Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung", Karlsruhe-Durlach: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
| Vorlage: | 2015/0154 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.03.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Rintheim |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.03.2015 2015/0154 5 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung", Karlsruhe-Durlach: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.03.2015 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans und Fortsetzung des Verfahrens mit öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe S. 10 f.). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 18.03.2015 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Gegenstand der Bauleitplanung ist die Ansiedlung der Firmenzentrale eines in Karlsruhe ansäs- sigen Unternehmens an der Entwicklungsachse Durlacher Allee im Bereich der südwestlichen Untermühlsiedlung. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im Regelverfahren erfolgen. Das Plangebiet befindet sich im Westen Durlachs im Gewann Untermühl und umfasst ca. 5,96 ha, die sich auf 4 Flurstücke verteilen. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans. Das Verfahren ist aufgrund der bereits durchgeführten vorbereitenden Verfahrensschritte soweit fortgeschritten, dass sowohl der Aufstellungs- als auch der Auslegungsbeschluss als förmliche Verfahrensschritte vom Gemeinderat beschlossen werden können. Ziel der Bauleitplanung: Als wichtigste Verbindungsachse zwischen dem Karlsruher Stadtzentrum und dem Durlacher Stadtteilzentrum haben die an dieser Achse befindlichen Flächen eine hohe städtebauliche Be- deutung. Die bisherige Brachfläche steht deshalb im Fokus stadtplanerischer Überlegungen ent- lang der Entwicklungsachse „Durlacher Allee“, die bisher weitgehend unbebauten Grund- stücksflächen, die überplant werden sollen, stehen in städtischem Eigentum, die zentrale Lage des Areals in Verbindung mit den vorhandenen Erschließungsbedingungen eignet sich beson- ders für eine hochwertige, repräsentative gewerbliche Bebauung. Aufgrund dieser Standortvo- raussetzungen besteht das Interesse der dm-Drogeriemarkt GmbH & Co. KG auf dem betref- fenden Areal den Neubau einer Firmenzentrale zu realisieren. Die Ansiedlung der Firmenzentrale war Gegenstand eines Gutachterverfahrens mit dem Ziel der Realisierung eines nachhaltigen, energieeffizienten und ökologisch hochwertigen Gebäudeensembles mit signifikanter Architek- tur. Zur Umsetzung des Siegerentwurfes ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung erforderlich. Bestandssituation: Das Gebiet ist bisher unbeplant, der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes weist im Gebiet östlich der Alten Karlsruher Straße eine gemischte Baufläche und für die westlich dieser Straße gelegenen Flächen gewerbliche Bauflächen aus. Der Bebauungsplan soll als zuläs- sige Art der baulichen Nutzung auf diesen Flächen ein eingeschränktes Gewerbegebiet festset- zen, in dem nur gewerbliche Nutzungen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören und die auch in einem Mischgebiet zulässig wären. Der Bebauungsplan wird deshalb aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Oberrheingrabens auf der Kinzig-Murg-Rinne. Der Baugrund besteht oberflächennah aus ton-schluffigen Schwemmsedimenten, die teilweise or- ganisch durchsetzt sind oder torfartige Strukturen aufweisen. Unter den Deckschichten befin- den sich eiszeitliche, grundwasserführende Kies- und Sandschichten. Die tieferen Schichten werden durch Tone und Tonmergel geprägt. Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III B des Wasserwerks Hardtwald, der nächste lokale Vorfluter ist die ca. 500 m nordöstlich des Plangebietes verlaufende, in nördliche Richtung entwässernde Pfinz sowie der am östlichen Rand des Plangebietes verlaufende Tiefen- talgraben als Gewässer II. Ordnung. Der derzeit noch verdolte Tiefentalgraben verbleibt in öf- fentlicher Hand. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das Plangebiet wurde bisher als Ackerland genutzt, derzeit befindet sich auf den Flächen eine kleereiche Grünlandeinsaat. Die westlichen Flächen werden von Feldhecken umgeben, in denen nicht-heimische Arten sowie Ziergehölze wachsen, der östliche Bereich ist von Saumvegetation und Fettwiesen umgeben. Dort befinden sich Hausgärten, ein Spielplatz, ein Bolzplatz und ein Basketballplatz. Das zukünftige Plangebiet ist – abgesehen von untergeordneten baulichen An- lagen – unbebaut. Im Westen wird das Plangebiet von der A5/Autobahnauffahrt Karlsruhe- Durlach und im Norden von Sonderbauflächen der Autobahnpolizei begrenzt. Im Norden des Plangebietes befindet sich außerdem die Autobahnmeisterei Karlsruhe mit zugehörigen Be- triebswohnungen. Östlich an die Autobahnmeisterei angrenzend befindet sich Wohnbebauung, die Untermühlsiedlung grenzt mit ihrer Bebauung entlang der Pfarrer-Blink-Straße an das Plan- gebiet. Südlich grenzt das Plangebiet an die Durlacher Allee, auf deren gegenüberliegender Seite befindet sich die Dornwaldsiedlung. Das Plangebiet wird von der B10 aus Richtung Karlsruhe über die Johann-Strauß-Straße er- schlossen werden, die am nördlichen Rand der Dornwaldsiedlung verläuft. Aus Durlach kom- mend wird das Gebiet über eine zu modifizierende Abfahrt von der Durlacher Allee erschlossen. Aufgrund der fehlenden Querungsmöglichkeiten (Straßenbahntrasse) ist eine anderweitige Er- schließung des Baugebiets derzeit nicht realisierbar. Die Straßenbahnhaltestelle „Untermühl- straße“ befindet sich auf der Durlacher Allee und sichert die ÖPNV-Anbindung fußläufig. Sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Straßenverkehrsflächen sowie die Baugrundstücke befinden sich noch in städtischem Eigentum. Letztere wird der Investor erwerben. Das Plangebiet ist in erheblichem Umfang vorbelastet. Aufgrund der Lage an der A5, der Auto- bahnausfahrt und der Durlacher Allee sind die Flächen im zukünftigen Geltungsbereich des Be- bauungsplans Lärmbelastungen von ca. 60 bis 75 dB(A) tagsüber und 55 bis 70 dB(A) nachts ausgesetzt. Diese Werte wurden in einem Schallgutachten ermittelt. Aus dem eingeholten Klimagutachten geht hervor, dass die Wiesen- und Landwirtschaftsflächen des Plangebietes tagsüber als Ventilationsflächen wirken, über die regionale und überregionale Bodenluftströmungen durchgreifen können, was sich zu Gunsten des angrenzenden Wohnge- bietes Untermühlsiedlung auswirkt. Die bioklimatische Situation im Bereich der Untermühlsied- lung ist bezogen auf das gesamte Karlsruher Stadtgebiet eher günstig. Sowohl die gebietsinter- nen Freiflächen als auch die benachbarten Freiräume sorgen für thermische Ausgleichswirkun- gen, die den sogenannten Wärmeinseleffekten entgegenwirken. Die Grenzwerte für Feinstaubbelastungen wurden untersucht. Diese werden im Untersuchungs- gebiet derzeit nur im Fahrbahnbereich der A5 überschritten. Entlang der Durlacher Allee bewe- gen sich die Jahresmittelwerte etwa bei 62 bis 68 % des Grenzwertes. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxidbelastungen werden eingehalten. Ein Altlastenverdacht liegt für die zu überplanenden Flächen nicht vor, Hinweise auf Belastun- gen mit Kampfmitteln wurden bei dem im Mai 2013 durchgeführten Oberflächensondierungen nicht gefunden. Sämtliche umweltrelevanten Daten sind im Umweltbericht zusammengefasst, der Teil der Plan- begründung ist. Planungskonzept: Das Plangebiet gliedert sich in zwei Bereiche, die durch die Alte Karlsruher Straße getrennt wer- den. Im östlichen Bereich wird das Verwaltungsgebäude der zukünftigen Firmenzentrale entste- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 hen, die westlich der Alten Karlsruher Straße gelegenen Flächen bleiben im wesentlichen der Errichtung eines Parkhauses in Gestalt eines „grünen Hügels“ vorbehalten. Das Verwaltungsgebäude wird in einem ersten Bauabschnitt um acht Innenhöfe angeordnet, die geplante wabenförmige Struktur kann sowohl in südlicher als auch in nördlicher Richtung um weitere vier Innenhofbereiche erweitert werden. Der Haupttrakt des Verwaltungsgebäudes soll viergeschossig ausgebildet werden, nach Osten in Richtung Untermühlsiedlung bleibt das Gebäude dreigeschossig. Die neue Firmenzentrale soll im ersten Bauabschnitt ca. 1.500 Arbeits- plätze und im Endausbauzustand ca. 2.500 Arbeitsplätze beherbergen. Zwischen dem Verwaltungsgebäude und dem westlichen Teil des Plangebietes soll eine reprä- sentative Platzanlage entstehen, die Alte Karlsruher Straße verbleibt im Eigentum der Stadt und wird durch eine Überdachung über einen Verbindungsweg zwischen beiden Anlagen über- spannt. Eine Durchfahrhöhe von 4,70 m wird freigehalten werden. Die Oberflächen der Straßen und der Platzfläche werden einheitlich gestaltet. Die planerische Konzeption erfordert die Ver- kürzung der Rampe zur Durlacher Allee, wodurch die Neigung etwas steiler werden wird. Um den barrierefreien Zugang von der Haltestelle „Untermühlstraße“ zu gewährleisten, wird eine maximal 6 % geneigte Rampe errichtet. Westlich der Rampe werden 30 Park-und-Ride-Plätze errichtet, die die bisher vorhandenen 47 Parkplätze an der Alten Karlsruher Straße ersetzen. Am östlichen Rand des Plangebietes wird der bisher verdolte Tiefentalgraben freigelegt und naturnah ausgestaltet werden, zu diesem Zweck wird ein wasserrechtliches Genehmigungsver- fahren durchgeführt. Der Bebauungsplan soll den städtebaulichen Rahmen vorgeben, um die vorgelegte Planungs- konzeption des vom Investor beauftragten Planungsbüros umzusetzen, dies wird durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert. Art und Maß der baulichen Nutzung: Festgesetzt werden wird für die Bauflächen ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe). Abwei- chend von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden Lagerhäuser und Lagerplätze, Tank- stellen, Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie alle Arten des Sexge- werbes und auch des Einzelhandels mit Ausnahme von Läden zur Versorgung des Gebiets mit überwiegenden nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgeschlossen. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,8 festgesetzt. Über eine Flächenbaulast in der das ge- samte Gewerbegebiet westlich und östlich der Alten Karlsruher Straße in Bezug genommen wird, wird dies gesichert werden. Als zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) werden 1,1 festge- setzt. Dieser Wert bewegt sich unterhalb der aus § 17 Abs. 1 BauNVO für Gewerbegebiete gel- tende Obergrenze von 2,4. Der Bebauungsplan setzt darüber hinaus Wandhöhen fest, deren Bezugshöhe die Oberfläche des Fertigfußbodens im Erdgeschoß der Gebäude ist. Die Wandhöhen sollen eine dem Umfeld angemessene Höhenentwicklung der Gebäude Rechnung tragen. Die Wandhöhe wird in Rich- tung Untermühlsiedlung um 4 m reduziert. Im Bereich des Haupttraktes bewegt sich die Wand- höhe bei 20,50 m, im Bereich des Parkhauses bei 23 m. Diese Höhenentwicklung ist in Anbe- tracht des Umfeldes städtebaulich angemessen. Aufgrund der geplanten Gebäudekubatur ist eine abweichende Bauweise festzusetzen. Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand ohne Längenbeschränkung zu errichten. Um die Freiflächenstruktur des Gebiets zu sichern, sind Nebenanlagen nur innerhalb der festgesetzten Ergänzende Erläuterungen Seite 5 überbaubaren Flächen und innerhalb der Flächen für Nebenanlagen zulässig. Eine Ausnahme gilt nur für technische Einrichtungen und Versorgungsanlagen, die auch außerhalb überbauba- rer Flächen zugelassen werden. Erschließung: Das Plangebiet ist durch den nahen Durlacher Bahnhof und die Haltestelle „Untermühlstraße“ auf der Durlacher Allee an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Bis zur Errichtung eines Vollknotens auf der Durlacher Allee bleibt diese Situation unverändert. Das Verkehrsnetz ist in der Lage, das prognostizierte Verkehrsaufkommen auch nach der geplanten Bebauung des Gebietes zu be- wältigen. Es wird zusätzlich angestrebt und geprüft, ob die verkehrliche Situation zukünftig durch die Realisierung eines sogenannten „Vollknotens“ mit Lichtsignalanlage weiter verbessert werden kann, die entsprechenden Planungen sind allerdings nicht Gegenstand dieses Verfah- rens. Bis zur Realisierung eines Vollknotens wird der Verkehr die vorhandenen Verkehrswege nutzen. Insbesondere die zur erwartenden Mehrbelastungen in der Johann-Strauß-Straße von ca. 1.500 KfZ/24 h kann das Straßensystem aufnehmen. Der ruhende Verkehr wird durch die beabsichtigten ebenerdigen Stellplätze im Freien sowie die Stellplätze innerhalb der geplanten Parkgeschosse aufgenommen. Der Endausbauzustand sieht die Schaffung von bis zu 1.000 Stellplätzen vor. In den Parkgeschossen werden auch die erfor- derlichen Fahrradstellplätze nachgewiesen. Das Plangebiet ist über die entlang der Durlacher Allee verlaufenden Geh- und Radwege über das Hauptradwegenetz der Stadt Karlsruhe zu erreichen. Aus Richtung Durlach führt eine Wegeverbindung in die Untermühlsiedlung, die auch zukünftig als Fuß- und Radewegeverbin- dung erhalten bleiben soll. Die barrierefreie Erschließung von und zur Durlacher Allee ist ge- währleistet. Ver- und Entsorgung: Die Energieversorgung des Plangebietes erfolgt über die in der Alten Karlsruher Straße befindli- chen Leitungssysteme, die eine entsprechende Leistungsfähigkeit besitzen. Entsprechendes gilt für die Wasser- und Gasversorgung. Eine Fernwärmleitung existiert nicht. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung zur Versorgung des Plangebietes wird derzeit geprüft. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über einen Mischwasserkanal in der Alten Karlsruher Straße. Diese mündet südlich des Gebietes in den Landgraben. Über diesen Kanal wird auch die Untermühlsiedlung entwässert. Der durch das Grundstück ver- laufende Tiefentalgraben ist auf einer Länge von derzeit 120 m vollständig verrohrt. Der Tiefen- talgraben wird als offener Bachverlauf mit einem gegenüber der Verdolung vergrößerten Ab- fluss- und Retentionsvolumen ausgebaut. Über ein Auslaufbauwerk im Norden des Plangebietes wird der Tiefentalgraben weiter bis zur Alten Karlsruher Straße entwässert. Der Umbau des Ge- wässers II. Ordnung bedarf eines wasserrechtlichen Antragsverfahrens. Das derzeitige Entlas- tungssystem für den Hochwasserfall kann grundsätzlich beibehalten bleiben, das Wasser des Tiefentalgrabens kann in diesem Fall parallel zur Durlacher Allee über das Baugrundstück abflie- ßen. Dieser Notüberlauf wird über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt gesi- chert. Der offen zu legende Tiefentalgraben soll naturnah ausgestaltet und ökologisch aufge- wertet werden, einschließlich der westlichen und östlichen Gewässerrandstreifen. Der Bereich des Tiefentalgrabens wird im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Infolge der beabsichtigten extensiven und intensiven Begrünung der Dachflächen, Innenhöfe und umlaufenden Bereiche sowie die Freilegung des Tiefentalgrabens wird sich die zu erwar- tende abfließende Niederschlagswassermenge reduzieren. Das Niederschlagswasser im östlichen Bereich des Plangebietes wird auf dem Grundstück gesammelt und in Gräben und unterirdi- schen Staukanälen zurückgehalten und anschließend gedrosselt in den Tiefentalgraben abge- geben. Westlich der Alten Karlsruher Straße wird das Niederschlagswasser auf dem Grundstück ge- sammelt werden, in umlaufenden Gräben und unterirdischen Staukanälen rückgehalten und gedrosselt dem öffentlichen Mischwasserkanal in der Alten Karlsruher Straße zugeführt. Diese Maßnahmen begrenzen den Abflussbeiwert der Gesamtfläche auf 0,5. Im Bereich der Innenhö- fe soll durch Retentionsmulden und Rigolen zusätzliches Retentionsvolumen geschaffen wer- den. Das für 5- und 100-jährige Regenereignisse erforderliche Rückhaltevolumen kann im Rah- men der Ausführungsplanung umgesetzt werden. Die Abfallentsorgung ist über die Alte Karlsruher Straße gesichert. Gestaltung: Zur Sicherung eines geordneten städtebaulichen Erscheinungsbildes soll die Zulässigkeit von Werbeanlagen entsprechend der im Stadtgebiet üblichen Standards geregelt werden. Um einen aufgelockerten und durchgrünten Gebietscharakter zu erhalten, sind als Einfriedung nur He- ckenpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen zulässig, in die ein max. 2 m hohes Drahtge- flecht eingezogen werden kann. Mauern zur Einfriedung und zur Geländemodellierung sind lediglich bis zu einer Höhe von 1 m zulässig. Entlang der Alten Karlsruher Straße werden Mau- ern als Einfriedung ausgeschlossen. Außenantennen und Dachaufbauten sind nur mit einem Abstand zulässig, der dem Maß der Überschreitung des oberen Fassadenabschlusses entspricht. Die gestalterische Umsetzung des Vorhabens auf der Grundlage der vom Investor vorgelegten Planungskonzeption wird in einem städtebaulichen Vertrag abgesichert werden. Das Planungs- konzept erfüllt folgende gestalterische Anforderungen: Das Verwaltungsgebäude wird aus einem wabenförmigen System von Innenhöfen und Büroflä- chen bestehen, das sich in Gestalt eines modularen Grundrasters den natürlichen Gegebenhei- ten des Grundstücks anpasst. Die Dachflächen werden im Bereich des Verwaltungsgebäudes zu 45 % extensiv begrünt. Das Verwaltungsgebäude kann ausgehend von einem ersten Bauabschnitt in nördliche und südliche Richtung erweitert werden, dies kann stufenweise erfolgen. Alle Bürogeschosse des Verwaltungstraktes erhalten umlaufende Balkone, wodurch die natürli- che Belüftung des Gebäudes über die umlaufenden raumhohen Fenstertüren gewährleistet wird. An der Außenseite dieser Balkone können Verschattungsvorrichtungen angebracht wer- den. Größere unstrukturierte Glasfassaden sowie Durchsichten oder Übereckverglasungen sind nicht vorgesehen. Vogelschlag kann dadurch vermieden werden. Auf dem Grundstücksteil westlich der Alten Karlsruher Straße entsteht der Gebäudekomplex mit den Stellplatzflächen, der bis zur Autobahn ansteigt, dadurch entsteht die Optik eines leich- ten nach Westen ansteigenden Streuobstwiesenhügels. Die Dachflächen des grünen Hügels westlich der Alten Karlsruher Straße werden zu 80 % intensiv begrünt. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Umweltbelange: Die am westlichen Gebietsrand als Grünfilter zur Autobahn vorhandene Feldhecke mit Bäumen bleibt dauerhaft erhalten. Infolge der Bebauung abgängige Exemplare der Bepflanzung sind durch Neupflanzungen zu ersetzen. Die in Folge der Bebauung zu versiegelnden Böden verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filterpuffer für Schadstoffe. Die geplanten Bau- maßnahmen verändern außerdem die lokalen Kaltluftbewegungen, die mit regionalen Nord- ostwinden verbunden sind. Im Bereich der umliegenden Wohnbebauung in der Untermühlsied- lung wird es zu einer geringfügigen Reduktion der Windgeschwindigkeit kommen, so dass die Belüftungsintensität leicht abnehmen wird. Das Landschaftsbild, das bisher durch die offene Fläche geprägt ist, wird durch das Bauvorhaben beeinträchtigt werden. Nachteilige Auswirkun- gen werden sich auch durch eine Zunahme des Verkehrs im und um das Plangebiet ergeben. Die zu erwartende Zusatzbelastung durch die zukünftige Firmenzentrale wird auf insgesamt 1.625 Fahrten jeweils im Ziel- und Quellenverkehr pro Werktag prognostiziert. Die im Gebiet geplante Drogeriemarktfiliale wird bis zu 300 Fahrten je Werktag generieren. Der Basketball- platz, der Bolzplatz und der Spielplatz, die sich im Süden des Plangebietes befinden, werden wegfallen. Artenschutz/Vermeidungsmaßnahmen: Die zu erwartenden artenschutzrechtlichen Belange wurden im Rahmen einer speziellen arten- schutzrechtlichen Prüfung abgearbeitet. Eine artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie wurde im Januar 2015 auf Basis von Bestandserfassungen der Jahre 2013 und 2014 erstellt. Danach befinden sich keine streng geschützten Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Streng geschützte Tierarten wurden in Gestalt der Zwerg- und der Breitflügelfledermaus – beides gebäudebewohnende Fledermausarten – festgestellt. Diese Fledermausarten nutzen das Untersuchungsgebiet als Jagdhabitat oder Flugrouten. Aktu- elle Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind im Plangebiet auszuschließen. Lediglich eine als Win- terquartier geeignete Quartiermöglichkeit wurde vorgefunden. Darüberhinaus wurden Brutvor- kommen von 21 Vogelarten innerhalb des Plangebietes nachgewiesen. Um die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) zu vermei- den, schlägt die Verträglichkeitsstudie vor, die Baumhöhlen vor der Fällung zu kontrollieren und die Rodungsarbeiten zeitlich zu beschränken. Unter Beachtung dieser Maßnahmen ist sicherzustellen, dass vorhabenbedingte Individuenver- luste vermieden werden, die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten gewahrt bleibt und eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populati- on auszuschließen ist. Im Bereich der Außenbeleuchtung sollen insektenfreundliche Lampen Verwendung finden, um die Anlockwirkung und das Tötungsrisiko für Insekten zu verringern. Kompensationsmaßnahmen: Nach der Umsetzung der Planung werden etwa 2.400 m² Freiflächen unversiegelt bleiben. Die zu errichtenden baulichen Anlagen werden zu einer Versiegelung im Plangebiet auf einer Fläche von 43.000 m² führen. Die auf den Freiflächen anzulegenden Stellplätze werden teilversiegelt und übergrünt, auf einer Fläche von etwa 5.000 m². Die Anlage von Grünflächen mit Gehölzen im Umfeld der Gebäude, die intensive Begrünung der Parkgeschosse mit einer Obstbaumwiese und die Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenbeläge mindern die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden erheblich. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Den Belangen des Klimaschutzes wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption Rechnung getragen. Insbesondere die in sich aufgelockerte Bauweise mit Innenhöfen, die Ober- flächenbegrünung der Freiflächen, der Dachflächen sowie die zu erhaltenden Bäume sichern einen größtmöglichen Grünanteil im Plangebiet. Die vorgesehene Regenwasserrückhaltung wird das örtliche Klima positiv beeinflussen, der Planung regenerativer Energiegewinnungsanlagen schafft die Voraussetzungen für den Einsatz klimaschonender Technologie. Die vorgesehene Wärmedämmung wird den Bedarf an Klimatisierung verringern und im Winter Heizenergie ein- sparen. Die abgestufte Bauweise und die verbleibende Grünzone im östlichen Bereich des Plan- gebietes sichern das bodennahe Durchgreifen der vorhandenen Höhenwinde. Die Formgebung der Parkgeschosse gewährleistet eine intensive Belüftung des Straßenraums im Bereich der Al- ten Karlsruher Straße und wirkt einer übermäßigen Aufheizung entgegen. Negative Auswirkun- gen auf die kaltluftbedingte Belüftung der Karlsruher Innenstadt sind nicht zu befürchten. Aus klimaökologischer Sicht ergeben sich insgesamt keine erheblichen Auswirkungen auf das Stadt- klima, eine klimarelevante Erhöhung der Immissionsbelastung ist ebenfalls nicht zu befürchten. Die Formgebung der zukünftigen Baukörper sowie die weitgehende Erhaltung der Feldhecken und Grünbereiche an den Rändern des Plangebietes werden dazu führen, dass die Veränderung des Landschaftsbildes nur geringfügig wahrgenommen wird. Das Kompensationsdefizit bei den Schutzgütern Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreis- lauf nach dem Karlsruher Modell wird durch die naturnahe Umgestaltung der Alb nördlich von Karlsruhe sowie durch das Pflanzen von 15 Eschen zwischen der Pfarrer-Blink-Straße und Tie- fentalgraben kompensiert. Wegen der Einzelheiten ist auf den Umweltbericht zu verweisen. Der aus den bisherigen Grünflächen vorhandene Kleinkinderspielplatz wird auf einer Fläche am östlichen Ende der Pfarrer-Blink-Straße verlegt, der Bolzplatz entfällt ersatzlos, der vorhandene Bolzplatz an der Pfarrer-Blink-Straße/Ecke Elfmorgenbruch soll aufgewertet werden. Lärmschutz Das Plangebiet sowie die umliegenden Quartiere sind schon jetzt in erheblichem Umfang lärm- belastet. Dies resultiert aus der Lage des Plangebietes zwischen der Autobahn und der Durla- cher Allee, von diesen Verkehrswegen wirken in erheblichem Umfang Immissionen auf das Plangebiet und die umliegenden Zonen ein. Die innerhalb und außerhalb des Bebauungsplan- gebietes zu erwartenden Lärmemissionen und -immissionen wurden im Wege einer schalltech- nischen Untersuchung prognostiziert. Aufgrund der vorhandenen Verkehrslärmsituation ergeben sich im Bereich des Bebauungsplans vermutlich Überschreitungen der Orientierungswerte aus der DIN 18005 (Schallschutz im Städ- tebau). Aufgrund der beabsichtigten Anordnung der Baukörper werden sich im Inneren der Gebäude mit Aufenthaltsnutzung aufgrund der abschirmenden Wirkung der Gebäudehülle keine Überschreitungen dieser Orientierungswerte ergeben. Für einzelne nach außen und in Richtung der Verkehrswege ausgerichtete Gebäudefronten sind geringfügige Überschreitungen zu erwarten. Aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der Alten Karlsruher Straße und der Ram- pe zur Autobahn scheiden aufgrund des extrem ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses aus. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind aus Gründen der Belichtung, Belüftung und im erwünsch- ten Siedlungsbild im Verhältnis zum Wirkungsgrad nicht sinnvoll, weshalb die Einhaltung der Orientierungswerte durch die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in Form ge- dämmter Außenbauteile realisiert werden wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Außerhalb des Plangebietes wird aufgrund der Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs eine Erhö- hung der Lärmbelastung im Bereich der Dornwaldsiedlung von maximal 0,3 dB(A) für die Er- schließung des Plangebietes über die Johann-Strauß-Straße prognostiziert. Die festzustellenden Erhöhungen für die südlich der Johann-Strauß-Straße befindlichen Wohn- gebäude bewegt sich in einem akustisch nicht oder nur kaum wahrnehmbaren Bereich. Gleich- wohl wird dieser Erhöhung durch passive Schallschutzmaßnahmen Rechnung getragen, zu de- nen sich der Investor in dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag verpflichten wird, zu- gunsten der Eigentümer der angrenzenden Gebäude. Es handelt sich um insgesamt 3 Gebäude, bei denen passiver Schallschutz im 3. und 4. Stockwerk vorzusehen ist, nur dort ist eine Erhö- hung der Lärmpegel zu erwarten. Die Belange des Denkmalschutzes sind dabei zu berücksichti- gen. Im Bereich der Untermühlsiedlung ergeben sich durch die Abschirmungswirkung der Baukörper wahrnehmbare Verminderungen der Verkehrslärmbelastung, vor allem im Hinblick auf den Ver- kehrslärm der Autobahn. Während der Bauphase ist nicht mit Überschreitungen der Richtwerte der TA Lärm für die Nutzungsausweisungen im Umfeld des Plangebietes zu rechnen. Dies gilt für die Richtwerte sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum. Im Ergebnis ist weder für die geplanten Nutzungen im Plangebiet noch für die angrenzende Nutzung mit unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen, soweit die empfohlenen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Auswirkungen der Planung auf sämtliche Umweltbelange sind Gegenstand einer Umwelt- prüfung, aus der sich die Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen für die betroffenen Umweltgüter ergeben, der Umweltbericht ist Bestandteil der Planbegründung, auf die insoweit ergänzend verwiesen wird. Zu verweisen ist außerdem auf die schalltechnische Untersuchung, die artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie sowie die eingeholte Klimastudie. Kosten: Die mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten, insbesondere in Gestalt der Öffnung des Tiefentalgrabens und der Umbau der Alten Karlsruher Straße bis zum Anschluss an die Durlacher Allee wird der Investor in einem städtebaulichen Vertrag regeln, über den derzeit verhandelt wird. Auf den anliegenden zeichnerischen Teil des Bebauungsplans, seine Begründung und die textli- chen Festsetzungen wird ergänzend verwiesen. I. Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Beteiligung der Öffentlichkeit: Als vorbereitende Verfahrensschritte wurden eine Behördenbeteiligung sowie eine Öffentlich- keitsbeteiligung durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden in der dieser Vorlage als Anla- ge 2 beifügten Synopse den abwägenden Antworten des Stadtplanungsamts gegenüberge- stellt. Soweit die Anregungen nicht in die Planungen eingeflossen sind, konnten diese unbe- rücksichtigt bleiben. Wegen der Einzelheiten wird auf die anliegende Synopse verwiesen. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 27.11.2013 statt. Im Rahmen der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurden in erster Linie Umweltbelange thematisiert, die ebenfalls in einer Synopse abgewogen wurden. Das Hauptaugenmerk der Stellungnahmen lag dabei auf den zu erwartenden Verkehrsbelastungen und etwaiger Lärmemissionen, die eine zusätzliche Belastung der umliegenden Quartiere hervorrufen würden. Unter Bezugnahme auf die schall- technischen Untersuchungen und die erwartenden Verkehrsprognosen ist davon auszugehen, dass die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in und um das Plangebiet ausreicht, um die zusätzlichen Verkehre aufzunehmen, erhebliche Beeinträchtigungen der umliegenden Quartiere sind nicht zu befürchten. Dies gilt im Grundsatz auch für die zu erwartenden Lärmimmissionen im Bereich der Johann-Strauß-Straße in der Dornwaldsiedlung, dort werden die geschilderten passiven Schallschutzmaßnahmen empfohlen, um auch insoweit mögliche negative Auswirkun- gen weitgehend zu vermeiden. Wegen der Einzelheiten wird auch insoweit wird auf die dieser Vorlage als weitere Anlage 1 beigefügte Synopse verwiesen. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung haben die das Verfahren vorbereitende Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Ent- wurf des Bebauungsplans „Südwestliche Untermühlsiedlung“, Karlsruhe-Durlach, in der Fas- sung vom 05.02.2015 wiedergibt. Das Verfahren hat einen Stand erreicht, das den förmlichen Aufstellungsbeschluss und die Aus- legung des Bebauungsplans rechtfertigt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans "Westliche Untermühl- siedlung", Karlsruhe-Durlach. 2. Auf der Grundlage der gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) bereits erfolgten Verfah- rensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 22.05.2013 in der Fas- sung vom 05.02.2015 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grund- züge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplan- entwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungs- planentwurfs wiederholen. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 13. März 2015
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Extrahierter Text
Anlage 1 Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“ (dm - Campus) in Karlsruhe- Durlach Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Inhalt Stadt Karlsruhe – ZJD, Natur- und Bodenschutzbehörde, 24.10.2014 ............................... 1 Landratsamt Karlsruhe – Gesundheitsamt, 16.10.2014 ......................................................... 6 Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 46, Verkehr 30.09.2014 ....................................... 7 Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 45, Straßenbetrieb und Verkehrstechnik, 06.10.2014 ....................................................................................................................................... 7 Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 45, Straßenbetrieb und Verkehrstechnik, 31.10.2014 ....................................................................................................................................... 8 Stadt Karlsruhe - ZJD, Immissionsschutzbehörde, 21.10.2014 ............................................. 9 IHK Karlsruhe, 16.10.2014 .......................................................................................................... 10 VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 20.10.2014 ........................................................... 10 Polizeipräsidium Karlsruhe, 15.10.2014 ................................................................................... 12 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, 30.09.2014 ........................................................ 13 Deutsche Telekom Technik GmbH, 22.10.2014 ..................................................................... 14 Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK), 09.10.2014 ......................................................... 14 RP Karlsruhe – 29.10.2014 .......................................................................................................... 14 RP Karlsruhe Abt. 1 – 20.10.2014 ............................................................................................ 15 Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung .................................................... 16 Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahme der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Stadt Karlsruhe – ZJD, Natur- und Bodenschutzbehörde, 24.10.2014 I. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Die Belange des Artenschutzes wurden im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Artenschutzrechtliche Verträglichkeits- studie SPANG.FISCHER NATSCHKA. GMBH, - 2 - August 2014) behandelt. Hierfür wurden 2013 und 2014 Bestandserfassungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die im Gebiet vorhandenen Biotope von streng geschützten Zwerg- und Breitflügelfledermäusen als Jagd- habitate oder Flugrouten, jedoch nicht als Fort- pflanzungs- und Ruhestätten genutzt wurden. Außerdem wurden Brutvorkommen von 21 Vo- gelarten nachgewiesen. Um die Verwirklichung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestän- den zu verhindern und ein Hineinplanen in die Legalausnahme zu bewerkstelligen, schlägt der Fachgutachter die Durchführung von Vermei- dungsmaßnahmen vor. Die Ausführungen des Fachgutachters erscheinen grundsätzlich nach- vollziehbar. Jedoch ist in zwei Punkten eine Er- gänzung bzw. Korrektur erforderlich. a) Avifauna: Nach fachlicher Einschätzung des Umwelt- und Arbeitsschutzes muss bei größeren unstruktu- rierten Glasfassaden, Bereichen mit Durchsich- ten oder Übereckverglasung zwingend Vogel- schutzglas verwendet werden, um einen Ver- stoß gegen das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu verhindern. In den einschlägigen Fachveröffentlichungen wird die Wirksamkeit des hierfür vom Fachgut- achter vorgeschlagenen lsolierglases „Ornilux“ der Glaswerke Arnold GmbH & Co. KG, Rems- halden angezweifelt. Als alternatives Vogel- schutzglas wird SILVERSTAR BirdProtect / Glas Trösch.empfohlen Dies sind verschiedene De- sign-Systeme mit sichtbaren Streifen oder visu- ellen Mustern / Tönung, Färbung, Spiegelbre- chung zur Minimierung der Anflugswahr- scheinlichkeit. b) Großer Feuerfalter: 2014 konnten im Untersuchungsgebiet keine Imagines, Raupen oder Eier festgestellt werden, obwohl Ampferarten, die häufig vom Großen Die Bauplanung sieht derzeit keine größeren unstrukturierten Glasfassa- den, Bereiche mit Durchsichten oder Übereckverglasung vor. Durch die Anordnung von zurückliegenden Fenstern, Balkonen, Sonnenschutz- blenden etc. wird Vogelschlag so weit wie möglich vermieden. Dieser artenschutzrechtliche Aspekt ist ansonsten im Rahmen der Bauge- nehmigung zu bewältigen. Der Ver- botstatbestand des § 44 BNatschG wirkt direkt und muss nicht im Rah- men der Bebauungsplanung bekräf- tigt werden. Tatbestände, die die Realisierung der Planung unmöglich machen, liegen nicht vor. Begründung und Hinweise zum Be- bauungsplan enthalten Ausführungen zur Vermeidung von Vogelschlag. Das (nur beispielhaft benannte) Mate- rial „Ornilux“ wird in der artenschutz- rechtlichen Verträglichkeitsstudie durch "Silverstar Bird Protect" ersetzt. - 3 - Feuerfalter als Eiablageplätze genutzt werden, festgestellt wurden. Aufgrund dessen sowie aufgrund der geringen dauerhaften Habitat- eignung schließt der Fachgutachter, „dass das Untersuchungsgebiet keinen dauerhaften Le- bensraum für den Großen Feuerfalter darstellt und somit keine bodenständige Population vorhanden ist“ Nicht erwähnt wird hierbei je- doch, dass 2013 ein Ei des Großen Feuerfalters an einem Ampferblatt gefunden wurde. Ver- mutlich stammt dieses Ei jedoch von einem va- gabundierenden Weibchen einer nahegelege- nen Population. Dieser Einzelfund ist aber ein Indiz dafür, dass aufgrund der bekannten Vor- kommen des Falters in der Nähe des Bebau- ungsplangeländes sowie aufgrund des großen Aktionsradius dieser Tierart eine weitere, ein- zelne Eiablage nicht ausgeschlossen werden kann. Um dieses Restrisiko zu eliminieren und dem Individualschutz des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gerecht zu werden, ist als Vermei- dungsmaßnahme eine Mahd der Ampferpflan- zen vor Beanspruchung der Flächen durchzu- führen. II. BPlan-Entwurf Das Thema Artenschutz wird im Bebauungs- plan (Fassung vom 02.09.2014) weder im ver- bindlichen Teil noch in der Begründung ange- sprochen. Nur bei den Hinweisen werden die Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtli- chen Prüfung kurz zusammengefasst und die vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen aufgelistet. Da die Durchführung der Vermeidungsmaß- nahmen zwingend erforderlich ist, um eine Si- tuation zu schaffen, die von der Legalausnah- me des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG abgedeckt ist, müssen diese Vermeidungsmaß- nahmen als Festsetzungen in den Bebauungs- plan aufgenommen werden. a) Festsetzungen: Wir bitten, folgenden Text als verbindliche Fest- setzung aufzunehmen: „Um das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen zu vermeiden, sind fol- gende Vermeidungsmaßnahmen (V1-5) durch- zuführen: Die entsprechende Mahd erfolgt auf Veranlassung des städtischen Liegen- schaftsamtes auf den noch städti- schen Flächen. Der Verbotstatbestand kann somit ausgeschlossen werden. Der Umweltbericht wurde dahinge- hend präzisiert. Die Begründung wurde um die zu- sammenfassende Darstellung der Er- gebnisse aus der artenschutzrechtli- chen Studie ergänzt. Eine Festsetzung der Maßnahmen V 1 V2 und V 4 erfolgt nicht, da nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB nur solche Maßnahmen festgesetzt werden können, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und bodenrechtlich relevant sind. Vorübergehende Bo- dennutzungen erfüllen diese Voraus- setzung nicht. Festsetzungen, die für den Planbetroffenen unmittelbare Handlungspflichten oder sonstige Verhaltensweisen auferlegen, sind daher nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB unzulässig. - 4 - V1: Baumhöhlenkontrolle vor der Fällung V2: Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten V3: Verwendung von insektenfreundlichen Lampen im Außenbereich, beispielsweise mit LED-Leuchtmitteln, um die Anlockwir- kung und das damit vorhandene Tötungsri- siko für Insekten zu verringern. V4: Zum Schutz der Avifauna sollte in der Planung von größeren unstrukturierten Glasfassaden, Bereichen mit Durchsichten sowie Übereckverglasung abgesehen wer- den. Falls diese Gestaltungselemente den- noch gewünscht werden, ist ein Vogel- schutzglas zu verwenden. Beispielsweise kann die Verwendung von SILVERSTAR Bir- dProtect / Glas Trösch empfohlen werden. Dies sind verschiedene Design-Systeme mit sichtbaren Streifen oder visuellen Mustern / Tönung, Färbung, Spiegelbrechung zur Mi- nimierung der Anflugswahrscheinlichkeit. V5: Um eine Tötung bzw. Verletzung von Entwicklungsformen des Großen Feuerfal- ters (Imagines, Raupen, Eier) zu vermeiden, müssen alle Bestände des Stumpfblättrigen Ampfers (Rumex obtusifolius) sowie des Krausen Ampfers (Rumex crispus) vor Bean- spruchung der Flächen (z.B. als Bauneben- flächen) gemäht werden. Unmittelbar vor der Mahd muss eine Kontrolle erfolgen, durch die sichergestellt wird, dass keine Entwicklungsformen des Falters im Mahd- bereich vorhanden sind. Die fachgerechte Umsetzung der Artenschutz- maßnahmen muss flankierend durch eine hier- für geeignete Fachperson (ökologische Baube- gleitung) überwacht werden. b) Begründung: Analog zu den o. g. Festsetzungen schlagen wir vor, folgenden Text als eigenen Punkt zum Thema Artenschutz in die Begründung aufzu- nehmen: „Die Belange des Artenschutzes wurden im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Artenschutzrechtliche Verträglichkeits- studie, SPANG. FISCHER. NATSCHKA. GMBH, Daher kommen für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen oder Kom- pensationsmaßnahmen Festsetzun- gen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB nur dann in Betracht, wenn die arten- schutzrechtliche Maßnahme dauer- haft und standortbezogen zur Siche- rung der artenschutzrechtlichen An- forderungen beiträgt. Diese Kriterien treffen auf die Verwendung insekten- freundlicher Lampen (V3) zu. Es wird daher nur „V3“ als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen. Wie das Eintreten von artenschutz- rechtlichen Verbotstatbeständen (§ 44 Absatz 1 in Verbindung mit Ab- satz 5 Bundesnaturschutzgesetz) ver- hindert werden kann, schildern die „Hinweise zum Artenschutz“ unter Ziffer 11. Im Bebauungsplan wird darauf hin- gewiesen, dass das Eintreten eines Verbotstatbestands nach § 44 BNatSchG durch Ergreifen der im Umweltbericht ermittelten Maßnah- men verhindert werden kann. In die- sem Zusammenhang wird ausdrück- lich darauf hingewiesen, dass dies auch die ökologische Baubegleitung der Artenschutzmaßnahmen erfor- dert. Der Verbotstatbestand des § 44 BNatschG wirkt direkt und muss nicht im Rahmen der Bebauungsplanung erneuert werden. Die ökologische Baubegleitung ist sinnvoller Weise im begleitenden städtebaulichen Vertrag zu regeln. Der erste Absatz des Textvorschlags wird in die Begründung übernom- men. Ansonsten - s. o. - 5 - August 2014) behandelt. Hierfür wurden im Untersuchungsbereich sowohl im Jahr 2013 als auch 2014 Bestandserfassungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die im Untersu- chungsgebiet vorhandenen Biotope von streng geschützten Zwerg- und Breitflügelfledermäu- sen als Jagdhabitate oder Flugrouten, jedoch zum Zeitpunkt der Erfassungen nicht als Fort- pflanzungs- und Ruhestätten genutzt wurden. Außerdem wurden Brutvorkommen von 21 Vo- gelarten nachgewiesen. Um die Verwirklichung von artenschutzrechtli- chen Verbotstatbeständen zu verhindern und ein Hineinplanen in die Legalausnahme des § 44 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 Bun- desnaturschutzgesetz zu bewerkstelligen, schlägt der Fachgutachter die Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen (V1-3) vor. Nach fachlicher Einschätzung der städtischen Ökologie muss bei größeren unstrukturierten Glasfassaden, Bereichen mit Durchsichten oder Übereckverglasung zwingend Vogelschutzglas verwendet werden, um ein Verstoß gegen das Tötungsverbot des § 44 Absatz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz (Überschreitung der Signifikanzschwelle) zu verhindern. In den ein- schlägigen Fachveröffentlichungen wird die Wirksamkeit des vom Fachgutachter vorge- schlagenen Isolierglases „Ornilux“ der Glas- werke Arnold GmbH & Co.KG, Remshalden angezweifelt. Als alternatives Vogelschutzglas empfiehlt der Umwelt- und Arbeitsschutz des- halb die Verwendung von SILVERSTAR BirdPro- tect / Glas Trösch. Dies sind verschiedene De- sign-Systeme mit sichtbaren Streifen oder visu- ellen Mustern / Tönung, Färbung, Spiegelbre- chung zur Minimierung der Anflugswahr- scheinlichkeit (vgl. Vermeidungsmaßnahme V4). III. Fachliche Anregungen Wir bitten, folgende fachliche Anregungen in der zu berücksichtigen: a) Festsetzungen: Ziff. 6.4, Gestaltung der Freiflächen: die 50 %-Angabe sollte gestrichen werden. Da sich das Bauvorhaben im direkten Übergangsbe- reich zur freien Landschaft befindet, sollen Das Baugebiet wird von Siedlungsflä- chen und Straßen umgeben und grenzt insofern nicht an die freie Landschaft. Aus Ziff. 6.4. der textli- chen Festsetzungen wird der Begriff - 6 - generell einheimische standortgerechte Ar- ten verwendet werden, ebenso natürliche Wuchsformen und keine speziellen Züch- tungen oder Kreuzungen. Nur repräsentati- ven bebauungsnahen Flächen (Eingangsbe- reich und Innenhöfe) kann davon abgewi- chen werden. Wir bitten nach Fertigstellung des Grünordnungsplanes diesen auch dem UA vorzulegen. Ziff. 6.8, Begrünung der Verkehrsflächen: Dito, auch hier bitte die 50 %-Angabe strei- chen. Ziff. 6.9, Gestaltung des Tiefentalgrabens: Bei den Weiden sind Stecklinge aus der Umgebung (Kinzig-Murg-Rinne) zu verwen- den. Für den Passus zu den übrigen öffentli- chen Grünflächen bitte wieder die 50 %- Angabe streichen. Nur auf repräsentativen bebauungsnahen Flächen sollte davon ab- gewichen werden. b) Begründung, 4.8.1, Flächen mit Pflanzener- haltung: Die Gehölzstruktur am Rande des Geltungs- bereiches des Bebauungsplans sollte auf- grund ihrer ökologischen Wertigkeit (z.B. Brutplatz für Avifauna) möglichst erhalten bleiben. Auch für die Neupflanzungen sollte konkret vorgegeben werden, dass von Bäumen und Sträuchern nur einheimische standortge- rechte Arten zu verwenden sind. „freie Landschaft“ deshalb entfernt. Die repräsentativen, bebauungsnahen Flächen (das sind Eingangsbereich und Innenhöfe) machen ca. 50% der Fläche aus, auf denen auch andere Arten als einheimische, standortge- rechte gepflanzt werden können. Die Anpflanzung von Züchtungen und Kreuzungen im Bereich dieser Flächen sind insbesondere auch dann akzep- tabel, wenn sich z.B. schlanke Zucht- formen an Stellen eignen, an denen keine natürlichen Wuchsformen mög- lich wären, aber dennoch Baumpflan- zungen erwünscht und geboten sind. Unter Ziffer 6.9, Gestaltung des Tie- fentalgrabens, wird ergänzt, dass Weiden-Stecklingen aus der Umge- bung (Kinzig-Murg-Rinne) zu ver- wenden sind. Die 50%-Regelung bleibt aus den genannten Graünden erhalten. Unter Ziffer 6.1 ist festgesetzt, dass die Feldhecke mit Bäumen auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flä- chen mit Pflanzerhaltung dauerhaft zu sichern ist. Abgängige Exemplare sind durch Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern für Freiflä- chen gemäß Artenverwendungsliste zu ersetzen, die nur einheimische standortgerechte Arten enthält. Landratsamt Karlsruhe – Gesundheitsamt, 16.10.2014 Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe stimmt den o.g. Planungen zu. Negativ zu ver- merken ist allerdings der Wegfall von Basket- ballplatz, Spielplatz und Bolzplatz. Da alternati- ve Spielflächen fehlen, empfehlen wir zu prü- fen, ob diese für die kindliche Entwicklung wichtigen Einrichtungen nicht doch auf dem zu überplanenden Bereich oder in der Nachbar- schaft vorgesehen werden können. Der Kleinkinderspielplatz soll in die Grünfläche auf die andere Seite des Weges an das östliche Ende der Pfar- rer-Blink-Straße verlegt werden. Für den Bolzplatz konnte kein Ersatz- standort gefunden werden. Deshalb wird der vorhandene Bolzplatz an der verlängerten Pfarrer-Blink-Straße Ecke Elfmorgenbruch aufgewertet. Die - 7 - Sträucher an den Straßenseiten sollen entfernt werden (verbesserte Einseh- barkeit), wobei der vorhandene Baumbestand zu schonen ist. Außer- dem ist die Ausstattung mit einem besandeten Kunstrasen vorgesehen. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 46, Verkehr 30.09.2014 Bezüglich der vorgelegten Planfertigung sind zivilluftrechtliche Belange nicht betroffen. Wir bitten jedoch um Berücksichtigung, dass der Umgebungsbereich bzw. das Gelände der Au- tobahnmeisterei für Starts und Landungen durch Polizeihubschrauber genutzt wird. Nach Bekunden der Polizei wäre bei Verwirklichung des Bauvorhabens vorgenannter Bereich nicht mehr nutzbar. Der Landeplatz auf dem Gelände der Autobahnpolizei stellt im rechtlichen Sinne lediglich eine „Hubschrauber Landemöglichkeit" und nicht einen Landeplatz i.S.d. LuftVG und der LuftVZO dar. Daraus folgt, dass die Bestimmungen zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hub- schrauberflugplätzen hier keine An- wendung finden. Somit entfallen auch die für Landeplätze üblichen Bauschutzbereiche mit Ihren An- und Abflugsektoren. Der geplante Neubau auf dem an die Autobahnpolizei an- grenzenden Gelände unterliegt folg- lich keinen luftrechtlichen Bauein- schränkungen. Nach bisher informellen Informatio- nen soll die „Landemöglichkeit“ auch in absehbarerer Zeit durch die Polizei verlegt werden. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 45, Straßenbetrieb und Verkehrstech- nik, 06.10.2014 Dem Bebauungsplan liegt die Neuansiedlung der Firmenzentrale der Drogeriemarktkette dm zu Grunde. In unmittelbarer Nähe dieses Bau- vorhabens und ebenfalls im unmittelbaren Ein- flussbereich der A5-Anschlussstelle KA-Durlach ist aber auch die Errichtung des neuen IKEA- Möbelhauses geplant. Beide Projekte werden erheblichen Einfluss auf die dort abzuwickeln- den Verkehrsströme haben und den bereits vorhandenen Knotenpunkt noch weiter belas- ten. Am 04.06.2014 erhielten wir einen Plan zu dem geplanten Aus- und Umbau der Fahrbe- ziehungen und Fahrspuren im Bereich des „An- Die ausreichende Leistungsfähigkeit der bestehenden Straßen bei An- schluss des Baugebietes an die unver- änderte Straßenführung der Durla- cher Allee wurde umfangreich gut- achterlich und empirisch nachgewie- sen. Der Ausbau eines Vollknotens zur Durlacher Allee stellt eine zusätzliche Option dar, die für die Gesamtanbin- dung des Gebiets von Vorteil wäre, aber keine Voraussetzung für die Er- schließung darstellt. Diese ist auch ohne den Ausbau des Knotens gesi- - 8 - schlusses Untermühlsiedlung“. Am 15.08.2014 legten Sie uns nun einen „...Plan mit ...Überlegungen zur Aufrichtung der Auto- bahnausfahrt in Richtung Durlach...“ vor, der ebenfalls erhebliche Eingriffe in den Verkehrs- raum unmittelbar bzw. rund um die Anschluss- stelle KA-Durlach vorsieht. Diese maßgeblichen (und notwendigen!) Änderungen am Straßen- körper sind im vorliegenden Bebauungsplan nicht enthalten und in Bezug auf eine ausrei- chende Dimensionierung noch nicht nachge- wiesen. Wir haben daraufhin die Stadt ausdrücklich auf diese Zusammenhänge sowie damit möglich- erweise verbundene Leistungsdefizite hinge- wiesen und schlüssige Verkehrsuntersuchun- gen, die auch die Verkehrsströme im Zusam- menhang mit dem neuen Ikea-Möbelhaus be- rücksichtigen, erbeten. Der nun vorgelegte Bebauungsplan enthält keine Darstellung von veränderten Verkehrsflä- chen. chert. Die Planung und Realisierung eines Vollknotens wird deshalb unabhängig vom Bebauungsplanverfahren geprüft und mit dem Regierungspräsidium behandelt (s. linke Spalte). Sie ist Ge- genstand eines eigenen Verfahrens. Im Gespräch mit dem Regierungsprä- sidium konnte geklärt werden, dass die beiden Planungen aufgrund von zeitlich versetzten Verkehrsspitzen und räumlich entgegengesetzten Ver- kehrsflüssen in Bezug auf den Auto- bahnanschluss in keinem problemati- schen Abhängigkeitsverhältnis zuei- nander stehen. Die Ikea-Planung ist insofern für den Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“ nicht maßgebend. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 45, Straßenbetrieb und Verkehrstech- nik, 31.10.2014 Aus dem Zuständigkeitsbereich als Straßen- baubehörde für die Autobahn A5 (einschließ- lich der Anschlussstelle KA-Durlach) werden aus straßenanbaurechtlicher Sicht keine Beden- ken gegen die im Bebauungsplan dargestellte Bebauung vorgebracht. Es wird dabei unterstellt, dass die bestehende Bepflanzung der autobahnseitigen Grenzen bzw. Böschungen erhalten und somit eine na- türliche Abgrenzung zwischen neuem Fir- menareal und der Autobahn bestehen bleibt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind nega- tive Einflüsse aus der Nachbarschaft der Auto- bahn unbedingt auszuschließen (z. B. Blendun- gen, ggf. entsprechend gerichtete Beleuchtun- gen, Spiegelungen u.ä. bzw. Ablenkungen der Verkehrsteilnehmer durch Betriebsabläufe oder sonstige Gegebenheiten). Der Schutz der der- zeit bestehenden dichten Vegetation wird des- halb - auch in der bestehender Höhe- für uner- lässlich angesehen. . Der Randbereich des Baugrundstücks entlang der Autobahn wurde als Flä- che zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflan- zung festgesetzt. Der Erhalt der na- türlichen Abgrenzung zur Autobahn ist damit gesichert. - 9 - Stadt Karlsruhe - ZJD, Immissionsschutzbehörde, 21.10.2014 Im Umweltbericht sind die aus immissions- schutzrechtlicher Sicht bedeutsamen Auswir- kungen der Planung dargestellt, wobei noch angeregt wird, im Bericht (Bereich Schutzgut Mensch) den Bezug zum Schallschutzgutachten und den geplanten Schutzmaßnahmen herzu- stellen. Die Inanspruchnahme bzw. der Wegfall des Spielplatzes wird als „erhebliche Umweltaus- wirkung für das Schutzgut Mensch“ klassifi- ziert, ohne dass hier ein Ausgleich vorgesehen wäre bzw. ohne dass überhaupt klar wird, wa- rum es sich hier um eine Umweltauswirkung handeln soll. Die Planbegründung geht auf die hohen Lärm- belastungen des Plangebiets ein, denen mit passiven Schallschutzmaßnahmen begegnet werden soll. Dies ist aus immissionsschutzrecht- licher Sicht nicht zu beanstanden, auch wenn die Darlegungen zu den Möglichkeiten aktiven Schallschutzes () eher knapp gehalten sind. Die Auswirkungen auf die Umgebung sind schlüssig dargestellt, wobei die Ergänzung der Unterlagen um eine tabellarische Übersicht nummerierter Immissionsorte mit Gebietsein- stufung und Angaben zu Schallpegeln (vor- her/nachher) begrüßt würde (auch weil die Pe- gelangaben in den DIN A4-Karten schwer les- bar sind. Soweit in der Umgebung die Ver- kehrs-Lärmbelastungen für den Prognosefall "Anschluss Bestand" ansteigen, betragen die Erhöhungen maximal 0,5 dB(A) im Bereich Jo- hann-Strauß-Straße. Da momentan keine we- sentliche Änderung öffentlicher Straßen Ge- genstand des Verfahrens ist, erfolgt keine Beur- teilung nach der 16. BImSchV, die allerdings auch zum Ergebnis hätte, dass kein maßgebli- cher Lärmanstieg bzw. keine wesentliche Ände- rung vorliegt. Für den evtl. später vorgesehenen "Vollkno- Der Bezug zum Schallschutzgutach- ten und den geplanten Schutzmaß- nahmen wird im Umweltbericht her- gestellt. Der Umweltbericht wird auch im Hin- blick auf den Wegfall des Spielplatzes ergänzt. Der Kleinkinderspielplatz soll in die Grünfläche auf die andere Seite des Weges an das östliche Ende der Pfarrer-Blink-Straße verlegt werden. Für den Bolzplatz konnte kein Ersatz- standort gefunden werden. Deshalb wird der vorhandene Bolzplatz an der verlängerten Pfarrer-Blink-Straße Ecke Elfmorgenbruch aufgewertet. Im Umweltbericht wird präzisiert, warum es sich dabei um eine Umweltauswir- kung handelt. In der Begründung zum Bebauungs- plan wird ergänzt, dass aufgrund der städtebaulichen Lage und der geplan- ten Höhe der Bebauung aktive Lärm- schutzmaßnahmen nicht in Frage kommen, da sonst Belichtung, Belüf- tung und das erwünschte Siedlungs- bild beeinträchtigt würden. Die Erstellung einer tabellarischen Übersicht nummerierter Immissionsor- te mit Gebietseinstufung und Anga- ben zu Schallpegeln (vorher/nachher) wird den Unterlagen für die Offenla- ge beigefügt. Der Vollknoten wurde vorsorglich be- reits in den Grundzügen betrachtet. - 10 - ten", der im Schallgutachten bereits betrachtet ist, müsste im entsprechenden Verfahren eine Prüfung nach der 16. BImSchV erfolgen. Nörd- lich und östlich des Plangebiets reduzieren sich erfreulicherweise die Verkehrslärmpegel durch die Planung. Die Ergebnisse des Luftschadstoff-Gutachtens sind im Umweltbericht weitgehend übernom- men, in der Planbegründung (Ziffer 3.5) sind zum Ist-Zustand jedoch nur die Feinstaubbelas- tungen erläutert. Im Planungskonzept (Ziffer 4.9.2) sind wiederum beide Luftschadstoffe enthalten. Allerdings ist ein Vollknoten zur Um- setzung des Bebauungsplans nicht erforderlich und auch nicht Bestand- teil des Bebauungsplans. Dieser wird ggf. Gegenstand eines eigenen Ver- fahrens sein. Die Ausführungen zur NO 2 Belastung werden in der Begründung ergänzt. IHK Karlsruhe, 16.10.2014 Sie erhebt keine Einwände gegen den Bebau- ungsplanentwurf. Die IHK Karlsruhe begrüßt den geplanten Bau eines Vollknotens zur ver- besserten Bewältigung des zukünftigen Ver- kehrsaufkommens. Auch die mit dem Ausbau verbundene Verschwenkung der Autobahnaus- fahrt wird positiv gesehen. Im Hinblick auf die potenzielle Ansiedlung ei- nes großflächigen Einrichtungshauses am Weinweg sind möglicherweise weitere ver- kehrsinfrastrukturelle Anpassungen vorzuneh- men sind. Die Durlacher Allee ist die wichtigste Verbindungsachse zwischen dem Stadtzentrum Karlsruhe und dem Stadtteilzentrum Durlach und so von großer Bedeutung für den inner- städtischen Verkehr. Die Ansiedlung zweier, großer Gewerbebetriebe bedingt jedoch eine massive Zunahme des Verkehrsaufkommens, die in den künftigen Planungen Berücksichti- gung finden sollte. Der Vollknoten ist nicht Bestandteil der Bebauungsplanung. Die ausrei- chende Leistungsfähigkeit der beste- henden Straßen bei Anschluss des Baugebiets an die unveränderte Stra- ßenführung der Durlacher Allee wur- de umfangreich nachgewiesen. Beide Planungen stehen aufgrund von zeitlich versetzten Verkehrsspit- zen und räumlich entgegengesetzten Verkehrsflüssen in Bezug auf den Au- tobahnanschluss in keinem proble- matischen Abhängigkeitsverhältnis zueinander. Die Ikea-Planung ist für den Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“ nicht maßge- bend. VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 20.10.2014 Grundsätzlich stimmen die VBK dem Vorhaben zu, sofern folgende Hinweise beachtet und eingehalten werden: a) Immissionen aus dem Betrieb und der Un- terhaltung der Straßenbahn sind entschädi- gungslos zu dulden, hierzu gehören auch Bremsstaub, Lärm, Erschütterungen und elekt- rische Beeinflussungen durch magnetische Fel- der. Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen Sofern notwendig wird der Bauherr Schutzmaßnahmen gegen die Einwir- kungen treffen. - 11 - aus dem Bereich der Straßenbahn haben auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen. b) P+R-Platz: In der Begründung wird an min- destens zwei Stellen der "neue" P+R-Platz er- wähnt. Es wird um Klarstellung gebeten, dass dies nur ein (verkleinerter) Ersatz für den vor- handenen P+R-Platz ist - die Kapazität wird von heute 47 auf künftig rund 30 Stellplätze verrin- gert. Angesichts der verkehrspolitischen Diskus- sionen um den P+R-Ausbau (übrigens auch ein Ziel im aktuellen VEP der Stadt) sollte dies im vorliegenden B-Plan deutlich kommuniziert werden. Die VBK haben im Vorfeld der (als notwendig bezeichneten) P+R-Verkleinerung zugestimmt. Aufgrund des jetzt vorliegenden Entwurfs re- gen wir aber an, den 7,30 m breiten Grünstrei- fen neben dem Gehweg als potentielle P+R- Erweiterungsfläche auszuweisen, falls die Nach- frage künftig steigen sollte. Im Übrigen sollte auf der Ostseite des P+R- Platzes ein kurzer Zugang / Treppe direkt zum Gehweg der Zufahrtstraße zur Durlacher Allee vorgesehen werden. c) Barrierefreiheit Für mobilitätseingeschränkte P+R-Nutzer ist der barrierefreie Zugang o.k., nur muss auch eine sichere Fahrbahnquerung im Einmündungsbe- reich der Durlacher Allee dargestellt werden. Für Bewohner der Untermühlsiedlung ist der Die Reduktion der Stellplätze von ur- sprünglich 47 auf 30 wird unter Ziffer 4. der Begründung klargestellt. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen wird durch Abweichungen von den Festsetzun- gen des Bebauungsplans nicht be- rührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung verein- bar sind. Da die angeregten Ände- rungen auf Verkehrsgrün lägen, stimmen auch geringfügige Erweite- rungen mit den Grundzügen der Pla- nung überein. Eine weitere Reihe Stellplätze gegenüber den Einfahrten des Parkhauses wird derzeit nicht für erforderlich erachtet. Sollte sich ein Mehrbedarf an Parkplätzen heraus- stellen, kann die Stadt über die öf- fentlichen, als Verkehrsgrün festge- setzten Flächen verfügen und die P+R-Anlage entsprechend ausbauen (die entfallenden Grünflächen sind ggf. zu kompensieren). Die baupla- nungsrechtliche Sicherung der zwei festgesetzten Zugänge (Gehweg und barrierefreier Zugang) zum P+R- Parkplatz wird derzeit für ausreichend erachtet. Geringfügige Änderungen sind auch hier denkbar. Verkehrsregelnde Maßnahmen sind nicht Gegenstand des B-Plans, wer- den aber in der weiteren Planung be- rücksichtigt. Alternative Anordnun- gen einer Rampenanlage für den bar- rierefreien Zugang sind geprüft wor- den. Die anderen Lösungen für die Rollstuhlfahrerrampe wären jedoch - 12 - barrierefreie Zugang eher umwegig - er setzt zudem ein mehrmaliges Queren der Fahrbah- nen voraus. Wir regen an, diesen Punkt noch- mals auf Verbesserungspotential zu überprü- fen. d) B+R: Wir bitten zu prüfen, ob im unmittelbaren Einmündungsbereich der Zufahrt zur Durlacher Allee eine überdachte Fahrradabstellanlage er- richtet werden kann. länger und umständlicher als die ge- wählte Variante gewesen und hätten massive Eingriffe in die bewachsene Böschung der Durlacher Alle erfor- dert. Die vorliegende Variante konnte als beste Lösung überzeugen. Sie ge- währleistet insbesondere die barriere- freie Anbindung des P+R-Parkplatzes. Die für das Vorhaben nachzuweisen- den Fahrradabstellplätze sind an an- derer Stelle geplant. Die in der Stel- lungnahme der VBK angeregte Fahr- rad- Abstellanlage dient den Fahrgäs- ten der KVV und ist im Rahmen die- ses B-Plans nicht bauplanungsrecht- lich zu sichern Grundsätzlich ist die Umsetzung einer solchen Einrichtung auf Veranlassung der VBK bzw. Stadt Karlsruhe möglich. Die zur Verfügung stehenden Flächen entsprechen dem Ergebnis der Kaufverhandlungen über das Grundstück zwischen Stadt und dm, bei denen die VBK einbezogen war. Auf dem privaten Baugrund- stück sollen keine öffentlichen Fahr- radstellplätze angeordnet werden. Es steht der VBK jedoch frei, einen Teil der PKW-Stellplätze in Fahrradstell- plätze umzuwandeln. Polizeipräsidium Karlsruhe, 15.10.2014 1. Verkehrspolizeilich Im derzeitigen Planungsstadium können seitens der Polizei keine konkreten verkehrspolizeili- chen Bewertungen abgegeben werden, da die Aufteilung des Straßenraums in Straßen, Ver- kehrsflächen, Fuß- und Radwege gemäß Be- bauungsplan nicht verbindlich ist. Die Anbindung des eingeschränkten Gewerbe- gebietes erfolgt gemäß der planungsrechtli- chen Festsetzungen in einer ersten Phase an das bestehende Straßennetz (Alte Karlsruher Straße - Durlacher Allee) Mit Blick auf den an- gedachten "Vollknoten" mit Lichtsignalanlage und einem Umbau der Autobahnausfahrt KA- Durlach, kann derzeit nur auf ausreichend di- Die Planungsabsicht hinsichtlich der Verkehrsflächen ist klar erkennbar. Der Passus bzgl. der Aufteilung ist üb- licher städtischer Standard. Die ausreichende Leistungsfähigkeit der Anschlüsse an die bestehende Straßenführung der Durlacher Allee wurde nachgewiesen (Ingenieurbüro für Verkehrswesen Köhler & Leut- wein). Der Vollknoten ist zur Umset- zung des Bebauungsplans nicht er- forderlich und daher nicht Bestandteil - 13 - mensionierte Aufstellflächen an Einmündungen und die Herstellung der erforderlichen Sicht- fenster auf die Durchgangsfahrbahnen der vor- fahrtberechtigten Straßen hingewiesen werden. Die Erschließung der Anlagen ist so zu gestal- ten, dass Einsatzkräften der Feuerwehr, der Po- lizei und der Rettungsdienste die Zu- und Ab- fahrt im Einsatzfall jederzeit möglich ist. Die Be- lange der Feuerwehr, der Müllabfuhr sowie des zu erwartenden Lieferverkehr (kleinflächiger Drogeriemarkt) sind entsprechend den örtlichen Verhältnissen zu berücksichtigen. des Bebauungsplans. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, 30.09.2014 Stromversorgung Gegen den Bebauungsplan südwestliche Un- termühlsiedlung gibt es keine grundsätzlichen Einwände. Es werden Angaben zur Lage von Leitungen und zur nötigen Abstimmung gemacht. Fernwärmeversorgung Grundsätzlich haben wir gegen dieses Vorha- ben keine Einwände. Momentan planen die Stadtwerke Karlsruhe eine Leitung, um eventu- elle Potentiale in der Karlsruher Straße erschlie- ßen zu können. Diese Art der Beheizung findet ihre Würdigung in den erneuerbaren Wärme- gesetzen des Bundes und des Landes, ebenso in der Energieeinsparverordnung (EnEV): Fern- wärme erfüllt alle Voraussetzungen und somit ergeben sich bei Einsatz der Fernwärme ent- sprechende Freiheitsgrade bei der Planung. Sollte sich die Planung der Bebauung konkreti- sieren, bitten wir aufgrund der Vorlaufzeit für Fernwärme-Maßnahmen um sehr frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Planung, Herrn Sax, Tel. 599-3155. Für die Beantwortung von Rück- fragen steht Ihnen Herr Egbert Groß – Tel. 0721 599-3515 (Netzplanung) gerne zur Ver- fügung. Detaillierte Abstimmungen finden im Rahmen der Ausführungsplanung statt. Sofern im Laufe der weiteren Planung eine Fernwärmeversorgung in Be- tracht gezogen wird, erfolgt eine rechtzeitige Kontaktaufnahme der Planer mit den Stadtwerken. Trinkwassergewinnung Seitens der Hauptabteilung TT der Stadtwerke Karlsruhe GmbH bestehen keine grundsätzli- chen Einwände gegen den Bebauungsplan „südwestliche Untermühlsiedlung“ in Karlsru- - 14 - he-Durlach. Das überplante Gebiet des Bebauungsplans in Karlsruhe-Durlach befindet sich in seiner ge- samten Größe in der Schutzzone III B des Was- serwerks Hardtwald. Im Bebauungsplan ist auf die Lage im Wasserschutzgebiet und auf das Bestehen einer Schutzgebietsverordnung und deren Anwendung hinzuweisen. Sollten im überplanten Gebiet Versickerungsflächen er- richtet und betrieben werden, ist sicherzustel- len, dass in deren Bereich der Einsatz von Dün- gern, Pflanzenschutzmitteln und Tausalzen ausgeschlossen wird. Für Beantwortung von Rückfragen steht Ihnen Herr Egbert Groß – Tel. 0721 599-3515 (Netzplanung) gerne zur Ver- fügung. Auf die Lage des überplanten Gebiets in der Schutzzone III B des Wasser- werks Hardtwald wird unter „III Nach- richtliche Übernahmen“ und Ziffer 3.2 der Begründung hingewiesen. Die Ausführungen werden in die Hinweise übernommen. Deutsche Telekom Technik GmbH, 22.10.2014 Die Stellungnahme vom 15.08.2014 gilt unver- ändert weiter. Die Abstimmung mit der Telekom bzgl. der Telekommunikationsan- schlüsse findet im Zuge der Ausfüh- rungsplanung statt. Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK), 09.10.2014 Der Flächennutzungsplan des Nachbarschafts- verbands Karlsruhe stellt auf der geplanten Flä- che westlich der „Alte Karlsruher Straße“ Ge- werbliche Baufläche" in Planung dar. Der Teil östlich der „Alte Karlsruher Straße“ wird als „Gemischte Baufläche“ in Planung dargestellt. Im Norden schließt sich eine „Sonderbauflä- che“ der Bundespolizei an. Der Bebauungspla- nentwurf „Südwestliche Untermühlsiedlung“ ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Planungsstelle stimmt den Planungen zu. Eine Einbeziehung der „Sonderbaufläche“ der Bundespolizei (Flst-Nr. 55111) für die Planung der Firmenzentrale des Drogeriemarktes „dm“ wäre nicht aus dem Flächennutzungsplan ent- wickelt. Hierfür wäre eine Einzel-änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Die „Sonderbaufläche“ der Bundes- polizei (Flst-Nr. 55111) ist nicht Ge- genstand des Bebauungsplans. RP Karlsruhe – 29.10.2014 Bau- und Kunstdenkmalpflege: - 15 - Belange der Bau und Kunstdenkmalpflege sind, soweit dies aus den Planunterlagen ersichtlich ist, nicht direkt betroffen. Archäologische Denkmalpflege: Sollten in Folge der Planungen bei der Durch- führung von Erdarbeiten bisher unbekannte ar- chäologische Funde und Befunde entdeckt werden, sind diese dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 26 umgehend zu melden. Die Fundstelle ist bis zu vier Werktage nach der Fundanzeige unberührt zu lassen, wenn nicht eine Verkürzung der Frist mit dem Ref. 26 ver- einbart wird. (§ 20 DSchG i.V.m. § 27 DSchG) Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange der Bau- und Kunst- denkmalpflege nicht betroffen sind. Der Hinweis auf den Umgang mit ar- chäologischen Funden und Befunden ist in den Hinweisen zum Bebauungs- plan enthalten. RP Karlsruhe Abt. 1 – 20.10.2014 Wegen der Nähe zur Autobahn 5 sind die bau- lichen Anlagen und die Werbeanlagen so aus- zugestalten, dass keine Ablenkung der Ver- kehrsteilnehmer auf der Autobahn eintritt. In- sofern bitten wir, dafür Sorge zu tragen, dass auch Werbeanlagen die für bauliche Anlagen vorgesehene Höhe nicht überschreiten. Ferner ist in Autobahnnähe und Sichtbeziehung zur Autobahn nur Werbung an der Stätte der Leis- tung und zwar der Firmenname in unaufdring- licher Schrift und Farbgebung zulässig; be- leuchtet oder selbst leuchtend, angebracht an der Gebäudewand oder als Dachträger. Aus diesen Gründen bitten wir, bei künftigen konkreten Bauanträgen "Südwestliche Unter- mühlsiedlung" das Referat 16 des Regierungs- präsidiums zur Beurteilung hin- sichtlich mögli- cher Verkehrsbeeinträchtigungen auf der Au- tobahn zu beteiligen. Die vorgesehenen Festsetzungen zu den Werbeanlagen lagen dem Regie- rungspräsidium im Rahmen der Be- hördenbeteiligung vor. Danach sind Werbeanlagen nur am Gebäude bis zur maximal festgesetzten Wandhöhe zulässig. Unzulässig sind Werbeanla- gen mit wechselndem oder beweg- tem Licht, sowie Laserwerbung, Sky- beamer und Ähnliches. Ausnahmen von den Bauvorschriften zu Werbeanlagen können zugelassen werden, wenn ein ganzheitliches Werbeanlagenkonzept im Einver- nehmen mit der Stadt erstellt und in einem städtebaulichen Vertrag fixiert wird. Die Festsetzungen werden noch da- hingehend ergänzt, dass Werbung auch nur an der Stätte der Leistung zulässig ist. Es wird davon ausgegan- gen, dass die Festsetzungen so den Anforderungen des Regierungspräsi- diums entsprechen. Wegen der Beteiligung bei konkreten Bauanträgen geht das Schreiben auch an das Bauordnungsamt, um das Re- gierungspräsidium ggf. einzubezie- hen. - 16 - Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung Monika Haug, 1. Vorsitzende, Alte Karlsruher Str. 29, K`he – 15.10.2014 Tiefgarage "Unter dem Verwaltungstrakt östlich der Alten Karlsruher Straße wird eine zweigeschossige Tiefgarage entstehen." Erstaunt und irritiert wurde zur Kenntnis ge- nommen, dass unter dem Verwaltungsgebäude eine zweigeschossige Tiefgarage entstehen soll. Davon war bisher nie die Rede, würde eine sol- che doch mit einer ständigen Absenkung des Grundwasserspiegels einhergehen. Auf ent- sprechende Nachfrage bei der Vorstellung der Planung am 27. November 2013 war dies auch verneint worden. Falls eine Tiefgarage gebaut werden, sollen für den gesamten Bestand der Häuser der Untermühlsiedlung Gutachten er- stellt werden, um die durch die Grundwasser- absenkung entstehenden Schäden hinterher feststellen zu können. Aus eigener leidvoller Erfahrung ist bekannt, wie sehr die Bausubstanz der Häuser beim Bau der Unterführung des Durlacher Bahnhofs zur Untermühlsiedlung hin gelitten hat, weil der Grundwasserstand gesenkt worden war. Dadurch gab es Risse und Absenkungen in den Häusern. Besonders die Häuser im Quartier, die um 1920 entstanden sind und unter Ensemble- schutz stehen, haben damals sehr gelitten, weil sie auf Eichenpfählen gegründet sind. Der Bau einer Tiefgarage wird abgelehnt, da aus Erfahrung bekannt ist, wie hoch der Grundwasserspiegel im Gewann Untermühl steht. Bodengutachten: Im Umweltbericht befindet sich unter 3.1.4. das Bodengutachten, in dem ausführlich die unterschiedlichen Bodeneinheiten dargestellt werden. Die Karte mit der genauen Lage der Bodeneinheiten fehlt jedoch im Umweltbericht. Parkplätze im "Grünen Hügel": Bei der Informationsveranstaltung am 27. No- vember 2013 in der Karlsburg wurde des Wei- Ein Bebauungsplan kann zwar die Höhenentwicklung eines Gebäudes begrenzen, jedoch nicht die Entwick- lung in die Tiefe. Dies ist Sache der Baugenehmigung. Durch mögliche Untergeschosse sind allenfalls geringfügige Grundwasser- schwankungen zu erwarten. Für die Herstellung der Baugrube ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforder- lich. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Anlieger beteiligt und muss auch die Auswirkung auf Be- standsgebäude beurteilt werden. Nach heutigem Planungsstand hat dm jedoch von dem Gedanken an ei- ne Tiefgarage wieder Abstand ge- nommen. Der Umweltbericht stellt nur eine Zu- sammenfassung aus dem Bodengut- achten dar. Das Gutachten selbst ist weitaus umfangreicher und kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung und zu jedem späteren Zeitpunkt beim Stadtplanungsamt eingesehen werden. Der Bebauungsplan selbst trifft keine Aussagen zur Anzahl der Stellplätze. Diese wird im Rahmen der Bauge- - 17 - teren ausgeführt, dass die Anzahl der Parkplät- ze im "Grünen Hügel" so groß sein würde, dass es von Anfang an für alle Mitarbeiter und deren Autos in der baulichen Endausbaustufe reichen würde. Ausgleichsmaßnahmen: „Das verbleibende Kompensationsdefizit bei den Schutzgütern Boden, Klima, Pflanzen, Tie- re.....ist gemäß Umweltbericht....durch die na- turnahe Umgestaltung der Alb nördlich von Karlsruhe....sowie durch das Pflanzen von 15 Straßenbäumen zwischen der verlängerten Pfarrer-Blink-Str. und dem Tiefentalgraben zu kompensieren.“ Weshalb sollten die Aus- gleichsmaßnahmen an der Alb nördlich von Knielingen stattfinden? Nach dem Kompensationsgrundsatz soll ein großer Teil der ökologischen und gestalteri- schen Optimierung innerhalb des Planungsge- bietes erfolgen - und wir hätten da schon wei- tere Vorschläge - als 15 Bäume entlang des Tie- fentalgrabens in der Verlängerung der Pfarrer- Blink-Straße. Die 15 Bäume nehmen wir gerne in Verbindung mit der Renaturierung des Tie- fentalgrabens und der Anlage eines Kinder- spielplatzes, der in der bisherigen Planung weg- fällt. Dazu schlagen wir vor, dass der zu öff- nende Tiefentalgraben hinter der dm-Bebau- ung (wie vorgesehen) und entlang der Polizei- bebauung geöffnet wird und in einen Parkbe- reich, der z.B. einen Wasserspielplatz (ähnlich wie in Ettlingen im Horbachpark) verwandelt wird, sowie der Durchgang als Spazierweg mit Aufenthaltsqualität ausgebaut wird. nehmigung festgelegt. Die Aussage zum Parkierungsumfang entsprach dem damaligen Planungsstand, der einer frühzeitigen Beteiligung genüg- te. Das Baugesetzbuch sieht ein zweistu- figes Beteiligungsverfahren vor, eine frühzeitige Beteiligung, bei der erste Planungsentwürfe der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden und eine zweite Beteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach dem Auslegungsbeschluss durch den Ge- meinderat, bei dem die Planung sich dann konkretisiert hat und den dann vertieften Kenntnissen angepasst wurde. Ein großer Teil des naturschutzrechtli- chen Ausgleichs erfolgt auch in der Tat im Plangebiet selbst. Dies sind z.B. die Öffnung und naturnahe Gestal- tung des Tiefentalgrabens, extensive Dachbegrünung auf dem Verwal- tungsgebäude, intensive Begrünung des Parkhauses, Gestaltung der Frei- flächen mit Stauden, Gräsern und Sträuchern sowie zahlreiche Baum- pflanzungen, um nur einige zu nen- nen. Diese werden im Umweltbericht als "Vermeidungsmaßnahmen“ in- nerhalb des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans dargestellt. Was jedoch innerhalb des Planungs- gebiets nicht ausgeglichen werden kann, muss als Kompensation außer- halb des Plangebiets erfolgen. Hierfür braucht es Flächen, die verfügbar sind und auf denen im erforderlichen Zeit- raum rechtlich anerkannte Maßnah- men umgesetzt werden können. In der näheren Umgebung des Plange- biets sind dies die 15 Bäume entlang des Tiefentalgrabens in Verlängerung der Pfarrer-Blink-Straße. Weitere Flä- chen im näheren Umfeld standen nicht zur Verfügung. - 18 - Die weitere Ausgestaltung des Naherholungs- gebietes, mit den Kleingartenanlagen entlang der Pfinz und die Erhaltung der Gräben in den Feuchtwiesen der Unteren Hub sehen wir als notwendig an. Bedarf besteht auch bei der Vernetzung mit den Radwegen von und nach Karlsruhe, Durlach, über die Untere Hub und Grötzingen. Hier wäre unser Vorschlag, nach- haltig naturbelassene Bereiche anzulegen, da- mit Naherholung mit mehr Aufenthaltsqualität für die Beschäftigten in ihrer Mittagspause und die Anwohner entsteht. ÖPNV: "Der barrierefreie Zugang nördlich der Durla- cher Allee wird über eine Rampenanlage ge- währleistet, die auch den neuen Park + Ride- Parkplatz anbindet." Die Barrierefreiheit im Zu- gang zu den Haltestellen wurde uns seit Jahren zugesagt. In diesem Sommer 2014 hätte be- reits mit einem entsprechenden Umbau begon- nen werden sollen. Können wir uns darauf ver- lassen, dass mit der Fertigstellung der dm- Bebauung diese Anforderung erfüllt wird? Er- möglicht die barrierefreie Rampenanlage, die den geplanten P+R-Parkplatz mit der Durlacher Allee verbindet, auch einen barrierefreien Zu- gang zur Straßenbahnhaltestelle? Wird im Zu- sammenhang mit der geplanten Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Untermühlstraße“ auch ein barrierefreier Zugang von der Südseite der Durlacher Allee (Dornwaldsiedlung) reali- siert? Wir bitten zu berücksichtigen, dass in un- seren Wohngebieten bereits heute schon viele Menschen leben, die für ihre Mobilität auf Roll- stuhl und Rollator angewiesen sind und weder Die von Ihnen vorgeschlagenen Aus- gleichsmaßnahmen erfüllen die not- wendigen Kriterien nicht. Für eine weitere Öffnung des Tiefentalgrabens entlang des Grundstücks stehen keine ausreichenden Flächen zur Verfü- gung. Der Tiefentalgraben kann hier nur zusammen mit dem Polizeigrund- stück sinnvoll weiterentwickelt wer- den. Ein Wasserspielplatz ist aus hygi- enischen und hydraulischen Gründen nicht möglich und stellt auch keine naturschutzrechtliche Ausgleichs- maßnahme dar. Auch die weiteren von Ihnen vorgeschlagenen Maß- nahmen erfüllen diesen Anspruch nicht bzw. stehen kurzfristig nicht zur Verfügung. Um trotzdem einen 100 %igen na- turschutzrechtlichen Ausgleich we- nigstens auf dem Stadtgebiet von Karlsruhe zu erreichen, wurde die na- turnahe Umgestaltung der Alb nörd- lich von Karlsruhe als zusätzliche Maßnahme vorgeschlagen. Der barrierefreie Zugang zur Straßen- bahnhaltestelle wird durch die Neu- planung gegenüber der ursprünglich angedachten Planung sogar verbes- sert. Die ursprüngliche Planung sah nur einen barrierefreien Zugang zur Dornwaldsiedlung vor. Nun kommt auch ein zweiter Zugang zur Unter- mühlsiedlung hinzu. Die barrierefreie Rampenanlage nördlich der Durlacher Allee ist entsprechend der Festset- zung im Bebauungsplan zu realisieren und wird damit die Straßenbahnhal- testelle anbinden. Die Straßenbahn- haltestelle selbst und der geplante barrierefreie Zugang von Süden sind nicht Gegenstand des Bebauungs- plans. Planung und Bau der neuen Haltestelle liegen in der Verantwor- tung der Verkehrsbetriebe. - 19 - lange „Umwege“ noch große Steigungen bzw. Gefälle überwinden können. Maß der baulichen Nutzung: "Zur Untermühlsiedlung wird ein großer Ge- bäudeabstand eingehalten und die maximal zu- lässige Wandhöhe wird auf der Ostseite (drei geplante Geschosse) gegenüber dem Hauptge- bäudetrakt (vier geplante Geschosse) um 4,00 m reduziert." Vor allem im Winter nachmittags wird eine Verschattung der Wohnbebauung befürchtet. Es soll geprüft werden, ob die ge- plante reduzierte Wandhöhe und der große Gebäudeabstand zu den angrenzenden Häu- sern in der Pfarrer-Blink-Straße auch im Winter ausreicht, dass nachmittags noch Sonnenlicht ankommt. Spielplatz, Bolzplatz: aus dem Umweltbericht: 3.2.8. Kulturgüter und sonstige Sachgüter "Die Sachgüter Basketball- platz, Bolzplatz und Spielplatz ..gehen durch das Vorhaben verloren. Aufgrund fehlender Al- ternativflächen. ...stellt die Inanspruchnahme des Spielplatzes eine erhebliche Umweltauswir- kung dar." Unser Vorschlag wäre, den Spielplatz auf die Wiese zwischen Pfarrer-Blink-Straße und der Volkswohnungsbebauung zu verlegen. Alterna- tiven für den Bolzplatz gibt es leider bisher nicht. Grünordnerische Festsetzungen: In einem Rahmenplan besteht die Möglichkeit festzuschreiben, welche Qualität die Bebauung im Hinblick auf Ökologie und Auswirkungen auf die Umwelt haben soll. Wir möchten die Absichten des Rahmenplans unterstützen in dem Bereich des "Grünen Hügels", die Anlage als öffentlich zugänglichen Bereich zu gestalten und mit Bäumen und Wegen zu versehen. In der bisherigen Vorstellungen der Planung wur- de auch häufig von Begrünung der Fassaden mit kletternden Pflanzen gesprochen, davon steht im Vorentwurf bisher nichts. Die Abstandsflächen zur Grund- stücksgrenze gehen aus Rücksicht auf die Nachbarn weit über das nach Landesbauordnung (LBO) rechtlich er- forderliche Maß hinaus. Das planende Büro hat in seiner Verschattungsstu- die (s. Anlage) belegt, dass nur die rückwärtigen Gebäude der Nach- bargebäude im äußersten Nordosten zur Winterzeit geringfügig verschattet werden. Der Kleinkinderspielplatz soll in die Grünfläche auf die andere Seite des Weges an das östliche Ende der Pfar- rer-Blink-Straße verlegt werden. Für den Bolzplatz konnte in der Tat kein Ersatzstandort gefunden wer- den. Deshalb wird der vorhandene Bolzplatz an der verlängerten Pfarrer- Blink-Straße Ecke Elfmorgenbruch aufgewertet. Hier sollen die Sträucher an der Straßenseite für eine verbes- serte Einsehbarkeit entfernt werden, wobei der vorhandene Baumbestand geschont werden soll. Außerdem ist die Ausstattung mit einem besande- ten Kunstrasen vorgesehen. Die Bepflanzung der Gebäude west- lich der alten Karlsruher Straße ist verpflichtend festgesetzt. Die Anlage von Wegen und eine Öffnung für die Öffentlichkeit auf einem Privatgebäu- de kann nur mit Willen des Eigentü- mers selbst erfolgen. Eine Verpflich- tung ist hier rechtlich nicht möglich. Der Bebauungsplan setzt die ange- dachte Fassadenbegrünung nicht fest, da zum jetzigen Zeitpunkt Fragen des Brandschutzes und der Fassadenge- staltung noch nicht abschließend ge- - 20 - Insgesamt stellt das fertige Gebäude mit einer Höhe von 24 m eine gewaltige und mächtige Kulisse zur Durlacher Allee dar. Wir vermissen hier die Begrünung durch Bäume, die hoch- wachsend diesen Übergang etwas abmildern. Wir schlagen eine zweireihige Bepflanzung mit entsprechenden schlanken und hochwachsen- den Bäumen vor. klärt werden können. Es liegt jedoch im Interesse des Eigentümers, dies trotzdem so weit wie möglich zu tun. Die Kulisse zur Durlacher Allee wird durch den Höhenversprung abgemil- dert und durch die bestehenden Bäume angemessen eingegrünt.
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Extrahierter Text
Anlage 2 Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung", Karlsruhe-Durlach hier: Beteiligung der Öffentlichkeit am 27. November 2013 und nachfolgende Schrei- ben aus der Bürgerschaft In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich nachfolgend aufgeführte Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit Relevanz für die Planung ergeben: Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Stellungnahme Stadtverwaltung Artenschutz Auf dem Gebiet wurden schon mehrere Eidechsen gesichtet. Die Erfassung der Zauneidechsen erfolgte im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte Juli 2013 im Rahmen von fünf Begehungen (14.05., 27.05., 06.06., 19.06. und 10.07.2013). Diese wurden jeweils unter günstigen Witterungsbedingungen (heiter bis sonnig, windstill und niederschlagsfrei) durchgeführt. Die Zauneidechse wurde im Rahmen der Bestandserfassung 2013 trotz der vorherr- schenden optimalen Witterungsbedingun- gen und einer flächendeckenden Mahd der als Lebensraum in Frage kommenden Saumvegetation am 19.06.2013, welche ein Auffinden von Individuen der Zau- neidechse erleichtert hätte, nicht nachge- wiesen. Den Hinweisen auf Beobachtung von Zau- neidechsen aus der Bevölkerung wurde nachgegangen und das Untersuchungsge- biet am 27.06. und 18.07.2014 erneut auf Vorkommen von Zauneidechsen überprüft. Es wurden keine Individuen festgestellt. Grundwasser, Entwässerung Der Grundwasserspiegel drückt in die Häuser. Unsere Keller vernässen. Wir hatten erst jetzt wieder knietief Wasser. Das Wasser fließt einfach nicht ab. Es ist feucht hier. Es gibt Schimmel im Keller. Das Problem ist bekannt, Wasser steht auch auf den Feldern. Das ist Regenwasser, das nicht abfließen kann. Der natürliche Grund- wasserstand ist generell höher geworden, bedingt durch sehr hohe Niederschlags- mengen. Dies ist in vielen Gebieten so, hat - 2 - Wird die Kanalisation in der Gegend verbessert? Am 01.06.2013 standen in der Dornwaldsiedlung die Keller unter Wasser standen (ca. 30cm). Die Feuer- wehr meinte, das die Kanalisation nicht groß genug wäre um so viel Wasser auf- zunehmen. aber nichts mit der Neuplanung zu tun. Ein Ausbau des Kanalsystems ist nicht vor- gesehen. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üb- licherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei star- ken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberflä- che möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Ei- gentümer bzw. der Anwohner selbst ent- sprechend zu schützen Verkehrsführung Auf der Johann-Strauss-Straße gehen auf dem Gehweg die Schüler. Wir be- obachten immer wieder, wie die Fahr- zeuge in die Siedlung reinrasen. Das ist einfach gefährlich für die Kinder. Hier werden gegebenenfalls Verkehrssiche- rungsmaßnahmen notwendig. Die Lage dort wird auf jeden Fall beobachtet und ein Vollknoten zum Anschluss des Neubauge- biets auf die Durlacher Allee als Entlastung angestrebt. Vorschlag: Zu- und Abfahrt ins Parkhaus nur von der Durlacher Allee aus zulassen. dm-Mitarbeiter aus Richtung Bruchsal verlassen die Autobahn an der AS KA- Nord und fahren über die B 10 in Rich- tung Pfinztal, biegen nach wenigen Me- tern auf die alte B 10 nach rechts ab und fahren auf dieser Straße bis zur Dur- lacher Allee und können nach rechts ins Parkhaus abbiegen. dm-Mitarbeiter kommen auf der Durla- cher Allee von Karlsruhe in Richtung Durlach, folgen auf Höhe der Dornwald- siedlung der zweispurigen, ehemaligen B 10 in Richtung Grötzingen. Auf Höhe des Durlacher Bahnhofs wird die Mittel- leitplanke entfernt und ein Kreisel an- gelgt, so dass die dort ankommenden dm-Mitarbeiter über den Kreisel eine 180° - Wende machen können und so wieder hoch zur Durlacher Allee fahren können. Hier können sie nach rechts ins Parkhaus abbiegen. Bereits vor einigen Jahren wurden Überle- gungen angestellt, welche Optionen sich für den Bereich der ehemaligen B 10 erge- ben könnten. Diese Überlegungen führten zu der Planung, auf Höhe des Bahnhofs Durlach auf der östlichen Richtungsfahr- bahn der ehemaligen B 10 P+R-Plätze an- zubieten. Um das Zu- und Abfahren der P+R-Plätze aus bzw. in alle Richtungen zu ermöglichen, ist deshalb auch der Bau von U-Turns vorgesehen. Im Zusammenhang mit der neuen dm- Zentrale könnten diese U-Turns auch die Funktion des angesprochenen Kreisverkehrs übernehmen und damit die vorgeschlagene Verkehrsführung der Mitarbeiter ermögli- chen. Inwieweit sich die gewählten Routen tatsächlich so einstellen würden, kann nur schwer prognostiziert werden. Die direktes- te und für Verkehrsteilnehmer logischste Verkehrsführung wäre jedoch sicherlich diejenige über die Durlacher Allee. Deshalb prüft die Verwaltung derzeit intensiv die Möglichkeit eines Vollanschlusses der alten Karlsruher Straße an die Durlacher Allee. - 3 - Stellplätze Als Anwohner haben wir heute schon ein Parkproblem. Das wird sich dann noch verschärfen. 1.000 Stellplätze sind viel zu wenig. Das Stadtplanungsamt geht davon aus, dass die Zahl von 1.000 Stellplätzen für 2.500 Mitarbeiter sogar eher zu hoch ist. Schließlich gibt es hier eine sehr gute ÖPNV-Anbindung und immer mehr Men- schen fahren in Karlsruhe mit dem Fahrrad zur Arbeit. Wir halten die im Raum stehenden Zahlen für die Errichtung einer enor- men Zahl an PKW-Stellplätzen bei der am Standort optimalen Anbindung an den ÖPNV für deutlich zu hoch und ein falsches verkehrspolitisches Signal. Es ist vorgesehen, das Parkhaus im 1. Bau- abschnitt noch nicht voll auszubauen, son- dern dies nur ggf. – orientiert am tatsächli- chen Bedarf – zu einem späteren Zeitpunkt zu tun. Sollte sich zeigen, dass kein weite- rer Bedarf besteht, kann auf einen weiteren Ausbau verzichtet werden. Lärm Hier (Johann-Strauß-Straße) besteht so- wieso schon eine sehr hohe Lärmbelas- tung. Jetzt kommt auch noch der Ver- kehr durch dm hinzu. In der Johann-Strauss-Straße wird es täglich ca. 1.500 Fahrten mehr geben. Es wird da- bei etwas lauter, aber nicht so viel, dass man das hören kann. Es handelt sich um eine Steigerung von ca. 0,5 dB(A). Diese ist nicht wahrnehmbar. Die allgemein hohe Belastung an dieser Straße ist jedoch be- kannt. Deshalb ist die Stadt bemüht, hier eine verträglichere Lösung zu finden, die Zufahrt zu dm als Vollknoten auszubauen und damit die Dornwaldsiedlung zu entlas- ten. Verkehrsbelastung Es gibt schon jetzt große Verkehrsprob- leme. Der Vollknoten muss gleich kommen, nicht irgendwann einmal. Morgens fahren dann auch noch die ganzen Lkws bei uns durch. Das vorhandene Straßensystem ist gut in der Lage, das zusätzliche Verkehrsaufkom- men aufzunehmen. Der Vollknoten wird geprüft. Hierfür fan- den bereits Gespräche mit dem Regie- rungspräsidium statt und wurden Verkehrs- simulationen erstellt. Der Lkw-Verkehr ist in der Berechnung des Verkehrsgutachtens bereits mit aufge- nommen. Es handelt sich jedoch nicht um eine Spedition, sondern lediglich um Büros. Durch dm wird deshalb kaum zu zusätzli- chem Lkw-Verkehr kommen. - 4 - Luftbelastung Die Abluft aus dem Parkhaus, die kommt noch zusätzlich dazu. Wir haben sowieso schon eine starke Luftbelas- tung. Wie funktioniert die Entlüftung des Parkhauses? Gibt es da auch so einen riesigen Schlot wie in der Kriegstraße? Die Bewohner in der Autobahnmeisterei. haben sehr hohen Lärm und sehr schlechte Luft. Es handelt sich um ein offenes Parkhaus. Entlüftet wird einfach über die Außenseite. Das Parkhaus ist eine offene Garage, es wird keinen Schlot geben. Zur Seite der Be- bauung hin ist das Parkhaus geschlossen. Das Parkhaus ist nur nach hinten offen, zur Polizei und zur Autobahn. Nach der Verkehrsprognose im Planungs- gebiet und in dessen Umfeld werden sich im Bezugsjahr 2018 bezüglich Stickstoffdi- oxid (NO2) und Feinstaub (PM10/PM2.5) in bewertungsrelevanten Bereichen keine un- zulässigen Verhältnisse einstellen. Sowohl der Grenzwert für das Jahresmittel als auch für die Kurzzeitbelastung werden im Be- reich der Gebäude eingehalten. Klima Die Tragfähigkeitsstudie zeigt, dass diese Fläche eine wichtige Funktion für das Klima hat. Im Bebauungsplan soll darauf gedrängt werden, dass nachhaltige Sys- teme verwendet werden, damit diese klimatisch wirksam werden. Die Geschosshöhe ist derart zu be- grenzen, dass eine Die Geschosshöhe ist derart zu begrenzen, dass eine Be- einflussung des Lokalklimas, bei- spielsweise der abendlicher Aus- tauschvorgänge (kühlere Luft aus dem Kraichgau] in die Innenstadt nicht erfolgt. Beeinflussung des Lokalklimas, beispielsweise der abendlicher Aus- tauschvorgänge (kühlere Luft aus dem Kraichgau] in die Innenstadt nicht erfolgt. Den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird im Rahmen der städ- tebaulichen Gesamtkonzeption durch einen Wechsel von kompakten Baukörpern mit Plätzen und gebietsumfassender Begrü- nung für positive kleinklimatische Effekte Rechnung getragen. (s. hierzu Umweltbe- richt und Begründung zum Bebauungsplan) Die klimaökologischen Untersuchungen zum Bebauungsplan zeigen, dass sich aus der geplanten Bebauung (Betrachtung der max. möglichen Bauwerkshöhen) keine gravierenden klimatischen Negativeffekte ergeben (Ökoplana, Mannheim / 2014). Straßenbahnhaltestelle Die Haltestelle über die Durlacher Allee zu erreichen ist nicht gut. Diese Rampen werden furchtbar lang. Warum gibt es dort keine Aufzüge. Die ebenerdige Anbindung ist in der gan- zen Stadt Standard. Das funktioniert. Aufzüge sind gut so lange sie funktionie- ren. Sie sind jedoch nicht dauerhaft funkti- onsfähig. Durch den herrschenden Vanda- lismus funktionieren solche Aufzüge ganz - 5 - Die Rampe wird sehr dunkel. oft nicht. Die Rampe hingegen wird barrie- refrei angelegt und funktioniert immer. Die Rampe wird beleuchtet und im Winter gibt es einen Winterdienst. Standort Warum muss dm gerade dort hin? Gibt es keine Alternative? dm braucht für den neuen Campus 50.000 m² Fläche. In Karlsruhe wurden dafür keine anderen geeigneten und verfügbaren Flä- chen gefunden. Dabei besteht die Grundsatzentscheidung: dm will in Karlsruhe bleiben. Energetische Erschließung Die Größe des Bauvorhabens irritiert. Wie wird das ganze geheizt? Wohin kommt die Abluft aus den Räumen? Wie viel Kubikmeter CO2 wird täglich er- zeugt? Das Oberflächenwasser, wohin wird es geleitet? In den Tiefentalgraben? Ein Anschluss an die Fernwärme ist in Prü- fung. Das Parkhaus wird hoch überschüttet und viel Wasser zurückhalten. Ansonsten erfolgt eine Ableitung nach den Vorgaben des Tiefbauamtes in gedrosselter Form in Kanal bzw. Tiefentalgraben. Bolzplatz und Kinderspielplatz Was wird aus dem Bolzplatz und dem Spielplatz? Die Sportfelder sollen in der Gegend bleiben. Eine Ersatzfläche für den Kinderspielplatz ist in der Nähe gefunden. Für den Bolzplatz gibt es keinen Ersatz. Stattdessen soll der Bolzplatz nördlich der Untermühlsiedlung ertüchtigt werden. Betriebskindergarten Macht es nicht mehr Sinn oder wäre es effektiver anstatt eines Betriebskinder- gartens den städtischen Kindergarten der beiden Siedlungen auszubauen ... da wäre eine höhere Nutzung doch ggf. eine Chance zum (mit dm gemeinsam gestemmten) Ausbau. dm ist hierzu mit der Stadt im Gespräch.
