Künftige Wärmelieferung in die Wohngebiete "50 Morgen" und "Im Rehbuckel"
| Vorlage: | 2015/0083 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.01.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hohenwettersbach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Anlage 2 Eckpunktepapier für die zukünftige Wärmeversorgung der Baugebiete „50 Morgen“ und „Rehbuckel“ betreffend der Infrastruktur auf dem Standort des Anlagenverbundes Ost (AVO) zwischen dem Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe - nachstehend „AfA“ genannt - und Stadtwerke Karlsruhe GmbH Daxlanderstraße 72 76127 Karlsruhe - nachstehend „SWK“ genannt – gemeinsam als „Partner“ bezeichnet 1. Technische Lösung Auf dem Gelände des AVO sollen zukünftig folgende Installationen für die Wärmeversorgung der Baugebiete „50 Morgen“ und „Rehbuckel“ betrieben werden: a) Holzkessel auf Basis Holzhackschnitzel (HHS) b) Deponiegas-CHC-Kessel (neu). Der kleinere der beiden in der Heizzentrale im „Rehbuckel“ installierten Erdgaskessel mit Leistungen von 1000 kW th und 600 kW th wird durch einen 1000 kW th -Kessel ersetzt; die beiden Kessel dienen weiterhin zur Abdeckung der Mittel- und Spitzenlast. Der unter 1. a) genannte HHS-Kessel mit einer Leistung von ca. 600 kW th ist bereits installiert und soll zur Bereitstellung der Mittellast insbesondere im Zeitraum von Oktober bis April eingesetzt werden. Die Grundlast soll zukünftig von einem unter 1. b) genannten Deponiegas-CHC-Kessel dargestellt werden, der so ausgelegt ist, dass die komplette Deponiegasmenge darin genutzt werden kann. Die Leistung des CHC-Kessels wird zwischen 100 und 150 kW th betragen. Die jährliche prognostizierte Wärmemenge für die beiden Baugebiete in „50 Morgen“ und „Rehbuckel“ beträgt ca. 4.400 MWh th und setzt sich zukünftig wie folgt zusammen: Grundlast aus 1. b) ca. 400 MWh th Mittellast aus 1. a) ca. 1.800 MWh th Mittel- und Spitzenlast aus den Erdgaskesseln ca. 2.200 MWh th 2. Kostentragung und Vergütung Für die unter 1. b) genannte technische Lösung sind Investitionen erforderlich, die vom AfA getragen werden. Auch die Investitionen und Unterhaltungsaufwendungen für Deponie bezogene Einrichtungen, die notwendig sind, um das Deponiegas ordnungsgemäß abzusaugen, trägt das AfA. Die Brennstoffe Holzhackschnitzel und Deponiegas stellt das AfA auf eigene Kosten bei. Die Vergütung für die aus 1. a) und 1. b) erzeugte Wärmemenge beträgt 30 €/MWh th und wird von SWK an das AfA entrichtet. Eine Preisgleitklausel wird noch festgelegt. Das AfA stellt SWK Gelände, Infrastruktur und die vorhandene Halle, in der auch der Holzkessel installiert ist, zu einem Mietpreis von 1 €/Monat zur Verfügung, evtl. Abschreibungskosten für Bestandsgebäude werden durch das AfA getragen. 3. Betriebsführung Das AfA übernimmt die Betriebsführung für die unter 1. a) und 1. b) genannten Anlagen sowie deren Peripherieeinrichtungen (bspw. Deponiegasabsaugung und -aufbereitung, Brennstoffversorgungseinrichtungen, Ascheentsorgung, Stromversorgung usw.) zu dem vereinbarten Entgelt gemäß 2.. Über das Entgelt sind Aufwendungen für Wartung und Reparatur sowie Betriebsstrom für den Holzkessel nicht abgedeckt. Diese tragen SWK selbst. 4. Ökologische Bewertung Auch in den nächsten Jahren fällt Deponiegas an. Dieses Gas hat einen geringeren Methangehalt, als es für den Einsatz in einem üblichen Gaskessel erforderlich ist. Es muss daher in einer besonderen Fackel mit teilweiser Wärmenutzung verbrannt werden (der so genannte CHC-Kessel). In Verbindung mit der beim Betrieb des HHS-Kessels entstehenden Wärmemenge von rund 1.800 MWh/a kann dann zukünftig eine Wärmemenge von rund 2.200 MWh/a aus dem Anlagenverbund Ost für die Wärmeversorgung der Baugebiete „50 Morgen“ und „Rehbuckel“ regenerativ erzeugt wurden. Dies entspricht rund der Hälfte der im Nahwärmegebiet verteilten Wärmemenge. Damit verbunden sind ein spezifischer CO 2 -Emissionswert von ca. 22 g/kWh th und ein Primärenergiefaktor (PE-Faktor) von 0,1 (GEMIS-Werte für HHS-Kessel und Deponiegas). Die andere Hälfte der Wärmemenge stammt aus den beiden Erdgaskesseln mit einem spezifischen CO 2 -Wert von 247 g/kWh th und einem PE-Faktor von 1,3. Insgesamt ergeben sich ein CO 2 -Emissionswert von rund 135 g/kWh th und ein PE-Faktor von 0,7. 