Finanzierung Baumaßnahmen Kombilösung
| Vorlage: | 2015/0131 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 24.02.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 19. Februar 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 24.03.2015 2015/0131 32 öffentlich Finanzierung Baumaßnahmen Kombilösung Ich nehme Bezug auf die schriftliche Stellungnahme zu meiner früheren Anfrage ge- mäß Vorlage Nr. 2013/0189 zur Sitzung am 17.12.2013 und die jüngsten Äußerun- gen des Herrn Oberbürgermeisters zu inzwischen absehbaren Kostensteigerungen bei der Kombilösung. Ich habe deshalb zu dem Themenbereich der Finanzierung der Baumaßnahmen der. Kombilösung folgende weitere Fragen: A. Ist die dortige Angabe in A 1, dass der zuletzt ergangene Zuwendungsbe- scheid am 14.01.2013 erging, noch der aktuelle Stand oder gibt es einen neu- en Zuwendungsbescheid? - Sofern es einen neuen oder ergänzenden Zuwendungsbescheid geben sollte, so beziehen sich die nachstehenden Fragen auch auf den aktuellen Zuwendungsbescheid. B. Welche Maßnahmen der Kombilösung sind von diesem Zuwendungsbescheid erfasst? 1. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die dem Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 zugrunde liegen (bitte Angaben in Zahlen)? 2. Und In welcher Höhe sind dort Zuwendungen des Landes und des Bundes zugesagt? 3. Wer hat die restlichen Kosten zu tragen? C. Wie lautet die für mögliche Kostensteigerungen geltende Regelung in dem Zuwendungsbescheid und/oder in der Rahmenvereinbarung des Landes mit der Stadt Karlsruhe vom 03.07.2007 oder in sonstigen Bescheiden oder Ver- einbarungen dazu? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 1. Konkret: Wer hat mögliche Kostensteigerungen ausgehend von dem bisherigen Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 zu tragen? 2. Werden sie auch von den Zuwendungsgebern getragen? Oder trägt sie nur die Stadt Karlsruhe bzw. die KASIG? - Und ggf. in welchem Verhältnis geschieht dies? D. Ist die dem KASIG-Aufsichtsrat am 18.09.2013 vorgelegte Kostenprognose 2019, wie sie in der oben genannten Stellungnahme zur Anfrage (Vorlage Nr. 2013/0189) angegeben ist, noch aktuell oder wie sind die derzeit aktuellen Zahlen? E. Sind die aktuell prognostizierten Kosten für die Realisierung der Baumaßnah- men gemäß dem Bebauungsplan „Kriegsstraßen-Untertunnelung“ in den Ge- samt-Baukosten enthalten, die dem Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 zugrunde liegen? 1. Wenn ja, in welcher Höhe und mit welchem Anteil? 2. In welcher Höhe muss die Stadt Karlsruhe bzw. die KASIG – ne- ben den von ihr selbst zu tragenden Kosten gemäß dem Zuwendungs- bescheid vom 14.01.2013 – die für die Realisierung der Baumaßnah- men gemäß dem Bebauungsplan Kriegsstraßen-Untertunnelung ent- stehenden Kosten selbst tragen? F. Wie hoch sind somit die für die sog. Kombi-Maßnahme in der Kaiserstraße, dem sog. Südabzweig und in der Kriegsstraße (neuer Tunnel für die B 10 und die oberirdischen Baumaßnahmen einschließlich Straßenbahntrasse) von der Stadt Karlsruhe und der KASIG zu tragenden Kosten nach heutiger Kenntnis insgesamt? G. Inwieweit sind die schließlich auf die Stadt Karlsruhe entfallenden Kosten (einschließlich der Kosten, die zunächst von der KASIG übernommen werden) in dem aktuellen Fünfjahres-Plan enthalten? 