Wettbürosteuer in Karlsruhe

Vorlage: 2015/0077
Art: Anfrage
Datum: 23.01.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.03.2015

    TOP: 26

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Wettbürosteuer
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 21. Januar 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 24.03.2015 2015/0077 26 öffentlich Wettbürosteuer in Karlsruhe 1. Wie hat sich die Anzahl der Wettbüros für Pferde- und Sportwetten in Karlsruhe seit 2011 entwickelt, wie viele solcher Büros gibt es derzeit in Karlsruhe, und wie ist die Tendenz? 2. Wie beurteilt die Stadt rechtlich die Möglichkeit, eine Vergnügungssteuer auf Wettbüro-Flächen nach dem Vorbild von Mannheim einzuführen? 3. Welche Einnahmen wären etwa zu erwarten, wenn wie in Mannheim 11,50 Euro pro Quadratmeter genutzten Raumes (die für die Besucher bestimmte Fläche ohne Theken, Toiletten und ähnliche Nebenräume) monatlich veranschlagt wird? 4. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung über die Anzahl der Spielsüchtigen in Karlsruhe? 5. Steht die Verwaltung mit den externen Schuldner/-innen- und Suchtberatungsstellen (wie Diakonische Suchthilfe Mittelbaden, Freundeskreis Karlsruhe e. V. - Selbsthilfegruppen für Suchtkranke und Angehörige u. a.) in Kontakt und nimmt deren Hinweise und Stellungnahmen auf? Wenn ja, welche Stellungnahmen liegen zu Suchtsituationen in Karlsruhe vor? 6. Hält die Verwaltung die Einführung einer Wettbürosteuer in Karlsruhe für sinnvoll? Zum 1.1.2015 hat Mannheim eine Vergnügungssteuer auf Wettbüros eingeführt. Dabei wird die Fläche besteuert, auf der Interessierte die Wetten verfolgen können. Ziel ist, die weitere Ausbreitung der Wettbüros zu verringern. Zunehmender Kontrollverlust, eine steigende Verschuldung sowie der schleichende Verlust sozialer Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Bindungen sind Begleiterscheinungen der Spielsucht. Beschaffungskriminalität und eine hohe Überschuldung, Arbeitsplatzverlust und zerrüttete Familienverhältnisse sowie eine erhöhte Selbstmordgefährdung sind die dramatischen Folgen einer Spielsucht. Spielsucht ist keineswegs ein Problem von "Randgruppen". Menschen aller Gesellschaftsschichten sind davon betroffen. Nach Alkohol und Drogen steht das Glücksspiel auf der Liste der Süchtigmacher zurzeit an dritter Stelle. Die Einnahmen aus der Wettbürosteuer sollen zur Bekämpfung der Spielsucht verwendet werden. Um das Problem wirklich anzugehen, muss die Stadt über eine weitere Förderung in Sachen Suchtprävention und -heilung nachdenken. Mannheim will mit dieser Extrasteuer gegen Glücksspiel und Spielsucht vorgehen und die Stadt attraktiver machen für neue Einzelhändler. Die Stadt reagiert damit auf die steigende Anzahl der Wettbüros. Nach Ansicht der beiden zuständigen Ministerien (Innen- und Finanzministerium) in NRW hilft die Wettsteuer der Stadt Hagen beim Kampf gegen die Spielsucht und bringe darüber hinaus Geld in die kommunale Kasse. unterzeichnet von: Johannes Honné Michael Borner Joschua Konrad Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. März 2015

