Kosten der Unterkunft bei Hartz IV - Anerkennung bzw. Nichtanerkennung in Karlsruhe
| Vorlage: | 2015/0203 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 27.03.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 24. März 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2015 2015/0203 27 öffentlich Kosten der Unterkunft bei Hartz IV - Anerkennung bzw. Nichtanerkennung in Karlsruhe 1. Wie hoch war der prozentuale Anteil der nicht anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) in Karlsruhe in den Jahren 2011 bis 2014 (Prozentanteil der von den SGB-II-Trägern tatsächlich geleisteten Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft)? – bitte pro Jahr angeben. 2. Wie hoch waren diese Anteile in absoluten EURO-Beiträgen (bitte pro Jahr angeben)? 3. Wie hoch waren diese Anteile in absoluten EURO-Beträgen im Durchschnitt pro (von Nichtanerkennung von KdU betroffener) Bedarfsgemeinschaft? - bitte pro Jahr angeben. 4. Wie hoch waren die prozentualen Anteile der nicht anerkannten KdU nach Typ des Haushalts? – Bitte aufschlüsseln pro Jahr nach: Singles, Alleinerziehende, Partner mit Kindern, Partner ohne Kinder, Sonstige. 5. Wie hoch waren diese Anteile prozentual und absolut aufgeschlüsselt in Miet- bzw. Heizkosten im Durchschnitt pro (von Nichtanerkennung betroffener) Bedarfsgemeinschaft? 6. Liegen der Stadt Karlsruhe dazu Vergleichsdaten zu anderen Kommunen in Baden-Württemberg vor? – Wenn ja, wie sieht dieser Vergleich aus, wo „ordnet“ sich da die Stadt Karlsruhe ein? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit betrug die Summe der nicht anerkannten Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Beziehende im Jahr 2012 4,7 Prozent der von den SGB-II-Trägern tatsächlich geleisteten KdU-Aufwendungen. Nicht anerkannte Kosten der Unterkunft stellen erhebliche Härten für die Betroffenen Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ dar, die sowieso schon am Existenzminimum kleben. Statistiken stellen zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen Kommunen/Landkreisen in Bezug auf die Anerkennungsraten der Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Beziehende fest. Wie sich das in Karlsruhe verhält, soll die Anfrage klären helfen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. April 2015
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 24.03.2015 eingegangen: 24.03.2015 Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2015 2015/0203 27 öffentlich Dez. 3 Kosten der Unterkunft bei Hartz IV - Anerkennung bzw. Nichtanerkennung in Karlsruhe 1. Wie hoch war der prozentuale Anteil der nicht anerkannten Kosten der Unter- kunft (KdU) in Karlsruhe in den Jahren 2011 bis 2014 (Prozentanteil der von den SGB-II-Trägern tatsächlich geleisteten Aufwendungen für die Kosten der Unter- kunft)? – bitte pro Jahr angeben. Prozentualer Anteil der nicht anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) in Karlsruhe 2011 2012 2013 2014 2,0 % 2,0 % 1,5 % 1,4 % 2. Wie hoch waren diese Anteile in absoluten EURO-Beträgen (bitte pro Jahr ange- ben)? Absolute Anteile der nicht anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) in Karlsruhe 2011 2012 2013 2014 989.472 € 1.098.900 € 859.740 € 870.408 € 3. Wie hoch waren diese Anteile in absoluten EURO-Beträgen im Durchschnitt pro (von Nichtanerkennung von KdU betroffener) Bedarfsgemeinschaft? – bitte pro Jahr angeben. Da es keine statistischen Daten zur Anzahl der Bedarfsgemeinschaften gibt, bei denen die volle KdU nicht anerkannt wird, können hierzu keine Angaben gemacht werden. Seite 2 4. Wie hoch waren die prozentualen Anteile der nicht anerkannten KdU nach Typ des Haushalts? – Bitte aufschlüsseln pro Jahr nach: Singles, Alleinerziehende, Partner mit Kindern, Partner ohne Kinder, Sonstige. Prozentualer Anteil der nicht anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) in Karlsruhe nach dem Typ der Bedarfsgemeinschaften. Jahr Single Alleinerziehende Partner mit Kindern Partner ohne Kinder 2011 2,5 % 1,7 % 1,3 % 2,3 % 2012 2,4 % 1,5 % 1,6 % 2,4 % 2013 1,7 % 1,1 % 1,3 % 2,0 % 2014 1,5 % 1,3 % 1,4 % 1,3 % 5. Wie hoch waren diese Anteile prozentual und absolut aufgeschlüsselt in Miet- bzw. Heizkosten im Durchschnitt pro (von Nichtanerkennung betroffener) Be- darfsgemeinschaft? Da es keine statistischen Daten zur Anzahl der Bedarfsgemeinschaften gibt, bei denen die volle KdU nicht anerkannt wird, können hierzu keine Angaben gemacht werden. Ebenfalls liegen keine detaillierten Daten zu den einzelnen Bestandteilen der KdU in diesen Fällen vor. 6. Liegen der Stadt Karlsruhe dazu Vergleichsdaten zu anderen Kommunen in Ba- den-Württemberg vor? – Wenn ja, wie sieht dieser Vergleich aus, wo „ordnet“ sich da die Stadt Karlsruhe ein? Vergleichsdaten zu anderen Städten in Baden-Württemberg. Prozentualer Anteil der nicht anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) : Jahr Karlsruhe Mannheim Freiburg Pforzheim Heidelberg 2011 2,0 % 2,8 % 9,4 % 6,2 % 4,7 % 2012 2,0 % 3,3 % 5,5 % 4,4 % 4,6 % 2013 1,5 % 3,4 % 5,2 % 3,6 % 5,2 % 2014 1,4 % 3,0 % 5,4 % 3,6 % 5,0 % Der Erhalt und die Sicherung des Wohnraums für die Bürgerinnen und Bürger sind in der Stadt Karlsruhe von überragender Bedeutung.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. April 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 27 der Tagesordnung: Kosten der Unterkunft bei Hartz IV – Anerkennung bzw. Nichtanerkennung in Karlsruhe Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 24. März 2015 Vorlage: 2015/0203 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Mai 2015