Mitgliedschaft der Stadt Karlsruhe im "fokus energie e. V."

Vorlage: 2015/0038
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.01.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stabsstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.02.2015

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Mitgliedschaft fokus.energie
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.02.2015 2015/0038 8 öffentlich Dez. 1 Mitgliedschaft der Stadt Karlsruhe im „fokus.energie e. V." Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 03.02.2015 8 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Karlsruhe in fokus.energie e.V. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1.600 Euro 1.600 Euro 1.600 Euro Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.100.11.12.01.90.01 Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Regionale und überregionale Kooperation Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Eine der zentralen globalen Herausforderungen für die kommenden Jahrzehnte wird die Versorgung der Menschen mit nachhaltig gewonnener Energie zur Minimierung des Klima- wandels und seiner Folgen sein. Deutschland hat mit dem Ausstieg aus der Atomkraft und der Energiewende hier eine europaweit führende Rolle übernommen. Stadt und Region Karlsruhe steuern für den Umbau des Energiemarktes insbesondere tech- nologisch-wissenschaftliches Know-how im Bereich der Systemkompetenz und der Steue- rungstechnologien für Energieerzeugung, -verteilung und -verbrauch sowie Innovationen zur Energieeffizienzsteigerung bei. Zahlreiche kommunale und regionale Projekte, Maßnahmen und Initiativen sind im Zuge dieser Entwicklung in den vergangenen Jahren angestoßen und realisiert worden. Beispielhaft sind für Stadt und Region Karlsruhe zu nennen:  das Klimaschutzkonzept bildet den Handlungsrahmen für die städtischen Klimaschutz- aktivitäten und gibt mit der "2-2-2-Formel" (Minderung von rund 2 Prozent beim End- energieverbrauch und den CO 2 -Emissionen (je pro Jahr) sowie eine Verdopplung des Anteils Erneuerbarer Energien) quantifizierbare Ziele vor,  das EnergieForum Karlsruhe als Netzwerk lokaler Anbieter aus dem Energiesektor,  die grenzübergreifende Kooperation D-A-CH zwischen den Städten Karlsruhe, Salzburg (A) und Winterthur (CH) mit dem Projekt "Energieeffiziente Stadt",  die Einspeisung von Prozessabwärme der MIRO in das Fernwärmenetz der Stadtwerke,  die EnergieRegion der TechnologieRegion Karlsruhe, die als Plattform für Wirtschaft und Wissenschaft das große Potenzial an Wissen, Erfahrung und innovativer Forschung innerhalb der Region bündelt, zugänglich macht und weiterentwickelt und  die Energieagenturen in Stadt und Landkreis Karlsruhe sowie Landkreis Rastatt, die u. a. als Beratungseinrichtung für private Haushalte, Wohnungswirtschaft, Kommunen und öffentliche Einrichtungen sowie Handwerks- und Gewerbebetriebe bezogen auf Ener- gie-, CO 2 -Einsparmöglichkeiten und weitere klimaschutzrelevante Maßnahmen an be- stehenden Gebäuden und Neubauten wirken. Bisher war eine Vernetzung dieser unterschiedlichen Ansätze nicht oder nur in geringem Umfang gegeben. fokus.energie will - in Anlehnung an das Erfolgsmodell CyberForum für den IKT-Bereich - diese Lücke schließen. Grundlegende Ziele des als gemeinnützig einge- tragenen Vereins sind insbesondere: Ergänzende Erläuterungen Seite 3  die umfassenden Angebote, das Know-how, die Erfahrung und die Initiativen aus dem Energiebereich in Stadt und Region Karlsruhe bündeln, fokussieren, sichtbar und nutz- bar nach innen und außen zu machen,  die Kommunikation zwischen den Akteuren, Gründern und Innovatoren zu unterstützen,  die Positionierung der Energieregion Karlsruhe in Baden-Württemberg, in Deutschland und in Europa zu forcieren. Gemäß der Satzung, § 2 (s. Anlage) wird dies "... verwirklicht durch:  die umfassende Bildung durch Erfahrungsaustausch, Aus- und Fortbildung für unter- nehmerisch interessierte Absolventen der Hochschulen der Region Karlsruhe und für Unternehmer, insbesondere aus dem Bereich der Energietechnologien in Fragen der Verbreitung, Nutzung und Weiterentwicklung innovativer Konzepte nachhaltiger Techno- logien zur Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Nutzung von Energie, der Energie- effizienz und des Klimaschutzes [und]  die Förderung der Wissenschaft und Forschung durch Erfahrungsaustausch, Begleitung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und der wissenschaftlichen Lehre, insbe- sondere an Universitäten und Hochschulen der Region Karlsruhe im Bereich innovativer Konzepte zur nachhaltigen Nutzung von Energie." Hinzu kommt als weitere Aufgabenstellung: "Für den Kreis seiner Mitglieder und Interessen- ten werden Schulungen, Workshops, Kongresse, Networking- und Kontaktveranstaltungen und andere Events veranstaltet." Der Verein versteht sich zudem als "... eine Plattform zum Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen Absolventen der Berufsschulen, Meister- schulen, Hochschulabsolventen, Jungunternehmern, Wachstumsunternehmern und erfahre- nen Unternehmerpersönlichkeiten und auch Vertretern der Berufsschulen, Meisterschulen und Hochschulen sowie öffentlicher Einrichtungen und Verbände." Eine erste Veranstaltung ("Generator") mit über 80 Teilnehmern hat am 1. Dezember 2014 stattgefunden. fokus.energie ergänzt zudem bestehende Initiativen, um gemeinsam den Fachkräftebedarf in der Region zu decken und den Kompetenzstandort Karlsruhe für Energie international auszubauen und zu festigen. Besonders hervorzuheben ist, dass die Vereinsgründung auf privater Initiative beruht. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Gründungsmitglieder des am 29. September 2014 gegründeten und am 17. November 2014 eingetragenen Vereins sind u. a. das CyberForum, das Karlsruhe Institute of Technology (KIT), die KIC InnoEnergy GmbH, die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen, die Technologiefabrik Karlsruhe, die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK), die Trippe und Partner Ingenieurgesell- schaft (TPI) sowie die Volksbank Karlsruhe. Vorsitzender des Vereins ist Dr. Hans Hubschneider, CEO der PTV Planung Transport Ver- kehr AG Karlsruhe von 1981 bis 2011. Dr. Jens Tübke, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Gruppenleiter Elektrochemische Speicher am Fraunhofer ICT ist stellvertretender Vorsitzen- der und Schriftführer. Der Vorstandsreferent bei der Volksbank Karlsruhe eG, Dr. Mathias Weis, verantwortet die Finanzen. Als weiteres Vorstandsmitglied wurde Jochen Ehlgötz, Geschäftsführer der TechnologieRegion Karlsruhe, gewählt. Für die Stadt Karlsruhe wurde in der Gründungssitzung das Interesse an einer Mitgliedschaft - vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderats - ausgesprochen. Wesentliche Daten für eine Mitgliedschaft sind:  Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Unternehmen und Institutionen und damit die Stadt Karlsruhe 1.600 Euro pro Jahr.  Der geschäftsführende Vorstand kann einen Geschäftsführer berufen.  Die Kündigung ist jährlich möglich. Die Verwaltung begrüßt das Engagement von privater Seite und sieht in der Arbeit des Ver- eins einen wichtigen Baustein, die Innovationsfähigkeit und die Kompetenzen des Energie- standortes Karlsruhe weiter zu stärken. Die Verwaltung empfiehlt, fokus.energie e. V. beizu- treten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Karlsruhe in fokus.energie e. V. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 27. Januar 2015

  • Anlage fokus.energie
    Extrahierter Text

    - die umfassende Bildung durch Erfahrungsaustausch, Aus- und Fortbildung für unter- nehmerischinteressierte Absolventen der Hochschulen der Region Karlsruhe und Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Förderung der Volks- und Berufsbildung, - die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Zweck der Körperschaft ist: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. §2 Zweck des Vereins 5. Mit der Eintragung erhält der Verein die Rechtsstellung einer juristischen Person. 4. Der Verein wird nach seiner Gründungsversammlung beim Vereinsregister des Amts- gerichts Mannheim in das Vereinsregister eingetragen mit dem Zusatz "e.V.". 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Der Verein hat seinen Sitzin Karlsruhe. 1. Der Verein führt den Namen "fokus.energie". §1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Stand: 29.09.2014 Mitgliederversammlung zur Gründung des Vereins fokus.energie e.V. Vereins des Satzung Anlage 4 2 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Karlsruhe, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Förderung von Wissenschaft und Forschung oder Volks- und Berufsbildung zu verwenden hat. Esdarf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein ist selbstlos tätig.Erverfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. §3 Gemeinnützigkeit Für besondere Aufgaben hat der Verein das Recht, eine neue GmbH zu gründen. Der Vereinist insbesondere eine Plattform zum Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen Absolventen der Berufsschulen, Meisterschulen, Hochschulabsolventen, Jung- unternehmern, Wachstumsunternehmernund erfahrenen Unternehmerpersönlichkeiten, und auch Vertretern der Berufsschulen, Meisterschulen und Hochschulen sowie öffentlicher Einrichtungen und Verbänden. Für den Kreis seiner Mitglieder und Interessenten werden Schulungen, Workshops, Kongresse, Networking- und Kontaktveranstaltungen und andere Events veranstaltet. Der Verein kann für diese Veranstaltungen Teilnahmegebühren und Gebühren zur Kosten- deckung erheben. für Unternehmer, insbesondere aus dem Bereich der Energietechnologien in Fragen der Verbreitung, Nutzung und Weiterentwicklung innovativer Konzepte nachhaltiger Technologien zur Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Nutzung von Energie, der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. - die Förderung der Wissenschaft und Forschung durch Erfahrungsaustausch, Begleitung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und der wissenschaftlichen Lehre, insbesondere an Universitäten und Hochschulen der Region Karlsruhe im Bereich innovativer Konzepte zur nachhaltigen Nutzung von Energie. 3 Organe des Vereins sind die ordentliche Mitgliederversammlung und der Vorstand. §5 Organe des Vereins 4. Durch Beschluss des Vorstandes kann einzelnen Personen, die sich insbesondere Verdienste bei der Unterstützung des Vereinszwecks erworben haben, die Ehren- mitgliedschaft verliehen werden. Durch Beschluss des Vorstands kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung die Zahlung fällig gewordener Mitgliedsbeiträge unterlässt. Der Ausschluss ist dem Betroffenen mitzuteilen; er wird mit Beschluss- fassung wirksam. Mitgliedsbeiträge werden am Anfang des Jahres für das ganze Jahr durch Banklast- schrift erhoben. 3. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung und für Fördermitglieder durch den Vorstand festgelegt. Ein Ausschluss mit sofortiger Wirkung ist ausnahmsweise zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, beispielsweise wenn ein besonders schwerer Fall vereinsschädigenden Verhaltens dem Vorstand einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gibt. Die Mitgliedschaft endet zum Jahresschluss, wenn die Kündigung bis zum 30. September eines Jahres dem Vorstand in Schriftform vorliegt. 2. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod eines Mitglieds, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss gemäß Vorstandsbeschluss. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Fördermitgliedern steht kein Stimmrecht in Mitgliederversammlungen zu. 1. Die Mitgliedschaft als o rdentliches Mitglied oder als Fördermitglied kann von natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden, die die Ziele des Vereins unterstützen und daran mitarbeiten möchten. Aufnahmeanträge sind schriftlich an den Vorstand zu stellen. §4 Mitgliedschaft und Beitragszahlung 4 4. Die Versammlung wählt zwei Kassenprüfer, diese sind jeweils für 2 Jahre im Amt. Sie sind keine Mitglieder des Vorstandes. a. Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und von Mitgliedern, b. Satzungsänderungen, c. die Auflösung des Vereins, d. die Wahl des Vorstandes gem.§7, e. Entgegennahme des jährlichen Geschäftsberichtes und des informellen Ausblicks auf das kommende Geschäftsjahr des Vorstandes und des Kassenberichtes sowie des Berichts des Kassenprüfers, f. Entlastung des Vorstandes, g. Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder. 3. Neben denin dieser Satzung festgelegten Aufgaben ist die Mitgliederversammlung zuständig für Der Schriftführer fertigt von jeder Mitgliederversammlung ein Protokoll, das von dem bei der Sitzung anwesenden Versammlungsleiter unterzeichnet wird. 2. Versammlungsleiterist der Vorstandsvorsitzende, in dessen Verhinderungsfall einer der Stellvertreter. Auf Antrag von mindestens 10,00 % der anwesenden ordentlichen Mit- glieder kann zu einem Punkt der Tagesordnung eine geheime Abstimmung stattfinden; ansonsten wird offen abgestimmt. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme undkann mit schriftlicher Vollmacht bis zu 5 andere ordentliche Mitglieder vertreten. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 66,00 %, der auf einer ordnungs- gemäß eingeladenen Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder oder ihrer Vertreter; Fördermitgliedern steht kein Stimmrecht zu. In der Tagesordnung ist bei Einberufung anzukündigen, wenn über eine Satzungs- änderung abgestimmt werden soll. Der zu ändernde Text ist der Einladung beizufügen. Jede Ladung muss die vollständige Tagesordnung enthalten. 1. Mindestens ein Mal pro Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Hierzu lädt der Vorstandsvorsitzende des Vereins, bei dessen Verhinderung einer der Stell- vertreter, alle ordentlichen Mitglieder sowie Fördermitglieder schriftlich oder perE-Mail mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen ein. §6 Ordentliche Mitgliederversammlung 5 Der Schriftführer verfasst Protokolle über die Vorstandssitzungen. Die Protokolle werden bis zur nächsten Sitzung an alle Vorstandsmitglieder versandt und nach Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind, darunter mindestens zwei nach§26BGBvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder. Sitzungsleiter ist der Vorstandsvorsitzende, in seiner Abwesenheit der älteste anwesende Stellvertreter. Alle Beschlüsse des Vorstandes werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstands- vorsitzende. Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten in Sitzungen, die der/die Vorstandsvorsitzende oder ein/e Stellvertreter/in anberaumt. Der Vorstandsvorsitzende und der Schatzmeister sind jeweils alleinvertretungs- berechtigt. Die Stellvertreter gem.§7 Abs. 1 b sowie der Schriftführer sind jeweils zu zweit gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins befugt. 2. Der Vorstandsvorsitzende, die Stellvertreter, der Schatzmeister, der Schriftführer bilden den geschäftsführenden Vorstand, der Vorstand im Sinne des§26BGBist. Aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder wird mindestens ein und bis zu drei Stell- vertreter des Vorstandsvorsitzenden gewählt. a. der/die Vorstandsvorsitzende b. der/die Schatzmeister/in c. der/die Schriftführer/in d. bis zu drei weitere Vorstandsmitglieder, denen kein gesonderter Geschäftsbereich zugeordnet ist. Mitglieder des Gesamtvorstandes sind: Der Gesamtvorstand besteht aus mindestens drei und bis zu sechs Personen, die Mit- glieder des Vereins bzw. bevollmächtigte Vertreter eines Vereinsmitglieds sind und volljährig sein müssen. 1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren, beginnend mit dem Tag der Wahl gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch bis zu einer Neuwahl im Amt. §7 Vorstand 6 5. Der Geschäftsführer ist zur Einzelvertretung berechtigt. Ihm kann durch besonderen Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes Befreiung von den Beschränkungen des§ 181 BGB erteilt werden. 4. Der Geschäftsführer führt das Tagesgeschäft des Vereins und berichtet an den Vor- standsvorsitzenden. Im Übrigen ergeben sich die Rechte und Pflichten des haupt- amtlichen Geschäftsführers aus dem Gesetz, den durch den geschäftsführenden Vor- standim Sinne des § 7 Abs. 2 S. 1 dieser Satzung gegebenen Anweisungen und einer etwaig durch den geschäftsführenden Vorstand erlassenen Geschäftsordnung. 3. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit abberufen werden. Über die Abberufung entscheidet der geschäftsführende Vorstand. 2. Der hauptamtliche Geschäftsführer wird vom geschäftsführenden Vorstand als besonderer Vertreter des Vereins gem. § 30 BGB berufen. Über die Berufung ent- scheidet der geschäftsführende Vorstand. Die Zuständigkeit für Abschluss, Änderung oder Beendigung des Dienstvertrages mit dem Geschäftsführer liegt bei dem Vor- standsvorsitzenden. 1. Der Verein kann einen hauptamtlichen Geschäftsführer (besonderen Vertreter) haben. § 8Besonderer Vertreter/Geschäftsführer 4. Der Verein kann nach Maßgabe des § 8 dieser Satzung einen hauptamtlichen Geschäftsführer haben. Über Änderungen der Geschäftsordnung entscheidet der Gesamtvorstand mit der Mehrheit der bei einer solchen Beschlussfassung abgegebenen Stimmen. Die Fest- legungen zur Beschlussfähigkeit gelten jeweils entsprechend für Vorstand bzw. für Gesamtvorstand. 3. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, in der eine Aufgabenverteilung zwischen dem geschäftsführenden Vorstandim Sinne von § 7 Abs. 2 S. 1, d ieser Satzung und vom Gesamtvorstand festgelegt wird. Genehmigung durch den Vorstand vom Schriftführer und dem Vorstandsvorsitzenden unterzeichnet, der die Sitzung geleitet hat. 7 . I ./ A ,---~ ß~iJv \ Unterschriften der Gründungsmitgliede . Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 29.09.2014. iukll ...,s- Die Amtszeit des Beiratsmitglieds beträgt jeweils 2 Jahre. Eine erneute1!11~S:eMÜlllil~ist zulässig. Aus seiner Mitte wählt der Beirat einen Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertreter. Der Vorstand kann einen Beirat bestellen, dessen Aufgabe in der Beratung des Vorstandes und der Förderung des Vereinszwecks besteht. Der Beirat besteht aus bis zu zehn Mitgliedern und tritt mindestens ein Mal pro Jahr zu einer Sitzung zusammen. §9 Beirat

  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 3. Februar 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Mitgliedschaft der Stadt Karlsruhe im „fokus ener- gie e. V.“ Vorlage: 2015/0038 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Karlsruhe in „fokus.energie e. V.