Wiederaufnahme der Teilfortschreibung FNP-Wohnen 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK:

Vorlage: 2015/0095
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 03.02.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

Keine Beratungen verfügbar.

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Teilfortschreibung FNP
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Hermann Brenk (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 3. Februar 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 03.02.2015 2015/0095 13 öffentlich Wiederaufnahme der Teilfortschreibung FNP-Wohnen 2030 des Nachbarschaftsver- bandes Karlsruhe (NVK): Vorberatung der Verbandsversammlung des NVK am 09.03.2015 Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Wohnbauflächen in Karlsruhe bestehen und ob die im Flächennutzungsplan vorgesehenen weiteren Wohnflächen auch in Karls- ruhe ausweisbar wären. 2. Die Stadtverwaltung zeigt die finanziellen Auswirkungen des Verzichts der Stadt Karlsruhe zugunsten der Umlandgemeinden auf. Sachverhalt/Begründung: Begründung erfolgt mündlich unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Hermann Brenk Thorsten Ehlgötz Dr. Albert Käuflein Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. Februar 2015

  • Stellungnahme TOP 13
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 03.02.2015 eingegangen: 03.02.2015 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.02.2015 2015/0095 13 öffentlich Dez. 6 Wiederaufnahme der Teilfortschreibung FNP-Wohnen 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK): Vorberatung der Verbandsversammlung des NVK am 09.03.2015 - Kurzfassung - Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Wohnbauflächen in Karlsruhe beste- hen und ob die im Flächennutzungsplan vorgesehenen weiteren Flächen auch in Karlsruhe ausweisbar wären. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan, dem FNP 2010, 3. Aktualisierung, der als Fort- schreibungsgrundlage dient, werden 70 ha an Wohnbauflächen innerhalb des Stadtge- bietes dargestellt. Diese verteilen sich auf 37 Flächen. Eine genaue Prüfkulisse für die Neuausweisung wurde noch nicht erstellt. Aus den Ent- würfen der Planungswerkstatt zum Räumlichen Leitbild sind rund 100 ha zur Prüfung hervorgegangen. Diese Flächen werden sich jedoch noch stark reduzieren, da sie haupt- sächlich konzeptionell verortet wurden und die Betrachtung der Zielkonflikte mit Schutzgebieten und bisherigen Nutzungen erst in einem nächsten Schritt erfolgt. Abbildung der Wohnbauflächen (rot) und der gemischten Bauflächen (orange - zur Hälfte in Berechnung eingeflossen) die in der Fortschreibungsgrundlage FNP 2010 3. Aktualisierung dar- gestellt werden Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Die Stadtverwaltung zeigt die finanziellen Auswirkungen des Verzichts der Stadt Karlsruhe zugunsten der Umlandgemeinden auf. Eine Betrachtung der in den letzten elf Jahren in Kraft getreten Bebauungspläne hat gezeigt, dass pro Jahr Baurecht für durchschnittlich rund 700 Einwohner geschaffen wurde. Folgt man dem Vorschlag der Planungsstelle des NVK, könnte in Karlsruhe, bis zum Ende des Prognosezeitraums, rein rechnerisch jedes Jahr Baurecht für rund 1100 Einwohner geschaffen werden. Für eine Bemessung der finanziellen Auswirkungen müssen verschiedene Faktoren be- rücksichtigt werden. Auf der Einnahmenseite wären dies z. B. Mittel aus dem kommu- nalen Finanzausgleich, die anteilig der Bevölkerung errechnet werden. Auf der Ausga- benseite wären dies bspw. Kosten für die Bereitstellung und Instandhaltung der Infra- struktur in den neuen Gebieten. Das Stadtplanungsamt und das Liegenschaftsamt nehmen an einem Forschungsprojekt des Bundes zum Thema Flächenzertifikate teil. Ein Arbeitsziel ist die Erarbeitung von Methoden und Routinen, die eine solche fiskalische Bemessung ermöglichen. Es sollte geprüft werden, ob ein wie auch immer gearteter Ausgleich zwischen der Stadt Karlsruhe und den davon profitierenden Mitgliedsgemeinden stattfinden kann. Ein ers- ter Schritt könnte eine Fortführung der Bürgermeister-Gespräche auf Nachbarschafts- verbandsebene sein.