Anfrage FW: Kombilösung: Verzicht auf die temporäre Wiederinbetriebnahme des oberirdischen Südabzweigs
| Vorlage: | 2015/0093 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 30.01.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 29.01.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 03.02.2015 2015/0093 9 öffentlich Kombilösung: Verzicht auf die temporäre Wiederinbetriebnahme des oberirdischen Südabzweigs Zu TOP 9 – „Kombilösung: Verzicht auf die temporäre Wiederinbetriebnahme des oberirdischen Südabzweigs“ – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat – bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: A. Ist der Abbruch und die Neuverlegung der Gleise im Südabzweig zwischen Marktplatz und Augartenstraße in den im Planfeststellungsbeschluss Pkt. Nr. 1.3 "Baukosten" (Seite 63) von ca. 500 Mio. Euro mit enthalten? B. Bedeutet der Verzicht auf den Wiedereinbau der Gleise im Südabzweig einen Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss Pkt. Nr. 1.2.7 "Durchführung der Baumassnahme (Seiten 59 bis 63)? C. Welche Auswirkungen hat der Verzicht auf den Straßenbahnbetrieb im Südabzweig auf den Umbau des Knotens Mendelssohnplatz in Bezug auf den Teilabschnitt "Kriegsstraße"? D. Warum wurden die geforderten Hilfsgleise im Bereich der Haltestelle Kongresszentrum/Rampe Ettlinger Straße und weiter bis zur Augartenstraße nicht eingebaut? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ E. Gibt es einen Beschluss des Gemeinderates zum Ersatz des Straßenbahnbetriebes auf dem Südabzweig durch einen Omnibuslinie? 1. Wenn NEIN – warum nicht? F. Ist ein Planfeststellungs-Änderungsverfahren nach § 76 VwVfG für die zuvor beschrieben Änderungsmaßnahmen eingeleitet worden? Sachverhalt/Begründung: Der KASIG-Pressemitteilung vom 26.01.2015, die sinngemäß am 27.01.2015 in der Tageszeitung wiederholt wurde, kann entnommen werden, dass die Gleise auf dem Marktplatz nach Abschluss der dortigen Tunnelbauarbeiten nicht mehr verlegt werden sollen – siehe auch TOP 9 – „Kombilösung: Verzicht auf die temporäre Wiederinbetriebnahme des oberirdischen Südabzweigs“ – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat. Im Planfeststellungsbeschluss vom 15.12.2008 Pkt. Nr. 1.2.7 "Durchführung der Baumaßnahme" ist Folgendes rechtsverbindlich festgehalten: Seite 59: " Der Südabzweig am Marktplatz wird für den Schienenverkehr für rund ein Jahr gesperrt". Seite 62: " Im Bereich der Haltestelle Marktplatz können während der einjährigen Sperrung des Südabzweiges die Gleise auf dem Marktplatz ersatzlos entfallen". Seite 62: " Im Bereich Haltestelle Kongresszentrum/Rampe Ettlinger Straße müssen die Gleise während der Bauzeit durch Hilfsgleise ersetzt werden. Zuerst werden die Hilfsgleise von der Baumeisterstraße bis etwa zur Luisenstraße für etwa 18 Monate auf die Ostseite der Ettlinger Straße verlegt. Danach werden beide Gleise im Bereich der Werderstraße bis Augartenstraße als Rampenumfahrung auf der Westseite der Ettlinger Straße angeordnet". Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Statt des im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Straßenbahnbetriebes im Südabzweig wurde entgegen der Planfeststellung seit 21. November 2013 der Straßenbahnbetrieb durch eine Buslinie zwischen Hauptbahnhof und Ettlinger Tor ersetzt. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 30. Januar 2015
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 29.01.2015 eingegangen: 29.01.2015 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.02.2015 2015/0093 9 öffentlich Dez. 1 Kombilösung: Verzicht auf die temporäre Wiederinbetriebnahme des oberirdischen Südabzweigs A. Ist der Abbruch und die Neuverlegung der Gleise im Südabzweig zwischen Marktplatz und Augartenstraße in den im Planfeststellungsbeschluss Pkt. Nr. 1.3 "Baukosten" (Seite 63) von ca. 500 Mio. Euro mit enthalten? Der Abbruch und die Neuverlegung der Gleise im Südabzweig zwischen Marktplatz und Augartenstraße sind in dem genannten Punkt im Planfeststellungsbeschluss enthalten. B. Bedeutet der Verzicht auf den Wiedereinbau der Gleise im Südabzweig einen Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss Pkt. Nr. 1.2.7 "Durchführung der Baumaßnahme (Seiten 59 bis 63)? Der Verzicht auf den Wiedereinbau der Gleise im Südabzweig stellt keinen Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss Pkt. Nr. 1.2.7 „Durchführung der Baumaß- nahme“ dar. C. Welche Auswirkungen hat der Verzicht auf den Straßenbahnbetrieb im Süd- abzweig auf den Umbau des Knotens Mendelssohnplatz in Bezug auf den Teilabschnitt "Kriegsstraße"? Auch bei Verzicht auf die temporäre Wiederinbetriebnahme des oberirdischen Süd- abzweigs Ettlinger Straße können - mit Ausnahme einer kurzen Sperrpause - wäh- rend der Bauarbeiten für den Kriegsstraßentunnel jeweils zwei von drei Südab- zweigen Karlstraße, Marktplatz und Rüppurrer Straße aufrechterhalten werden. Bis Ende 2016 könnte dazu das Gleisviereck Philipp-Reis-Straße mit einem Südab- Seite 2 zweig in die Rüppurrer Straße vervollständigt werden. Voraussichtlich im Frühjahr 2017 erfolgt dann während einer ca. 4-wöchigen Sperrung des Südabzweigs Fritz- Erler-Straße zwischen dem Kronenplatz und der Philipp-Reis-Straße der Einbau einer Hilfsbrücke am Mendelssohnplatz. Während dieser Sperrpause können not- wendige Umleitungen dann auch über die Südostbahn geführt werden. Nach Inbe- triebnahme des Stadtbahntunnels mit dem unterirdischen Südabzweig am Markt- platz zum Fahrplanwechsel Ende 2018 soll dann die Sperrung des Südabzweigs Karlstraße für die Herstellung des Kriegsstraßentunnels im Bereich Karlstor bis Ende 2019 erfolgen. D. Warum wurden die geforderten Hilfsgleise im Bereich der Haltestelle Kon- gresszentrum/Rampe Ettlinger Straße und weiter bis zur Augartenstraße nicht eingebaut? Die ursprüngliche Planung zum Bau der Tunnelabschnitte und der Haltestellen auf dem Südabzweig wurde frühzeitig optimiert. Bereits diese Optimierung, die den Bau des Südabzweigs in einem Zug vorsah, verzichtete aus baubetrieblichen und verkehrstechnischen Gründen auf den Einbau der Hilfsgleise. Die Ettlinger Straße wird durch die Buslinie 10, die in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen war, erschlossen. E. Gibt es einen Beschluss des Gemeinderates zum Ersatz des Straßenbahnbe- triebes auf dem Südabzweig durch eine Omnibuslinie? 1. Wenn NEIN – warum nicht? Einen Beschluss dazu gibt es nicht. Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) organisieren den Schienenersatzverkehr im Bereich der Ettlinger Straße durch die Buslinie 10. F. Ist ein Planfeststellungs-Änderungsverfahren nach § 76 VwVfG für die zuvor beschrieben Änderungsmaßnahmen eingeleitet worden? Ein Planfeststellungs-Änderungsverfahren nach § 76 VwVfG ist nicht erforderlich.