“ Abstimmungsergebnis: Bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf: Hier bildet sich ein neues Netzwerk aus, ein neuer Verein, der das Thema Energie in die- ser Region voranbringen möchte. Die TechnologieRegion Karlsruhe gehört auch zu den Gründungsmitgliedern, darüber hinaus auch schon mittlerweile 31 andere Mitglieder, u. a. die EnBW, die Stadtwerke, das CyberForum, die Fraunhofers, Sparkasse, Volksbank, Hochschule Technik und Wirtschaft und verschiedene Partner aus der Wirtschaft, die alle etwas mit dem Thema Energie zu tun haben. Wir sehen hier durch das Engage- ment, vor allem auch aus der Wirtschaft selber, noch einmal mehr Möglichkeiten, das Thema Energie voranzubringen, als wir bisher über unsere eigenen Netzwerke im Rah- men der Technologieregion oder auch im Rahmen unserer eigenen Wirtschaftsförde- rung vollziehen konnten. Wir würden dann mit diesen bestehenden Netzwerken diese Initiative begleiten und ggf. auch hier zu einem gemeinsamen Auftritt kommen. Es macht natürlich keinen Sinn, wenn es verschiedene Netzwerke gibt, die alle im Bereich Energie auf den Interessenten von außen zusteuern, sondern hier sollte es eine einheitli- che Ansprache geben. Die Schwerpunkte von „fokus.energie“ sind etwas anders gelagert als die Energie- Beratungsnetzwerke, die wir bisher hier öffentlich aufgezogen haben. Es ist aber von allen Seiten die Bereitschaft da, hier das zusammenzubringen, damit ähnlich wie das CyberForum für das Thema IKT in Zukunft „fokus.energie“ der große Ansprechpartner für das Thema Energie werden könnte, wenn sich diese Entwicklung so denn auch fort- setzt. Insofern bitte ich um Zustimmung dafür. Sie sehen, der finanzielle Aufwand ist - 2 - durchaus überschaubar für eine Großstadt wie Karlsruhe. Uns ist wichtig, dass wir da von Anfang an mit dabei sind. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Karlsruhe ist eine Technologieregion, in der Forschung für die Zukunft betrieben wird. Der Bereich der erneuerbaren Energien hat sich in Karlsruhe bereits fest etabliert. In der Bundespresse hört man zurzeit vor allem viel von Außenpoli- tik, und andere wichtige Themen sind zurzeit ein bisschen in den Hintergrund geraten, u. a. das Thema Klimawandel, das für die kommenden Generationen große Auswirkun- gen haben wird. Deswegen freuen wir Grünen uns natürlich immer über so klimatisch sinnvolle Vorlagen wie der Beitritt der Stadt Karlsruhe zum „fokus.energie e. V.“. Eine innovative Branche wie der Bereich der erneuerbaren Energien lebt von Vernetzung und von Kommunikation. Der Verein, der sich hier neu gegründet hat, wo die Stadt von Anfang an mit dabei war, hat so viele wichtige Akteure auch in Karlsruhe, die sich auf diesen Bereich gründen, so dass wir hier wirklich eine gute Grundlage sehen für kommende Kooperationen und einer Kommunikation, von der garantiert auch die Stadt Karlsruhe profitieren kann. Wir begrüßen sinnvolle Maßnahmen, um derzeitige Ansätze, wie sie in dem Antrag auch schon erwähnt waren - die energieeffizienten Städtepartnerschaften, hier exemp- larisch erwähnt, oder das Energieforum in Karlsruhe -, zu einem strategischen Gesamt- konzept voranbringen. Die 1.600 Euro Mitgliedsbeitrag im Jahr sind hier sicher gut in- vestiert. Wir würden uns auch freuen, wenn die Stadt Karlsruhe eine aktive Rolle ein- nimmt und als Netzwerkpartner aktiv zur Verfügung steht, um unser gemeinsames Ziel, die Energiewende, voranzubringen. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir von KULT stehen dem Verein prinzipiell positiv gegen- über und sprechen uns für den Beitritt aus. Aus unserer Sicht sind aber zuerst noch die vier folgenden Fragen zu klären: 1. Welche fachkompetenten Personen sollen die Stadt Karlsruhe im Beirat des Ver- eins vertreten? 2. Wird der Verein und/oder die Stadt aktiv, um weitere natürliche oder juristische Personen als Mitglieder zu werben? 3. Ist für die absehbare Zukunft die Berufung eines hauptamtlichen Geschäftsfüh- rers gemäß § 8 der Satzung vorgesehen? Wenn ja, wie wird dieser finanziert? Ist dazu eventuell eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags vorgesehen? 