Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Forststraße 9-21a", Karlsruhe-Rintheim: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorlage: 2015/0135
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.02.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Rintheim

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.03.2015

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • SatzBeschluss VEP Forststr9-21a
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.03.2015 2015/0135 8 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Forstraße 9 - 21 a", Karlsruhe-Rintheim: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.03.2015 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan „Forststraße 9 - 21 a“, Karlsruhe-Rint- heim als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe S. 7). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Gegenstand der Bauleitplanung ist die städtebaulich nachhaltige Entwicklung einer zeit- und bedarfsgerechten Wohnbebauung entlang der Forststraße im südlichen Randbereich des Quar- tiers Rintheimer Feld. Die Planung bezieht sich auf eine etwa 1,2 ha große Brachfläche, die bis zum Jahr 2004 mit nicht mehr zeitgemäßen Wohnbauzeilen bebaut war, die zwischenzeitlich - bis auf eine vor Baubeginn noch zu entfernende Umspannstation - abgerissen wurden. Aufge- stellt wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), Vorhabenträger ist die Volkswohnung GmbH. Diese hat am 09.07.2013 die Einleitung des Verfahrens beantragt. Das Verfahren ist aufgrund der bereits durchgeführten Verfahrens- schritte, insbesondere der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Auslegung des Planentwurfes so weit fortgeschritten, dass der Satzungsbeschluss erfolgen kann.. Planungskonzept Das Plangebiet befindet sich im vollständigen Eigentum der Vorhabenträgerin. Die Flächen la- gen bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 276 „Rintheimer Feld - Aufbau“ vom 19.12.1960. Dieser Bebauungsplan setzte für das betroffene Gebiet nordwestlich der Mann- heimer Straße ein reines Wohngebiet fest. Der Bebauungsplan Nr. 276 wird durch den vorha- benbezogenen Bebauungsplan im Bereich des zukünftigen Plangebiets aufgehoben. Das ca. 1,3 ha große Plangebiet ist etwa 0,1 ha größer als die eigentliche Brachfläche. In das Plangebiet einbezogen wurden eine vorhandene Zufahrt sowie ein Grünstreifen entlang der Mannheimer Straße, die im Rahmen der Überplanung verändert werden sollen. Das Plangebiet bildet den südlichen Rand des Quartiers Rintheimer Feld, maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Bei dem aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebau- ungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB, der eine überbaubare Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, so dass es keiner Umweltprüfung bedurfte, gleichwohl wurden die zu erwartenden Umweltauswirkungen in einem Umweltreport hinreichend berücksichtigt. Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Beim Plangebiet handelt es sich derzeit noch um eine frei zugängliche Wiesenfläche, die unver- siegelte Oberflächen aufweist. Der Boden ist durch die ehemalige, zwischenzeitlich abgerissene Bebauung allerdings stark überformt und verdichtet, Altlastenverdachtsflächen befinden sich nicht im Plangebiet. Die Fläche ist durch vier längliche Mulden gekennzeichnet, die infolge des Abrisses der vormaligen Gebäudezeilen entstanden sind, ansonsten ist das Gelände eben. Die ehemalige Bebauung wies eine Gliederung in Gestalt baumbestandener Wiesenflächen auf, der Baumbestand ist noch vorhanden. Im Rahmen der durchgeführten artenschutzrechtlichen Prü- fung sind im Gebiet insgesamt 12 Vogelarten nachgewiesen worden. Historie und Umfeld Der Stadtteil Rintheim ist mit seinem Quartier Rintheimer Feld Projektgebiet im Bund-Länder- Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.10.2010 ist das Quartier Rintheimer Feld als Sanierungsgebiet be- schlossen worden. Aus diesem Grund stehen Fördermittel des Bundes, des Landes und der Stadt Karlsruhe für die städtebauliche und soziale Entwicklung sowie für private Modernisierungs- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 maßnahmen zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, die Lebens- und Wohnqualität im Quar- tier und im gesamten Stadtteil nachhaltig zu verbessern. Ziel der Sanierung unter Einbindung der Öffentlichkeit ist die Verbesserung der Sozialstruktur und die Schaffung zusätzlicher sozialer Angebote. Weiteres Ziel ist die Schaffung einer identitätsstiftenden städtebaulichen Mitte mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen, außerdem die flächige energetische Gebäudesanierung. Angrenzend an den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befinden sich sogenannte Punkthäuser, mit einer maximalen Geschosszahl von 17 Wohngeschossen, die das Quartier prägen. Diese Gebäude werden energetisch saniert, gleichzeitig wird das Wohnumfeld durch weitere Maßnahmen aufgewertet, z. B. durch die Schaffung barrierefreier und wetterge- schützter Eingänge mit Fahrradabstellplätzen, die Schaffung von Gemeinschaftsräumen und die Gestaltung neuer Platz- und Stellplatzflächen mit hoher Aufenthaltsqualität. Südlich der Forst- straße befindet sich ein Schulzentrum (Heinrich-Köhler-Schule, Tulla-Realschule) mit städtischem Schülerhort sowie ein Kindergarten. Diese Gebäude sind bis zu 3 Geschosse hoch und mit Flachdächern ausgestattet. Vorhabenbeschreibung Der Vorhabenträger plant die Errichtung von sechs Mehrfamilien-Gebäuden sowie ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit 4 bis 7 Vollgeschossen in Flachdachbauweise. Die Typologie weist Punkthäuser und Gebäuderiegel auf, die bezogen auf Gebäudetyp und Geschossigkeit versetzt angeordnet werden sollen. Im östlichen Bereich der Fläche werden auf einem gewerblich ge- nutzten eingeschossigen Sockelbau zwei mehrgeschossige Wohngebäude errichtet. Die Planungskonzeption sieht vor, dass allen Wohnungen private Freibereiche in Form von Bal- konen und Loggien zugeordnet werden. Diese sind in der Planung nach Süden und Westen angeordnet und bieten eine hohe Aufenthaltsqualität. Der Wohnungsmix soll aufgrund der geplanten Wohnungsgrößen und -zuschnitte ein breites Mietspektrum abdecken. Infolge der versetzt geplanten Anordnung der Baukörper werden vielfältige Blickbeziehungen entstehen, dies begünstigt die Besonnung der einzelnen Häuser und schafft gleichzeitig vernetzte Plätze und Freiräume, angestrebt ist eine starke Durchlässigkeit der Baustruktur für Fußgänger von Norden nach Süden. Das Plangebiet gliedert sich in zwei Bereiche. Die überwiegende Fläche im westlichen Bereich des Plangebietes wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Auf der östlichen Teilfläche wird eine Mischgebietsfestsetzung erfolgen, um die Ansiedlung eines Nahversorgers zu ermöglichen. Auf dem eingeschossigen Gewerbebau ist aufstehend Wohnnutzung vorgesehen. Wegen der Einzelheiten des beabsichtigten Maßes der baulichen Nutzung wird auf die Ausfüh- rungen in der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen. Einzugehen ist in diesem Zusam- menhang auf die vorgesehene Grundflächenzahl (GRZ) im Bereich des Mischgebiets von 0,85, die die in § 17 BauNVO festgesetzte Grenze um 0,25 überschreitet. Die Überschreitung der GRZ resultiert aus der Flächenversiegelung für die Nebenanlagen, Fahrbahnbeläge und Wege, die für den Lebensmittelnahversorgungsmarkt erforderlich sind. Hinzu kommt, dass im Mischgebiet der sogenannte Stadtplatz angeordnet werden soll, der als urban geprägter Platz in weiten Berei- chen zu versiegeln ist. Die sich aus § 17 BauNVO ergebende Obergrenze kann aus städtebauli- chen Gründen im vorgesehenen Rahmen überschritten werden. Die besonderen städtebauli- chen Gründe ergeben sich aus der zentralen Lage des Plangebiets im Stadtteil Rintheim. Es ist Teil eines Sanierungsgebietes, mit dem das Ziel verfolgt wird, die Lebens- und Wohnqualität nachhaltig zu verbessern. Dies erfordert zur Realisierung des Nahversorgungsmarktes und der damit verbundenen Versiegelung der Nebenflächen die Überschreitung der Obergrenze der GRZ Ergänzende Erläuterungen Seite 4 nach § 17 Abs. 2 BauNVO, was insgesamt vertretbar ist, denn die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden nicht beeinträchtigt und nachteilige Auswir- kungen auf die Umwelt werden vermieden, was sich dem Umweltreport entnehmen lässt. Insgesamt ist der Vorhabenträger bemüht, sparsam mit Grund und Boden umzugehen. Zu den zentralen Handlungsfeldern der zukunftsorientierten Siedlungsentwicklung gehört sowohl das flächensparende Bauen als auch die Innenentwicklung, beides wird in Gestalt der vorgelegten Planung umgesetzt. Im Plangebiet werden keine öffentlichen Straßenverkehrsflächen festgesetzt, auf denen Durch- gangsverkehr stattfinden kann. Lediglich die bestehende Tiefgaragenzufahrt wird dem öffentli- chen Verkehr gewidmet und als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Der motorisierte Indivi- dualverkehr befindet sich auf der Mannheimer Straße und dem untergeordnet auf der Forst- straße als Einbahnstraße. Das Areal ist an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden, das Rintheimer Feld wird über die Haid-und-Neu-Straße von der Stadtbahnlinie S 2 und Stra- ßenbahnlinie 4 erschlossen, außerdem über die Mannheimer Straße von der Straßenbahnlinie 5. Die Haltestellen sind fußläufig gut zu erreichen. Die notwendigen Stellplätze für die vorgesehe- nen Nutzungen im Allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet können auf dem Grundstück nachgewiesen werden, die Tiefgarage wird etwa 121 Stellplätze haben. Die Bedürfnisse des nichtmotorisierten Verkehrs wurden angemessen berücksichtigt. Durch den von Ost nach West verlaufenden Fußweg und entsprechende Gehrechte innerhalb der Bebauung, die Anlage des Boulevards und des Stadtplatzes entstehen Wegebeziehungen und Räume, die Fußgängern und Radfahrern eine hohe Aufenthaltsqualität sichern werden. Der aus einer vom Vorhabenträger durchgeführten Mehrfachbeauftragung hervorgegangene Siegerentwurf sieht die Errichtung von 6 Wohngebäuden sowie eines Wohn- und Geschäfts- hauses vor. Um das Gesamtkonzept umsetzen zu können, ist stellenweise eine geringfügige Unterschreitung der Abstandsflächen erforderlich, deshalb werden im Bebauungsplan auf Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 2 a BauGB vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen festgesetzt. Gleichwohl bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt, insgesamt ist eine sehr gute Belichtung und Belüftung der Wohnungen über großzügige Südfenster sichergestellt. Feuerwehrzufahrten und -aufstell- flächen werden dadurch nicht beeinträchtigt, die Überschreitung der Abstandsflächen ist des- halb vertretbar. Ver- und Entsorgung Das Plangebiet wird an die bestehende Strom-, Wasser- und Fernmeldeversorgung angeschlos- sen. Die Beseitigung des Abwassers erfolgt über die bestehende Kanalisation. Das Nieder- schlagswasser soll zur Versickerung gebracht werden. Die Niederschlagswasserbewirtschaftung ist über Mulden vorgesehen, die im nördlichen und südlichen Randbereich des Plangebietes angeordnet werden sollen. Die An- und Abfahrt der Lieferfahrzeuge für den Nahversorgungsstandort ist flächensparend mit dem vorgesehenen Kundenparkplatz kombiniert, Belastungen der umliegenden Wohnbe- bauung werden weitgehend vermieden. Umweltbelange Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, er kann deshalb im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, ein Ausgleich des durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffs ist deshalb nicht erforderlich. Der Vorhabenträger hat Ergänzende Erläuterungen Seite 5 einen Umweltreport erstellt, aus dem sich zu erwartende Belastungen der Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, Klima, Landschaftsbild sowie Kultur und Sachgüter ergeben, außerdem werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachhaltigen Auswir- kungen vorgeschlagen. Wegen der Einzelheiten ist auf den Umweltreport vom 05.09.2014 zu verweisen. Das beauftragte Ingenieurbüro hat darüber hinaus eine Schallimmissionsprognose nach DIN 18005 getroffen, um die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 zu ermitteln. Ein Eingriff in das Schutzgut Pflanzen und Tiere wird die Entfernung von 48 der bisher vorhan- denen 53 Bäume sein, außerdem die erhebliche Versiegelung der bisher versickerungsfähigen Flächen. Die gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe unter Schutz stehenden Bäume, die ent- fernt werden müssen, sollen vollständig durch neue Pflanzungen im Plangebiet ersetzt werden. Die Flachdächer der mehrgeschossigen Wohngebäude werden extensiv begrünt. Für einge- schossige Dachteile des Lebensmittelmarktes ist eine Dachbegrünung mit wechselnden Aufbau- höhen zwischen 8 und 20 cm vorgesehen, dieses Habitatmosaik geht in seiner Wertigkeit deut- lich über diejenige einer extensiven Dachbegrünung hinaus. Die vorgesehene Niederschlagswas- serversickerung im Plangebiet gleicht die mit der Bodenversiegelung verbundenen Belastungen weitgehend aus. Die artenschutzrechtliche Prüfung vom Frühjahr 2013 hat ergeben, dass infolge der Baumfäl- lungen der Bestand der Avifauna nicht negativ beeinflusst werden wird, da Ausgleichspflanzun- gen vorgesehen sind. Die Bebauung des Plangebietes mit 6 Mehrfamilienhäusern sowie dem Wohn- und Gewerbebau im östlichen Bereich des Plangebietes hat Auswirkungen auf die angrenzende Wohnnutzung, die als reines Wohngebiet vor Lärmimmissionen, die die Werte der TA-Lärm überschreiten, zu schützen ist. Die wesentlichen Immissionsquellen werden die Tiefgaragenzufahrt sowie die Stellplatzflächen des Lebensmittelmarktes sein, die geeignete Lärmschutzmaßnahmen erfor- dern, um die Immissionsrichtwerte für ein reines Wohngebiet einhalten zu können. Zu diesem Zweck wird die Tiefgaragenzufahrt vollständig eingehaust, die Innenwände sowie die Decke der geschlossenen Tiefgarage sind mindestens auf den ersten 8 m mit schallabsorbierenden Verklei- dungen zu versehen. Der Betrieb des Nahversorgungsmarktes wird Zu- und Abfahrtsverkehre zu den Stellplatzflächen verursachen, gleiches gilt für den Anlieferverkehr. Die Warenanlieferung ist ausschließlich auf den Tageszeitraum von 6 bis 22 Uhr zu begrenzen, da eine nächtliche An- lieferung nicht immissionsverträglich ausgestaltet werden kann. Die Öffnungszeiten des Marktes bewegen sich innerhalb eines Korridors von 8 bis 20 Uhr. Der Fahrbahnbelag auf dem Parkplatz wird geräuscharm dimensioniert, zum Schutz der umliegenden Wohngebäude ist der Kunden- parkplatz mit zwei 2,5 m hohen schallabsorbierenden Schallschutzwänden abzuschirmen. Die Lärmschutzwände sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als solche verbindlich festge- setzt. Die Luftqualität im Plangebiet und im angrenzenden Bereich wird sich durch das Vorha- ben nicht nachteilig verändern, vielmehr ist infolge der vorgesehenen Durchgrünung des Plan- gebietes eine Verbesserung der Luftqualität zu erwarten. Für das lokale Kleinklima sind keine Verschlechterungen zu erwarten, der Vorhabenträger wird die Flachdächer begrünen und die zu entfernenden Bäume ersetzen, um die Wege und Plätze zu verschatten. Das Gebiet wird an das bestehende Nahwärmenetz angeschlossen, wodurch Schadstoffemissionen aus privaten Feue- rungsstätten verhindert werden, die Gebäude sollen einen KfW 70 Standard nach En EV 2014 haben. Das Vorhaben wird keine Nachteile auf das weiträumige Klima haben, dem beugt die Ausgestaltung des Vorhabens vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Wegen der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf den anliegenden Entwurf des Bebau- ungsplans einschließlich der schriftlichen Festsetzungen, der Begründung, Hinweise und örtli- chen Bauvorschriften verwiesen. Der Vorhabenträger hat sich in einem Durchführungsvertrag verpflichtet, das Vorhaben zu reali- sieren, der Vertrag wurde vom Vorhabenträger unterzeichnet. Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Wohnraum, weshalb das Karlsruher Innenentwick- lungskonzept (KAI) zur Anwendung kommt. Die konkreten Anforderungen des KAI werden im Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger geregelt. I. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der Öffentlichkeit Als Verfahrensschritte fanden die Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die von den beteiligten Trägern erhobenen Anregungen und Einwendungen wurden den Stellungnahmen des Stadtplanungsamtes in einer Synopse gegenübergestellt. Die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes sind in Anla- ge 1 dieser Vorlage niedergelegt. Im Zuge der Trägerbeteiligung haben sich zahlreiche Träger öffentlicher Belange inner- und außerhalb der Stadtverwaltung zur Planung geäußert. Die abwägenden Antworten dazu sind der Synopse zu entnehmen, die Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden weitge- hend übernommen und berücksichtigt. Im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgten keine Anregungen, auch wurden keine Stellungnahmen abgegeben. In der Zeit vom 24.11.2014 bis 23.12.2014 hat der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgele- gen. In dieser Zeit gingen erneut Anregungen und Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Während der Auslegung erfolgten darüber hinaus keine Stellungnah- men aus der beteiligten Öffentlichkeit. Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellung- nahmen der Träger öffentlicher Belange wurden in einer Synopse, die als Anlage 2 beigefügt wird, den abwägenden Stellungnahmen des Stadtplanungsamtes gegenübergestellt, auf die insoweit verwiesen wird. Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung ergeben sich daraus nicht. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat das Verfahren einen Stand erreicht, der den Satzungsbeschluss rechtfertigt. Bestandteil des Gemeinderatsbe- schlusses ist der Bebauungsplan mit allen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen nebst Begründung. Diese Unterlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden den nachfolgenden Beschluss zu fassen: Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf bleiben unberücksichtigt, soweit diesen aus den in der Vorbemerkung und den Anlagen zu dieser Vorlage dargestellten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Forststraße 9 - 21 a“, Karlsruhe-Rintheim Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S 357, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) ein- schließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Forststraße 9 - 21 a“, Karlsruhe-Rintheim, ge- meinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 31.03.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 und sind Bestandteil dieser Satzung. Bestandteil des Bebauungsplanes sind au- ßerdem die Begründung gemäß § 8 Abs. 8 BauGB vom 03.03.2015 und alle sonstigen Planunterlagen zur Darstellung und Erläuterung des Vorhabens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschrif- ten (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 13. März 2015

  • Anlage1 Synopse
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Anlage 1 Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Forststraße 9-21 a“, Karlsruhe-Rintheim Zusammenfassung der im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs 2 BauGB geäu- ßerten Anregungen und die Abwägungsvorschläge Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung Amt für Abfallwirtschaft vom 20.05.2014 Die jeweiligen "Müllhäuschen" sind gemäß dem Erdgeschossplan vom 31.03.14 Nr. E_EG_VBB_1_200, M.:1:200 in Größe und Lage mit uns aktuell abgestimmt und somit auch auszuführen. Unabhängig hiervon besteht im Restmüllbe- reich eine Andienungspflicht für sämtliche Grundstücksnutzer. Dies gilt auch für den po- tentiellen Mieter/Betreiber der Gewerbeeinhei- ten. Als Ausnahme besteht hier nur die Möglich- keit eine Befreiung von der Wertstofftonne zu beantragen. Die mit der genannten Planzeichnung überein- stimmende Ausführung wird seitens des Vorha- benträgers zugesagt. Die weiteren Anregungen werden im Bauantrags- verfahren berücksichtigt. Kenntnisnahme Hinweis: ab 2015 soll stadtweit die blaue Tonne eingeführt werden. Dafür sind weitere Ab- stellflächen nach Rücksprache mit dem AFA einzuplanen. Kenntnisnahme Amt für Stadtentwicklung vom 09.04.2014 Die brachliegende Fläche eignet sich optimal für eine neue Wohnbebauung. Der Nahversorger ist sinnvoll und entspricht dem von der Bürger- schaft signalisierten Wunsch nach einer verbes- serten Nahversorgung. Kenntnisnahme Die unterschiedlichen Wohnungstypen werden begrüßt. Die hochwertige Bebauung und Frei- raumgestaltung mit Stadtplatz und Boulevard sind positiv. Damit sind stellenweise Unter- schreitung der Abstandsflächen und Überschrei- tung der GRZ vertretbar Kenntnisnahme Die erhöhte bauliche Dichte wird durch eine hohe gestalterische Qualität der unterschiedlichen Auf- enthaltsbereiche, darunter verschiedene Spielplät- ze, ein Generationenparcours, Gemeinschaftsgar- tenanlage, vielfältige Wegebeziehungen und Baumanpflanzungen ausgeglichen. Die Gebäude sind versetzt angeordnet, so dass die Belichtung und Belüftung gewährleistet ist. Das Amt für Stadtentwicklung stimmt zu. Kenntnisnahme Bauordnungsamt vom 12.05.2014 Planungsrechtliche Festsetzungen: Ziff. 12, Maßnahmen für die TG-Zufahrt, 2. Punkt: Was ist eine schallabsorbierende Verklei- dung i. S. des Bebauungsplans? Müssen hier Lärmwerte an einer bestimmten Stelle eingehal- ten werden und wenn ja, wo und welche? Die Festsetzungen der Ziffer 12 – Maßnahmen für die Tiefgaragenzufahrt - sind nun so formu- liert, dass dem Verfahren zur Genehmigung der Anlagen nicht vorgegriffen wird, gleichwohl sind dadurch die Grundsätze für einzuhaltenden Lärm- schutz festgesetzt. 1 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung 3. Punkt: Kann auch eine andere „lärmarme“ führung als verschraubte Gusseisenplatten ge- wählt werden? 4. Punkt: Gibt es auch nicht-lärmarme elektrome- chanisch bewegte Tore? Was ist ein lärmarmes Tor? Darf das im Betrieb befindliche Tor an einer bestimmten Stelle Lärmwerte nicht überschrei- ten und wenn ja, wo und welche? Grundsätzlich gilt das Gleiche wie für den 2. Punkt beim Le- bensmittelmarkt – wie die Einhaltung der ge- setzlichen Lärmwerte sichergestellt wird, ist Sa- che des Betreibers. Die bisher genannten Einzelmaßnahmen sind als Maßnahmenempfehlungen in der Begründung aufgeführt und werden konkret im Baugenehmi- gungsverfahren festgelegt.. Ziff. 12, Maßnahmen für den Lebensmittelmarkt, 2., 3., 4. und 6. Punkt: Können nicht Gegenstand eines Bebauungsplans sein. 3., 4. und 6. Punkt sind Auflagen in der Baugenehmigung. Der 2. Punkt ist m. E. überhaupt nicht regelbar – die baul. Anlage bzw. von ihr ausgehende Emissio- nen dürfen be- stimmte Lärmwerte in der Nach- barschaft nicht überschreiten, wie dies sicherge- stellt wird, ist Sache des Betreibers. 5. Punkt: Unbestimmter Rechtsbegriff – bitte de- finieren bzw. s. o. Die Festsetzungen der Ziffer 12 – Maßnahmen für den Lebensmittelmarkt - sind nun so formu- liert, dass dem Verfahren zur Genehmigung der Anlagen nicht vorgegriffen wird, gleichwohl sind dadurch die Grundsätze für einzuhaltenden Lärm- schutz festgesetzt. Hinweis zu den planungsrechtlichen Festset- zungen: sportliche Zwecke“ kann im Einzelfall schwierig sein (Was ist ein Fitness-Studio mit Schwerpunkt Gesundheit, z.B. Rückenschule?). Zur Klarstellung wurde die Zulässigkeit von Anla- gen für sportliche Zwecke in dem allgemeinen Zu- lässigkeitskatalog ergänzt Bauordnungsrechtliche Festsetzungen: Ziff. 1, „untergeordnete technische Auf- und An- bauten“: hilfreich wäre eine Größenord- nung des Untergeordnet-Seins. Bis 15 % ? Fassaden: „natürliche Farbtöne“: Unbestimmter Rechtsbegriff – bitte definieren! Die Anregung wird aufgenommen und die Fest- setzung entsprechend ergänzt. Auf den Zusatz „natürlich“ wird in der Festset- zung nun verzichtet. Ziff. 3, Feuerwehrzufahrten: Regelung im B’Plan ist überflüssig. Außerdem ist dieses Thema Teil der Baugenehmigung und daher mit dem Bau- ordnungsamt abzustimmen. Die Festsetzung wurde gestrichen. Dies wird in dem Baugenehmigungsverfahren geregelt wer- den. Ziff. 7: Nach § 35 Abs. 4 Ziff. 3 LBO müssen not wendige Fahrradabstellplätze wetterge- schützt sein. Bei der Festlegung im B’Plan, dass Fahrradabstellplätze auch in den unüberbauba- ren Flächen zulässig sind, können dann an die- sen Stellen nur nicht notwendige Fahrradab- stellplätze liegen, da die notwendigen wetter- geschützt sein müssen. In der geplanten Novel- lierung der LBO sind der Normalfall 2 notwen- dige wettergeschützte Fahrradabstellplätze pro Wohnung. Kenntnisnahme Die Bemessung der überdachten F ahrradabstell- plätze (ebenerdig und in der Tiefgarage) ist mit dem Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt inzwischen abgestimmt. Ergänzend zu diesen notwendigen Fahrradabstellplätzen sind mit die- ser Festsetzung weitere Fahrradabstellplätze zu- lässig. 2 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung Ziff. 8: Wie ein Kinderspielplatz auszusehen hat, wie groß er sein muss und wie er ausgestal- tet werden muss, regelt die LBO. Die Regelung im B’Plan ist nicht erforderlich, allenfalls, wenn sie konkret wäre und über die Regelungen der LBO hinausginge. Die Festsetzung wurde gestrichen. Branddirektion vom 02.05.2014 Keine Bedenken Kenntnisnahme Gartenbauamt vom 10.04.2014 Zeichnerische Festsetzung / Legende Bäume, Neupflanzungen Zeichnerisch festgesetzte Bäume können im Standort nicht freiwählbar sein; die Legende ist dementsprechend zu berichtigen. Die Legende wird entsprechend angepasst Planungsrechtliche Festsetzungen 9. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern Beispiel- hafte Pflanzstandorte sind nicht möglich (Nach- barschaftsrecht, Leitungen usw.). Die Festsetzung ist bis zum Auslegungsbeschluss verbindlicher zu formulieren. Die Festsetzung Ziffer 9 wird wie folgt formu- liert: Die Pflanzstandorte sind der Planzeich- nung zu entnehmen und um bis zu 5 m ver- schiebbar. Ergänzend wird auf Vorschlag des Gartenbauamtes festgesetzt, dass bei Lei- tungsverlegungen und Zufahrtsveränderung sich Baumstandorte ausnahmsweise auch über die 5 m-Regelung hinaus verändern lassen. Örtliche Bauvorschriften 8. Kinderspielplätze Bereiche mit der Bezeichnung „Spielplatz“ feh- len in der Planzeichnung. Die Erwähnung in den Örtlichen Bauvorschrif- ten entfällt, da der Regelungsinhalt nicht über die allgemein gültige Regelung der LBO hinaus- geht. Damit entfällt der hier angeregte Eintrag in der Planzeichnung. Es bleibt beim allgemei- nen Flächennachweis der dafür erforderlichen Flächen (siehe Anlage 3.7 zum VEP). Anlagen Umweltbericht Überführen der Aussagen zur Dachbegrünung und zu den zu pflanzenden Bäumen in die schrift- lichen Festsetzungen. Die Festsetzungen zur Dachbegrünung befinden sich unter Ziffer 1 der örtlichen Bauvorschriften. Die Festsetzungen zu den zu pflanzenden Bäu- men in Ziffer 9 der Planungsrechtlichen Festset- zungen. Das Ziel, die Aussagen aus dem Um- weltreport in den Rechtsplan zu überführen, wird damit erreicht. Dachbegrünung, Wohngebäude: Die Erfahrung zeigt, dass Dachbegrünungen mit separater Drainschicht besser funktionieren als Einschichtsubstrate. Deshalb sind 12 cm Substrat über der Drainschicht festzusetzen. Nach Rücksprache mit dem Gartenbauamt wur- de abschließend eine Substratschicht von mindes- tens 10 cm zusätzlich zur separaten Drainschicht festgelegt. Die Festsetzung Ziffer 1 der örtlichen Bauvorschriften wurde dementsprechend ange- passt – von der 10 cm kombinierten Drain- und Vegetationsschicht zu dem bereits beschriebenen Aufbau. 3 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung Dachbegrünung Gewerbebau: Oberhalb einer Drain- und Filterschicht sind Dach- begrünungssubstrat, Sand, Kies und Oberboden als Standort für verschiedene Pflanzgesellschaften nebeneinander in wechselnder Aufbauhöhe zwi- schen 8 und 20 cm einzubauen. Das so ent- standene Habitatmosaik ist durch Äste und Steine zu ergänzen. Die Einsaat erfolgt mit einer Mi- schung aus Gräsern und Kräutern nach der Liste in den Hinweisen. Die Festsetzung wird so übernommen. Siehe dazu die Pflanzliste „Extensive Dachbegrünung Modellierung“ in der Anlage 1 zum Bebau- ungsplan. Zur Pflanzliste Nr. 1 Großkronige Bäume auf der Tiefgarage sind bei einer Aufbauhöhe von 90 cm Substrat, wegen des begrenz- ten Wurzelraumes nicht zu emp- fehlen. Kenntnisnahme Die Pflanzliste wird um weitere geeignete Baumarten entsprechend der Hinweise des Gar- tenbauamtes und in Abstimmung mit der Natur- schutzbehörde ergänzt. Folgende klein- und mit- telkronige Baumarten wurden aufgenommen: rotblühende Rosskastanie, Elsbeere, Mehlbeere, Eberesche / Vogelkirsche. Folgende Festsetzungen für Bäume fehlen: Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan- zungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25b BauGB Für die außerhalb der Tiefgarage zu pflanzenden Bäume sind offene Baumscheiben von mind. 10 m² vorzusehen und eine mit Substrat nach Fll zu ver- füllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m³ Größe, mit einer Tiefe von 1,50 m. Eine teilweise Überbauung der offenen Baumscheibe ist mög- lich, wenn der zu überbauende Teil der Baum- pflanzgrube mit verdichtbarem Baumsubstrat ver- füllt wird. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich Belüftungsrohre vorzusehen. Zum Schutz von großkronigen Laubbäumen wird durch Planeintrag im Bebauungsplan der Erhalt wie folgt festgesetzt: Im Traufbereich der Bäume plus 1,5 m sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen unzulässig. Bei Ab- gang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzpe- riode ein gleichartiger Laubbaum zu pflanzen. Die Festsetzungen wurden so wie vorgeschlagen ergänzt Gartenbauamt vom 23.05.2014 Die Verwendung von autochthonem Pflanzgut wird unterstützt. Nach Naturschutzgesetz ist dessen Verwendung nur für den Außenbereich vorgeschrieben. Kenntnisnahme 4 Folgende Anregungen wurden vborgebracht Abwägung Im Innenbereich ist die Verwendung von Zucht- formen und mittelkronigen nicht heimischen Baumarten unverzichtbar um überhaupt noch Bäume pflanzen zu können Kenntnisnahme Die Ablehnung von widerstandsfähigen Zuchtfor- men ist angesichts der schwierigen Bedingun- gen für Bäume in der Stadt nicht nachvollzieh- bar. Die Anregung wurde aufgegriffen und entspre- chen de Arten und Zuchtformenin der Pflanzliste ergänzt. Liegenschaftsamt Keine Anregungen. Kenntnisnahme Ordnungs- und Bürgeramt- Straßenverkehrsstelle Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht beste- hen grundsätzlich keine Bedenken. Kenntnisnahme Ordnungs- und Bürgeramt-Allgemeines Polizeirecht, Gesundheitswesen vom 11.04.2014 keine Bedenken. Kenntnisnahme Schul- und Sportamt 12.05.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken -- Sozial- und Jugendbehörde -- -- Stabsstelle Projektcontrolling -- --- Stadtplanungsamt Bereich Generalplanung Zur Planung sind keine Hinweise vorzubringen. Kenntnisnahme Stadtplanungsamt Bereich Stadtbildpflege vom 12.05.2014 Keine Einwände Kenntnisnahme Stadtplanungsamt Bereich Verkehr vom 14.04.2014 Ziffer 4.4.1 ÖPNV: es handelt sich um Tram 4. Die Angabe wurde berichtigt. Ziffer 4.4.4 Geh- und Radwege: Da die Forst- straße mit Tempo 30 ausgewiesen ist, fährt der Radfahrer auf der Fahrbahn. Die Angaben wurden ergänzt. Zeichnerischer Teil: E_TG_VBB_1_200 (TG): die Stütze zw. Stell- platz 118 und der Zu- und Abfahrt muss einge- rückt werden. Die Anregung ist nachvollziehbar. Die Anfahrbar- keit des Stellplatzes würde hiermit verbessert. Lei- der kann die in der Anlage gekennzeichnete Stüt- ze aus statischen Gründen nicht verschoben wer- den. Um den Komfort für den Nutzer hier zu ver- bessern werden verschiedene Maßnahme wie eine abgerundete Ausführung der Stütze und / oder eine Verkleidung der Stütze mit Gummimatten o .ä. eingebaut werden. Die Stellplatzbreiten entsprechen zwar der Ga- VO, z. Teil aber nicht dem neuesten Stand der Technik Die Garagenverordnung ist die baurechtliche Min- destanforderung zur Genehmigung der Tiefgarage und wird erfüllt. Die Ausführung nach GaVO er- folgt nach Abstimmung und Freigabe durch die VoWo. Eine Planung nach EAR05 würde das Ge- samtgebäude, damit die Versiegelung des Grund- stücks und die Problematik der Wasserhaltung vergrößern. Daher wurde hier mit den erforderli- chen Mindestmaßen geplant. 5 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung Tiefbauamt vom 23.04.201 Bitte beachten Sie die eingebrachten Hinweise und Anregungen der techn. Bereiche des TBA und berücksichtigen Sie diese in der weiteren Verfahrensbearbeitung. Kenntnisnahme Die Hinweise wurden nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt entsprechend in den bebauungsplan eingearbeitet und beim Bau der Anlagen beachtet Für den Durchführungsvertrag sind die ent- sprec henden Paragraphen des Mustervertra- ges zu berücksichtigen. Kenntnisnahme Dies wurde in den nun vorliegenden Entwurf zum Durchführungsvertrag berücksichtigt. Der Entwurf des DV ist dem TBA zur Prüfung vor zulegen. Kenntnisnahme Diese Abstimmung ist inzwischen erfolgt. Die dezentrale Regenwasserentsorgung muss in einem Wasserrechtsverfahren geklärt werden. Kenntnisnahme Dies wird vom Vorhabenträger mittels Antragsver- fahren berücksichtigt. Umwelt- und Arbeitsschutz vom 05.05.2014 Natur- und Artenschutz: Die vorliegende Auflistung von Vogelarten ist bezüglich Angaben zu Habitat-Strukturen, Brutgeschäft und Nahrungssuche nachzubes- sern Folgende Anforderungen sind einzuarbeiten: - Baumfällungen nur in erforderlichem Um- fang - Baumfällungen nur vom 1.10 – 1.3. des folgenden Jahres. - Zu fällende Bäume sind auf Habitat Struk- turen bezüglich Fledermäusen zu untersu- chen, ggfls. sind Maßnahmen zu ergreifen. - Für Neupflanzungen ist Hochstammware der Art zu verwenden – Zuchtformen wer- den abgelehnt. - Auf das Anpflanzen von Straßenbegleitgrün ist zu verzichten. Es sind Fettwiesen oder Heckenpflanzungen vorzunehmen. - Für Anpflanzungen ist grundsätzlich zer- tifiziertes Pflanz- und Saatgut aus dem Herkunftsgebiet 6 zu verwenden. Im Umweltreport sind die Aussagen zum Natur- und Artenschutz in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz aufgearbeitet und abgestimmt worden. Insbesondere die Ha- bitatstruktuen sind beschrieben worden. - Ist berücksichtigt; Es ist nochmals kritisch hinterfragt und diskutiert worden ob weitere Bäume erhalten werden können. Das ist auf- grund der erforderlichen Tiefgarage nicht der Fall - Ist berücksichtigt; die Hinweise sind ergänzt. - Ist berücksichtigt; es konnten keine Fleder- maushabitate festgestellt werden. - Hier wurde ein Kompromiss gefunden, der auch die städtebauliche Dichte und die Anla- ge der Tiefgarage berücksichtigt. - Wird berücksichtigt, die Festsetzung ist an- gepasst, eine Fettwiese ist vorgesehen. - Ist berücksichtigt; die Pflanzlisten sind ent- sprechen d ergänzt. 6 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung Gewässer / Niederschlagswasser: Eine Niederschlagswasserversickerung ist nur über die belebt Oberbodenschicht zulässig, eine direkte Einleitung in eine Rigole ist nicht erlaub- nisfähig. Begründung, Hinweise und Örtliche Bauvorschriften sind gemäß den Vorschlägen des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz anzu- passen. Hauptsächlich ist zu ergänzen, dass Mulden- Rigolen zum Einsatz kommen statt Ri- golen. Die Anpassungen wurden übernommen. Klimaschutz: Es wird ein Hinweis vermisst, inwie- fern bei den vorgesehenen Neubaumaßnahmen dem Klimaschutz insb. durch einen anspruchs- volleren energetischen Standard Rechnung ge- tragen werden kann. Die Aussagen zum Klimaschutz sind im Umweltre- port und in der Begründung zum VbB ergänzt worden. Einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Klimaänderung leisten folgen- den Maßnahmen: - die Begrünung der Flachdächer der Wohn- gebäude und der Nebengebäude, - die reliefartige Begrünung der Dachflächen des Lebensmittelmarktes - die intensive Begrünung der Tiefgarage - der Ersatz der zu fällenden Bäume im Ver- hältnis von mindestens 1:1, zur Beschattung von Wegen und Plätzen - die Versickerung des Niederschlagswassers (soweit möglich) - die helle Farbgebung der Gebäude zur Nut- zung des Albedo-Effekts - der Anschluss des Gebietes an das bestehende Nahwärmenetz verhindert Schadstoffemis- sionen aus privaten Feuerungsstätten - Errichtung von Gebäuden mit KfW 70 Stan- dard nach EnEV 2014. Wirtschaftsförderung vom 12.05.2014 Der Planung wird zugestimmt Kenntnisnahme Bürgerverein Rintheim -- -- BUND -- -- Bundesanstalt für Infrastruktur (Wehrbereichsverwaltung) vom 14.05.2014 Durch die Planung werden Interessen der mi- litärischen Landesverteidigung nicht berührt. Kenntnisnahme 7 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung Deutsche Telekom vom 17.04.2014 Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Te- lekommunikationsinfrastruktur ist die Ver- legung neuer TK-Linien innerhalb und außer- halb des Plangebietes erforderlich. Bitte um Mitteilung, welche eigenen oder Ih- nen bekannten Maßnahmen Dritter im Be- reich der Forststraße stattfinden werden. Beginn und Ablauf der Baumaßnahmen sind mind. 3 Monate vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen. Kenntnisnahme Eine enge Abstimmung über die geplanten Maßnahmen und Termine wird vom Vorhaben- träger zugesagt. Evangelisches Pfarramt vom 09.05.2014 Die Bebauung wird begrüßt. Die Kirchenge- meinde würde sich freuen, wenn bei der Planung des Stadtplatzes eine Infowand/Schaukasten be- rücksichtigt wird für die Informationen der Kir- chen gemeinde bzw. des Stadtteiles. Kenntnisnahme Diese Anregung betrifft nicht den Regelungsin- halt des Bebauungsplans. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird eine direkte Abstimmung mit dem Eigentümer angeregt. Handwerkskammer vom 29.04.2014 Keine Anregungen oder Bedenken Kenntnisnahme Industrie- und Handelskammer vom 04.04.2014 Grundsätzlich bestehen keine Einwände. Hin- gewiesen wird auf die geplanten restriktiven Öffnungszeiten für den Lebensmittelmarkt von 8.00 – 20.00 Uhr. Insbesondere vor dem Hinter- grund, dass die Anlieferung von 6:00 – 22.00 Uhr zulässig ist, der Markt in einem Mischgebiet untergebracht ist und den liberaleren Regelun- gen im Ladenöffnungszeitengesetz. Kenntnisnahme Die Festsetzungen werden dahingehend verän- dert, dass die Öffnungszeiten nicht im Bebau- ungsplan geregelt werden, sondern im Durchfüh- rungsvertrag. Auch im Baugenehmigungsverfahren kann in Be- zug auf die Öffnungszeiten noch Regelungen treffen. Innerhalb des Baugenehmigungsverfah- rens muss der Bauherr nachweisen, dass er die für die Nachbarschaft geltenden Lärmwerte nicht überschreitet. Mit welchen Maßnahmen dies er- reicht wird ist im Baugenehmigungsverfahren zu klären. Die im Schallgutachten und in der Be- gründung zum Bebauungsplan genannten Maß- nahmen wie die Regelung der Öffnungszeiten bzw. der Anlieferzeiten sind beispielhaft zu se- hen. Landratsamt-Gesundheitsamt vom 30.04.2014 Aus hygienischer Sicht bestehen keine Beden- ken, wenn die geltenden Rechtsverordnungen und Normen über Wasser, Abwasser, Emissio- nen und Immissionen eingehalten werden. Kenntnisnahme Die Einhaltung der angesprochenen Regelungen wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen. Da sich das Plangebiet in der Wasserschutzzone III B "Wasserwerk Hardtwald" befindet, ist das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 "Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete, I. Teil Schutzge- biete für Grundwasser" zu berücksichtigen. Ein Hinweis auf das Wasserschutzgebiet wurde in den Bebauungsplan unter Ziffer 5 der Hinweise aufgenommen. 8 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Ämter Abwägung Nachbarschaftsverband vom 10.04.2014 Zur vorgelegten Planung sind Seitens des NVK keine Hinweise vorzubringen. Kenntnisnahme Neuapostolische Kirche vom 09.04.2014 Keine Einwände Kenntnisnahme Polizeipräsidium vom 08.05.2014 Lebensmittelmarkt / Anlieferverkehr Kurvenradien sollten so bemessen sein, dass Lie- feranten ohne aufwändige Rangiervorgänge mit einmaligem Rückwärtsfahren die Anlieferzone er- reichen Es wird empfohlen die Warenandienung außer- halb der Öffnungszeiten vorzusehen. Die im Plan E_EG_VBB_1_200 dargestellte Schleppkurve im Bereich der Anlieferung zeigt auf, dass die genannten Forderungen erfüllt werden. Der genannte Plan ist Bestand des Vor- haben- und Erschließungsplans und damit der Satzung. Diese Regelungen sind nachvollziehbar und wer- den begrüßt. Sie unterliegen aber den Auflagen aus dem Lärmschutzgutachten. Daher sind dabei die Ruhezeiten einzuhalten im Zeitraum von 22-6 Uhr. Sichtdreiecke Die Sichtdreiecke im Bereich der Anlieferung sind von Werbeanlagen u. Bepflanzungen frei- zuhalten Zur Klarstellung sind die Sichtdreiecke zu Radwe- gen (30 m Schenkellänge) und zur Fahrbahn (70 m Schenkellänge) bei 5 m Abstand vom Auge des Kraftfahrers zum Fahrbahnrand nachrichtlich dargestellt. Die Sichtdreiecke liegen im Wesentli- chen außerhalb des Geltungsbereiches. In- nerhalb des Sichtdreiecks sind als Bepflanzung lediglich Wiesenansaaten vorgesehen. Parkplätze / Stellplätze Bezüglich der Bemessung der Parkstände und Fahrgassen wird auf die EAR 05 verwiesen. Gemäß § 3(2) GaVO muss zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und einer Rampe mit mehr als 10% Neigung eine Fläche von mind. 3,00 m Länge mit Neigung von < 10 % liegen. Bitte be- achten: Bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage müs- sen die Sichtfelder auf den davor liegenden Ver- kehrsraum gewährleistet sein. Stützmauern könnten abgeschrägt oder unterbrochen wer- den. Auf die vorhandene Tiefgaragen-Zufahrt ist zu achten. In der Garagenverordnung ist die baurechtliche Mindestanforderung zur Genehmigung der Tief- garage verankert und wird erfüllt. Die Ausfüh- rung nach GaVO erfolgt nach Abstimmung und Freigabe durch die VoWo. Eine Planung nach EAR05 würde das Gesamtgebäude, damit die Ver- siegelung des Grundstücks und die Problematik der Wasserhaltung vergrößern. Daher wurde mit den erforderlichen Mindestmaßen geplant Im Plan E_EG_VBB_1_200 sind die Rampennei- gun- gen der TG-Zufahrt dargestellt. Diese werden in die Planzeichnung des VbB übernommen. Die Forderungen des § 3 (2) GaVO werden eingehal- ten. Die Sichtfelder werden eingehalten. Die Stützmauer entlang der Zufahrtsrampe endet ca. 2,0 m vor dem öffentlichen Verkehrsraum. Zu- sätzlich werden Teile der Stützmauer in Glas aus- geführt. 9 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung Fahrradabstellplätze Die Verwendung moderner Rahmenhalter wird empfohlen. Kenntnisnahme Die Festlegung auf einen be stimmten Rahmenhal- ter ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans Regierungspräsidium, Abteilung 2 Archäologische Denkmalpflege vom 16.05.2014 Hinweis auf mögliche Funde und Fundorte bei baulichen Tätigkeiten sind zu melden. Kenntnisnahme. Der Hinweis ist bereits unter Zif- fer 3 der Hinweise enthalten. RP Referat 56, Naturschutz und Landschaftspflege vom 10.04.2014 Es wird auf die Zuständigkeit der unteren Na- turschutzbehörde verwiesen, die darauf hin- weisen wird, wenn unsere Belange berührt sein sollten. Kenntnisnahme Regionalverband Mittlerer Oberrhein vom 08.05.2014 Regionalplanerische Belange sind von dem Vorhaben nicht berührt. Kenntnisnahme Stadtwerke-Versorgungsbetriebe vom 07.05.2014 Stromversorgung: keine grundsätzlichen Bedenken. Im Bereich der Gebäude IV u. VI, Stichstraße FlSt. 13688/2 lie- gen Niederspannungskabel, die verlegt werden müssen. Die Gebäude IV u. VII können nicht öffentlich er- schlossen werden. Private Leitungen aus den vor- gelagerten Gebäuden sind erforderlich. Die Abstimmungen mit den Fachplanern laufen Kenntnisnahme. Das Flurstück 13688/2 selbst liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebau- ungsplanes. Kenntnisnahme Gas- und Wasserversorgung: keine grundsätzlichen Bedenken. Im nördlichen Bereich FlSt. 13675 liegt eine Wasserversorgungs- leitung, diese darf nicht überbaut oder mit groß- wüchsigen Pflanzen überpflanzt werden. Parallel zur Wasserversorgungsleitung liegt eine Gaslei- tung der Volkswohnung. Kenntnisnahme. Die Leitungen sind bekannt. Öffentliche Straßenbeleuchtung: keine Einwände Kenntnisnahme Kommunikations- und Informationstechnik: keine grundsätzlichen Einwände. Im Bereich der geplanten Zufahrt von der Mannheimer Straße befindet sich ein Fernmeldekabel. Bei Bauarbei- ten sind Beschädigungen zu vermeiden. Kenntnisnahme Fernwärmeversorgung: keine Einwände. Die in der Stellungnahme von 2013 (V256-2013) getroffenen Aussagen blei- ben bestehen. Zwischen dem Plangebiet und den Gebäuden Heilbronner Straße 23 + 24 ver- laufen Nah- Kenntnisnahme 10 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung wärmeversorgungsleitungen. Die Leitung ist wäh- rend der Bauarbeiten vor Beschädigungen zu schützen. Trinkwassergewinnung: es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Das Gebiet befindet sich in der Schutzzone III B des Wasserwerks Hardtwald. Die Schutzgebiets- verordnung ist zu beachten. Im BPL ist darauf hinzu- weisen. Im Bereich von Versickerungsstellen ist si- cherzu- stellen, dass auf Düngung, Pflanzen- schutzmittel und Tausalz verzichtet wird. Kenntnisnahme Der Hinweis auf das Wasserschutzgebiet des Wasserwerks Hardtwald wird ergänzt Die Festsetzungen wurden entsprechend ergänzt Verkehrsbetriebe vom 08.05.2014 Für Ein- und Ausfahrtsbereich der Beliefe- rung bitte durch Schleppkurve belegen, dass für die in der VPL-Runde vorgegebe- nen An- und Abfahrtswege in der Mann- heimer Straße keine Berührungspunkte mit dem ÖPNV bestehen. Die Begründung ist entsprechend ergänzt wor- den. Die Schleppkurven im Bereich der Anliefe- rung verdeutlichen, dass keine Berührungs- punkte mit dem ÖPNV bestehen. Auf Seite 19 der Begründung ist von einer Buslinie 4 die Rede. Hier fährt die Tram 4 der VBK. Die Straßenbahnhaltestelle heißt Forststraße. Kenntnisnahme Die Begründung ist entsprechend geändert wor- den. ZJD-Untere Naturschutzbehörde vom 07.05.2014 Artenschutz: Es ist sicherzustellen, dass durch die Verwirkli- chung des Bebauungsplans keine artenschutz- rechtlichen Verbotstatbestände (insb. § 44 Abs. 1 BNatSchG) verwirklicht werden können bzw. in die Legalausnahme des § 44 Abs. 5 BNatSchG hineingeplant wird. Eine Einschätzung, inwieweit artenschutz- recht- liche Belange durch die Planung berührt werden, ist anhand des uns aktuell vorliegen- den "Um- weltreports" (Stand: 31.03.2014) nicht abschlie- ßend möglich. Sowohl aus fachlicher Sicht der städtischen Ökologie als auch aus rechtlicher Sicht wird diesbezüglich noch Nachbearbei- tungsbedarf gesehen. Die weitere Vorgehensweise und Erfassungs- methodik ist mit dem Umwelt- und Arbeits- schutz, Fachbereich Ökologie abzustimmen. Die Nachbearbeitung und Abstimmung mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie ist erfolgt. Die Verwirklichung artenschutzrechtlicher Ver- botstatbestände kann, nach heutigem Kenntnis- stand, ausgeschlossen werden. Avifauna: das Plangebiet wurde untersucht, jedoch ent- sprechen Art und Umfang der Erfassung des Vogelbestands nicht dem wissenschaftlichen Standard. Die Untersuchungen wurden entsprechend nach- geholt und mit dem zuständigen Stellen ab- gestimmt. 11 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung Fledermäuse: eine Habitatstrukturanalyse durch den Fachgut- achter zu erstellen. Sollten für Fledermäuse ge- eignete Strukturen festgestellt werden, so sind auch bezüglich dieser Artengruppe entspre- chende Bestandserhebungen durchzuführen. Die Habitatstrukturen wurden auf Fledermäuse untersucht. Es bestehen keine Baumhöhlen für Fledermäuse. Baumbestand: es ist zu prüfen, ob der Eingriff in den Baum- bestand verringert und die Planung entspre- chend angepasst werden kann. Aus dortiger Sicht ist nicht nachvollziehbar, weshalb gera- de in den Randbereichen nahezu alle Bäume gefällt werden müssen. Bei der Planungsbesprechung am 4.6.14 ist erneut über den Eingriff in den Baumbestand beraten worden. Aufgrund der Tiefgarage und der erfor- derlichen Arbeitsräume ist ein Erhalt von weiteren Bäumen leider nicht möglich. Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften: dem Entwurf wird grundsätzlich zugestimmt. Folgende sind aufzunehmen: Eingriffe in Gehölze sind möglichst zu mini- mieren. Die Forderung, die Eingriffe in die Gehölze zu minimieren ist in den Hinweisen und den Pla- nungs- rechtlichen Festsetzungen ergänzt wor- den Baumfällungen dürfen nur außerhalb der Ve- getationsperiode zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 01.03. des Folgejahres durch- geführt werden. Auf das zeitliche Fäll- und Ro- deverbot (vgl. § 39 Absatz 5 Bundesnatur- schutzgesetz) wird hingewiesen. Hier wird geltendes höherrangiges Recht beschrie- ben. Zur Klarstellung sind die Hinweise ent- sprechend ergänzt worden Die zwingend zu fällenden Bäume sind vorab durch eine Fachperson auf Habitatstrukturen wie Höhlen, abstehende Rindenplatten etc. zu unter- suchen. Werden für Fledermäuse relevante Ha- bitatstrukturen ermittelt, ist nachzu- weisen, dass keine Besiedlung von Individuen dieser Ar- tengruppe vorliegt und durch die Fällung nicht gegen artenschutzrechtliche Vorschriften ver- stoßen wird. Hier wird geltendes höherrangiges Recht beschrie- ben. Zur Klarstellung sind die Hinweise ent- sprechend ergänzt worden Bei anzupflanzenden Bäumen ist lediglich Hochstammware der Art zu verwenden. Zucht- formen wie Pyramiden- oder Kugelformen oder spezielle, widerstandfähige Züchtungen und Kreuzungen werden abgelehnt. Mit dem Ziel im innerstädtischen Bereich über- haupt noch Bäume pflanzen zu können wird die Pflanzliste in Abstimmung mit dem Gartenbauamt und der Naturschutzbehörden ergänzt. 12 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung Folgende klein- bzw. mittelkronigen Baumarten wurden in die Pflanzliste aufgenommen: rot- blühende Rosskastanie, Elsbeere, Mehl- beere, Eberesche / Vogelkirsche. Auf das Anpflanzen von Straßenbegleitgrün in Grünflächen ist zu verzichten, stattdessen sind Ansaaten (Fettwiese mittlerer Standorte) oder Heckenpflanzungen Hainbuche (Carpinus betu- lus), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Ge- wöhnliche Hasel (Corylus avellana), Gew. Pfaf- fenhütchen (Euonymus europaeus), Gewöhnl. Li- guster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spi- nosa), Echte Hundsrose (Rosa canina) vorzu- nehmen. Entlang der Mannheimer Straße wird die Ansaat einer Fettwiese – mittlerer Standort vorgeschla- gen. Eine Heckenpflanzung würde aus städtebau- licher Sicht im Zusammenspiel mit der Lärm- schutzwand zu unerwünschten Angsträumen füh- ren. Die Planzeichnung und planungsrechtliche Fest- setzungen wurden entsprechend geändert. Dachbegrünungen und Wiesenansaaten ist zertifiziertes Pflanz- und Saatgut aus dem Her- kunftsgebiet 6 unter Berücksichtigung des Natur- raumes und des speziellen Standortes zu ver- wenden. Bei Lieferengpässen für das Her- kunftsgebiet 6 sind die Pflanzlisten den Liefer- angeboten anzupassen oder es ist auf ver- gleichbare Forstware auszuweichen. Sollte auch diese nicht verfügbar sein, sind Abweichungen von den Pflanzlisten nur nach Rücksprache mit dem städtischen Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie vorzu- nehmen Die Hinweise zu den Pflanzlisten wurden in der Anlage 1 zum Bebauungsplan jeweils ergänzt ZJD-Immissionsschutzbehörde vom 12.05.2014 Ausgehend von der Annahme, dass das Schall- gutachten zutreffend ist, was von Umwelt- und Arbeitsschutz beurteilt werden sollte, erscheint das Konzept schlüssig, wenn die Maßnahmen im DV verbindlich vereinbart und im Baugenehmi- gungsverfahren überprüft werden. Kenntnisnahme Im Durchführungsvertrag wurden entsprechende Maßgaben für den Vorhabenträger eingefügt. Im Hinblick auf den geräuscharmen Fahr- bahnbe lag sollen die Aussagen zur sparsamen Flächenversiegelung angepasst werden. Der geräuscharme Fahrbahnbelag ist nur für die Fahrgasse der Kundenparkplätze vorgesehen. Den- noch sind die Aussagen zum sparsamen Flä- chen- verbrauch wie folgt angepasst worden. „Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringe- rung der Flächenversiegelung weitgehend was- serdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflas- ter oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fu- gen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht oder schalltechnische Belange ent- gegenstehen. Nach Möglichkeit soll auf eine Flä- chenversiegelung verzichtet werden. 13 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung Die erwarteten Überschreitungen des Spit- zenpegelkriteriums der TA-Lärm zur Nachtzeit um 3 DB (A) bei beschleunigten Abfahrten zur Tiefgarage führen u. E. nicht zur Unzumutbarkeit der Immis- sionsbelastung an der Bestandsbebauung. Kenntnisnahme ZJD-Wasser- und Abfallbehörde vom 20.05.2014 ZJD-WAB schließt sich der Stellungnahme Umwelt und Arbeitsschutz vom 05.05.2014 an. Die klarstellenden Formulierungen sind in den VbB aufzunehmen. Die Grundwasserhaltung bedarf einer wasser- rechtlichen Erlaubnis, die rechtzeitig bei der Wasserbehörde zu beantragen ist. Alternative Bauausführungen können eben- falls wasserrechtlich erlaubnispflichtige Tatbe- stände auslösen. Hierzu bedarf es einer vorhe- rigen Abstimmung mit und Zulassung durch die Wasserbehörde. Kenntnisnahme. Der Bebauungsplan wurde ent- sprechend ergänzt. Der Vorhabenträger wird die entsprechenden An- träge noch einreichen. ZJD-Untere Denkmalschutzbehörde -- -- ZJD Gleichstellungsbeauftragte -- -- 14

