Erlass einer Rechtsverordnung über die Benutzung des Baggersees Grötzingen sowie Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über das Baden
| Vorlage: | 2015/0190 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.03.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.05.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage A Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung des Baggersees Grötzingen vom19.05.2015(StadtZeitungvom) Aufgrund §21Abs.2 des Wassergesetzes Baden-Württemberg(WG) vom 03.12.2013 (GBl. Nr. 17, S. 389), zuletzt geändert am16.12.2014 (GBl. Nr. 24, S. 777)hat der Ge- meinderat als Ortspolizeibehörde in seiner Sitzung vom19.05.2015folgende Rechtsver- ordnung beschlossen: § 1 Geltungsbereichund Zweck (1)Diese Rechtsverordnung gilt für den Baggersee Grötzingen und dessen Seeuferbe- reich mit Ausnahmealler Flächen, die im Naturschutzgebiet "Weingartener Moor- Bruchwald Grötzingen" liegen(nordöstlicher Seeteil mit Umgebung). (2)Bestandteil dieser Rechtsverordnung ist die beiliegende Karte zur grafischen Darstel- lung der Zoneneinteilung (Nutzungsbereiche) im Maßstab 1:2.500 mit Stand vom 04.03.2015, auf deren zeichnerische und textliche Festsetzungen Bezug genommen wird. Sie ist bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Karlsruhe kostenlos zur Ein- sicht verfügbar. (3)DieBestimmungendieser Rechtsverordnungdienendem Schutz der Natur,der Re- gelung der Nutzungsinteressen amSee,der Konkretisierung des Rechts auf Ge- meingebrauch, der Sicherstellung der Erholung und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheitund Ordnung.Die nachstehend als "Naturschutzzone" (Zone E)bezeichneten ökologisch hochwertigen Bereiche sollenvorBeeinträchti- gungendurchintensive bzw.ungesteuerte Nutzunggeschützt werden, damit die dort vorhandenenökologischen Potenzialesich weiterentwickeln können. § 2 Seeuferbereichund Einteilung des Sees (1)Der Seeuferbereich erstreckt sich von derUferlinie bzw. der tatsächlichenWasser- standslinie auf die in der beiliegenden Kartemarkierte Fläche rund um densüdwest- lichen Seeteil(aufFlst.Nr. 7552).ZumSeeuferbereich im Sinne dieser Verordnung gehört nicht dasFlst.Nr. 7552/9. (2)Am Baggersee Grötzingenist derGemeingebrauchin folgenden Bereichen nach Maßgabe der Regelungen in den §§ 3 ff.dieser Verordnung zulässig: inderZone A (öffentliche Badestelle)amsüdöstlichen Ufer dessüdwestlichen Seeteilsinnerhalb der durch Bojen abgegrenzten Seefläche, -2- in derZone B (Trainingsbereich motorlose Rettungsgeräte/Taucher),die sichent- sprechend der Darstellung in der beiliegenden Kartean die Zone A westlich und nördlich anschließt, in der Zone C (Nutzungsbereich Taucher), die sich entsprechend der Darstellung in der beiliegenden Karte an die Zone B westlich anschließend, nördlich darüber hinaus ragt und im Westen begrenzt ist durch die Naturschutzzone, in der ZoneD (Nutzungsbereichfür kleine Boote ohne eigene Triebkraft), die sich auf dieSeefläche, mit Ausnahme der Zonen A-Cund der Naturschutzzone Eer- streckt. (3)Außerhalb der Bereiche für den Gemeingebrauch(ZonenAbis D)wird dersüdwest- liche Teil desBaggerseesGrötzingenentsprechend der Darstellung in der beiliegen- den KartealsNaturschutzzone(ZoneE)ausgewiesen, die als Rückzugsraum den Tier-und Pflanzenarten dient und in derzum Schutz der NaturkeinGemeinge- brauch zulässig ist, soweithierfür keine Ausnahmennach § 6erteilt wurden. (4)Die Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Naturschutzgebiet "Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen" bleibt unberührt. Nach dieser sind u.a.das Baden(einschließlich Tauchen)im gesamtennord-östlichen Seeteil(außer- halb der Zonen A-E)sowie das Verlassen der Wege im Naturschutzgebiet verboten. § 3 Zulässige Handlungen (1)Das Badenin der Zeit vom1. Mai bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres von Son- nenaufgang bis Sonnenuntergangim Grötzinger Baggersee istzulässig: innerhalb dermit Bojen abgegrenzten öffentlichen Badestelleam südöstlichen Ufer des südwestlichen Seeteils(Zone A), im Rahmen der nachstehenden Regelungen zu Mehrfachnutzungenauch in den ZonenB und Csowie vomFlst. Nr. 7552/9 (Gelände Wassersportgemeinschaft Grötzingen e. V.- WSGG)ausin derunmittelbar angrenzendenSeeflächebis zu einerUferentfer- nung von 50 m. Der Zugang zur öffentlichen Badestelleerfolgtvoman die Zone A angrenzenden Seeuferbereich; als Liegewiese darf nur der dortigeSeeuferbereich entsprechend der Darstellung in der beiliegenden Karte genutzt werden. (2)In der Zone B istin der Zeit vom1. Mai bis zum 31. Oktoberdie Nutzung durch die DLRG e. V. zur Durchführung des Trainings mit motorlosen Rettungsgeräten an bis zu zwei Wochentagen (zwischen Montag und Freitag) sowie zusätzlichbei Bedarf an Samstagen und Sonntagen, jeweils für zwei bis drei Stunden zulässig. Die zeitli- -3- che Lage der Trainingszeiten wird mit der Ortsverwaltung Grötzingen abgestimmt. Im Übrigenist in der Zone B das Badenallgemeinzulässig. (3)In den Zonen B undC ist das Tauchenmit Atemgerätenzulässigim Zeitraum zwi- schen dem1. Mai und dem 31.Oktober eines jedenJahres in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergangfür Personen, die im Besitz einer von der Ortsverwaltung Grötzingen ausgegebenenTauchberechtigungskartesind. Perso- nenbezogeneTauchberechtigungskarten werdenan maximal6Personen pro Tauch- tagausgegeben. Diese müssen nachweisen, dass sieim Besitz eines Tauchbrevets sind, das mindestens Kenntnisse nach ISO 24801-2 bzw. DIN EN 14153-2 bestätigt. Die Tauchberechtigungskarten sind bei Kontrollen vorzuzeigen. (4)In der Zone Dwird der Gemeingebrauch unbeschadet der Regelung in § 3 Abs. 1 auf dasBefahren mit kleinen Booten ohne eigene Triebkraft, dievomFlst. Nr. 7552/9ein-bzw.ausgebracht werden,beschränkt. (5)Der Ein-und Ausstieg von Tauchernist nuramvor Ort und in der beiliegenden Kar- temarkierten Tauchereinstiegam Rand der ZoneCzulässig. DasEin-und Ausbrin- gen von Wasserfahrzeugen (außer Badebooten) ist im Bereich des Tauchereinstiegs sowie vomFlst. Nr. 7552/9aus zulässig. (6)In den Zonen B, C und D ist die Nutzung durchdie Feuerwehrnach vorheriger An- meldung bei der Ortsverwaltung Grötzingenzu Übungszwecken, insbesonderezum Befahren mit Booten sowiezumEinsetzen von Rettungsgeräten zulässig. (7)Der Zugang mit Hunden odergeführtenPferdenan bzw. in den Seeistinder Zeit vom1. Mai bis zum 31. Oktoberausschließlichindenjeweilsvor Orthierfür ausge- wiesenenBereichen zulässig; für Pferde während diesesZeitraumsjedoch nur von Sonnenaufgang bis10 Uhr. (8)Im See und imSeeuferbereich sind Pflege-und Unterhaltungsmaßnahmen im Rah- men der gesetzlichenUnterhaltungspflicht zulässig; ferner ist die nach Fachrecht ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung zulässig. (9)Diejagd-undfischereirechtlichenBestimmungenwerdendurchdieseVerordnung nichtberührt;das Angeln istfürnachdemFischereigesetzBerechtigteamSeeufer sowie von Booten auszulässig. § 4 Verbotene Handlungen (1)ImBaggersee Grötzingensowie in dessenSeeuferbereich sind folgende Handlungen untersagt: 1.das Betreten von Böschungen mit Schilf-oder Röhrichtbewuchs, 2.das Befahren mit und das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen(mit Aus- nahme von Rettungsfahrzeugen), -4- 3.Abfälle(auch Tierkotoder Kleinabfälle)außerhalb der hierfür vorgesehenen Be- hälterzurück zu lassen, 4.Feuer zu machen oder zu Grillen, 5.vermeidbaren Lärm zu verursachen,der geeignet ist, Dritte erheblich zu belästi- gen oder Störungen der Natur zu verursachen, 6.Tonwiedergabegeräte o. ä. zu verwenden, 7.zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgangzu lagern, 8.andere Besucherzu gefährden oder zu belästigen, 9.in der Zeit vom1. Mai bis 31. Oktoberauf der Liegewiese außerhalb des be- schilderten Hundebereichs(§ 3 Abs. 7)Hundeoder andere Tieremitzuführen mit Ausnahme von medizinischen Begleithunden, 10.in der Zeit vom1. Mai bis31. OktoberHunde oder andere Tiere imSeeuferbe- reich frei laufen zu lassen(mit Ausnahmeunmittelbar beimBetreten bzw.beim Verlassen des Gewässers), 11.denSeeuferbereichmit Pferdenaußerhalb des vor Ort hierfürbeschildertenBe- reichs(§ 3 Abs. 7)zu betreten, 12.den vor Ort beschilderten „Pferdezugang“ (§ 3 Abs. 7) in der Zeit vom1. Mai bis 31. Oktober außerhalb des Zeitraums von Sonnenaufgang bis 10 Uhr zu nutzen, 13.wild lebende Tiere zu füttern, 14.Kompressoren oder andere motorbetriebene Geräte zu betreiben, 15.der Aufenthalt im Seeuferbereich außerhalb der zur öffentlichen Badestelle ge- hörenden Liegewiese bzw. außerhalb eingerichteter Wege. (2)Da sich derSee, derSeeuferbereich sowie dieumliegenden Gebiete im Waldbefin- den,ist nach§ 37 Abs. 3des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (LWaldG)das Radfahren und das Reiten nur auf Straßen und hierfür geeignetenWegen gestat- tet, nach § 37 Abs. 4LWaldGdas Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie das Zelten ohne besondere Befugnis nicht zulässig, esnach § 41 Abs. 3 LWaldGuntersagt, in der Zeit vom1. März bis 31. Oktober zu rauchen. (3)Das Tauchen mitAtemgerätistin den Zonen A-Everboten: 1.im Zeitraum zwischen dem1. November und 30. April einesjedenJahres, 2.täglich ab Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, 3.für Personen, die nicht im Besitz einer Tauchberechtigungskartenach § 3 Abs. 3 sindsowie 4.zur Durchführung von Tarierübungenund Ausbildungstauchgängen, bei denen es zu Aufwirbelungen von Schlamm am Grund des Sees kommen kann. (4)DieBenutzung der NaturschutzzoneEist für Badende, Taucher, Wassersportler und sonstigeunbefugte Nutzerverboten. -5- (5)Für nach § 3 Abs.8und9zulässige Nutzungen gelten die Verbote nach § 4 Abs.1 Nr. 1,9 und 14dieser Verordnung nicht;außerdem gilt dasVerbotnach § 4 Abs.1 Nr. 2 (Befahren mit motorisierten Fahrzeugen)für diese Nutzungen an Land nicht. § 5 Gefahrenhinweise, Haftung (1)Auffolgende,mit derBenutzungdesBaggerseesGrötzingenverbundeneGefah- renwirdbesonders hingewiesen: DieUferböschungenaußerhalb der Badestellefallenplötzlichsteil ab; dieWasser- tiefebeträgt biszu17m. DermeistkiesigeUntergrundbietetkeinenfestenHalt(Abrutschgefahr). EsmussmitUntiefen, stark schwankenden Wassertemperaturen und kalten Strömungengerechnetwerden. SchlingpflanzenkönnenSchwimmergefährden. (2)Über die Vorschriften dieser Verordnung hinaus habensich alleBenutzerdesBag- gerseessozuverhalten, dassniemandgefährdetodermehr alsnachdenUmstän- denvermeidbar behindert oder belästigtwird. (3)Die Benutzung des Sees erfolgt auf eigene Gefahr. § 6 Ausnahmen Die untere Wasserbehörde kannvon dieser Verordnungin begründeten FällenAusnah- menzulassen, sofern keine öffentlichen Interessen bzw. Gründe des Naturschutzes ent- gegenstehen. §7 Ordnungswidrigkeiten (1)Ordnungswidrig im Sinne des §126Abs.1 Nr.18des Wassergesetzes handelt,wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.die ZonenA,DoderEentgegen § 3benutzt, 2.entgegen § 3 Abs. 1 zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang badet, 3.entgegen § 3 Abs. 1 zwischen dem1. November und dem 30. April badet, 4.entgegen § 4Abs. 1Nr. 1 Böschungen mit Schilf-oder Röhrichtbewuchs betritt, 5.entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 2 mit motorisierten Fahrzeugen fährt oder diese ab- stellt, 6.entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 3 Abfälleaußerhalb der hierfür vorgesehenen Behälter zurück lässt, -6- 7.entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 4 Feuer macht oder grillt, 8.entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 5vermeidbaren Lärm zu verursacht, der geeignet ist, Dritte erheblich zu belästigenoder Störungen der Natur zu verursachen, 9.entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 6Tonwiedergabegeräte o. ä, benutzt, 10.entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 7 zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgangla- gert, 11.entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 8andere Besucher gefährdet oder belästigt , 12.entgegen § 4 Abs. 1 Nr.9in der Zeit vom1. Mai bis 31. Oktoberauf der Lie- gewiese außerhalb des beschilderten Hundebereichs Hundeoder andere Tiere mitführt, 13.entgegen § 4 Abs. 1 Nr.10in der Zeit vom1. Mai bis 31. OktoberHunde oder andere Tiere imSeeuferbereichfrei laufen lässt, 14.entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 11denSeeuferbereich mit Pferden außerhalbdes vor Ort hierfürbeschilderten Bereichs betritt, 15.entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 12den vor Ort beschilderten „Pferdezugang“ (§ 3 Abs.7) in der Zeit vom1. Mai bis 31.Oktober außerhalb des Zeitraums von Sonnenaufgang bis 10 Uhr nutzt, 16.entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 13wild lebende Tiere füttert, 17.entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 14Kompressoren oder andere motorbetriebene Geräte betreibt, 18.entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 15sich im Seeuferbereich außerhalb der Liegewiese bzw. außerhalb eingerichteter Wege aufhält, 19.entgegen § 4 Abs. 3 Nr. 1 im Zeitraum zwischen dem1.Novemberund30. Ap- riltaucht, 20.entgegen § 4 Abs. 3 Nr. 2 zwischen Sonnenuntergang undSonnenaufgang taucht, 21.entgegen § 4 Abs.3 Nr. 3 taucht, ohne im Besitz einer Tauchberechtigungskar- te nach § 3 Abs. 3zu sein, 22.entgegen § 4 Abs. 3 Nr. 4TarierübungenoderAusbildungstauchgänge durch- führt. 23.entgegen § 4 Abs. 4 die Naturschutzzone benutzt. (2)Die Ordnungswidrigkeit kann miteiner Geldbußebis zu 5.000 Eurogeahndet wer- den. (3)Verstöße gegen das Landeswaldgesetz, dasNaturschutzgesetz, das Straßengesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und sonstige einschlägige Vorschriften werden nach den jeweiligen Bußgeldvorschriften geahndet. §8 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnungtritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
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Grötzinger Baggersee Zusammenfassende Umweltbewertung C:\Temp\PDF24\2752268961_472772096_0\20150211_BE_Umweltbericht.docx Dieser Bericht enthält 40 Seiten und 4 Anlagen Aufgestellt im Februar 2015 Im Auftrag der Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe Stadt Karlsruhe Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 2 von 40 Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer G 478 bearbeitet durch: Projektleiter: Dipl. Geoökol. Karlheinz Bechler Bearbeitung: Dipl. Biol. Sarah Weber Karlsruhe, den 11.02.2015 Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe Tel.: 0721/93280-0 Fax.: 0721/93280-50 E-Mail: info@mic.de Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Verzeichnisse Seite 3 von 40 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 6 1.1 Beschreibung des Vorhabens 6 1.2 Beschreibung des Untersuchungsgebiets 6 1.3 Vorbelastung des Untersuchungsgebiets 7 1.4 Schutzgebiete und geschützte Strukturen 7 1.5 Datengrundlage 8 2 Methodik 9 2.1 Biotoptypenkartierung nach Biotopenliste Baden-Württemberg 9 2.1.1 Biotoptypen im nahen Umfeld der Badestelle 9 2.1.2 Wälder im erweiterten Umfeld der Badestelle des Baggersees 9 2.2 Ornithologische Untersuchung 9 2.3 Untersuchung der Grünen Strandschrecke (Aiolopus thalassinus) 11 2.4 Limnologische Untersuchung 11 2.5 Untersuchung des Makrozoobenthos 12 2.6 Fischereiliche Nutzung 12 2.7 Erfassung der Badegäste 12 2.8 Auswertung der Kontrollen 13 3 Ergebnisse 14 3.1 Biotoptypenkartierung 14 3.1.1 Biotoptypenkartierung im direkten Umfeld der Badestelle 14 3.1.2 Wälder im erweiterten Umfeld zu der Badestelle 15 3.2 Ornithologische Untersuchung der Brutvögel 16 3.2.1 Vogelarten der Wasserflächen und Ufer 16 3.2.2 Vogelarten der Waldfläche 18 3.3 Untersuchung der Grünen Strandschrecke (Aiolopus thalassinus) 19 3.4 Limnologische Untersuchung 19 3.5 Untersuchung des Makrozoobenthos 21 3.6 Fischereiliche Nutzung 21 3.7 Erfassung der Badegäste 23 3.7.1 Besuchererfassung 24 3.7.2 Autoerfassung 25 3.8 Auswertung der Kontrollen 26 4 Bewertung 28 4.1 Biotoptypenkartierung 28 4.2 Ornithologische Untersuchung 28 4.3 Erfassung der Grünen Strandschrecke 29 4.4 Limnologische Untersuchung 29 4.5 Untersuchung des Makrozoobenthos 30 4.6 Fischereiliche Nutzung 30 4.7 Erfassung der Badegäste 30 4.8 Auswertung der Kontrollen 30 5 Ziele und Maßnahmen 32 5.1 Zusammengefasste Feststellungen 32 5.2 Ziele 32 5.3 Maßnahmen 33 Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Verzeichnisse Seite 4 von 40 6 Zusammenfassung 38 7 Literatur 40 Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Verzeichnisse Seite 5 von 40 Abbildungsverzeichnis Abb. 1:Darstellung der Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet 8 Abb. 2: Darstellung der Bereiche zur Biotoptypenkartierung 9 Abb. 3: Darstellung des Untersuchungsraums für die avifaunistische Untersuchung 10 Abb. 4: Luftbild Grötzinger Baggersee mit Messstelle (unmaßstäblich aus Google Earth, Aufnahme vom 15.03.201 (Büro für Gewässerökologie, 2014)) 12 Abb. 5: Darstellung des Erfassungsraumes für der Badegäste 13 Abb. 6: Fangstatistik des Sportfischerverein Grötzingen am Grötzinger Baggersee 1977-2013 22 Abb. 7: Anteil der gefangenen Fischarten des Sportfischerverein Grötzingen 22 Abb. 8: Verteilung der Badestellen entlang des südlichen Baggersees 25 Abb. 9: Verteilung der aufgenommen Pkws 26 Abb. 10: Darstellung der Verstöße gegen die geltende Verordnung im dreimonatigen Testbetrieb (rot dargestellt: Ordnungsamt; blau dargestellt: ehrenamtlicher Naturschutzwart) 27 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Erfassungstermine der Ornithologischen Untersuchung 11 Tab. 2: Erfassungszeiten der Auto- bzw. Besuchererfassung 13 Tab. 3: Die beobachteten Arten der Wasserflächen und Ufer des Grötzinger Baggersees 17 Tab. 4: Die beobachteten Arten der Waldflächen am Grötzinger Baggersee 18 Tab. 5: Liste der von Heidemann beobachteten Libellen am Grötzinger Baggersee 21 Tab. 6: Darstellung der erfassten Badegäste entlang des südlichen Baggersees 24 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Biotoptypenkartierung Anlage 2: Ornithologische Erfassung Anlage 3: Limnologische Ergebnisse Anlage 4: Voraussichtliche Zoneneinteilung für Probebetrieb 2015 Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 6 von 40 1 Einleitung Beim Grötzinger Baggersee handelt sich um einen innerhalb eines Bruchwaldes gelegenen Bag- gersees nördlich von Grötzingen. Dieser diente früher dem Kiesabbau. 1986 wurde die Auskiesung eingestellt. Der See besteht aus zwei Hälften, einem Südwestteil (ca. 21 ha) und einem Nordostteil (ca. 14 ha), die über einen 5 - 6 m tiefen und ca. 40 m breiten Kanal miteinander in Verbindung stehen. Laut bestehender Verordnung der Stadt Karlsruhe aus dem Jahre 1979 ist das Baden und Tau- chen in öffentlichen Gewässern verboten. Dennoch wurde in den letzten Jahrzehnten das Baden im südwestlichen Teil des Grötzinger Baggersees geduldet. 1.1 Beschreibung des Vorhabens 2014 hat der Karlsruher Gemeinderat beschlossen am Grötzinger Baggersee eine Badestelle auf Probe einzurichten. Eine Arbeitsgruppe begleitet den Probebetrieb und die Planung, was auch beinhaltet, andere Nutzungen zu ordnen und illegale Nutzungen zu unterbinden. Die Badestelle liegt am südöstlichen Ufer des Sees. Die bereits vorhandene Liegewiese soll nicht erweitert wer- den, sondern eventuell sogar verkleinert werden. In diesem Zuge sind die Regulierung des Park- platzangebots und die Aufstellung von Toiletten und Mülleimern geplant. Basierend auf der Abstimmung des Gemeinderats im Jahr 2014 wurde probeweise zwischen Juli und September 2014 das Baden an der oben erwähnten Badestelle erlaubt. Zusätzlich fanden Kontrollen durch das Ordnungsamt Karlsruhe und den ehrenamtlichen Naturschutzwart Vor-Ort statt. Aktuell werden neben dem Badebereich am südöstlichen Ufer auch kleinere Badebuchten an den anderen Ufern des südlichen als auch des nördlichen Sees, die durch Trampelpfade erreicht wer- den können, genutzt. Der nördliche See ist Bestandteil des FHH - Gebietes „Kinzig-Murg-Rinne zwischen Bruchsal und Karlsruhe“ sowie des Naturschutzgebietes „Weingartener Moor - Bruch- wald Grötzingen“ und liegt außerhalb der Nutzung als Badesee. Die Nutzung des Sees durch Ba- degäste außerhalb der Badestelle soll in Zukunft durch gezielte Maßnahmen vermieden werden. 1.2 Beschreibung des Untersuchungsgebiets Der Grötzinger Baggersee liegt in der Oberrheinebene nordwestlich von Karlsruhe in der Rhein- ebene zwischen der B3 und der Bahnlinie der DB zwischen Karlsruhe und Bruchsal in einer ver- sumpften Niederung, der Kinzig-Murg-Rinne. Er ist nahezu vollständig von Wäldern umgeben. Nur im Nordwesten trennt eine kurze Uferstrecke lediglich ein schmaler Galeriewald von der anschlie- ßenden Feldflur. Der See teilt sich durch eine Art Flaschenhals in eine nordöstliche und eine grö- ßere südwestliche Seefläche. Die nordöstliche Seefläche gehört zum Naturschutzgebiet „Wein- gartner Moor - Bruchwald Grötzingen“. Auf einer Art Halbinsel zwischen beiden Seeflächen befin- den sich das Fischerheim des Sportfischervereins Grötzingen e.V. mit Parkplatz und eine Fläche der Wassersportgemeinschaft Grötzingen e.V. mit Liegeplätzen für Boote und mit Anlegern im Uferbereich sowie ein Forststützpunkt der städtischen Forstverwaltung. Die Zufahrt zu diesen Ge- bäuden und Flächen erfolgt durch den Wald von Süden von der B3. Entlang dieses Waldwegs befindet sich auch ein Parkplatz im Wald. Dicht entlang der Seeufer verläuft ein Waldweg als Rundweg vollständig um den See herum, der nur im Südwesten und Nordwesten etwas Abstand zum See hat. Teilweise ist dieser Weg mit einem Zaun von der Wasserfläche abgetrennt. Der südwestliche Teil des Untersuchungsgebiet besteht zum einen aus allen Wasserflächen des Grötzinger Baggersees und zum anderen aus dem Waldbereich rund um die geplante Badestelle und die Waldparkplätze bzw. die Zufahrt von der B3. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 7 von 40 1.3 Vorbelastung des Untersuchungsgebiets Das Untersuchungsgebiet besitzt einige Vorbelastungen, die sich durch Lärm und besonders durch Bewegungsunruhe vor allem auf die vorhandene Avifauna auswirken. Die folgende Beschreibung bezieht sich auf die Zustände im Frühjahr 2014. Die stärkste Lärmquelle stellt die Eisenbahnlinie dar, die vor allem bei Westwind stark zu hören ist. Dennoch sind die vorbeifahrenden Züge eher eine diffuse Lärmquelle, die die anwesenden Fauna wenig stört. Schwächer, dafür aber als kontinuierliches Hintergrundgeräusch, ist der Verkehrslärm der A5 aus dem Westen zu hören. Eine größere Störquelle stellen die Besucher des Grötzinger Baggersees dar, die auf sehr unter- schiedliche Art und Weise an vielen Stellen rund um den See und auf dem See Bewegungsunruhe einbringen, die vor allem die Avifauna aufscheuchen oder vertreiben. Dabei gibt es einen qualitati- ven Unterschied zwischen der nordöstlichen Seefläche, die unter Naturschutz steht und der süd- westlichen Seefläche, an der verschiedene Nutzungen erlaubt sind. Die nordöstliche Seefläche ist deutlich beruhigter. Hier existieren dennoch einige Uferbereiche, die über Trampelpfade erreichbar sind und entweder als Angel- oder als Badeplätze illegal genutzt werden. Selbst im Bereich der Zäunung auf der Halbinsel sind deutliche Trampelpfade hinter hochgebogenem Zaun oder nicht verschlossenen Toren auffällig. Auf der südwestlichen Seefläche sind im Bereich des Fischerheims und der Anlegeflächen der Wassersportgemeinschaft verstärkt Restaurantgäste und Wassersport- ler im Uferbereich anzutreffen. Die Boote befahren die Wasserfläche dieser Seefläche. Die weite- ren Uferbereiche nördlich und südlich davon sind durch Trampelpfade erschlossen, die zu Angel- plätzen und/oder illegalen Badeplätzen führen. An einigen dieser Uferbereiche wurden sogar Be- festigungen mit Hölzern und Steinen gebaut sowie Vegetation zurückgeschnitten. Der geplante Badebereich im Süden wird seit Jahren illegal zum Baden genutzt. Feuerstellen zei- gen außerdem an, dass hier auch private Feiern abends und nachts stattfinden. Bereits früh mor- gens ist der Bereich durch Hundeführer stark frequentiert die die Flachufer intensiv und gezielt als Hundebadeplatz nutzen. Das Wegenetz rund um den gesamten See wird sehr intensiv zur Erholung durch Jogger, Spazier- gänger, Hundeführer und Fahrradfahrer genutzt. Dabei sind die Bereiche zwischen Wegen und Ufern teilweise sehr schmal, so dass Wasservögel durch die Wegenutzung gestört werden. Die Anfahrt zum Fischerheim und den Vereinsflächen bzw. dem Forststützpunkt erfolgt auf einem befestigtem Waldweg, der von der B3 von Süden aus erreicht wird. Die dort vorhandenen Park- plätze werden intensiv von Freizeitnutzern wie Joggern, Spaziergängern und Hundeführern zum Abstellen ihrer Fahrzeuge genutzt. Das Untersuchungsgebiet wird durch Forst- und Jagdwirtschaft sowie von Anglern genutzt. 1.4 Schutzgebiete und geschützte Strukturen Der südwestliche Teil des Grötzinger Baggersees liegt inmitten des Landschaftsschutzgebietes „Bruchwald bei Grötzingen“ (LSG-Nr. 2.12.002). Das 49,9 ha große Schutzgebiet grenzt an das Naturschutzgebiet „Weingartener Moor – Bruchwald Grötzingen“ und liegt im Stadtkreis Karlsruhe. Neben dem Südteil des Grötzinger Baggersees umfasst das Landschaftsschutzgebiet die im Sü- den und Südwesten angrenzenden Waldflächen mit alten Erlen und Eschen. Das im Norden an das Landschaftsschutzgebiet „Bruchwald bei Grötzingen“ angrenzende 255,6 ha große Naturschutzgebiet „Weingartener Moor – Bruchwald Grötzingen“ (NSG. Nr. 2.014) enthält Reste eines Niedermoores in der Kinzig-Murg-Rinne und einen Teil des Grötzinger Baggersees mit zahlreichen gefährdeten Amphibien-, Insekten und Vogelarten. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 8 von 40 Zudem ist der nördliche Teil des Grötzinger Baggersees Teil des FFH–Gebietes „Kinzig-Murg- Rinne zwischen Bruchsal und Karlsruhe“. Das 1.557,3 ha große Schutzgebiet ist gekennzeichnet durch Feuchtwälder im Bereich des altholozänen Flußsystems, kleinräumiger Standortwechsel zwischen Kiesrücken, Rinnen mit Auelehm und Senken mit Niedermoor. Außerdem befinden sich zwei Baggerseen mit Wasserpflanzen-Beständen und kleinflächig auch (ehemalige) Wässerwiesen innerhalb des Schutzgebietes. Abb. 1:Darstellung der Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet 1.5 Datengrundlage Als Datengrundlage für die Bewertung dienen folgende Untersuchungen: · Biotoptypenkartierung · Ornithologische Untersuchung · Untersuchung der Grünen Strandschrecke · Limnologisches Gutachten · Erfassung der Badenutzung · Daten des ehrenamtlichen Naturschutzwarts · Daten des Ordnungsamts der Stadt Karlsruhe Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 9 von 40 2 Methodik 2.1 Biotoptypenkartierung nach Biotopenliste Baden-Württemberg Die Biotoptypenkartierung fand im direkten und weiterem Umfeld der künftigen Badestelle statt (siehe Abb. 2). Unterteilt wurde die Kartierung in das direkte Umfeld der Badestelle (rote Darstel- lung in der Karte) und in die Waldbereiche im Umfeld der Badestelle (grün dargestellt in der Über- sichtskarte). Abb. 2: Darstellung der Bereiche zur Biotoptypenkartierung 2.1.1 Biotoptypen im nahen Umfeld der Badestelle Die flächendeckende Erfassung der Biotoptypen im Umfeld der Badestelle des Baggersees Gröt- zingen erfolgte im Rahmen zweier Begehungen Ende Juni und Mitte September 2014. Es wurden biotoptypenbezogene Artenlisten zu den Farn- und Blütenpflanzen für das direkte Umfeld der Ba- destelle erstellt. 2.1.2 Wälder im erweiterten Umfeld der Badestelle des Baggersees Die im Umfeld der Badestelle vorhandenen Wälder wurden erfasst und entsprechenden Biotopty- pen zugeordnet. 2.2 Ornithologische Untersuchung Die Untersuchungen wurden entsprechend dem Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" von S ÜDBECK ET AL. (2005) durchgeführt, so dass methodisch abgesicher- te und vergleichbare Ergebnisse vorliegen. Es wurden sechs Begehungen des Untersuchungsgebietes am frühen Vormittag von April bis Juni zur Erfassung der Vogelwelt durchgeführt (siehe Abb. 3). Zwei Abend- bzw. Nachtbegehungen wurden zur Erfassung der Eulen oder anderer nachtaktiver Vögel durchgeführt. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 10 von 40 Eine Übersicht über die Termine der Begehungen/Erfassungen gibt die folgende Tab. 1, in der auch die Uhrzeiten und das Wetter angegeben sind. Für die Erfassung wurde während der Begehungen das vorhandene befestigte und unbefestigte Wegenetz benutzt, das dicht genug für die Beobachtungen war. Die Wasserflächen wurden von geeigneten Uferabschnitten vollständig abgesucht. Während jeder Begehung wurden alle Beobachtungen von Vogelarten im Untersuchungsgebiet, also optische und akustische, in einer Arbeitskarte notiert und nach der Aktivität des Vogels ge- trennt erfasst (Territorial-/Balzverhalten, Futtersuche, Futter tragend, Junge fütternd/führend, Nest/Höhle anfliegend, neutral). Damit entspricht die angewandte Methode der klassischen Revierkartierung, da versucht wurde, alle Reviere der anwesenden Vogelarten genau zu erfassen. Zusätzlich wurden während der Begehung alle auf der gesamten Seefläche wahrnehmbaren Was- servögel registriert, Abb. 3: Darstellung des Untersuchungsraums für die avifaunistische Untersuchung Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 11 von 40 Tab. 1: Erfassungstermine der Ornithologischen Untersuchung Datum Uhrzeit Wetter Bemerkungen 12.04.2014 08:00 bis 10:00 Uhr sonnig, windstill, 8° C 1. Erfassung 13.04.2014 20:45 bis 22:45 Uhr sonnig, windstill, 12°C 1. Nachterfassung 21.04.2014 07:00 bis 09:00 Uhr sonnig, windstill, 6°-14°C 2. Erfassung 18.05.2014 06:45 bis 08:45 Uhr sonnig, windstill, 10°C 3. Erfassung 07.06.2014 07:00 bis 09:00 Uhr sonnig, windstill, 21°C 4. Erfassung 18.06.2014 06:45 bis 08:45 Uhr sonnig, windstill 16°-21°C 5. Erfassung 27.06.2014 22:15 bis 00:15 Uhr sternenklar, 18°C 2. Nachterfassung 28.06.2014 06:00 bis 08:00 Uhr nach Regen dunstig, 14°C 6. Erfassung Für den Nachweis der Eulen- und Spechtarten wurden Klangattrappen eingesetzt. 2.3 Untersuchung der Grünen Strandschrecke (Aiolopus thalassinus) Ein Vorkommen der bundesweit streng geschützten und in Baden-Württemberg im Bestand stark gefährdeten Grünen Strandschrecke am Ufer des Baggersees und den anschließenden Grünflä- chen wurde durch eine Begehung im August 2014 überprüft. 2.4 Limnologische Untersuchung Für die Untersuchungen zu Limnologie wurden alle Aufnahmen im Jahr 2012-2013 an der tiefsten Stelle des Sees durchgeführt. Diese befindet sich am nördlichen Uferbereich des Südwestteils des Baggersees und beträgt ca. 17 m (B ÜRO FÜR GEWÄSSERÖKOLOGIE 2014). Zusätzlich wurde ein Gutachten erstellt zur Abschätzung des Einflusses verschiedener Belas- tungspfade auf den Zustand des Grötzinger Baggersees. Hierfür erfolgte eine Begutachtung von Faktoren, die für die Beurteilung und Festsetzung der Nutzungsintensitäten am Grötzinger Bagger- see eine Rolle spielen könnten. Das Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Nährstoffpfade im See sowie den Wasserpflanzenbestand gelegt. Dafür wurden neben aktuell durchgeführten Untersu- chungen des Sediments und des Grundwassers vor allem Literaturdaten hinzugezogen. Zudem wurden ökologische Aussagen durch eine Kartierung der Makrophytenflora gewonnen. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 12 von 40 Abb. 4: Luftbild Grötzinger Baggersee mit Messstelle (unmaßstäblich aus Google Earth, Aufnahme vom 15.03.201 (Büro für Gewässerökologie, 2014)) 2.5 Untersuchung des Makrozoobenthos Als Datengrundlage dienten die Beobachtungen von Herrn Harald Heidemann aus dem Sommer 2014 am Stahlbühl (östliches Ufer). Zusätzlich wurden die Daten, die durch das Büro für GewässerÖkologie im Rahmen eines ökopä- dagogischen Angebotes für Kinder im Sommer 2013 gesammelt wurden hier mit aufgenommen, Dabei wurden Makrozoobenthosarten mit Handsieben dem See entnommen und in Fotoschalen vorgestellt. Die Daten wurden in dem „Limnologischen Gutachten zur Abschätzung des Einflusses beschriebe- ner Belastungspfade auf den Zustand des Grötzinger Baggersees“ zusammengefasst (B ÜRO FÜR GEWÄSSERÖKOLOGIE, 2014). 2.6 Fischereiliche Nutzung Zur Darstellung der fischereilichen Nutzung des Baggersees wurden die Statistiken des Sportfi- schervereins herbeigezogen. Zudem erfolgte eine Bewertung des Grötzinger Baggersees anhand der Gewässermorphologie nach B AUCH (1966). Die Daten wurden in dem „Limnologischen Gutach- ten zur Abschätzung des Einflusses beschriebener Belastungspfade auf den Zustand des Grötzin- ger Baggersees“ zusammengefasst (Büro für GewässerÖkologie, 2014). 2.7 Erfassung der Badegäste Die Erfassung der Badegeäste erfolgte aufgrund des niederschlagsreichen und kühlen Sommers nur am 19.07.2014. Aufgenommen wurden die geparkten Autos inklusive Kennzeichen im Bereich Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 13 von 40 des öffentlichen Parkplatzes am Fischerheims, auf dem Vereinsparkplatzes des Fischerheims und am Parkplatz bei den Kleingärten sowie die Badegäste entlang des gesamten Ufers des südlichen Baggersees (siehe Abb. 5). Die Erhebung erfolgte einmal um die Mittagszeit und einmal gegen Nachmittag (siehe Tab. 2). Tab. 2: Erfassungszeiten der Auto- bzw. Besuchererfassung Eine Doppelzählung sowohl von Pkws als auch von Badegästen kann nicht ausgeschlossen wer- den. Die Badegästezählung beschränkte sich nur auf den südwestlichen See: Abb. 5: Darstellung des Erfassungsraumes für der Badegäste 2.8 Auswertung der Kontrollen Während der dreimonatigen Probephase des legalisierten Badebetriebs im Grötzinger Baggersee an der dafür gekennzeichneten Badestelle, fanden Kontrollen sowohl des südlichen als auch des nördlichen Teils des Baggersees durch einen ehrenamtlichen Naturschutzwart sowie durch das Ordnungsamt Karlsruhe statt. Dokumentiert wurden durch die Kontrollen Vergehen gegen die gel- tenden Verordnungen. Die Kontrollen durch den ehrenamtlichen Naturschutzwart begannen bereits Anfang Juni, wohingegen das Ordnungsamt ca. einen Monat später mit den Kontrollen begann. 11:0011:3014:3016:00 Besuchererfassungxx Autoerfassungxx Aufnahmezeitpunkt Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 14 von 40 3 Ergebnisse 3.1 Biotoptypenkartierung Die Ergebnisse der Kartierung im Untersuchungsgebiet wurde unterteilt in die Kartierung im direk- ten Umfeld der Badestelle und im Waldbereich im erweiterten Umfeld der Badestelle (siehe Anlage 1). 3.1.1 Biotoptypenkartierung im direkten Umfeld der Badestelle Ufer des Baggersees (Bereich zwischen Mittel- und Niedrigwasserlinie) Der zwischen der Mittel- und Niedrigwasserlinie gelegene Uferstreifen des Baggersees besitzt ein sandig-kiesiges Substrat. Die Vegetationsentwicklung ist durch die aktuelle Nutzung meist sehr stark beeinträchtigt. Große Flächen sind völlig vegetationsfrei und als Naturferner Bereich eines Sees (13.90) zu erfassen. Nur lokal abseits der regelmäßiger genutzten Uferzone kommt es zur Ausbildung eines Naturnahen Bereichs eines Sees (13.80) mit einem meist schwachen Bewuchs, der dem Biotoptyp Vegetation einer Kies- oder Sandbank (34.21) zugeordnet werden kann. Die Vegetation des auf der Roten Liste der Biotoptypen Baden-Württembergs als stark gefährdet ein- gestuften Biotoptyps wird vor allem vom Roten Wasserehrenpreis (Veronica catenata) und seltener von dem Haarblättrigen Wasserhahnenfuß (Ranunculus trichophyllus) und dem Braunen Zypergras (Cyperus fuscus) gebildet. Das Braune Zypergras wird auf der Vorwarnliste der Roten Liste Baden- Württembergs geführt und die vereinzelt vorkommende Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus) ge- hört zu den bundesweit besonders geschützten Arten. Auf die Ausbildung einer außerhalb des Untersuchungsraums in größeren Wassertiefen des Bag- gersees vorhandene Tauch- oder Schwimmblattvegetation (34.12) weisen die am Ufer ange- schwemmten Pflanzen des Ährigen Tausendblatts (Myriophyllum spicatum) und von Laichkraut (Potamogeton spec.) hin. Der Biotoptyp wird auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Biotoptypen Baden-Württembergs geführt Ufernaher Wald - meist Sumpfwald 52.20 Ein feldgehölzförmiger Gehölzbestand, der meist als fragmentarischer Traubenkirschen-Erlen- Eschenwald (52.21) ausgebildet ist, nimmt den nördlich gelegenen ufernahen Teil des Untersu- chungsgebiets ein. Der Biotoptyp ist auf der Roten Liste der Biotoptypen Baden-Württembergs als stark gefährdet eingestuft. Typische Baumarten sind neben der häufigen Schwarz-Erle (Alnus glu- tinosa), die Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) und Weiden-Arten (Salix spec.). Die Krautschicht besitzt hohe Anteile von mesophilen und nitrophilen Arten. Am Gehölzrand sind auf der Uferseite des Baggersees abschnittsweise in einem schmalen aus einer Baumreihe bestehen- der Streifen kennzeichnende Arten in der Baum- und Krautschicht vorhanden, die typisch für den Silberweiden-Auwald (52.40) sind, der auf der Roten Liste der Biotoptypen Baden-Württembergs als stark gefährdet eingestuft ist. Zu den Arten gehört die bundesweit besonders geschützte Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus). Im Gegensatz zu den seeferneren Gehölzbereichen kommen hier verstärkt Arten vor, die eine häufigere oder gelegentliche über einen längeren Zeitraum dauernde Überflutung bzw. eine starke Vernässung ertragen. An einigen Stellen queren zum See führende Trampelpfade das Gehölz. Gebüsch feuchter Standorte (42.30) – fragmentarische Ausbildung Ein kleiner Gehölzbestand, der einen etwas höheren Anteil der Grauweide (Salix cinerea) aufweist, steht dem Biotoptyp Grauweiden- oder Ohrweiden- Feuchtgebüsch (42.31) nahe. Der Biotoptyp wird auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Biotoptypen Baden-Württembergs geführt. Das Ge- Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 15 von 40 hölz ist jedoch nur als fragmentarische Ausprägung des Biotoptyps ausgebildet. Es besitzt einen für ein Gebüsch feuchter Standorte untypischen größeren Bereich aus einer von Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Gewöhnlicher Esche (Fraxinus excelsior) gebildeten Baumschicht. Auch die meist geringere Vernässung des Standorts und die Artenzu- sammensetzung der Krautschicht sind überwiegend nicht typisch für den Biotoptyp. Baumgruppe (45.20) In der Baumschicht sind Arten anzutreffen, die auch in den benachbarten Traubenkirschen-Erlen- Eschen-Wäldern (52.21) vertreten sind. Neben der häufigen Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) kom- men vereinzelt Weiden (Salix spec.) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) vor. Die Krautschicht besteht in der Nähe des Seeufers teils aus nässeliebenden Arten. Die Gehölze werden wegen der Mahd größerer Bestandsanteile und dem nur kleinflächigen Vorkommen einer Strauchschicht dem Biotoptypus Baumgruppe zugeordnet. Baumreihe (45.12) Insgesamt sind in der Baumschicht und der Strauchschicht Arten vertreten, die auch in den be- nachbarten Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wäldern (52.21) vorkommen. Es dominiert jedoch meist die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa). Die Krautschicht besitzt wegen der ufernahen Lage der Gehölzstreifen Anteile von nässeliebenden Arten. Einzelbaum (45.30) Innerhalb des an das Ufer des Baggersees grenzenden meist als Trittrasen (33.71) ausgebildeten Grünlands stehen in sehr geringer Anzahl jüngere Einzelbäume, die auch in den benachbarten Gehölzbiotopen vorkommen. “Rasen“ im Umfeld des Seeufers – meist Trittrasen (33.71) Die Ausbildung der an das Ufer des Baggersees grenzenden gehölzfreien Flächen wird entschei- dend von seiner intensiven Nutzung als Liegeplatz und Spielgelände sowie eine wiederholte Mahd geprägt. Der Großteil der Fläche besteht aus einen Trittrasen (33.71). der sich vermutlich öfter aus einer eingesäten Zierrasenvegetation entwickelt hat. In dem rasenartigen niederwüchsigen Be- stand befinden sich zerstreut kleinere bis sehr kleine Stellen in den wenige typischer Arten der Ausdauernden Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte (35.63) bzw. selten nässelieben- de Arten dominieren. Unbefestigter Weg (60.24) Im Norden quert in einem kurzen Abschnitt ein schmaler pfadartiger vegetationsfreier Weg den kartierten Bereich. 3.1.2 Wälder im erweiterten Umfeld zu der Badestelle Die Wälder sind überwiegend als Sumpfwald ausgebildet, die dem Biotoptyp Traubenkirschen- Erlen-Eschen-Wald (52.21) nahestehen, der auf der Roten Liste der Biotoptypen Baden- Württembergs als stark gefährdet eingestuft ist. Neben der Hauptbaumart der Gewöhnlichen Esche (Fraxinus excelsior) gehören in unterschiedlicher Häufigkeit und Verbreitung die Schwarz-Erle (Al- nus glutinosa) und der Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) zu den bestandsprägenden Baumarten des meist mittelalten Bestands. Das zerstreute Vorkommen des Berg-Ahorns und das vereinzelte Auftreten der Stiel-Eiche (Quercus robur) und der Flatter-Ulme (Ulmus laevis), der Walnuß (Jug- lans regia) sowie die Ausprägungen der Strauch- und Krautschicht weisen bereichsweise auf eine Nähe zu einem weiteren Typus des Sumpfwalds dem Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald (52.23) hin, der auf der Roten Liste der Biotoptypen Baden-Württembergs als gefährdet eingestuft ist. Insgesamt besitzt die Baumschicht des Sumpfwalds bis auf einige Auslichtungen ein relativ Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 16 von 40 geschlossenes Kronendach. Die teils dichtere Strauchschicht wird von verschiedenen Straucharten unter denen die Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana) einen hohen Anteil besitzt und Baumjung- wuchs besonders des Berg-Ahorns und seltener der Gewöhnlichen Traubenkirsche (Prunus padus) gebildet. Weiter typische Straucharten sind das Gewöhnliche Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), der Rote Hartriegel (Cornus sanguinea), die Schlehe (Prunus spinosa) und der Schwarze Holunder (Sambucus nigra). In der überwiegend dichten etwas artenreicheren Kraut- schicht besitzen vor allem Efeu (Hedera helix), Gewöhnliches Hexenkraut (Circaea lutetiana), Gundelrebe (Glechoma hederacea) und Kratzbeere (Rubus caesius ) hohe Bestandsanteile. Zu den typischen Sumpfwaldarten gehören außerdem Wald-Segge (Carex sylvatica), Rasen- Schmiele (Deschampsia cespitosa), Wald-Ziest (Stachys sylvatica), Aronstab (Arum maculatum), Echte Nelkenwurz (Geum urbanum) und Goldnessel (Lamium galeobdolon). In Bereichen mit aufgelichtetem Kronendach bilden vor allem die Gewöhnliche Hasel (Corylus avel- lana) und Jungbäume des Berg-Ahorns (Acer pseudoplatanus) und der Schwarz-Erle (Alnus gluti- nosa) dichtere Bestände. Am Ufer des Baggersees kommt es abschnittsweise zur Ausbildung eines meist nur aus einer Baumreihe bestehender Streifens mit einem höheren für den Silberweiden-Auwald (52.40) kenn- zeichnenden Artenanteil. Der Auwald ist auf der Roten Liste der Biotoptypen Baden-Württembergs als stark gefährdet eingestuft. Typisch ist ein hoher Anteil von Weiden, vor allem der Silber-Weide (Salix alba). 