4. In § 2 der Satzung heißt es: Der Verein kann für die Veranstaltung Teilnahmege- bühren und Gebühren zur Kostendeckung erheben. Von wem sollen hier neben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gebühren erhoben werden? Von den Mitgliedern? - 3 - Die dritte und vierte Frage zielen darauf ab, ob damit weitere Kosten neben den aus- gewiesenen 1.600 Euro jährlich auf uns zukommen. Wie gesagt, stehen wir der Mitgliedschaft grundlegend positiv gegenüber, aber wir wollen ein vollständiges Bild auch der Folgekosten haben. (Beifall bei der KULT-Fraktion) Stadtrat Maier (CDU): Ich wollte eigentlich zu dem Antrag nicht sprechen, möchte aber die Chance nutzen - es hat noch keiner über die neuen Geräte gesprochen -, in dem Punkt der Verwaltung zu danken. Es ist eine tolle Sache. Wir gehen hier in eine moderne Zukunft. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der CDU) Zur Beschlussvorlage selber: Wir tragen diese selbstverständlich mit. Bei der jährlichen Summe von 1.600 Euro ist das in dem Sinn kein großes Risiko und vor den bereits von den Kolleginnen und Kollegen angesprochenen Gründen und dem wichtigen und sehr zukunftsträchtigen Thema Energie eine ganz gute Sache, dass Karlsruhe hier mitmacht, sich das mal anschaut, wie das Ganze läuft. Wir werden das weiter beobachten und stimmen hiermit zu. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Hermanns (SPD): Das CyberForum war ja mit Gründungsmitglied. Von daher möchte ich noch ein paar Worte dazu ausbringen. Die SPD-Fraktion wird es natürlich unterstützen. Aus unserer Sicht ist jetzt mit „fokus.energie“ ein Teilelement entstanden, was gefehlt hat, und zwar eine unterneh- merische Person, Hans Hubschneider, der selbst die Erfahrung gemacht hat, welche Herausforderungen bestehen, wenn man im Energieumfeld gründen will: gesetzliche Rahmenbedingungen, Risikokapital. Das hat ganz andere Dimensionen. Gleichzeitig haben wir die Beratungsstelle vom KIT mit involviert. Wir haben auch die EnBW mit an Bord. Von daher ist aus meiner Sicht ein Brückenschlag konzipiert, der tatsächlich auch die Chance hat, genauso wie das CyberForum, im Energiesektor eine Durchdringung zu bekommen. Wie im CyberForum werden über die normale Veranstaltung Eintrittsgelder verlangt, um eben auch eine gewisse Co-Finanzierung für den Verein zu erzielen. Ge- nauso ist es bei „fokus.energie“ auch der Fall. Sollte „fokus.energie“ so erfolgreich sein wie das CyberForum, dann kann natürlich auf die Stadt entsprechend mehr Geld zukommen, insbesondere wenn wir daran denken, dass wir eventuell irgendwann auch noch ein Energiegründerzentrum aufbauen wollen. Dann müssen wir uns die Frage stellen, wer ist der richtige Ansprechpartner, wer ist der richtige Betreiber für dieses Konzept. Von daher werden da eventuell Nachfolgekosten kommen. In der momentanen Konzeption ist „fokus.energie“ sehr schlank aufgestellt und wird momentan sehr stark auch von den Gründungsmitgliedern getragen. Aus un- serer Sicht ist es genau das Bindeglied, um eben eine weitere Zukunftstechnologie hier am Standort auch mit attraktiven Gründern zu unterstützen. Von daher Zustimmung. - 4 - (Beifall bei der SPD) Stadtrat Høyem (FDP): Wir Liberalen sind begeistert über diese Initiative. Man spricht oft über Green Economy. Aber dieser Ausdruck ist sehr ideologisch belastet. Man kann verschiedene Meinungen zum Ausstieg Deutschlands aus der Atomkraft haben. Man kann auch verschiedene Meinungen zum Klimawandel und zu allen möglichen steuer- bezahlten Klimaprojekten ohne marktwirtschaftliche Überlegungen haben. Deshalb sprechen wir Liberalen lieber über das blaue Wachstum, nämlich dass wir mit Innovati- on und technischem Fortschritt in die Realwirtschaft investieren. Wir sollten zu intelli- gentem