Energetische Quartierkonzepte auch für einen Höhenstadtteil

Vorlage: 2015/0148
Art: Anfrage
Datum: 03.03.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Durlach, Grünwettersbach, Knielingen, Oststadt, Rintheim, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2015

    TOP: 20

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Energetische Quartierskonzepte
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 27. Februar 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2015 2015/0148 20 öffentlich Energetische Quartierskonzepte auch für einen Höhenstadtteil 1. Für welche Stadtteile bzw. Quartiere ist die Erarbeitung energetischer Quartierskonzepte in nächster Zeit vorgesehen und welche Überlegungen liegen dieser Auswahl zugrunde? 2. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bei der Erarbeitung von Quartierskonzepten verschiedene Stadtteile und Stadtstrukturen abzubilden, so dass beispielhaft für ähnlich strukturierte Stadtteile und Quartiere jeweils ein Konzept zur energetischen Optimierung vorliegt? 3. Wird vor diesem Hintergrund die Erarbeitung eines Quartierskonzeptes auch in einem der Höhenstadtteile als sinnvoll erachtet? 4. Welche personellen und finanziellen Ressourcen erfordert die Erarbeitung eines Quartierkonzeptes? 5. Welche Fördermöglichkeiten gibt es auf EU-, Bundes- und Landesebene, um Quartierskonzepte zu erstellen und anschließend deren Umsetzung zu begleiten? Mit dem energetischen Quartierskonzept für Alt-Rintheim hat die Stadt gute Voraussetzungen geschaffen, um die Sanierung von Altbauten durch PrivateigentümerInnen zu unterstützen. Gleichzeitig werden Anregungen für den passgenauen Ausbau der erneuerbaren Energien im Quartier gegeben. Die Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Umsetzung des Konzeptes erfordert allerdings eine pro-aktive Beratung und Begleitung der Haus- und WohnungseigentümerInnen. Das hierzu notwendige Personal sollte mit finanzieller Unterstützung durch Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene bereit gestellt werden. Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung bereits angekündigt, dass weitere Quartierskonzepte folgen sollen. In diesem Zusammenhang wurde Durlach-Aue genannt, für das bereits ein Stadtteil-Sanierungsprozess eingeleitet ist. Die Durchführung auch energetischer Sanierungsmaßnahmen bietet sich insofern an. Darüber hinaus wäre es aus Sicht der GRÜNEN Fraktion wünschenswert, weitere Quartierskonzepte zu entwickeln, die unterschiedliche Stadtteile und Quartiersstrukturen in Karlsruhe repräsentieren. Je nach Nähe zum Zentrum und auch abhängig von der Lage zu den großen Wärmeproduzenten im Rheinhafen ergeben sich hinsichtlich einer optimalen Energieversorgung ganz unterschiedliche Fragestellungen: Beispielsweise ist der Anschluss an das Fernwärmenetz nicht in allen Stadtteilen sinnvoll durchführbar, dagegen könnten dort eher Blockheizkraftwerke mit Nahwärmenetzen empfohlen werde. Auch Alter- und Sanierungszustand der Gebäude schwanken in Abhängigkeit vom Stadtteil stark. Ebenso ist z.B. die Verfügbarkeit von Biomasse davon abhängig, ob es sich eher um ein innerstädtisches Quartier oder um eine Lage im ländlicher geprägten Raum handelt. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, beispielhaft auch ein energetisches Konzept in einem Höhenstadtteil-Quartier zu erarbeiten. Da auch Grünwettersbach als Sanierungsgebiet geplant ist und derzeit erste Vorbereitungen hierfür laufen, bietet sich dieser Stadtteil aus Sicht der GRÜNEN Fraktion besonders gut an. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Zoe Mayer Daniela Reiff Renate Rastätter Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. April 2015