5. Finanzielle Bewertung Zurzeit ist die Wärmeversorgung der Gebiete „50 Morgen“ und „Rehbuckel“ rund 200.000 €/a teurer als ursprünglich konzipiert: Dies hat verschiedene Gründe: Zusätzliche Investition der SWK in einen HHS-Kessel Geringere Wärmelieferung aus dem HHS-Kessel als erwartet (minderwertige Holzqualität) Geringere Wärmelieferung des AfA aus Deponie- und Biogas-betriebenen Anlagen Substitution mit teurer Wärme aus dem Holzkessel bzw. den Erdgaskesseln. Die spezifische Verteuerung von ca. 45 €/MWh th wurde bisher nicht an die Kunden weitergegeben. Die Investitionskosten und die Vergütung der Wärme gemäß 2. führen zu einer weiteren jährlichen Verteuerung von ca. 35.000 € gegenüber dem ursprünglichen Ansatz. Umgerechnet auf die abgesetzte jährliche Wärmemenge von 4.400 MWh bedeutet dies eine nochmalige spezifische Verteuerung von rund 8 €/MWh th . Karlsruhe, den Karlsruhe, den ________________________ _________________________ Amt für Abfallwirtschaft Stadtwerke Karlsruhe GmbH
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0083 12 öffentlich Dez. 5 Künftige Wärmelieferung in die Wohngebiete "50 Morgen" und "Im Rehbuckel" Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 07.05.2015 10 vorberaten Hauptausschuss 16.06.2015 6 vorberaten Gemeinderat 30.06.2015 12 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im AUG und im Hauptausschuss die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen Vertrag für die geänderte Wärmelieferung zwi- schen der Stadt Karlsruhe und den Stadtwerken Karlsruhe auf der Grundlage der genannten Eckpunkte zu erarbeiten. 2. Der Gemeinderat genehmigt bei PSP Element 7.703060.700 (Nachsorge Deponie Ost) überplan- mäßige Mehrauszahlungen zur Beschaffung und Einbindung eines CHC-Kessels in Höhe von ca. 115.000 € im Jahr 2015 zur energetischen Verwertung des Deponiegases gemäß Anlage 3. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) *) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: 7.703060.700 Kontenart: 78710000 Ergänzende Erläuterungen: *) Zu den finanziellen Auswirkungen erfolgt eine separate Beschlussfassung mit dem konkret ausgehan- delten Vertrag zwischen den Stadtwerken Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe. Derzeit ist lediglich davon auszugehen, dass für die Investition eines CHC-Moduls ein Invest von ca. 115.000 € von der Stadt getätigt werden muss. Die Mittel zur Beschaffung werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt (s. Anlage überplanmäßige Mehrauszahlungen) ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 13.05.2015 DU, 24.06.2015, HO Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangssituation Im Zuge der Errichtung der Nassvergärungsanlage im Jahre 1997 und der Altholzverbrennungs- anlage in 2001 im Anlagenverbund Ost wurde 2001 auch eine Wärmeleitung zwischen dem Anlagenverbund Ost und den Wohngebieten "Im Rehbuckel" und "50 Morgen" mit einer Wärmeleistung von 1.000 kW th verlegt. Ein Großteil der dort benötigten Wärme sollte so aus regenerativer Energie erzeugt werden. Die Spitzenleistung und eine Besicherung der Wärme für die Wohngebiete erfolgt durch zwei erdgasbefeuerte Kessel, die in der Heizzentrale „Im Rehbu- ckel“ der Stadtwerke installiert sind. Mittlerweile werden für die Wohngebiete durchschnittlich pro Jahr ca. 4.400 MWh Wärme verbraucht. Die hauptsächliche Versorgung dieser Wohngebiete mit Wärme erfolgte in den ersten Jahren über die regenerative Wärme (rund 3.000 MWh/a) aus dem Anlagenverbund Ost. Nach der Stilllegung der Altholzverbrennung 2008 und der Installation eines BHKW 2009, dessen Ener- gieträger Biogas und Deponiegas waren, ging die Wärmelieferung aus regenerativen Energie- trägern deutlich zurück. Durch die zusätzliche Installation eines Holzhackschnitzelkessels (HHS- Kessel) im Jahr 2012, der mit Restholz aus der Grünschnittkompostierung befeuert wird, sollte dieser Rückgang kompensiert werden. Wie in der Beschlussvorlage "Konzept zur Stilllegung der Nassvergärungsanlage" dargestellt, ist inzwischen die Nassvergärungsanlage überaltert und weist hohe Ausfallzeiten auf, sodass eine Wärmelieferung aus regenerativer Energie nicht mehr im ursprünglichen Maße erfolgen kann. Dabei ist auch festzustellen, dass die Wärmeleitung bei der geringeren Ausnutzung Wärmever- luste in Höhe von ca. 20% aufweist. Ein Großteil der Wärme muss mittlerweile über die Heiz- zentrale der Stadtwerke „Im Rehbuckel" mit Erdgaskesseln erzeugt werden. Die gesamte Wärmeversorgung stellt sich in den letzten beiden Jahren wie folgt dar: Trotz der Steigerung der Wärmemenge aus dem Anlagenverbund Ost mittels des neuen Holz- kessels wurde die Ursprungsliefermenge aufgrund des minderwertigen Einsatzbrennstoffes nicht erreicht; siehe hierzu auch Punkt 4. 