Vergabeverfahren zur Vergabe der Behandlung/Verwertung von Bioabfallmengen der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2015/0087 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.01.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
1 Anlage 1 Neustrukturierung Bioabfallverwertung Zuschlags- und Eignungskriterien 1. Zuschlagskriterien Als gewichtete Zuschlagskriterien sind vorgesehen: 60 % Preis 10 % Entfernung der Anlagen/der Anlagen 20 % Qualität Energieverwertungskonzept 10 % Qualität Reststoffvermarktungskonzept Gemäß § 9 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A sind in den Vergabeunterlagen die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung anzugeben, sofern dies nicht bereits in der Bekanntmachung geschehen ist. Damit soll den Bietern die Möglichkeit gegeben werden, bei der Angebotsbestellung die Wünsche und die Zielsetzungen des Auftraggebers zu berücksichtigen und Angebote möglichst optimal zu gestalten. Außerdem sollen im Nachhinein Manipulationen des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden. Die Anforderung des Gesetzgebers ist, dass die Zuschlagsentscheidung transparent und nachprüfbar ist. Ermessen bei Zuschlagskriterien Bei der Festlegung und der Auswahl der Zuschlagskriterien hat der Auftraggeber einen Ermessensspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbar ist. Der Auftraggeber entscheidet über die Vergabe des Auftrages und bestimmt auch, welche Aspekte für ihn im Rahmen des Vertragsschlusses besonders wichtig sind. Es bleibt allerdings dabei, dass die Zielsetzung, auf das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag zu erteilen, oberste Priorität hat. Die Zuschlagskriterien sind streng von den Mindestbedingungen und den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung zu unterscheiden. Werden die Mindestbedingungen nicht eingehalten, scheidet ein Angebot aus. Hier bleibt dann kein Raum für die Berücksichtigung im Rahmen der Zuschlagskriterien. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Zuschlagskriterien nur solche Aspekte sein können, die bewertet werden können und für die ein Zielerfüllungsgrad ermittelbar ist. Folgende weitere Voraussetzungen sind einzuhalten: die Kriterien müssen für den objektiven Vergleich von Angeboten geeignet sein; die Kriterien müssen einen Bezug zu dem Auftrag haben. Preis: Gewichtung 60 % Der Preis ist vorliegend Kriterium in einer angemessenen Gewichtung. Bei dem Verhältnis der verschiedenen Zuschlagskriterien ist darauf zu achten, dass der Preis keine untergeordnete, aber auch keine überragende Rolle spielen darf. Die Auftraggeberin bringt Preis und Leistung in ein angemessenes Verhältnis miteinander. Entfernung: Gewichtung 10 % Die Entfernung der Anlagen vom Umladeort ist für die Umweltbelastung sowie für den Verbrauch von Rohstoffen ein wichtiges Kriterium. Auch die Relation zu den qualitativen Kriterien ist gewahrt. Die Auftraggeberin stellt zulässig auf die maximale Entfernung der 2 Biovergärungsanlage(n) ab. Die für die Erbringung der eigentlichen Behandlungs- /Verwertungsleistung vorgesehene bereits vorhandene bzw. zu errichtende Anlage soll zur Vermeidung von Mülltourismus nicht zu weit von dem Entsorgungsgebiet entfernt liegen. Gleichzeitig sollen bisher zuverlässige und wirtschaftlich arbeitende Vertragspartner nicht durch einen zu engen Radius benachteiligt werden. Qualität Energieverwertungskonzept: Gewichtung 20 % Durch die Etablierung der Vergärungstechnologie und der kombinierten stofflichen und energetischen Verwertung von Bioabfällen kann die zukünftige Bioabfallentsorgung in der Stadt Karlsruhe stärker an den Zielen einer hochwertigen Bioabfallbehandlung unter Berücksichtigung des Klimaschutzes ausgerichtet werden. Vergärung an sich führt hinsichtlich der ökologischen Bewertung zu Klimaentlastungseffekten. So wird der Klimaentlastungseffekt durch eine Vergärungsstufe auf 70 kg Kohlendioxidäquivalente je Tonne Bioabfall veranschlagt und hochgerechnet, so dass die Klimabilanz der Stadt Karlsruhe und des Landes BaWü erheblich entlastet werden könnte. Qualität Reststoffvermarktungskonzept: Gewichtung 10 % Das Potenzial von Reststoffen wird in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens meist nicht erkannt. Bspw. die Biogas-Technologie zielt auf eine nachhaltige Nutzung dieser Potenziale. Das hat nicht nur ökonomische Vorteile, sondern auch eine Reduzierung der