Änderungsantrag FW: Vergabeverfahren zur Vergabe der Behandlung/Verwertung von Bioabfallmengen der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2015/0180
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 24.03.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • FW-Vergabeverfahren Bioabfall
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 22. März 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 24.03.2015 2015/0180 12 öffentlich Vergabeverfahren zur Vergabe der Behandlung/Verwertung von Bioabfallmengen der Stadt Karlsruhe Anders als in der Beschlussvorlage vorgesehen – beschließt der Gemeinderat: A. Die Gewichtung der Vergabe sollte wie folgt geändert werden: 1. Preis 40 % 2. Entfernung der Anlage 30 % Bereits heute wird fast die Hälfte des Karlsruher Biomülls in die Anlage Flörsheim / Main gebracht. Ökologisch ist das in Zukunft nicht zu verantworten. Das Argument, man fahre CO 2 -neutral aufgrund dadurch nicht verursachter Leerfahrten, ist absurd. Durch entsprechende Planungen ist es jedem Logistikunternehmen möglich, solche zu vermeiden, schon allein aus kalkulatorischen Gründen gibt es sie faktisch nicht mehr. Demzufolge ist aber auch jeder weitere Transport via LKW als CO 2 -belastend zu betrachten und damit nicht vertretbar. Eine Maximal-Entfernung von 150 km ist demnach entschieden zu weit. Bei der künftigen Bioverwertung sollte ebenso unbedingt darauf geachtet werden, dass der Müll in Karlsruhe bleibt, und entsprechende Erträge an Biogas direkt in das Karlsruher Netz eingespeist werden. Die Anmerkungen zur Qualität des Energieverwertungs- und des Restmüllvermark- tungskonzeptes und zur Entfernung widersprechen zudem einer Vergabe der Bio- müllverwertung außerhalb von Karlsruhe: Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ „...Verwertung von Bioabfällen kann die zukünftige Bioabfallentsorgung in der Stadt Karlsruhe stärker an den Zielen einer hochwertigen Bioabfallbehandlung unter Be- rücksichtigung des Klimaschutzes ausgerichtet werden.“ und „...Durch die effiziente Nutzung der lokalen Ressourcen sinkt die Abhängigkeit von Energieimporten, die Erlöse bleiben in der Region und die Bürger profitieren von einem zukunftsträchtigen, sicheren Energieangebot“ und „...Die für die Erbringung der eigentlichen Behandlungs-/Verwertungsleistung vorge- sehene bereits vorhandene bzw. zu errichtende Anlage soll zur Vermeidung von Mülltourismus nicht zu weit von dem Entsorgungsgebiet entfernt liegen.“ unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. März 2015

  • Stellungnahme TOP 12
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 22.03.2015 eingegangen: 22.03.2015 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.03.2015 2015/0180 12 öffentlich Dez. 5 Vergabeverfahren zur Vergabe der Behandlung/Verwertung von Bioabfallmengen der Stadt Karlsruhe - Kurzfassung - Die Verwaltung hat unter Abwägung aller Gesichtspunkte geprüft, welche Zuschlagskriterien in welcher Gewichtung im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens sinnvoller- weise Eingang finden. Hierbei wurden neben dem Preis die Entfernung der Anlage, die Qua- lität des Energieverwertungskonzepts und die Qualität des Reststoffvermaktungskonzepts als Zuschlagskriterien dem Grunde nach ausgewählt. Der Höhe nach sind diese Zuschlagskriterien angemessen. Sie berücksichtigen das Bagatel- lisierungsverbot des Angebotspreises, haben aber zu 40% ökologische Kriterien berücksich- tigt. Diese Gewichtung erfüllt auch die derzeitige Rechtsauffassung bei der Prüfung von Ausschreibungen durch Gerichte. Die Gewichtung der Kriterien („Preis 60%“, „Entfernung 10%“, „Qualität des Energieversor- gungskonzepts 20%“ und „Qualität des Reststoffvermarktungskonzepts 10%“) hält mögli- chen Nachprüfungen der Ausschreibung stand und wird weiterhin dringend empfohlen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung hat unter Abwägung aller Gesichtspunkte geprüft, welche Zuschlagskriterien in welcher Gewichtung im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens sinnvoller- weise Eingang finden. Hierbei wurden neben dem Preis die Entfernung der Anlage, die Qua- lität des Energieverwertungskonzepts und die Qualität des Reststoffvermarktungskonzepts als Zuschlagskriterien dem Grunde nach ausgewählt. Der Höhe nach sind diese Zuschlagskriterien angemessen. Sie berücksichtigen das Bagatel- lisierungsverbot des Angebotspreises, haben aber zu 40% ökologische Kriterien berücksich- tigt. Diese Gewichtung erfüllt auch die derzeitige Rechtsauffassung bei der Prüfung von Ausschreibungen durch Gerichte. Neben dem Preis (60%) spielen deshalb die Entfernung der Anlage (10%), die Qualität des Energieversorgungskonzepts (20%) und die Qualität des Reststoffvermarktungskonzepts (10%) eine gewisse, aber nicht zu große Rolle. Die Verwaltung hat dabei entscheidend in den Blick genommen, dass der Preis (60%) als Zuschlagskriterium keine untergeordnete Bedeutung haben darf. Den ökologischen Gesichtspunkten, möglichst wenige Transportkilometer von der Umladung des Bioabfalls bis zur Verwertungsanlage (maximal 150 km), sowie den beiden Qualitätskri- terien ist damit Rechnung getragen. Damit bewegt sich die Verwaltung im Bereich der be- kannten und erprobten Beispiele anderer vergleichbarer Ausschreibungen sowie der derzei- tigen Rechtsauffassung. Die Gewichtung der Kriterien („Preis 60%“, „Entfernung 10%“, „Qualität des Energieversor- gungskonzepts 20%“ und „Qualität des Reststoffvermarktungskonzepts 10%“) hält nach Auffassung des einbezogenen Fachanwaltsbüros möglichen Nachprüfungen der Ausschrei- bung stand und wird weiterhin dringend empfohlen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.