  • Anlage 2-Synopse-Offenlage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Anlage 2 Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Forststraße 9-21 a“, Karlsruhe-Rintheim Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 24.11.2014. bis 23.12.2014 eingegangenen, für die Abwägung relevanten, Stellungnahmen: Stellungnahme aus öffentlicher Ausle- gung Abwägung der Stadtplanung Bundesamt für Infrastruktur 01.12.2014 Bei der Maßnahme bestehen seitens der Bun- deswehr keine Bedenken und Forderungen. Nach den vorliegenden Unterlagen wird davon ausgegangen, dass die baulichen Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30 m über Grund nicht über- schreiten. Sollte diese Höhe (30 m über Grund) überschritten werden, wird gebeten, in jedem Einzelfall die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - nochmals zur Prüfung zuzuleiten. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren kann verzichtet werden. Nach heutigem Planungsstand wird die ge- nannte Höhe über Grund von 30 m nicht er- reicht. Die Baukörper haben eine maximale Wandhöhe zwischen 12 m und 22 m über dem Erdgeschossfußboden und liegen somit deutlich unter dem genannten Wert. Das Schreiben des Bundesamtes wurde an das Bauordnungsamt mit Bitte um Beach- tung im Baugenehmigungsverfahren weiter- geleitet. Industrie- und Handelskammer 18.12.2014 Nach eingehender Prüfung Ihrer Unterlagen ergeben sich unsererseits keine grundsätzli- chen Einwände gegen den vorliegenden Ent- wurf des genannten Bebauungsplanes. Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Beschränkung der Öffnungszeiten von 8-20 Uhr für zu restriktiv gehalten wird. Da die Wa- renanlieferung zwischen 6 und 22 Uhr erfol- gen darf, wird eine Ausweitung der Ladenöff- nungszeit in diesem Rahmen für verträglich erachtet. Bei dem Plangebiet für den Nahver- sorger handelt es sich zudem um ein Misch- gebiet. Es ist daher grundsätzlich fraglich, ob diese Regelung vor dem Hintergrund des La- denöffnungszeitengesetzes einer juristischen Prüfung standhält. Der Lebensmittelmarkt liegt zwar in einem Mischgebiet, an dieses grenzt jedoch ein rei- nes Wohngebiet an, welches einen höheren Schutzanspruch gegenüber gewerblichen Nutzungen hat. In der Begründung zum Be- bauungsplan ist daher auf Seite 29 ein Aus- zug aus der für die Planung aufgestellten Schallimmissionsprognose wiedergegeben. Für einen immissionsverträglichen Betrieb der Tiefgaragenzufahrt und des Lebensmit- telmarktes werden geeignete Lärmschutz- maßnahmen erforderlich, um die immissi- onsrichtwerte für das Reine Wohngebiet einhalten zu können. Hierbei ist auch der Parkplatzverkehr von und zum Nahversorger von Bedeutung, der einen größeren Umfang hat als der Belieferungsverkehr, und der nach Möglichkeit nicht innerhalb der nach TA- - 2 - Lärm geltenden Ruhezeiten verlagert werden soll. Geeignete Maßnahmen sind daher u. a. die Warenanlieferung auf den Tageszeit- raum 6-22 Uhr bzw. die Öffnungszeiten auf 8-20 Uhr zu beschränken. Die Aussagen sind als Vorschlag bzw. Empfehlung des Gutach- ters zu werten, mit dem Ziel die geltenden Immissionsrichtwerte einzuhalten. In die ver- bindlichen planungsrechtlichen Festsetzun- gen ist das so im Detail nicht aufgenommen worden. Hier ist bei der Ziffer 12 auf den Seiten 45 bis 48 lediglich festgesetzt, dass „die bauliche Anlage des Lebensmittelmark- tes bzw. die von ihr ausgehenden Emissio- nen die jeweiligen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm an den maßgeblichen Immissions- orten innerhalb und außerhalb des Plange- bietes einhalten müssen. Die maßgeblichen Immissionsorte sind dem Plan auf Seite 48 „Beurteilungspegel L r für den geplanten Le- bensmittelmarkt“ zu entnehmen.“ Welche konkreten Maßnahmen dazu erforderlich sind wird nicht festgesetzt. Dafür besteht die Möglichkeit, wenn im Rahmen des Bauan- tragsverfahrens außer den gutachterlich vor- geschlagenen Maßnahmen noch weitere bzw. andere Maßnahmen in Frage kommen könnten, diese auch als Verpflichtung dem Bauherren bzw. dem Marktbetreiber aufzu- erlegen. Denn erst im Bauantrag muss der Nachweis erbracht werden, dass die für die Nachbarschaft geltenden Lärmwerte mit den geplanten Anlagen nicht überschritten wer- den. Mit welchen Maßnahmen dies erreicht wird kann daher letztendlich nur im Bauge- nehmigungsverfahren geklärt werden. Die im Schallgutachten und in der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan genannten Maßnahmen, wie die Regelung der Öffnungszeiten, sind daher beispielhaft zu sehen und aus Sicht der Stadtplanung nicht zu restriktiv. Landratsamt Karlsruhe vom 09.12.2014 Nach Überprüfung der zur öffentlichen Ausle- gung gedachten Planungsunterlagen haben sich aus der Sicht des Landratsamtes keine neuen Bedenken oder Anregungen erge- ben. In der früheren Stellungnahme des Land- ratsamtes vom 30.04.2014 wurde darauf hin- Die geltenden Verordnungen werden beim Bau der Gebäude berücksichtigt werden. - 3 - gewiesen, dass aus hygienischer Sicht keine Bedenken bestehen, wenn die geltenden Rechtsverordnungen und Normen über Was- ser, Abwasser, Emissionen und Immissionen eingehalten werden. Das Plangebiet befindet sich in der Wasser- schutzzone III B "Wasserwerk Hardtwald". Daher ist das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 "Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete, I. Teil Schutzgebiete für Grundwasser" zu be- rücksichtigen. Ein Hinweis auf die Wasserschutzzone III B "Wasserwerk Hardtwald" wurde unter den Hinweisen unter Ziffer 5 aufgenommen. Auch dies wird in der weiteren Planung bzw. Ausführung berücksichtigt werden. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 2-Denkmalwesen vom 12.12.2014 Eine Stellungnahme zu den Belangen der Bau- und Kunstdenkmalpflege, sowie der Archäo- logischen Denkmalpflege haben Sie mit Schreiben vom 16.05.2014 erhalten. Da sich aus unserer Sicht keine grundsätzlich neuen Aspekte ergeben haben behält unsere Stel- lungnahme zu oben genanntem Planungsvor- haben weiterhin ihre Gültigkeit. In der seinerzeitigen Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass wenn bei der Durch- führung von Erdarbeiten bis her unbekannte archäologische Funde und Befunde entdeckt werden, sind diese dem Regierungspräsidium umgehend zu melden. Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind gemäß den vorliegenden Unterlagen nicht betroffen. Ein entsprechender Hinweis ist bereits unter Ziffer 3 der Hinweise zum Vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan enthalten. Es wird da- von ausgegangen, dass damit die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege, sowie der Archäologischen Denkmalpflege berück- sichtigt sind.

  • 2015-03-09 zeichnerischer Teil VbB
    Extrahierter Text

    WA IV - VII GFZ 1,2 s. Plan- FD GRZ 0,4 eintrag MI FD GRZ 0,6 GH: s. Plan- eintrag s. Plan- eintrag GH: GFZ 1,2 6.40 Allgemeines Wohngebiet WA Legende Mischgebiet MI 6WUD‰HQYHUNHKUVIOlFKH 6WUD‰HQEHJUHQ]XQJVOLQLH Zweckbestimmung "Zufahrt" 0LW*HKUHFKWHQ]XEHODVWHQGH)OlFKH ]XJXQVWHQGHUgIIHQWOLFKNHLW Art der baul. Zahl der Voll- *HVDPWK|KH geschosse Dachform *UXQGIOlFKHQ zahl (GRZ) 8PJUHQ]XQJYRQ)OlFKHQIU1HEHQDQODJHQ Tiefgarage - Planung M 1:1000 0OO 3ULYDWH$EVWHOOIOlFKHQIU0OO )DKUUlGHU %HUHLFKIU0OO3ODQXQJ TG 6WHOOSOlW]HX7LHIJDUDJHQ]XOlVVLJVLQG 6WHOOSOlW]H3ODQXQJ Stellpl. 0OO EHKlOWHUXQG)DKUUlGHU3ODQXQJ %lXPH 1HXSIODQ]XQJ %lXPH )lOOXQJ Nutzungsschablone WA V GFZ 1,2 s. Plan- FD GRZ 0,4 *HSODQWHU*HElXGHDEEUXFK Geplante Neubebauung (nachr.) eintrag WA = Allgemeines Wohngebiet MI = Mischgebiet ,99,, PD[]XOlVVLJH$Q]DKOGHU9ROOJHVFKRVVH *5= PD[]XOlVVLJH*UXQGIOlFKHQ]DKO *)= PD[]XOlVVLJH*HVFKRVVIOlFKHQ]DKO *+ *HElXGHK|KHVLHKH3ODQHLQWUDJ FD = Flachdach Beispielhafte Darstellung: )OOVFKHPDGHU1XW]XQJVVFKDEORQH Nutzung *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKV des Bebauungsplans (ca. 1,33 ha) Geplanter Hofbereich (nachr.) %HVWDQGVJHElXGH QDFKU  40 0 1020 60 %lXPH (UKDOW GH: (UKDOWEHVWHKHQGHU3DUNSOlW]H QDFKU  *HVFKRVVIOlFKHQ zahl (GFZ) (GH) =ZHFNEHVWLPPXQJ)X‰ZHJ Mit Geh-Leitungs- u. Fahrrechten zu belastende )OlFKH]XJXQVWHQGHU9HUVRUJXQJVWUlJHU Stellpl. gIIHQWOLFKH*UQIOlFKH Zweckbestimmung 9HUNHKUVJUQ Sichtdreieck Pkw (nachr.) Sichtdreieck Radfahrer (nachr.) /lUPVFKXW]ZDQG +|KHEHU*HOlQGHPLQP )DKUEDKQ0DQQKHLPHU6WUD‰HQDFKGHU Umgestaltung mit Richtungspfeil (nachr.) Baugrenze Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen )OlFKHQIUGLH1LHGHUVFKODJVZDVVHUYHU sickerung +|KHQSXQNWH QDFKU Beispielhaft Angabe N Auftraggeber Postfach 11 14 61; 76064 Karlsruhe PROJEKT 1741 Vorhabenbezogener Bebauungsplan )RUVWVWUD‰HD.DUOVUXKH5LQWKHLP Plannr. PS_1741_BPL_004 Format: A3 quer Masstab: 1:1.000 bQGHUXQJ3ODQQXPPHU - Volkswohnung GmbH Entwurf in der Fassung vom 03.03.2015 Planer/Datum: th/ge 03.03.15 *HSUIW'DWXP - Genehmigt/Datum: - LANDSCHAFTSARCHITEKT %UHLWOHVWUD‰HhEHUOLQJHQ7HO)D[ Karlsruhe, 31.03.2014; Fassung vom 03.03.2015