2. Vertragliche Pflichten Die Verantwortung zur Wärmeversorgung der Wohngebiete obliegt den Stadtwerken Karlsruhe. Um dieser Verantwortung nachkommen zu können, hatten die Stadtwerke für die Wärmeliefe- rung in die Wohngebiete "50 Morgen" und "Im Rehbuckel" zwei Verträge mit der Stadt Karls- ruhe, vertreten durch das AfA, geschlossen. 1) über die Lieferung der Abwärme aus dem Gas der Nassvergärungsanlage, dem Altholzkessel sowie aus dem Gas der Deponie Ost aus dem Jahr 2001 mit einer Laufzeit von zunächst 10 Jahren, vorsorglich gekündigt zum 31.03.2015. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2) über die Betriebsführung und die Brennstofflieferung aus Grünabfällen der auf Kosten der Stadtwerke Karlsruhe errichteten Holzfeuerungsanlage aus dem Jahr 2011 mit einer 15jährigen Laufzeit. Gemäß Vertrag 1) gingen die Vertragsparteien davon aus, dass „ganzjährig mit hoher Verfüg- barkeit“ Wärme geliefert werden sollte. Kosten und Erlöse aus diesem Vertrag sind in vollem Umfang gebührenfähig. Über den Betriebsführungsvertrag 2) sollte der Holzkessel auf Anforderung betrieben werden. Kosten und Erlöse aus dem Vertrag sind nicht gebührenfähig und werden schon jetzt im Steu- erhaushalt abgebildet. Bei Abschluss des Vertrages ging die Stadt davon aus, dass mit den ver- einbarten Entgeltregelungen die notwendigen Aufwendungen für Brennstofflieferung und Be- triebsführung gedeckt werden können. Allerdings wurde nach den Erfahrungen der letzten beiden Jahre erkannt, dass Änderungen bei Brennstoffeinsatz und damit bei der Betriebsfüh- rung vorgenommen werden müssen, die zu Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Planung führen. So sind insbesondere deutlich höhere Aufwendungen für die Aufbereitung von Grün- schnitt bzw. für die Beschaffung geeigneter Holzhackschnitzel am Markt zu tätigen. Damit ist der abgeschlossene Vertrag für die Stadt nicht auskömmlich. Der Vertrag 1) läuft zum 31.03.2015 aus und aus dem Vertrag 2) besteht für die Stadt keine unmittelbare Lieferverpflichtung für Wärme aus anderen Quellen als der Holzfeuerungsanlage. Nach der Stilllegung der Nassvergärungsanlage bleibt die Holzfeuerungsanlage bestehen und wird weiter in Verantwortung der Stadtwerke Karlsruhe betrieben. Für die künftige Wärmelieferung aus dem Anlagenverbund Ost ist bei geänderter technischer Ausgestaltung auch die vertragliche Situation den geänderten Bedingungen anzupassen. 3. Wärmelieferung nach der Stilllegung der Nassvergärungsanlage Mit der Stilllegung der Nassvergärungsanlage wird die Wärmeerzeugung aus Biogas entfallen. Die technische Bestandssituation im Vergleich zur Ausgangssituation stellt sich wie folgt dar: Installierte Leis- tung AVO Wärmelieferung Herkunft Brennstoff Ausgangssituation Seit 2001 2.000 kW th (da- von 1.000 kW th Eigenbedarf) 3.000 MWh/a aus Dampfmotor Deponiegas, Holz Ist-Situation 2014 400 kW th 600 kW th 600 MWh/a 1.000 MWh/a BHKW HHS-Kessel Deponie-/Biogas Holz/Grünschnitt Mit Schließung der Nassvergärung ist zunächst unmittelbar eine jährliche Wärmemenge von ca. 600 MWh zu ersetzen. Das weiterhin anfallende Deponiegas kann auch zukünftig zur Wärme- erzeugung genutzt werden. Zudem sind sich Stadtwerke Karlsruhe und Amt für Abfallwirtschaft einig, dass mit dem Holzkessel eine deutlich höhere Wärmemenge erzeugt werden kann, falls Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Holzhackschnitzel mit entsprechender Qualität (bei anzupassender Vergütung) eingesetzt wer- den. Stadtwerke Karlsruhe und Stadt Karlsruhe haben sich auf eine Reihe von Eckpunkten verstän- digt. Auf dem Gelände des Anlagenverbundes Ost sollen zukünftig folgende Module für die Wärmelieferung installiert und betrieben werden: a) Holzkessel (vorhanden) b) Deponiegas-CHC-Kessel (neu) Die beiden in der Heizzentrale „Im Rehbuckel“ installierten Kessel der Stadtwerke Karlsruhe haben derzeit Leistungen von 1.000 kW th bzw. 600 kW th . Der kleinere Kessel wird durch einen 1000 kW th -Kessel ersetzt. Beide dienen weiterhin zur Abdeckung der Mittel- und Spitzenlast. In der Anlage 1 sind der Status Quo und die beabsichtigte technische Lösung schematisch dar- gestellt. Mit der Installierung eines neuen Deponiegas-CHC-Kessels gelingt es, das Deponiegas weiter zu nutzen. Nach den Prognosen der Stadtwerke Karlsruhe sollen jährlich ca. 1.800 MWh th aus dem Holz- kessel und nach Angaben des AfA ca. 400 MWh th nutzbare Wärme mit dem CHC-Kessel er- zeugt werden. Die verbleibende Spitzenlast (ca. 2.200 MWh th ) wird von den Erdgaskesseln er- zeugt. Es ist vorgesehen, dass das Amt für Abfallwirtschaft mit seinem Betriebspersonal im Anlagen- verbund Ost künftig auch die Betriebsführung für den CHC-Kessel einschließlich notwendiger Peripherie übernimmt. 