Jugendkriminalität - Haus des Jugendrechts

Vorlage: 2015/0182
Art: Anfrage
Datum: 23.03.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2015

    TOP: 24

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 24
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 20.03.2015 eingegangen: 20.03.2015 Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2015 2015/0182 24 öffentlich Dez. 2 Jugendkriminalität - Haus des Jugendrechts A. Wie hoch ist die Jugendkriminalität in unserer Stadt? Innerhalb der Stadtverwaltung ist die Sozial- und Jugendbehörde, hier speziell das Sachgebiet Jugendgerichtshilfe, gemäß § 52 SGB VIII für die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendge- richtsgesetz zuständig. Dieses Sachgebiet wird über alle Strafverfahren informiert, die gegen jun- ge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren anhängig sind, wenn diese im Stadtgebiet Karlsruhe ihren Wohnsitz haben. Nach rechtskräftigem Abschluss der Ermittlungs- und Strafverfahren wer- den die Daten der Fälle für die Erstellung einer Jahresstatistik erfasst. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Zahlen der letzten Jahre an. Abb. 1 2141 2749 2719 2602 2637 2536 2587 2634 2574 2777 2603 1055 1525 1445 1437 1391 1305 1348 1300 1145 1181 1198 1086 1224 1274 1165 1246 1231 1239 1334 1429 1596 1405 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 20002005200620072008200920102011201220132014 Abgeschlossene JGH-Fälledavon Jugendlichedavon Heranwachsende Die Zahlen für das Jahr 2014 sind bisher nicht veröffentlicht, die Zahlen der vergangenen Jahre sind auch in den jährlichen Jugendhilfeberichten nachzulesen. Seite 2 Auf zwei Punkte soll in Bezug auf diese Zahlen hingewiesen werden: 1. Im Jahr 2005 war der Anteil der Jugendlichen (14 - 17 Jahre) deutlich höher als der Anteil der Heranwachsenden (18 - 20 Jahre). Seit 2012 bilden die Heranwachsenden den eindeutig grös- seren Anteil. Dies ist deshalb von Bedeutung, da Straftaten von Heranwachsenden in den an- gesprochenen Häusern des Jugendrechts nicht bearbeitet werden. 2. Die nachfolgende Abbildung zeigt, dass mehr als die Hälfte der Verfahren eingestellt werden. Dies ist insbesondere auf die enge und gute Kooperation zwischen der Jugendgerichtshilfe und den anderen Verfahrensbeteiligten (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht) zurückzuführen, die es ermöglicht, zeitnah und mit geeigneten erzieherischen Maßnahmen zu reagieren. Die sehr gute Verzahnung mit den freien Trägern (AWO, IB, Verein für Jugendhilfe usw.) spielt da- bei eine weitere entscheidende Rolle. Abb. 2 F reis pruch 1% OWi 3% s ons t. E ins t. durch S tA 6% s ons t. E ins t. durch AG 1% S trafbefehl 12% Verurteilung 16% E ins t. AG gem. § 47 J GG 5% E ins t. S tA gem. § 45,1 J GG 27% E ins t. S tA gem. § 45,2 J GG 29% B. Wie hoch ist darunter der Prozentsatz der Jugendlichen mit Migrationshintergrund? In der Statistik der Jugendgerichtshilfe werden nur Daten zum Punkt Deutsch/Nicht-Deutsch er- fasst. Die Entwicklung der Jahre 2013 und 2014 zeigt das folgende Schaubild: Seite 3 Abb. 3 1413 1250 485 465 743 702 136 186 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 männliche Deutscheweibliche Deutschemännliche Nicht-Deutscheweibliche Nicht-Deutsche JGH-Fälle nach Geschlecht u. Nationalität Der Anteil Nicht-Deutscher betrug zwischen 32 - 34 %. Die Anzahl der Fälle ist von 2013 nach 2014 leicht zurückgegangen, bei den Nicht-Deutschen we- niger deutlich; bei den weiblichen Nicht-Deutschen sogar angestiegen. Dies ist z. T. auf die deutlich gestiegene Zahl Asylsuchender zurückzuführen, die sich teilweise allein durch die Tatsache ihrer Einreise strafbar machen. C. Wie hoch ist die Aufklärungsquote in der Jugendkriminalität? Zu den Fragen A bis C hat die Stadtverwaltung auch das Polizeipräsidium Karlsruhe um Stellung- nahme gebeten, die als Anlage 1 dieser Antwort beigefügt ist. Zur Aufklärungsquote Jugendkrimi- nalität wird darin ausgeführt, dass die Entwicklung der „Jugendkriminalität“ nur anhand der Zahl der Tatverdächtigen nachvollzogen werden kann, nicht anhand der Anzahl der Straftaten. Sie um- fasst die tatverdächtigen Kinder (von 0 - 14 Jahren), Jugendlichen (von 14 - 18 Jahren) und Her- anwachsenden (von 18 - 21 Jahren). Unter Tatverdächtigen sind Personen zu verstehen, die ein- oder auch mehrmals (Mehrfachtäter) als tatverdächtig in Erscheinung getreten sind. Die Entwick- lungsdarstellung zeigt nur die Anzahl der tatverdächtigen Personen an - lässt aber keinen Schluss auf die Gesamtzahl der Straftaten zu. Seite 4 Eine Berechnung der Aufklärungsquote kann deshalb nicht vorgenommen und dargestellt werden. D. Ist die Stadtverwaltung mit uns der Meinung, dass die vor etwa 10 Jahren debattier- te, aber sodann eingeschlafene Diskussion zur Einrichtung einer Stelle gegen Jugendkri- minalität gemeinsam mit der Sozial- und Jugendbehörde, der Polizei und der Staatsanwalt- schaft wieder aufgenommen werden sollte? Das Sachgebiet Jugendgerichtshilfe steht in einem stetigen Austauschprozess mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und den freien Trägern, um die Möglichkeiten der Reaktion auf delinquentes Verhalten junger Menschen zu optimieren. Dazu gehört auch, dass die Erfahrungen und Entwicklungen benachbarter Städte in die Überlegungen einbezogen werden. Auf der Ebene der Praktiker hat sich bisher der Bedarf einer Veränderung der Kooperationsstruktur hin zu einem Haus des Jugendrechts nicht ergeben. E. Wie steht die Verwaltung zur Errichtung eines „Zentrums gegen Jugendkriminalität“ bzw. „Hauses des Jugendrechts“ nach Pforzheimer Muster? Die Konzipierung und Umsetzung eines „Hauses des Jugendrechts“ hängt sehr stark von den ört- lichen Gegebenheiten der jeweiligen Kommunen ab. Dies wird in den sehr unterschiedlichen Aus- gestaltungsformen der drei Häuser in Stuttgart, Mannheim und Pforzheim deutlich. Die Einrichtung eines Hauses nach Pforzheimer Muster würde im Wesentlichen die Polizei betreffen. Eine signifi- kante Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten mit der Polizei würde sich aus Sicht der Ju- gendgerichtshilfe daraus nicht ergeben. Entscheidend für eine rasche und erzieherisch wirksame Reaktion ist die bereits unter A. und D. hervorgehobene enge Verzahnung und der kontinuierliche Kommunikationsprozess zwischen der Jugendgerichtshilfe, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und den freien Trägern vor Ort. Dies gelingt in Karlsruhe seit vielen Jahren sehr gut, und die bestehenden Strukturen gewähr- leisten einen stetigen Weiterentwicklungsprozess. Die Errichtung eines „Zentrums gegen Jugendkriminalität“ bzw. „Hauses des Jugendrechtes“ nach Pforzheimer Muster wird vor diesem Hintergrund nicht für sinnvoll erachtet.