  • 2015-03-09 BPL_Textteil
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    - 1 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Forststraße 9-21a“, Karlsruhe – Rintheim Entwurf Karlsruhe, 31.03.2014 Fassung vom 03.03.2015 Vorhabenträger: Volkswohnung GmbH Postfach 11 14 61 76064 Karlsruhe Planverfasser: Planstatt Senner Breitlestraße 21 88662 Überlingen - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ............ 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ............................................................... 5 2. Informelle Planungen und Bauleitplanung ........................................ 5 2.1 Stadtteilentwicklung ............................................................................... 5 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung ............................................................... 6 2.3 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................. 6 3. Bestandsaufnahme ............................................................................. 8 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ................................................................. 8 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz .... 8 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ............................. 9 3.4 Eigentumsverhältnisse .......................................................................... 9 3.5 Belastungen .......................................................................................... 9 4. Planungskonzept ............................................................................... 10 4.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................... 11 4.2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................ 11 4.3. Abstandsflächen .................................................................................. 17 4.4. Erschließung ....................................................................................... 20 4.4.1 ÖPNV .................................................................................................. 20 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr ............................................................ 21 4.4.3 Ruhender Verkehr ............................................................................... 21 4.4.4 Geh- und Radwege ............................................................................. 21 4.4.5 Ver- und Entsorgung ........................................................................... 22 4.5 Gestaltung ........................................................................................... 24 4.6 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ...... 25 4.6.1 Grünplanung, Pflanzungen .................................................................. 25 4.6.2 Öffentliche Grünflächen ....................................................................... 27 4.6.3 Eingriff in Natur und Landschaft .......................................................... 27 4.6.4 Ausgleichsmaßnahmen / Minimierungsmaßnahmen ........................... 27 4.6.5 Maßnahmen für den Artenschutz ........................................................ 28 4.7 Belastungen ........................................................................................ 28 5. Umweltreport ..................................................................................... 32 6. Sozialverträglichkeit .......................................................................... 32 7. Statistik .............................................................................................. 33 7.1 Flächenbilanz ...................................................................................... 33 7.2 Geplante Bebauung............................................................................. 33 7.3 Bodenversiegelung .............................................................................. 33 8. Kosten ................................................................................................ 33 9. Durchführung .................................................................................... 33 B. Hinweise (beigefügt) ......................................................................... 34 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................ 34 2. Entwässerung ...................................................................................... 34 3. Niederschlagswasser .......................................................................... 34 4. Grundwasser ....................................................................................... 35 - 3 - 5. Wasserschutzgebiet ............................................................................ 36 6. Gründung / Baugrubenböschung ........................................................ 36 7. Archäologische Funde, Kleindenkmale ............................................... 36 8. Baumschutz ......................................................................................... 37 9. Altlasten ............................................................................................... 37 10. Erdaushub / Auffüllungen .................................................................... 37 11. Geologie .............................................................................................. 38 12. Private Leitungen................................................................................. 38 13. Barrierefreies Bauen ............................................................................ 38 14. Kampfmittel ......................................................................................... 38 15. Erneuerbare Energien ......................................................................... 38 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften 39 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................. 39 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen (§ 12 Abs. 3a BauGB) ...... 39 2. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) .......................... 39 3. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): ....................... 40 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 u. 23 BauNVO) ...... 41 6. Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) .......... 41 7. Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) ............................................ 42 8. Öffentliche Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) .............................. 42 9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) ...... 42 10. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) ........................................ 44 11. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) ................ 44 12. Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i.S. des Bundes-Immissions- schutzgesetzes sowie die baulichen und sonstigen Vorkehrungen zum Schutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) ......................................... 45 13. Höhenlage der Gebäude (§ 9 Abs. 3 BauGB) ..................................... 49 II. Örtliche Bauvorschriften .................................................................. 50 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen .......................................... 50 2. Werbeanlagen und Automaten im Mischgebiet ................................... 51 3. Unbebaute Flächen ............................................................................. 51 4. Außenantennen ................................................................................... 52 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................. 52 6. Niederschlagswasser .......................................................................... 52 7. Abstellplätze für Fahrräder .................................................................. 52 III. Sonstige Festsetzungen ................................................................... 53 IV Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung .............................. 54 V Unterschriften .................................................................................... 55 VI Anlagen .............................................................................................. 56 1. Umweltreport mit Pflanzenlisten .......................................................... 57 2. Bestandsplan Bäume .......................................................................... 58 2.1 Grünordnungsplan ............................................................................... 59 2.2 Übersichtsplan Plätze .......................................................................... 60 3. Vorhaben- und Erschließungsplan ...................................................... 61 - 4 - 3.1 Übersichtsplan ..................................................................................... 61 3.2 Lageplan .............................................................................................. 62 3.3 Bestandsplan ....................................................................................... 63 3.4 Projektpläne ........................................................................................ 64 3.4.1 Untergeschoß mit TG .......................................................................... 64 3.4.2 Erdgeschoß ......................................................................................... 65 3.4.3 Dachaufsicht ........................................................................................ 66 3.4.4 Ansichten Haus 1-8 ............................................................................. 67 3.4.5 Schnitte 1-1, 2-2, 3-3 ........................................................................... 75 3.5 Stellplatzberechnung ........................................................................... 76 3.6 Flächennachweis für Fahrradabstellplätze .......................................... 77 3.7 Flächennachweis für Kinderspielplatzflächen ...................................... 78 3.8 Flächennachweis Abfallbehälterstandplätze ........................................ 79 3.9 Abstandsflächenplan ........................................................................... 80 - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Im Jahr 2004 wurden vier Wohnbauzeilen im südlichen Randbereich des Quartiers Rintheimer Feld an der Forststraße abgerissen. Seitdem liegt ei- ne Fläche von ca. 1,2 ha Größe brach. Die Volkswohnung beabsichtigt eine zeit- und bedarfsgerechte Quartiers- entwicklung des Areals. Zu diesem Zweck ist im Jahr 2011 eine Mehrfach- beauftragung ausgelobt worden. Die beteiligten Architekten und Stadtpla- ner hatten die Aufgabe, eine städtebaulich und architektonisch anspre- chende Wohnbebauung entlang der Forststraße zu entwickeln. Diese soll durch zeitgemäße Wohnungstypen mit hoher Funktionalität und Qualität den Anforderungen von Familien und kleineren Einzelhaushalten gerecht werden und so eine Durchmischung der Mieterschaft hinsichtlich Alters- und Sozialstruktur gewährleisten. Besonderes Augenmerk galt der Kosten- und Energieoptimierung der Neubebauung. Der Auslober legte ebenfalls Wert auf ein stimmiges Außenanlagen- und Freiraumkonzept, das einen Beitrag zur Aufwertung des gesamten Quartiers Rintheimer Feld leisten soll. Zur Verbesserung der Nahversorgung war es ein Teil der Aufgabe, in ei- nem Alternativvorschlag eine Gewerbefläche für einen Nahversorger an- zuordnen und stimmig in das gesamte Konzept einzubeziehen. Die Ge- werbeflächen sollten mit den umliegenden Wohngebieten und dem Schul- gebiet verknüpft werden. 2. Informelle Planungen und Bauleitplanung 2.1 Stadtteilentwicklung Sanierungsgebiet Der Stadtteil Rintheim ist mit dem Quartier „Rintheimer Feld“ als Projektge- biet im Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungs- bedarf – die Soziale Stadt“ aufgenommen worden. Mit Beschluss des Ge- meinderates vom 18.10.2010 ist das Quartier Rintheimer Feld offiziell als Sanierungsgebiet beschlossen worden. Damit stehen von Bund und Land sowie von der Stadt Karlsruhe Fördermittel für städtebauliche und soziale Maßnahmen sowie für private Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, die Lebens- und Wohnqualität im Quartier und im gesamten Stadtteil nachhaltig zu verbessern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine umfangreiche Bürgerbeteiligung gelegt. Ziel der Sanie- rung ist die Verbesserung der Sozialstruktur und die Schaffung zusätzlicher sozialer Angebote. Weiteres Ziel ist die Schaffung einer identitätsstiftenden - 6 - städtebaulichen Mitte mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungs- gruppen. Im Rahmen der Sanierung ist die energetische Gebäudesanierung selbstverständlich ein weiteres wichtiges Ziel. 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan (FNP) 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karls- ruhe - 2. Aktualisierung - ist das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewie- sen. Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet des Wasserwerks Hardt- wald, Schutzzone III B. Abb.: Ausschnitt Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, 2. Aktualisierung, o.M. Der vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sieht im überwiegenden Teil des Gebietes ein Allgemeines Wohngebiet vor. Ledig- lich im Osten, an der Mannheimer Straße, ist ein Bereich als Mischgebiet vorgesehen. Die Planung ist somit, aufgrund der überwiegenden Wohnge- bietsausweisung, aus dem FNP entwickelt. 2.3 Verbindliche Bauleitplanung Bebauungsplan Im Plangebiet ist der Bebauungsplan Nr. 278 „Rintheimer Feld“ vom 19.12.1960 rechtsverbindlich. Dieser wird durch den neuen Vorhabenbezo- genen Bebauungsplan teilweise aufgehoben. Der Bebauungsplan setzt in dem Gebiet nordwestlich der Mannheimer Straße ein Reines Wohngebiet fest. Plangebiet - 7 - Abb.: Bebauungsplan Nr. 278 „Rintheimer Feld" (19.12.1960), Ausschnitt, o.M. Abb.: Bebauungsplan 278 „Rintheimer Feld“ (19.12.1960), Ausschnitt Legende Plangebiet - 8 - 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 1,3 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Rintheim. Der Gel- tungsbereich ist 0,1 ha größer als die Brachfläche, da eine bestehende Zu- fahrt und ein Grünstreifen an der Mannheimer Straße hinzugerechnet wer- den, die im Rahmen der Überplanung ebenfalls Veränderungen erfahren werden. Das Plangebiet bildet den südlichen Rand des Quartiers Rinthei- mer Feld und befindet sich nördlich der Forststraße. Es beinhaltet die Flur- stücke Nummer 13688, 13678, 13689, 13691, 13300/12 und 13300/14 bzw. Teile davon. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine freizugängliche Wiesenfläche, die zurzeit weitgehend unversiegelte Oberflächen aufweist. Der Boden ist durch die ehemals bauliche Nutzung jedoch bereits stark überformt und verdichtet. Altlastenverdachtsflächen sind nicht bekannt. Das Gebiet ist im Grunde eben. Es bestehen jedoch vier längliche Mulden, die durch den Abriss der Gebäudezeilen entstanden sind und die Lage der ehemaligen Wohngebäude markieren. Die zwischenzeitlich abgerissenen Bauzeilen sind durch baumbestandene Wiesenflächen gegliedert worden. Die Bäume sind noch vorhanden. Im Rahmen der im Frühjahr 2013 und 2014 durchgeführten Kartierungen zur Avifauna sind bei Begehungen am 01.05.2013, 13.06.2013 und am 17.05.2014 folgende Arten mit Brutstätten nachgewiesen worden:  Amsel,  Blaumeise  Buchfink  Girlitz  Grünfink  Hausrotschwanz  Haussperling  Kohlmeise  Mönchsgrasmücke  Rabenkrähe  Star  Türkentaube Baumhöhlen für Fledermäuse wurden im Baumbestand nicht vorgefunden. - 9 - 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Nördlich angrenzend an den Geltungsbereich befinden sich bis zu 17- geschossige Punkthäuser, die das Quartier „Rintheimer Feld“ prägen. Die Gebäude werden zurzeit energetisch saniert. Gleichzeitig wird das Wohn- umfeld durch verschiedene Maßnahmen aufgewertet, z.B. durch die Schaf- fung barrierefreier und wettergeschützter Eingänge mit Fahrradabstellplät- zen, das Angebot von Gemeinschaftsräumen und die Gestaltung neuer Platz- und Spielplatzflächen mit hoher Aufenthaltsqualität. Südlich der Forststraße liegt ein Schulzentrum (Heinrich-Köhler-Schule, Tulla Realschule) mit städtischem Schüler-Hort sowie ein Kindergarten. Die Gebäude sind maximal dreigeschossig mit Flachdächern. Das Plangebiet selbst ist heute Brachland. Ein Fußweg von Nord nach Süd durch das Plangebiet verbindet das Quartier Rintheimer Feld mit den süd- lich der Forststraße befindlichen öffentlichen Nutzungen. Eine Teilfläche im Nordosten des Plangebietes wird als Parkplatz genutzt. Die daran anschließenden Flächen werden für die Baustelleneinrichtung der in der Sanierung befindlichen Wohngebäude im Rintheimer Feld ge- nutzt. Weitere Verkehrsflächen bestehen nicht. Zur Mannheimer Straße hin besteht eine baumbestandene Grünfläche, so- wie eine Gasregelstation. Diese wird nach Abschluss der Sanierungsmaß- nahmen funktionslos und kann in Abstimmung mit den Stadtwerken rück- gebaut werden. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Plangebiet ist vollständig im Eigentum des Vorhabenträgers, der Volkswohnung GmbH. 3.5 Belastungen Altlasten Im Plangebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt. Immissionen Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Mannheimer Straße, der Haid- und-Neu-Straße und des Ostrings. Die Haid-und-Neu-Straße sowie der Ost- ring sind gemäß Eintragung im Flächennutzungsplan örtliche und überörtli- che Hauptverkehrsstraßen. Die Mannheimer Straße ist in ihrer Funktion demgegenüber untergeordnet. Entlang der Haid-und-Neu-Straße und der Mannheimer Straße verlaufen Straßenbahnlinien, die ebenfalls als Emissi- onsquellen zu berücksichtigen sind. Aufgrund der bestehenden Bebauung - 10 - ergeben sich jedoch gewisse Abschirmeffekte. Im Ergebnis ist gemäß den Aussagen des Lärmaktionsplans der Stadt Karlsruhe (Stand Dezember 2012) davon auszugehen, dass im Plangebiet ein Gesamtverkehrslärm (Lärmindex L den ) der Emissionsquellen Straße, Straßenbahn und DB- Schiene von mehr als 55 dB(A) zu erwarten ist. Zur Beurteilung der durch die neuen Nutzungen verursachten Immissionen ist eine Schallimmissionsprognose nach DIN 18005 mit Feststellung der Lärmpegelbereiche in Auftrag gegeben worden. Insbesondere die Auswir- kungen der Tiefgaragenzufahrt, der Anlieferung des Nahversorgers und des Kundenparkplatzes sind thematisiert worden. Bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen Im Randbereich des Plangebietes befinden sich verschiedene Versor- gungsleitungen (wie z.B. Nahwärme, Strom, Gas und Telekommunikation) die im Rahmen der Überplanung entweder zu sichern oder in Absprache mit den Versorgungsträgern zu verlegen sind. 4. Planungskonzept Geplant sind sechs Mehrfamilien-Gebäude sowie ein Wohn- und Ge- schäftsgebäude mit IV – VII Vollgeschossen in Flachdachbauweise. Die Gebäudetypologie weist Punkthäuser und Gebäuderiegel auf, die bezogen auf Gebäudetyp und Geschossigkeit versetzt angeordnet sind. Einen Son- derstatus nimmt das östliche Gebäude ein. Hier sind auf einem gewerblich genutzten eingeschossigen Sockelbau zwei mehrgeschossige Wohnge- bäude vorgesehen. Die Konzeption sieht vor, dass allen Wohnungen private Freibereiche in Form von Balkonen und Loggien zugeordnet sind. Diese werden nach Sü- den und Westen angeordnet und bieten eine hohe Aufenthaltsqualität. Der Wohnungsmix spricht aufgrund der Wohnungsgrößen und -zuschnitte ver- schiedene Mietergruppen an. Die Baukörper werden versetzt angeordnet, so dass vielfältige Blickbezie- hungen entstehen. Diese Anordnung begünstigt die Besonnung der einzel- nen Häuser und schafft gleichzeitig vernetzte Plätze und Freiräume. Die neue Baustruktur ermöglicht eine starke Durchlässigkeit für Fußgänger von Norden nach Süden. Die im Rahmen des Wettbewerbs definierten Freiräume und Plätze haben unterschiedliche Funktionen. Allen gemeinsam ist die hohe gestalterische Qualität. - 11 -  Der Stadtplatz ist der Auftakt des gesamten Quartiers. Räumlich ist ihm die Nahtstelle von Einzelhandelsnutzung und Fußgänger- Boulevards zugeordnet, so dass eine Belebung durch Außengastro- nomie und Laufkundschaft erfolgen kann. Der Platz ist städtisch ge- prägt und von Bäumen überstanden.  Der Quartiersplatz ist das Bindeglied zwischen neuer und bestehen- der Bebauung. Er ist über den Boulevard mit dem Stadtplatz und verbunden. Er fungiert als „Grüne Mitte“ und bietet den Bewohnern Spielraum und Erholung. Der Quartiersplatz liegt nördlich außerhalb des Geltungsbereiches zwischen den Gebäuden Nr. 23 und 24. Er kann im Rahmen der Sanierung aufgewertet werden.  Die Gemeinschaftshöfe im Plangebiet selbst sind als Treffpunkte für die unmittelbar angrenzende Nachbarschaft vorgesehen. Jeweils drei bis vier Wohngebäude orientieren sich zu einem Gemein- schaftshof.  Nördlich des Plangebietes befinden sich außerdem der Senioren- platz und der Kinderspielplatz. Diese beiden Bereiche werden im Rahmen der Sanierung des Rintheimer Feldes umgestaltet und auf- gewertet. Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage untergebracht. Die Zufahrt der Tiefgarage erfolgt von der Mannheimer Straße und liegt im Osten des Plangebietes. 4.1 Art der baulichen Nutzung Die zulässige Art der baulichen Nutzung wird im vorhabenbezogenen Be- bauungsplan festgelegt. Im westlichen Plangebiet bis einschließlich des Boulevards ist ein Allgemeines Wohngebiet vorgesehen, im östlichen Plan- gebiet ein Mischgebiet – hier soll Raum für Wohnen und gewerbliche Nut- zungen z.B. in Form eines Nahversorgers entstehen. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird im Wesentlichen durch die zeichneri- schen Regelungen der Planzeichnung festgesetzt. Dies sichert den spar- samen Umgang mit Grund und Boden. § 17 BauNVO bestimmt die Ober- grenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung. Allgemeines Wohngebiet Die Berechnung der GRZ für die Hauptgebäude ergibt einen Wert von 0,25 1 . Unter Berücksichtigung der Hauptgebäude, Nebenanlagen und We- ge ergibt sich eine GRZ von 0,58 2 . Die Grundflächenzahl (GRZ) im Allge- 1 gemäß Berechnung der GRZ_GFZ_BGR Stand Entwurfsplanung vom 31.10.14 2 gemäß Berechnung der GRZ_GFZ_BGR Stand Entwurfsplanung vom 31.10.14 - 12 - meinen Wohngebiet (WA) wird auf 0,4 festgesetzt. Die Obergrenze des § 17 BauNVO wird eingehalten. Mischgebiet Um die Nahversorgung im Plangebiet und im gesamten Quartier „Rinthei- mer Feld“ zu gewährleisten, wird im Mischgebiet (MI) ein Nahversorger an- gesiedelt. Dies entspricht auch den Zielen des Sanierungsgebietes. Für das Hauptgebäude ergibt sich aus der vorliegenden Planung eine GRZ von 0,40 3 , die somit deutlich unter der Obergrenze des § 17 BauNVO liegt. Zu dem Gebäude selbst kommt die Flächenversiegelung durch Nebenanla- gen, Plätze, Fahrbahnbeläge und Wege. Daraus ergibt sich eine rechneri- sche GRZ von 0,85 4 Diese Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO begründet sich durch die be- sonderen Anforderungen im Mischgebiet. Hier soll der Lebensmittelnahver- sorgungsmarkt angesiedelt werden, dieser benötigt Stellplatzflächen und Flächen für die Anlieferung – allesamt Flächen die versiegelt werden müs- sen. Außerdem ist im Mischgebiet der Stadtplatz angeordnet, der als urban geprägter Platz ebenfalls in weiten Bereichen versiegelt sein wird. Eine generelle Überschreitung der maximal zulässigen GRZ im Mischgebiet aufgrund der Größe der Gebäude ist nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Überschreitung der GRZ durch die baulichen Nebenanlagen notwendig, um die Umsetzung der vorliegenden Planung zu ermöglichen. Die sich aus § 17 BauNVO ergebenden Obergrenzen für das Maß der bau- lichen Nutzung können aus städtebaulichen Gründen überschritten werden, wenn:  Die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch Maß- nahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allge- meinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Um- welt vermieden werden. Besondere städtebauliche Gründe: Das Grundstück befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Rintheim. Es befindet sich in einem Sanierungsgebiet, in dem die Lebens- und Wohnqua- lität nachhaltig verbessert werden soll. Ziel der Sanierung ist unter anderem die Nahversorgung im Quartier zu verbessern und langfristig sicherzustel- len. Dadurch werden positive Effekte für das gesamte Quartier und dessen Bewohner erwartet. 3 gemäß Berechnung der GRZ_GFZ_BGR Stand Entwurfsplanung vom 31.10.14 4 gemäß Berechnung der GRZ_GFZ_BGR Stand Entwurfsplanung vom 31.10.14 - 13 - Wichtige Bausteine des geplanten Vorhabens sind „Boulevard“ und „Stadt- platz“, die der Öffentlichkeit eine Durchwegung des Gebietes von Nord nach Süd und den Aufenthalt, auf einem anspruchsvoll gestalteten, baum- bestandenen Platz, südlich des geplanten Marktes ermöglichen. Gerade diese Bausteine sind von besonderer Bedeutung um die Sanierungsziele im Bereich „Rintheimer Feld“ umzusetzen. Gemeinderat, Stadtverwaltung und auch Volkswohnung als Eigentümerin wünschen sich an diesem Standort ausdrücklich einen Siedlungsbau, der sich durch seine architektonische Qualität auszeichnet. Im Vorfeld des Be- bauungsplanverfahrens wurde eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Dies gewährleistet, dass der für diese Situation beste Bebauungs- und Frei- raumvorschlag umgesetzt wird. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine qualitativ hochwertige Bebauung und Freiraumgestaltung sind somit sicherstellt. Die gewünschte Qualität lebt nicht zuletzt von der vorgesehe- nen städtebaulichen Dichte im Mischgebiet. Der Plangeber hält eine Über- schreitung der max. zulässigen GRZ durch Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,90 für vertretbar. Das Projekt geht sparsam mit Grund und Boden um. Zu den zentralen Handlungsfeldern einer zukunftsorientierten Siedlungsentwicklung gehört sowohl das flächensparende Bauen als auch die Innenentwicklung. Mit der Wiedernutzung des bereits früher baulich genutzten Areals wird ein wichti- ger Beitrag zur Innenentwicklung geleistet. Durch die im Mischgebiet ge- plante Nutzungsmischung werden eine Stärkung des Stadtteils und die Er- gänzung des bereits bestehenden Angebots erreicht. Durch die Umnutzung eines vormals bebauten Grundstücks im Innenbe- reich wird der Außenbereich geschont. Der baulichen Entwicklung sind in Karlsruhe an den Rändern enge Grenzen gesetzt. Umso wichtiger ist für die Stadt die Aktivierung von Innenentwicklungs- und Nachverdichtungspoten- zialen. Nur so kann der demographischen Entwicklung und dem Klima- schutz Rechnung getragen werden. Nach Betrachtung der genannten Parameter liegen die besonderen städte- baulichen Gründe, die eine Überschreitung der GRZ durch die Anlagen nach § 19 Abs. 3 BauNVO rechtfertigen, vor. Sicherstellung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar- beitsverhältnisse: Trotz der Erhöhung der GRZ sind die allgemeinen Anforderungen an ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Die versetzte Anord- nung der Gebäude, als wesentlicher Entwurfsgedanke für das neue Quar- - 14 - tier, gewährleistet eine sehr gute Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten. Die verkehrliche Erschließung des Mischgebiets erfolgt über eine Tiefgara- genzufahrt, die im Osten des Geltungsbereichs angeordnet ist. Hier wird der Großteil des ruhenden Verkehrs untergebracht. Benachbart zur Tiefga- ragenzufahrt befinden sich die Anlieferung und einige oberirdische, z.T. be- hinderten- bzw. familiengerechte Parkplätze für den Nahversorger. Ergän- zend werden zwei Schallschutzwände mit einer Höhe von 2,5 m über Ge- lände zum Schutz der Gebäude Mannheimer Straße 19 und 21 angeordnet. Im Ergebnis bestehen keine Beeinträchtigungen der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch die Stellplätze. Nach Betrachtung der genannten Parameter sind trotz der Überschreitung der GRZ durch Anlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO die allgemeinen An- forderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt. Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt: Die Versiegelung des Bodens wird innerhalb des Geltungsbereichs insofern abgefangen, dass im angrenzenden Allgemeinen Wohngebiet (WA) eine in- tensive Begrünung der Tiefgarage mit mindestens 0,70 m Erdauftrag vor- gesehen ist. Für Baumpflanzungen wird eine Erhöhung des Erdauftrags um 0,20 m vorgesehen. Außerdem werden die Flachdächer der Haupt- und Nebengebäude im gesamten Geltungsbereich begrünt. Die begrünten Flachdächer sind ein wichtiger Baustein in Bezug auf eine umweltfreundliche Niederschlagswasserbewirtschaftung. Sie verzögern den Niederschlagswasserablauf. Die weitere Niederschlagswasserbewirtschaf- tung ist über die belebte Oberbodenschicht in Verbindung mit Mulden vor- gesehen. Hintergrund sind die Kapazitätsgrenzen der bestehenden Misch- wassersammler. Diese Mulden werden in den nördlichen und südlichen Randbereichen des Geltungsbereiches angeordnet. Somit ist sichergestellt, dass ein Teil des Niederschlagswassers dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt wird. Im Rahmen der Umsetzung der Planung werden Bäume gefällt. Die gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt geschützten Bäume sind im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Diese Forderung wird vom vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan erfüllt. Der Freiflächengestaltungsplan trifft weitere Aussagen zur Bepflanzung im Plangebiet. Heimisches gebietstypisches Pflanzmaterial wird hierbei bevorzugt. Weitere Ausführungen zu Auswirkungen der Planung auf die Umwelt sind dem Umweltbericht zu entnehmen. Der Umweltbericht kommt zu dem Er- - 15 - gebnis, dass durch die Bebauung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt entstehen. Nach Betrachtung der genannten Parameter ist eine nachteilige Auswirkung in Folge der GRZ-Überschreitung für Anlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO auszuschließen. Befriedigung der Bedürfnisse des Verkehrs: Im Plangebiet sind keine öffentlichen Straßenverkehrsflächen festgesetzt, auf denen Durchgangsverkehr stattfindet. Lediglich die bestehende Tiefga- ragenzufahrt ist öffentlich gewidmet und als öffentliche Verkehrsfläche fest- gesetzt. Wie bisher fließt der motorisierte Individualverkehr am Plangebiet vorbei auf der Mannheimer Straße und untergeordnet auch auf der Forst- straße, die als Einbahnstraße beschildert ist. Im Rahmen der Wiederbe- bauung des Areals ergibt sich für die Forststraße die Chance einer gestalte- rischen Aufwertung. Beispielsweise könnten die Gehwege einen neuen Be- lag erhalten. Etwaige Planungen zur Umgestaltung der Forststraße erfolgen durch die Stadt Karlsruhe. Die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden nicht berührt. Die Umgestaltungen der Straßenbahnlinie und Straßenbahnhalte- stelle an der Mannheimer Straße bzw. Forststraße werden bei der Zu- und Abfahrt zu den Kundenstellplätzen sowie im Rahmen der Anlieferung be- rücksichtigt. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze für die Wohnnutzung und die Nut- zungen im Mischgebiet (Nahversorger) kann auf dem Grundstück nachge- wiesen werden. Es ist eine Tiefgarage mit ca. 121 Stellplätzen (Planungs- stand Entwurf 31.03.14) vorgesehen. Bei der Betrachtung der Bedürfnisse des Verkehrs ist auch der nicht moto- risierte Verkehr (Fußgänger und Radfahrer) zu betrachten. Gerade durch die Sicherung des im Norden des Plangebietes von Ost nach West verlau- fenden Fußweges für die Öffentlichkeit durch entsprechende Gehrechte und die Anlage des Boulevards sowie des Stadtplatzes entstehen Wegebe- ziehungen und Räume, die Fußgängern zusätzliche Aufenthaltsmöglichkei- ten mit hoher gestalterischer Qualität schaffen – und das unabhängig vom Straßennetz. Das gesamte Quartier erfährt damit eine Aufwertung, wie in den Sanierungszielen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern formu- liert und von der Stadt gewünscht. Die Bedürfnisse des Verkehrs (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, motorisierter Individualverkehr und ruhender Verkehr) sind somit berücksichtigt. - 16 - Ausgleichende Umstände und Maßnahmen: In der Nähe des Plangebiets befinden sich größere, zusammenhängende, der Erholung und Freizeitgestaltung dienende Frei- und Sportflächen, z.B. am Grünzug Pfarrer-Junker-Weg oder der Bolzplatz an der Mannheimer Straße Ecke Ostring. Im Rahmen der Sanierung des gesamten Quartiers „Rintheimer Feld“ wer- den die Freiräume entsprechend der Konzeption vom Ingenieurbüro Elke Ukas nach und nach zeitgemäß umgestaltet und aufgewertet. Insbesondere die Spielbereiche werden aufgewertet. Das Konzept sieht öffentliche Spiel- plätze und kleine halböffentliche Spielbereiche vor. Ergänzend ist ein Gene- rationenparcour angedacht. Ein Lichterweg in Ost-West-Richtung soll Ak- zente setzen. Eine Erweiterung des Gemeinschaftsgartens ist möglich. Das Konzept berücksichtigt den Baumbestand und bindet diesen in die Umge- staltung ein. Zudem wird die erhöhte städtebauliche Dichte im Geltungsbereich des vor- habenbezogenen Bebauungsplans durch die besondere, bereits ausführlich erläuterte Qualität der Planung ausgeglichen. Weiterhin ist gemäß Freiflä- chengestaltungsplan vorgesehen außer den zum Ausgleich erforderlichen Bäumen zusätzliche Bäume im Plangebiet zu pflanzen. Gemäß dem Frei- flächengestaltungsplan sind im Bereich des Wohngebietes (einschließlich Boulevards) 37 Bäume und im Bereich des Mischgebietes (einschl. Stadt- platz und Parkplatz) 13 Bäume vorgesehen. Es liegen somit ausgleichende Umstände und Maßnahmen vor, die eine Überschreitung der GRZ ausgleichen und rechtfertigen. Sonstige öffentliche Belange: Zu den sonstigen öffentlichen Belangen, die einer Überschreitung der GRZ entgegenstehen könnten, gehört neben den Zielen der Raumordnung auch die notwendige Rücksichtnahme auf die Gestaltung des Orts- und Land- schaftsbilds sowie auf Baudenkmäler. Ziele der Raumordnung werden durch das Vorhaben nicht tangiert. Der Bebauungsplan stellt sicher, dass sich die neuen Gebäude in das be- stehende Ortsbild einfügen. So wurden zum Beispiel detaillierte Festset- zungen zu den maximalen Gebäudehöhen getroffen und Gestaltungs- grundsätze für die Fassaden festgesetzt. Das Quartier „Rintheimer Feld“ wird durch bis zu 17-geschossige Punkthäuser geprägt, die unmittelbar nördlich an das Plangebiet grenzen. Südlich der Forststraße befinden sich die Heinrich-Köhler-Schule und ein städtischer Hort. Die Gebäude verfügen - 17 - über drei Vollgeschosse. Die Höhenstaffelung im Plangebiet vermittelt zwi- schen diesen Polen und verbessert so das Ortsbild. In der näheren Umgebung sind keine Baudenkmäler bekannt. Im Ergebnis sind keine sonstigen öffentlichen Belange bekannt, die einer Überschreitung der GRZ widersprechen. 4.3. Abstandsflächen Der aus der Mehrfachbeauftragung hervorgegangene preisgekrönte Ent- wurf sieht sechs Wohngebäude sowie ein Wohn- und Geschäftshaus mit IV – VII Vollgeschossen in Flachdachbauweise vor. Die Gebäudetypologie weist Punkthäuser und Gebäuderiegel auf, die bezogen auf den Gebäude- typ und die Geschossigkeit versetzt angeordnet sind. Einen Sonderstatus nimmt das östliche Gebäude ein. Hier sind auf einem gewerblich genutzten eingeschossigen Sockelbau zwei mehrgeschossige Wohngebäude vorge- sehen. Für eine aufgelockerte und lebendige Ansicht des Gebäudeensem- bles ist die vorgesehene, ausgewogene Höhenstaffelung der Gebäude von Bedeutung. Um das Konzept umzusetzen, ist stellenweise eine geringe bis mäßige Un- terschreitung der Abstandsflächen erforderlich. Im Bebauungsplan werden darum auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen festgesetzt. Das Plangebiet wird nach Norden, Osten und Westen von zum Teil bis zu 17-geschossigen Punkthäusern umgeben. Im städtebaulichen Entwurf war es wichtig, eine differenzierte städtebauliche Antwort auf diese Umge- bungsbebauung zu finden. Damit diese weder in Konkurrenz zum Bestand tritt, noch daneben „verschwindet“, entschied man sich für die Höhenstaffe- lung der Gebäude. Diese sieht als Antwort im Norden des Gebietes, die mit bis zu sieben Vollgeschossen höheren Gebäude vor. Die südlich gelegenen Gebäude sind ab gestaffelt. Im WA sind an der Forststraße vier bzw. fünf Vollgeschosse vorgesehen. Im MI dagegen noch sieben Vollgeschosse. Diese Konzeption bildet die Basis für die Festsetzungen der Geschossigkeit im vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Mit dem Ziel den städtebaulich anspruchsvollen Entwurf umzusetzen wird die stellenweise Unterschreitung der Abstandsflächen in Kauf genommen. An drei Fassaden innerhalb des Geltungsbereiches kommt es zu Über- schneidungen der Abstandsflächen. Die Südbalkone von Haus 3 führen zu einer Überschneidung mit den Abstandsflächen des südlich gelegenen Haus 2 auf einer Tiefe von ca. 1.50 m auf einer Länge von ca. 3.60 m sowie - 18 - auf einer Tiefe von ca. 0.65 und einer Länge von ca. 0.50 m. Die Gebäude sind versetzt angeordnet so dass die Belichtung und Belüftung trotz der Überschneidungen vollumfänglich gewährleistet ist. Der Abstand zwischen den Gebäuden beträgt ca. 8.00 m. Abb.: Ausschnitt Lageplan – Abstandsflächenplan – zeichnerischer Teil zum Bauantrag (§ 4 LBO VVO), Ingenieurteam Trenkle, Karlsruhe, Stand 31.10.14 Bei den Häusern 4 und 6 führen die westlich aus der Bauflucht vorsprin- genden Gebäudeteile, sowie die diesen vorgelagerten nach Süden orien- tierten Balkone, ebenfalls zu einer Überschneidung der Abstandsflächen um ca. 1.90 m auf einer Länge von ca. 6.65 m. An den betroffenen Fassa- den der Häuser 3 und 5 liegen die Fenster von Bädern und Kinderzimmern. An der betroffenen Fassade der Gebäude 4 und 6 sind Küchenfenster und die Balkone angeordnet. Trotz der Überschneidung der Abstandsflächen ist eine sehr gute Belichtung gegeben, da zwischen den Gebäuden ein Ab- stand von etwa 10.00 m vorhanden ist. - 19 - Abb.: Ausschnitt Lageplan – Abstandsflächenplan – zeichnerischer Teil zum Bauantrag (§ 4 LBO VVO), Ingenieurteam Trenkle, Karlsruhe, Stand 31.10.14 Abb.: Ausschnitt Lageplan – Abstandsflächenplan – zeichnerischer Teil zum Bauantrag (§ 4 LBO VVO), Ingenieurteam Trenkle, Karlsruhe, Stand 31.10.14 Nördlich von Haus 7 liegt ein geringfügiger Teil der Abstandsfläche mit den Maßen von ca. 1.40 x 14.0 m auf dem Nachbargrundstück Flurstück 13300/14. Die Einhaltung der Abstandsfläche ist über eine Baulast zu si- chern. - 20 - Abb.: Ausschnitt Lageplan – Abstandsflächenplan – zeichnerischer Teil zum Bauantrag (§ 4 LBO VVO), Ingenieurteam Trenkle, Karlsruhe, Stand 31.10.14 Trotz einer stellenweisen Unterschreitung der Abstandsflächen bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt. Insge- samt ist eine sehr gute Belichtung und Belüftung der Wohnungen über großzügige Südfenster sichergestellt. Trotz der Unterschreitung der Abstandsflächen an einigen wenigen Punkten sind Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen gesichert. Eine ent- sprechende Abstimmung hat bereits stattgefunden. Somit liegen keine städtebaulichen Gründe vor, die gegen die Unterschrei- tung der Abstandsflächen sprechen. 4.4. Erschließung 4.4.1 ÖPNV Das Gebiet „Rintheimer Feld“ wird über die Haid-und-Neu-Straße von der Stadtbahnlinie S2 und über die Mannheimer Straße von der Straßenbahnli- nie 4 erschlossen. Ergänzend verkehrt die Tramlinie 4 mit einer Haltestelle an der Haid-und-Neu-Straße. Die Haltestellen sind alle gut fußläufig zu er- - 21 - reichen. Die Entfernung zur Straßenbahnhaltestelle Mannheimer Straße / Forststraße beträgt ca. 100 m Laufweg, die zur Stadtbahnhaltestelle Hir- tenweg / Technologiepark an der Haid-und-Neu-Straße ca. 500 Laufweg. Im Rahmen der Modernisierung des Straßenbahnnetzes wird die Straßen- bahnhaltestelle an der Mannheimer Straße / Forststraße zeitgemäß und nutzerfreundlich umgestaltet. Der Fahrgastkomfort wird weiter verbessert. 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr Von der Hauptverkehrsstraße Haid-und-Neu-Straße und der Mannheimer Straße ist das Gebiet auch für den motorisierten Individualverkehr sehr gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. 4.4.3 Ruhender Verkehr Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage mit ca. 121 Stell- plätzen untergebracht. Diese erhält eine zentrale Zufahrt von Osten, in Nachbarschaft der bereits bestehenden Tiefgaragenzufahrten. Die Stell- plätze für die gewerbliche Nutzung sind ebenerdig im Osten des Plangebie- tes vorgesehen. Sie sind von der Mannheimer Straße erschlossen und mit der Anlieferung für den Lebensmittelnahversorgungsmarkt kombiniert. Die Parkstände und Fahrgassen in der Tiefgarage werden nach der Gara- genverordnung GaVO bemessen. Die gemäß § 3 (2) Garagenverordnung (GaVO) geforderten Neigungswinkel der Rampen werden eingehalten. Die GaVO fodert bei Rampen mit mehr al 10 % Neigung eine Fläche von min- destens 3.00 m Länge zur öffentlichen Verkehrsfläche mit weniger als 10 % Neigung. In der vorliegenden Planung werden auf etwa 12,5 m vor der öf- fentlichen Verkehrsfläche lediglich 1 – 2 % Neigung vorgesehen. Zur Ver- besserung der Verkehrssicherheit wird, die an der Rampe erforderliche Stützmauer im Süden ca. 2 m von der öffentlichen Verkehrsfläche zurück- gesetzt. Ergänzend werden etwa die ersten 7 m der Stützmauer in Glas ausgeführt. 4.4.4 Geh- und Radwege Die Forststraße ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Radfahrer fahren so- mit auf der Fahrbahn. Die Straße verfügt im Bereich von Schule und Schü- lerhort über beidseitige Gehwege. Ein Fußgängerüberweg in Form eines Zebrastreifens gegenüber dem Eingang zum Schulgelände sorgt zusätzlich für einen sicheren Schulweg. Entlang der Mannheimer Straße sind auf bei- den Straßenseiten Gehwege vorhanden. Auf Höhe der Straßenbahnhalte- stelle besteht ein Fußgängerüberweg, der den Fußgängern die sichere - 22 - Querung der Straße erleichtert. Radfahrer nutzen den öffentlichen Straßen- raum. Das Quartier selbst wird von Nord nach Süd durch einen Fußweg in Rich- tung Schule und Schülerhort gequert. An der Forststraße, auf Höhe der Schule, besteht der bereits erwähnte Fußgängerüberweg. Die Planung sieht zur besseren Vernetzung der Wohnbereiche einen öffentlich nutzba- ren Fußweg mit Boulevards-Charakter im Osten des Areals vor. Der Boule- vard ist zwischen Wohnnutzung und Mischnutzung angeordnet. Der Boule- vard soll als zentrale, baumbestandene Fußgängerachse langfristig das ge- samte Quartier „Rintheimer-Feld“ mit den angrenzenden Wohngebieten verbinden. Ein weiterer Fußweg soll das Plangebiet von Ost nach West queren. Er liegt ganz im Norden des Geltungsbereiches auf einer Fläche die bereits heute als Fußweg genutzt wird. Der Fußweg soll eine bessere Vernetzung Rich- tung Westen (Fußgängerbrücke über den Ostring) sicherstellen. Sowohl Boulevards, Stadtplatz als auch der oben beschriebene Fußweg werden über entsprechende Gehrechte der Öffentlichkeit zugänglich ge- macht. Die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Versickerung des auf den Flächen anfallenden Niederschlagswassers verbleiben beim Eigen- tümer. 4.4.5 Ver- und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Das Plangebiet kann an die bestehende Strom-, Wasser- und Fernmelde- versorgung angeschlossen werden. Bestehende Leitungen im Plangebiet werden ggfls. mit entsprechenden Leitungsrechten gesichert oder in Ab- sprache mit den Versorgungsträgern verlegt. Abwasser Die Beseitigung des Abwassers erfolgt über die bestehende Kanalisation. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschrif- ten des Wasserhaushaltsgesetzes zur Versickerung gebracht werden. Die Niederschlagswasserbewirtschaftung ist über Mulden vorgesehen, die in den nördlichen und südlichen Randbereichen des Geltungsbereiches ange- ordnet werden sollen. Das auf den Dachflächen anfallende Niederschlags- wasser soll durch eine extensive Dachbegrünung gepuffert werden bevor es über die belebte Oberbodenschicht den Mulden zugeführt wird. - 23 - Der Entwurfsbericht „Regen-/ Oberflächenentwässerung“ (Stand 15.07.2014) kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Vorgaben und der tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen eine Versickerung über Mul- den nur von der Dachentwässerung möglich ist. Die Ableitung von Oberflä- chenwasser in den Bereichen befestigte Wege / Straßen und Parkflächen sind direkt in die Kanalisation einzuleiten. Dies gilt auch für die Dachflä- chen, die durch ihre Lage bedingt, nicht über Mulden versickert werden können. Damit ist eine generelle Versickerung des Oberflächenwassers nicht umsetzbar. Abfallentsorgung An vier Standorten im Plangebiet ist gemäß der Darstellung in der Plan- zeichnung ein Abfallbehälterstandplatz vorgesehen. Von den Standorten befinden sich drei im Wohngebiet. Der vierte ist dem Mischgebiet und ins- besondere den Gebäuden Haus 7 und Haus 8 zugeordnet. Die Größen und genauen Standorte der Nebengebäude für Müllbehälter sind mit der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Abfallbehälterstandplätze für den Nahversorger sind innerhalb des Gebäudes im Bereich der Anlieferung vorgesehen. Der po- tentielle Mieter entsorgt den gesamten Müll selbst. Anlieferung der gewerblichen Flächen Die Anlieferzone ist, nach aktuellem Planungsstand der Hochbauplanung, im Osten der Gewerbefläche angeordnet. Sie ist von der Mannheimer Stra- ße anfahrbar. Die An- und Abfahrt der Lieferfahrzeuge ist flächensparend mit dem Kundenparkplatz kombiniert. Die Größe und der genaue Standort der Anlieferzone sind sowohl mit dem potentiellen Betreiber des Nahver- sorgungsmarktes als auch mit der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Anhand von Schleppkurven wird nachgewiesen, dass die Anlieferung funk- tioniert ohne die Straßenbahnlinie an der Mannheimer Straße zu beein- trächtigen. - 24 - Abb.: Ausführungsplanung – Ausschnitt, Lageplan Entwurf, Anlage 3.2.4, Verkehrsbetrie- be Karlsruhe GmbH – Stadt Karlsruhe Tiefbauamt, Stand 24.01.2014, o.M. Im Schallgutachten wird auf die Auswirkungen der Anlieferzone auf die be- nachbarte Bebauung bzw. Nutzung eingegangen. Es werden entsprechen- de Festsetzungsvorschläge für die Übernahme in die Planungsrechtlichen Festsetzungen gemacht z.B. bezüglich von Schallschutzwänden. 4.5 Gestaltung Allgemein Die Gebäude sind als moderne Wohnhäuser in Flachdachbauweise ge- plant. Jede Wohnung erhält einen privaten, nach Süden oder Westen aus- gerichteten, Freibereich. Besonderes Augenmerk wird auf die Funktionalität der Wohnungen gelegt – so sind in den Wohnungen Abstellschränke und Bäder mit Tagesbelichtung vorgesehen. Nebenanlagen Die Nebenanlagen für Müllgefäße und Fahrräder sind so angeordnet, dass sie die Höfe zum Straßenraum begrenzen und von allen Wohnhäusern gut erreichbar sind. Die Fahrradabstellplätze werden witterungsgeschützt her- gestellt und in die Nebenanlagen integriert. Weitere Fahrradabstellflächen befinden sich im Kellergeschoss bzw. in der Tiefgarage. Stellplätze Im Stellplatznachweis wird dargelegt wie viele Stellplätze erforderlich sind. Er kann der Anlage entnommen werden. Die Stellplätze sind in einer Tief- garage mit ca. 121 (Planstand 31.10.14) Stellplätzen untergebracht. Die Zu- fahrt erfolgt zentral von Osten in Nachbarschaft der bestehenden Tiefgara- genzufahrten. Die Stellplätze für die gewerbliche Nutzung sind ebenerdig im Osten des Plangebietes angeordnet. Es sind 22 Stellplätze vorgesehen, da- - 25 - runter zwei barrierefreie Stellplätze. Zur Gliederung und Gestaltung der Stellplatzfläche ist die Pflanzung von Bäumen geplant. Die Stellplätze sind von der Mannheimer Straße anfahrbar. Fassaden In der Umgebung des Geltungsbereichs werden derzeit die Bestandsge- bäude saniert und mit einem neuen Farbkonzept versehen. Um ein Einfü- gen des neuen Quartiers in die Umgebung zu gewährleisten, sind Farbtöne mit einem Hellbezugswert zwischen 20-100% zu verwenden. Für Sockel und untergeordnete Bauteile sind geringere Hellbezugswerte und eine Ab- weichung in der Farbigkeit zulässig. Farbige Akzente sind zulässig. Dächer Die Dächer der Wohn- und Nebengebäude sind als Flachdächer mit einer extensiven Dachbegrünung vorgesehen, wobei die Nebengebäude lediglich durch aufbringen von Substratmatten bzw. –teppichen begrünt werden sol- len. Die Wohngebäude hingegen erhalten zusätzlich zur Drainschicht eine mindestens 10 cm dicke Substratschicht. Das Dach des Nahversorgers ist ebenfalls als extensiv begrüntes Flach- dach vorgesehen. Im Unterschied zu den sonstigen Dächern ist hier eine leicht modellierte Begrünung mit einer Substratschicht von ca. 20 cm vor- gesehen. Ziel ist, die Artenvielfalt durch unterschiedliche Substratzusam- mensetzungen zu erhöhen und somit die ökologische Wertigkeit der Dach- begrünung zu steigern. Werbeanlagen Werbeanlagen sind im Mischgebiet bedingt durch den Nahversorger mit Bäckerei zu erwarten. In den Örtlichen Bauvorschriften sind Regelungen getroffen, die den Werbenden einen Rahmen für die Gestaltung ihrer Wer- beanlagen geben. Dieser Rahmen trägt dazu bei, eine ansprechende und einheitliche Gestaltung zu erreichen. 4.6 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.6.1 Grünplanung, Pflanzungen Im Vorhabenraum sind 53 Bäume vorhanden. 17 dieser Bäume weisen ei- nen Stammumfang < 80cm auf, 36 der Bäume weisen einen Stammumfang >= 80cm auf (gemessen in Höhe eines Meters über dem Erdboden). - 26 - Baumart Stammumfang < 80cm Stammumfang ≥ 80cm Anzahl in Stück Anzahl in Stück Betula pendula 4 3 Fraxinus excelsior 1 Prunus cerasifera nigra 1 Aesculus hippocastanum 4 Acer pseudoplatanus 1 1 Corylus colurna 1 Juglans regia 1 Acer platanoides 7 Robinia pseudoacacia 2 Corylus avellana 2 Acer campestre 4 2 Quercus rubra 1 Carpinus betulus 6 4 Platanus acerifolia 1 Pinus nigra 7 17 36 Laut Baumschutzordnung der Stadt Karlsruhe sind alle Bäume unter Schutz gestellt, welche in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammum- fang von mindestens 80 cm haben. Auch mehrstämmige Bäume unterste- hen dieser Satzung, wenn die Summe ihrer einzelnen Stammumfänge in Höhe eines Meters über dem Erdboden mindestens 120 cm beträgt. Aufgrund der Tiefgaragen- und Gebäudeplanung müssen voraussichtlich 48 Bäume gefällt werden, 5 können erhalten werden. Von den zu fällenden Bäumen haben 35 Bäume einem Stammumfang von >=80 cm. Die Fällung dieser Bäume ist im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt im zeichnerischen Teil 41 Pflanzgebote für Bäume gemäß Pflanzenliste fest. Damit ist die Forderung der Baumschutzsatzung nicht nur erfüllt, sondern übertroffen. Besonderen Wert wird auf die Be- pflanzung der Höfe, entlang der Wegeverbindungen wie Boulevard und Forststraße sowie die Begrünung des Stadtplatzes und der Stellplätze ge- legt. Um im Rahmen der Ausführung Baumstandorte an die örtlichen Gege- benheiten anpassen zu können, ist festgelegt, dass Pflanzstandorte um bis zu 5 m gegenüber der Darstellung in der Planzeichnung verschiebbar sind. Der Freiflächengestaltungsplan zeigt gegenüber dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan noch weitergehende Bepflanzungsmöglichkeiten auf. Hier werden insgesamt 50 Pflanzstandorte dargestellt. - 27 - Aufgrund der Anregungen des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie des Zentralen Juristischen Dienstes – Natur- und Bodenschutzbehörde ist erneut intensiv diskutiert worden welche Bäume im Plangebiet erhalten werden können. Im Ergebnis kann aufgrund der Größe der erforderlichen Tiefgarage und der notwendigen Böschungen der Baugrube kein weiterer Baum mit einem Erhaltungsgebot geschützt werden. 4.6.2 Öffentliche Grünflächen Entlang der Mannheimer Straße wird eine öffentliche Grünfläche ausgewie- sen. Der Bereich wird heute bereits als öffentliche Grünfläche (Wiesenflä- che) genutzt. Die Einbeziehung in den Vorhabenbezogenen Bebauungs- plan ist erforderlich damit zwischen den städtischen Planungen zum Umbau der Straßenbahnlinie an der Mannheimer Straße und diesem Plangebiet keine Regelungslücke entsteht. Zwei der bestehenden Bäume auf dem ge- nannten Grünstreifen können erhalten werden. Zwei werden zugunsten der Stellplatzzufahrt gefällt werden müssen. Sie werden 1:1 ersetzt. Die Nut- zung der Grünfläche bleibt ansonsten unverändert. Sie wird entsprechend der Festsetzungen im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wieder als Fettwiese (mittlerer Standort) angelegt werden. 4.6.3 Eingriff in Natur und Landschaft Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe ist deshalb laut Baugesetzbuch nicht erforderlich. 4.6.4 Ausgleichsmaßnahmen / Minimierungsmaßnahmen Wie bereits erläutert sind Ausgleichsmaßnahmen gemäß Baugesetzbuch nicht erforderlich. Zur Minimierung des Eingriffs sind verschiedene Maßnahmen wie die Ver- wendung insektenfreundlicher Leuchtmittel und Baumpflanzungen vorgese- hen.  Die nach Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe unter Schutz gestell- ten Bäume (siehe 4.6.1) werden mindestens 1:1 im Vorhabenraum er- setzt, die zu pflanzenden Baumarten sind in der Pflanzenliste 1 des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu entnehmen.  Die Flachdächer der mehrgeschossigen Wohngebäude werden extensiv begrünt. Für die eingeschossigen Dachteile des Lebensmittelmarktes ist eine Dachbegrünung mit wechselnden Aufbauhöhen zwischen 8 und 20 cm vorgesehen. Dies so geschaffene Habitatmosaik geht in seiner Be- - 28 - deutung für Flora und Fauna deutlich über die einer extensiven Dachbe- grünung hinaus.  Die Niederschlagswasserversickerung im Plangebiet trägt zur Minimie- rung des Eingriffs bei. Die Planungsrechtlichen Festsetzungen stellen Sicher, dass zum Schutz des Grundwassers im Bereich der Versicke- rungsflächen die Verwendung von Düngemittel, Pflanzenschutzmitteln und Tausalzen unzulässig ist. 4.6.5 Maßnahmen für den Artenschutz Im Rahmen der speziellen Artenschutzprüfung (Umweltreport, Planstatt Senner, Stand: 31.10.2014) wird dargestellt, inwieweit die artenschutzrecht- lichen Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz unter Beachtung des § 44 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz durch die Umset- zung des Bebauungsplans verwirklicht werden können und ob ggf. die Festsetzung von Vermeidungs-, Minimierungs- und vorgezogenen Aus- gleichsmaßnahmen erforderlich ist. Hierfür wurden entsprechende Kartie- rungen durchgeführt (siehe hierzu 3.2). Nach Einschätzung des Fachgutachters ist bei Fällung der Bäume aus- schließlich im Winterhalbjahr nicht davon auszugehen, dass artenschutz- rechtliche Verbotstatbestände verwirklicht werden. Da es sich bei dem be- troffenen Vogelbestand um weit verbreitete Arten handelt und benachbart ausreichend Ausweichhabitate (Brutreviere, Nahrungsangebote) vorhanden sind, bleibt die ökologische Funktion der entfallenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten weiterhin im räumlichen Zusammenhang erhalten. Die Durch- führung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) ist demnach nicht erforderlich. Durch die verbindliche Festsetzung, dass auf größere, ungegliederte Glas- fassaden vor allem an den Gebäuderändern aus Gründen des Vogelschut- zes (Vogelschlagrisiko) möglichst zu verzichten ist bzw. bei Abweichungen entsprechendes Vogelschutzglas nach Rücksprache mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt verwendet werden muss, soll verhindert werden, dass für die Avifauna aufgrund der Spiegelungs- und Transparenzeffekte solcher Fassaden ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko entstehen kann. 4.7 Belastungen Schall Die Wiedernutzung des Plangebietes durch sechs Mehrfamilienhäuser und einen Wohn- und Gewerbebau hat Auswirkungen auf die angrenzende Wohnnutzung, die gem. Bebauungsplan als Reines Wohngebiet (WR) fest- gesetzt ist. Diese Auswirkungen, insbesondere durch den Verkehr auf dem - 29 - Kundenparkplatz und den Verkehr zur Tiefgarage, werden im Rahmen einer Schallimmissionsprognose nach DIN 18005 beurteilt. Auszug aus dem Gutachten 5 : Wie die Ergebnisse der Untersuchung gezeigt haben, werden für einen im- missionsverträglichen Betrieb der geplanten Tiefgaragenzufahrt sowie des geplanten Lebensmittelmarktes geeignete Lärmschutzmaßnahmen erfor- derlich, um die Immissionsrichtwerte für ein Reines Wohngebiet (WR) ein- halten zu können. Maßnahmen für die Tiefgaragenzufahrt:  um Immissionskonflikte an den nahegelegenen Wohnhäusern im Reinen Wohngebiet (WR) zu vermeiden, ist eine vollständige Einhausung der geplanten Tiefgaragenrampe erforderlich.  die Innenwände sowie die Decke der geschlossenen Tiefgaragenrampe sind mind. über die ersten 8 m mit einer schallabsorbierenden Verklei- dung zu versehen. Dies dient nicht nur dem Schallschutz sondern auch zur Vermeidung von sekundärem Tauwasser zur Sommer- und Winter- zeit an betonierten Innenoberflächen. Empfohlen werden magnesitge- bundene wärmedämmende Leichtbauplatten (z.B. TEKTALAN o. glw.).  die Regenrinne der Tiefgarage sollte eine lärmarme Abdeckung mit ver- schraubten Gusseisenplatten erhalten. Sofern ein Tiefgaragentor vorge- sehen ist, sollte ein lärmarmes elektromechanisch bewegtes Tor verbaut werden. Lebensmittelmarkt:  die Warenanlieferung ist ausschließlich auf den Tageszeitraum (6 – 22 Uhr) zu beschränken; eine Anlieferung nachts (22 – 6 Uhr) ist nicht im- missionsverträglich,  die Öffnungszeiten sind auf 8 – 20 Uhr zu beschränken, damit der Park- platzverkehr nicht innerhalb der Ruhezeiten nach TA Lärm liegt,  Mitarbeiter, die zur Nachtzeit mit dem Pkw zu- oder abfahren, d.h. vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr, sollten die für den Lebensmittelmarkt ausgewie- senen Tiefgaragenstellplätze nutzen,  Der Fahrbahnbelag auf dem Parkplatz ist geräuscharm zu dimensionie- ren (z.B. Asphalt); Pflastersteine sind aus schalltechnischer Sicht unge- eignet,  zum Schutz vor den Geräuschimmissionen des Kundenparkplatzes sind zwei mind. 2,5 m hohe, schallabsorbierende Lärmschutzwände an den im Plan gekennzeichneten Positionen zu errichten. Bei der Wahl und Er- 5 Auszug aus der Schallimmissionsprognose nach DIN 18005, Ingenieurgesellschaft rw Bauphysik, Schwäbisch Hall, 06.03.2014 - 30 - richtung der Lärmschutzwand sind die Vorschriften der ZTV-LSW 06 zu beachten,  die Einkaufswagenbox ist innerhalb des Marktes aufzustellen und es sind lärmgeminderte Einkaufswägen zu nutzen,  die haustechnischen Anlagen sind so zu dimensionieren, dass sie an den Immissionsorten 15 dB unter den Richtwerten liegen und damit irre- levant sind.“ „Kälteanlagen sind auf dem Hauptdach zu platzieren. So- fern die Aggregate im Untergeschoss errichtet werden, sind diese nach dem Stand der Lärmminderungstechnik zu errichten.“ (Auszug aus dem Durchführungsvertrag März 2015). Abb.: Skizze Standort der LS-Wände, rw-Bauphysik, Stand 26.02.14, o.M. Luft Nach heutigem Kenntnisstand ergeben sich aus den geplanten Nutzungen keine Luftbelastungen die über die üblichen Belastungen dieser Nutzungen hinausgehen. Maßnahmen zur Minimierung von Belastungen sind damit nicht erforderlich. Durch die vorgesehene Durchgrünung des Plangebietes wird ein Beitrag zur Erhaltung / Verbesserung der Luftqualität geleistet. Klima Zur Erhaltung / Verbesserung des lokalen Kleinklimas dienen - die Begrünung der Flachdächer der Wohngebäude und der Nebenge- bäude, - die reliefartige Begrünung der Dachflächen des Lebensmittelmarktes, - die intensive Begrünung der Tiefgarage, - der Ersatz der zu fällenden Bäume im Verhältnis von mindestens 1:1, zur Beschattung von Wegen und Plätzen, - die Versickerung des Niederschlagswassers (soweit möglich), - die helle Farbgebung der Gebäude zur Nutzung des Albedo-Effekts, - 31 - - der Anschluss des Gebietes an das bestehende Nahwärmenetz verhin- dert Schadstoffemissionen aus privaten Feuerungsstätten, - Errichtung von Gebäuden mit KfW 70 Standard nach EnEV 2014. Der Vorhabenraum ist von mehrstöckigen Gebäuden umgeben. Aufgrund der vorhandenen Riegelwirkung des Gebäudebestandes werden durch den Bau der geplanten Gebäude im Vorhabenraum keine zusätzlichen weitläu- figen klimatischen Nachteile erwartet. Altlasten Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Altlasten oder Altlastenverdachts- flächen vorhanden. Maßnahmen zu Minimierung von Belastungen sind da- mit nicht erforderlich. Kampfmittel Eine erste Luftbildauswertung des Bereiches ist beantragt worden und liegt vor. Das Plangebiet liegt innerhalb eines bombardierten Bereiches. Abb.: Lage von Bombentrichtern und bombardierte Bereiche, Kampfmittelbeseitigungs- dienst RP Stuttgart, Stand 18.03.2009, o.M. Im westlichen Teil des Untersuchungsgebietes ist eine Bombardierung mit Sprengbomben zu erkennen. Im bombardierten Teilbereich kann das Vor- handensein von Bombenblindgängern nicht ausgeschlossen werden. Dort sind flächige Überprüfungsmaßnahmen erforderlich. Im Rahmen des Vor- habenbezogenen Bebauungsplans sind die vorliegenden Auswertungen ausreichend. Vor Beginn einer Baumaßnahme sind weitergehende Unter- suchungen erforderlich. - 32 - 5. Umweltreport Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. Die Vorprüfung kommt zusammengefasst zu folgenden Ergebnissen. Aufgrund der urbanen Lage des Vorhabenraumes und den entsprechenden Vorbelastungen (umgebende Bebauung mit hohem Versiegelungsgrad und Riegelwirkung, bereits stark überformter Boden) können die zu erwartenden Umweltauswirkungen als „gering“ eingestuft werden. Im Zuge des Umweltreports wird kein quantitativer Ausgleichsbedarf ermit- telt, übergeordnete Vorgaben zur Vermeidung und Verminderung von mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen jedoch aufgenommen und deren Vermeidung und Minimierung entsprechend im Bebauungsplan fest- gesetzt. Dies betrifft gleichermaßen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in Form eines Pflanzgebots Eingang in den Bebauungsplan finden. Zu- dem wurde der Ausgleichsumfang zusammen mit den Vertretern der Stadt Karlsruhe festgelegt. Die nach Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe un- ter Schutz gestellten Bäume, werden durch Neupflanzungen in gleicher Zahl bzw. höherer Zahl im Vorhabenraum ausgeglichen. Zusätzlich werden die Flachdächer extensiv begrünt. Zur Steigerung der Artenvielfalt sind hierbei unterschiedliche Substrate und Saatmischungen vorgesehen. 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Es ist eine Mischung von attraktiven Wohnungstypen und Wohnungsgrößen konzipiert, die eine soziale Mischung begünstigt. Das Wohngebiet liegt in einer zentralen, gut erschlossenen Lage und ist damit interessant für ver- schiedene Bevölkerungsschichten. Die Neubebauung einer Brache ent- spricht dem Gebot der Innenentwicklung. Mit der Neubebauung ist eine ge- stalterische und funktionale Aufwertung des gesamten Quartiers „Rinthei- mer Feld“ verbunden. Die Erdgeschosswohnungen der Häuser 1 – 6 sind barrierefrei nach § 35 LBO. Die Nebengebäude (Fahrradabstellplätze und Mülleinhausungen) sind barrierefrei erreichbar. - 33 - 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Wohngebietca. 0,86ha65,2% Mischgebietca. 0,40ha30,3% Verkehrsflächenca. 0,05ha3,8% Grünflächeca. 0,01ha0,8% Gesamtca. 1,32ha100,0% 7.2 Geplante Bebauung Anzahl Wohneinheiten Fläche Geschosswohnungsbau 8 114 ca. 9.600 qm Gewerbeeinheiten 1-3* 1.030 qm EG 190 qm UG 1.220 qm Gesamt * je nach Aufteilung der Fläche 7.3 Bodenversiegelung 6 Gesamtfläche ca. 1,32 ha 100,00% Derzeitige Versiegelung ca. 0,23 ha 17,42% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 0,93 ha 70,45% 8. Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließ- lich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungs- vertrag geregelt. 6 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Ab- flussbeiwerte wurde nicht berücksichtigt. - 34 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestig- ten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, ei- ne evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tie- fer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensio- niert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude, sind durch geeig- nete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst, entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasser- haushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanali- sation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenste- hen. Eine Versickerung soll über Versickerungsmulden mit belebter Boden- schicht erfolgen. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungs- mulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Nach der Passage der belebten Oberbodenschicht der Versi- ckerungsmulden wird das Niederschlagswasser in Rigolen zur weiteren Versickerung zwischengespeichert. Die Notentlastung der Versickerungs- mulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde erfolgen. - 35 - Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ge- sammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung grö- ßerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maß- nahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 In- fektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkann- ten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurch- lässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht oder schalltechnische Belange entgegenstehen. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung ver- zichtet werden. 4. Grundwasser Die Auswertung der Grundwassermessstellen hat ergeben, dass die Bau- werkslage im Grundwasser stehen wird. Eine Grundwasserhaltung während der Bauzeit ist erforderlich. Solche Maßnahmen sind genehmigungspflichtig und rechtzeitig bei der Wasserbehörde zu beantragen. Die Herstellung der Tiefgarage in Abschnitten wird empfohlen. Aufgrund der Bauwerkslage im Grundwasser, ist dieses gemäß DIN 18195-6 gegen von außen drückendes Wasser abzudichten. Weitere Ausführungen zum Grundwasser sind dem Gutachten „BV Rintheim / Forststraße 9-21a – Karlsruhe-Rintheim: Umwelt- und geotechnische Untersuchung“ IB Roth & Partner, Karlsruhe, 31.10.2014 zu entnehmen. - 36 - 5. Wasserschutzgebiet Das Plangebiet liegt innerhalb des Wasserschutzgebietes Schutzzone III B für das Wasserwerk Hardtwald der Stadtwerke Karlsruhe. Die Schutzge- bietsverordnung ist zu beachten. 6. Gründung / Baugrubenböschung Eine Gründung mittels elastischer gebetteter Bodenplatte wird vom Gutach- ter IB Roth und Partner empfohlen. Alternativ dazu kann auch eine Grün- dung über Streifen- und Einzelfundamente erfolgen. Weitere Ausführungen zum Grundwasser sind dem Gutachten „BV Rintheim / Forststraße 9-21a – Karlsruhe-Rintheim: Umwelt- und geotechnische Untersuchung“ IB Roth & Partner, Karlsruhe, 31.10.2014 zu entnehmen. „Bei der Herstellung der Baugrunde ist gemäß DIN 4124 bei Baugrubentie- fen < 5,00 m in den rolligen Böden ein Böschungswinkel von 45° ausrei- chend. Falls Verkehrswege im Bereich der Böschungsgeometrie liegen, empfehlen wir diese in Rücksprache mit der Behörde rückzubauen und ge- gebenenfalls teilweise zu sperren. Liegen Leitungen im Bereich der Ver- kehrsflächen sind diese mittels Verbau (Spundwand, Trägerbohlwand) zu sichern. Die Hinweise in der DIN 4124 zum Witterungsschutz sind zu be- achten.“ Auszug aus „BV Rintheim / Forststraße 9-21a – Karlsruhe- Rintheim: Umwelt- und geotechnische Untersuchung“ IB Roth & Partner, Karlsruhe, 31.10.2014. 7. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhal- ten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet wer- den. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägen- de Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Verände- rung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. - 37 - 8. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Eingriffe in Gehölze sind möglichst zu minimieren. Baumfällungen dürfen nur außerhalb der Vegetationsperiode zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 01.03. des Folgejahres durchgeführt werden. Auf das zeitliche Fäll- und Rodeverbot (vgl. § 39 Absatz 5 Bundesnatur- schutzgesetz) wird hingewiesen. Die zwingend zu fällenden Bäume sind vorab durch eine Fachperson auf Habitatstrukturen wie Höhlen, abstehende Rindenplatten etc. zu untersu- chen. Werden für Fledermäuse relevante Habitatstrukturen ermittelt, ist nachzuweisen, dass keine Besiedlung von Individuen dieser Artengruppe vorliegt und durch die Fällung nicht gegen artenschutzrechtliche Vorschrif- ten verstoßen wird. 9. Altlasten Im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind keine Altlasten bekannt. Wird bei Eingriffen in den Untergrund dennoch verunreinigtes Erdmaterial angetroffen, bei dem Gefahren für die Gesund- heit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchti- gungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind diese Funde unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 10. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, da- für verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Die Umwelt- und geotechnische Untersuchung empfiehlt, dass aufgrund der in den Auffüllungen vorhandenen Bauschuttanteile diese in sensiblen Be- reichen (z.B. Kinderspielplätzen etc.) nicht oberflächennah eingebaut wer- den. Weitere Ausführungen zum Grundwasser sind dem Gutachten „BV Rintheim / Forststraße 9-21a – Karlsruhe-Rintheim: Umwelt- und geotech- nische Untersuchung“ IB Roth & Partner, Karlsruhe, 25.11.2013 zu ent- nehmen. - 38 - Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesboden- schutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 11. Geologie „Das Baugebiet liegt in der der Erdbebenzone 1. Die geologische Unter- grundklasse ist gemäß DIN 4149 der Untergrundklasse S zuzuordnen. Der Baugrund entspricht der Baugrundklasse C.“ 7 12. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 13. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 35 LBO). 14. Kampfmittel Im Vorfeld von Aushub- oder Verbaumaßnahmen sind geeignete Flächen- sondierungen mit anschließender Freilegung und Identifizierung von even- tuellen Verdachtsobjekten durchzuführen. Optional kann eine aushubbeglei- tende Überwachung erfolgen. Eine Luftbildauswertung des Bereichs liegt vor. 15. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nut- zung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Geset- zes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (E- WärmeG) wird verwiesen. 7 Auszug aus „BV Rintheim / Forststraße 9-21a – Karlsruhe-Rintheim: Umwelt- und geotechnische Untersuchung“ IB Roth & Partner, Karlsruhe, 25.11.2013 - 39 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), und der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. 06. 2013 (BGBl. I S. 1548). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch das Ge- setz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen (§ 12 Abs. 3a BauGB) Im Rahmen der Ziffern 2 bis 10 und der Planzeichnung (C.IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließ- lich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Zulässig sind  Wohngebäude  Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli- che Zwecke Ausnahmsweise können zugelassen werden  Anlagen für Verwaltung - 40 - Nicht zulässig sind gem. § 1 Abs. 5 BauNVO die in § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 genannten Nutzungen – die der Versorgung des Gebietes dienenden Lä- den, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbe- triebe Gem. § 1 Abs. 6 BauNVO sind die in § 4 Abs. 3 genannten Ausnahmen – Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbe- betriebe, Gartenbaubetriebe und Tankstellen – nicht Bestandteil des Be- bauungsplans. Mischgebiet (§ 6 BauNVO) Zulässig sind  Wohngebäude  Geschäfts- und Bürogebäude  Lebensmitteleinzelhandel mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m² sowie der für diesen Betrieb notwendigen Nebenanlagen, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungs- gewerbes  Sonstige Gewerbebetriebe  Anlagen für Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, ge- sundheitliche und sportliche Zwecke Nicht zulässig sind gem. § 1 Abs. 5 BauNVO die in § 6 Abs. 2 Nr. 6 - 8 ge- nannten Nutzungen – Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungs- stätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind. Gem. § 1 Abs. 6 BauNVO ist die in § 6 Abs. 3 genannte Ausnahme – Ver- gnügungsstätten i.S. des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebietes – nicht Bestandteil des Bebauungsplans. 3. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend ist  die Gesamthöhe der Anlagen – einschließlich Attika - (§ 16 BauNVO) als Obergrenze in Meter über Normalnull festgesetzt  die Grundflächenzahl = GRZ (§ 19 BauNVO) und die Geschossflä- chenzahl = GFZ (§ 20 BauNVO) als Höchstgrenze festgesetzt Die Gesamthöhe der Anlagen darf mit technischen Auf- und Anbauten um bis zu 3,00 m und mit Anlagen zur Nutzung regenerativer Energie um bis zu 1,0 m überschritten werden. - 41 - Bei der Ermittlung der GRZ ist die Grundfläche von baulichen Anlagen, die vollständig unterhalb der Geländeoberfläche errichtet werden, nicht mitzu- rechnen wenn eine Erdüberdeckung von mindestens 70 cm erfolgt. Die Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl mit Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO (Garagen, Stellplätze und ihre Zufahrten, Nebenanlagen i.S. des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberflä- che) ist im MI bis zu einer Grundflächenzahl bis 0,90 zulässig. 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 u. 23 BauNVO) Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend ist  die offene Bauweise (§ 22 Abs. 2 BauNVO) festgesetzt  Die Stellung der baulichen Anlagen ergibt sich aus der Anordnung der Baufenster in der Planzeichnung. Die Gebäude sind parallel zu den Baufenstern zu errichten. 5. Abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB) Im Bebauungsplan werden auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen für folgende Gebäude und Fassaden festgesetzt:  Haus 3 - Südfassade: Unterschreitung der erforderlichen Abstands- fläche im Bereich der Balkone um ca. 1.50 m  Haus 4 – Westfassade des IV-geschossigen Gebäudeteils: Unter- schreitung der erforderlichen Abstandsfläche im Bereich des vor- springenden Gebäudeteils (einschl. Balkon) um ca. 1.90 m.  Haus 6 – Westfassade des IV-geschossigen Gebäudeteils: Unter- schreitung der erforderlichen Abstandsfläche im Bereich des vor- springenden Gebäudeteils (einschl. Balkon) um ca. 1.90 m. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. 6. Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Die jeweils zulässigen Stellplätze und Tiefgaragen sind durch Planein- schrieb festgesetzt. Sie sind nur an den dort eingetragenen Standorten und innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. - 42 - 7. Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Nebenanlagen, soweit Gebäude, sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der gemäß Planeinschrieb festgesetzten Flächen zulässig. 8. Öffentliche Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Gemäß Eintragung in der Planzeichnung sind entlang der Mannheimer Straße öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Verkehrsgrün“ festgesetzt. Die Fläche ist als Fettwiese mittleren Standorts fachgerecht an- zulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)  Eingriffe in bestehende Gehölze sind möglichst zu minimieren  Eingriffe in Gehölze dürfen aus Gründen des Artenschutzes nur im Winterhalbjahr, d. h. vom 01.10 bis zum 28.02., durchgeführt wer- den. (Hinweis: In diesem Zusammenhang lediglich auf das zeitliche Fäll- und Rodeverbot des § 39 Abs. 5 BNatSchG zu verweisen wür- de zu kurz greifen, da in § 39 Abs. 5 S. 2 Nr. 4 BNatSchG eine Le- galausnahme für die Entfernung von geringfügigem Gehölzbewuchs zur Verwirklichung von zulässigen Bauvorhaben aufgeführt ist.)  Zur Minimierung des Versiegelungsgrades ist die Befestigung der Fußwege, Plätze, Feuerwehrzufahrten und Stellplätze (auch die Kunden-Stellplätze für den Nahversorger) innerhalb des Geltungsbe- reiches wasserdurchlässig herzustellen (geeignet sind z.B. Rasen- pflaster, Rasengittersteine, Pflaster mit versickerungsfähigen Fugen, Schotterrasen oder wassergebundene Beläge).  Für Beleuchtung der Straßen sowie Wege im Geltungsbereich sind insektenfreundliche Beleuchtungsmittel wie beispielsweise LED- Beleuchtung bzw. gelbes Licht (Natriumdampflampen) zu verwen- den.  Mutterboden ist getrennt auszubauen, zwischenzulagern und als oberste Bodenschicht wieder einzubauen (§ 202 BauGB).  Im Bereich von Versickerungsstellen für das Niederschlagwasser ist die Verwendung von Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln und Tau- salzen unzulässig.  Auf größere, ungegliederte Glasfassaden vor allem an den Gebäu- derändern ist aus Gründen des Vogelschutzes (Vogelschlagrisiko) möglichst zu verzichten. Bei Abweichungen ist entsprechendes Vo- gelschutzglas nach Rücksprache mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz - 43 - der Stadt zu verwenden.  Es ist ein in Natur- und Artenschutzfachfragen kundiges Fachbüro mit der Überwachung und Kontrolle der natur- und artenschutzrecht- lichen Maßnahmen zu beauftragen (ökologische Baubegleitung). Ein klassisches Monitoring ist indessen nicht erforderlich. Während der Bauabwicklung und bis zum Abschluss der Grüngestaltung hat das Fachbüro die Maßnahmen zu begleiten und die Umsetzung der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu doku- mentieren. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzun- gen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)  Gemäß Darstellung in der Planzeichnung sind 41 Bäume zu pflan- zen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Es sind ausschließlich Ar- ten aus der im Anhang aufgeführten Pflanzenliste 1 zu verwenden. Die Pflanzstandorte sind der Planzeichnung zu entnehmen und um bis zu 5 m verschiebbar. Bei Leitungsverlegungen und Zufahrtsver- änderung lassen sich Baumstandorte ausnahmsweise auch über die 5 m hinaus verändern. Im Traufbereich der Bäume plus 1,5 m sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen unzuläs- sig. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichartiger Laubbaum zu pflanzen. Die mit den Bäumen verbunde- nen Einschränkungen sind vom Eigentümer zu dulden. Zur Pflege der Bäume ist über einen Zeitraum von 15 Jahren hinweg alle 3 Jah- re ein Pflegeschnitt erforderlich.  Für Gehölzanpflanzungen, Dachbegrünungen und Wiesenansaaten ist zertifiziertes Pflanz- und Saatgut aus dem Herkunftsgebiet 6 unter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwenden. Bei Lieferengpässen für das Herkunftsgebiet 6 sind die Pflanzenlisten den Lieferangeboten anzupassen oder es ist bei den Gehölzpflanzungen auf ver- gleichbare Forstware auszuweichen. Sollte auch diese nicht verfügbar sein, sind Abweichungen von den Pflanzenlisten nur nach Rücksprache mit dem städtischen Umwelt- und Arbeitssschutz, Fachbereich Ökologie vorzunehmen.  Gemäß der Darstellung in der Planzeichnung ist im Verkehrsgrün entlang der Mannheimer Straße die Ansaat einer Fettwiese mittleren Standortes vorzunehmen. Die Wiese ist fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzerhaltung (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB) Gemäß der Darstellung in der Planzeichnung sind fünf Bäume mit einem Erhaltungsgebot versehen. Die Bäume sind dauerhaft in ihrem Bestand zu schützen, zu pflegen und zu erhalten. Bei Abgang sind sie gleichwertig zu - 44 - ersetzen. Die damit verbundenen Einschränkungen sind vom Eigentümer und den Angrenzern zu dulden. Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25b BauGB Für die außerhalb der Tiefgarage zu pflanzenden Bäume sind offene Baumscheiben von mind. 10 m² vorzusehen und eine mit Substrat nach Fll zu verfüllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m³ Größe, mit einer Tiefe von 1,50 m. Eine teilweise Überbauung der offenen Baumscheibe ist mög- lich, wenn der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube mit verdichtbarem Baumsubstrat verfüllt wird. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich Belüftungsrohre vorzusehen. Zum Schutz von großkronigen Laubbäumen wird der Erhalt wie folgt fest- gesetzt: Im Traufbereich der Bäume plus 1,5 m sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen unzulässig. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichartiger Laubbaum zu pflanzen. 10. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend sind  Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung hier als „Zufahrt“ und „Fußweg“ festgelegt. 11. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Gemäß Eintrag in die Planzeichnung sind folgende Geh-, Fahr- und Lei- tungsrechte festgesetzt:  GR-1: Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit für den sogenannten Boulevard westlich des Mischgebietes und den Stadtplatz im Süden des Mischgebietes  GR-2: Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit für den von Ost nach West verlaufenden Fußweg im Norden des Plangebietes  GR-LR-FR-1: Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht zugunsten der Versor- gungsträger auf der Trasse des von Ost nach West verlaufenden Fußwegs im Norden des Plangebietes. - 45 - 12. Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i.S. des Bundes-Immissions- schutzgesetzes sowie die baulichen und sonstigen Vorkehrungen zum Schutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Gemäß Eintrag in die Planzeichnung sind folgende aktive Schallschutz- maßnahmen vorgesehen:  Lärmschutzwand entlang der Grundstücksgrenze zum Grundstück Mannheimer Straße 19 (Flst. 13687)  Zwei Lärmschutzwände zwischen den bestehenden Stellplätzen an der Tiefgaragenzufahrt auf Flst 13300/12 und den geplanten Kun- denparkplätzen auf Flst. 13691. Die Lärmschutzwände sind jeweils mit einer Höhe von mindestens 2.50 m über dem geplanten Gelände sowie schallabsorbierend auszuführen. Bei der Wahl und Errichtung der Lärmschutzwände sind die Vorschriften der ZTV-LSW 06 zu beachten. Haustechnik: Die Haustechnischen Anlagen sind so zu dimensionieren, dass sie an den Immissionsorten 15 dB(A) unter dem Richtwert liegen und damit irrelevant sind. Kälteanlagen sind auf dem Hauptdach zu platzieren. Sofern Aggrega- te im Untergeschoss errichtet werden, sind diese nach dem Stand der Lärmminderungstechnik zu errichten. Tiefgaragenzufahrt: Die bauliche Anlage der Tiefgarage bzw. Tiefgaragenzufahrt und die von ihr ausgehenden Emissionen müssen die jeweiligen Immissionsrichtwerte der TA(Lärm) an den maßgeblichen Immissionsorten innerhalb und außerhalb des Plangebietes einhalten. Die maßgeblichen Immissionsorte sind dem folgenden Plan „Beurteilungspegel L r durch die geplante Tiefgaragenzufahrt (mit Lärmschutz)“ zu entnehmen. - 46 - Quelle: rw Bauphysik, Schwäbisch Hall, Stand März 2014, o.M. - 47 - Lebensmittelmarkt: Die bauliche Anlage des Lebensmittelmarktes bzw. die von ihr ausgehen- den Emissionen müssen die jeweiligen Immissionsrichtwerte der TA(Lärm) an den maßgeblichen Immissionsorten innerhalb und außerhalb des Plan- gebietes einhalten. Die maßgeblichen Immissionsorte sind dem folgenden Plan „Beurteilungspegel L r für den geplanten Lebensmittelmarkt“ zu ent- nehmen. - 48 - Quelle: rw Bauphysik, Schwäbisch Hall, Stand März 2014, o.M. - 49 - 13. Höhenlage der Gebäude (§ 9 Abs. 3 BauGB) Gemäß Eintrag in die Planzeichnung ist die Höhenlage der Gebäude durch die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe (EFH) bezogen auf Normalnull (NN) festgesetzt. Von der festgesetzten EFH darf um + 0,40 m abgewichen wer- den. - 50 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen Dächer Für die Haupt- und Nebengebäude sind ausschließlich Flachdächer (FD) zulässig. Zur Reduzierung der Abwasserspitzen sind sämtliche Flachdächer zu be- grünen. Dabei sind die Dicken der Substratschichten wie folgt festgesetzt:  Nebengebäude: extensive Begrünung, mit Substratteppichen oder Substratmatten, Substrathöhe mindestens 6 – 8 cm, Pflanzenliste gemäß Pflanzenliste „extensive Dachbegrünung“ – siehe Anlagen.  Wohngebäude: extensive Begrünung, Dicke der Substratschicht mindestens 10 cm, zusätzlich zur separaten Drainschicht, Pflanzen- liste gemäß Pflanzenliste „extensive Dachbegrünung“ - siehe Anla- gen.  Dachfläche der eingeschossigen Teile des Gewerbebaus: Oberhalb einer Drain- und Filterschicht sind Dachbegrünungssubstrat, Sand, Kies und Oberboden als Standort für verschiedene Pflanzgesell- schaften nebeneinander in wechselnder Aufbauhöhe zwischen 8 und 20 cm einzubauen. Das so entstandene Habitatmosaik ist durch Äste und Steine zu ergänzen. Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern nach der Liste „Extensive Dachbegrü- nung – Modellierung“ gemäß Anlage Auf Flachdächern sind, ergänzend zur Dachbegrünung, Aufbauten für Pho- tovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, so- fern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Untergeordnete technische Auf- und Anbauten beispielsweise in Form von Einhausungen technischer Anlagen, Masten, Antennen oder Fahrstuhlüber- fahrten sind auf den Dachflächen der Hauptgebäude bis zu einer Größen- ordnung von 15% der Dachfläche zulässig. Fassaden Es sind Farbtöne mit einem Hellbezugswert zwischen 20-100% zu verwen- den. Für Sockel und untergeordnete Bauteile sind geringere Hellbezugs- werte und eine Abweichung in der Farbigkeit zulässig. Farbige Akzente sind zulässig. - 51 - 2. Werbeanlagen und Automaten im Mischgebiet Werbeanlagen sind am Gebäude bis zur Brüstungskante 1. Obergeschoss und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig:  Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite,  sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m². Ergänzend ist eine Werbeanlage in Form einer Steele mit den Maßen 1 x 3 m in der Flucht der Lärmschutzwände oder orthogonal dazu zulässig. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laser- werbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude zulässig. 3. Unbebaute Flächen Die unbebauten Grundstücksflächen sind dauerhaft als Grünflächen anzu- legen und zu pflegen. Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind nur innerhalb der hierfür vorgesehenen Flä- chen für Nebenanlagen unterzubringen. Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar wären, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist, oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt her- zustellen. Tiefgaragen, Stellplätze Decken von Tiefgaragen, die nicht überbaut bzw. für Erschließungszwecke genutzt werden, sind mit einer Erdaufschüttung zu versehen und als Vege- tationsfläche anzulegen. Für die Erdaufschüttung auf Tiefgaragen sind folgende Höhen festgesetzt: für Rasen und Sträucher 70 cm, für Bäume 90 cm. Die Vegetationsschicht der Tiefgarage muss niveaugleich an das restliche Grundstück anschließen. - 52 - 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenan- tenne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Die Niederschlagswasserbewirtschaftung erfolgt über ausreichend dimensi- onierte Mulden, die vorwiegend in den nördlichen und südlichen Randberei- chen des Geltungsbereiches angeordnet werden. Dabei ist das Nieder- schlagswasser von den Dachflächen über eine belebte Oberbodenschicht zu versickern. Die Bemessung der Mulden erfolgt nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA-A 138. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrund- stücke ist wasserdurchlässig auszuführen. 7. Abstellplätze für Fahrräder Fahrradabstellplätze sind innerhalb der überbaubaren und nicht überbauba- ren Grundstücksfläche zulässig. Insbesondere innerhalb der Flächen für Nebenanlagen sowie innerhalb des Untergeschosses bzw. der Tiefgarage sind ausreichend dimensionierte Abstellflächen für Fahrräder vorzusehen. - 53 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 278 "Rintheimer Feld", 60 wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlagen 1 -3.9 sind bindender Bestandteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. - 54 - VI. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung - 55 - V. Unterschriften - 56 - VI. Anlagen Anlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Forststraße 9-21a Seite Lfd. Nr. Titel Hinweise 57 1 Umweltreport mit Pflanzenlisten 28 Seiten 58 2 Bestandsplan Bäume Farbig, DIN A3 59 2.1 Grünordnungsplan Farbig, DIN A3 60 2.2 Übersichtsplan Plätze Farbig, DIN A3 61 3 Vorhaben- und Erschließungsplan 61 3.1 Übersichtsplan Farbig, DIN A4 62 3.2 Lageplan S/W, DIN A4 63 3.3 Bestandsplan S/W, DIN A4 64 3.4 Projektpläne 64 3.4.1 Untergeschoß mit TG Farbig, M 1:100 65 3.4.2 Erdgeschoß Farbig, M 1:200 66 3.4.3 Dachaufsicht Farbig, M 1:200 67 3.4.4 Ansichten Haus 1-8 Farbig, DIN A3 75 3.4.5 Schnitte 1-1, 2-2, 3-3 Farbig, M 1:100 76 3.5 Stellplatzberechnung S/W, DIN A4 77 3.6 Flächennachweis für Fahrradabstellplätze S/W, DIN A4 78 3.7 Flächennachweis für Kinderspielplatzflächen S/W, DIN A4 79 3.8 Flächennachweis Abfallbehälterstandplätze S/W, DIN A4 80 3.9 Abstandsflächenplan Farbig, M 1:200

