Mehr zweizügige Realschulen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus
| Vorlage: | 2015/0156 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 16.03.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Südstadt, Weststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Reinhold Yabo (GfK) vom: 09.03.2015 eingegangen: 09.03.2015 Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2015 2015/0156 21 öffentlich Dez. 3 Mehr zweizügige Realschulen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus 1. Ist der Verwaltung bekannt, dass viele Kinder auf Realschulen gehen, weil es in ihrer Nä- he kein Hauptschulangebot (Werkrealschule) gibt (Beispiel Südstadt)? Seit die Grundschulempfehlung keinen verbindlichen Charakter mehr hat, können die Eltern die Schulart für ihr Kind wählen, die sie für am geeignetsten halten. Dies hat u. a. zur Folge, dass die Anmeldezahlen an der Haupt- und den Werkrealschulen seit Jahren rückläufig sind und daher nicht mehr an allen bestehenden Werkrealschulstandorten Klassen in Klassenstufe 5 gebildet werden können. 2. Wenn ein Schüler in der Südstadt den Anforderungen der Realschule nicht mehr ge- wachsen ist und diese verlassen muss, findet er die nächste Werkrealschule erst in Durlach oder in der Gutenbergschule. Sind der Verwaltung andere Stadteile mit ähnlichen Proble- men bekannt? Der Verwaltung sind keine Probleme in anderen Stadtteilen bekannt. Allerdings werden nicht alle bestehenden Werkrealschulstandorte erhalten bleiben. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Kultusministeriums im Rahmen der regionalen Schulentwicklung - Mindestschülerzahl 16 - können zum Schuljahr 2015/16 aufgrund der Anmeldezahlen nur noch folgende 4 Werkrealschulen Schü- lerinnen und Schüler in Klassenstufe 5 aufnehmen: Gutenbergschule, Oberwaldschule Aue, Pestalozzischule und Werner-von-Siemens-Schule. 3. Die Schulbehörde plant, Realschulen in A- und B-Züge mit unterschiedlichen Leistungs- niveaus zu unterteilen, sodass Schüler, die das Realschulziel nicht erreichen, dort verblei- ben können. An welchen Schulen sind A- und B-Züge bereits installiert und arbeiten nach diesem Prinzip? Wann ist der Start an anderen Schulen geplant? Ab dem Schuljahr 2016/17 werden die Realschulen neben dem mittleren (M-Niveau) auch die grundlegende (G-Niveau) Niveaustufe anbieten. Die Realschulen werden in Zukunft neben der Realschulprüfung am Ende von Klasse 10 zusätzlich auch die Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 9 durchführen. Das neue Konzept wird mit Inkrafttreten des neuen Bildungsplans im Schuljahr 2016/17 in den Klassenstufen 5 und 6 umgesetzt und wächst in den folgenden Schul- jahren nach oben. 4. Wie steht die Verwaltung dazu, dass Nachhilfe über BuT (Bildung und Teilhabepaket) nicht gewährt wird, wenn das Kind "falsch beschult", also z. B. in der Realschule ist, dort aber das Niveau nicht mithalten kann? Worin liegt der Fehler und wie kann das geändert werden? Voraussetzung für die Gewährung von Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepa- kets (BuT) ist in jedem Einzelfall eine Stellungnahme der jeweiligen Schule, aus der hervorgeht, dass die Schülerin bzw. der Schüler wesentliche Lernziele nur mit zusätzlicher Nachhilfe erreichen kann. Mit dieser Stellungnahme der Schule wird die Lernförderung für zunächst sechs Monate Seite 2 gewährt. Soweit die Schule die weitere Notwendigkeit betätigt, erfolgt die Verlängerung der Lern- förderung. Wenn eine positive Prognose für das Erreichen der wesentlichen Lernziele der Schülerin bzw. des Schülers durch die Schule nicht mehr erfolgt, besteht kein weiterer Anspruch auf Lernförderung. Die Frage, ob Lernförderung im Rahmen des BuT erfolgen kann, hängt ausschließlich von der Einschätzung und der entsprechenden Prognose der Schule ab, Ob ein Kind richtig oder falsch beschult ist, wird von Seiten der BuT-Sachbearbeitung nicht beur- teilt. Das geschilderte Verfahren entspricht den Richtlinien des Städte- und Landkreistages Baden- Württemberg, ist inhaltlich schlüssig und bedarf keiner Änderung.