3.2 Ornithologische Untersuchung der Brutvögel Bei den acht Erfassungen wurden 611 Beobachtungen von 951 Vögeln verteilt auf 52 Arten ge- macht. Die Ergebnisse der Vogelarten der Wasserflächen inkl. der Ufer und den Arten der Waldflä- chen werden im Folgenden separat dargestellt (siehe Anlage 2). Die folgenden sechs Vogelarten wurden außerhalb des Untersuchungsgebietes festgestellt oder sind als Nahrungsgäste zu werten: Dorngrasmücke (Sylvia communis), Girlitz (Serinus serinus), Kuckuck (Cuculus canorus), Mauersegler (Apus apus), Nachtigall (Luscinia megarhynchos) und Rauchschwalben (Hirundo rustica). 3.2.1 Vogelarten der Wasserflächen und Ufer Es wurden 15 Vogelarten festgestellt, die den Wasserflächen und den Ufern zugeordnet werden können. Die folgende Tab. 3 zeigt diese Arten, den Status nach S ÜDBECK ET AL (2005), der sich aus den Erfassungen ergibt und den RL-Status in der Deutschen Roten Liste und der Roten Liste für Baden-Württemberg. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 17 von 40 Tab. 3: Die beobachteten Arten der Wasserflächen und Ufer des Grötzinger Baggersees Art Status nach SÜDBECK ET AL 2005 RL-Liste D / BW Bachstelze - Motacilla alba ein Brutnachweis, ein Brutverdacht - /- Blässhuhn - Fulica atra zwei Brutnachweise, Brutverdacht 3 Reviere - / V Eisvogel* - Alcedo atthis Nahrungsgast, ein Nachweis - / V Flussuferläufer* – Actitis hypoleucus Nahrungsgast, ein Nachweis 2 / 1 Graugans - Anser anser Brutnachweis, mind. 2 Bruten - / - Graureiher - Ardea cinerea regelmäßiger Nahrungsgast - / - Haubentaucher - Podiceps cristatus zwei Brutnachweise, Brutverdacht mind. 3 Reviere, Maximalzahl: 12 adulte Tiere - / - Höckerschwan - Cygnus olor Brutnachweis, 1 Brut - / - Kanadagans - Branta canadensis regelmäßiger Nahrungsgast - / - Kormoran - Phalacrocorax carbo regelmäßiger Nahrungsgast - / - Krickente - Anas crecca Nahrungsgast, ein Nachweis 3 / 1 Nilgans - Alopochen aegyptiacus regelmäßiger Nahrungsgast - / - Reiherente - Aythya fuligula Nahrungsgast mit bis 12 adulten Tieren - / - Stockente - Anas platyrhynchos Brutverdacht, 3 Paare, häufiger Nahrungs- gast mit bis zu 19 Tieren - / - Teichrohrsänger - Acrocephalus scirpaceus zweimal singend an verschiedenen Stellen - / - Status nach SÜDBECK ET AL (2005) und Status nach der Roten Liste Deutschlands „D“ (nach BAUER ET AL 2002) und Baden-Württembergs „BW“ (nach H ÖLZINGER ET AL 2007). „V“ bedeutet Vorwarnliste, „3“ bedeutet gefähr- det, „2“ bedeutet stark gefährdet, „1“ bedeutet vom Erlöschen bedroht. Die Arten in Fett-Druck stehen im An- hang I der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Die Arten mit * sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, alle anderen Arten gelten als geschützt. Eine der Arten von Tab. 3, die Bachstelze, ist nicht auf Gewässer bzw. Gewässerufer beschränkt, sondern bewohnt auch kurzrasige Flächen und Wegränder im Offenland. Deshalb liegt ein Revier mit Brutverdacht im Bereich der Zufahrt zum Waldparkplatz von der B3. Von den vier Arten, die in der Deutschen Roten Liste und/oder der Roten Liste von Baden- Württemberg geführt werden, sind drei Arten (Eisvogel, Flussuferläufer, Krickente) nur einmal nachgewiesen worden und deshalb als Nahrungsgast anzusehen. Der Eisvogel könnte Brutvogel im Bereich des Baggersees sein, allerdings sind kaum ausreichende Steilufer für eine Brutröhre vorhanden, weshalb eher Wurzelteller von umgefallenen Bäumen im umliegenden Wald als Brut- platz in Frage kämen. Bei nur einer Beobachtung ist eine Brut – für dieses Jahr – jedoch eher un- wahrscheinlich. Der Flussuferläufer wurde nur einmal an einem Flachufer im Westen beobachtet und ist als Nahrungsgast zu betrachten. Ein Krickentenpaar wurde einmal auf der Seefläche im Naturschutzgebiet beobachtet und ist ebenfalls als Nahrungsgast zu betrachten. Das Blässhuhn, das in der Vorwarnliste von Baden-Württemberg geführt wird, hat mindestens zweimal erfolgreich gebrütet (5 und 2 Junge), einmal wahrscheinlich an der NSG-Seefläche und einmal wahrscheinlich an der westlichen Seefläche. Die genauen Neststandorte waren nicht ermit- Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 18 von 40 telbar. Mindestens drei weitere Reviere sind am Baggersee 2014 vorhanden gewesen, die aber anscheinend ohne Bruterfolg blieben. Erfolgreiche Bruten also einen Brutnachweis gab es weiterhin einmal bei der Bachstelze (Familie mit mind. 3 flüggen Jungen), einmal beim Höckerschwan (4 Junge), zweimal bei der Graugans (2 und 4 Junge) und zweimal beim Haubentaucher (2 und 2 Junge). Die Neststandorte konnten nicht ermittelt werden, eine der Haubentaucher-Bruten lag sehr wahrscheinlich an der „Halbinsel“ im NSG. Sehr wahrscheinlich lagen auch die Brutplätze von Höckerschwan und Graugans an schwer erreichbaren Ufern im NSG. Am 18.06.2014 wurde ein Haubentaucher-Paar noch beim Nestbau im NSG-Seeteil beobachtet und am 28.06.2014 ein Paar balzend nahe der geplanten Badestelle. Alle nachgewiesenen Vogelarten der Gewässer und Ufer suchen im Untersuchungsgebiet nach Nahrung. 3.2.2 Vogelarten der Waldfläche In den Waldflächen südlich der geplanten Badestelle und rund um die Zufahrtstraße von der B3 sowie rund um den Waldparkplatz wurden 31 Vogelarten nachgewiesen, siehe Tab. 4. Alle nachgewiesenen Vogelarten der Waldflächen suchen im Untersuchungsgebiet nach Nahrung Tab. 4: Die beobachteten Arten der Waldflächen am Grötzinger Baggersee Art Status nach SÜDBECK ET AL 2005 RL-Liste D / BW Amsel - Turdus merula Brutverdacht, mind. 9 Reviere - / - Blaumeise - Parus caeruleus Brutnachweis, 1 Revier + Brutverdacht, mind. 5 Reviere - / - Buchfink - Fringilla coelebs Brutverdacht, mind. 26 Reviere - / - Buntspecht - Dendrocopus major Brutnachweis, 1 Revier + Brutverdacht, 1 Revier - / - Eichelhäher – Garrulus glandarius Brutverdacht, 1 Revier - / - Fitis - Phylloscopus trochilus einmaliger Nachweis eines singenden Tieres - / V Gartenbaumläufer - Certhia brachydactyla Brutverdacht, mind. 2 Reviere - / - Grauschnäpper - Muscicapa striata Brutverdacht, mind. 2 Reviere - / V Grünfink - Carduelis chloris Brutverdacht, mind. 2 Reviere - / - Grünspecht* - Picus viridis Brutverdacht, 1 Revier - / - Habicht* - Accipiter gentilis Nahrungsgast, ein Nachweis - / - Heckenbraunelle - Prunella modularis Brutverdacht - / - Kernbeißer – Coccothraustes coccothraustes Nahrungsgast, ein Nachweis - / - Kleiber - Sitta europaea Brutnachweis, 1 Revier + Brutverdacht, mind. 5 Reviere - / - Kleinspecht – Dendrocopos minor Brutverdacht, 1 Revier V / V Kohlmeise - Parus major Brutverdacht, mind. 9 Reviere - / - Mittelspecht* - Dendrocopos medius Brutverdacht, 2 Reviere - / V Mönchsgrasmücke - Sylvia atricapilla Brutverdacht, mind. 33 Reviere - / - Rabenkrähe - Corvus corone Brutverdacht, mind. 1 Revier + häufiger Nahrungsgast - / - Ringeltaube - Columba palumbus Brutverdacht, mind. 9 Reviere - / - Rotkehlchen- Erithacus rubecula Brutverdacht, mind. 9 Reviere - / - Schwarzmilan* - Milvus migrans Nahrungsgast, ein Nachweis - / - Schwarzspecht* - Dryocopus martius Brutverdacht, 1 Revier - / - Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 19 von 40 Art Status nach SÜDBECK ET AL 2005 RL-Liste D / BW Singdrossel - Turdus philomelos Brutverdacht, mind. 7 Reviere - / - Sommergoldhähnchen - Regulus ingnicapillus Brutverdacht, mind. 3 Reviere - / - Star - Sturnus vulgaris Brutnachweis, 1 Revier + Brutverdacht, mind. 13 Reviere - / V Stieglitz - Carduelis carduelis Nahrungsgast, zwei Nachweise - / - Sumpfmeise - Parus palustris Brutverdacht - / - Waldkauz* – Strix aluco Brutnachweis, 1 Revier - / V Zaunkönig - Troglodytes troglodytes Brutverdacht, 13 Reviere - / - Zilpzalp - Phylloscopus collybita Brutverdacht, 10 Reviere - / - Status nach SÜDBECK ET AL (2005) und Status nach der Roten Liste Deutschlands „D“ (nach BAUER ET AL 2002) und Baden-Württembergs „BW“ (nach H ÖLZINGER ET AL 2007). „V“ bedeutet Vorwarnliste, „3“ bedeutet gefähr- det. Die Arten in Fett-Druck stehen im Anhang I der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Die Arten mit * sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, alle anderen Arten gelten als geschützt. 3.3 Untersuchung der Grünen Strandschrecke (Aiolopus thalassinus) Auf der untersuchten Fläche wurde kein Exemplar der Grünen Strandschrecke festgestellt. Poten- tiell als Habitat geeignete Flächen sind durch intensive Nutzungen (Freizeitbetrieb und Mahd) sehr stark beeinträchtigt. 3.4 Limnologische Untersuchung Die physikalisch-chemischen Parameter zeigen für den Grötzinger Baggersee mit Hilfe der Tiefen- profile in den Sommermonaten eine typische Schichtung. Das bedeutet, dass der See im Sommer eine starke Übersättigung im Metalimnion aufweist. Im Hypolimnion kommt es gleichzeitig zu einer starken Sauerstoffarmut. Da der Grötzinger Baggersee nur in der Seemitte und im nördlichen See- bereich Tiefen über 12 m aufweist, beschränkt sich die Sauerstoffarmut jedoch auf einen geringen Anteil der Seefläche (siehe Anlage 3). Der Amoniumgehalt steigt im Sommer im Hypolimnion über Grund stark an. Der berechnete Gehalt für Ammoniak liegt an den tiefsten Stellen über Grund in einem Bereich, in dem bei anhaltender Konzentration chronische Schäden, bzw. Fehlentwicklungen in Stresssituationen nicht ausge- schlossen werden können. Durch den Sauerstoffmangel am Gewässergrund kann es zu einer Ei- sen(III)-reduktion und damit verbunden zu einer Phosphat-Rücklösung kommen. Der Grötzinger Baggersee gilt als phosphorlimitiert. Im Vergleich zu den Altdaten ist kein signifikanter Unterschied sowohl bei den Tiefenprofilen der physikalisch-chemischen Parameter, als auch den chemischen Zustand betreffend seit 1994 er- kennbar. Daher ist der See aufgrund der unveränderten Nährstoffsituation als mesotroph einzustu- fen. Das bedeutet, dass die Produktion durch eine höhere Verfügbarkeit der Nährstoffe erhöht ist. Das Maximum der Phytoplanktonentwicklung liegt bei mäßig großer Artenvielfalt im Frühjahr. Die Sauerstoffverhältnisse im Hypolimnion lassen jedoch eher auf eutrophe Bedingungen schließen. Der Grundwassereintrag wird als größte Belastungsquelle vermutet. Weitere Nährstoffeinträge durch Fallaubeintrag, Wasservögel, Dränwasser, Freizeitaktivitäten oder fischereiliche Nutzung werden z.Z. als unerheblich eingestuft oder können aus den Ergebnissen nicht abgeleitet werden Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 20 von 40 Abschätzung des Einflusses verschiedener Belastungspfade auf den Zustand des Grötzinger Bag- gersees Externe Einträge im Grötzinger Baggersee erfolgen primär durch das Grundwasser, Abschwem- mung und Erosion, Niederschlag, Wasservögel, Eintrag durch Blätter und durch Gewässernutzun- gen (Angeln, Baden, Tauchen). Bezogen auf eine berechnete Gesamtmenge von ca. 155 kg Phosphor im gesamten Wasserkörper des Grötzinger Baggersees und einem Sedimentpool von geschätzten 8.036 kg sind die ermittelten externen Einträge insgesamt eher als gering zu werten. Der meiste Phosphateintrag erwies sich vor allem durch die nicht steuerbaren Einzugsquellen Grundwasserzufluss und Niederschlag mit 10,72 bzw. 12,99 kg/Jahr. Die Einträge von Phosphat durch Freizeitnutzung sind in der momenta- nen Größenordnung von gemeinsam ca. 1,3 kg/Jahr gering und zu vernachlässigen. Mit vorsichtig geschätzten 5,5 kg jährlich ist der Eintrag durch Wasservögel deutlich höher. Makrophytenflora Die Makrophytenflora des Untersuchungsgebietes kann insgesamt als artenarm bezeichnet wer- den. Die aspektbildenden Arten haben dabei ihren Schwerpunkt in mesotrophen (Chara globularis, myriophyllum spicatum) bzw. eutrophen (Potamogeton nodosus) Gewässern. Es ist nicht auszu- schließen, dass es in den letzten Jahren zu einer Verarmung der Flora gekommen ist. An natur- schutzrelevanten Arten wurde lediglich die Armleuchteralge Nitellopsis obtusa gefunden. Submerse Makrophyten sind aber ein wichtiger sturkturbildender Lebensraum für Fische und wir- bellose Tiere. Da diese Nähstoffe aus dem Freiwasser binden können und Aufwuchsträger, Parti- kelfallen sowie wichtige Nahrungsquellen sind. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 21 von 40 3.5 Untersuchung des Makrozoobenthos Insgesamt wurden an den Ufern der Halbinsel zwölf Libellenarten festgestellt. Dabei hat keine Art einen besonderen Schutzstatus. Lediglich der Spitzenfleck Libellulua fulva findet sich auf der Vor- warnliste. Tab. 5: Liste der von Heidemann beobachteten Libellen am Grötzinger Baggersee Art RL Bemerkung Calopteryx splendens Gebänderte Prachtlibelle - Am 19.09. flogen 2 Männchen und setzten sich auf schwimmendes Geäst Coenagrion puella Hufeisen-Azurjungfer - Am 02.06. flogen zahlreich Männchen und mehrere Paarungsränder Enallagma cyathigerum Becher-Azurjungfer - Am 31.07 flogen etwa 20 Männchen am 19.09 mehrere Männchen Ischura elegans Große Pechlibelle - Am 02.06 flogen mehrere Männchen und 1 Weibchen, am 31.07 1 Männchen Pyrrhosoma nymphula Frühe Adonislibelle - Am 02.06 flogen mehrere Männchen Aeshna cyanea Blaugrüne Mosaikjungfer - Am 31.07 flog ein Männchen einen Wald- weg entlang Anax parthenope Kleine Königslibelle -- Am 31.07 flogen mehrere Männchen an den Seeufern entlang Cordulia aenea Falkenlibelle -- Am 02.06 flogen 3 oder mehr Männchen am Seeufer enlang Crocothemis erythaeae Feuerlibelle - Am 31.07 flogen mehrere Männchen an den Seeufern entlang Libellula fulva Spitzenfleck V Am 2.06 betrieben 2 Männchen Ansitzjagd Orthetrum cancellatum Großer Blaupfeil - Am 31.07 flogen mehrere Männchen und sonnten sich auf dem Weg Sympetrum striolatum Große Heidelibelle - Am 19.09 flogen zahlreiche Männchen und mehrere Paarungsräder. Mehrere Tandems legten Eier Das Arteninventar, das im Sommer 2013 durch das BÜRO FÜR GEWÄSSERÖKOLOGIE erfasst wurde, war nicht sehr divers. Auch hier konnten keine besonders schützenswerten Arten festgestellt wer- den. In der Belegesammlung von Roos sind von diesem folgende Libellenlarven: − Coenagrion puella / pulchella (Hufeisen-Azurjungfer / Fledermaus-Azurjungfer) − Crocothemis erythaeae (Feuerlibelle) − Sympetrum depessiusculum / striolatum (Sumpf-Heidelibelle / Große Heidelibelle) 3.6 Fischereiliche Nutzung Seit Ende der 90er ist eine Abnahme der Fangzahlen zu registrieren. Dabei betragen die Fangzah- len seitdem nicht mehr über 1.000 kg / Jahr. Nach 2000 lag das Mittel bei 568 kg / Jahr (siehe Abb. 6). Als Ausreißer sind die Jahre 2004 und 2010 zu betrachten. Im Jahr 2004 war der niedrigste Wert seit 1977 zu vermerken. Mit 813 kg / Jahr lag im Jahr 2010 die Fangzahl um 300 kg höher als Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 22 von 40 im Durchschnitt. In den letzten Jahren (2011 - 2013) ist erneut ein Anstieg der Fangzahlen zu ver- zeichnen. Abb. 6: Fangstatistik des Sportfischerverein Grötzingen am Grötzinger Baggersee 1977-2013 Den größten Anteil mit je ca. 1/3 der gefangenen Fischarten macht der Hecht und der Karpfen aus (siehe Abb. 7). Rotauge und Brachse machen mit ca. 10 % einen geringen Anteil der Arten aus. Nebenfische stellen Schleie, Zander, Barsch, Rotfeder und Aal dar. Abb. 7: Anteil der gefangenen Fischarten des Sportfischerverein Grötzingen Anhand der Gewässermorphologie nach BAUCH (1966) ist der Götzinger Baggersee dem Typ des Plötzensees oder aber auch dem Bleisees zuzuordnen. Der Plötzensee ist sehr tief und hat eine Sichttiefe von 2 – 3 m und während der Sommerstagnation mit Sauerstoffmangel am Grund. Der im Fangertrag (25 – 50 kg/ha, seltener bis zu 80 kg/ha) weitaus häufigste Fisch in diesem Seety- pus ist das Rotauge (Plötze). Die Brachse (der Blei) ist hier seltener und liefert bis zu 15 % des Ertrags. Wie auch das Rotauge wächst der Fisch schnell und wird in großen Exemplaren gefan- 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 Fang [kg] Hecht 30% Zander 5% Barsch 4% Karpfen 32% Rotauge 12% Rotfeder 1% Brachse 10% Schleie 3% Aal 3% Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 23 von 40 gen. Im Gegenzug wächst der Zander in den oben erwähnten Gewässern nicht oder nur in gerin- gen Mengen. Nebenfische sind Schleie, Hecht, Barsch und Aal (BÜRO FÜR GEWÄSSERÖKOLOGIE, 2014). Um eine sachgemäße fischereiliche Nutzung zu gewährleisten, muss die Nutzungsintensität auf die Ertragsfähigkeit des Gewässers abgestimmt sein. Durch Absprache mit dem Fischereibeauf- tragten des RP Karlsruhe Herrn Dr. Hartmann erfolgt dies durch den Sportfischerverein Grötzin- gen. 3.7 Erfassung der Badegäste Am 19.07.2014 konnten insgesamt 558 Badegäste entlang des gesamten südlichen Baggersees dokumentiert werden. Im Bereich aller Parkplätze wurden 204 Autos erfasst. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 24 von 40 3.7.1 Besuchererfassung Entlang des südlichen Baggersees konnten insgesamt 22 Badestellen identifiziert werden (siehe Tab. 6, Abb. 8). Tab. 6: Darstellung der erfassten Badegäste entlang des südlichen Baggersees Diese Stellen sind gekennzeichnet durch einen freien Zugang zum Gewässer und eine geringe Beschattung. Erreicht werden können die inoffiziellen Badebuchten über stark frequentierte „Tram- pelpfade“ an welchen zum Teil auch Vegetationsrückschnitte stattfinden. Die Trampelpfade ziehen sich nahezu um den gesamten südlichen See und gehen von dem Forstweg in Ufernähe aus. Die Konzentration der Buchten am östlichen Bereich der südlichen Sees ist begründet durch die Er- reichbarkeit der nahegelegenen öffentlichen Parkgelegenheiten (Punkt 1-9). Während der Erfas- sung wurden in diesem Abschnitt 14 Personen gezählt. Badeplatz Anzahl Badegäste 11 22 30 40 59 60 70 80 92 10515 110 122 137 142 150 163 171 182 190 200 210 2212 Summe558 Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 25 von 40 Abb. 8: Verteilung der Badestellen entlang des südlichen Baggersees Am 19.07.2014 wurden im Bereich der geplante Badestelle 515 Badende gezählt (Punkt 10). Die Verteilung lag dabei bei 160 Personen während der ersten Begehung um die Mittagszeit und 355 Personen gegen 14:30 Uhr. Entlang des östlichen Ufers wurden den Tag über 17 Personen er- fasst. An der Grenze zum FFH-Gebiet „Kinzig-Murg-Rinne zwischen Bruchsal und Karlsruhe“ am nordwestlichen Ufer des südlichen Sees befinden sich nochmals drei Badebuchten (Punkte 20-22), wobei nur an Punkt 22 zwölf Personen erfasst wurden. Während einer Begehung des Grötzinger Baggersees am 30.10.2014 wurde zusätzlich auch der nördliche Teil des Sees begangen. Aufgrund der geltenden Schutzverordnung in diesem Bereich dürfte es zu keiner Nutzung des Sees kommen. Trotzdem wurden in diesem Badebuchten festge- stellt. Wie auch bereits am südlichen See sind diese Stellen von dem Hauptweg über „Trampelpfa- de“ erreichbar. In Bereichen in denen eine Zäunung entlang der Uferzone vorhanden ist, ist diese zum Teil beschädigt oder die vorhandenen Türen wurden ausgehängt. Auch hier fanden Eingriffe in die Vegetation durch Rückschnitt statt. Zudem wurden an einer Stelle auch Reste einer Feuer- stelle wahrgenommen. 3.7.2 Autoerfassung Die meisten Autos wurden am öffentlichen Parkplatz nahe des Anglerheims und am Parkplatz bei den Kleingärten erfasst. Dabei war die Verteilung der Autos zwischen den beiden Parkplätzen na- hezu identisch (siehe Abb. 9). Auffällig ist, dass bei der frühen Erfassung (ca. 11 Uhr) am Parkplatz Kleingarten keine Autos aufgenommen wurden. Am öffentlichen Parkplatz am Fischerheim dage- Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 26 von 40 gen 16. Gegen 14.30 Uhr war die Anzahl der erfassten Autos am Parkplatz Kleingarten ungefähr doppelt so hoch wie am öffentlichen Parkplatz am Anglerheim. Abb. 9: Verteilung der aufgenommen Pkws Laut Kennzeichenerfassung ist deutlich festzustellen, dass überwiegende Mehrheit der Pkws ein Karlsruher (siehe Abb. 9) Kennzeichen besaßen. Dies spricht für die Bedeutung des Sees für Ein- heimische. Das zweit häufigste Kennzeichen war Pforzheim. Dieses Ergebnis ist dadurch begrün- det, dass der Enzkreis mit dem Kennzeichen PF nach Karlsruhe der nächstgelegene Landkreis ist. Alle weiteren Kennzeichen waren nur vereinzelt vertreten. Die Gruppe „Andere“ setzt sich aus di- versen verschiedenen deutschen Kennzeichen zusammen, die größtenteils nur einmal vertreten waren. Grund für diese Kennzeichen können Personen sein, die einen Firmenwagen nutzten und eigentlich aus der Region Karlsruhe kommen. 