  • 1_Umweltreport_mit_Pflanzenlisten
    Extrahierter Text

    1 1. Umweltreport Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Forststraße 9-21a“ Karlsruhe–Rintheim Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a Bau GB Abb. 1: Aufnahme Vorhabensraum, Juni 2013 Planstatt Senner Fassung vom 03.03.2015 Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 2 Vorhabensträger: Volkswohnung GmbH Postfach 11 14 61 76064 Karlsruhe AUFTRAGNEHMER: Planstatt Senner Landschaftsarchitektur und Umweltplanung 70199 Stuttgart, Mörikestraße 67 Tel.: 0711-518728-93, Fax: 0711-518728-94 E-mail: stuttgart@planstatt-senner.de Projektleitung: Johann Senner Dipl. Ing. (FH) Freier Landschaftsarchitekt, BDLA, SRL Projektbearbeitung: Alexander Schmid, Patricia Legner Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektur Proj.Nr. 1741 AUFEGESTELLT: STUTTGART, 03.03.2015 ...................................................... Johann Senner Freier Landschaftsarchitekt, BDLA,SRL Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 3 INHALT 1. EINLEITUNG ........................................................................................ 4 1.1. Kurzdarstellung und Inhalte .................................................................................................................................. 4 1.2. Ziele des Umweltschutzes ...................................................................................................................................... 5 2. UMWELTAUSWIRKUNGEN ................................................................... 7 3. BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG ................................................. 7 3.1. Schutzgut Mensch ................................................................................................................................................... 7 3.2. Schutzgut Boden ...................................................................................................................................................... 7 3.3. Schutzgut Wasser .................................................................................................................................................... 8 3.4. Schutzgut Pflanzen und Tiere ................................................................................................................................ 9 3.5. Schutzgut Klima ..................................................................................................................................................... 11 3.6. Schutzgut Landschaftsbild ................................................................................................................................... 14 3.7. Schutzgut Kultur und Sachgüter ......................................................................................................................... 15 4. PROGNOSE ....................................................................................... 15 5. MAßNAHMEN................................................................................... 18 6. ALTERNATIVEN ................................................................................. 22 7. ZUSÄTZLICHE ANGABEN .................................................................... 22 QUELLEN ................................................................................................ 24 KARTEN .................................................................................................. 24 PFLANZENLISTEN .................................................................................... 25 AVIFAUNISTISCHE KARTIERUNG KA-RINTHEIM ............................. 28 Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 4 1. Einleitung 1.1. Kurzdarstellung und Inhalte Im Jahr 2004 wurden vier Wohnbauzeilen im südlichen Randbereich des Quartiers Rinthei- mer Feld an der Forststraße abgerissen. Seitdem liegt eine Fläche von ca. 1,2 ha Größe brach. Die Volkswohnung beabsichtigt eine zeit- und bedarfsgerechte Quartiersentwicklung des Areals. Im Jahr 2011 wurde eine Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Die beteiligten Architek- ten und Stadtplaner hatten die Aufgabe eine städtebaulich und architektonisch ansprechen- de Wohnbebauung entlang der Forststraße zu entwickeln. Diese soll durch zeitgemäße Wohnungstypen mit hoher Funktionalität und Qualität den Anforderungen von Familien und kleineren Einzelhaushalten gerecht werden und so eine Durchmischung der Mieterschaft hinsichtlich Alters- und Sozialstruktur gewährleisten. Der Auslober legte Wert auf ein stim- miges Außenanlagen- und Freiraumkonzept, das einen Beitrag zur Aufwertung des gesamten Quartiers Rintheimer Feld leisten soll. Ein Teil der Fläche sollte anhand eines Alternativvorschlages als Gewerbefläche für einen Nahversorger ausgelegt werden. Der Vorhabensraum ist ca. 1,3 ha groß. Der Geltungsbereich ist ca. 0,1 ha größer als die Brachfläche, da eine bestehende Zufahrt und ein Grünstreifen an der Mannheimer Straße hinzugerechnet werden. Der Vorhabensraum weist derzeit ca. 0,23 ha (ca. 17,42%) versiegelte Fläche auf. Durch die Planung (Bebauungsplan) könnten maximal ca. 0,93 ha (ca. 70,45%) der Gesamtfläche ver- siegelt werden. Der Vorhabensraum bildet den südlichen Rand des Quartiers Rintheimer Feld und befindet sich nördlich der Forststraße. Es beinhaltet die Flurstücke Nummer 13688, 13678, 13689, 13691, 13300/12 und 13300/14 bzw. Teile davon. Die Überplanung der Forststraße 9-21a hat das Ziel, auf den derzeit unbebauten Grundstü- cken eine zeitgemäße Bebauung zu ermöglichen. Die dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan beiliegende Planung sieht im westlichen Teil des Plangebiets bis einschließlich Boulevard eine Allgemeine Wohnbebauung vor. Im östli- chen Plangebiet ist ein Mischgebiet vorgesehen – hier soll Raum für Wohnen und gewerbli- che Nutzungen z.B. in Form eines Nahversorgers entstehen. Die hier vorliegende Planung ist somit, aufgrund der überwiegenden Wohngebietsausweisung, aus dem FNP entwickelt. Stadtteilentwicklung Der Stadtteil Rintheim ist mit dem Quartier Rintheimer Feld Projektgebiet im Bund-Länder- Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“. Mit Be- schluss des Gemeinderates vom 18.10.2010 ist das Quartier Rintheimer Feld offiziell als Sa- nierungsgebiet beschlossen worden. Damit stehen von Bund und Land sowie von der Stadt Karlsruhe Fördermittel für städtebauliche und soziale Maßnahmen sowie für private Moder- nisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 5 Ziel des Programms ist es, die Lebens- und Wohnqualität im Quartier und im gesamten Stadtteil nachhaltig zu verbessern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine umfangreiche Bürgerbeteiligung gelegt. Ziel der Sanierung ist die Verbesserung der Sozialstruktur und die Schaffung zusätzlicher sozialer Angebote. Weiteres Ziel ist die Schaffung einer identitätsstif- tenden städtebaulichen Mitte mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen. Im Rahmen der Sanierung ist die energetische Gebäudesanierung selbstverständlich ein wei- teres wichtiges Ziel. 1.2. Ziele des Umweltschutzes Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage von § 13a BauGB als Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt. Die Möglichkeit, einen Bebauungsplan der Innenentwick- lung im beschleunigten Verfahren aufzustellen, ist an Schwellenwerte gekoppelt. Hierbei wird an die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO angeknüpft. Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB kann das beschleunigte Verfahren bei Bebauungsplänen, die eine Größe der Grundfläche von weniger als 20 000 Quadratmeter festsetzen, angewendet werden. Die Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO, die im Bebauungsplan „Forststraße 9-21a, Karls- ruhe-Rintheim“ betrachtet wird, beträgt ca. 1,3ha und liegt somit unter 20.000 m². Weitere Bebauungspläne in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang, de- ren Grundflächen mitzurechnen wären, befinden sich nicht in Aufstellung. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Der Ausschlussgrund für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 kommt somit nicht zur Anwendung. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6, Satz 7, a und b BauGB genannte Schutzgüter bestehen nicht. Somit kommt auch der Ausschlussgrund für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 5 nicht zur Anwendung. Eine Vorprüfung des Einzelfalls entfällt. Mit der Realisierung des Bebauungsplans wird die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Karlsruhe-Rintheim gefördert. Die Grundsätze des Flächennutzungsplans werden berücksichtigt. Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung 2002) Nach §1, Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe werden Bäume unter Schutz gestellt, die in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammumfang von >=80 cm haben. Zusätzlich sind mehrstämmige Bäume unter Schutz gestellt, wenn die Summe ihrer einzelnen Stamm- umfänge in Höhe eines Meters über dem Erdboden mindestens 120cm beträgt. Weitere Schutzgegenstände nach §1 Baumschutzsatzung wurden aufgrund der Bestandes Forststraße 9-21a nicht berücksichtigt. Schutzgebiete Der Vorhabensraum beinhaltet keine Schutzgebiete nach NatSchG-BW §26-§35 Besonderer Schutz von Natur und Landschaft. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 6 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan (FNP) 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe - 2. Aktualisie- rung - ist das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen. Das Plangebiet liegt im Wasser- schutzgebiet Zone IIIb. Die vorliegende Planung sieht im überwiegenden Teil des Gebietes ein Allgemeines Wohn- gebiet vor. Lediglich im Osten vom geplanten Boulevard bis zur Mannheimer Straße ist ein Bereich als Mischgebiet vorgesehen. Die hier vorliegende Planung ist somit, aufgrund der überwiegenden Wohngebietsausweisung, aus dem FNP entwickelt. Abb. 2: Ausschnitt Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, 2. Aktualisierung, o.M. Plangebiet Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 7 2. Umweltauswirkungen Auszüge aus dem Baugesetzbuch (BauGB) §1 „(4) Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a wird eine Umwelt- prüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermit- telt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden; die Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch ist anzuwenden.“ (siehe Anlage 1, BauGB) 3. Bestandsanalyse und Bewertung Die Raumanalyse umfasst den Vorhabensraum und schließt die nähere Umgebung ein. Die Bestandsanalyse wurde anhand mehrerer Geländebegehungen/Kartierungen sowie der Re- cherche verschiedener Quellen zu den Schutzgütern vorgenommen. 3.1. Schutzgut Mensch Wohnen / Wohnumfeld Die Fläche ist ca. 1,3 ha groß und befindet sich im Stadtteil Rintheim im östlichen Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe. Durch das Vorhaben sollen die Flurstücke Nummer 13688, 13678, 13689, 13691, 13300/12 und 13300/14 bzw. Teile davon wiederbebaut werden. Nördlich des Vorhabensraumes schließt eine mehrstöckige Wohnbebauung an, südlich des Vohabens- raumes befindet sich eine Schule. Naherholung Aufgrund der Ausstattung der Grünflächen mit Bestandsgehölzen besitzt die Fläche eine ho- he Funktion für die siedlungsnahe Naherholung. Vorbelastungen Mensch Folgende Vorbelastungen für das Schutzgut Mensch sind gegeben: -Vorhandene Wohnbebauung -Vorhandene Erschließung 3.2. Schutzgut Boden Geologie Gemäß der Geologischen Karte von Baden-Württemberg (1994) wird das Plangebiet im Süd- osten durch Hochwassersediment (fh) geprägt. Im Westen besteht der Untergrund flächig aus Hangschutt (qu) vereinzelt sind Flugsandsedimente (fss) erkennbar. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 8 Boden Die Bodenübersichtskarte von Baden-Württemberg (Geoportal Baden-Württemberg, Stand Januar 2014) ordnet die Gebietskulisse den Terrassen im Oberrhein- und Hochrheingebiet zu. In den Waldbereichen westlich des Bearbeitungsgebietes ist der Bodentyp als Para- braunerde zu beschreiben. Die Parabraunerde ist auf den Terrassen im Oberrhein- und Hochrheingebiet ohne großflächige Lössbedeckung vorhanden. Östlich des Bearbeitungsbe- reiches sind Gleye zu erwarten. Gemäß dem Bodengutachten von 2013 (Ingenieurbüro Roth und Partner) wurden bis in eine Tiefe von 0,10 (RKS 5) – 1,60 m unter GOK Auffüllungen angetroffen. Die Auffüllungen ent- halten anthrophogene Fremdbestandteile wie Ziegel - und Betonbruch. Der Anteil an Fremdbestandteilen wurde mit < 10 % abgeschätzt. An der Geländeoberfläche wurden bei der Begehung auch Asphaltbruchstücke sowie Holzreste gesichtet. Die Auffüllungen beste- hen überwiegend aus schluffigen bis stark schluffigen Sanden (SU / SU* nach DIN 18196) sowie Schluffen (UL nach DIN 18196) teils mit organischen Bestandteilen. Die Konsistenz der Schluffe konnte vor Ort als steif beschrieben werden (Knetversuch DIN 4022). In den son- dierten Bereichen wurde der Untergrund im oberen Bereich 0,10 – 0,30 m als Mutterboden angesprochen. Unter den Auffüllungen wurden bis zur Erkundungsendtiefe von 10,00 m un- ter GOK schwach schluffige bis schluffige, kiesige bis stark kiesige Sande (SE, SU nach DIN 18196) angetroffen. Im Bereich der RKS 1 bis RKS 4, RKS 6 und RKS 7 wurden unterhalb der Sande bis zur Erkundungsendtiefe von 10,00 m unter GOK (104,50 – 105,10 m ü. NN) Kiese (GI nach DIN 18196) erkundet. Die Kiese wurden als schwach schluffiger Kies und Sand ange- sprochen. Vorbelastung Bei dem Vorhabensraum handelt es sich um eine freizugängliche Wiesenfläche, die zurzeit weitgehend unversiegelte Oberflächen aufweist. Der Boden ist durch die ehemals bauliche Nutzung jedoch bereits stark überformt und verdichtet. Es bestehen vier längliche Mulden, die durch den Abriss der Gebäudezeilen entstanden sind und die Lage der ehemaligen Wohngebäude markieren. Altlastenverdachtsflächen sind nicht bekannt. Die untersuchten Proben wiesen gemäß VwV keine Grenzüberschreitungen auf und sind als Z 0 Material ein- zustufen. 3.3. Schutzgut Wasser Retentionsvermögen Das Retentionsvermögen des Bodens im Bereich des Vorhabensraumes, kann auf Grund des verdichteten Untergrunds nur als mäßig eingestuft werden (siehe Vorbelastung Boden und Bodengutachten von 2013 Ingenieurbüro Roth und Partner, Kapitel 7 und 8). Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 9 3.4. Schutzgut Pflanzen und Tiere Naturräumliche Gegebenheiten Das Karlsruher Stadtgebiet liegt in der Großlandschaft Oberrheinisches Tiefland im Natur- raum Nördliches Oberrhein-Tiefland. Der Rhein bildet die westliche Stadtgrenze. Die Stadt Karlsruhe wurde abseits von den Über- schwemmungszonen der Flüsse auf der Niederterrasse (Hochgestade) der Rheinebene ge- gründet, welche das Tiefgestade der Rheinauen im Westen und die den Hügeln vorgelagerte Kinzig-Murg-Rinne im Südosten und Osten um mehrere Meter überragt. Der tiefste Punkt der Stadt liegt beim Ölhafen am Rhein auf 100 m ü. NN, der höchste Punkt im Tiergehege bei Grünwettersbach auf 322,7 m ü. NN. Abb. 3: Naturraum, LUBW, LGL 2013 Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 10 Bestand Pflanzen Im Vorhabensraum sind 53 Bäume vorhanden. 17 dieser Bäume weisen einen Stammumfang < 80cm auf, 36 der Bäume weisen einen Stammumfang >= 80cm auf (gemessen in Höhe ei- nes Meters über dem Erdboden). Vorkommen nach Artenschutzrecht geschützter Pflanzen wurden nicht festgestellt. Baumart Stammumfang < 80cm Stammumfang ≥ 80cm Anzahl in Stück Anzahl in Stück Betula pendula 4 3 Fraxinus excelsior 1 Prunus cerasifera nigra 1 Aesculus hippocastanum 4 Acer pseudoplatanus 1 1 Corylus colurna 1 Juglans regia 1 Acer platanoides 7 Robinia pseudoacacia 2 Corylus avellana 2 Acer campestre 4 2 Quercus rubra 1 Carpinus betulus 6 4 Platanus acerifolia 1 Pinus nigra 7 17 36 Tab.: Nr. 1, Kartierung Baumbestand Die hauptsächlich dominierende Pflanzengesellschaft in Karlsruhe, welche sich als Endstadi- um einstellen würde, wenn jegliche menschliche Einflüsse ausbleiben würden, wird in der Karte der „Potentiell natürlichen Vegetation“ (Baden-Württembergs, 1974) großräumig als Buchen-Eichenwald beschrieben. In Teilen der östlichen Stadtgebiete würden Eichen- Hainbuchen-Mischwälder sowie in Auenlagen, Auwälder, der sogenannte Traubenkirschen- Erlen-Eschen-Auwald. Durch die Beeinflussung der oben genannten Kinzig-Murg-Rinne erge- ben sich folgende wichtige Bäume: Wichtige Bäume (potentiell natürliche Vegetation) der Kinzig-Murg-Rinne:       Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 11 Bestand Tiere Eine Betroffenheit geschützter Insekten, Reptilien oder Säugetiere kann aufgrund von Habi- tatsstrukturanalysen (vgl. auch Ausführungen unter "Habitat") und sodann erfolgten Bege- hung ausgeschlossen werden. Insbesondere wurden Baumhöhlen für Fledermäuse im Baumbestand nicht vorgefunden (vgl. auch Ausführungen unter "Habitat"). Näher vertiefend zu erheben war aufgrund der og. Vorprüfung letztlich damit nur die Avi- Fauna. Im Rahmen der im Frühjahr 2013 und 2014 deshalb durchgeführten Kartierungen zur Avifauna konnten am 01.05.13, 13.06.13 und am 17.05.14 die unter Anhang 1 gelisteten Arten und Brutstätten nachgewiesen werden. Bei den beiden Kartierungen in 2013 wurden ausschließlich weit verbreitete Arten vorgefunden. In einer weiteren Kartierung in 2014 wurde nochmals überprüft, ob zusätzlich zu diesen weit verbreiteten Arten auch Risikoarten (streng geschützte Arten nach §7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) im Baufeld anzutreffen sind. Die Kartierungsergebnisse in 2014 wiesen jedoch keine weiteren Arten auf. Bei der Kartierung in 2014 wurden sogar weniger Arten vorgefunden wie im Jahr 2013. Dies könnte sowohl an dem Zeitpunkt, wie an den bereits im Randbereich durchgeführten Baustellenarbeiten gele- gen haben. Eine Betroffenheit von streng geschützten Arten kann somit ausgeschlossen werden. Habitat Die parkähnliche Struktur des Bestandgeländes weist gemähte Wiesenflächen und in den Randbereichen den bereits beschriebenen Baumbestand auf. In dem jungen Baumbestand wurden bei den durchgeführten Kartierungen keine Bruthöhlen, bzw. Höhlenbildungen auf- gefunden. Es konnten somit keine Winter- oder Sommerquartiere für Fledermäuse nachge- wiesen werden. Hierfür scheinen die Bäume noch zu jung zu sein. Die umliegenden Baustel- len beeinträchtigen das Gelände stark. Es sind keine wertvollen Habitatstrukturen vor Ort vorzufinden. Die innerörtliche Lage, die damit verbundene intensivere Pflege und die an- grenzende Bebauung reduzieren ebenfalls die Wertigkeit. Vorbelastungen Vorbelastungen für das Schutzgut Pflanzen und Tiere bestehen durch Versiegelung und Überbauung durch Gebäude und Erschließungsflächen des bestehenden Wohngebietes, so- wie dessen damit verbundene Lärm- und Lichtbelastung (siehe Habitat). 3.5. Schutzgut Klima Bestand und Vorbelastung Mit 10,7 °C Jahresmitteltemperatur und 1691,4 Stunden Sonne ist Karlsruhe einer der wärmsten und sonnigsten Städte Deutschlands. Die geschützte Lage im Oberrheingraben hat zur Folge, dass in Karlsruhe im Sommer oft eine drückende Schwüle herrscht. Die Winter in Karlsruhe sind meist mild und oft durch den für das Rheintal typischen Hochnebel geprägt. Im langjährigen Mittel hat Karlsruhe 17,1 Eistage pro Jahr. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 12 Vorbelastungen sind durch das bestehende Siedlungsgebiet mit dessen Erschließung gege- ben. Die Darstellung der Bestandssituation ist im Rahmen der Tragfähigkeitsstudien zum Flächen- nutzungsplan durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe beauftragt worden. Im Ergebnis ist die bioklimatische Belastung im Plangebiet als „mittel“ eingestuft worden. Entlang der Haid-und-Neu-Straße und des Ostrings bestehen Belastungen durch NO2 Immissionen. Kalt- luftentstehungsgebiete von mittlerer Bedeutung bestehen nordwestlich des Plangebietes im Bereich des Hauptfriedhofs. Die Wiederbebauung des Plangebietes greift nicht in die Kalt- luftleitbahnen ein – siehe folgende Abbildung. Abb. 4: Ökologische Tragfähigkeitsstudien – hier Thema Klimafunktionskarte, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover, Dezember 2010, o.M. Hauptfriedhof Plangebiet Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 13 Abb. 5: Ökologische Tragfähigkeitsstudien – hier Legende zur Klimafunktionskarte, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover, Dezember 2010, o.M. Durch die Änderung des BauGB sind die neu verankerten Planungsleitsätze in § 1a (5) zu Kli- maschutz und Klimaanpassung in der Abwägung stärker als bisher zu berücksichtigen. Karlsruhe greift das Thema beispielsweise im Rahmen seiner „Anpassungsstrategie an den Klimawandel – Bestandsaufnahme und Strategie für die Stadt Karlsruhe“, März 2013 http://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/klimaschutz/klimafolgen.de), mit dem Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (http://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/klimaanpassung) im Forschungsprojekt „KLI- MOPASS“ des Landes auf und spielt somit eine gewisse Vorreiterrolle beim Thema "Anpas- sung". Die Umsetzung der Anpassungsstrategie bedeutet in Bezug auf die Stadtplanung mittelfristig stadtklimatische Aspekte mit Auswirkungen auf das lokale Klima im Planungsprozess syste- matisch zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollen Leitbahnen für Kalt- und Frischluft offen gehalten werden. Den Quartieren sollen ausreichend große Grünflächen zugeordnet, sowie Bäume als Schattenspender berücksichtigt werden. Weiterhin wird angeregt Gebäudetypo- logien zu entwickeln, die grüngeprägte Abstandsflächen ermöglichen und die erforderliche Baumasse eher über höhere Gebäudetypologien erreichen. Die klimagerechte Baulandent- wicklung beinhaltet auch Bodennutzungsentscheidungen, die Auswirkungen auf die Ziele des Klimaschutzes haben. Beispielsweise die Umsetzung kompakter und energieeffizienter Sied- lungsformen zur Verringerung des Energiebedarfs, die Steigerung der Energieeffizienz z.B. durch Kraft-Wärme-Koppelung oder die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 14 Die hier geplante Bebauung greift mehrere dieser Ansätze auf. Über die Höhe der Gebäude mit 4 – 7 Geschossen werden die Baumassen gebündelt, so dass kräftige Grünflächen zwi- schen den Gebäuden und in den Hofbereichen entstehen die auch mit Bäumen bepflanzt, als Spiel- und Aufenthaltsbereiche gestaltet und von den Bewohnern genutzt werden können. Plätze und Wege sind so angelegt, dass Bäume und auch die Gebäude in den Sommermona- ten für eine Teilbeschattung sorgen. Die helle Farbgebung der Gebäude nutzt den Albedo- Effekt und verringert durch die höhere Reflektion so die lokale Aufheizung in den Sommer- monaten. Weiterhin ist vorgesehen die Dachflächen der Wohngebäude und der Nebenge- bäude mindestens extensiv zu begrünen. Die Dachfläche des Lebensmittelmarktes erhält eine reliefartige Begrünung mit wechselnden Aufbauhöhen zwischen 8 und 20 cm. Auch das leistet einen Beitrag zur Vermeidung bzw. Minimierung von sogenannten Wärmeinseleffek- ten in der Stadt. Das Niederschlagswasser wird weitgehend über die belebte Oberboden- schicht im Plangebiet versickert werden. Entsprechende Mulden-Rigolensysteme sind vorge- sehen. Dies trägt dazu bei nach Starkregenereignissen die Abflussspitzen zu verzögern und die bestehenden Kanalsysteme zu entlasten. Auch dies ist ein wichtiger Beitrag für die Klimaanpassung. Heute tragen die bestehenden 53 Bäume zu einer Verschattung der Flächen bei. Aufgrund der Überbauung und der geplanten Tiefgaragen kann nur ein kleiner Teil dieser Bäume er- halten werden. Bereits in der Baumschutzsatzung der Stadt ist verankert, dass Bäume ab einem bestimmten Stammumfang bei Fällung 1:1 zu ersetzen sind. Von den 53 Bäumen fal- len insgesamt 36 unter die Regelung der Baumschutzsatzung. Der Freiflächengestaltungsplan zeigt auf, dass etwa 50 Bäume nach Abschluss der Baumaßnahme gepflanzt werden können. Davon sind 41 als verbindliche Pflanzfestsetzungen in den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan aufgenommen worden. Außerdem werden in den textlichen Festsetzungen Mindestan- forderungen für die Substratstärke auf der Tiefgarage bestimmt (Erdüberdeckung von min- destsens 70 cm), so dass sich die Bäume trotz der Unterbauung entwickeln können. Bei der Anordnung der Bäume ist darauf geachtet worden die Fußwege im Quartier und die Hofflä- chen mit den Spielbereichen zu beschatten. Die Gebäude werden im KFW70-Standard gemäß EnEV 2014 errichtet. Der Gebäudekomplex wird an das bestehende Nahwärmenetz der Volkswohnung angeschlossen. Dieses Nahwär- menetz ist Teil des städtischen Fernwärmenetzes „Rintheimer Feld“. Nach Umsetzung aller Maßnahmen sind keine Beeinträchtigungen für das lokale Klima zu erwarten. 3.6. Schutzgut Landschaftsbild Bestand und Vorbelastung Der Vorhabensraum im Stadtteil Rintheim ist umgeben von Bebauung. Östlich des Vorha- bensraumes besteht eine heterogene Wohnbebauung, deren Erschließung und Gartenflä- chen durch Bestandsgehölze geprägt sind. Nördlich des Vohabensraumes besteht mehrstö- ckige Wohnbebauung. Prägend für den Vorhabensbereich ist die Erschließung über die Mannheimer Straße und die Haid-und-Neu-Straße. Der Vorhabensraum selbst wirkt park- ähnlich, es sind über 50 Bestandsbäume vorhanden. Vorbelastungen für das Landschaftsbild bestehen vor allem in Form der bestehenden Be- bauung und deren Erschließung. Die großzügigen Gartenflächen besitzen zudem unter- schiedliche Qualitäten. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 15 3.7. Schutzgut Kultur und Sachgüter Bestand Kultur- und Sachgüter sind von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen. Sollten im Zuge von Erdarbeiten wider Erwarten entsprechende Funde gemacht werden, ist das Regierungs- präsidium Karlsruhe, Ref. Denkmalpflege, Fachbereich Archäologische Denkmalpflege, un- verzüglich zu benachrichtigen. Auf § 20 DSchG wird verwiesen. 4. Prognose Bodenversiegelung Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine freizugängliche Brachfläche, die zurzeit weitge- hend unversiegelte Oberflächen (versiegelte Fläche ca. 17,42 %, Tiefgaragenzufahrt, Park- plätze, Wege) aufweist. Der Boden ist jedoch durch die ehemals bauliche Nutzung bereits stark überformt und verdichtet. Altlastenverdachtsflächen sind nicht bekannt. Das Gebiet ist im Grunde eben. Es bestehen jedoch vier längliche Mulden, die durch den Abriss der Gebäu- dezeilen entstanden sind und die Lage der ehemaligen Wohngebäude markieren. Abb. 6: Plangebiet Blickrichtung West Abb. 7: Plangebiet Blickrichtung Ost Die Bauzeilen sind durch baumbestandene Wiesenflächen gegliedert worden. Die Bäume sind noch vorhanden und weisen heute einen fast parkartigen Charakter auf. Gesamtfläche ca. 1,32 ha 100,00% Derzeitige Versiegelung ca. 0,23 ha 17,42% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versie- gelte Fläche ca. 0,93 ha 70,45% Tab.: Nr. 2, Bodenversiegelung Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 16 Durch den Bebauungsplan Forststraße 9-21a ist eine maximale Versiegelung von 0,93 ha möglich (70,45%). Im Verhältnis zum Bestand (ca. 0,23 ha, 17,42%) wird bei der Umsetzung der maximal zulässigen versiegelten Fläche ca. 0,70 ha zusätzlich versiegelt. Baumbestand Im Vorhabensraum sind 53 Bäume vorhanden. 17 dieser Bäume weisen einen Stammumfang < 80cm auf, 36 der Bäume weisen einen Stammumfang >= 80cm auf (gemessen in Höhe ei- nes Meters über dem Erdboden). Siehe Tab. Nr. 2, Kartierung Baumbestand, 2.1. Bestandsaufnahme, S.10 Laut der Baumschutzordnung der Stadt Karlsruhe sind alle Bäume unter Schutz gestellt, wel- che in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 80 cm haben. Auch mehrstämmige Bäume unterstehen dieser Satzung, wenn die Summe ihrer ein- zelnen Stammumfänge in Höhe eines Meters über dem Erdboden mindestens 120 cm be- trägt. Aufgrund der weitläufigen Tiefgaragen- und Gebäudeplanung können voraussichtlich 5 Bäume gehalten werden. 35 Bäume mit einem Stammumfang >=80 und 13 Bäume mit ei- nem Stammumfang <80cm, gemessen in Höhe eines Meters über dem Erdboden werden voraussichtlich aufgrund des Bebauungsvorhabens gefällt. Wie oben bereits erwähnt können 5 Bäume erhalten bleiben (1*Betula pendula U<80cm, 2*Carpinus betulus U<80cm, 1*Juglans regia U<80cm, 1*Platanus acerifolia U>=80cm), diese fünf Bäume sind im beiliegenden Grünordnungsplan gekennzeichnet. Avifauna Im Rahmen der im Frühjahr 2013 und 2014 durchgeführten Kartierungen zur Avifauna sind die im "Anhang Avifaunistische Kartierung" gelisteten Arten nachgewiesen worden. Hierbei handelt es sich um weit verbreitete Arten. Lediglich drei Arten (Haussperling, Tür- kentaube, Girlitz) stehen auf der RL – Vorwarnliste. Bei Beachtung nachstehender Konflikt- vorgaben sind Verwirklichungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sachverständig auszuschließen. Tötungs- und Verletzungsverbote Bei Freimachung des Baugeländes außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit (d.h. Baufeldfreima- chung in der Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar) kann eine Verwirklichung ar- tenschutzrechtlicher Tötungs- und Verletzungsverbote bei der Baufeldfreimachung zuverläs- sig vermieden werden. Baubedingte Tötungen können bei Beachtung des vorstehenden Zeit- fensters durch die vollständige Beseitigung der Gehölze rechtzeitig vor Baubeginn vermieden werden. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 17 Tötungs- und Verletzungsverbote und Vogelschlag Zur Thematik Verluste durch Vogelschlag an Glasflächen bei Realisierung der laut BPlan neu entstehenden Gebäude ist fachlich folgendes festzustellen. Durch die Festsetzungen im BPlan, wonach auf größere, ungegliederte Fassaden, vor allem auch an besonders kritischen Gebäuderändern, möglichst zu verzichten oder anderenfalls Vogelschutzglas in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung zu verwenden ist, wird gewährleistet, dass bei Beachtung dieser Vorgaben keine Verbotstatbestände i.S.d. artenschutzrechtlichen Tötungs- und Ver- letzungsverbote verwirklicht werden. Sollte es vereinzelt dennoch zu Schlagopfern kommen, so bewegen sich solche wenigen Ausfälle bezüglich der zu betrachtenden Arten erkennbar im Rahmen der im fraglichen Naturraum üblicherweise gegebenen artspezifischen natürli- chen Mortalität. Der neuen Bebauung zuzurechnende signifikant erhöhte Ausfallrisiken (= Ausfälle deutlich höher als die naturgegeben übliche Verlustquote) sind sachverständig nicht zu prognostizieren. Geschützte Stätten und Schädigungs-/Zerstörungsverbote Was das Schädigungs-/Zerstörungsverbot für geschützte Stätten anbelangt, so handelt sich im Planungsbereich um Arten, bei denen das Nest alljährlich nach Beendigung der Nutzung seiner Funktion verlustig wird. Im Folgejahr bauen die Individuen jeweils neue Nester. Inso- fern besteht im artenschutzrechtlichen Sinn kein ganzjähriger Schutz für solche Nester. Bei entsprechender zeitlicher Taktung des Zugriffes (vgl. analog Vermeidung der Verwirklichung von Tötungs- und Verletzungsverboten) können Verwirklichungen des artenschutzrechtli- chen Zerstörungsverbotes zuverlässig vermieden werden. Was die Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionalität für die betroffenen Arten im für die Individuen relevanten räum- liche Zusammenhang anbelangt, so bedarf es keiner vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, um den Verlust von -wenn auch nur temporär geschützten- Strukturen -vorübergehend oder dauerhaft- zu kompensieren, bis die vorgesehenen Nachpflanzungen ganz oder teilweise ausreichend Ersatzstrukturen bieten. Dies ist -unbeschadet des lediglich temporären rechtli- chen Schutzes- auch fachlich nicht erforderlich, weil das räumlichen Umfeld ausreichend reichhaltig strukturiert ist, dass die eher wenigen vom Vorhaben (teils zudem nur temporär betroffenen) Individuen unschwer anderweitig ausreichend Brutgelegenheit finden können (vgl. z.B. reichhaltige Strukturen im nahen Hauptfriedhof, Straßen- und Hausgärtenbegleit- grün im Umfeld etc. siehe zugleich auch Kapitel 5.4 Ausgleichsmaßnahmen). Bei Durchführung der Planung: Um die vorgeschriebenen Parkplätze zu den Gebäuden auf dem Gelände unterzubringen, ist eine Tiefgarage geplant. Das Plangebiet ist ca. 1,3 ha groß, die Tiefgarage erstreckt sich als Riegel von Ost nach West über weite Teile des Vorhabensraumes. Aus diesem Grund können bei Durchführung der Planungen voraussichtlich 48 Bestandbäume nicht gehalten werden. Durch die Anlage von Innenhöfen mit Baumstandorten soll der durch die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe unter Schutz gestellte Baumbestand 1:1 ersetzt werden. Zusätzlich ist eine extensive Dachbegrünung auf einer Dachfläche von ca. 2900 qm geplant. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 18 Bei Nichtdurchführung der Planung: Wie bereits oben beschrieben war das Gelände bereits bebaut, es bestehen vier längliche Mulden, die durch den Abriss der Gebäudezeilen entstanden sind und die Lage der ehemali- gen Wohngebäude markieren. Das Gelände weist mit dem Baumbestand und den Nutzra- senflächen einen parkähnlichen Charakter auf. Aufgrund der Pflege des Rasens (mehrmalige Mad pro Jahr) wird sich hier der Umweltzustand kaum weiterentwickeln. Der teilweise standortgerechte Baumbestand bietet vor allem der Avifauna Lebensräume. 5. Maßnahmen Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen Unter Vermeidung (V) sind alle Handlungen zu verstehen, die darauf abzielen, Beeinträchti- gungen überhaupt nicht entstehen zu lassen (LANA, 1996). Das Vermeidungsgebot ist das erste und wichtigste Regelungsprinzip der Eingriffsregelung. Die Pflicht, vermeidbare Beein- trächtigungen zu unterlassen, ist bei jedem eingriffsrelevanten Vorhaben bzw. bei jeder ein- griffsrelevanten Maßnahme und Handlung zu berücksichtigen. Unter Minimierung (M) sind alle Handlungen zu verstehen, die darauf abzielen ein Vorhaben planerisch und technisch so zu optimieren, dass die möglichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben weitestgehend minimiert werden. Die teilweise Vermeidung von Beeinträchtigun- gen wird auch als Minimierung bezeichnet (LANA, 1996). Nachfolgend werden die empfohlenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen formu- liert und auf die betroffenen Schutzgüter bezogen: V 1: Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden (§ 1a BauGB) - Die Bauabwicklung (z.B. Baustelleneinrichtung, Zwischenlager) sollte ausschließlich von bereits überbauten, versiegelten Flächen oder aber von Flächen, die im Zuge der späteren Überbauung sowieso in Anspruch genommen werden, erfolgen. Somit bleibt auch das natürliche Retentionsvermögen der Flächen erhalten. Betroffene Schutzgüter: Boden, Wasser M 1: Schutz des Bodens (§ 202 BauGB) - Soweit möglich Wiederverwendung von überschüssigem Erdaushub innerhalb des Plangebiets. - Separate Abtragung von Oberboden und kulturfähigem Bodenmaterial, sachgerechte Lagerung unter Verwendung von leichtem Gerät (vgl. DIN 18320). - Der abgeschobene Oberboden ist abseits vom Baubetrieb zwischenzulagern und bis zu seinem Einbau zu pflegen (vgl. DIN 18915). Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 19 - Der abgeschobene Oberboden ist vorwiegend für die Grünflächen und Gehölzpflanzungen innerhalb des Baugebietes zu verwenden. - Flächensparende Ablagerung von Baustoffen und Aufschüttungen. - Vermeiden der Minderung von Deckschichten und Bodenverdichtungen, gerade wegen der hohen Bedeutung der Jungen Talfüllungen hinsichtlich der Grundwasserneubildungsrate. - Sicherstellung des sach- und fachgerechten Umganges mit umweltgefährdenden Stoffen, z.B. Öl, Benzin etc. während und nach der Bauphase. Betroffene Schutzgüter: Boden, Wasser M 2: Verwendung wasserdurchlässiger Beläge (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). - Weitgehend wasserdurchlässige Gestaltung der Belagsflächen (z.B. Wege, Parkplätze, Fußwege). Empfohlene Belagsarten: Rasengittersteine, Schotterrasen, Porenpflaster oder z.B. Beläge mit AquaDrain Betroffene Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima / Luft (vor allem Rasengittersteine und Schotterrasen wirken sich positiv auf das Mikroklima aus) M 3: Beleuchtungsanlagen - Zur Beleuchtung sind Natrium-Druckdampflampen (oder andere insektenverträgliche Leuchtmittel z.B. LED-Technik) zu verwenden. Betroffene Schutzgüter: Tiere (und Pflanzen) M 4: Pflanzung von Standortgerechten Gehölzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB i.v.m § 9 Abs. 1a BauGB) - Innerhalb des Plangebiets müssen 36 standortgerechte Bäume gepflanzt werden um einen 1:1 Ausgleich für die nach Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe geschützten Bäume leisten zu können. Im Grünordnungsplan (siehe Anhang, Plannummer: PS_1741_FR_002) werden die Neupflanzungen dargestellt. Es werden 36 Bäume neu gepflanzt, es sind ausschließlich Arten aus der im Anhang aufgeführten Liste zu pflanzen (Pflanzenliste 1). Die Pflanzstandorte sind den Planzeichnungen zu entnehmen und können, um bis zu 5m im Zuge der Ausführung versetzt werden. - Eingriffe in Gehölze sind möglichst zu minimieren. Baumfällungen dürfen nur außerhalb der Vegetationsperiode durchgeführt werden. - Bei anzupflanzenden Bäumen ist lediglich Hochstammware der Art zu verwenden. Zuchtformen wie Pyramiden- oder Kugelformen oder spezielle, wiederstandsfähige Züchtungen und Kreuzungen werden abgelehnt. - Für die außerhalb der Tiefgarage zu pflanzenden Bäume sind offene Baumscheiben von mind. 10 m² vorzusehen und eine mit Substrat nach FLL zu verfüllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m³ Größe, mit einer Tiefe von 1,50 m. Eine teilweise Überbauung der offenen Baumscheibe ist möglich, wenn der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube mit verdichtbarem Baumsubstrat verfüllt Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 20 wird. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich Belüftungsrohre vorzusehen. - Im Traufbereich der Bäume plus 1,5 m sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen unzulässig. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichartiger Laubbaum zu pflanzen. Betroffene Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima / Luft, Pflanzen / Tiere, Orts- / Landschaftsbild, Mensch / Erholung M 5: Extensive Dachbegrünung auf Flachdächern (§ 74 Abs. 1 Nr.1 LBO) - Oben genannte bauliche Anlagen sind extensiv zu begrünen. Ausgleich der Nachteiligen Auswirkungen Ausgleich Baumbestand Nach Kartierung des Baumbestands im Oktober 2013 und anhand der Vermesserangaben sind 36 Bäume durch die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe unter Schutz gestellt. Ein Platanus acerifolia mit Stammumfang >80cm kann gehalten werden. Somit können 35 Bäu- me mit einem Stammumfang >=80 cm, und 13 Bäume mit einem Stammumfang <80cm auf- grund der baulichen Vorhaben nicht gehalten werden. Laut der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe müssen Bäume mit einem Stammumfang >=80cm durch Neupflanzungen ersetzt werden. Es werden 41 Bäume neu gepflanzt (siehe Grünordnungsplan, Plannummer PS_1741_FR_002). Die unter Schutz gestellten Bäume werden 1:1 nach Pflanzenliste 1 (siehe Anhang) ersetzt, 6 zusätzliche Bäume werden gepflanzt. Zusätzlicher Ausgleich Auf allen geplanten Dächern (alle geplanten Dächer sind Flachdächer) soll auf einer Fläche von ca. 2.900 qm extensive Dachbegrünungen etabliert werden. Durch die extensive Dach- begrünung sollen neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt gestaltet werden, das Stadtklima wird verbessert. Die extensive Dachbegrünung wirkt sich zusätzlich positiv auf den Wasserhaushalt aus und trägt somit zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Nebengebäude: extensive Begrünung, mit Substratteppichen oder Substratmatten, Sub- strathöhe ca. 6-8 cm In der folgenden Pflanzenliste sind geeignete Arten und Sorten benannt. Die genannten Ar- ten sind alle zu pflanzen. Pflanzenliste extensive Dachbegrünung: Sedum album als Art und in Sorten -Art -`Coral Carpet` -`Murale` Weißer Mauerpfeffer Sedum (Hylotelephium) cauticola September-Fetthenne Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 21 Sedum floriferum (Phedimus florife- rus)`Weihenstephan Gold` Weihenstephaner Fetthenne Sedum kamtschaticum (Phedimus kamttschaticus) Kamtschatka-Fetthenne Sedum reflexum Tripmadam Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Sedum spurium (Phedimus spurius) in Sorten: -`Album Superbum` -`Fuldaglut` -`Roseum Superbum` -`Splendens` -`Variegatum` Kaukasus Fetthenne Zusätzlich geeignete Arten: Mittagsblumen-Delosperma Delosperma cooperi Delosperma congestum `Golden Nugget` Delosperma nubigenum Delosperma sutherlandii Tab.: Nr. 3, Pflanzenliste extensive Dachbegrünung Wohngebäude: extensive Begrünung, Dicke der Substratschicht mindestens 10 cm, zusätz- lich zur separaten Dränschicht, die Arten und Sorten der Pflanzenliste extensive Dachbegrü- nung sind geeignet. Die Dachfläche der eingeschossigen Teile des Gewerbebaus: extensive Begrünung, Dicke der Substratschicht ca. 8-20 cm. Die Substrate sind leicht modelliert, unregelmäßig und unter- schiedlich hoch aufzubringen. Die Modellierung ist durch Äste und Steine zu ergänzen. Folgende Substrate sind zu verwenden: -sandig lehmiger Kies -Sand -Kies -Sand, Kies -Oberboden Es ist eine möglichst vielfältige Saatenmischung zu verwenden, folgende Arten sind geeignet. Die Saatenmischung sollte ca. 60% Kräuteranteil und 40% Gräseranteil enthalten. Pflanzenliste extensive Dachbegrünung Modellierung: Kräuteranteil ca. 60% Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färberkamille Anthyllis vulneraria Echter Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Centaurea jacea Wiesen Flockenblume Dianthus armeria Raue Nelke Dianthus carthusianorum Mittagsblumen-Delosperma Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf Euphorbia cyparissas Zypressen Wolfsmilch Helianthemum nummularium Gelbes Sonnenröschen Helichrysum arenarium Strand-Strohblume Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 22 Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasiona montana Berg-Sandglöckchen Linum perenne Ausdauernder Lein Potentilla tabernaemontani Frühlings-Fingerkraut Prueilla grandiflora Großblütige Braunelle Scabiosa columbaria Trauben-Scabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weiße Fetthenne Sedum sexangularia Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Laimkraut Silene vulgaris Traubenkropf Leimkraut Thymus pulegioides Breitblättriger Thymian Veronica teucrium Großer Ehrenpreis Gräser ca. 40% Briza media Mittleres Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Corynephorus canescens Silbergras Festuca guestfalica Schaf – Schwingel Koeleria glauca Blaues Schillergras Phleum phleoeides Steppen-Lieschgras Tab.: Nr. 4, Pflanzenliste extensive Dachbegrünung Autochthone Pflanzung Für Gehölzanpflanzungen, Dachbegrünungen und Wiesenansaaten ist zertifiziertes Pflanz- und Saatgut aus dem Herkunftsgebiet 6 unter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwenden. Bei Lieferengpässen für das Herkunftsgebiet 6 sind die Pflanzenlisten den Lieferangeboten anzupassen oder es ist bei den Gehölzpflanzungen auf vergleichbare Forstware auszuweichen. Sollte auch diese nicht verfügbar sein, sind Abwei- chungen von den Pflanzenlisten nur nach Rücksprache mit dem städtischen Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie vorzunehmen. Modellierung: Durch die Strukturvielfalt der Modellierung werden verschiedene Lebensräume geschaffen. 6. Alternativen Aufgrund des geringen Platzangebotes im Vorhabensraum wurde von der Prüfung von Alter- nativen abgesehen. Für die Interessen des Umweltschutzes ist es erstrebenswert möglichst viele Baumstandorte realisieren zu können. Jedoch nimmt die Tiefgarage weite Teile des Vorhabensraumes ein. Der maximale Versiegelungsgrad liegt bei ca. 70,45%. Aus diesem Grund sind weitere Baumstandorte nahezu unmöglich. 7. Zusätzliche Angaben Allgemein verständliche Zusammenfassung Bei dem Bebauungsplan Forststraße 9-21a handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 23 festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. Im Zuge des Umweltreports wird kein quantitativer Ausgleichsbedarf ermittelt. Es werden jedoch übergeordnete Vorgaben zur Vermeidung und Verminderung von mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen aufgenommen und deren Vermeidung und Minimierung entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt. Dies betrifft gleichermaßen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in Form eines Pflanzge- bots Eingang in den Bebauungsplan finden. Der Ausgleichsumfang wurde zusammen mit den Vertretern der Stadt Karlsruhe festgelegt. Die nach Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe unter Schutz gestellten Bäume (36 Stück), werden durch Neupflanzungen im Vorhabensraum ausgeglichen (41 Stück). Die Flachdächer werden auf ca. 2900 qm extensiv begrünt. Monitoring Der Erfolg der Funktionalität der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen hängt wesentlich von deren konsequenter Umsetzung ab. Um eventuellen Defiziten der auf- gestellten Umweltziele rechtzeitig entgegenwirken zu können, ist deshalb eine regelmäßige Kontrolle ihrer Entwicklungsstände erforderlich. Gegebenenfalls müssen zusätzliche, den Defiziten entgegensteuernde Maßnahmen eingeleitet werden. Die Umsetzung der Maß- nahmen ist dementsprechend regelmäßig zu prüfen. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 24 Quellen BAUGESETZBUCH (BAUGB) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG 2004 (BGBI. I S. 2414), ZULETZT GE- ÄNDERT DURCH GESETZ VOM 11.06.2013 (BGBL. I S. 1548) M.W.V. 21.06.2013, 20.09.2013 BZW. 20.12.2013 BAUNUTZUNGSVERORDNUNG, VERORDNUNG ÜBER DIE BAULICHE NUTZUNG DER GRUNDSTÜCKE (BAUNUTZUNGSVERORDNUNG - BAUNVO), IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 23. JANUAR 1990 (BGBL.1 S. 132), ZULETZT GEÄNDERT DURCH ART. 2 G VOM 11. JUNI 2013 (BGBL. I S. 1548, 1551 F.) BUND/LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT „NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND ERHOLUNG“; METHODIK DER EINGRIFFSREGELUNG III (LANA, 1996) BUND/LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT „NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND ERHOLUNG“; METHODIK DER EINGRIFFSREGELUNG III (LANA, 1996) FLÄCHENNUTZUNGSPLAN (2010 DES NACHBARSCHAFTSVERBANDES KARLSRUHE - 2. AKTUALISIERUNG) GEBIETSHEIMISCHE GEHÖLZE IN BADEN-WÜRTTEMBERG, -DAS RICHTIGE GRÜN AM RICHTIGEN ORT-, LFU (KARLSRUHE, 2002) LUBW, ONLINE DATEN- UND KARTENSERVICE; ( 01/2014) NATURSCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG (GESETZ ZUM SCHUTZ DER NATUR, ZUR PFLEGE DER LANDSCHAFT UND ÜBER DIE ERHOLUNGSVORSORGE IN DER FREIEN LANDSCHAFT, NATSCHG - BW), ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 13.12.2005 (GBL. S. 745, BER. 2006 S. 319), IN KRAFT GETRETEN AM 01.01.2006, ZULETZT GEÄN- DERT DURCH GESETZ VOM 03.12.2013 (GBL. S. 449) M.W.V. 01.01.2014 Karten LUBW, DATEN- UND KARTENSERVICE; (KARLSRUHE, 11/2012) POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION, M: 1/600 000, LFU BADEN-WÜRTTEMBERG; TH. MÜLLER, E.OBERDORFER, 1974) NATURRÄUMLICHE GEGEBENHEITEN, NATURRAUM, LUBW, LGL 2013 ÖKOLOGISCHE TRAGFÄHIGKEITSSTUDIEN – HIER THEMA KLIMAFUNKTIONSKARTE, GEO-NET UMWELTCONSUL- TING GMBH, HANNOVER, DEZEMBER 2010, O.M. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 25 Pflanzenlisten Pflanzenliste Nr. 1: Großkronige Bäume: Es sind Gehölze autochthoner Herkunft zu pflanzen, die zur heutigen potentiell natürlichen Vegetation der Kinzig-Murg-Rinne gehören. Mittelkronige Bäume: Als mittelkronige Bäume sind auch Zuchtformen und Arten anderer Herkunft zugelassen, um den räumlich beengten Verhältnissen gerecht zu werden. Pflege: über 15 Jahre hinweg alle 3 Jahre einen Überwachungsschnitt. Fraxinus excelsior Esche (großkronig) Quercus robur Stieleiche (großkronig) Tilia cordata Winterlinde (großkronig) Mittel- bis kleinkronige Bäume Acer campestre Feld-Ahorn (klein- mittelkronig) Aesculus x carnea Rotblühende Rosskastanie (mittelkronig) Carpinus betulus Hainbuche (mittelkronig) Prunus avium Vogelkirsche (mittelkronig) Sorbus aria Echte Mehlbeere (klein-mittelkronig) Sorbus aucuparia Vogelbeere / Eberesche (klein-mittelkronig) Sorbus torminalis Elsbeere (klein-mittelkronig) Dachbegrünung: Bei Dachbegrünungen und Wiesenansaaten ist zertifiziertes Pflanz- und Saatgut aus dem Herkunftsgebiet 6 unter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwenden. Bei Lieferengpässen für das Herkunftsgebiet 6 sind die Pflanzenlisten den Liefer- angeboten anzupassen. Sollte auch diese nicht verfügbar sein, sind Abweichungen von den Pflanzenlisten nur nach Rücksprache mit dem städtischen Umwelt- und Arbeitsschutz, Fach- bereich Ökologie vorzunehmen Zur Reduzierung der Abwasserspitzen sind sämtliche Flachdächer zu begrünen. Dabei sind die Dicken der Substratschichten sowie die Ansaaten wie folgt festgesetzt: Nebengebäude: extensive Begrünung, mit Substratteppichen oder Substratmatten, Substat- höhe ca. 6-8cm Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 26 In der folgenden Pflanzenliste sind geeignete Arten und Sorten benannt. Die genannten Ar- ten sind alle zu pflanzen. Pflanzenliste extensive Dachbegrünung: Sedum album als Art und in Sorten -Art -`Coral Carpet` -`Murale` Weißer Mauerpfeffer Sedum (Hylotelephium) cauticola September-Fetthenne Sedum floriferum (Phedimus florife- rus)`Weihenstephan Gold` Weihenstephaner Fetthenne Sedum kamtschaticum (Phedimus kamttschati- cus) Kamtschatka-Fetthenne Sedum reflexum Tripmadam Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Sedum spurium (Phedimus spurius) in Sorten: -`Album Superbum` -`Fuldaglut` -`Roseum Superbum` -`Splendens` -`Variegatum` Kaukasus Fetthenne Zusätzlich geeignete Arten: Mittagsblumen-Delosperma Delosperma cooperi Delosperma congestum `Golden Nugget` Delosperma nubigenum Delosperma sutherlandii Wohngebäude: extensive Begrünung, Dicke der Substratschicht mindestens 10 cm, hinzu kommt eine separate Drainschicht, die Arten und Sorten der Pflanzenliste extensive Dachbe- grünung sind geeignet. Die Dachfläche der eingeschossigen Teile des Gewerbebaus: extensive Begrünung, Dicke der Substratschicht ca. 8-20 cm.Die Substrate sind leicht modelliert, unregelmäßig und un- terschiedlich hoch aufzubringen. Folgende Substrate sind geeignet: -sandig lehmiger Kies -Sand -Kies -Sand, Kies -Oberboden Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 27 Es ist eine, möglichst vielfältige, Saatenmischen zu verwenden, folgende Arten sind geeignet. Die Saatenmischung sollte ca. 60% Kräuteranteil und 40% Gräseranteil enthalten sein. Pflanzenliste extensive Dachbegrünung Modellierung: Kräuteranteil ca. 60% Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färberkamille Anthyllis vulneraria Echter Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Centaurea jacea Wiesen Flockenblume Dianthus armeria Raue Nelke Dianthus carthusianorum Mittagsblumen-Delosperma Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf Euphorbia cyparissas Zypressen Wolfsmilch Helianthemum nummularium Gelbes Sonnenröschen Helichrysum arenarium Strand-Strohblume Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasiona montana Berg-Sandglöckchen Linum perenne Ausdauernder Lein Potentilla tabernaemontani Frühlings-Fingerkraut Prueilla grandiflora Großblütige Braunelle Scabiosa columbaria Trauben-Scabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weiße Fetthenne Sedum sexangularia Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Laimkraut Silene vulgaris Traubenkropf Leimkraut Thymus pulegioides Breitblättriger Thymian Veronica teucrium Großer Ehrenpreis Gräser ca. 40% Briza media Mittleres Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Corynephorus canescens Silbergras Festuca guestfalica Schaf – Schwingel Koeleria glauca Blaues Schillergras Phleum phleoeides Steppen-Lieschgras Durch die Strukturvielfalt der Modellierung werden verschiedene Lebensräume geschaffen. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 28 Avifaunistische Kartierung KA-Rintheim Begehungen: 1.5.2013,13.6.2013, 17.05.2014 Bearbeiter: M. Sindt BV: Brutvorkommen, , NG: Nahrungsgast, DZ: Durchzügler, W: Wintergast Art RL BW Vogelschutz- richtlinie Anhang I Vogelschutz- richtlinie Art. 1 § 7(2) BNatSchG Nr.13 & 14 Bemerkungen Vögel Amsel (Turdus merula) X Besonders geschützt BV Bachstelze (Motacilla alba) X Besonders geschützt BV Gebäude Blaumeise (Parus caeruleus ) X Besonders geschützt BV Buchfink (Fringilla coelebs) X Besonders geschützt Bv Dohle (Coloeus monedula) 3 X Besonders geschützt überfliegend Girlitz (Serinus serinus) V X Besonders geschützt BV Grünfink (Carduelis chloris) X Besonders geschützt BV Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) X Besonders geschützt BV Haussperling (Passer domesticus) V X Besonders geschützt BV Kohlmeise (Parus major) X Besonders geschützt BV Mauersegler (Apus apus) V X Besonders geschützt BV an Gebäu- den Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) X Besonders geschützt X Rabenkrähe (Corvus corone) X Besonders geschützt NG Star (Sturnus vulgaris) V X Besonders geschützt NG Stieglitz (Carduelis carduelis) X Besonders geschützt BV Türkentaube (Streptopelia decaocto) V X Besonders geschützt BV