1. Sind in dem aktuellen Fünfjahres-Plan die bei der KASIG insge- samt für die Gesamtmaßnahme anfallenden Kosten schon vollständig enthalten? Seite 3 __________________________________________________________________________________________ 2. Wie hoch sind die Kosten, die nach 2019 zusätzlich noch von der KASIG (und am Ende von der Stadt Karlsruhe) übernommen und ge- tragen werden müssen? Im Sachstandsbericht zur Kombilösung (Vorlage 2014/0808) vom 16. Dezember 2014, war zu lesen: „Im Vergleich zum Vorjahr (Stand12/2013) hat sich die Kostenprognose um 28,5 Mio. Euro von 868,8 Mio. auf 897,3 Mio. Euro erhöht. Hiervon entfallen 11,5 Mio. Euro auf Finanzierungs-/Marketing-/aktivierte Lohnkosten und ca. 17,0 Mio. Euro auf die Bau- kosten... ...Sollten aufgrund sich derzeit abzeichnender, mittelfristig sinkender Ertragslage die Finanzierung des Eigenanteils sowie die Folgekosten (Betriebs- und Unterhaltungs- kosten, Zinsen und Abschreibungen), nicht wie vorgesehen vom KVVH-Konzern ge- tragen werden können, wäre ein Ausgleich durch die Stadt Karlsruhe als Gesell- schafterin der KVVH GmbH erforderlich. Die Zuschüsse von Bund und Land werden fristgerecht und in erforderlicher Höhe gewährt, sodass für die Realisierung der Kombilösung weiterhin ausreichend Fi- nanzmittel zur Verfügung stehen. In 2014 haben sich die Zuwendungsgeber Bund und Land bisher mit 58,4 Mio. Euro an den Herstellungskosten beteiligt. Insgesamt sind seit 2009 rund 198,8 Mio. Euro Fördermittel zugewiesen worden. Der angenommene Eigenanteil von 328,4 Mio. Euro geht davon aus, dass die förder- fähigen Kosten wie bisher zu 80% von Bund und Land bezuschusst werden.“ Im Anhang zum Sachstandsbericht 2014 Kombilösung, vom 18.11.2014 steht der Hinweis: Sachverhalt / Begründung: Seite 4 __________________________________________________________________________________________ ** GVFG-Landesmittel lt. Finanzierungsvereinbarung 100.800.000 Euro. Es wird davon ausgegangen, dass weitere Mittel zu Verfügung gestellt werden. * GVFG-Bundesmittel lt. Aktuellem Bescheid vom 14.01.2013: für Kaiserstr. 217.295.243 EUR, für Kriegsst.: 81.018.465 EUR, bei bisher zuwendungsfähi- gen Kosten (Kategorie „a“) in Höhe von insgesamt 500.053.421 EUR. Es wird davon ausgegangen, dass für nicht vermeidbare und nicht vor- hersehbare Mehrkosten weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aus diesen Angaben ist ersichtlich, dass zwischen der aktuellen Kostenprognose von 897,3 Mio. Euro und den bisher zuwendungsfähigen Kosten von 500.053.421 Euro ein Delta von 397,2 Mio. Euro besteht, dass somit 68,8 Mio. Euro höher als der an- genommen Eigenanteil von 328,4 Mio. Euro ist. Außerdem ist bisher nicht bekannt ob die Zuschussgeber ihre bisherigen Förderzusagen erhöhen werden. Auch liegt dem Gemeinderat noch keine verbindliche Kostenberechnung des Kriegsstraßenum- baus vor. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. März 2015
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 13.02.2015 eingegangen: 19.02.2015 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.03.2014 2015/0131 32 öffentlich Dez. 1 Finanzierung Baumaßnahmen Kombilösung Ich nehme Bezug auf die schriftliche Stellungnahme zu meiner früheren Anfrage gemäß Vorlage Nr. 2013/0189 zur Sitzung am 17.12.2013 und die jüngsten Äußerun- gen des Herrn Oberbürgermeisters zu inzwischen absehbaren Kostensteigerungen bei der Kombilösung. Ich habe deshalb zu dem Themenbereich