Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO)
| Vorlage: | 2015/0043 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 16.01.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK Stadtrat Reinhold Yabo (GfK) vom 13. Januar 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 24.03.2015 2015/0043 22 öffentlich Landesheimbauverordnung 1. 1. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Stadt durch die LHeimBauVO? 2. Welche Pflegeheime in Karlsruhe werden diesen Maßnahmen schon gerecht? Wie sieht es speziell bei den städtischen Pflegeheimen aus? 2. 1. Wie viele Pflegeplätze entfallen durch diese Maßnahmen, und wie gedenkt die Stadt die wegfallenden Plätze aufzufangen? Wie ist die Situation bei den Heimen der freien Träger? 3. 1. Sind die entstehenden Mehrkosten in der kommunalen Finanzplanung berücksichtigt, und um welche Beträge handelt es sich konkret? 2. Gedenkt die Stadt eine Refinanzierung durch eine Erhöhung der Heimentgelte zu erzielen? 4. 1. Wurde von Seiten der Stadt ein Antrag auf Befreiung von der Verordnung gestellt? 2. Wie geht die Stadt mit der Unsicherheit um, dass Genehmigungen für die Anträge auf Befreiung erst ausgestellt werden sollen, wenn diese Maßnahmen schon umgesetzt sein sollen (2019)? Begründung: Am 18.04.2011 wurde die ab 01.09.2009 gültige LHeimBauVO verabschiedet. Diese sieht folgende Maßnahmen für Pflegeheime vor: - Abschaffung von Mehrbettzimmern mit mehr als zwei Personen (gültig ab 31.08.2012) - Bereitstellung von Einzelzimmern für alle und der Option auf Doppelzimmer mit einer Mindestwohnfläche von 22 m² - Wohngruppen von nicht mehr als 15 Personen Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Diese sind umzusetzen bei Neubauten, erheblichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen und bei bestehenden Heimen nach einer Übergangsfrist von 10 Jahren (also bis 2019) oder mit Verlängerung um weitere 15 Jahre. Dabei ist der Abbau von Doppelzimmern vom Gesetzgeber schon in der Übergangsfrist angedacht. In Karlsruhe sind wohl rund 18 Heime mit 1 527 Plätzen betroffen, die umgerüstet werden müssen. Ausnahmen können gestellt werden, wenn es technisch nicht möglich, wirtschaftlich unzumutbar und mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerschaft vereinbar ist. Bisher wurde noch keine Ausnahme genehmigt, dies ist wohl erst ab 2019 angedacht. Gemeinsam für Karlsruhe fragt sich, ob die Stadt und freien Träger auf die zu treffenden Maßnahmen vorbereitet sind und die Versorgung gewährleistet ist. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Reinhold Yabo Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. März 2015
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Reinhold Yabo (GfK) vom: 13.01.2015 eingegangen: 13.01.2015 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.03.2015 2015/0043 22 öffentlich Dez. 3 Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) 1.1. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Stadt durch die LHeimBauVO? Die seit 1. September 2009 gültige Landesheimbauverordnung stellt die Anforderungen an Pflegeheime: - 100 % Einzelzimmerquote mit 16 m² Zimmergröße, - pro ein oder zwei Einzelzimmer Zuordnung einer Nasszelle, - Wohngruppenkonzept mit maximal 15 Personen, - geeignete Außenanlagen. Diese Anforderungen gelten für neu geplante bzw. generalsanierte Häuser. Bestehen- den Häusern wird eine zehnjährige Übergangsfrist bis 2019 bzw. neueren Häusern eine Übergangsfrist ab Neubau bzw. Generalsanierung bis zu 25 Jahren auf Antrag einge- räumt. 1.2. Welche Pflegeheime in Karlsruhe werden diesen Maßnahmen schon gerecht? Wie sieht es speziell bei den städtischen Pflegeheimen aus? In Karlsruhe bestehen derzeit 45 Pflegeheime mit 3.371 Pflegeplätzen, davon sind 1.766 Plätze (51,2 %) in Einzelzimmern untergebracht. 