Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Königsberger Straße 37 ("gemeinsamleben in der Waldstadt")", Karlsruhe-Waldstadt

Vorlage: 2015/0033
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.01.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Südstadt, Waldstadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.02.2015

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • BBPlan Königsberger Straße
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.02.2015 2015/0033 5 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Königsberger Straße 37 ("gemeinsamleben in der Waldstadt")", Karlsruhe-Waldstadt: Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 03.02.2015 5 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Auslegung des Bebau- ungsplanentwurfes gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 4). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Zur Planung und dem wesentlichen Planinhalt Das Grundstück Königsberger Str. 37 in der Waldstadt ist gegenwärtig eine Brachfläche ohne Gebäudebestand, an das sich nordöstlich ein öffentlicher Parkplatz anschließt. Die Volkswoh- nung beabsichtigt, dort eine Nutzung zur realisieren, die im Zusammenarbeit mit der Wohnpro- jektgruppe „Sophia Karlsruhe e. V.“ und dem Bürgerverein Waldstadt e. V. entwickelt wurde. Das Modellprojekt mit einer Mischung aus Miet- und Eigentumswohnungen sowie ergänzenden gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen soll aus drei Baukörpern bestehen, die sich winkelförmig um einen gemeinsamen Innenhof gruppieren. Dieser ist als gemeinsamer Aufenthaltsbereich gestaltet und durch Grünflächen gegliedert. Das Plangebiet befindet sich an der Schnittstelle zwischen fünfgeschossigem Geschosswohnungsbau in Zeilenbauweise im Nordwesten und ein- bis zweigeschossiger Reihenhausbebauung Südosten. Die Höhe des Ge- bäudekomplexes bewegt sich mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss zwischen den unterschiedlichen Gebäudehöhen der Umgebungsbebauung. Das Staffelgeschoss ist so ange- ordnet, dass die Staffelung zu den Außenseiten des Gebäudekomplexes orientiert ist. Die not- wendigen Stellplätze (insgesamt 72) für das Projekt werden überwiegend im Bereich der Tiefga- rage nachgewiesen, in der 56 Stellplätze geschaffen werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt von der Königsberger Straße aus. Die bislang schon bestehenden öffentlichen Parkplätze im nördlichen Bereich werden teilweise in den VEP und auch über dessen Grenzen hinaus in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen, um eine befriedigende Erschließung der Ge- bäude im Plangebiet und den Erhalt der öffentlichen Stellplätze, wenn auch in reduziertem Um- fang, sicherzustellen. Das Konzept der Bebauung gründet sich auf den siegreichen Beitrag einer Mehrfachbeauftra- gung. Das Vorhabengrundstück ist Teil eines Streifens, auf dem bereits soziale und kulturelle Einrichtungen angesiedelt sind. Im Plangebiet selbst soll nun allgemeines Wohngebiet festge- setzt werden, um das oben genannte Nutzungsspektrum zu ermöglichen. Für die oberirdische Bebauung soll dabei eine GRZ von 0,4 festgesetzt werden, die der Obergrenze nach § 17 Abs. 1 BauNVO für ein allgemeines Wohngebiet entspricht. Da die für die Nutzungen im Plangebiet erforderlichen Stellplätze im Wesentlichen in einer Tiefgarage untergebracht werden sollen, wird hierfür nach § 19 Abs. 4 BauNVO eine Überschreitung dieser GRZ um 0,3 zugelassen, was gerechtfertigt erscheint, da die Überschreitung nur geringfügige Auswirkungen auf die natürli- che Funktion des Boden hat. Die Tiefgarage wird mit einer intensiven Begrünung mit mindes- tens 40 cm Erddeckung versehen. Darüber hinaus sollen auch die Flachdächer der Gebäude begrünt werden. Hierfür sollen umfangreiche Pflanzgebote in die Festsetzungen aufgenommen werden. Im Plangebiet befindet sich eine Altablagerung, die von einer früheren Auffüllung des Geländes mit Erdaushub, Bauschutt und teilweise auch Hausmüll herrührt. Diese soll im Zuge der Realisie- rung des Vorhabens beseitigt werden. Näheres hierzu soll im Durchführungsvertrag in Abstim- mung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz auf der Grundlage des vorliegenden Bodengutach- tens des Ingenieurbüros Roth & Partner geregelt werden. Zur Klärung der Frage, inwieweit die vom geplanten Vorhaben ausgehenden Immissionen mit vorhandenen Wohnnutzungen in der Umgebung verträglich sind bzw. welche Schallschutz- maßnahmen am Gebäude selbst realisiert werden sollten, wurde ein schalltechnisches Gutach- ten in Auftrag gegeben. Der Gutachter kommt dabei unter Annahme eines gewissen Baustan- dards für die Tiefgarage, die in Ziffer 10 der Festsetzungen festgeschrieben werden sollen, zu dem Ergebnis, dass es lediglich auf dem Vorhabengrundstück selbst, nämlich im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss des südlichen Baukörpers, nachts zu einer Überschreitung des Lärm- immissionsrichtwertes nach TA-Lärm von 40 dB(A) kommen kann. Dies ist auf die unmittelbar Ergänzende Erläuterungen Seite 3 vor dem Gebäude geplanten Stellplätze zurückzuführen. Durch eine entsprechende Grundriss- gestaltung, die dort dann nicht öffenbare Fenster ermöglicht, können jedoch zufriedenstellende Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden. In den übrigen Bereichen, insbesondere auch in der Umgebung des Plangebietes, werden durch den Verkehr und die Tiefgaragennut- zung keine unzumutbaren Lärmimmissionen prognostiziert. Mit der Realisierung der Planung werden auch voraussichtlich keine artenschutzrechtlichen Ver- botstatbestände realisiert werden. Nach fachgutachterlicher Einschätzung kann auch ohne Durchführung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen davon ausgegangen werden, dass in die Legalausnahme nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hineingeplant wird, da in der Umgebung ausreichend unbesetzte Reviere und Nist- möglichkeiten für die im Gebiet festgestellte Kohlmeise vorhanden sind. II. Zum Verfahren und der Beteiligung am bisherigen Planungsprozess Bei der hier vorgesehenen Planung zur künftigen baulichen Entwicklung handelt es sich unter Berücksichtigung der Lage und Größe (rund 0,64 ha) des Planbereiches um einen Bebauungs- plan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 Ziffer 1 BauGB. Dies ermöglicht die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes in Anwendung der verein- fachten Verfahrensvorschriften des § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Damit ist im Wesentlichen die Regelung verbunden, dass zu dieser Planung kein Um- weltbericht erstellt und keine Umweltprüfung durchgeführt werden müssen. Soweit mit der Planung vom Flächennutzungsplan abgewichen wird, der gegenwärtig noch für die öffentlichen Parkplätze im nördlichen Bereich des Plangebietes eine Grünfläche darstellt, ist dies in diesem Verfahren zulässig, da hierdurch die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebie- tes nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung an- zupassen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Die übrige und überwiegende Fläche des Plangebietes ist als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt, die Planung in diesem Bereich ist folg- lich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Öffentlichkeit konnte sich über die Ziele und Zwecke dieser Planung aufgrund einer im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe vom 03.01.2014 erfolgten Bekanntmachung in einer Veranstal- tung am 15.01.2014 im Gemeindehaus St. Hedwig, Königsberger Str. 55, informieren und sich zur Planung äußern. In dieser Veranstaltung wurde bezüglich der städtebaulichen Belange vor- getragen, dass das Vorhaben zu einer Verkehrszunahme und zu einer späteren Verknappung der Parkplätze im dortigen Bereich führen würde. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, die Be- bauung niedriger zuzulassen, um sowohl den Schattenwurf als auch den Parkplatzbedarf zu reduzieren. Das dortige Straßennetz ist nach Ansicht der Stadtplanung jedoch leistungsfähig genug, um den prognostizierten Zusatzverkehr problemlos aufnehmen zu können. Die für die Nutzung erforderlichen Stellplätze werden im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes nachge- wiesen werden können. Die Höhenentwicklung der Gebäude ist städtebaulich vertretbar und auch angesichts der geplanten Nutzungen in diesem Umfang erforderlich. Hinsichtlich der Ver- schattung sind die Abstände selbst zu den nächstgelegenen Wohngebäuden genügend groß, um eine ausreichende Belüftung und Belichtung weiterhin zu gewährleisten. Eine detaillierte Auflistung der von den Beteiligten erhobenen Anregungen und Einwendungen wurde in eine Synopse aufgenommen und den abwägenden Antworten des Stadtplanungsamt in Anlage 1 gegenübergestellt. Im Rahmen der durchgeführten Trägerbeteiligung wurden vom Landratsamt Karlsruhe, dem Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart, dem Regierungspräsidium Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Karlsruhe - Abteilung 2 -, dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe, dem Polizeipräsidium Karlsru- he sowie dem Zentralen Juristischen Dienst als Wasser-, Abfallrechtsbehörde, Denkmalschutz- behörde, Immissionsschutzbehörde und Naturschutzbehörde Stellungnahmen abgegeben. Auch die Stadtwerke Karlsruhe und die Deutsche Telekom als Leitungsträger sowie der Bürgerverein Waldstadt haben sich zur Planung geäußert. Die vorgetragenen Anregungen konnten, soweit sie für die Planung relevant waren, Berücksichtigung finden. Eine detaillierte Auflistung wie auch die Antworten des Stadtplanungsamtes zu den im Rahmen der Trägerbeteiligung vorge- brachten Anregungen finden sich in Anlage 2 der Vorlage. Auf diese Anlagen wird ergänzend Bezug genommen. III. Fortsetzung des Verfahrens Der betroffenen Öffentlichkeit ist nunmehr in einem weiteren Verfahrensschritt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zu geben, zum Bebau- ungsplanentwurf in der jetzigen Fassung Stellung zu nehmen. Das kann mit einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Hierzu wird dem Gemeinderat empfohlen, den nachstehenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Königsberger Straße 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“)“, Karlsruhe-Waldstadt, einschließlich ergänzender örtlicher Bauvorschriften wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgesetzt. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 19.12.2013 in der Fas- sung vom 09.01.2015 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Be- bauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. Januar 2015

  • Anlage1 BBauPlan Königsberger Straßei
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Bebauungsplan „Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Königsberger Str. 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“)“, Karlsruhe-Waldstadt hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Beteiligung der Öffentlichkeit Stellungnahme Volkswohnung und Stadtplanung Die Planung wurde am 15.01.2014 in der Waldstadt vorgestellt. Es waren ca. 35 Perso- nen anwesend. Im Wesentlichen wurden reine Verständnisfragen gestellt, beispielsweise nach der Größe der Wohnungen, der Größe des Cafés, der Gestaltung des Innenberei- ches, der Mietpreise oder nach dem Zeitpunkt der Realisierung. Diese wurden direkt be- antwortet. Verkehr geplante Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Die Glogauer Straße weise eine erhebliche Verkehrsbelastung auf. Man solle die Tilsiter Straße öffnen oder eine Spielstraße errichten. Es kämen Hunderte von Autos hinzu. Es inte- ressiere, welche Verkehrsberuhigungsmaß- nahmen geplante seien. Dass Hunderte von Fahrzeugen hinzu- kommen, ist unzutreffend. Insgesamt werden auf den privaten Grundstücks- flächen 72 Stellplätze nachgewiesen, da- von mindestens 56 im Bereich der Tief- garage. Ebenerdige Parkplätze (öffent- lich) sind bereits jetzt vorhanden. Die ebenerdigen Stellplätzen (privat) werden den sonstigen Nutzungen zugeordnet (z. B. Cafe ́, Praxis). Es wurde eine Schall- technische Untersuchung durchgeführt. Hier wurde auch die Anzahl der Fahrbe- wegungen zur Tiefgarage und zu den ebenerdigen Stellplätzen prognostiziert. Für die Fahrten von und zur Tiefgarage wird tagsüber beispielsweise mit 8,4 Fahrbewegungen/Stunde gerechnet - ausgehend von 56 Tiefgaragenstellplät- zen. Die privaten Stellplätze im Plange- biet wurden tags mit 0,4 Bewegungen pro Stellplatz pro Stunde kalkuliert. Hier- bei wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass die Anzahl der öffentlichen Park- plätze reduziert wurde. In der Waldstadt ist bereits großflächig Tempo 30 eingeführt. Auch die Glogauer Straße ist als Tempo 30 Zone gewidmet. - 2 - Soweit angeregt wird, eine Spielstraße zu errichten, dürfte wohl ein verkehrsbe- ruhigter Bereich gemeint sein. Die Ver- kehrsbelastung der Glogauer Straße in deren südlichen Bereich (Einmündung Breslauer Straße und Am Sportplatz) ist mit ca. 3500 Kfz/24 Std. für eine Tempo- 30-Zone noch als vertretbar anzusehen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ei- ne Widmung als verkehrsberuhigter Be- reich liegen nicht vor (niveaugleicher Ausbau erforderlich). Bei mehr als 50 Kfz in den Spitzenstunden ist ein Verkehrs- beruhigter Bereich nicht zulässig. Hier ist die Anzahl der Fahrzeuge um ein Vielfa- ches höher. Im Bereich der Breslauer Straße (Tempo 30 Zone) ist geplant, eine Änderung des Ausbaus vorgesehen (alternierendes Par- ken und Änderungen im Straßenbelag). Parkierung Unterkellerung des Parkplatzes Es wurde vorgeschlagen, den jetzigen Park- platz zu unterkellern, um noch mehr Park- plätze für die Waldstadt zu schaffen. Die Praxis würde ohnehin Stellplätze benötigen. So könnten 30-40 zusätzliche Parkplätze ent- stehen. Dies wird auch an anderer Stelle in der Stadt gewünscht. In der Südstadt gibt es eine private Quartiersgarage, die nicht genutzt wird, in der Weststadt ist ein privates Parkhaus in den Konkurs ge- gangen. Sobald Parken Geld kostet, werden öffentliche Parkplätze gesucht. Die zur Verfügung stehenden öffentli- chen Parkplätze sind ausreichend. Es ist nicht vertretbar, hier auf Kosten der Stadt öffentliche Parkflächen zu schaf- fen. Reduzierung der Parkplätze Derzeit herrsche bereits eine katastrophale Parkplatzlage. Es fehle an Parkplätze und man beschränke diese noch weiter. Bei 80 Wohneinheiten sei mit doppelt so vielen Au- tos zu rechnen. Geplant sind 52 Wohneinheiten. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze für diese Wohnungen werden in der Tiefga- rage errichtet. Zudem wird für jede der sonstigen Nutzungen ein Tiefgaragen- stellplatz errichtet. Die übrigen Stellplät- ze werden oberirdisch nachgewiesen. Seit Anbeginn des Erfordernisses einen - 3 - Stellplatz nachzuweisen wurde der Stell- platzschlüssel (pro Wohneinheit ein Stellplatz) nicht erhöht. Es bleibt anzu- merken, dass es sich vielfach um barrie- refreie Seniorenwohnungen handelt und somit nicht mit mehr als einem Fahrzeug Kfz pro Wohneinheit zu rechnen ist. Auch sind die vorhandenen Garagen zum Teil mit anderen Dingen gefüllt, so dass das Abstellen von Fahrzeugen nicht möglich ist. Höhenentwicklung Man solle die Bebauung niedriger machen (abschrägen). Dadurch gebe es auch weniger Schatten. Auch der Parkplatzbedarf würde sich reduzieren. Die Höhenentwicklung ist städtebaulich vertretbar und auch erforderlich ange- sichts der geplanten Nutzungen. Auch vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Der Schattenwurf des Gebäudes wurde untersucht und in der Bürgerbeteiligung erläutert. Dabei wurde untersucht, wel- che Folgen der neue Baukörper für die Besonnung der südöstlich angrenzenden Bebauung hat. Es wurde festgestellt, dass die bestehende Bebauung durch die geplante Neubebauung bis in die späten Nachmittagsstunden nicht beeinträchtigt wird. Lediglich in den Abendstunden führt der neue Baukörper zu einer Ver- schattung der südöstlich angrenzenden Hausgrundstücke, was sich aufgrund der jahreszeitlichen Schwankungen bei der Sonnenscheindauer im Sommer stärker auswirkt als im Winter. Dabei ist aller- dings zu berücksichtigen, dass vor der Umsetzung der Planung der Baumbe- stand auf dem Flurstück 72308 auch zu einer partiellen Verschattung der Garten- flächen in den Abendstunden des Som- mers führt. Zur Frage des Parkplatzbedarfs siehe oben. - 4 - Kirchengeläut Bei offenen Fenstern störe die Beschallung von der Kirche. Die Fenster seien nahe an der Kirchenglocke. Von Kirchtürmen ausgehender Lärm ist hinzunehmen. Jeder, der sich hier eine Wohnung mietet bzw. kauft wird sich vorher über die nähere Umgebung in- formieren und zieht somit in Kenntnis einer möglichen Störung durch das Glo- ckengeläut ein. Da es sich um einen Neubau handelt, bieten die Fenster auch einen ausrei- chenden Schutz gegen Lärmimmissionen (Verkehrslärm, Glockengeläut). Bäume Man habe eine Baumschutzverordnung. Ent- fernte Bäume seien nicht nachgepflanzt worden. Sofern andere Bäume in der Waldstadt angesprochen werden, ist dies keine An- gelegenheit des Bebauungsplanverfah- rens. Die vorhandenen Bäume werden erhal- ten, soweit dies möglich ist. Allerdings sind auch noch die Altlasten zu entsor- gen und die Kampfmitteluntersuchung durchzuführen. Der Bebauungsplanent- wurf sieht umfangreiche Neupflanzun- gen vor. Hochbeete Es wird hinterfragt, ob es auch Hochbeete gebe und die Möglichkeit, diese zu pflegen. Es könnten sich verschiedene Generationen und Kulturen treffen. Der Bebauungsplan schließt das nicht aus. Da die Frage der Pflege bei Hoch- beeten nicht gesichert ist und der In- nenhof ein wichtiger Aufenthaltsort für alle Bewohner darstellt, ist geplant, die Pflanzbereiche im Hof durch einen Fach- planer gestalten zu lassen und regelmä- ßig zu pflegen. Rentabilität des Cafés Mit dem Cafe habe alles funktioniert vor Jah- ren. Dann sei das Einkaufszentrum gekom- men, die Gaststätten würden ums Überleben kämpfen. Es sei kein Bedarf vorhanden. Man habe erfahren, dass das Jägerhaus wieder als Gaststätte ausgebaut werden solle. Nicht jede Schließung hat damit zu tun, dass die Gaststätte schlecht besucht wird. Manchmal sind es auch die höhe- ren Mieten, die durch andere Nutzungen zu erzielen sind. Es besteht eine große Nachfrage für ein Cafe ́ in der Waldstadt.

  • Anlage 2 BBauPlan Königsberger Straßei
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Bebauungsplan „Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Königsberger Str. 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“)“, Karlsruhe-Waldstadt hier: Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahme der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Volkswohnung und Stadtplanung 1. Regierungspräsidium Stuttgart, Kampfmittelbeseitigungsdienst, 02.07.2014 1.1 Kampfmittel Aufgrund einer multitemporalen Luftbild- auswertung und anderer Unterlagen würden sich Anhaltspunkte ergeben, die die Durch- führung weiterer Maßnahmen erforderten. Das Plangebiet liege teilweise im bombar- dierten Bereich, Bombenblindgänger könn- ten nicht ausgeschlossen werden. Weitere Maßnahmen seien erforderlich. Im Plangebiet befindet sich eine Altabla- gerung (Nr. 00665, verfüllte ehemalige Kiesgrube), die im Zuge der Bauarbeiten im Bereich der Gebäude, der Zufahrt und teilweise auch unter dem Parkplatz ausgebaut und entsorgt werden muss. In diesem Zusammenhang soll auch die Beprobung auf Kampfmittel durch ein Fachbüro erfolgen. Näheres ist im Durchführungsvertrag und gegebenen- falls im Kaufvertrag zu regeln. Siehe auch Ziffer 3.5.3 der Begründung (Kampfmittel). 2. Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt, 03.07.2014, 07.11.2014 2.1 Geltendes Recht Bei Einhaltung der geltenden Rechtsverord- nungen und Normen über Wasser, Abwas- ser, Emissionen und Immissionen bestünden aus hygienischer Sicht keine Bedenken. Der Vorhabenträger ist zur Einhaltung der betreffenden Vorschriften verpflich- tet. 2.2 Wasserschutzgebiet Aufgrund der Lage des Plangebiets in der Wasserschutzzone III B „Wasserwerk Hardt- wald“ sei das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinie für Trinkwasserschutzgebie- te; I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser“ zu berücksichtigen. Sowohl in der Begründung (Ziffer 3.2.1) als auch in den Hinweisen, Ziffer 9 (Was- serschutzgebiet) wird die Thematik des Wasserschutzgebietes und der entspre- chenden Rechtsverordnung angespro- chen. Ziffer 9 der Hinweise wird wie folgt ergänzt: - 2 - „Das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete; I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser“ ist zu berücksichtigen.“ 2.3 Altlasten Angaben über eventuell auftretende altlas- tenverdächtige Flächen seien zur Beurteilung aus gesundheitlicher Sicht nachzureichen. Bezüglich der Altlasten wird auf Ziffer 3.5.1 der Begründung verwiesen (siehe auch oben Ziffer 1.1). Mit Schreiben vom 07.11.2014 teilt das Ge- sundheitsamt mit, dass nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen bezüglich der Altlasten keine weiteren Bedenken bestün- den. Mittlerweile liegen zwei durch das Inge- nieurbüro Roth und Partner erstellte Gutachten („Baugrunderhebung und Gründungsberatung“ vom 30.07.2014, „Abfalltechnische Erkundung sowie Er- stellen eines Aushub- und Verwertungs- konzeptes“ vom 30.09.2014) vor, die an das an das Landratsamt weitergeleitet wurden. Eine Zusammenfassung der Inhalte des Gutachtens wurde in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen. 3- Regierungspräsidium Karlsruhe, höhere Raumordnungsbehörde, 03.07.2014 3.1 Belange der Raumordnung Dem geplanten Wohngebiet stünden Belan- ge der Raumordnung nicht entgegen; es sei aus den Darstellungen des Flächennut- zungsplanes (FNP) des Nachbarschaftsver- bandes Karlsruhe entwickelt. Der nordöstlich angrenzende öffentliche Parkplatz sei im FNP als Grünfläche dargestellt. Bei Berichtigung des FNP in diesem Bereich, stünden keine Belange der Raumordnung entgegen. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe wird den Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ent- sprechend berichtigen. 4. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 2, 09.07.2014 4.1 Bau- und Kunstdenkmalpflege Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege seien, soweit dies aus den Planunterlagen ersichtlich ist, nicht direkt betroffen. Die Denkmalschutzbehörde (siehe unten Ziffer 6.1) kommt zu einem entspre- chenden Ergebnis. 4.2 Archäologische Denkmalpflege Bei der Durchführung von Erdarbeiten ent-In Ziffer 3 der Hinweise ist bereits ein - 3 - deckte bisher unbekannte archäologische Funde und Befunde seien dem Regierungs- präsidium Karlsruhe, Ref. 26, umgehend zu melden. Die Fundstelle sei bis zu vier Werk- tage nach der Fundanzeige unberührt zu las- sen, sofern nicht eine Verkürzung der Frist mit dem Ref. 26 vereinbart werde (§ 20 DSchG i.V.m. § 27 DSchG). entsprechender Passus enthalten. 5. Zentraler Juristischer Dienst, Wasser- und Abfallrechtsbehörde, 30.07.2014 In Kenntnis der Stellungnahme des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz würden kei- ne weitergehenden Anforderungen gestellt. Siehe unten, Ziffer 5.1 - 5.3. Das Amt für Umwelt - und Arbeitsschutz hat sich wie folgt zu den einzelnen Themenbe- reichen geäußert: 5.1 Altlasten/Bodenschutz Ziffer 3.5.1. der Begründung solle wie folgt ergänzt werden: (...) Im Durchführungsvertrage geregelt. In Abhängigkeit der Detailplanung können eventuell auch Untersuchungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch und/oder Bo- den/Pflanze erforderlich werden. Das Gutachten des Ingenieurbüros Roth &Partner kommt zu dem Ergebnis, dass sich aufgrund der gemessenen Gehalte keine Einschränkungen für den Wir- kungspfad Boden-Mensch (Prüfwerte Kinderspielflächen) ergeben. Da jedoch die gesamte Auffüllung ent- fernt werden soll, bestehen für alle Wir- kungspfade der BBodSchV (Boden- Mensch, Boden-Grundwasser und Bo- den-Nutzpflanze) somit keine Einschrän- kungen mehr. Falls in unversiegelten Bereichen bzw. Privatgärten im Randbereich noch Auf- füllungen verbleiben, empfiehlt der Gut- achter, bei Gehalten von Z2 und höher in der Auffüllung zu überprüfen, ob eine Grundwassergefährdung besteht. In Ab- stimmung mit dem Umwelt- und Arbeit- schutz könnte nach Vorschlag des Gut- achters eventuell auch ein oberflächen- naher Bodenaustausch von min. 0,5 - 1,0 m eine Variante sein. Dies wird im Durchführungsvertrag geregelt. 5.2. Wasser Die Niederschlagswasserversickerung sei nur Die angesprochene Textpassage wurde - 4 - über die belebte Oberbodenschicht oder gleichwertige Substrate (mit bauaufsichtli- cher Zulassung) zulässig. Deshalb unter Ziffer 4.7.6 der Begründung im 5. Abschnitt bitte folgende Passage komplett streichen: „Es ist derzeit davon auszugehen, dass auf dem gewachsenen Boden (...) im weiten Ver- fahren geprüft und bewertet werden.“ gestrichen. Auf Basis des vorliegenden Bodengut- achtens werden die Möglichkeiten ge- prüft, das anfallende Regenwasser zu- mindest teilweise zur Versickerung zu bringen. Das konkrete Entwässerungskonzept wird im Rahmen der Baugenehmigung vorgelegt. Auch werden im Durchfüh- rungsvertrag entsprechende Regelungen aufgenommen. Weitere Aussagen zur Versickerung seien erst nach Vorlage des Bodengutachtens möglich. Es liegt ein Baugrundgutachten vor. Fer- ner wurde das Gelände abfalltechnisch erkundet und ein Aushub- und Verwer- tungskonzept erstellt. Vorhabenträger und Stadt stehen hier in engem Kontakt. Der Durchführungsvertrag wird entspre- chende Regelungen enthalten. 5.3 Klima Die bioklimatische Belastungssituation sei mit „mittel“ zu beschreiben. Eine Ver- schlechterung aufgrund der Verdichtung der Bebauungsstruktur sei nicht zu erwarten, wenn die entsprechend aufgeführten Maß- nahmen zum Erhalt/Verbesserung des Klein- klimas in Form von Dachbegrünungen und Baumpflanzungen (Innenhofdurchgrünung) umgesetzt würden. Die Begründung wurde um Ziffer 3.5.3 (Klima) ergänzt: „Die bioklimatische Belastungssituation ist mit „mittel“ zu beschreiben.“ Siehe auch Ziffer 4.11 der Begründung. Die Realisierung als KfW Effizienzhaus 70 (ZIffer 4.11 der Begründung) solle, wie üb- lich, im Durchführungsvertrag abgesichert werden. Der Durchführungsvertrag wird eine entsprechende Regelung enthalten. Dies ist schon deshalb notwendig, weil der KfW 70 Standard die Voraussetzung für die Teilnahme im Programm für sozial geförderten Wohnungsbau ist. Das Erscheinungsbild von hell verputzten Fassaden sei zu befürworten. Aufgrund ent- sprechend hoher Albedowerte erhöhe sich das Reflexionsvermögen gegenüber einfal- lender Sonnenstrahlung, so dass einer zu- sätzlichen Aufheizung entgegengewirkt werde. Die Albedo beschreibt die Fähigkeit von Materialien, Sonneneinstrahlung zu re- flektieren und ist damit unter anderem an den Helligkeitswert der Fassade ge- bunden, da dunkles Material in der Re- gel die Wärmestrahlung absorbiert und helles Material sie reflektiert (es gibt auch die Möglichkeit, die Albedo durch entsprechende Beschichtung zu erhö- hen). Auch besteht eine Abhängigkeit - 5 - von Material und Oberflächenbeschaf- fenheit sowie vom Spektralbereich der eintreffenden Strahlung. Die Gebäude erhalten, entsprechend der Darstellung im Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan, hell verputzte Fassaden. Die hierzu notwendigen Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Zu- sätzlich wurde unter Ziffer 1.2 der örtli- chen Bauvorschriften eine Festsetzung zur Regelung der Fassadenfarben auf- genommen, wo besonders dunkle Farb- töne über die Regelung des Hellbezugs- wertes ausgeschlossen werden. 6. Zentraler Juristischer Dienst, Denkmalschutzbehörde, 30.07.2014 6.1 Kulturdenkmale In unmittelbarer Nachbarschaft zum Planbe- reich stehe das Baudenkmal „Evang. Em- mauskirche mit Gemeindezentrum“. Das Denkmal sei nach § 2 Denkmalschutzgesetz eingestuft und entfalte daher keinen Umge- bungsschutz. Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht seien keine Bedenken zu erheben. Ziffer 3.3 in die Begründung zum Be- bauungsplan wurde entsprechend er- gänzt. 7. Polizeipräsidium Karlsruhe, 31.07.2014 7.1 Garagen und Stellplätze Man gehe davon aus, dass die einschlägigen Richtlinien zur Ausführung von Garagen und Garagenstellplätzen (Garagenverordnung - GaVO) sowie zur Anzahl der Stellplätze ins- gesamt (§ 74 Abs. 2 LBO und VwV Stellplät- ze) bei der Planung berücksichtigt und be- achtet worden seien. Der Vorhabenträger wird die genannten Vorschriften beachten. - 6 - 7.2 Einfriedigungen Hinsichtlich der maximal zulässigen Höhe der Einfriedigung mit Hecken werde zu Beden- ken gegeben, dass diese im Bereich der Zu- und Abfahrt der Stellplätze und der Tiefga- ragenausfahrt zur Einhaltung erforderlicher Sichtdreiecke zwingend auf eine maximale Höhe von 0,8 m beschränkt werden müss- ten. Die Anregung wurde berücksichtigt. Zif- fer 3.3 der örtlichen Bauvorschriften wird durch folgenden Absatz ergänzt: „Hecken im Bereich der Zu- und Abfahrt der Stellplätze und der Tiefgaragenaus- fahrt dürfen eine Höhe von 0,8 m nicht übersteigen.“ 8. Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 31.07.2014 8.1 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Das Vorhaben sei aus dem FNP 2010 entwi- ckelt. Eine Berichtigung sei somit nicht not- wendig. Wie zwischenzeitlich bekannt ist, wird der Nachbarschaftsverband wird den FNP nach in Krafttreten des Bebauungs- planes berichtigen. Siehe oben Ziffer 3.1 (Belange der Raumordnung). 9. Zentraler Juristischer Dienst, Immissionsschutzbehörde, 04.08.2014, 21.10.14 9.1 Luftschadstoffe und andere Immissionen Luftschadstoffe oder andere Immissionen bedürfen aus Sicht der Immissionsschutzbe- hörde keiner näheren Betrachtung. Wird zur Kenntnis genommen. 9.2 Schallimmissionen Nach Durchsicht der schalltechnischen Un- tersuchung vom 31.07.2014 bestünden aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Pla- nung, wenn die Maßgaben aus Ziffer 8 der Untersuchung im Plan verbindlich Berück- sichtigung finden und (wie ergänzend von der Volkswohnung bestätigt) keine "großen Anlieferungen", sondern lediglich Lieferver- kehr mit Kleintransportern (bis 3,5 t zul. Ge- samtgewicht) erfolgt. Letzteres kann auch im Durchführungsver- trag bzw. in der Baugenehmigung geregelt werden, ebenso Beschränkungen für max. Schallimmissionen durch die gastronomische Nutzung. In Ziffer 8 (ergänzende Hinweise) des Gutachtens werden die zu beachtenden Lärmschutzmaßnahmen aufgelistet: „Es sind Fahrbahnbeläge mit nicht gerif- felter Oberfläche zu verwenden. Tore, Schranken o.ä. und alle damit in Verbindung stehenden Komponenten sind lärmarm, nach dem Stand der Lärmminderungstechnik auszubilden. Regenrinnen im Bereich der Tiefgara- genzufahrt sind fest verschraubt auszu- führen, um dem Stand der Lärmminde- rungstechnik gerecht zu werden.“ - 7 - Diese Anforderungen wurden in den Bebauungsplan als Festsetzungen über- nommen. Für die Wohnungen im Kurvenbereich der Königsberger Straße - werden im EG und 1. OG die Richtwerte nachts über- schritten. Dies liegt ausschließlich an den direkt vor dem Haus geplanten ebener- digen Stellplätzen. Eine Lösungsmög- lichkeit wäre es, auf die Stellplätze zu verzichten. Da dann jedoch der Stell- platznachweis nicht zu erbringen wäre, wird die zweite, vom Gutachter vorge- schlagene Lösungsmöglichkeit umge- setzt. Die den Stellplätzen zugewandten Fenster im EG und 1. OG sind so auszu- führen, dass sie nicht geöffnet werden können. Dies ist vertretbar, da die natür- liche Belüftung über die Fenster auf südwest-orientierten Fassade erfolgen kann. Lärmbelästigungen durch Anlieferung Die baurechtlich notwenigen Stellplätze für die Wohnnutzung werden in der Tiefgarage untergebracht sowie insge- samt fünf Stellplätze für die Gewerbe- einheiten (Arztpraxis, Physiotherapie, Pflegedienst, Mieterbüro der Volkswoh- nung, Café und Mehrzweckraum). Die übrigen Stellplätze für die Gewerbeein- heiten werden oberirdisch nachgewie- sen. Das Café ist an der nordwestlichen Gebäudeecke im Erdgeschoss vorgese- hen. Wie man im Vorhaben und Er- schließungsplan (Grundriss des Erdge- schosses) erkennen kann, ist aufgrund dessen Größe keine große Gastronomie geplant bzw. auch nicht möglich. Inso- fern ist auch nicht mit Anlieferverkehr in nennenswertem Umfang zu rechnen. Die Frage möglicher Lärmbelästigungen durch Anlieferverkehr wird im Bauge- nehmigungsverfahren zu klären sein. Zugelassen werden nur solche Nutzun- gen, die mit der Wohnnutzung verträg- lich sind. Vorsorgliche Regelungen im Durchführungsvertrag sind möglich, - 8 - aber nicht erforderlich. Aufgrund des Ergebnisses der schall- technischen Untersuchen lässt sich ablei- ten, dass die maßgeblichen Orientie- rungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für allgemeine Wohnge- biete am Tag von 55 dB(A) und in der Nacht vom 45 dB(A) im gesamten Plan- gebiet eingehalten werden. Ziffer 4.10 der Begründung wurde ent- sprechend den Ergebnissen der schall- technischen Untersuchung überarbeitet. 