  • 2.0 Bestandsplan-Bäume
    Extrahierter Text

    Grenze des Geltungbereichs des Bebauungsplans /DXEJHK|O]%HVWDQG 1DGHOJHK|O]%HVWDQG LEGENDE Baugrenze Tiefgarage N Auftraggeber Postfach 11 14 61; 76064 Karlsruhe PROJEKT 1741 Vorhabenbezogener Bebauungsplan )RUVWVWUD‰HD.DUOVUXKH5LQWKHLP Plannr. PS_1741_BPL_004 Format: A3 quer Masstab: 1:750 bQGHUXQJ3ODQQXPPHU - Volkswohnung GmbH %HVWDQGVSODQ%lXPH in der Fassung vom 03.03.15 Planer/Datum: db 03.03.15 *HSUIW'DWXP - Genehmigt/Datum: - LANDSCHAFTSARCHITEKT %UHLWOHVWUD‰HhEHUOLQJHQ7HO)D[ Karlsruhe, den 31.03.14; Fassung vom 03.03.2015

  • 2.1_Grünordnungsplan
    Extrahierter Text

    N BAUHERR Postfach 11 14 61; 76064 Karlsruhe PROJEKT 1741 Vorhabenbezogener Bebauungsplan )RUVWVWUD‰HD.DUOVUXKH5LQWKHLP Plannr. PS_1741_BPL_004 Format: A3 quer Masstab: 1:750 bQGHUXQJ3ODQQXPPHU - Volkswohnung GmbH *UQRUGQXQJVSODQ Planer/Datum: db/ 03.03.15 *HSUIW'DWXP - Genehmigt/Datum: - LANDSCHAFTSARCHITEKT %UHLWOHVWUD‰HhEHUOLQJHQ7HO)D[ Grenze des Geltungbereichs des Bebauungsplans LEGENDE Baugrenze Tiefgarage *HK|O] Ersatzpflanzung %HVWDQGVJHK|O] Karlsruhe, den 301.03.14; Fassung vom 03.03.2015 in der Fassung vom 03.03.2015

  • 3.1_Übersichtsplan
    Extrahierter Text

    N Auftraggeber Postfach 11 14 61; 76064 Karlsruhe PROJEKT 1741 Vorhabenbezogener Bebauungsplan )RUVWVWUD‰HD.DUOVUXKH5LQWKHLP Plannr. PS_1741_BPL_004 Format: A4 hoch Masstab: o.M. bQGHUXQJ3ODQQXPPHU - Volkswohnung GmbH hEHUVLFKWSODQ in der Fassung vom 03.03.15 Planer/Datum: ge 03.03.15 *HSUIW'DWXP - Genehmigt/Datum: - LANDSCHAFTSARCHITEKT %UHLWOHVWUD‰HhEHUOLQJHQ7HO)D[ Plangebiet )RUVWVWUD‰HD Rintheim Ostring +DLGXQG1HX6WUD‰H 0DQQKHLPHU6WUD‰H Karlsruhe, den 31.03.14; Fassung vom 03.03.2015

  • 3.2_Lageplan SW
    Extrahierter Text

    Grenze des Geltungbereichs des Bebauungsplans N Auftraggeber Postfach 11 14 61; 76064 Karlsruhe PROJEKT 1741 Vorhabenbezogener Bebauungsplan )RUVWVWUD‰HD.DUOVUXKH5LQWKHLP Plannr. PS_1741_BPL_004 Format: A4 quer Masstab: 1:1000 bQGHUXQJ3ODQQXPPHU - Volkswohnung GmbH 3.2 Lageplan in der Fassung vom 03.03.15 Planer/Datum: sm 03.03.15 *HSUIW'DWXP - Genehmigt/Datum: - LANDSCHAFTSARCHITEKT %UHLWOHVWUD‰HhEHUOLQJHQ7HO)D[ Karlsruhe, den 31.03.14; Fassung vom 03.03.2015

  • 3.3_Bestandsplan SW
    Extrahierter Text

    Grenze des Geltungbereichs des Bebauungsplans /DXEJHK|O]%HVWDQG 1DGHOJHK|O]%HVWDQG N Auftraggeber Postfach 11 14 61; 76064 Karlsruhe PROJEKT 1741 Vorhabenbezogener Bebauungsplan )RUVWVWUD‰HD.DUOVUXKH5LQWKHLP Plannr. PS_1741_BPL_004 Format: A4 quer Masstab: 1:1000 bQGHUXQJ3ODQQXPPHU - Volkswohnung GmbH 3.3 Bestandsplan in der Fassung vom 03.03.15 Planer/Datum: sm 03.03.15 *HSUIW'DWXP - Genehmigt/Datum: - LANDSCHAFTSARCHITEKT %UHLWOHVWUD‰HhEHUOLQJHQ7HO)D[ Karlsruhe, den 31.03.14; Fassung vom 03.03.2015

  • 3.4.1 VBB Untergeschoss mit TG
    Extrahierter Text

    OK FFB entlang der Wand +111.45m NN Gefälle 15% 10 20 2 20 55 2.75 1.01 2.75 75 24 1.20 30 50 50 30 OK Stützwandfundament ca. +111.05m NN = ca. -0.15 32 8.00 5 33.22 5 1.80 Hebeanlagen Rinne OK Rost +111.20m NN = ± 0.00 Rinne 55 5 6.55 5 50 18.11 5 DD Entrauchung 0,75mx0,70m 19 10 285253 21 17 6569 708083 101110 60 Verdunstungskehle Verdunstungskehle VerdunstungskehleVerdunstungsrinne TP 1,0% 1,0% 1,0%1,0%1,0%1,0% 1,0%1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% HP entlag Grad TP -3,58 mTP -3,58 mTP -3,58 m 1,0% 1,0% 1,0% TP -3,58 m HP -3,50 m HP -3,50 mHP -3,50 m HP -3,50 m HP -3,50 mHP -3,50 m 1,0% 1,0% HP-3,50m 1,0% HP-3,50m 1,0% HP -3,50mHP -3,50 m TP -3,58 m TP -3,58 m Verdunstungskehle TP -3,595 m TP -3,595 m ca. 1,0% Gefälle ca. 1,0% Gefälle ca. 1,0% Gefälle ca. 1,0% Gefälle ca. 1,0% Gefälleca. 1,0% Gefälle ca. 1,0% Gefälle ca. 1,0% Gefälle ca. 1,0% Gefälle ca. 1,0% Gefälle 1,0% HP-3,50m ca. 1,0% Gefälle 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% HP -3,50 m ca. 1,0% Gefälle ca. 1,0% Gefälle Verdunstungskehle 19 STG. 18.42/31.8 1,0% HP -3,50=111.50m ü. NN 1,0% HP -3,50 m 1,0% HP-3,50m 6.27 25 4.90 8.87 5 3.37 5 12.25 5.00 6.00 5.00 4.05 85 10 6.00 10 85 4.05 5.00 6.00 5.00 5.007.75 5 5.03 5 7.75 5 5.13 5 7.75 5 10 854.18 5 5.00 5.63 5.10 5.00 5.63 5.10 5.63 10 85 4.15 5.63 5.10 34.75 25 3.24 5 30 2.50 25 1.53 25 1.94 25 1,0%1,0%1,0%1,0%1,0% 1,0% 4.41 25 6.96 5 25 5.55 25 1.81 5 30 1.60 25 1.07 5 25 HP-3,50m 2,0% 2,0% 2,0% HP-3,50m HP-3,50m 2,0% HP-3,50m 2,0% TP entlag Verdunstungskehle 45.12 45 25 5.55 3.32 5 25 2.87 5 25 80 25 30 25 1.73 5 25 30 25 1.65 1.73 5 801.65 ca. 1,0% Gefälle 25 2.05 25 1.35 25 2.05 25 25 1.73 5 10 854.05 10 854.18 5 1,0% HP-3,50m 22 16 29 32 beh. 42 beh. 33 beh. 119 121 beh. 84 89 113 118 112 90 100 beh. RR 70 VK HG Müllabstellraum VK HG Fahrräderraum VK HG Fahrräderraum VK HG Müllabstellraum VK HG FahrräderraumVK HG Fahrräderraum VK HG FahrräderraumVK HG Fahrräderraum VK HG Fahrräderraum VK HG Fahrräderraum VK HG Müllabstellraum 25 1.50 25 78 25 2.52 25 6.45 25 12.25 Anschluss Entwässerung 25 15.73 25 22.65 5 Anschluss Entwässerung Anschluss Entwässerung Anschluss Entwässerung 8.87 5 13.74 5 Anschluss Entwässerung VK HG Müllabstellraum Anschluss EntwässerungAnschluss Entwässerung 25 8.87 5 25 2.87 5 25 10.12 25 Anschluss Entwässerung Anschluss Entwässerung Anschluss Entwässerung Anschluss EntwässerungAnschluss Entwässerung Anschluss Entwässerung 22.65 5 RR DN100 Dach RR DN100 Dach RR DN70 Dach RR DN100 Dach RR DN100Dach RR DN70 Dach RR DN70 Dach RR DN100 Dach RR DN100 Dach RR DN100 Dach RR DN100 Dach RR DN100 Dach RR DN70 Dach 2.55 25 4.33 25 1.24 5 3.00 25 3.40 5 25 4.65 25 1.60 24 2.54 24 2.53 6.70 25 25 7.55 20 7.31 5 20 6.00 20 7.50 20 7.50 20 7.75 5 25 30 2.40 30 2.29 25 VK HG Müllabstellraum 5.89 5 25 6.35 5 6.27 25 4.90 FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN HP -3,50m = 111.70m ü. N N entlang Außenwand HP -3,50 m = 111.70m ü. NN TP -3,58 m = 111.62m ü. NN HP -3,50 m = 111.70m ü. NNHP -3,50 m =111.70m ü. NN HP -3,50 m = 111.70m ü. NN FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN HP -3,50 m = 111.70m ü. NN TP -3,58 m = 111.62m ü. NN HP -3,50 m = 111.70m ü. NN FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü.NN FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN FFB=-3.50=111.70m ü.NNRFB=-3.69=111.51m ü.NN HP -3,50m = 111.70m ü. NN FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN TP -3,595 m = 111.605m ü.NN =111.70m ü. NN =111.70m ü. NN TP -3,595 m =111.605m ü.NN TP -3,595 m = 111.605m ü. NN HP -3,50 m = 111.70m ü. NN FFB=-3.50=111.70m ü.NN RFB=-3.69=111.51m ü.NN TP -3,58 m = 111.62m ü. NN HP -3,50 m = 111.70m ü.NN =111.70m ü. NN 2.752.60 10 10 2.602.502.60 10 10 2.602.60 10 10 2.602.96 5 87 RR DN100 Dach FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN ca. 1,0% Gefälle Verdunstungskehle Verdunstungskehle 10.37 5 1.50 25 25 5.37 25 1.65 1.70 25 1.70 25 FFB=Kabine RFB=-3.50 2.752.60 10 10 2.602.502.60 10 10 2.602.60 10 10 5.56 5 5.00 7.86 5 7.89 5 8.13 8.14 FFB=-3.50 RFB=-3.69 FFB=-3.50 RFB=-3.69 19 5 20 4.60 5 FFB=-3.50 RFB=-3.69 4.45 10 10 2.602.502.60 22 22 2.88 5 2.60 10 10 2.602.602.75 5.00 5.63 5.10 4.05 85 10 5.63 10 85 4.15 25 5.35 20 7.70 20 5.20 20 5.66 5 854.05 25 1.50 25 1.601.202.94 5 25 FFB=-3.50 RFB=-3.69 7.86 5 7.86 5 6.37 5 10 85 3.75 5 42 5 42 5 3.75 5 85 10 6.00 10 85 4.19 64 5 5.73 5.13 5.13 6.00 5.14 5.00 5.63 5.13 5.13 6.00 5.14 4.05 85 10 5.63 10 85 3.75 5 42 5 42 5 3.75 5 85 10 6.00 10 85 4.19 25 4.05 85 5.83 85 3.75 5 85 3.75 5 85 6.20 85 4.19 25 25 8.58 5 24 5.42 5 25 25 2.55 30 2.50 25 1.53 25 1.30 25 2.69 5 25 25 1.17 3.17 5 1.153.17 5 1.151.45 35 5 25 4.05 85 10 5.63 10 85 4.15 4.05 85 10 5.63 10 85 4.15 2.79 5 2.60 10 10 2.502.502.60 10 10 2.602.502.60 10 10 2.502.502.50 10 10 2.502.502.75 25 8.58 5 24 5.42 5 25 25 2.55 30 2.50 25 1.53 25 1.30 25 2.69 5 25 4.05 85 10 6.00 10 85 4.05 2.752.60 10 10 2.602.502.60 10 10 2.602.60 10 10 5.56 5 5.0025 1.44 5 3.502.60 22 22 2.88 5 2.60 10 10 2.602.60 2.77 5 10 10 2.602.60 10 10 2.502.501.30 10 10 2.79 5 2.60 20 2.502.502.60 10 10 2.602.502.60 10 10 2.402.502.60 10 10 2.502.502.80 22 22 2.602.60 10 10 2.502.501.32 5 20 7.75 5 5.13 5 251.732.502.50 10 10 2.502.50 10 10 2.502.402.50 10 10 2.502.50 10 10 2.503.501.61 5 25 1.97856.2065 25 4.611.19 5 3.04 5 25 1.37 25 1.97 25 7.45 25 5.53 5 25 4.68 5 25 9.92 25 1.73 5 25 FFB=-3.50 RFB=-3.69 25 1.51 5 30 1.60 25 3.40 25 4.59 25 25 2.37 5 25 4.41 24 1.31 24 5.42 5 25 ca. 1,0% Gefälleca. 1,0% Gefälle 25 3.03 5 24 1.35 30 1.60 25 3.40 25 6.57 5 85 3.75 5 85 3.75 5 85 6.20 85 4.19 25 10 1.13 60 1.50 5 4.34 25 5.28 5 25 1.50 25 25 2.37 5 25 4.41 24 1.555.42 5 25 FFB=-3.50 RFB=-3.69 25 2.55 30 2.50 25 1.53 25 2.05 25 1.94 5 25 25 2.55 30 2.50 25 1.53 25 4.24 5 25 1000 kg 13 Personen 1,1x2,1 1000 kg 13 Personen 1,1x2,1 1000 kg 13 Personen 1,1x2,1 1000 kg 13 Personen 1,1x2,1 1000 kg 13 Personen 1,1x2,1 1000 kg 13 Personen 1,1x2,1 1000 kg13 Personen 1,1x2,1 25 2.02 25 97 5 25 88 5 1.25 RH 2.19 5 25 1.94 25 4.05 85 6.20 85 4.15 25 79 50 4.26 25 5.04 25 6.91 5 25 4.0585 10 7.75 5 10 854.08 5 2.75 2.42 10 10 3.43 5 1.31 5 FFB=-3.315 =111.885m ü.NN FFB=-3.50 =111.70m ü.NN Zu- und Ausfahrt TG Gefälle 15% Radweg Anschluss Entwässerung Anschluss Entwässerung Anschluss Entwässerung 10 5.63 10 85 2.65 2.60 5 2.65 10 10 2.50 2.50 1.45 75 5 5.14 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² 1,125 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,125m² +25% (Rost)=1,41m² Format: 0,75m x 1,50m=1,125m² 70 VK Überdachung TG-Zufahrt RR DN70 Dach VK Überdachung TG-Zufahrt 1,0% 1,0% TP -3,58 m VK Kipptor RR DN100 Dach 41 EG 7.75 5 5.13 5 10 854.18 5 10 854.18 5 25 3.40 5 25 3.45 25 2.80 25 2.53 25 2.53 24 2.20 25 4.00 25 FFB=-3.50 RFB=-3.69 FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN Gebäudetrennfuge Gebäude- trennfuge Gebäude- trennfuge Kipptor mit Fluchttürmin. 0,90m lichte Breitefreier Lüftungsquerschnitt min. 3m² Anschluss Entwässerung BEw. DN70 25 5.37 25 10.51 24 14.75 5 25 2.87 5 25 31.37 5 3.37 5 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 Insataltionschacht ausfachen 25 5.55 25 4.58 5 25 34 11 5 25 8.58 5 24 5.42 5 25 25.28 5 40.03 5 RR DN70 Dach FFB=-3.50 RFB=-3.69 25 3.64 50 1.23 30 1.60 25 3.40 25 1.70 5 25 3.00 5 24 3.00 5 25 2.37 5 30 1.60 25 3.40 25 1.23 11 5 1.99 24 2.87 5 25 FFB=-3.50 RFB=-3.69 FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN 2.22 1,0% 1,0% TP -3,58 m = 111.62m ü. NN ca. 1,5% Gefälle 1,0% 1,0% HP -3,50 m = 111.70m ü. NN 1,0% 1,0% TP -3,58 m = 111.62m ü. NN ca. 1,5% Gefälle FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN FFB=-3.50=111.70m ü.NNRFB=-3.69=111.51m ü.NN 6.27 25 4.90 5.83 85 7.90 5 20 6.45 25 FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN 1.30 25 FFB=RFB=-3.50=111.70m ü. NN FFB=-3.50=111.70m ü.NNRFB=-3.69=111.51m ü.NN FFB=-3.50 RFB=-3.69 ca. 1,0% Gefälle FFB=-3.50=111.70m ü.NNRFB=-3.69=111.51m ü.NN 1000 kg 13 Personen 1,1x2,1 FFB=-3.50=111.70m ü.NN RFB=-3.69=111.51m ü.NN 25 15.73 25 22.65 5 FFB=-3.50 RFB=-3.69 25 1.50 25 78 25 2.77 6.45 25 5.17 20 4.75 25 25 5.37 1.90 1.70 25 1.70 25 25 11.17 5.83 85 4.15 12.50 FFB=-3.50 RFB=-3.69 FFB=-3.33 RFB=-3.50 FFB=-3.33=111.87m ü.NN RFB=-3.50=111.70m ü.NN 18STG. 18.50/26 25 75 25 2.50 25 8.87 5 25 2.55 30 4.28 25 4.24 5 25 12.73 5 25 2.55 30 2.50 25 1.53 25 4.24 5 25 25 2.55 25 4.33 25 FFB=-3.50=111.70m ü.NNRFB=-3.69=111.51m ü.NN 4.41 25 6.96 5 FFB=-3.50=111.70m ü.NNRFB=-3.69=111.51m ü.NN BEw. DN70 FFB=-3.50=111.70m ü.NNRFB=-3.69=111.51m ü.NN FFB=-3.50 RFB=-3.69 4.41 25 6.96 5 25 2.55 25 4.33 25 4.24 5 25 1,0% HP -3,50 m HP-3,50m 2,0% 30 2.50 25 1.53 25 4.24 5 25 FFB=-3.50=111.70m ü.NNRFB=-3.69=111.51m ü.NN FFB=-3.50=111.70m ü.NNRFB=-3.69=111.51m ü.NN 4.13 25 461.041.50 25 4.24 5 25 25 3.49 BEw. DN70 RR DN100 Dach FFB=-3.33=111.87m ü.NN RFB=-3.50=111.70m ü.NN FFB=-3.50=111.70m ü.NN RFB=-3.69=111.51m ü.NN FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN 12.12 5 12.73 5 12.12 5 26.42 5 12.12 5 36.99 5 4 58.06 170.63 25 4.41 25 1.46 5 25 2.00 25 3.00 25 25 2.55 25 4.33 25 4.24 5 25 25 8.37 5 25 3.00 25 25 4.41 25 3.71 5 25 3.00 25 40.03 5 12.12 5 11.2514.7512.17 5 12.12 5 10.1160.68 5 173.25 5 25 2.37 5 25 4.41 24 6.97 5 25 5.35 20 7.70 20 5.20 20 6.43 5 5.00 25 8.45 5 25 1.45 30 1.60 25 3.40 25 1.23 58 5 4.63 5 25 25 3.03 5 24 2.74 5 25 3.90 5 25 74 5 25 3.03 5 24 1.35 25 1.14 5 25 1.95 5 25 1.70 25 74 5 2.752.75 10 10 2.754.28 5 5.50 20 7.03 5 25 2.55 25 4.33 25 2.49 5 25 1.50 25 4.45 20 7.70 20 4 20 5.48 5 20 7.95 25 2.55 25 4.33 25 2.49 5 25 1.50 25 5.39 5 20 7.60 20 7.70 20 7.50 20 7.75 25 4 25 2.55 25 4.33 25 2.49 5 25 1.50 25 25 3.64 50 1.23 30 1.60 25 3.40 25 5.83 85 4.15 25 3.40 25 1.60 30 1.23 60 1.50 5 24 2.87 5 25 5.17 20 4.75 25 2.75 2.30 2.50 10 10 2.50 2.30 2.51 5 10 10 6.00 10 10 2.50 2.50 2.50 10 10 2.50 2.50 2.50 10 10 1.04 6.71 5 25 4.05 85 5.83 85 4.15 25 3.40 5 25 12.06 24 6.45 25 ca. 1,0% Gefälle ca. 1,0% Gefälle FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN FFB=RFB=-3.50 =111.70m ü. NN Treppe Typ4 Treppe Typ3 Treppe Typ3 Treppe Typ3 Treppe Typ3 Treppe Typ4 Treppe Typ4 Treppe Typ4 Treppe Typ4 Treppe Typ4 Treppe Typ7 Treppe Typ8 79 50 17 25 2.55 30 2.50 25 1.53 25 4.24 5 25 25 4.09 20 25 7.08 5 25 BEw. DN70 1.32 5 25 2.67 25 3.64 50 1.23 30 1.60 25 3.40 25 5.83 85 4.15 25 3.40 25 1.60 30 1.23 60 1.50 5 24 2.87 5 25 BEw. DN70 BEw. DN70 2.50 25 8.87 5 25 8.801.25 25 2.10 25 2.60 0,615 m² freier Lüftungsquerschnitt 0,615 +25% (Rost)=0,77m² Format: 2,05m x 0,30m=0,615m² 0,615 m² freier Lüftungsquerschnitt 0,615 +25% (Rost)=0,77m² Format: 2,05m x 0,30m=0,615m² 25 10.01 5 25 5.00 6.00 10 85 4.15 25 5.55 25 4.58 5 25 45 5 6.91 5 25 25 8.65 85 4.05 85 7.95 5 85 4.18 5 25 18.65 5 24 13.77 5 12 5 32.66 5 5.29 7.16 5 25 2.51 5 30 2.50 25 1.53 25 3.495.61 5 25 1.95 5 24 13.65 25 Anschluss Entwässerung 16.00 1.80 90 9.5915.61 75 1.80 90 21.91 15 25 8.65 85 4.05 85 7.95 5 85 4.18 5 13.58 5 4 5 30 2.5018.711.50 25 1.97 25 2.37 25 2.25 5 30 3.19 25 5.61 5 25 5.63 25 4.98 5 11 5 2.20 11 5 2.55 1,0% HP -3,50 m 25 5.37 25 1.65 25 1.50 25 1.90 4.96 24 5.63 25 2.52 25 1.70 25 58 25 6.45 25 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² 3.18 25 2.75 25 1.37 5 25 2.75 25 3.70 11.2514.75 12.17 5 2.55 30 2.50 25 1.53 25 4.24 5 25 Gebäude- trennfuge 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt1,40m² +25% (Rost)=1,75m²Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m²Format Aussparung AW TG (ohne Rost):1,80m x 0,9m=1,62m² 25 2.02 25 97 5 25 2.55 25 3.72 25 16.10 25 5.55 25 4.59 5 44 5 25 6.91 5 25 D 07.01.01D 07.01.01 D 07.01.01D 07.01.01D 07.01.01 D 07.01.01D 07.01.01 D 07.01.01 25 4.05 85 5.83 85 4.15 25 3.40 5 25 18.75 25 D 07.01.01D 07.01.01 D 07.01.01 D 07.01.01 D 07.01.01 2,00 m² freier Lüftungsquerschnitt 2,00m² +25% (Rost)=2,50m² Format Lichtschacht (mit Rost): 2,05m x 1,34m=2,75m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 2,05m x 1,0m=2,05m² 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,0m=1,80m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.02.02 D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.02.02 D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.03 D 07.02.01 D 07.02.01 RR DN100 Dach D 07.02.01D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.02.01 6.27 25 4.90 25 5.37 5.55 25 D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.02.02 D 07.02.02 D 07.02.01 D 07.02.01D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.04 6.27 25 4.90 D 07.02.01 D 07.02.01 D 07.05 D 07.01.02 D 07.02.03D 07.02.03 25 2.02 25 7.74 5 25 4.05 85 6.20 85 4.15 25 3.30 25 2.00 25 11.62 5 25 12.73 5 25 3.98 5 24 7.40 25 12.55 4 13.83 5 25 11.62 5 25 37.03 5 25 11.62 5 25 12.89 25 9.67 25 10.47 25 11.90 5 25 D 07.02.03 D 07.02.03 D 07.02.03 D 07.01.03 1,40 m² freier Lüftungsquerschnitt 1,40m² +25% (Rost)=1,75m² Format Lichtschacht (mit Rost): 1,80m x 1,105m=1,99m² / 1,80mx0,915=1,65m² Format Aussparung AW TG (ohne Rost): 1,80m x 0,9m=1,62m² 79 50 1.80 11 5 2.34 5 6.62 5 50 7.41 5 502.45 25 4.40505.06 5 25 854.18 5 25 6.73 20 5.00 20 7.40 20 7.40 20 5.21 5 25 1,0% HP -3,50 m 5.13 5 251.732.502.50 10 10 2.502.50 10 10 2.502.402.50 10 10 2.502.402.50 10 10 2.402.81 5 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 1.850 BRH 0.300 BRH 1.930 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.500 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.500 BRH 1.500 BRH 2.400 BRH 1.590 BRH 1.590 BRH 1.315 25 2.55 25 4.33 25 4.24 5 25 25 3.40 5 25 4.68 5 58 5 1.23 30 1.60 25 60 30 2.50 25 1.23 58 5 4.63 5 25 25 5.35 20 7.70 20 5.20 20 5.76 20 4.60 5 25 7.54 5 20 4 20 5.48 5 20 7.97 5 20 2 5 2.37 5 45 2.35 20 6.30 20 5.39 5 20 7.60 20 7.70 20 7.50 20 7.80 20 4 20 5 2.37 5 45 2.32 5 20 6.27 5 5 20 7.85 5 85 4.18 5 25 6.73 20 5.00 20 7.40 20 5.00 20 7.61 5 25 25 6.02 25 1.85 30 2.50 25 7 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 7 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 7 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 7 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 7 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 7 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 7 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 6 STG. 18.42/26 7 STG. 18.42/26 7 STG. 18.42/26 7 STG. 18.42/26 Pos 10.02 Pos 10.02 Fahrräder 3 8.68 m² Haus 1-8 H.1 14.72 m² TRH 1.1 H.1 21.63 m² TRH 1.2 H.1 24.68 m² Technik 9 Abst. 7.73 m² H.1 16.16 m² Flur 1.2 1 6.06 m² Abst. 21 Abst. 6.45 m² 22 Abst. 6.51 m² 24 Abst. 6.51 m² 25 Abst. 6.41 m² 10 Abst. 7.73 m² 15 7.48 m² Abst. 16 7.34 m² Abst. 17 7.34 m² Abst. 18 7.34 m² Abst. 20 7.46 m² Abst. 5 6.04 m² Abst. 3 6.06 m² Abst. H.3 8.00 m² Elektro 39 Abst. 5.25 m² 36 Abst. 5.79 m² 33 5.19 m² Abst. 34 Abst. 5.99 m² 41 Abst. 5.37 m² 42 Abst. 6.22 m² 43 5.28 m² Abst. 44 5.35 m² Abst. 31 Abst. 6.15 m² 32 Abst. 6.15 m² 40 Abst. 5.25 m² 38 Abst. 5.25 m² H.3 21.63 m² TRH 3 SM 6.96 m² Kühlung 85 Abst. 4.00 m² 55 Abst. 4.00 m² H.7 Elektro 4.51 m² H.6 8.78 m² Elektro H.4 8.78 m² Elektro H.2 12.86 m² Trocknen 63 6.30 m² Abst. 64 6.19 m² Abst. 65 6.19 m² Abst. 66 6.19 m² Abst. 67 6.19 m² Abst. 68 6.19 m² Abst. H.4 Trocknen 4.2 12.57 m² Flur 6.2 14.62 m² Trocknen H.6 9.29 m² H.7 Trocknen 9.46 m² H.7 Putzraum Schleuse 7.1 4.65 m² H.7 H.8 Flur 8.1 19.24 m² Abst. 5.79 m² Abst. 5.81 m² 81 6.08 m² Abst. 82 5.97 m² Abst. 93 Abst. 6.29 m² 94 Abst. 6.29 m² 95 Abst. 6.29 m² 97 Abst. 6.29 m² 102 Abst. 8.53 m² H.7 Flur 7.1 20.73 m² Fahrräder 1 95.47 m² Haus 1-8 77 5.91 m² Abst. 78 5.91 m² Abst. 79 5.91 m² Abst. 80 5.95 m² Abst. 110 7.37 m² Abst. 111 7.41 m² Abst. 112 7.26 m² Abst. 114 7.35 m² Abst. 107 7.36 m² Abst. 106 7.25 m² Abst. 105 7.22 m² Abst. 104 7.36 m² Abst. 103 7.34 m² Abst. 113 7.37 m² Abst. H.8 TRH 8 25.84 m² H.2 21.63 m² TRH 2 H.6 21.63 m² TRH 6.1 H.6 17.63 m² TRH 6.2 H.4 21.63 m² TRH 4.1 H.4 17.63 m² TRH 4.2 SM 8.70 m² Kühlung 19 7.28 m² Abst. 2 6.02 m² Abst. 4 6.04 m² Abst. 7 Abst. 6.94 m² 6 6.04 m² Abst. 23 Abst. 6.51 m² 27 Abst. 6.51 m² 26 Abst. 6.51 m² H.2 12.09 m² Elektro H.2 Technik 22.46 m² H.5 6.97 m² Schleuse 5.1 34.54 m² Fahrräder 2 Haus 1-8 86 Abst. 6.01 m² 87 Abst. 6.01 m² 88 Abst. 6.01 m² 89 Abst. 5.98 m² 3.58 m² 99 Abst. 7.90 m² 100 Abst. 7.90 m² 101 Abst. 8.57 m² 96 Abst. 6.29 m² 108 7.36 m² Abst. 109 7.37 m² Abst. 37 Abst. 5.22 m² H.5 21.63 m² TRH 5 H.1 22.39 m² Flur 1.1 H.2 Putzraum 3.87 m² H.3 18.96 m² Schleuse 3.1 H.3 14.14 m² Flur Abst. 5.74 m² H.5 H.5 10.43 m² Elektro H.5 13.66 m² Flur 5.1 Putzraum H.6 3.88 m² H.7 Schleuse 7.1 10.10 m² 98 Abst. 7.74 m² Technik/Elektro/Heizung/WW/TW 37.78 m² H.7_H.8 H.8 Trocknen 10.96 m² 69 6.22 m² Abst. 70 6.19 m² Abst. 71 6.20 m² Abst. 72 6.20 m² Abst. 73 6.19 m² Abst. 74 6.29 m² Abst. 3.97 m² Schleuse 6.1 H.6 Trocknen 1.2 H.1 12.90 m² 9.29 m² Trocknen 4.1 H.4 H.5 13.91 m² Trocknen SM Kältezentrale 15.30 m² SM Lager 94.08 m² SM TRH 15.65 m² H.1 8.78 m² Elektro 12 6.52 m² Abst. H.1 17.40 m² Flur 1.2 H.1 12.17 m² Flur 1.1 H.2 11.49 m² Flur 2.1 Abst. 7.19 m² Abst. 7.25 m² 2930 H.2 3.97 m² Schleuse H.3 14.73 m² Flur 3.1 35 Abst. 10.43 m² H.4 24.68 m² Technik 57 Abst. 6.01 m² 56 Abst. 6.01 m² 58 Abst. 6.01 m² 59 Abst. 5.98 m² H.4 Flur 4.2 14.62 m² 61 60 62 H.4 Schleuse 4.2 6.12 m² 18.02 m² Flur 4.1 H.4 52 5.97 m² Abst. 51 6.08 m² Abst. 50 5.95 m² Abst. 49 5.91 m² Abst. 48 5.91 m² Abst. H.5 30.42 m² Technik 14.41 m² Flur 5.3 H.5 Putzraum 3.87 m² 8.57 m² Flur 5.2 H.5 H.6 18.02 m² Flur 6.1 3.42 m² Kinderw. H.6 H.6 Trocknen 6.2 12.57 m² 90 Abst. 5.81 m² Schleuse 6.2 6.12 m² H.6 H.6 Schleuse 1.2 6.95 m² H.1 7.62 m² Abst. 8 Abst. 6.93 m² 28 H.1 9.22 m² Trocknen 1.1 Putzraum 1.1 3.88 m² H.1 Putzraum 1.2 3.88 m² H.1 H.1 6.12 m² Schleuse 1.1 6.37 m² 11 Abst. 3.42 m² Kinderw. H.4 3.97 m² Schleuse 4.1 H.4 47 5.91 m² Abst. 46 5.33 m² Abst. 5.28 m² Abst. 45 53 Abst. 4.92 m² 54 Abst. 4.87 m² 83 Abst. 4.92 m² 84 Abst. 4.87 m² 5.28 m² Abst. 75 76 5.32 m² Abst. H.6 24.68 m² Technik H.3 19.35 m² Technik H.3 Trocknen 13.44 m² SM 6.45 m² Kühlung H.7 TRH 7 26.75 m² H.8 Schleuse 8.1 5.89 m² 4.60 m² Putzraum H.8 Kinderw. 4.48 m² H.8 13 Abst. 6.29 m² 14 Abst. 6.34 m² H.4 Putzraum 4.2 3.88 m² H.3 3.88 m² Putzraum 91 Abst. 5.77 m² 92 Abst. 5.70 m² SM Technik/Elektro. 37.44 m² Haus 1-8 3472.12 m² Tiefgarage 3A 5A6A6B7A7B 8A 3A 5A6A6B7A7B 8A1B 1A2A 1B 1A2A 3 1 2 3 2 1 5A 5A 10 1.13 5 2.16 96 5 A' S1S2S3 S4S5S6 S7 S8S9S10 S11S12S13 S14 S15 S16aS16bS17 S18 S19S20S21S22S23S24 S25S26bS27S28S29S30S31 S32S33S34S35 S36S37 S38 S39 S40 S41 S42 S43 S44S45S46 S47S48 S49 S50 I' I H G F E D B C A A' I' I H G F E D B C A I' I G F E D B C A A' I' I H G F E D B C A A' I' I H G F E D B C A 4-14-24-34-44-55-25-35-45-57-27-37-47-58-A8-B8-C8-D8-E6-16-26-36-46-52-22-32-43-33-43-52-53-21-11-21-31-41-5 A' I' I H G F E D B C A H S26a 1-11-21-31-41-54-14-24-34-44-52-22-32-43-33-43-52-53-25-25-35-45-56-16-26-36-46-57-27-37-47-58-A8-B8-C8-D8-E 12 5 4.05 5.64 5 1.87 5 3.65 5.20 5 5.90 1.87 5 3.65 6.70 6.35 5 12 5 12 5 2.62 5 2.82 5 4.55 5 4.49 5 12.98 5 2.82 5 4.55 5 4.49 5 67 5 2.82 5 4.55 5 4.49 5 11.502.62 5 2.82 5 4.55 5 4.49 5 12.42 5 2.804.584.49 5 10.362.62 5 2.82 5 4.55 5 4.49 5 13.142.76 5 4.583.494.876.72 5 1.87 5 3.654.84 12 5 A A' B C D E F G H I I' 12 5 4.05 5.64 5 1.87 5 3.65 5.20 5 5.90 1.87 5 3.65 6.70 6.35 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 1.70 44 5.54 72 6.19 5 16 9 12 5 12 5 12 5 12 5 3.92 5 2.09 5 3.55 85 5 1.02 1.90 5 3.30 1.70 12 5 12 5 3.92 5 2.09 5 3.55 1.60 27 5 1.70 3.65 5 54 5 12 5 12 5 15 15 15 10 12 5 12 5 12 12 12 5 12 5 15 10 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 15 10 12 5 12 5 12 5 12 5 15 15 15 15 1.03 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 15 10 12 5 12 5 15 15 15 10 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 15 10 15 15 12 5 12 5 12 5 12 5 1.70 12 5 17 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 15 10 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 15 10 15 15 12 5 12 5 12 5 12 5 15 15 60 2.77 5 3.92 5 6.19 5 16 9 16 5 1.71 69 16 5 1.71 69 5 1.18 12 5 12 5 12 5 17 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 17 5 87 12 5 12 5 12 5 12 5 15 15 12 5 12 5 15 10 12 5 12 5 12 5 2.62 5 2.82 5 4.55 5 4.49 5 12.98 5 2.82 5 4.55 5 4.49 5 67 5 2.82 5 4.55 5 4.49 5 11.502.62 5 2.82 5 4.55 5 4.49 5 12.42 5 2.804.584.49 5 10.362.62 5 2.82 5 4.55 5 4.49 5 13.142.76 5 4.583.494.876.72 5 1.87 5 3.654.84 12 5 15 15 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 15 15 12 5 12 5 15 15 59 2.77 5 3.92 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNG VOLKS Maßstab Blattformat Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 31.10.2014 EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.20 m ü.NN N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 31.10.2014 1950x900 1:100 ACHSRASTER BEZIEHT SICH NUR AUF UG U. TIEFGARAGE 3.4.1 VBB Untergeschoss mit TG VBB Forststr. 9-21a, Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 03.03.2015