7 Häuser mit 403 Plätzen haben die Anforderungen mit 100 % Einzelzimmerquote bereits voll umgesetzt. Die Pflegeheime der Heimstiftung Karlsruhe sind wie folgt ausgestattet: - Seniorenzentrum am Klosterweg: 113 Plätze insgesamt, davon 57 Einzelzimmer, 50,4 % EZ-Quote, - Seniorenzentrum Parkschlössle: 149 Plätze insgesamt, 113 Einzelzimmer, 89,3 % EZ-Quote, 2009 generalsaniert, - Seniorenresidenz am Wetterbach: 30 Plätze insgesamt, 14 Einzelzimmer, 46,7 % EZ-Quote. Die Pflegeheime der Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung: - Seniorenzentrum Kirchfeld: 67 Plätze insgesamt, davon 67 Einzelzimmer, 100 % EZ-Quote, - Seniorenzentrum Neureut: 17 Plätze insgesamt, davon 11 Einzelzimmer, 64,7 % EZ-Quote, - Markgrafen-Stift: 24 Plätze insgesamt, davon 14 Einzelzimmer, 58 % EZ-Quote. Seite 2 2.1. Wie viele Pflegeplätze entfallen durch diese Maßnahmen und wie gedenkt die Stadt, die weggefallenen Plätze aufzufangen? Wie ist die Situation bei den Heimen der freien Träger? Es liegen keine aktuellen, umfassenden Angaben zu den Vorhaben aller Heimträger im Blick auf die Umsetzung der Landesheimbauverordnung vor. Einige Träger realisieren aktuell bereits die Anforderungen durch den Bau von Ersatzbauten. Es ist auch nicht bekannt, welche Häuser die Übergangsfrist von bis zu 25 Jahren bean- tragen werden. Es liegen nur die ersten Angaben der städtischen Stiftungen vor. Die Verordnung lässt auch Ausnahmegenehmigungen zu im Sinne einer Befreiung mit zeitlicher Befristung. Die Beurteilungskriterien für diese vom Sozialministerium zu ent- scheidenden Befreiungen liegen erst seit dem 06. März 2015 in Form von Ermessens- lenkenden Richtlinien vor. Derzeit sind keine Angaben über die wegfallenden Plätze möglich. Die Stadt Karlsruhe hat keine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährleistung einer be- stimmten festgelegten Zahl von Pflegeheimplätzen. Der Bedarf soll sich über den Marktmechanismus auswirken. 3.1. Sind die entstehenden Mehrkosten in der kommunalen Finanzplanung berück- sichtigt und um welche Beträge handelt es sich korrekt? Aus der Umsetzung der Regelungen ergeben sich betriebsnotwendige Investitionskos- ten, die über die Heimentgelte refinanziert werden können. In welcher Höhe sich diese Steigerungen auf die Aufwendungen für die stationäre Hilfe zur Pflege im Rahmen SGB XII auswirken werden, kann nicht beziffert werden. Derzeit beziehen rund 30 % der Heimbewohnerschaft gezielt stationäre Hilfe zur Pflege nach SGB XII. 3.2. Gedenkt die Stadt, eine Refinanzierung durch eine Erhöhung der Heimentgelte zu erzielen? Eine Refinanzierung durch Erhöhung der Heimentgelte ist auch für Baumaßnahmen der Heimstiftung Karlsruhe und der Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung erforder- lich. Die städtischen Stiftungen sind als eigenständige wirtschaftliche Einheiten zu beur- teilen. Sie sind den Regelungen des SGB XI und des Pflegemarktes unterworfen. 4.1. Wurde von Seiten der Stadt ein Antrag auf Befreiung von der Verordnung ge- stellt? Von der Heimstiftung Karlsruhe wird für die Einrichtung für wohnungslose Männer mit Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufen sowie für die Wohngruppe für psychisch kran- ke Menschen in der Thomas-Mann-Straße ein Antrag auf Befreiung gestellt mit der Be- gründung eines speziell auf diese Zielgruppe abgestimmten Betreuungskonzeptes. Eine positive Entscheidung für eine Ausnahmeregelung wurde seitens des Sozialministeriums in Aussicht gestellt. Für das Seniorenzentrum Parkschlössle sowie die Seniorenresidenz am Wetterbach wird ein Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist auf 25 Jahre ge- stellt. Seite 3 Von der Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung werden die Regelungen für die Ausnahmemöglichkeiten für das Senioren-Zentrum Neureut und das Markgrafen-Stift abgewartet. 4.2. Wie geht die Stadt mit der Unsicherheit um, dass Genehmigungen für die An- träge auf Befreiung erst ausgestellt werden sollen, wenn diese Maßnahmen schon umgesetzt sein sollen (2019)? Wie unter Ziffer 2.1 erläutert, liegen die ermessenslenkenden Richtlinien zur Landesheimbau- verordnung erst seit wenigen Tagen vor. Eine entsprechende Einarbeitung erfolgt derzeit. Wel- che konkreten Schritte danach erforderlich werden, kann aktuell noch nicht abschließend fest- gestellt werden.
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. März 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 22 der Tagesordnung: Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) Anfrage der Stadträte Friedemann Kalmbach und Reinhold Yabo (GfK) vom 13. Januar 2015 Vorlage: 2015/0043 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. April 2015