  • Stellungnahme TOP 20
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 27.02.2015 eingegangen: 27.02.2015 Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2015 2015/0148 20 öffentlich Dez. 5 Energetische Quartierkonzepte auch für einen Höhenstadtteil 1. Für welche Stadtteile bzw. Quartiere ist die Erarbeitung energetischer Quartierskon- zepte in nächster Zeit vorgesehen und welche Überlegungen liegen dieser Auswahl zugrunde? Die KEK hat für 2015 die Erstellung von zwei Quartierskonzepten vorgeschlagen. Es gibt noch keine Festlegungen, für welche Quartiere zukünftig Quartierskonzepte erstellt werden sollen. Ein Termin zur Abstimmung innerhalb der Stadtverwaltung ist im April 2015 vorge- sehen, um festzulegen, für welche Quartiere die Erstellung solcher Konzepte vorgeschla- gen wird. Auf mittelfristige Sicht wird sicher die Erstellung eines stadtweiten Konzeptes zur Energieleitplanung als zukünftige Entscheidungsgrundlage erforderlich werden Die Stadtverwaltung hat die KEK zunächst für Alt-Rintheim mit der Erarbeitung eines sol- chen Konzeptes betraut. Zwischenzeitlich liegt das Konzept vor. Im Gespräch ist weiterhin auch Durlach-Aue, da sich hier erkennbare Synergien mit der derzeit laufenden Stadtteilsanierung ergeben könnten. Neben den öffentlichen Maßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung/Sanierung liegt ein Schwerpunkt der Sanie- rung auch auf der baulichen Erneuerung von Gebäuden. Ein integriertes energetisches Quartierskonzept bietet hier die Möglichkeit, die Energieversorgung des Quartiers grund- sätzlich neu zu überdenken und im Sinne des Klimaschutzes umzusetzen. Den Gebäude- eigentümern können entsprechende Impulse zu einem Zeitpunkt gegeben werden, zu dem das Thema Sanierung aktuell und oft auch durch finanzielle Modernisierungszuschüsse at- traktiv ist. Geeignet wäre auch das Quartier Bulach, vor allem im Hinblick auf eine Nahwärme- versorgung mit Anschluss an die geplante Fernwärmeleitung. Weiterhin gibt es seitens des KIT Aktivitäten zu einem Energiekonzept in der Oststadt. Hier wurde im Rahmen des BürgerForums des KIT-Projekts Quartier Zukunft der Wunsch nach einem Energiekonzept und Energieberatung geäußert. Weiterhin denkbar wären auch die Nordwest-Stadt oder die Waldstadt. Dies auch vor dem Hintergrund des derzeit ebenfalls für diesen Bereich in Erarbeitung befindlichen Rahmen- plans. Auch das Sanierungsvorranggebiet (Alt) Knielingen wäre hinsichtlich der möglichen Erarbeitung eines solchen energetischen Quartierskonzeptes zu prüfen. Seite 2 2. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bei der Erarbeitung von Quartierskonzepten verschiedene Stadtteile und Stadtstrukturen abzubilden, so dass beispielhaft für ähnlich strukturierte Stadtteile und Quartiere jeweils ein Konzept zur energetischen Optimierung vorliegt? Quartiere fordern aufgrund der Rahmenbedingungen (z.B. Gebäudestruktur, Eigentü- merstruktur, Lage im Stadtgebiet usw.) immer individuelle Konzepte und Lösungen. Trotz- dem können an das jeweilige Quartier angepasste Maßnahmen und Vorschläge übertra- gen werden. Dies ist umso sinnvoller, je mehr sich die Quartiere ähneln. Im Rahmen der derzeitigen attraktiven Förderbedingungen für Quartierskonzepte hält die Verwaltung es für wichtig und machbar, modellhafte Quartiere zu identifizieren, Quartierskonzepte zu erarbei- ten und die Übertragbarkeit auf ähnliche Quartiere zu prüfen. 