4. Finanzielle Betrachtung Im Laufe der Jahre haben sich die Kosten, aber auch die Kostenbelastungen verschoben. Bei der Ausgangssituation in 2001, als Wärme mit der neuen Wärmeleitung in die Wohngebiete ge- liefert wurde, lag die Kostenbelastung der Stadtwerke Karlsruhe (Erlöse für die Stadt) bei jähr- lich ca. 65.000 Euro. Zugrunde lag ein Wärmepreis von 21,50 Euro pro MWh. Die Ist-Situation in 2014 stellt sich verändert dar. Mit der Installation des Holzkessels in 2012 entstanden zusätzliche Kosten für die Wärmeerzeugung in Höhe von jährlich ca. 133.000 Euro. Diese Kosten sind nicht gebührenfähig. Der Holzkessel ist für die Stadt (über das Amt für Abfallwirtschaft) zu den derzeitig vereinbarten Entgelten nicht rentabel zu betreiben. Es verblei- ben derzeit jährlich bei den Stadtwerken hieraus ca. 84.000 Euro, bei der Stadt selbst ca. 49.000 Euro. Zusätzliche Kosten entstehen den Stadtwerken durch den Rückgang der Deponie- und Biogas-basierten Wärmelieferung sowie dem Nichterreichen der erwarteten Wärmemenge aus dem HHS-Kessel und die dadurch notwendige Substitution mit teurer Wärme aus Erdgas. Mit der Installation eines neuen CHC-Kessels (für Deponiegas) schlagen die Stadtwerke Karlsruhe und die Stadt Karlsruhe vor, auch die Entgeltsituation auf neue Füße zu stellen. In einem Eckpunktepapier (siehe Anlage 2) sind folgende Punkte abgestimmt: Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die Stadtwerke Karlsruhe übernehmen alle Investitionen im Zusammenhang mit dem Ersatz des Erdgaskessels in der Heizzentrale im Rehbuckel. Das AfA ist verantwortlich für die Nutzung des Deponiegases (bspw. das Equipment zur Gasabsaugung und Gasaufbereitung und den CHC- Kessel) sowie die notwendige Einbindung in den Wärmeverbund (Gesamtkosten ca. 115.000 € für die Stadt Karlsruhe). Die Stadt Karlsruhe stellt den Stadtwerken Karlsruhe das Gelände und Gebäude auf dem Grundstück des Anlagenverbundes Ost für den Holzkessel weiterhin zur Verfügung. Die Verantwortung für die technischen Installationen, einschließlich Betriebsverantwortung und Reparaturen inklusive Störungsbeseitigung für den Holzkessel einschließlich der dazugehören- den Peripherie obliegt den Stadtwerken Karlsruhe. Die Stadt Karlsruhe wird durch das Amt für Abfallwirtschaft für den Holzkessel die örtliche Be- triebsführung übernehmen. Die Vergütung für die Wärmelieferung aus dem Holzkessel und dem CHC-Kessel beträgt künf- tig 30,00 Euro/MWh. In dieser Vergütung sind die Aufwendungen für geeignete Hackschnitzel, Ascheentsorgung und Betriebsmittel (sofern untergeordnet), die örtliche Betriebsführung sowie die Bereitstellung von Deponiegas enthalten. Abrechnungsstellen sind die vorhandenen Wärmemengenzähler vor Einspeisung in die Wärme- leitung bzw. in das Nahwärmenetz. Eine genaue Kostenprognose der Betriebsführung durch die Stadt Karlsruhe liegt noch nicht vor und ist in der Vertragsgestaltung mit den Stadtwerken zu definieren. Für die Stadtwerke Karlsruhe führt die Umsetzung der oben ausgeführten Maßnahmen zu einer zusätzlichen jährlichen Kostenerhöhung in Höhe von 35.000 Euro. Umgerechnet auf die jährli- che verkaufte Wärmemenge von 4.400 MWh ergibt dies eine spezifische Kostenerhöhung in Höhe von ca. 8 Euro/MWh. Die konkreten Details, insbesondere die technischen und kaufmännischen Schnittstellen und eine Preisgleitklausel, werden zwischen Stadtwerke Karlsruhe und Stadt Karlsruhe in den nächs- ten Wochen erarbeitet. Der ausgearbeitete Vertrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. 5. Ökologische Betrachtung Mit der Installation des neuen CHC-Kessels, in dem das weiterhin anfallende Deponiegas ver- brannt werden kann und der Erhöhung der Wärmelieferung aus dem bestehenden Holzkessel, wird eine deutlich bessere Wärmeversorgung als mit hocheffizienten Erdgasbrennwertkesseln erreicht. Dies lässt sich anhand der folgenden Tabelle nachvollziehen: Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Installierte Leis- tung AVO 1 Wärmelieferung Herkunft Brennstoff Ausgangssituation 2.000 kW th 3.000 MWh/a aus Dampfmotor Deponiegas, Holz Ist-Situation 2014 400 kW th 600 kW th 600 MWh/a 1.000 MWh/a BHKW HHS-Kessel Deponie-/Biogas Holz/Grünschnitt Sollsituation 100 kW th 600 kWth 400 MWh th /a 1.800 MWh/a CHC-Kessel Holzkessel Deponiegas Holzhackschnitzel 1 AVO = Anlagenverbund Ost Die zukünftige Wärmeversorgung setzt sich demnach aus einer Lieferung aus regenerativen Quellen und einer erdgasbasierten Wärmeerzeugung zusammen. 