der Finanzierung der Baumaßnahmen der Kombilösung folgende weitere Fragen: A. Ist die dortige Angabe in A 1, dass der zuletzt ergangene Zuwendungsbescheid am 14.01.2013 erging, noch der aktuelle Stand oder gibt es einen neuen Zuwen- dungsbescheid? Der Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 ist noch aktuell. Sofern es einen neuen oder ergänzenden Zuwendungsbescheid geben sollte, so beziehen sich die nachstehenden Fragen auch auf den aktuellen Zuwendungsbe- scheid. B. Welche Maßnahmen der Kombilösung sind von diesem Zuwendungsbescheid erfasst? Im Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 sind beide Teilprojekte der Kombilösung er- fasst. 1. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die dem Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 zugrunde liegen (bitte Angaben in Zahlen)? Im GVFG-Ergänzungsantrag vom 30.07.2010, der dem Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 zugrunde liegt, wurden die voraussichtlichen Gesamtbaukosten in einer Höhe von ca. 637,6 Mio. Euro veranschlagt. Seite 2 2. Und in welcher Höhe sind dort Zuwendungen des Landes und des Bundes zugesagt? Gegenüber dem ersten Zuwendungsbescheid vom 15.12.2008 haben sich, auf Basis des o. g. GVFG-Ergänzungsantrags vom 30.07.2010, die zuwendungsfähigen Kosten von 296,4 Mio. Euro auf vorläufig 500,1 Mio. Euro erhöht. Die Aufstockung um ca. 203,7 Mio. Euro basiert dabei auf - bis Mitte 2010 - tatsächlich festgestellte Mehrkos- ten beim Teilprojekt "Stadtbahntunnel" (ca. 70,4 Mio. Euro) sowie der endgültigen Aufnahme des Teilprojekts "Kriegsstraße" (ca. 133,3 Mio. Euro mit Kostenstand 2004) in das GVFG-Bundesprogramm. Der Anteil des Bundes - bis zu 60% der zu- wendungsfähigen Kosten - liegt laut Bescheid vom 14.01.2013 danach bislang bei ungefähr 300,0 Mio. Euro. Die Zuwendungen des Landes sind in einer gesonderten Finanzierungsvereinbarung vom 22.12.2008 geregelt und belaufen sich gegenwärtig auf 100,8 Mio. Euro, wobei laut Präambel unabdingbare Mehrkosten während der Ausführung des Vorhabens auch entsprechend gefördert werden sollen. Die endgül- tige Höhe der Zuwendungen durch Bund und Land wird sich daher erst nach Fertig- stellung der Maßnahme und abschließender Feststellung der Gesamtbaukosten ermit- teln lassen. 3. Wer hat die restlichen Kosten zu tragen? Unter der Prämisse, dass die endgültig festgestellten zuwendungsfähigen Kosten wie bisher zu 80% von Bund und Land bezuschusst werden, sind die restlichen 20% der zuwendungsfähigen Kosten sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten durch den Vorhabensträger zu tragen. Nach bisheriger Erfahrung liegt der sogenannte Eigenan- teil überschlägig zwischen 30% und 35% der Gesamtbaukosten gemäß GVFG- Methodik. C. Wie lautet die für mögliche Kostensteigerungen geltende Regelung in dem Zu- wendungsbescheid und/oder in der Rahmenvereinbarung des Landes mit der Stadt Karlsruhe vom 03.07.2007 oder in sonstigen Bescheiden oder Vereinba- rungen dazu? Siehe hierzu Antwort zu B. Seite 3 1. Konkret: Wer hat mögliche Kostensteigerungen ausgehend von dem bisheri- gen Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 zu tragen? Siehe hierzu Antwort zu B. 2. Werden sie auch von den Zuwendungsgebern getragen? Oder trägt sie nur die Stadt Karlsruhe bzw. die KASIG? Siehe hierzu Antwort zu B. Und ggf. in welchem Verhältnis geschieht dies? Siehe hierzu