  • 3.4.2 VBB Erdgeschoss
    Extrahierter Text

    75 85 6.49 63 75 43 Betula pendula Betula pendula Betula pendula Betula pendula Betula pendula Prunus cerasifera nigra Aesculus hippocastanum Aesculus hippocastanum Aesculus hippocastanum Aesculus hippocastanum Pinus nigra Pinus nigra Pinus nigra Fraxinus excelsior Acer pseudoplatanus Corylus colurna Betula pendula Pinus nigra Pinus nigra Pinus nigra Pinus nigra Juglans regia Acer platanoides Acer platanoides Robinia pseudoacacia Robinia pseudoacacia Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Corylus avellana Corylus avellana Acer campestre Acer campestre Acer campestre Acer campestre Acer campestre Acer campestre Acer pseudoplatanus Betula pendula Quercus rubra Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Platanus acerifolia Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Schlitzrinne Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Schlitzrinne Drainage DN 150 Drainage Einlauf Schlitzrinne Schlitzrinne Drainage Drainage Schlitzrinne Einlauf Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Einlauf Einlauf Drainage DN150 Drainage Schlitzrinne Schlitzrinne Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf (Bestand) Rinnenstein Drainage Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Einlauf Einlauf Einlauf Rinne Drainage Schlitzrinne Schlitzrinne Rinnenstein Vorh. Einlauf Einlauf Einlauf Rinne Einlauf Einlauf Drainage Drainage Einlauf Drainage Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage 1.25 Max. Wassereinstau Max. Wassereinstau Schlitzrinne Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Bestandsbaum Bestandsbaum 114.86 115.02 115.00 114.95 %P1,6% 115.00 %P0,75% 2,5% 2,5% 115.02 2,5% 3,3% 2,5% Asphalt, Ψ=0,9 Asphalt, Ψ=0,9 Asphalt, Ψ=0,9 Betonpflaster, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Holzhackschnitzel, Ψ=0,3 4/ 8 Rundkies, Ψ=0,3 Gehweg(öffentlich) Gehwegflächen entwässern in die Straßenentwässerung Betonplatten, Ψ=0,75 2,5% Rasenpflaster, Ψ=0,5 Rasengittersteine, Ψ=0,5 Asphalt, Ψ=0,9 Rasen/Wiese Rasen Rasen Rasen/Wiese Bearbeitungsgrenze Bearbeitungsgrenze Bearbeitungsgrenze Bearbeitungsgrenze Bearbeitungsgrenze Forststraße Planung Büro Ukas Planung Planstatt Senner Planung Büro Ukas Planung Planstatt Senner Planung Planstatt Senner Rasen, Ψ=0,1 Rasen, Ψ=0,1 Liegestützentrainer Vorhandener Belag Volkswohnung Stadt KA Lärmschutzwand 2,5m hoch Mannheimer Straße Öffentlicher Gehweg Öffentlicher Gehweg Öffentlicher Gehweg Schotterfläche mit Präriestauden (siehe Pflanzliste) Schotterfläche und Präriestauden Wiese, Ψ=0,1 Wiese, Ψ=0,1 Wiese, Ψ=0,1 Rasenpflaster, Ψ=0,5 Rasenpflaster, Ψ=0,5 Ms Hecke Boule-Fläche Hohe Miscanthus-Gräser Hohe Miscanthus-Gräser Boden- Trampolin (eibe) Wassergebundene Decke, Ψ=0,6 Nahversorger Rasenpflaster, Ψ=0,5 Betonpflaster, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Rasenpflaster, Ψ=0,5 Betonpflaster, Ψ=0,6 Rasen, Ψ=0,1 Rasen, Ψ=0,1 Gräser aus Ca, Ms, Sp Telekomkasten (kann bestehen bleiben) Öffentlicher Gehweg Stuttgarter Mauerscheibe Stuttgarter Mauerscheibe Cb-Hecke Cb-Hecke Gräser aus Ca, Ms, Sp Cb-Hecke Gräser aus Ca, Ms, Sp Cb-Hecke Gräser aus Ca, Ms, Sp Cb-Hecke Cb-Hecke Cb-Hecke Ms Ms Ms Ac Ac Ac Wiese, Ψ=0,1 Wiese, Ψ=0,1 Ac Ac Ac Ac Ac Ac Ac Ac Ac Ac Cb Cb Cb Cb Cb Cb Rasen, Ψ=0,1 Pa Pa Pa Pa Pa Pa Pa Pa Tc Tc Tc Tc Axc Axc Axc Axc Axc Axc Betonpflaster als Markierungssteine Betonpflaster als Markierungssteine Fe Qr Qr Ac Ac Ac Schotterrasen Boulderwand Fallschutzbereich 2,8m Fallschutzbereich 2,8m Ac 3,5% 114.80 2,5% 3,5% 2,5% 114.75 115.00 StadtEnergie-Kasten (Bestand) StadtEnergie-Kasten (Bestand) Integration in Hecke? Möglicher Standort Stromkasten Lärmschutzwand 2,5m hoch Lärmschutzwand 2,5m hoch Lärmschutzwand 2,5m hoch 115.00 Holzauflage "HopHop" ohne Rückenlehne Holzauflage "HopHop" ohne Rückenlehne Max. Fassungsvermögen ca. 4,6m3 bei 20cm Einstauhöhe Max. Fassungsvermögen ca. 4,35m3 bei 22cm Einstauhöhe Max. Fassungsvermögen ca. 4,3m3 bei 22cm Einstauhöhe Max. Fassungsvermögen ca. 4,5m3 bei 22cm Einstauhöhe Max. Fassungsvermögen ca. 6,5m3 bei 17cm Einstauhöhe Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Stufe Stufen Stuttgarter Mauerscheibe (Bäume an Forststraße müssen oberhalb max. Wassereinstau gepflanzt werden!) (Bäume an Forststraße müssen oberhalb max. Wassereinstau gepflanzt werden!) Grundstücksgrenze Mögliche Erweiterung des Quartiersplatzes in Abstimmung mit der Stadt KA QUARTIERSPLATZ Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Planung Stadt Karlsruhe, Planungsstand 3.4.2014 Planung Stadt Karlsruhe, Planungsstand 3.4.2014 Planung Stadt Karlsruhe, Planungsstand 3.4.2014 Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Neupflanzung Baum Bestandsbaum Bestandsbaum Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Neupflanzung Baum Gehweg Neu Geplante Zufahrt Wegfall von 2 Stellplätzen Neupflanzung Baum Max. Wassereinstau Wassergebundene Kies-Decke, Ψ=0,6 Gleichgewichts- trainer Sandbagger Maulwurf (eibe) Mauerscheibe, rundum schalungsglatt, Fuß nach außen Sitzkarussell (eibe) Trapez Up & Down mit 3 Elementen, concrete sportanlagen 115.18 Schotterfläche und Präriestauden (muss noch mit der Feuerwehr abgestimmt werden!) Schotterfläche und Präriestauden (muss noch mit der Feuerwehr abgestimmt werden!) Wassergebundene Decke, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Wiese, Ψ=0,1 Betonpflaster, Ψ=0,75 Rasen, Ψ=0,1 Planung Planstatt Senner Holzauflage "HopHop" mit Rückenlehne Federtierwippe (eibe) Schotterfläche und Präriestauden Drainage Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Einläufe Flach verlegter Tiefbordstein Stuttgarter Mauerscheibe Abbruch Gebäude Schotterfläche und Präriestauden (muss noch mit der Feuerwehr abgestimmt werden!) Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr 114.79 3,5% 115.00 114.79 3,5% Wassergebundene Decke, Ψ=0,6 114.85 115.00 114.91 3,8% 115.00 Wasserrinne Wasserrinne Lichtschacht TG zur Entrauchung Lichtschacht TG zur Entrauchung 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) Müllabstellraum Haus 1 erforderlich 2 Restmüll, 3 Wertstoff, 2 Biomüll 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 114.56 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) Müllabstellraum Haus 4, Haus 5, Haus 6 erforderlich 5 Restmüll, 6 Wertstoff, 4 Biomüll 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 lWertstoff1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 lWertstoff1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 240 lBiomüll0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 1.100 lWertstoff1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) Müllabstellraum Haus 7, Haus 8 erforderlich 2 Restmüll, 3 Wertstoff, 2 Biomüll, 3 Papier Fahrräder 49.92 m² Abluft Gitterrost- abdeckung Zuluft schallgedämpft maximal 13.800m³/h Gitterrost- abdeckung Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze 13688 Bpl. 13678 Bpl. Bpl. 13689 Bpl. 13687 GFV 13691 Ust Müllabstellraum Haus 2 und Haus 3 erforderlich 2 Restmüll, 3 Wertstoff, 2 Biomüll Fahrräder 30.10 m² 24.68 m² Fahrräder 85.20 m² Fahrräder 54.60 m² Fahrräder 85.20 m² Fahrräder Fahrräder 62.92 m² Fahrrad 54.72 m² Raumgruppen W 001 77.82 m² W 002 61.60 m² W 009 65.97 m² W 010 89.02 m² 3 Zi. Whg. max. 75.00m² (+5%=78.75m²) 2 Zi. Whg. max. 60.00m² (+5%=63.00m²) 4 Zi. Whg. max. 90.00m² (+5%=94.50m²) 2 Zi. Whg. max. 60.00m² (+5%=63.00m²) 1 Terrasse (50%) 3.47 m² 5.85 m² Flur 2 2 Küche 6.88 m² 2 Wohnen/Essen 22.64 m² 9 Flur 5.77 m² 9 Küche 7.05 m² 9 Wohnen/Essen 27.42 m² 2 Schlafen 15.20 m² 9 Schlafen 14.21 m² 1 Wohnen/Essen 24.25 m² WC 2.24 m² 10 Bad 5.66 m² 10 1.2 Kinderwagen etc. 10.22 m² 9 Bad 5.96 m² 2 Bad 5.93 m² 1 Bad 8.33 m² Schlafen 13.42 m² 10 Abst. 2.13 m² 1 1 Flur 7.06 m² 1 Gard. 0.50 m² 1 Küche 6.87 m² 2 Gard. 0.43 m² Abst. 0.68 m² 2 10 Zimmer 2 11.07 m² Abst. 1.57 m² 9 10 Terrasse (50%) 3.94 m² 10.52 m² 1 Zimmer 1 14.69 m² 1 Schlafen 1.1 Kinderwagen etc. 3.81 m² 1.2 TRH 22.90 m² TRH 22.98 m² 1.1 10 Zimmer 1 11.26 m² Abst. 1.39 m² 10 10 Wohnen/Essen 21.43 m² 10 Küche 7.14 m² 10 Flur 11.48 m² 9 Loggia (50%) 3.99 m² 2 Loggia (50%) 3.99 m² W 010 W 001 W 009 W 002 Raumgruppen W 021 62.43 m² W 022 81.98 m² 2 Zi. Whg. max. 60.00m² (+5%=63.00m²) 3 Zi. Whg. max. 75.00m² (+5%=78.75m²) 2.1 TRH 22.91 m² 21 Schlafen 14.30 m² 21 Wohnen/Essen 26.88 m² 21 Küche 6.87 m² 6.10 m² 21 Bad 21 Gard. 0.74 m² Flur 4.91 m² 21 2.1 Kinderwagen etc. 10.21 m² 21 Terrasse (50%) 3.67 m² 22 Bad 7.50 m² 22 Schlafen 13.82 m² Zimmer 1 11.74 m² 22 22 Terrasse (50%) 3.67 m² 22 Küche 6.88 m² 22 Flur 8.93 m² 22 Wohnen/Essen 28.18 m² Abst. 1.53 m² 22 W 021 W 022 Raumgruppen W 031 83.26 m² W 032 81.92 m² 3 Zi. Whg. max. 75.00m² (+5%=78.75m²) 3 Zi. Whg. max. 75.00m² (+5%=78.75m²) 31 Zimmer 1 12.13 m² 31 Schlafen 14.07 m² 31 Flur 9.00 m² Abst. 1.50 m² 31 31 Wohnen/Essen 28.91 m² 31 Bad 7.42 m² 31 Terrasse (50%) 3.36 m² 32 Bad 5.66 m² 32 Zimmer 1 11.30 m² 32 Schlafen 13.47 m² Flur 8.56 m² 32 32 Abst. 1.36 m² 32 Wohnen/Essen 28.81 m² 32 Terrasse (50%) 3.67 m² W 031 W 032 3.1 TRH 24.60 m² 3.1 Kinderwagen etc. 10.21 m² 31 Küche 6.87 m² 32 Küche 6.88 m² WC 2.21 m² 32 Raumgruppen W 045 77.82 m² W 046 61.60 m² W 055 65.97 m² W 056 99.24 m² 3 Zi. Whg. max. 75.00m² (+5%=78.75m²) 2 Zi. Whg. max. 60.00m² (+5%=63.00m²) 2 Zi. Whg. max. 60.00m² (+5%=63.00m²) 5 Zi. Whg. max. 105.00m² (+5%=110.25m²) Bad 5.67 m² 56 11.48 m² Flur 56 56 Wohnen/Essen 21.43 m² 56 Küche 7.14 m² 56 Abst. 1.39 m² 56 Zimmer 1 11.26 m² 56 Terrasse (50%) 3.94 m² Schlafen 13.42 m² 56 56 Zimmer 2 11.07 m² 56 Zimmer 3 10.21 m² 56 WC 2.23 m² 45 Wohnen/Essen 24.25 m² 45 Küche 6.87 m² 55 Küche 7.05 m² 55 Flur 5.77 m² 55 Schlafen 14.21 m² 55 Wohnen/Essen 27.42 m² 55 Abst. 1.57 m² 55 Bad 5.96 m² 4.2 TRH 22.91 m² 4.1 TRH 22.90 m² 45 Terrasse (50%) 3.47 m² Bad 45 8.33 m² Abst. 2.13 m² 45 45 Schlafen 14.69 m² 45 Zimmer 1 10.52 m² 7.06 m² Flur 45 45 0.50 m² Gard. 5.93 m² Bad 46 Gard. 0.43 m² 46 Abst. 0.68 m² 46 46 Wohnen/Essen 22.64 m² 46 Schlafen 15.20 m² 46 Küche 6.88 m² 46 Flur 5.85 m² 4.2 Kinderwagen etc. 3.87 m² W 045 W 056 55 Loggia (50%) 3.99 m² W 055 46 Loggia (50%) 3.99 m² W 046 Raumgruppen W 063 82.87 m² W 064 81.94 m² 3 Zi. Whg. max. 75.00m² (+5%=78.75m²) 3 Zi. Whg. max. 75.00m² (+5%=78.75m²) Bad 5.67 m² 64 5.1 TRH 22.91 m² 64 Zimmer 1 11.30 m² 64 Schlafen 13.47 m² 64 Terrasse (50%) 3.67 m² 64 Abst. 1.36 m² 64 Wohnen/Essen 28.81 m² W 064 63 Zimmer 1 10.36 m² 63 Terrasse (50%) 3.67 m² 63 Bad 7.38 m² 63 Schlafen 14.12 m² 63 Flur 11.06 m² 63 Wohnen/Essen 23.55 m² W 063 Abst. 3.68 m² 63 Abst. 1.50 m² 63 63 Küche 7.55 m² 5.1 Kinderwagen etc. 10.22 m² 64 Flur 8.57 m² 64 Küche 6.88 m² 64 WC 2.21 m² Raumgruppen W 075 77.82 m² W 076 61.60 m² W 085 65.97 m² W 086 99.24 m² 3 Zi. Whg. max. 75.00m² (+5%=78.75m²) 2 Zi. Whg. max. 60.00m² (+5%=63.00m²) 2 Zi. Whg. max. 60.00m² (+5%=63.00m²) 5 Zi. Whg. max. 105.00m² (+5%=110.25m²) Abst. 0.68 m² 76 86 Abst. 1.39 m² Zimmer 1 11.26 m² 86 86 Zimmer 3 10.21 m² 86 Bad 5.67 m² 86 Zimmer 2 11.07 m² Schlafen 13.42 m² 86 86 Terrasse (50%) 3.94 m² 86 Wohnen/Essen 21.43 m² 86 Küche 7.14 m² 86 Flur 11.48 m² 86 WC 2.23 m² 85 Abst. 1.57 m² 85 Schlafen 14.21 m² 85 Wohnen/Essen 27.42 m² 85 Flur 5.77 m² 85 Küche 7.05 m² 85 Bad 5.96 m² 75 Küche 6.87 m² 75 Bad 8.33 m² 75 Wohnen/Essen 24.25 m² 75 Zimmer 1 10.52 m² 75 Schlafen 14.69 m² Abst. 2.13 m² 75 Flur 7.06 m² 75 75 0.50 m² Gard. 75 Terrasse (50%) 3.47 m² 76 Küche 6.88 m² 76 5.85 m² Flur 76 Wohnen/Essen 22.64 m² 76 Schlafen 15.20 m² 76 Gard. 0.43 m² 5.93 m² 76 Bad 6.2 Kinderwagen etc. 3.87 m² 6.2 TRH 22.91 m² 6.1 TRH 22.91 m² W 075 W 086 85 Loggia (50%) 3.99 m² W 085 76 Loggia (50%) 3.99 m² W 076 7.29 m² WC BEH. Flur 2.80 m² Büro/Pers. 6.22 m² WC 1.79 m² Sozialraum/Teek. 18.47 m² Putz. 3.41 m² Büro 11.35 m² 22.22 m² Flur/Abst. SM_Anl. Zugang 12.57 m² SM_Einkaufsw. 29.78 m² Bäcker_Vorb. 19.13 m² Vorbereitung 12.64 m² 8.1 TRH 29.81 m² 7.1 TRH 30.05 m² Kühlung 7.34 m² SM_Anlieferung 15.07 m² Außensitzbereich Bistro 39.75 m² SM_Anlieferung 76.23 m² Markt/Vorbereich 53.95 m² Bäcker 20.53 m² SM_Verkaufsfläche 541.28 m² Metzgerei_Verkauf 32.92 m² Bistro/Verkauf 85.95 m² Anlieferung 4.05 m² Umkl. Metzger 2.49 m² UM KL D 4.34 m² VORR D 2.81 m² WC D 2.51 m² UM KL M 4.22 m² VORR M 2.73 m² WC M 2.17 m² SM Müllraum/Papierpresse/Lager 34.33 m² WM KS KS KS KS SPM. SPM. SPM. Bett 1.00 x 2.00m 170x75 WM Bett 2.00 x 2.00m WM 170x75 WM barrierefrei nach LBO barrierefrei nach LBO Briefkasten Briefkasten Bett 2.00 x 2.00m FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 3.00 37 5 5.35 5 10 2.69 5 24 2.69 5 10 1.69 37 5 2.90 20 2.90 37 5 2.36 10 2.69 5 24 4.28 10 4.85 37 5 1.85 3.758.62 5 1.77 75 13.62 5 6.00 11.75 3.62 5 37 5 5.37 30 1.60 25 3.40 25 4.96 24 5.63 30 1.60 25 3.40 25 6.45 37 5 37 5 8.15 24 4.48 5 37 5 6.00 37 5 5.15 5 24 5.98 37 5 2.87 5 37 5 37 5 2.54 10 4.38 10 2.40 10 4.6337 5 1,05m x 0,65m Kinderwagen 3.251.75 UKD 2.62 5 1.75 UKD 1.37 5 87 5 UKD 3.37 5 1.12 5 87 5 UKD 2.75 87 5 UKD 1.12 5 87 5 UKD 2.87 5 87 5 UKD 2.25 2.25 UKD 1.50 2.25 UKD 87 5 87 5 UKD 1.12 5 1.75 UKD 1.87 5 87 5 UKD 1.37 5 87 5 UKD 1.25 87 5 UKD 1.37 5 1.37 5 UKD 87 5 37 5 2.62 5 UKD 2.001.75 UKD 4.37 5 87 5 UKD 37 5 Bett 1.00 x 2.00m barrierefrei nach LBO FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 SPM. 37 5 2.25 UKD 50 37 5 2.25 UKD 50 Forststraße 9 Forststraße 9a EFH= 6.52 75 45.00° 25 3.49 5 75 45.00° Bett 1.00 x 2.00m 2.75 2.75 Bett 2.00 x 2.00m Bett 2.00 x 2.00m barrierefrei nach LBO FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 25 3.49 5 75 EFH= 1.12 5 1.75 UKD 1.37 5 87 5 UKD 2.07 5 2.28 UKD 96 97 1.05 03 87 5 UKD 1.12 5 87 5 UKD 2.12 5 87 5 UKD 2.00 1.75 UKD 1.62 5 87 5 UKD 1.07 5 2.28 UKD 96 97 30 03 87 5 UKD 3.00 1.75 UKD 1.12 5 37 5 7.27 37 5 2.28 37 5 2.42 10 3.31 24 5.63 25 2.52 37 5 2.28 37 5 6.45 37 5 35.00 15.00 37 5 2.2537 5 4.41 25 6.96 5 37 5 37 5 2.55 30 2.46 25 1.57 25 4.24 5 37 5 37 5 4.41 25 6.96 5 37 5 37 5 4.39 5 10 2.89 10 4.14 37 5 37 5 3.54 10 1.71 5 10 1.81 5 25 2.53 25 2.42 10 3.31 24 3.09 5 10 2.43 5 25 2.52 25 2.53 25 90 5 10 2.42 10 2.92 5 37 5 170x75 2. Rettungs-weg 2. Rettungs-weg 2. Rettungs-weg 2. Rettungs-weg RR DN100 Dach RR DN100Dach FFB=+/-0.00=115,20m ü.NN RFB=-0.14=115,06m ü.NN FFB=+/-0.00=115,20m ü.NN RFB=-0.14=115,06m ü.NN 37 5 2.2537 5 4.39 5 10 2.71 10 1.50 10 2.72 37 5 BRH 0.750 BRH 0.000BRH 0.000 BRH 0.750 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 1,1x2,1 1000 kg 13 Personen BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750BRH 0.750BRH 0.750 BRH 1.500 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 12.37 5 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 5 STG 17.77/26 5 STG 17.77/26 6 STG 18.42/26 5 STG 17.77/26 6 STG 18.42/26 5 STG 17.77/26 KS KS SPM. SPM. WM 170x75 barrierefrei nach LBO barrierefrei nach LBO WM Bett 1.00 x 2.00m Bett 2.00 x 2.00m Briefkasten FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 17.62 5 1.65 VK Balkon 1.OG VK Balkon 1.OG 1.65 4.457.92 5 4.45 12.37 5 17.62 5 37 5 4.27 5 10 3.00 10 1.50 10 2.5537 5 37 5 4.27 5 10 2.40 10 4.7537 5 37 5 4.62 5 30 1.60 25 3.40 25 1.23 58 5 4.63 5 37 5 37 5 4.61 10 2.69 5 24 2.69 5 10 6.43 5 37 5 37 5 4.62 5 25 2.52 37 5 2.28 37 5 3.41 5 10 2.93 5 37 5 37 5 5.95 5 10 2.42 10 3.0537 5 37 5 5.20 5 382.89 10 3.0537 5 Bett 2.00 x 2.00m 1.12 5 1.75 UKD 3.0087 5 UKD 1.5087 5 UKD 3.25 1.12 5 1.75 UKD 3.12 5 87 5 UKD 2.00 87 5 UKD 1.50 87 5 UKD 1.25 3.50 UKD 75 753.50 UKD 3.0087 5 UKD 2.12 5 1.75 UKD 37 5 3.37 5 87 5 UKD 1.00 87 5 UKD 1.05 03 96 97 2.28 UKD 2.07 5 87 5 UKD 1.12 5 1.75 UKD 1.37 5 12.37 5 37 5 4.29 25 7.08 5 37 5 45.00° Forststraße 11 3.49 5 75 1.77 75 37 5 2.71 10 1.81 5 25 2.52 25 2.53 25 3.41 5 10 2.93 5 37 5 2. Rettungs-weg 2. Rettungs-weg RR DN100Dach EFH=FFB=+/-0.00=115.20m ü.NN RFB=-0.14=115.06m ü.NN BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 1,1x2,1 1000 kg 13 Personen BEw. DN70 BEw. DN70 5 STG 17.77/26 5 STG 17.77/26 6 STG 18.42/26 WM KS KS 170x75 WM Bett 1.00 x 2.00m Bett 1.00 x 2.00m barrierefrei nach LBO Briefkasten FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 1.65 19.50 VK Balkon 1.OG VK Balkon 1.OG 1.65 4.45 4.07 5 8.30 37 5 4.68 5 58 5 1.23 30 1.60 25 3.40 25 1.23 58 5 4.63 5 37 5 37 5 6.48 5 10 2.69 5 24 2.69 5 10 6.43 5 37 5 Bett 2.00 x 2.00m Bett 2.00 x 2.00m 1.12 5 1.75 UKD 3.0087 5 UKD 1.37 5 87 5 UKD 3.37 5 1.12 5 1.75 UKD 1.62 5 87 5 UKD 2.62 5 87 5 UKD 1.75 87 5 UKD 3.75 3.50 UKD 75 752.62 5 UKD 1.62 5 1.75 UKD 4.37 5 87 5 UKD 37 5 1.12 5 87 5 UKD 2.25 87 5 UKD 2.12 5 87 5 UKD 92 53 96 97 2.28 UKD 2.07 5 87 5 UKD 1.37 5 1.75 UKD 1.12 5 19.50 45.00° Forststraße 13 3.49 5 75 1.77 75 SPM. SPM. 37 5 2.98 5 10 3.41 5 25 2.52 25 2.53 25 89 5 10 2.42 10 2.93 5 37 5 37 5 6.50 25 2.52 37 5 2.28 37 5 6.45 37 5 barrierefrei nach LBO FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 12.37 5 37 5 4.32 5 10 2.95 5 10 1.54 5 10 2.5037 5 37 5 4.32 5 10 2.40 10 4.7037 5 12.37 5 37 5 4.34 25 7.03 5 37 5 37 5 4.39 5 10 2.40 10 4.6337 5 37 5 4.39 5 10 2.71 10 1.50 10 2.72 37 5 37 5 4.41 25 6.96 5 37 5 2. Rettungs-weg 2. Rettungs-weg RR DN100Dach EFH=FFB=+/-0.00=115.20m ü.NN RFB=-0.14=115.06m ü.NN BRH 0.000BRH 0.000BRH 0.000 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.000 BRH 0.750BRH 0.750BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 1,1x2,1 1000 kg 13 Personen BEw. DN70 BEw. DN70 5 STG 17.77/26 5 STG 17.77/26 6 STG 18.42/26 Bett 2.00 x 2.00m WM KS KS KS SPM. SPM. SPM. Bett 1.00 x 2.00m Bett 1.00 x 2.00m 170x75 WM Bett 2.00 x 2.00m WM 170x75 170x75 WM Briefkasten barrierefrei nach LBO EFH= barrierefrei nach LBO barrierefrei nach LBO Briefkasten 3.00 FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 37 5 5.35 5 10 2.69 5 24 2.69 5 10 1.69 37 5 2.90 20 2.90 37 5 2.36 10 2.69 5 24 4.28 10 4.85 37 5 3.49 5 75 3.758.62 5 1.85 13.62 5 6.00 11.75 3.62 5 3.49 5 75 EFH= 37 5 3.64 50 1.23 30 1.60 25 3.40 25 4.96 24 5.63 25 3.40 25 1.60 30 1.23 58 5 4.63 5 37 5 37 5 8.15 24 4.48 5 37 5 6.00 37 5 5.15 5 24 5.98 37 5 2.87 5 37 5 KS 3.251.75 UKD 2.62 5 1.75 UKD 1.37 5 87 5 UKD 3.37 5 1.12 5 87 5 UKD 2.75 87 5 UKD 1.12 5 87 5 UKD 2.87 5 87 5 UKD 2.25 2.25 UKD 1.50 2.25 UKD 87 5 87 5 UKD 1.12 5 1.75 UKD 1.87 5 87 5 UKD 1.37 5 87 5 UKD 1.25 87 5 UKD 1.37 5 1.37 5 UKD 87 5 37 5 2.62 5 UKD 2.001.75 UKD 4.37 5 87 5 UKD 37 5 Bett 1.00 x 2.00m 1.12 5 1.75 UKD 1.37 5 87 5 UKD 2.12 5 87 5 UKD 87 53 96 97 2.28 UKD 1.25 87 5 UKD 2.12 5 87 5 UKD 2.00 1.75 UKD 1.62 5 87 5 UKD 1.07 5 2.28 UKD 96 97 30 03 87 5 UKD 3.00 1.75 UKD 1.12 5 37 5 3.54 10 1.71 5 10 1.81 5 25 2.53 25 2.42 10 3.31 24 3.09 5 10 2.43 5 25 2.53 25 2.52 25 3.42 5 10 2.92 5 37 5 37 5 3.54 10 3.63 37 5 2.28 37 5 2.42 10 3.31 24 3.09 5 10 2.43 5 37 5 2.28 37 5 2.52 25 90 5 10 28 2.14 10 2.92 5 37 5 35.00 2.62 5 37 5 4.39 5 10 2.71 10 1.50 10 2.72 37 5 37 5 7.02 10 2.40 10 4.6337 5 15.00 6.52 75 45.00° barrierefrei nach LBO FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 2.75 37 5 2.25 UKD 50 Bett 2.00 x 2.00m Bett 2.00 x 2.00m Forststraße 15 37 5 2.25 UKD 50 2.75 1.77 75 SPM. Forststraße 15a 37 5 7.03 5 25 6.96 5 37 5 37 5 4.39 5 10 2.89 10 4.14 37 5 12.37 5 37 5 2.55 30 2.50 25 1.53 25 4.24 5 37 5 37 5 4.41 25 6.96 5 37 5 45.00° 2. Rettungs-weg 2. Rettungs-weg 2. Rettungs-weg 2. Rettungs-weg RR DN100 Dach RR DN100Dach FFB=+/-0.00=115,20m ü.NN RFB=-0.14=115,06m ü.NN FFB=+/-0.00=115,20m ü.NN RFB=-0.14=115,06m ü.NN BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750BRH 0.750BRH 0.750 BRH 1.500 BRH 0.000BRH 0.000BRH 0.000 1,1x2,1 1000 kg 13 Personen BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEW. DN70 5 STG 17.77/26 5 STG 17.77/26 6 STG 18.42/26 5 STG 17.77/26 6 STG 18.42/26 5 STG 17.77/26 SPM. KS WM barrierefrei nach LBO barrierefrei nach LBO 170x75 WM Bett 1.00 x 2.00m Bett 1.00 x 2.00m Briefkasten FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 VK Balkon 1.OG VK Balkon 1.OG 4.45 19.50 1.65 1.65 FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 4.457.92 5 37 5 5.18 5 10 3.99 5 24 2.69 5 10 6.43 5 37 5 Bett 2.00 x 2.00m Bett 2.00 x 2.00m KS SPM. 37 5 4.68 5 58 5 1.23 30 1.60 25 3.40 25 1.23 58 5 4.63 5 37 5 1.12 5 1.75 UKD 3.0087 5 UKD 1.37 5 87 5 UKD 3.37 5 1.12 5 1.75 UKD 4.25 1.75 UKD 1.75 87 5 UKD 3.75 3.50 UKD 75 753.50 UKD 7587 5 UKD 5.2587 5 UKD 37 5 45.00° Forststraße 17 1.77 75 3.49 5 75 1.12 5 87 5 UKD 2.25 87 5 UKD 2.12 5 87 5 UKD 92 53 96 97 2.28 UKD 2.07 5 87 5 UKD 1.37 5 1.75 UKD 1.12 5 37 5 2.98 5 10 3.41 5 25 2.52 25 2.53 25 3.41 5 10 2.93 5 37 5 37 5 2.98 5 10 3.41 5 25 2.52 37 5 2.28 37 5 89 5 10 2.42 10 2.93 5 37 5 19.50 37 5 4.39 5 10 2.71 10 1.50 10 2.72 37 5 37 5 4.39 5 10 2.40 10 4.6337 5 12.37 5 37 5 4.41 25 6.96 5 37 5 37 5 4.32 5 10 2.95 5 10 1.54 5 10 2.5037 5 37 5 6.82 5 10 4.7037 5 12.37 5 37 5 4.34 25 7.03 5 37 5 RR DN100Dach EFH=FFB=+/-0.00=115.20m ü.NN RFB=-0.14=115.06m ü.NN BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000BRH 0.000BRH 0.000 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750BRH 0.750BRH 0.750 BRH 0.000 1,1x2,1 1000 kg 13 Personen 2. Rettungsweg 2. Rettungsweg BEw. DN70 BEw. DN70 5 STG 17.77/26 5 STG 17.77/26 6 STG 18.42/26 Bett 2.00 x 2.00m WM KS KS KS SPM. SPM. SPM. Bett 1.00 x 2.00m Bett 1.00 x 2.00m 170x75 WM Bett 2.00 x 2.00m WM 170x75 170x75 WM Briefkasten barrierefrei nach LBO EFH= barrierefrei nach LBO barrierefrei nach LBO Briefkasten 3.00 FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 37 5 5.35 5 10 2.69 5 24 2.69 5 10 1.69 37 5 2.90 20 2.90 37 5 2.36 10 2.69 5 24 4.28 10 4.85 37 5 3.49 5 75 3.758.62 5 1.85 13.62 5 6.00 11.75 3.62 5 3.49 5 75 EFH= 37 5 3.64 50 1.23 30 1.60 25 3.40 25 4.96 24 5.63 25 3.40 25 1.60 30 1.23 58 5 4.63 5 37 5 37 5 8.15 24 4.48 5 37 5 6.00 37 5 5.15 5 24 5.98 37 5 2.87 5 37 5 KS 3.251.75 UKD 2.62 5 1.75 UKD 1.37 5 87 5 UKD 3.37 5 1.12 5 87 5 UKD 2.75 87 5 UKD 1.12 5 87 5 UKD 2.87 5 87 5 UKD 2.25 2.25 UKD 1.50 2.25 UKD 87 5 87 5 UKD 1.12 5 1.75 UKD 1.87 5 87 5 UKD 1.37 5 87 5 UKD 1.25 87 5 UKD 1.37 5 1.37 5 UKD 87 5 37 5 2.62 5 UKD 2.001.75 UKD 4.37 5 87 5 UKD 37 5 Bett 1.00 x 2.00m 1.12 5 1.75 UKD 1.37 5 87 5 UKD 2.12 5 87 5 UKD 87 53 96 97 2.28 UKD 1.25 87 5 UKD 2.12 5 87 5 UKD 2.00 1.75 UKD 1.62 5 87 5 UKD 1.07 5 2.28 UKD 96 97 30 03 87 5 UKD 3.00 1.75 UKD 1.12 5 37 5 3.54 10 1.71 5 10 1.81 5 25 2.53 25 2.42 10 3.31 24 3.09 5 10 2.43 5 25 2.53 25 2.52 25 3.42 5 10 2.92 5 37 5 37 5 3.54 10 3.63 37 5 2.28 37 5 2.42 10 3.31 24 3.09 5 10 2.43 5 37 5 2.28 37 5 2.52 25 90 5 10 28 2.14 10 2.92 5 37 5 35.00 2.62 5 37 5 4.39 5 10 2.71 10 1.50 10 2.72 37 5 37 5 7.02 10 2.40 10 4.6337 5 15.00 6.52 75 45.00° barrierefrei nach LBO FFB=+/-0.00 RFB=-0.14 2.75 37 5 2.25 UKD 50 Bett 2.00 x 2.00m Bett 2.00 x 2.00m 37 5 2.25 UKD 50 2.75 1.77 75 SPM. 37 5 7.03 5 25 6.96 5 37 5 37 5 4.39 5 10 2.89 10 4.14 37 5 12.37 5 37 5 2.55 30 2.50 25 1.53 25 4.24 5 37 5 37 5 4.41 25 6.96 5 37 5 45.00° Forststraße 19 Forststraße 19a 2. Rettungs-weg 2. Rettungs-weg 2. Rettungs-weg 2. Rettungs-weg RR DN100 Dach RR DN100Dach FFB=+/-0.00=115,20m ü.NN RFB=-0.14=115,06m ü.NN FFB=+/-0.00=115,20m ü.NN RFB=-0.14=115,06m ü.NN BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750 BRH 0.750BRH 0.750BRH 0.750 BRH 1.500 BRH 0.000BRH 0.000BRH 0.000 1,1x2,1 1000 kg 13 Personen BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 5 STG 17.77/26 5 STG 17.77/26 6 STG 18.42/26 5 STG 17.77/26 6 STG 18.42/26 5 STG 17.77/26 3x DD TGA 0,70mx0,70m DD Entrauchung 0,75mx0,70m 1000 kg13 Personen 1,1x2,1 Zugang Bistro Metzger Gefälle 15 % 19 STG. 18.42/26 6 STG. 18.62/265 STG. 18.62/26 6 STG. 18.62/26 7 STG. 18.62/26 6 STG. 18.62/26 7 STG. 18.62/26 6STG. 18.62/26 5 STG. 18.62/26 VK AußenputzGisotonwand OG's Zugang Haus 8 VK Balkon OG's LaderampeGröße nach Angabe Nahversorger Einkaufswagen 3 Reihen je 12 Stück 2 16 55 5 16 3.76 5 16 55 5 16 3.76 5 16 55 5 16 3.76 5 16 55 5 16 3.76 5 16 55 5 16 3.76 5 16 55 5 16 3.76 5 16 55 5 16 3.77 5 16 55 5 16 2 2 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.77 5 87 5 2 2 33.36 5 2 25 4.51 20 5.00 20 7.40 20 7.60 20 5.01 5 2 44 1.78 1625 2.0187 5 3.76 5 87 5 3.76 5 7.232.0587 5 3.76 5 87 5 2.25 5 25 16 1.54 5 44 2 2 16 55 5 16 3.77 5 16 55 5 16 3.76 5 16 55 5 16 3.76 5 16 55 5 16 3.76 5 16 55 5 16 3.76 5 87 5 87 5 2.01 5 87 5 87 5 87 5 2.01 5 87 5 87 5 2 2 33.36 5 2 2 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.77 5 87 5 2 37 5 12 5 12 5 37 5 3.1016.15 5 2 19.25 5 2 AusfahrtTiefgarage ZufahrtTiefgarage Rad-weg 4.16 70 ZufahrtAnlieferung 25 97 5 30 2.50 25 1.53 25 4.17 5 50 1.56 5 85 6.20 85 5.19 50 3.32 94 25 12 4.86 6 25 6 6.79 5 6 41 19 STG. 18.42/31.8 19 STG. 18.42/26 FFB=-0.85 =114.15m ü.NN Zugang Haus 7 VK UZ VK UZ 2 16 55 5 16 3.75 16 55 5 16 3.75 16 55 5 16 3.75 16 55 5 16 3.75 16 55 5 16 3.75 16 55 5 16 3.75 16 55 5 16 3.75 5 16 61 5 10 3.17 5 10 61 5 16 3.17 5 16 61 5 10 3.17 5 10 61 5 16 2 2 87 5 3.75 87 5 3.75 87 5 3.75 87 5 3.75 87 5 3.75 87 5 3.75 87 5 3.75 5 87 5 3.17 5 87 5 3.17 5 87 5 3.17 5 87 5 2 2 32.38 13.02 5 2 2 45.40 5 2 NA (3 Parkplätze entfallen) Gefälle 7.5 % FFB=+/-0.00=115.00m ü.NN RFB=-0.17=114.83m ü.NN VK Außenputz Gisotonwand OG's 9.24 5 50 7.41 5 507.30504.86 5 VK Wand OGs VK Außenputz OGs VK Wand OGsVK AußenputzGisotonwand OG's VK AußenputzGisotonwand OG's EFH=FFB=+/-0.00=115.00m ü.NN RFB=-0.17=114.83m ü.NN VK Wand OGsVK Außenputz OGs VK Außenputz Gisotonwand OG's VK Außenputz OGs VK Wand OGs VK Wand OGs 30 2.40 30 2.29 25 2.60 15 1.51 5 15 2.50 25 7.29 5 50 4.25 85 6.20 85 5.19 50 4.26 25 5.04 25 6.91 5 25 2.04 2 44 1.79 5 16 25 1.98 87 5 3.75 87 5 3.75 87 5 3.75 87 5 3.75 87 5 3.75 87 5 3.75 5 87 5 87 5 1.42 5 87 5 4.92 5 87 5 1.42 5 87 5 87 5 2 2 44 1.78 16 25 18.17 25 1.51 5 30 1.60 25 3.40 25 2.60 5 25 16 1.54 5 44 2 7 STG. 17.3/27 Stahltreppen Forststraße 21a Forststraße 21 3x Konfiskat Box 2,39m x 0,87m x 1,20m (bxtxh) Papierpresse HSM V-Press 605 1,19x 0,815 x 1,98m 3x Konfiskat Box 2,39m x 0,87m x 1,20m (bxtxh) Entwässerungsrinne RWARWARWARWA Entwässerungsrinne Rolltor Zugang Markt 25 4.51 20 5.00 20 3.20502.001.70 20 5.07 5 505.25 5 2.23 5 RR DN100 Dach RR DN100 Dach RR DN100 Dach RR DN100 Dach RR DN100 Dach RR DN100 Dach Verzug unter der Decke EG Verzug unter der Decke EG 24 70 94 EFH=FFB=+/-0.00=115.20m ü.NN RFB=-0.17=115.03m ü.NN EFH=FFB=+/-0.00=115.20m ü.NN RFB=-0.17=115.03m ü.NN FFB=+/-0.00=115.20m ü.NN RFB=-0.17=115.03m ü.NN FFB=-1.25 =113.95m ü.NN FFB=+/-0.00=115.20m ü.NN RFB=-0.17=115.03m ü.NN FFB=+/-0.00=115.20m ü.NN RFB=-0.17=115.03m ü.NN 25 1.81 5 30 1.60 25 3.40 25 4.59 17 5 1000 kg 13 Personen 1,1x2,1 Entwässerungsrinne 17 5 2.51 5 30 2.50 25 1.53 30 3.19 25 2.49 5 25 12 3.1015.74 5 25 16 VK Überdachung 10 2.75 2.75 1.22 5 9 17 5 11.59 25 1.49 25 5.07 5 24 14.06 2 RWARWA Automatikschiebetüranlage mit NA Funktion Automatikschiebetüranlage mit NA Funktion 24 75 24 2.60 24 4.07 70 2.5018.711.5010.25 5 Gefälle 7.5 % Gefälle 2 % FFB=-0.505 =114.695m ü.NN FFB=-0.395 =114.805m ü.NN 2 16 55 5 16 3.36 16 55 5 16 3.36 16 55 5 16 3.37 16 55 5 16 3.96 16 55 5 16 3.96 16 55 5 16 3.96 16 55 5 16 3.97 16 56 5 15 4.35 5 87 5 2 44 1.79 5 16 25 1.59 4.23 5 87 5 3.37 16 25 19.41 5 37 4.86 37 2 87 5 3.36 87 5 3.36 87 5 3.37 87 5 3.96 87 5 3.96 87 5 3.96 87 5 3.97 87 5 4.35 5 87 5 2 12.71 5 25.45 5 min. 7m Verglasung Außenverflüssiger VK Kipptor 12 2.59 30 2.59 31 5 90 10 2. Rettungsweglichte Öffnug ca. 0.75m x 2.20m 2 16 61 5 1.07 5 2,625 1.81 5 1.07 5 2,625 67 5 1.07 5 2,625 1.81 5 1.07 5 2,625 61 5 4.08 5 55 5 4.08 5 55 5 4.08 5 55 5 4.08 5 55 5 4.09 5 55 5 16 2 2 44 1.79 5 2.49 3,50 67 5 3.95 3,50 67 5 3.95 3,50 67 5 3.95 3,50 67 5 3.95 3,50 67 5 3.95 3,50 77 5 1.20 3,50 2.71 5 25 36 5 1.07 5 2,625 1.22 5 1.07 5 2,625 61 5 3.49 5 61 5 1.07 5 2,625 1.22 5 1.07 5 2,625 36 5 25 16 2 2 44 1.782.52 3,50 67 5 3.96 5 3,50 67 5 3.96 5 3,50 7.032.25 3,50 67 5 3.96 5 3,50 67 5 2.76 5 3,50 1.54 5 44 2 2 44 1.79 5 2.10 3,50 67 5 7.86 5 3,50 25 19.41 5 25 12 4.86 UKD 6 25 6 Kipptor mit Fluchttürmin. 0,90m lichte Breitefreier Lüftungsquerschnitt min. 3m² VK AußenputzGisotonwand OG'sVK Wand OGs BRH 0.000 BRH 0.875BRH 0.875 BRH 0.000BRH 0.000BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.875BRH 0.875 BRH 0.875 BRH 0.875 BRH 0.875 BRH 0.875 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 2.50 15 4.54 15 1.70 15 1.17 15 1.08 25 1.49 25 10 4.97 5 24 6 13.84 16 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 BEw. DN70 F90-A+M F 90F 90 F90-A+MF 90 F 90F 90F 90 F 90 T30 NA NA NA F90-A+M F90-A+MF90-A+M F90-A+M F90-A+M T30-RS NA NA T30-RS NA NANA NA 2.RW RW RW RWRW 3A 5A6A6B7A7B 8A 3A 5A6A6B7A7B 8A1B 1A2A 1B 1A2A 3 1 2 3 2 1 5A 5A 10 1.13 5 2.16 96 5 31.52 9 32.53 12 5 12 5 13 12 12 5 17 5 12 5 12 5 12 5 12 5 13 12 18 75 18 75 18 75 18 75 12 12 12 12 18 75 18 75 12 5 17 5 12 5 12 5 1-11-21-41-51-3 1-21-41-51-3 1-1 18 75 4.93 75 2.77 5 2.77 5 6.76 25 18 75 18 75 4.93 75 2.77 5 2.77 5 6.76 25 18 75 2A 2B 2C 2D 2E 2A 2B 2C 2D 2E 18 75 18 75 12 5 12 5 12 5 17 5 12 12 13 12 12 5 12 5 3A 3B 3C 3D 3E 18 75 6.81 25 2.77 5 2.77 5 6.76 25 18 75 18 75 5.68 25 2.77 5 2.77 5 5.20 5 5.87 5 2.77 5 2.77 5 3.51 25 3.25 18 75 12 5 12 5 12 5 17 5 12 5 12 5 12 5 12 5 13 12 18 75 18 75 18 75 18 75 12 12 12 12 18 75 18 75 12 5 17 5 12 5 12 5 4-14-24-34-44-5 4A 4A' 4B 4C 4D 4E 4F 4G 4H 4I 4-24-34-44-5 4-1 2-22-32-4 2-22-32-42-5 18 75 6.81 25 2.77 5 2.77 5 6.76 25 18 75 5A 5B 5C 5D 5E 18 75 5.68 25 2.77 5 2.77 5 5.20 5 5.87 5 2.77 5 2.77 5 3.51 25 3.25 18 75 12 5 17 5 12 5 12 5 12 5 12 5 13 12 18 75 18 75 12 12 12 12 18 75 18 75 12 5 17 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 17 5 12 12 13 12 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 17 5 12 12 13 12 12 5 12 5 6-16-26-36-46-5 A 6A' 6B 6C 6D 6E 6F 6G 6H 6I 6-1 12 13 12 13 12 5 12 5 12 5 17 5 12 5 12 5 12 5 17 5 12 5 12 5 12 12 12 5 17 5 12 5 12 5 12 5 17 5 12 5 12 5 12 5 17 5 12 5 12 5 12 5 17 5 12 5 12 5 12 5 17 5 12 5 12 5 12 5 12 5 12 5 17 5 12 12 12 12 12 5 12 5 12 5 17 5 18 75 18 75 1A 1A' 1B 1C 1D 1E 1F 1G 1H 1I 1A 1A' 1B 1C 1D 1E 1F 1G 1H 1I 1F` 18 75 5.68 25 4.68 5 86 5 5.20 5 5.87 5 2.77 5 2.77 5 3.51 25 3.25 18 75 18 75 2.62 5 2.86 25 4.584.55 75 18 75 18 75 2.86 25 4.584.55 75 18 75 18 75 2.86 25 4.584.55 75 18 75 3-33-43-5 18 75 2.86 25 4.584.55 75 18 75 2-5 3-2 18 75 6.81 25 2.77 5 2.77 5 6.76 25 18 75 3A 3B 3C 3D 3E 3-2 3-33-43-5 18 75 2.86 25 4.584.55 75 18 75 4A 4A' 4B 4C 4D 4E 4F 4G 4H 4I 18 75 5.68 25 4.68 5 86 5 5.20 5 5.87 5 2.77 5 2.77 5 3.51 25 3.25 18 75 18 75 2.86 25 4.584.55 75 18 75 5-2 5-35-45-5 18 75 2.86 25 4.584.55 75 18 75 18 75 6.81 25 2.77 5 2.77 5 6.76 25 18 75 5A 5B 5C 5D 5E 5-2 5-35-45-5 18 75 2.86 25 4.584.55 75 18 75 18 75 2.62 5 2.86 25 4.584.55 75 18 75 A 6A' 6B 6C 6D 6E 6F 6G 6H 6I 18 75 5.68 25 4.68 5 86 5 5.20 5 5.87 5 2.77 5 2.77 5 3.51 25 3.25 18 75 18 75 2.86 25 4.584.55 75 18 75 18 75 2.62 5 2.86 25 4.584.55 75 18 75 18 75 5.68 25 2.77 5 2.77 5 5.20 5 5.87 5 2.77 5 2.77 5 3.51 25 3.25 18 75 6-26-36-46-5 Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNG VOLKS Maßstab Blattformat Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 31.10.2014 EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.20 m ü.NN N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 31.10.2014 H/B = 594 / 1500 (0.89m²) 1500x594 1:200 3.4.2 VBB Erdgeschoss VBB Forststr. 9-21a, Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 03.03.2015 STA DTPL ATZ

  • 3.4.3 VBB Dachaufsicht
    Extrahierter Text

    75 85 6.49 63 75 43 Betula pendula Betula pendula Betula pendula Betula pendula Betula pendula Prunus cerasifera nigra Aesculus hippocastanum Aesculus hippocastanum Aesculus hippocastanum Aesculus hippocastanum Pinus nigra Pinus nigra Pinus nigra Fraxinus excelsior Acer pseudoplatanus Corylus colurna Betula pendula Pinus nigra Pinus nigra Pinus nigra Pinus nigra Juglans regia Acer platanoides Acer platanoides Robinia pseudoacacia Robinia pseudoacacia Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Corylus avellana Corylus avellana Acer campestre Acer campestre Acer campestre Acer campestre Acer campestre Acer campestre Acer pseudoplatanus Betula pendula Quercus rubra Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Platanus acerifolia Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Schlitzrinne Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Schlitzrinne Drainage DN 150 Drainage Einlauf Schlitzrinne Schlitzrinne Drainage Drainage Schlitzrinne Einlauf Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Einlauf Einlauf Drainage DN150 Drainage Schlitzrinne Schlitzrinne Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf (Bestand) Rinnenstein Drainage Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Einlauf Einlauf Einlauf Rinne Drainage Schlitzrinne Schlitzrinne Rinnenstein Vorh. Einlauf Einlauf Einlauf Rinne Einlauf Einlauf Drainage Drainage Einlauf Drainage Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage 1.25 Max. Wassereinstau Max. Wassereinstau Schlitzrinne Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Bestandsbaum Bestandsbaum 114.86 115.02 115.00 114.95 %P1,6% 115.00 %P0,75% 2,5% 2,5% 115.02 2,5% 3,3% 2,5% Asphalt, Ψ=0,9 Asphalt, Ψ=0,9 Asphalt, Ψ=0,9 Betonpflaster, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Holzhackschnitzel, Ψ=0,3 4/ 8 Rundkies, Ψ=0,3 Gehweg(öffentlich) Gehwegflächen entwässern in die Straßenentwässerung Betonplatten, Ψ=0,75 2,5% Rasenpflaster, Ψ=0,5 Rasengittersteine, Ψ=0,5 Asphalt, Ψ=0,9 Rasen/Wiese Rasen Rasen Rasen/Wiese Bearbeitungsgrenze Bearbeitungsgrenze Bearbeitungsgrenze Bearbeitungsgrenze Bearbeitungsgrenze Forststraße Planung Büro Ukas Planung Planstatt Senner Planung Büro Ukas Planung Planstatt Senner Planung Planstatt Senner Rasen, Ψ=0,1 Rasen, Ψ=0,1 Liegestützentrainer Vorhandener Belag Volkswohnung Stadt KA Lärmschutzwand 2,5m hoch Mannheimer Straße Öffentlicher Gehweg Öffentlicher Gehweg Öffentlicher Gehweg Schotterfläche mit Präriestauden (siehe Pflanzliste) Schotterfläche und Präriestauden Wiese, Ψ=0,1 Wiese, Ψ=0,1 Wiese, Ψ=0,1 Rasenpflaster, Ψ=0,5 Rasenpflaster, Ψ=0,5 Ms Hecke Boule-Fläche Hohe Miscanthus-Gräser Hohe Miscanthus-Gräser Boden- Trampolin (eibe) Wassergebundene Decke, Ψ=0,6 Nahversorger Rasenpflaster, Ψ=0,5 Betonpflaster, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Rasenpflaster, Ψ=0,5 Betonpflaster, Ψ=0,6 Rasen, Ψ=0,1 Rasen, Ψ=0,1 Gräser aus Ca, Ms, Sp Telekomkasten (kann bestehen bleiben) Öffentlicher Gehweg Stuttgarter Mauerscheibe Stuttgarter Mauerscheibe Cb-Hecke Cb-Hecke Gräser aus Ca, Ms, Sp Cb-Hecke Gräser aus Ca, Ms, Sp Cb-Hecke Gräser aus Ca, Ms, Sp Cb-Hecke Cb-Hecke Cb-Hecke Ms Ms Ms Ac Ac Ac Wiese, Ψ=0,1 Wiese, Ψ=0,1 Ac Ac Ac Ac Ac Ac Ac Ac Ac Ac Cb Cb Cb Cb Cb Cb Rasen, Ψ=0,1 Pa Pa Pa Pa Pa Pa Pa Pa Tc Tc Tc Tc Axc Axc Axc Axc Axc Axc Betonpflaster als Markierungssteine Betonpflaster als Markierungssteine Fe Qr Qr Ac Ac Ac Schotterrasen Boulderwand Fallschutzbereich 2,8m Fallschutzbereich 2,8m Ac 3,5% 114.80 2,5% 3,5% 2,5% 114.75 115.00 StadtEnergie-Kasten (Bestand) StadtEnergie-Kasten (Bestand) Integration in Hecke? Möglicher Standort Stromkasten Lärmschutzwand 2,5m hoch Lärmschutzwand 2,5m hoch Lärmschutzwand 2,5m hoch 115.00 Holzauflage "HopHop" ohne Rückenlehne Holzauflage "HopHop" ohne Rückenlehne Max. Fassungsvermögen ca. 4,6m3 bei 20cm Einstauhöhe Max. Fassungsvermögen ca. 4,35m3 bei 22cm Einstauhöhe Max. Fassungsvermögen ca. 4,3m3 bei 22cm Einstauhöhe Max. Fassungsvermögen ca. 4,5m3 bei 22cm Einstauhöhe Max. Fassungsvermögen ca. 6,5m3 bei 17cm Einstauhöhe Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Hausnummernschild Stufe Stufen Stuttgarter Mauerscheibe (Bäume an Forststraße müssen oberhalb max. Wassereinstau gepflanzt werden!) (Bäume an Forststraße müssen oberhalb max. Wassereinstau gepflanzt werden!) Grundstücksgrenze Mögliche Erweiterung des Quartiersplatzes in Abstimmung mit der Stadt KA QUARTIERSPLATZ Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Flach verlegter Tiefbordstein Planung Stadt Karlsruhe, Planungsstand 3.4.2014 Planung Stadt Karlsruhe, Planungsstand 3.4.2014 Planung Stadt Karlsruhe, Planungsstand 3.4.2014 Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Neupflanzung Baum Bestandsbaum Bestandsbaum Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Neupflanzung Baum Gehweg Neu Geplante Zufahrt Wegfall von 2 Stellplätzen Neupflanzung Baum Max. Wassereinstau Wassergebundene Kies-Decke, Ψ=0,6 Gleichgewichts- trainer Sandbagger Maulwurf (eibe) Mauerscheibe, rundum schalungsglatt, Fuß nach außen Sitzkarussell (eibe) Trapez Up & Down mit 3 Elementen, concrete sportanlagen 115.18 Schotterfläche und Präriestauden (muss noch mit der Feuerwehr abgestimmt werden!) Schotterfläche und Präriestauden (muss noch mit der Feuerwehr abgestimmt werden!) Wassergebundene Decke, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Wiese, Ψ=0,1 Betonpflaster, Ψ=0,75 Rasen, Ψ=0,1 Planung Planstatt Senner Holzauflage "HopHop" mit Rückenlehne Federtierwippe (eibe) Schotterfläche und Präriestauden Drainage Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Aufstellfläche Feurwehr min. 5.00m x 11.00m Einläufe Flach verlegter Tiefbordstein Stuttgarter Mauerscheibe Abbruch Gebäude Schotterfläche und Präriestauden (muss noch mit der Feuerwehr abgestimmt werden!) Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr 114.79 3,5% 115.00 114.79 3,5% Wassergebundene Decke, Ψ=0,6 114.85 115.00 114.91 3,8% 115.00 Wasserrinne Wasserrinne Lichtschacht TG zur Entrauchung Lichtschacht TG zur Entrauchung 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) Müllabstellraum Haus 1 erforderlich 2 Restmüll, 3 Wertstoff, 2 Biomüll 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 114.56 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) Müllabstellraum Haus 4, Haus 5, Haus 6 erforderlich 5 Restmüll, 6 Wertstoff, 4 Biomüll 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Wertstoff 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Papier 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 lWertstoff1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 lWertstoff1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 240 lBiomüll0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) 1.100 lWertstoff1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 1.100 l Restmüll 1,25m x 1,40m x 1,20m (txbxh) 240 l Biomüll 0,63m x 0,65m x 1,10m (txbxh) Müllabstellraum Haus 7, Haus 8 erforderlich 2 Restmüll, 3 Wertstoff, 2 Biomüll, 3 Papier Fahrräder 49.92 m² Abluft Gitterrost- abdeckung Zuluft schallgedämpft maximal 13.800m³/h Gitterrost- abdeckung Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze 13688 Bpl. 13678 Bpl. Bpl. 13689 Bpl. 13687 GFV 13691 Ust Müllabstellraum Haus 2 und Haus 3 erforderlich 2 Restmüll, 3 Wertstoff, 2 Biomüll Fahrräder 30.10 m² 24.68 m² Fahrräder 85.20 m² Fahrräder 54.60 m² Fahrräder 85.20 m² Fahrräder Fahrräder 62.92 m² Fahrrad 54.72 m² Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² HAUS 1 mind. 5.00 Dach F90 von unten nach oben Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) IV VI Gründachentwässerung Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 Gründach Notablauf DN 100 Gründach Notablauf DN 100 RR DN100 RR DN100 Attika OK FA=+11.79m=126.99m ü.NN OK RA=+11.74m=126.94m ü.NN Dachfläche OK FD=+11.45m=126.65m ü. NN OK RD=+11.22m=126.42m ü.NN Attika OK FA=+17.47m=132.67m ü.NN OK RA=+17.42m=132.62m ü.NN Dachfläche OK FD=+17.13m=132.33m ü.NN OK RD=+16.90m=132.10m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+18.00m=133.20m ü.NN OK RD=+17.77m=132.97m ü.NN Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² V Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) HAUS 2 GründachentwässerungDN 100 Gründach Notablauf DN 100 Gründach Notablauf DN 100 RR DN100 Attika OK FA=+14.63m=129.83m ü.NN OK RA=+14.58m=129.78m ü.NN Aufzugsschacht OK FD=+15.16m=130.36m ü.NN OK RD=+14.93m=130.13m ü.NN Dachfläche OK FD=+14.29m=129.49m ü.NN OK RD=+14.06m=129.26m ü.NN NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) VII HAUS 3 Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf DN 100 DN 100 DN 100 RR DN100 Attika OK FA=+20.31m=135.51m ü.NN OK RA=+20.26m=135.46m ü.NN Dachfläche OK FD=+19.97m=135.17m ü.NN OK RD=+19.74m=134.94m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+20.84m=136.04m ü.NN OK RD=+20.61m=135.94m ü.NN NÜL. DN 70 NÜL. DN70 Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² V IV HAUS 4 Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 RR DN100 RR DN100 Dachfläche OK FD=+11.45m=126.65m ü. NN OK RD=+11.22m=126.42m ü.NN Attika OK FA=+11.79m=126.99m ü.NN OK RA=+11.74m=126.94m ü.NN Dachfläche OK FD=+14.29m=129.49m ü.NN OK RD=+14.06m=129.26m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+15.16m=130.36m ü.NN OK RD=+14.93m=130.13m ü.NN Attika OK FA=+14.63m=129.83m ü.NN OK RA=+14.58m=129.78m ü.NN mind. 5.00 Dach F90 von unten nach oben Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) HAUS 5VI Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf DN 100 DN 100 DN 100 RR DN100 Attika OK FA=+17.47m=132.67m ü.NN OK RA=+17.42m=132.62m ü.NN Dachfläche OK FD=+17.13m=132.33m ü.NN OK RD=+16.90m=132.10m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+18.00m=133.20m ü.NN OK RD=+17.77m=132.97m ü.NN NÜL. DN 70 NÜL. DN70 Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² HAUS 6V IV Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 RR DN100 RR DN100 Attika OK FA=+11.79m=126.99m ü.NN OK RA=+11.74m=126.94m ü.NN Dachfläche OK FD=+11.45m=126.65m ü. NN OK RD=+11.22m=126.42m ü.NN Dachfläche OK FD=+14.29m=129.49m ü.NN OK RD=+14.06m=129.26m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+15.16m=130.36m ü.NN OK RD=+14.93m=130.13m ü.NN Attika OK FA=+14.63m=129.83m ü.NN OK RA=+14.58m=129.78m ü.NN mind. 5.00 Dach F90 von unten nach oben Entrauchung Lager/Technik 0,75m x 0,7m Rauchabzugsfläche min. 0,5m² Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² VIHAUS 7 NAHVERSORGER I Dach über EG Dach über EG Dach über EG Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründachentwässerung DN 100 DN 100 DN 100DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 RR DN100RR DN100 RR DN100 RR DN100 RR DN100 EFH OK FD=+/- 0.00m=115.20m ü.NN OK RD= - 0.17m=115.03m ü.NN EFH OK FD=+/- 0.00m=115.20m ü.NN OK RD= - 0.17m=115.03m ü.NN Attika OK FA=+5.15m=120.35m ü.NN OK RA=+5.10m=120.30m ü.NN Dachfläche OK FD=+4.58m=119.78m ü.NN OK RD=+4.33m=119.53m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+19.63m=134.83m ü.NN OK RD=+19.40m=134.60m ü.NN Dachfläche OK FD=+18.76m=133.96m ü.NN OK RD=+18.53m=133.73m ü.NN Attika OK FA=+19.10m=134.30m ü.NN OK RA=+19.05m=134.25m ü.NN Dachaufbauten nach Angabe TGA-Planer Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (8 cm bis 20cm Substratschicht) Pflanzmischung und Ausbild des Reliefs in Abstimmung mit dem Grünordnungsamt der Stadt Karlsruhe Dach über EG NÜL. DN70 NÜL. DN70 mind. 5.00 m F90 von unten nach oben mind. 5.00 m F90 von unten nach oben mind. 5.00 m F90 von unten nach oben mind. 5.00 m F90 von unten nach oben Lichtkuppel/ Entrauchungsöffnung/ Dachausstieg freier Öffnungs- querschnitt min. 1m² HAUS 8 Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) VII Gründachentwässerung Gründach Notablauf DN 100 Gründach Notablauf DN 100 DN 100 RR DN100 senkrechter Ablauf EFH OK FD=+/- 0.00m=115.20m ü.NN OK RD= - 0.17m=115.03m ü.NN Attika OK FA=+21.94m=137.14m ü.NN OK RA=+21.89m=137.09m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+22.47m=137.67m ü.NN OK RD=+22.24m=137.44m ü.NN Dachfläche OK FD=+21.60m=136.80m ü.NN OK RD=+21.37m=136.57m ü.NN 15.06 35.06 RR 70 RR 70 RR 70 RR 70 RR 70 Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf RR 70 Gründachentwässerung RR 70 Gründachentwässerung Gründach Notablauf DN 70 DN 100 DN 70 DN 100 DN 70 DN 100 DN 100DN 100 DN 70 DN 70 DN 100 DN 70 DN 100 DN 100 DN 70 DN 100 DN 100 Fahrrad+Müll Haus 2+3 Fahrrad+Müll Haus 1 FahrradFahrrad Fahrrad+Müll Haus 4+5+6 Fahrrad+Müll Haus 7+8 3A 5A6A6B7A7B 8A 3A 5A6A6B7A7B 8A1B 1A2A 1B 1A2A 3 1 2 3 2 1 5A 5A 10 1.13 5 2.16 96 5 31.52 9 32.53 Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNG VOLKS Maßstab Blattformat Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 31.10.2014 EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.20 m ü.NN N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 31.10.2014 H/B = 594 / 1500 (0.89m²) 1:200 1500x594 3.4.3 VBB Dachaufsicht VBB Forststr. 9-21a, Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 03.03.2015 STA DTPL ATZ

  • 3.4.5 VBB Schnitt 1-1, 2-2, 3-3
    Extrahierter Text

    Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNG VOLKS Maßstab Blattformat Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 31.10.2014 EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.20 m ü.NN N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 1.Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 4. Obergeschoss Haus 5 Haus 2 1.Obergeschoss Haus 4 Haus 6 Haus 8 Haus 7 Haus 1 Haus 3 F F F F 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Haus 6_V Haus 6_IV Fallrohr DachFallrohr BalkonFallrohr Balkon EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. 114,87m ü.NN114,98m ü.NN114,81m ü.NN 115,08m ü.NN +114.81 +114.87 +114.98 +115.06 best. Gelände +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +115.20 +117.68 +117.90 +118.04 +120.52 +120.74 +120.88 +123.36 +123.58 +123.72 +126.20 +126.42 +126.56 +129.04 +129.26 +129.49 -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +11.79 +14.29 +14.63 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 Haus 1_VI F F F F F F 1. Obergeschoss Erdgeschoss Fallrohr BalkonFallrohr Balkon EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +114.97 +115.05 +115.07 +115.11 +115.13 114,97m ü.NN115,07m ü.NN115,13m ü.NN115,05m ü.NN115,11m ü.NN Bestandshöhe 111,00m ü.NN Fallrohr Dach 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 +114.76 +115.08 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.33 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.15 +17.47 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 1.Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 1.Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 6. Obergeschoss 5. Obergeschoss Haus 3_VII 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 6. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN. 111,00m ü.NN 114,61m ü.NN114,85m ü.NN114,93m ü.NN 112,83m ü.NN 114,57m ü.NNinterpoliert +112.83 +114.57 +114.61 +114.85 +114.93 Bestandshöhe Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 FahrbahnStellplätzeStellplätzeStellplätze FallrohrDach Fallrohr Balkon ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.04 +19.97 +20.31 +111.30 +111.70 +114.76 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 +134.72 +134.94 +113.70 +114.10 +114.40 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.24 +135.17 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 Holzauflage Holzauflage Holzauflage 1. Obergeschoss Haus 8_ VII Haus 7_VI 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Erdgeschoss 30 17 3.03 1 73 5 26 4 30 77 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 6. Obergeschoss Erdgeschoss 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.77 5 87 5 Fallrohr DachFallrohr DachFallrohr BalkonFallrohr Balkon Fallrohr Dach FahrradMüll TG Einfahrt Überdachung 21 Forststr. 21aForststr. 21 -3.90 -3.50 -0.47 -0.17 +4.03 +4.33 +6.95 +7.17 +9.79 +10.01 +12.63 +12.85 +15.47 +15.69 +18.31 +18.53 +21.15 +21.37 ±0.00 +4.47 +7.31 +10.15 +12.99 +15.83 +18.67 +19.10 +21.60 +21.94 +111.30 +111.70 +114.73 +115.03 +119.23 +119.53 +122.15 +122.37 +124.99 +125.21 +127.83 +128.05 +130.67 +130.89 +133.51 +133.73 +136.35 +136.57 +115.20+115.20 +119.67 +122.51 +125.35 +128.19 +131.03 +133.96 +136.80 Werbeanlage ca.3,70mx0,75mWerbeanlage ca.3,70mx0,75m EFH=115.20müNN. 114,94m ü.NN 115,17m ü.NN 114,80m ü.NN114,78m ü.NN114,60m ü.NN 112,80m ü.NNinterpoliert 112,80m ü.NN 113,00m ü.NNinterpoliert 114,75m ü.NNinterpoliert 111,00m ü.NN Bestandshöhe +112.80+112.80 +113.00 +114.60 +114.75 +114.78 +114.80 +114.94 +115.17 EFH=115.20müNN. 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN. NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL DN100 NÜL DN100 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70NÜL. DN 70 SpielenSpielen Arkaden Lichtkuppel/RWA Dachausstieg 4. Obergeschoss 3. Obergeschoss 5. Obergeschoss 2. Obergeschoss 16STG 17,75/26,0 16STG 17,75/26,0 16STG 17,75/26,0 4. Obergeschoss 3. Obergeschoss 5. Obergeschoss 2. Obergeschoss 6. Obergeschoss 1.Obergeschoss 19STG 18,42/26,0 Haus 1/1 TRH Haus 1/1 Eingang 003 Zimmer 1 003 Küche 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 25/4 siehe. Detail-Vorschlag 4 Wandfußpunkt Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 25/4 siehe. Detail-Vorschlag 4 Wandfußpunkt Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 25/4 siehe. Detail-Vorschlag 4 Wandfußpunkt Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 25/4 siehe. Detail-Vorschlag 4 Wandfußpunkt Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 005 Küche 007 Küche 005 Zimmer 1 007 Zimmer 1 022 Wohnen/Essen 022 Zimmer 1 022 Bad 022 Flur 024 Wohnen/Essen 026 Wohnen/Essen 028 Wohnen/Essen 030 Wohnen/Essen 024 Zimmer 1 024 Flur 024 Bad 026 Zimmer 1 026 Flur 026 Bad 028 Zimmer 1 028 Flur 028 Bad 030 Zimmer 1 030 Flur 030 Bad 046 Terrasse 046 Wohnen/Essen 046 Schlafen 048 Loggia 050 Loggia 052 Loggia 054 Balkon 054 Wohnen/Essen 054 Schlafen 052 Wohnen/Essen 052 Schlafen 050 Wohnen/Essen 050 Schlafen 048 Wohnen/Essen 048 Schlafen 076 Terrasse 076 Wohnen/Essen 076 Schlafen 1.Obergeschoss 078 Loggia 080 Loggia 082 Loggia 084 Balkon 084 Wohnen/Essen 084 Schlafen 078 Wohnen/Essen 078 Schlafen 080 Wohnen/Essen 080 Schlafen 082 Wohnen/Essen 082 Schlafen ErdgeschossErdgeschossErdgeschossErdgeschossErdgeschossErdgeschossErdgeschoss 103 Bad 103 WC 103 Schlafen 103 Zimmer 1 104 Schlafen 104 Zimmer 1 105 Schlafen 107 Schlafen 109 Schlafen 111 Schlafen 113 Schlafen 106 Schlafen 108 Schlafen 110 Schlafen 112 Schlafen 114 Schlafen 105 Bad 105 WC 105 Zimmer 1 107 Bad 107 WC 107 Zimmer 1 109 Bad 109 WC 109 Zimmer 1 111 Bad 111 WC 111 Zimmer 1 113 Bad 113 WC 113 Zimmer 1 106 Zimmer 1 108 Zimmer 1 110 Zimmer 1 112 Zimmer 1 114 Zimmer 1 Markt/Vorbereich 001 Küche 008 Abstellen Fahrbahn /TGFahrbahn /TGFahrbahn /TGFahrbahn /TGFahrbahn /TGFahrbahn /TGFahrbahn /TG 3.50 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2.40 64 10 22 14 2.00 40 30 80 2.40 64 10 22 14 2.40 64 10 22 14 Haus 1/1 Trocknen Haus 1/1 TRH UG 3.36 2.84 2.84 2.84 2.84 57 11.79 1.00 3.14 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 14.63 2.70 66 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 57 14.63 2.70 66 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 57 40 2.00 40 30 80 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 14.63 40 2.00 40 30 80 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 -3.50 ±0.00±0.00±0.00±0.00±0.00 +2.84+2.84+2.84+2.84 +4.47 +5.68+5.68+5.68+5.68 +7.31+7.31 +8.52+8.52+8.52+8.52 +10.15+10.15 +11.36+11.36+11.36 +11.45 +11.79 +12.99 +14.29+14.29+14.29 +14.63+14.63 +14.63 +15.83 +18.67 +21.60 +21.94 40 2.93 57 4.03 30 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 57 Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 EFH=115,20m ü.NN EFH=115,20m ü.NN EFH=115,20m ü.NN EFH=115,20m ü.NNEFH=115,20m ü.NN +110.70 +111.30+111.30+111.30+111.30+111.30 +111.51 +111.70+111.70+111.70+111.70+111.70+111.70+111.70+111.70 +114.10 +114.10+114.10 +114.10 +114.10 +114.40+114.40+114.40+114.40+114.40 +114.73 +114.84+114.84+114.84+114.84 +115.03 +115.06+115.06+115.06+115.06 +117.90+117.90+117.90+117.90 +119.53 +120.74+120.74+120.74+120.74 +122.37 +123.58+123.58+123.58+123.58 +125.21 +126.42+126.42+126.42+126.42 +128.05 +129.26+129.26+129.26 +129.78+129.78+129.78 +130.89 +133.73 +136.57 +137.09 Lichtschacht 1.20 20 1.20 60 40 2.00 40 30 80 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 25 2.55 25 4.33 25 4.24 5 25 5.35 20 7.70 20 5.20 20 5.76 20 4.60 5 25 7.54 5 22 2 20 5.48 5 20 7.97 5 20 5.20 20 6.30 20 5.39 5 20 7.60 20 7.70 20 7.50 20 7.80 20 4 20 5.20 20 6.32 5 20 7.85 5 854.18 5 25 6.73 20 5.00 20 7.40 20 5.00 20 7.61 5 25 2.40 53 57 Lichtschacht Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 -4.50 -3.90-3.90 -3.69 -3.50-3.50-3.50-3.50-3.50 -1.50-1.50-1.50-1.50 -1.10-1.10-1.10 -1.10 -0.80-0.80-0.80-0.80-0.80 -0.36 -0.17 -0.14-0.14-0.14-0.14 +2.70+2.70+2.70+2.70 +4.33 +5.54+5.54+5.54+5.54 +7.17 +8.38+8.38+8.38+8.38 +10.01 +11.22+11.22+11.22+11.22 +12.85 +14.06+14.06+14.06 +14.58+14.58+14.58 +15.69 +18.53 +21.37 +21.89 Metzgerei 2.70 66 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 57 1.Obergeschoss Boulevard Zugang Supermarkt Haus 5_VI 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. 111,00m ü.NN Bestandshöhe 114,88m ü.NN115,10m ü.NN115,02m ü.NN115,02m ü.NN114,81m ü.NN +114.81 +114.88 +115.02+115.02 +115.06 +115.10 115,06m ü.NN FallrohrDachFallrohrBalkon ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.13 +17.47 +115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.33 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 -4.20 -3.90 -3.50 -1.50 -0.80 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 30 40 2.40 30 78 4.05 30 77 5 2.00 40 30 1.14 F F F F Haus 4_V 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss Haus 4_IV 1. Obergeschoss Erdgeschoss EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. Fallrohr DachFallrohr BalkonFallrohr Balkon Fahrräder-/MüllraumFahrräder-/Müllraum 111,00m ü.NN +114.65 +114.72 +114.88 +115.02+115.02 +115.10 114,72m ü.NN114,65m ü.NNinterpoliert114,88m ü.NNinterpoliert115,10m ü.NN115,02m ü.NN115,02m ü.NN Bestandshöhe ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +11.79 +14.29 +14.63 +115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.49 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 1.Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss Haus 2_V Fallrohr BalkonFallrohr Dach EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN. 111,00m ü.NN 114,87m ü.NN114,77m ü.NN +114.79 +114.89 Bestandshöhe EFH=115.20müNN. -3.90 -3.50 -0.44 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.29 +14.63 +111.30 +111.70 +114.76 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.49 4. Obergeschoss 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 2.93 10 30 17 3.17 86 30 25 17 3.17 16 70 30 Gelände Bestand Gelände Bestand Gelände Bestand Gelände Bestand 114,85m ü.NNOK Mauer114,83m ü.NN114,81m ü.NN114,31m ü.NN114,50m ü.NN114,79m ü.NN114,85m ü.NN114,95m ü.NNinterpoliert114,77m ü.NNinterpoliert114,54m ü.NN114,38m ü.NN114,62m ü.NNinterpoliert114,60m ü.NNinterpoliert114,81m ü.NNinterpoliert114,50m ü.NNinterpoliert114,93m ü.NNinterpoliert115,16m ü.NNinterpoliert115,04m ü.NNinterpoliert114,75m ü.NNinterpoliert114,67m ü.NNinterpoliert114,88m ü.NNinterpoliert114,95m ü.NNinterpoliert113,06m ü.NN113,16m ü.NNinterpoliert112,83m ü.NN112,83m ü.NNinterpoliert112,96m ü.NNinterpoliert113,00m ü.NNinterpoliert113,35m ü.NNinterpoliert112,90m ü.NNinterpoliert113,45m ü.NNinterpoliert Gelände Bestand Gelände Bestand +112.83 +112.83 +112.89+112.89 +112.90 +112.96 +113.00 +113.06 +113.16 +113.35 +113.45 +114.31 +114.38 +114.46 +114.50+114.50 +114.54 +114.60 +114.62 +114.66 +114.67 +114.71 +114.75 +114.77 +114.79 +114.81+114.81 +114.83 +114.85+114.85 +114.88 +114.89 +114.91 +114.93 +114.94 +114.94 5 +114.95 +115.02 +115.03 +115.04 +115.10 +115.12+115.12+115.12 +115.16 +140.28+140.28 +114.89 +114.95 +114.97 +115.03 +115.08+115.08 +115.09+115.09 +115.10+115.10+115.10 +115.12+115.12 +115.13 +115.15 +115.18 +115.18 +115.18+115.18+115.18 +115.20+115.20+115.20+115.20+115.20+115.20 +115.65+115.65+115.65 +118.04+118.04+118.04+118.04 +119.67 +120.88+120.88+120.88+120.88 +122.51 +123.72+123.72+123.72+123.72 +125.35 +126.56+126.56+126.56 +126.65 +126.99 +128.19 +129.49+129.49+129.49 +129.83+129.83+129.83 +131.03 +133.87 +136.80 +137.14 7 1.01 33 Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (8 cm bis 20cm Substratschicht) Pflanzmischung und Ausbild des Reliefs in Abstimmung mit dem Grünordnungsamt der Stadt Karlsruhe 5.00 Brandüberschlag Arkaden 1.Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 1.Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Gelände Bestand 1. Obergeschoss Haus 5_VI Haus 7_VI Haus 3_VII Gefälle 7,5% Gefälle 15% 6. Obergeschoss Grenze Boulevard Erdgeschoss Erdgeschoss Gefälle 2,0% 30 2.30 TPHPHP 5.00 Brandüberschlag 1. Obergeschoss 3. Obergeschoss Haus 8_ VII Haus 7_ VI 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss4. Obergeschoss 5. Obergeschoss5. Obergeschoss 6. Obergeschoss -3.90 -3.50 -0.47 -0.17 +4.03 +4.33 +6.95 +7.17 +9.79 +10.01 +12.63 +12.85 +15.47 +15.69 +18.31 +18.53 +21.15 +21.37 Erdgeschoss 6. Obergeschoss 2. Obergeschoss Erdgeschoss 10 87 5 10 1.07 5 ±0.00 +4.47 +7.31 +10.15 +12.99 +15.83 +18.76 +19.10 +21.60 +21.94 30 17 3.76 6 26 4 30 77 FAllrohr Dach Fallrohr BalkonFAllrohr Dach EFH=115.20müNN. +111.30 +111.70 +114.73 +115.03 +119.23 +119.53 +122.15 +122.37 +124.99 +125.21 +127.83 +128.05 +130.67 +130.89 +133.51 +133.73 +136.35 +136.57 Fahrrad Bestandshöhe 111,00m ü.NN 114,86m ü.NN114,89m ü.NN114,90m ü.NN114,92m ü.NN114,89m ü.NN114,69m ü.NN 114,83m ü.NN114,79m ü.NN114,74m ü.NN114,76m ü.NN EFH=115.20müNN. +114.52 +114.57 +114.80 +115.00 +115.18 +115.18 +115.20 +119.67 +125.35 +128.19 +131.03 +133.87 +136.80 +114.55 +114.69 +114.72 +114.74 +114.76 +114.79 +114.83 +114.86 +114.89+114.89 +114.90 +114.91 +114.92 87 5 2.62 5 70 NÜL DN100NÜL DN100 NÜL DN100 2 Steinreihen Thermoschall 25/4 siehe. Detail-Vorschlag 4 Wandfußpunkt Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 25/4 siehe. Detail-Vorschlag 4 Wandfußpunkt Gisoton 032 Wohnen/Essen 032 Küche 032 Schlafen 032 Zimmer 1 034 Schlafen 034 Zimmer 2 034 Wohnen/Essen 034 Küche 036 Schlafen 036 Zimmer 2 036 Wohnen/Essen 036 Küche 038 Schlafen 038 Zimmer 2 038 Wohnen/Essen 038 Küche 040 Schlafen 040 Zimmer 2 040 Wohnen/Essen 040 Küche 042 Schlafen 042 Zimmer 2 044 Schlafen 042 Wohnen/Essen 042 Küche 044 Zimmer 2 044 Wohnen/Essen 044 Küche 064 Schlafen 064 Zimmer 1 064 Wohnen/Essen 064 Küche 066 Schlafen 066 Zimmer 2 066 Küche 066 Wohnen/Essen 068 Schlafen 068 Zimmer 2 068 Wohnen/Essen 068 Küche 070 Schlafen 072 Schlafen 074 Schlafen 070 Zimmer 2 070 Wohnen/Essen 070 Küche 072 Zimmer 2 072 Wohnen/Essen 072 Küche 074 Zimmer 2 074 Wohnen/Essen 074 Küche 093 Wohnen/Essen 093 Balkon 093 Küche 093 Bad 093 Schlafen 095 Schlafen 097 Schlafen 099 Schlafen 101 Schlafen 101 Bad 101 Wohnen/Essen 101 Küche 101 Balkon 099 Bad 099 Wohnen/Essen 099 Küche 099 Balkon 097 Bad 097 Wohnen/Essen 097 Küche 097 Balkon 095 Bad 095 Wohnen/Essen 095 Küche 095 Balkon Müllraum/KonfiskatSozialr./Teek.WC HUmkl. HVorr. HBüroPutzraum Tiefgarage FahrbahnStellplätze Fahrräder Haus 5 Technik 068 Abstellen 067 Abstellen 066 Abstellen 065 Abstellen 064 Abstellen 063 Abstellen Haus 3 Technik Haus 3 Elektro 033 Abstellen 032 Abstellen Haus 3 Flur UG Aufzug Überfahrt Aufzug Überfahrt Aufzug Überfahrt 2.93 10 30 17 3.17 86 30 14 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2.70 80 19.10 2.70 63 4.50 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 57 40 2.00 40 30 33 30 17 4.03 30 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. Rollgitter- oder Kipptor 40 3.03 30 17 4.03 30 Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 LichtschachtLichtschachtLichtschachtLichtschachtLichtschachtLichtschacht Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 114,64m ü.NN Haus 1_VI 5. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. 111,00m ü.NN Bestandshöhe 114,12m ü.NN 114,16m ü.NN 114,25m ü.NN +114.12 +114.16 +114.18 +114.25 +114.14 +114.80 +115.10 +115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.33 -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 Fallrohr Dach ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.13 +17.47 -3.90 -3.50 -0.44 -0.14 EFH=115.20müNN. +114.76 +115.06 +115.20 EFH=115.20müNN. ±0.00 -0.44 -0.14 +114.76 +115.06 40 3.14 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 3.36 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 57 17.47 3.36 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 57 40 3.14 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 20.31 Haus 2_V 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.29 +14.63 Fallrohr Balkon EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. -3.90 -3.50 -0.44 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +111.30 +111.70 +114.76 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 +113.70 +114.10 +114.40 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.49 FahrbahnStellplätzeStellplätzeStellplätzeStellplätzeStellplätze 114,98m ü.NN 114,54m ü.NNinterpoliert Bestandshöhe 111,00m ü.NN +114.54 +114.84 +114.98 4. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss Haus 6_V ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.47 +11.79 +14.31 +14.63 EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +115.00 +115.08+115.08 +115.18 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.67 +129.49 TPHP Fahrbahn Fahrräder StellplätzeStellplätze Fallrohr Dach Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 Tiefgarage -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 Gelände Bestand +112.90 +112.97 +114.42 +114.68 +114.75 +114.95 40 2.40 30 80 1.5018.71 2.50 -3.90-3.90-3.90 -3.59 5 -3.50-3.50-3.50-3.50 -3.31 5 -1.50-1.50 -1.10 -0.80-0.80 -0.50 5 -0.47 -0.43 -0.39 5 -0.17 -0.14-0.14 +2.70+2.70 +4.33 +5.54+5.54 +7.17 +8.38+8.38 +10.01 +11.22+11.22 +12.85 +14.06+14.06 +15.69 +16.90+16.90 +17.42 +18.53 +19.05 +19.74 +20.26 Gefälle 7,5% +4.45 +4.11 +4.33 4.36 5 6 30 25 066 Balkon 068 Balkon 070 Balkon 072 Balkon 074 Balkon 042 Balkon 040 Balkon 038 Balkon 036 Balkon 034 Balkon 044 Balkon +115.20 Fahrrad Fahrrad ±0.00±0.00±0.00 +2.48+2.48+2.48 +2.84+2.84 +3.01 5 +4.47 +5.68+5.68 +7.31 +8.52+8.52 +10.15 +11.36+11.36 +12.99 +14.20+14.20 +15.83 +17.04 +17.13 +17.47 +18.00 +18.76 +19.10 +19.63 +19.97 +20.31 +20.84 +112.90 +114.17 +114.40 5 +114.51 +114.72 +114.80+114.80+114.80+114.80+114.80 +114.80 +114.82+114.82 +114.83+114.83 +114.84 +114.84 +115.08+115.08 +115.10+115.10 +115.18 +115.20+115.20+115.20 +117.68+117.68+117.68 +118.04+118.04 +118.21 5 +119.67 +120.88+120.88 +122.51 +123.72+123.72 +125.35 +126.56+126.56 +128.19 +129.40+129.40 +131.03 +132.24 +132.33 +132.67 +133.20 +133.96 +134.30 +134.83 +135.17 +135.51 +136.04 2513.59 6 24 5.07 5 251.492511.5925 +112.77 +112.79 +112.90 +112.97 +113.57 +113.58 +113.68 +113.81 +114.10 +114.15 +114.29 +114.33 +114.36 +114.42 +114.51 +114.55 +114.55 +114.57 +114.61 +114.66 +114.68 +114.73 +114.74 +114.75 +114.80+114.80+114.80+114.80 +114.82 +114.87 +114.89 +114.93 +114.94 +114.95 +114.95 +114.96 +114.98 +115.03 +111.30+111.30+111.30 +111.60 5 +111.70 +111.70+111.70+111.70+111.70 +114.10 +114.40 +115.03 +115.06+115.06 +117.90+117.90 +119.53 +120.74+120.74 +122.37 +123.58+123.58 +125.21 +126.42+126.42 +128.05 +129.26+129.26 +130.89 +132.10+132.10 +132.62 +133.73 +134.25 +134.94 +135.46 Schwerlastrinne, NW 125mm DIN EN 1433 / DIN 19580 mit Sohlgefälle 0,5% mit Einlaufkasten und Schlammeimer, DN100 Pumpensumpf mit Hebeanlage, Druckleigung über RST, Hebeanlage 700 x 700 Tiefe 550 (ab OK FFB) Pumpensumpf mit Hebeanlage, Druckleigung über RST, Hebeanlage 700 x 700 Tiefe 550 (ab OK FFB) im Ein-/Ausfahrtsbereich Schwerlastrinne, NW 125mm DIN EN 1433 / DIN 19580 mit Sohlgefälle 0,5% mit Einlaufkasten und Schlamm- eimer, DN100, Anschluss an Entwässerungskanal 87 5 2.46 5 16 70 Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (8 cm bis 20cm Substratschicht) Pflanzmischung und Ausbild des Reliefs in Abstimmung mit dem Grünordnungsamt der Stadt Karlsruhe 4. Obergeschoss Haus 4_V 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.47 +11.79 +14.31 +14.63 Fallrohr Dach EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.67 +129.49 111,00m ü.NN 114,80m ü.NN +112.77 +112.79 +114.33 +114.51 +114.73 +114.80 114,73m ü.NN114,33m ü.NN 112,77m ü.NNinterpoliert 114,51m ü.NN 112,79m ü.NNinterpoliert +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 Müll 1.Obergeschoss 1.Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 1.Obergeschoss 2. Obergeschoss Haus 1 Haus 3 Haus 4 Haus 5 Haus 6 Haus 7 Haus 1_VI F F F F F F 1. Obergeschoss Erdgeschoss Fallrohr BalkonFallrohr Balkon EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +114.97 +115.05 +115.07 +115.11 +115.13 114,97m ü.NN115,07m ü.NN115,13m ü.NN115,05m ü.NN115,11m ü.NN Bestandshöhe 111,00m ü.NN Fallrohr Dach 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 +114.76 +115.08 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.33 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.15 +17.47 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 Haus 3_VII 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 6. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN. 111,00m ü.NN 114,61m ü.NN114,85m ü.NN114,93m ü.NN 112,83m ü.NN 114,57m ü.NNinterpoliert +112.83 +114.57 +114.61 +114.85 +114.93 Bestandshöhe Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 FahrbahnStellplätzeStellplätzeStellplätze FallrohrDach Fallrohr Balkon ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.04 +19.97 +20.31 +111.30 +111.70 +114.76 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 +134.72 +134.94 +113.70 +114.10 +114.40 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.24 +135.17 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 1.Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 1.Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Grenze 1. Obergeschoss Haus 8_ VII Haus 7_VI 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Erdgeschoss 30 17 3.03 1 73 5 26 4 30 77 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 6. Obergeschoss Erdgeschoss 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.76 5 87 5 3.77 5 87 5 Fallrohr DachFallrohr DachFallrohr BalkonFallrohr Balkon Fallrohr Dach FahrradMüll TG Einfahrt Überdachung 21 Forststr. 21aForststr. 21 -3.90 -3.50 -0.47 -0.17 +4.03 +4.33 +6.95 +7.17 +9.79 +10.01 +12.63 +12.85 +15.47 +15.69 +18.31 +18.53 +21.15 +21.37 ±0.00 +4.47 +7.31 +10.15 +12.99 +15.83 +18.67 +19.10 +21.60 +21.94 +111.30 +111.70 +114.73 +115.03 +119.23 +119.53 +122.15 +122.37 +124.99 +125.21 +127.83 +128.05 +130.67 +130.89 +133.51 +133.73 +136.35 +136.57 +115.20+115.20 +119.67 +122.51 +125.35 +128.19 +131.03 +133.96 +136.80 Werbeanlage ca.3,70mx0,75mWerbeanlage ca.3,70mx0,75m EFH=115.20müNN. 114,94m ü.NN 115,17m ü.NN 114,80m ü.NN114,78m ü.NN114,60m ü.NN 112,80m ü.NNinterpoliert 112,80m ü.NN 113,00m ü.NNinterpoliert 114,75m ü.NNinterpoliert 111,00m ü.NN Bestandshöhe +112.80+112.80 +113.00 +114.60 +114.75 +114.78 +114.80 +114.94 +115.17 EFH=115.20müNN. 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN. NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL DN100 NÜL DN100 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70NÜL. DN 70 5.00 Brandüberschlag 2 Steinreihen Thermoschall 25/4 siehe. Detail-Vorschlag 4 Wandfußpunkt Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 25/4 siehe. Detail-Vorschlag 4 Wandfußpunkt Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton ErdgeschossErdgeschossErdgeschoss 010 Wohnen/Essen 010 Abst. 010 Flur 010 Bad 012 Wohnen/Essen 012 Abst. 012 Flur 012 Bad 014 Wohnen/Essen 014 Abst. 014 Flur 014 Bad 016 Wohnen/Essen 016 Abst. 016 Flur 016 Bad 018 Wohnen/Essen 018 Abst. 018 Flur 018 Bad 020 Wohnen/Essen 020 Abst. 020 Flur 020 Bad 031 Küche Haus 3 Aufzug EG Haus 3 Aufzug 1.OG Haus 3 Aufzug 2.OG Haus 3 Aufzug 3.OG Haus 3 Aufzug 4.OG Haus 3 Aufzug 5.OG Haus 3 Aufzug 6.OG 1.Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 6. Obergeschoss 5. Obergeschoss Erdgeschoss 033 Küche Haus 3 Kinderwagen 033 Zimmer 1 035 Küche 035 Zimmer 1 037 Küche 037 Zimmer 1 039 Küche 039 Zimmer 1 041 Küche 043 Küche 043 Zimmer 1 041 Zimmer 1 056 Küche 056 Wohnen/Essen 056 Zimmer 1 056 Schlafen 058 Küche 058 Wohnen/Essen 060 Küche 062 Küche 062 Wohnen/Essen 062 Zimmer 1 062 Schlafen 060 Wohnen/Essen 060 Zimmer 1 060 Schlafen 058 Zimmer 1 058 Schlafen Haus 5 Aufzug EG Haus 5 Aufzug 1.OG Haus 5 Aufzug 2.OG Haus 5 Aufzug 3.OG Haus 5 Aufzug 4.OG Haus 5 Aufzug 5.OG 063 Zimmer 1 065 Zimmer 2 065 Zimmer 1 067 Zimmer 2 067 Zimmer 1 069 Zimmer 2 069 Zimmer 1 071 Zimmer 2 071 Zimmer 1 073 Zimmer 2 073 Zimmer 1 086 Küche 086 Wohnen/Essen 086 Zimmer 1 086 Schlafen 088 Küche 088 Wohnen/Essen 088 Zimmer 1 088 Schlafen 090 Küche 090 Wohnen/Essen 090 Zimmer 1 090 Schlafen 092 Küche 092 Wohnen/Essen 092 Zimmer 1 092 Schlafen 094 Küche 094 Wohnen/Essen 094 Flur 094 WC 096 Küche 098 Küche 100 Küche 102 Küche 102 Wohnen/Essen 102 Flur 102 WC 100 Wohnen/Essen 100 Flur 100 WC 098 Wohnen/Essen 098 Flur 098 WC 096 Wohnen/Essen 096 Flur 096 WC Haus 7 TRH EG Supermarkt Aufzug Intern BoulevardErdgeschoss Spielen Haus 5 Kinderwagen Flur Aufzug Überfahrt Supermarkt Anlieferung 45 55 19 81 45 55 1.25 81 19 3.03 30 17 3.17 86 30 14 40 3.03 30 17 1.90 5 14.25 10 2.90 22 25 40 2.00 40 30 80 17.47 1.00 3.14 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 3.36 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 57 20.31 3.36 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 57 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 1.00 3.14 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 11.79 40 3.14 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 3.36 2.84 2.84 2.84 2.84 57 17.49 1.00 3.14 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 3.36 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 57 11.79 3.36 2.84 2.84 2.84 2.84 57 40 3.14 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 19.10 2 Steinreihen Thermoschall 30/11,5 verfüllt mit Leichtbeton siehe. Detail Attikaasnchluss Gisoton 3.33 4.50 2.84 2.84 2.84 2.84 2.84 57 40 3.13 37 4.03 30 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 14 2.48 22 23 10 19 5 36 12 7 2.22 5 91 5 22 7 7 2.70 7 7 2.22 5 25 5 22 7 7 2.22 5 25 5 22 7 7 2.22 5 25 5 22 7 7 2.22 5 25 5 22 7 7 2.22 5 25 5 22 7 7 2.22 5 25 5 22 65 22 36 2.41 5 91 5 22 2.36 5 25 5 22 2.36 5 25 5 22 2.36 5 25 5 22 2.36 5 25 5 22 2.36 5 25 5 22 2.36 5 25 5 22 2.36 5 1.12 5 22 Haus 3 Aufzug Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 Haus 3 Aufzug UG 36 Abstellen Haus 3 Flur UG Haus 3 Trocknen Fahrbahn Haus 1 Elektro Haus 1 Flur 1/2 UG 12 Abstellen 11 Abstellen Haus 5 Aufzug UG Haus 4 Technik 056 Abstellen 057 Abstellen 058 Abstellen 059 Abstellen Haus 5 Elektro Haus 6 Technik 086 Abstellen 087 Abstellen 088 Abstellen 089 Abstellen Stellplätze Haus 7 TRH UG Supermarkt Lager Stellplätze Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 EFH=115,20m ü.NNEFH=115,20m ü.NN EFH=115,20m ü.NN EFH=115,20m ü.NN -3.50 -3.35 ±0.00±0.00±0.00±0.00±0.00±0.00 +2.84+2.84+2.84+2.84+2.84 +4.47 +5.68+5.68+5.68+5.68+5.68 +7.31+7.31 +8.52+8.52+8.52+8.52+8.52 +10.15+10.15 +11.36+11.36+11.36 +11.45+11.45 +11.79+11.79 +12.99 +14.20+14.20+14.20 +15.83 +17.04 +17.13+17.13 +17.47+17.47 +18.00 +18.76 +19.10 +19.63 +19.97 +20.31 +20.84 18STG 18,61/26,0 Gelände Bestand Gelände Bestand Gelände BestandGelände Bestand Lüftung über DachTGA-Schacht über Dach UK Dämmung Technik/Elektro Lager Lichtschacht Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 Haus 5 Aufzug 36 12 7 2.22 5 91 5 22 7 7 2.70 7 7 2.22 5 25 5 22 7 7 2.22 5 25 5 22 7 7 2.22 5 25 5 22 7 7 2.22 5 25 5 22 7 7 2.22 5 25 5 22 65 22 36 2.41 5 91 5 22 2.36 5 25 5 22 2.36 5 25 5 22 2.36 5 25 5 22 2.36 5 25 5 22 2.36 5 25 5 22 2.36 5 1.12 5 22 1.30 2.20 1.15 2.20 1.23 7 2.20 68 30 10 7 2.20 mttl. Gefälle ca. 3% 4.98 30 25 Haus 5_VI 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. 111,00m ü.NN Bestandshöhe 114,88m ü.NN115,10m ü.NN115,02m ü.NN115,02m ü.NN114,81m ü.NN +114.81 +114.88 +115.02+115.02 +115.06 +115.10 115,06m ü.NN FallrohrDachFallrohrBalkon ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.13 +17.47 +115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.33 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 -4.20 -3.90 -3.50 -1.50 -0.80 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 +111.85 +113.95 +114.25 +114.96 +115.00 +115.00 +115.00 +115.00 +115.04 +115.04 +115.06 +115.08+115.08 +115.08 +115.20+115.20+115.20+115.20+115.20+115.20+115.20 +118.04+118.04+118.04+118.04+118.04 +119.67 +120.88+120.88+120.88+120.88+120.88 +122.51 +123.72+123.72+123.72+123.72+123.72 +125.35 +126.56+126.56+126.56 +126.65+126.65 +126.99+126.99 +128.19 +129.40+129.40+129.40 +131.03 +132.24 +132.33+132.33 +132.67+132.67 +133.20 +133.96 +134.30 +135.17 +135.51 +136.04 2.00 40 30 80 40 2.40 30 80 114,71 m ü.NNinterpoliert 114,33 m ü.NNinterpoliert114,80 m ü.NN113,17 m ü.NNinterpoliert113,14 m ü.NN114,50 m ü.NN114,51 m ü.NNinterpoliert114,58 m ü.NN114,84 m ü.NNinterpoliert114,85 m ü.NNinterpoliert114,88 m ü.NNinterpoliert114,56 m ü.NNinterpoliert112,82 m ü.NN114,40 m ü.NNinterpoliert112,72 m ü.NNinterpoliert114,70 m ü.NNinterpoliert114,71 m ü.NNinterpoliert114,84 m ü.NNinterpoliert114,68 m ü.NNinterpoliert114,45 m ü.NNinterpoliert112,85 m ü.NNinterpoliert112,94 m ü.NNinterpoliert114,82 m ü.NNinterpoliert115,01 m ü.NNinterpoliert114,97 m ü.NNinterpoliert114,99 m ü.NN114,68 m ü.NN113,65 m ü.NNinterpoliert113,79 m ü.NN114,90 m ü.NN113,52 m ü.NNinterpoliert114,97 m ü.NNinterpoliert114,91 m ü.NNinterpoliert114,80 m ü.NNinterpoliert114,74 m ü.NN114,73 m ü.NN Gelände Bestand 87 5 2.62 5 70 Pumpensumpf mit Hebeanlage, Druckleigung über RST, Hebeanlage 700 x 700 Tiefe 550 (ab OK FFB) Pumpensumpf mit Hebeanlage, Druckleigung über RST, Hebeanlage 700 x 700 Tiefe 550 (ab OK FFB) Schwerlastrinne, NW 125mm DIN EN 1433 / DIN 19580 mit Sohlgefälle 0,5% mit Einlaufkasten und Schlamm- eimer, DN100 nachgeschaltet Leichtflüssig- keitsabscheider Klasse I, DIN 1999-100 im Ein-/Ausfahrtsbereich Schwerlastrinne, NW 125mm DIN EN 1433 / DIN 19580 mit Sohlgefälle 0,5% mit Einlaufkasten und Schlamm- eimer, DN100, Anschluss an Entwässerungskanal Haus 5 Trocknen +110.70+110.70+110.70+110.70 +111.30+111.30+111.30+111.30+111.30 +111.51 +111.70+111.70+111.70+111.70+111.70+111.70+111.70+111.70 +112.70 +114.10 +114.10 +114.10 +114.40+114.40+114.40 +114.73 +114.84+114.84+114.84+114.84 +115.03 +115.06+115.06+115.06+115.06+115.06 +117.90+117.90+117.90+117.90+117.90 +119.23 +119.53 +120.74+120.74+120.74+120.74+120.74 +122.37 +123.58+123.58+123.58+123.58+123.58 +125.21 +126.42+126.42+126.42+126.42+126.42 +126.94+126.94 +128.05 +129.26+129.26+129.26 +130.89 +132.10+132.10+132.10 +132.62+132.62 +132.97 +133.73 +134.25 +134.94 +135.46 +135.81 -5.05 -4.65 -4.50-4.50-4.50-4.50 -4.05-4.05 -3.90-3.90-3.90 -3.69-3.69-3.69 -3.50-3.50-3.50-3.50-3.50-3.50-3.50 -1.50-1.50 -1.10-1.10 -1.10 -0.80-0.80-0.80 -0.47 -0.36-0.36 -0.17 -0.14-0.14-0.14-0.14-0.14 +2.70+2.70+2.70+2.70+2.70 +4.33 +5.54+5.54+5.54+5.54+5.54 +7.17 +8.38+8.38+8.38+8.38+8.38 +10.01 +11.22+11.22+11.22+11.22+11.22 +11.74+11.74 +12.85 +14.06+14.06+14.06 +15.69 +16.90+16.90+16.90 +17.42+17.42 +17.77 +18.53 +19.05 +19.74 +20.26 +20.61 +110.00 +112.72 +112.82 +112.85 +112.94 +113.14 +113.17 +113.52 +113.65 +113.79 +114.16 +114.26 +114.33 +114.40 +114.45 +114.50 +114.51 +114.56 +114.58 +114.68+114.68 +114.70 +114.71 +114.71 +114.73 +114.74 +114.79 +114.80+114.80 +114.82 +114.84+114.84 +114.85 +114.88 +114.90 +114.91 +114.97+114.97 +114.99 +115.01 Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (8 cm bis 20cm Substratschicht) Pflanzmischung und Ausbild des Reliefs in Abstimmung mit dem Grünordnungsamt der Stadt Karlsruhe Gelände Bestand 3.35 3.35 Entlüftung/ Entrauchung Aufzug ins TRH Entlüftung/ Entrauchung Aufzug ins TRH 31.10.2014 H/B = 900 / 2000 (1.80m²)Allplan 2012 2000x900 1:100 Schnitt 1-1 Schnitt 2-2 Schnitt 3-3 3.4.5 VBB Schnitt 1-1, 2-2, 3-3 3 1 2 3 1 2 VBB Forststr. 9-21a, Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 03.03.2015