10. Deutsche Telekom Technik, GmbH, 06.08.2014 und 20.08.2014 10.1 Telekommunikationslinien Im Planbereich befindet sich Telekommuni- kationsinfrastruktur der Telekom. Die im Planbereich vorhandenen Telekom- munikationslinien der Telekom können nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig ho- hen Kosten- und Zeitaufwand verlegt wer- den. Es wird um Prüfung des Leitungsrechtes auf dem Grundstück Königsberger Str. 37 nach TKG gebeten. Sofern dies nicht der Fall sei, solle die Maßnahme so mit der Telekom ab- gestimmt werden, dass Veränderungen oder Verlegungen der Telekommunikationslinien unbedingt vermieden werden. Auch werde darum gebeten, eine be- schränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch mit folgendem Wortlaut zu be- wirken: „beschränkt persönliche Dienstbar- keit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Errich- tung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, verbunden mit einer Nutzungsbeschränkung.“ Die vorhandenen Leitungen der Telekom stehen der Planung nicht entgegen. Ent- lang der westlichen Grundstücksgrenze verläuft ein erdverlegtes Kabel. Dieses ist während der Bauphase vor Beschädi- gungen zu schützen. Die im Geltungsbereich befindliche - im Nahbereich entlang der südlichen Grundstücksgrenze verlaufende - Ka- beltrasse der Telekom wird im Grund- buch gesichert. Im Bebauungsplan wird ein Leitungsrecht eingetragen. Eine Überbauung dieser Leitung ist nicht vor- gesehen. Die Kronen der im südlichen Bereich zu pflanzenden Bäume werden einen Abstand von 2 m zur Kabeltrasse einhalten. 11. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, 07.08.2014 11.1 Gas- und Wasserversorgung - 9 - Die im nordwestlichen Bereich des Grund- stücks liegende Wasserleitung solle erhalten bleiben und mit einem Leitungsrecht für die Wasserleitung zugunsten der Stadtwerke Karlsruhe GmbH gesichert werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Wasserleitung gemeint ist, die das Pla- nungsgebiet in der südwestlichen Ecke des Geltungsbereichs kreuzt. Diese wur- den bei der Festsetzung eines Leitungs- rechts zu Gunsten der Leitungsträger berücksichtigt. Eine Überbauung der Lei- tungen ist nicht vorgesehen. Im Bebau- ungsplan wird lediglich das Leitungs- recht und nicht die Leitung selbst darge- stellt. 11.2 Öffentliche Straßenbeleuchtung Im Planungsgebiet befindliche Einrichtungen der öffentlichen Straßenbeleuchtung müss- ten im Zuge der Umsetzung des Vorhabens angepasst werden. Die hierfür anfallenden Kosten seien vom Vorhabenträger zu über- nehmen. Die Arbeiten zur Anpassung der öf- fentlichen Beleuchtung würden durch die Stadtwerke durchgeführt. Diese seien schriftlich zu beauftragen. Dies ist im Durchführungsvertrag zu re- geln. 11.3 Fernwärmeversorgung Fernwärme-Infrastruktur sei vorhanden. Die Leitungen und Schächte dürften nicht über- baut werden und seien bei der weiteren Pla- nung zu berücksichtigen. Die Leitungen der Fernwärme seien zu erheben. Bei unsicherer Leitungslage seien diese durch Suchschlitze zu orten. Die Infrastruktur sei zwingend vor Beschädigung zu schützen. Die Einrichtungen der Fernwärme in der südwestlichen Ecke des Geltungsbe- reichs werden über ein Leitungsrecht ge- sichert. Im Übrigen wird die Stellungnahme im Rahmen der Bauausführung berücksich- tigt. Die Stadtwerke informieren ferner die in Zu- sammenhang mit Erdarbeiten und Baum- pflanzungen im Bereich von Fernwärmelei- tung zu beachtenden Vorgaben deren Schutz. Zur Einholung einer Abstimmungs- bescheinigung seien Mehrspartenpläne ein- zuholen. Der Vorhabenträger wird die Vorgaben der Stadtwerke beachten. 12. Bürgerverein Waldstadt, 26.08.2014 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan werde begrüßt und als positive Entwicklung für die Waldstadt gesehen. Ein Aspekt störe den Bürgerverein, da er schon zu 50 Jahre Waldstadt dieses Projekt Bereits 2005 gab es Überlegungen sei- tens des Stadtplanungsamtes, das Grundstück Königsberger Str. 37 - nach Verlagerung von Schülerhort und Ju- gendtreff - einer Wohnbebauung zuzu- führen. Zunächst war eine Reihenhaus- - 10 - diskutiert und sich für diese Art der Bebau- ung ausgesprochen habe. Das Stadtpla- nungsamt sei damals noch für eine Reihen- hausbebauung gewesen. Der Bürgerverein konnte vom Gegenteil überzeugen. Nun werde ausschließlich auf die Initiative von Sophia Bezug genommen, der Bürgerverein falle unter den Tisch. Sophia kam erheblich später zu diesem Projekt durch eine Anfrage an das Stadtplanungsamt, nachdem der Bürgerverein mit dem Stadtplanungsamt die Reihenhausbebauung als nicht sinnvoll dis- kutiert hatte und man in die neue Richtung gegangen war. Der Bürgerverein würde sich sehr freuen, wenn dies korrekt dargestellt werden würde. Ansonsten unterstütze man dieses Projekt in der geplanten Konstellation mit allen Betei- ligten, gerade auch mit Sophia, nach wie vor umfassend. bebauung angedacht. Die Idee, an die- ser Stelle ein Mehrgenerationenprojekt zu realisieren, wurde erstmals im Rah- men einer Veranstaltung des Bürgerver- eins Waldstadt (Begehung am 19.10.2009) mit Vertretern des Stadt- planungsamtes diskutiert. Der Verein „Sophia Karlsruhe e.V.“ hat sich auf der Suche nach einem geeigne- ten Grundstück für sein Projekt „Ge- meinschaftliches Wohnen im Alter“ an das Stadtplanungsamt gewandt. In ei- nem ersten Gespräch mit Vertreterinnen der Wohnprojektgruppe am 07.06.2010 hat das Stadtplanungsamt das städti- sche Grundstück Königsberger Str. 37 vorgeschlagen. Inhalt des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes ist kein Mehrgenerationen- Wohnen im herkömmlichen Sinn. Viel- mehr soll ein Projekt besonderer Art rea- lisiert werden, das unterschiedliche - sich ergänzende - Nutzungen zusam- menführt. Der Bürgerverein spricht folgende Text- passage in Ziffer 4 der Begründung (Planungskonzept) an: „An dieser Stelle wurde auf Initiative der Wohnprojektgruppe „Sophia Karlsruhe e.V.“ in Zusammenarbeit mit dem Vor- habenträger ein Konzept für ein Mo- dellprojekt entwickelt, bei dem eine Mi- schung aus Miet- und Eigentumswoh- nungen ... realisiert werden sollen.“ Hierbei sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Abstimmung mit den Beteiligten entwickelt wurde. Ziffer 4 der Begründung wird wie folgt geän- dert: „In Zusammenarbeit mit dem Vorha- benträger, der Wohnprojektgruppe „Sophia Karlsruhe e.V.“ und dem Bür- - 11 - gerverein Waldstadt e.V. wurde ein Konzept für ein Modellprojekt entwi- ckelt, bei dem... .“ 13. Zentraler Juristischer Dienst, Untere Naturschutzbehörde, 14.10.2014 Die gutachterlichen Ausführungen in der speziellen Artenschutzprüfung (Artenschutz- rechtliches Gutachten, Planungsbüro Beck und Partner, Stand: 2014) seien nach Ein- schätzung der städtischen Ökologie fachlich plausibel und vollständig. Stellungnahme der Unteren Naturschutzbe- hörde auf Grundlage der Ergebnisse der Ar- tenschutzprüfung: Gegen die Planungen würden grundsätzlich keine Einwände erhoben. 13.1 Artenschutz Fauna: Das Gelände wurde aufgrund dessen poten- tieller Habitateignung auf Vorkommen von europäischen Vogelarten, Fledermäusen und Zauneidechsen untersucht. Hierbei konnten außer einem Brutrevier von besonders ge- schützten Kohlmeisen (Parus major) keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie es- sentielle Nahrungshabitate artgeschützter Tiere festgestellt werden. Da in der Umge- bung ausreichend unbesetzte Reviere und Nistmöglichkeiten vorhanden sind, bleibt nach fachgutachterlicher Einschätzung die ökologische Funktion der entfallenden Fort- pflanzungs- und Ruhestätte auch ohne Durchführung von vorgezogenen Aus- gleichsmaßnahmen im räumlichen Zusam- menhang weiterhin und ohne zeitliche Un- terbrechung erhalten. Unter der Prämisse, dass Vermeidungsmaßnahmen (siehe unten) als verbindliche Festsetzungen in den Be- bauungsplan aufgenommen werden, kann nach aktuellem Kenntnisstand davon ausge- gangen werden, dass in die Legalausnahme des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG hineingeplant wird. Bezüglich der Festsetzung der vorge- schlagenen Vermeidungsmaßnahmen siehe unten Ziffer 13.2. - 12 - Flora: Auf dem Plangebiet wurden bei der Unter- suchung auf artenschutzrelevante Tier- und Pflanzenarten sechs Pflanzen der besonders geschützten Büschelnelke (Dianthus armeria) festgestellt. Als lediglich national geschützte Art gilt für diese Pflanzenart jedoch bei Durchführung von zulässigen Eingriffen und Vorhaben kein Zugriffsverbot (vgl. Legalaus- nahme des § 44 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG). Der etwaige Verlust dieses Pflanzenbestandes durch die Realisierung des Bebauungsplans sollte aber grundsätz- lich bei der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung hinreichend berücksichtigt werden. Da die- ser Bebauungsplan jedoch im beschleunig- ten Verfahren und somit ohne Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsproblematik aufge- stellt wird, muss in diesem Fall wohl auf ei- nen Ausgleich verzichtet werden. Um die Bebauung im Innenbereich zu erleichtern, sind Bebauungspläne nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 nur 1 von der Ver- pflichtung, Eingriffe auszugleichen, ent- bunden. Dennoch enthält der vorha- benbezogene Bebauungsplan umfang- reiche Festsetzungen (z.B. Pflanzgebote, Dachbegrünung,.. ), die durchaus ge- eignet sind, einzelne Eingriffe auszuglei- chen. Die Rauhe Nelke (Dianthus armeria) bleibt auch weiterhin auf der Liste der für die Begrünung der Flachdächer zu verwendenden Kräuter (Siehe unten, Zif- fer 13.3). Hinweis Auf Seite 9, letzter Absatz der speziellen Ar- tenschutzprüfung führt der Fachgutachter aus, dass durch die Realisierung des Bebau- ungsplans keine Biotope im Sinne des § 21 Abs. 4 S. 2 NatSchG B. W. zerstört werden können. Bei der zitierten Vorschrift handelt es sich um eine landesrechtliche Regelung, die aber durch Bundesrecht (BNatSchG) ver- drängt wird. Aufgrund der strikten Trennung von Artenschutzrecht und der Eingriffsrege- lung im Bundesrecht gibt es jedoch kein bundesrechtliches Pendant zu dieser Vor- schrift. Da laut den Untersuchungsergebnissen in der speziellen Artenschutzprüfung auch kein Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG bzw. § 32 NatSchG B. W. festgestellt werden konn- te, ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Planungen bzw. deren Umsetzung zu keinen Konflikten mit dem Biotopschutz kommen kann. 13.2 Vermeidungsmaßnahmen Folgende Vermeidungsmaßnahmen seien als verbindliche Festsetzungen in den Bebau- ungsplan aufzunehmen: - 13 - Aus Gründen des Artenschutzes dürfen Ge- hölze nur im Winterhalbjahr, d. h. nur im Zeitraum vom 01.10 bis zum 28.02. eines Jahres, entfernt werden. Der Fällzeitraum ist bereits durch Natur- schutzrecht begrenzt. In der Begrün- dung ist dies ausreichend konkret be- schrieben. Eine Festsetzung des Fällzeit- raums ist wegen der gesetzlichen Rege- lung entbehrlich. Ziffer 4.9.3 der Begründung wurde um eine Kurzzusammenfassung des Gutach- tens ergänzt. Dort wurde auch auf die gesetzliche Bestimmung bezüglich der Fällzeiten hingewiesen. Bei Gebäuden mit größeren Glasfassaden müssen gestalterische Elemente zur Minimie- rung des Vogelschlags aufgenommen wer- den. Größere Glasflächen mit Durchsicht oder verspiegelte Glas- oder Fassadenflächen sind im Vorhaben- und Erschließungs- plan nicht vorgesehen. Insofern wird die Gefahr des Vogelschlags als vergleichs- weise gering eingeschätzt. Das Thema Vogelschlag wird im Rahmen der Um- setzung beachtet - auf eine Festsetzung im Bebauungsplan wird jedoch verzich- tet. Die Art der Außenbeleuchtung ist festzule- gen. Hierbei sind insektenfreundliche Leuchtmittel zu bevorzugen (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen) Es wird festgelegt, insektenfreundliche Leuchtmittel zu verwenden. 