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Karlsruhe – Durlach - Entwurf - Fassung vom: 05.02.2015 GERHARDT.stadtplaner.architekten beigefügt: Begründung und Hinweise BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) .................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 4 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung.................................................................... 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................. 5 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich...................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit ............................. 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................... 7 3.5 Belastungen ............................................................................................... 7 4. Planungskonzept ..................................................................................... 8 4.1 Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 9 4.2 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................... 11 4.3 Bauweise, überbaubaren Flächen ........................................................... 12 4.4. Nebenanlagen ......................................................................................... 12 4.5. Erschließung ............................................................................................ 13 4.5.1 ÖPNV ...................................................................................................... 13 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 13 4.5.3 Ruhender Verkehr ................................................................................... 14 4.5.4 Geh- und Radwege .................................................................................. 14 4.6. Ver- und Entsorgung ................................................................................ 14 4.6.1 Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme .......................................... 14 4.6.2 Entwässerung .......................................................................................... 15 4.6.3 Tiefentalgraben ........................................................................................ 15 4.6.4 Niederschlagswasser ............................................................................... 16 4.7 Gestaltung ............................................................................................... 17 4.8 Grünordnung / Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen / Artenschutz .............................................................................................. 19 4.8.1 Flächen mit Pflanzerhaltung .................................................................... 19 4.8.2 Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter ............................................... 19 4.8.3 Artenschutz / Vermeidungsmaßnahmen .................................................. 20 4.8.4 Kompensationsmaßnahmen .................................................................... 21 4.9 Belastungen ............................................................................................. 23 4.9.1 Lärm ........................................................................................................ 23 4.9.2 Luft ........................................................................................................... 25 5. Umweltbericht ........................................................................................ 25 6. Sozialverträglichkeit .............................................................................. 25 7. Statistik ................................................................................................... 26 7.1 Flächenbilanz........................................................................................... 26 7.2 Bodenversiegelung .................................................................................. 26 8. Bodenordnung ....................................................................................... 26 9. Kosten .................................................................................................... 26 BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 3 - B. Hinweise ................................................................................................. 27 1. Versorgung und Entsorgung .................................................................... 27 2. Entwässerung .......................................................................................... 27 3. Niederschlagswasser ............................................................................... 27 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 28 5. Baumschutz ............................................................................................. 28 6. Altlasten ................................................................................................... 28 7. Erdaushub / Auffüllungen ........................................................................ 29 8. Private Leitungen ..................................................................................... 29 9. Barrierefreies Bauen ................................................................................ 29 10. Erneuerbare Energien ............................................................................. 29 11 Artenschutz .............................................................................................. 29 BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die Durlacher Allee ist die wichtigste Verbindungsachse zwischen dem Stadt- zentrum Karlsruhe und dem Stadtteilzentrum Durlach. Über die Durlacher Al- lee verlaufen nicht nur überörtliche und stadtinterne KFZ-Verkehre, sondern auch wichtige Straßenbahnlinien, beidseitige Radwege des städtischen Rad- wege-Hauptnetzes und begleitende Gehwege. Den an dieser wichtigen Verkehrsachse gelegenen Flächen kommt hohe städ- tebauliche Bedeutung zu, was schon lange Gegenstand planerischer Überle- gungen ist und zuletzt bei einer intensiv geführten Leitbild-Diskussion im Rahmen der „Planungswerkstatt Durlacher Allee“ im Jahr 2013 deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Eines der Entwicklungspotenziale entlang dieser Achse liegt zwischen der Au- tobahn A5 und der Untermühlsiedlung am Rande des Stadtteils Durlach. Es handelt sich um ca. 5 ha große, weitgehend unbebaute Grundstücksflächen in städtischem Eigentum, die von der Alten Karlsruher Straße in einen westlichen und einen östlichen Abschnitt geteilt werden. Die zentrale und öffentlichkeits- wirksame Lage des Areals mit seinen ausgezeichneten Erschließungsbedin- gungen eignet sich bestens für eine hochwertige, repräsentative gewerbliche Bebauung. Aufgrund der guten Standortvoraussetzungen besteht das Interesse der dm- drogerie markt GmbH + Co. KG, auf dem betreffenden Areal den Neubau der Firmenzentrale zu errichten. Bisher sind die verschiedenen Unternehmensbe- reiche der Firma aufgrund des stetigen Unternehmenswachstums auf mittler- weile sieben Standorte innerhalb Karlsruhes verteilt worden. Die baulichen Gegebenheiten an diesen Standorten verhindern moderne und wirtschaftliche Betriebsabläufe und erschweren die Kommunikation. Mit der Realisierung eines Neubaus sollen alle Unternehmensbereiche zu- sammengeführt, die betrieblichen Abläufe optimiert, vorhandene Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze ermöglicht werden. Die auf dem Areal an der Durlacher Allee in Betracht kommende Ansiedlung war Gegenstand eines Gutachterverfahrens. Ziel der Auslobung war die Pla- nung eines nachhaltigen, energieeffizienten und ökologisch hochwertigen Ge- bäudes mit signifikanter Architektur. Die im Siegerbeitrag entwickelte Konzep- tion des Architekturbüros LRO Lederer Ragnarsdottir Oei GmbH & Co.KG ist Grundlage der geplanten baulichen Umsetzung. Als bauplanungsrechtliche Grundlage einer gewerblichen Ansiedlung an der Durlacher Allee und zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ord- nung ist für das Projekt die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) des Nachbarschaftsverbandes Karls- ruhe stellt für die Flächen im Gebiet östlich der alten Karlsruher Straße ge- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 5 - plante gemischte Bauflächen und für die Flächen westlich der Straße geplante gewerbliche Bauflächen dar. Im Bebauungsplan soll als Art der baulichen Nut- zung ein „eingeschränktes Gewerbegebiet“ (GEe) festgesetzt werden. Die Einschränkung bedeutet, dass im GEe nur solche gewerblichen Nutzungen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören und somit in einem Mischgebiet zulässig wären. Vor diesem Hintergrund ist es vertretbar, den Be- bauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen, weil die Abweichung von der im FNP festgesetzten Entwicklungsfläche für ein Mischgebiet unerheblich ist. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Im Plangebiet gilt bislang kein Bebauungsplan. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 5,96 ha große Plangebiet liegt im Westen des Karlsruher Stadtteils Durlach im Gewann Untermühl. Es umfasst neben den Flurstücken 49157/21 und 49157/25 auch Teile der Flurstücke 49166/1 (Alte Karlsruher Straße) und 45322/3 (Durlacher Allee). Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Oberrheingrabens auf der Kinzig- Murg-Rinne. Die Kinzig-Murg-Rinne ist eine geologisch junge Oberflächen- struktur, die von heute weitgehend verlandeten, ehemaligen Fließgewässern geprägt ist. Der natürlich anstehende Baugrund besteht oberflächennah aus tonig-schluffigen Schwemmsedimenten, die teilweise organisch durchsetzt oder torfig ausgebildet sind. Unter den bindigen Deckschichten folgen eiszeit- liche, Grundwasser führende Kiese und Sande der so genannten „oberen kie- sig-sandigen Abfolge“. Bedingt durch die Lage im Bereich einer tektonischen Randscholle fehlen ältere eiszeitliche Sedimentabfolgen. Ab etwa 13 - 15 m Tiefe (etwa 100 m NHN) folgen tertiäre Ablagerungen in großer Mächtigkeit (mehrere 100 m). Diese Sedimente sind geprägt von Tonen und Tonmergeln. Untergeordnet kommen Schichten aus Feinsand und Kalksandstein vor. Zum Teil können auch Gips- oder Anhydritlagen vorkommen. Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III B des Wasserwerks Hardtwald (WSG-Nr. 212010). Nächste lokale Vorfluter sind die ca. 500 m nordöstlich des Standortes gelegene, in nördliche Richtung entwässernde Pfinz sowie der zukünftig am östlichen Grundstücksrand verlaufene Tiefental- graben (Gewässer II. Ordnung). Derzeit verläuft der verdolte Tiefentalgraben (Gewässer ll. Ordnung) über das Flurstück 49157/21 und quert südlich der Durlacher Allee den Landgraben. Das Gewässer muss gemäß Wassergesetz auch künftig in öffentlicher Hand bleiben. Nach den vorliegenden Grundwasserdaten geht das Bodengutachten (GHJ, Karlsruhe / 2013) für das Gebiet von folgenden Wasserständen aus: Minimaler BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 6 - Grundwasserstand = 111,3 m NHN (Normalhöhennull), mittlerer Grundwas- serstand = 112,7 m NHN, maximaler Grundwasserstand = 114,00 m NHN. Im Bodengutachten wird darauf hingewiesen, dass der Wasserstand vor Ort durch eine Dauerentnahme von Grundwasser beeinflusst würde. Die Beendi- gung der Grundwasserförderung wird zu einem Anstieg des Grundwassers führen, der nicht exakt zu quantifizieren ist. Es wird deshalb empfohlen, für Baumaßnahmen einen Sicherheitszuschlag von 1,0 m zu wählen, um allge- meinen, langfristigen und durch den Wegfall der Dauerentnahme verursachten Grundwasserstandsänderungen gerecht zu werden. Unter Einbeziehung die- ses Sicherheitszuschlags ergibt sich ein Bemessungsgrundwasserstand HGW von 115,0 m NHN. Auf den bis vor kurzem als Ackerland genutzten Flächen des Plangebiets ist kleereiche Grünlandeinsaat ausgebracht worden. Der westliche Gebietsab- schnitt wird von Feldhecken umgeben, in denen auch nicht-heimische Arten, wie Eschen-Ahorn und Robinien, sowie Ziergehölze wachsen. Der östliche Abschnitt wird vorwiegend von nitrophiler Saumvegetation und Fettwiesen umgeben. Dort befinden sich auch Hausgärten, ein Spielplatz und ein Bolz- platz mit Basketballplatz zwischen Baumreihen und Feldhecken. Im Rahmen des Klimagutachtens erfolgt in sommerlichen Strahlungsnächten die mobile und stationäre Erfassung (Messbeginn Station Alte Karlsruher Straße: 06.05.2013) des ortsspezifischen Temperatur- und Windfeldes. Die Daten bilden die Grundlage für numerische Modellrechnungen, die Aufschluss über die klimaökologischen Folgeerscheinungen der geplanten Flächenum- widmung geben. Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Areal ist, abgesehen von Einfriedungen, Befestigungen und kleineren baulichen Anlagen für den Sportplatz und den Spielplatz, unbebaut. Im Westen wird das Plangebiet von der A 5 / Autobahnauffahrt KA-Durlach und im Norden von Sonderbauflächen der Autobahnpolizei begrenzt. Die Au- tobahnpolizei verfügt auf ihrem Grundstück über eine Hubschrauberlandemög- lichkeit, die allerdings kein Hubschrauberlandeplatz i.S.d. § 6 LuftVG und den §§ 38-53 LuftVZO ist. Daher unterliegt der geplante Neubau keinen luftrechtli- chen Baueinschränkungen, die im Bebauungsplan zu berücksichtigen wären. Im Norden des Plangebiets befindet sich auch das Areal der Autobahnmeiste- rei Karlsruhe mit zugehörigen betriebsbezogenen Wohnungen. Östlich der Au- tobahnmeisterei liegt nördlich der Alten Karlsruher Straße eine Wohnsiedlung. Im Osten grenzt das Wohngebiet der Untermühlsiedlung mit den westlich der Pfarrer-Blink-Straße gelegenen Grundstücken an das Plangebiet. Südlich des Geltungsbereichs verläuft die Durlacher Allee; südlich der Durlacher Allee liegt das Wohngebiet der Dornwaldsiedlung. Das Plangebiet wird aus Richtung Stadtmitte / Autobahn kommend nach Ab- zweig von der B 10 über die durch die Dornwaldsiedlung führende Johann- Strauß-Straße erschlossen. Von ihr zweigt die Alte Karlsruher Straße ab und führt unter der Unterführung der Durlacher Allee hindurch ins Plangebiet bis zur Untermühlsiedlung. Aus der Gegenrichtung, von Durlach kommend, wird das Gebiet über eine Abfahrt von der Durlacher Allee zur Alten Karlsruher BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 7 - Straße mit ca. 5,00 m Höhendifferenz erschlossen. An dieser Verbindung liegt ein bestehender Park+Ride-Parkplatz mit 47 Stellplätzen. Dieser direktere Anschluss kann nur von Durlach aus und in Richtung Stadt- mitte genutzt werden („rechts rein / rechts raus“). Damit handelt es sich nicht um einen im straßenplanungstechnischen Vokabular so bezeichneten „Voll- knoten“. Aufgrund der fehlenden Querungsmöglichkeit über die in Mitte der Durlacher Allee verlaufende Straßenbahntrasse sind keine Zufahrten aus Richtung Stadtmitte / Autobahn und keine Abfahrten in Richtung Durlach mög- lich. Allerdings verfügt das Plangebiet mit dem Anschluss an die Durlacher Al- lee schon heute über eine nahezu direkte Autobahnanbindung. Die unmittelbar gegenüber der Abfahrt von der Durlacher Allee zur Alten Karlsruher Straße gelegene Straßenbahnhaltestelle „Untermühlstraße“ sichert die ÖPNV-Anbindung. Über Treppenabgänge von der Haltestelle sind die Alte Karlsruher Straße und die Untermühl- bzw. Dornwaldsiedlung erreichbar. Der Durlacher Bahnhof ist vom Plangebiet aus über die Stadtbahn oder zu Fuß gut erreichbar. 3.4 Eigentumsverhältnisse Sowohl die öffentlichen Straßenverkehrsflächen als auch die künftigen Bau- grundstücke befinden sich in städtischem Eigentum. Die Karlsruher Straße, der geplante neue Park+Ride-Parkplatz und die Rampe zwischen Durlacher Allee und Alter Karlsruher Straße bleiben auch künftig öffentliche Verkehrsflä- che, während die Baugrundstücksflächen vom Investor erworben werden. 3.5 Belastungen Aus dem Schallgutachten (Koehler & Leutwein GmbH & Co KG, Karlsruhe / 2015) werden zusammenfassend folgende bestehende Lärmbelastungen des Gebietes ersichtlich: Durch die direkte Lage an der A 5, der Autobahnausfahrt Karlsruhe Durlach und der Durlacher Allee im Süden sind die Flächen im Gel- tungsbereich Lärmbelastungen von ca. 60– 75 dB(A) im Tageszeitraum und 55 – 70 dB(A) in der Nacht ausgesetzt. Das Plangebiet ist, abgesehen von ei- nem Kinderspielplatz und einem Bolzplatz direkt unterhalb der Böschung der Durlacher Allee an der Alten Karlsruher Straße unbebaut. Da der Bolzplatz von der bestehenden Wohnbebauung relativ weit entfernt ist, wird die von ihm ausgehende Lärmbelastung im Verhältnis zum umgebenden Verkehrslärm als unbedeutend eingeschätzt. Aus dem Klimagutachten (Ökoplana, Mannheim / 2014) geht zusammenfas- send folgende klimatische Ausgangssituation hervor: Die Wiesen und Land- wirtschaftsflächen des Planungsgebietes „Südwestliche Untermühlsiedlung“ fungieren am Tag als Ventilationsflächen, über welchen regionale und überre- gionale Luftströmungen bodennah durchgreifen können. Hierdurch wird das bodennahe Ventilationsgeschehen (Be- und Entlüftung) im angrenzenden Wohngebiet Untermühlsiedlung intensiviert. Die bioklimatische Situation im Bereich der Untermühlsiedlung ist daher bezogen auf das Karlsruher Stadtge- biet recht günstig. Neben den gebietsinternen Freiflächen sorgen insbesonde- re die großzügigen Hausgärten sowie die benachbarten Freiräume (Elfmor- genbruch, Kleingärten Rennichwiesen/Gewanne Lenzenhub / Untere Hub) für BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 8 - thermische Ausgleichswirkungen. Ausgeprägte Wärmeinseleffekte werden un- terbunden. Die Feinstaubbelastung wird im Klimagutachten (Ökoplana, Mannheim / 2014) ebenfalls beleuchtet. Die Immissionsberechnungen für PM2.5 („National Air Quality“-Standard for Particulate Matter, kurz als PM-Standard bezeichnet) dokumentieren, dass der ab 2015 geltende Grenzwert von 25 μg/m³ im Unter- suchungsgebiet im Ist-Zustand nur im Fahrbahnbereich der A 5 erreicht wird. Entlang der Durlacher Allee werden im Straßenraum PM2.5-Jahresmittelwerte von max. 16,6 – 18,0 μg/m³ berechnet. Im Planungsgebiet „Gewerbegebiet Untermühlsiedlung“ sind PM2.5-Jahresmittelwerte von ca. 15,6 – 17,0 μg/m³ zu erwarten. Der Grenzwert wird somit zu ca. 62 - 68 % erreicht. Auch für die Stickstoffdioxidbelastung werden sowohl der Grenzwert für das Jahresmittel als auch für die Kurzzeitbelastung im Bereich der Gebäude ein- gehalten. Für einen Altlastenverdacht auf den Flächen liegen keine Hinweise vor. Im Rahmen der Baugrunderkundung (GHJ, Karlsruhe) wurden im Mai 2013 an zwanzig Erkundungsstellen Oberflächensondierungen durchgeführt. Diese ergaben keine Hinweise auf Belastungen mit Kampfmittel, so dass die betref- fenden Stellen für die Baugrunderkundung freigegeben werden konnten. Die Untersuchungen ersetzen jedoch keine flächige Untersuchung vor Baubeginn. Die umweltrelevanten Belange werden in einem Umweltbericht zusammenge- fasst. Auf den Bericht als separate Anlage zur Begründung wird verwiesen. 4. Planungskonzept Auf den Flächen östlich der Karlsruher Straße soll nach derzeitiger Planung das Verwaltungsgebäude der künftigen dm - Firmenzentrale entstehen, wäh- rend der westliche Bereich in überwiegendem Umfang der Bereitstellung von Parkgeschossen vorbehalten bleibt (siehe auch Lageplanskizze auf der fol- genden Seite; weitere Erläuterungen unter Kapitel 4.7). Neben der Parkierung sollen westlich der Karlsruher Straße ein im raumordnerischen Sinn kleinflä- chiger Drogeriemarkt, eine Fahrradparkanlage und ggfls. eine Kindertages- stätte sowie Dienstleistungsangebote (z.B. eine Arztpraxis) entstehen. Der Dachbereich der Parkgeschosse wird intensiv übergrünt und landschaftlich gestaltet, daher die Bezeichnung „Grüner Hügel“. Bei dem Verwaltungsgebäude werden die Büroflächen im ersten Bauabschnitt um eine Abfolge von acht Innenhöfen gruppiert. Die wabenförmige Struktur kann in südliche und nördliche Richtung um weitere vier Höfe erweitert wer- den. Die Wandhöhen werden differenziert: Der Haupttrakt ist viergeschossig geplant. Im Osten, Richtung Untermühlsiedlung, bleibt das Gebäude dreige- schossig. In der neuen Firmenzentrale können im ersten Bauabschnitt ca. 1.500 Arbeitsplätze, im Endausbau ca. 2.500 untergebracht werden. Zwischen dem Verwaltungsgebäude und dem „Grünen Hügel“ westlich der Al- ten Karlsruher Straße entsteht eine repräsentative Platzanlage. Die Straße bleibt in öffentlichem Eigentum und kann von einer Überdachung des Verbin- dungswegs zwischen den beiden Gebäudeanlagen überspannt werden. Die lichte Durchfahrhöhe von ≥ 4,70 m ist freizuhalten. Für Straße und Platz ist ei- ne durchgehende Gestaltung der Oberflächen vorgesehen, wobei der Verlauf BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 9 - der Straßenführung deutlich erkennbar bleiben muss. Die Konzeption erfordert eine Verkürzung der Rampenlänge zur Durlacher Allee, wodurch sie etwas steiler wird. Um den barrierefreien Zugang von der Haltestelle „Untermühlstraße“ dennoch zu sichern, wird eine maximal 6 % geneigte Rampenanlage von der Durlacher Allee über die neu geplanten P+R-Parkplatzanlage hinunter auf den Vorplatz führen. Die neu geplanten 30 P+R – Parkplätze ersetzen die durch die Umgestaltung der Abfahrtsrampe von der Durlacher Allee zur Alten Karlsruher Straße entfal- lenden 47 Parkplätze. Im Abschnitt zwischen dem Verwaltungsgebäude und der Untermühlsiedlung wird der Tiefentalgraben freigelegt und naturnah gestaltet. Als Angebotsbebauungsplan gibt der Bebauungsplan "Südwestliche Unter- mühlsiedlung" einen planungsrechtlichen Rahmen vor. Die Umsetzung des Vorhabens auf der Grundlage der Planungskonzeption des Architekturbüros LRO Lederer Ragnarsdottir Oei GmbH & Co.KG wird flankierend in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Investor ab- gesichert. Lageplanskizze ohne Maßstab (Quelle: LRO, Stand 06.02.2015) 4.1 Art der baulichen Nutzung Die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets (GEe) gewährleistet den geplanten Umfang betrieblicher Tätigkeit und sichert die Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnnutzung. Folgende Nutzungen sind entsprechend der von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Gewerbegebiete vorgesehenen Nutzungen im Plangebiet all- gemein zulässig: Gewerbebetriebe und öffentliche Betriebe, allerdings mit der Beschrän- kung auf Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören (GEe), BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 10 - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Anlagen für sportliche Zwecke, Ausnahmsweise können ebenso entsprechend der BauNVO zugelassen wer- den Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Be- triebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Abweichend von den laut BauNVO für Gewerbegebiete vorgesehenen Nut- zungen werden die nachfolgenden Nutzungen ausgeschlossen (§ 1 Abs. 5 BauNVO): Lagerhäuser und Lagerplätze, Tankstellen, Vergnügungsstätten, Bordelle, bordellartige Betriebe, Etablissements der gewerblichen Woh- nungsprostitution und alle anderen Arten des Sexgewerbes. Betriebe des Einzelhandels, ausgenommen Läden zur Versorgung des Gebiets mit überwiegend nahversorgungsrelevanten Sortimenten Betriebe des Einzelhandels, ausgenommen Läden mit überwiegend nahver- sorgungsrelevanten Sortimenten werden ausgeschlossen um zu verhindern, dass es zu einer Schwächung von Zentren kommt, an denen der Einzelhan- deln bevorzugt anzusiedeln ist. Die geplante dm-Filiale bleibt als Drogerie- markt mit nahversorgungsrelevantem Sortiment zulässig. Eine Ansiedlung von Bordellen, bordellartige Betrieben, Etablissements der gewerblichen Wohnungsprostitution und anderer Arten des Sexgewerbes kann in benachbarten Wohnquartieren zu Imageverfall, massiver Wertminde- rung als Wohnstandort und Verdrängung der Wohnnutzung führen. Um einer negativen Veränderung des Gebietscharakters in der Untermühlsiedlung und Dornwaldsiedlung vorzubeugen, werden die o.g. Nutzungen im Plangebiet ausgeschlossen. Auch Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, können sich auf das Plangebiet und seine Umgebung negativ auswirken und werden daher ausge- schlossen. Die Verhinderung des sog. „Trading-Down-Effekts“ (Verringerung des städtebaulichen Qualitätsniveaus, negativer Nutzungswandel, Imagever- lust) ist mit Blick auf die angestrebte hohe städtebauliche Qualität des Stand- orts und mit Rücksicht auf die angrenzenden Wohnsiedlungen gerechtfertigt. Die Ansiedlung von Tankstellen ist an dieser Stelle weder aus städtebaulich - gestalterischen Gründen noch mit Blick auf mögliche Nutzungskonflikte zur geplanten hochwertigen Büronutzung erwünscht. Darüber hinaus ist eine Tankstellenanlage angesichts der örtlichen Topgrafie kaum sinnvoll anzuord- nen. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 11 - Lagerhäuser und Lagerplätze werden ausgeschlossen, weil auf dem repräsen- tativen Standort eine angemessene Nutzungsintensität mit hochwertiger Be- bauung realisiert werden soll. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl GRZ, die Geschoßflächenzahl GFZ, die Bezugshöhe BZH, die maximal zulässigen Wandhöhen entsprechend den Festsetzungen im zeichnerischen Teil und durch die zulässige Höhe sonstiger baulicher Anlagen bestimmt. Die festgesetzte GRZ von 0,8 entspricht dem in § 17 BauNVO für ein Gewer- begebiet maximal zulässigen Wert. Da es sich bei den Baugrundstücken öst- lich und westlich der Alten Karlsruher Straße um Teilflächen für dasselbe Vor- haben handelt, kann die Summe der privaten Grundstücksflächen über eine Flächenbaulast bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche angerechnet werden. Es ist insofern nicht problematisch, wenn die GRZ bezogen auf nur eine Teilfläche überschritten wird, solange dies durch ein geringeres Maß der baulichen Nutzung auf der anderen Teilfläche ausgeglichen wird. Wegen der starken Eingrünung (insbesondere auch der intensiven Dachbe- grünung) ist es auch unschädlich, mit Stellplätzen und ihren Zufahrten, Ne- benanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, Überschreitungen der GRZ de jure in geringfügigem Ausmaß zuzulassen (§ 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO). Bauliche Anlagen in Form künstlicher Wasserflächen sind nicht auf die Grund- fläche anzurechnen, weil sie naturnah gestaltet werden. Außerdem wird der Eingriff in den Boden durch andere naturnahe Funktionen der Wasserflächen aufgewogen. Mit Schotterrasen befestigte Flächen (z.B. Feuerwehrumfahrt) sind auch nicht auf die Grundfläche anzurechnen, weil die Befestigung der Flächen keine Versiegelung darstellt. Bei der Ermittlung der GFZ bleiben die Flächen von Garagengeschossen und die Flächen von Stellplätze und ihre Zufahrten in Vollgeschossen gemäß § 21a Abs., 4 Nr. 3 BauNVO unberücksichtigt da auf diesen im „grünen Hügel“ unter einem intensiv begrünten und ökologisch hochwertigen Landschaftsdach die notwendige Anzahl an Stellplätzen weitaus verträglicher mit der Umge- bung untergebracht werden können als in einem herkömmlichen Gebäude. Unter dieser Voraussetzung geht die derzeitige Planung bezogen auf die Summe der privaten Grundstücke maximal von einer GFZ von 1,1 aus. Dieser im zeichnerischen Teil festgesetzte Wert liegt deutlich unter der gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO für Gewerbegebiete angegebenen Obergrenze von 2,4. Die Wandhöhen sind auf eine im zeichnerischen Teil festgesetzte Bezugshöhe zu beziehen, die der geplanten Höhe des Erdgeschoß-Fertigfußbodens ent- spricht. Die maximal zulässigen Wandhöhen sichern eine mit dem Umfeld ver- trägliche Höhenentwicklung der Gebäude im Geltungsbereich. Gleichzeitig gewährleisten sie die Umsetzung der geplanten Gebäudekonzeption und se- hen dafür eine gewisse Toleranz vor. Die im zeichnerischen Teil festgesetzten maximal zulässigen Wandhöhen sind angemessen und in einem städtebaulich vertretbaren Maß gewählt. Zur Untermühlsiedlung wird ein großer Gebäude- abstand eingehalten und die maximal zulässige Wandhöhe wird auf der Ost- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 12 - seite (drei geplante Geschosse) gegenüber dem Hauptgebäudetrakt (vier ge- plante Geschosse) um 4,00 m reduziert Eine Überschreitung der Wandhöhe durch technische Bauteile ist für die Um- setzung der zukünftig zu präzisierenden Gebäudetechnik notwendig (z.B. für Aufzugsüberfahrten, Lüftungsanlagen, eingehauste technische Anlagen und Klimageräte, etc.). Damit auch bei Unterschreitungen der maximal zulässigen Wandhöhen keine unverhältnismäßig hohen Dachaufbauten möglich sind, darf nur die tatsächlich gebaute Wandhöhe um maximal 3,50 m mit technisch not- wendigen Dachaufbauten überschritten werden. Abgesehen von Kaminen dürfen sonstige bauliche Anlagen im Geltungsbe- reich westlich der Alten Karlsruher Straße eine maximale Höhe von 26,50 m, östlich der Alten Karlsruher Straße von 24,00 m bezogen auf die BZH nicht überschreiten. Dadurch soll die Höhenentwicklung baulicher Anlagen im Ge- werbegebiet insgesamt beschränkt werden. Technische Anlagen, wie bei- spielsweise Funkmasten oder Flutlichtanlagen aber auch selbständige Ne- benanlagen sollen nicht über die zulässige Höhe von Gebäuden herausragen, um die städtebauliche Einbindung des neuen Gewerbegebietes in die Umge- bung der benachbarten Wohngebiete zu gewährleisten. Für die Energieversorgung der geplanten Gebäude gegebenenfalls erforder- lich Kamine dürfen die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen überschrei- ten, wenn nachgewiesen wird, dass dies für eine schadlose Ableitung der Ab- luft erforderlich ist. Die Höhenbeschränkung soll die Energieversorgung des Gebiets nicht einschränken. 4.3 Bauweise, überbaubaren Flächen In der offenen Bauweise nach BauNVO sind Gebäude mit einer Maximallänge von 50 m mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Im geplanten GEe sind al- lerdings längere Gebäude geplant, weshalb eine abweichende Bauweise fest- gesetzt wird. In der abweichenden Bauweise sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand ohne Längenbeschränkung zu errichten. Unterirdische bauliche Anlagen dürfen die festgesetzten Baugrenzen bis zu 3,50 m überschreiten, weil sie oberirdisch nicht als Gebäude in Erscheinung treten und dadurch die Freiflächenstruktur des Gebietes nicht gefährden. 4.4. Nebenanlagen Um die Freiflächenstruktur des Gebietes zu sichern, sind Nebenanlagen - ausgenommen der erforderlichen Zugänge und Zufahrten - nur innerhalb der im zeichnerischen Teil festgesetzten überbaubaren Flächen und innerhalb der Flächen für Nebenanlagen zulässig. Mit Blick auf technische Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Bebauungs- planaufstellung noch nicht hinreichend bekannt sein können, werden techni- sche Einrichtungen und Versorgungsanlagen i.S.v. § 14 Abs. 2 BauNVO (z.B. Kabelschränke, etc.) auch außerhalb überbaubarer Flächen zugelassen. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 13 - 4.5. Erschließung 4.5.1 ÖPNV Das Plangebiet ist über den nahegelegenen Durlacher Bahnhof und die Halte- stelle „Untermühlstraße“ an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Um eine Lösung mit „Vollknoten“ nicht zu behindern, wird die dann außerhalb dieses Bebau- ungsplans barrierefrei auszubauende Haltestelle in Richtung Durlach direkt auf die östliche Seite des angedachten Knotens verschoben werden. Dort soll sie künftig über Treppen und barrierefreie Wegeverbindungen mit der tiefer liegenden Plangebietsebene und der Dornwaldsiedlung vernetzt werden. Der barrierefreie Zugang nördlich der Durlacher Allee wird im Rahmen dieses Be- bauungsplans über eine Rampenanlage gewährleistet, die auch den neuen Park + Ride – Parkplatz anbindet. 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr Das vorhandene Verkehrsnetz ist in der Lage, das prognostizierte Verkehrs- aufkommen auch nach einer Bebauung des Plangebiets zu bewältigen. Die Stadt Karlsruhe ist allerdings bestrebt, die verkehrliche Situation durch die Realisierung eines sog. „Vollknotens“ mit Lichtsignalanlage weiter zu verbes- sern. Entsprechende Planungen werden bereits bearbeitet und sollen im Zuge eines eigenen Verfahrens weiter vorangetrieben werden. Der Vollknoten würde aus Richtung Stadtmitte einen direkten Abbiegeverkehr von der Durlacher Allee ins Plangebiet ermöglichen und die Einbiegebezie- hung vom Plangebiet in Richtung Durlach herstellen. Die Einbiegevorgänge aus dem Plangebiet Richtung Autobahn und aus Durlach Richtung Plangebiet sind heute bereits gewährleistet. Die Durlacher Allee soll zur Realisierung des Vollknotens umgebaut werden. Eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung besteht im Umbau der Auto- bahnausfahrt Richtung Karlsruhe-Durlach. Um auf der Durlacher Allee die notwendige Aufstelllänge für Fahrzeuge zu schaffen, die aus Richtung Auto- bahn und Stadtmitte links in das Plangebiet abbiegen, müsste die Autobahn- Ausfahrtsstrecke aus ihrem bisher weitgehend geraden Verlauf verschwenkt („aufgerichtet“) werden. Für diese Maßnahmen an der Autobahnausfahrt sind Verhandlungen mit dem Straßenbaulastträger erforderlich. Das Bebauungsplanverfahren wird unab- hängig davon betrieben, um die Realisierung des Bauvorhabens im Plange- biet zu ermöglichen. Bis zur Realisierung eines Vollknotens wird der Verkehr zum Plangebiet und aus dem Plangebiet hinaus die bisherigen Verkehrswege nutzen. Die dadurch bedingte Zunahme des Fahrverkehrs ist Gegenstand von ver- kehrstechnischen und schallschutztechnischen Untersuchungen (Büro Koeh- ler & Leutwein GmbH & Co KG, Karlsruhe / 2015). Im Bereich der Dornwaldsiedlung prognostiziert das Verkehrsgutachten bei Um- setzung der Planung eine Mehrbelastung der Johann-Strauss-Straße von ca. 1.500 Kfz/24 h durch den in das geplante Gewerbegebiet einfahrenden Verkehr. Die Verkehrszunahme wird als vom Straßensystem leistbar eingestuft und ist BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 14 - mit Blick auf die Bedeutung des geplanten Vorhabens für den Wirtschafts- standort Karlsruhe unvermeidbar. 4.5.3 Ruhender Verkehr Innerhalb von Baugrenzen sind Stellplätze nur in Gebäuden zulässig. Abwei- chend hiervon sind auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen „ST1“ Stellplätze ohne Einhausung zulässig. Außerhalb von Baugrenzen sind nur nicht eingehauste Stellplätze auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen „ST2“ zulässig. Einzelne Garagen / Carports sind unzulässig. Aufgrund des hohen Siedlungsdrucks auf Karlsruhe sollen Stellplätze nur ein- geschränkt ebenerdig ausgebildet werden. Stattdessen ist es Ziel der Festset- zung, zu erreichen, dass Stellplätze möglichst innerhalb der Gebäude durch zusätzliche Geschosse ohne zusätzliche resultierende Grundfläche geschaf- fen werden. Ebenerdige Stellplätze im Freien sind daher nur in begrenztem Umfang innerhalb hierfür festgesetzten Flächen zulässig. Dadurch kann eine effiziente Ausnutzung der gewerblichen Baufläche gesichert werden. Ein großer Teil der erforderlichen Fahrrad- und Pkw-Stellplätze werden beim Vorhaben von dm in Parkgeschossen westlich der Alten Karlsruher Straße nachgewiesen. Das Parkierungsangebot kann entsprechend dem Stellplatz- bedarf durch einen zweiten Bauabschnitt des sog. „Grünen Hügels“ erweitert werden. Die Verbindung zur Durlacher Allee erfolgt ohne Überfahrt der zentra- len Platzanlage. Die Ein- und Ausfahrt der Parkgeschosse des „Grünen Hü- gels“ erfolgt in den im zeichnerischen Teil festgesetzten Bereichen für Ein- und Ausfahrten oder auf dem Grundstück des Investors. Im maximalen End- ausbau können bis ca. 1.000 Stellplätze zur Verfügung stehen. 4.5.4 Geh- und Radwege Das Plangebiet ist über die beidseitig der Durlacher Allee verlaufenden Geh- und Radwege des Hauptradwegenetzes von Karlsruhe gut zu erreichen. Von Durlach kommend führt ein Weg in die Untermühlsiedlung, der auch künftig als Fuß- und Radwegeverbindung erhalten bleibt. Eine neue barrierefreie Er- schließung ist zur Verbindung des höher gelegenen Straßenniveaus der Dur- lacher Allee und der tiefer liegenden Grundstücke im zeichnerischen Teil fest- gesetzt. Die barrierefreie Rampenanlage erschließt auch den öffentlichen Park + Ride – Parkplatz. Von Karlsruhe kommend können Fußgänger und Radfahrer das Gebiet derzeit über einen Abzweig erreichen, der sie von der Durlacher Allee hinunter auf die Johann-Strauss-Straße führt. Von dort kann man in die Alte Karlsruher Straße abbiegen, und befindet sich nach dem Un- terqueren der Durlacher Allee direkt im Plangebiet. Nach der in einem separa- ten Verfahren geplanten Verlegung der Straßenbahnhaltestelle soll auch auf der Südseite der Durlacher Allee eine zusätzliche barrierefreie Wegeverbin- dung zur tiefer liegenden Alten Karlsruher Straße entstehen. 4.6. Ver- und Entsorgung 4.6.1 Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Entlang der Alten Karlsruher Straße und dem Flurstück 49157/21 liegen ein Datenkabel, eine Telefonleitung, eine Leitung für die Straßenbeleuchtung und eine Stromleitung. Die Stromversorgung kann aus den umliegenden Strom- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 15 - versorgungsleitungen im Plangebiet erfolgen. Nach Auskunft der Stadtwerke ist die ausreichende Leistung zum Betreiben von Trafostationen gewährleistet. Es befinden sich einige Gas- und Wasserleitungen auf bzw. unmittelbar neben den beiden Grundstücksteilflächen. Im Einzelnen handelt es sich um die Was- serleitung DN 600 im Westen des Flurstücks 49157/25, die unter die Alte Karlsruher Straße verlegt wurde. Außerdem gibt es die Wasserleitung DN 150 im Nordosten von Flurstück 49157/25. Die Gas- und Wasserleitungen im Sü- den des Flurstücks 49157/21 wurden auf einer Teillänge von ca. 90 m für den geplanten Kanalbau des Tiefbauamts in eine etwas weiter südlich gelegene Trasse verlegt. Im Gehweg westlich des Flurstücks 49157/21 befinden sich Gas- und Wasserleitungen, im Gehweg nördlich des Flurstücks 49157/21 eine Gasleitung. Die Versorgung der geplanten Bebauung mit Wasser und Gas ist somit gesi- chert. Es gibt derzeit keine Fernwärmeleitung direkt im Plangebiet. Zurzeit wird ge- prüft, ob die Versorgung des im Bebauungsplan liegenden Vorhabens mit Fernwärme möglich ist. 4.6.2 Entwässerung Das anfallende Schmutzwasser (SW) wird in den Mischwasserkanal der Alten Karlsruher Straße eingeleitet. Dieser Kanal stellt gleichzeitig die Hauptlei- tungsanbindung der Untermühlsiedlung dar. Er mündet in den Landgraben südlich des Gebietes. 4.6.3 Tiefentalgraben Durch das Grundstück 49157/21 verläuft der Tiefentalgraben als Gewässer II. Ordnung auf einer Länge von ca. 120 m vollständig verrohrt und damit na- turfern. Das Gewässerbett muss laut Wassergesetz in öffentlicher Hand blei- ben. Eine Überbauung mit Gebäuden ist nicht möglich. Der Tiefentalgraben soll zur Vergrößerung der überbaubaren Gewerbegebietsfläche verlegt und entlang der östlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 105 m ge- öffnet werden. Der offene Bachverlauf weist ein vergrößertes Abfluss- und Re- tentionsvolumen auf. Der Schacht WB233 wird in südlicher Richtung verscho- ben. Ein Anschlusskanal sichert den Wasserabfluss zum geöffneten Tiefental- graben. Über ein Auslaufbauwerk im Norden des Plangebietes fließt der Tie- fentalgraben in seinem heutigen verrohrten Zustand weiter bis zur Alten Karls- ruher Straße und weiter nordwärts. Für die Umlegung und Öffnung des Tiefen- talgrabens wurde parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Wasserrechtsan- trag gestellt. Im Hochwasserfall wird das heutige Entlastungssystem, ausgehend vom Schacht WB233 grundsätzlich beibehalten. Steigt das Hochwasser über die Höhe des Schachtes von 115,06 m ü. NHN, so läuft der Tiefentalgraben ent- lang der Südgrenze des Grundstücks 49157/21 über. Das Wasser des Tiefen- talgrabens kann, ausgehend vom neu gebauten Schacht WB233, parallel zur Durlacher Allee zur Alten Karlsruher Straße hin über das Baugrundstück ab- fließen. Das Wasser gelangt von dort ins Entwässerungssystem der Alten Karlsruher Straße, das in den Landgraben mündet. Die erforderlichen Flächen für diesen Notüberlauf werden im zeichnerischen Teil bauplanungsrechtlich BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 16 - durch ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt Karlsruhe und darüber hinaus durch ein paralleles Wasserrechtsverfahren gesichert. Mit ei- ner gezielten Anpassung der Böschungsoberkanten und der geringfügigen Er- höhung des Überlaufs im Schacht WB233 wird die Abflusskapazität des Tie- fentalgrabens leicht erhöht und die Hochwassersicherheit der östlich angren- zenden Grundstücke gesteigert. Der offen gelegte Tiefentalgraben wird naturnah gestaltet und ökologisch auf- gewertet. Die westlichen und östlichen Gewässerrandstreifen sind mit einer Breite von jeweils ca. 5,00 m geplant. Das gesamte städtische Grundstück wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt. 4.6.4 Niederschlagswasser Gemäß § 55 Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser ortsnah versi- ckert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder was- serrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirt- schaftliche Belange entgegenstehen. Der Bebauungsplan trifft keine konkreti- sierenden Festsetzungen bezüglich der Entsorgung des Niederschlagswas- sers. Das Regenwasser versickert zurzeit oder gelangt über die Straßenentwässe- rung der Alten Karlsruher Straße in das städtische Kanalsystem der Stadt Karlsruhe. Mit der Neugestaltung steht zusätzlich die Möglichkeit der Entwäs- serung in den heute verrohrten und künftig abschnittsweise offen gelegten Tie- fentalgraben zur Verfügung. Ist eine Einleitung in den Tiefentalgraben nicht möglich (z.B. aus Gründen der Entfernung / Leitungsführung, etc.), kann das anfallende Niederschlagswasser über Retentionsbauwerke (Staukanäle) in den öffentlichen Abwasserkanal oder kleinräumig in angrenzende Grünflächen entwässert werden. In der Planung für die neue dm-Firmenzentrale ist folgendes vorgesehen: Durch die extensive und intensive Begrünung der Dachflächen, Innenhöfe und umlaufenden Bereiche, wird die abfließende Niederschlagswassermenge maßgeblich reduziert. Niederschlagswasser von nicht überbauten Flächen wird, soweit zulässig und technisch möglich, direkt zur Versickerung gebracht. Die Uferbereiche um den Tiefentalgraben werden direkt in diesen entwässert. Das abfließende Niederschlagswasser aus dem Baugebiet östlich der Alten Karlsruher Straße wird auf dem Grundstück gesammelt, in Gräben und unter- irdischen Staukanälen rückgehalten und gedrosselt in den Tiefentalgraben abgegeben. Das abfließende Niederschlagswasser aus dem Projektbereich westlich der Alten Karlsruher Straße („Grüner Hügel“) wird ebenfalls auf dem Grundstück gesammelt, in umlaufenden Gräben und unterirdischen Staukanälen rückge- halten und gedrosselt dem öffentlichen Mischwasserkanal in der Alten Karls- ruher Straße zugeführt. Mit den beschriebenen Maßnahmen wird der Abflussbeiwert der Gesamtfläche auf 0,5 begrenzt. Im Bereich der Innenhöfe kann durch Retentionsmulden oder Rigolen zusätzliches Retentionsvolumen geschaffen werden. Für die bei- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 17 - den Baugebiete (ohne öffentliche Straßen) berechnet sich für ein 5-jährliches Regenereignis ein Retentionsvolumen von insgesamt ca. 650 m³ und für ein 100-jährliches Regenereignis ein Retentionsvolumen von insgesamt ca. 1.450 m³. Das erforderliche Volumen kann durch technische Bauwerke (Be- cken, Staukanäle) oder durch Mulden geschaffen werden. Die rechnerischen Nachweise für die erforderlichen Rückhaltevolumina haben im Rahmen der Ausführungsplanung zu erfolgen. 4.6.5 Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung ist über die Alte Karlsruher Straße möglich. Derzeit ist die Abfallsammlung für die neue dm-Firmenzentrale im Bereich der Anliefe- rung im Südosten des westlichen Teilgrundstücks geplant. Da die Zufahrt und der Bereich der Anlieferung für LKWs ausgelegt werden, ist auch die Befahr- barkeit für Müllfahrzeuge gegeben. Von der öffentlichen Verkehrsfläche der Al- ten Karlsruher Straße ist der Anlieferungsbereich jedoch deutlich weiter als 15 m entfernt. Eine Abholung vom Anlieferungsbereich ist somit nicht selbstver- ständlich. Deshalb wurde mit dem Amt für Abfallwirtschaft die Übereinkunft ge- troffen, dass die Abholung des Mülls vom geplanten Anlieferungsbereich trotz der größeren Entfernung erfolgt. 4.7 Gestaltung Dächer Um zu verhindern, dass Dachaufbauten störend in Erscheinung treten, haben sie zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, in dem sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschrei- ten. Werbeanlagen Zur Sicherung eines geordneten städtebaulichen Erscheinungsbildes wird die Zulässigkeit der Werbeanlagen entsprechend der allgemeinen für Gewerbe- gebiete verwendeten Standards der Stadt Karlsruhe geregelt. Bei dem konkret geplanten Projekt handelt es sich allerdings um ein einziges Vorhaben, das angesichts seiner Größe und der solitären Lage zwischen Un- termühlsiedlung und Autobahn besondere Anforderungen an Werbeanlagen hat. Dies bietet auch die Chance eines in sich stimmigen Werbekonzepts für das Gesamtgebiet wodurch ausgeschlossen werden kann, dass sich die Summe aller Werbeanlagen verschiedenster Betriebe im Gebiet negativ auf das Erscheinungsbild auswirkt. Deshalb können Ausnahmen von den Bauvor- schriften zu Werbeanlagen zugelassen werden, wenn ein ganzheitliches Wer- beanlagenkonzept im Einvernehmen mit der Stadt erstellt und in einem städ- tebaulichen Vertrag fixiert wird. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze Für einen aufgelockerten und durchgrünten Gebietscharakter sind als Einfrie- dungen nur Heckenpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen zulässig, in die ein maximal 2,00 m hohes Drahtgeflecht eingezogen werden kann. Zusätzlich zu im zeichnerischen Teil festgesetzten Stützmauern werden im Geltungsbe- reich Mauern zur Einfriedung und zur Geländemodellierung bis zu einer Höhe von 1,00 m ermöglicht. Entlang der Alten Karlsruher Straße werden Mauern als Einfriedungen ausgeschlossen, um den offenen und öffentlichen Charakter BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 18 - der Straße zu stärken. Ausnahmen von den Bauvorschriften zu Einfriedungen können ebenfalls zugelassen werden, wenn ein ganzheitliches Konzept im Einvernehmen mit der Stadt erstellt und in einem städtebaulichen Vertrag fi- xiert wird. Auch aus Gründen eines geordneten städtebaulichen Erscheinungsbildes werden Vorschriften zum Sichtschutz an öffentlich einsehbaren Abfallbehälter- standplätzen getroffen. Außenantennen, Niederspannungsfreileitungen Ebenfalls zur Wahrung eines positiven städtebaulichen Erscheinungsbilds ha- ben Außenantennen (für Rundfunk, Satelliten- und Handyempfang, etc.) zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten. An den Fassaden sind Außenantennen unzulässig. Repeater für den Handyemp- fang sind zusätzlich an Kaminen bis zur Höhe des Kamines zulässig, da sie im Zusammenhang mit diesen Anlagen keine darüber hinausgehende räumliche Wirkung entfalten. Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig, weil sie das städtebauliche Er- scheinungsbild negativ beeinflussen und nicht dem Entwicklungsziel für das Gebiet als repräsentativer Gewerbestandort entsprechen. dm – Firmenzentrale Die Umsetzung des Vorhabens auf der Grundlage der Planungskonzeption des Architekturbüros LRO Lederer Ragnarsdottir Oei GmbH & Co.KG wird flankierend in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Investor abgesichert werden. Nachfolgend wird der derzeitige Stand des Gestaltungskonzeptes vorbehalt- lich weiterer Änderungen beschrieben: Das Verwaltungsgebäude besteht aus einem wabenförmigen System von In- nenhöfen und Büroflächen, welches sich unter Beibehaltung eines modularen Grundrasters an die Gegebenheiten des Grundstücks anpasst. Die Dachflä- chen östlich der Alten Karlsruher Straße werden zu mindestens 45 % extensiv, die Dachflächen westlich der Alten Karlsruher Straße zu mindestens 80 % in- tensiv begrünt. Der erste Bauabschnitt des Verwaltungstrakts ist in Ost-West-Richtung orien- tiert, die weitere bauliche Entwicklung erfolgt nördlich und südlich des ersten Bauabschnitts. Die Erweiterung kann stufenweise in kleinen und größeren Ab- schnitten erfolgen. Die überbaubaren Flächen erstrecken sich im Eingangsbe- reich auch über Flächen, die mit einem Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht zu- gunsten der jeweiligen Leitungsträger und der Stadt Karlsruhe belegt sind. Das ist notwendig, weil parallel zur Alten Karlsruher Straße auf dieser Seite verschiedene Leitungen verlaufen, die im Bebauungsplan zu sichern sind. Gleichzeitig soll hier nicht nur ein Vordach möglich sein, sondern auch eine Treppenanlage mit zusätzlicher Rampe für den barrierefreien Zugang ins Ge- bäude. Technische und rechtliche Details dieser Nutzungsüberlagerung sind im weiteren Verfahren mit dem Leitungsträger zu klären, da eine Überbauung der Flächen nur im Einvernehmen mit dem Leitungsträger zulässig ist. Ggf. sind die Modalitäten einer Überbauung oder einer Verlegung der Leitungen im BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 19 - städtebaulichen Vertrag zu regeln. Vom Foyer führt eine gebäudeinterne „Ma- gistrale“ bis zum Restaurant / Cafeteria auf der gegenüberliegenden, östlichen Gebäudeseite, an den die Frei- und Grünflächen des freizulegenden Tiefen- talgrabens anschließen. Alle Bürogeschosse erhalten umlaufende Balkone. Dadurch kann auch bei Regen die natürliche Belüftung über die umlaufenden raumhohen Fenstertü- ren gewährleistet werden. An der Außenseite dieser Balkone können Vorrich- tungen zur Verschattung angebracht werden. Die Planung sieht keine größe- ren unstrukturierten Glasfassaden, Bereiche mit Durchsichten oder Übereck- verglasung vor. Deshalb und durch die Anordnung von zurückliegenden Fens- tern, Balkonen, Sonnenschutzblenden etc. kann Vogelschlag vermieden wer- den. Auf dem Grundstücksteil westlich der Alten Karlsruher Straße entsteht der Gebäudekomplex mit den Parkgeschossen und der dm - Filiale, der bis zur Autobahn ansteigt und dessen Dachzonen intensiv begrünt werden. Dadurch entsteht die namensgebende Wirkung eines leichten, nach Westen ansteigen- den Streuobstwiesen-Hügels. 4.8 Grünordnung / Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen / Arten- schutz 4.8.1 Flächen mit Pflanzerhaltung In den planungsrechtlichen Festsetzungen werden Flächen zur Pflanzerhal- tung festgesetzt, um die Feldhecke mit Bäumen am westlichen Gebietsrand als wichtigen „Grünfilter“ zur Autobahn dauerhaft zu sichern. Abgängige Exemplare sind durch Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern zu erset- zen. 4.8.2 Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter Die von der Bebauung versiegelten Böden verlieren ihre Bodenfunktionen als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe. Die Versickerung von Niederschlagswasser wird vermindert und führt damit zu einem höheren Oberflächenabfluss im Gesamtgebiet. Die geplanten Baumaßnahmen verändern kleinräumig auch die lokalen Kalt- luftbewegungen, die meist mit regionalen Nordostwinden verbunden sind. Im Bereich der Wohnbebauung Untermühlsiedlung kommt es zu einer geringen Reduktion der Windgeschwindigkeiten (-0,05 bis -0,1 m/s), durch die die Belüf- tungsintensität leicht abnimmt. Durch das Vorhaben wird das Schutzguts Landschaft beeinträchtigt. Das Schutzgut Mensch wird hauptsächlich durch eine Zunahme des Verkehrs beeinflusst. Für das Gebiet wurde eine Verkehrsprognose erstellt. Die zusätz- liche Belastung durch die dm-Firmenzentrale wird auf insgesamt 1.325 Fahr- ten jeweils im Ziel- und Quellverkehr pro Werktag geschätzt. Die angegliederte dm-Markt-Filiale wird mit einer werktäglichen Verkehrserzeugung von 300 Fahrten jeweils im Ziel- und Quellverkehr berücksichtigt. (Koehler & Leutwein GmbH & Co KG, Karlsruhe / 2015). BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 20 - Die Sachgüter Basketballplatz, Bolzplatz und Spielplatz, die sich im Süden des Untersuchungsgebiets befinden, entfallen an dieser Stelle. Die projektbedingten Wirkungen, die zu Wechselwirkungen zwischen den ein- zelnen Schutzgütern führen können, wurden direkt bei der Analyse der Schutzgüter dargestellt und beurteilt. 4.8.3 Artenschutz / Vermeidungsmaßnahmen „Die Belange des Artenschutzes wurden im Rahmen einer speziellen arten- schutzrechtlichen Prüfung (Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, SPANG. FISCHER. NATSCHKA. GMBH, Januar 2015) behandelt. Hierfür wurden im Untersuchungsbereich sowohl im Jahr 2013 als auch 2014 Be- standserfassungen durchgeführt. In der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie wurde geprüft, ob Verbots- tatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG durch das Vorhaben ausgelöst werden. Dabei kamen die Gutach- ter zu folgendem Ergebnis: „Streng geschützte Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kommen im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht vor. Als streng geschützte Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden mit der Zwerg- und der Breitflügelfledermaus zwei gebäudebewohnende Fledermausarten festgestellt, welche die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Biotope als Jagdhabitate oder Flugrouten nutzten. Aktuell besiedelte Fortpflanzungs-und Ruhestätten dieser Arten sind im Untersuchungsgebiet auszuschließen. Es wurde jedoch eine als Winterquartier geeigneten Quartiermöglichkeit im Untersuchungsge- biet festgestellt. Außerdem wurden Brutvorkommen von 21 Vogelarten inner- halb des Untersuchungsgebiets nachgewiesen. Um das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern, sind Maßnahmen zur Konfliktvermeidung erforderlich. Zur Konfliktvermeidung tragen folgende Maßnahmen bei: ▪ Baumhöhlenkontrolle vor der Fällung (Maßnahme Nr. V1) und ▪ Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten (Maßnahme Nr. V2). Unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen wird sichergestellt, dass vorhabensbedingte Individuenverluste vermieden werden, die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang kontinuierlich gewahrt bleibt und eine Verschlech- terung des Erhaltungszustands der lokalen Population einer Art durch vorha- bensbedingte Störungen auszuschließen ist. Das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbin- dung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG ist damit auszuschließen. Eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist als Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens nicht erforderlich.“ Ein besonderer Hinweis zum Schutz der Avifauna gilt auch der Gefährdung, die von größeren unstrukturierten Glasfassaden, Bereichen mit Durchsichten sowie Übereckverglasung ausgeht, die nach Möglichkeit vermieden werden sollten. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 21 - Die vorgeschlagenen Maßnahmen leiten sich direkt aus den Vorschriften des BNatSchGes ab. Eine Festsetzung wird deshalb nicht notwendig. Für den Außenbereich wird entsprechend der Empfehlung des Umweltberichts die Verwendung von insektenfreundlichen Lampen (beispielsweise mit LED- Leuchtmitteln) festgesetzt, um die Anlockwirkung und das damit vorhandene Tötungsrisiko für Insekten zu verringern. 4.8.4 Kompensationsmaßnahmen Bei einem Bebauungsplan wird im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichsbetrach- tung die größtmögliche Ausnutzung zu Grunde gelegt (hier: GRZ = 0.8). Im vorliegenden Fall ist das künftige Bauvorhaben in seinen Dimensionen be- kannt, weshalb mit den konkreten Flächenwerten zu rechnen ist und jeder Bauabschnitt auszugleichen ist. Im Fall eines von der aktuellen Planung ab- weichenden Bauvorhabens wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens überprüft, ob die Bilanzierung noch schlüssig ist und die Ausgleichsmaßnah- men ggfls. aufgestockt oder vermindert werden müssen. Die aktuelle Gebäu- deplanung beansprucht eine Überbauung von 0,793 und liegt insofern sehr dicht an der maximal zulässigen GRZ von 0.8. Die Diskrepanz ist allerdings so gering, dass auch im Fall einer späteren Änderung der Gebäudeplanung nur ein unwesentlicher Mehrausgleich entstehen kann. Unversiegelt bleiben im Plan-Zustand mit nicht überplanten Bereichen und neu angelegten, unversiegelten Freiflächen ca. 12.400 m². Durch das Verwal- tungsgebäude, den „Grünen Hügel“, Plätze, Zufahrten und Verkehrsflächen sind im Plan-Zustand ca. 43.000 m² versiegelt. Die ebenerdigen Pkw- Stellplätze westlich des „Grünen Hügels“ und auf dem P+R-Parkplatz werden teilversiegelt angelegt und übergrünt; sie umfassen eine Fläche von ca. 5.000 m². Die Anlage von Grünflächen mit Gehölzen im Umfeld der Gebäude, die intensive Begrünung der Parkgeschosse mit einer Obstbaumwiese, die Verwendung eines versickerungsfähigen Pflasterbelags für die Pkw-Stellplätze sowie die Anlage der Feuerwehrzufahrt als Schotterrasen mindern die Auswir- kungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden. Den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption durch einen Wechsel von kompakten Bau- körpern mit Plätzen und gebietsumfassender Begrünung für positive kleinklimati- sche Effekte Rechnung getragen. Die festgesetzte Oberflächenbegrünung der Freiflächen, der Dachflächen der nicht überbauten Tiefgaragendächer und In- nenhöfe sowie die zu erhaltenden Bäume sichern den Grünanteil im Gebiet. Be- sonders die geplanten und zu begrünenden Innenhöfe können für eine natürliche Frischluftversorgung der Innenräume sorgen und so der Klimaanpassung Rech- nung tragen. Mit dem Grünanteil steigt die Möglichkeit der Regenwasser - Rück- haltung, wodurch das Klima vor Ort positiv beeinflusst wird. Durch die Zulässig- keit von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung schafft der Bauleitplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung klimaschonender Tech- nologien. Das Gebäude wird in Massivbauweise mit niedrigem Wärmedurch- gangskoeffizienten errichtet. Dadurch kann im Sommer der Bedarf an Klimatisie- rung verringert und im Winter effizient geheizt werden. In Bezug auf das Schutz- gut Klima wird es zu keiner erheblichen Schwächung der abendlichen Abküh- lung in der Umgebung kommen. Die geplante Abstufung der Verwaltungszent- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 22 - rale im Osten auf drei Geschosse und die verbleibende Grünzone zur östlich angrenzenden Wohnbebauung von ca. 35 - 50 m Breite sichert das bodenna- he Durchgreifen des Höhenwindes auf Höhe der Pfarrer-Blink-Straße. Vorteil- haft ist auch die Formgebung des "Grünen Hügels" im östlichen Teilbereich des Vorhabensgebiets, die eine intensive Belüftung des Straßenraums der Straße "Alte Karlsruher Straße" gewährleistet und einer verstärkten Aufhei- zung des Vorhabengebiets entgegenwirkt. Negative Auswirkungen auf die kaltluftbedingte Belüftung der Karlsruher Innenstadt sind nicht zu befürchten. Die Verwendung von Kohle oder Heizöl zur Energieerzeugung ist für die ge- planten Gebäude nicht vorgesehen. Insgesamt ergeben sich aus klimaökolo- gischer Sicht durch die geplante Bebauung weder erhebliche negative Auswir- kungen auf das Stadtklima noch eine erhebliche Zunahme der Immissionsbe- lastung (Ökoplana, Mannheim / 2014). An die Stelle der Ackerflächen und Grünlandbiotope tritt neben dem Verwal- tungsgebäude der "Grüne Hügel", in den Parkgeschosse, eine dm - Filiale und ggf. eine Kindertagesstätte und weitere Dienstleistungsangebote (z.B. eine Arztpraxis) integriert werden. Der Hügel wird mit einer Wieseneinsaat und Obstbäumen begrünt. Die Feldhecken, die das Teilgebiet West des Untersu- chungsgebiets begrenzen, bleiben weitestgehend erhalten. Die Beeinträchti- gung durch die Veränderung im Landschaftsbild zwischen Plan- und Ist- Zustand ist daher nicht als erhebliche Umweltauswirkung einzustufen. Das verbleibende Kompensationsdefizit bei den Schutzgütern Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf von insgesamt 7.213,20 Wertpunkten nach dem Karlsruher Modell ist gemäß Umweltbericht (Spang. Fischer. Natz- schka. GmbH, Walldorf / 2015) durch die naturnahe Umgestaltung der Alb nördlich von Karlsruhe innerhalb des Gewässerabschnitts 3+787 bis 4+390 (6.025,80 Wertpunkte) sowie durch das Pflanzen von 15 Eschen zwischen der verlängerten Pfarrer-Blink-Straße und dem Tiefentalgraben (864 Wertpunkte) zu kompensieren. Bei der naturnahen Umgestaltung der Alb wird beidseits der Ufer durch Ab- grabung eines Teils der Berme und Aufschüttung eines Teils des derzeitigen Gewässerbettes ein wechselnd breiter, flacher bis schwach geneigter Auenbe- reich geschaffen. Ab Wasserständen von 10 cm über Mittelwasser wird dieser Auenbereich bereits großteils überflutet. Dabei entstehen eine naturnahe Überschwemmungsdynamik und auentypische Verhältnisse für den Boden. Durch diese Maßnahmen des derzeit stark ausgebauten Flussabschnitts, der vollständig begradigt in einem Regelprofil und praktisch ohne Breiten- und Tie- fenvarianz verläuft, wird das Schutzgut Boden deutlich aufgewertet. Eine Auf- wertung des Schutzgutes Boden lässt sich jedoch nach dem Karlsruher Modell rechnerisch nicht abbilden. Durch den qualitativen Gewinn durch die Entwick- lung naturnahen Bodens und des Potenzials an Standorteigenschaften für na- türliche Vegetation kann das rechnerisch verbleibende Defizit von 323,4 Wert- punkten aber de facto vollständig ausgeglichen werden. Der Kleinkinderspielplatz soll in die Grünfläche auf die andere Seite des Weg- es an das östliche Ende der Pfarrer-Blink-Straße verlegt werden. Für den Bolzplatz konnte kein Ersatzstandort gefunden werden. Deshalb wird der vor- handene Bolzplatz an der verlängerten Pfarrer-Blink-Straße Ecke Elfmorgen- bruch aufgewertet. Die Sträucher an den Straßenseiten sollen entfernt werden (verbesserte Einsehbarkeit), wobei der vorhandene Baumbestand zu schonen BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 23 - ist. Außerdem ist die Ausstattung mit einem besandeten Kunstrasen vorgese- hen. 4.9 Belastungen 4.9.1 Lärm Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Südwestliche Untermühlsied- lung“ wurde für die Beurteilung des Verkehrslärms sowie des Gewerbelärms innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes eine schalltechnische Untersuchung aufgestellt (Koehler & Leutwein GmbH & Co KG, Karlsruhe / 2015). Die zu erwartenden Lärmemissionen und -immissionen wurden ent- sprechend den geltenden Richtlinien berechnet und nach der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverord- nung) sowie der TA-Lärm (technische Anleitung Lärm) beurteilt. Zusammen- fassend kommt die Untersuchung zu folgendem Ergebnis: Es ergeben sich durch den Verkehrslärm des umgebenden Verkehrsnetzes bereits für den Analysefall im Bereich des Bebauungsplanes Überschreitun- gen der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau). Für die Prognose - Planfälle mit bestehender Anschlusssituation oder Ausbildung eines Vollknotens ergibt sich für die geplanten Gebäude mit Aufenthaltsnut- zung innerhalb des Bebauungsplangebietes überwiegend keine Überschrei- tung der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Gewerbegebiete. Dies wird vor allem durch die geplante Errichtung von Bau- körpern mit Innenhöfen erreicht, die durch ihre Eigenabschirmung ruhige In- nenbereiche schaffen. Für einzelne nach außen und zu den Lärmemitenten gerichtete Gebäudefronten ergeben sich geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau). Aktive Schall- schutzmaßnahmen entlang der Karlsruher Straße und der Rampe zur BAB 5 nach Norden wurden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung in meh- reren Höhen untersucht. Aufgrund des Einflusses der BAB 5 ergibt sich jedoch kein gutes Kosten - Nutzen - Verhältnis. Zudem sind aus städtebaulichen Gründen wie Belichtung, Belüftung und dem erwünschten Siedlungsbild aktive Schallschutzmaßnahmen nicht sinnvoll. Somit ist die Festsetzung von passi- ven Lärmschutzmaßnahmen in Form von entsprechend gedämmten Außen- bauteilen im Bebauungsplan notwendig. Die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan er- folgt anhand der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau), 1989. Die festzuset- zenden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 ergeben sich dabei grundsätzlich aus dem maßgeblichen „Außenlärmpegel“, der sich nach Ziff. 5.5 der DIN 4109 definitionsgemäß aus einer Überlagerung der einzelnen berechneten Beurteilungspegel im Tageszeitraum (06:00 bis 22:00 Uhr) bei einem Additi- onszuschlag von 3 dB(A) für Verkehrslärm zur Berücksichtigung der Freifeld- korrektur ergibt. Im zeichnerischen Teil sind die sich hieraus ergebenden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 gekennzeichnet. Bei der Schallausbrei- tungsberechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels wurden die geplanten Baukörper nicht berücksichtigt, da der Zeitpunkt der Erstellung einzelner Bau- abschnitte und die damit verbundene Abschirmungen nicht festgelegt ist. Es zeigt sich dabei für die geplanten Baukörper mit Aufenthaltsnutzung überwie- gend der Lärmpegelbereich IV. Durch die Eigenabschirmung der Baukörper BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 24 - bzw. für die Innenhöfe können im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens niedrigere Lärmpegelbereiche ermittelt werden. Die Verkehrserzeugung des Vorhabens führt zu einer Erhöhung der Lärmbe- lastung im Bereich der Dornwaldsiedlungen von maximal 0,3 dB(A) für den Fall der Beibehaltung der bestehenden Erschließung. Für den Fall der Errich- tung eines Vollknotens in Höhe der Alten Karlsruher Straße, was nicht Be- standteil dieses Bebauungsplanes ist, ergeben sich für die einzelnen Gebäu- defronten in der Dornwaldsiedlung durch die Vergabe eines Signalzuschlages maximale Erhöhungen von 1,0 dB(A), jedoch auch eine teilweise Verringerung der Lärmbelastung durch die Abnahme des Durchgangsverkehrs zur Unter- mühlsiedlung. An keinem Immissionsort der maßgeblichen Gebäude entste- hen Erhöhungen von über 3,0 dB(A) oder ein Erreichen der für die Abwägung relevanten Auslösewerte von 70 dB(A) in für die dm-Verkehre maßgeblichen Tageszeitraum. Allerdings ist der Bereich der Dornwaldsiedlung erheblich vor- belastet. Die Johann-Strauß-Straße ist durch den vom dm-Campus ausgelös- ten zusätzlichen Verkehr von Lärmsteigerungen betroffen. Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern, wurden die Gebäude ermittelt, die von einer Lärmerhöhung betroffen sind. Für diese Gebäude wurden die Fas- sadenpegel berechnet. Auf der Grundlage der gewählten Untersuchungsme- thodik gewährt die Stadt Karlsruhe für diese Gebäude und Fassadenbereiche passive Schallschutzmaßnahmen auf Antrag nach Maßgabe der VLärmSchR 97: Johann-Strauß-Str. 1 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 2 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 3 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 4 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 5 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 6 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 7 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 8 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 9 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 10 2. OG Nord- und Westfassade 3. OG Nord- und Westfassade Hans-Pfitzner-Str. 28 2. OG Nord- und Westfassade Hans-Pfitzner-Str. 30 2. OG Nord- und Westfassade Im Bereich der Untermühlsiedlung ergeben sich durch die zukünftige Abschir- mung der Baukörper wahrnehmbare Verminderungen der Verkehrslärmbelas- tung, vor allem der Lärmbelastung von der Autobahn. Weder für den geplanten ersten Bauabschnitt (größere Anzahl von offenen Stellplätzen) noch für den vollständigen Ausbau des Parkhauses überschreitet BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 25 - der von Anliefer-, Be-/ Entlade- und Mitarbeiterverkehr auf den Parkebenen verursachte und von den Betriebsgrundstücken ausgehende Gewerbelärm die Richtwerte der TA Lärm für die Nutzungsausweisungen im Umfeld des Be- bauungsplangebietes. Die Richtwerte werden sowohl im Tageszeitraum als auch Nachtzeitraum unterschritten. Das gilt auch für den von den Außenfas- saden abgestrahlten Lärm. Auch bei Ansatz eines flächenbezogenen Schall- leistungspegels für mögliche zukünftige Nutzungen innerhalb der Gewerbeflä- chen entstehen bei den für eingeschränkte Gewerbegebiete vorgesehenen Ansätzen keine Überschreitungen von Orientierungs- oder Richtwerten. Bei Ausführung des geplanten Baukonzeptes und bei Festsetzung der emp- fohlenen Schutzmaßnahmen bezüglich der Schalldämmung von Außenbautei- len im Bereich von Aufenthaltsnutzungen ist weder für die geplante Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes noch für die angrenzenden Nutzungen mit unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen. 4.9.2 Luft Die klimaökologischen Untersuchungen zum aktualisierten Plan-Zustand zei- gen, dass sich aus der geplanten Bebauung (Betrachtung der max. möglichen Bauwerkshöhen) keine gravierenden klimatischen Negativeffekte ergeben (Ökoplana, Mannheim / 2014). Auch durch die modifizierte Verkehrsprognose im Planungsgebiet und in des- sen Umfeld werden sich im Bezugsjahr 2018 bezüglich Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10/PM2.5) in bewertungsrelevanten Bereichen keine unzu- lässigen Verhältnisse einstellen. Sowohl der Grenzwert für das Jahresmittel als auch für die Kurzzeitbelastung werden im Bereich der Gebäude eingehal- ten. 5. Umweltbericht Die beschriebenen Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind Gegenstand einer Umwelt- prüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in einem Umweltbericht darge- stellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage). 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Die Planung soll bestehende Arbeitsplätze im Karlsruher Stadtgebiet nachhal- tig sichern und die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze ermöglichen. Die Planung leistet somit einen wichtigen Beitrag für den Ausbau des Gewerbestandortes Karlsruhe. Die Festsetzungen erlauben z.B. auch einen möglichen Betriebs- kindergarten in Sichtweite der Arbeitsplätze, der der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Angestellten dienen und unnötige Wege beim Brin- gen und Abholen der Kinder vermeiden könnte. Die Erschließungs- und Ge- bäudeplanung erfüllt umfassende Anforderungen hinsichtlich der Barrierefrei- heit. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 26 - 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Gewerbegebietca. 4,90ha82,25% Öffentliche Grünfläche inkl. Tiefentalgraben ca. 0,22ha3,69% Verkehrsflächen inkl. Verkehrsgrün (öffentlich)ca. 0,84ha14,05% Gesamtca. 5,96ha100,00% 7.2 Bodenversiegelung 1 Gesamtflächeca.5,96ha100,00% Derzeitige Versiegelungca.0,61ha10,20% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca.4,77ha80,00% Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahrten vorge- schrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. - Die versiegelten Flächen innerhalb der öffentlichen Grünanlage sind bei der Berechnung berücksichtigt. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist kein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. Die sich derzeit in städtischem Eigentum befindlichen Flächen sollen zur Umsetzung der Planung von der dm-drogerie markt GmbH + Co. KG erworben werden. 9. Kosten Nach derzeitigem Stand trägt die mit der Realisierung des Bebauungsplans anfallenden Kosten - insbesondere für die Öffnung des Tiefentalgrabens und den Umbau der Karlsruher Straße bis zum Anschluss an die Durlacher Allee die Firma dm-drogerie markt GmbH + Co. KG. Die Kostenfrage wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt, der zurzeit parallel zum Verfahren verhan- delt wird. Karlsruhe, 05.02.2015 Stadtplanungsamt Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 27 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Gemäß der Satzung sind die Abfallbehälter innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrü- nenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befesti- gen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum sollte in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplan- ten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können ggf. nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaus- haltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisati- on ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vor- schriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Boden- schicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist ge- mäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden ver- sickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde hergestellt werden. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ge- sammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größe- rer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 28 - Sollten im überplanten Gebiet Versickerungsflächen errichtet und betrieben werden, dürfen in deren Bereich Dünger, Pflanzenschutzmittel und Tausalze nicht verwendet werden. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infek- tionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Ge- sundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trink- wasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf kei- ne Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sol- len zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schad- stoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenver- siegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denk- malschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgra- fenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 29 - 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwie- sen. 8. Private Leitungen Private Leitungen im Geltungsbereich sind von der Planung erfasst und wer- den im Zuge der Ausführungsplanung gesichert oder verlegt. Die private Hausanschlussleitung der Polizei wird umgelegt und mit einem Leitungsrecht zugunsten des Leitungsträgers und der Stadt Karlsruhe gesichert. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11 Artenschutz Die artenschutzrechtlichen Belange wurden vom Büro Spang. Fischer. Natz- schka. GmbH / Walldorf untersucht. In der Artenschutzrechtlichen Verträglich- keitsstudie vom Januar 2015 wurden folgende Maßnahmen erarbeitet, um das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern: - Baumhöhlenkontrolle vor der Fällung (Maßnahme-Nr. V1), - Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten (Maßnahme-Nr. V2), Sämtliche konfliktvermeidenden Maßnahmen werden bei der abschließenden Ermittlung des Eintretens der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG in Kapitel 8 berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen hat unter einer ökologischen Baubegleitung zu erfolgen. Außerdem können der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie Empfehlungen entnommen werden, wie der Vogelschlag an großen Gebäude- fassaden mit hohem Glasanteil vermieden werden kann.
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Karlsruhe – Durlach - Entwurf - GERHARDT.stadtplaner.architekten Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 3 1. Art der baulichen Nutzung 3 2. Maß der baulichen Nutzung 4 2.2 Geschoßflächenzahl (GFZ) 4 2.3 Bezugshöhe (BZH) 4 2.4 Wandhöhe (WH) 4 2.5 Zulässige Höhe sonstiger baulicher Anlagen 4 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 4 3.1 Abweichende Bauweise 4 3.2 Überbaubare Grundstücksflächen 4 4. Stellplätze und Garagen, Carports 4 5. Nebenanlagen 5 6. Grünordnerische Festsetzungen 5 6.1 Flächen mit Pflanzerhaltung 5 6.2 Dachbegrünung 5 6.3 Dächer von Tiefgaragen 5 6.4 Gestaltung der Freiflächen 5 6.5 Gestaltung von Flächen für die Feuerwehr 6 6.6 Anlage eines Teichs 6 6.7 Gestaltung der privaten Pkw-Stellplätze 6 6.8 Gestaltung der Verkehrsflächen 6 6.9 Gestaltung des Tiefentalgrabens 6 6.10 Artenverwendungsliste 7 7. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 8 8. Schallschutz 8 9. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 9 II. Örtliche Bauvorschriften 10 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 10 1.1 Dächer 10 2. Werbeanlagen 10 3. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze 10 3.1 Einfriedigungen 10 3.2 Abfallbehälterstandplätze 11 4. Außenantennen 11 5. Niederspannungsfreileitungen 11 III. Nachrichtliche Übernahmen 1. Wasserschutzgebiet 11 BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 - 3 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), und der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. 06. 2013 (BGBl. I S. 1548). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch das Ge- setz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Zulässig sind Gewerbebetriebe und öffentliche Betriebe, die das Wohnen nicht we- sentlich stören, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Anlagen für sportliche Zwecke, Ausnahmsweise können zugelassen werden Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Be- triebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Nicht zulässig sind Lagerhäuser und Lagerplätze, Tankstellen, Vergnügungsstätten, Bordelle bordellartige Betriebe, Etablissements der gewerblichen Woh- nungsprostitution und alle anderen Arten des Sexgewerbes. Betriebe des Einzelhandels, ausgenommen Läden zur Versorgung des Gebiets mit überwiegend nahversorgungsrelevanten Sortimenten. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 - 4 - 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Geschoßflächenzahl (GFZ) Bei der Ermittlung der Geschoßfläche bleiben die Flächen von Garagenge- schossen und Flächen von Stellplätzen und ihren Zufahrten in Vollgeschossen unberücksichtigt. 2.2 Bezugshöhe (BZH) Die Wandhöhen sind auf die im zeichnerischen Teil festgesetzte Bezugshöhe BZH (in Meter über Normalhöhennull) zu beziehen. 2.3 Wandhöhe (WH) Die Wandhöhe WH ist das Maß zwischen der BZH und Oberkante Flachdach bzw. Attika. Die maximal zulässige Wandhöhe (WH) ist im zeichnerischen Teil festgesetzt. Die tatsächliche WH darf von technisch notwendigen Dachaufbauten (z.B. Aufzugsüberfahrten, Lüftungsanlagen, eingehausten technische Anlagen und Klimageräten, etc.) um maximal 3,50 m überschritten werden. 2.4 Zulässige Höhe sonstiger baulicher Anlagen Sonstige bauliche Anlagen im Geltungsbereich westlich der Alten Karlsruher Straße dürfen eine maximale Höhe von 26,50 m, östlich der Alten Karlsruher Straße von 24,00 m - bezogen auf die BZH - nicht überschreiten. Ausnahmsweise darf die zulässige Höhe sonstiger baulicher Anlagen durch Kamine überschritten werden, wenn nachgewiesen wird, dass dies für eine schadlose Ableitung der Abluft erforderlich ist. 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 3.1 Abweichende Bauweise In der abweichenden Bauweise sind Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Eine Längenbeschränkung für Gebäude besteht nicht. 3.2 Überbaubare Grundstücksflächen Unterirdische bauliche Anlagen dürfen die festgesetzten Baugrenzen bis zu 3,50 m überschreiten. 4. Stellplätze und Garagen, Carports Innerhalb von Baugrenzen sind Stellplätze nur in Gebäuden zulässig. Abwei- chend hiervon sind auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen „ST1“ Stellplätze ohne Einhausung zulässig. Außerhalb von Baugrenzen sind nur nicht eingehauste Stellplätze auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen „ST2“ zulässig. Einzelne Garagen / Carports sind unzulässig. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 - 5 - 5. Nebenanlagen Nebenanlagen - ausgenommen der erforderlichen Zugänge und Zufahrten - sind nur innerhalb der im zeichnerischen Teil festgesetzten überbaubaren Flä- chen und innerhalb der Flächen für Nebenanlagen zulässig. Technische Einrichtungen und Versorgungsanlagen i.S.v. § 14 Abs. 2 BauN- VO (z.B. Kabelschränke, etc.) sind auch außerhalb überbaubarer Flächen zu- lässig. 6. Grünordnerische Festsetzungen 6.1 Flächen mit Pflanzerhaltung Die Feldhecke mit Bäumen auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flä- chen mit Pflanzerhaltung ist dauerhaft zu sichern. Abgängige Exemplare sind durch Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern für Freiflächen gemäß Ar- tenverwendungsliste zu ersetzen. 6.2 Dachbegrünung Die Dachflächen von Gebäuden östlich der Alten Karlsruher Straße sind zu mindestens 45 % extensiv mit einem artenreichen trockenen Extensivrasen zu begrünen. Die Substratstärke muss eine Stärke von mindestens 15 cm auf- weisen. Die Dachflächen von Gebäuden westlich der Alten Karlsruher Straße sind zu mindestens 80 % intensiv zu begrünen. Es sind Wiesenflächen aus autoch- thonem Saatgut, bestehend aus in Karlsruhe heimischen Arten, anzulegen. Die Wiesenflächen sind mit mindestens 25 Obstbäumen (Hoch- und Halb- stämme) mit einem Stammumfang von mindestens 14 - 16 cm zu bepflanzen. Es sind mindestens vier verschiedene Obstsorten und verschiedene Sorten innerhalb einer Art zu pflanzen. Die Substratstärke muss im Bereich der Baumpflanzungen eine Stärke von mindestens 60 cm (zuzüglich einer Draina- geschicht von 30 cm), im Bereich der Wiesenflächen von mindestens 20 cm aufweisen. 6.3 Dächer von Tiefgaragen und Innenhöfe Die nicht überbauten Dachflächen von Tiefgaragen und die Innenhöfe von Gebäuden sind mindestens zu 50% mit Stauden, Gräsern, Einzelsträuchern und Bäumen als Grünfläche anzulegen. Die Substratstärke von Tiefgaragen- dächern muss mindestens 30 cm, im Bereich der Baumpflanzungen mindes- tens 60 cm betragen. 6.4 Gestaltung der Freiflächen Zur Begrünung der Freiflächen um die Gebäude sind mindestens 50 % ein- heimische, standortgerechte Arten (Stauden, Gräser, Sträucher) aus regiona- ler Herkunft zu verwenden. Es sind Sträucher für Freiflächen gemäß Arten- verwendungsliste zu pflanzen. Auf den Freiflächen westlich der Alten Karlsruher Straße sind mindestens 50 Bäume für Freiflächen, auf den Freiflächen östlich der Alten Karlsruher BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 - 6 - Straße mindestens 7 Bäume für Freiflächen gemäß Artenverwendungsliste aus regionaler Herkunft zu pflanzen (Stammumfang der Bäume: 16 – 18 cm). 6.5 Gestaltung von Flächen für die Feuerwehr Flächen für die Feuerwehr sind als Schotterrasen mit Ansaat einer geeigneten artenreichen Wildkräutermischung aus regionaler Herkunft mit mehr als 30 in Karlsruhe heimischen Arten anzulegen. 6.6 Anlage eines Teichs Es ist ein Teich mit einer Fläche von ca. 590 m² mit unterschiedlich tiefen Ge- wässerbereichen anzulegen und mindestens 50 % der Ufer mit Arten der feuchten Hochstaudenflur und Sträuchern für Freiflächen (s. 6.10) sowie mit Tauch- und Schwimmblattvegetation zu bepflanzen. Es sind einheimische, standortgerechte Arten aus regionaler Herkunft zu verwenden. 6.7 Gestaltung der privaten Pkw-Stellplätze Private ebenerdige Pkw-Stellplätze im Freien sind - soweit keine Gefahr des Eintrags wassergefährdender Stoffe besteht und es aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht anders geboten ist - mit wasserdurchlässiger Ober- fläche herzustellen und mit einem Baum je fünf Stellplätzen zu übergrünen. Die Größe der offenen Baumscheiben beträgt mindestens 10 m². Innerhalb überbaubarer Flächen sind auch Bäume in Pflanzkübeln zulässig. Die Anzahl der für die Übergrünung der Stellplätze gepflanzten Bäume kann auf die An- zahl der zu pflanzenden Bäume auf den Freiflächen angerechnet werden. 6.8 Gestaltung der Verkehrsflächen Zur Begrünung der Verkehrsgrünflächen sind mindestens 50 % einheimische, standortgerechte Arten (Stauden, Gräser, Sträucher) aus regionaler Herkunft zu verwenden. Es sind Sträucher für Freiflächen und mindestens 15 Bäume für Freiflächen gemäß Artenverwendungsliste aus regionaler Herkunft zu pflanzen. Für die Bäume sind offene Baumscheiben von mind. 10 m² sowie eine mit Substrat nach FLL zu verfüllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m³ Größe und einer Tiefe von 1,50 m vorzusehen. Eine teilweise Überbauung der offenen Baumscheibe ist möglich, wenn der zu überbauende Teil der Baum- pflanzgrube mit verdichtbarem Baumsubstrat verfüllt wird. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich Belüftungsrohre vorzusehen. Der Stammumfang hat 20 – 25 cm Umfang zu betragen, die Bäume sind mit einem Dreibock und Arbo-Flex Stammschutzfarbe zu versehen. 6.9 Gestaltung des Tiefentalgrabens Der verdohlte Tiefentalgraben ist zu öffnen und entsprechend der Festsetzun- gen im zeichnerischen Teil an den östlichen Rand des Grundstücks zu verle- gen (Ausführung gemäß Wasserrechtsverfahren). Die Ufer sind mit einheimischen, standortgerechten Arten der feuchten Hoch- staudenflur gemäß Artenverwendungsliste zu bepflanzen. Die Bepflanzung soll punktuell erfolgen, so dass auch offene Abschnitte bestehen bleiben, auf denen eine natürliche Sukzession stattfinden kann. Am östlichen Grabenufer des geöffneten Tiefentalgrabens sind zur Beschattung des Gewässers min- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 - 7 - destens 25 Bäume für den geöffneten Tiefentalgraben gemäß Artenverwen- dungsliste aus regionaler Herkunft zu pflanzen (Stammumfang 16 - 18 cm). Der Mindestabstand zur Nachbargrenze beträgt 1.50 m. Weiden sind als Steckhölzer aus der Umgebung (Kinzig-Murg-Rinne) zu pflanzen. Das westli- che Ufer bleibt zur Grabenunterhaltung frei von Gehölzen. Zur Begrünung der übrigen öffentlichen Grünflächen sind mindestens 50 % einheimische, standortgerechte Arten (Stauden, Gräser, Sträucher) aus regio- naler Herkunft zu pflanzen (Sträucher für Freiflächen gemäß Artenverwen- dungsliste). 6.10 Artenverwendungsliste Sträucher für Freiflächen Roter Hartriegel (Cornus sanguineum), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna und C. laevigata) Ge- wöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Faulbaum (Frangula al- nus), Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Echte Hunds- Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Bäume für Freiflächen Stiel-Eiche (Quercus robur), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zitterpappel (Populus tremu- la), Silber-Pappel (Populus alba), Silber-Weide (Salix alba), Purpur-Weide (Salix purpurea), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) und Winter-Linde (Tilia cordata). Arten der feuchten Hochstaudenflur Mädesüß (Filipendula ulmaria), Echter Baldrian (Valeriana officinalis), Sumpf- Storchschnabel (Geranium palustre), Gewöhnliche Pestwurz (Petasites hybri- dus), Rossminze (Mentha longifolia) und Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbia palust- ris), Sumpf-Ziest (Stachys palustris), Gewöhnlicher Wasserdost (Eupatorium cannabinum), Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), Gewöhnli- cher Blutweiderich (Lythrum salicaria), Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia), Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum), Echter Beinwell (Symphytum officinale), Geflügelte Braunwurz (Scrophularia umbrosa), Krause Distel (Carduus crispus), Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica), Wald- Storchschnabel (Geranium sylvaticum), Weiße Pestwurz (Petasites albus), Kohl-Kratzdistel (Cirsium oleraceum), Knolliger Kälberkropf (Chaerophyllum bulbosum). Bäume für den geöffneten Tiefentalgraben Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Silber-Weide (Salix alba), Purpur-Weide (Salix purpurea), Sal-Weide (Salix caprea), Mandel-Weide (Salix triandra) und Korb- Weide (Salix viminalis). BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 - 8 - 7. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na- tur und Landschaft Vermeidungsmaßnahme Im Außenbereich sind insektenfreundliche Lampen mit geringer Anlockwirkung zu verwenden, beispielsweise mit LED-Leuchtmitteln. Externe Kompensationsmaßnahmen Das verbleibende Kompensationsdefizit bei den Schutzgütern Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf von (im Endausbau insgesamt 7.213,20 Wertpunkten nach dem Karlsruher Modell) ist gemäß Umweltbericht (Spang. Fischer. Natzschka. GmbH / Walldorf / 2015) durch die naturnahe Umgestal- tung der Alb nördlich von Karlsruhe innerhalb des Gewässerabschnitts 3+787 bis 4+390 sowie durch das Pflanzung von 15 Eschen am offenen Tiefental- graben zu kompensieren. Gemäß Lageplan (siehe Planzeichnung) hat die Maßnahme an der Alb die Entfernung der Sohlbefestigung und die naturnahe Umgestaltung der Alb zu umfassen. Es sind Strömungslenker wie Kies - Schnellen, Raubäume und Buhnen einzubauen sowie Sandsteinschüttungen und Kiesflächen anzulegen. In Teilbereichen sind kleinräumige Uferstrukturen und Schilfzonen herzustel- len. Steilufer sind mit Pappelstämmen zu befestigen und Faschinenwalzen einzubringen, die mit Weiden oder Röhricht bepflanzt werden. Außerdem sind einheimische, standorttypische Gehölze aus regionaler Herkunft zu pflanzen. Östlich der nach Norden verlängerten Pfarrer-Blink-Straße sind mittig zwi- schen dem Wegrand und der Böschungsoberkante 15 Straßenbäume (Eschen, Stammumfang 20-25 cm) zu pflanzen und zwar am Grabenabschnitt zwischen der Öffnung des Tiefentalgrabens im Süden und der Steinernen Brücke im Norden. Der Abstand der Bäume untereinander beträgt 10 m, ver- einzelt vorhandene Pappeln sind zu erhalten und im Pflanzschema zu berück- sichtigen. Die Ausgleichsmaßnahmen wurden für den geplanten Endausbau- zustand ermittelt. Es ist im Baugenehmigungsverfahren des jeweiligen Bauab- schnittes zu prüfen, dass der tatsächlich verursachte Eingriff ausgeglichen ist. 8. Schallschutz Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind unter Berücksichtigung der Raumarten und Nutzungen die nach Tabelle 8 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 1989) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzu- halten. Die Schallschutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpe- gelbereich nach den Tabellen 9 und 10 der DIN 4109 und der VDI Richtli- nie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster- und Wandgrößen aus den im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Lärmpegelbereichen. Für Räume mit Schlaf- oder Aufenthaltsnutzung sind ab dem Lärmpegelbereich IV Lüf- tungsanlagen mit geringem Eigengeräusch vorzusehen. Ausnahme: Sofern für die einzelnen Gebäudefronten im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch abschir- mende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend gerin- gere Schalldämmmaße berücksichtigt werden. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 - 9 - Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, VDI 4100 und VDI 2719 „Schall- dämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ liegen beim Stadt- planungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstr. 7, 1. OG, Zimmer 113/114, 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienst- stunden eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth-Verlag, Ber- lin). 9. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Flächen (A), die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Lei- tungsträger und der Stadt Karlsruhe zu sichern sind Die im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzten Flächen sind mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der jeweiligen Leitungsträger und der Stadt Karlsruhe zu belasten. Die Flächen für Geh- Fahr- und Leitungsrech- te sind von jeglicher baulichen Nutzung und von der Nutzung als Lagerfläche frei zu halten. Bei der Anpflanzung von Bäumen ist ein Abstand von 3,50 m von der Leitungsachse einzuhalten. Ausnahmsweise sind Überbauungen in Absprache mit den Leitungsträgern möglich. Baumpflanzungen sind nur in Absprache mit den Leitungsträgern möglich, wenn die Abstände gemäß dem „Merkblatt für Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ beachtet werden. Außerdem muss eine ggf. erforderliche Befahrbarkeit gewährleistet sein. Fläche (B), die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt Karlsruhe zu sichern ist Die im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzte Fläche ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Stadt Karlsruhe zu belasten. Die Fläche ist gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen an die Umlegung und Öffnung des Tiefentalgrabens zu gestalten. Im Falle einer Überflutung des geöffneten Tiefentalgrabens ist eine Notentlastung über diese Fläche zur Alten Karlsruher Straße hin in das städtische Kanalnetz sicher zu stellen. Bauliche Anlagen sind hier nur in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe möglich. Fläche (C), die mit Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu sichern ist Die im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzte Fläche ist mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 - 10 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind begrünte Flachdächer. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Dachaufbauten haben zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachatti- ka) überschreiten (X ≥ Z; s. Beispielskizze). Abb. 1: Beispielskizze Mindestabstand der Dachaufbauten zu Außenfassaden 2. Werbeanlagen Werbeanlagen sind auf den Baugrundstücken nur am Ort der Leistung am Gebäude, bis zur maximal festgesetzten Wandhöhe, nicht in der Vorgartenzo- ne und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 1 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und der- gleichen) bis zu einer Fläche von 2 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Ausnahmen von den Bauvorschriften zu Werbeanlagen können zugelassen werden, wenn ein ganzheitliches Werbeanlagenkonzept im Einvernehmen mit der Stadt erstellt und in einem städtebaulichen Vertrag fixiert wird. 3. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze 3.1 Einfriedigungen Als Einfriedungen sind nur Heckenpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen zulässig, in die ein maximal 2,00 m hohes Drahtgeflecht eingezogen werden kann. Zusätzlich zu im zeichnerischen Teil festgesetzten Stützmauern sind im Gel- tungsbereich Mauern bis 1,00 m Höhe zulässig. Maßgeblich ist die durch- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Fassung vom: 05.02.2015 - 11 - schnittliche Geländehöhe des tiefer liegenden Grundstücks(teils) entlang der Mauer. Entlang der Alten Karlsruher Straße sind Mauern als Einfriedungen unzulässig. Ausnahmen von den Bauvorschriften zu Einfriedungen können zugelassen werden, wenn ein ganzheitliches Konzept im Einvernehmen mit der Stadt er- stellt und in einem städtebaulichen Vertrag fixiert wird. 3.2 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist, oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen. 4. Außenantennen Außenantennen (für Rundfunk, Satelliten- und Handyempfang, etc.) haben zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten. An den Fassaden sind Außenantennen unzulässig. Repeater für den Handyemp- fang sind zusätzlich an Kaminen bis zu Höhe des Kamines zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. III. Nachrichtliche Übernahmen 1. Wasserschutzgebiet Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III B des Wasserwerks Hardtwald (WSG-Nr. 212010). Die entsprechenden Vorgaben sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu beachten. Karlsruhe, den 22.05.2013 Fassung vom: 05.02.2015 Prof. Dr. Anke Karmann – Woessner
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Anlage zum Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung", Karlsruhe-Durlach Umweltbericht Auftraggeber: dm-drogerie markt GmbH + Co. KG Carl-Metz-Straße 1 76185 Karlsruhe Tel.: 07 21 / 55 92 0 Fax: 07 21 / 55 22 13 Projektleitung: Dr. Werner Dieter Spang (Dipl.-Geogr., Beratender Ingenieur) Projektbearbeitung: Kerstin Langewiesche (Dipl.-Ing. (FH) Landespflege) Christiane Eble (Dipl.-Geoökol.) Walldorf, 05.02.2015 dm-drogerie markt GmbH + Co. KG Altrottstraße 26 Carl-Metz-Straße 1 69190 Walldorf 76185 Karlsruhe Tel.: 0 62 27 / 83 26 - 0 Tel.: 07 21 / 55 92 0 Fax: 0 62 27 / 83 26 - 20 Fax: 07 21 / 55 22 13 info@sfn-planer.de ServiceCenter@dm.de www.sfn-planer.de www.dm.de 5 Inhalt 1 Einleitung ................................................................................................................. 7 1.1 Veranlassung ............................................................................................................ 7 1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans "Südwestliche Untermühlsiedlung" ............... 8 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen ............................ 9 2.1 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................ 9 2.2 Relevante Fachpläne .............................................................................................. 11 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................ 13 3.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands ............................................ 14 3.1.1 Pflanzen .................................................................................................................. 14 3.1.2 Tiere ........................................................................................................................ 22 3.1.3 Biologische Vielfalt .................................................................................................. 34 3.1.4 Boden ...................................................................................................................... 35 3.1.5 Wasser .................................................................................................................... 37 3.1.6 Klima und Luft ......................................................................................................... 37 3.1.7 Landschaftsbild ....................................................................................................... 39 3.1.8 Menschen ................................................................................................................ 39 3.1.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ........................................................................ 39 3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ............................................................................................................. 40 3.2.1 Pflanzen .................................................................................................................. 46 3.2.2 Tiere ........................................................................................................................ 46 3.2.3 Boden ...................................................................................................................... 49 3.2.4 Wasser .................................................................................................................... 50 3.2.5 Klima und Luft ......................................................................................................... 51 3.2.6 Landschaft ............................................................................................................... 54 3.2.7 Menschen ................................................................................................................ 54 6 3.2.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ........................................................................ 56 3.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ..................................................... 57 3.2.10 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ...................................................................................... 57 3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung ............................................................................................................. 61 3.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..................................................................... 61 4 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung ....................................................................... 63 5 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Vorhabens auf die Umwelt ................................................... 65 6 Zusammenfassung ............................................................................................... 67 7 Literatur .................................................................................................................. 69 8 Anhang ................................................................................................................... 71 1 Einleitung 7 1 Einleitung 1.1 Veranlassung Die Durlacher Allee ist die wichtigste Verbindungsachse zwischen dem Stadt- zentrum Karlsruhe und dem Stadtteilzentrum Durlach. Über die Durlacher Allee verlaufen nicht nur überörtliche und stadtinterne KFZ-Verkehre, sondern auch wichtige Straßen- bahnlinien, beidseitige Radwege des städtischen Radwege-Hauptnetzes und begleitende Gehwege. Den an dieser wichtigen Verkehrsachse gelegenen Flächen kommt hohe städtebauliche Bedeutung zu, was schon lange Gegenstand planerischer Überlegungen ist. Eines der Entwicklungspotenziale entlang dieser Achse liegt zwischen der Autobahn A5 und der Untermühlsiedlung am Rande des Stadtteils Durlach. Es handelt sich um eine ca. 5,95 ha große, weitgehend unbebaute Grundstücksfläche in städtischem Eigentum, die von der Alten Karlsruher Straße in einen westlich und einen östlichen Abschnitt geteilt werden. Die zentrale und Richtung Autobahn auch öffentlichkeitswirksame Lage des Are- als mit seinen ausgezeichneten Erschließungsbedingungen eignet sich bestens für eine hochwertige, repräsentative gewerbliche Bebauung (GSA 2015a). Aufgrund der guten Standortvoraussetzungen besteht das Interesse der dm-Dro- geriemarktkette, auf dem betreffenden Areal den Neubau der Firmenzentrale zu errichten. Bisher sind die verschiedenen Unternehmensbereiche der Firma aufgrund des stetigen Unternehmenswachstums auf mittlerweile acht Zentralstandorte innerhalb Karlsruhes verteilt worden. Mit der Realisierung eines Neubaus sollen alle Unternehmensbereiche zusammengeführt, die betrieblichen Abläufe optimiert, vorhandene Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden (GSA 2015a). Die auf dem Areal an der Durlacher Allee in Betracht kommende Ansiedlung war Gegenstand eines vorausgegangenen Planungswettbewerbs. Ziel der Auslobung war die Planung eines nachhaltigen, energieeffizienten und ökologisch hochwertigen Gebäudes mit signifikanter Architektur. Die im Siegerbeitrag entwickelte Konzeption ist Grundlage der geplanten baulichen Umsetzung (GSA 2015a). Als bauplanungsrechtliche Grundlage einer gewerblichen Ansiedlung an der Dur- lacher Allee und zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Auf- stellung eines Bebauungsplans erforderlich (GSA 2015a). Nach § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswir- kungen ermittelt werden. Sie werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Dabei sind die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a zu berücksichtigen. Eine Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes erfolgt in Kapitel 2. 1 Einleitung 8 1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans "Südwestliche Untermühlsied- lung" Das künftige Verwaltungsgebäude wird auf den Flächen östlich der Karlsruher Straße errichtet, während der westliche Bereich in überwiegendem Umfang der Bereit- stellung von Parkgeschossen vorbehalten bleibt. Neben der Parkierung sollen westlich der Karlsruher Straße ein im raumordnerischen Sinn kleinflächiger Drogeriemarkt, eine Fahrradparkanlage und gegebenenfalls Dienstleistungsangebote wie z.B. eine Kinder- tagesstätte eine Arztpraxis entstehen. Der Dachbereich der Parkgeschosse wird intensiv übergrünt und landschaftliche gestaltet, daher die Bezeichnung "Grüner Hügel" (GSA 2015a). Bei dem Verwaltungstrakt handelt es sich um ein Gebäude, bei dem die Büro- flächen im ersten Bauabschnitt um eine Abfolge von acht Innenhöfen gruppiert werden. Die wabenförmige Struktur kann in südliche und nördliche Richtung um weitere vier Höfe erweitert werden. Die Gebäudehöhen werden differenziert: Der Haupttrakt ist vierge- schossig geplant. Im Osten, Richtung Untermühlsiedlung, bleibt das Gebäude dreige- schossig. Im Abschnitt zwischen dem Verwaltungsgebäude und der Siedlung wird der Tiefentalgraben freigelegt und naturnah gestaltet (GSA 2015a). Im dm-Hauptsitz werden im ersten Bauabschnitt ca. 1.500 Mitarbeiter/innen tätig sein und im Endausbau ca. 2.500. Im Endausbau werden ca. 1.000 Stellplätze zur Verfü- gung stehen (GSA 2015a). Zwischen dem Verwaltungstrakt und dem Gebäudetrakt westlich der Alten Karls- ruher Straße entsteht eine repräsentative Platzanlage. Die Straße bleibt in öffentlichem Eigentum und wird von einer Überdachung des Verbindungswegs zwischen den beiden Gebäudeanlagen überspannt. Für Straße und Platz ist eine durchgehende Gestaltung der Oberflächen vorgesehen, wobei der Verlauf der Straßenführung deutlich erkennbar blei- ben soll. Die Konzeption erfordert eine Verkürzung der Rampenlänge zur Durlacher Allee (GSA 2015a). Als Nutzungsart wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgelegt mit ei- ner Grundflächenzahl von 0,8. Dies entspricht den Obergrenzen des § 17 BauNVO. Zu- lässig sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Gewerbebetriebe und öffentliche Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören sowie Anlagen für sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebs- inhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zugelassen werden (GSA 2015a). 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen 9 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen Die folgende Darstellung beschränkt sich gemäß Anlage zum BauGB auf diejeni- gen gesetzlichen und planerischen Grundlagen beziehungsweise deren Ziele des Um- weltschutzes, die für den Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung" von Bedeu- tung sind. 2.1 Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Die im BauGB genannten und zu berücksichtigenden Belange des Umweltschut- zes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind im vorliegenden Fall die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir- kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbeson- dere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes (§ 1 (6) Nr. 7 BauGB). Zu berücksichtigen sind außerdem die Belange der Freizeit und Erholung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 (6) Nr. 3 und 5 BauGB). Nach § 1a (2) BauGB soll mit Grund und Boden schonend umgegangen werden, die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnnutzungen genutzte Flächen dürfen nur im notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden (§ 1a (2) BauGB). Die Vermeidung und der Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen nach § 1 (6) Nr. 7a be- zeichneten Bestandteilen sind in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 1a (3) BauGB). 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine Verordnungen (BImSchV), Verwaltungsvorschriften (VwV) und Technischen Anleitungen (TA) Im BImSchG ist der Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelt- einwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich der Entstehung von Immissio- nen geregelt. Dabei sind im Rahmen der vorliegenden Planung insbesondere folgende Verordnungen und Verwaltungsvorschriften relevant: TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft), TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), 1. BImSchV (Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen) sowie VwV zur 1. BImSchV, 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung), 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft), 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung). Im Zusammenhang mit dem Lärmschutz sind ferner die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) und die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) relevant. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz Baden- Württemberg (LNatschG) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generatio- nen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Rege- nerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Land- schaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (§ 1 (1) BNatschG). Daneben sind die Belange des Arten- und Biotopschutzes zu berücksichtigen. 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen 11 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundes-Bodenschutz- und Alt- lastenverordnung (BBodSchV) Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodeneinwirkungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (§ 1 BBodSchG). Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz Baden-Württemberg Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestanteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG). Das Gesetz gilt für Oberflächengewässer und das Grundwasser beziehungsweise Teile dieser Gewässer. 2.2 Relevante Fachpläne In der Raumnutzungskarte des Regionalplans Mittlerer Oberrhein von 2003 ist die Fläche des Bebauungsplans als "Regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Sied- lungserweiterung" ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan Karlsruhe von 2010 weist den Bereich des Unter- suchungsgebiets westlich der Straße "Alte Karlsruher Straße" als "Gewerbliche Baufläche (Planung)", den Bereich östlich der Straße als "Gemischte Baufläche (Planung)" aus. Im Norden schließt sich eine Sonderbaufläche des Bundes an, auf der sich das Bundesauto- bahnpolizeirevier Karlsruhe befindet. Im Osten bestehen Wohnbauflächen, im Süden be- findet sich die Durlacher Allee und im Westen die Bundesautobahn A5. Das Untersuchungsgebiet liegt im Wasserschutzgebiet Hardtwald IIIB, WSG.-Nr. 212010 (STADT KARLSRUHE 2006a). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 13 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Es wird zunächst der derzeitige Zustand der Umwelt im Geltungsbereich des Be- bauungsplans betrachtet. Anschließend werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Menschen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen allen genannten Schutzgütern beschrieben und bewertet. Das Untersuchungsgebiet für die Schutzgüter Pflanzen, Boden, Wasser, Land- schaft und Menschen umfasst den ca. 5,95 ha großen Geltungsbereich des Bebauungs- plans "Südwestliche Untermühlsiedlung". Abbildung 3-1. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Südwestliche Untermühlsiedlung" beziehungsweise des Untersuchungsgebiets für das Schutzgut Tiere. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 14 Bezüglich des Schutzguts Tiere wurde das Untersuchungsgebiet weiter gefasst (insgesamt 8,3 ha) und angrenzende Strukturen, wie Gehölze, Böschungsbereiche und Gärten, in die Bestandserfassung miteinbezogen (siehe Abbildung 3-1), um gegebenen- falls vorhandene unbesetzte Lebensräume europäischer Vogelarten im räumlichen Zu- sammenhang mit dem Planungsgebiet feststellen beziehungsweise vorhabensbedingte Störungen der planungsrelevanten Arten in unmittelbar angrenzenden Habitaten ermitteln zu können. Für die Untersuchungen bezüglich des Schutzguts Klima und Luft wurden angren- zende Bereiche des Planungsgebiets miteinbezogen (ÖKOPLANA 2013). 3.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands 3.1.1 Pflanzen Methodik Die Biotoptypen innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden am 16.05.2013 auf Grundlage des Biotoptypenschlüssels des Landes Baden-Württemberg (LUBW 2009) flächendeckend erfasst. Ergebnisse Das Untersuchungsgebiet wird von Ackerflächen sowie umgebenden Gehölzbioto- pen geprägt. Bei der folgenden Bestandsbeschreibung ist jeweils der Biotoptypen-Code des Biotoptypenschlüssels des Landes Baden-Württemberg in Klammern angegeben. Die Biotoptypen sind in Plan 3.1-1 dargestellt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 15 Abbildung 3.1-1. Die Straße "Alte Karlsruher Straße teilt das Untersuchungsgebiet in die Teilge- biete West und Ost. Blick Richtung Süden (Aufnahme: 16.05.2013). Äcker 3,18 ha des Untersuchungsgebiets werden von Äckern (37.10) eingenommen. Sie liegen östlich und westlich der Straße "Alte Karlsruher Straße", die das Untersuchungs- gebiet in zwei Bereiche teilt (Teilbereich West und Ost) und waren im Untersuchungsjahr mit einer Grünlandeinsaat bestanden. An der Artenzusammensetzung beteiligt sind insbesondere Luzerne (Medicago sa- tiva), Steinklee (Melilotus spec.), Inkarnat-Klee (Trifolium incarnatum) und verschiedene andere Klee-Arten sowie weitere Arten aus der Unterfamilie der Schmetterlingsblütler (Faboideae), zum Beispiel Platterbse (Lathyrus spec.). In beide Ackerflächen sind Dominanzbestände des Staudenknöterichs (Reynoutria spec.) eingestreut. Sie wurden als Staudenknöterich-Bestand (35.36) kartiert. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 16 Abbildung 3.1-2. Blick auf die Ackerfläche mit Grünlandeinsaat im Teilbereich West sowie die an- grenzende Feldhecke entlang der Autobahnauffahrt (Aufnahme: 29.04.2013). Saumvegetation Am Rand der Ackerflächen, insbesondere am Rand der Ackerfläche im Teilbereich Ost, sowie entlang der Straße "Alte Karlsruher Straße", ist Saumvegetation vorhanden. Es handelt sich größtenteils um nitrophytische Saumvegetation (35.11). Die Bestände werden hauptsächlich von Obergräsern, wie Gewöhnlichem Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Gewöhnlichem Rispengras (Poa trivialis), Gewöhnlichem Knäuelgras (Dactylis glomerata) und Tauber Trespe (Bromus sterilis) gebildet. Nur vereinzelt kommen Kräuter, wie Zaun-Wicke (Vicia sepium), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Kratzdisteln (Cirsium spec.) und Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphon- dylium) vor. Im östlichen Rand des Untersuchungsgebiets ist die Saumvegetation in einem Teilbereich arten- und blütenreicher. Sie kann dem Biotoptyp mesophytische Saumve- getation (35.12) zugeordnet werden. Kennzeichnende Arten sind Acker-Vergissmeinnicht (Myosotis arvensis), Wilde Möhre (Daucus carota), Kriechendes Fingerkraut (Potentilla reptans), Zaun-Wicke (Vicia sepium), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Wiesen- Labkraut (Galium mollugo), Gundermann (Glechoma hederacea), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium), Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis), Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Gewöhn- 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 17 liches Knäuelgras (Dactylis glomerata). Stellenweise treten Weiße Taubnessel (Lamium album) und Echter Beinwell (Symphytum officinale) hinzu. Die Saumvegetation ist teilweise mit Brombeere (Rubus fruticosus agg.) und Großer Brennnessel (Urtica dioica) durchsetzt. Am südlichen Rand der östlichen Acker- fläche geht sie in einen Brennnessel-Bestand (35.31) über. Abbildung 3.1-3. Blick auf die Ackerfläche mit Grünlandeinsaat sowie angrenzender Saumvege- tation im Teilgebiet Ost. Blick Richtung Süden (Aufnahme: 29.04.2013). Wiesen Am südöstlichen Rand des Untersuchungsgebiets befindet sich eine Fettwiese mittlerer Standorte (33.41). Häufig vorkommende Arten sind Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Kriechender Günsel (Ajuga reptans), Zaun-Wicke, Echter Beinwell (Symphytum officinale), Kratzdisteln, Große Brennnessel, Gewöhnlicher Glatthafer, Ge- wöhnliches Rispengras und Gewöhnliches Knäuelgras. Innerhalb der Wiese liegt ein Spielplatz, der dem Grünlandbiotoptyp Trittpflanzen- bestand (33.71) zugeordnet werden kann. Der Bestand setzt sich überwiegend aus Spitz- Wegerich (Plantago lanceolata), Gänseblümchen (Bellis perennis) und Kriechendem Günsel (Ajuga reptans) zusammen. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 18 Östlich der Straße "Alte Karlsruher Straße" am südlichen Rand des Unter- suchungsgebiets befindet sich ein Bolzplatz, der ebenfalls als Trittpflanzenbestand kartiert wurde. Kennzeichnende Pflanzenarten des Bestands sind Einjähriges Rispengras (Poa annua) und Weiß-Klee (Trifolium repens). Der Bolzplatz wird auf allen Seiten von einem Streifen Fettwiese mittlerer Standorte umgeben. Im Teilbereich West befinden sich weitere kleine Bereiche mit Fettwiese mittlerer Standorte im Randbereich eines Parkplatzes zwischen der Straße "Alte Karlsruher Straße" und der Auffahrt zur Durchlacher Allee. Gehölzbiotope Ein Großteil des Teilbereichs West wird von Gehölzbiotopen eingenommen. Die Ackerfläche ist hier fast überall von Feldhecken mittlerer Standorte (41.22) umgeben. Nur im Nordosten wird die Ackerfläche stattdessen von Saumvegetation begrenzt. Im Westen, entlang der Autobahnauffahrt, erreicht die Feldhecke eine Breite von bis zu 40 m. Sie besteht aus Gewöhnlicher Robinie (Robinia pseudoacacia), Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Weiden (Salix spec.), Gewöhnlicher Traubenkirsche (Prunus padus), und Zitterpappel (Populus tremula). Am östlichen Rand der Ackerfläche setzt sich die Feldhecke aus Rotem Hartriegel, Brombeere, Schwarzem Holunder (Sambucus nigra), Gewöhnlichem Liguster (Ligustrum vulgare), Eingriffligem Weißdorn (Crataegus monogyna), Rosengewächsen der Gattun- gen Prunus spec. und Rosa spec. sowie kleinen Bäumen des Berg-Ahorns und der Ech- ten Walnuss (Juglans regia) zusammen. Am östlichen Rand der Feldhecke entlang der Auffahrt zur Durchlacher Allee befindet sich eine Baumreihe (45.12) aus Ahornblättriger Platane (Platanus × acerifolia). Am Parkplatz zwischen der Straße "Alte Karlsruher Straße" und der Auffahrt zur Durchlacher Allee besteht die Feldhecke aus Spitz-Ahorn, Berg-Ahorn, Rosengewächsen der Gattungen Prunus spec. und Rosa spec., Gewöhnlichem Liguster, Brombeere und Rotem Hartriegel. Innerhalb der Ackerfläche im Teilbereich West befinden sich drei Feldgehölze so- wie eine als Einzelbaum (45.30) kartierte Stiel-Eiche (Quercus robur). Das nördlichste und größte Feldgehölz wird aus den Gehölzarten Echte Walnuss, Schwarzer Holunder, Eingriffliger Weißdorn, Brombeere und Roter Hartriegel gebildet. Die Krautschicht besteht hauptsächlich aus Kletten-Labkraut (Galium aparine). Das Feldgehölz am östlichen Rand der Ackerfläche, in Nähe der Straße "Alte Karls- ruher Straße", besteht in der Baumschicht aus Eschen-Ahorn (Acer negundo), Euro- päischer Eibe (Taxus baccata), Schwarzem Holunder, Rotem Hartriegel und Brombeere. In der Krautschicht überwiegen Große Brennnessel und Zaun-Wicke. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 19 Abbildung 3.1-4. Ackerfläche, Feldhecke und Feldgehölze im Teilgebiet West (Aufnahme: 10.07.2013). Das südlichste Feldgehölz setzt sich aus Berg-Ahorn, Eschen-Ahorn, Eingriffligem Weißdorn, Brombeere, Rotem Hartriegel, Rosengewächsen der Gattung Rosa spec. und Europäischem Pfaffenhütchen zusammen. Weitere Baumreihen aus verschiedenen Gehölzen, wie zum Beispiel Robinien, Pappeln und Weiden, stehen beidseits der Straße "Alte Karlsruher Straße". Auf dem Parkplatz zwischen der Straße "Alte Karlsruher Straße" und der Auffahrt zur Durchlacher Allee befinden sich einige Einzelbäume. Im Teilbereich Ost befindet sich westlich des Bolzplatzes entlang der Straße "Alte Karlsruher Straße" eine Feldhecke mittlerer Standorte aus Rotem Hartriegel, Feld-Ahorn (Acer campestre), Spitz-Ahorn, Gewöhnlichem Liguster und Weiden. Südlich des Bolzplatzes grenzt ein Gebüsch mittlerer Standorte an, das aus Schwarzem Holunder und Rotem Hartriegel besteht. Auf dem Spielplatz im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebiets wächst ein Feldgehölz (41.10) aus Vogel-Kirsche, Berg-Ahorn, Eingriffligem Weißdorn, Rotem Hart- riegel und Liguster. Nördlich davon befindet sich eine Feldhecke mittlerer Standorte als Begrenzung von Gartengrundstücken sowie eine Echte Walnuss als großer Einzelbaum. Die Feld- hecke setzt sich aus Rotem Hartriegel, Schwarzem Holunder, Brombeere, Rosenge- wächsen der Gattung Prunus spec. und Feld-Ahorn zusammen. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 20 Im Süden wird der Teilbereich Ost von einem asphaltierten Fußweg begrenzt, an dem eine Baumreihe aus Kirschen (Prunus spec.) wächst. Abbildung 3.1-5. Baumreihe aus Kirschen am südlichen Rand des Untersuchungsgebiets. Im Hin- tergrund ist der Spielplatz zu erkennen (Aufnahme: 29.04.2013). Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen Die Straße "Alte Karlsruher Straße", die Auffahrt zur Durchlacher Allee, die Zufahrt und die Fahrgasse des Parkplatzes zwischen den beiden Straßen sowie ein Basketball- platz innerhalb des Bolzplatzes sind versiegelte Flächen im Untersuchungsgebiet, die dem Biotoptyp völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21) zugeordnet werden können. Die Fußgängerwege entlang der Straßen entsprechen dem Biotoptyp gepflasterte Straße oder Platz (60.22). Die Stellplätze des Parkplatzes wurden als Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter (60.23), ein überdachter Fahrrad- stellplatz am südlichen Rand des Parkplatzes als von Bauwerken bestandene Fläche (60.10) kartiert. Ebenfalls zu den Siedlungs- und Infrastrukturflächen zählen Gärten (60.60) im Osten des Untersuchungsgebiets. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 21 Abbildung 3.1-6. Parkplatz zwischen Auffahrt zur Durlacher Allee (im Vordergrund) und der Straße "Alte Karlsruher Straße" (Aufnahme: 27.05.2013). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 22 3.1.2 Tiere Eine ausführlichere Darstellung der erfassten Tiergruppen und -arten enthält die artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2015). 3.1.2.1 Fledermäuse Methodik Erfassung potenzieller Fledermausquartiere Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Bäume wurden am 29.04.2013 auf vom Boden aus mit bloßem Auge oder mit Hilfe eines Fernglases sichtbare Quartiermöglich- keiten für Fledermäuse überprüft. Erfasst wurden hierbei Fäulnishöhlen an Astabbruch- stellen, Stammspalten, hohle Stammbereiche, Höhlungen im Stammfuß sowie abste- hende Rindenteile. Die Bäume, welche entsprechende Strukturen aufwiesen, wurden fo- tografisch dokumentiert, mit GPS verortet und sind in Plan 5.1-1 der artenschutzrecht- lichen Verträglichkeitsstudie dargestellt. Überprüfung der Besiedlung potenzieller Fledermausquartiere Die zuvor erfassten Quartiermöglichkeiten wurden am 18.06.2013 zur Wochenstu- benzeit hinsichtlich einer aktuellen Nutzung durch Fledermäuse überprüft. Hinweise auf eine Nutzung stellen beispielsweise Kot, Verfärbungen durch Urin sowie Tot- und Le- bendfunde dar. Leicht einsehbare Quartiermöglichkeiten, wie abstehende Rindenstücke, wurden mit einer Taschenlampe ausgeleuchtet. Höher gelegene und schwer einsehbare Bereiche wurden von einer Leiter aus untersucht. Die Überprüfung der mit der Leiter er- reichbaren Baumhöhlen wurde mittels eines Endoskops durchgeführt, dessen flexibles und mit einer Kamera bestücktes Ende in die Baumhöhlen eingeführt werden kann. Transektbegehungen Zur Erfassung des Fledermausartenspektrums wurden drei nächtliche Begehungen (27.05., 18.06. und 11.07.2013, Beginn jeweils ca. 15 Minuten nach Sonnenuntergang) im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Hierbei wurden sämtliche Gehölzränder in langsa- mem Tempo abgeschritten. Die Gehölzbestände stellen potenzielle Leitlinien und Jagd- habitate für Fledermäuse dar. Die beiden Ackerflächen im Zentrum der beiden Teilflächen östlich und westlich der "Alten Karlsruher Straße" erfüllen diese Funktionen hingegen nicht. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 23 Innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden zwei Transektstrecken festgelegt: Transekt 1: Teilbereich westlich der "Alten Karlsruher Straße" (Länge: 1,3 km), Transekt 2: Teilbereich östlich der "Alten Karlsruher Straße" (Länge: 1,2 km). Die beiden Transekte sowie die im Planungsgebiet registrierten Fledermauskon- takte sind in Plan 5.1-2 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie dargestellt. Die Rufaufzeichnung während der Transektbegehungen erfolgte mit Ultraschallde- tektoren vom Typ D1000X der Firma Pettersson, Uppsala, Schweden. Für die Aufzeich- nung der Rufdateien wurde das Trigger-Level IV verwendet, das Abhören erfolgte im Fre- quenzteiler-Modus. Mit Hilfe eines I-Phones 5 mit der Application "Trails" wurden bei jeder Begehung "Track-Points" mit Datum, Uhrzeit und den XY-Koordinaten aufgezeichnet. Diese konnten anschließend mit Hilfe des Geo-Plugins der Software bcAdmin 3 der Firma ecoObs, Nürnberg, am Rechner mit den aufgezeichneten Fledermaus-Rufdateien verknüpft wer- den. Auswertung der Rufaufzeichnungen Die Auswertung der von den Detektoren aufgezeichneten Rufe erfolgte mit folgen- den Softwarekomponenten der Firma ecoObs, Nürnberg: bcAdmin Version 3.0.9 (787) zur rechnergestützten Rufvermessung, batIdent 1.5 (1) zur rechnergestützten Artdiskriminierung und bcAnalyze2 Version 1.0 (481) zur manuellen Rufanalyse. Für die manuelle Überprüfung der rechnergestützten Rufauswertung wurde auf Li- teraturangaben (SKIBA 2003) und Erfahrungswerte zurückgegriffen. Die entlang der Transekte erfassten Fledermaus-Rufdateien wurden anhand des Datums und der Uhrzeit mit den aufgezeichneten Track-Points verknüpft und so der Auf- nahmeort lokalisiert und kartografisch dargestellt werden (siehe Plan 5.1-2 der arten- schutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie). Fledermausrufe, die vom Detektor zwar erfasst, aufgrund des gewählten Trigger-Levels jedoch nicht aufgezeichnet wurden, wurden anhand der notierten Uhrzeit manuell ergänzt. Hinsichtlich der Rufaufzeichnungen ist zu beachten, dass die Anzahl der aufge- zeichnete Rufdateien nicht die Anzahl der Fledermausindividuen im Untersuchungsgebiet widerspiegelt, sondern vielmehr die Fledermausaktivität. So ist es möglich, dass von ei- nem einzelnen, in nächster Nähe zum Kartierer jagenden Individuum eine hohe Anzahl an Rufdateien aufgenommen wird. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 24 Ergebnisse Potenzielle Fledermausquartiere Bei der Erfassung von Quartiermöglichkeiten für baumbewohnende Fledermäuse wurden neun Habitatbäume mit insgesamt zehn Quartiermöglichkeiten im Untersu- chungsgebiet festgestellt. Diese befinden sich ausschließlich innerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans in dem Teilgebiet westlich der Alten Karlsruher Straße (siehe Plan 5.1-1 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie). Nähere Angaben zu den untersuchten Bäumen sowie der Befund der überprüften Quartiermöglichkeiten sind in Tabelle 3.1-1 aufgeführt. Tabelle 3.1-1. Im Untersuchungsgebiet am 29.04.2013 erfasste Habitatbäume und Ergebnis der Überprüfung ihrer Quartiereignung für baumbewohnende Fledermausarten am 18.06.2013. Lfd. Nr. Baum- art BHD [cm] Quartiermöglichkeit Höhe [m] Expo- sition Befund / Quartiereignung 1 Totholz 20 1,5 m hoher Baumstumpf mit hohlen Stammpartien 1,0 - 1,5 - Höhlung ca. 50 cm tief; als Quar- tier für Fledermäuse nicht geeig- net, da der Höhleneingang nach oben geöffnet ist und Feuchtigkeit eindringen kann 2 Robinie 30 Spaltenquartier 1,0 SW ca. 10 cm nach oben erweitert, aber sehr eng zulaufend; als Sommerquartier für Einzeltiere geeignet; keine Hinweise auf ak- tuelle Nutzung durch Fledermäuse 3 Robinie 40 abstehende Rinde 0,0 - 5,0 - bedingt als Sommerquartier für Fledermäuse geeignet (zum Un- tersuchungszeitpunkt teilweise stark eingewachsen durch Brom- beergestrüpp); keine Hinweise auf aktuelle Nutzung durch Fleder- mäuse 4 Gemein e Esche 40 abstehende Rinde 6,0 SW nicht kontrollierbar, da sehr stark durch Gebüsch eingewachsen; allenfalls bedingt als Sommer- quartier für Fledermäuse geeignet 5 Eschen- Ahorn 45 ausgefaulte Höhlung im Stamm an Astabbruch- stelle, nach oben als Spal- tenquartier erweitert 3,5 W ausgefaulte Höhlung ca. 15 cm tief und 15 cm breit; Tierhaare am Höhlenboden; Spaltenquartier nach oben stark erweitert; Nist- material (Moos, Tierhaare) und Federn; vermutlich diesjährig ge- nutzter Neststandort einer Kohl- meise (bei Revierkartierung wur- den in unmittelbarer Nähe war- nende Kohlmeisen beobachtet); als Sommer- und Winterquartier für Fledermäuse geeignet 6 Robinie 80 ausgefaulte Höhlung an Astabbruchstelle 8,0 S Höhlung führt in horizontaler Richtung ca. 10 cm tief in den Ast hinein; als Quartier für Fleder- mäuse nicht geeignet (nicht nach oben erweitert) abstehende Rinde am Stamm und stärkeren Ästen 1,5 - 10,0 - als Quartier für Fledermäuse nicht geeignet (Rinde löst sich nicht stark genug ab, so dass keine ge- eigneten Hangplätze vorhanden sind) 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 25 Fortsetzung Tabelle 3.1-1. Lfd. Nr. Baum- art BHD [cm] Quartiermöglichkeit Höhe [m] Expo- sition Befund / Quartiereignung 7 Robinie 45 abstehende Rinde 0,0 - 3,0 - Rinde steht größtenteils zu weit ab, enger anliegende Rindenteile gegebenenfalls als Sommerquar- tier für Einzeltiere geeignet; keine Hinweise auf aktuelle Nutzung durch Fledermäuse 8 Robinie 40 Höhlung im Stammfuß im Bereich von zwei verwach- senen Stämmen 0,5 - selbst mit Endoskop nur schwer kontrollierbar; eventuell sind die unteren Stammpartien ebenfalls ausgefault und nach oben erwei- tert 9 Weide 40 ausgefaulte Höhlung im Stamm an Astabbruchstelle 17,0 NE aufgrund der Höhe nicht kontrol- lierbar Eignung und Besiedlung potenzieller Fledermausquartiere Bei der Kontrolle der Quartiermöglichkeiten konnten keine Hinweise auf eine aktu- elle oder zurückliegende Nutzung durch Fledermäuse gewonnen werden. Bis auf eine größere ausgefaulte Höhlung im Stamm eines Eschen-Ahorns (Baum- Nr. 5), welche im Untersuchungsjahr wahrscheinlich von einer Kohlmeise als Nistplatz genutzt wurde, wurden keine Baumhöhlen festgestellt, die sich als Winter- oder Wochen- stubenquartier für Fledermäuse eignen. Lediglich vier der erfassten Strukturen kommen als Sommerquartier in Frage. Diese sind jedoch entweder nur bedingt geeignet, da sie stark durch Vegetation eingewachsen und somit für Fledermäuse schwer anfliegbar sind, oder sie eignen sich aufgrund ihrer geringen Größe nur für Einzeltiere. Fledermausartenspektrum Innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden lediglich die Zwergfledermaus (Pi- pistrellus pipistrellus) und die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) nachgewiesen (Tabelle 3.1-2). Die Zwergfledermaus ist auf nationaler Ebene nicht gefährdet, für die Breitflügelfle- dermaus wird eine Gefährdung angenommen (MEINIG et al. 2009). In der Roten Liste des Landes Baden-Württemberg wird die Zwergfledermaus als gefährdet (Kategorie 3) einge- stuft, die Breitflügelfledermaus gilt hingegen als stark gefährdet (Kategorie 2); (BRAUN & DIETERLEN 2003). Wie alle heimischen Fledermausarten sind Zwerg- und Breitflügelfledermaus in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgelistet und damit nach § 7 Abs. 2 BNatSchG streng ge- schützt. Da es sich bei beiden Arten um gebäudebewohnende Fledermäuse handelt, ist das Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten innerhalb des Planungsgebiets aus- zuschließen. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 26 Tabelle 3.1-2. Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten. Dt. Name Wissenschaftl. Name RL D RL BW Schutzstatu s FFH Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 s IV Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 2 s IV Kategorien der Roten Listen: RL D: MEINIG et al. (2009), RL BW: BRAUN & DIETERLEN (2003): 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes. Schutzstatus: s = streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG FFH IV: Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Ergebnisse der Transektbegehungen Während der Begehungen gelangen insgesamt 43 Nachweise von Fledermäusen in Form von Sichtbeobachtungen oder Rufaufzeichnungen (siehe Plan 5.1-2 der arten- schutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie und Tabelle 3.1-3). Von den 43 registrierten Sichtbeobachtungen oder Rufaufzeichnungen konnten 40 eindeutig der Zwergfledermaus zugeordnet werden. Drei Rufkontakte, welche bei der letzten Begehung am 11.07.2013 aufgezeichnet wurden, stammten von der Breitflügelfle- dermaus. Einer dieser Rufe wurde am nördlichen Rand des westlichen Teilbereichs, zwei Rufe am nördlichen Rand des östlichen Teilbereichs aufgezeichnet. Aufgrund der zeitli- chen Abfolge der Rufaufzeichnungen ist anzunehmen, dass es sich dabei um ein und dasselbe Tier handelte, welches sich auf einem Transferflug in west-östlicher Richtung befand. Tabelle 3.1-3. Fledermausbeobachtungen und Rufaufzeichnungen während der Transektbege- hungen. Art / Artengruppe / Gattung / Rufgruppe Anzahl Beobachtungen / Rufaufzeichnungen Datum 27.05.2013 18.06.2013 11.07.2013 gesamt Transekt-Nr. 1 2 1 2 1 2 Zwergfledermaus 6 9 1 16 3 5 40 Breitflügelfledermaus 1 2 3 gesamt 6 9 1 16 4 7 43 15 17 11 Mit elf bis maximal 17 Sichtbeobachtungen oder Rufaufzeichnungen pro Begehung ist die festgestellte Aktivität insgesamt als sehr gering zu bewerten. Im westlichen Teil des Untersuchungsgebiets (Transekt-Nr. 1) gelangen pro Begehung lediglich eine bis 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 27 maximal sechs Rufaufzeichnungen und / oder Sichtbeobachtungen, während es im öst- lichen Teilbereich (Transekt-Nr. 2) sieben bis 16 waren. Nachweise baumbewohnender Fledermausarten konnten im Rahmen der Be- standserfassung nicht erbracht werden. Wie die Ergebnisse der Baumhöhlenerfassung zeigen, sind Quartiermöglichkeiten für baumbewohnende Fledermäuse im Planungs- gebiet nur in äußerst geringem Umfang vorhanden. Auch die Kontrolle der Baumhöhlen lieferte keine Hinweise auf eine aktuelle oder zurückliegende Besiedlung. Aktuell genutzte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von baumbewohnenden Fledermäusen sind im Unter- suchungsgebiet daher mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Eine ausführlichere Darstellung der Ergebnisse zur Untersuchung der Fledermäuse enthält die artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2014). 3.1.2.2 Brutvögel Methodik Der Vogelbestand des Untersuchungsgebiets wurde nach der Revierkartierungs- methode erfasst. Hierzu wurden vom 29.04.2013 bis 10.07.2013 insgesamt sechs Bege- hungen in den frühen Morgenstunden unter günstigen Witterungsbedingungen (heiter, windstill, niederschlagsfrei) durchgeführt und der Artenbestand durch Sichtbeobachtung und Registrierung der artspezifischen Gesänge erfasst. Die methodische Vorgehensweise bei der Erfassung und Einstufung der Arten richtet sich nach den Vorgaben von SÜDBECK et al. (2005). Danach ist von einem be- gründeten Brutverdacht auszugehen, wenn die Art an einer bestimmten Stelle mindestens zweimal mit Revier anzeigendem Verhalten beobachtet wird. Als Hinweis auf ein vorhan- denes Brutrevier gilt dabei vor allem das Registrieren der artspezifischen Reviergesänge während des jeweiligen Brutzeitraums der Art. Gesicherte Brutnachweise resultieren aus der Beobachtung besetzter Nester, von Jungvögeln oder Futter tragenden Alttieren. Auf Grundlage der vorliegenden Beobachtungen werden die gesicherten und die sich aus dem begründeten Brutverdacht ergebenden Brutreviere abgegrenzt und die da- raus abzuleitenden Revierzentren kartographisch dargestellt. In der Terminologie von SÜDBECK et al. (2005) entspricht dies dem Brutbestand des Untersuchungsgebiets. Im vorliegenden Bericht werden diese Arten übereinstimmend als Brutvögel bezeichnet. Einmalige Beobachtungen sowie Nachweise, die außerhalb der von SÜDBECK et al. (2005) genannten zeitlichen Wertungsgrenzen lagen, werden nicht als Bruthinweis ge- wertet. In diesen Fällen ist die Vogelart nach den methodischen Vorgaben als Nahrungs- gast des Gebietes oder als Durchzügler einzustufen. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 28 Ergebnisse Brutvogelbestand des Untersuchungsgebiets Im Verlauf der Bestandserfassung wurden insgesamt 29 Vogelarten im Untersu- chungsgebiet registriert. Für 21 Arten liegen Beobachtungen vor, die eine Einstufung als Brutvogel rechtfertigen. Der von diesen Arten gebildete Gesamtbrutbestand umfasst 110 Reviere. Sieben Arten sind als Nahrungsgast, eine Art als Durchzügler zu werten. Eine Zusammenstellung der nachgewiesenen Vogelarten mit Angaben zum Schutzstatus, zur Einstufung in den Roten Listen Deutschlands und Baden-Württembergs sowie zum Status und zur Häufigkeit im Untersuchungsgebiet enthält Tabelle 3.1-4. Darin ist auch die Anzahl der 2013 festgestellten Brutreviere im Untersuchungsgebiet aufge- führt. Die Revierzentren der als Brutvogel eingestuften Arten zeigt Plan 5.2-1 der arten- schutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie. Tabelle 3.1-4. Im Untersuchungsgebiet 2013 nachgewiesene Vogelarten mit Angaben zum Schutzstatus, zur Gefährdung nach den Roten Listen Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) und Ba- den-Württembergs (HÖLZINGER et al. 2007) sowie zum Status und zur Häufigkeit im Unter- suchungsgebiet (Legende siehe Tabellenende). Wissenschaftlicher Name Schutz- status Rote Liste Status im Untersuchungsgebiet D BW Brutvogel (Anzahl Brutreviere Nahrungs- gast Durch- zügler Amsel Turdus merula b 13 Blaumeise Parus caeruleus b 7 Buchfink Fringilla coelebs b 6 Buntspecht Dendrocopos major b 1 Dorngrasmücke Sylvia communis b V 1 Elster Pica pica b 3 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla b 2 Girlitz Serinus serinus b V 2 Grünfink Carduelis chloris b 4 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros b 1 Haussperling Passer domesticus b V V 5 Heckenbraunelle Prunella modularis b 5 Kohlmeise Parus major b 14 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla b 23 Nachtigall Luscinia megarhynchos b 7 Rabenkrähe Corvus corone corone b 5 Ringeltaube Columba palumbus b 4 Rotkehlchen Erithacus rubecula b 1 Star Sturnus vulgaris b V 2 Türkentaube Streptopelia decaocto b V 1 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 29 Fortsetzung Tabelle 3.1-4. Wissenschaftlicher Name Schutz- status Rote Liste Status im Untersuchungsgebiet D BW Brutvogel (Anzahl Brutreviere Nahrungs- gast Durch- zügler Zilpzalp Phylloscopus collybita b 3 Bachstelze Motacilla alba b v Eichelhäher Garrulus glandarius b v Grünspecht Picus viridis s v Mauersegler Apus apus b V h Mehlschwalbe Delichon urbicum b V 3 v Mäusebussard Buteo buteo b, s (A) v Stieglitz Carduelis carduelis b v Gartengrasmücke Sylvia borin b v Gesamt: 29 Arten 2 2 7 110 7 1 Legende: Schutzstatus: b besonders geschützte Art s (A) streng geschützte Art (Anhang A EG-VO 338/97) Rote Liste Gefährdungsstatus: V Arten der Vorwarnliste 3 gefährdet Gefährdung Mit Haussperling (Passer domesticus) und Mehlschwalbe (Delichon urbicum) wur- den zwei Arten nachgewiesen, die in der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) als Arten der Vorwarnliste 1 (Kategorie V) geführt werden. Während der Haussperling 2013 aktuelle Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet aufwies, trat die Mehlschwalbe lediglich als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet auf. Auf Landesebene werden sieben der nachgewiesenen Arten in der aktuellen Roten Liste der Brutvogelarten (HÖLZINGER et al. 2007) geführt. Mit Dorngrasmücke (Sylvia communis), Girlitz (Serinus serinus), Haussperling, Star (Sturnus vulgaris), Türkentaube (Streptopelia decaocto) und Mauersegler (Apus apus) befinden sich darunter sechs Arten der Vorwarnliste Baden-Württembergs. Die fünf erstgenannten Arten wurden im Untersu- chungsgebiet als Brutvögel nachgewiesen, während der Mauersegler (Apus apus) als Nahrungsgast einzustufen ist. Die Mehlschwalbe, welche landesweit als "gefährdet" (Kategorie 3) gilt, tritt ebenfalls nur als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet auf. Schutzstatus 1 Für Arten der Vorwarnliste ist bei Fortbestehen bestandsreduzierender Einwirkungen in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie "gefährdet" wahrscheinlich (SÜDBECK et al. 2007). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 30 Alle europäischen Vogelarten sind sowohl bundes- als auch europaweit besonders geschützt. Der Mäusebussard (Buteo buteo) ist in Anhang A der EU-Artenschutzverord- nung (EG-VO 338/97) aufgeführt und zählt damit zu den nach europäischem Recht streng geschützten Arten. Der Grünspecht (Picus viridis) ist in Anlage 1 Spalte 3 der Bundesar- tenschutzverordnung (BArtSchV) gelistet und damit auf nationaler Ebene streng ge- schützt. Brutvorkommen der beiden streng geschützten Arten wurden im Untersuchungs- gebiet nicht festgestellt. Sie treten dort vereinzelt als Nahrungsgäste auf. Bestand und Brutbiologie Die Avifauna des Untersuchungsgebiets ist vergleichsweise arten- und individuen- arm ausgebildet und wird stark von der Lage am Siedlungsrand von Karlsruhe-Durlach und den damit einhergehenden Störeinflüssen durch den Verkehr, die Freizeitnutzung und die Landwirtschaft beeinflusst. Der 2013 im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutbestand europäischer Vo- gelarten setzt sich vor allem aus kommunen Vogelarten zusammen, die häufig in Sied- lungsgebieten anzutreffen sind, wie Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Grünfink (Carduelis chloris), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Haussperling, Blaumeise (Parus caeruleus) und Kohlmeise (Pa- rus major). Auch unter den Nahrungsgästen finden sich Kulturfolger, zum Beispiel Mehl- schwalbe und Mauersegler. Wie die Zusammensetzung des Brutbestands und die Verteilung der Brutreviere zeigen (siehe Plan 5.2-1 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie), ist für die Avifauna insbesondere der Baum- und Gehölzbestand des Untersuchungsgebiets als Bruthabitat von Bedeutung. Dies spiegelt sich in der hohen Individuendichte der Arten aus der ökologischen Gilde der Freibrüter wider, welche ihr Nest auf Bäumen und Sträuchern oder bodennah in der gehölzbegleitenden Krautschicht anlegen (siehe Tabelle 3.1-5). Am intensivsten genutzt werden hierbei die Feldhecken sowie das größere Feldgehölz im Zentrum des Untersuchungsgebiets, während die Feldhecke entlang der Autobahnauf- fahrt in Westen, die Baumreihen an der Durlacher Allee im Süden sowie die Gehölze am Rand der Untermühlsiedlung im Osten deutlich weniger stark frequentiert sind. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 31 Tabelle 3.1-5. Zusammensetzung des 2013 nachgewiesenen Brutvogelbestands im Untersu- chungsgebiet nach Brutgilden. Brutgilde Artenzahl Anteil am Artenbestand Anzahl Brutreviere Anteil am Brutbestand Freibrüter 12 57 % 74 67 % Höhlen- und Nischenbrüter 7 33 % 32 29 % Bodenbrüter 2 10 % 4 4 % Gesamt 21 100 % 113 100 % Eine ausführlichere Darstellung der Ergebnisse zur Untersuchung der Brutvögel enthält die artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2014). 3.1.2.3 Zauneidechsen Methodik Die Erfassung der Zauneidechsen erfolgte im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte Juli 2013 im Rahmen von fünf Begehungen (14.05., 27.05., 06.06., 19.06. und 10.07.2013). Diese wurden jeweils unter günstigen Witterungsbedingungen (heiter bis sonnig, windstill und niederschlagsfrei) durchgeführt. Ein Vorkommen der Art war insbesondere im Bereich der südexponierten Gehölz- ränder sowie der Saumvegetation und Böschungen entlang der Ackerränder, Straßen und Fahrradwege nicht vollständig auszuschließen. Aufgrund des weitgehenden Fehlens ex- ponierter Strukturen, die sich als Sonnplätze eignen, und des wenig grabbaren Substrats (Böden mit hohem Lehmanteil) sind die Habitatbedingungen jedoch suboptimal. Ergebnisse Die Zauneidechse wurde im Rahmen der Bestandserfassung 2013 trotz der vor- herrschenden optimalen Witterungsbedingungen und einer flächendeckenden Mahd der als Lebensraum in Frage kommenden Saumvegetation am 19.06.2013, welche ein Auf- finden von Individuen der Zauneidechse erleichtert hätte, nicht nachgewiesen. Den Hinweisen auf Beobachtung von Zauneidechsen aus der Bevölkerung wurde nachgegangen und das Untersuchungsgebiet am 27.06. und 18.07.2014 erneut auf Vor- kommen von Zauneidechsen überprüft. Es wurden keine Individuen festgestellt. Ein Vorkommen der Zauneidechse innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau- ungsplans "Südwestliche Untermühlsiedlung" ist daher auszuschließen. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 32 3.1.2.4 Großer Feuerfalter Methodik Im Bereich der Grünlandeinsaat auf den beiden Ackerflächen und in der angren- zenden nitrophytischen Saumvegetation wurden zerstreute Vorkommen des Stumpfblätt- rigen Ampfers (Rumex obtusifolius) und des Krausen Ampfers (Rumex crispus) festge- stellt. Diese nicht sauren Ampferarten werden vom Großen Feuerfalter (Lycaena dispar) zur Eiablage benötigt. Daher wurde am 11.08.2014 eine Begehung des Untersuchungsgebiets zur Flug- zeit der zweiten Generation des Großen Feuerfalters durchgeführt, um Imagines der Art nachweisen zu können. Gegen Ende der Flugzeit der 2. Faltergeneration, am 20.08.2014, wurde im Rah- men einer zweiten Begehung gezielt nach Eiern auf den Blattspreiten des Ampfers sowie Raupen und deren Fraßspuren gesucht. Ergebnisse Es konnten keine Imagines, Raupen oder Eier des Großen Feuerfalters im Unter- suchungsgebiet nachgewiesen werden. Eine geringe Habitateignung ist zum einen auf den ungünstigen strukturellen Auf- bau der vorhandenen Grünlandeinsaat beziehungsweise der angrenzenden nitrophy- tischen Saumvegetation zurückzuführen. Aufgrund der Wüchsigkeit des Standorts sind die Kraut- und Grasbestände einheitlich hoch- und dichtwüchsig ausgebildet. Mastige Pflanzen prägen das Erscheinungsbild. Der Große Feuerfalter bevorzugt hingegen eher schwächer entwickelte und exponiert stehende Ampferpflanzen, die für die Eiablage frei anfliegbar sind und über waagrecht verlaufende Blätter als Sitzgelegenheiten verfügen (EBERT 1991). Derart entwickelte Ampferpflanzen sind insbesondere auf Weideflächen anzutreffen, da der Ampfer vom Weidevieh verschmäht, die umgebende Vegetation je- doch kurzgehalten wird (SCHULTE et al. 2007). Aufgrund der Hoch- und Dichtwüchsigkeit der Bestände kommen im Untersuchungsgebiet daher nur randständige Exemplare als Eiablageplätze in Frage. Darüber hinaus sind im Untersuchungsgebiet keine Strukturen vorhanden, die sich als Rendezvousplätze für die Partnerfindung eignen. In der Literatur genannt werden hier exponierte, gut auffindbare und meist auffällige Stellen, wie bei- spielsweise Herden höherwüchsiger Gräser oder Kräuter, wie der Schlank-Segge (Carex gracilis), des Rohrglanz-Grases (Phalaris arundinacea) oder dem Mädesüß (Filipendula ulmaria) sowie vom Menschen erzeugte Strukturen, zum Beispiel Mähkanten (SCHULTE et al. 2007). Zum anderen sind in den Offenlandbiotopen des Untersuchungsgebiets kaum Nektarquellen vorhanden. Für die Eiproduktion benötigt das Weibchen allerdings eine 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 33 ausreichende Menge an Nahrung (SCHULTE et al. 2007). Der Große Feuerfalter nutzt ein breites Spektrum an Nahrungspflanzen. Bevorzugt werden insbesondere Kriechender Arznei-Baldrian (Valeriana procurrens), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und Blutwei- derich (Lythrum salicaria); (EBERT 1991). Während des Untersuchungszeitraums waren im Bereich der Grünlandeinsaat und der angrenzenden nitrophytischen Saumvegetation kaum blühende Kräuter vorhanden. Infolge der landwirtschaftlichen Nutzung der beiden Ackerflächen sind die Entwick- lungsmöglichkeiten für den Großen Feuerfalter außerdem stark eingeschränkt. Im Unter- suchungsjahr erfolgte eine großflächige und mehrschürige Mahd der zur Futtergewinnung genutzten Grünlandeinsaat. Die Saumbiotope entlang der Straßen werden regelmäßig gemulcht. Durch die Mahd beziehungsweise das Mulchen würde den Raupen des Großen Feuerfalters die Nahrungsgrundlage entzogen oder sie würden getötet. Das Untersuchungsgebiet stellt daher keinen dauerhaften Lebensraum für den Großen Feuerfalter dar, eine bodenständige Population ist nicht vorhanden. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 34 3.1.3 Biologische Vielfalt Nach BNatSchG § 7 (1) ist die biologische Vielfalt die Vielfalt der Tier- und Pflan- zenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt (Artenvielfalt) sowie die Vielfalt an For- men von Lebensgemeinschaften und Biotopen (Strukturvielfalt). Bei der Beurteilung der biologischen Vielfalt im Untersuchungsgebiet können die Ackerflächen mit angrenzenden Säumen, die Gehölzbiotope und die Grünlandbiotoptypen unterschieden werden. Das Untersuchungsgebiet ist Teil der alten Kulturlandschaft der Kinzig-Murg-Rinne für die von Gräben durchzogene, ausgedehnte Wald-, Wiesen- und Ackergebiete typisch sind. Diese Biotopstrukturen sind im Untersuchungsgebiet stellenweise in Relikten noch vorhanden. Ackerbiotope sind durch menschliche Nutzung geprägte Lebensräume, in denen durch die regelmäßige Bodenbearbeitung, den Einsatz von Pestiziden und den mono- strukturellen Aufbau extreme Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere herrschen. Zahl- reiche Tierarten können sie nur besiedeln, wenn ausreichend naturnähere Landschafts- elemente im Umkreis vorhanden sind. Im Untersuchungsgebiet zählen dazu die angren- zenden Gehölz- und Saumbiotope. Neben diesen Nachbarschaftseffekten wirkt sich die Grünlandeinsaat auf den Ackerflächen im Untersuchungsjahr, die insbesondere für blü- tenbesuchende Tierarten mehr Nahrungsraum als Getreide- oder Hackfruchtäcker bietet, positiv auf die biologische Vielfalt aus. Gehölzbiotope stellen durch den Schichtaufbau aus Kraut-, Strauch- und gegebe- nenfalls Baumschicht viele verschiedene Lebensräume zur Verfügung und fördern so die Artenvielfalt. Die Gehölzbiotope im Untersuchungsgebiet haben für Gehölze im Sied- lungsbereich eine mittlere Qualität. Die Artenvielfalt ist durchschnittlich wie die Biotopty- penkartierung sowie die Brutvogelkartierung mit ausschließlich kommunen Brutvogelarten gezeigt hat. Die Artenvielfalt von Grünlandbiotoptypen hängt im Wesentlichen von ihrer Nut- zungsintensität ab. Im Untersuchungsgebiet handelt es sich um häufig gemähte Fettwie- sen oder Flächen mit Trittpflanzenbestand, deren floristisches Artenspektrum stark einge- schränkt ist. Sie können daher als unterdurchschnittlich bewertet werden. Insgesamt wirkt sich die Lage des Untersuchungsgebiets mit ringsum angrenzen- den Siedlungsflächen sowie stark befahrenen Straßen negativ auf die biologische Vielfalt aus. Austauschmöglichkeiten mit anderen Lebensräumen, die insbesondere zum Erhalt der genetischen Vielfalt unerlässlich sind, fehlen beziehungsweise sind stark einge- schränkt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 35 3.1.4 Boden Methodik Das Schutzgut Boden wurde vom Büro SOLUM, BÜRO FÜR BODEN + GEOLOGIE in einem gesonderten Gutachten betrachtet, das dem Umweltbericht als Anlage beigefügt ist. Die Ergebnisse werden zusammenfassend im Umweltbericht dargestellt. Angaben zu Altlasten wurden dem geotechnischen Gutachten der Firma GHJ In- genieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG (2013) entnommen. Ergebnisse Im Untersuchungsgebiet wurden sechs Bodeneinheiten unterschieden (SOLUM 2013): Bodeneinheit 1 findet sich auf den erhöhten Flächen des Untersuchungsgebiets und enthält Auengley-Braune Auenböden, selten Braune Auenböden, die aus Ablagerun- gen des Kinzig-Murg-Flusses über Niedermoor bestehen. Bodenartlich besteht die Ab- folge aus sandig-tonigem Schluff bis schluffigem Lehm über meist stark zersetztem Nie- dermoortorf über Lehm und feinsandigem Schluff. Ab ca. 2 - 3 m unter Gelände folgt Kies. Grundwasser wurde im Bereich der Bodeneinheit 1 zwischen 1,0 - 2,0 m unter Flur festgestellt. Bodeneinheit 2 findet sich im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebiets und ent- hält Auengley-Braune Auenböden bis Braune Auenböden aus sandbetonten Ablagerun- gen des Kinzig-Murg-Flusses. Bodenartlich besteht die Abfolge aus sandig- tonigem Schluff bis schluffigem Lehm über sandigem Schluff und schluffigem Sand. Ab ca. 1,5- 2,5 m unter Gelände folgt Kies. Grundwasser wurde zwischen 1,0 - > 2,0 m unter Flur festgestellt. Bodeneinheit 3 enthält die Standorte mit dem höchsten Grundwasserstand: Brau- ner Auenboden-Auengley und Auengley. Der Bodenaufbau besteht aus sandig- tonigem Schluff über schluffigem bis tonigem Lehm über meist stark zersetztem Niedermoortorf über Lehm und feinsandigem Schluff. Ab ca. 2 - 3 m unter Gelände folgt Kies. Das Grundwasser ist oft gespannt (Druckwasser). Der Grundwasserstand zum Zeitpunkt der Geländeaufnahme lag nach Druckausgleich zwischen 0,8 - 1,0 m unter Flur. Bodeneinheit 4 beschreibt Böden am Rande der Wohnsiedlung, die über längere Zeiträume gärtnerisch genutzt wurden. Durch die intensive Nutzung haben sich Hortisole gebildet, aus den Auensedimenten der Kinzig-Murg-Rinne in der sandigeren Fazies, ähn- lich Bodeneinheit 2. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 36 Bodeneinheit 5 umfasst Auffüllungen im Bereich des Spielplatzes in der Südost- ecke des Untersuchungsgebiets, die nicht weiter untersucht wurden. Bei Einheit 6 kann man nicht von einer Bodeneinheit im eigentlichen Sinne sprechen. Es handelt sich um bebaute Flächen, überwiegend Straßen und Wege mit den dazugehörenden Banketten und Böschungen. Auch ein Bolzplatz fällt unter diese Einheit. Die Lage der kartierten Bodeneinheiten ist in Anlage 1.2 des Bodengutachtens (SOLUM 2013) dargestellt. Das Untersuchungsgebiet wird nicht im Altlastenverdachtskataster der Stadt Karls- ruhe geführt. Demnach sind keine umweltschädlichen Nutzungen oder Bodenauftrags- maßnahmen auf dem Grundstück bekannt. Umwelttechnische Untersuchungen an Bo- denproben haben keine Hinweise auf abfallrechtliche oder altlastenrechtliche relevante Verunreinigungen ergeben (GHF 2013). Bewertung Die Bewertung der Bodenfunktionen der kartierten Bodeneinheiten erfolgte durch SOLUM (2013) unter Anwendung des Leitfadens "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" (LUBW 2010). Sie ist zusammen mit der Gesamtbewertung der Bodeneinheiten in Tabelle 3.1-6 dargestellt Nach LUBW (2010) wurden die Bodenfunktionen entsprechend ihrer Leistungs- fähigkeit in folgende Bewertungsklassen eingeteilt: Bewertungsklasse 0 = versiegelte Böden Bewertungsklasse 1 = gering Bewertungsklasse 2 = mittel Bewertungsklasse 3 = hoch Bewertungsklasse 4 = sehr hoch Die Wertstufe der jeweiligen Bodeneinheit (Gesamtbewertung) wurde über das arithmetische Mittel der Bewertungsklassen der Bodenfunktionen ermittelt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 37 Tabelle 3.1-6. Bewertung der Bodenfunktionen der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Bo- deneinheiten sowie Gesamtbewertung der Bodeneinheiten nach LUBW (2010). Bodeneinheit natürliche Boden- fruchtbarkeit Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Filter und Puffer für Schadstoffe Gesamt- bewertung (Wertstufe) 1 3 3 4 3,33 2 3 4 3 3,33 3 2 - 3 3 4 3,16 4 3 4 3 3,33 5 2 2 2 2,00 6 0 0 0 0 3.1.5 Wasser Am östlichen Rand durchfließt der verdolte Tiefentalgraben auf ca. 120 m Länge das Untersuchungsgebiet. Der Tiefentalgraben ist ein Teilbereich des Gewässers II. Ordnung "Alte Bach", dass am Ortsrand von Grünwettersbach entspringt und südlich von Staffort in die Pfinz- korrektion mündet. In weiten Teilen ist der Tiefentalgraben, wie beispielsweise im Bereich des Stadtgebiets von Karlsruhe-Durlach, verdolt. Im Hohenwettersbach wird er im Hoch- wasserrückhaltebecken "Lustgarten" und in Durlach-Aue im Hochwasserrückhaltebecken "Tiefentalgraben" zurückgehalten. Ursprünglich bestand keine Verbindung zwischen der Alte Bach, die in der Nähe von Durlach entsprang, und dem Tiefentalgraben. Sie entstand in den 1960er Jahren im Zuge des technischen Ausbaus der natürlichen Gewässer in der Umgebung von Karlsruhe (INGENIEURBÜRO GEBLER 2003). Das Untersuchungsgebiet liegt im Wasserschutzgebiet Hardtwald IIIB, WSG.-Nr. 212010 (STADT KARLSRUHE 2006a). Der mittlere Grundwasserstand liegt bei ca. 112,7 m NHN, der maximale bei ca. 114,0 m NHN. Der Wasserstand wird von der Dauerentnahme von Grundwasser zur Trinkwassergewinnung beeinflusst (GHJ 2013). 3.1.6 Klima und Luft Die klimaökologischen Auswirkungen der geplanten Bebauung und die verkehrs- bedingte Luftschadstoffbelastung wurden vom Büro ÖKOPLANA in einem gesonderten Gutachten (ÖKOPLANA 2013) betrachtet. Das Gutachten wurde 2014 durch eine klima- ökologische Stellungnahme ergänzt, die die gegenüber dem Planungsentwurf von 2013 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 38 modifizierte Planung berücksichtigt (ÖKOPLANA 2014). Die Ergebnisse des Gutachtens sowie der ergänzenden Stellungnahme werden im Umweltbericht dargestellt. Die Ackerflächen des Vorhabengebiets fungieren am Tag als Ventilationsflächen, über welchen regionale und überregionale Luftströmungen bis zum Boden gelangen kön- nen. Hierdurch wird das bodennahe Ventilationsgeschehen (Be- und Entlüftung) im an- grenzenden Wohngebiet Untermühlsiedlung intensiviert. Strömungsbarrieren bilden die zum Teil dichten Feldhecken und weiteren Gehölzbiotope sowie der Straßendamm der Durlacher Allee (ÖKOPLANA 2013). Nach Sonnenuntergang häufen sich in Strahlungsnächten nordöstliche bis östliche Luftströmungen. Dies ist auf schwache Ausläufer des Pfinztalabwindes zurückzuführen, die Kaltluft aus den Kleingärten Rennichwiesen zwischen Untermühlsiedlung und Pfinz sowie aus dem Gewann Lenzenhub / Untere Hub heranführen. Die örtlichen Freiflächen fungieren dabei als Kaltluftleitbahn (ÖKOPLANA 2013). Die bioklimatische Situation im Bereich der Untermühl- und Dornwaldsiedlung ist bezogen auf das Karlsruher Stadtgebiet recht günstig. Neben den gebietsinternen Frei- flächen sorgen insbesondere die großzügigen Hausgärten sowie die benachbarten Frei- räume (Elfmorgenbruch, Kleingärten Rennichwiesen / Gewanne Lenzenhub / Untere Hub, Kleingärten Dornwald) für thermische Ausgleichswirkungen. Ausgeprägte Wärmeinsel- effekte werden unterbunden (ÖKOPLANA 2013). Der geltende Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 μg/m³ wird im Umfeld des Vorhabengebiets nur in den direkten Fahrbahnbereichen der Durlacher Allee (ca. 42 - 52 μg/m³) sowie im Nahbereich der Bundesautobahn A5 (> 60 μg/m³) über- schritten. Entlang der Straße "Alte Karlsruher Straße" sind NO 2 -Jahresmittelwerte von ca. 34 - 38 μg/m³ zu bilanzieren. Dabei ist die hohe Hintergrundbelastung von 32 μg/m³ zu berücksichtigen. Im Bereich der Wohnbebauung Untermühlsiedlung ergeben sich NO 2 - Jahresmittelwerte von ca. 32 - 36 μg/m³. Die relativ hohen Werte sind auch hier Resultat der Hintergrundbelastung (ÖKOPLANA 2013 und 2014). Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 (Jahresmittelgrenzwert: 40 μg/m³) und PM2.5 (Jahresmittelgrenzwert: 25 μg/m³) werden im Vorhabensgebiet und in dessen Umfeld ein- gehalten. Entlang der Straße "Alte Karlsruher Straße" sind nördlich des Parkplatzes PM10-Jahresmittelwerte von ca. 22,5 - 23,0 μ/m³ zu erwarten. In der Johann-Strauß- Straße südlich der Durlacher Allee ergeben sich PM10-Werte von ca. 22,5 - 24,0 μg/m³ (ÖKOPLANA 2013 und 2014). Die Immissionsberechnungen für PM2.5 dokumentieren, dass der ab 2015 gel- tende Feinstaub-Grenzwert von 25 μg/m³ im Vorhabensgebiet und dessen Umfeld nur im Fahrbahnbereich der Bundesautobahn A5 erreicht wird. Entlang der Durlacher Allee wer- den im Straßenraum PM2.5-Jahresmittelwerte von max. 16,6 - 18,0 μg/m³ berechnet. Im Vorhabensgebiet sind PM2.5-Jahresmittelwerte von ca. 15,6 - 17,0 μg/m³ zu erwarten. Der Grenzwert wird somit zu ca. 62 - 68% erreicht (ÖKOPLANA 2013 und 2014). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 39 3.1.7 Landschaftsbild Das Untersuchungsgebiet kann als eine Landschaftsbildeinheit betrachtet werden. Diese wird von Offenlandbereichen (Ackerflächen mit Grünlandeinsaat und Grünlandbio- tope) sowie zahlreichen Gehölzbiotopen unterschiedlicher Größe und Form geprägt. Die Feldhecken, Feldgehölze und Baumreihen wirken als sichtbegrenzende Raumelemente. Aufgrund der anthropogenen Überformung des Untersuchungsgebiets mit wenigen landschaftstypischen und / oder landschaftsprägenden Elementen, kann der Wert des Landschaftsbildes im Untersuchungsgebiet als gering eingestuft werden. 3.1.8 Menschen Das Untersuchungsgebiet liegt an der Bundestraße B10 (Durlacher Allee) sowie in unmittelbarer Nähe der Bundesautobahn A5. Die hohe Lärmbelastung sowie die Lage zwischen Siedlungsbereichen und stark befahrenen Straßen bietet keine hohe Aufent- haltsqualität. Insbesondere durch die bestehende Infrastruktur wird das Untersuchungs- gebiet jedoch von den Anwohnern zur Naherholung genutzt. Im Süden des Unter- suchungsgebiets befinden sich ein Basketballplatz und ein Bolzplatz. Im Südosten liegt ein Spielplatz, der mehrere Spielgeräte für kleinere Kinder und eine Tischtennisplatte umfasst. Er hat aufgrund fehlender Alternativen für die Kinder der Untermühlsiedlung eine hohe Bedeutung. Darüber hinaus wird das Untersuchungsgebiet von Hundehaltern und Joggern genutzt. 3.1.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Kulturgüter. Im östlichen Bereich des Untersuchungsgebiets verläuft der verdolte Tiefentalgra- ben auf einer Länge von 120 m. Weitere Sachgüter sind die "Alte Karlsruher Straße", die das Untersuchungsgebiet in zwei Hälften teilt und ein Fuß- und Radweg, der am süd- lichen Rand des Untersuchungsgebiets verläuft. Im Süden des Untersuchungsgebiets be- finden sich weiterhin ein Basketballplatz, ein Bolzplatz sowie ein Spielplatz. Entlang der Alten Karlsruher Straße und dem Flurstück 49157/21 liegen ein Mittel- und zwei Niederspannungskabel. Außerdem befinden sich einige Gas- und Wasserleitun- gen auf beziehungsweise unmittelbar neben den beiden Grundstücksteilflächen. Im Ein- zelnen handelt es sich um die Wasserleitung DN 600 im Westen des Flurstücks 49157/25, die Wasserleitung DN 150 im Nordosten von Flurstück 49157/25 sowie Gas- und Wasserleitungen im Süden des Flurstücks 49157/21. Im Gehweg westlich des Flurstücks 49157/21 befinden sich Gas- und Wasser- leitungen, im Gehweg nördlich des Flurstücks 49157/21 eine Gasleitung (GSA 2015a). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 40 3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchfüh- rung der Planung Das Vorhaben beinhaltet die folgenden planinternen Maßnahmen, die Eingriffe vermindern: Grundstück West Gestaltung der Freifläche um das Parkhaus Zur Begrünung der Freiflächen werden mindestens 50 % einheimische, standortge- rechte Arten (Stauden, Gräser, Sträucher) verwendet. Standortgerechte Straucharten sind beispielsweise Roter Hartriegel (Cornus sanguineum), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna und C. laevigata) Ge- wöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Faulbaum (Frangula alnus), Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Echte Hunds-Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Es werden Sträucher aus regionaler Herkunft gepflanzt. Pflanzung von Bäumen Auf den Freiflächen um das Parkhaus werden mindestens 50 Bäume gepflanzt. Es werden einheimische, standorttypische Arten aus regionaler Herkunft, wie beispielsweise Stiel-Eiche (Quercus robur), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Feld-Ahorn (Acer cam- pestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zitterpappel (Populus tremula), Silber-Pappel (Po- pulus alba), Silber-Weide (Salix alba), Purpur-Weide (Salix purpurea), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) und Winter-Linde (Tilia cordata) verwendet. Die Bäume haben einen Stammumfang von mindestens 16 - 18 cm. Dachbegrünung auf dem Parkhaus Die Dachfläche des Parkhauses wird zu mindestens 80 % intensiv begrünt. Die Substratstärke muss im Bereich der Baumpflanzungen mindestens 60 cm (zuzüglich einer Drainageschicht von 30 cm), im Bereich der Wiesenfläche mindestens 20 cm betragen. Es wird eine Wiese aus autochthonem Saatgut bestehend aus in Karlsruhe heimischen Arten angelegt. Die Wiesenflächen werden mit mindestens 25 Obstbäumen (Hoch- und Halbstämme) bepflanzt. Es werden mindestens vier verschiedene Obstsorten und verschiedene Sorten innerhalb einer Art gepflanzt. Die Bäume haben einen Stamm- umfang von mindestens 14 - 16 cm. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 41 Erhalt der bestehenden Feldhecke östlich der Autobahn Die Feldhecke östlich der Autobahn wird bis auf wenige Bäume im Randbereich zu den Stellplätzen westlich des Parkhauses, erhalten. Abgängige Bäume und Sträucher werden durch heimische, standortgerechte Arten ersetzt. Gestaltung der Pkw-Stellplätze Die Pkw-Stellplätze werden mit sickeroffener Oberfläche hergestellt, um eine Infil- tration von Niederschlagswasser zu ermöglichen. Durch die Verwendung von wasser- durchlässigen Belägen wird ein Teil der Funktionserfüllung der Böden als Ausgleichskör- per im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe erhalten und die Auswir- kungen auf das Schutzgut Klima vermindert. Entwässerung der versiegelten Flächen Das anfallende Niederschlagswasser von allen versiegelten Flächen wird über Re- tentionsbauwerke (Gräben und unterirdische Staukanäle) gesammelt und gedrosselt in den öffentlichen Mischwasserkanal in der Alten Karlsruher Straße abgegeben (siehe Kapitel 3.2.4). Grundstück Ost Gestaltung der Freifläche um das Verwaltungsgebäude Zur Begrünung der Freiflächen werden mindestens 50 % einheimische, standort- gerechte Arten (Kräuter, Gräser, Sträucher) verwendet. Standortgerechte Straucharten sind beispielsweise Roter Hartriegel (Cornus sanguineum), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna und C. laevigata) Ge- wöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Faulbaum (Frangula alnus), Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Echte Hunds-Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Es werden Sträucher aus regionaler Herkunft gepflanzt. Pflanzung von Bäumen Auf den Freiflächen um das Verwaltungsgebäude werden mindestens sieben Bäume gepflanzt. Es werden einheimische, standorttypische Arten aus regionaler Herkunft, wie beispielsweise Stiel-Eiche (Quercus robur), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zitterpappel (Po- pulus tremula), Silber-Pappel (Populus alba), Silber-Weide (Salix alba), Purpur-Weide (Salix purpurea), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 42 padus) und Winter-Linde (Tilia cordata) verwendet. Die Bäume haben einen Stamm- umfang von mindestens 16 - 18 cm. Dachbegrünung auf dem Verwaltungsgebäude Die Dachfläche des Verwaltungsgebäudes wird zu mindestens 45 % extensiv be- grünt. Die Substratstärke muss mindestens 15 cm betragen. Es wird ein artenreicher, trockener Extensivrasen angelegt. Begrünung der Tiefgaragen und Innenhöfen Die nicht überbauten Dachflächen von Tiefgaragen und die Innenhöfe von Gebäu- den werden mindestens zu 50% mit Stauden, Gräsern, Einzelsträuchern und Bäumen als Grünfläche angelegt. Die Substratstärke von Tiefgaragendächern muss mindestens 30 cm, im Bereich der Baumpflanzungen mindestens 60 cm betragen. Gestaltung der Feuerwehrzufahrt Die Feuerwehrzufahrt wird als Schotterrasen mit Ansaat einer artenreichen Wild- kräutermischung aus regionaler Herkunft angelegt. Es wird eine für Schotterrasen geeig- nete Wildkräutermischung mit mehr als 30 in Karlsruhe heimischen Arten verwendet. Gestaltung des Teichs Der Teich wird mit unterschiedlich tiefen Gewässerbereichen angelegt und mit naturnaher Ufervegetation (feuchte Hochstaudenflur, einzelne Sträucher), Tauch- und Schwimmblattvegetation bepflanzt. Es werden mindestens 50 % der Ufer bepflanzt. Es werden einheimische, standortgerechte Arten aus regionaler Herkunft verwendet. Entwässerung der versiegelten Flächen Das anfallende Niederschlagswasser wird von allen versiegelten Flächen über Retentionsbauwerke (Gräben und unterirdische Staukanäle) gesammelt und gedrosselt in den Tiefentalgraben abgegeben (siehe Kapitel 3.2.4). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 43 Zugang ÖPNV Gestaltung der unbefestigten Flächen Die unbefestigten Flächen werden begrünt. Es wird mindestens ein Trittrasen an- gelegt. Entwässerung der versiegelten Flächen Das anfallende Niederschlagswasser von allen versiegelten Flächen wird über Re- tentionsbauwerke (Gräben und unterirdische Staukanäle), gesammelt und gedrosselt in den öffentlichen Mischwasserkanal in der Alten Karlsruher Straße abgegeben (siehe Kapitel 3.2.4). P+R-Parkplatz Gestaltung der Freiflächen auf dem P+R-Parkplatz Zur Begrünung der Freiflächen werden mindestens 50 % einheimische, standort- gerechte Arten (Stauden, Gräser, Sträucher) verwendet. Standortgerechte Straucharten sind beispielsweise Roter Hartriegel (Cornus sanguineum), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna und C. laevigata) Ge- wöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Faulbaum (Frangula alnus), Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Echte Hunds-Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Es werden Sträucher aus regionaler Herkunft gepflanzt. Entwässerung der versiegelten Flächen Das anfallende Niederschlagswasser von allen versiegelten Flächen wird über Re- tentionsbauwerke (Gräben und unterirdische Staukanäle) gesammelt und gedrosselt in den öffentlichen Mischwasserkanal in der Alten Karlsruher Straße abgegeben (siehe Kapitel 3.2.4). Pflanzung von Bäumen Auf dem P+R-Parkplatz werden mindestens 15 Bäume gepflanzt. Es werden ein- heimische, standorttypische Arten aus regionaler Herkunft, wie beispielsweise Stiel-Eiche (Quercus robur), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zitterpappel (Populus tremula), Silber-Pappel (Populus alba), Silber-Weide (Salix alba), Purpur-Weide (Salix purpurea), Vogel-Kirsche (Prunus 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 44 avium), Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) und Winter-Linde (Tilia cordata) verwendet. Die Bäume haben einen Stammumfang von mindestens 20 - 25 cm. Es wer- den Bäume aus regionaler Herkunft gepflanzt. Die Größe der offenen Baumscheiben be- trägt mindestens 10 m². Die Pflanzgruben haben eine Größe von mindestens 12 m² und eine Tiefe von 1,5 m. Gestaltung der Pkw-Stellplätze Die Pkw-Stellplätze werden mit sickeroffener Oberfläche hergestellt, um eine Infil- tration von Niederschlagswasser zu ermöglichen. Durch die Verwendung von wasser- durchlässigen Belägen wird ein Teil der Funktionserfüllung der Böden als Ausgleichskör- per im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe erhalten und die Aus- wirkungen auf das Schutzgut Klima vermindert. Entwässerung der versiegelten Flächen Das anfallende Niederschlagswasser von allen versiegelten Flächen wird über Re- tentionsbauwerke (Gräben und unterirdische Staukanäle) oder kleinräumig in angrenzen- de Grünflächen entwässert (siehe Kapitel 3.2.4). Grundstück Tiefentalgraben Gestaltung des Tiefentalgrabens Der verdohlte Tiefentalgraben wird geöffnet und an den östlichen Rand des Grund- stücks verlegt. Die Sohle des Tiefentalgrabens wird nicht versiegelt, sondern mit einem Sohlsubstrat aus Sand, Lehm oder Kies angelegt. Die Ufer werden mit einheimischen, standortgerechten Arten der feuchten Hoch- staudenflur wie beispielsweise Mädesüß (Filipendula ulmaria), Echter Baldrian (Valeriana officinalis), Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre), Gewöhnliche Pestwurz (Petasites hybridus), Rossminze (Mentha longifolia), Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbia palustris), Sumpf-Ziest (Stachys palustris), Gewöhnlicher Wasserdost (Eupatorium cannabinum), Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), Gewöhnlicher Blutweiderich (Lythrum salicaria), Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia), Zottiges Weidenröschen (Epi- lobium hirsutum), Echter Beinwell (Symphytum officinale), Geflügelte Braunwurz (Scrophularia umbrosa), Krause Distel (Carduus crispus), Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica), Wald-Storchschnabel (Geranium sylvaticum), Weiße Pestwurz (Petasites albus), Kohl-Kratzdistel (Cirsium oleraceum), Knolliger Kälberkropf (Chaerophyllum bul- bosum) bepflanzt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 45 Die Bepflanzung erfolgt punktuell, so dass auch offene Abschnitte bestehen bleiben, auf denen eine natürliche Sukzession stattfinden kann. Am östlichen Grabenufer werden zur Beschattung des Gewässers mindestens 25 Bäume gepflanzt. Es werden einheimische, standortgerechte Arten aus regionaler Her- kunft verwendet, wie beispielsweise Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Silber-Weide (Salix alba), Purpur-Weide (Salix purpurea), Sal-Weide (Salix caprea), Mandel-Weide (Salix triandra) und Korb-Weide (Salix viminalis). Die Bäume haben einen Stammumfang von mindestens 16 - 18 cm. Weiden werden als Steckhölzer aus der Umgebung (Kinzig-Murg- Rinne) gepflanzt. Der Mindestabstand zur Nachbargrenze beträgt 1,50 m. Das westliche Ufer bleibt zur Grabenunterhaltung frei von Gehölzen. Gestaltung der restlichen Freiflächen auf dem Grundstück Tiefentalgraben Zur Begrünung der Freiflächen werden mindestens 50 % einheimische, standort- gerechte Arten (Stauden, Gräser, Sträucher) verwendet. Standortgerechte Straucharten sind beispielsweise Roter Hartriegel (Cornus sanguineum), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna und C. laevigata) Ge- wöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Faulbaum (Frangula alnus), Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Echte Hunds-Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Es werden Sträucher aus regionaler Herkunft gepflanzt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 46 3.2.1 Pflanzen Die Bewertung des Schutzguts Pflanzen erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006b). Die Pflanzen wurden entweder nach der Ausprägung der natürlichen Pflanzengesellschaft und den Feuchtigkeitsverhältnissen beurteilt oder bei Gärten und Gehölzbeständen nach dem Anteil heimischer, standorttypischer Pflanzen- arten. Die Bauabschnitte wurden getrennt bewertet (siehe Tabellen 8-1 bis 8-12 im An- hang). Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Pflanzen ist in Tabelle 3.2-1 dargestellt. Tabelle 3.2-1. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Pflanzen nach dem Karlsruher Modell. Bauabschnitt Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Grundstück West 2.111,72 4.849,98 +2.738,26 Grundstück Ost 1.461,24 2.506,35 +1.045,11 Zugang ÖPNV 161,00 12,00 -149,00 P+R-Parkplatz 311,68 328,67 +16,99 Grundstück Tiefentalgraben 374,60 717,68 +343,08 Verkehrsfläche 106,36 0,00 -106,36 3.2.2 Tiere Im Folgenden werden die Eingriffe in das Schutzgut Tiere sowohl aus Sicht der Eingriffsregelung nach dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB) als auch aus Sicht des Artenschutzes für die jeweiligen Arten beziehungsweise Artengruppe getrennt betrachtet, sofern eine mögliche Betroffenheit nicht a priori auszuschließen ist. Die Bewertung des Schutzguts Tiere erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006b). Sie ist, getrennt nach Bauabschnitten, in den Tabellen 8-1 bis 8-12 im Anhang dargestellt. Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Tiere ist in Tabelle 3.2-2 dargestellt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 47 Tabelle 3.2-2. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Tiere nach dem Karlsruher Modell. Bauabschnitt Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Grundstück West 2.087,21 3.140,31 +1.053,10 Grundstück Ost 1.789,23 714,18 -1.075,05 Zugang ÖPNV 86,40 12,00 -74,40 P+R-Parkplatz 241,58 201,40 -40,18 Grundstück Tiefentalgraben 206,05 677,56 +471,51 Verkehrsfläche 55,98 0,00 -55,98 Bezüglich der Überprüfung des möglichen Eintretens von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG wird auf die Ausführungen in der arten- schutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2014) verwiesen. Die artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie beinhaltet die in Tabelle 3.2-3 auf- geführten Vermeidungsmaßnahmen. Tabelle 3.2-3. Vermeidungsmaßnahmen, die sich aus der artenschutzrechtlichen Verträglichkeits- studie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2014) ergeben. Vermeidungsmaßnahme Inhalt V1 Baumhöhlenkontrolle vor der Fällung Spätestens eine Woche vor der Fällung im Herbst / Winter wird überprüft, ob die festgestellte Quartiermöglichkeit von Fledermäusen als Übergangs- oder Überwinterungsquartier genutzt wird. Falls entsprechende Arten festgestellt werden, werden die Tiere entnommen oder beim Verlassen des Quar- tiers mit Hilfe von Reusenfallen abgefangen. In Abhängigkeit von der Witterung werden die Tiere unmittelbar nach dem Fang wieder freigelassen oder in geeignete natürliche Quar- tiere oder zuvor im Umfeld des Rodungsbereichs ausge- brachte Überwinterungskästen umgesetzt. V2 Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten Die erforderlichen Rodungsarbeiten werden im Winterhalbjahr durchgeführt und damit außerhalb der Lege-, Brut- und Auf- zuchtzeit nachgewiesener Vogelarten. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 48 Weitere Vermeidungsmaßnahmen Verwendung insektenfreundlicher Lampen Um die Anlockwirkung und das damit verbundene Tötungsrisiko für Insekten zu verringern, werden innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Südwestliche Untermühlsiedlung" für die Außenbeleuchtung insektenfreundliche Lampen, beispiels- weise LED-Lampen, verwendet. Mahd des Grünlands Um eine zukünftige Ansiedlung des Großen Feuerfalters zu vermeiden, wird das Grünland im Untersuchungsgebiet bis Baubeginn regelmäßig gemäht. Die städtischen Flächen werden auf Veranlassung des Liegenschaftsamts zweimal jährlich gemäht. Die Mahdtermine finden Ende April bis Mitte Mai und im Juli statt. 3.2.2.1 Fledermäuse Bei der Kontrolle der Quartiermöglichkeiten konnten keine Hinweise auf eine aktu- elle oder zurückliegende Nutzung durch Fledermäuse gewonnen werden. Es wurde ledig- lich eine größere Stammhöhle festgestellt, die sich als Winter- oder Wochenstuben- quartier für Fledermäuse eignet. Vier der erfassten Strukturen kommen bedingt als Som- merquartier in Frage. Sie sind aufgrund von Vegetation schwer anfliegbar oder eignen sich aufgrund ihrer geringen Größe nur für Einzeltiere. Während der Transektbegehungen wurden die Zwergfledermaus und die Breitflü- gelfledermaus mit sehr geringer Aktivität festgestellt. Artenschutzrechtliche Betrachtung Unter Berücksichtigung der in der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie dargestellten konfliktvermeidenden Maßnahme (Maßnahme-Nr. V1 "Baumhöhlenkontrolle vor der Fällung") ist das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG auszuschließen. Eingriffsregelung Aus der baurechtlichen Eingriffsregelung (§ 1 Abs. 3 BauGB) resultierende Aus- gleichserfordernisse werden durch die in Kapitel 3.2.10 beschriebene Kompensations- maßnahme ausgeglichen. Weiterer Kompensationsbedarf für Fledermäuse besteht nicht. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 49 3.2.2.2 Brutvögel Die Avifauna des Untersuchungsgebiets ist vergleichsweise arten- und individuen- arm ausgebildet. Der Brutbestand setzt sich vor allem aus kommunen Vogelarten zu- sammen, die häufig in Siedlungsgebieten anzutreffen sind. Artenschutzrechtliche Betrachtung Unter Berücksichtigung der in der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie dargestellten konfliktvermeidenden Maßnahmen (Maßnahme-Nr. V2 "Bauzeitenbe- schränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten") ist das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG auszuschließen. Eingriffsregelung Aus der baurechtlichen Eingriffsregelung (§ 1 Abs. 3 BauGB) resultierende Aus- gleichserfordernisse werden durch die in Kapitel 3.2.10 beschriebene Kompensations- maßnahme ausgeglichen. Weiterer Kompensationsbedarf für Vögel besteht nicht. 3.2.3 Boden Eine Versiegelung von Böden führt zum vollständigen Verlust sämtlicher Boden- funktionen, auf unversiegelten Flächen bleiben sie unvermindert erhalten. Auf teilversie- gelten Flächen behalten die Böden Teile ihrer Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- kreislauf. Unversiegelt bleiben im Plan-Zustand mit nicht überplanten Bereichen und neu an- gelegten, unversiegelten Freiflächen ca. 12.453 m². Durch das Verwaltungsgebäude, das Parkhaus, Plätze, Zufahrten und Verkehrsflächen sind im Plan-Zustand ca. 43.057 m² versiegelt. Der Oberflächenabfluss von allen versiegelten Flächen wird über Rückhalte- bauwerke, vor allem Staukanäle, verzögert abgeführt. Die Pkw-Stellplätze westlich des Parkhauses und auf dem P+R-Parkplatz sowie die Feuerwehrzufahrt werden teilversiegelt angelegt und umfassen eine Fläche von ca. 5.042 m². Die Anlage von Grünflächen mit Gehölzen im Umfeld des Verwaltungsgebäudes und des Parkhauses, die intensive Begrünung des Parkhauses mit einer Obstbaumwiese, die Verwendung eines versickerungsfähigen Pflasterbelags für die Pkw-Stellplätze sowie die Anlage der Feuerwehrzufahrt als Schotterrasen mit Magerraseneinsaat mindern die Wirkungen des Vorhabens. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 50 Die Bewertung des Schutzguts Boden erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006b) und ist in den Tabellen 8-1 bis 8-12 im Anhang dargestellt. Tabelle 3.2-4 zeigt eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden. Tabelle 3.2-4. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden nach dem Karlsruher Modell. Bauabschnitt Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Grundstück West 4.755,32 2.740,24 -2.015,08 Grundstück Ost 5.510,77 1.033,28 -4.477,49 Zugang ÖPNV 46,08 78,70 +32,62 P+R-Parkplatz 486,59 188,31 -298,28 Grundstück Tiefentalgraben 464,58 413,06 -51,52 Verkehrsfläche 17,63 0,00 -17,63 3.2.4 Wasser Im Bereich des Bebauungsplans wird voraussichtlich eine Fläche von 43.057 m² versiegelt. Eine Versiegelung von Böden führt zu einer Verhinderung der Versickerung von Niederschlagswasser. Um den Oberflächenabfluss der versiegelten Flächen zu ver- zögern sieht das Entwässerungskonzept von GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG folgende Entwässerung des Niederschlagswassers vor: Das abfließende Niederschlagswasser vom Grundstück Ost wird zukünftig auf der Fläche gesammelt, in Gräben und unterirdischen Staukanälen zurückgehalten und gedrosselt in den Tiefentalgraben abgegeben. Das abfließende Niederschlagswasser vom Grundstück West wird zukünftig auf der Fläche gesammelt, in umlaufenden Gräben und unterirdischen Staukanälen zu- rückgehalten und gedrosselt in den öffentlichen Mischwasserkanal in der Alten Karlsruher Straße abgegeben. Im Bereich der Innenhöfe sind Retentionsmulden oder Rigolen vorgesehen. Durch die technischen Bauwerke (Becken, Staukanäle) und Mulden wird der Ab- flussbeiwert der Gesamtfläche auf 0,5 begrenzt. Es wird ein Retentionsvolumen von ca. 1.450 m³ geschaffen, das für ein 100-jährliches Regenereignis erforderlich ist. Weiterhin wird durch die Anlage von Grünflächen mit Gehölzen im Umfeld des Verwaltungsgebäudes und des Parkhauses, die Anlage der Feuerwehrzufahrt als Schot- terrasen mit Magerraseneinsaat und die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für die Pkw-Stellplätze, der Eingriff in das Schutzgut Wasser gemindert, da eine Infiltration von Niederschlagswasser ermöglicht wird. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 51 Die Bewertung des Schutzguts Wasser erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006b) und ist in den Tabellen 8-1 bis 8-12 im Anhang dargestellt. Tabelle 3.2-5 zeigt eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Wasser. Tabelle 3.2-5. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Wasser nach dem Karlsruher Modell. Bauabschnitt Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Grundstück West 4.199,80 4.723,44 +523,64 Grundstück Ost 4.876,40 2.210,72 -2.665,68 Zugang ÖPNV 193,44 120,00 -73,44 P+R-Parkplatz 564,00 488,22 -75,78 Grundstück Tiefentalgraben 576,08 923,28 +347,42 Verkehrsfläche 129,28 0,00 -129,28 3.2.5 Klima und Luft Die geplanten Baumaßnahmen verändern kleinräumig die lokalen Kaltluftbewegun- gen, die meist mit regionalen Nordostwinden verbunden sind. Im Bereich der Wohnbe- bauung Untermühlsiedlung kommt es zu einer geringen Reduktion der Windgeschwindig- keiten (-0,05 bis -0,1 m/s), durch die die Belüftungsintensität leicht abnimmt. Es wird da- her zu keiner erheblichen Schwächung der abendlichen Abkühlung kommen. Die ge- plante Abstufung der Verwaltungszentrale im Osten auf drei Geschosse und die verblei- bende Grünzone zur östlich angrenzenden Wohnbebauung von ca. 35 - 50 m Breite sichert das bodennahe Durchgreifen des Höhenwindes auf Höhe der Pfarrer-Blink- Straße. Vorteilhaft ist auch die Formgebung des "Grünen Hügels" im östlichen Teilbereich des Vorhabengebiets, die eine intensive Belüftung des Straßenraums der Straße "Alte Karlsruher Straße" gewährleistet und einer verstärkten Aufheizung des Vorhabengebiets entgegenwirkt (ÖKOPLANA 2013 und 2014). Negative Auswirkungen auf die kaltluftbedingte Belüftung der Karlsruher Innenstadt sind ebenfalls nicht zu befürchten (ÖKOPLANA 2013 und 2014). Die thermischen Umgebungsbedingungen werden sich im Vorhabensgebiet und in dessen Umfeld kaum verändern. Voraussetzung ist, dass die im Planungsentwurf darge- stellten Begrünungsmaßnahmen mit Pflanzung großkroniger Bäume realisiert werden, da sie über ihren Schattenwurf einer übermäßigen Aufheizung von versiegelten Oberflächen und Fassadenteilen entgegen wirken (ÖKOPLANA 2013 und 2014). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 52 Im Bereich der Zu- und Abfahrt zum Parkdeck wird eine leichte Überschreitung des NO 2 -Grenzwertes von 40 μg/m³ bilanziert. Die Simulationen zeigen kleinräumig Werte von ca. 40 - 41 μg/m³. An den Fassaden der dm-Verwaltungszentrale wird der Grenzwert von 40 μg/m³ jedoch nicht überschritten. Im Bereich der geplanten Kita werden Maximalkon- zentrationen von ca. 36 μg/m³ ermittelt. Bei den angeführten Werten ist jeweils die Hinter- grundbelastung von 32 μg/m³ berücksichtigt (ÖKOPLANA 2013 und 2014). In der Johann-Strauß-Straße steigt die NO 2 -Immissionsbelastung im Jahresmittel an den Hausfassaden von ca. 36 - 38μg/m³ auf ca. 38 - 38,5 μg/m³ an. Eine Grenzwert- überschreitung ist jedoch trotz der Zugrundelegung eines worst-case-Szenarios nicht ge- geben. Der Kurzzeitgrenzwert von 200 μg/m³ (Stundenwert, max. 18 Überschreitun- gen / Jahr) wird bei den vorliegenden NO 2 -Jahresmittelwerten überall sicher eingehalten (ÖKOPLANA 2013 und 2014). Die Verkehrszusatzbelastung führt bezüglich der Feinstaub-Grenzwerte PM10 und PM2.5 zu keinen Grenzwertüberschreitungen im Vorhabensgebiet und in dessen Umfeld μg/m³ (ÖKOPLANA 2013 und 2014). Entlang der Straße "Alte Karlsruher Straße" liegen die prognostizierten PM10-Jahresmittelwerte an den begleitenden Hausfassaden der dm- Verwaltungszentrale bei 23 - 24 μg/m³ und damit deutlich unter dem Grenzwert von 40 μg/m³. Werte in dieser Größenordnung werden auch an der Westseite des Parkdecks ermittelt. In der Wohnbebauung Untermühlsiedlung sind keine relevanten Modifikationen bezüglich der Feinstaub-Belastung zu bilanzieren. Der Zusatzverkehr in der Johann- Strauß-Straße führt ebenfalls zu keinen relevanten Zusatzbelastungen durch Feinstaub (ÖKOPLANA 2013). Die ergänzenden Untersuchungen 2014 zu den lufthygienischen Umgebungsbedingungen bestätigen, dass im Planungsgebiet und in dessen Umfeld be- zogen auf das Referenzjahr 2016 bezüglich Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10 / PM2.5) sowohl der Grenzwert für das Jahresmittel als auch für die Kurzzeitbe- lastung im Bereich der Gebäude eingehalten werden (ÖKOPLANA 2014). Auf Grundlage der aktualisierten Verkehrsprognose (KÖHLER & LEUTWEIN 2014a) ist entlang der Johann-Strauß Straße im werktäglichen Gesamtverkehr mit einer Zusatz- belastung von ca. 100 - 200 Kfz zu rechnen (Lkw-Anteil ca. 2%). Auf der Durlacher Allee wird auf Höhe der Alten Karlsruher Straße eine Mehrbelastung von 400 Kfz/Werktag prognostiziert. Die hohen Werte der NO 2 -Immissionen im Planungsumfeld sind im We- sentlichen auf die Hintergrundbelastung zurückzuführen sind. Die NO 2 -Mehrbelastung durch die neu prognostizierten Verkehrszahlen (Johann-Strauß-Straße / Durlacher Allee) ergeben einen Wert von < 0.5 μg/m. Der NO 2 -Jahresmittelwert beläuft sich somit auf max. 39.0 μg/m³, so dass der Grenzwert von 40.0 μg/m³ trotz Verkehrsmehrbelastung eingehalten wird. Auch auf Höhe der geplanten Kita und an den westorientierten dm-Ver- waltungsbaufassaden sind durch die veränderte Verkehrsprognose (Kfz-Mehrbelastung ca. 300 - 400 Kfz/Werktag) keine NO 2 -Grenzwertüberschreitungen zu befürchten. Auch hier steigt die NO 2 -Immissionsbelastung gegenüber der Planprognose von 2013 um weniger als 0.5 - 1.0 μg/m³ an. Im Bereich der Kita wird ein max. NO 2 -Jahresmittelwert von ca. 37 μg/m³ bilanziert. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 53 Parallel zur Durlacher Allee ist eine Einfahrt für Anlieferungsverkehr in das Verwal- tungsgebäude geplant. Laut Verkehrsprognose 2014 (KOEHLER & LEUTWEIN 2014a) ist dort mit 40 LKW / Tag zu rechnen. Der NO 2 -Grenzwert wird auch hier nicht erreicht. Im Bereich der Wohnbebauung an der Pfarrer-Blink-Straße bleibt die NO 2 -Zusatzbelastung durch den Andienungsverkehr auf deutlich unter 0.5 μg/m³. begrenzt. In der Gesamtsum- me ergibt sich ein NO 2 -Jahresmittelwert von max. 36.0 μg/m³. Insgesamt ergeben sich aus klimaökologischer Sicht durch die geplante Bebauung weder erhebliche negative Auswirkungen auf das Stadtklima noch eine erhebliche Zu- nahme der Immissionsbelastung. Dennoch sollte überlegt werden, ob eine Zufahrt von der Durlacher Allee in Rich- tung geplanter dm-Verwaltungszentrale über einen Vollknoten auf der Durlacher Allee mittelfristig zu realisieren ist. So könnte die Zusatzbelastung für die Dornwaldsiedlung (Johann-Strauß-Straße) reduziert werden (ÖKOPLANA 2013). Die Bewertung des Schutzguts Klima erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006b) und ist in Tabelle 8-1 im Anhang dargestellt. Die Bewertung des Schutzguts Wasser erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006b) und ist in den Tabellen 8-1 bis 8-12 im Anhang dargestellt. Tabelle 3.2-6 zeigt eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Klima. Tabelle 3.2-6. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Klima nach dem Karlsruher Modell. Bauabschnitt Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Grundstück West 3.467,68 3.542,58 +74,90 Grundstück Ost 4.422,92 1.826,84 -2.596,08 Zugang ÖPNV 130,24 60,00 -70,24 P+R-Parkplatz 467,84 364,14 -103,70 Grundstück Tiefentalgraben 481,52 787,92 +306,40 Verkehrsfläche 90,84 0,00 -90,84 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 54 3.2.6 Landschaft Durch das Vorhaben geht der Offenlandcharakter des Untersuchungsgebiets weit- gehend verloren. An die Stelle der Ackerflächen und Grünlandbiotope tritt jedoch neben dem Verwaltungsgebäude der "Grüne Hügel", in den eine Tiefgarage und gegebenenfalls Dienstleistungsangebote wie z. B. eine Kindertagesstätte und eine Arztpraxis integriert werden. Der Hügel wird mit einer Wieseneinsaat und Obstbäumen begrünt und dient als Aufenthaltsort. Die Feldhecken, die das Teilgebiet West des Untersuchungsgebiets be- grenzen, bleiben weitestgehend erhalten. Die Beeinträchtigung durch die Veränderung im Landschaftsbild zwischen Plan- und Ist-Zustand ist daher nicht als erhebliche Umweltauswirkung einzustufen. 3.2.7 Menschen Die Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros für Verkehrswesen, Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG geht davon aus, dass sich für die geplante dm-Firmenzentrale 1.325 Fahrten je Werktag ergeben. Durch die dm-Markt-Filiale kommen ca. 300 Fahrten je Werktag hinzu (KOEHLER & LEUTWEIN 2014a). Die Verkehrsverteilungen zeigen, dass unter Berücksichtigung des derzeitigen Ver- kehrsnetzes deutliche Verkehrszunahmen im Bereich der Dornwaldsiedlung, vor allem in der Johann-Strauß-Straße, entstehen werden (KOEHLER & LEUTWEIN 2014a). Ein Vollanschluss der Alten Karlsruher Straße an die Durlacher Allee führt zu deut- lichen Entlastungen im Bereich der Dornwaldsiedlung, insbesondere in der Johann- Strauß-Straße (KOEHLER & LEUTWEIN 2014a). Die schalltechnische Untersuchung (KOEHLER & LEUTWEIN 2014b) zeigt, dass durch den Verkehrslärm des umgebenden Verkehrsnetzes sich bereits für den Ist-Zu- stand im Bereich des Bebauungsplanes Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) ergeben. Für die geplanten Gebäude mit Aufent- haltsnutzung innerhalb des Bebauungsplangebietes ergeben sich für die Planfälle mit be- stehender Anschlusssituation oder Ausbildung eines Vollknotens überwiegend keine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 für Gewerbegebiete. Vor allem das geplante Verwaltungsgebäude mit Innenhöfen schafft durch seine Eigenabschirmung ru- hige Innenbereiche. Für einzeln nach außen zu den Lärmemitenten gerichtete Gebäude- fronten ergeben sich geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 (KOEHLER & LEUTWEIN 2014b). Auf Grund der städtebaulich fehlenden Möglich- keiten von aktiven Schallschutzmaßnahmen werden im Bebauungsplan passive Lärm- schutzmaßnahmen in Form von entsprechend gedämmten Außenbauteilen festgelegt (GSA 2015b). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 55 Bei Beibehaltung der bestehenden Erschließung ergibt sich durch das vorhabens- bedingte erhöhte Verkehrsaufkommen im Bereich der Dornwaldsiedlung eine maximale Erhöhung der Lärmbelastung um ca. 0,5 dB(A). Für den Fall der Errichtung eines Voll- knotens in Höhe der Alten Karlsruher Straße ergeben sich für die einzelnen Gebäude- fronten in der Dornwaldsiedlung maximale Erhöhungen von 1,0 dB(A). Es kommt jedoch auch teilweise zur Verringerung der Lärmbelastung durch die Abnahme des Durchgangs- verkehrs zur Untermühlsiedlung (KOEHLER & LEUTWEIN 2014b). An keinem Immissionsort der maßgeblichen Gebäude entstehen Erhöhungen von über 3,0 dB(A) beziehungsweise die Auslösewerte von 70 dB(A) im für den dm-Verkehr maßgelblichen Tageszeitraum werden an keinem Immissionsort erreicht. Allerdings ist der Bereich der Dornwaldsiedlung erheblich vorbelastet. Im Nachtzeitraum ist diese Vorbelastung mit knapp 60 dB(A) so hoch, dass in diesem Zeitraum die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle erreicht wird. Die Johann-Strauß-Straße und der nördliche Teil der Hans-Pfitzner-Straße sind durch den vom dm-Campus ausgelösten zusätzlichen Verkehr von Lärmsteigerungen betroffen. Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern, wurden die Gebäude ermittelt, die von einer Lärmerhöhung betroffen sind. Für diese Gebäude wurden die Fassadenpegel berechnet (KOEHLER & LEUTWEIN 2014b). Auf der Grundlage der gewählten Untersuchungsmethodik gewährt die Stadt Karlsruhe für die in Tabelle 3.2-7 genannten Gebäude und Fassadenbereiche passive Schallschutzmaß- nahmen auf Antrag nach Maßgabe der VLärmSchR 97. Tabelle 3.2-7. Von Lärmsteigerungen betroffene Gebäude und Fassadenbereiche. Johann-Strauß-Str. 1 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 2 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 3 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 4 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 5 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 6 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 7 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 8 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 9 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 10 2. OG Nord- und Westfassade 3. OG Nord- und Westfassade Hans-Pfitzner-Str. 28 2. OG Nord- und Westfassade Hans-Pfitzner-Str. 30 2. OG Nord- und Westfassade 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 56 Im Bereich der Untermühlsiedlung ergeben sich durch die zukünftige Ab- schirmung der Baukörper wahrnehmbare Verminderungen der Belastung durch Ver- kehrslärm, vor allem durch die Autobahn. Durch den Gewerbelärm der von den Betriebs- grundstücken ausgehenden Geräusche mit Anlieferung durch LKW, Be- und Entlade- geräusche sowie den Verkehr der Mitarbeiter auf den Parkebenen beziehungsweise des von deren Außenfassaden abgestrahlten Lärms entstehen auch für den vollständigen Ausbau des Parkhauses weder im Tageszeitraum noch im Nachtzeitraum Überschreitun- gen der TA Lärm für die Nutzungsausweisungen im Umfeld des Bebauungsplangebietes. Auch bei Ansatz eines flächenbezogenen Schallleistungspegels für mögliche zukünftige Nutzungen innerhalb der Gewerbeflächen entstehen bei den für eingeschränkte Gewer- begebiete vorgesehenen Ansätzen keine Überschreitungen von Orientierungs- oder Richtwerten und somit keine Notwendigkeit der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen (KOEHLER & LEUTWEIN 2014b). Ausgehend von den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung (KOEHLER & LEUTWEIN 2014b) ist davon auszugehen, dass es durch das erhöhte Verkehrsauf- kommen zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen für das Schutzgut Mensch kommt. Der Basketballplatz und der Bolzplatz im Süden des Untersuchungsgebiets gehen durch das Vorhaben verloren, der Spielplatz wird auf die andere Seite des Radweges an das östliche Ende der Pfarrer-Blink-Straße verlegt. Für den Bolzplatz konnte kein Ersatz- standort gefunden werden. Deshalb wird der fußläufig zu erreichende Bolzplatz an der verlängerten Pfarrer-Blink-Straße Ecke Elfmorgenbruch aufgewertet. Es ist die Aus- stattung mit einem besandeten Kunstrasen vorgesehen. Alternative Basketballplätze be- finden sich beispielsweise in Durchlach-Aue oder am östlichen Rand von Rintheim. Erhebliche Umweltauswirkungen bezüglich des Schutzguts Mensch durch den Wegfall der Spiel- und Sportplätze können daher ausgeschlossen werden. 3.2.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Der Tiefentalgraben wird im Rahmen des Vorhabens geöffnet und an die östliche Grenze des Grundstücks verlegt. Die Uferbereiche des Grabens werden naturnah ge- staltet. Vorhabensbedingt werden einige Gas- und Wasserleitungen verlegt. Für die Umle- gung der Wasserleitung DN 600 im Westen des Flurstücks 49157/25 sind noch zwei Trassen in der Diskussion. Die Gas- und Wasserleitungen im Süden des Flurstücks 49157/21 werden / wurden auf einer Teillänge von ca. 90 m für den geplanten Kanalbau des Tiefbauamts in eine etwas weiter südlich gelegene Trasse verlegt (GSA 2015a). Die Sachgüter Basketballplatz und Bolzplatz gehen durch das Vorhaben verloren, der Spielplatz wird auf die andere Seite des Radweges an das östliche Ende der Pfarrer- Blink-Straße verlegt. Für den Bolzplatz konnte kein Ersatzstandort gefunden werden. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 57 Deshalb wird der fußläufig zu erreichende Bolzplatz an der verlängerten Pfarrer-Blink- Straße Ecke Elfmorgenbruch aufgewertet. Es ist die Ausstattung mit einem besandeten Kunstrasen vorgesehen. Alternative Basketballplätze befinden sich beispielsweise in Durchlach-Aue oder am östlichen Rand von Rintheim. Erhebliche Umweltauswirkungen bezüglich des Schutzguts Kulturgüter und sonstige Sachgüter können ausgeschlossen werden. 3.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die projektbedingten Wirkungen, die zu Wechselwirkungen zwischen den einzel- nen Schutzgütern führen können, wurden direkt bei der Analyse der Schutzgüter darge- stellt und beurteilt. 3.2.10 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des geplanten Vorha- bens ergibt sich durch die Gegenüberstellung des Ist- und Plan-Zustands unter Berück- sichtigung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen. Die Bilanzierung erfolgte für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf unter Anwendung der Methodik des Karlsruher Modells (STADT KARLSRUHE 2006b). Die Bewertung ist in den Tabellen 8-1 bis 8-12 im Anhang dargestellt. Sie wurde getrennt nach Bauabschnitten durchgeführt. Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz zeigt Tabelle 3.2-8. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 58 Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf Tabelle 3.2-8 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf nach dem Karlsruher Modell. BauabschnittSumme BodenKlimaPflanzenTiereWasserkreislauf Grundstück West Bestand4.755,323.467,682.111,722.087,214.199,8016.621,73 Planung2.740,243.542,584.849,983.140,314.723,4418.996,55 Differenz-2.015,0874,902.738,261.053,10523,64 2.374,82 Grundstück Ost Bestand5.510,774.422,921.461,241.789,234.876,4018.060,56 Planung1.033,281.826,842.506,35714,182.210,728.291,37 Differenz-4.477,49-2.596,081.045,11-1.075,05-2.665,68 -9.769,19 Zugang ÖPNV Bestand46,08130,24161,0086,40193,44617,16 Planung78,7060,0012,0012,00120,00282,70 Differenz32,62-70,24-149,00-74,40-73,44 -334,46 P+R-Parkplatz Bestand486,59467,84311,68241,58564,002.071,69 Planung188,31364,14328,67201,40488,221.570,74 Differenz-298,28-103,7016,99-40,18-75,78 -500,95 Verkehrsfläche Bestand17,6390,84106,3655,98129,28400,09 Planung0,000,000,000,000,000,00 Differenz-17,63-90,84-106,36-55,98-129,28 -400,09 Grundstück Tiefentalgraben Bestand464,58481,52374,60206,05576,082.102,83 Planung413,06787,92717,68677,56923,283.519,50 Differenz-51,52306,40343,08471,51347,20 1.416,67 gesamt-7.213,20 Schutzgüter 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 59 Weitere Schutzgüter Für die Schutzgüter Landschaft, Menschen sowie Kulturgüter und sonstige Sach- güter ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen. Gesamtbewertung Das Kompensationsdefizit beträgt insgesamt 7.213,20 Wertpunkte für die Schutz- güter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Durch die naturnahe Umge- staltung des Gewässerabschnitts 3+787 bis 4+390 der Alb nördlich von Karlsruhe und durch das Pflanzen von 15 Straßenbäumen nördlich des Vorhabengebiets wird der Ein- griff hinsichtlich dieser Schutzgüter vollständig kompensiert. Kompensationsmaßnahmen Pflanzen von 15 Eschen nördlich des Vorhabengebiets Nördlich des Vorhabengebiets werden zwischen der Öffnung des Tiefentalgrabens im Süden und der Steinernen Brücke im Norden auf einer Länge von ca. 170 m 15 Eschen mit 20 bis 25 cm Stammumfang gepflanzt. Die Bäume werden mittig zwischen dem Wegrand und der Böschungsoberkante gepflanzt. Der Abstand der Bäume unter- einander beträgt ca. 10 m, vereinzelt vorhandene Pappeln werden erhalten und im Pflanzschema berücksichtigt. Für jeden Baum erhält man nach dem Karlsruher Modell 57,6 Wertpunkte. Insgesamt ergibt die Maßnahme 864 Wertpunkte. Naturnahe Umgestaltung des Gewässerabschnitts 3+787 bis 4+390 der Alb Die Renaturierung umfasst die Entfernung der Sohlbefestigung und die naturnahe Umgestaltung der Alb. Es werden Strömungslenker wie Kies-Schnellen, Raubäume und Buhnen eingebaut sowie Sandsteinschüttungen und Kiesflächen angelegt. In Teilbe- reichen werden kleinräumige Uferstrukturen und Schilfzonen hergestellt. Steilufer werden mit Pappelstämmen befestigt und Faschinenwalzen eingebracht, die mit Weiden oder Röhricht bepflanzt werden. Außerdem werden einheimische, standorttypische Gehölze aus regionaler Herkunft gepflanzt. Die Bewertung der Maßnahme ist in Tabelle 8.13 im Anhang dargestellt. Eine Über- sicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz der Kompensationsmaßnahme ist in Tabelle 3.2-9 dargestellt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 60 Tabelle 3.2-9. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz der Kompensationsmaßnahme nach dem Karlsruher Modell. Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Naturnahe Umgestaltung des Gewässerabschnitts 3 + 787 bis 4 + 390 der Alb nördlich von Karlsruhe 8.292 14.317,80 6.025,80 Durch die Maßnahme werden rein rechnerisch 6.025,80 Punkte bei den Schutz- gütern Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf kompensiert. Die Maßnahme erreicht aber auch eine verbesserte und naturnahe Bodenent- wicklung. Eine Aufwertung für das Schutzgut Boden lässt sich jedoch nach dem Karls- ruher Modell rechnerisch nicht abbilden. Durch die Renaturierungsmaßnahme wird der derzeit stark ausgebaute Flussabschnitt der Alb, der vollständig begradigt in einem Regel- profil und praktisch ohne Breiten- und Tiefenvarianz verläuft, durch eine naturnahe Ge- staltung aufgewertet. Dabei wird beidseits der Ufer durch Abgrabung eines Teils der Berme und Aufschüttung eines Teils des derzeitigen Gewässerbettes ein wechselnd breiter, flacher bis schwach geneigter Auenbereich geschaffen, der großteils bereits ab Wasserständen von 10 cm über Mittelwasser überflutet wird. Dabei werden eine natur- nahe Überschwemmungsdynamik und damit auentypische Verhältnisse für den Boden entwickelt. Durch den qualitativen Gewinn bei der Realisierung der Kompensationsmaßnahme durch die Entwicklung naturnahen Bodens und im weiteren des Potenzials an Standort- eigenschaften für natürliche Vegetation kann das rechnerisch verbleibende Defizit voll- ständig ausgleichen werden. Durch die Kompensationsmaßnahmen kann der maximal zu erwartende Ausbau- zustand ausgeglichen werden. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird der tat- sächliche Kompensationsbedarf für den jeweiligen Bauabschnitt festgelegt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 61 3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht- Durchführung der Planung Bei Nicht-Durchführung der Planung ist ein Fortbestand der beschriebenen Be- standssituation (vgl. Kapitel 3.1) zu erwarten. Einige Biotoptypen, wie die Feldhecken und weiteren Gehölzbestände sowie die Staudenknöterich-Bestände innerhalb der Acker- flächen, werden sich langfristig ausbreiten. 3.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Die Durlacher Allee ist die wichtigste Verbindungsachse zwischen dem Stadtzen- trum Karlsruhe und dem Stadtteilzentrum Durlach. Den an dieser wichtigen Verkehrs- achse gelegenen Flächen kommt hohe städtebauliche Bedeutung zu, was schon lange Gegenstand planerischer Überlegungen ist. Das Vorhabensgebiet ist im Flächen- nutzungsgebiet bereits als Gewerbe- beziehungsweise Mischfläche ausgewiesen. Im Jahr 2013 wurde im Rahmen der "Planungswerkstatt Durlacher Allee" eine Leit- bild-Diskussion über die Entwicklung der Verbindungsachse geführt. Die auf dem Areal an der Durlacher Allee in Betracht kommende Ansiedlung war Gegenstand eines Planungs- wettbewerbs. Ziel der Auslobung war die Planung eines nachhaltigen, energieeffizienten und ökologisch hochwertigen Gebäudes mit signifikanter Architektur. Die im Siegerbeitrag entwickelte Konzeption ist Grundlage der geplanten baulichen Umsetzung. Bei der Stellung der bebaubaren Fläche wurde darauf geachtet, dass weitestge- hend die Ackerflächen genutzt werden. Die Randbereiche, wie die Feldhecke entlang der Autobahn A5, werden erhalten. 4 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren 63 4 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung Die Methodik der Umweltprüfung folgt der ökologischen Wirkungsanalyse. Sie umfasst und strukturiert die Arbeitsschritte von der Systembeschreibung (Ist-Zustand) bis zur Bewertung von Auswirkungen (Prognose und Bewertung). Die Aufbereitung und Dar- stellung aller Ergebnisse und die Beschreibung und Bewertung von Empfindlichkeiten so- wie von Wirkungs- und Konfliktbereichen erfolgen jeweils separat für die einzelnen Schutzgüter und beinhalten auch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Für das Schutzgut Klima und Luft wurde eine klimaökologische Expertise vom Büro ÖKOPLANA (2013) verwendet. Für das Schutzgut Boden wurden ein Bodengutachten des Büros solum, büro für boden + geologie (2013), für das Schutzgut Grundwasser ein geotechnisches Gutachten der GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG (2013) und für das Schutzgut Menschen eine verkehrliche Untersuchung des Ingenieurbüros für Verkehrswesen, Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG (2014) her- angezogen. 5 Maßnahmen zu Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt 65 5 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Vorhabens auf die Umwelt Nach § 4c BauGB überwacht die Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorherge- sehene Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maß- nahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Dabei nutzt sie Hinweise von Fachbehörden zu mögli- chen unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen des Bauleitplans auf die Umwelt, über die die Gemeinden nach Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bauleitplans von den Behörden unterrichtet werden (§ 4 (3) BauGB). Die Hinweise der Fachbehörden werden in die Endfassung des Umweltberichts aufgenommen. Die Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des betrachte- ten Vorhabens auf die Umwelt umfasst zwei wesentliche Aspekte: Die Überwachung der Umsetzung und Pflege sowie der Funktion der planinternen und planexternen Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Kompensation der durch das Vorhaben entstehenden erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- güter und die Überwachung unvorhergesehener erheblicher Auswirkungen der Durchführung des Vorhabens auf die Umwelt. Überwachung der planinternen und planexternen Maßnahmen zur Vermin- derung, Vermeidung und Kompensation Umweltbaubegleitung Die Umsetzung des Vorhabens und der Ausgleichsmaßnahme erfolgt unter Beteili- gung einer Umweltbaubegleitung. Die für die Umweltbaubegleitung Verantwortlichen sind beratend tätig, um eine auflagen- und gesetzeskonforme Umsetzung des Vorhabens so- wie eine vollständige Umsetzung der gesetzten Standards zu erreichen. Sie dient insbe- sondere der Vermeidung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz, wie Schäden an europarechtlich geschützten Arten und Bodenschäden. Herstellungskontrolle Es wird kontrolliert, dass die planinternen Vermeidungsmaßnahmen, wie das Pflan- zen von einheimischen, standorttypischen Bäumen aus regionaler Herkunft und das An- legen der Feuerwehrzufahrt als Schotterrasen mit Magerraseneinsaat, funktionsfähig her- gestellt werden. 5 Maßnahmen zu Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt 66 Bauleitung bei der Herstellung der Kompensationsmaßnahmen Die Herstellung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt unter der Bauleitung einer naturschutzfachlich kundigen Bauleitung. Überwachung unvorhergesehener erheblicher Umweltauswirkungen Die dm-drogerie markt GmbH + Co. KG gewährleistet bei der Realisierung des Vorhabens die Einhaltung der relevanten Vorschriften des BImSchG sowie seiner Verord- nungen (BImSchV), Verwaltungsvorschriften (VwV) und Technischen Anleitungen (TA) (siehe Kapitel 2.1). Diese Vorschriften dienen dem Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre und der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich der Entstehung von Immissionen. Weitere Überwachungen sind nicht vorgesehen. 6 Zusammenfassung 67 6 Zusammenfassung Die dm-drogerie markt GmbH + Co. KG plant eine Zusammenführung der ver- schiedenen Unternehmensbereiche in Form einer Zentrale. Im Zuge dieses Vorhabens soll ein energieeffizienter und ökologisch hochwertiger Neubau im Gewann "Untermühl" in Karlsruhe-Durlach entstehen. Das ca. 5,95 ha große Planungsgebiet wird als einge- schränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Neben einem Verwaltungsgebäude und einer Tiefgarage werden ein Drogeriemarkt, eine Fahrradparkanlage sowie gegebenenfalls Dienstleistungsangebote wie z. B. eine Kindertagesstätte und eine Arztpraxis errichtet. Das ca. 5,95 ha große Plangebiet liegt im Westen des Karlsruher Stadtteils Durlach im Gewann Untermühl. Es umfasst neben den Flurstücken 49157/21 und 49157/25 auch Teile der Flurstücke 49166/1 (Alte Karlsruher Straße), 45322/3 (Durlacher Allee). Es werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Menschen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen allen genannten Schutzgütern beschrieben und bewertet. Im Zuge des Vorhabens sind Vermeidungsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans geplant. Diese umfassen das Ausführen der Pkw-Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen, die Entwässerung aller versiegelten Flächen über Retentionsbauwerke (Gräben, unterirdischen Staukanäle, Retentionsmulden oder Rigolen), extensive Begrünung der Dachflächen des Verwaltungsgebäudes, die intensive Begrünung des Parkhauses, die Gestaltung der Freiflächen um das Verwaltungsgebäude, um das Parkhaus, im Bereich des P+R-Parkplatzes und auf dem Grundstück "Tiefentalgraben" mit min- destens 50 % einheimischen, standortgerechten Arten (Stauden, Gräser, Sträucher), das Pflanzen von mindestens sieben einheimischen, standortgerechten Bäumen aus regionaler Herkunft um das Verwaltungsgebäude, 50 Bäumen um das Park- haus und 15 Bäumen auf dem P+R-Parkplatz, den Erhalt der Feldhecke östlich der Autobahn, die Begrünung von mindestens 50 % der nicht überbauten Dachflächen von Tief- garagen und der Innenhöfe von Gebäuden mit Stauden, Gräsern, Einzelsträuchern und Bäumen, die Gestaltung der Feuerwehrzufahrt als Schotterrasen mit Ansaat einer arten- reichen Wildkräutermischung und die Öffnung und naturnahe Gestaltung des Tiefentalgrabens. Die Ufer werden mit einheimischen, standortgerechten Arten der feuchten Hochstaudenflur sowie min- destens 25 einheimischen, standortgerechten Bäumen aus regionaler Herkunft am östlichen Grabenufer bepflanzt. 6 Zusammenfassung 68 Die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des geplanten Vorha- bens ergibt sich durch die Gegenüberstellung des Ist- und Plan-Zustands unter Berück- sichtigung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen. Die Bilanzierung erfolgte für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf unter Anwendung der Methodik des Karlsruher Modells. Die Bewertung erfolgte getrennt nach den Bauab- schnitten "Grundstück West", "Grundstück Ost", "Zugang ÖPNV", "P+R-Parkplatz", "Grundstück Tiefentalgraben" sowie dem Bereich "Verkehrsfläche". Das Kompensationsdefizit beträgt insgesamt 7.213,20 Wertpunkte für die Schutz- güter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Es wird durch die naturnahe Umgestaltung des Gewässerabschnitts 3+787 bis 4+390 der Alb nördlich von Karlsruhe und durch das Pflanzen von 15 Eschen nördlich des Vorhabengebiets kompensiert. Durch die Kompensationsmaßnahmen kann der maximal zu erwartende Ausbau- zustand ausgeglichen werden. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird der tat- sächliche Kompensationsbedarf für den jeweiligen Bauabschnitt festgelegt. Für die Schutzgüter Landschaft, Menschen sowie Kulturgüter und sonstige Sach- güter ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen. 7 Verwendete Literatur und Quellen 69 7 Verwendete Literatur und Quellen BRAUN, M. & DIETERLEN, F. (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs. - Ulmer Ver- lag, Stuttgart. GSA GERHARDT.STADTPLANER.ARCHITEKTEN (2015a): Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung, Karlsruhe-Durchlach, Begründung und Hinweise - Vorentwurf. GSA GERHARDT.STADTPLANER.ARCHITEKTEN (2015b): Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung, Karlsruhe-Durchlach, Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Vorentwurf. GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG (2013): Geotech- nisches Gutachten. - Karlsruhe, unveröffentlicht. HÖLZINGER, J., BAUER, H.-G., BERTOLD, P., BOSCHERT, M. & MAHLER, U. (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 5. Fassung. Stand 31.12.2004. - LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (Hrsg.), Karlsruhe. INGENIEURBÜRO DR.-ING ROLF-JÜRGEN GEBLER (2003): Gewässerentwicklungsplan alte Bach. Erläuterungsbericht. - im Auftrag der Stadt Karlsruhe, Walzbachtal. INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN, KOEHLER & LEUTWEIN GMBH & CO. KG (2014a): Verkehrliche Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung" - im Auftrag der dm-drogeriemarkt GmbH+ Co. KG, unveröffentlicht. INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN, KOEHLER & LEUTWEIN GMBH & CO. KG (2014b): Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung " - im Auftrag der dm-drogeriemarkt GmbH+ Co. KG, unveröffentlicht. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRT- TEMBERG (2008): Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte. Grundlagen und Beispielhafte Auswertung. - Reihe Bodenschutz, Heft 20, Karlsruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRT- TEMBERG (2009): Arten, Biotope, Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschrei- ben, Bewerten. - Karlsruhe, 312 S. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRT- TEMBERG (2010): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. - Reihe Bodenschutz, Heft 23, Karlsruhe. MEINIG, H., BOYE, O. & HUTTERER, R. (2008): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säu- getiere (Mammalia) Deutschlands. In: BFN BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg., 2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 7 Verwendete Literatur und Quellen 70 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 70 (1); Landwirtschafts- verlag, Bonn-Bad Godesberg. S. 115 - 153. NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2010): Flächennutzungsplan 2010, http://geodaten.karlsruhe.de/nvk/. ÖKOPLANA (2013): Klimaökologisches Gutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungs- plan "Gewerbegebiet Untermühlsiedlung", Karlsruhe-Durlach. - Mannheim, unver- öffentlicht. ÖKOPLANA (2014): Ergänzende Klimaökologische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung, Karlsruhe-Durlach. - Mannheim, unveröffentlicht. REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN (HRSG.) (2003): Regionalplan Mittlerer Oberrhein vom 13. März 2002. - Karlsruhe, 179 S. SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse. Kennzeichen, Echoortung und Detektoran- wendung. 1. Auflage. Westarp Wissenschaften, Hohenwarsleben. SPANG. FISCHER. 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Grundstück West Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Bodeneinheit 1 (Auengley- Brauner Auenboden aus lehmigen Substraten über Torf im Untergrund) 15.1071,051.057,491,051057,491,401409,993.524,97 Fettwiese mittlerer Standorte5.2860,88310,111,05370,021,40493,361.173,49 Bodeneinheit 6 (bebaut, anthropogen geprägt), versiegelte Flächen 7080,000,000,000,000,000,000,00 Bodeneinheit 6 (bebaut, anthropogen geprägt), wasserdurchlässige Flächen 2080,000,000,354,850,000,000,00 Bodeneinheit 6 (bebaut, anthropogen geprägt), gestörte Böden (Böschungen, Bankette) 7430,3517,340,3517,340,3517,340,00 Summe22.052,001.384,941449,701920,684755,32 Summe Boden4.755,32 Fläche Planung (Stand 30.07.2014) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Dachfläche intensiv begrünt9.840,000,70459,200,70459,200,70459,201377,60 Dachfläche, nicht begrünt 2.460,000,000,000,000,000,000,000,00 Fläche, versiegelt (Vorplatz, Hof Kita, Außenstellplätze dm), 3.111,000,000,000,000,000,000,000,00 Stellplätze dm, teilversiegelt800,000,000,000,3518,670,000,00 Grünanlage und Feldgehölz mittlerer Standorte, Bodeneinheit 1 4.074,001,05285,181,05285,181,40380,24950,60 Grünanlage, Bodeneinheit 31.748,000,88102,551,05122,361,40163,15388,06 Grünanlage, Bodeneinheit 6 (vorher versiegelte Fläche) 19,001,401,771,401,771,401,775,32 Summe22.052,00848,70887,181004,362740,24 Summe Boden2.740,24 Bilanz Bestand Wertpunkte 1.384,941449,701920,684755,32 Planung Wertpunkte848,70887,181.004,362740,24 Zwischensumme-536,24-562,52-916,32-2015,08 Summe NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf NFWKFP 8 Anhang 75 Tabelle 8-2. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Grundstück West", Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tier und Wasserkreislauf. Grundstück West Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Fettwiese mittlerer Standorte293,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8046,88Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich → Grundwert: 1,00 1,0058,60Tierartengilde Grünland: Wiese, frisch, 21 - 30 Arten → Grundwert: 0,60, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0,10 0,5029,30Wiesen1,2070,32205,10 Acker11.904,00Ackerflächen im Wechel mit Wiesen / Gehölzen → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,801904,64Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär → Grundwert: 0,100,10238,08Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0,10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0,05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0,20, Krautsaum → Zuschlag + 0,20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,35833,28Äcker0,801904,644.880,64 Nitrophytische Saumvegetation783,00Ackerflächen im Wechsel mit Wiesen u.ä. → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80125,28Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm → Grundwert: 0,300,3046,98Tierartengilde Grünland: eingestuft wie Vielschnittrasen, artenarm bzw. Wiese mit < 10 Arten → Grundwert: 0,30, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,1015,66bewertet wie Rasen1,00156,60344,52 Feldhecke mittlerer Standorte 6.879,00Ackerflächen im Wechsel mit Hecken → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,801100,64Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdländisch → Grundwert: 0,80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,101513,38Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal- Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0,90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen- Ahorn, Platane → 0,30) → Grundwert, gemittelt: 0,60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,10, Baumhöhlen → Zuschlag + 0,05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt (Star im Baufeld) → Zuschlag + 0,10) 0,751031,85Gehölzflächen1,201650,965.296,83 Feldgehölz823,00Ackerflächen im Wechsel mit Gehölzen → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80131,68Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdländisch → Grundwert: 0,80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,10181,06Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal- Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0,90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen- Ahorn, Platane → 0,30) → Grundwert, gemittelt: 0,60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,10, Baumhöhlen → Zuschlag + 0,05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt (Star im Baufeld) → Zuschlag + 0,10 0,75123,45Gehölzflächen1,20197,52633,71 Staudenknöterich-Bestand441,00Ackerflächen im Wechsel mit Wiesen u.ä. → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8070,56Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär → 0,100,108,82Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0,10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0,05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0,20, Krautsaum → Zuschlag + 0,20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,3530,87bewertet wie Wiesenbrache1,20105,84216,09 9 Straßenbäume, nicht einheimisch (pro Baum 80 m²), großkronig 360,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0072,00Gehölzherkunft: fremdländisch (Platane, Eschen-Ahorn) → Grundwert: 0,50, Bestand mittleren Alters → Zuschlag: 0,20 0,7050,40Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Platanen, Robinien, Walnuss) → Grundwert:0,30, Zusatzstrukturen: Höhlenbäume → Zuschlag + 0,05, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,1510,80Straßenbäume1,2086,40219,60 1 Straßenbaum, heimisch (pro Baum 80 m²), großkronig 80,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0016,00Gehölzherkunft: bewertet wie "heimisch, aber nicht standorttypisch" (Walnuß) → Grundwert: 0,90 0,9014,40Tierartengilde Gehölze: heimisch (auch [...] Walnuss) → Grundwert:0,90, Zusatzstrukturen: Höhlenbäume → Zuschlag + 0,05, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,7512,00Straßenbäume1,2019,2061,60 Völlig versiegelte Straße oder Platz721,00versiegelte Flächen 0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen 0,000,000,00 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 208,00bewertet wie versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00wassergebunde Decke0,208,328,32 Summe22.052,001.384,941449,701920,683467,682111,722087,214199,8016621,73 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 4.755,32 Fläche Planung (Stand 30.07.2014) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Dachfläche intensiv begrünt (artenreiche Wiese aus authochtonem Saatgut) 9.840,00Wiesen im Wechsel mit anderen Flächen 0,901771,20Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenreicher → Grundwert: 1,20, Streuobstbestand: > 3 Arten, verschiedene Sorten innerhalb einer Art → Zuschlag: 0,30 1,502952,00Tierartengilde Grünland: Wiese, frisch, 21 - 30 Arten → Grundwert: 0,70, Zusatzstrukuren: Obstbäume → Zuschlag: 0,20 0,901771,20Streuobstwiesen1,202361,608856,00 überstellt mit 25 Obst-, Hoch- und Halbstämmen, mittelkronig, (pro Baum 40 m²) 1.000,00Einzelbäume in der Stadt0,90180,00Gehölzherkunft: heimisch, aber nicht standorttypisch → Grundwert: 0,90 0,90180,00Tierartengilde Gehölze: bewertet wie "heimisch, aber nicht standorttypisch" → Grundwert: 0,90 0,90180,00Bäume1,20240,00780,00 Dachfläche, nicht begrünt2.460,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Fläche, versiegelt (Vorplatz, Hof Kita, Außenstellplätze dm) 3.911,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Feldhecke mittlerer Standorte (Erhalt der bestehenden Feldhecke) 3.753,00Wiesen im Wechsel mit Feldgehölzen 0,90675,54Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdl. → Grundwert: 0,80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,10825,66Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal- Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0,90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen- Ahorn, Platane → 0,30) → Grundwert, gemittelt: 0,60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,10, Baumhöhlen → Zuschlag + 0,05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt (Star im Baufeld) Zuschlag + 0,10) 0,75562,95Gehölzflächen1,20900,722964,87 Grünanlage2.088,00Grünfläche0,90375,84Bewertung nach Tabelle "Garten": intensiv gepflegt, nicht heimische Gehölze, Zierpflanzen → Grundwert: 0,50, aber auch extensiv genutzte Bereiche mit standortheimischen Gehölzen → Grundwert: 0,90, gemittelt: 0,70 0,70292,32Tierartengilde Gärten/Parks: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation: überwiegend heimische Gehölze → Grundwert 0,35 0,35146,16Gärten1,20501,121315,44 50 Einzelbäume vor dem Parkhaus (innerhalb Grünanlage und auf dem Vorplatz, unterschied- liche Kronendurchmesser → pro Baum 60 m²) 3.000,00Einzelbäume in der Stadt0,90540,00Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch → Grundwert:1,001,00600,00Tierartengilde Gehölze: heimisch, standorttypisch → Grundwert 0,70, auch auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal-Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0,90, gemittelt →0,80 0,80480,00Straßenbäume1,20720,002340,00 Summe22.052,00848,70887,181004,363542,584849,983140,314723,4418996,55 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 2.740,24 Bilanz Bestand Wertpunkte 1.384,941449,701920,683467,682111,722087,214199,8016621,73 Planung Wertpunkte848,70887,181.004,363542,584849,983140,314723,4418996,55 Zwischensumme-1186,82-1496,59-1519,6974,902738,261053,10523,642374,82 Summe Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP 8 Anhang 77 Tabelle 8-3. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Grundstück Ost", Schutzgut Boden. Grundstück Ost Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Bodeneinheit 1 (Auengley- Brauner Auenboden aus lehmigen Substraten über Torf im Untergrund) 9141,0563,981,0563,981,4085,31213,27 Fettwiese mittlerer Standorte9.5781,05670,461,40893,951,05670,462.234,87 Bodeneinheit 3 (Auengley aus lehmigen Substraten über Ton und Torf) 10.3420,88606,731,05723,941,40965,252.295,92 Bodeneinheit 4 (Auenböden anthropogen überprägt) 1.9111,05133,771,40178,361,05133,77445,90 Bodenheinheit 5 (Auffüllungen aus natürlichem Bodenmaterial) 1.1400,7053,200,7053,200,7053,20159,60 Bodeneinheit 6 (bebaut, anthropogen geprägt), versiegelte Flächen 1.0520,000,000,000,000,000,00 Bodeneinheit 6 (bebaut, anthropogen geprägt), Bolzplatz, verdichtet 2.3030,3553,740,3553,740,3553,74161,21 Summe27.240,001.581,881967,161961,735510,77 Fläche Planung (Stand 30.07.2014) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Dachfläche extensiv begrünt7.200,000,26124,800,26124,800,26124,80374,40 Dachfläche, nicht begrünt8.800,000,000,000,000,000,000,000,00 Tiefgaragendächer, intensiv begrünt (Substrataufbau 0,60 cm im Bereich der Baumpflanzungen, sonst mindestens 0,30 cm) 1.417,500,3533,080,3533,080,3533,0899,23 Tiefgaragendächer (Innenhof), versiegelt (Wege), Anschluss an Versicherungsmulden 1.417,500,000,000,3533,080,000,0033,08 Fläche, versiegelt (Treppe Eingang, Terrasse Mensa, Vorplatz, Zufahrt Tiefgarage), 3.455,000,000,000,000,000,000,000,00 Fläche versiegelt (Radweg)555,000,000,000,000,000,000,000,00 Feuerwehrzufahrt, teilversiegelt (Schotterrasen mit Einsaat einer artenreichen Wildkräuter- mischung) 1.427,000,000,000,3533,300,000,0033,30 Teich, Bodeneinheit 4590,000,000,000,3513,770,000,0013,77 Grünfläche, Bodeneinheit 1541,001,0537,871,0537,871,4050,49126,23 Grünfläche, Bodeneinheit 283,001,055,811,407,751,055,8119,37 Grünfläche, Bodeneinheit 31.061,000,8862,251,0574,271,4099,03235,54 Grünfläche, Bodeneinheit 4220,001,0515,401,4020,531,0515,4051,33 Grünfläche, Bodeneinheit 5199,000,709,290,709,290,709,2927,86 Grünfläche (Bodeneinheit 6, vorher Böschungen und Bankette) 274,000,356,390,356,390,356,3919,18 Summe27.240,00294,88394,11344,291033,28 Summe NFWKFP WasserkreislaufTiere Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzen Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme NFWKFP 8 Anhang 79 Tabelle 8-4. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Grundstück Ost", Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Grundstück Ost Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand 20.06.2014) )m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5 Beschreibung WZWZ x m²/5WZ x m² Garten837,00Gärten → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,00167,40Ausprägung Gärten: rel. klein, intensiv gepflegt, Rasen, meist nicht heimische Gehölze, Zierpflanzen, evtl. Gemüse → Grundwert: 0,50 0,5083,70Tierartengilde Gärten: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation: überwiegend heimische Gehölzarten → Grundwert: 0,35, fast nur Vielschnittrasen / Sommerblumen / Zierstauden / Nutzpflanzen → Grundwert: 0,15, intensive Nutzung → Abschlag -0,20 0,3050,22Gärten1,20200,88502,20 Fettwiese mittlerer Standorte1.928,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80308,48Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich → Grundwert: 1,00 1,00385,60Tierartengilde Grünland: Wiese, frisch, 21 - 30 Arten → Grundwert: 0,60, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0,10 0,50192,80Wiesen1,20462,721.349,60 Trittpflanzenbestand1.869,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen u. ä. → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80299,04Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm → Grundwert: 0,300,30112,14 Tierartengilde Grünland: Vielschnittrasen, artenarm → Grundwert: 0,30, Störeinflüsse: intensive Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0,20 0,1037,38Rasen1,00373,80822,36 Feldhecke mittlerer Standorte 719,00Ackerflächen im Wechsel mit Hecken → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80115,04Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdl. → Grundwert: 0,80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,10158,18Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal-Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0,90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen-Ahorn, Platane → 0,30) → Grundwert, gemittelt: 0,60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,10, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,6086,28Gehölzflächen1,20172,56532,06 Gebüsch mittlerer Standorte 36,00Ackerflächen im Wechsel mit Gehölzen → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,805,76Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdländisch → Grundwert: 0,80 0,805,76Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch → Grundwert 0,70, auch Holunder → Grundwetr 0,90, gemittelt: 0,80, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,604,32Gehölzflächen1,208,6424,48 Acker18.371,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen und Gehölzen → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,802939,36Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär → Grundwert: 0,100,10367,42Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0,10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0,05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0,20, Krautsaum → Zuschlag + 0,20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,351285,97Äcker0,802939,367.532,11 Nitrophytische Saumvegetation1.875,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen u.ä. → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80300,00Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm → Grundwert: 0,300,30112,50Tierartengilde Grünland: eingestuft wie Vielschnittrasen, artenarm bzw. Wiese mit < 10 Arten → Grundwert: 0,30, Bodenart: lehmig / schwer / morastig → Abschlag - 0,20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt (Großer Feuerfalter) → Zuschlag + 0,10, Zusatzstrukturen: Höhlenbäume → Zuschlag + 0,05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,0518,75bewertet wie Rasen1,00375,00806,25 Mesophytische Saumvegetation228,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen u.ä. → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8036,48Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenreicher → Grundwert: 0,700,7031,92Tierartengilde Grünland: eingestuft wie Wiese, frisch,10 -20 Arten → Grundwert: 0,50, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0,10 0,4018,24bewertet wie Rasen1,0045,60132,24 Brennnessel-Bestand89,00Ackerflächen im Wechsel mit Wiesen u.ä. → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8014,24Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär → Grundwert: 0,100,101,78Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0,10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0,05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0,20, Krautsaum → Zuschlag + 0,20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,356,23bewertet wie Wiesenbrache1,2021,3643,61 Staudenknöterich-Bestand232,00Ackerflächen im Wechsel mit Wiesen u.ä. → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8037,12Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär → Grundwert: 0,100,104,64Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0,10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0,05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0,20, Krautsaum → Zuschlag + 0,20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,3516,24bewertet wie Wiesenbrache1,2055,68113,68 5 Straßenbäume, einheimisch, standorttypisch (pro Baum 40 m²), mittelkronig 400,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0080,00Gehölzherkunft: heimisch (Birken, Salweide, Feld-Ahorn) → Grundwert:1,00, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 1,2096,00Tierartengilde Gehölze: heimisch → Grundwert:0,70, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,5040,00Straßenbäume1,2096,00312,00 1 Straßenbaum, einheimisch, standorttypisch (pro Baum 80 m²), großkronig 80,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0016,00Gehölzherkunft: heimisch (Silberweide) → Grundwert:1,00, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 1,2019,20Tierartengilde Gehölze: heimisch → Grundwert:0,70, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,508,00Straßenbäume1,2019,2062,40 3 Straßenbäume, heimisch, aber nicht standorttypisch (pro Baum 40 m²), mittelkronig 120,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0024,00Gehölzherkunft: heimisch, aber nicht standorttypisch (Kirschen) → Grundwert: 0,90, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 1,1026,40Tierartengilde Gehölze: Hochstammobstbäume → Grundwert:0,90, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,7016,80Straßenbäume1,2028,8096,00 4 Straßenbäume, nicht einheimisch (pro Baum 80 m²), großkronig 320,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0064,00Gehölzherkunft: fremdländisch (Hybridpappeln) → Grundwert: 0,50, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 0,7044,80Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Platanen, Robinien, Walnuss) → Grundwert:0,30, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,106,40Straßenbäume1,2076,80192,00 1 Einzelbaum (unterschiedlicher Kronendurchmesser → pro Baum 60 m²) 80,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0016,00Gehölzherkunft: fremdländisch (Eschenahorn) → Grundwert: 0,50, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 0,7011,20Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Platanen, Robinien, Walnuss) → Grundwert:0,30, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,101,60Straßenbäume1,200,0028,80 Völlig versiegelte Straße oder Platz1.056,00versiegelte Flächen 0,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Summe27.240,001.581,881967,161961,734422,921461,241789,234876,4018060,56 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 5.510,77 Fläche Planung (Stand ) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5 Beschreibung WZWZ x m²/5WZ x m² Dachfläche extensiv begrünt7.200,00Dachbegrünung mit 15 cm Schichtaufbau0,50720,00Dachbegrünung mit 15 cm Vegetationsschicht → Grundwert: 1,001,001440,00Dachbegrünung mit 15 cm Vegetationsschicht → Grundwert: 0,100,10144,00Dachbegrünung mit 15 cm Vegetationsschicht0,65936,003240,00 Dachfläche, nicht begrünt8.800,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Tiefgaragendächer, intensiv begrünt (Substrataufbau 0,60 cm im Bereich der Baumpflanzungen, sonst mindestens 0,30 cm), Anschluss an Versicherungsmulden 1.417,50Dachbegrünung mit durchschnittlich 40 cm Schichtaufbau0,70198,45Dachbegrünung: Mischung aus heimischen und nicht heimischen Gehölzen, kleinere Bäume, Rasen, Sträucher, Kräuter → Grundwert: 0,50 0,50141,75Dachbegrünung mit 40 cm Vegetationsschicht → Grundwert: 0,150,1542,53Dachbegrünung mit durchschnittlich 40 cm Vegetationsschicht 0,80226,80609,53 Tiefgaragendächer nicht begrünt, z.T. versiegelt (Wege), z.T. wasserdurchlässige Beläge, Steinflächen (Gestaltungselemente) o.ä., Anschluss an Versicherungsmulden 1.417,5050% versiegelte Flächen → Grundwert: 0,00, 50 % Rasenfugenpflaster o.ä. → Grundwert: 0,05, Mittelwert → 0,03 0,3085,0550% Ausprägung Pflanzengesellschaft: rudimentär, → Grundwert: 0,10, Abschlag: -0,05, da nur in Fugen Vegetation; 50% versiegelte Flächen → 0,00, Mittelwert → 0,03 0,038,5150% Tierartengilde Grünland: bewertet wie Koppel mit überwiegend offenem Boden → Grundwert 0,10; 50% versiegelte Flächen → 0,00, Mittelwert → 0,05 0,0514,1850% völlig versiegelte Flächen → Grundwert: 0,00; 50 % Kies / Schotter / Flächen, deren Abflüsse vollständig von angrenzenden Flächen aufgenommen werden → Grundwert: 0,40, Mittelwert → 0,20 0,2056,70164,43 Fläche, versiegelt (Treppe Eingang, Terrasse Mensa, Vorplatz, Zufahrt Tiefgarage) 3.455,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Feuerwehrzufahrt: Schotterrasen mit Einsaat einer artenreicher Wildkräutermischung 1.427,00bewertet wie kleine, eher trockene Verkehrsgrünflächen / Magerrasen 0,50142,70Ausprägung Pflanzengesellschaft: durchschnittlich artenreich, Feuchtigkeitsverhältnisse: trocken → Zuschlag: 0,20 1,20342,48Tierartengilde Grünland: bewertet wie Wiese, trocken mit 31-40 Arten0,90256,86Schotterfläche mit Trockenvegetation0,50142,70884,74 Teich mit naturnaher Ufervegetation, Tauch- und Schwimmblattvegetation und unterschiedlicher Gewässertiefe 590,00Wasserfläche1,50177,00Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenreicher → Grundwert 1,20, Feuchtigkeitsverhältnisse: nass → Zuschlag 0,20 1,40165,20Es gibt keine Tierartengilde Stillgewässer. Ausgehend von der Tierartengilde Bäche wird der Grundwert mit 0,50 angenommen, Sohlstruktur: Sand / Lehm / Kies → Zuschlag 0,05, stark differnzenzierte Gewässertiefe → Zuschlag 0,20, Wasserpflanzen → Zuschlag 0,20 0,95112,10offene Wasserfläche1,50177,00631,30 Grünfläche2.288,00Grünflächen0,90411,84Bewertung nach Tabelle "Garten": intensiv gepflegt, nicht heimische Gehölze, Zierpflanzen → Grundwert: 0,50, aber auch extensiv genutzte Bereiche mit standortheimischen Gehölzen → Grundwert: 0,90, gemittelt: 0,70 0,70320,32Tierartengilde Gärten/Parks: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation: überwiegend heimische Gehölze → Grundwert 0,35 0,3599,89Gärten1,20549,121381,17 Völlig versiegelte Straße oder Platz (Radweg)555,00versiegelte Flächen 0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 7 Einzelbäume vor dem Verwaltungsgebäude (innerhalb Grünanlage, unterschiedliche Kronendurchmesser → pro Baum 60 m²) 420,00Einzelbäume in der Stadt0,9075,60Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch → Grundwert: 1,001,0084,00Tierartengilde Gehölze: heimisch → Grundwert 0,700,7058,80Straßenbäume1,20100,80319,20 Summe27.150,00294,88394,11344,291810,642502,26728,352189,128291,37 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 1.033,28 Bilanz Bestand Wertpunkte 1.581,881967,161961,734422,921461,241789,234876,4018060,56 Planung Wertpunkte294,88394,11344,291810,642502,26728,352189,128291,37 Zwischensumme-1186,82-1496,59-1519,69-2612,281041,02-1060,88-2687,289769,19 NFWKFP Summe NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiere 8 Anhang 81 Tabelle 8-5. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Zugang ÖPNV", Schutzgut Boden. Zugang ÖPNV Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Bodeneinheit 6 (bebaut, anthropogen geprägt), versiegelte Flächen 3050,000,000,000,000,000,000,00 Fettwiese mittlerer Standorte1750,000,000,354,080,000,004,08 Bodeneinheit 6 (bebaut, anthropogen geprägt), gestörte Böden (Böschungen und Bankette) 6000,3514,000,3514,000,3514,0042,00 Summe1.080,0014,0018,0814,0046,08 Summe Boden46,08 Fläche Planung (Stand 30.07.2014) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Befestigte Flächen (Dachfläche nicht begrünt (z.B. Kiosk), Wege) 480,000,000,000,000,000,000,000,00 Unbefestigte Flächen (Trittrasen), Bodeneinheit 6 (vorher versiegelte Flächen) 211,001,4019,691,4019,691,4019,6959,08 Unbefestigte Flächen (Trittrasen), Bodeneinheit 6 (vorher wasserdurchlässige Beläge) 163,000,000,000,353,800,000,003,80 Unbefestigte Flächen (Trittrasen), Bodeneinheit 6 (vorher Böschungen und Bankette) 226,000,355,270,355,270,355,2715,82 Summe1.080,0024,9728,7724,9778,70 Summe Boden78,70 Bilanz Bestand Wertpunkte 14,0018,0814,0046,08 Planung Wertpunkte24,9728,7724,9778,70 Zwischensumme10,9710,6910,9732,62 Summe NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzen 8 Anhang 83 Tabelle 8-6. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "ÖPNV", Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Zugang ÖPNV Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Fettwiese mittlerer Standorte154,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8024,64Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich1,0030,80Tierartengilde Grünland: Wiese, frisch, 21 - 30 Arten → Grundwert: 0,60, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0,10 0,5015,40Wiesen1,2036,96107,80 Fettwiese mittlerer Standorte410,00Ackerflächen im Wechsel mit Hecken → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8065,60Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdl. → Grundwert: 0,80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,1090,20Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal- Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0,90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen- Ahorn, Platane → 0,30) → Grundwert, gemittelt: 0,60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,10, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt [Türkentaube (Vorwarnliste BW) im Baufeld] → Zuschlag + 0,10) 0,7057,40Gehölzflächen1,2098,40311,60 3 Straßenbäume, einheimisch, standorttypisch (pro Baum 40 m²), mittelkronig 120,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0024,00Gehölzherkunft: heimisch (Gemeine Hasel) → Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 1,2028,80Tierartengilde Gehölze: heimisch (Hasel, Esche) → Grundwert:0,70, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,5012,00Straßenbäume1,2028,8093,60 1 Straßenbaum, nicht einheimisch (pro Baum 80 m²), großkronig 80,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0016,00Gehölzherkunft: fremdländisch (Platane) → Grundwert: 0,50, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 0,7011,20Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Platanen, Robinien, Walnuss) → Grundwert:0,30, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → - 0,20 0,101,60Straßenbäume1,2019,2048,00 Von Bauwerken bestandene Fläche21,000,000,000,000,000,000,000,000,000,00 Völlig versiegelte Straße oder Platz243,00 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 252,00bewertet wie versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00wassergebundene Decke0,2010,0810,08 Summe1.080,0014,0018,0814,00130,24161,0086,40193,44617,16 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 46,08 Fläche Planung (Stand 30.07.2014) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Zugang ÖPNV, Dachfläche nicht begrünt (z.B. Kiosk) 100versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völig versiegelte Flächen0,000,000,00 Zugang ÖPNV, befestigte Flächen (Plateau, Treppe, Wege) 380,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völig versiegelte Flächen0,000,000,00 Zugang ÖPNV, unbefestigte Flächen (Trittrasen)600,00Rasen0,5060,00Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm → Grundwert: 0,30, 0,1012,00Tierartengilde Grünland: Vielschnittrasen, artenarm → Grundwert: 0,30, Störeinflüsse: Straßen, zweiseitig, an flächiger Struktur: -0,20 0,1012,00Rasen1,00120,00204,00 Summe1.080,0024,9728,7724,9760,0012,0012,00120,00282,71 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 78,71 Bilanz Bestand Wertpunkte 14,0018,0814,00130,24161,0086,40193,44617,16 Planung Wertpunkte24,9728,7724,9760,0012,0012,00120,00282,71 Zwischensumme10,9710,6910,97-70,24-149,00-74,40-73,44-334,45 Summe Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP 8 Anhang 85 Tabelle 8-7. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "P+R-Parkplatz", Schutzgut Boden. P+R-Parkplatz Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Bodeneinheit 1 (Auengley- Brauner Auenboden aus lehmigen Substraten über Torf im Untergrund) 10,001,050,701,050,701,400,932,33 Fettwiese mittlerer Standorte1.995,000,88117,041,05139,651,40186,20442,89 Bodeneinheit 6 (bebaut, anthropogen geprägt), gestörte Böden (Böschungen und Bankette) 591,000,3513,790,3513,790,3513,7941,37 Summe2.596,00131,53154,14200,92486,59 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 486,59 Fläche Planung (Stand 30.07.2014) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Stellplätze P+R, teilversiegelt405,000,000,000,359,450,000,009,45 Versiegelte Flächen (Straße, Zufahrten, Rampe)1.158,000,000,000,000,000,000,00 Grünfläche, Bodeneinheit 3701,000,8841,131,0549,071,4065,43155,62 Grünfläche (Bodeneinheit 6, vorher Böschungen und Bankette) 332,000,357,750,357,750,357,7523,24 Summe2.596,0048,8766,2773,17188,31 Summe Boden188,31 Bilanz Bestand Wertpunkte 131,53154,14200,92486,59 Planung Wertpunkte48,8766,2773,17188,31 Zwischensumme-82,66-87,87-127,75-298,28 Summe NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzen 8 Anhang 87 Tabelle 8-8. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "P+R-Parkplatz", Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. P+R-Parkplatz Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Acker1.482,00→ Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80237,12Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär0,1029,64Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0,10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0,05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0,20, Krautsaum → Zuschlag + 0,20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,35103,74Äcker0,80237,12607,62 Fettwiese mittlerer Standorte1.042,00→ Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80166,72Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdl. → Grundwert: 0,80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,10229,24Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber- Weide, Sal-Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0,90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen-Ahorn, Platane → 0,30) → Grundwert, gemittelt: 0,60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,10, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,60125,04Gehölzflächen1,20250,08771,08 Versiegelte Flächen (Straße)72,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 1 Straßenbaum, heimisch, standorttypisch (pro Baum 80 m²), großkronig 80,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0016,00Gehölzherkunft: heimisch (Spitz-Ahorn) → Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 1,2019,20Tierartengilde Gehölze: heimisch (Spitz-Ahorn) → Grundwert:0,70, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,508,00Straßenbäume1,2019,2062,40 3 Straßenbäume, nicht einheimisch (pro Baum 80 m²), großkronig 240,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0048,00Gehölzherkunft: fremdländisch (Platane) → Grundwert: 0,50, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 0,7033,60Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Platanen) → Grundwert:0,30, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,104,80Straßenbäume1,2057,60144,00 Summe2.596,00131,53154,14200,92467,84311,68241,58564,002071,69 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 486,59 Fläche Planung (Stand 30.07.2014) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Versiegelte Flächen (Straße, Zufahrten, Rampe)1.158,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Stellplätze P+R, teilversiegelt405,00bewertet wie Rasengittersteine0,2016,20Ausprägung Pflanzengesellschaft: rudimentär, → Grundwert: 0,10, Abschlag: -0,05, da nur in Fugen Vegetation 0,054,05Tierartengilde Grünland: bewertet wie Koppel mit überwiegend offenem Boden → Grundwert 0,10 0,108,10Pflaster mit 6 - 16% Fugen auf Sand 0,3024,3052,65 Grünfläche 1033Grünfläche 0,90185,94Bewertung nach Tabelle "Garten": intensiv gepflegt, nicht heimische Gehölze, Zierpflanzen → Grundwert: 0,50, aber auch extensiv genutzte Bereiche mit standortheimischen Gehölzen → Grundwert: 0,90, gemittelt: 0,70 0,70144,62Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten heimisch → Grundwert 0,70, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,50103,30Gärten1,20247,92681,78 15 Einzelbäume (unterschiedlicher Kronendurchmesser → pro Baum 60 m²) 900,000,00Einzelbäume in der Stadt0,90162,00Gehölzbestände: heimisch, standorttypisch1,00180,00Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten heimisch → Grundwert 0,70, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,5090,00Gehölzfläche1,20216,00648,00 Summe2.596,0048,8766,2773,17364,14328,67201,40488,221570,74 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 188,31 Bilanz Bestand Wertpunkte 111,30132,79177,65467,84311,68241,58564,002071,69 Planung Wertpunkte42,3650,5467,39364,14328,67201,40488,221570,74 Zwischensumme-68,94-82,25-109,67-103,7016,99-40,18-75,78-500,95 Summe NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzen 8 Anhang 89 Tabelle 8-9. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Grundstück Tiefentalgraben", Schutzgut Boden. Grundstück Tiefentalgraben Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Bodeneinheit 3 (Auengley aus lehmigen Substraten über Ton und Torf) 201,000,8811,791,0514,071,4018,7644,62 Fettwiese mittlerer Standorte1.549,001,05108,431,40144,571,05108,43361,43 Bodenheinheit 5 (Auffüllungen aus natürlichem Bodenmaterial) 418,000,7019,510,7019,510,7019,5158,52 Bodenheinheit 6 (bebaut, anthropogen geprägt)333,000,000,000,000,000,000,000,00 Summe2.501,00139,73178,15146,70464,58 Summe Boden464,58 Fläche Planung (Stand 30.07.2014) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Grünanlage, Bodeneinheit 3 195,000,8811,441,0513,651,4018,20 Tiefentalgraben offen, Bodeneinheit 3, zwei Wertstufen Verlust durch Abgrabung 6,000,180,070,350,140,700,28 Grünanlage, Bodeneinheit 4 143,001,0510,011,4013,351,0510,01 Tiefentalgraben offen, Bodeneinheit 4, zwei Wertstufen Verlust durch Abgrabung 362,000,358,450,7016,890,358,45 Gewässerrandstreifen, Bodeneinheit 41.044,001,0573,081,4097,441,0573,08 Grünanlage, Bodenheinheit 5 418,000,7019,510,7019,510,7019,51 Radweg, Bodeneinheit 6333,000,000,000,000,000,000,00 2.501,00122,56160,98129,52413,06 Summe Boden413,06 Bilanz Bestand Wertpunkte 139,73178,15146,70464,58 Planung Wertpunkte122,56160,98129,52413,06 Zwischensumme-17,17-17,17-17,17-51,52 Summe Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP 8 Anhang 91 Tabelle 8-10. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Grundstück Tiefentalgraben", Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Grundstück Tiefentalgraben Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Fettwiese mittlerer Standorte936,00→ Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,00187,20Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich 1,00187,20Tierartengilde Grünland: Wiese, frisch, 21 - 30 Arten → Grundwert: 0,60, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0,10 0,5093,60Wiesen1,20224,64692,64 Fettwiese mittlerer Standorte18,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen und Gehölzen → Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,802,88Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär → Grundwert: 0,10 0,100,36Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0,10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0,05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0,20, Krautsaum → Zuschlag + 0,20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,351,26Äcker0,802,887,38 Trittpflanzenbestand103,00→ Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0020,60Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm0,306,18Tierartengilde Grünland: Vielschnittrasen, artenarm → Grundwert: 0,30, Störeinflüsse: intensive Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0,20 0,102,06Rasen1,0020,6049,44 Nitrophytische Saumvegetation27,00→ Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,804,32Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm0,301,62Tierartengilde Grünland: eingestuft wie Vielschnittrasen, artenarm bzw. Wiese mit < 10 Arten → Grundwert: 0,30, Bodenart: lehmig / schwer / morastig → Abschlag - 0,20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt (Großer Feuerfalter) → Zuschlag + 0,10, Zusatzstrukturen: Höhlenbäume → Zuschlag + 0,05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20, 0,050,27bewertet wie Rasen1,005,4011,61 Mesophytische Saumvegetation120,00→ Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8019,20Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenreicher0,7016,80Tierartengilde Grünland: eingestuft wie Wiese, frisch,10 -20 Arten → Grundwert: 0,50, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0,10 0,409,60bewertet wie Rasen1,0024,0069,60 Feldhecke mittlerer Standorte 37,00→ Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,805,92Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdl. → Grundwert: 0,80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,108,14Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal-Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0,90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen-Ahorn, Platane → 0,30) → Grundwert, gemittelt: 0,60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,10, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,604,44Gehölzflächen1,208,8827,38 7 Straßenbäume, heimisch, aber nicht standorttypisch (pro Baum 40 m²), mittelkronig 280Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0056,00Gehölzherkunft: heimisch, aber nicht standorttypisch (Kirschen) → Grundwert: 0,90, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 1,1061,60Tierartengilde Gehölze: Hochstammobstbäume → Grundwert: 0,90, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,7039,20Straßenbäume1,2067,20224,00 Garten927,00→ Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,00185,40Ausprägung Gärten: rel. klein, intensiv gepflegt, Rasen, meist nicht heimische Gehölze, Zierpflanzen, evtl. Gemüse 0,5092,70Tierartengilde Gärten: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation: überwiegend heimische Gehölzarten → Grundwert: 0,35, fast nur Vielschnittrasen / Sommerblumen / Zierstauden / Nutzpflanzen → Grundwert: 0,15, intensive Nutzung → Abschlag -0,20 0,3055,62Gärten1,20222,48556,20 Völlig versiegelte Straße oder Platz (Radweg)333,00versiegelte Flächen 0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Summe2.501,00139,73178,15146,70481,52374,60206,05576,082102,83 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 464,58 Fläche Planung (Stand 30.07.2014) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Graben, offen 368,000,00Wasserfläche1,50110,40Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm → Grundwert 0,30, Feuchtigkeitsverhältnisse: nass → Zuschlag 0,20 0,5036,80Tierartengilde Bäche: Gewässergütklasse II bis III → Grundwert 0,5, Sohlstruktur: Sand / Lehm / Kies → Zuschlag 0,05 0,5540,48offene Wasserfläche1,50110,40298,08 Gewässerrandstreifen, mit feuchter Hochstaudenflur 1.044,00bewertet wie Feuchtwiesen1,30271,44Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich → Grundwert 1,00, Feuchtigkeitsverhältnisse feucht → Zuschlag + 0,10 1,10229,68Tierartengilde Grünland: bewertet wie Wiesenbrache,1-2jährig → Grundwert 1,0 1,00208,80feuchte Hochstaudenflur1,30271,44981,36 25 Bäume auf der Ostseite des Tiefentalgrabens (innerhalb Hochstaudenflur, unterschiedliche Kronendurchmesser → pro Einzelbaum 60 m²) 1.500,00Einzelbäume in der Stadt0,90270,00Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch / Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich → Grundwert 1,00, Feuchtigkeitsverhältnisse feucht → Zuschlag + 0,10 1,00300,00Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten heimisch → Grundwert 0,7, Benachbarungen Gewässer → Zuschlag 0,20, Krautsaum / Hochstaudenflur → Zusatz 0,10, Wiesen (Grünfläche) → Zuatz 0,10 1,10330,00Bäume1,20360,001260,00 Restfläche: Grünfläche 756,00Garten0,90136,08Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich → Grundwert: 1,00 1,00151,20Tierartengilde Gärten/Parks: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation: überwiegend heimische Gehölze, auch Hasel, Himbeere, Hochstammobstbäume, Holunder, Traubenkirsche, Eiche, Weide, Brombeere, Faulbaum → Grundwert 0,45 plus überwiegend Wiesen, 11 - 20 Arten → 0,20 0,6598,28Gärten1,20181,44567,00 Völlig versiegelte Straße oder Platz (Radweg)333,00versiegelte Flächen 0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Summe2.501,00122,56160,98129,52787,92717,68677,56923,283519,50 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 413,06 Bilanz Bestand Wertpunkte 139,73178,15146,70481,52374,60206,05576,082102,83 Planung Wertpunkte122,56160,98129,52787,92717,68677,56923,283519,50 Zwischensumme-17,17-17,17-17,18306,40343,08471,51347,201416,67 Summe Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP 8 Anhang 93 Tabelle 8-11. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für die Verkehrsfläche, Schutzgut Boden. Verkehrsfläche Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Bodeneinheit 1 (Auengley- Brauner Auenboden aus lehmigen Substraten über Torf im Untergrund) 4,001,050,281,050,281,400,370,93 Fettwiese mittlerer Standorte4,001,050,281,400,371,050,280,93 Bodeneinheit 3 (Auengley aus lehmigen Substraten über Ton und Torf) 71,000,884,171,054,971,406,6315,76 Bodeneinheit 6 (bebaut, anthropogen geprägt)3.922,000,000,000,000,000,000,000,00 Summe4.001,004,735,627,2817,63 Summe Boden17,63 Fläche Planung (Stand 30.07.2014) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Straße4.001,000,000,000,000,000,000,00 Summe4.001,000,000,000,00 Summe Boden0,00 Bilanz Bestand Wertpunkte 4,735,627,2817,63 Planung Wertpunkte0,000,000,000,00 Zwischensumme-4,73-5,62-7,28-17,63 Summe NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzen 8 Anhang 95 Tabelle 8-12. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für die Verkehrsfläche, Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Verkehrsfläche Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Fettwiese mittlerer Standorte99,00→ Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0019,80Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich 1,0019,80 Tierartengilde Grünland: Wiese, wechselfeucht frisch, 21 - 30 Arten → Grundwert: 0,60, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0,10 0,509,90Wiesen1,2023,7673,26 Fettwiese mittlerer Standorte342,00→ Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8054,72Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdl. → Grundwert: 0,80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,1075,24Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal-Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0,90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen-Ahorn, Platane → 0,30) → Grundwert, gemittelt: 0,60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,10, Baumhöhlen → Zuschlag + 0,05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,6544,46Gehölzflächen1,2082,08256,50 Nitrophytische Saumvegetation2,00→ Grundwert: 0,70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,800,32Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,300,12Tierartengilde Grünland: eingestuft wie Vielschnittrasen, artenarm bzw. Wiese mit < 10 Arten → Grundwert: 0,30, Bodenart: lehmig / schwer / morastig → Abschlag - 0,20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt (Großer Feuerfalter) → Zuschlag + 0,10, Zusatzstrukturen: Höhlenbäume → Zuschlag + 0,05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20, 0,050,02bewertet wie Rasen1,000,400,86 1 Straßenbaum, nicht einheimisch (80 m²)80,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0,90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0016,00Gehölzherkunft: fremdländisch (Platane) → Grundwert: 0,50, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 0,7011,20Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Platane) → Grundwert:0,30, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,101,60Straßenbäume1,2019,2048,00 Von Bauwerken bestandene Flächeversiegelte Flächen0,000,000,000,000,00völlig versiegelte Fläche0,000,000,00 Völlig versiegelte Straße oder Platz3.462,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,00völlig versiegelte Fläche0,000,000,00 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 96,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,00wassergebundene Decke0,203,843,84 Summe4.001,004,735,627,2890,84106,3655,98129,28400,09 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 17,63 Fläche Planung (Stand 30.07.2014) WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Straße4.001,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 4.001,000,000,000,000,000,000,000,000,00 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 0,00 Bilanz Bestand Wertpunkte 4,735,627,2890,84106,3655,98129,28400,09 Planung Wertpunkte0,000,000,000,000,000,000,000,00 Zwischensumme-4,73-5,62-7,28-90,84-106,36-55,98-129,28-400,09 Summe NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzen 8 Anhang 97 Tabelle 8-13. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für die Kompensationsmaßnahme "Naturnahe Umgestaltung der Alb, Gewässerabschnitt 3+787 bis 4+390. Naturnahe Umgestaltung der Alb, Gewässerabschnitt 3 + 787 bis 4 + 390 Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand 20.06.2014) )m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Gewässerabschnitt 3 + 787 bis 4 + 390 der Alb 6.260,000,000,000,00Wasserflächen1,501878,00artenreicher0,70876,40Tierartengilde Bäche: Gewässergüteklasse II bis III → Grundwert 0,50, Sohlstruktur: kaum strukturiert → kein Zuschlag 0,50626,00Gewässer mit Sohlbefestigung (bewertet wie "versiegelte Flächen, deren Abflüsse vollständig von angrenzenden Flächen aufgenommen werden") 0,40500,803.881,20 Ufer beidseits der Alb7.870,000,000,000,00Ufervegetation mit vereinzelten Bäumen (bewertet wie zusammenhängende Wiesenflächen) 1,101731,40artenarm0,30472,20Tierartengilde Grünland / Gehölze: Ufervegetation neophytenreich, artenarm, wenige Gehölze (Bewertung wie Wiese mit < 10 Arten) → Grundwert 0,30, Benachbarungen: Gewässer → Zuschlag + 0,20 0,50787,00Ufervegetation aus Gräsern, Stauden und vereinzelten Gehölzen (bewertet wie feuchte Hochstaudenflur) 1,302046,205.036,80 Summe14.130,000,000,000,003609,401348,60787,002547,008292,00 Summe Boden 0,00 Fläche Planung (Stand ) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Abschnitt 3 + 787 bis 4 + 390 der Alb 6.260,000,000,000,00Wasserflächen1,501878,00durchschnittlich artenreich 1,001252,00Tierartengilde Bäche: Gewässergüteklasse II bis III → Grundwert 0,50, Sohlstruktur: sehr stark strukturiert → Zuschlag 0,20, Strömungsdiversität: langsam fließendes Wasser + Schnellen → Zuschlag 0,20, Sohlsubstrat Sand oder Kies + enge Verzahung zweier Substrate → Zuschlag 0,15, Uferlinie: mitelmäßig gegliedert → Zuschlag 0,10 1,151439,80offene Wasserflächen1,501878,006447,80 Ufer beidseits der Alb7.870,000,000,000,00Ufervegetation mit vielen Ufergehölzen 1,302046,20artenreicher1,201888,80Tierartengilde Grünland / Gehölze: Artenreiche Ufervegetation bestehend aus Hochstaudenflur, Röhrichtbereichen und zahlreichen Gehölzen (Bewertung wie Wiesenbrache, 3-5 jährig) → Grundwert 1,10, Gehölze: heimisch → Grundwert: 0,70, gemittelt: Grundwert 0,90, Benachbarungen: Gewässer → Zuschlag + 0,20, Totholz, am Boden liegend → Zuschlag + 0,05, vegetationslose Kiesflächen → Zuschlag + 0,05 1,201888,80feuchte Hochstaudenfluren / Röhrichtflächen inklusive zahlreichen Gehölzen 1,302046,207870,00 Summe14.130,000,000,000,003924,203140,803328,603924,2014317,80 Summe Boden 0,00 Bilanz Bestand Wertpunkte 3609,401348,60787,002547,008292,00 Planung Wertpunkte3924,203140,803328,603924,2014317,80 Zwischensumme314,801792,202541,601377,206025,80 NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 Summe KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiere FPWKNF
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. März 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“, Karlsruhe-Durlach: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: 2015/0154 dazu: Versprechen halten - Verkehrsanbindung über Durlacher Allee realisieren Ergänzungsantrag der Stadträte Parsa Marvi, David Hermanns, Hans Pfalzgraf, Dr. Raphael Fechler und Michael Zeh (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 17. März 2015 Vorlage: 2015/0161 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans "Westliche Un- termühlsiedlung", Karlsruhe-Durlach. 2. Auf der Grundlage der gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) bereits erfolgten Verfahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 22.05.2013 in der Fassung vom 05.02.2015 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf: Ich darf Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner bitten, kurz in das Thema einzuführen, weil das auch einige Diskussionen in den letzten Tagen verursacht hat. - 2 - Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner (mit Beamer-Unterstützung): Ich werde Ihnen ger- ne dieses Projekt noch mal vorstellen, weil es für uns einfach eine große Bedeutung hat. Dahinter versteckt sich die Ansiedlung des dm-Campus, der ja aus einer Mehrfachbe- auftragung hervorgegangen ist bzw. aus einem Gutachterverfahren und der ohne Zwei- fel zu einem unserer 1-A-Projekte gehört. Wir möchten mit Ihnen beschließen den Auf- stellungsbeschluss, der ursprünglich vom Verfahren her auch am Anfang liegen könnte, aber wie es die Gewohnheit hier in Karlsruhe auch zum Teil aus gutem Grunde verfolgt, fassen wir den Aufstellungsbeschluss dann, wenn die Planung eben eine bestimmte Planreife umfasst hat und hier der Auslegungsbeschluss erfolgen soll für die öffentliche Auslegung und bereits im großen Umfang die Belange der Träger öffentlicher Belange an dieser Stelle abgefragt worden sind. Zur Erinnerung, wir sind an der Durlacher Allee, die eine ganz wesentliche und markan- te Linie hier für Karlsruhe darstellt. Ich möchte an die Planungswerkstatt Durlacher Allee erinnern und auch jetzt im Rahmen des räumlichen Leitbildes ist es wieder ein Schwer- punktthema. Sie sehen, dass hier entlang der Autobahn noch im Flächennutzungsplan sozusagen als Abstufung das Gewerbegebiet geplant ist, dahinter dann die gemischte bauliche Nutzung und im Süden schließt sich die Dornwaldsiedlung und die Untermühl- siedlung an. Das sind die Bereiche, die insbesondere zu berücksichtigen sind bei der Gestaltung des Bebauungsplanes, aber auch nicht unwesentlich sind hier die Einrich- tungen des Bundes mit der Polizei und der Hubschrauberlandeplatz an dieser Stelle. Die Fläche ist im Moment weitgehend unbebaut, so dass es hier durch die Bebauung natür- lich zu wesentlichen Ausgleichsmaßnahmen kommen muss. Auch die Entscheidung für den Entwurf, der sehr große Ausgleichsmöglichkeiten auf den Dachflächen und durch die Gestaltung des Parkhauses mit sich führt, was ich Ihnen gleich noch zeigen werde, kommt dieser Situation entgegen. Sie kennen die Situation hier, es ist stark durchgrünt und trotzdem natürlich insgesamt eine Lage, die sehr stark durch die BAB und die Durlacher Allee belastet ist. Das ist der Entwurf, der so eine wabenförmige Struktur vorsieht. Dieser Gebäudekörper erinnert eigentlich sehr viel mehr an einen Wohnungsbau als ein klassisches Verwaltungsgebäu- de, wie wir es heute aus vielen Verwaltungsgebäuden kennen, die so ihre dreidimensi- onale Visitenkarte sehr viel repräsentativer, als in anderer Art repräsentativ, darstellen. Dieser große Hügel entsteht zur Autobahn, er ist natürlich gleichzeitig Schallschutz und nimmt das Thema auf, dass ich hier im Grunde einen Standort habe, der sich stark durch eine heute grüne Situation definiert. Sie sehen, dass dieser Parkhügel im Moment geplant ist als ein reduzierter Parkhaushü- gel, weil zunächst erst mal der 1. Bauabschnitt in die Realisierung und Umsetzung ge- hen soll. Das ist auch der Grund, weshalb wir hier für diesen Bebauungsplan keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan weiter verfolgen, sondern einen so genannten An- gebots-Bebauungsplan, einen klassischen Bebauungsplan, weil einer der wesentlichen Merkmale des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine zeitlich, in Anführungsstrichen eng überschaubare, Realisierungsphase der einzelnen Bauabschnitte beinhaltet. Um hier eine größere Entwicklungsmöglichkeit auch zeitlich dem Unternehmen zu ermöglichen, haben wir auf einen Angebots-Bebauungsplan umgestellt. Von der inhaltlichen Gestal- tung ist es aber nichts anderes. Er wird ergänzt durch einen städtebaulichen Vertrag, in - 3 - dem wesentliche Inhalte des sonstigen Durchführungsvertrages und anderer Gestal- tungs- und auch Realisierungsabschnitte dann weiter verfolgt werden. Sie sehen hier die Alte Karlsruher Straße, die bleibt öffentliche Straße und führt durch das Gelände auch weiterhin durch, wird aber integriert gestalterisch in das Gesamtkon- zept. Sie sehen hier einen Platz, der diesen Eingangsbereich charakterisiert. An dem soll dann zum Hügel hin gelegen auch die dm-Zentrale entstehen. Es war auch ein Kinder- garten im Gespräch. Da ist aber nicht abschließend geklärt, ob der an der Stelle kommt oder ob nicht dm dann in vorhandene Anlagen investiert. Das ist der Schnitt und auch die ganz große Besonderheit dieses Entwurfes, dass es sich so um einen Hügel handelt, der diese landschaftliche Situation wieder aufnimmt und charakterisiert durch Obstbäume, dann eben diese große grüne Lunge auch wieder rea- lisieren kann, denn ohne Zweifel ist es auch klimatisch eine ganz wesentliche Hilfe, die- se Bauausführung in der Form dann zu realisieren. Wir haben 43.000 m 2 überbaute Flä- che. Wenn ich von einem nicht bebauten Grundstück in diese Überbauung dann über- leite, ist es natürlich gerade vor dem Hintergrund des Klimaanpassungsplanes, den wir heute beschließen wollen, ein ganz entscheidender Aspekt auch für die Gesamtpla- nung. Hier noch mal der Plan im Ganzen und hier die einzelnen Bauabschnitte, die dann im 1. Bauabschnitt realisiert werden. Weshalb es mir wichtig ist, Ihnen heute auch dieses Projekt noch mal im Einzelnen vor- zustellen, ist die verkehrliche Situation, die in den letzten Tagen auch diskutiert worden ist und die auch Gegenstand war in der Beratung des Ortschaftsrates in Durlach. Das ist auch nicht nur die Erschließung hier im Einzelnen. Sie sehen hier die Erschließung unter der Durlacher Allee in das Gelände hinein und dann in die Parkplatzsituation hinein, einmal in das Parkhaus selber, aber an der Stelle sind heute auch Park-and-ride- Parkplätze, diese zukünftig auch weiter zu erhalten. Es geht vielmehr um den Knoten an der Durlacher Allee und die Frage, ob nicht an dieser Stelle ein Vollanschluss, also ein Vollknoten, ausgebildet werden sollte. Ganz kurz noch mal zur sachlichen Abgrenzung. Dieser Knoten ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Trotzdem ist er uns außerordentlich wichtig, um die verkehrlichen Vo- raussetzungen zu schaffen. Im Moment kommen durch die Verkehrsbelastung durch dm, das sind im ersten Bauabschnitt 1.000 Mitarbeiter, die in etwa dort neu angesiedelt werden sollen, Belastungen auf das bestehende Straßennetz zu, die im Rahmen dieses bestehenden Straßennetzes abgewickelt werden können. Die Rechtsabbieger von Dur- lach aus sind kein Problem. Auch wenn ich aus der Fläche herausfahren will, ist es kein Problem. Im Moment ist die Zufahrt zugegebenermaßen etwas umständlich über diese Unterführung und die bestehende Anbindung gesichert. Wenn ich zukünftig diese, was jetzt hier lila dargestellt ist, Linksabbiegermöglichkeit einräumen wollte, dann würden wir eben von einem Vollknoten sprechen, genauso die Möglichkeit, aus der Durlacher Allee direkt links in die Fläche einzubinden. Das würde aber voraussetzen, dass eine ausreichende Rückstaumöglichkeit vorhanden sein muss, denn hier ist der Anschluss- punkt für die Autobahn, hier ist die Zufahrt, die ausreichend lang sein muss. Sie sehen schon hier, dass das eine sehr knapp bemessene Strecke ist. Wenn wir allerdings die Aufstellfläche und diese Rückstaulängen gewährleisten wollen, dann hieße das, dass wir an dieser Stelle die Zufahrt insgesamt umgestalten und ertüchtigen müssten. Da sind - 4 - wir nicht nur als Kommune Entscheidungsträger, sondern der Bund in gleicher Weise, vor allem dann, wenn diese Staulängen noch länger werden müssen, dann müssen wir hier ganz erheblich in das Gelände eingreifen. Sie kennen die Situation alle sehr gut. Dann gibt es wirklich eine ganz erhebliche Maßnahme, wo der Bund dann auch Träger dieser Maßnahme ist. Das ist kein Grund, das nicht zu machen, aber nur um Ihnen ein- fach aufzuzeigen, wo da die Problematik liegt, und dass es eben dieser Untersuchungen und auch der Simulation im Einzelnen bedarf, wie wirklich diese Längen erforderlich werden, weil diese Längen je nach Ausdehnung eben doch weniger erhebliche oder außerordentlich große und umfangreich erhebliche und damit natürlich auch finanzielle Auswirkungen haben werden. Uns liegen die Daten zur Verkehrserhebung von dm erst seit Januar 2015 vor. Die liegen uns also erst sehr kurzfristig vor. Deshalb sind wir in der Prüfung des Vollknotens im Moment voll drin, so dass ich Ihnen heute dazu keine abschließenden Ergebnisse mittei- len kann. Wir werden in jedem Fall - das haben wir auch in Durlach zugesagt - vor der Sommerpause diesen Sachverhalt im Einzelnen noch einmal darstellen. Hier noch die visuelle Darstellung der Lärmbelastung, wie sie sich im Moment darstellt. Sie sehen, dass die Lärmsituation uneingeschränkt eben auch auf die Untermühlsied- lung einwirken kann. Sie verbessert sich durch das Vorhaben, in dem gerade dieser Parkhaushügel und die Bebauung selber als eine Art Schallschutz in diesem Bereich wirkt. Die Schallschutzsituation ist nicht einfach. Wir wissen, dass gerade hier in der Dornwaldsiedlung an dieser Stelle geringfügig höhere Lärmbelastungen, und zwar 3 dBA - das ist der Punkt, ab dem überhaupt Lärmsteigerungen hörbar und erlebbar sind - auftreten werden. Da müssten dann passive Lärmschutzmaßnahmen auch festge- setzt werden. Das ist meine letzte Darstellung, dass wir im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen diesen Tiefengraben mit ertüchtigen bzw. renaturieren wollen und damit natürlich ganz erheb- lich auch das Landschaftsbild an dieser Stelle verbessern können. Parallel dazu wird ein Teich entstehen, hier direkt im Anschluss an den Gebäudekomplex insgesamt. Ich den- ke, dass diese Situation gerade sehr positiv auch auf den gesamten Standort wirken wird. Vielen Dank, gerne beantworte ich Ihre Rückfragen. Der Vorsitzende: Vielen Dank, Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner. Wir kommen damit zur Aussprache. Ich möchte damit gleich auch den Ergänzungsantrag der SPD hier mit aufrufen. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Frau Prof. Karmann-Woessner, zuerst einmal Dank für die Kurzpräsentation heute Nachmittag. Wir sagen aber auch Dank für das Verfahren, was Sie und Ihr Amt maßgeblich begleitet haben, in dieser kurzen Zeit dieses Bauvorhaben soweit vorangetrieben worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich aber zuerst einmal meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass es Ihnen, Herr Oberbürgermeister, und natürlich auch der ehemaligen Wirtschaftsbürgermeisterin, Frau Mergen, gelungen ist, dm hier in Karlsruhe mit seiner Zentrale, mit dem Hauptsitz, zu halten. Das ist für uns ein Zeichen, dass Karlsruhe einen attraktiven Standort bieten kann und letztendlich - 5 - auch dafür spricht, dass dm sich wohlfühlt in Karlsruhe. Das Gemeinwohl wird es uns danken, dass wir so ein großes Unternehmen, einen so großen Konzern, in Karlsruhe haben dürfen. dm ist ein Arbeitgeber mit Sitz in Karlsruhe, so sieht es im Moment aus, so wird es sein. Darauf können wir alle in diesem Hause und unsere ganze Bürgerschaft stolz sein. Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen ist für unsere Stadt die Lebensader für Wohlstand und sozialen Frieden. Dass sich die dm-Führung letztendlich für Karlsruhe entschieden hat, ist auch ein Zeichen dafür, dass dieses Unternehmen nachhaltig und verantwortungsbewusst Standorttreue zeigt. Sicherlich waren diese Kriterien auch dafür ein Grund, dass gestern der Firmengründer, Götz Werner, mit dem Erich-Fromm-Preis ausgezeichnet worden ist. Glückwunsch auch von der CDU-Fraktion zu dieser Ehrung. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Karmann-Woessner, lassen Sie uns auch etwas zu dem Thema Infrastruktur sagen. Rahmenbedingungen, Herr Marvi, Sie hatten es vorhin angesprochen, und eben haben Sie noch dabei gelächelt, das ist der Entscheidungsfaktor für ein Unternehmen, wo es sich ansiedelt. Es sind die weichen Standortfaktoren, aber es sind eben auch die harten Standortfaktoren, die letztendlich dafür der Ausschlag sind. Infrastruktur sind, damit meinen wir alle Verkehrsteilnehmer, eben Straßen, Schienennetze, VBK-Linien usw. Bei diesem Projekt, was wir ansiedeln möchten in Karlsruhe-Durlach wird es aber vor allem, Sie sagten es, Frau Karmann- Woessner, letztendlich auf den Individualverkehr ankommen. Wenn wir uns einmal an- schauen, was in diesem Radius um dm von tausend Metern in den letzten Monaten passiert ist und passieren wird, so muss die Frage schon erlaubt sein, was machen wir denn mit dem Verkehr, der auf den Osten zurollen wird. Wenn ich das sage, dann mei- ne ich z. B. die VBK-Neubauten in der Gerwigstraße, die IKEA-Ansiedlung, hinter der wir stehen, Autozentren planen, Neubau im Großmarkt oder letztendlich auch Neubau eines Logistikzentrums im Karlsruher Osten, im Industriegebiet in Hagsfeld draußen. Oder denken wir nur einmal daran, was es für eine Auswirkung haben wird für diesen Knotenpunkt, wenn wir ein neues KSC-Stadion im Wildpark draußen errichten werden. Zuletzt sicherlich noch, wenn Durlach mit seinem großen monumentalem Bauwerk demnächst an den Markt geht und die Massen werden nach Durlach strömen, um sich die großen Buchstaben anzuschauen. Dann wird dies auch eine zusätzliche Verkehrsbe- lastung für diesen Knoten sein. Deshalb ist es richtig, dass wir diese Infrastruktur nach vorne treiben müssen. Es darf eben nicht sein, dass wir dann unsere Bürgerschaft und letztendlich auch die Unternehmen wieder im Stich lassen. Wenn ich wieder sage, dann gibt es Beispiele in dieser Stadt, wo wir es leider versäumt haben, parallel Infrastruktu- ren zu planen und zu bauen, denn letztendlich wird die Bürgerschaft dafür bestraft, wenn wir Unternehmen nach Karlsruhe holen und der Verkehr sich in den Stadtteilen ihren Schleichweg suchen wird. Deshalb in aller Deutlichkeit: Wir müssen eine Infrastruktur schaffen, die zeitgemäß und vor allem zukunftsfähig ist. Dies ist für die CDU-Fraktion der entscheidende Faktor und die entscheidende Botschaft, die wir heute Nachmittag transportieren möchten. Ich darf hinzufügen, dass dieser zweite Satz Infrastruktur, den ich eben gesagt habe, nichts da- mit zu tun hat, dass wir dm verhindern wollen. Ganz im Gegenteil, wir sind froh, dass dm sich für Karlsruhe entschieden hat. Diese CDU-Fraktion steht hinter dm, und wir begrüßen sie recht herzlich in dieser Stadt Karlsruhe. - 6 - Der Vorsitzende: Sie haben dm gerade in Karlsruhe begrüßt. Ich darf jetzt auch Herrn Harsch da oben begrüßen, den Vorstandsvorsitzenden, und freue mich ausdrücklich, dass Sie heute an dieser Diskussion hier teilnehmen. Herzlich willkommen und vielen Dank. Stadtrat Hermanns (SPD): Sehr geehrter Herr Harsch, ich begrüße Sie auch namens der SPD-Fraktion. Sie wird jetzt meine Einleitung freuen: Hier bin ich Mensch. dm er- reicht in regelmäßigen Abständen im Marktmonitoring Traumwerte und ist als Marke so positiv aufgeladen, wie wohl kein anderes Unternehmen in Deutschland. Das liegt ins- besondere an der Firmenphilosophie, die der Gründer, Götz Werner, wesentlich geprägt hat. In seiner Firma selbst hing immer ein Bild, was versinnbildlicht hat, wofür dm steht, und zwar schwimme gegen den Strom. Das versinnbildlicht es eben genau, denn nur so kann man neu denken und quer denken. Insofern steht dm, wie kein zweites Unter- nehmen, für Innovationskraft und Kreativität von Karlsruhe. Wir freuen uns alle, dass dm durch den Bau seiner Firmenzentrale ein Bekenntnis zum Standort Karlsruhe abge- geben hat. Gerade weil diese Firma für die Stadt so wichtig ist, sollte die Verwaltung alles dafür tun, um mögliche Schäden für diese Firma bei der Planung und Fertigstellung abzuwenden. Hier im Gemeinderat zählt der Mensch, und wir sind seine Stimme. Inso- fern müssen wir bei der Ausübung unseres Stimmrechts immer die unterschiedlichen Interessen abwägen. Wir haben hier einen Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss, der inhaltlich nicht zu beanstanden ist. Das Gebäude von Herrn Lederer ist ein Juwel aus meiner Sicht für Karlsruhe. Wir können uns freuen, dass wir so einen Standort bekommen. Nun haben Sie sich leider entschieden, das Verfahren zu trennen und die verkehrlichen Anfahrten sozusagen loszulösen von dem Aufstellungsbeschluss. Von daher stehen wir aus meiner Sicht vor einem großen Problem. Es wird nämlich in der Vorlage nicht darüber geschrie- ben, dass die Johann-Strauß-Straße der Schulweg für viele Kinder zur Pestalozzischule ist. Es wird kurz eine Mehrbelastung von 0,3 dB bzw. 1.500 zusätzliche Pkw in der Jo- hann-Strauß-Straße angesprochen. Das ist für mich eigentlich schon ein Verstoß gegen die Prinzipien des Lärmaktionsplans, den wir beschlossen hatten. Ich möchte in Erinne- rung rufen, dass die Johann-Strauß-Straße bzw. die Dornwaldsiedlung bereits im Lär- mentwicklungsplan mit über 65 dB am Tag zu den absoluten Lärmhotpots schon seit 2009 gehört. Über die dringend notwendige barrierefreie Rampe wurde zumindest in der Vorlage nichts geschrieben. Das mag verfahrensrechtlich richtig sein, ist aber für die Bürger vor Ort absolut nicht befriedigend. Genau hier kommen wir wieder zu meiner Ausgangsausführung. Wir haben die Ver- pflichtung, umfassend dabei zu unterstützen, dass das Unternehmen in der Öffentlich- keit weiterhin positiv wahrgenommen wird und nicht die Bürgerinnen und Bürger vor Ort gegen den Verkehr, wenn es richtig schlecht läuft immerhin bis zu 12 Autos pro Minute, in einem Wohngebiet auf die Straße gehen und protestieren. Ich wohne selbst in der Dornwaldsiedlung. Die haben einen sehr aktiven Bürgerverein. Die haben schon richtig Rabatz gemacht, als es um die Ansiedlung vom ESG-Stadion ging. Deswegen war auch unsere Intention, frühestmöglich darauf hinzuweisen, wir sollten hier schnellstmöglich die Anfahrtswege lösen. Wir als Gremium benötigen alle Fakten, um eine politische Bewertung und Abwägung für die Menschen vornehmen zu können. Noch fehlen alle Fakten, obwohl die SPD bereits am 24. Juli 2013 im Gemeinderat einen - 7 - Antrag gestellt hatte, für den Anfahrtsweg eine Querung auf der Durlacher Allee zu erarbeiten. Die Verwaltung hat bisher keine Fakten vorgelegt. Ob die Verwaltung in ihrer Abwägung auch Alternativen mit aufgenommen hat, können wir nicht beurteilen, da die Verwaltung bisher keine Fakten geliefert hat. Ob die Verwaltung in ihrer Abwä- gung eine Alternativzufahrt über den Autobahnanschluss Nord und Zufahrt über die B 10 bei gleichzeitigem Straßenrückbau in der Johann-Strauß-Straße berücksichtigt hat, können wir nicht beurteilen, da die Verwaltung keine Fakten geliefert hat. Auch die Ausführungen der Verwaltung auf unseren Ergänzungsantrag sind bezüglich Anfahrts- lösung unverbindlich und liefern keine Fakten. Die einzigen Fakten, die die Verwaltung geliefert hat, ist für die Anwohner in der Johann-Strauß-Straße im 2. und 3. OG Lärm- schutzfenster einzubauen. Das sind für uns aber keine befriedigenden Fakten und legen nahe, dass das der Lösungsvorschlag der Verwaltung für die Anfangsproblematik ist. Das ist nicht akzeptabel. Wir fordern Sie dringend auf - ich bin jetzt auch sehr guter Hoffnung, dass Sie das bis zum Sommer hoffentlich machen werden -, uns bis zur Abstimmung über den Sat- zungsbeschluss belastbare Fakten vorzulegen, so dass wir eine politische Bewertung und Abwägung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vornehmen können. Wir fordern Sie auf, eine Lösung für die Querung auf der Durlacher Allee vorzulegen. Dieses wurde den Bürgerinnen und Bürgern im letzten Jahr in der Karlsburg als Lösung vorgestellt. Daran sollte sich die Verwaltung messen lassen. Eine noch höhere Emissionsbelastung in der Dornwald- und Untermühlsiedlung ist nicht zumutbar. Die Fraktion wird dem Auf- stellungsbeschluss zustimmen. Die Zustimmung beinhaltet aber noch nicht eine auto- matische Zustimmung zum Satzungsbeschluss. Stadtrat Honné (GRÜNE): Auch wir als Grüne-Fraktion stehen hinter dem dm- Drogeriemarkt. Es ist ein sehr positiv besetztes Unternehmen, das wir ganz dringend in Karlsruhe halten wollen. Deshalb gehen wir auch erstmal wohlwollend an diese Sache ran, ohne aber die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu vernachlässigen. Es fängt damit an, dass dieses Gebiet genau an der Hauptstraße einer Straßen- bahn/Stadtbahn-Verbindung liegt, also ideal mit dem öffentlichen Verkehr angebunden, zudem kann man mit dem Fahrrad aus großen Teilen Karlsruhes auch ohne Weiteres dahinfahren, so dass wir davon ausgehen, dass sehr viele der da Beschäftigten mit öf- fentlichem Verkehr oder Fahrrad, manche vielleicht aus Durlach sogar zu Fuß, dahin kommen. Es ist auf jeden Fall eine sehr gute Standortwahl. Zudem hat es einen positi- ven Effekt, weil durch die Gebäude auch die Lärmbelastung der Dornwaldsiedlung ab- nimmt. Es wurde eben vorgetragen. Allein das ist auch schon etwas Positives. Zu dem Haus selbst. Es ist ein Wahnsinnsbau, wie man auf der Ansicht sieht, wie das aussehen wird mit wahnsinnig viel Grün. Darüber sind wir natürlich begeistert, ein Parkhaus, das zu 80 % intensiv begrünt wird mit einer Obstwiese. Das ist schon eine Wahnsinnsvorstellung. Wegen dem Gebäude, das auf der Visualisierung komplett be- grünt war, habe ich eine Nachfrage. Im Bebauungsplan steht, 45 % müssen mindestens begrünt werden von der Dachfläche. Warum ist man da nicht auf einen höheren Pro- zentsatz gegangen, wenn dm anscheinend sehr viel mehr vor hat. Auch die Regenwas- serrückhaltung ist vorbildlich. Es ist ein sehr feuchtes Gebiet, wo es nicht einfach ist mit dem Regenwasser. Da ist wohl auch ein sehr gutes System ausgedacht mit Wasserrück- haltung, u. a. in der Begründung, aber auch technischer Art, so dass das Wasser lang- - 8 - sam abgegeben wird. Genau das, was wir auch immer haben wollen. Es gibt einen Ausgleich der Eingriffe, die ja sind. Als Ausgleichsmaßnahme wird der Tiefentalgraben sichtbar gemacht, wird renaturiert, der im Moment im Rohr verläuft. Das ist auch eine sehr schöne Sache. Etwas verwundert hat mich, dass 15 Eschen gepflanzt werden sol- len, wo doch das Eschentriebsterben eigentlich im Moment in aller Munde ist. Aber das wissen die Experten besser, ob das nachher dann auch wirklich Eschen werden. Nicht so gut ist, dass ein Teil dieser Ausgleichsmaßnahmen in Knielingen stattfinden. Sehr schön für Knielingen, aber eigentlich hätten wir uns das schon ein bisschen näher gewünscht an der Stelle, an der auch der Eingriff passiert. Wenn es denn nicht anders geht, muss man das vielleicht auch hinnehmen. Damit bin ich bei den Sachen, die nicht ganz so gut sind. Es fallen auch drei Einrichtun- gen weg: ein Spielplatz, ein Bolzplatz und ein Basketballplatz. Der Spielplatz wird an anderer Stelle neu errichtet, damit ausgeglichen. Der Bolzplatz wird dadurch etwas aus- geglichen, dass der zweite Bolzplatz, den es auch noch gibt, aufgewertet wird durch einen Kunstrasen. Dadurch kann dort ganzjährig gespielt werden. Das ist auf jeden Fall eine Verbesserung für diesen anderen Bolzplatz. Unsere Frage ist, ist das wirklich ein völliger Ausgleich, denn der jetzige Bolzplatz wird doch stark benutzt. Für den Basket- ballplatz gibt es gar nichts. Da ist einfach nichts erwähnt in den ganzen Unterlagen, was damit nun werden soll. Der fällt anscheinend völlig flach. Da haben wir aber auch die Aussage, dass der auch intensiv benutzt wird. Deshalb wäre unsere Bitte, dass man da noch mal überlegt, ob man nicht doch einen Ausgleich dafür findet. Dann bin ich bei den Parkplätzen. Eigentlich sind wir immer gegen Parkplätze, immer in Anführungszeichen. Jetzt bin ich mal für Parkplätze. Frau Karmann-Woessner, Sie ha- ben gesagt, die Park-and-ride-Plätze bleiben erhalten. Das ist doch nicht ganz so. Von den 47 bleiben nur 30, und das obwohl schon zugesagt ist, dass mehr Stadtbahnen an dieser Haltestelle halten werden. Also eigentlich müsste man mehr Park-and-ride-Plätze vorsehen, um der zukünftigen Entwicklung gerecht zu werden. Frage: Ist es wirklich gut, da zu streichen? Dann ging es bei den Anwohnern vor allem um die Verkehrsbelastung der Dornwald- siedlung, also der Johann-Strauß-Straße. Frau Karmann-Woessner, Sie hatten gesagt, 3 dB ist der Unterschied. In den Unterlagen sind es 0,3 dB, an anderen Stellen 0,5 dB. Das wäre dann nicht hörbar. Wahrscheinlich geht es auch gar nicht so sehr um die Lärmbelastung, denn die ist sowieso schon hoch durch die Durlacher Allee. Unsere Sor- ge ist eher, dass da eben auch Kinder unterwegs sind. Es wurde genannt, dass da der Schulweg ist oder dass Kinder da spielen, weil es im Moment eine sehr ruhige Straße ist. Da müsste Sorge getragen werden, dass das auch wirklich dann vernünftig abläuft, ohne Gefährdung der Kinder. Eine Lösung ist, den Vollknoten zu erbauen, so wie es auch vorgestellt wurde. Wir ha- ben volles Verständnis dafür, dass das Verfahren abgetrennt wurde, weil jetzt erstmal wichtig ist, dass dm vorankommt. Parallel muss man einfach in Ruhe nachdenken, was man mit dem Verkehr macht, um den vernünftig zu regeln, denn das ist was, was auf Dauer irgendwann sein wird. Da darf man sich ruhig auch mal etwas Zeit lassen, um dafür zu einer guten Lösung zu kommen, erst recht wenn die Autobahn beteiligt ist. Da weiß man, der Bund steht nicht Gewehr bei Fuß, um dann sofort irgendetwas zu ma- - 9 - chen, wenn Karlsruhe das haben will, sondern da muss man schon dickere Bretter boh- ren. Dann ging es um den Zuweg zur Haltestelle. Da haben wir auch Verständnis dafür, dass das eben abgetrennt ist von dem jetzigen Verfahren. Da sind die Verkehrsbetriebe auch schon dran, da einen barrierefreien Zugang zu machen aus beiden Richtungen zur Hal- testelle hin. Wir meinen, das ist eine gute Lösung, vor allen Dingen auch mit einem Weg, der als Rampe dahingeführt wird und eben nicht mit einem Aufzug, bei dem man nie weiß, ob der dann auch noch funktioniert, wenn man ihn benutzen will. Insofern stimmen wir der Aufstellung des Bebauungsplanes gerne zu, haben nur noch einige kleine Bedenken dazu. Stadtrat Cramer (KULT): Die KULT-Fraktion wird heute diesem Bebauungsplan zu- stimmen. Wir sind froh, dass dm seinen Firmensitz hierher an die Durlacher Allee verlegt und damit eine ganz klare Aussage zu Karlsruhe macht. Wir waren von Anfang an im- mer dabei, diese Sache zu unterstützen und werden das auch in Zukunft tun. Was ich bedauere ist, dass die vielen positiven Dinge, die dieser Bebauungsplan beinhaltet, jetzt in der Öffentlichkeit so praktisch hinten angestellt werden, gar nicht wirklich gesehen werden. Der Herr Kollege Honné hat viele Details aufgeführt, aber draußen ist jetzt die Diskussion um den verkehrlichen Anschluss von dm. Das bedauern wir ein bisschen, dass da von der Verwaltung aus unserer Sicht etwas zu zögerlich agiert wird. Ich möch- te einfach daran erinnern, als wir den östlichen Stadteingang in mehreren Bürgerbetei- ligungsverfahren zum Thema hatten, dabei war auch immer diese Situation der Halte- stelle dort, die Situation der alten Umgehung B 10 war ein Thema und natürlich die Jo- hann-Strauß-Straße in der Dornwaldsiedlung. Da hätten wir einfach erwartet, dass da schon mehr mitgenommen worden wäre von der Bürgerbeteiligung. Wir haben den ganz starken Anspruch an die Verwaltung, dass sie da jetzt wirklich reingeht in die Pla- nung. Man muss einfach sehen, die Dornwaldsiedlung war schon immer praktisch eingekes- selt vom Verkehr, einmal die Autobahn, dann die Bahnlinie und die Durlacher Allee. Als damals in den 70er-Jahren diese Haltestelle dorthin verlegt wurde, diese Unterführung gemacht wurde, kam damals sehr stark vor allem durch Wertkauf Schleichverkehr auf die Dornwaldsiedlung zu. Wir erwarten an sich eher, dass sich das dort unten verkehr- lich beruhigt, als dass noch auf wirklich viele Jahrzehnte die Belastungen zunehmen. Man müsste z. B. auch über die Lage der Haltestelle nachdenken. Sie war früher etwas weiter östlich. Darüber müsste man nachdenken, ob so eine Verlagerung um einige Me- ter vielleicht auch den barrierefreien Zugang erleichtern würde, weil wir da dann zu- mindest von der Dornwaldstaße, auch wenn man parallel dann zur Böschung geht, die- se Höhenunterschiede vielleicht leichter überwinden könnte. Diese Dinge müssten ein- fach überlegt werden, mit einbezogen werden. Auch die Ausfahrt der Autobahn von Westen her, gerade die erste Version, wäre vielleicht gar nicht schlecht, wenn diese Be- gradigung auf die Durlacher Allee etwas abgewinkelt würde. Das würde die Situation dort auch entschleunigen. Da gibt es schon viel Potential. Es muss ausverhandelt wer- den, es muss mit dem Autobahnamt, mit dem Bund bestritten werden. Aber auch dort wird es vielleicht am Ende die Einsicht geben, dass im Interesse der Firma, im Interesse von dm und im Interesse der Bürgerschaft, besonders in der Dornwaldsiedlung, hier eine Lösung gefunden wird, die wir hier alle mittragen können. - 10 - Stadtrat Høyem (FDP): Wir freuen uns wie alle anderen auch, dass wir den dm-Markt hier behalten können. Wie Herr Ehlgötz freue ich mich auch, dass Herr Götz Werner noch eine Ehrung bekommen hat. Ich freue mich vielleicht ein bisschen mehr als meine Kollegen hier, weil in 2004, wo ich das erste Mal hier kandidiert habe, war auch Götz Werner Kandidat für uns in unserer Liste. Da waren nur 300 Stimmen zwischen uns. So war er nur mein Nachfolger in diesen fünf Jahren, sonst hätten Sie einen anderen Kol- legen hier gehabt, Herrn Götz Werner. Ich weiß aus dieser Zeit, wie loyal und treu er unserer Stadt gegenüber war. Wir freuen uns wirklich über dieses. Dann ein Kompliment an Frau Dr. Karmann-Woessner. Ich finde, das war eine sehr klare und deutliche Vorstellung, die Sie gemacht haben, dass Sie auch ehrlich waren, wie es alle meine Kollegen hier auch gesagt haben, dass Sie erst an diesem Verkehrsproblem, an diesem Vollknoten, arbeiten werden. Sie haben uns dargestellt, wie schwierig es ist. Wir stimmen zu mit voller Freude über den dm-Markt, über Herrn Götz Werner persön- lich, und über die Vorstellung, die Sie hier gemacht haben. Stadtrat Schmidt (AfD): Auch wir von der AfD sind froh, dass die dm-Zentrale in Karlsruhe bleiben kann, einfach weil dort nette Leute arbeiten, die die Stadt bereichern. Jetzt, Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner, vielen Dank für Ihre Präsentation. Was sich für mich aus dieser Präsentation ergibt, ist, dass die verkehrliche Anbindung ein Problem ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es möglich sein wird, die Autobahnabfahrt so umzugestalten, wie Sie es vorgeschlagen haben, weil dort zu bestimmten Zeiten die Berufspendler ankommen und wir dann gerade an dieser Stelle mit einer großen ver- kehrlichen Belastung rechnen müssen. Ich denke nicht, dass der Bund es akzeptieren wird, dass es zu Rückstaus auf die Autobahn kommt zu bestimmten Tageszeiten. Ganz persönlich kann ich mir auf der Basis Ihrer Präsentation jetzt nicht vorstellen, dass dieser Vollknoten an dieser Stelle realisierbar ist. Deswegen hätte ich gerne eine Antwort auf die Frage, welche Alternativen es gibt. Wie würde die verkehrliche Anbindung ausse- hen, wenn dieser Vollknoten dort nicht realisierbar ist? Sie haben es anfangs kurz ge- zeigt. Für mich war es zu schnell. Können Sie es bitte noch einmal erläutern. Stadtrat Wenzel (FW): Wenn ich hier Kritik übe, dann weder an dm, denn dm ist uns Karlsruhern wichtig als Arbeitgeber, als tolle Marke und als Werbeträger der Region, auch nicht am Bebauungsplan dieses Projektes, das Grün hat mein Gefallen gefunden, sondern es ist ausschließlich die verkehrliche Anbindung. Wenn ich ein Rosinenbrötchen bestelle, dann kann ich davon ausgehen, dass Rosinen im Brötchen sind. Wenn ich ei- nen Bebauungsplan aufstelle und uns im Vorfeld ein Vollanschluss an der Durlacher Allee in Aussicht gestellt wird, dann will ich auch sicher sein, dass die dm-Zentrale die- sen Anschluss an der Durlacher Allee erhält. Das sind wir den Anwohnern in der Dorn- waldsiedlung und der Untermühlsiedlung schuldig. Mein Kollege, Herr Hermanns, hat dieses Thema hier bereits angesprochen. Dem kann ich mich nur voll und ganz, wie in Durlach, anfügen. Da ist es auch nur richtig, wenn wir hier als Gemeinderat darauf hof- fen, dass dieser Vollanschluss kommt. Ich werde mich daher, wie im Durlacher Ort- schaftsrat, enthalten, nicht als Kritik an dm, ganz und gar nicht, sondern einfach als Zeichen dafür, dass es hier noch eine offene Planung der verkehrlichen Anbindung gibt. Ich habe auch das Vertrauen in Sie, Frau Dr. Karmann-Woessner, und auch in die Ver- antwortlichen, dass hier eine gute Lösung gefunden wird, und dass wir bei der nächs- ten Abstimmung hier einstimmig abstimmen werden. - 11 - Der Vorsitzende: Das waren jetzt die ganzen Wortbeiträge. Jetzt gab es eine Reihe von Fragen. Ich würde Ihnen gerne das Wort erteilen, Frau Prof. Dr. Karmann- Woessner, dass Sie in einer ersten Runde auf die Anfragen eingehen. Ich würde aber darum bitten, dass wir es dann dabei belassen, weil es vor allem Fragen an die weitere Bearbeitung sind, sowohl des Bebauungsplans als auch der parallelen Planungen. Es ist hier sehr deutlich geworden, dass es eine hohe Erwartungshaltung und auch eine hohe Zuversicht gibt, dass wir parallel zum Bebauungsplanverfahren auch in den verkehrli- chen Fragen ein Schrittchen weiterkommen. Ich möchte nur noch darauf verweisen, dass das Thema barrierefreier Ausbau der Halte- stelle jetzt zwar wieder auf der Tagesordnung ist und noch einmal dringlicher ist, dass das aber ein Thema ist, mit dem man sich hier wahrscheinlich schon Jahrzehnte herum- geschlagen hat. Ich kann mich jedenfalls erinnern, dass das bereits im Wahlkampf ein Thema war. Da war von dm da draußen noch nichts bekannt. Dass man da sogar schon mit Fahrstühlen geplant hat zeigt ja, dass man bereit ist, zum Äußersten zu gehen, um diese Thematik zu lösen, es von daher auch nicht einfach mal so eben lösbar ist. So ist es an der Stelle halt. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner: Herzlichen Dank an Herrn Hermanns und Herrn Honné, die diese Fragestellung, die hinter dem Bebauungsplan jetzt noch steht, als Aufgabenstellung auf den Punkt gebracht haben. Ich möchte, um einfach die Verfahren zu erläutern, feststellen, dass im Moment nach der gegenwärtigen Sachkenntnis der Bebauungsplan verfahrensrechtlich genehmigungsfähig ist, ohne die umfassende Ver- kehrsproblematik im Detail zu lösen, die wir hier angesprochen haben und die uns aus- drücklich ein Anliegen ist. Das ist gar keine Frage. Dadurch, dass dm in Schritten diesen Bebauungsplan realisieren wird, werden wir auch etwas mehr Zeit gewinnen, als das sonst wünschenswert und notwendig wäre. Herr Honné, Sie haben es gesagt. Wir möchten natürlich die Planung von dm nicht be- hindern, das ist auch hier anerkannt worden, und sehr zügig diesen Bebauungsplan selber zum Satzungsbeschluss bringen im Rahmen aller formalen Anforderungen, damit dm eine Planungssicherheit hat, denn jetzt kommt dann erst die eigentliche Projektpla- nung, und die braucht auch bei einem so großen Vorhaben natürlich eine gewisse Zeit. Dennoch ist es uns ein großes Anliegen. Diese verschiedenen Aspekte werden sicher alle noch mal jetzt in der anstehenden Auslegung vorgetragen, denn da wird die Öf- fentlichkeit befragt und hat die Möglichkeit sich zu äußern, und die Träger öffentlicher Belange noch mal parallel. Trotzdem wissen wir um die Problematik und werden das auch noch mal im Detail und mit allen Chancen und Risiken, die damit für die Verbesse- rung der Verkehrssituation insgesamt, aber auch der Chancen und Risiken überhaupt so eine Lösung kurzfristig zu realisieren, darstellen. Das kann ich Ihnen hiermit zusagen. dm hat im Moment einen Standort, der nicht sehr gut angebunden ist an den öffentli- chen Nahverkehr. Das wird hier besser sein. dm hat einen Mobil-Profit-Umweltverbund mit der Stadt vereinbart. Auch da sind viele Bemühungen, auf ganz Art und Weise den Individualverkehr zu reduzieren und damit die Gesamtproblematik zu reduzieren. Trotz- dem ist das Verkehrsaufkommen da und die Zielkonflikte mit Schulwegeplanungen bzw. bestehenden Schulwegen usw. unzweifelhaft. Ich kann nur zusagen, das im Ein- zelnen noch mal darzustellen, und dass wir das genauso ernst nehmen wie Sie, dass wir - 12 - nur jetzt verfahrensrechtlich erst mal diese beiden Verfahren trennen müssen, weil wir sonst nicht weiterkommen. Der Vorsitzende: Die anderen Detailfragen würden wir dann schriftlich beantworten. Da ging es darum, warum nur 45 % Begründung. (Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner: Das passt dann in das gesamte Mobili- tätskonzept.) Ich will es nur noch einmal aufführen, damit wir es gemeinsam feststellen. Es ging um die Frage, was ist mit dem Basketballplatz. Es ging um die Reduzierung der Park-and- ride-Plätze. Dann gab es noch zu den wirklich konkreten Lärmbelastungen und dem Umgang damit durchaus noch Fragestellungen. Das waren so die vier Sachen, die ich mir hier noch aufgeschrieben habe. Ich würde vorschlagen, dass wir das im weiteren Verfahren miteinander besprechen und zu gegebener Zeit in den entsprechenden Aus- schüssen das Ganze thematisiert wird. Dann können wir jetzt zum Kartenzeichen kommen. Ich sehe 1 Ablehnung, 2 Enthal- tungen, sonst nur Zustimmung. Damit ist mit überwiegender Mehrheit zugestimmt. Der SPD-Antrag ist damit vorläufig erst mal erledigt, bzw. es ist ein Auftrag an uns, in dieser Sache dann auch entsprechende Vorschläge zu machen. Das hatten wir Ihnen auch zu- gesagt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. April 2015