  • 3.4.4 VBB Ansichten A3 Sammelmappe
    Extrahierter Text

    Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNG VOLKS Maßstab Blattformat Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 31.10.2014 EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.20 m ü.NN N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss Haus 1_IV Haus 1_VI Erdgeschoss 5. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +11.79 +14.20 +17.13 +17.47 Fallrohr BalkonFallrohr BalkonFallrohr BalkonFallrohr BalkonFallrohr DachFallrohr Dach 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.33 EFH=115.20müNN. +115.00 +115.18 +115.20 -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 Bestandshöhe 114,30m ü.NN114,80m ü.NN114,85m ü.NN114,81m ü.NN114,94m ü.NN +114.04 +114.30 +114.80 +114.81 +114.85 +114.88 +114.94 +115.01 +115.06 +115.13 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 114,64m ü.NN Haus 1_VI 5. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. 111,00m ü.NN Bestandshöhe 114,12m ü.NN114,18m ü.NN114,16m ü.NN +114.12 +114.16 +114.18 +114.25 +114.14 +114.80 +115.10 +115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.33 -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 Fallrohr Dach ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.13 +17.47 114,31m ü.NN114,33m ü.NN114,50m ü.NN114,05m ü.NN +114.31 +114.33 +114.64 +114.05 +114.14 +114.50 114,64m ü.NN 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Haus 1_VI 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss Fallrohr Balkon Erdgeschoss 1. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN. 99a Forststr. 9Forststr. 9a +114.80 +115.08+115.08+115.08+115.08 +115.20+115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.33 Fahrbahn /TGFahrbahn /TG Fallrohr Dach Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.34 +11.79 +14.18 +17.13 +17.47 -3.90 -3.58-3.58 -3.50 -3.50 -1.50 -1.10 -0.80 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 NÜL DN100NÜL DN100 NÜL 100NÜL DN100 Haus 1_VI 1. Obergeschoss Erdgeschoss Fallrohr BalkonFallrohr Balkon EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +114.97 +115.05 +115.07 +115.11 +115.13 115,07m ü.NN115,13m ü.NN115,11m ü.NN Bestandshöhe 111,00m ü.NN Fallrohr Dach 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 +114.76 +115.08 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.33 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.15 +17.47 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 31.10.2014 ANSICHT OSTANSICHT SÜD ANSICHT WESTANSICHT NORD 1:200 DIN A3 3.4.4.1 VBB Ansichten Haus 1 VBB Forststr. 9-21a, Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 03.03.2015 Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNG VOLKS Maßstab Blattformat Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 31.10.2014 EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.20 m ü.NN N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 Haus 2_V Fallrohr BalkonFallrohr Dach EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN. 111,00m ü.NN 114,87m ü.NN114,77m ü.NN +114.79 +114.89 Bestandshöhe EFH=115.20müNN. -3.90 -3.50 -0.44 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.29 +14.63 +111.30 +111.70 +114.76 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.49 4. Obergeschoss 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 Haus 2_V 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.29 +14.63 Fallrohr Balkon EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. -3.90 -3.50 -0.44 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +111.30 +111.70 +114.76 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 +113.70 +114.10 +114.40 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.49 FahrbahnStellplätzeStellplätzeStellplätzeStellplätzeStellplätze 114,98m ü.NN114,54m ü.NNinterpoliert Bestandshöhe 111,00m ü.NN +114.54 +114.84 +114.98 3. Obergeschoss Haus 2_V Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 4. Obergeschoss -3.90 -3.50 -0.44 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.29 +14.63 Fallrohr BalkonFallrohr Dach 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +111.30 +111.70 +114.76 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 Fallrohr Balkon Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 +111.70 +113.70 +114.10 +114.40 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.49 StellplätzeStellplätzeFahrbahnStellplätze 114,48m ü.NN 114,50m ü.NN114,41m ü.NN114,87m ü.NN +114.41 +114.48 +114.50 +114.87 +114.89 +114.98 Bestandshöhe 111,00m ü.NN NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 Haus 2_V 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.29 +14.63 Fallrohr Balkon EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. -3.90 -3.50 -0.44 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +111.30 +111.70 +114.76 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 111,00m ü.NN 114,92m ü.NN 115,01m ü.NN Bestandshöhe 115,02m ü.NN 114,93m ü.NN 114,97m ü.NN +111.70 +114.10 +114.40 +114.92 +114.93 +114.97 +115.01 +115.02 FahrbahnStellplätzeStellplätzeH.3 Schleuse 3.1 Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 Forststr. 11 11 NÜL DN100NÜL DN100 31.10.2014 ANSICHT SÜD ANSICHT NORD ANSICHT OST ANSICHT WEST DIN A3 1:200 3.4.4.2 VBB Ansichten Haus 2 VBB Forststr. 9-21a, Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 03.03.2015 2. Obergeschoss 4. Obergeschoss Haus 3_VII 3. Obergeschoss 5. Obergeschoss 6. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss -3.90 -3.50 -0.44 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 +19.52 +19.74 ±0.00 +2.84 +5.66 +8.52 +11.36 +14.20 +17.04 +19.97 +20.31 Fallrohr Balkon 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +111.30 +111.70 +114.76 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 +134.72 +134.94 +115.00 +115.20+115.20 +118.04 +120.86 +123.72 +126.56 +129.40 +132.24 +135.17 111,00m ü.NN 114,37m ü.NN 114,52m ü.NN114,74m ü.NN114,82m ü.NN114,61m ü.NN +114.37 +114.42 +114.52 +114.61 +114.74 +114.82 +114.89 114,89m ü.NN 1,0%1,0% 1,0% StellplätzeFahrbahnStellplätzeStellplätze Untergeschoss/TG FallrohrDach Fallrohr Balkon Bestandshöhe Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 Haus 3_VII 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 6. Obergeschoss -3.90 -3.50 -0.44 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 +19.52 +19.74 Erdgeschoss 1. Obergeschoss ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.04 +19.97 +20.31 Fallrohr Balkon EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN. +111.30 +111.70 +114.76 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 +134.72 +134.94 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.24 +135.17 Bestandshöhe 114,69m ü.NN114,63m ü.NN114,61m ü.NN 114,60m ü.NN +114.25 +114.60 +114.61 +114.63 +114.69 111,00m ü.NN Haus 3_VII 6. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss -3.90 -3.50 -0.44 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 +19.52 +19.74 1. Obergeschoss Erdgeschoss ±0.00 +2.82 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.04 +19.97 +20.31 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN. +111.30 +111.70 +114.76 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 +134.72 +134.94 +115.20+115.20 +118.02 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.24 +135.17 114,59m ü.NN 114,50m ü.NN 114,66m ü.NNinterpoliert Bestandshöhe 111,00m ü.NN 114,69m ü.NNinterpoliert +114.50 +114.59 +114.66 +114.69 Fallrohr Balkon Stellplätze Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 Forststr. 13 13 NÜL DN100NÜL DN100 Haus 3_VII 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 6. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN. 111,00m ü.NN 114,61m ü.NN114,85m ü.NN114,93m ü.NN 112,83m ü.NN 114,57m ü.NNinterpoliert +112.83 +114.57 +114.61 +114.85 +114.93 Bestandshöhe Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 FahrbahnStellplätzeStellplätzeStellplätze FallrohrDach Fallrohr Balkon ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.04 +19.97 +20.31 +111.30 +111.70 +114.76 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 +134.72 +134.94 +113.70 +114.10 +114.40 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.24 +135.17 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNG VOLKS Maßstab Blattformat Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 31.10.2014 EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.20 m ü.NN N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 31.10.2014 ANSICHT SÜD ANSICHT NORD ANSICHT OST ANSICHT WEST DIN A3 1:200 3.4.4.3 VBB Ansichten Haus 3 VBB Forststr. 9-21a, Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 03.03.2015 Fallrohr BalkonFallrohr Balkon Haus 4_V Haus 4_IV 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss Erdgeschoss 4. Obergeschoss ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +11.79 +14.29 +14.63 Fallrohr Dach 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.65 +129.49 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +114.68 +114.82 +115.00 +115.02 +115.20 EFH=115.20müNN. Fahrbahn /TG Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 112,82m ü.NN 112,83m ü.NN113,02m ü.NN114,72m ü.NN Bestandshöhe -3.90 -3.58 -3.50 -1.50 -1.10 -0.80 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +112.79 +112.82 +112.83 +113.02 +114.43 +114.69 +114.72 +114.75 +114.83 Fallrohr Dach FallrohrBalkonFallrohrBalkon NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 4. Obergeschoss Haus 4_V 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.47 +11.79 +14.31 +14.63 Fallrohr Dach EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.67 +129.49 +112.77 +112.79 +114.33 +114.51 +114.73 +114.80 114,73m ü.NN114,33m ü.NN 112,77m ü.NNinterpoliert 112,79m ü.NNinterpoliert +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 2. Obergeschoss 4. Obergeschoss Haus 4_V 3. Obergeschoss NÜLNÜL NÜL 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss Erdgeschoss 4. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +11.79 +14.29 +14.63 NÜL 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN. +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 EFH=115.20müNN. Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 Fahrbahn /TG Bestandshöhe 115,10m ü.NN114,75m ü.NNinterpoliert114,57m ü.NNinterpoliert 114,90m ü.NNinterpoliert +114.57 +114.75 +114.75 +114.80 +114.88 +114.90+114.90 +114.91 +114.92 +115.10 -3.90 -3.58 -3.50 -1.50 -1.10 -0.80 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 Fallrohr BalkonFallrohr Dach 1515a Forststr. 15Forststr. 15a EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN. +114.80 +114.90 +115.10 +115.20+115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.65 +129.49 Haus 4_V 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss Haus 4_IV 1. Obergeschoss Erdgeschoss EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. Fallrohr DachFallrohr BalkonFallrohr Balkon 111,00m ü.NN +114.65 +114.72 +114.88 +115.02+115.02 +115.10 114,65m ü.NNinterpoliert114,88m ü.NNinterpoliert115,10m ü.NN Bestandshöhe ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +11.79 +14.29 +14.63 +115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.49 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNG VOLKS Maßstab Blattformat Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 31.10.2014 EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.20 m ü.NN N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 31.10.2014 ANSICHT OSTANSICHT SÜD ANSICHT WESTANSICHT NORD DIN A3 1:200 3.4.4.4 VBB Ansichten Haus 4 VBB Forststr. 9-21a, Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 03.03.2015 Haus 5_VI 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.13 +17.47 Fallrohr Dach 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.33 111,00m ü.NN 114,42m ü.NN 114,37m ü.NN 114,52m ü.NN114,74m ü.NN114,82m ü.NN114,89m ü.NN114,61m ü.NN Bestandshöhe +114.37 +114.42 +114.52 +114.61 +114.74 +114.82 +114.89 Fallrohr Balkon +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 Fallrohr Balkon -3.90 -3.58 -3.50 -1.50 -1.10 -0.80 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 Fahrbahn /TG Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 Haus 5_VI 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.13 +17.47 Fallrohr Balkon EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.33 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 111,00m ü.NN 114,53m ü.NN114,49m ü.NN114,84m ü.NN114,91m ü.NN Bestandshöhe -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 +114.19 +114.49 +114.53 +114.73 +114.84 +114.91 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Haus 5_VI 2. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.13 +17.47 Fallrohr Balkon EFH=115.20müNN. EFH=115.20müNN. +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 114,59m ü.NN 114,50m ü.NN 114,66m ü.NNinterpoliert Bestandshöhe 111,00m ü.NN 114,69m ü.NNinterpoliert +114.50 +114.57 +114.59 +114.66 +114.69 -3.90 -3.50 -1.50 -1.10 -0.80 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 17 Forststr. 17 EFH=115.20müNN. +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +129.40 +132.33 NÜL DN100NÜL DN100 Haus 5_VI 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. 111,00m ü.NN Bestandshöhe 115,10m ü.NN115,02m ü.NN115,02m ü.NN +114.81 +114.88 +115.02+115.02 +115.06 +115.10 115,06m ü.NN FallrohrDachFallrohrBalkon ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +14.20 +17.13 +17.47 +115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.56 +129.40 +132.33 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 +131.88 +132.10 -4.20 -3.90 -3.50 -1.50 -0.80 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +16.68 +16.90 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNG VOLKS Maßstab Blattformat Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 31.10.2014 EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.20 m ü.NN N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 31.10.2014 ANSICHT SÜD ANSICHT NORD ANSICHT OST ANSICHT WEST DIN A3 1:200 3.4.4.5 VBB Ansichten Haus 5 VBB Forststr. 9-21a, Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 03.03.2015 Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNG VOLKS Maßstab Blattformat Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 31.10.2014 EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.20 m ü.NN N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 Fallrohr BalkonFallrohr Balkon 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss Bestandshöhe -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 1. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss Erdgeschoss 4. Obergeschoss Haus 6_IV Haus 6_V ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +11.79 +14.29 +14.63 Fallrohr Dach 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 EFH=115.20müNN. Fallrohr Dach Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 Fahrbahn /TG StellplätzeStellplätze +114.38 +114.40 +114.46 +114.51 +114.53 +114.65 +114.75 +114.76 +114.76 +114.78 +114.81 +114.97 114,46m ü.NN114,38m ü.NN114,65m ü.NN114,53m ü.NN FallrohrBalkonFallrohrBalkon +111.70+111.70 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.65 +129.49 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 4. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss Haus 6_V ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.47 +11.79 +14.31 +14.63 EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +115.00 +115.08+115.08 +115.18 +115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.67 +129.49 HP Fahrräder Stellplätze Fallrohr Dach Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 Tiefgarage -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 Gelände Bestand 2. Obergeschoss 4. Obergeschoss 3. Obergeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss Erdgeschoss 4. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Haus 6_V ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +11.79 +14.29 +14.63 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +117.68 +117.90 +120.52 +120.74 +123.36 +123.58 +126.20 +126.42 +129.04 +129.26 StellplätzeStellplätzeFahrbahn 114,99m ü.NN115,10m ü.NN115,23m ü.NN Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 +114.72 +114.78 +114.81 +114.83 +114.92 +114.94 +114.98 +114.99 +115.10 +115.23 -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 1919a EFH=115.20müNN. Forststr. 19Forststr. 19a EFH=115.20müNN. +111.70+111.70+111.70 +113.70 +114.10 +114.40 +115.00 +115.08+115.08 +115.18 +115.20+115.20+115.20 +118.04 +120.88 +123.72 +126.65 +129.49 NÜL DN100 NÜL DN100 NÜL DN100 NÜL DN100 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Haus 6_V Haus 6_IV Fallrohr DachFallrohr BalkonFallrohr Balkon EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. 114,87m ü.NN114,98m ü.NN114,81m ü.NN +114.81 +114.87 +114.98 +115.06 best. Gelände +111.30 +111.70 +114.84 +115.06 +115.20 +117.68 +117.90 +118.04 +120.52 +120.74 +120.88 +123.36 +123.58 +123.72 +126.20 +126.42 +126.56 +129.04 +129.26 +129.49 -3.90 -3.50 -0.36 -0.14 +2.48 +2.70 +5.32 +5.54 +8.16 +8.38 +11.00 +11.22 +13.84 +14.06 ±0.00 +2.84 +5.68 +8.52 +11.36 +11.79 +14.29 +14.63 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 31.10.2014 ANSICHT OSTANSICHT SÜD ANSICHT WESTANSICHT NORD DIN A3 1:200 3.4.4.6 VBB Ansichten Haus 6 VBB Forststr. 9-21a, Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 03.03.2015 1. Obergeschoss 3. Obergeschoss Haus 8_ VII Haus 7_ VI 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss5. Obergeschoss 6. Obergeschoss -3.90 -3.50 -0.47 -0.17 +4.03 +4.33 +6.95 +7.17 +9.79 +10.01 +12.63 +12.85 +15.47 +15.69 +18.31 +18.53 +21.15 +21.37 Erdgeschoss 6. Obergeschoss 2. Obergeschoss Erdgeschoss ±0.00 +4.47 +7.31 +10.15 +12.99 +15.83 +18.76 +19.10 +21.60 +21.94 FAllrohr Dach Fallrohr BalkonFAllrohr Dach EFH=115.20müNN. +111.30 +111.70 +114.73 +115.03 +119.23 +119.53 +122.15 +122.37 +124.99 +125.21 +127.83 +128.05 +130.67 +130.89 +133.51 +133.73 +136.35 +136.57 Bestandshöhe 111,00m ü.NN 114,86m ü.NN114,89m ü.NN114,90m ü.NN114,92m ü.NN114,89m ü.NN114,69m ü.NN114,83m ü.NN EFH=115.20müNN. +114.52 +114.57 +114.80 +115.00 +115.18+115.18 +115.20 +119.67 +125.35 +128.19 +131.03 +133.87 +136.80 +114.55 +114.69 +114.72 +114.74 +114.76 +114.79 +114.83 +114.86 +114.89+114.89 +114.90 +114.91 +114.92 NÜL DN100NÜL DN100 NÜL DN100 Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNG VOLKS Maßstab Blattformat Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 31.10.2014 EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.20 m ü.NN N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 1. Obergeschoss Haus 8_ VII Haus 7_VI 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 6. Obergeschoss Erdgeschoss Fallrohr DachFallrohr DachFallrohr BalkonFallrohr Balkon Fallrohr Dach Fahrrad TG Einfahrt Überdachung 21 Forststr. 21aForststr. 21 -3.90 -3.50 -0.47 -0.17 +4.03 +4.33 +6.95 +7.17 +9.79 +10.01 +12.63 +12.85 +15.47 +15.69 +18.31 +18.53 +21.15 +21.37 ±0.00 +4.47 +7.31 +10.15 +12.99 +15.83 +18.67 +19.10 +21.60 +21.94 +111.30 +111.70 +114.73 +115.03 +119.23 +119.53 +122.15 +122.37 +124.99 +125.21 +127.83 +128.05 +130.67 +130.89 +133.51 +133.73 +136.35 +136.57 +115.20+115.20 +119.67 +122.51 +125.35 +128.19 +131.03 +133.96 +136.80 Werbeanlage ca.3,70mx0,75mWerbeanlage ca.3,70mx0,75m EFH=115.20müNN. 115,17m ü.NN 114,80m ü.NN114,78m ü.NN114,60m ü.NN 112,80m ü.NNinterpoliert 112,80m ü.NN 113,00m ü.NNinterpoliert 114,75m ü.NNinterpoliert 111,00m ü.NN Bestandshöhe +112.80+112.80 +113.00 +114.60 +114.75 +114.78 +114.80 +114.94 +115.17 EFH=115.20müNN. 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN. NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL DN100 NÜL DN100 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70NÜL. DN 70 31.10.2014 ANSICHT NORD ANSICHT SÜD H/B = 594 / 841 (0.50m²)Allplan 2014 DIN A3 1:200 3.4.4.7 VBB Ansichten Haus 7+8 VBB Forststr. 9-21a, Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 03.03.2015 Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNG VOLKS Maßstab Blattformat Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 31.10.2014 EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.20 m ü.NN N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss Haus 8_ VII 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss4. Obergeschoss 5. Obergeschoss5. Obergeschoss 6. Obergeschoss Haus 7_V 6. Obergeschoss 1. Obergeschoss ErdgeschossErdgeschoss Werbeanlage ca.3,70mx0,75mWerbeanlage ca.3,75mx0,75m Bestandshöhe ±0.00 +4.47 +7.31 +10.15 +12.99 +15.83 +18.76 +19.10 +21.60 +21.94 Fallrohr DachFallrohr Balkon Fallrohr Dach 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg 2. Rettungs- weg EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +111.30 +111.70 +114.73 +115.03 +119.23 +119.53 +122.15 +122.37 +124.99 +125.21 +127.83 +128.05 +130.67 +130.89 +133.51 +133.73 +136.35 +136.57 Fallrohr Dach Fahrbahn 114,83m ü.NN114,94m ü.NN114,99m ü.NN115,10m ü.NN114,98m ü.NN115,23m ü.NN +114.72 +114.78 +114.81 +114.83 +114.92 +114.94 +114.98 +114.99 +115.10 +115.23 Bemessungswasserstand 112,70m ü. NN Angabe von Gutachter IB Roth 11.04.2014 +111.70+111.70+111.70 +113.70 +114.10 +114.40+114.40+114.40 +114.92 +114.97 +115.00+115.00 +115.20+115.20 +119.67 +122.51 +128.19 +131.03 +133.87 +136.80 FahrbahnStellplätzeStellplätzeStellplätze Fahrradweg Fallrohr Balkon Stellplätze -3.90 -3.50 -0.47 -0.17 +4.03 +4.33 +6.95 +7.17 +9.79 +10.01 +12.63 +12.85 +15.47 +15.69 +18.31 +18.53 +21.15 +21.37 21a NÜL DN100 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL. DN 70 NÜL DN100NÜL DN100 NÜL. DN 70 1. Obergeschoss 6. Obergeschoss Haus 8_ VII Haus 7_ VI Zufahrtstraßenprofil 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss Eingang Nahversorger Werbeanlage ca.3,30mx0,75m -3.90 -3.50 -0.47 -0.17 +4.03 +4.33 +6.95 +7.17 +9.79 +10.01 +12.63 +12.85 +15.47 +15.69 +18.31 +18.53 +21.15 +21.37 Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 6. Obergeschoss Erdgeschoss RadwegeZufahrt Tiefgarage ±0.00 +4.47 +7.31 +10.15 +12.99 +15.83 +18.76 +19.10 +21.60 +21.94 Fallrohr Balkon Fallrohr DachFallrohr Dach EFH=115.20müNN.EFH=115.20müNN. +111.30 +111.70 +114.73 +115.03 +119.23 +119.53 +122.15 +122.37 +124.99 +125.21 +127.83 +128.05 +130.67 +130.89 +133.51 +133.73 +136.35 +136.57 114,43m ü.NN Zufahrt Anlieferung Gefälle 4,3% +111.70 +113.95 +114.25 +114.80 +115.20 +119.67 +122.51 +125.35 +128.19 +131.03 +133.85 +136.80 NÜL DN100 NÜL DN100NÜL DN100 114,92m ü.NN 114,92m ü.NN 114,95m ü.NNinterpoliert 114,64m ü.NN114,45m ü.NN114,69m ü.NN114,73m ü.NN114,64m ü.NN114,57m ü.NN 111,00m ü.NN 113,31m ü.NN 112,80m ü.NN 113,79m ü.NN113,80m ü.NNinterpoliert114,86m ü.NN114,89m ü.NNinterpoliert +114.45 +114.57 +114.64+114.64 +114.69 +114.73 +114.91 +114.92+114.92 +114.95 +114.96 +112.80 +112.96 +113.31 +113.79 +113.80 +114.86 +114.89 +114.99 Bestandshöhe 31.10.2014 ANSICHT WEST ANSICHT OST H/B = 594 / 841 (0.50m²)Allplan 2014 DIN A3 1:200 3.4.4.8 VBB Ansichten Haus 7+8 VBB Forststr. 9-21a, Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 03.03.2015

  • 3.5_VBB_Stellplatznachweis
    Extrahierter Text

    © Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Postfach, 80289 München, Telefon (089) 2183-7222, Telefax (089) 2183-7620 PC-Formulare Bauantrag Baden-Württemberg (11/2011) Ermittlung der Zahl der notwendigen Stellplätze für den Bauantrag Bauherr/in Bauvorhaben BaugrundstückDatum Bauantrag A Standortbewertung nach Kriterien des ÖPNV Kriterium Erreichbarkeit Dichte der Verkehrsmittel Leistungsfähigkeit Attraktivität Punkte je Kriteriumerreichte Punkte 1 Punkt2 Punkte3 Punkte Gesamtpunktezahl des Standorts wird danach gemindert auf B Nutzungsart und Größe der Anlage Richtzahlen nach VwV Stellplätze und §§ 37 / 74 LBOVorhaben Nr.Verkehrsquelle / NutzungsartZahl der Stellplätze – Richtwerte – Größe der Nutzungsartgewählter Wert Stellplatzbedarf der Nutzungsart ohne Minderung Minderung zulässig 0Wohnungen1 St je Wohnung oder nach örtl. Satzung WohnungenSt je Wohnung nach örtl. Satzung St 1Wohnheime 1.1Altenheime1 St je 10 - 15 Plätze mind. 3 St Plätze1 St jePlätze St 1.2Behindertenwohnheime1 St je 10 - 15 Plätze mind. 3 St Plätze1 St jePlätze St 1.3Kinder- und Jugendwohnheime1 St je 20 Plätze mind. 2 St Plätze1 St jePlätze St 1.4Sonstige Wohnheime1 St je 2 - 5 Plätze mind. 2 St Plätze1 St jePlätze St 20 2Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 2.1Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 St je 30 - 40 m² Büronutzfläche mind. 1 St m² Büronutzfläche 1 St je Büronutzfläche m² St 2.2Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen u. dgl.) 1 St je 20 - 30 m² Nutzfläche mind. 3 St Nutzfläche 1 St je Nutzfläche m² St m² St 3Verkaufsstätten 3.1Verkaufsstätten bis 700 m² Verkaufsnutzfläche 1 St je 30 - 50 m² Verkaufsnutzfläche mind. 2 St je Laden Verkaufsnutzfläche m²1 St je Verkaufsnutzfläche m² StSt 3.2Verkaufsstätten mit mehr als 700 m² Verkaufsnutzfläche 1 St je 10 - 30 m² VerkaufsnutzflächeVerkaufsnutzfläche m²1 St je Verkaufsnutzfläche m² St mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R = >500 m - max. 600 m mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R = >300 m - max. 500 m mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R = max. 300 m mehr als eine Bus- oder Bahnlinie mehr als zwei Bus- oder Bahnlinien mehr als drei Bus- oder Bahnlinien Takt max. 15 MinutenTakt max. 10 MinutenTakt max. 5 Minuten Bus überwiegend auf eigener Busspur Straßenbahn Stadtbahn Schienenschnellverkehr (S-Bahn, Stadtbahn) mit eigenem Gleiskörper % (Taktfolge werktags 6 - 19 h) St St St St St Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Karlsruhe Rintheim Forststr. 9-21a Flurstück 31.10.2014 Rintheim Forststraße 9-21a, H1 - H8 - 114 Wohneinheiten mit gemeinsamer TG und Nahversorger 3 1 2 2 8 60 1141114 61550 7 3.5 Stellplatzberechnung VBB Forststr.9-21a Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 © Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Postfach, 80289 München, Telefon (089) 2183-7222, Telefax (089) 2183-7620 PC-Formulare Bauantrag Baden-Württemberg (11/2011) 4Versammlungsstätten (außer Sportstätten) 4.1Versammlungsstättenje 4 - 8 SitzplätzeSitzplätzeSitzplätze Nr.Verkehrsquelle / NutzungsartZahl der Stellplätze – Richtwerte – Größe der Nutzungsartgewählter Wert Stellplatzbedarf der Nutzungsart ohne Minderung Minderung zulässig 1 St1 St je St 4.2Kirchen1 St je 10 - 40 SitzplätzeSitzplätze1 St jeSitzplätze St 5Sportstätten 5.1Sportplätze1 St je 250 m² Sportfläche zusätzlich 1 St je 10 - 15 Besucherplätze m² Sportfläche und Besucherplätze 1 Stje 250 m² Sport- fläche und je Besucherplätze St St 5.2Spiel- und Sporthallen1 St 1 St je 50 m² Sportfläche zusätzlich je 10 - 15 Besucherplätze m² Sportfläche und Besucherplätze 1 Stje 50 m² Sport- fläche und je Besucherplätze St St 5.3Fitnesscenter1 St je 25 m² Sportflächem² Sportfläche1 Stje 25 m² Sport- fläche St 5.4Freibäder1 St je 200 - 300 m² Grundstücksfläche m² Grundstücks- fläche 1 St je stücksfläche St m² Grund- 5.5Hallenbäder1 St je 5 - 10 Kleiderabl. zusätzlich 1 St je 10 - 15 Besucherplätze Kleiderablagen Besucherplätze 5.6Tennisanlagen3 - 4 St St St je Spielfeld zusätzlich 1 St je 10 - 15 Besucherplätze Spielfelder und Besucherplätze St St 5.7Kegel-, Bowlingbahnen4 St je BahnBahnen4 Stje Bahn St 5.8Bootshäuser und Bootsliegeplätze1 St je 2 - 3 BooteBoote1 St jeBoote St 5.9Reitanlagen1 St je 4 PferdeeinstellplätzePferdeeinstell- plätze 1 St je 4 Pferdeeinstell- plätze St 6Gaststätten, Beherbergungs- betriebe und Vergnügungsstätten 6.1Gaststätten1 St je 6 - 12 m² Gastraumm² Gastraum1 St jem² Gastraum St 6.2Tanzlokale, Discotheken1 St je 4 - 8 m² Gastraumm² Gastraum1 St jem² Gastraum St 6.3Spielhallen1 St je 10 - 20 m² Nutzfl. des Aufstellraums mind. 3 St m² Nutzfl. des Aufstellraums 1 St jem² Nutzfl. des Auf- stellraums StSt 6.4Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1 St je 2 - 6 BettenBetten1 St jeBetten St 6.5Jugendherbergen1 St je 10 BettenBetten1 St je 10 Betten St 7Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen 7.1Universitätskliniken, ähnliche Lehrkrankenhäuser 1 St je 2 - 3 BettenBetten1 St jeBetten St 7.2Krankenhäuser, Kureinrichtungen1 St je 3 - 6 BettenBetten1 St jeBetten St 7.3Pflegeheime1 St je 10 - 15 Betten mind. 3 St Betten1 St jeBetten StSt 8Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 8.1Grund- und Hauptschulenje 30 Schüler1 StSchüler1 St je 30 Schüler St 8.2Sonstige allgemeinbildende Schulen 1 St je 25 Schüler +Schüler1 St je 25 Schüler + St 1 St je 10 - 15 Schüler über 18 Jahre Schüler über 18 Jahre 1 St jeSchüler über 18 Jahre St 8.3Berufsschulen, Berufsfachschulen1 St 1 St je 20 Schüler + je 3 - 5 Schüler über 18 Jahre Schüler Schüler über 18 Jahre 1 St je 1 St je 20 Schüler + Schüler über 18 Jahre St St 8.4Sonderschulen für Behinderte1 St je 15 SchülerSchüler1 St je 15 Schüler St 8.5Fachhochschulen, Hochschulen, Berufsakademien 1 St je 2 - 4 StudierendeStudierende1 St jeStudierende St 8.6Kindergärten, Kindertagesstätten und dgl. 1 St je 20 - 30 Kinder mind. 2 St Kinder1 St jeKinder StSt 8.7Jugendfreizeitheime und dgl.1 St je 15 BesucherplätzeBesucherplätze1 St je 15 Besucherplätze St 1 St jeKleiderabl. 1 St jeBesucherpl. je Spielfeld 1 St jeBesucherpl. 86124 © Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Postfach, 80289 München, Telefon (089) 2183-7222, Telefax (089) 2183-7620 PC-Formulare Bauantrag Baden-Württemberg (11/2011) 9Gewerbliche Anlagen 9.1Handwerks- und Industriebetriebeje 50 - 70 m² Nutzflächem² Nutzfläche 9.2 Nr.Verkehrsquelle / NutzungsartZahl der Stellplätze – Richtwerte – Größe der Nutzungsartgewählter Wert Stellplatzbedarf der Nutzungsart ohne Minderung Minderung zulässig 1 St1 St je St Lagerräume, Lagerplätzeje 120 m² Nutzfläche1 Stm² Nutzfläche 9.3 1 St je Ausstellungs- und Verkaufsplätze St 1 St je 80 - 100 m² Nutzflächem² Nutzfläche St 9.4Kraftfahrzeugwerkstätten, Tankstellen mit Wartungs- oder Reparaturständen 6 St je Wartungs- oder Reparaturstand Wartungs- oder Re paratur- stände 6 St je Wartungs- oder Reparaturstand St 9.5Kraftfahrzeugwaschanlagen3 St je WaschplatzWaschplätze3 St je WaschplatzSt 9.6Reifenhandelsbetriebe mit Montageständen 2 - 3 Stje MontagestandMontageständeSt je Montagestand St 10Verschiedenes 10.1Kleingartenanlagen1 St je 3 KleingärtenKleingärten1 St je 3 Kleingärten St 10.2Friedhöfe1 St je 2000 m² Grundstücksfläc he mind. 10 St m² Grundstücks- fläche 1 St je 2000 m² Grundstücksfläche St Summen Stellplatzbedarf Gesamtstellplatzbedarf a) + b) C Stellplatznachweis auf dem Baugrundstück mit Baulast auf dem Flurstück Nr.: durch AblösungStellplätze Stellplätzemehr / weniger nachgewiesen Erläuterungen: Aufgestellt:Datum, Unterschrift oder je 3 BeschäftigteBeschäftigte m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte oder je 3 BeschäftigteBeschäftigteoder je 3 Beschäftigte oder je 3 BeschäftigteBeschäftigteoder je 3 Beschäftigte m² Nutzfläche m² Nutzfläche1 St je StSt Stellplätze St +St +St = St Minderung nach Tabelle A Stellplatzbedarf nach Minderung St 11411 11 125 In der TG können 121 Stellplätze nachgewiesen werden. Für den Bereich Supermarktparkplatz werden 22 Stellplätze nachgewiesen. Es entfallen im Bereich TG-Abfahrt 3 Bestandsparkplätze. An der Stichstraße (Forststraße) im Westen des Gebietes wird zu den 21 Bestandsparksplätzen 1 weiterer Parkplatz geschaffen. Es ergibt sich für den Stellplatznachweis: 125 Stellplätze erforderlich 144 Stellplätze nachgewiesen ----------------------------------------- 19 Stellpätze plus Anmerkung: Momentan liegt kein gültiger Fahrplan für die Linie 5 vor, da auf der Stecke Baumaßnahmen durchgeführt werden. Nach Rücksprache mit der KVV-Hot-Line (Tel. 0721-6107-5885) wird die Linie 5 nach Beendigung der Maßnahmen in einem 10 min. Takt fahren. Ackermann+Raff GmbH & Co. KG a) b) 31.10.2014

  • 3.5_VBB_Stellplatznachweis2
    Extrahierter Text

    © Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Postfach, 80289 München, Telefon (089) 2183-7222, Telefax (089) 2183-7620 PC-Formulare Bauantrag Baden-Württemberg (11/2011) Ermittlung der Zahl der notwendigen Stellplätze für den Bauantrag Bauherr/in Bauvorhaben BaugrundstückDatum Bauantrag A Standortbewertung nach Kriterien des ÖPNV Kriterium Erreichbarkeit Dichte der Verkehrsmittel Leistungsfähigkeit Attraktivität Punkte je Kriteriumerreichte Punkte 1 Punkt2 Punkte3 Punkte Gesamtpunktezahl des Standorts wird danach gemindert auf B Nutzungsart und Größe der Anlage Richtzahlen nach VwV Stellplätze und §§ 37 / 74 LBOVorhaben Nr.Verkehrsquelle / NutzungsartZahl der Stellplätze – Richtwerte – Größe der Nutzungsartgewählter Wert Stellplatzbedarf der Nutzungsart ohne Minderung Minderung zulässig 0Wohnungen1 St je Wohnung oder nach örtl. Satzung WohnungenSt je Wohnung nach örtl. Satzung St 1Wohnheime 1.1Altenheime1 St je 10 - 15 Plätze mind. 3 St Plätze1 St jePlätze St 1.2Behindertenwohnheime1 St je 10 - 15 Plätze mind. 3 St Plätze1 St jePlätze St 1.3Kinder- und Jugendwohnheime1 St je 20 Plätze mind. 2 St Plätze1 St jePlätze St 1.4Sonstige Wohnheime1 St je 2 - 5 Plätze mind. 2 St Plätze1 St jePlätze St 20 2Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 2.1Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 St je 30 - 40 m² Büronutzfläche mind. 1 St m² Büronutzfläche 1 St je Büronutzfläche m² St 2.2Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen u. dgl.) 1 St je 20 - 30 m² Nutzfläche mind. 3 St Nutzfläche 1 St je Nutzfläche m² St m² St 3Verkaufsstätten 3.1Verkaufsstätten bis 700 m² Verkaufsnutzfläche 1 St je 30 - 50 m² Verkaufsnutzfläche mind. 2 St je Laden Verkaufsnutzfläche m²1 St je Verkaufsnutzfläche m² StSt 3.2Verkaufsstätten mit mehr als 700 m² Verkaufsnutzfläche 1 St je 10 - 30 m² VerkaufsnutzflächeVerkaufsnutzfläche m²1 St je Verkaufsnutzfläche m² St mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R = >500 m - max. 600 m mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R = >300 m - max. 500 m mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R = max. 300 m mehr als eine Bus- oder Bahnlinie mehr als zwei Bus- oder Bahnlinien mehr als drei Bus- oder Bahnlinien Takt max. 15 MinutenTakt max. 10 MinutenTakt max. 5 Minuten Bus überwiegend auf eigener Busspur Straßenbahn Stadtbahn Schienenschnellverkehr (S-Bahn, Stadtbahn) mit eigenem Gleiskörper % (Taktfolge werktags 6 - 19 h) St St St St St Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Karlsruhe Rintheim Forststr. 9-21a Flurstück 31.10.2014 Rintheim Forststraße 9-21a, H1 - H8 - 114 Wohneinheiten mit gemeinsamer TG und Nahversorger 3 1 2 2 8 60 1141114 61550 7 3.5 Stellplatzberechnung VBB Forststr.9-21a Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 © Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Postfach, 80289 München, Telefon (089) 2183-7222, Telefax (089) 2183-7620 PC-Formulare Bauantrag Baden-Württemberg (11/2011) 4Versammlungsstätten (außer Sportstätten) 4.1Versammlungsstättenje 4 - 8 SitzplätzeSitzplätzeSitzplätze Nr.Verkehrsquelle / NutzungsartZahl der Stellplätze – Richtwerte – Größe der Nutzungsartgewählter Wert Stellplatzbedarf der Nutzungsart ohne Minderung Minderung zulässig 1 St1 St je St 4.2Kirchen1 St je 10 - 40 SitzplätzeSitzplätze1 St jeSitzplätze St 5Sportstätten 5.1Sportplätze1 St je 250 m² Sportfläche zusätzlich 1 St je 10 - 15 Besucherplätze m² Sportfläche und Besucherplätze 1 Stje 250 m² Sport- fläche und je Besucherplätze St St 5.2Spiel- und Sporthallen1 St 1 St je 50 m² Sportfläche zusätzlich je 10 - 15 Besucherplätze m² Sportfläche und Besucherplätze 1 Stje 50 m² Sport- fläche und je Besucherplätze St St 5.3Fitnesscenter1 St je 25 m² Sportflächem² Sportfläche1 Stje 25 m² Sport- fläche St 5.4Freibäder1 St je 200 - 300 m² Grundstücksfläche m² Grundstücks- fläche 1 St je stücksfläche St m² Grund- 5.5Hallenbäder1 St je 5 - 10 Kleiderabl. zusätzlich 1 St je 10 - 15 Besucherplätze Kleiderablagen Besucherplätze 5.6Tennisanlagen3 - 4 St St St je Spielfeld zusätzlich 1 St je 10 - 15 Besucherplätze Spielfelder und Besucherplätze St St 5.7Kegel-, Bowlingbahnen4 St je BahnBahnen4 Stje Bahn St 5.8Bootshäuser und Bootsliegeplätze1 St je 2 - 3 BooteBoote1 St jeBoote St 5.9Reitanlagen1 St je 4 PferdeeinstellplätzePferdeeinstell- plätze 1 St je 4 Pferdeeinstell- plätze St 6Gaststätten, Beherbergungs- betriebe und Vergnügungsstätten 6.1Gaststätten1 St je 6 - 12 m² Gastraumm² Gastraum1 St jem² Gastraum St 6.2Tanzlokale, Discotheken1 St je 4 - 8 m² Gastraumm² Gastraum1 St jem² Gastraum St 6.3Spielhallen1 St je 10 - 20 m² Nutzfl. des Aufstellraums mind. 3 St m² Nutzfl. des Aufstellraums 1 St jem² Nutzfl. des Auf- stellraums StSt 6.4Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1 St je 2 - 6 BettenBetten1 St jeBetten St 6.5Jugendherbergen1 St je 10 BettenBetten1 St je 10 Betten St 7Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen 7.1Universitätskliniken, ähnliche Lehrkrankenhäuser 1 St je 2 - 3 BettenBetten1 St jeBetten St 7.2Krankenhäuser, Kureinrichtungen1 St je 3 - 6 BettenBetten1 St jeBetten St 7.3Pflegeheime1 St je 10 - 15 Betten mind. 3 St Betten1 St jeBetten StSt 8Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 8.1Grund- und Hauptschulenje 30 Schüler1 StSchüler1 St je 30 Schüler St 8.2Sonstige allgemeinbildende Schulen 1 St je 25 Schüler +Schüler1 St je 25 Schüler + St 1 St je 10 - 15 Schüler über 18 Jahre Schüler über 18 Jahre 1 St jeSchüler über 18 Jahre St 8.3Berufsschulen, Berufsfachschulen1 St 1 St je 20 Schüler + je 3 - 5 Schüler über 18 Jahre Schüler Schüler über 18 Jahre 1 St je 1 St je 20 Schüler + Schüler über 18 Jahre St St 8.4Sonderschulen für Behinderte1 St je 15 SchülerSchüler1 St je 15 Schüler St 8.5Fachhochschulen, Hochschulen, Berufsakademien 1 St je 2 - 4 StudierendeStudierende1 St jeStudierende St 8.6Kindergärten, Kindertagesstätten und dgl. 1 St je 20 - 30 Kinder mind. 2 St Kinder1 St jeKinder StSt 8.7Jugendfreizeitheime und dgl.1 St je 15 BesucherplätzeBesucherplätze1 St je 15 Besucherplätze St 1 St jeKleiderabl. 1 St jeBesucherpl. je Spielfeld 1 St jeBesucherpl. 86124 © Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Postfach, 80289 München, Telefon (089) 2183-7222, Telefax (089) 2183-7620 PC-Formulare Bauantrag Baden-Württemberg (11/2011) 9Gewerbliche Anlagen 9.1Handwerks- und Industriebetriebeje 50 - 70 m² Nutzflächem² Nutzfläche 9.2 Nr.Verkehrsquelle / NutzungsartZahl der Stellplätze – Richtwerte – Größe der Nutzungsartgewählter Wert Stellplatzbedarf der Nutzungsart ohne Minderung Minderung zulässig 1 St1 St je St Lagerräume, Lagerplätzeje 120 m² Nutzfläche1 Stm² Nutzfläche 9.3 1 St je Ausstellungs- und Verkaufsplätze St 1 St je 80 - 100 m² Nutzflächem² Nutzfläche St 9.4Kraftfahrzeugwerkstätten, Tankstellen mit Wartungs- oder Reparaturständen 6 St je Wartungs- oder Reparaturstand Wartungs- oder Re paratur- stände 6 St je Wartungs- oder Reparaturstand St 9.5Kraftfahrzeugwaschanlagen3 St je WaschplatzWaschplätze3 St je WaschplatzSt 9.6Reifenhandelsbetriebe mit Montageständen 2 - 3 Stje MontagestandMontageständeSt je Montagestand St 10Verschiedenes 10.1Kleingartenanlagen1 St je 3 KleingärtenKleingärten1 St je 3 Kleingärten St 10.2Friedhöfe1 St je 2000 m² Grundstücksfläc he mind. 10 St m² Grundstücks- fläche 1 St je 2000 m² Grundstücksfläche St Summen Stellplatzbedarf Gesamtstellplatzbedarf a) + b) C Stellplatznachweis auf dem Baugrundstück mit Baulast auf dem Flurstück Nr.: durch AblösungStellplätze Stellplätzemehr / weniger nachgewiesen Erläuterungen: Aufgestellt:Datum, Unterschrift oder je 3 BeschäftigteBeschäftigte m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte oder je 3 BeschäftigteBeschäftigteoder je 3 Beschäftigte oder je 3 BeschäftigteBeschäftigteoder je 3 Beschäftigte m² Nutzfläche m² Nutzfläche1 St je StSt Stellplätze St +St +St = St Minderung nach Tabelle A Stellplatzbedarf nach Minderung St 11411 11 125 In der TG können 121 Stellplätze nachgewiesen werden. Für den Bereich Supermarktparkplatz werden 22 Stellplätze nachgewiesen. Es entfallen im Bereich TG-Abfahrt 3 Bestandsparkplätze. An der Stichstraße (Forststraße) im Westen des Gebietes wird zu den 21 Bestandsparksplätzen 1 weiterer Parkplatz geschaffen. Es ergibt sich für den Stellplatznachweis: 125 Stellplätze erforderlich 144 Stellplätze nachgewiesen ----------------------------------------- 19 Stellpätze plus Anmerkung: Momentan liegt kein gültiger Fahrplan für die Linie 5 vor, da auf der Stecke Baumaßnahmen durchgeführt werden. Nach Rücksprache mit der KVV-Hot-Line (Tel. 0721-6107-5885) wird die Linie 5 nach Beendigung der Maßnahmen in einem 10 min. Takt fahren. Ackermann+Raff GmbH & Co. KG a) b) 31.10.2014

  • 3.6_VBB_Flaechennach_Fahrrad
    Extrahierter Text

    Bauvorhaben: Forststraße 9-21a Karlsruhe-Rintheim Bauherr: VOLKSWOHUNG GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Datum 31.10.2014 3.6 Flächennachweis für Fahrradstellplätze VBB Forststr.9-21a Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 Flächennachweis Fahrradabstellfläche Wohnungsbau (nach Absprache mit Stadtplanungsamt Karlsruhe) Stellplatzgröße Fahrrad 1,9m x 0,6m= 1,15m² zuzüglich notwendiger Verkehrsfläche Faustformel 1,5m² Fahrradraum je 30m² Wohnfläche Haus 120 WE1.644,02 m²82,20 m² Haus 210 WE819,05 m²40,95 m² Haus 314 WE1.294,60 m²64,73 m² Haus 418 WE1.461,47 m²73,07 m² Haus 512 WE1.104,02 m²55,20 m² Haus 618 WE1.461,47 m²73,07 m² Haus 7+822 WE1.836,47 m²91,82 m² Wohnfläche gesamt 114 WE9.621,08 m²481,05 m²soll Flächennachweis Fahrradabstellfläche Nahversorger (nach Absprache mit BOA Karlsruhe) bis 700m² Verkaufsfläche: 1Stellplatz je 100m² Verkaufsfläche, jedoch mindestens 3 Stellplätze über 700m² Verkaufsfläche: 1Stellplatz je 100m² Verkaufsfläche, jedoch mindestens 5 Stellplätze Verkaufsfläche 700m²10,50m² soll 7Stck soll Fahhradstellplätze des Nahversorgers müssen nicht überdacht sein. Fahhradstellplätze des Nahversorgers in Fahrradfläche Farradhaus 8 u. Nahversorger enthalten. Fahrradstellplatznachweis (IST-Werte) siehe Planunterlagen EG und UG/TG: TG/UG138,69m² Fahrradraum im Bereich H88,68 m² Fahrradraum im Bereich H795,47 m² Fahrradraum im Bereich H534,54 m² EG Fahrradhäuser 397,42m² Fahrradhaus zwischen H1 u. H324,68 m² Fahrradhaus zwischen H2 u. H430,10 m² Fahrradhaus zwischen H3 u. H585,20 m² Fahrradhaus zwischen H4 u. H654,60 m² Fahrradhaus zwischen H5 u. H785,20 m² Fahrradhaus H8 u. Nahversorger62,92 m² Arkaden Nahversorger54,72 m² Gesamt vorhanden536,11m²ist Summe Fahhradfläche soll491,55m²soll Fahrradfläche ist 536,11m²ist Differenz+44,56m²Diff. Stückzahl Fahrradabstellfläche Fahrradabstellfläche

  • 3.7_VBB_Flaechennach_Kinderspielplatz
    Extrahierter Text

    Bauvorhaben: Forststraße 9-21a Karlsruhe-Rintheim Bauherr: VOLKSWOHNUNG GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Datum 03.03.2015 3.7 Flächennachweis für Kinderspielflächen VBB Forststr.9-21a Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 Flächennachweis Kinderspielplatzflächen nach § 1(2) LBOAVO und §9 (2) LBO (Stand Baugesuch) Wohneinheiten Anzahl 2 Zi. Whg 18WE 3 Zi. Whg. 34WE 4 Zi Whg. 49WE 5 Zi Whg. 13WE Summe 114WE Fläche pro WohnungAnzahl der Wohnungenerfoderliche Fläche 2 Aufenthaltsräume 3m² 18 WE 54 m² 3 Aufenthaltsräume 3m² 34 WE 102 m² 4 Aufenthaltsräume 5m²49WE 245 m² 5 Aufenthaltsräume 7m²13WE 91 m² Summe492 m² Nachweis (siehe Planunterlagen EG:) Spielen 1 144,47m² Spielen 2 150,96m² Spielen 3 260,35m² Spielen gesamt 555,78m² Planung/Lage der Spielflächen wurde am 27.01.2014 Frau Deißerl-Schmidt BOA vorgelegt. Die Spielflächen der Häuser 1-8 können zusammengefasst werden zu 3 Spielplätzen für das gesamte Planungsgebiet.

  • 3.8_VBB_Flaechennach_Müllabstellfläche
    Extrahierter Text

    Bauvorhaben: Forststraße 9-21a Karlsruhe-Rintheim Bauherr: Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Datum 03.03.2015 3.8 Flächennachweis Abfallbehälterstandplätze VBB Forststr.9-21a Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 Flächennachweis Müllabstellflächen Gesamtes Bauvorhaben Gewerbe Verkaufsfläche Supermarkt 541,28m² Metzge r 33,17m² Bäcker 20,53m² Bäcker /Bistro 105,83m² gesamt: 700,81m² Restmüll nach Angabe Supermarkbetreiber, Containergröße 1100l Entsorgung durch AfA Karlsruhe Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Restmüll 0Pers. 30l1100l 0,00Stck Wertstoff nach Angabe Supermarkbetreiber, Entsorgung durch beauftragtes Entsorgungsunternehmen Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Wertstoff 0Pers. ll #DIV/0!Stck Biomüll nach Angabe Supermarkbetreiber, Entsorgung durch beauftragtes Entsorgungsunternehmen Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Biomüll 0Pers. ll #DIV/0!Stck Der Supermarktbetreiber entsorgt seinen gesamten Müll selbst. Restmüll fällt nicht an, da dieser in Konfiskatbehältern gelagert und entsorgt wird. Marktbetreiber ist dennoch verpflichtet den Restmüllbehälter bei AfA abzunehmen. Gesamtes Bauvorhaben Wohnungsbau Wohneinheiten Anzahl Anzahl Personen 2Zi.Whg. 18WE 36 Pers. 3Zi.Whg. 34WE 102 Pers. 4Zi.Whg. 49WE 196 Pers. 5Zi.Whg. 13WE 65 Pers. Summe 114WE 399 Pers. Restmüll 30l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Restmüll 399Pers. 30l1100l 10,88Stck Wertstoff 40l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Wertstoff 399Pers. 40l1100l 14,51Stck Biomüll 5l pro Person, Containergröße 240l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Biomüll 399Pers. 5l240l 8,31Stck Aufschlüsselung Einzelgebäude Wohnungsbau Haus 1 Wohneinheiten Anzahl Anzahl Personen 2Zi.Whg. 5WE 10 Pers. 3Zi.Whg. 6WE 18 Pers. 4Zi.Whg. 4WE 16 Pers. 5Zi.Whg. 5WE 25 Pers. Summe 20WE 69 Pers. Restmüll 30l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Restmüll 69Pers. 30l1100l 1,88Stck Wertstoff 40l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Wertstoff 69Pers. 40l1100l 2,51Stck Biomüll 5l pro Person, Containergröße 240l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Biomüll 69Pers. 5l240l 1,44Stck Bauvorhaben: Forststraße 9-21a Karlsruhe-Rintheim Bauherr: Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Datum 03.03.2015 3.8 Flächennachweis Abfallbehälterstandplätze VBB Forststr.9-21a Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 Flächennachweis Müllabstellflächen Haus 2 Wohneinheiten Anzahl Anzahl Personen 2Zi.Whg. 1WE 2 Pers. 3Zi.Whg. 5WE 15 Pers. 4Zi.Whg. 4WE 16 Pers. 5Zi.Whg. 0WE 0 Pers. Summe 10WE 33 Pers. Restmüll 30l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Restmüll 33Pers. 30l1100l 0,90Stck Wertstoff 40l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Wertstoff 33Pers. 40l1100l 1,20Stck Biomüll 5l pro Person, Containergröße 240l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Biomüll 33Pers. 5l240l 0,69Stck Haus 3 Wohneinheiten Anzahl Anzahl Personen 2Zi.Whg. 0WE 0 Pers. 3Zi.Whg. 2WE 6 Pers. 4Zi.Whg. 12WE 48 Pers. 5Zi.Whg. 0WE 0 Pers. Summe 14WE 54 Pers. Restmüll 30l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Restmüll 54Pers. 30l1100l 1,47Stck Wertstoff 40l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Wertstoff 54Pers. 40l1100l 1,96Stck Biomüll 5l pro Person, Containergröße 240l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Biomüll 54Pers. 5l240l 1,13Stck Haus 4 Wohneinheiten Anzahl Anzahl Personen 2Zi.Whg. 6WE 12 Pers. 3Zi.Whg. 4WE 12 Pers. 4Zi.Whg. 4WE 16 Pers. 5Zi.Whg. 4WE 20 Pers. Summe 18WE 60 Pers. Restmüll 30l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Restmüll 60Pers. 30l1100l 1,64Stck Wertstoff 40l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Wertstoff 60Pers. 40l1100l 2,18Stck Biomüll 5l pro Person, Containergröße 240l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Biomüll 60Pers. 5l240l 1,25Stck Bauvorhaben: Forststraße 9-21a Karlsruhe-Rintheim Bauherr: Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Datum 03.03.2015 3.8 Flächennachweis Abfallbehälterstandplätze VBB Forststr.9-21a Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 Flächennachweis Müllabstellflächen Haus 5 Wohneinheiten Anzahl Anzahl Personen 2Zi.Whg. 0WE 0 Pers. 3Zi.Whg. 2WE 6 Pers. 4Zi.Whg. 10WE 40 Pers. 5Zi.Whg. 0WE 0 Pers. Summe 12WE 46 Pers. Restmüll 30l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Restmüll 46Pers. 30l1100l 1,25Stck Wertstoff 40l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Wertstoff 46Pers. 40l1100l 1,67Stck Biomüll 5l pro Person, Containergröße 240l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Biomüll 46Pers. 5l240l 0,96Stck Haus 6 Wohneinheiten Anzahl Anzahl Personen 2Zi.Whg. 6WE 12 Pers. 3Zi.Whg. 4WE 12 Pers. 4Zi.Whg. 4WE 16 Pers. 5Zi.Whg. 4WE 20 Pers. Summe 18WE 60 Pers. Restmüll 30l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Restmüll 60Pers. 30l1100l 1,64Stck Wertstoff 40l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Wertstoff 60Pers. 40l1100l 2,18Stck Biomüll 5l pro Person, Containergröße 240l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Biomüll 60Pers. 5l240l 1,25Stck Haus 7 Wohneinheiten Anzahl Anzahl Personen 2Zi.Whg. 0WE 0 Pers. 3Zi.Whg. 5WE 15 Pers. 4Zi.Whg. 5WE 20 Pers. 5Zi.Whg. 0WE 0 Pers. Summe 10WE 35 Pers. Restmüll 30l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Restmüll 35Pers. 30l1100l 0,95Stck Wertstoff 40l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Wertstoff 35Pers. 40l1100l 1,27Stck Biomüll 5l pro Person, Containergröße 240l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Biomüll 35Pers. 5l240l 0,73Stck Bauvorhaben: Forststraße 9-21a Karlsruhe-Rintheim Bauherr: Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Datum 03.03.2015 3.8 Flächennachweis Abfallbehälterstandplätze VBB Forststr.9-21a Karlsruhe 31.10.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 Flächennachweis Müllabstellflächen Haus 8 Wohneinheiten Anzahl Anzahl Personen 2Zi.Whg. 0WE 0 Pers. 3Zi.Whg. 6WE 18 Pers. 4Zi.Whg. 6WE 24 Pers. 5Zi.Whg. 0WE 0 Pers. Summe 12WE 42 Pers. Restmüll 30l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Restmüll 42Pers. 30l1100l 1,15Stck Wertstoff 40l pro Person, Containergröße 1100l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Wertstoff 42Pers. 40l1100l 1,53Stck Biomüll 5l pro Person, Containergröße 240l Müllart AnzahlLitermengeBehältergröße Anzahl Behälter Biomüll 42Pers. 5l240l 0,88Stck Papiertonne (Blaue Tonne) Die Blaue Tonne wird voraussichtlich 2015 eingeführt, nach Angabe Herr Bauer AfA (Mail 16.01. 2014) entspricht die Anzahl Blaue Tonne der Anzahl Wertstofftonne. Die zusätzliche Menge an ehältern wurde in der Planung berücksichtigt.

  • 3.9 VBB_Abstandsflaechenplan
    Extrahierter Text

    LAGEPLAN Telefax: 0721 / 79072-10 Telefon: 0721 / 79072-0 'DLPOHUVWUD‰H 76185 Karlsruhe GmbH

  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. März 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 8 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Forststraße 9 – 21 a“, Karlsruhe-Rintheim: Satzungsbe- schluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2015/0135 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf bleiben unberücksich- tigt, soweit diese aus den in der Vorbemerkung und den Anlagen zu dieser Vor- lage dargestellten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. folgende Satzung Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Forststraße 9 – 21 a“, Karlsruhe-Rintheim Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landes- bauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBL. S. 357, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fas- sung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Er- gänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan) „Forststraße 9 – 21 a“, Karlsruhe-Rintheim, gemeinsam mit den örtli- chen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bau- vorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Text- teil, jeweils vom 31.03.2014 in der Fassung vom 03.03.2015 und sind Bestand- teil dieser Satzung. Bestandteil des Bebauungsplanes sind außerdem die Begrün- - 2 - dung gemäß § 8 Abs. 8 BauGB vom 03.03.2015 und alle sonstigen Planunterla- gen zur Darstellung und Erläuterung des Vorhabens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf: Wir sind alle der Meinung, dass das gerade für den Mietwohnungsbau ein ganz wichti- ges Vorhaben ist. Sie stimmen dem auch alle zu. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 27. April 2015