13.3 Pflanzgebote Es werde gebeten, folgende Anregungen der städtischen Ökologie im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: Gewünscht werde eine intensive Durchgrü- nung des Vorhabensbereiches. Da es sich nicht um eine ausgeprägte Innenstadtlage handle, werde angeregt, bei anzupflanzen- den Bäumen lediglich Hochstammware der Art zu verwenden. Zuchtformen wie Pyrami- den- oder Kugelformen oder spezielle, wi- derstandsfähige Züchtungen und Kreuzun- gen seien nicht gewünscht. In Ziffer 7.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen wird bei den Pflanzgebo- ten 1, 3 und 4 die Anpflanzung von Hochstämmen festgesetzt. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan handelt, ist gewährleistet, dass das auch so umgesetzt wird. Lediglich im Bereich der Privatgärten (Pflanzgebot 2) sind sowohl Halb- als auch Hochstämme zulässig. Dies ist an- gesichts der Grundstückszuschnitte je- doch sinnvoll und vertretbar. Die Verwendung von Pflanzen autoch- thoner Herkunft ist in der freien Natur - 14 - nach BNatSchG erst ab 01. März 2020 zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich hier jedoch um eine Planung im In- nenbereich. Die Ablehnung von wider- standsfähigen Sorten ist angesichts der schwierigen Bedingungen in der Stadt nicht nachvollziehbar. Im übrigen wer- den, der Anregung folgend, die Pla- nungsrechtlichen Festsetzungen ergänzt: „Großkronige Bäume: es sind Gehölze autochthoner Herkunft zu pflanzen. Mittelkronige Bäume: Als mittelkronige Bäume sind auch Zuchtformen und Ar- ten anderer Herkunft zugelassen, um den räumlich beengten Verhältnissen gerecht zu werden.“ Aus den Pflanzlisten gestrichen werden solle: Platanus acerifolia, Quercus rubra. Diese Arten sind nur in der Pflanzenliste 1 aufgeführt und werden gestrichen. Folgende Art solle aufgenommen und ge- pflanzt werden: Quercus petraea. In Abstimmung mit Gartenbauamt und Umwelt- und Arbeitsschutz sollen als Er- satz für die bestehende Baumreihe (Amerikanische Eichen) östlich entlang der geplanten Bebauung und als Ergän- zung dieser - anstelle der ursprünglich vorgesehenen Arten der Pflanzenliste 1 - aus ökologischen Gründen nunmehr ausschließlich Traubeneichen (Quercus petraea) gepflanzt werden. Die für die Dachbegrünung genannten Arten sind grundsätzlich für die Dachbegrünung geeignet. Allerdings sollten einige in Süd- westdeutschland sehr seltene Arten mit ho- hem Rote Liste-Status und/oder in Karlsruhe nicht vorkommende Arten gestrichen wer- den: Anthemis tinctoria, Anthyllis vulneraria, Dianthus armeria, Helichrysum arenarium, Scabiosa columbaria, Veronica teucrium, Ko- eleria glauca. Die genannten Arten werden gestrichen mit Ausnahme von Färber-Kamille (An- themis tinctoria), Wundklee (Anthyllis vulneraria), Rauhe Nelke (Dianthus ar- meria) und Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria). Diese konnten in Karlsruhe nachgewiesen werden. Da es sich nicht um eine Pflanzung im Außenbereich, sondern um eine Dachbegrünung im In- nenbereich handelt, ist es vertretbar auch diese Arten in der Saatmischung zuzulassen. Bei der Artenliste der Gräser wurde an- stelle der Blauen Kammschmiele (Koele- ria glauca) das Glanz-Lieschgras (Phleum phleoides) aufgenommen, da dieses in Karlsruhe bereits seit längerem bei Dachbegrünungen empfohlen wird.

  • Anlage 3 BBauPlan Königsberger Straße
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Königsberger Straße 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“) Karlsruhe – Waldstadt Entwurf vom 19.12.2013 Fassung vom 09.01.2015 Vorhabenträger: Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe T. 0721 – 3506-0 F. 0721 – 3506-100 info@volkswohnung.com Planverfasser: VbB VEP GERHARDT.stadtplaner.architekten Planfabrik SPS Weinbrennerstraße 13 Lorenzstraße 2 76135 Karlsruhe 76275 Ettlingen T. 0721 – 831030 T. 07243 – 5457-0 F. 0721 – 83103-99 F. 07243 – 5457-20 mail@gsa-karlsruhe.de ettlingen@planfabrik-sps.de VbB Königsberger Straße 37 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ................ 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 5 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung.................................................................... 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich...................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ......... 6 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit ............................. 6 3.2.2 Artenschutz ................................................................................................ 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................... 6 3.5 Belastungen ............................................................................................... 7 3.5.1 Altlasten ..................................................................................................... 7 3.5.2 Immissionsschutz ...................................................................................... 7 3.5.3 Klima .......................................................................................................... 7 3.5.4 Kampfmittel ................................................................................................ 7 4. Planungskonzept ..................................................................................... 8 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen ................................................ 9 4.2 Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 9 4.3 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................... 10 4.4 Abstandsflächen ...................................................................................... 11 4.5 Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................. 12 4.6 Stellplätze, Garagen / Carports, Tiefgaragen sowie Nebenanlagen ........ 12 4.7 Erschließung ............................................................................................ 12 4.7.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ............................................... 12 4.7.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 12 4.7.3 Ruhender Verkehr ................................................................................... 13 4.7.4 Geh- und Radwege .................................................................................. 13 4.7.5 Feuerwehrzufahrten ................................................................................. 13 4.7.6 Ver- und Entsorgung ................................................................................ 13 4.7.7 Energiekonzept ........................................................................................ 14 4.7.8 Leitungsrechte ......................................................................................... 14 4.8 Gestaltung ............................................................................................... 14 4.8.1 Dächer und Dachbegrünung .................................................................... 15 4.8.2 Werbeanlagen und Automaten ................................................................ 15 4.8.3 Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze ............... 15 4.8.4 Außenantennen, Niederspannungsfreileitungen ...................................... 16 4.9 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .......... 16 4.9.1 Grünplanung, Pflanzungen ...................................................................... 16 4.9.2 Eingriff in Natur und Landschaft............................................................... 16 4.9.3 Artenschutz .............................................................................................. 17 4.10 Schallschutz............................................................................................. 17 4.11. Klimaschutz ............................................................................................. 19 VbB Königsberger Straße 37 Seite 3 5. Umweltbericht ........................................................................................ 19 6. Sozialverträglichkeit .............................................................................. 19 7. Statistik ................................................................................................... 20 7.1 Flächenbilanz........................................................................................... 20 7.2 Geplante Bebauung ................................................................................. 20 7.3 Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl ................................................. 20 7.4 Bodenversiegelung* ................................................................................. 20 8. Kosten .................................................................................................... 20 9. Durchführung ......................................................................................... 20 B. Hinweise (beigefügt) .............................................................................. 21 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................ 21 2. Niederschlagswasser ............................................................................ 21 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale ............................................... 22 4. Baumschutz ........................................................................................... 22 5. Altlasten ................................................................................................. 22 6. Erdaushub / Auffüllungen ..................................................................... 22 7. Barrierefreies Bauen ............................................................................. 23 8. Erneuerbare Energien ........................................................................... 23 9. Wasserschutzgebiet .............................................................................. 23 10. Begrünungsplan .................................................................................... 23 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ...................................................... 24 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen ........................................ 24 2. Art der baulichen Nutzung .................................................................... 24 3. Maß der baulichen Nutzung .................................................................. 25 3.1 Grundflächenzahl ..................................................................................... 25 3.2 Wandhöhe ............................................................................................... 25 4. Überbaubare Grundstücksflächen ....................................................... 25 5. Stellplätze, Tiefgaragen und Garagen / Carports ................................ 25 6. Nebenanlagen ........................................................................................ 25 7. Pflanzgebote .......................................................................................... 26 7.1 Erhalt von Bäumen .................................................................................. 26 7.2 Anpflanzung von Bäumen und Hecken / Sträuchern ............................... 26 7.3 Dachbegrünung ....................................................................................... 28 7.5 Begrünung von Tiefgaragen .................................................................... 29 8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt von Boden, Natur und Landschaft ........................................................................................ 29 9 Geh -, Fahr- und Leitungsrechte ........................................................... 29 10 Immissionsschutz .................................................................................. 30 VbB Königsberger Straße 37 Seite 4 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 31 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen ................................................. 31 1.1 Dächer ..................................................................................................... 31 1.2 Fassaden ................................................................................................. 31 2. Werbeanlagen und Automaten ............................................................. 31 3. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze ........ 31 3.1 Vorgärten ................................................................................................. 31 3.2 Unbebaute Flächen ................................................................................. 31 3.3 Einfriedungen........................................................................................... 32 3.4 Abfallbehälterstandplätze ........................................................................ 32 4. Außenantennen ...................................................................................... 32 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................. 32 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 32 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ................................. 33 Unterschriften ......................................................................................................... 36 Anlage 1 37 Vorhaben- und Erschließungsplan ........................................................................... 37 VbB Königsberger Straße 37 Seite 5 A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Im Bereich des Grundstückes Königsberger Straße 37 im Stadtteil Karlsru- he – Waldstadt soll das Modellprojekt „gemeinsamleben in der Waldstadt“ verwirklicht werden, das eine Kombination unterschiedlicher Wohnnutzun- gen mit sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Dienstleistungen vor- sieht. Für die Umsetzung des in einer Mehrfachbeauftragung ermittelten Sieger- entwurfs ist die planungsrechtliche Grundlage in Form eines vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB zu schaffen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² festsetzt. Er wird deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das Grundstück Königsberger Straße 37 ist im gültigen Flächennutzungs- plan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) als Wohnbauflä- che dargestellt, der nordöstlich angrenzende öffentliche Parkplatz, der für die Erschließung ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen wird, ist als Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist im Bereich der Wohnbauflä- che aus dem FNP entwickelt. Im Bereich des Parkplatzes ist der FNP NVK im Wege der Berichtigung anzupassen. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Im Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 545 "Waldstadt Feldlage II“ vom 02.03.1979. Darin werden für das Planungsgebiet ein allgemeines Wohngebiet und öffentliche Parkplätze festgesetzt; Maß der baulichen Nutzung zwei Vollgeschosse, Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflä- chenzahl 0,8. Er wird im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Stadtteil Waldstadt an der Ecke Königsberger Straße / Tilsiter Straße. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der festgesetzte Geltungsbereich im zeichnerischen Teil des Bebauungs- planes, der eine Fläche von ca. 0,64 ha umfasst. VbB Königsberger Straße 37 Seite 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Bei dem überplanten Grundstück handelt es sich um eine brachliegende Fläche auf den Hardtplatten, die durch Wiesenflächen, offene sandige Flä- chen und Baumbestand vorwiegend entlang der südöstlichen Grund- stücksgrenze gekennzeichnet ist. Der nordwestlich an das Flurstück 72308 angrenzende öffentliche Parkplatz ist durch versiegelte Flächen und stell- platzbezogene Baumpflanzungen geprägt. Das Plangebiet ist weitgehend eben. Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet „Wasserwerk Hardtwald“, Zo- ne III B. Die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung „Rechts- verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsbereich des von den Stadtwerken Karls- ruhe GmbH auf Gemarkung Karlsruhe betriebenen Wasserwerkes ‚Hardt- wald’ vom 17. Mai 2006 (Amtsblatt vom 02. Juni 2006)“ sind einzuhalten. 3.2.2 Artenschutz Das Grundstück Königsberger Str. 37 liegt seit ca. 3 Jahren brach. Um zu überprüfen, ob es durch das Vorhaben zu Beeinträchtigungen geschützter Pflanzen, Tiere oder Biotoptypen kommt, die vermieden oder ausgeglichen werden müssen und schlimmstenfalls zur Unzulässigkeit des Vorhabens führen können, wurde ein Fachgutachten zum Artenschutz beauftragt. Die Ergebnisse des Gutachtens werden unter Ziffer 4.9.3 der Begründung dar- gestellt. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Planungsgebiet wird von der Königsberger Straße aus erschlossen. Es teilt sich auf in das Flurstück 72308, das gegenwärtig eine Brachfläche ohne Gebäudebestand ist, und einen öffentlichen Parkplatz, der sich nord- östlich an das Vorhabengrundstück anschließt. Entlang der nordwestlichen Grenze des Geltungsbereichs liegen ein Re- genwasserkanal und ein Mischwasserkanal. Außerdem liegen südwestlich der geplanten Bebauung eine Wasserleitung und Einrichtungen der Fern- wärme. Südlich der geplanten Bebauung liegt eine Leitung der Telekom. Der Erhalt der genannten Leitungen bzw. Kanäle soll gesichert werden. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Planbereich stehe das Baudenkmal „Evangelische Emmauskirche mit Gemeindezentrum“. Das Denkmal sei nach § 2 Denkmalschutzgesetz eingestuft und entfalte daher keinen Um- gebungsschutz. 3.4 Eigentumsverhältnisse Eigentümer der Grundstücksflächen im Plangebiet ist die Stadt Karlsruhe. Sie sollen - mit Ausnahme der öffentlichen Parkplatzfläche - an die Volks- wohnung GmbH veräußert werden. VbB Königsberger Straße 37 Seite 7 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Altablagerung "AA Königsber- ger Straße / Walddorfschule", Obj. Nr. 00665. Im Rahmen der technischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass das Gelände mit Erdaushub und Bauschutt sowie teilweise mit Hausmüll aufgefüllt wurde. Um ein Konzept für den weiteren Umgang mit den bestehenden Auffüllun- gen entwickeln zu können und auch als Grundlage für die weitere Entwäs- serungsplanung wurde vom Ingenieurbüro Roth & Partner ein Bodengut- achten erstellt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich aufgrund der gemesse- nen Gehalte keine Einschränkungen gegenüber dem Wirkungspfad Boden- Mensch (Prüfwerte Kinderspielflächen) ergeben. Da jedoch die gesamte Auffüllung entfernt werden soll, bestehen für alle Wirkungspfade der BBodSchV (Boden- Mensch, Boden-Grundwasser und Boden-Nutzpflanze) somit keine Einschränkungen mehr. Falls in unversiegelten Bereichen bzw. Privatgärten im Randbereich noch Auffüllungen verbleiben, empfiehlt der Gutachter, bei Gehalten von Z2 und höher in der Auffüllung zu überprüfen, ob eine Grundwassergefährdung besteht. In Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitss chutz könnte nach Vorschlag des Gutachters eventuell auch ein oberflächennaher Bodenaus- tausch von min. 0,5 - 1,0 m eine Variante sein. Dies wird im Durchfüh- rungsvertrag geregelt. Im Vorfeld der Baumaßnahme ist ein Aushub- und Entsorgungskonzept zu erstellen und mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzu- stimmen. Dies wird im Durchführungsvertrag geregelt. Außerdem ist damit zu rechnen, dass sich im Boden noch Reste der Pfahl- gründung befinden, die nicht beim Gebäuderückbau des Jugendtreffs ent- fernt wurden. 3.5.2 Immissionsschutz Zur Klärung der schalltechnischen Belange wurde ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet. Darin wird untersucht, in welchem Maße es zusätzli- che Belastungen durch die neue Nutzung für die angrenzende Bebauung gibt (z.B. durch die neue Tiefgaragenzufahrt) und inwieweit aufgrund der bestehenden Immissionsbelastungen im Gebiet an der geplanten Bebau- ung Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. 3.5.3 Klima Die bioklimatische Belastungssituation ist mit „mittel“ zu beschreiben. 3.5 .4 Kampfmittel Es wurde eine multitemporale Luftbildauswertung durch den Kampfmittelbe- seitigungsdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart durchgeführt. Das Plan- gebiet liegt im bombardierden Bereich. Das Vorhandensein weiterer Bom- VbB Königsberger Straße 37 Seite 8 benblindgänger kann nicht ausgeschlossen werden. Es werden flächenhafte Vorortuntersuchungen empfohlen. Eine entsprechende Kampfmitteluntersu- chung wird beauftragt. 4. Planungskonzept Das Planungsgebiet befindet sich an der Schnittstelle zwischen fünfge- schossi gen Geschosswohnungsbauten in Zeilenbauwiese im Nordwesten und ein- bis zweigeschossiger Reihenhausbebauung im Südosten. Das Vorhabengrundstück ist Teil eines Streifens, auf dem Sondernutzungen wie z.B. kirchliche Nutzungen, eine Schule und das Waldstadtzentrum an- gesiedelt sind. In Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger, der Wohnprojektgruppe „So- phia Karlsruhe e.V.