6. Fazit und Empfehlung Mit der Schließung der Nassvergärungsanlage müssen Änderungen zur Wärmelieferung in die Wohngebiete "50 Morgen" und "Im Rehbuckel" vorgenommen werden. Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Karlsruhe haben Eckpunkte für eine Lösungsmöglichkeit erarbeitet. Die hieraus resultierenden vertraglichen Anpassungen sollen erarbeitet werden. Der Wechsel bei der Holzkesselanlage auf höherwertigen Brennstoff erfolgt zum Beginn der Heizperiode 2015/16. Zudem soll umgehend der neue CHC-Kessel im AVO installiert werden. Der CHC-Kessel soll in der Heizperiode 2015/16 in Betrieb gehen. Die Unterlagen zur Genehmigung des neuen Deponiegas-CHC-Kessels sollen im Sommer 2015 vom AfA erstellt und an die zuständigen Genehmigungsbehörden verschickt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im AUG und im Hauptausschuss die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen Vertrag für die geänderte Wärmelie- ferung zwischen der Stadt Karlsruhe und den Stadtwerken Karlsruhe auf der Grundlage der genannten Eckpunkte zu erarbeiten. 2. Der Gemeinderat genehmigt bei PSP Element 7.703060.700 (Nachsorge Deponie Ost) überplanmäßige Mehrauszahlungen zur Beschaffung und Einbindung eines CHC-Kessels in Höhe von ca. 115.000 € im Jahr 2015 zur energetischen Verwertung des Deponiega- ses gemäß Anlage 3. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 19. Juni 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 12 der Tagesordnung: Künftige Wärmelieferung in die Wohngebiete „50 Morgen“ und „Im Rehbuckel“ Vorlage: 2015/0083 dazu: Änderungsantrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Zoe Mayer und Daniela Reiff, des Stadtrats Johannes Honné (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinde- ratsfraktion vom 26. Juni 2015 Vorlage: 2015/0390 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im AUG und im Hauptausschuss die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen Vertrag für die ge- änderte Wärmelieferung zwischen der Stadt Karlsruhe und den Stadtwerken Karlsruhe auf der Grundlage der genannten Eckpunkte zu erarbeiten. 2. Der Gemeinderat genehmigt bei PSP Element 7.703060.700 (Nachsorge Deponie Ost) überplanmäßige Mehrauszahlungen zur Beschaffung und Einbindung eines CHC-Kessels in Höhe von ca. 115.000 € im Jahr 2015 zur energetischen Verwer- tung des Deponiegases gemäß Anlage 3 zur Vorlage. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptaus- schuss: Ich schaue in die Runde. Brauchen wir da noch Sachvortrag? Es ist im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Hauptausschuss vorberaten. Sie wissen alle, worum es geht. - Frau Stadträtin Mayer. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Dass das Wärmeversorgungskonzept für die Wohngebie- te 50 Morgen und Im Rehbuckel umgestellt werden muss, ist uns nicht erst seit gestern - 2 - klar. Wir Grünen hätten uns gewünscht, schon in bisschen früher in die Planung mit einbezogen zu werden. Im Vorhinein wurden bereits sechs Varianten geprüft. Diese alternativen Varianten zu dem uns nun vorliegenden Konzept lagen uns in den vorberei- tenden Ausschüssen leider nicht vor, was wir sehr bedauern. Deshalb jetzt erst an dieser Stelle unser Änderungsantrag. Auf die Nachfrage von uns Grünen an Frau Bürgermeis- terin Luczak-Schwarz haben wir einen guten Überblick erhalten. Wir sehen in den alter- nativen Konzepten, die dort präsentiert werden, durchaus Potential und insbesondere Potential für die Einsparung von CO 2 -Emissionen. Insbesondere die Variante 2, die in der Antwort dargestellt wurde, fanden wir sehr interessant. Hier geht es um ein Blockheiz- kraftwerk und einen zusätzlichen Erdgasanschluss. Hier könnten wir im Jahr tatsächlich 350 Tonnen CO 2 einsparen, was im Verhältnis wirklich eine ganze Menge ist, mit spezi- fischen CO 2 -Minderungskosten von 50 Euro pro Tonne. Um das einmal ins Verhältnis zu setzen bei anderen baulichen Maßnahmen investieren wir zum Teil deutlich über 100 Euro pro Tonne, womit diese Maßnahme durchaus noch einen ökonomischen Sinn hät- te. Für die Wohngebiete 50 Morgen und Im Rehbuckel liegt derzeit ein Konzept vor, das ökologisch wirklich wahnsinnig vorbildlich ist durch die mittlerweile zwar nicht mehr so effiziente Nutzung der Abwärme aus der Nassvergärungsanlage. Wir würden uns wünschen, diese Vorbildlichkeit eben auch weiterhin beizubehalten. Den ersten Teil unseres Änderungsantrags würden wir heute auch gerne gleich ab- stimmen, weil wir natürlich auch sehen, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet werden muss. Hier gibt es auch wirklich einen schnellen Handlungsbedarf. Der zweite Teil unseres Änderungsantrags bezieht sich auf die in der Antwort dargestellte Variante 5, nämlich einen zusätzlichen Wärmespeicher, um Schwankungen auszugleichen und damit noch einmal die Effizienz zu steigern, 10 % Erneuerbare könnten wir zugewin- nen. Die Kalkulationen beziehen sich auf 10 Jahre. 