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Reinhold Yabo (GfK) vom 9. März 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2015 2015/0156 21 öffentlich Mehr zweizügige Realschulen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus Fragen 1. Ist der Verwaltung bekannt, dass viele Kinder auf Realschulen gehen, weil es in ihrer Nähe kein Hauptschulangebot (Werkrealschule) gibt (Beispiel Südstadt)? 2. Wenn ein Schüler in der Südstadt den Anforderungen der Realschule nicht mehr gewachsen ist und diese verlassen muss, findet er die nächste Werkrealschule erst in Durlach oder in der Gutenbergschule. Sind der Verwaltung andere Stadtteile mit ähnlichen Problemen bekannt? 3. Die Schulbehörde plant, Realschulen in A- und B-Züge mit unterschiedlichen Leistungsniveaus zu unterteilen, sodass Schüler, die das Realschulziel nicht erreichen, dort verbleiben können. An welchen Schulen sind A- und B-Züge bereits installiert und arbeiten nach diesem Prinzip? Wann ist der Start an anderen Schulen geplant? 4. Wie steht die Verwaltung dazu, dass Nachhilfe über das BuT (Bildung und Teilhabepaket) nicht gewährt wird, wenn das Kind "falsch beschult", also z.B. in der Realschule ist, dort aber das Niveau nicht mithalten kann? Worin liegt der Fehler und wie kann das geändert werden? Begründung Eltern in der Südstadt haben für leistungsschwache Kinder nicht mehr die Wahlfreiheit der Schularten, da sich in diesem Umfeld keine Hauptschulen (Werkrealschulen) mehr befinden. Hinzukommt, dass andere Schulen wie z. B. die Schillerschule keine neuen Schüler in ihren Klassen aufnehmen. Die Eltern haben also nur die Möglichkeit ihre Kinder in die Nebenius- Realschule zu schicken. Erbringen sie dort nicht die geforderten Leistungen, werden sie aber nicht nach dem BuT gefördert, weil sie "falsch beschult" seien. "Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Seite 2 __________________________________________________________________________________________ aus sozial schwachem Umfeld kann Nachhilfe von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gewährt werden, wenn gewisse Bedingungen gegeben sind (Leistungen nach dem SGB II), Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach § 2 AsylbLG) und wenn bei dem Schüler u. a. das Erreichen der wesentlichen Lernziele (Versetzung) gefährdet ist und/oder der Leistungsrückstand nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen ist." Soweit die Auskunft der Arbeitsagentur. Aber gerade hier ist nach Meinung von GfK Nachhilfe erforderlich, unabhängig davon, in welcher Schule das Kind ist. Auch finden wir es problematisch, dass Kinder, wenn sie nach ein oder zwei Jahren Realschule doch auf eine Werksrealschule wechseln müssen, in die Weststadt oder nach Durlach auf die nächste Werkrealschule gehen müssen. Zudem sind auch die Plätze in Werkrealschulen sehr begrenzt. Und für viele Eltern, gerade auch mit Migrationshintergrund, ist ein so weiter Schulweg ihrer Kinder mit Ängsten verbunden. Wenn die Schulbehörde die Lösung dieses Problems in der zweizügigen Ausstattung der Realschulen sieht, fordert GfK eine schnelle Umsetzung. Seit der Planung sind bereits zwei Jahre vergangen und die Schüler dieser zwei Jahre ohne A- + B-Zug haben das Nachsehen. GfK möchte vermeiden, dass es zu weiteren Benachteiligungen von Schülern kommt und bittet daher die Verwaltung, zügig zu handeln. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Reinhold Yabo Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. April 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. April 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 21 der Tagesordnung: Mehr zweizügige Realschulen mit unterschiedli- chen Leistungsniveaus Anfrage der Stadträte Friedemann Kalmbach und Reinhold Yabo (GfK) vom 9. März 2015 Vorlage: 2015/0156 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Mai 2015