3. Wird vor diesem Hintergrund die Erarbeitung eines Quartierskonzeptes auch in ei- nem der Höhenstadtteile als sinnvoll erachtet? Die Höhenstadtteile weisen aufgrund ihrer Lage strukturelle Unterschiede zu den städti- schen Stadtteilen auf (z. B. keine Fernwärmeversorgung, dafür viel stärker als im Kernbe- reich der Stadt die Möglichkeit zur Biomassenutzung). Insofern ist es sinnvoll, auch für ei- nen Höhenstadtteil ein Quartierskonzept zu erarbeiten, das modellhaft auf die anderen Hö- henstadtteile übertragen und entsprechend angepasst werden kann. Mit Blick auf die Auf- nahme von Grünwettersbach in ein städtebauliches Sanierungsprogramm, könnte bei- spielsweise im Rahmen des Bürgerdialogs in der Phase der vorbereitenden Untersuchung parallel und ergänzend zu den städtebaulichen Themen auch ein energetisches Quartiers- konzept erarbeitet werden. Hier müsste zunächst eine konkrete Antragstellung zur Auf- nahme in das von der KfW aufgelegte Förderprogramm erfolgen. Es ist aber nicht zwin- gende Voraussetzung eines solchen Quartierskonzeptes, dass ein (geplantes) Sanie- rungsgebiet der Antragstellung zu Grunde liegt. Der zeitliche Aspekt zwischen Antragstel- lung und möglicher Förderzusage seitens der KfW sollte hier aber ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Insoweit wäre durchaus auch ein anderer Höhenstadtteil in die fachliche Auswahlprüfung zu nehmen. Eine Priorität kann hier seitens der Verwaltung vor dem geplanten verwaltungsinternen Abstimmungstermin noch nicht vorgeschlagen werden. Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Karlsruhe 2050 besteht aber in den Höhenstadttei- len, sicher mehr noch als in anderen Stadtteilen, die Option für eine mögliche Entwicklung zur "Erneuerbare Energien-Region". 4. Welche personellen und finanziellen Ressourcen erfordert die Erarbeitung eines Quartierskonzeptes? Die Kosten eines Quartierskonzeptes hängen u.a. davon ab, wie viele Gebäude sich in diesem Quartier befinden, da sich darüber der Umfang der Bestandsaufnahme und der Be- ratungsleistungen für Gebäudeeigentümer bestimmt. Bei der Bearbeitung mehrerer Quartiere ergeben sich Wiederholungseffekte, die sich kos- tenmindernd in Höhe von etwa 10 % auswirken. Beispielhaft ist hierbei das Kommunikati- onskonzept genannt, das sich mit nur geringem Aufwand an weitere Konzepte anpassen lässt. Eine Vollzeitkraft kann parallel drei Quartierskonzepte mit jeweils ca. 300 Gebäuden erar- beiten. Bei Beschäftigung eines Sanierungsmanagers, der sowohl das Quartierskonzept erstellt als auch die Umsetzung des Konzeptes begleitet, kann dieser parallel zur Umsetzungsbe- gleitung eines Quartieres zwei Quartierskonzepte erarbeiten. Bei der Kalkulation wurde von einem Quartier mit 300 Gebäuden ausgegangen. Hier liegen die Kosten für ein Quartierskonzept incl. Projektsteuerung, Erstellen eines Nahwärme- Seite 3 konzeptes, externe Kosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit bei ca. 90.000 EUR. Dies beinhaltet sowohl Sach- als auch die Personalkosten. Die KfW fördert dieses Konzept mit 65% (=58.500 EUR), der Anteil der Stadt Karlsruhe beträgt zwingend 15% (=13.500 EUR), über eine Kofinanzierung kann der restliche Anteil von 20% (=18.000 EUR) getra- gen werden. Hervorzuheben ist, dass der Anteil der Stadt auch ohne Geldfluss in Form von Eigenleistungen erbracht werden kann. Bei der Beschäftigung eines Sanierungsmanagers, der