3.8 Auswertung der Kontrollen Abb. 10 kann man entnehmen, dass das Baden außerhalb der legalisierten Badestelle sowohl von dem ehrenamtlichen Naturschutzwart als auch von dem Ordnungsamt als gemeinsames häufigstes Vergehen erfasst wurde. Es ist zu berücksichtigen, dass die Kontrolle durch das Ordnungsamt einen Monat kürzer erfolgte, wodurch gerade der sehr warme Juni in diesen Zahlen nicht erhalten ist. Von den 293 erfassten Personen durch den ehrenamtlichen Naturschutzwart, befanden sich davon 19 Personen innerhalb des Naturschutzgebietes. Rechnet man diese Zahl auf einen Tag um, so haben ca. 2 Personen täglich außerhalb der Badestelle gebadet oder sich aufgehalten. Im Bereich der Badestelle wurden durch das Ordnungsamt ca. 970 Personen erfasst. Dieser Wert ist umgerechnet auf einen Tag ungefähr achtmal so hoch wie außerhalb der Badestelle. Durch den ehrenamtlichen Naturschutzwart wurde neben dem Baden das Falschparken als häu- figster Verstoß aufgenommen. Innerhalb der dreimonatigen Kontrolle haben insgesamt 293 Autos außerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt. Häufigster Standorte war der Wendehammer im Bereich des Anglervereins. Neben dem Falschparken und dem Baden außerhalb des Badebereichs stellte das Schwimmen oder Freilaufenlassen von Hunden eine weitere Problematik dar. Dabei wurden die Hunde meist im Bereich der Badestelle laufen gelassen (ehrenamt. Naturschutzwart: 115, Ordnungsamt: 32). Zu erwähnen ist, dass im Bereich des Sees eine eigens für das Hundebaden erlaubte Stelle vorhan- den ist. Im selben Erfassungszeitraum wurden an der Hundebadestelle durch das Ordnungsamt 28 55 25 60 1 0 2 18 1 19 00 2 3 1 14 2 0 1 0 10 20 30 40 50 60 70 Öffentlicher ParkplatzVereinsparkplatz Fischerheim Parkplatz Kleingarten KA RA PF HD Andere Ausland Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 27 von 40 Hunde erfasst. Im Vergleich zu den Daten des Ordnungsamtes sind dies vier Hunde mehr als im Bereich der legalisierten Hundebadestelle. Grund hierfür ist die räumliche Nähe der geplanten Ba- destelle zu den öffentlichen Parkplätzen am Anglerverein Negativ ist zu erkennen, dass innerhalb der dreimonatigen Testphase 44 Taucher entlang des Grötzinger Baggersees registriert wurden. Nach dem Aalsterben im Jahr 2011 waren die Taucher vollkommen von dem Grötzinger Baggersee verschwunden. Seit Einführung der temporären Bade- erlaubnis ist ein häufiges Auftreten von Tauchschulen bemerkbar. Das Tauchen erfolgt dabei so- wohl tagsüber als auch nachts. Positiv zu vermerken ist, dass sich während der Legalisierung des Badens der Müll entlang des Sees reduziert hat. Dies kann mit dem Aufstellen der Mülleimer in Verbindung gebracht werden. Abb. 10: Darstellung der Verstöße gegen die geltende Verordnung im dreimonatigen Testbetrieb (rot dargestellt: Ordnungsamt; blau dargestellt: ehrenamtlicher Naturschutzwart) 128 7 9 22 213 293 24 3 44 11 63 77 0 108 1 2 0 1 00 0 50 100 150 200 250 300 350 ehrenamt. Natuschutzwart Ordnungsamt Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 28 von 40 4 Bewertung 4.1 Biotoptypenkartierung Durch die stark frequentierte Nutzung in den letzten Jahrzehnten sind die offen Flächen im Uferbe- reich als nicht hochwertig einzustufen. Schützenswert dagegen ist der angrenzende Wald. Im Bereich der Badestelle ist der Randbereich für Badegäste nicht zugänglich, da dort unter anderem bereits Totholzmaterial ausgebracht wurde. Den Waldbereichen in Ufernähe sollte der Druck durch die Nutzung abseits der Wege genommen werden, um die dort vorkommenden Silber-Weiden, die kennzeichnend für einen Silberweiden- Auwald. sind zu schützen. Die angeschwemmten Pflanzenteile des Ährigen Tausendblatts (Myriophyllum spicatum) weisen auf eine vorhandene Tauch- oder Schwimmblattvegetation in größeren Wassertiefen hin. Dieser Biotoptyp steht auf der Vorwarnliste der Roten Liste in Baden-Württemberg. Eine intensivere Nut- zung dieser Wasserzonen sollte vermieden werden. 4.2 Ornithologische Untersuchung Ein legalisierter Badebetrieb am südlichen Flachufer des Grötzinger Baggersees bietet die große Möglichkeit, die bisherige illegale Nutzung zu konzentrieren und zu kontrollieren. Für die Vogelwelt würden sich vor allem dann positive Auswirkungen ergeben, wenn nur noch dieses Flachufer als Badestelle genutzt würde und die anderen Uferbereiche – vor allem an der Seefläche im NSG – dadurch beruhigt würden. Dafür wäre jedoch sehr wahrscheinlich eine intensive Kontrolle notwen- dig, um die (wenigen) Badenden an anderen Uferbereichen von dort zu entfernen. In diesem Zusammenhang spielen auch die vielen Stellen an den Ufern eine wichtige Rolle, die wie typische Angelplätze ausgebaut wurden. Trampelpfade, teilweise direkt am Ufer entlang, führen z.B. vom Waldparkplatz zum Ufer südlich des Geländes der Wassersportgemeinschaft. An mehre- ren Bereichen wurde Gebüschvegetation entfernt, es wurden Stufen und ebene Flächen angelegt, die auch für Badende einen idealen Zugang zum Wasser erlauben. Wenn diese Plätze von Anglern angelegt wurden, bzw. Angeln hier erlaubt ist, muss der zuständige Angelverein in die Verhandlun- gen eingebunden werden und eine Lösung gesucht werden. Solche Uferstellen verteilen sich auch auf das gesamte bewaldete westliche Ufer vom südlichen Flachufer bis nach Norden. Auch nörd- lich des Fischerheimes sind die Ufer durch Trampelpfade fast bis zum Rand des NSG erschlossen. Mögliche Auswirkungen des geplanten Badebetriebs werden im Folgenden nach den Flächen an der Badestelle und an der Zufahrt inkl. Parkplatz unterschieden. Die offenen Flachufer der geplanten Badestelle liegen direkt am zentralen Rundweg um den See, der von einem Parkplatz südlich des Waldes aus Richtung Grötzingen erreicht werden kann. Zwi- schen Weg und Seefläche stehen teilweise Gebüsche und Einzelbäume dazwischen sind aber immer große Lücken mit Sichtbeziehungen vom See zum Weg und umgekehrt. Da dieser Weg sehr stark von Erholungssuchenden, vor allem Jogger, Spaziergänger und Hundeführer, frequen- tiert wird (von den frühesten Morgenstunden an!), ist die Störintensität für Wasservögel sehr hoch. Störungsempfindliche Arten wie die Krickente sind hier nicht einmal zur Nahrungssuche zu erwar- ten. Aufgrund dieser Störungen, besonders auch der Hundeführer, die ihre Tiere hier baden las- sen, sind auch keine Brutmöglichkeiten an diesem Ufer vorhanden. Stockenten, Höckerschwan und die festgestellten Gänsearten nutzen dieses Ufer zum Ausruhen, zum Grasen und in der Er- wartung einer gelegentlichen Fütterung. Bei Störungen weichen die Arten auf die Seefläche aus. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 29 von 40 Ein kontrollierter Badebetrieb tagsüber würde deshalb in diesem Bereich zwar zusätzliche Störun- gen verursachen (nur wenn man den illegalen Badebetrieb nicht berücksichtigt), für die Wasservö- gel bestünde jedoch die gleiche Nutzungsmöglichkeit der Uferflächen wie bereits heute. Eine Kon- zentration des Badebetriebes auf dieses Ufer würde die anderen Uferbereiche beruhigen. Dafür wären allerdings ausreichende Kontrollen notwendig. Bei erfolgreicher Beruhigung, wäre ein Aus- weichen der Wasservögel auf andere Uferbereiche z. B. zum Ruhen, möglich. Die an die geplante Badestelle grenzenden Waldflächen, liegen jenseits des Rund-/Waldweges und haben heute die Vorbelastung der hohen Nutzerfrequenz wie oben beschrieben. Für die Vo- gelwelt dieser Waldflächen ist deshalb durch den geplanten ordnungsgemäßen Badebetrieb keine wesentliche weitere Beunruhigung zu erwarten, wenn die Badenden ausschließlich die vorhande- nen Wege als Zugang nutzen und die Toilettenmöglichkeiten nutzen, die zur Verfügung gestellt werden. Das Waldstück, das durch einen weiteren Waldweg durchschnitten wird, stellt mit seinem augenblicklichen Mittelwald-Charakter mit hohen Eichen und noch niedriger weiterer Baumvegeta- tion den idealen Lebensraum für den Mittelspecht (und andere Spechtarten) dar. Trotzdem sind durch den Badebetrieb wenige Auswirkungen zu erwarten, wenn das Konzept der Besucherredu- zierung aufgeht. Besonders die Spechte haben ihre Brut meist schon beendet, bevor die Hauptba- dezeit im Hochsommer beginnt. Die Kontrolle des Badebetriebs muss auch die Müllentsorgung überprüfen, z. B. ob die Behälter ausreichen und die Besucher die Möglichkeiten nutzen. Eine nächtliche Nutzung der Badestelle, besonders für Feiern und Partys jeder Art, muss unter- bleiben, um die Vogelwelt vor weiteren Beunruhigungen (laute Musik, Lagerfeuer etc.) zu schützen. Der Waldweg zum Waldparkplatz, zu den Vereinsflächen mit dem Fischerheim und zum Forst- stützpunkt wird bereits heute sehr intensiv von Fahrzeugen genutzt. Auch der Rundweg um den See führt über diese Straße (teilweise über Trampelpfade im Wald), wodurch die Störintensität durch Jogger, Spaziergänger und Hundeführer weiter erhöht wird. Die Reduzierung der Parkfläche ist sehr positiv, da damit eine weitere Intensivierung des Fahrzeugverkehrs aufgrund der legalisier- ten Badestelle verhindert wird. Die Vogelwelt um den Parkplatz ist weitgehend auf die Störungen durch Fahrzeuge und Jogger etc. eingestellt, durch einige Fahrzeuge mehr, die anfahren und parken, damit Badegäste zum südlichen Ufer gehen, kommt es zu keinen besonderen Auswirkungen. 4.3 Erfassung der Grünen Strandschrecke Im zu untersuchenden Bereich befinden sich keine geeigneten Habitate für die Grüne Standschre- cke. 4.4 Limnologische Untersuchung Da als größte Belastungsquelle der Grundwassereintrag vermutet wird, sollte in Zukunft aufgrund der oberstromigen Altlasten der Parameter Phosphat mit erfasst werden. Eine Belastung durch Freizeitaktivitäten kann aus dem Ergebnis nicht abgeleitet werden und ist bei dem derzeitigem Umfang auch nicht wahrscheinlich. Eine Ausweitung des Badebetriebes würde den Nährstoffein- trag jedoch möglicherweise signifikant erhöhen. Von einer Änderung der momentanen Situation wird daher abgeraten. Da sich das Ausmaß der Eutrophierung am Grötzinger Baggersee, wie der Vergleich aktueller Daten (2013/2014) mit Altdaten zeigt, seit 1994 nicht grundlegend verändert hat, sind Restaurierungsmaßnahmen derzeit nicht erforderlich (B ÜRO FÜR GEWÄSSERÖKOLOGIE 2014). Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 30 von 40 Eine an den naturräumlichen Gegebenheiten ausgerichtete fischereiliche Bewirtschaftung kann zu einer Verminderung der Eutrophierungsgefahr beitragen. Es sollten jedoch folgende Empfehlungen beachtet werden: − Unterlassung des An- und Zufütterns, − Unterlassung jeglicher Düngung, − Ernte des natürlichen Ertrages, − Kein Besatz mit fangmäßigen Fischen. − Besatz mit standortgerechten Fischarten, − Führung von Besatz- und Fangstatistiken, − Regelmäßige Erhebung des Fischbestandes und gezielte Regulierung der Bestandesdich- te der zooplantivoren Fische, − Einstellen eines ausgewogenen Verhältnisses von Raub- und Friedfischen. Auch mechanische Störungen, wie die Uferbeschädigung durch Vertritt oder das Betreten von Ru- hezonen und Brutbereich der Tierwelt, können eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen. 4.5 Untersuchung des Makrozoobenthos Das Makrozoobenthos wurde bisher noch nicht zusammenhängend erfasst. Zum aktuellen Zeit- punkt sind keine besonders schützenswerten Libellenarten bekannt. Um ein eventuelles Vorkom- men von seltene und schützenswerte Arten feststellen zu können, müsste ein Monitoring über ei- nen gesamten Jahreszyklus erfolgen. 4.6 Fischereiliche Nutzung Anhand der ausgewerteten Daten kann die Nährstoffbilanz der Angelfischerei als neutral bewertet werden. 4.7 Erfassung der Badegäste Aufgrund des nach Pfingsten kühlen und niederschlagsreichen Sommers, war es schwierig eine mehrmalige Aufnahme der Badegäste durchzuführen. Dennoch lässt sich erkennen, dass der See überwiegend durch Bewohner aus dem Landkreis Karlsruhe genutzt wird. Jedoch kommt auch ein merklicher Teil aus der Badegäste aus dem Raum Pforzheim. Neben der freigegeben Badestelle wurden die Bereiche sowohl am östlichen als auch am westlichen Ufer zum Baden genutzt, die leicht vom Parkplatz und von breiten Wegen zu errei- chen waren. 4.8 Auswertung der Kontrollen Das Ergebnis sowohl des Ordnungsamtes als auch des ehrenamtlichen Naturschutzwarts machten deutlich, dass Maßnahmen und eine regelmäßige Kontrolle entlang des gesamten Sees notwendig sind. Um ein positives Ergebnis zu erzielen, müsste zumindest in der Anfangszeit der Turnus der Kontrollen erhöht werden. Zudem sollte durch die Beschilderung deutlich gemacht werden, welche Handlungen in den jeweiligen Bereichen erlaubt sind und welche nicht. So ist im Bereich der Bade- stelle ersichtlich, dass gebadet werden darf, nicht aber, dass ein Hundebadeverbot herrscht. Auf eine legalisierte Hundebadestelle wird im Bereich des Parkplätze nicht hingewiesen. Ein Einhalten des Badeverbotes trotz ausreichender Beschilderung fand im Bereich des gesamten Sees nicht statt. Durch die Legalisierung der Badestelle und eine deutliche Beschilderung kann eine Beruhigung des restlichen Sees erwartet werden, wenn dies anfänglich durch Kontrollen unterstützt wird. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 31 von 40 Erkennbar ist auch, dass es nicht deutlich genug gemacht wurde, dass mit der Erlaubnis des Ba- dens das Tauchen weiterhin ausgeschlossen ist. Festsetzungen zum Tauchen sollten mittels Be- schilderung und Hinweisen im Internet auf geeigneten Seiten deutlich gemacht werden. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 32 von 40 5 Ziele und Maßnahmen 5.1 Zusammengefasste Feststellungen Rückschließend lassen sich aus den verschiedenen Untersuchungen Ziele und Maßnahmen ent- wickeln, die der zukünftigen Nutzung des Sees zu Grunde gelegt werden sollten: Im Folgenden werden noch einmal die wichtigsten Feststellungen zusammengefasst: · Beide Seeteile besitzen eine große Bedeutung für wassergebundene Brutvögel und Rast- vögel, die durch die bestehenden, fast flächendeckenden Störungen im Bereich der Ufer vor allem im Sommerhalbjahr beeinträchtigt ist und durch eine Beruhigung verbessert wer- den kann. · Die Nutzung der Seefläche durch die beiden angesiedelten Vereine erfolgt derzeit über- wiegend sehr extensiv. · Der Ufersaum der Seen besitzt ein wichtiges Potenzial für Wasserpflanzen und für Fische (insbesondere Jungfische) sowie weitere Wasserorganismen. · Die terrestrischen und limnischen Uferbereiche besitzen ein hohes Potenzial für Brutvögel als Brut-, Nahrungs- und Rückzugsraum und für überwinternde Wasservögel. · Störungen sind vor allem durch eine Beunruhigung der oben genannten Bereiche gege- ben. Zu nennen sind insbesondere: o die Nutzung wilder Badestellen an fast allen Uferbereichen, o das Begehen der Ufer über Pfade insbesondere auch mit Hunden, o nächtliche, lärmintensive Nutzungen am Seeufer insbesondere an der geplanten Badestelle, o das Tauchen in den Uferbereichen und o verstärkte Bewegungsunruhe auf der Seefläche durch Freizeitnutzung. · Eine Verschlechterung der Wasserqualität durch den Badebetrieb wird nicht erwartet. 5.2 Ziele Die beiden Seen liegen im Naturschutzgebiet (östlicher See) und im Landschaftsschutzgebiet (westlicher See). Aus diesem Grund und aufgrund des vorhandenen Werts und der bestehenden Potenziale für den Arten- und Naturschutz ist eine möglichst umfassende Beruhigung beider Seen anzustreben. Gleichzeitig besteht ein Interesse an der Nutzung der Seen zur Naherholung, insbesondere als Badesee (westlicher See). Um beiden Ansprüchen gerecht zu werden ist es notwendig, die beiden Nutzungen weitestgehend zu trennen und die Freizeitnutzung möglichst einzugrenzen und zu extensivieren. Der westliche See wird viel intensiver genutzt als der östliche See, insbesondere durch Baden und Wassersport. Das ökologische Potential kann sich dort nur entfalten, wenn eine umfangreiche be- ruhigte Zone eingerichtet wird. Diese dient als ungestörte Uferzone für Brutvögel der terrestrischen und limnischen Uferzone. dem Nordteil zusätzlich als Rückzugsraum für störungsempfindliche Arten, sowohl Brutvö- gel, Wasservögel in der Mauser und Wintergäste. als ungestörtes Laich- und Aufwuchsgebiet von Fischen. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 33 von 40 Abgesehen von der lange Zeit ungeregelten und ausufernden Nutzung für Baden und Tauchen, liegt der See sehr ruhig. Störungsquellen wie Straßen, Wohn- bzw. Gewerbegebiete liegen nicht in der Nähe. Insofern wirkt intensive Freizeitnutzung besonders störend. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass Schutzzone und Freizeitnutzung möglichst weit weg voneinander liegen und die Nutzungsintensität eingeschränkt wird. Insbesondere in sensiblen Zeiten, wie im Winter und in der Nacht, wirken Störungen besonders gravierend. Der östliche See soll weiter beruhigt werden durch Schutz der Uferzone in besonders sensiblen Bereichen. Kann dies erreicht werden, ist es möglich, eine geregelte Freizeitnutzung zuzulassen und gleich- zeitig eine Verbesserung der Situation des Natur- und Artenschutzes herbeizuführen. Um diese Ziele zu erreichen sind allerdings konkrete Maßnahmen durchzuführen. Ohne die Umsetzung der Maßnahmen besteht die Gefahr, dass durch die Zulassung des Badebe- triebs insgesamt eine Intensivierung der Freizeitnutzung im gesamten Seebereich erfolgen wird. Dies ist aufgrund der naturschutzfachlichen Wertigkeit unbedingt zu vermeiden. 5.3 Maßnahmen Grundlage des Maßnahmenkonzepts ist die Einteilung der Freizeitnutzung des westlichen Sees in 3 Bereiche (vgl. Anlage): 1. Bereich intensiver Freizeitnutzung (Badestelle und vorgelagerter Seebereich bis ca. 100 m, Abgrenzung durch Bojen) 2. Bereich extensiver Freizeitnutzung (Südostteil des westlichen Sees, Abstand zum westli- che Ufer von mindestens 50 m) 3. Ohne oder nur mit gesondert erlaubter Freizeitnutzung (Nordteil westlicher See und westli- che Uferbereiche) 4. Die extensive Nutzung der beiden angesiedelten Vereine muss beibehalten werden. 5. Es sollte ein Monitoring erfolgen, um die Wirkung der Maßnahmen beurteilen zu können. Zu 1 Besonders intensiv betriebene und störende Nutzungen sollen auf einen eingeschränkten Bereich am Südufer des Sees konzentriert werden. Sie sollten auch zeitlich eingeschränkt werden. · Mit Hinblick auf das besondere Ruhebedürfnis der Wasservögel und der Fische sollte das Baden im Winterhalbjahr verboten sein, etwa in der Zeit von 1. November bis 30. April. · Da nächtliche Unruhe allgemein ein hohes Störungspotential für die meisten Vögel besitzt (betroffen sind die Wasservögel und die Brutvögel der waldnahen Bereiche und des Waldran- des), insbesondere während der Vogelbrut- und Aufzuchtszeit, sollte auch das nächtliche Ba- den verboten werden. Im Bereich der Badezone sollten grundsätzlich keine auffälligen, das Landschaftsbild beeinträchti- genden dauerhaften Baulichkeiten errichtet werden. Zugänge für besondere Personengruppen und entsprechende Baulichkeiten, z. B. schräge Rampe für Behinderte, sollten sich auf den südwestlichen Teil des Badebereichs beschränken. Dadurch kann die Zufahrt über die Bruchwaldstraße genutzt werden und die Zufahrts- und Parksituation über die B3 wird entschärft. Die Nutzung des Sees mit Hunden und Pferden sollte geklärt werden. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 34 von 40 · Für Hunde empfiehlt es sich, einen seitlichen Abschnitt des Strandes als Zugang vorzuse- hen und entsprechend zu beschildern. In den anderen Bereichen ist das Baden von Hun- den zu untersagen. · Der gewünschte und derzeit schon praktizierte Zugang für Pferde an und in das Wasser ist aus Naturschutzerwägungen denkbar, wenn die Zahl der Pferde und die Zeiten der Nut- zung auf geeignete Weise begrenzt werden. Da die Pferde gelegentlich Kot und Harn im Wasser ablassen, ist eine Begrenzung der Zahl der Pferde anzustreben. Es empfiehlt sich, nicht mehr als zwei Tiere am Tag in den See zu lassen. Dies gilt insbesondere für die Ba- desaison. Einerseits wegen des Nährstoffeintrags, der im Sommer in der oberen Wasser- schicht umgehend von Algen verwertet werden kann, andererseits weil zu den Hauptbade- zeiten mit vielen Badegästen zu rechnen ist und die Gefahr von Konflikten steigt. Um Nut- zungskonflikte zu verringern, könnte der Zutritt zum Wasser am Rand des Badestrandes liegen, entfernt vom Strandabschnitt der für Hunde nutzbar ist. Es bietet sich an, die Berei- che für Hunde und Pferde jeweils am entgegen gesetzten Ende des Strandes einzurichten, wenn die Topographie u. a. Bedingungen dies erlauben. Auch ein Pferdezugang muss be- schildert werden. Die Reiter sollten die Pferde vom Hauptweg am Waldrand aus zu Fuß an die Badestelle führen. Auf dieser Strecke sollte der Pferdekot durch den Halter beseitigt werden, was sicher praktikabel ist, wenn dort ein Abfallbehälter aufgestellt wird. Es könnte auch erwogen werden, die Pferde nur am Vormittag zuzulassen, wenn das Badegesche- hen noch nicht intensiv ist. Insgesamt bieten sich hier vielfältige Regelungsmöglichkeiten an. Von den Parkplätzen im Stahlbühl (Zufahrtsstraße zum Anglerverein) gehen verschiedene nachtei- lige Wirkungen aus. Wenn sich die PKW der Badestellenbesucher auf diesen Bereich konzentrieren · steigt der Unruhe- und Störpegel in den angrenzenden Schutzgebieten · entsteht eine Konkurrenz zu anderen Erholungssuchenden (Spaziergänger). Aus diesem Grund wurden die Parkmöglichkeiten auf den nördlichen Teil der Straße begrenzt. Dadurch entsteht ein Druck auch die Parkplätze an der Bruchwaldstraße zu benutzen, von denen ein geringeres Störungspotential ausgeht. Falls die Entwicklung zeigt, dass dies nicht ausreichend ist, können die Parkplätze im Stahlbühl ggf. weiter reduziert werden. Die Parkplätze liegen derzeit im nördlichen Teil der Straße Im Stahlbühl. Die Badegäste müssen auf der Straße zurückgehen um den abzweigenden Weg zur Badestelle zu erreichen. Viele verlas- sen vorher die Straße um zu wilden Badestellen zu gelangen, wie die breiten Trampelpfade zeigen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten dies zu erschweren: · Um die mit dem Auto kommenden Besucher direkt zur Badestelle zu lenken, sollten die verbleibenden Parkplätze unbedingt nach Südosten an die direkte Zuwegung zur Badestel- le verlagert werden. Diese Lösung hat den Nachteil, dass Spaziergänger, darunter auch mit Rollstühlen und Kinderwagen, einen weiteren Weg zum See haben. · die Trampelpfade sollten durch Baumschnitt geschlossen werden. Beschilderung Im Bereich beider Parkplätze sollte zentral neben dem Weg eine Schautafel installiert werden, die neben der aktuellen Lage der Badestelle, den Hauptweg und die Schutzgebietsgrenzen darstellt. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 35 von 40 Neben einer bildlichen Darstellung, sollte darauf hingewiesen werden, welche Regeln in den jewei- ligen Bereichen gelten. Neben der Schautafel wäre zumindest anfänglich eine Aufklärung der Be- sucher durch Flyer empfehlenswert. Diese sollten einen Überblick über das Gebiet und über die für dieses Gebiet typische Flora und Fauna sowie die geltenden Verbote geben. Bereits am Parkplatz sollte daraufhin hingewiesen werden, dass es eine legalisierte Badestelle für Hunde gibt. Die Beschilderung am Ufer des gesamten Baggersees sollte deutlicher aufgestellt werden. Eine Beschilderung außerhalb der Badestelle mit Verweis auf das Badeverbot sollte nicht nur gezielt vor bereits existierenden Badebuchten erfolgen. Dies kann für Außenstehende den Anschein erwe- cken, als wäre das Baden an anderen Bereichen außerhalb der Badestelle erlaubt. Beschildert werden sollten jeweils markante Punkte an den Hauptwegen und an Abzweigungen. Zu 2 Der Bereich extensiver Freizeitnutzung dient als großräumige Pufferzone zwischen der Badezone und der Schutzzone. Hier können nur wenig intensive und störende Nutzungen, wie Angeln, Se- geln, Surfen und ggf. Tauchen, erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass sich die Nutzungen nicht so zeitlich und räumlich überlagern, dass sich die geringen Störungen aufsummieren, und dass Nutzungskonkurrenzen möglichst vermieden werden. Tauchen war in der Vergangenheit keine zugelassene bzw. geregelte Nutzung des Sees. Tauchen kann zu ökologischen Beeinträchtigungen führen, z. B. durch · Beunruhigung von Fischen und Wasservögeln in störungsempfindlichen Zeiten, · Aufwirbelung von Sedimenten durch Flossenschlag, wodurch gebundene Nährstoffe frei- gesetzt werden, was zur Eutrophierung des Sees beitragen kann und sich Beläge auf Wasserpflanzen und Laich ablagern können. · Direkte Beeinträchtigung von Wasserpflanzen Im begrenzten Rahmen kann das Tauchen aber mit den oben genannten Zielen verträglich sein. Soll eine Nutzung durch Taucher erfolgen ist zu beachten: · Es soll eine Tauchzone im südöstlichen Bereich ausgewiesen werden mit Zustieg am westli- chen Ende der Badestelle (siehe unten). Die Tauchzone darf nicht beangelt werden. Als Grö- ße empfehlen wir bis etwa 2 ha. Dadurch wird sowohl das ungestörte Jagdgebiet für tauchen- de Wasservogelarten in ausreichender Größe erhalten und die Nutzungskonflikte mit den Anglern sind begrenzt. · Das Tauchen sollte auf etwa die Zeit von etwa 31.03 bis 01.11 beschränkt werden um Störun- gen von Fischen und Wasservögeln in der besonders ruhebedürftigen Jahreszeit zu vermei- den. (Seefische halten im Winter eine Ruhe. Sie halten sich am Gewässergrund auf und be- wegen sich kaum. Dadurch sparen sie Energie. Sie zehren von den Fettreserven, die sie im Sommerhalbjahr zugelegt haben. Die Herztätigkeit und Stoffwechsel der Fische sind reduziert. Bewegung im kalten Wasser würde mehr Energie verbrauchen als im Sommer, gleichzeitig gibt es wesentlich weniger Nahrung im See. Bei Störungen fahren die Fische den Stoffwechsel hoch und verbrauchen dafür Energiereser- ven. Vor allem wenn es mehrfach zu Störungen kommt, kann dies die Überlebenschancen der Fische erheblich beeinträchtigen.) · Für das Tauchen ist eine Begrenzung der Taucherzahl erforderlich. Es empfiehlt sich, dies mit einer namentlichen Meldepflicht zu verbinden, um einen Überblick über die Nutzung zu erhal- ten und um vorsorglich bei eventuellen Vorfällen Ansprechpersonen zu haben. Die Zahl der Taucher sollte so klein sein, dass sie ggf. noch gleichzeitig als eine Gruppe tauchen können Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 36 von 40 und doch so groß, dass pro Tag 2-3 Kleingruppen (2-4 Personen) unabhängig voneinander tauchen können. Wir empfehlen eine Begrenzung auf etwa 6 Taucher pro Tag. Durch diese Begrenzung, gemeinsam mit dem Ausschluss unerfahrener Taucher, werden die oben be- schriebenen negativen Auswirkungen des Tauchens so weit begrenzt, dass sie mit den Schutzzielen für den See verträglich sind. · Nächtliches Tauchen sollte nicht erlaubt sein um Störungen der nachts besonders lichtemp- findlichen Wasservögel zu vermeiden. Durch diese und die vorherige Regelung wird auch der Nutzungskonflikt mit den Anglern weiter verringert. · Um Sedimentaufwirbelungen gering zu halten empfehlen sich folgende Einschränkungen o Für das Tauchen dürfen keine Antriebsgeräte verwendet werden. Durch deren Rückstrahl in Bodennähe werden besonders viel Sedimente aufgewirbelt. o Das Tauchen ist zu beschränken auf etwa 6 Taucher täglich. o Unerfahrene Taucher sollten ausgegrenzt werden, daher sollten keine Tauchschu- len zugelassen werden, ebenso wenig wie Tarierübungen. Die Taucher sollten ei- nen anerkannten Tauchpass besitzen. Zu 3 · Für die Schutzzone sollten festgelegt sein, welche Uferstellen die Angler nutzen können. · Zur Beruhigung der ufernahen Bereiche müssen „Trampelpfade“ versperrt werden, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zugangs für die Angler möglich ist. Insbesondere bietet es sich an, den an der Südwestseite des Sees entlang führenden Trampelpfad mit Baumschnitt zu ver- sperren und nur die Stichwege für die Angler offen zu lassen. Viele der Badestellen und der dazugehörigen Wege entlang des Sees weisen Rückschnitte der Vegetation auf. Diese sollte in Zukunft dringend kontrolliert und untersagt werden. Die meisten Trampelpfade wären nach einer Absperrung durch Ruderalvegetation und Jungwuchs innerhalb kürzester Zeit unpas- sierbar und der Nutzungsdruck durch Personen im Uferbereich würde sich verringern. Alterna- tiv könnten die Bereiche in Ufernähe soweit für Erholungssuchende bzw. Badende durch Aus- bringen von Baumschnitt oder Strukturierung des Oberbodens unattraktiv gemacht werden. Eine Einschränkung für Angler ist aber dadurch nicht gegeben. Als letzte Möglichkeit wäre auch eine Umzäunung mit Zugang für die Angler denkbar. · Im Bereich der öffentlichen Parkplätze am Anglerverein sollte nur noch der Hauptweg, der zu der Badestelle führt erhalten werden. · An den "wilden Badestellen" am West- und Nordufer müssen feste Einrichtungen, wie „Schwungseile“ zurückgebaut werden. · Freigehaltene Uferstellen, die keine Angelplätze sind, sollen durch das Ausbringen von Baumschnitt unattraktiv gestaltet werden. Zu 4 · Es ist nicht auszuschließen, dass sich bei Anglern und Wassersportlern Nutzungsinteressen entwickeln, die mit der Beruhigung des Sees nicht vereinbar sind. Denkbar sind zum Beispiel die Verwendung motorgetriebener Boote (gilt auch für leise Elektromotoren) deren Geschwin- digkeit die Fluchtdistanz der Wasservögel erhöhen kann, oder etwa Trendsportarten die grö- ßere Besucherzahlen anlocken oder per se auf Tiere störend wirken. · Es empfiehlt sich eine behördliche Einflussmöglichkeit vorzusehen Zu 5 Für das Monitoring empfiehlt sich die Erfassung · der Wasservögel während der Brut- Mauser- und Überwinterungszeit, · des Brutvogelbestandes der Uferregion des westlichen Seeteils, · des Makrozoobenthos in den Flachwasserbereichen des westlichen Sees, Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 37 von 40 · des Makrophytenbestandes, · sowie der Entwicklung der Besucher- und Pkw-Zahlen. Da sich die Wasserqualität in den letzten 20 Jahren nicht erkennbar verändert hat und von den oben angesprochenen Nutzungen keine nennenswerte Verschlechterung (im Vergleich zur illega- len Nutzung sogar eine Verbesserung) zu erwarten ist, wird es genügen, sie im mehrjährigen Ab- stand zu überprüfen. Regelmäßigere Kontrollen Um eine Beruhigung des gesamten Baggersees zu erzielen, müssen vor allem in der Anfangspha- se egelmäßige Kontrollen stattfinden. Dafür sollte anfangs der Turnus der Kontrollen bei schönen Wetter mehrmals täglich erfolgen und bei sichtbaren Erfolg sich langsam verringern. Öffentlichkeitsarbeit Neben der Schautafel sollte eine aktive Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Durch diese Arbeit kann per- sönlich und individuell auf Personen eingegangen werden und es können dadurch auch aufkom- mende Fragen beantwortet werden. Beobachtungsstellen Um Erholungssuchenden einen Blick auf den See ohne die derzeit damit verbundenen Störungen der Brut- und Rastvögel zu ermöglichen, könnten Beobachtungsstellen mit Sichtschutz am westli- che und nördlichen Ufer des westliche Sees errichtet werden. Reparatur des Zaunes um das NSG und verschließen der Türen Um sicherstellen zu können, dass es innerhalb des Naturschutzgebiets zu keinen Störungen kommt, sollte der Zaun um das Naturschutzgebiet repariert werden. Sinnvoll wäre auch eine Erwei- terung des Zaunes. Die vorhandenen Türen sollten verschlossen werden können, um eine Nutzung durch Unbefugte zu verhindern. Die bisherigen, durch Pachtverträge geregelten Nutzungen können weiter bestehen, soweit sie nicht durch die obigen Aussagen eingeschränkt werden. Für die am Seeufer entlang führenden Wege empfiehlt sich ein Wegeverbot. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 38 von 40 6 Zusammenfassung Beim Grötzinger Baggersee handelt sich um einen innerhalb eines Bruchwaldes gelegenen Bag- gersees nördlich von Grötzingen. Dieser diente früher dem Kiesabbau. 1986 wurde die Auskiesung eingestellt. Der See besteht aus zwei Hälften, einem Südwestteil (ca. 21 ha) und einem Nordostteil (ca. 14 ha), die über einen 5 - 6 m tiefen und ca. 40 m breiten Kanal miteinander in Verbindung stehen. Laut bestehender Verordnung der Stadt Karlsruhe aus dem Jahre 1979 ist das Baden und Tau- chen in öffentlichen Gewässern verboten. Dennoch wurde in den letzten Jahrzehnten das Baden im südwestlichen Teil des Grötzinger Baggersees geduldet. 2014 hat der Karlsruher Gemeinderat beschlossen am Grötzinger Baggersee eine Badestelle ein- zurichten. Eine Arbeitsgruppe ist damit befasst das vorzubereiten, was auch beinhaltet andere Nutzungen zu ordnen und illegale Nutzungen zu unterbinden. Die Badestelle liegt am südöstlichen Ufer des Sees. Die bereits vorhandene Liegewiese soll nicht erweitert werden, sondern eventuell sogar verkleinert werden. In diesem Zuge sind die Regulierung des Parkplatzangebots und die Aufstellung von Toiletten und Mülleimern geplant. Basierend auf der Abstimmung des Gemeinderats im Jahr 2014 wurde probeweise zwischen Juli und September 2014 das Baden an der oben erwähnten Badestelle erlaubt. Zusätzlich fanden Kontrollen durch das Ordnungsamt Karlsruhe und den ehrenamtlichen Naturschutzwart Vor-Ort statt. Aktuell werden neben des Badebereichs am südöstlichen Ufer auch kleinere Badebuchten an den anderen Ufern des südlichen als auch des nördlichen Sees, die durch Trampelpfade erreicht wer- den können, genutzt. Der nördliche See ist Bestandteil des FHH - Gebietes „Kinzig-Murg-Rinne zwischen Bruchsal und Karlsruhe“ sowie des Naturschutzgebietes „Weingartener Moor - Bruch- wald Grötzingen“ und liegt außerhalb der Nutzung als Badesee. Die Nutzung des Sees durch Ba- degäste außerhalb der Badestelle soll in Zukunft durch gezielte Maßnahmen vermieden werden. Als Grundlage für den vorliegenden Umweltbericht wurden folgende Daten herangezogen: · Biotoptypenkartierung sowohl des direkten zu den künftige Badestelle betroffenen Bereich als auch die umliegenden Waldflächen (A UER 2014) · Ornithologische Untersuchung der Brutvögel sowohl in den Waldflächen als der Wasser bzw- Uferzonen (H ARMS 2014) · Ein Überprüfung des Vorkommens der Grünen Strandschrecke (A UER 2014) · Limnologisches Gutachten (B ÜRO FÜR GEWÄSSERÖKOLOGIE 2014) · Untersuchung des Makrozoobenthos (B ÜRO FÜR GEWÄSSERÖKOLOGIE 2014) · Darlegung der fischereilichen Nutzung (BÜRO FÜR GEWÄSSERÖKOLOGIE 2014) · Erfassung und Auswertung der Badegäste (M AILÄNDER CONSULT 2014) · Auswertung der Kontrollen durch den Naturschutzwart und das Ordnungsamt (M AILÄNDER CONSULT 2014) Als Ergebnis all der erfassten Daten lässt sich zusammenfassend festhalten, dass grundsätzlich ein Baden in einem extra dafür ausgewiesenen Bereich erlaubt werden kann. Diese Erlaubnis kann aus naturschutzfachlicher Sicht nur unter Einbezug festgelegter Maßnahmen erfolgen. Grundlage für die Erstellung des Maßnahmenkonzepts ist die Einteilung der Freizeitnutzung des westlichen Sees in 3 Bereiche: Bereich intensiver Freizeitnutzung, Bereich extensiver Freizeitnutzung, Ohne oder nur mit gesondert erlaubter Freizeitnutzung. Ausgehend von dieser festgelegten Zonierung wurden die Maßnahmen für jeden Bereich festgelegt. Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 39 von 40 beide Seen, die sowohl im Naturschutzgebiet (östlicher See) und im Landschaftsschutzgebiet (westlicher See) liegen, zu beruhigen. Als Maßnahmen werden empfohlen: · Errichtung einer Badezone (siehe Anlage 4) verbunden mit einem Badeverbot für nachts und in den Herbst- und Wintermonaten sowie dem Verzicht darauf, Baulichkeiten am Ba- deufer zu errichten, die das Landschaftsbild beeinträchtigen. · Einrichtung einer Taucherzone (siehe Anlage 4) verbunden mit einem Tauchverbot nachts, sowie in der Ruhezeit von Fischen und Wasservögeln, für Tauchschulen und andere uner- fahrene Taucher und dem Verbot von Antriebsgeräten. · Die extensive Nutzung der ansässigen Vereine sollte für die Zukunft gewährleistet bleiben und eine Änderung unter einem behördlichen Nutzungsvorbehalt stehen · Die Trampelpfade um den See und Zugänge zum See unbenutzbar zu machen, soweit dadurch die zugelassenen Nutzungen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. · Ein Monitoring. Um Konflikte zwischen Naturschutz und Naherholung zu verringern, sollten beide Interessen ge- trennt werden. Die intensive Erholungsnutzung ist auf den Bereich der Badestelle zu konzentrieren und ein Übergangsbereich mit extensiver Nutzung zum Naturschutzgebiet zu schaffen. Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen mit dem Ziel der Beruhigung des Sees umzusetzen. Auf diese Weise kann eine ausreichende Freizeitnutzung erfolgen und gleichzeitig eine Verbesserung der Bedin- gungen für den Naturschutz erreicht werden. Grötzinger Baggersee - Zusammenfassende Umweltbewertung Seite 40 von 40 7 Literatur AUER (2014): Biotoptypenkartierung Auer (2014): Kartierung der Grünen Strandschrecke B AUER, HANS-GÜNTHER, EINHARD BEZZEL & WOLFGANG FIEDLER [Hrsg.] (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. – 2. vollst. überarb. Aufl. in 3 Bänden, Aula-Verlag, Wiebelsheim. B ÜRO FÜR GEWÄSSERÖKOLOGIE (2014): Limnologische Untersuchung des Grötzinger Baggersees 2012 – 2013, Abschlussbericht BÜRO FÜR GEWÄSSERÖKOLOGIE (2014): Limnologisches Gutachten zur Abschätzung des Einflusses verschiedener Belastungspfade auf den Zustand des Grötzinger Baggersees G LUTZ VON BLOTZHEIM, U. N. [Hrsg.] (2001): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. – Lizenzausgabe auf CD-ROM. H ARMS (2014): Ornithologische Untersuchung der Brutvögel im geplanten Badebereich am Gröt- zinger Baggersee, Karlsruhe H ÖLZINGER, JOCHEN [Hrsg.] (1987): Die Vögel Baden-Württembergs. – Band 1, Teil 2 Artenhilfspro- gramme; Ulmer. H ÖLZINGER, JOCHEN [Hrsg.] (1997): Die Vögel Baden-Württembergs: Band 3.2, Singvögel 2; Ulmer. HÖLZINGER, JOCHEN [Hrsg.] (1999): Die Vögel Baden-Württembergs: Band 3.1, Singvögel 1; Ulmer. HÖLZINGER, JOCHEN [Hrsg.] (2001): Die Vögel Baden-Württembergs: Band 2, Nicht-Singvögel 2; Ulmer. L ANDESANSTALT FÜR UMWELT , MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ – LUBW (2010): Naturräume Baden- Württembergs. – Stand April 2010, Bezug im Internet über www.lubw.baden-wuerttemberg.de. LANDESANSTALT FÜR UMWELT , MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ – LUBW (2014): Daten- und Karten- dienst der LUBW. – online abrufbar: http://udo.lubw.baden- wuerttemberg.de/public/index.xhtml?AUTO_ANONYMOUS_LOGIN S ÜDBECK, PETER, HARTMUT ANDRETZKE, STEFAN FISCHER, KAI GEDEON, TASSO SCHIKORE, KARSTEN SCHRÖDER & CHRISTOPH SUDFELDT [Hrsg] (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. Anlage 1 Anlage 2 Datum Auftraggeber: Auftragnehmer: Datum: 21.11.2014 Maßstab: 1:2000 Anlage 2 Name Bearb. Grötzinger Baggersee Ornithologische Untersuchung KHB SW SW Nov.14 Nov.14 Nov.14 Gez. Gepr. 0 40 80 120 160 200 240 280 320 m Stadt Karlsruhe Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14; 76131 Karlsruhe Amsel (A) Bachstelze (Bst) Blässhuhn (Bh) Blaumeise (Bm) Buchfink (Bf) Buntspecht (Bsp) Eichelhäher (Eh) Gartenbaumläufer (Gbl) Graugans (Gg) Grauschnäpper (Gs) Grünfink (Gf) Grünspecht (Gsp) Haubentaucher (Ht) Heckenbraunelle (Hbr) Höckerschwan (Hs) Kleiber (K) Kleinspecht (Klsp) Kohlmeise (Km) Mittelspecht (Msp) Mönchsgrasmücke (Mgrm) Rabenkrähe (Rkr) Ringeltaube (Rt) Rotkehlchen (Rk) Schwarzspecht (Ssp) Singdrossel (Sdr) Sommergoldhähnchen (Sgh) Star (S) Stockente (Se) Sumpfmeise (Sm) Waldkauz (Wk) Zaunkönig (Zk) Zilpzalp (Zz) Legende Brutvögel Anlage 3 Anlage 4
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Extrahierter Text
