Karlsruhe damit aus, soll die Anfrage klären helfen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2015 Sachverhalt / Begründung:
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 24.03.2015 eingegangen: 24.03.2015 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2015 2015/0204 14 öffentlich Dezernat 5 Prüfung der MRSA-Prävention und MRSA-Abwehr an Krankenhäusern in Karlsruhe durch das Gesundheitsamt MRSA = Methicillin resistenter Staphylokokkus aureus *MRE = multiresistenter Erreger (u. a. MRSA) 1) In welchen Zeitabständen werden je die Kliniken und Krankenhäuser in Karlsruhe, also auch das Städtische Klinikum, durch das Gesundheitsamt in Bezug auf ihre MRSA- Präventationsmaßnahmen und MRSA-Abwehr in der Regel überprüft? Krankenhäuser unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsäm- ter. Dazu werden in unterschiedlichen Abständen Prüfungen im Rahmen von Begehungen vorge- nommen. Maßnahmen der Kliniken zur MRSA-Prävention und MRSA-Abwehr sind bei diesen Begehungen eines von vielen infektionshygienisch relevanten Themen. Seit Oktober 2011 existiert das MRE*-Netzwerk Karlsruhe. In diesem Netzwerk wurde ein Ar- beitskreis Krankenhäuser gegründet, in dem das Gesundheitsamt zusammen mit allen Kranken- häusern der Stadt und des Landkreises Karlsruhe Probleme und Fragestellungen zu multiresisten- ten Erregern bespricht. Dieser Arbeitskreis trifft sich seither zweimal jährlich. Dabei legen die Häu- ser (mit zuvor eingeholtem Einverständnis ihrer Geschäftsleitungen) ihre hausinternen Daten zu den verschiedenen Erregern dem Netzwerk offen. Vom Screening über sinnvolle Diagnostik bis zu geeigneten Isolationsmaßnahmen und Therapieformen werden alle relevanten Probleme vertrau- lich besprochen und Regelungen vereinbart. Deutliche Steigerungen der kummulativen MRSA- Screeningrate und Vereinheitlichung von Präventionsmaßnahmen sind erfreuliche Erfolge dieser Arbeit. 2) Wie oft wurden die Kliniken und Krankenhäuser in Karlsruhe je in den letzten 5 Jah- ren dahingehend vom Gesundheitsamt geprüft? Bitte Kliniken je einzeln aufführen. 3) Sind die Prüfungen angemeldet? 4) Gibt es auch unangemeldete Prüfungen? Diese Fragen werden gemeinsam beantwortet: Wie schon unter Punkt 1 aufgeführt, gibt es keine Begehungen unter dem alleinigen Gesichts- punkt der Prüfung der MRSA-Prävention und MRSA-Abwehr. Als Anlage ist eine Liste mit den Begehungen durch das Gesundheitsamt in den einzelnen Karls- ruher Kliniken beigefügt. In der Regel werden diese Begehungen angemeldet durchgeführt. Er- folgen Begehungen jedoch aus Anlass einer konkreten Beschwerde, werden diese unangemeldet durchgeführt. Seite 2 5) Was wird in der Regel geprüft? Die Begehungen/Prüfungen fallen sehr unterschiedlich aus und werden den Begebenheiten der jeweiligen Klinik und aktuellen Fragestellungen angepasst. In der Regel werden zunächst die hausinternen Daten zu nosokomialen Infektionen und multiresistenten Erregern eingesehen sowie Einsicht in die Protokolle der Hygienekommission genommen. Danach werden bestimmte Berei- che der Klinik begangen, die aus Sicht des Gesundheitsamtes von besonderer infektionshygieni- scher Bedeutung sind oder die wegen geplanter oder erfolgter Umbaumaßnahmen besichtigt werden. Beispielhaft wurden bei der letzten Begehung im Städtischen Klinikum Karlsruhe die Chirurgische Intensivstadion, die Stadion B15 (Dialyse) sowie die Stadion C15 (Neurochirurgie) inklusive Perso- nalumkleidebereich begangen. Im Jahr zuvor war die neonatologische Intensivstadion („Früh- chenstation“) Begehungsschwerpunkt gewesen. 6) Wie werden die Ergebnisse einer solchen Prüfung im Städtischen Klinikum kommuni- ziert? Die Ergebnisse der MRSA-Überwachung werden im Städtischen Klinikum Karlsruhe regelmäßig durch die Krankenhaushygiene mitgeteilt. Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt in folgendem Turnus an die aufgeführten Gremien: - Hygienekommission Regelmäßige jährliche Berichte an die Hygienekommission - Pflichtunterweisungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Städtischen Klinikums ist verpflichtet, einmal jährlich an einer zentralen Pflichtunterweisung teilzunehmen. „ Der Gesetzgeber / Verordnungsgeber hat für Krankenhäuser eine Reihe gesetzlicher oder untergesetzlicher Normen (Verordnungen) erlassen, mit deren Hilfe Risikoprävention und umfas- sendes Qualitätsmanagement betrieben werden soll. Das Städtische Klinikum Karlsruhe ist in 15 Handlungsfeldern an detaillierte gesetzliche und untergesetzliche Normen gebunden (sog. „geregelte Bereiche“). In diesen Feldern bestehen bin- dende Verpflichtungen zu regelmäßigen Unterweisungen/Schulungen.“ (Auszug aus dem internen Fortbildungsprogramm des Städt. Klinikums) An 16 Veranstaltungen werden die Themen Biostoffverordnungen/Hygiene geschult. - Aufsichtsrat des Städtischen Klinikums Karlsruhe Der ärztliche Direktor erstattet nach Rücksprache mit der Klinikhygiene regelmäßig an die Mit- glieder des Aufsichtsrates Bericht. - MRE-Netzwerk Die Ergebnisse werden innerhalb des MRE-Netzwerkes dem Gesundheitsamt mitgeteilt und innerhalb dieses Netzwerkes vertraulich bewertet.
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Begehungen einzelner Kliniken in Karlsruhe seit 01.04.2010 Städtisches Klinikum: September 2010 Juli 2011 September 2011 März 2012 März 2013 September 2014 St. Vincentius-Klinken: März 2010 August 2011 Mai 2012 Oktober 2012 März 2013 Mai 2013 Juni 2013 September 2013 November 2013 Mai 2014 Juni 2014 Dezember 2014 Diakonissen- Krankenhaus: August 2011 Januar 2013 September 2013 Februar 2015 Paracelsus-Klinik: Juli 2010 Januar 2011 Dezember 2011 Juni 2012 April 2014 Dezember 2014 Klinik für Herzchirurgie: Januar 2014 November 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Mai 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 14 der Tagesordnung: Prüfung der MRSA-Prävention und MRSA-Abwehr an Krankenhäusern in Karlsruhe durch das Gesundheitsamt Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 24. März 2015 Vorlage: 2015/0204 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Juni 2015