Ergänzungsantrag: Evaluation des Betreuungsbedarfes für Kinder in Karlsruhe

Vorlage: 2015/0162
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 24.03.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • KULT-Betreuungsbedarf Schulkinder
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    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KULT) Stadtrat Max Braun (KULT) KULT-Gemeinderatsfraktion vom 17. März 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 24.03.2015 2015/0162 15 öffentlich Evaluation des Betreuungsbedarfes für Kinder in Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe führt eine Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Karlsruhe durch. Die Zielgruppen sind hierbei Eltern mit Kindern unter drei (Kita), im Alter zwi- schen drei und sechs Jahren (Kindergarten) und im Alter zwischen sechs und zehn Jahren (Grundschule). Diese Evaluation wird jährlich wiederholt, stadtteilbezogen ausgewertet und der Öf- fentlichkeit in geeigneter Form präsentiert. In Karlsruhe existiert eine große Vielzahl an Betreuungseinrichtungen, die sich größ- tenteils an den Wünschen- und Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Eltern ausrichtet. So können Eltern zwischen Kindertagesstätten, Kindergärten mit ver- schiedenen Betreuungszeiten und Trägern wählen. Im Schulalter stehen Grundschu- len und weiterführende Schulen mit anschließender Hortbetreuung sowie Ganzta- gesschulen zur Verfügung. Es gibt keine differenzierten Erkenntnisse darüber, ob das aktuelle Angebot und der Bedarf in etwa deckungsgleich sind und in welchen Bereichen nachjustiert werden sollte. Die Elternbefragung zum Betreuungsbedarf U3 aus dem Jahr 2012 hat hierzu gute und wichtige Erkenntnisse gebracht und ist als Vorbild für diese Evaluation zu sehen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Lücken in den bestehenden Betreuungsformen wie fehlende Betreuungsmöglichkei- ten in den Ferien, nach Schulschluss oder zwischen Ende der Kindergartenzeit und Schulbeginn müssen aufgezeigt und benannt werden. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. März 2015

  • Stellungnahme TOP 15 KULT
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    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag KULT -Gemeinderatsfraktion vom: 17.03.2015 eingegangen: 17.03.2015 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.03.2015 2015/0162 15 öffentlich Dezernat 3 Evaluation des Betreuungsbedarfes für Kinder in Karlsruhe - Kurzfassung - Durch das neue Anmeldeverfahren smartKITA werden in wenigen Monaten die ersten Daten über die Nachfrage- und Belegungssituation in den Kindertagesstätten vorliegen. Eine gesonderte Elternbefragung ist nicht notwendig. Über die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens wird im Jugendhilfeausschuss berichtet. Zum Betreuungsbedarf von Grundschulkindern ist im Herbst 2015 eine Umfrage ins Auge gefasst. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Eine jährliche Elternbefragung zum Betreuungsbedarf von Kindern im Vorschulalter ist nicht erforderlich, da sich ein Abgleich zwischen Angebot und Nachfrage im Bereich der Kindertagesbetreuung über das onlinebasierte Such- und Anmeldesystem für Kinderta- geseinrichtungen (smartKiTA) herstellen lässt. Alle 189 im Stadtgebiet Karlsruhe vorhandenen Kindertageseinrichtungen sind zur Teil- nahme an smartKiTA verpflichtet. Sämtliche Platzvormerkungen und die anschließende Platzvergabe laufen seit der Inbetriebnahme im Januar 2014 über das System. Das Hauptvergabeverfahren für Plätze für das jeweils kommende Kindergartenjahr (Start 1. September) findet in den Monaten März und April statt. Im Jahr 2015 wird das Haupt- vergabeverfahren am 27. April 2015 abgeschlossen sein. Derzeit sind in smartKiTA alle Anträge auf einen Betreuungsplatz registriert, die seit Ja- nuar 2014 getätigt worden sind. Zudem erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit gemein- sam mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen ein Verfahren zum Einpflegen der- jenigen Kinder ins System, die bereits vor Januar 