20 Jahre sind aber durchaus in der Nutzung realisitisch. Wir freuen uns, diesen zweiten Punkt unseres Antrags dann, wie in der Stellungnahme der Stadtverwaltung beschrieben, auch noch einmal im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit näher zu beraten. Stadtrat Maier (CDU): Wir haben seinerzeit die Stilllegung der Nassvergärungsanlage begrüßt, haben dies auch immer wieder gefordert und sind uns dessen jetzt auch be- wusst, dass wir hier Geld in die Hand nehmen müssen, dass wir hier handeln müssen, dass wir auch in einer Richtung handeln müssen, die in etwa ähnlich ist wie die damali- ge Vorgehensweise. Von daher begrüßen wir den jetzt vorgelegten Vorschlag und ge- hen den voll und ganz mit. Wir können und wollen hier aber keine goldenen Wasserhähne bauen. Von daher leite ich über zum Ergänzungsantrag der Grünen. Den Punkt 1, wenn er zur Abstimmung kommt, werden wir ablehnen. Bei Punkt 2 können wir mitgehen, damit das noch ein- mal vertieft im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit besprochen wird. Stadträtin Ernemann (SPD): Ich spreche in Personalunion auch als Ortsvorsteherin von Hohenwettersbach und möchte mich bei der Verwaltung bedanken, dass unser Anlie- gen, dass rechtzeitig mit der Bekanntgabe der Schließung der Nassvergärungsanlage unserem Wunsch, die Nahversorgung dahingehend aufrecht zu erhalten, entsprochen wurde, was weitestgehend ökologisch ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass vor 20 Jahren das Wohngebiet 50 Morgen in Hohenwettersbach mit diesem Flyer geworben - 3 - wurde für dieses vorbildliche ökologische Wohngebiet. Viele Menschen sind dort hinge- zogen, um eben diese Nahwärme, die erstmalig in Karlsruhe produziert wurde, zu nut- zen. Der Sachverhalt ist der, dass also die Nahwärme uns weiter gesichert bleiben soll. Da die Nassvergärungsanlage stillgelegt wird, aber der Vergärungsprozess für die nächs- ten 30 Jahre Methan und gasförmige Stoffe abgibt, können wir effektiv - so ist die Prognose für 10 Jahre - dieses Methan noch nutzen. Zusätzlich wird der Holzkessel auf- gewertet, indem neben dem hochwertigen Grünschnitt noch hochwertiges Holzschnit- zelmaterial verwendet wird, so dass also die Qualität der Wärmemenge auf jeden Fall höherwertig sein wird. Durch diese Technik der Wärmenutzung wird noch mehrere Jah- re ökologische Wärme erzeugt. Etwa die Hälfte der heute benötigten 4.400 Megawatt- stunden pro Jahr wird aus regenerativen Energieträgern gewonnen werden. Das freut uns, und damit sind wir auch einverstanden. Ich möchte trotzdem noch einmal auf die finanzielle Betrachtung eingehen, die auch immer wieder vergessen wird, auch von den Grünen nie so richtig erwähnt wird. Die derzeitige Wärmeversorgung 50 Morgen, das muss uns auch bewusst sein, war vom Ursprung her rd. 200 000 Euro teurer als ursprünglich konzipiert. Die Verteuerung um ca. 45 Euro pro Megawattstunde wurde bisher nicht an den Kunden weitergegeben. Die nunmehr anstehenden Investitionskosten und die Vergütung der Wärme führen zu einer weiteren Verteuerung, die für unsere Nutzer im Wohngebiet 50 Morgen und Rehbuckel II ein Cent pro Kilowattstunde, d. h. 10 Euro pro Megawattstunde, betragen. Also vom Finanziellen muss ich sagen, der Ortschaftsrat Hohenwettersbach hat das auch mitgetragen bei einer Enthaltung, ist auch zu berücksichtigen, dass jede weitere höhere Investition der Endverbraucher auch tragen muss. Zu dem Grünen-Antrag, dazu hatten Sie ja gesprochen: Ein Blockheizkraftwerk im be- stehenden Wohngebiet Rehbuckel ist nicht möglich, aus Platzgründen ist das nicht möglich. Die Vergärungsanlage ist stillgelegt zum 31. Mai, d. h. die Wärmeversorgung muss weiterhin gewährleistet und aufrecht erhalten werden in dem erforderlichen Mengenvolumen. Insofern war eine Investition auf die Schnelle möglich. Das ist mitt- lerweile geschehen mit der Installation des Kessels. Einen Neubau lässt der Bebauungs- plan nicht zu. Da müssen Sie mal hochfahren und sich das derzeitige Gebäude und das Wohngebiet anschauen. Da müsste der Bebauungsplan geändert werden. Das ist ein längerer Prozess, und das können wir uns in dem Stadium, in dem wir uns jetzt befin- den, Stilllegung und gleichzeitig weitere Versorgung mit Wärme, nicht leisten. Das Weitere ist, dass erst die Heizperiode 2016/2017 mit einem Blockheizkraftwerk be- trieben werden könnte. Das ist zu lang. Das geht nicht. Das können wir wirklich nicht durchhalten. Die Investitionskosten, die sind enorm, das sehe ich auf der Vorlage, die sind effektiv zu hoch und letztlich, wie schon gesagt, würde das der Endverbraucher zahlen müssen. Also wir lehnen den Antrag in Punkt 1 ab. Über den zweiten Punkt können wir im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit gerne beraten oder lassen uns beraten, was den Bau eines zusätzlichen Wärmespeichers anbelangt. Aber Punkt 1 ist aus der jetzigen Situation heraus von uns nicht zu befürworten. Ansonsten stimmen wir der Verwaltungsvorlage zu. Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Ein kleiner Blick in die Geschichte sei mir erlaubt. Als die- ses Projekt damals hier im Gemeinderat beschlossen wurde, ein Neubaugebiet in Ho- - 4 - henwettersbach mit Nahwärme aus Durlach zu versorgen, war das damals ein Pilotpro- jekt, das uns weit über die Grenzen der Region hinaus bekanntgemacht hat, weil es nämlich ein ganz neuer Ansatz oder ein wiederentdeckter Ansatz war, Wärmequellen auch zu nutzen, wenn sie in der Nähe zu Wohngebieten liegen. Meine Fraktion war damals schon begeistert und ist es auch heute noch, dass dies gelungen ist. Es wurde auch vertraglich niedergelegt mit den Hauseigentümern dort. Die haben jetzt auch ei- nen Anspruch darauf, weiterhin regenerativ versorgt zu werden, auch wenn das mit der Nahwärme halt nun nicht mehr so ist, wie es bisher war. Das Einzige, was auf der De- ponie Ost noch Wärme von sich aus liefern würde, ist halt das Deponiegas. Ich bin Stadtwerken und dem Amt für Abfallwirtschaft weiter dankbar, dass diese Vorlage, die wir jetzt haben, für mich nachvollziehbar zeigt, welche Lösung die günstigste und ver- lässlichste ist. Ob es die ökologisch beste Lösung ist, dazu komme ich noch. Auf jeden Fall ist dieser Kessel, der aus dem mageren Deponiegas noch Wärme macht, ein absolut sinnvoller Weg. Es war nicht immer so in der Vergangenheit. Die Geschichte zwischen der Entscheidung für die Nahwärmeversorgung und heute ist geprägt von vielen Pan- nen. Wir hoffen darauf, dass das in Zukunft jetzt vorbei ist. Wie ich eben schon sagte, dieses Konzept macht Sinn aus meiner laienhaften Sicht. Jetzt kommt der Antrag der Grünen. Natürlich ist ein Blockheizkraftwerk auf den ersten Blick immer besser als ein reiner Heizkessel, aber immer nur auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick muss man genau hinschauen, wie so ein Blockheizkraftwerk betrie- ben wird, u. a. ob es strom- oder wärmegeführt betrieben wird. Das ist alles noch nicht festgelegt. Auf jeden Fall ist es aber sehr viel teurer, vor allem deshalb, weil wir mit dem Deponiegas, das dort entsteht, eben so ein Blockheizkraftwerk nicht betreiben können. Wir müssen auf jeden Fall einen Erdgasanschluss hinlegen, weil das bisherige methan- reichere Biogas entfällt. Ich kann ganz ehrlich in so einer Sitzung nicht spontan ent- scheiden, ob das wirklich funktioniert, ob es letztendlich wirklich ein Gewinn für das Klima ist. Auf keinen Fall, das sagt meine Fraktion schon jetzt, darf es die Hauseigentü- mer belasten, dass die deswegen mehr zahlen müssen. Wenn es der Steuerzahler be- zahlen muss, dann muss es sich wirklich rechnen. Das kann man so heute nicht ent- scheiden. Deswegen bin ich auch dafür, das noch einmal zu beraten. Wir müssen auf jeden Fall den Beschluss für diesen CHC-Kessel machen, damit die Wärmeversorgung für den nächsten Winter garantiert ist. Dem wird meine Fraktion in voller Breite zustim- men. Stadtrat Høyem (FDP): Dieses Thema hat uns wirklich sehr lange beschäftigt. Jetzt wollte ich Durlach gratulieren. Wir haben in langen Debatten viele Schreibtischprojekte gehabt, viele Imperienbauerei. Jetzt haben die vernünftigen Leute in Durlach das an den richtigen Platz gebracht. Wir stimmen der Beschlussvorlage zu. Den Antrag der Grünen lehnen wir ab. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Erlauben Sie mir noch eine kurze Ergänzung, weil hier jetzt doch an vielen Stellen noch mal die Finanzierbarkeit in Frage gestellt wurde. Wir haben in unserem Änderungsantrag auf den Klimaschutzfonds verwiesen. Es handelt sich ja um eine Maßnahme mit einer Rückflusswirkung, die sich auch wieder amortisie- ren wird. Dementsprechend würden wir schon dafür plädieren, auch die Mittel aus dem Klimaschutzfonds zur Verfügung zu stellen. Letztlich muss man sagen, die Energiewen- - 5 - de kostet immer an irgendeiner Stelle. Es ist aber eine Investition, die sich erst in Zu- kunft lohnen wird. Stadtrat Wenzel (FW): Auch wenn ich übersehen wurde, möchte ich trotzdem noch als Durlacher zwei, drei Worte sagen. Wie mein Kollege Høyem sagte, haben die Durla- cher lange Zeit dafür gekämpft. Wir haben das Konsensverfahren mit der letztlichen Forderung der Renaturalisierung. Die Vorlage ist ein guter Weg, nicht immer ideal, aber ein guter Weg, den wir mitgehen können. Frau Ortsvorsteherin aus Hohenwettersbach hatte die Sichtweise des dortigen Ortschaftsrates dargelegt. Es darf nicht dazu kom- men, dass die Bezieher der Heizkraft dafür bestraft werden, dass sie Mehrkosten haben. Deshalb auch die Ablehnung dieses Antrages Nr. 1. Auch wenn es sich vielleicht ir- gendwann mal rentiert, muss man das Geld erst einmal ausgeben. Da sollte man in den Ausschüssen darüber reden. Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Wir brauchen heute einen Beschluss, damit die Wärmeversorgung in der Wintersaison in den Wohngebieten 50 Morgen und Im Reh- buckel gesichert ist. Deswegen bitten wir auch um Zustimmung zur Beschlussvorlage der Verwaltung. In der Tat haben wir im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit nur diese Lösung vorgestellt, die sie jetzt auch in der Vorlage für den Gemeinderat wieder- finden, weil das die Lösung war, die halt die zeitliche Prämisse einhalten konnte. Ihr Schreiben hat dann dazu geführt, dass wir Ihnen dann noch einmal ergänzend erläutert haben, dass wir natürlich auch andere Varianten geprüft haben, die aber im Wesentli- chen aus betriebswirtschaftlichen Gründen, vor allem, weil sie zeitlich bis zum Herbst nicht umsetzbar waren, gar nicht realistisch sind. Deswegen haben wir bewusst diese Lösungen aus unserer Sicht nicht dargestellt, aber ergänzend darauf hingewiesen. Für uns war klar, wir kommen mit der Lösung, die betriebswirtschaftlich, ökologisch und auch von der zeitlichen Sicht das Problem löst, nämlich die Sicherstellung der Wärme- versorgung. In der Tat, Frau Stadträtin Mayer, die beiden Varianten, die Sie dargestellt haben, sind ökologische Mehrwerte, wenn man sie machen würde. Das bezweifle ich gar nicht. Da stimme ich Ihnen auch zu. Deswegen ist auch die Antwort der Verwaltung auf Ihren Antrag so, dass wir sagen, ja, wir können das im Ausschuss noch mal diskutieren, aber auch deutlich gesagt haben, die Stadtwerke werden diese Mehrkosten nicht selber stemmen, weil wir die betroffenen Bürger nicht zusätzlich belasten wollen, wie Frau Stadträtin Ernemann das dargestellt hat. Ob wir diese Maßnahmen über den Gebüh- renhaushalt, was dann aber eine Belastung über die Gebühren der Bürgerinnen und Bürger bedeuten würde, oder durch die Cofinanzierung aus dem Klimaschutzfonds eventuell zusätzlich machen als ökologischen Mehrwert, als Beitrag zur Energiewende, darüber können wir uns im Ausschuss unterhalten. Das ist aber heute überhaupt nicht entscheidungsreif. Dafür bräuchte man viel mehr Grundlagen. Heute war die Prämisse: Sicherstellung der Wärmeversorgung für die Wintersaison 2015/16. Das ist nur durch den Vorschlag der Verwaltung realisierbar. Daher bitte ich auch noch einmal um Zu- stimmung zu der Verwaltungsvorlage. Wir haben ja geschrieben, wir würden Ihnen die- se Punkte im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit noch einmal aufbereiten, um ver- tieft zu diskutieren. - 6 - Der Vorsitzende: Ich hatte Ihre Rede, Frau Mayer, so verstanden, dass wir über eins heute abstimmen, und bei zwei sind Sie einverstanden, dass das dann im Ausschuss vertieft wird. Insofern würde ich jetzt zunächst den Änderungsantrag der Grünen aufru- fen, Ziffer 1, um hier um das entsprechende Kartenzeichen bitten. - 11 mal Zustim- mung, der Rest ist Ablehnung. Damit mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur eigentlichen Beschlussvorlage. Da bitte ich jetzt ebenfalls um das Kar- tenzeichen. - 9 Enthaltungen, der Rest ist Zustimmung. Damit ist es mehrheitlich ange- nommen. Die Ziffer 2 ist, wie gesagt, in den Ausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Juli 2015