THH 6300: Bauordnung
| Vorlage: | 2015/0065 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.01.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.03.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Bündnis 90 Die Grünen Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 27.01.2015 DOPPELHAUSHALT 2015/2016 Antrag zum Thema Bauordnung/Brandschauen/Ziel Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 267 6300 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2015 2016 2017 2018 2019 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Ziel: Rückstände bei den Brandschauen bis 2017 abbauen und Anzahl der laufenden Brandschauen erhöhen, um keine Rückstände aufzubauen DOPPELHAUSHALT 2015/2016 Bauordnung/Brandschauen/Ziel Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Sachverhalt | Begründung Bei der Durchführung von Brandschauen gibt es große Rückstände. Diese müssen möglichst schnell abgebaut werden. Unterzeichnet von: Bettina Lisbach und GRÜNEN-Fraktion
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Extrahierter Text
DOPPELHAUSHALT 2015/2016 STELLUNGNAHME zu Antrag 168 GRÜNE-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich 268 52 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Brandschauen/Ziel Für die Bearbeitung der Brandverhütungsschauen (BVS) sind im Stellenplan aktuell 0,5 Vollzeitwerte vorge- sehen. Seit 2012 wurde offenbar, dass bei der Bearbeitung der Brandverhütungsschauen erhebliche Rück- stände bestehen. Unter Einsatz überplanmäßigen Personals wurde zunächst eine Grundlagenermittlung über den Umfang der Rückstände durchgeführt. Im April 2014 hat das Regierungspräsidium in seiner Funk- tion als Aufsichtsbehörde von der Stadt Karlsruhe ein Konzept zur Abarbeitung der Rückstände, verbunden mit einem Zeitrahmen von drei Jahren (also bis Mitte 2017), gefordert. Im August 2014 erfolgte die Präzisierung des Abarbeitungskonzepts und der zur Umsetzung notwendigen zusätzlichen Stellen. Dabei wurden innerhalb der Verwaltung insgesamt 5,5 überplanmäßige Stellen ge- schaffen. Die Bedarfsermittlung für weitere Stellen sowie die Zielerreichungskontrolle erfolgt halbjährlich anhand einer zu erstellenden priorisierten Gebäude- und Ablaufliste. Der dauerhafte Stellenbedarf für einen rechtskonformen Betrieb der Brandverhütungsschauen wird nach Abbau der Rückstände beziehungsweise nach Erreichen des Regelbetriebs (ab Mitte 2017) ermittelt. Der Antrag ist danach als erledigt zu betrachten.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 03/.04.03.2015, 09:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Auszug aus dem Protokoll (...) Antrag Nr. 168 (S. 268): Brandschauen (GRÜNE) Stadtrat Honné (GRÜNE): Hier geht es jetzt einmal nicht um Geld, sondern um ein Ziel, das in den Haushalt eingestellt werden soll. Das wird hier sehr selten angewandt. Wir meinen, das ist eine Möglichkeit, die man nutzen sollte. Es geht darum, dass wir haben möchten, dass die Zahl der Rückstände bei den Brand- schauen abgebaut werden soll und anschließend auch regelmäßig so viele Brandschau- en gemacht werden, dass kein weiterer Rückstand mehr entsteht. Jetzt sagt die Verwal- tung, wir machen halbjährlich genau eine solche Zielerreichungskontrolle. Damit ist der Antrag erledigt. Das sehen wir aber nicht so. Denn das ist überhaupt die Vorausset- zung, dass die Zahlen da sind, damit so ein Ziel eingetragen werden kann. Wir möchten einfach so ein Ziel haben, das dann auch verbindlich ist. Wir sagen nicht, es würde sonst nicht gemacht. Aber wenn man so ein Ziel hat, dann kann man auch schauen, ist das Ziel wie erreicht worden. Wir meinen eben, dass das weiterhin sinnvoll ist. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich glaube, Herr Oberbürgermeister, dass man mit der Antwort der Verwaltung gut leben kann. Wir wissen, dass die Verwaltung, was Brand- schutz und Brandschutzschauen angeht, eigentlich auf dem richtigen Weg ist. Wenn die Verwaltung das selbst so einschätzt, dann haben ich und die CDU-Fraktion gute Hoffnung, dass wir das richtige Maß hier finden, in einem Thema, das müssen wir uns alle zugestehen, das uns in den letzten Monaten so richtig überrollt hat. Brandschutz und den Hinweis auf denselben und die Erforderlichkeit, ist vollkommen in Ordnung. Insofern geht der Hinweis der Grünen natürlich in die richtige Richtung. Aber trotzdem müssen wir mit dem Thema sehr behutsam umgehen. Wir dürfen keinesfalls jetzt die Erwartung hegen, dass wir, was die öffentlichen Gebäude dieser Stadt angeht, sofort alle Themen lösen. Wir müssen einfach sehen, dass wir eines nach dem anderen, aber eben konsequent, abarbeiten. Ich bitte auch darum, weil auch schon private Objekte in die Untersuchung der Behörde hineinkommen, auch da müssen wir das Richtige tun, die Bevölkerung vor Schaden schützen. Aber wir müssen uns sehr sorgfältig zurückhalten, ohne Verbreitung von Hys- - 2 - terie mit diesen Dingen umgehen. Ansonsten meine ich, dass das Thema bei der Ver- waltung in der richtigen Hand ist. Der Vorsitzende: Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Stadtrat Honné, sehen wir uns an diese Zeitachse 2017 sehr eng gebunden, weil das der Zielvereinbarung mit dem Regierungs- präsidium entspricht. Von daher ist dieser Antrag aus unserer Sicht insofern erledigt, als uns die Behörde, die über uns steht, genau dieses als Zielvorgabe vorgegeben hat. Ich gebe zu, dass wir damit nicht uneingeschränkt glücklich sind, weil uns das unter einen immensen Handlungsdruck setzt. Diesen Handlungsdruck versuchen wir so abzuarbei- ten, dass wir halbjährlich schauen, was ist leistbar, was brauchen wir noch gegebenen- falls an mehr Personal. Es steckt hier drin, dass wir dann auch bereit sind nachzurüsten und es eigentlich auch schon in großem Umfang getan haben. Insofern sehe ich immer noch keinen Widerspruch zwischen Ihnen und uns. Ich kann Ihnen sagen, die Gespräche mit dem Regierungspräsidium sind alles andere als so, dass man sich freundschaftlich auf niedrigere Ziele einigen kann, sondern der Brand- schutz hat da eine absolute Priorität. Der wird von uns eingefordert. Da gibt es ganz klare Vorgaben, die wir auch erfüllen müssen. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Wir haben mit diesen Zielanträgen - wir haben dieses Mal nur zwei gestellt, was relativ wenig ist - ein grundsätzliches Problem. Wir meinen schon, dass der Gemeinderat an irgendeiner Stelle die Möglichkeit haben muss, auch die Ziele für einen Haushalt festzulegen. So eine Diskussion müsste man eigentlich wäh- rend der Haushaltsentwurf erstellt wird führen. Uns wäre sie politisch wirklich sehr wichtig. Da so eine Diskussion im Vorfeld nicht stattfindet, ist es meistens so, dass wir dann an bestimmten Stellen im Haushalt sehen, dass sogar Ziele weggefallen sind, z. B. bei der interkulturellen Kompetenz, wo wir sie das letzte Mal drin hatten. Jetzt ist es herausgefallen. Oder auch hier, wo wir sagen, das ist eine Sache, die total wichtig ist. Da muss die Verwaltung sich auch verpflichten, etwas zu machen. Wir sagen damit nicht, dass es nicht gemacht wird. Aber Herr Honné hat auch begründet, warum es uns wichtig ist, jetzt dieses Ziel hier hineinzuschreiben. Ich weiß nicht, ob wir über diesen Antrag abstimmen müssen. Uns geht es eigentlich vor allem darum, dass hier einmal grundsätzlich während der Erstellung des Haushalts- entwurfs der Gemeinderat an einer Stelle die Möglichkeit erhält, Ziele zu definieren, mit der Verwaltung zu diskutieren, damit wir auch dieses Steuerungsinstrument, das doch wirklich wichtig ist, einmal ernsthaft verwenden. Der Vorsitzende: Dann würde ich Ihnen zusagen, dass wir jetzt im Hinblick auf die nächste Haushaltsaufstellung, die wir sowieso anders organisieren müssen, noch einmal darüber nachdenken, wann ist der richtige Zeitpunkt, um im Rahmen der Haushaltsauf- stellung diese Ziele zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern. Was erwarten Sie dann, wenn Ziele verändert werden, konkret in der Haushaltsaufstellung von uns. Das können wir gerne angehen. Ich kenne solche Prozesse aus dem Landtag. Da hat es dazu geführt, dass am Ende die Kollegen meistens nur eingeschränkt bereit waren, noch über diese Ziele und Kennzahlen zu diskutieren, weil sie den Eindruck hatten, es hat am Ende hinten heraus doch keinen großen Effekt. Ich gebe das nur einfach wieder. - 3 - Aber Sie haben völlig Recht. Von der grundsätzlichen Logik der Doppik wäre das eigent- lich die politische Diskussion, während hinten heraus das Zahlen einstellen eigentlich eher unser operatives Geschäft wäre. Da müssen wir uns einmal verständigen, was das auch für die Abläufe bedeutet. Denn das muss dann in der Tat vorher stattfinden und nicht dann, wenn schon irgendwelche Zahlen auf dem Tisch liegen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Da müssen wir noch ein bisschen üben gemeinsam. Aber wir sollten vielleicht bei einer der nächsten Gelegenheiten, wo wir die neue Haushaltsaufstellung auch termin- lich miteinander besprechen, noch einmal diese inhaltliche Frage aufrufen. In diesem Fall wäre es im Grunde ein Änderungsantrag von Ihnen beim Thema der Ziel- vorstellungen auf der S. 268, wo Sie gerne einbringen möchten, dass wir die Rückstän- de bei den Brandschauen bis 2017 abbauen und die Anzahl der laufenden Brandschau- en erhöhen, um keine Rückstände aufzubauen. Ich weiß jetzt nicht, was wir uns da ju- ristisch einbrocken, wenn wir das als Ziel so übernehmen. Aber ich würde Ihnen, weil es an sich dem entspricht, was wir sowieso an Auflagen haben, den Vorschlag machen, dass wir das hier in den Text mit aufnehmen und dass wir von daher jetzt auch nicht darüber abstimmen müssen. Wir nehmen den Vorschlag auf. Er entspricht dem, was sowieso von uns verlangt wird. Dann haben wir an der Stelle auch einmal einen strate- gischen Aufschlag gemacht. Wenn das so in Ordnung wäre, dann hat auch das Haus nichts dagegen. Dann können wir das so machen. (...)