2014 einen Betreuungsplatz hatten. Sobald dieser Schritt erfolgt sein wird, kann ein Abgleich zwischen dem vorhandenen Platzangebot und den Kindern mit einem unterzeichneten Betreuungsvertrag generiert werden. Doch auch vor dem Einpflegen der Bestandkinder ist es jederzeit möglich, verschiedene Datenabfragen über das System zu erstellen, gegebenenfalls ergänzt durch weitere sta- tistische Daten, die der Jugendhilfeplanung vorliegen. Systemseitige Datenabfragen können unter vielfältigen Kriterien erfolgen (z. B. nach Alter der Kinder, Zeitraum der Anfrage oder Stadtteil). Außerdem führt die Sozial- und Jugendbehörde jedes Jahr zum Stichtag 1. März eine statistische Erhebung zur Situation der Kindertagesbetreuung bei allen Karlsruher Kindertageseinrichtungen durch. Dort wird beispielsweise abgefragt, in welchem Verhältnis die vorhandene Platzkapazität zur Belegung steht. Vor dem dargestellten Hintergrund sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit, eine aufwändige und womöglich kostspielige gesonderte Elternbefragung zum Betreuungs- bedarf von Kindern im Vorschulalter durchzuführen. Sobald das Hauptvergabeverfahren für das Kindergartenjahr 2015/2016 abgeschlosse- nen und die Jahresstatistik ausgewertet sein wird, erfolgt hierüber ein Bericht im Ju- gendhilfeausschuss. Im November 2010 hat das Amt für Stadtentwicklung eine Umfrage zum künftigen Be- treuungsbedarf von Grundschulkindern durchgeführt. Befragt wurden alle Eltern, deren Kinder eine Karlsruher Kindestageseinrichtung besuchten und voraussichtlich im Schul- jahr 2011/12 eingeschult werden. Im Januar 2011 wurde die Umfrage ergänzt um El- tern von Kindern aus Grundschulförder- oder Präventivklassen. Insgesamt wurden 2.514 Fragebögen verteilt. Der Rücklauf lag bei 1.621 Fragebögen, was einer Quote von 64,5 % entspricht. Im Hinblick auf den steigenden Betreuungsbedarf wurde vom Oberbürgermeister der Planungsauftrag zur Entwicklung integrativer Ganztagsangebote für Schulkinder – vor- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 wiegend Grundschulkinder – erteilt, da ein bedarfsgerechter Ausbau der Schülerhorte allein nicht möglich gewesen wäre und als Ergebnis der Befragung auch deutlich Ganz- tagsschule gewünscht wurde. Der Projektauftrag wurde federführend vom Schul- und Sportamt und der Sozial- und Jugendbehörde bearbeitet. Ergebnis war die von der Verwaltung, den beteiligten Institutionen und Akteurinnen und Akteuren und Ämtern erarbeitete Rahmenkonzeption und Förderrichtlinie für Ganztagsgrundschulen, die am 19. November 2013 vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Grundsätzlich soll zukünftig die Ganztagsschule das Regelangebot darstellen und langfristig an jeder Grundschule angeboten werden. Ergänzend wird durch kom- munale Unterstützung ein hortähnlicher Rahmen geschaffen, der eine Abdeckung von 7:30 – 17/17:30 Uhr inklusive sieben Wochen Ferienbetreuung bietet, um den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Eine erneute und jährlich zu wieder- holende Elternbefragung ist weder sinnvoll noch notwendig. Durch den Ausbau des Ganztagsschulangebotes wird ein flächendeckendes Angebot geschaffen, dass bedarfsorientiert reagieren kann. Die Ganztagsgrundschulen bieten grundsätzlich den Eltern die Möglichkeit, ihr Kind für einen Ganztagsschulplatz anzu- melden. Entsprechend dieser Anmeldezahlen wird das Lehrpersonal und ergänzendes Betreuungspersonal vorgesehen. Bisher werden auch jetzt schon jährlich von Bildungsplanung und Jugendhilfeplanung stadtteilbezogen anhand von Bedarfsabfragen über die Schulen und Hortanmeldungen Betreuungsbedarfe ermittelt und bei zu erwartenden Betreuungsengpässen mit den beteiligten Akteuren Lösungsstrategien erarbeitet. Dabei zeigt sich allerdings auch deut- lich, dass der rechnerische Bedarf häufig nicht mit dem realen Bedarf übereinstimmt. Sinnvoll sein könnte eine erneute Befragung in größerem Abstand, die als Grundlage zum weiteren Ausbau des Ganztagsschulangebotes und vor allem zur Weiterentwick- lung des Basisangebotes Ganztagsschule nach städtischem Modell dient.