  • Stellungnahme TOP 26
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) Stadtrat ALexander Geiger (GRÜNE) vom: 21.01.2015 eingegangen: 23.01.2015 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.03.2015 2015/0077 26 öffentlich Dez. 4 Wettbürosteuer in Karlsruhe 1. Wie hat sich die Anzahl der Wettbüros für Pferde und Sportwetten in Karlsruhe seit 2011 entwickelt, wie viele solcher Büros gibt es derzeit in Karlsruhe, wie ist die Ten- denz? In Karlsruhe gibt es aktuell 18 Wettbüros, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe geduldet werden, solange das Lizenzvergabe- und Konzessionsverfahren des Landes Baden-Württem- berg noch nicht abgeschlossen ist. Die Verfahren sind ebenfalls wegen laufender Rechts- behelfsverfahren noch in der Schwebe. Im Vergleich zu anderen Städten in Baden-Württemberg gibt es in Karlsruhe nicht überdurch- schnittlich viele Wettbüros. Die Anzahl der Wettbüros ist von 13 Betrieben im Februar 2011 auf 18 Betriebe im Juli 2012 angestiegen. Im September 2013 waren 15 und im Januar 2015 aktuell wieder 18 Betriebe bekannt. 2. Wie beurteilt die Stadt rechtlich die Möglichkeit, eine Vergnügungsteuer auf Wettbü- ro-Flächen nach dem Vorbild von Mannheim einzuführen? Stuttgart, Mannheim, Freiburg und andere Städte in Baden-Württemberg erheben eine Wett- bürosteuer. Gegenstand der Besteuerung ist das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfol- gen der Wettereignisse vor Ort ermöglichen. Besteuert wird die Fläche der Einrichtung, in Mannheim mit monatlich 11,50 Euro je qm Fläche. Seite 2 Grundsatzurteile über die Zulässigkeit der Besteuerung von Wettbüros im Rahmen einer kom- munalen Vergnügungsteuer liegen noch nicht vor. Beim VGH Mannheim anhängig sind der- zeit ein Normenkontrollverfahren (Stadt Lahr) sowie drei Berufungsverfahren (Städte Kehl und Lahr). Entscheidungen werden ab der zweiten Jahreshälfte 2015 erwartet. Die Städte berichten von einer Vielzahl von Widerspruchsverfahren, in denen die Gleichartig- keit mit der Rennwett- und Lotteriesteuer (Sportwetten) und der Umsatzsteuer sowie weitere verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden. Einige Städte haben ihre Überle- gungen zur Einführung einer Wettbürosteuer aufgrund der momentan unsicheren Rechtslage zurückgestellt. Die Verwaltung empfiehlt, die Entwicklung in der Rechtsprechung abzuwarten. 3. Welche Einnahmen wären etwa zu erwarten, wenn wie in Mannheim 11,50 Euro pro Quadratmeter genutzten Raumes (die für die Besucher bestimmte Fläche ohne The- ken, Toiletten und ähnliche Nebenräume) monatlich veranschlagt wird? Bei einer Besteuerung von 18 Einrichtungen mit durchschnittlich je ca. 50 qm steuerbarer Flä- che und einem Steuersatz von monatlich 11,50 Euro je qm Fläche ergäbe sich ein mögliches Jahresaufkommen von ca. 120.000 Euro. 4. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung über die Anzahl der Spielsüchtigen in Karlsruhe? Eine Spielsucht fällt erst dann auf, wenn aufgrund der Begleiterscheinungen und Folgen der Sucht Unterstützung gesucht wird. Aus diesem Grunde sind alle Zahlen nur Schätzwerte mit einer hohen Dunkelziffer. Bundesweit geht die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) von ca. 100.000 - 300.000 pathologischen Glücksspielern, Tendenz steigend, aus. Dies entspricht einer Prävalenzrate von 0,35%. Heruntergerechnet auf die Stadt Karlsruhe bedeutet dies ca. 1050 betroffene Personen. Erweitert man diese Berechnungen um die Risikogruppe der problematischen Spieler (überwiegend Männer) verdoppelt sich diese Zahl. 5. Steht die Verwaltung mit den externen Schuldner/-innen und Suchtberatungsstellen (wie Diakonische Suchthilfe Mittelbaden, Freundeskreis Karlsruhe e.V. - Selbsthilfe- gruppen für Suchtkranke und Angehörige u. a.) in Kontakt und nimmt deren Hinwei- se und Stellungnahmen auf? Wenn ja, welche Stellungnahmen liegen zu Suchtsitua- tionen in Karlsruhe vor? Seite 3 Über das kommunale Suchthilfenetzwerk besteht ein regelmäßiger Austausch zwischen der kommunalen Suchthilfekoordination und allen Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe. Alle Suchtberatungsstellen bestätigen die Angaben der DHS und berichten über einen konti- nuierlichen Anstieg von Betroffenen in den letzten Jahren. Es werden beratende und thera- peutische Einzel- und Gruppenangebote vorgehalten. Auch der Freundeskreis für Suchtkran- kenhilfe Karlsruhe e.V. bietet eine angeleitete Selbsthilfegruppe für Spielsucht und Medienab- hängigkeit an. Zunehmend wenden sich ratsuchende Angehörige an Beratungsstellen und Selbsthilfe. Im Bereich der Prävention wurden auf Initiative des Landes die Kommunalen Suchtbeauftrag- ten/Beauftragten für Suchtprävention zu den Materialien der Glücksspielsuchtprävention, die Baden-Württemberg von Hamburg übernehmen wird, geschult. Diese Materialien werden nach einer Auftaktveranstaltung am 17. April 2015 allen Stadt- und Landkreisen zur Verfü- gung gestellt. Gleichzeitig werden diese Module thematisch und methodisch durch das Ange- bot des kostenfrei buchbaren Theaterprojekts "Zocker" ergänzt und auch in Karlsruhe zum Einsatz kommen. 6. Hält die Verwaltung die Einführung einer Wettbürosteuer in Karlsruhe für sinnvoll? Zum heutigen Zeitpunkt wird die Einführung einer Wettbürosteuer nicht befürwortet.

  • Protokoll TOP 26
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. März 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 26 der Tagesordnung: Wettbürosteuer in Karlsruhe Anfrage der Stadträte Johannes Honné, Michael Borner, Joschua Konrad und Alexander Geiger (GRÜNE) vom 21. Januar 2015 Vorlage: 2015/0077 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten -