"Dammerstocker Kurve" und Schienengüterverkehr
| Vorlage: | 2015/0143 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 25.02.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 6 |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Grünwinkel, Knielingen, Oberreut, Weiherfeld-Dammerstock |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat Dr. Raphael Fechler (SPD) Stadtrat David Hermanns (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Sibel Uysal (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23. Februar 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 24.03.2015 2015/0143 35 öffentlich „Dammerstocker Kurve“ und Schienengüterverkehr 1. Hat die Stadt inzwischen Kontakt mit der Bahn aufgenommen? 2. Wann will die Bahn über das Projekt entscheiden, wann werden städtische Gremi- en und die Öffentlichkeit offiziell informiert? 3. Bis wann wird mit der Umsetzung einer neuen Trasse gerechnet? Ist es geplant, diese Trasse ausschließlich für Güterzüge zu nutzen und wie hoch wird das Volumen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens geschätzt? 4. Unter welchen Voraussetzungen kann die Deutsche Bahn bzw. der Bund zum Bau Lärm mindernder Maßnahmen auch bei den Bestandsgleisen verpflichtet werden? Begründung: Im Zuge der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) ergeben sich auch Auswirkungen für Karlsruhe. Unter anderem wird auch der Bau einer sog. "Dammerstocker Kurve" diskutiert. Dabei handelt es sich offenkundig um ein Ver- bindungsgleis zu Verknüpfung von Pfalz- und Rheintalbahn, um künftig Schienen- güterverkehr auf der Achse Rotterdam - Genua auch über Rheinland-Pfalz auf die Rheintalbahn führen zu können. Fraglich ist, ob die "Dammerstocker Kurve", bei der es sich laut SPD-Landtagsabgeordneten Johannes Stober, der die Planungen öf- fentlich gemacht hatte, eher um eine "Oberreuter Kurve" handelt, tatsächlich neu in den BVWP aufgenommen wird. Sollte dies geschehen, muss mit zusätzlicher Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Lärmbelastung in den an der Pfalzbahn gelegenen Stadtteilen (Knielingen, Mühl- burg, Grünwinkel, Hardecksiedlung, Oberreut und Bulach) gerechnet werden. unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh Dr. Raphael Fechler David Hermanns Gisela Fischer Sibel Uysal Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. März 2015
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat Dr. Raphael Fechler (SPD) Stadtrat David Hermanns (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Sibel Uysal (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 24.02.2015 eingegangen: 24.02.2015 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.03.2015 2015/0143 35 öffentlich Dez. 6 "Dammerstocker Kurve" und Schienengüterverkehr 1. Hat die Stadt inzwischen Kontakt mit der Bahn aufgenommen? Seitens der Stadtverwaltung ist in Bezug auf die sog. "Dammerstocker Kurve" bislang keine Kon- taktaufnahme mit der Deutschen Bahn erfolgt. Zuständig für die Bundesverkehrswegeplanung "Schiene" ist die Bundesregierung. 2. Wann will die Bahn über das Projekt entscheiden, wann werden städtische Gremien und die Öffentlichkeit offiziell informiert? Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2003) ist eine „Dammerstocker Kurve“ zur Ver- knüpfung von Pfalz- und Rheintalbahn nicht namentlich enthalten. Bei Karlsruhe ist jedoch ein "großer Knoten" als "neues Vorhaben des VB Schiene (mit Planungsreserve)" im vordringlichen Bedarf unter Nr. 26 "Knoten" aufgeführt. In den Verkehrsinvestitionsberichten der Bundesregie- rung ist unter den Projektdaten für den Ausbau des Knotens Mannheim ein Projekt namens „Kurve Karlsruhe West – Rastatt“ erwähnt. Im Zuge der Erstellung des neuen BVWP 2015 konnten dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Projekte zum Ausbau der Bundesschienenwege für eine Untersu- chung vorschlagen werden. Eine Übersicht über die laufenden Vorhaben und die für den BVWP vorgeschlagenen Vorhaben bei den Schienenwegen ist derzeit in einer aktualisierten Fassung vom 9. Februar 2015 im Internet abrufbar. Als im "neuen BVWP zu untersuchendes Vorhaben" ist dort unter Maßnahme Nr. 247 die "Kleine Pfalzlösung" als 1-gleisige Verbindungskurve Dammer- stock (Karlsruhe West – Karlsruhe-Dammerstock) enthalten. Derzeit wird die Bedarfsplanfähigkeit der Projektvorschläge unter anderem auf Grundlage einer Nutzen-Kosten-Untersuchung ermittelt. Auf Basis der Verkehrsprognose 2030 wird für aussichts- reiche, bedarfsplanfähige Projektvorschläge eine erste leicht vereinfachte Projektbewertung durchgeführt. Dem schließen sich Projektbewertungen nach einer modernisierten Bewertungsme- thodik für den neuen BVWP für all diejenigen Projekte an, denen in den vorhergehenden Stufen eine hinreichende Aussicht auf Aufnahme in den neuen BVWP bescheinigt werden kann. Der Pro- zess der Projektbewertungen wird lt. Angaben des BMVI bis in den Herbst 2015 andauern. Die Bundesregierung entscheidet dann in eigener Zuständigkeit, welche Projekte für eine Aufnahme in den BVWP 2015 vorgeschlagen werden. Danach ist eine Veröffentlichung des Referentenentwurfs vorgesehen. Seite 2 3. Bis wann wird mit der Umsetzung einer neuen Trasse gerechnet? Ist es geplant, diese Trasse ausschließlich für Güterzüge zu nutzen und wie hoch wird das Volumen des zusätz- lichen Verkehrsaufkommens geschätzt? Über den zeitlichen Horizont für eine Umsetzung der Maßnahme einer 1-gleisigen Verbindungs- kurve Dammerstock liegen der Stadtverwaltung ebenso wenige Angaben vor, wie über das zu erwartende Verkehrsaufkommen oder, ob die Trasse ausschließlich für den Güterverkehr genutzt werden soll. Eine vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein initiierte Arbeitsgruppe, an der die Stadt Karlsruhe beteiligt ist, eruiert derzeit u. a. auch diese Fragestellungen. Bei dem Vorhaben zum Bau der so genannten „Dammerstocker Kurve“ ist mit erheblichen Lärm- belastungen in der umliegenden Wohnbevölkerung zu rechnen. Da die Deutsche Bahn die Aufga- be hat, den von ihr verursachten Lärm in eigener Zuständigkeit zu mindern, müssen aktive Lärm- schutzmaßnahmen untersucht werden. 4. Unter welchen Voraussetzungen kann die Deutsche Bahn bzw. der Bund zum Bau Lärm mindernder Maßnahmen auch bei den Bestandsgleisen verpflichtet werden? Aufgabe des Eisenbahn-Bundesamtes als zuständiger Planfeststellungsbehörde ist es, im Rah- men des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens zu prüfen, ob die vom Vorhabensträger ge- plante Lärmschutzmaßnahmen sicherstellen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner keinen un- zulässigen Lärmimmissionen ausgesetzt sind. Rechtliche Grundlage hierbei ist derzeit die „Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen“ (Schall 03). Danach sind Sanierungsmaßnahmen notwendig, wenn die Immissi- onsgrenzwerte für ein Allgemeines Wohngebiet, beim Neubau oder wesentlicher Änderung von Trassen am Tag 59 dB(A) und 49 dB(A) in der Nacht überschritten werden. Unverändert fortbestehende Schienenwege unterliegen jedoch nicht der Verkehrslärmschutzver- ordnung, da es für die Lärmsanierung an Bestandstrecken der Eisenbahn keine gesetzliche Ver- pflichtung gibt. Der Bund stellt jedoch seit 1999 jährlich Mittel für das Programm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" bereit. Lärmschutzwände werden danach von der DB errichtet, wenn Gebäude vor 1974 erbaut wurden und dort die Grenzwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts – berechnet nach Schall 03 - überschritten sind. Erst wenn diese Kriterien erfüllt werden, kommen Lärmsanierungsmaßnahmen durch die Deutsche Bahn AG an Bestandsgleisen in Betracht. Bevorzugt werden Streckenab- schnitte saniert, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und an denen viele Anwohner betroffen sind. Mit dem Wegfall des Schienenbonus von 5 dB(A) seit dem 1. Januar 2015 für Schienen- verkehr, werden die Anforderungen an den Lärmschutz künftig angehoben.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. März 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 37. Punkt 35 der Tagesordnung: „Dammerstocker Kurve“ und Schienengüterver- kehr Anfrage der Stadträte Parsa Marvi, Michael Zeh, Dr. Raphael Fechler, David Hermanns, der Stadträtinnen Gisela Fischer und Sibel Uysal (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23. Februar 2015 Vorlage: 2015/0143 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. April 2015