Verweigerung eines Kita-Platzes bzw. Ausschluss aus einer Kita
| Vorlage: | 2015/0105 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 06.02.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 3. Februar 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 24.03.2015 2015/0105 28 öffentlich Verweigerung eines Kita-Platzes bzw. Ausschluss aus einer Kita 1. Wann erfuhr die Stadtverwaltung zum ersten Mal davon, dass Kinder aus einer Kita ausgeschlossen werden oder Kindern ein Kita-Platz verweigert wurde, weil die Eltern das Geld für das Mittagessen nicht aufbringen können? 2. Wie viele solcher Fälle hat es bisher gegeben? 3. Welche Auswirkungen hat ein Ausschluss bzw. die Verweigerung eines Kita- Platzes nach Auffassung der Stadtverwaltung auf die betroffenen Eltern und Kinder? 4. In wie vielen Fällen und mit welchen Maßnahmen konnte bis heute ein Ausschluss aus der Kita bzw. die Verweigerung eines Kita-Platzes verhindert bzw. rückgängig gemacht werden? 5. Wie und auf welchem Weg erfahren Eltern, die das Geld für das Mittagessen ihres Kindes bzw. ihrer Kinder in der Kita nicht aufbringen können, wohin sie sich wenden können? 6. Hält es die Stadt für angemessen, dass die Bearbeitung eines Antrags auf Erstattung des Mittagessens in der Kita bei der Sozial- und Jugendbehörde 4 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit beansprucht? 7. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass es für viele Eltern eine hohe psychische Hürde darstellt, einen Antrag auf Erstattung des Mittagessens in der Kita zu stellen und dabei ihre Bedürftigkeit offen zu legen? 8. Was beurteilt die Stadtverwaltung den Vorschlag, Eltern, bei denen die Sozial- und Jugendbehörde die Kosten für den Kindergartenplatz übernimmt, automatisch auch die Kosten für das Kita-Mittagessen zu erstatten – und den betroffenen Eltern damit ein weiteres, meist als demütigend empfundenes Antragsverfahren zu ersparen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 9. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass Vorgänge wie oben beschrieben eigentlich dafür sprechen, die Kita-Gebühren inclusive Beiträge für das Mittagessen abzuschaffen, nicht nur aus materieller Sicht, auch unter dem Aspekt, dass Eltern und Kinder einkommensschwacher Haushalte derzeit über komplizierte und langwierige Antragsverfahren für einzelne Leistungen (Bildungspaket, Kita-Gebühren, Mittagessenserstattung) in Stress und entwürdigende Lebenslagen hineingetrieben werden? Im Januar 2015 wurde in der Presse darüber berichtet, dass in Karlsruhe Kinder aus Kitas ausgeschlossen und Eltern Kita-Plätze verweigert wurden, weil sie sich nicht in der Lage sehen, den Eigenbeitrag für das Mittagessen der Kinder in der Kita aufzubringen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. März 2015 Sachverhalt/Begründung:
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 03.02.2015 eingegangen: 03.02.2015 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.03.2015 2015/0105 28 öffentlich Dez. 3 Verweigerung eines Kita-Platzes bzw. Ausschluss aus einer Kita 1. Wann erfuhr die Stadtverwaltung zum ersten Mal davon, dass Kinder aus einer Kita ausgeschlossen werden oder Kindern ein Kita-Platz verweigert wurde, weil die Eltern das Geld für das Mittagessen nicht aufbringen können? Die Stadt Karlsruhe hat über einen Redakteur der BNN erfahren, dass einem Kind auf- grund fehlender Zahlung des Eigenanteils der Eltern für das Essen von monatlich 19,00 Euro die Kündigung des Betreuungsplatzes gedroht hat. Nähere Angaben wurden nicht gemacht. 2. Wie viele solcher Fälle hat es bisher gegeben? Fälle, in denen den Erziehungsberechtigten aus o. g. Gründen von den Kindergartenträ- gern eine Kündigung angedroht werden, sind sehr selten. Eine Statistik über diese Fälle gibt es nicht. Etwas häufiger sind Kündigungen, weil der gesamte Beitrag nicht bezahlt wird (siehe Frage 4). 