Änderungsantrag KULT: Strukturelle Ausgabensenkungen - Bürgerschaft einbinden

Vorlage: 2015/0159
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 23.03.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • KULT-Haushaltssatzung Strukturelle Ausgabensenkungen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KULT) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KULT) KULT-Gemeinderatsfraktion vom 12. März 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 24.03.2015 2015/0159 1 öffentlich Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2015/2016 Satzungsbeschluss zur Vorlage und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehör- de: Strukturelle Ausgabensenkungen - Bürgerschaft einbinden Die Stadtverwaltung entwickelt ein Verfahren, bei dem die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen und Ideen zur strukturellen Ausgabensenkung im städtischen Haushalt einbringen können. Das Verfahren gliedert sich in zwei Phasen: Phase 1: allgemeine Befragung der Karlsruher Einwohner (auch online) so bald wie möglich: „Wo/wie soll die Stadt Karlsruhe weniger Geld ausgeben?“ Phase 2: Aleatorische Beteiligung im Jahr 2016; repräsentativ ausgewählte Karlsru- herinnen und Karlsruher geben nach intensiver Information und interner Beratung ein – nicht bindendes – Votum über die Ergebnisse (Vorschläge) der Strukturkommission und der Phase 1 des Beteiligungsverfahrens ab. Seit Jahren wird deutlich, dass sich die Einwohner mehr Mitsprache an den zentralen politischen Themen in ihrem unmittelbaren Umfeld wünschen. Dies gilt auch für die Gestaltung der kommunalen Finanzen, obwohl aufgrund Gemeindeordnung endgül- tige Beschlüsse dem Gemeinderat vorbehalten bleiben. Gerade der Doppelhaushalt 2015/2016 und die Haushalte der folgenden Jahre stehen unter Beobachtung von außen, da erstmals seit Jahren strukturelle Einschnitte unvermeidbar sind. Der Kostensenkungsprozess der Stadt würde massive Befürchtungen und Kritik in der Einwohnerschaft auslösen, sofern er in der Entwicklungsphase rein nicht- öffentlich abliefe. Politik von oben herab ist heutzutage zum Scheitern verurteilt – Partizipation ist ein Muss (Open Government-Gedanke). Positive Beispiele sind bei stadtplanerischen Themen in Karlsruhe zu finden. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Um möglichst weite Kreise der Karlsruherinnen und Karlsruher in ein Beteiligungs- verfahren zur strukturellen Ausgabensenkung im städtischen Haushalt einzubinden und zur Beteiligung zu motivieren, schlägt die KULT-Fraktion ein Beteiligungskonzept in zwei Phasen vor. Die Ergebnisse sollen zum einen der Arbeit der Strukturkommis- sion dienen und zum anderen deren Vorschläge bzw. Vorgaben in der Bevölkerung und in der Verwaltung verankern. Die erste Phase zeichnet sich durch größtmögliche Offenheit für alle Karlsruherinnen und Karlsruher aus. Hier müssen auch Online-Angebote eingebunden werden. Die zweite Phase dient der Konkretisierung und Konzentration der Vorstellungen aus Einwohnerschaft und Strukturkommission. Hier soll ein Beteiligungsverfahren zum Tragen kommen, das nach dem Zufallsprinzip eine möglichst repräsentative Auswahl der Karlsruher Einwohnerschaft beteiligt. In Karlsruhe wurden mit solchen Verfahren bereits gute Erfahrungen gemacht unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. März 2015

  • Stellungnahme TOP 1
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag KULT-Gemeinderatsfraktion vom: 12.03.2015 eingegangen: 12.03.2015 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.03.2015 2015/0159 1 öffentlich Dez. 4 Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2015/16 - Satzungsbeschluss zur Vorlage und Genehmi- gung durch die Rechtsaufsichtsbehörde: Strukturelle Ausgabensenkungen - Bürgerschaft einbinden Die Verwaltung hält die Einbindung der Bürgerschaft in den Prozess der Haushaltsstabi- lisierung für ein gutes Mittel, Transparenz zu erzeugen und die Akzeptanz möglicher Veränderungen in der Bürgerschaft zu erhöhen. Bei der Umsetzung einer solchen Ein- bindung der Bürgerschaft sollten die im Rahmen der Bürgerumfrage im Jahr 2011 zum Thema Finanzen gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Ergänzungsantrag zur weiteren Festlegung der Vorge- hensweise in die Strukturkommission zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit