U3 Betreuungsbedarf
| Vorlage: | 2015/0152 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 05.03.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Antrag ist erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 04.03.2015 eingegangen: 04.03.2015 Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2015 2015/0152 11 öffentlich Dezernat 3 U3 Betreuungsbedarf - Kurzfassung - Durch das neue Anmeldeverfahren smartKITA werden in wenigen Monaten die ersten Daten über die Nachfrage- und Belegungssituation in den Kindertagesstätten vorliegen. Eine gesonderte Elternbefragung ist nicht notwendig. Über die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens wird im Jugendhilfeausschuss berichtet. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Wie in der Begründung des Antrags ausgeführt, wurden im Jahr 2012 die Ergebnisse der jugendamtspezifischen Elternbefragung zum Betreuungsbedarf U3 veröffentlicht. Für die Gesamtstadt konnte ein Bedarf von 46 Prozent der unter Dreijährigen ermittelt werden, der seit dem Jahr 2014 als Bedarfsanhalt der weiteren Ausbauplanung zugrun- de gelegt wird. Die Stadtverwaltung hält eine neuerliche Elternbefragung zum Betreuungsbedarf von Kindern im Vorschulalter für nicht erforderlich, da sich ein Abgleich zwischen Angebot und Nachfrage im Bereich der Kindertagesbetreuung über das onlinebasierte Such- und Anmeldesystem für Kindertageseinrichtungen (smartKiTA) herstellen lässt. Im Januar 2014 wurde das onlinebasierte Such- und Anmeldesystem smartKiTA in Be- trieb genommen, in dem alle 189 im Stadtgebiet Karlsruhe vorhandenen Kindertages- einrichtungen hinterlegt sind. Um eine reliable Datenbasis im System generieren zu können, sind alle Träger mit ihren Kindertageseinrichtungen zur Teilnahme an smart- KiTA verpflichtet. Sämtliche Platzvormerkungen und die anschließende Platzvergabe laufen seit der Inbe- triebnahme ausschließlich über das System. Das Hauptvergabeverfahren für Plätze für das jeweils kommende Kindergartenjahr (Start 1. September) findet in den Monaten März und April statt. Im Jahr 2015 wird das Hauptvergabeverfahren am 27. April 2015 abgeschlossen sein. Derzeit sind in smartKiTA alle Anträge auf einen Betreuungsplatz registriert, die seit Ja- nuar 2014 getätigt worden sind. Zudem erarbeitet die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Trägern Karlsruher Kindertageseinrichtungen ein Verfahren zum Einpflegen derje- nigen Kinder ins System, die bereits vor Januar 2014 einen Betreuungsplatz hatten. So- bald dieser Schritt erfolgt sein wird, kann ein systemseitiger Abgleich zwischen dem vorhandenen Platzangebot und den Kindern mit einem unterzeichneten Betreuungsver- trag vorgenommen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Doch selbst vor dem Einpflegen der Bestandkinder ist es tagesaktuell möglich, verschie- dene Datenabfragen über das System zu erstellen, gegebenenfalls ergänzt durch weite- re statistische Daten, die der Jugendhilfeplanung vorliegen. Systemseitige Datenabfra- gen können unter vielfältigen Kriterien erfolgen (z. B. nach Alter der Kinder, Zeitraum der Anfrage oder Stadtteil). Darüber hinaus führt die Sozial- und Jugendbehörde jedes Jahr zum Stichtag 1. März eine statistische Erhebung zur Situation der Kindertagesbetreuung bei allen Karlsruher Kindertageseinrichtungen durch. Dort wird beispielsweise abgefragt, in welchem Ver- hältnis die vorhandene Platzkapazität zur Belegung steht. Vor dem dargestellten Hintergrund sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit, eine aufwändige und womöglich kostspielige gesonderte Elternbefragung zum Betreuungs- bedarf U3 durchzuführen. Sobald das Hauptvergabeverfahren für das Kindergartenjahr 2015/2016 abgeschlosse- nen und die Jahresstatistik ausgewertet sein wird, erfolgt hierüber ein Bericht im Ju- gendhilfeausschuss.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Marianne Mußgnug (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 4. März 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2015 2015/0152 11 öffentlich U3 Betreuungsbedarf Die CDU-Fraktion beantragt: Die Stadtverwaltung erstellt eine Umfrage des Betreuungsbedarfs bei Eltern von Kindern, denen mit Vollendung des ersten Lebensjahrs ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege zusteht und differenziert dabei nach Stadtteilen. Sachverhalt/Begründung: Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Seit der Bekanntgabe, dass ein Rechtanspruch auf U3- Betreuung besteht, wurden viele zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geschaffen. Ein Jahr vor Beginn des Rechtsanspruchs (2012) war die letzte öffentliche Erhebung über den Betreuungsbedarf von U3 in Karlsruhe. Wie im Gemeinderat vom 21. Oktober 2014 ausgeführt, wird der Bedarfsanhalt seit 2014 auf 46 Prozent angepasst, wobei auf die Umfrage von 2012 Bezug genommen wird. Die Datengrundlage für die zukünftige Planung hat auf aktuellen Zahlen zu basieren. Nur mit einer aktuellen Umfrage kann abgeschätzt werden, ob das Betreuungsangebot ausreichend ist und wo noch Nachbesserungsbedarf ist. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Durch den "Rechtsanspruch U3" wird die berufliche Situation zahlreicher Familien unterstützt. Durch die Möglichkeit auf Betreuung ist es für beide Elternteile praktikabel, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Im regionalen Wettbewerb um Fachkräfte und Unternehmen gehört eine qualitativ hochwertige und ausreichend vorhandene Kinderbetreuung zu den wichtigsten Indikatoren. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Detlef Hofmann Bettina Meier-Augenstein Marianne Mußgnug Karin Wiedemann Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. April 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. April 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 11 der Tagesordnung: U3 Betreuungsbedarf Anfrage der Stadträte Tilman Pfannkuch und Detlef Hofmann, der Stadträtin- nen Bettina Meier-Augenstein, Marianne Mußgnug und Karin Wiedemann (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 4. März 2015 Vorlage: 2015/0152 Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Ich kann es kurz machen. Der Antrag hat sich aus unserer Sicht nämlich erledigt. Erledigt deswegen, weil wir in der letzten Gemeinde- ratssitzung durch den Änderungsantrag der KULT schon diesen Bereich U3 eigentlich mitdiskutiert haben und uns damals auch geeinigt haben, dass wir abwarten, was aus dem Smart-Kita-Verfahren rauskommt und das im Ausschuss genauer angucken. Für uns heute erledigt. Der Vorsitzende: Dann gibt es keinen Diskussionsbedarf mehr. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Mai 2015