gleichzeitig die Quartierskonzepte erarbeitet, entfallen bei der Position Quartierskonzept die Personalkosten. In diesem Fall liegen die Kosten für ein Quartierskonzept bei ca. 44.000 EUR. Entsprechend der o.g. Fi- nanzierungsaufteilung entfallen auf die KfW 28.600 EUR, auf die Stadt Karlsruhe 6.600 EUR und auf Dritte 8.800 EUR. Auch hier kann der städtische Anteil als Eigenleistung er- bracht werden. Hinzu kommen hier noch die Personalkosten für den Sanierungsmanager. Bei einer Voll- zeitstelle ist mit Personalvollkosten von 54.000 EUR pro Jahr über 3 Jahre zu rechnen. Entsprechend der o.g. Aufteilung tragen davon die KfW 35.100 EUR, die Stadt Karlsruhe 8.100 EUR und Dritte 10.800 EUR pro Jahr. Die KfW trägt zusätzlich Sachkosten in Höhe von 10 % der Personalkosten. Aus Sicht der KEK ist es wesentlich, die Umsetzung der Konzepte zu unterstützen und zu begleiten. Mit einem „Kümmerer“, der Eigentümer von Gebäuden berät und unterstützt, als Ansprechpartner zur Verfügung steht und Akteure vernetzt, werden Umsetzungserfolge im Quartier beschleunigt und sichtbar. Hierzu sieht das KfW- Förderprogramm der Energeti- schen Stadtsanierung den Sanierungsmanager vor. 5. Welche Fördermöglichkeiten gibt es auf EU-, Bunses- und Landesebene, um Quar- tierskonzepte zu erstellen und anschließend deren Umsetzung zu begleiten? Derzeit ist seitens der Verwaltung ausschließlich das von der KfW aufgelegte Förderpro- gramm Nr. 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sa- nierungsmanager-" in der Anwendung. Die Erarbeitung eines Quartierskonzeptes und die Personalkosten für einen Sanierungsmanager werden jeweils zu 65% über die KfW geför- dert (Bundesmittel). Aus anderen Programmen können für bis zu 20 % der Kosten weitere Fördermittel zusätzlich in Anspruch genommen werden. Die Fördermittellandschaft wird seitens der Verwaltung weiterhin daraufhin überprüft, ob geeignete Fördermittel zur Finan- zierung zur Verfügung stehen. Es sind jedoch für Einzelaspekte eines Quartierskonzeptes, z.B. für Energiekonzepte für öffentliche Gebäude oder für die Öffentlichkeitsarbeit durchaus Querfinanzierungen denk- bar, insbesondere, wenn sich das Quartier in einem Sanierungsgebiet befindet und z.B. Aufwendungen im Rahmen des Bürgerdialogs (z.B. Moderation des Beteiligungsprozes- ses, Veranstaltungen, Informationsunterlagen) ohnehin bestehen. Fördermittel für Forschungs- und Demonstrationsvorhaben mit Begleitforschung stehen im Programmen EnEFF:Stadt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verfü- gung. Für einzelne Aspekte können auch Fördermittel aus der Städtebauförderung (Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bauen) in Frage kommen. Auf EU-Ebene können für innovative Ansätze Förderanträge über Horizon 2020 oder Inter- reg gestellt werden, auch das Land Baden-Württemberg fördert innovative Projekte (Klima- schutz mit System, Klimaschutz plus). Diese Programme kommen aber kaum für quartiers- umfassende Energiekonzepte in Frage.

  • Protokoll TOP 20
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. April 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 20 der Tagesordnung: Energetische Quartierskonzepte auch für einen Höhenstadtteil Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Zoe Mayer, Daniela Reiff und Rena- te Rastätter, des Stadtrats Alexander Geiger (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 27. Februar 2015 Vorlage: 2015/0148 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Mai 2015