Antwort zu B. D. Ist die dem KASIG-Aufsichtsrat am 18.09.2013 vorgelegte Kostenprognose 2019, wie sie in der oben genannten Stellungnahme zur Anfrage (Vorlage Nr. 2013/0189) angegeben ist, noch aktuell oder wie sind die derzeit aktuellen Zah- len? Im Anhang zum Sachstandsbericht 2014 über die Umsetzung der Kombilösung, der in der Sitzung am 16.12.2014 dem Gemeinderat vorgelegt wurde, ist mit Stand 18.11.2014 eine Fortschreibung der Kostenprognose 2019 dargestellt. Danach belaufen sich nach gegenwärtiger Sachlage die Gesamtbaukosten voraussichtlich auf ca. 818,3 Mio. Euro. Mit Berücksichtigung der Finanzierungs- und Marketingkosten sowie der Ein- beziehung der aktivierten eigenen Löhne liegen die voraussichtlichen Gesamtherstel- lungskosten in einer Höhe von ungefähr 897,3 Mio. Euro. E. Sind die aktuell prognostizierten Kosten für die Realisierung der Baumaßnah- men gemäß dem Bebauungsplan „Kriegsstraßen-Untertunnelung“ in den Ge- samt-Baukosten enthalten, die dem Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 zu- grunde liegen? In den prognostizierten Gesamtbau- bzw. Gesamtherstellungskosten ist auch das Teilpro- jekt "Kriegsstraße" enthalten. 1. Wenn ja, in welcher Höhe und mit welchem Anteil? Die Gesamtbaukosten des Teilprojekts "Kriegsstraße" sind in der o. g. Kostenprog- nose 2019 mit ungefähr 225,2 Mio. Euro veranschlagt. Seite 4 2. In welcher Höhe muss die Stadt Karlsruhe bzw. die KASIG – neben den von ihr selbst zu tragenden Kosten gemäß dem Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 – die für die Realisierung der Baumaßnahmen gemäß dem Bebau- ungsplan Kriegsstraßen-Untertunnelung entstehenden Kosten selbst tragen? Siehe hierzu Antwort zu B. F. Wie hoch sind somit die für die sog. Kombi-Maßnahme in der Kaiserstraße, dem sog. Südabzweig und in der Kriegsstraße (neuer Tunnel für die B 10 und die oberirdischen Baumaßnahmen einschließlich Straßenbahntrasse) von der Stadt Karlsruhe und der KASIG zu tragenden Kosten nach heutiger Kenntnis insge- samt? Entsprechend der dem Gemeinderat am 16.12.2014 vorgelegten Kostenprognose 2019 wird gegenwärtig mit einem gesamten Eigenanteil in Höhe von ca. 328,4 Mio. Euro ge- rechnet. G. Inwieweit sind die schließlich auf die Stadt Karlsruhe entfallenden Kosten (ein- schließlich der Kosten, die zunächst von der KASIG übernommen werden) in dem aktuellen Fünfjahres-Plan enthalten? Siehe hierzu Antwort zu F. 1. Sind in dem aktuellen Fünfjahres-Plan die bei der KASIG insgesamt für die Gesamtmaßnahme anfallenden Kosten schon vollständig enthalten? Die in der aktuellen Kostenprognose 2019 veranschlagten Kosten entsprechen dem gegenwärtigen Sach- und Kenntnisstand. 2. Wie hoch sind die Kosten, die nach 2019 zusätzlich noch von der KASIG (und am Ende von der Stadt Karlsruhe) übernommen und getragen werden müs- sen? Eine verlässliche Aussage über den endgültig zu tragenden Eigenanteil an den Ge- samtbau bzw. Gesamtherstellungskosten nach Fertigstellung der Kombilösung kann zum jetzigen Zeitpunkt verständlicherweise nicht vorhergesagt werden.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. März 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 32 der Tagesordnung: Finanzierung Baumaßnahmen Kombilösung Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 19. Februar 2015 Vorlage: 2015/0131 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. April 2015