3. Welche Auswirkungen hat ein Ausschluss bzw. die Verweigerung eines Kita- Platzes nach Auffassung der Stadtverwaltung auf die betroffenen Eltern und Kinder? Der Ausschluss eines Kindes aus einer Kindertageseinrichtung hat für das Kind und seine Eltern negative Auswirkungen. Um dies zu verhindern, steht die Fachabteilung des Ju- gendamtes WJH in enger Kooperation mit dem Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe. 4. In wie vielen Fällen und mit welchen Maßnahmen konnte bis heute ein Aus- schluss aus der Kita bzw. die Verweigerung eines Kita-Platzes verhindert bzw. rückgängig gemacht werden? In durchschnittlich 30 Fällen jährlich kann durch eine rückwirkende Übernahme sowohl des anfallenden Beitrags als auch der angefallenen Eigenanteile erreicht werden, dass eine Platzkündigung vermieden werden konnte. Sobald die Fachbehörde Kenntnis erlangt, werden die notwendigen Schritte unternommen. Seite 2 5. Wie und auf welchem Weg erfahren Eltern, die das Geld für das Mittagessen ih- res Kindes bzw. ihrer Kinder in der Kita nicht aufbringen können, wohin sie sich wenden können? In vielfältiger Weise wird auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hingewiesen. Dies geschieht durch Flyer in den Job- Centern, durch Veröffentlichungen im Internet und durch persönliche Informationen an die Leistungsberechtigten. 6. Hält es die Stadt für angemessen, dass die Bearbeitung eines Antrags auf Erstat- tung des Mittagessens in der Kita bei der Sozial- und Jugendbehörde vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit beansprucht? Die im BNN-Artikel vom 13.01.2015 erwähnte Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen bezog sich nicht auf die Übernahme der rückständigen Eigenanteile der Eltern, sondern auf die Neubeantragung der Kosten für eine Tageseinrichtung. Wenn zur Vermeidung ei- ner Platzkündigung rückständige Beiträge oder Eigenanteile übernommen werden, dann erfolgt dies unverzüglich. 7. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass es für viele Eltern eine hohe psy- chische Hürde darstellt, einen Antrag auf Erstattung des Mittagessens in der Kita zu stellen und dabei ihre Bedürftigkeit offen zu legen? Die Kostenübernahme für das Mittagessen in der Kindertagesstätte erfolgt in aller Regel über das Bildungs- und Teilhabepaket. In der Praxis kann von uns nicht festgestellt wer- den, dass viele Eltern es als psychische Hürde sehen, einen Antrag auf Erstattung der Kos- ten für das Mittagessen zu stellen. 8. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Vorschlag, Eltern, bei denen die Sozial- und Jugendbehörde die Kosten für den Kindergartenplatz übernimmt, automa- tisch auch die Kosten für das Kita-Mittagessen zu erstatten - und den betroffenen Eltern damit ein weiteres, meist als demütigend empfundenes Antragsverfahren zu ersparen? Vor Inkrafttreten des Gesetzes über das Bildungs- und Teilhabepaket erfolgte die Über- nahme der Kosten für das Mittagessen zusammen mit dem anfallenden Beitrag durch die Abteilung WJH des Jugendamtes der Stadt Karlsruhe. Da diese Leistungen aus dem Bil- dungs- und Teilhabepaket Bundesgelder sind, müssen diese vorrangig in Anspruch ge- nommen werden. Seite 3 9. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass Vorgänge wie oben beschrieben eigentlich dafür sprechen, die Kita-Gebühren inklusive Beiträge für das Mittages- sen abzuschaffen, nicht nur aus materieller Sicht, auch unter dem Aspekt, dass El- tern und Kinder einkommensschwacher Haushalte derzeit über komplizierte und langwierige Antragsverfahren für einzelne Leistungen (Bildungspaket, Kita- Gebühren, Mittagessenserstattung) in Stress und entwürdigende Lebenslagen hineingetrieben werden? Eine vollständige Beitragsbefreiung der Eltern lässt sich aus finanzieller Sicht nicht realisie- ren. Es werden jedoch alle Anstrengungen unternommen, dafür zu sorgen, dass Eltern oder Elternteile so gefördert werden, dass kein Kind wegen fehlender Beiträge den Be- treuungsplatz verliert.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. März 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 28 der Tagesordnung: Verweigerung eines Kita-Platzes bzw. Ausschluss aus einer Kita Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 3. Februar 2015 Vorlage: 2015/0105 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. April 2015