  • FW-Haus des Jugendrechts
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 20. März 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2015 2015/0182 24 öffentlich Jugendkriminalität - Haus des Jugendrechts Nachdem just die Stadt Mannheim nach Stuttgart und Pforzheim ein "Zentrum gegen Jugendkriminalität" eingerichtet hat, stellen wir folgende Anfrage: A. Wie hoch ist die Jugendkriminalität in unserer Stadt? B. Wie hoch ist darunter der Prozentsatz der Jugendlichen mit Migrationshintergrund? C. Wie hoch ist die Aufklärungsquote in der Jugendkriminalität?? D. Ist die Stadtverwaltung mit uns der Meinung, dass die vor etwa 10 Jahren debattierte, aber sodann eingeschlafene Diskussion zur Einrichtung einer Stelle gegen Jugendkriminalität gemeinsam mit der Sozial- und Jugendbehörde, der Polizei und der Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen werden sollte? E. Wie steht die Verwaltung zur Errichtung eines „Zentrum gegen Jugendkriminalität“ bzw. „Hauses des Jugendrechtes“ nach Pforzheimer Muster? Stuttgart wie Pforzheim haben mit der engen Verzahnung der Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, der Polizei und dem Jugendamt sehr gute Erfahrungen durch eine raschere Reaktion auf die Straftaten von Jugendlichen und im Interesse dieser Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Jugendlichen gemacht. In Pforzheim ist die Zahl jugendlicher Intensivtäter seit der Einrichtung des Hauses des Jugendrechts um 37 % zurückgegangen, was durchaus auf die Präventivwirkung der neuen Einrichtung zurückgeht. Wir erfahren durch die Berichte der Polizei, dass die Jugendkriminalität in unserer Stadt mit einer nicht zufrieden stellenden Aufklärungsquote ein virulentes Problem darstellt. Seit kurzem haben die Einbruchsdelikte, das Aufbrechen und Beschädigen von Autos oder die Überfälle auf Personen und Jugendlichen auf offener Straße etc. erheblich zugenommen. Ein hilfreiches und präventives Vorgehen der für die Behandlung und Aufklärung von Übergriffen zuständigen Stellen bedeutet ein mehr an Sicherheit für Karlsruhe und dadurch einen Riegel gegen die Diskriminierung von bestimmten gesellschaftlichen Gruppierungen. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. April 2015

  • Anlage TOP 24
    Extrahierter Text

    25.03.2015 Quelle: PKS-Lokal,TV TO PPKA TV-MerkmaleVergl. 5J Seite -1 pp Karlsruhe,FEST E. -KB- - StrategischeAuswertung- T. Böser,Tel.: 0721/939-4573 Die Entwicklung der "Jugendkriminalität" kann nur anhand der Zahl der Tatverdächtigen nachvollzogen werden und nicht anhand der Anzahl der Straftaten. Sie umfasst die TatverdächtigenKinder(von 0-14 Jahren),Jugendlichen(von 14-18 Jahren) undHeranwachsenden(von 18-21 Jahren). Eine Berechnung der Aufklärungsquote kanndeshalb nicht vorgenommen und dargestellt werden. --I Aufklärungsquote Jugendkriminalität: zu Frage C. Quelle: PKS-Lokal,TV TOPPKATV-MerkmaleVegl. 5J Daten I JAHR 20102011201220132014 ausländische TVAnzahl TV765 7708121.122 1.263 Differenz542310141 IDifferenz in% 0,7%5,5%38,2%12,6% %-Anteil an TV d. Jugendkrim.27,1%26,5%28,0%37,5%41,6% deutsche TVAnzahl TV2.058 2.1312.0921.869 1.775 Differenz 73-39-223-94 Differenz in %3,5%-1,8% -10,7% -5,0% %-Anteil an TV d. Jugendkrim. 72,9%73,5%72,0%62,5%'58:4% Daten I JAHR 20102011201220132014 Anzahl TV2.8232.9012.9042.9913.038 Differenz 7838747 Differenz in% 2,8% 0,1%3,0% 1,6% %-Anteil an den Gesamt- TV26,6%25,9%25,2%23,8%23,7% davon "Tatverdächtige der Jugendkriminalität" der Stadt Karlsruhe Daten I JAHR 20102011201220132014 Anzahl TV 10.61011.18611.53312.57412.840 Differenz 576 3471.041 266 Differenzin %5,4%3,1%9,0%2,1% "Gesamttatverdächtige" der Stadt Karlsruhe zu Frage A. und B. Entwicklung der "Jugendkriminalität"(anhand der Tatverdächtigen ) in den Jahren 2010 - 2014 im Stadtkreis Karlsruhe

  • Protokoll TOP 24
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. April 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 24 der Tagesordnung: Jugendkriminalität – Haus des Jugendrechts Anfrage des Stadträts Jürgen Wenzel (FW) vom 20. März 2015 Vorlage: 2015/0182 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Mai 2015