Anlage D Erlass einer Rechtsverordnung über die Benutzungdes Baggersees Grötzingen Übersicht über dieÄußerungen angehörter Behörden,Dienststellen,Verbände und Vereine zum RVO-Entwurf Wesentlicher Inhalt der ÄußerungStellungnahmeEntscheidungsvorschlag Umwelt-und Arbeitsschutz20.02.2015 1.Flächiger Nordteil der Schutzzone Eistunab- dingbar, 50 m–Schutzstreifen am Uferdaher nicht ausreichend 2.WSG-Badenutzung sollte konkretisiert werden 3.Motorisiertes Befahrendes Seessollte generell verboten sein, Ausnahme nur für Rettung 4.Zone Akönnte im Osten ausgedehnt werden 5.DLRG-Nutzung sollte zeitlich gefasst sein 1.Größe und Lageder Schutzzone E istEmpfehlung des Fachgutachters undsollte daher übernommen werden. Schutz des östlichen Ufers ist verzichtbar, da Beunruhigung durch Badestelle undVereins- nutzung hier ohnehin groß, daherBeruhigung im Norden und Westen erforderlich. 2.Konkretisierungunterblieb mangelsgenauer Daten, kann nunnachgeholt werden 3.DLRG hat klargestellt, dass nur Rettungsboot motorbetrieben ist. Nichtgeltungdes Verbots nach § 4 IV wird so konkretisiert, dass nur motorisierte Landfahrzeuge ausgenommen sind 4.Nach Festlegung der Pferdebadestelle durch das Gesundheitsamt leider aus hygienischen Gründen nicht mehr möglich 5.kann ergänzt werden,DLRG ist einverstanden 1.Zone E bleibt unverändert 2.Vorschlagannehmen(Ände- rung in §2 und 3) 3.Vorschlag annehmen(Ände- rung in § 4 V) 4.Vorschlagkann leider nicht be- rücksichtigt werden 5.Vorschlag annehmen (Ände- rung in § 2 und 3) Ordnungs-und Bürgeramt18.02.2015 1.Flst.-Nrn. in der Karte ergänzen 2.Formulierung„übermäßig zu lärmen“ in § 4 I Nr. 5 zu unbestimmt 1.wird ergänzt(Flst. Nr. 7552 ist der See und die um- liegenden Uferflächen, Nr. 7552/9 ist das Vereins- gelände WSG) 2.kanngeändert werden in „vermeidbaren Lärm zu verursachen, der geeignet ist,Dritteerheblich zu 1.Vorschlagist berücksichtigt (ÄnderungKarte) 2.Vorschlagannehmen (Ände- rung§ 4 I Nr. 5und 6) 3.Klare Erkennbarkeit der einzelnen Zonenvor Ort gewährleisten, da andernfalls kein Einschreiten bei Verstößenseitens OAmöglichist belästigenoder Störungen der Natur zu verursa- chen“; Zur Klarstellung werden Tonwiedergabege- rätein eigenem Unterpunktgeregelt. 3.Zone A wird mit Bojenkettemarkiert,amScheitel- punkt der Zone Csowie an „Eckpunkten“ der Zone EebenfallseinigeBojenmöglich. Weitere Abgren- zungenaus Naturschutzgründen nicht erwünscht, aber auch nicht erforderlich, dabeispielsweise Auf- enthalt in Zone Dnurbei exzessiven Verhaltenswei- sensanktioniert werdensoll/muss. 3.RVO-Änderungnicht erforder- lich, praktische Umsetzung vor Badesaison. Liegenschaftsamt25.02.2015 Zustimmung Forstamt25.02.2015 1.Begleithunde solltengenerellerlaubt sein 2.Badesaison solltenur bis zum 30.09. dauern 1.wird ergänzt 2.Durch die flächige Schutzzone E im Norden und den Uferschutz im Westen ist die Beunruhigung im Süden unter Beibehaltung der Badezeiten bis Ende Oktober vertretbar. I. d. R. ist die Besucher- frequenzdann nicht mehr groß. 1.Vorschlag annehmen(Ände- rung in § 4 I Nr. 9) 2.Vorschlag sollte nicht berück- sichtigt werden Gartenbauamt Keine Äußerung Tiefbauamt Keine Äußerung Branddirektion einschl. Freiwillige Feuerwehr Abt. Grötzingen19.02.2015 1.Nutzung der Zone B, Cund D für die Feuerwehr zu Übungszwecken (Booten und Rettungsgerä- te) ermöglichen 2.Wasserentnahme bei Übungen mit Feuerlösch- kreiselpumpen an ausgewiesenen Stellen er- 1.kann ergänzt werden 2.Wasserentnahmen zu Übungszwecken fallen nicht in den Regelungsbereich der RVO; sind im Einzelfall 1.Vorschlag annehmen (Ände- rung in §3VI) 2.RVO-Änderung nicht erforder- lich wünschtmit Wasserbehörde abzustimmen Bäderbetriebe05.02.2015 Fehlanzeige bzw. keine Einwände ZJD, Untere Naturschutzbehördeeinschl. Naturschutzbeauftragter 18.02.2015 Zustimmung mit Hinweis auf die Notwendigkeit eines konsequenten Vollzugs. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55, Höhere Naturschutzbehörde25.02.2015 Zustimmung zum bereits fortgeschriebenen Entwurf,Stand 24.02.2015 (unter Berücksichtigung der neuen Anregungen und der Entscheidungsvor- schläge in dieser Synopse) unter der Voraussetzung, dass eine ausreichende ordnungsrechtliche Flankierung und Sanktionierungvon Verstößen erfolgt, die wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet und der Nähe zum Naturschutz-bzw. FFH-Gebiet zwingend erforderlich ist. RegierungspräsidiumKarlsruhe, Referat 33, Fischereiaufsicht Keine Äußerung Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt27.02.2015 Hunde und Pferde werden an einem Badegewässer eher als kritisch angesehen wegen des Eintrags von Fäkalkeimen ins Wasser. Zugang für Tiere muss au- ßerhalbder öffentlichen Badestelle (Zone A) unter Beteiligung des Gesundheitsamts festgelegt werden Zugang für Hunde soll im Bereich im Bereich C (ge- mischte Nutzung mitTauchern), Zugang für Pferde öst- lich der Zone A nach Festlegung beim gemeinsamen Ortstermin am 11.03.2015 Vorschlagwird berücksichtigt Naturschutzverbände, vertreten durchNABU e. V. Gruppe Karlsruhe17.02.2015(abgestimmt mit BUND, LNV) 1.Abgrenzung der Zone C (Taucher) vor Ort nicht genügend erkennbar, daher wird Bereich von Taucher u.U. ausgeweitet (§ 2 II) 2.Zone D ist wichtig als Pufferzonefür das an- grenzende Naturschutzgebiet, sollte der Natur- schutzzone zugeschlagen werden und ohne Gemeingebrauch bleiben (nurWSG-Nutzung laut Pachtvertrag) (§ 2 II) 3.Badezeiten sollten dahingehendeingeschränkt werden, dass Badebetrieb am 30.09.wegen durchziehender und rastender Vögel(statt 31.10.l) endet und morgens erst ab 7 Uhrzum 1.EinzelneBoje am Scheitelpunkt der Zone Cmög- lich.Weitere Abgrenzungen aus Naturschutzgrün- den nicht erwünscht, aber auch nicht erforderlich (s. oben) 2.Zone D bleibtwie bisherder extensiven Vereinsnut- zung(Segler und Angler)vorbehalten; bei dieser handelt es sich „im Rechtssinne“ um Gemeinge- brauch, der aber nur vom Vereinsgelände zulässig ist und hierdurch beschränkt wird 3.Durch die flächige Schutzzone E im Norden und den Uferschutz im Westen ist die Beunruhigung im Süden unter Beibehaltung der Badezeiten bis Ende Oktober und ab Sonnenaufgang vertretbar.I. d. R. 1.RVO-Änderung nicht erforder- lich 2.RVO-Änderung nicht erforder- lich 3.Vorschlagsolltenicht berück- sichtigt werden Schutz der Brut und Aufzucht in den Morgen- stunden(statt Sonnenaufgang) beginnt (§ 3 I) 4.Nutzung WSGG zum Badensollte sich nicht auf die gesamte ans Vereinsgelände angrenzende Seefläche erstrecken (§ 3 I) 5.Nutzung DLRG soll zeitlich präzisiert werden wie am 08.01.15 besprochen (§ 3 I) 6.Taucherbeschränkung nicht ausweiten (§ 3 III) 7.Präzisierung von § 3 IV, so dass von WSGG- Gelände kein Tauchereinstieg erfolgt ist die Besucherfrequenz am frühen Morgen und im Oktober nicht allzu groß. 4.Konkretisierung unterblieb mangels genauer Daten, kann nun nachgeholt werdendurch Begrenzung desBadebereichs bis zu einer Uferentfernung von 50 m 5.Kann ergänzt werden, DLRG ist einverstanden 6.Taucherbeschränkung wurde von 10 in ersten Entwurf abgesenkt auf 6 nach der Empfehlung Fachgutachten 7.UnglücklicheFormulierung wirdgeändert, auch WSG wünscht Klarstellung 4.Vorschlag annehmen(Ände- rung in § 3 I) 5.Vorschlag annehmen(Ände- rung in § 3 II) 6.Vorschlagbereits umgesetzt(§ 3 III) 7.Vorschlag annehmen(§ 3 V) Wassersportgemeinschaft Grötzingen WSG e. V.10., 12.und 18.02.2015 1.Ausweisung nur einer Badezone und einer Tau- cherzonezur Vereinfachung der Regelungen 2.Außerhalb der Badezonesoll generell Uferzone von 30 m (außer beim Vereinsgelände) nut- zungsfrei bleiben 3.Badezone als „Schutzzone“ definieren (dort keine Boote, Surfer, DLRG, Taucher), keine Bo- jenkette für Tauch-oder DLRG-Bereich 4.Streichung der Zone D, da dann entbehrlich 1.Vereinfachung wäre zwar wünschenswert, verkürzt aberzu sehrdie fachgutachterlichen Empfehlungen und die Verkehrssicherungspflicht 2.Uferzone von 30 m kann nicht die flächige Schutz- zone im Norden ersetzen, die laut Fachgutachter und Stellungnahme UA (s. oben) unabdingbar ist. 3.In Badezone ist nach RVO-Entwurf nur Baden (und Badeboote) zulässig. Bojenkettenur für Zone A vorgesehen 4.Zone Ddientals Pufferzone mit extensiver Nutzung im bisherigen Umfang.Sanktionierung unbefugten Aufenthalts in Zone Dnurbei Bedarf, in Zone E hingegen strikte Sanktionierung. Getrennte Aus- 1.Vorschlag solltenicht berück- sichtigt werden. 2.Vorschlag solltenicht berück- sichtigt werden. 3.Vorschlag bereits berücksichtigt 4.Vorschlagsolltenicht berück- sichtigt werden. 5.Klarstellungerwünscht, dass vom WSG-Gelände kein Tauchereinstieg erfolgt weisung daher sinnvoll. 5.Unglückliche Formulierung wird geändert.5.Vorschlag annehmen(§ 3 V) Sportfischerverein Grötzingen e. V.20.02.2015 1.Bojenabgrenzung fürZone C (Taucher) 2.Zone Dohne Gemeingebrauchals WSG-Bereich und beruhigte Pufferzone zwischen Zone A und E, evtl. Zusammenfassung Zone D und E (nur WSG-Nutzung in D) 3.DLRG-Nutzung zeitlich und inhaltlich definieren 4.Tauchregelungwird als sinnvoll begrüßt 5.Klarstellung erwünscht, dass vom WSG-Gelände kein Tauchereinstieg erfolgt 6.Ausnahmen sollten transparent sein, im Vorfeld öffentlich angezeigt 1.Einzelne Boje am Scheitelpunkt der Zone C mög- lich. Weitere Abgrenzungen aus Naturschutzgrün- den nicht erwünscht, aber auch nicht erforderlich (s. oben) 2.Zone D bleibt wie bisher der extensiven Vereinsnut- zung vorbehalten; bei dieser handelt es sich „im Rechtssinne“ um Gemeingebrauch. Gemeinge- brauch durch jedermann ist dort nicht vorgesehen. Sanktionierung unbefugten Aufenthalts in Zone D nur bei Bedarf, in Zone E hingegen strikte Sanktio- nierung, getrennte Ausweisung daher sinnvoll. 3.Kann ergänzt werden, DLRG ist einverstanden. 4.Reduzierung auf 6 Taucher bereits umgesetzt. 5.Unglückliche Formulierung wird geändert, auch WSG wünscht Klarstellung 6.Zu Ausnahmeanträgen nach§ 6 RVO wird OV Grötzingen angehört, die bei Bedarf auch im OR öffentlich beratenund die Entscheidungen aushän- gen kann. 1.RVO-Änderung nicht erforder- lich, sondern praktische Umset- zung im Sommer 2.Vorschlag zum Teil annehmen (ohne Zusammenfassung D und E)–Änderung in § 3 3.Vorschlag annehmen(§ 3 II) 4.Vorschlag bereits umgesetzt 5.Vorschlag annehmen 6.RVO-Änderung nichterforder- lich DLRG Ortsgruppe Durlach e. V.22.02.2015 1.Einteilung in Nutzungszonen sei überreguliert und nicht durch das Gutachten begründet 1.Zur naturverträglichen Strukturierung der Nutzun- genist die Zoneneinteilung sinnvoll und wird im Gutachten, z. B. auf S. 39empfohlen.Vorläufige 1.Nur Hinweis, keinkonkreter Vorschlag 2.Badezone sollte als „Schutzbereich“ ausgewie- sen werden mit dem Recht, darüber hinaus zu schwimmen bis auf HöheWSG-Gelände mit Freihaltung Uferzone 3.Keine Ausweisung eigener DLRG-Zone, sondern DLRG-Training mit motorlosen Rettungsgeräten an bis zu 2 Wochentagen und an Wochenenden für je 2-3 Std. 4.GUV-Tauchgang einmal im Jahr zur Übung un- ter „Einsatzbedingungen“ 5.Motorbetriebenes Rettungsboot nur beim Wachdienst, bei Regatten und bei Rettungen 6.Schlechterstellung der DLRG im Vergleich zu Sportfischern und WSG Aussagen des Gutachters waren Grundlage, die Zonen in der RVO entsprechend zu übernehmen. 2.Fachgutachten sieht Bereich D als Bereich „extensi- ver Freizeitnutzung“, also nicht für die Allgemein- heit vor, daher ist Bojenkette feste Beschränkung der Zone A.Baden auch inZonenB und C zulässig 3.Zone B für DLRG war einvernehmliches Ergebnis des Abstimmungsgesprächsvom08.01.2015zwi- schen Frau Ortsvorsteherin Eßrich und den Verei- nen/Verbändenund soll daher beibehalten werden. Zeitlicher Umfang des Trainings wird ergänzt 4.Umfang des Tauchgangs ist noch ungeklärt. Bei mehr als 6 Teilnehmern ist Ausnahme nach § 6 RVO zu beantragen 5.RVO-Text wird entsprechend angepasst 6.RVO räumt der DLRG den angestrebten Nutzungs- umfang ein entsprechend Abstimmungsgespräch vom 08.01.2015. Zone B ist größerdimensioniert als die gewünschten 10 m Breite. 2.Vorschlagsolltenicht berück- sichtigt werden 3.2. Teil des Vorschlags(Zeiten in RVO)annehmen, 1. Teil(DLRG- Zone streichen)solltenicht be- rücksichtigt werden 4.RVO-Änderung nicht erforder- lich 5.Vorschlag annehmen(§3II) 6.Nur Hinweis, kein konkreter Vorschlag Reiterhöfe und-vereine Im Brühl, Gespräche am 06. und 13.02.2015 Zugang mit Pferden ans bzw. ins Wassersoll wie bisher möglich bleiben Östlich der Badestelle kann ein beschilderter, getrennter Zugang für Pferde eingerichtet werden, der während der Badesaisontäglichvon Sonnenaufgang bis 10 Uhr benutzt werden darf. DamitkönnenNutzungskonflikte Pferde/sonstige Nutzer sowie hygienische Probleme mi- nimiert werden. Im Bereich Badestelle/Liegewiesesind Pferde aus hygienischen und Sicherheitsgründen unter- sagt. Pferdekot ist unverzüglich zu beseitigen (Abfallbe- Vorschlag annehmen(Änderung in § 3 VII) hälter wird aufgestellt). Badischer Tauchsportverband e. V.23.02.2015(in Zusammenarbeit mit Verband Deutscher Sporttaucher e. V. und Limnologe Prof. Dr. Leist) 1.Zusammenlegung der Zonen B, C und D zur gemeinsamen Nutzung durch Schwimmer, Tau- cher, WSG(im Norden begrenzt auf durch eine „gedachte Linie“ in Höhe des Bootsstegs WSG) 2.FlexiblereRegelung für die Begrenzung der Tauchgänge durch„Saisonkontingent“anstatt „Tageskontingent“ an Berechtigungskarten 3.Winter-und Nachttauchverbot solltekritisch hinterfragt, möglichst aufgehoben werden 4.Spezielles Merkblatt für Taucher zur Ausgabe mit Tauchberechtigungskarten 5.Institutionalisierter Runder Tisch zum Austausch der Nutzergruppen am See 6.Einordnung des Sees in das Trophiesystemlaut Fachgutachten wirft Fragen auf 1.Naturschutzfachliches Gutachten steht dem entge- gen, da die Zone D als Pufferzone zumNatur- schutzgebiet wichtig ist; dort ist nur extensive Nut- zungim bisher legalen Umfang (Angeln, Segeln) verträglich, kein umfassender Gemeingebrauch 2.Zur Minimierung der Störungenbzw. zur gleich- mäßigen VerteilungistdieBegrenzungauf sechs Taucher pro Tag sinnvoll und erforderlich (vgl. na- turschutzfachliches Gutachten) 3.Naturschutzfachliches Gutachten steht dem entge- gen, daher Winter-und Nachttauchverbot wichtig als Ausgleich (Ruhephase für die Natur) zu den Stö- rungen tagsüber und im Sommer 4.Die Erstellung eines allgemeinen Merkblattsist be- reits in Vorbereitung, ein spezielles für Taucher kann dies sinnvoll ergänzen. 5.Die Fortführung der Gespräche ist vorgesehen, ins- besondere während der ersten beiden Jahre nach Inkrafttreten der RVO 6.Für die Einstufung der Trophie sind verschiedene Parameter maßgeblich, von denen die Wasser- pflanzen nur einen bilden. Daneben sind auch Sichttiefe, Phosphatgehalt u. a.ausschlaggebend. Im Fall des Grötzigner Baggersees deutenmanche Größen auf einen mesotrophen Zustand hin,ande- reeineneutrophen, weshalb der Seenicht eindeu- 1.Vorschlagsolltenicht berück- sichtigt werden 2.Vorschlag solltenicht berück- sichtigt werden 3.Vorschlag solltenicht berück- sichtigt werden 4.RVO-Änderung nicht erforder- lich, aber praktische Umsetzung sollte erfolgen 5.RVO-Änderung nicht erforder- lich, aber praktische Umsetzung sollte erfolgen 6.RVO-Änderung nicht erforder- lich 7.Wintertauchverbot wissenschaftlich nichtbe- gründbar tig eutroph ist, also nicht hochgradig mit Nährstof- fen belastet. Für die Regelung der Nutzungen ist abernicht allein die Trophiestufe wichtig, sondern über welchen Eintragungspfad die Masse der Nähr- stoffe in den See gelangt und ob der Eintrag durch die Badenden einen großen Anteil daran hat.Da lautGutachten derEintrag durch die Badegäs- te/Taucherim Vergleich zu anderen Eintragspfaden sehr gering ist,konnten die Nutzungen zugelassen werden. 7.Auf der Basis desnaturschutzfachlichen Gutachtens soll die Winter-und Nachtruhe als Ausgleich die- nen, damit sich die Natur in dieser Zeit von den Störungen erholen kann. 7.siehe 3. Bürgerinitiative Natürlich Baden12.02.2015 1.Zusammenfassung der Zonen B+C+D in „B neu“ mit Zulassung desgesamtenGemeinge- brauchsBaden, Tauchen, Boote, DLRG(ZoneA als „geschützte Badezone“und Ewürdenblei- ben) 2.Badestelle soll in der Flächedes Vorjahres, in östlicher Richtung bis ans Ufer beibehalten wer- den 1.Naturschutzfachliches Gutachten steht dem entge- gen 2.Zuschnitt der Badestelle erfolgte in 2014 ohne gesi- cherte fachliche Grundlage (Bojenkette in ca. 50 m Abstand zum Ufer). Neuer Zuschnittauf Basis des naturschutzfachlichen Gutachtens verkürzt Bade- stelle in der Breite, dafür beträgt Uferabstand im Westen nun ca. 100 m.Vergrößerung östlich ist aufgrund hygienischer Bedenken des Gesundheits- amts (Pferdebadestelle) leider nicht möglich, auch zur KonfliktvermeidungRegattastrecke/Badezone 1.Vorschlag solltenicht berück- sichtigt werden 2.Vorschlagsolltenicht berück- sichtigt werden Einzelstellungnahmenmit Belangen,soweitdiese nicht schon genannt sind 1.FKK-Bereich wünschenswert1.Aufgrund der sehr beschränkten Platzverhältnisse1.Vorschlag sollte nicht berück- 2.Nutzungsbereich der Taucher sollte auch DLRG- Bereich umfassen 3.Beschränkung auf Boote mit Elektromotor 4.Keine weiteren Zäune errichten 5.Pferde auf der Liegewiese verbieten 6.Bojen nur als Schutz, nicht als Grenze 7.Keine Uhrzeitbegrenzung leider nicht realisierbar 2.Da die Nutzungen verträglich erscheinen, kann dies erfolgen. 3.Motorisierte Boote sind generell verboten mit Aus- nahme der Rettungsboote von Feuerwehr und DLRG, diese dann aber zulässig unabhängig von der Antriebsart 4.Zäune sind nur vorgesehen, wo es wegen notwen- diger Anglerzugänge keine andere Möglichkeit gibt 5.ist bereits vorgesehen 6.Um den notwendigen Schutz der Zone D als Puf- ferzone zu gewährleisten, müssen die intensiven Nutzungen auf den Süden beschränkt bleiben.Ba- den auch außerhalb der Bojenzone in B und C zu- lässig 7.Die Badezeiten sindnicht nach festen Uhrzeiten, sondernvon Sonnenauf-bis-unterganggroßzügi- ger als im Vorjahr bemessen; alsAusgleichfür die Störungen tagsüber ist dies aus Naturschutzsicht erforderlich sichtigt werden 2.Vorschlag annehmen(§ 3 III) 3.Vorschlag sollte nicht berück- sichtigt werden 4.Vorschlag bereits berücksichtigt 5.Vorschlag bereits berücksichtigt 6.Vorschlagsollte nicht berück- sichtigt werden 7.Vorschlag bereits berücksichtigt
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N Bruchwald aumhag Im Stalbühl 6242 6356 6241 6232 5881 6226 6235 6234 5879 6229 6238 6230 7552 6236 6226/2 7552 / 8 7552/9 7552/5 7552/6 7552/7 Pla nfe rtigu ng : M. Alb ert Datum: 13.03.2015 Dieser Plan dar f ohne Erlaubnis der St adt Karlsruhe nicht vervielfälti gt werden. Änderungen und Ei ntr äge sind deutlich als solche kenntl ich zu machen. Sta dt Karlsruhe Liegenschaftsamt Zoneneinteilung Baggersee Grötzingen (Nutzungsbereiche) Bestandteil der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung des Baggersees Grötzingen vom 19.05.2015 Anlage B Maßstab: 1:2.500 Zoneneinteilung A öffentliche Badest elle B Tra iningsbereich motorlose Rettungsgerä te/Tauch er C Taucher D Boote ohne eigene Tri ebkra ft vo m Flst . Nr. 7552/9 aus E Naturs ch utzzo ne Seeuferb ere ich Liegewiese Uferlinie Taucherein- /ausstieg Naturschutzg ebiet Weingart ener Moor- Bru ch wald Grö tzi ngen 75527552 D E C A B 0255075100 m Bruchwald
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2015 2 2015/0190 öffentlich Dez. 1 Erlass einer Rechtsverordnung über die Benutzung des Baggersees Grötzingen sowie Ände- rung der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über das Baden Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 21.04.2015 4 vorberaten AUG 07.05.2015 2 vorberaten Gemeinderat 19.05.2015 2 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss am 21.04.2015 und AUG am 07.05.2015 den Erlass der Rechtsverordnung über die Benutzung des Baggersees Grötzin- gen gemäß Anlage A mit zugehöriger Karte (Anlage B) sowie nach Vorberatung im AUG am 07.05.2015 den Erlass der Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über das Baden (Anlage E). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 23.500 € 23.500 € 16.000 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 25.03.2015 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Historie Das Baden in Baggerseen ist bislang nach der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über das Baden vom 15.05.1979 verboten. Durchgesetzt wurde dieses Verbot allerdings über Jahre nicht, so dass der See und die Uferbereiche ungesteuert genutzt wurden und negative, naturschädigende Begleiterscheinungen nicht ausblieben. Um die Freizeitnut- zung sinnvoll zu steuern, wurde im Jahr 2014 zunächst probeweise eine zulässige Bade- stelle am Südufer des Grötzinger Baggersees eingerichtet, verbunden mit der Absicht, die übrigen Bereiche zu beruhigen. Auswertung des Probebetriebs Während des Probebetriebs hat sich die Sauberkeit durch die Aufstellung von Abfallbe- hältern und Toiletten verbessert. Die Reduzierung der Parkplätze hat sich bewährt, um die Besucherfrequenz maßvoll zu halten. Allerdings war die Witterung während des Probebetriebs verhältnismäßig instabil mit wenig heißen Badetagen, so dass die Erfah- rungen nur bedingt als repräsentativ angesehen werden können. An der Badestelle galt während des Probebetriebs eine vom Ortschaftsrat Grötzingen beschlossene Haus- bzw. Badeordnung mit Nutzungszeiten sowie Ge- und Verboten im Uferbereich. Die Bereitschaft mancher Besucher zu deren Einhaltung bzw. zur Beach- tung des außerhalb der Badestelle weiterhin geltenden Badeverbots war leider noch zu wenig ausgeprägt. Im Rahmen seiner personellen Ressourcen war der kommunale Ord- nungsdienst am Baggersee präsent mit insgesamt 65 Einsätzen an 40 Kontrolltagen, an denen nach den Witterungsverhältnissen Badebetrieb zu erwarten war. Ergänzend wa- ren haupt- und ehrenamtliche Naturschutzkräfte im Landschafts- und Naturschutzge- biet aktiv. Die wirksame Durchsetzung der Badeordnung, die letztlich mit zivilrechtli- chen Sanktionen hätte erfolgen müssen, erwies sich dabei als wenig praktikabel. Daher haben die Ordnungskräfte Badegäste zunächst über die geltenden Regelungen infor- miert und zur Einhaltung aufgefordert. Nur bei Verstößen gegen bußgeldbewehrte Vor- schriften, wie z. B. die Naturschutzgebietsverordnung bzw. in Wiederholungsfällen er- folgte die Personalienfeststellung zur Einleitung von Bußgeldverfahren. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Nach Auswertung der überwiegend positiven Erfahrungen aus dem Probebetrieb be- steht zwischen den beteiligten städtischen Dienststellen, dem Regierungspräsidium als höhere Naturschutzbehörde sowie den am See ansässigen Vereinen und den örtlichen Vertretern des Naturschutzes Konsens, dass eine Fortführung des gesteuerten und na- turverträglichen Badebetriebs wünschenswert ist, hierfür aber eine ordnungsrechtliche Flankierung mit sanktionierbaren öffentlich-rechtlichen Regelungen unabdingbar ist. Gründe für den Erlass einer Rechtsverordnung Die mittelfristig von Seiten des Bürgermeisteramts und des Regierungspräsidiums Karls- ruhe geplante Novellierung der Landschafts- und Naturschutzgebietsverordnung mit umfassenden Neuregelungen für die gesamte Umgebung des Baggersees kann wegen der Komplexität des Sachverhalts nicht zeitnah realisiert werden. Der Erlass einer was- serrechtlichen Allgemeinverfügung ist wegen der fehlenden Sanktionierbarkeit mit Bußgeldern nicht zielführend. Insofern gab es zur jetzt vorgelegten Rechtsverordnung der Ortspolizeibehörde auf der Grundlage des § 21 Abs. 2 Wassergesetz Baden- Württemberg (WG) keine Alternative, um einerseits die naturverträglichen Freizeitnut- zungen zuzulassen und zu steuern und andererseits die Anforderungen von Natur- schutz und Landschaftspflege sowie weitere einschlägige Belange, auch der öffentli- chen Sicherheit und Ordnung, angemessen zu berücksichtigen. Gemäß § 21 Abs. 2 WG können die Wasserbehörden und die Ortspolizeibehörde aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts, der Sicherstellung der Erholung, des Schutzes der Natur oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, durch Rechtsverordnung 1. die Ausübung des Gemeingebrauchs regeln, beschränken oder verbieten sowie 2. das Verhalten im Uferbereich regeln. Umfangreicher Beteiligungsprozess im Vorfeld Seit der Probebetriebsphase im Jahr 2014 wurden die Möglichkeiten der Ausgestaltung des Badebetriebs in einem breit angelegten Beteiligungsprozesses der verschiedensten Nutzer am See entwickelt: • 17.10.2014 Auswertungstreffen der städtischen Ämter und des RP Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 4 • bis 03.11.2014 Rückmeldung der beteiligte Vereine und Institutionen zum Pro- bebetrieb • 03.11.2014 vor Ort Termin mit allen Beteiligten • 17.11.2014 nicht-öffentliche Sitzung des AK Baggersee, Thema: Regelungen für erneuten Probebetrieb • Diverse Einzelgespräche mit beteiligten Vereinen/Verbänden durch OVin Eßrich, Dr. Hahn, UA zur Klärung der Interessen • 04.12.2014 nicht-öffentliche Sitzung des AK Baggersee mit Anhörung der Betei- ligten zum Probebetrieb und notwendigen Regelungen • 08.01.2015 Treffen der DLRG, Freiwilligen Feuerwehr (FF), Sportfischer (SFV) und Wassersportgemeinschaft (WSGG) zur Regelung der Seenutzung durch die Ver- eine • 26.01.2015 Bürgerinformation und -anhörung der Ortsverwaltung mit RP, Na- turschutzverbänden, Forst, UA und ZJD auf dem Podium • 03.02.2015 Entwurf der Rechtsverordnung mit Anhörung der Beteiligten • 06.02.2015 Gespräch mit Reitern „Im Brühl“ • 13.02.2015 Vor-Ort-Termin mit Reitern • 25.02.2015 Abstimmungsgespräch der Ämter zu ordnungsrechtlichen Fragen und Ressourcen • 02.03.2015 nicht-öffentliche Sitzung AK Baggersee zur RVO mit ZJD und UA Ausgangspunkt aller Überlegungen war, mit dem Juwel Grötzinger See verantwor- tungsbewusst umzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses auch für nachfolgen- de Generationen noch erlebbar ist. Die diversen berechtigten und aufeinander abgestimmten Nutzungsinteressen sollen nun durch die RVO so gesteuert und gelenkt werden, dass nicht nur keine weitere Ver- schlechterung, sondern eine nachhaltige Verbesserung der ökologischen Situation vor Ort eintritt. Seit Februar 2015 liegt das im vergangenen Jahr beauftragte ökologische Fachgutach- ten "Zusammenfassende Umweltbewertung" der Mailänder Consult GmbH (Anlage C) Ergänzende Erläuterungen Seite 5 vor, dessen Empfehlungen in der Rechtsverordnung berücksichtigt sind. Ferner wurde beachtet, dass für die regelungsbedürftigen Themen auch Spezialgesetze bestehen (z. B. Landeswaldgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz), deren Anwendung der Rechtsver- ordnung vorgeht bzw. die nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Ba- den-Württemberg abweichenden Verordnungsregelungen entgegenstehen. Zu den Regelungen der Rechtsverordnung im Einzelnen: Entsprechend der Empfehlungen des ökologischen Fachgutachtens wird der See in der Rechtsverordnung (§ 3 sowie zugehörige Karte) in die Nutzungszonen A-E eingeteilt, um die unterschiedlichen Nutzungen zu strukturieren bzw. konfligierende Nutzungen voneinander zu trennen. Alle intensiven und potenziell störenden Nutzungen werden am südlichen Seeufer konzentriert, da hier auch bisher die intensivste Besucherfrequenz vorhanden war. Im Gegenzug sollen illegale Badenutzungen und sonstige Störungen in allen anderen Bereichen unterbunden werden, um dort eine Beruhigung zu erzielen und die ökologischen Potenziale zu fördern. Wegen der Vorbelastungen durch den ille- galen Badebetrieb, aber auch durch andere Erholungssuchende (Jogger, Spaziergänger, Reiter, Hundeführer usw.) ist die Störintensität am Südufer ohnehin sehr hoch und es sind keine Brutmöglichkeiten oder sensible Vegetationen vorhanden, weshalb das öko- logische Fachgutachten empfiehlt, hier alle intensiven Nutzungen unterzubringen. Wie im vergangenen Jahr wird die öffentliche Badestelle (Zone A) daher im zentralen Bereich des offenen Flachufers im Süden lokalisiert und zur klaren Erkennbarkeit mit einer Bo- jenkette abgegrenzt. Die DLRG e. V. hat während des Probebetriebs in 2014 ihr Training mit motorlosen Ret- tungsgeräten (Rettungsski und -boards) hauptsächlich vom Gelände der Wassersport- gemeinschaft Grötzingen e. V. (WSGG) aus durchgeführt, wofür eine zeitlich befristete Ausnahme erteilt worden war. Nach Auswertung der Probebetriebserfahrungen und mit Blick auf die gutachterlichen Empfehlungen wurde in Gesprächen zwischen der Ortsverwaltung und den Vereinen die Kompromisslösung entwickelt, das DLRG-Training künftig ebenfalls vom südlichen Flachufer aus durchzuführen. Da die öffentliche Bade- stelle (Zone A) keine ausreichend langen Trainingsstrecken bietet, kann das Training mit Rettungsgeräten außerhalb der Bojenkette in einem Korridor von ca. 20 m Breite paral- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 lel zur Bojenkette stattfinden, wofür eine „Zone B“ ausgewiesen wird. Dadurch werden auch Konflikte zwischen allgemeinen Badebetrieb und Gebrauch der Rettungsgeräte vermieden und der Trainingsbereich ist für andere Seenutzer wie Angler und Bootssportler eindeutig erkennbar. Die Trainingszeiten sind in § 3 Abs. 2 der Verord- nung allgemein geregelt und werden im Detail mit der Ortsverwaltung abgestimmt. Außerhalb der DLRG-Trainingszeiten kann die Zone B von der Allgemeinheit zum Baden genutzt werden; unter Wasser ist in der Zone auch das Tauchen erlaubt. Eine Außen- Abgrenzung der Zone B durch eine weitere Bojenkette ist nicht vorgesehen, bei Bedarf können einzelne Bojen die „äußeren Eckpunkte“ markieren. Von Tauchern wurde der See sowohl während der Probebetriebsphase in 2014 als auch schon in der Zeit davor entgegen dem Verbot ebenfalls genutzt. Das naturschutzfachli- che Gutachten hält das Tauchen in begrenztem Rahmen unter bestimmten Vorausset- zungen für verträglich mit den Schutz- und Entwicklungszielen des Sees. Vor diesem Hintergrund sieht die Verordnung vor, das Tauchen in vertretbaren Umfang in den Zo- nen B und C im Südwesten des Sees zuzulassen und gleichzeitig in allen anderen Berei- chen zu untersagen. Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen entsprechend der Empfehlungen im Fachgutachten ist das Tauchen nur tagsüber und nur im Sommer er- laubt; der Einstieg der Taucher muss an der dafür ausgewiesenen Stelle erfolgen. Die Anzahl der Taucher wird ebenfalls geregelt und zwar dahingehend, dass alle Taucher im Besitz einer personenbezogenen Tauchberechtigung sein müssen, die von der Ortsver- waltung an bis zu sechs Taucher je Tauchtag ausgegeben wird und zwar nur an Tau- cher, die im Besitz eines Tauchbrevets für einen „fortgeschrittenen Taucher“ sind (ISO 24801-2 bzw. DIN EN 14153-2). Durch das Winter- und Nachttauchverbot sollen Stö- rungen von Fischen und Wasservögeln in der besonders ruhebedürftigen Zeit vermieden werden bzw. ein Ausgleich für die Störungen während der übrigen Zeit geschaffen werden. Die Flächenbeschränkung für das Tauchen ist auch erforderlich zur Vermei- dung von Nutzungskonflikten mit den Anglern, da alle Flächen, in denen sich Taucher aufhalten, nicht gleichzeitig beangelt werden können. Im Norden sowie im Westen des südwestlichen Seeteils empfiehlt das fachökologische Gutachten die Einrichtung einer umfangreichen beruhigten Zone, damit sich dort vor- Ergänzende Erläuterungen Seite 7 handene ökologische Potenziale entfalten können als Ausgleich für die Beunruhigung im Süden. Diese wird in der Rechtsverordnung als Naturschutzzone „Zone E“ eingerich- tet, in der kein Gemeingebrauch erlaubt ist, sondern die als ungestörte Uferzone für Brutvögel bzw. im Nordteil zusätzlich als Rückzugsraum für störungsempfindliche Arten (Brutvögel, Wasservögel in der Mauser und Wintergäste) sowie als ungestörtes Laich- und Aufwuchsgebiet von Fischen dient. Nach fachökologischer Empfehlung soll die Wasserfläche, die nördlich an die intensiven Nutzungen A-C angrenzt, im Unterschied zu diesen bereits deutlich beruhigter beschaf- fen sein und von störintensiven Nutzungen wie sie im Süden erfolgen, freigehalten werden. Ergänzend zur Konzentration der intensiven Nutzungen am Südufer wird daher zwischen den Intensiv-Nutzungszonen A-C im Süden und der Naturschutzzone E im Norden (und Westen) eine „Zone D“ als sog. Pufferzone eingerichtet, die als beruhigte „Übergangszone“ den wirksamen Schutz der Zone E unterstützt. In der Zone D wäre ein umfassender Gemeingebrauch mit Schwimmen, Tauchen usw. bereits eine zu starke Beeinträchtigung und Beunruhigung für die angestrebte ökologische Verbesserung. Daher wird der Gemeingebrauch in der Zone beschränkt auf das Befahren mit Booten ohne eigene Triebkraft, die vom Flst. Nr. 7552/9 (Gelände der WSGG e. V. und des SFV e. V.) ein- bzw. ausgebracht werden. Ferner ist im Nahbereich des Vereinsgeländes das Baden von diesem Gelände aus bis zu einer Ufer-Entfernung von 50 m möglich. Diese extensive Nutzung ist schon in der Vergangenheit in diesem Seeteil erfolgt, ohne dass hierdurch ökologische Beeinträchtigungen entstanden wären. Die zur Verordnung gehörende Karte (Anlage B) definiert an Land den sog. Seeuferbe- reich, in dem nach § 21 Abs. 2 Wassergesetz durch Rechtsverordnung das Verhalten geregelt werden kann. Angrenzend an die intensiv genutzten Bereiche A-C befindet sich die Liegewiese, auf der sich die Besucher aufhalten sollen, während gleichzeitig in den nicht zur Liegewiese gehörenden Bereichen der Aufenthalt außerhalb von Wegen untersagt wird, damit die bisher illegal genutzten „Badebuchten“ und die Trampelpfa- de dorthin künftig beruhigt werden können. Störende Verhaltensweisen, z. B. Feuer machen, Füttern wild lebender Tiere, usw. sind im Seeuferbereich verboten. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Der westlich gelegene Teil der Liegewiese, angrenzend an die „Zone C“ wird vor Ort als „Hundebereich“ beschildert und zur besseren Erkennbarkeit mit einer Hecke abge- grenzt; dort sind – wie schon während des Probebetriebs im vergangenen Jahr – Hunde am und im Wasser erlaubt, im übrigen Bereich der Liegewiese hingegen verbo- ten mit entsprechender Beschilderung vor Ort. Für Pferde, die in der Vergangenheit ebenfalls regelmäßig am See anzutreffen waren, wird – abgestimmt mit dem Gesundheitsamt - ein beschilderter Zugang östlich der öf- fentlichen Badestelle eingerichtet, der außerhalb der Badesaison ganztags, während der Badesaison zur Begrenzung eventueller Einträge von Fäkalkeimen nur von Sonnenauf- gang auf 10 Uhr benutzt werden darf. In dieser Zeit ist nur in sehr begrenztem und da- her vertretbaren Umfang mit Pferden, die das Wasser betreten, zu rechnen. Mit den Regelungen in der Rechtsverordnung soll der im Jahr 2014 begonnene befriste- te Probetrieb nun auf Dauer angelegt fortgeführt werden. Die Rechtsverordnung bein- haltet in weiten Teilen die Ge- und Verbote, die auch während der Probebetriebs 2014 in der Badeordnung enthalten waren. Diese wurden ergänzt um bzw. angepasst an die Empfehlungen aus dem fachökologischen Gutachten, die Vorgaben des Regierungsprä- sidiums sowie um diejenigen Anregungen aus dem umfassenden Dialogprozess, die als tragfähiger Konsens zwischen den beteiligten Akteuren und den Naturschutzerforder- nissen umsetzbar erscheinen. Alle Anregungen bzw. Äußerungen, die von Behörden, städtischen Dienststellen, Verbänden und Vereinen im Rahmen der im Februar 2015 erfolgten Anhörung zum Rechtsverordnungsentwurf eingegangen sind, wurden auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft und – soweit im Einklang mit den Vorgaben der höhe- ren Naturschutzbehörde und des ökologischen Fachgutachtens machbar - in die Rechts- verordnung eingearbeitet. Zum Teil enthielten die schriftlichen Stellungnahmen erneut diejenigen individuellen Wünsche zu Nutzungsregelungen am See, über die bereits in Gesprächen zuvor abweichende Kompromisse erzielt waren, die nicht erneut abgeän- dert werden sollten, weshalb diese Einzelinteressen in der Rechtsverordnung nicht be- rücksichtigt sind. Alle vorgebrachten Positionen und Anregungen sind in der beiliegen- den „Übersicht über die Äußerungen angehörter Behörden, Dienststellen, Verbände und Vereine zum RVO-Entwurf“(Anlage D) enthalten. Die tabellarische Aufstellung ent- Ergänzende Erläuterungen Seite 9 hält jeweils eine kurze abwägende Stellungnahme zur Umsetzbarkeit und einen Ent- scheidungsvorschlag. Die Einteilung in Nutzungszonen dient auch der Vermeidung von Unfallgefahren und damit der Sicherstellung der Verkehrssicherungspflichten, damit die unterschiedlichen Nutzungen (Baden, Segeln, Angeln, Tauchen) gefahrlos nebeneinander ausgeübt wer- den können. Da die Zone D dem Befahren mit kleinen Booten ohne eigene Triebkraft dient, ist die Beschränkung der Badebereiche auf die Zonen A, B und C aus Sicherheits- gründen sinnvoll. Kontrolle und Monitoring Die Akzeptanz bzw. auch die Wirksamkeit der Rechtsverordnung soll nun zunächst für etwa zwei Jahre praktisch erprobt und die Auswirkungen auf die Natur mit einem Mo- nitoring gutachterlich begleitet werden. Sollte sich dabei Anpassungsbedarf ergeben, wären die Verordnungsinhalte entsprechend fortzuschreiben. Zur Sicherstellung der naturverträglichen Nutzung sind künftig und insbesondere in den ersten zwei Jahren, regelmäßige tägliche Kontrollen während der Badesaison erforder- lich. Diese sollen zum einen im Rahmen eines Werkvertrags sichergestellt werden, flan- kiert und unterstützt durch den KOD, als auch durch die Vereine und Nutzer am See. Die ausreichende ordnungsrechtliche Flankierung von schädigenden Verhaltensweisen einzelner Besucher ist vor dem Hintergrund der Lage des Sees im Landschaftsschutzge- biet und in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebiets bzw. FFH-Gebiets unabdingbar und wird von Seiten der unteren und höheren Naturschutzbehörde auch als Vorausset- zungen der Zustimmung definiert. Beim Betrieb einer Badestelle ist eine Wasseraufsicht laut der Dt. Gesellschaft für das Badewesen GmbH nicht erforderlich. Der DLRG-Ortsverband Grötzingen hat seine grundsätzliche Bereitschaft jedoch hierzu insbesondere am Wochenende bereits signali- siert. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Es entstehen voraussichtlich folgende Kosten: 1. Beschilderung, Beschaffung und Montage Abgrenzung der Uferzone und Badestelle mittels Bojen 500 € 2. Beschaffung und Aufstellung von Abfallbehältern sowie tägliche Leerung der Abfallbehälter 8.000 € 3. Anmietung, Reinigung und Leerung von zwei Toiletten 8.000 € 4. Kontrolle der Rechtsverordnung 7.000 € Summe: 23.500 € Die geltende Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über das Baden wird mit einer Öff- nungsklausel ergänzt, damit das Badeverbot im Geltungsbereich der neu erlassenen Rechtsverordnung über die Benutzung des Baggersees Grötzingen nicht mehr gilt. Diese Änderung der von der Wasserbehörde erlassenen Verordnung erfolgt ebenfalls durch den Gemeinderat, da nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg die Zu- ständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen im Wasserrecht auch im Bereich der Pflichtaufgaben nach Weisung beim Gemeinderat liegt. Die Verordnung zur Änderung der RVO der Stadt Karlsruhe über das Baden ist als Anlage E beigefügt. Für andere Ge- wässer im Stadtgebiet bleibt das Badeverbot aufrechterhalten, da an diesen u. a. keine geeignete Infrastruktur für das Baden zur Verfügung gestellt werden kann bzw. speziel- le Gefahrenlagen einem Badebetrieb entgegenstehen. Die Beratungsfolge ist vor dem Hintergrund der angestrebten Gemeinderats- Beschlussfassung im Mai, die wegen des beabsichtigten Inkrafttretens der Rechtsver- ordnung zur Badesaison 2015 nicht weiter nach hinten verschoben werden kann, in die bereits feststehenden Sitzungstermine eingetaktet worden. Dies hat zur Folge, dass die Beratung im Hauptausschuss am 21.04.2015 ausnahmsweise vor der Beratung im Aus- schuss für Umwelt und Gesundheit und Naturschutzbeirat am 07.05.2015 erfolgt. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 Zusammenfassung: Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Erlass der Rechtsverordnung über die Benutzung des Baggersees Grötzingen gemäß Anlage A mit zugehöriger Karte (Anlage B) sowie nach Vorberatung im AUG am 07.05.2015 den Erlass der Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über das Baden (Anlage E). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss am 21.04.2015 und AUG am 07.05.2015 den Erlass der Rechtsverordnung über die Benutzung des Bagger- sees Grötzingen gemäß Anlage A mit zugehöriger Karte (Anlage B) sowie nach Vorbe- ratung im AUG am 07.05.2015 den Erlass der Verordnung zur Änderung der Rechts- verordnung der Stadt Karlsruhe über das Baden (Anlage E). Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 8. Mai 2015
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Anlage E Verordnungzur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über das Baden vom 19.05.2015 (StadtZeitung vom ) Aufgrund des§21Abs.2 des Wassergesetzes Baden-Württemberg(WG) vom 03.12.2013 (GBl. Nr. 17, S. 389), zuletzt geändert am 16.12.2014 (GBl. Nr. 24, S. 777) hat der Gemeinderat als Wasserbehörde in seiner Sitzungvom 19.05.2015 folgende Verordnung beschlossen: Artikel 1 In § 1 der Rechtsverordnung der StadtKarlsruhe über das Baden vom 15.05.1979, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.07.2002 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Ausgenommen ist das Baden am Grötzinger Baggersee im Rahmen der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung des Baggersees Grötzingen vom 19.05.2015“. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Mai 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 2 der Tagesordnung: Erlass einer Rechtsverordnung über die Benutzung des Baggersees Grötzingen sowie Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über das Baden Vorlage: 2015/0190 dazu: Beendigung der Badesaison zum 30. September statt zum 31. Oktober Änderungsantrag der Stadträte Lüppo Cramer und Erik Wohlfeil (KULT) sowie der KULT-Gemeinderatsfraktion vom 19. Mai 2015 Vorlage: 2015/0315 Einschränkung der Ausnahmen Änderungsantrag der Stadträte Lüppo Cramer und Erik Wohlfeil (KULT) sowie der KULT-Gemeinderatsfraktion vom 19. Mai 2015 Vorlage: 2015/0316 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss am 21.04.2015 und AUG am 07.05.2015 den Erlass der Rechtsverordnung über die Benutzung des Bagger- sees Grötzingen gemäß Anlage A mit zugehöriger Karte (Anlage B) sowie nach Vorbe- ratung im AUG am 07.05.2015 den Erlass der Verordnung zur Änderung der Rechts- verordnung der Stadt Karlsruhe über das Baden (Anlage E). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorberatung im Hauptausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit: Das Thema ist ausreichend besprochen. Ich darf parallel noch zwei Änderungsanträge der KULT-Fraktion aufrufen, die heute eingegangen sind und hier an verschiedenen Stellen der Anlagen noch Veränderungen wünschen. Ich darf um Wortmeldungen bit- ten, sofern das gewünscht ist. - 2 - Stadtrat Hofmann (CDU): Grundsätzlich war es uns als Fraktion immer sehr wichtig, dass das Baden im Grötzinger Baggersee erlaubt wird und auf eine rechtliche Basis ge- stellt wird. Das war seit 1979 immer wieder nur geduldet. Wir sehen natürlich auch die Wichtigkeit des Naturschutzes in dieser Region. Von daher ist die vorgelegte Rechtsver- ordnung ein Versuch, es allen möglichen Nutzern recht zu machen. Allein der Glaube fehlt mir, dass dies gelingen wird. Da wir alle aber keine bessere Lösung haben, denken wir, dass wir diesen zweijährigen Probebetrieb jetzt in dieser Art und Weise auch durch- führen sollten oder zumindest mal angehen sollten. Wie es so schön hier steht, ist es entsprechend fortzuschreiben oder nachzujustieren, je nachdem, wo es diverse Be- schwerden gibt. Es geht jetzt schon wieder los mit diversen Interessengruppen, die sich schon wieder zu Wort melden und sich unterrepräsentiert fühlen oder nicht genügend Berücksichtigung finden. Ich kann nur noch mal sagen, es wird nicht gelingen, allen möglichen Leuten gerecht zu werden. Das Wichtigste für uns als Fraktion wäre vor al- lem, dass das Baden dort für die Bevölkerung einfach zum Teil wieder erlaubt wird, oh- ne den Naturschutz zu beeinträchtigen. Von daher werden wir der Vorlage, so wie sie heute vorliegt, auch zustimmen. Zu den Änderungsanträgen von KULT. Da sind sicher einige interessante Geschichten dabei. Wenn wir jetzt wieder anfangen, das Ganze aufzubohren, dann müssen wir wie- der jeden einzelnen Punkt neu diskutieren und müssen wieder mit jeder Interessens- gruppe diskutieren, warum denn der das oder das nicht darf. Ich würde einfach versu- chen im Laufe des Verfahrens, nach den Erkenntnissen, dies dann entsprechend dort einfließen zu lassen, eventuell beim Nachjustieren, falls es denn dazu kommt. Wir stim- men der Beschlussvorlage zu. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Wie der Kollege Hofmann richtig sagte, nach knapp 40 Jahren wird durch die Rechtsverordnung Rechtssicherheit geschaffen, ein bislang wenig regulierter, ein geduldeter, Zustand erfährt jetzt einen rechtlichen Rahmen. Unter Be- rücksichtigung der bisherigen Ergebnisse stellt der gefundene Kompromiss eine gute Voraussetzung dar, sowohl die Interessen der Bürgerinnen und Bürger als auch die Inte- ressen des Umweltschutzes wahrzunehmen und hinreichend zu würdigen. Selbstver- ständlich kann diese Vorlage nicht allen Interessensgruppen in dem gewünschten Maße gerecht werden. Das kann letztendlich auch nicht das Ziel sein. Mit dem Monitoring, was angedacht ist, haben wie die Möglichkeit, im Bedarfsfall nachzusteuern. Ich ver- traue da auf die Verwaltung, dass man das im Bedarfsfall entsprechend macht. Der andere Punkt ist letztendlich die Voraussetzung, dass man hier hinreichend Kontrol- len durchführen kann. Voraussetzung dafür ist aus unserer Sicht, dass auch die entspre- chenden Institutionen sowohl personell als auch finanziell entsprechend ausgestattet sind. Fraktionen hier aus dem Gemeinderat, die sich bislang sehr distanziert zu Aufga- ben des KOD geäußert haben, sollten dann, wenn sie entsprechende Kontrollen wün- schen, auch ihre Position gelegentlich überdenken. Zusammenfassend kann die SPD-Fraktion der Vorlage so zustimmen. Wie der Kollege Hofmann sagte, wenn man das Fass jetzt erneut aufmacht, stellt man die ganze Sache wieder in Frage. Wir sollten auch im Vertrauen auf die Bürgerinnen und Bürger der Sa- che eine reelle Chance geben. - 3 - Stadtrat Honné (GRÜNE): Auch für die Grüne-Fraktion ist es wichtig, dass diejenigen aus der Umgebung, die am Grötzingen Baggersee baden wollen, das auch tun können, dass es einfach rechtlich auch zugelassen ist, so wie es früher auch schon immer ge- macht wurde. Für uns ist natürlich genauso wichtig, dass die Natur geschützt wird. Das stellt diese Rechtsverordnung zumindest per Verordnung sicher. Es ist auch praktisch schon einiges gemacht worden. Es sind viele illegale Zugänge zu den Naturschutzberei- chen verbarrikadiert worden durch Reisig oder durch Baumstämme, der Parkraum ist reduziert worden. Das geht auf jeden Fall schon alles genau in die richtige Richtung. Jetzt wird es aber darauf ankommen, diese Bestimmungen auch wirklich durchzuset- zen, zumindest dass im Wesentlichen diese Bestimmungen auch wirklich eingehalten werden. Das wird sicherlich nicht einfach. Insgesamt sollte es darauf hinauslaufen, dass es ein friedliches Miteinander von Badenden auf der einen Seite und Pflanzen und Tie- ren auf der anderen Seite gibt, dass beide einfach zu ihrem Recht kommen. Bei den Einzelheiten vertrauen wir einfach auf das, was von der Verwaltung mit den verschie- denen Interessengruppen ausgehandelt worden ist. Es ist schwierig, da jetzt im Einzel- nen noch einzugreifen. Deshalb werden wir uns bei dem KULT-Antrag zu diesen Einzel- heiten, wer jetzt wohin darf und ob jetzt ein Jäger oder ein Angler mit Hund was darf - ich habe noch nie einen Angler mit Hund gesehen, aber vielleicht gibt es die, einen Jäger mit motorisierten Geräten habe ich auch noch nicht gesehen - nicht äußern. Zu der anderen Sache, wann das Baden nun im Laufe des Jahres beendet sein soll, zum Ende September oder Ende Oktober, haben einfach unterschiedliche Meinungen. Es ist schwer, das abzuschätzen. Es geht einfach um die Entscheidung, ob die, die im Oktober baden wollen, das ist ja wahrscheinlich nicht die Masse, sind die eine Gefahr für die Natur. Das ist eben ganz schwierig zu beurteilen. Insgesamt vertrauen wir einfach da- rauf, dass das Monitoring dann zum Ergebnis kommt. Dann muss nachher vielleicht nachjustieren, wenn wirklich noch was nötig ist. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Zuerst ganz allgemein. Wir begrüßen diese Rechtsverord- nung und dass jetzt eine Regelung getroffen wird und werden unabhängig davon, ob jetzt unsere Änderungsanträge eher zu Detailfragen angenommen werden oder nicht, heute zustimmen. Ich möchte kurz noch einmal unsere Änderungsanträge erläutern, worum es darin geht. Im ersten Änderungsantrag geht es darum, die Nutzungszeit auf Ende September zu verkürzen statt Ende Oktober. Das war der Wunsch der Naturschutzverbände und des Forstamtes. Wir können das durchaus nachvollziehen mit der Begründung, dass im Ok- tober dann viele ziehende Vögel kommen, um da zu rasten. Wir werden aufgrund des Klimawandels immer mehr warme Jahre haben, dass es im Oktober noch warm genug ist, dass man durchaus einiges an Badegästen hat, aber gleichzeitig auch die Zugvögel da sind, weil sie noch einen langen Weg vor sich haben, dringend rasten müssen. Da fänden wir es sehr wichtig, wenn hier auf jeden Fall die Interessen des Naturschutzes gewahrt werden. Wir waren in den Vorberatungen auch nicht die einzige Fraktion, die das gesagt hat. Irgendjemand aber muss den Änderungsantrag stellen. Wir sind jetzt etwas verwundert, dass wir hier alleine damit dastehen. Zum zweiten Änderungsantrag. Das ist wirklich nur eine ganz kleine Detailregelung. Auf Wunsch des Forstamtes wurde bei den Ausnahmen zu den Verboten hinzugefügt, - 4 - dass gewisse Benutzergruppen auf die Liegewiese einen Hund mitnehmen dürfen. Weil das alles in einem Paragrafen bisher zusammengefasst war, sind das alle, die was mit Pflege- und Unterhaltsmaßnahmen zu tun haben, Jagdrecht, Jäger, aber eben auch Angler. Bei den Förstern und bei den Jägern verstehen wir das in der Tat, weil die von Berufs wegen oft einen Hund dabei haben. Bei den Anglern sehen wir das aber eher nicht ein, dass die einen Hund mit auf die Liegewiese nehmen müssen. Das andere ist die Frage, wer alles rund um den Weg kompressor- und motorbetriebene Geräte be- treiben darf. Auch da sehen wir es so, dass es da wichtige Anliegen gibt bei den Unter- haltungs- und Pflegemaßnahmen vom Forst, dass die eben teilweise mit einer Maschine arbeiten müssen und deswegen das Recht dazu haben sollten. Allerdings sehen wir das hier bei den Jägern und den Anglern nicht, dass die irgendwie groß mit motorbetriebe- nen Geräten hantieren müssen, um mit einem Kompressor das Schlauchboot aufzu- pumpen. In der Tat haben wir auch geregelt, dass wir wollen, dass Lärm möglichst ver- mieden wird. Entsprechend wollen wir das auch ganz klar einschränken, eben nur auf die notwendigen Nutzungen, wo hier motorbetriebene Geräte dringend auf jeden Fall gebraucht werden, dass auch nur die zugelassen sind und den Personenkreis möglichst klein halten. Es sind in der Tat nur kleine Detailregelungen. Die richten sicher keinen Schaden an, aber sie differenzieren noch einmal aus, wenn es im schlimmsten Fall mal vorkommt, dass es eben einen Schaden für die Nutzerinnen und Nutzer oder eben für die Natur hat. Entsprechend bitten wir darum, unseren Änderungsanträgen zuzustim- men. Ganz allgemein noch. Es ist ein Entgegenkommen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere den Grötzingern, die eben auch dieses Gebiet als Naherholungs- gebiet nutzen wollen. Zum anderen ist es auch ganz klar, dass hier die Natur geschützt werden muss. Wir hoffen sehr stark, dass es klappt und dass alles unter einen Hut geht. Wir möchten ankündigen, wenn das leider, leider nicht klappen sollte, dann liegt es nicht an den mangelnden Kontrollen oder daran, dass die Stadt zu wenig getan hätte, sondern dann müssen sich leider die Menschen vor Ort selbst an die Nase fassen, dass es da wohl zu viele Chaoten gab. Wir hoffen auch ein bisschen auf soziale Kontrolle unter den Bürgerinnen und Bürgern, dass darauf geachtet wird, dass es eben langfristig so tragbar ist für alle Beteiligten, dass die Regelungen so eingehalten werden. Im schlimmsten Fall, wenn es eben nicht klappen sollte, gibt es noch immer die Möglich- keit, das rückgängig zu machen. Wie gesagt, wir stehen dahinter, wir gehen jetzt die- sen Schritt auf jeden Fall mit und hoffen sehr, dass es klappt und zur Zufriedenheit aller Beteiligten enden wird. Stadtrat Hock (FDP): Zu allererst möchte die FDP-Fraktion, die heute ja Auslöser dieser Debatte im Endeffekt ist, sich recht herzlich bei der Verwaltung, bei allen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern bedanken, die so weit und so viel mitgearbeitet haben, dass wir heute auf dem Stand sind, dass wir sagen können, wir erlauben das Baden, was die letzten Jahre davor eigentlich nicht erlaubt war. Man hat es trotzdem illegal dort ge- macht. Lange Jahre zuvor hat die FDP-Ortschaftsratsfraktion immer wieder gefordert, dass das Baden im See dort erlaubt sein sollte, weil es sowieso getan wurde. Wir woll- ten eigentlich nur, dass es für die Menschen in unserer Stadt jetzt möglich ist, dort hin- zugehen und sich beim Baden nicht schlecht zu fühlen, um zu sagen, wir fühlen uns gut, das ist hier in Ordnung. Deshalb freuen wir uns heute umso mehr, dass wir soweit - 5 - gekommen sind, dass wir das jetzt für den nächsten Sommer, so Gott will, wird es ein guter Sommer, möglich machen können. Uns war von vornherein klar, dass es schwierig sein wird, das alles in Papier und in Form zu gießen. Etwas erschrocken, muss ich sagen, waren wir dann schon, wo wir die Vor- lage bekommen haben. Ich habe eigentlich gedacht, das war eine Vorlage für eine komplette Gemeinderatssitzung und bin dann erschrocken, als ich das alles gesehen habe, was man da alles beachten muss. Ich, das muss ich wirklich sagen, und meine Fraktion war selbst erschrocken, an was man alles denken muss, z. B. wo gehen die Pferde ins Wasser rein. Wir waren überrascht, dass das alles geregelt werden muss. In Deutschland muss das wohl so sein, dass wir alles bis ins kleinste Detail regeln. Wir freuen uns trotzdem, dass das jetzt so weit ist, dass wir das beschließen können. Zu den Anträgen der KULT müssen wir als FDP-Fraktion sagen, es macht Sinn, diese An- träge heute so aufzunehmen und auch diesen heute so zu folgen. Wenn man weiß, dass der Forst und auch die Jäger immer ihre Hunde dort dabei haben, dann wird das jetzt, wenn wir das nicht machen, natürlich etwas schwierig. Auch Motorsägen werden dort im Einsatz sein. Auch das wird dann hier wieder anders geregelt sein. Ich sage ganz ehrlich, wenn man diese beiden Anträge ganz genau gelesen hat - ich musste sie zwei-, dreimal lesen, damit ich sie auch verstanden habe, ich habe auch nachfragen müssen -, dann macht es Sinn. Wenn man den Naturschutz mit berücksichtigt, dann muss man wirklich fairerweise sagen, dass es Sinn macht, nur bis zum 30. September das Baden zu erlauben. Der Kollege Wohlfeil hat schon ausgeführt, für die Zugvögel etc. ist es sehr wichtig, dass sie den Monat noch bekommen können. Deshalb war mei- ner Fraktion klar, dass sie diesem Antrag gerne folgt. Ich komme jetzt zu dem, was Kol- lege Cramer mir gerade zuruft, dass ich eben etwas überrascht war, dass die Grüne- Fraktion das so nicht sieht, die das sonst immer ganz vehement einfordern, aber diesen Antrag wahrscheinlich nicht richtig gelesen haben und das jetzt nicht so mitgehen kön- nen. Da bin ich sehr überrascht. Von daher gesehen könnte man es bei der Grünen- Fraktion noch einmal überdenken und dann doch zu einem anderen Abstimmungsver- hältnis kommen. (Stadtrat Honné/GRÜNE: Ich habe gesagt, wir sind nicht einer Meinung. Es gibt unterschiedliche Abstimmungen.) Normalerweise wenn man weiß, was man schützen möchte, dann kann man in diesem Punkt eigentlich nur eine Meinung haben. Deshalb werden die beiden Anträge von uns so mitgegangen. Nochmals herzlichen Dank an alle. Wir freuen uns, dass die Bürgerinnen und Bürger jetzt dann mit gutem Gewissen nach Grötzingen zum Baden gehen können, dass alle, die ihre Anrechte haben, mit ins Boot genommen wurden. Dass man es nicht jedem recht machen kann, ist auch klar. So, wie Kollege Hofmann gesagt hat, lassen Sie uns diese zwei Jahre angehen. Wir sind guter Dinge. Wir freuen uns, dass das jetzt passiert und das es jetzt auch möglich sein wird, dort zu baden. Wenn es in zwei Jahren dann so sein sollte, dass alles, was wir hier getan haben, nicht so laufen kann und es wirklich dort Dinge gibt, die man so nicht für gut heißen kann, dann müssen wir uns alle noch einmal zusammen setzen und beraten, wie wir das weiter verfolgen wollen. Jetzt aber - 6 - sind wir froh, dass die nächsten zwei Jahre alles in trockenen Tüchern ist und dass die Leute dort ganz ruhigen Gewissens zum Baden gehen können. Stadtrat Kalmbach (GfK): Wir können alles, nur nicht einfach! Wenn ich dieses Papier angucke gab es ein paar Bürger, die wollten einfach baden. Welche Untersuchungen mussten angestellt werden. Ich möchte nicht klagen, wir können wahrscheinlich nichts daran ändern, aber ich möchte es trotzdem einmal gesagt haben. Ich verstehe es ein- fach nicht, wie wir uns selber strangulieren. Es war so, dass bestimmt alle Ämter der Stadtverwaltung waren dort irgendwie beteiligt waren. Jetzt möchte ich doch loswerden, was ich zu Punkt 7 eigentlich sagen wollte. Liebe Kol- leginnen und Kollegen, es ging um ein Personaleffizienzcontrolling. Es wäre die Mög- lichkeit gewesen, dass man bei solchen komplizierten Prozessen manche Dinge einfa- cher gestaltet, vielleicht manche Dinge eleganter oder mit weniger Aufwand machen kann. Da haben Sie jetzt beschlossen, dass Sie eben nur zwei Leute anstellen wollen anstatt fünf. Genau das wäre der Punkt gewesen, wo die Stadtverwaltung eine Chance gehabt hätte, den Konsolidierungsprozess des Haushalts wirklich voranzubringen. An dieser Stelle wurde gespart, auch wenn der Kollege Zeh das verneint. Es ist tatsächlich eine vertane Chance. Es ging ums Baden. Ich wünsche mir, dass Dinge zukünftig etwas einfacher, etwas ele- ganter, etwas flüssiger laufen. Ich werde auf jeden Fall dem Ergänzungsantrag der KULT zustimmen. Das scheint mir logisch und richtig zu sein. Stadtrat Wenzel (FW): Um es kurz zu machen. Ich trage die Rechtsverordnung mit, habe eine Bitte für die Zukunft. Mit solchen Änderungsanträgen haben wir Einzelstadt- räte sehr viele Probleme, die nachzurecherchieren. Deshalb bin ich dem Kollegen Hock ganz dankbar, denn er als Fachmann hat mir eine Entscheidungshilfe gegeben, die ich vorher nicht hatte. Wir brauchen schon ein paar Tage, um das zu recherchieren. Ein anderer Grund, warum ich mich gemeldet habe, ist, wir können es nicht allen Gruppen recht machen. Wir wurden als Freie Wähler in den letzten Tagen, als dieses Thema öffentlich wurde, von Eltern der Kleingartenanlage und den Sportplatzbenutzern gefragt - ich habe das dieser Vorlage, die wirklich umfangreich ist, nicht entnommen -, wie sieht es mit diesem Nacktbadestrand aus. Da gab es Sorgen. Kann man da eine Antwort geben oder wurde diese Parzelle nicht berücksichtigt? Stadtrat Wohlfeil (KULT): Ich möchte mich nur kurz dafür entschuldigen, dass die Änderungsanträge so spät eingingen. Natürlich wurde das es auch im AUG besprochen. Der ist noch nicht so lange her. Dann mussten wir das erst in unserer Fraktionssitzung klären. Es ging jetzt leider nicht schneller. Wir hätten es Ihnen gerne lieber früher gege- ben. Es ging halt leider nicht besser. Der Vorsitzende: Ich möchte mich zunächst dem allgemeinen Dank anschließen an die vielen Verantwortlichen in der Verwaltung bei uns, aber auch im Regierungspräsidium. Die Komplexität der ganzen Vorlage, Herr Stadtrat Kalmbach, würde auch durch noch so viele Menschen im Personal- und Organisationsamt nicht schlanker werden, weil hier - 7 - einfach so viele Rechtspositionen irgendwie zu berücksichtigen sind, wenn man sich überhaupt mal dran macht, es zu regeln. Das ist schon eine ganz grundsätzliche Sache. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie jetzt offensichtlich diesem Weg folgen. Es war auch im Wahlkampf ein von vielen Seiten ernsthaft vorgetragenes Thema. Es geht für mich, das möchte ich ausdrücklich sagen, auch nicht darum, etwas zu legitimieren, was so- wieso schon alle machen, denn dann müsste man auch noch den Ladendiebstahl legi- timieren, sondern es geht mir darum, dass wir eine Lösung finden, dieses berechtigte Anliegen der Bürgerinnen und Bürger möglich zu machen, aber eben nur in dem Rah- men, wo es nicht den anderen wichtigen Gütern sozusagen schadet. Wir haben ja auch die Feststellung gemacht, dass sich immer mehr Leute nicht an die Vorgaben dort vor Ort halten. Die Natur war auch gefährdet, wenn man es nicht weiter geregelt hätte. Insofern gehen wir jetzt den etwas anderen Weg. Ich bin vor allem auch der Ortsverwal- tung von Grötzingen sehr dankbar, dass man sich hier über viele Runden dieses Ar- beitskreises mit den verschiedenen Interessenten versucht hat so abzustimmen, dass am Ende sich jeder an irgendeiner Stelle im See wiederfindet. Da gibt es eben die Segler, die Surfer, die Taucher und die Schwimmer - jetzt gibt es noch die Nacktschwimmer, von denen wusste ich bisher noch nichts -, da gibt es die, die nur am Ufer liegen, dann gibt es die Sparziergänger, es gibt die Förster, es gibt die Jäger. Dann gibt es noch die Pferde, die Hunde, die Wasservögel, die brüten, die Vögel, die durchziehen. Was da unter der Wasseroberfläche noch alles ist, will ich gar nicht aufzählen. Sie merken also, es waren ganz viele Gruppen und Interessenten zu berücksichtigen. Der See hat nur eine überschaubare Kapazität. Von daher ist es jetzt sehr detailliert geregelt. Wir gehen ja nicht davon aus, dass hier der Kommunale Ordnungsdienst mit dem Metermaß un- terwegs ist und genau abmisst, ob die dunkelblaue Zone nicht vielleicht schon die hell- blaue ist, sondern dass wir versuchen und hier wirklich an alle appellieren, dass sie sich an die vorgegebenen Regeln halten. Dann kann das eine wunderbare Regelung wer- den, die sowohl die Natur schützt auf der einen Seite als auch den Badebetrieb ermög- licht auf der anderen Seite. Sie haben meine Zusage, Herr Wohlfeil, wenn wir merken, dass das überhaupt und in einem zu großen Ausmaß nicht akzeptiert wird, dann müs- sen wir uns ganz grundsätzliche andere Lösungen vorstellen. Wir sind der Meinung, dass wir diesen Monat Oktober nicht brauchen, weil die Fläche, die trotzdem frei ist, reicht aus, um auch den durchziehenden Vögel hier ein entspre- chendes Angebot zu machen. Ich kann jetzt auch nicht erkennen, dass im Oktober der Höchstbadebetrieb stattfinden wird, der ansonsten in der Tat eine Gefährdung wäre. Das will ich gar nicht leugnen. Die Vögel werden sich sicherlich nicht dort zur Landung niederlassen, wenn wir an einen hochsommerlichen Augustwochenendtag denken, wie man ihn dann dort vielleicht auch erleben kann. Aber ich sehe einfach im Oktober nicht diese Überschneidungen in dem Maße, dass wir das aus diesem Grund jetzt rausneh- men müssten. Ich will damit nur ausdrücklich sagen, dass uns nicht etwa die Zugvögel egal wären, sondern wir halten an der Stelle die vorgeschlagene Lösung für ausrei- chend. Das aber kann man sicherlich zu gegebener Zeit neu diskutieren, wenn wir hier die ersten Erfahrungen machen. Mit diesem abschließenden Appell können wir dann in die Abarbeitung der Anträge kommen. Ich beginne mit den Änderungsanträgen der KULT-Fraktion. Da gibt es einen ersten Änderungsantrag, der hat die Nummer 2015/0315 und bezieht sich auf die Be- - 8 - endigung der Badesaison. Da bitte ich um ein entsprechendes Kartenzeichen. - 17 Zu- stimmungen, 3 Enthaltungen, der Rest ist Ablehnung. Das ist die Mehrheit. Dann kommen wir zu dem zweiten Antrag der KULT-Fraktion. Da geht es um die ent- sprechenden Einschränkungen der Ausnahmen. Da bitte ich noch einmal um das Kar- tenzeichen. - 11 Enthaltungen, 10 Zustimmungen. Dann ist die Zahl derer, die den An- trag ablehnen die Mehrheit. Jetzt kommen wir zur eigentlichen Verordnung, die damit unverändert in die Abstim- mung geht. Ich bitte hier um das Kartenzeichen. - Da sehe ich nur gelbe Karten. Da zeigt sich, dass es doch gut, alle Interessen zu berücksichtigen. Dann kriegt man so ein gelbes Kartenmeer. Jetzt ist es an der Sache der Bürgerinnen und Bürger, diese Rechtsverordnung mit ei- nem guten Leben zu füllen, so dass wir daran höchstens noch Details ändern müssen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Juni 2015