Energieverbrauch und innovativem Umgang mit Energie auf allen Ebenen er- muntern. Unsere Region hat nicht nur den IKT-Bereich als Kernkompetenz, und das CyberForum ist bestimmt ein Erfolgsmodell, wo wir gerne unserem Kollegen Herrn Hermanns unse- ren Respekt ausdrücken. Unsere Region hat aber auch eine Vielfalt von hervorragenden Energieinitiativen und Projekten. Energie ist auch für unsere Region eine Kernkompe- tenz. Viele von diesen Energieinitiativen haben ganz unterschiedliche Ansätze und sind nicht richtig bekannt oder vernetzt. Es war mir beispielsweise bis vor ein paar Monaten nicht bekannt, dass wir in der Sudetenstraße in Karlsruhe einen energieintelligenten Stadtteil haben, der von der Firma „evohaus“ in Durlach gebaut wurde, aber bundes- weit mehr bekannt ist als in Karlsruhe. (Zurufe Stadtrat Pfalzgraf/SPD und Stadtrat Ehlgötz/CDU) Viele andere Energieinitiativen sind auch im Rathaus relativ unbekannt. Wir brauchen eigentlich eine Übersicht, eine Bestandsaufnahme, über diese Vielfalt. Wir Liberalen haben auch vorgeschlagen, dass wir mit unserer Nachtstromheizung in Karlsruhe ein richtiges Zukunftsprojekt etablieren können - mit Energiesteigerung im Zentrum. Die Vielfalt von blauem Wachstum ist spannend und zukunftsversprechend. Wir brauchen einen Erfahrungsaustausch von Privatwirtschaft, Wissenschaft und For- schung. Es ist richtig und wichtig, diese Entwicklung in den Fokus zu bringen. Wir be- grüßen sehr, dass die Initiative nicht einen politisch ideologischen Hintergrund hat, son- dern ein Engagement von privater Seite ist. Wir unterstützen sehr gerne all die Möglich- keiten in unserer Region, auch den Energiebereich für das blaue Wachstum. (Beifall bei der FDP) Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortmeldungen. Herr Wohlfeil, zu Ihren Fragen. Im Moment wüsste ich nicht, dass für den Beirat - Sie hatten ja nach dem Beirat gefragt - ein Vertreter der Stadt Karlsruhe vorgesehen ist. Der ist auch, glaube ich, noch gar nicht etabliert. Es geht im Moment um den Vorstand und um einen leistungsfähigen Verein, der ja überhaupt erst vor einem halben Jahr gegrün- det wurde. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir Sie einfach da informieren über wei- tere Schritte. Die Fragestellung ist aber aus meiner Sicht nicht, dass die Stadt hier als Energiefachexperte groß einsteigen sollte, sondern wir wollen durch unsere Mitglied- schaft vor allem die enge Verzahnung mit unseren eigenen Angeboten der Wirtschafts- - 5 - förderung und auch der öffentlichen Hand sicherstellen. Die Fachleute sitzen aus meiner Sicht dort eher aus dem Bereich der Forschungseinrichtungen und auch der Wirtschaft am Tisch. Die „fokus.energie“ wäre sehr bereit, städtische Gelder zu bekommen, um alles Mögli- che zu entwickeln. Das ist im Moment nicht vorgesehen. Es ergibt sich für mich auch keine Zwangsläufigkeit, dass wir jetzt dadurch, dass wir Mitglied sind, auch automatisch vom Gemeinderat das Votum kriegen, hier mit weiteren finanziellen Mitteln uns zu be- teiligen, sondern das würden wir dann im Rahmen der üblichen Größenordnung dann mit Ihnen erneut diskutieren, so das ansteht. Insofern ist auch die Mitgliedschaft als sol- che jetzt ungefährlich im Hinblick auf andere zukünftige Finanzierungen. Die anderen Fragen haben auch viel mit der weitern Entwicklung zu tun. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir einfach regelmäßig dem Gemeinderat berichten. Dann können wir uns jeweils über den neuen Sachstand verständigen. Damit könnten wir zur Abstimmung kommen. Ich bitte Sie um das Kartenzeichen. - Ich sehe 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen, der Rest ist gelb und damit Zustimmung, mehr- heitlich angenommen. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Februar 2015