Umweltbelastung zur Folge. Kommunen müssen ihre Reststoffe fachgerecht und kostspielig entsorgen und dabei unterschiedlichsten Interessen gerecht werden. Durch die effiziente Nutzung der lokalen Ressourcen sinkt die Abhängigkeit von Energieimporten, die Erlöse bleiben in der Region und die Bürger profitieren von einem zukunftsträchtigen, sicheren Energieangebot. Flächenverbrauch Von einem Kriterium Flächenverbrauch ist Abstand genommen worden. Ideal wäre, wenn die für die zur Nutzung betroffenen Flächen bereits auf Grund ihrer Vornutzung und auch Weiternutzung bereits „gestörte Flächen“ wären, bspw. in welchen erst ein natürlicher, der Umgebung angepasster Lebensraum hergestellt werden muss und auf Grund der Anforderungen der Nachsorge auch nur bedingt gewährleistet werden kann. Damit wären diese Flächen vor einer Eingriffsstörung auf anderen Flächen vorzuziehen. Ein solches Kriterium kann jedoch zu einer sachwidrigen Bevorteilung neuer, aber weniger und zugleich bereits gestörter Flächen verbrauchender Standorte führen. Bewertungsmatrix Die Auftraggeberin legt eine Bewertungsmatrix zugrunde. Der Auftraggeber ist frei, ob er bei der Durchführung der Bewertung auf eine Bewertungsmatrix zugreift oder die Zuschlagsentscheidungen anderweitig beschreibt. Transparenter ist allerdings eine entsprechende Bewertungsmatrix, die die verschiedenen Zuschlagskriterien auflistet und deren Gewichtung benennt. Die Zuschlagskriterien werden klar und eindeutig angegeben. Für die beiden „Qualitätskriterien“ werden die einzelnen Qualitätsmerkmale gesondert ausgeführt, auf die für die Bewertung Bezug genommen wird. Durchführung der Bewertung Die bekannt gegebenen Zuschlagskriterien werden auch anschließend in der Bewertung vollständig und ausschließlich berücksichtigt. Dies fordert der Gleichbehandlungsgrundsatz des Vergaberechts. Es ist nicht mehr möglich, die Zuschlagskriterien nachträglich zu ändern. Es ist auch nicht gestattet, bekannt gegebene Zuschlagskriterien im Nachhinein durch weitere Zuschlagskriterien zu ergänzen. Bei der Prüfung der Angebote hat die Vergabestelle allerdings einen Ermessensspielraum. Auch wenn Punkte oder Noten vergeben werden, hat der Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum. 3 Vergabekammern oder das Oberlandesgericht können solche Bewertungen nur beschränkt überprüfen. 2. Eignungskriterien Der Bewerber muss folgende Angaben machen: (A) Allgemeine Angaben zum Bewerber: Name, Anschrift, Gesellschaftsform, Art des Unternehmens/Wirtschaftszweig, Geschäftsführer, Ansprechpartner, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse (bei Bewerbergemeinschaften: Name und Anschrift für alle Mitglieder). (B) Erklärung zur Zuverlässigkeit, bestehend aus: Erklärung zur Schwarzarbeit, Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A, Erklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied; bei benannten Nachunternehmern auch von diesen). (C) Erklärung, ob und auf welche Weise er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten wird. (1.) Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Ansprechpartner des vertretungsberechtigten Mitglieds zu benennen; es ist ferner anzugeben, welches Mitglied welche Teilleistung übernimmt; zudem ist das vertretungsberechtigte Mitglied durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zur Unterzeichnung und Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots, zur Führung von Verhandlungen in diesem Vergabeverfahren, zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen und Zahlungen sowie zum Abschluss von Verträgen zu bevollmächtigen; die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung im Falle der Auftragserteilung ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. (2.) Bei der Einbindung von Unterauftragnehmern hat der Bewerber die beabsichtigten Unterauftragnehmer mit der Bewerbung namentlich benennen. Der Bewerber muss sämtliche Unterlagen und Nachweise zur Eignungsprüfung mit Ausnahme der schriftlichen Zusage des Kreditinstituts/des Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall geforderten Bürgschaft für die (namentlich benannten) beabsichtigten Unterauftragnehmer mit der Bewerbung vorlegen. Der Bewerber hat zudem mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des beabsichtigten Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des beabsichtigten Unterauftragnehmers vorlegt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (A) (1.) Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, soweit Veröffentlichungen nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Falls eine Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse bzw. Gewinn und Verlustrechnungen nicht besteht, ist dies mit Angebotsabgabe darzulegen. (2.) Umsatzangaben über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen (getrennt nach Eigen- und Fremdleistung), jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013). Ggf. Umsätze für Planung und Errichtung von Vergärungsanlagen für Bioabfälle, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013). (3.) Eigenerklärung einer abgeschlossenen Betriebs- und einer abgeschlossenen Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1.500 TEUR 4 für Sachschäden, 300 Tsd. Euro für Vermögensschäden sowie 2.500 TEUR für Personenschäden, bzw. eine Erklärung eines Versicherers im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. (4.) schriftliche Zusage des Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft. (5.) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Das Ausstellungsdatum zum Nachweis der Eignung gemäß Ziffer 4 darf nicht vor dem 1.1.2014 liegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die o. g. Dokumente in aktueller Fassung nachzureichen. (B) Ggf. Finanzierungsnachweis: Nachweis, dass für die Planung und Errichtung der Anlage ein Eigenkapital in angemessener Höhe (20 Prozent der kalkulierten Errichtungskosten) zur Verfügung steht oder Zusage eines/mehrerer in der EU zugelassenen/r Kreditinstituts/e, für die Planung und Errichtung der Anlage Finanzierungsmittel in angemessener Höhe (20 Prozent der kalkulierten Errichtungskosten) zur Verfügung zu stellen. Bei einem Eigenkapitalnachweis von weniger als 20 Prozent ist zusätzlich eine Finanzierungszusage eines/mehrerer in der EU zugelassenen/r Kreditinstituts/e in Höhe des Differenzbetrages vorzulegen (Bsp. Eigenkapitalnachweis in angemessener Höhe, Finanzierungszusage in angemessener Höhe. Mindeststandard: Finanzierungsnachweis gemäß Buchstabe (B). Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1.) Eigenerklärung, dass der Bieter bis zum Leistungsbeginn eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (der Geltungsbereich für das Zertifikat "Entsorgungsfachbetrieb" des Bieters muss die ausgeschriebenen Abfallbehandlungsleistungen für Bioabfall umfassen) nachweist. (2.) Bei Behandlung in einer vorhandenen Anlage: Nachweis(e) über die Verfügbarkeit der erforderlichen Behandlungskapazitäten in der vorhandenen Bioabfallvergärungsanlage. (3.) Bei Bau einer neuen Anlage: Nachweis(e) mindestens einer Vergärungsanlage, die hinsichtlich Kapazität und Technik mit der angebotenen Anlage vergleichbar ist. Der Nachweis muss sich nicht zwingend auf eine vom Bieter betriebene Anlage beziehen. Maßgeblich ist, dass die benannte Anlage hinsichtlich Kapazität und Technik mit der vom Bieter angebotenen Anlage vergleichbar ist 4.) Nachweis(e) mindestens einer Referenz des für die Planung vorgesehenen Planungsbüros, das die Planungsleistungen der HOAI Phasen 2-4 für eine vergleichbare Anlage bereits realisiert hat. (5.) Nachweis(e) von mindestens einer Referenz für vergleichbare Leistung(en) in Bezug auf die Behandlungskapazität und Anlagentechnik bzw. eine Referenz des Planungsbüros in Form einer schriftlichen Eigenerklärung. (6.) Darstellung(en) des Ausfallverbundes. Mindeststandards: Zulässig sind Nachweise, die bescheinigen, dass die bereits realisierte Vergärungsanlage über eine ähnliche Kapazität bzw. Technik verfügt sowie sich bereits im ordnungsgemäßen Betrieb befindet. Die Referenz eines externen Planungsbüros muss mindestens die Leistungsphasen 2-4 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie das gleiche Behandlungsverfahren umfassen. Zudem muss sich die realisierte Anlage bereits zwölf Monate im Regelbetrieb befinden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Referenz eines eingebundenen Unterauftragnehmers sowie der Rückgriff auf Dritte, auf deren Mittel der Bieter bei der Leistungserbringung zurückgreifen kann, ebenfalls zulässig ist. Zusätzliche Angaben 5 Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber wird bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nicht nachfordern. Ein Anspruch auf Nachforderung bzw. Nachbesserung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.03.2015 2015/0087 12 öffentlich Dez. 5 Vergabeverfahren zur Vergabe der Behandlung/Verwertung von Bioabfallmengen der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis AUG 26.11.2014/ 12.02.2015 6 vorberaten Hauptausschuss 24.02.2015 11 vorberaten Gemeinderat 24.03.2015 12 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im AUG und im HA die Durchführung eines EU- weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe der Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (Übernah- me, ggf. Transport, Vorbehandlung, Vergärung, Entsorgung nachgelagerter Stoffströme sowie energetische Nutzung) aus der Stadt Karlsruhe - unabhängig davon, ob der Bewerber eine be- reits vorhandene Anlage nutzt oder neu errichtet - auf der Grundlage der konkretisierenden Inhalte der Vorlage. Den Ortsverwaltungen und Bürgervereinen wurde eine Information zur Durchführung der Aus- schreibung angeboten. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konsensuskonferenz wurden über die geplante Vorgehensweise informiert. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 29,15 Mio € (brutto) für 20 Jahre wird über Gebühren- haushalt finanziert Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage Die Bioabfallverwertung soll in der Stadt Karlsruhe neu strukturiert werden. Eine zeitnahe Still- legung der Nassvergärungsanlage ist auch erforderlich, da vom Umweltamt der Stadt Karlsruhe festgestellt wurde, dass die Nassvergärungsanlage nach heutigem Stand nur nach umfangrei- cher und kostenintensiver Nachrüstung weiter betrieben werden darf. Diese Erkenntnisse erga- ben sich nach einer Begehung am 25.11.2014, die im Rahmen einer Schwerpunktaktion des Landes hinsichtlich der Überprüfung von Biogasanlagen durchgeführt wurde. Konkret müssten bei der Nassvergärungsanlage für Bioabfälle der Stadt Karlsruhe unter ande- rem eine rechtskonforme Behandlung der flüssigen Gärreste sichergestellt sowie Auslaufsicher- heit des einwandig ausgeführten Fermenters durch Bau einer Doppelwand oder einer Auffang- wanne für die entsprechenden Fermenterinhalte nachgerüstet werden. Für beide Maßnahmen sind mehrfach sechsstellige Beträge zu investieren, eine genauere Abschätzung könnte nur über ein Fachbüro erfolgen. Nach den unterschiedlichen Konzepten, Planungen, Gutachten sowie der Bürgerbeteiligung in Form einer Konsensuskonferenz hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2014 die Verwaltung beauftragt, eine Ausschreibung für die Verwertung der Bioabfälle vorzubereiten und konkretisierende Inhalte zur Durchführung der Ausschreibung dem Gemeinderat zur Be- schlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung hat zur Unterstützung der Erarbeitung eine Kanzlei beauftragt, die vergabe- rechtliche Seite der Ausschreibung zu betreuen. Auftragsgegenstand ist die Erstellung von Vergabeunterlagen für die Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (Übernahme, Vorbehand- lung, Vergärung, Entsorgung nachgelagerter Stoffströme sowie Energienutzung) aus der Stadt Karlsruhe. Die Bioabfälle aus der Stadt Karlsruhe (ca. 14.000 Mg/a in 2013 bis zu einer prognostizierten Höchstmenge von ca. 20.000 pro Jahr perspektivisch) sind in einer Biovergärungsanlage (im Umkreis von ≤150 km vom Standort des AfA der Stadt Karlsruhe entfernt) ordnungsgemäß zu behandeln/zu verwerten. Die städtischen Sammelfahrzeuge übergeben den Bioabfall im Stadt- gebiet Karlsruhe. Die im Rahmen der stadteigenen Planung für eine Trockenvergärung ermittel- ten ökologischen Ergebnisse werden als Mindeststandard gesehen. Konkrete Angaben zu dem Auftragsgegenstand, der Leistungsbeschreibung und dem vorgesehenen Verhandlungsverfah- ren können von der zur Durchführung der Ausschreibung beauftragten Kanzlei erläutert wer- den. Geeignete Unternehmen der Entsorgungswirtschaft werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, über die Angebote wird verhandelt und auf das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt. Angaben zu den Eignungskriterien und bei- zubringenden Eignungsnachweisen und den Zuschlagskriterien finden sich in Anlage 1. Die Stadt Karlsruhe hat allen Ortsverwaltungen und Bürgervereinen angeboten, über die ge- plante Vorgehensweise zur Durchführung der Ausschreibung zu berichten. Es besteht die Mög- lichkeit, ausführlich - auch vor Ort - über die vorgesehenen Leistungsparameter zur Ausschrei- bung sowie über die vorgesehenen Wertungskriterien (Preis, Entfernung der Anlage/n, Qualität des Energieverwertungskonzepts und Qualität des Reststoffvermarktungskonzepts) informiert zu werden. Diese Informationen sind für den Zeitraum bis zur Sitzung des Gemeinderats am Ergänzende Erläuterungen Seite 3 24.03.2015 geplant. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konsensuskonferenz wur- den über die geplante Vorgehensweise informiert. Das Verfahren soll mit der EU-weiten Bekanntmachung ab 25.03.2015 beginnen. Das Ergebnis wird den zuständigen Gremien am 01.10.2015 im AUG, am 27.10.2015 im HA und am 24.11.2015 im GR zur Vorberatung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Leistungsbeginn er- folgt ab dem 01.07.2016. Zusammenfassend sind die Eckpunkte der Ausschreibung dargestellt: Eckpunkte Erläuterung Behandlungsverfahren Vergärung der Bioabfälle Übergabeort im Stadtgebiet Entfernung maximal 150 km Vertragslaufzeit 20 Jahre Preisobergrenze 70,00 Euro/Mg netto (83,30 Euro/ Mg brutto) Zuschlagskriterien und Gewichtung Preis 60 % Entfernung der Anlage/n 10 % Qualität Energieverwertungskonzept 20 % Qualität Reststoffvermarktungskonzept 10 % Leistungsbeginn 01.07.2016 Ausschreibungsverfahren Verhandlungsverfahren Die weitere Vorgehensweise zur Stilllegung der Anlage und zur Wärmelieferung für die Wohn- gebiete "50 Morgen" und "Im Rehbuckel" werden in den städtischen Gremien ab Mai beraten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im AUG und im HA die Durchführung eines EU- weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe der Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (Übernah- me, ggf. Transport, Vorbehandlung, Vergärung, Entsorgung nachgelagerter Stoffströme sowie energetische Nutzung) aus der Stadt Karlsruhe - unabhängig davon, ob der Bewerber eine be- reits vorhandene Anlage nutzt oder neu errichtet - auf der Grundlage der konkretisierenden Inhalte der Vorlage. Den Ortsverwaltungen und Bürgervereinen wurde eine Information zur Durchführung der Aus- schreibung angeboten. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konsensuskonferenz wurden über die geplante Vorgehensweise informiert. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. März 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. März 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 12 der Tagesordnung: Vergabeverfahren zur Vergabe der Behand- lung/Verwertung von Bioabfallmengen der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2015/0087 dazu: Änderungsantrag des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 22. März 2015 Vorlage: 2015/0180 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesund- heit und im Hauptausschuss die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe der Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (Übernahme, ggf. Transport, Vor- behandlung, Vergärung, Entsorgung nachgelagerter Stoffströme sowie energetische Nutzung) aus der Stadt Karlsruhe – unabhängig davon, ob der Bewerber eine bereits vorhandene Anlage nutzt oder neu errichtet – auf der Grundlage der konkretisierenden Inhalte der Vorlage. Den Ortsverwaltungen und Bürgervereinen wurde eine Information zur Durchführung der Ausschreibung angeboten. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konsen- suskonferenz wurden über die geplante Vorgehensweise informiert. Abstimmungsergebnis: 1 Enthaltung, ansonsten Zustimmung Änderungsantrag: zurückgezogen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf, verweist auf die Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss sowie den Änderungsantrag und die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Wenzel (FW): Ich werde mich ganz kurz halten. Mir geht es in unserem Än- derungsantrag ganz einfach darum, dass wir dem Vorwurf des Mülltourismus entge- genwirken. Denn bitte bedenken Sie, dass bei 20.000 t Biomüll pro Jahr ungefähr 500 Fahrten mit einem 40-Tonner auf der Autobahn möglich ist. Das ist ökologisch nicht ganz sinnvoll. In diese Richtung ging mein Änderungsantrag. Aber ich habe schon am Kartenzeichen gesehen, dass der wohl keine Berücksichtigung findet. - 2 - Der Vorsitzende: Wenn Sie ihn damit zurückgezogen haben, können wir gleich die Beschlussvorlage – so wie sie ist – zur Abstimmung stellen. Ich darf um das Kartenzei- chen bitten. Ich sehe nur gelbe Karten und eine Enthaltung. Herr Wenzel, das musste so sein. Es ist mehrheitlich angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 27. April 2015