“ und dem Bürgerverein Waldstadt e.V. wurde ein Kon- zept für ein Modellprojekt entwickelt, bei dem eine Mischung aus Miet- und Eigentumswohnungen sowie ergänzenden gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen in einem gemeinsamen Gebäudeensemble reali- siert werden sollen. Im Einzelnen sind Praxisräume für einen Arzt sowie für Physiotherapie, Räume für einen Pflegedienst, ein Mieterbüro der Volkswohnung und ein Café mit Mehrzweckraum geplant. Diese Nutzungen werden im Erdge- schoss untergebracht und sind zur Königsberger Straße bzw. zum nördlich angrenzenden Parkplatz orientiert. Im restlichen Bereich des Erdgeschos- ses und in den Obergeschossen ist ein Mix aus unterschiedlichen Wohn- formen mit insgesamt 52 Wohneinheiten geplant, darunter 15 Wohnungen der Wohnprojektgruppe „Sophia Karlsruhe e.V.“, 23 Mietwohnungen und 14 Eigentumswohnungen. Die Nutzungen verteilen sich auf drei Baukörper, die sich winkelförmig um einen gemeinsamen Innenhof gruppieren. Sie bilden eine rechteckige städ- tebauliche Grundfigur, die an drei Stellen aufgebrochen ist. Zwei Öffnu n- gen schaffen Durchblicke zu dem südöstlich gelegenen Gartenbereich, die dritte Öffnung dient als Zugangsbereich von der Königsberger Straße. Die drei Baukörper sind zum Hofbereich durch Laubengänge verbunden, die als Erschließungsräume und Begegnungszonen für die Bewohner konzi- piert sind. Der Innenhof der Anlage ist als gemeinsamer Aufenthaltsbereich gestaltet und durch Grünflächen gegliedert. Die Höhe des Gebäudekomplexes b e- wegt sich mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss zwischen der großmaßstäblichen Zeilenbebauung nordwestlich der Königsberger Straße und der Reihenhausbebauung südöstlich des Planungsgebietes. Das Staffelgeschoss ist so angeordnet, dass die Staffelung zu den Außen- seiten des Gebäudekomplexes orientiert ist. Die notwendigen Stellplätze für das Projekt werden überwiegend im Be- reich der Tiefgarage nachgewiesen. Insgesamt werden 72 Stellplätze an- geboten, davon mindestens 56 in der Tiefgarage. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist im Nordosten des Gebäudekomplexes vor- gesehen, da eine Zufahrt von der Königsberger Straße im Nordwesten aufgrund der bestehenden Leitungen nicht möglich ist und eine Zufahrt von VbB Königsberger Straße 37 Seite 9 Südwesten wegen der Orientierung der Wohnungen aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll erscheint. Da die Zufahrt zur Tiefgarage über eine private Fläche erfolgen muss, wurde der öffentliche Parkplatz, der sich nordöstlich an das Planungsge- biet anschließt, ebenfalls in den Geltungsbereich aufgenommen und über- plant. Vorgesehen ist die Aufteilung in einen öffentlichen Bereich mit ca. 40 Stellplätzen und einen privaten Teil, der die Zufahrt zur Tiefgarage und er- gänzende ebenerdige Stellplätze umfasst. Die Einbeziehung der öffentlichen Parkplatzflächen in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt gem. § 12 Abs. 4 BauGB, wonach auch Flächen außerhalb eines Vorhaben- und Erschlie- ßungsplans in den Bauleitplan integriert werden können. Di e Nebenanlagen für Müll und Fahrräder werden an zwei Stellen zusam- mengefasst, um eine sinnvolle Anordnung zu schaffen, die auch stadtge- stalterischen Ansprüchen gerecht wird. 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen In Anwendung von § 30 (2) BauGB sind nur solche baulichen und sonsti- gen Nutzungen zulässig, die sich im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bewegen und zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag auf Basis des zu- gehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) verpflichtet. Der VEP (siehe Anlage) wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans. Das mögliche Nutzungsspektrum wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nochmals bauplanungsrechtlich festgesetzt. 4.2 Art der baulichen Nutzung Wie zuvor im Bebauungsplan „Waldstadt Feldlage II“ wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Da sich im Umkreis des Planungsgebietes nur Wohnbauflächen bzw. Flächen für kirchliche und schulische Einrichtungen befinden, ist davon auszugehen, dass sich die geplanten Nutzungen verträglich in ihre Umgebung einfügen. In Abstimmung mit den geplanten und den bestehenden Nutzungen wer- den einige der in einem allgemeinen Wohngebiet allgemein oder aus- nahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen: Anlagen für sportli- che Zwecke sind unzulässig, da je nach Typ der Anlage auf Grund der möglichen Lärmimmissionen Konflikte mit der bestehenden Wohnbebau- ung befürchtet werden. Da die überplante Fläche in erster Linie der Schaf- fung von neuem innerstädtischen Wohnraum dienen soll, werden Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen und Gartenbau- betriebe als besonders flächenintensive Nutzung ausgeschlossen. Tank- stellen sind wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens und der damit ver- bundenen Schallbelastung auch in den Abendstunden mit Rücksicht auf die geplante und die bestehende Wohnbebauung unzulässig. Neben der Wohnnutzung sind als ergänzende Nutzungen zulässig: Di e der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaf- VbB Königsberger Straße 37 Seite 10 ten sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kultu- relle, soziale und gesundheitliche Zwecke und sonstige nicht störende Ge- werbebetriebe. Entsprechend dem Konzept des siegreichen Beitrags der Mehrfachbeauftragung beabsichtigt der Vorhabenträger, die ergänzenden Nutzungen auf das Erdgeschoss zu beschränkten um durch die klare Zo- nierung möglichen Konflikten zwischen der Wohnnutzung und den gewerb- lichen Nutzungen vorzubeugen. 4.3 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl, die Ge- schossflächenzahl, die Anzahl der Vollgeschosse und die Wandhöhen be- stimmt, wobei jeweils der Maximalwert festgesetzt wird. Die festgesetzte GRZ von 0,4 entspricht dem im Bebauungsplan „Wald- stadt Feldlage II “ für das Planungsgebiet festgesetzten Wert und liegt in- nerhalb des von der BauNVO für ein allgemeines Wohngebiet vorgesehe- nen Rahmens. Unter Berücksichtigung der in §19 (4) Satz 1 BauNVO bezeichneten Anla- gen ist bei der festgesetzten GRZ von 0,4 eine Überschreitung bis zur ei- ner Grundflächenzahl von maximal 0,6 möglich. Bei dem vorliegenden Gestaltungskonzept, das aus dem siegreichen Bei- trag der Mehrfachbeauftragung entwickelt wurde, wird die zulässige Grund- fläche bis zu einem Wert von 0,7 überschritten. Der wesentliche Faktor für die Überschreitung der GRZ ist die Tiefgarage, welche die einzelnen Ge- bäude verbindet und unter dem gesamten Innenhof der Anlage liegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein oberirdischer Nachweis der notwendigen Stellplätze gegenüber der geplanten Tiefgarage zu einer insgesamt größe- ren Flächenversiegelung führen würde. Die Tiefgarage ist zwar auch als versiegelte Fläche zu werten und stellt eine Beeinträchtigung der Boden- funktionen dar, kann aber in Verbindung mit einer ausreichend dicken Substratschicht teilweise begrünt werden und hat insgesamt eine vorteil- hafte Auswirkung auf das Stadtbild. Außerdem vermindert die Tiefgarage durch den entfallenden Park- Such-Verkehr auch die Verkehrsbewegungen im Gebiet. Ein Kennzeichen des Nutzungskonzeptes ist die Kombination von Wohn- nutzung und gewerblichen Nutzungen. Für die gewerblichen Nutzungen sollen auch ebenerdige Stellplätze geschaffen werden, die überwiegend im Bereich der Tiefgaragenzufahrt angeordnet werden. Dabei ist zu berück- sichtigen, dass diese Fläche bisher Teil des öffentlichen Parkplatzes war, der auch bisher schon zum größten Teil versiegelt war. Zur Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen für die Durchgrünung des Gebietes und die Versiegelung des Bodens werden Festsetzungen zur Bepflanzung und zur Beschränkung der Bodenversiegelung in den Bebau- ungsplan aufgenommen. Als Beitrag zur Beschränkung der versiegelten Fläche wird festgesetzt, dass notwendige Befestigungen von nicht überbauten Flächen der Bau- grundstücke wasserdurchlässig auszuführen sind. Durch diese Festset- VbB Königsberger Straße 37 Seite 11 zung kann ein Teil des anfallenden Regenwassers im Gebiet versickern, was die örtliche Kanalisation entlastet. Hierzu tragen auch die geplante Dachbegrünung und die Bepflanzung von Teilbereichen der Decke der Tiefgarage bei, was sich außerdem positiv auf die Durchgrünung des Gebietes und das Kleinklima aus wirkt. Angesichts der vorher genannten Punkte ist es vertretbar, eine Überschrei- tung der GRZ durch die in § 19 ( 4) Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einem Wert von 0,7 zuzulassen, um das geplante Projekt verwirkli- chen zu können. Die Begrenzung auf drei Vollgeschosse und eine GFZ von 1,2 waren be- reits Bestandteil der Mehrfachbeauftragung und ermöglichen eine dreige- schossige Bauweise mit Staffelgeschoss. Die festgesetzte GFZ bleibt im Rahmen des nach der BauNVO für ein allgemeines Wohngebiet zulässi- gen Wertes. Hinsichtlich der Höhenentwicklung liegt die geplante Bebau- ung zwischen der großmaßstäblichen, fünfgeschossigen Zeilenbebauung im Nordwesten und der kleinteiligeren ein- bis zweigeschossigen Reihen- hausbebauung im Südos ten des Planungsgebietes. Die festgesetzten Wandhöhen sichern die Umsetzung der dreigeschossi- gen Bauweise mit Staffelgeschoss unter Berücksichtigung angemessener Geschosshöhen für die angestrebten Nutzungen. Dabei regeln die Fes t- setzungen zur Wandhöhe in Verbindung mit den festgesetzten Baugrenzen die Anordnung des Staffelgeschosses und tragen damit zu einem verträgli- chen Übergang des geplanten Gebäudekomplexes zu den angrenzenden Bestandsgebäuden bei. Um zu klären, welche Folgen der neue Baukörper für die Besonnung der südöstlich angrenzenden Bebauung hat, wurde eine Schattensimulation durchgefügt. Dabei wurde festgestellt, dass die bestehende Bebauung durch die geplante Neubebauung bis in die späten Nachmittagsstunden nicht beeinträchtigt wird. Lediglich in den Abendstunden führt der neue Baukörper zu einer Verschattung der südöstlich angrenzenden Haus- grundstücke, was sich aufgrund der jahreszeitlichen Schwankungen bei der Sonnenscheindauer im Sommer stärker auswirkt als im Winter. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass vor der Umsetzung der Planung der Baumbestand auf dem Flurstück 72308 auch zu einer partiellen Verschat- tung der Gartenflächen in den Abendstunden des Sommers führt. 4.4 Abstandsflächen Die von der LBO Baden-Württemberg für allgemeine Wohngebiete vorge- sehenen Abstandsflächen werden zu den an das Planungsgebiet angren- zenden privaten Grundstücksflächen generell eingehalten. An einer Stelle des geplanten Gebäudekomplexes wird bei den Abstands- flächen der Wert von 0,4 der Wandhöhe unterschritten. Da es sich dabei um Wandabschnitte handelt, hinter denen die vertikale Erschließung erfolgt bzw. die keine Fenster von Aufenthaltsräumen enthalten, wird darin keine Beeinträchtigung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen gesehen. Die Unterschreitung der Abstandsflächen kann daher gemäß § 6 Abs. 3 VbB Königsberger Straße 37 Seite 12 Nr. 2 LBO an dieser Stelle zugelassen werden, sofern die Belange des Brandschutzes berücksichtigt werden. 4.5 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen be- stimmt. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Loggien wird in beschränkte m Umfang zugelassen, da die städtebauliche Gesamtwirkung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die geplanten Balkone wurden im Rah- men der oben erwähnten Verschattungsstudie berücksichtigt. 4.6 Stellplätze, Garagen / Carports, Tiefgaragen sowie Nebenanlagen Die baurechtlich notwendigen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück überwiegend in der Tiefgarage nachgewiesen. Ergänzend sind einige ober- irdische Stellplätze im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage und an der Kö- nigsberger Straße in Senkrechtparkierung vorgesehen. Insgesamt werden 72 Stellplätze angeboten, davon mindestens 56 in der Tiefgarage und der Rest als oberirdische Stellplätze. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist einspurig vorgesehen. Da sich in der Tiefgarage auch Stellplätze für Fahrräder be- finden, wird im Bereich der Zufahrt ein 1,5 m breiter Gehweg vorgesehen. Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und den im zeichnerischen Teil dafür vorgesehenen Flächen zulässig, Garagen und Carports sind ausgeschlossen. Durch die festgesetzten Flächen wird si- chergestellt, dass die Randbereiche des Planungsareals nicht unterbaut werden, was eine wirkungsvolle Eingrünung mit Bäumen zu den benach- barten Bestandsgebäuden ermöglicht. Stellplätze und Nebenanlagen sind nur innerhalb der im zeichnerischen Teil dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Diese Festsetzung trägt eben- falls zu einem geordneten Erscheinungsbild der nicht überbauten Grund- stücksflächen bei und sichert einen grünen Puffer zwischen dem geplanten Gebäudekomplex und der Reihenhausbebauung südöstlich des Planungs- gebietes. Zusätzliche Fahrradabstellplätze werden in zwei Boxen im Bereich der Freianlagen nachgewiesen, um eine ausreichende Akzeptanz durch die Nutzer zu gewährleis ten. 4.7 Erschließung 4.7.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist über die Straßenbahnhaltestelle „Glogauer Straße“ an das städtische ÖPNV-Netz angeschlossen. 4.7.2 Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet wird über die Königsberger Straße erschlossen. Um eine private Zufahrt zu der geplanten Tiefgaragenzufahrt herstellen zu können, ist eine Überplanung des öffentlichen Parkplatzes erforderlich. Dabei wird der südwestliche Teil des Parkplatzes dem Vorhabengrundstück zuge- VbB Königsberger Straße 37 Seite 13 schlagen, die restliche Fläche bleibt als öffentliche Fläche erhalten. Beide Bereiche erhalten eine separate Zufahrtsmöglichkeit von der Königsberger Straße. 4.7.3 Ruhender Verkehr Auf dem öffentlichen Stellplatz nordöstlich des geplanten Gebäudekomple- xes befinden sich ca. 70 Stellplätze, von denen ein Großteil erhalten blei- ben soll. Wegen der oben beschriebenen Notwendigkeit einer separaten Zufahrt für die Tiefgarage wurde die verbleibende Fläche so umgestaltet, dass die notwendige Zahl an öffentlichen Stellplätzen bestehen bleibt. Da- bei wurde der Erhalt der bestehenden Bäume im Bereich des Parkplatzes soweit möglich berücksichtigt. 4.7.4 Geh - und Radwege Nördlich des geplanten Baukörpers ist eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen der Königsberger Straße und dem bestehenden Fuß- und Radweg südöstlich des Planungsgebietes vorgesehen. Dadurch ist ei- ne ausreichende Anbindung des neuen Vorhabens an das bestehende Fuß- und Radwegenetz gewährleistet. 4.7.5 Feuerwehrzufahrten Die Zufahrt zu den notwendigen Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeu- ge erfolgt über die Königsberger Straße bzw. über den bestehenden Weg südöstlich des Geltungsbereichs (bestehender Gehweg, einschließlich Verbreiterung durch Schotterrasenstreifen). Notwendige Aufstellflächen auf der Südostseite werden mit einem Belag aus Schotterrasen ausgeführt. 4.7.6 Ver- und Entsorgung Strom, Gas, Fernwärme Die Versorgung der geplanten Gebäude erfolgt durch Anschluss an die be- stehenden Netze im Bereich der Königsberger Straße. Entwässerung Schmutzwasser Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt durch Anschluss an die b e- stehende Kanalisation in der Königsberger Straße. Entwässerung Regenwasser Grundsätzlich ist der Umgang mit Niederschlagswasser so zu organisieren, dass eine möglichst große Menge des anfallenden Wassers auf dem Grundstück versickert wird bzw. zeitverzögert in das Kanalisationsnetz eingeleitet wird. Dabei ist zu beachten, dass durch die Versickerung kein Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser erfolgen darf. Zur Umsetzung dieses Ziels sind folgende Maßnahmen geplant: Da die Fläche innerhalb des Baufensters fast vollständig mit Gebäuden oder Tief- garagen über- oder unterbaut sind, werden in diesem Bereich Maßnahmen zur Rückhaltung des anfallenden Regenwassers getroffen. Die Dachflä- VbB Königsberger Straße 37 Seite 14 chen werden deshalb extensiv begrünt (Substratdicke von 12 cm), im Be- reich der Hofflächen über der Tiefgarage werden intensiv begrünte Pflanz- beete angelegt (Substratdicke von 40 cm). Bei der Gestaltung der Freianlagen außerhalb der überbaubaren Flächen ist das Maß der versiegelten Flächen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Alle befestigten Geh- und Fahrflächen in diesem Bereich werden deshalb mit versickerungsfähigem Pflaster belegt werden. Alle sonstigen befestigten Flächen außerhalb der Tiefgarage werden in die um- liegenden Grünflächen entwässert. Der Untergrund des Grundstücks besteht aus einer 4 bis 4,5 Meter tiefen Auffüllung aus verschiedenen anthropogenen Stoffen. (siehe Ziffer 3.5.1, Altlasten). Eine gezielte Versickerung von Oberflächenwasser in den Un- tergrund ist nur dort möglich, wo der Auffüllkörper komplett ausgehoben wurde. Teile des Oberflächenwassers (z.B. Stellplatzflächen) müssen nach derzeitiger Einschätzung der Untergrundverhältnisse in den Regenwasser- kanal unter der Königsberger Straße eingeleitet werden. Auf Basis des vorliegenden Bodengutachtens wird die Versickerung bzw. Entsorgung des anfallenden Regenwassers im Durchführungsvertrag ge- regelt. Müllentsorgung Für die Müllentsorgung gibt es zwei Standorte für Abfallbehälter in der Nä- he der Tiefgaragenzufahrt bzw. südwestlich des geplanten Gebäudekom- plexes. Die Entsorgung der Abfallbehälter erfolgt über die Königsberger Straße. 4.7.7 Energiekonzept Die geplanten Gebäude werden mit Fernwärme versorgt. 4.7.8 Leitungsrechte Entlang der nordwestlichen Grenze des Geltungsbereichs liegen ein Re- genwasserkanal und ein Mischwasserkanal. Außerdem liegen südwestlich der geplanten Bebauung eine Wasserleitung und Einrichtungen der Fern- wärme. Südlich der geplanten Bebauung liegt ferner eine Leitung der Tele- kom. Die Kanäle bzw. Leitungen sollten gesichert werden. Aus diesem Grund wird für die genannten Kanäle bzw. Leitungen ein Lei- tungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger festgesetzt. So wird sicher- gestellt, dass der mit einem Leitungsrecht belegte Bereich nicht überbaut wird und der Zugriff auf die Leitungen gewährleistet bleibt. Die Pflanzgebo- te für Einzelbäume in den angrenzenden Bereichen sind so angeordnet, dass Konflikte mit den Leitungen vermieden werden. 4.8 Gestaltung Der Baukörper folgt in seiner Typologie den Grundgedanken des gemein- schaftlichen Zusammenlebens. VbB Königsberger Straße 37 Seite 15 Drei Gebäude formen einen gemeinsamen Innenhof, der gemeinschaftlich genutzt werden kann und sich zur Königsberger Straße und zum Garten- bereich hin öffnet. Die dreigeschossigen Gebäude sind zum Teil durch Laubengänge verbunden, was ebenso wie die ergänzenden Infrastruktur- einrichtungen im Erdgeschoss zusätzliche Begegnungsmöglichkeiten für die Bewohner schafft. Die Baukörper sind durch das an der Außenseite eingerückte Staffelge- schoss horizontal gegliedert. Die Bereiche mit den ergänzenden Infrastruk- tureinrichtungen im Erdgeschoss sind zur Straße und zum Parkplatz hin transparent gestaltet, schaffen dadurch Verknüpfungen zum Rest des Wohnquartiers und tragen ebenfalls zur horizontalen Gliederung des Bau- körpers bei. Das Erscheinungsbild der hell verputzten Fassade wird durch die in Mate- rial und Farbe abgesetzten Loggien bzw. Balkone geprägt, die die Gebäu- deaußenseite in vertikaler Richtung gliedern und differenzieren. Die Festsetzungen zur Farbgestaltung der Fassade haben das Ziel, eine freundliche und für die Wahrnehmung angenehme, aufeinander abge- stimmte Fassadengestaltung zu erreichen, die in Zusammenwirkung mit der Straßenraumgestaltung eine hohe Aufenthaltsqualität sichert. 4.8.1 Dächer und Dachbegrünung In Abstimmung mit dem Konzept des preisgekrönten Entwurfs der Mehr- fachbeauftragung werden nur Flachdächer bis zu einer Dachneigung von max. 5° zugelassen. Da sowohl die Reihenhausbebauung südöstlich des Planungsgebietes als auch Teile der angrenzenden kirchlichen und schuli- schen Nutzungen Flachdächer besitzen, fügt sich der neue Baukörper in den städtebaulichen Kontext ein. Die festgesetzte Dachbegrünung ist ein Beitrag zur Rückhaltung des anfal- lenden Regenwassers, wirkt sich positiv auf das Kleinklima aus und erhöht den Anteil der Grünflächen im Planungsgebiet. 4.8.2 Werbeanlagen und Automaten Zur Vermeidung einer schädlichen Umweltbeeinflussung durch die Lichte- missionen bestimmter Werbeanlagen wird eine Verwendung von wech- selndem oder bewegtem Licht, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches ausgeschlossen. Die weiteren Vorschriften entsprechen den bewährten städtischen Festsetzungen für Wohngebiete. 4.8.3 Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze Um die städtebaulich-gestalterische Wirkung des öffentlichen Raums und der Gebäudefronten nicht zu beeinträchtigen, dürfen die Vorgärten nicht als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen genutzt werden. Als Beitrag zur Durchgrünung des Plangebietes sind als Einfriedungen nur Hecken bis zu einer Höhe von max. 1.80 m zulässig. Um im Bereich der Zu- fahrten und Stellplätze die notwendige Sicht auf den laufenden Verkehr s i- cherzustellen wurde festgesetzt, dass Hecken im Bereich der Zufahrt zur VbB Königsberger Straße 37 Seite 16 Tiefgarage und im Bereich der Zu- und Abfahrt von Stellplätzen eine Höhe von 0,8 m nicht übersteigen dürfen. Zur Begrenzung des Versiegelungsgrades sind die notwendigen Befesti- gungen nicht überbaubarer Grundstücksflächen wasserdurchlässig auszu- führen. Abfallbehälterstandplätze sind aus gestalterischen Gründen nur innerhalb von Gebäuden zulässig oder mit einem Sichtschutz zu versehen. 4.8.4 Außenantennen, Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen werden ebenso wie individuelle Außen- bzw. Satellitenantennen aus stadtgestalterischen Gründen ausgeschlossen. Zur Sicherung der ungehinderten Informations-Zugänglichkeit ist pro Gebäude allerdings eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zu- lässig. 4.9 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.9.1 Grünplanung, Pflanzungen Die festgesetzten Pflanzgebote sichern, soweit möglich, den vorhandenen Baumbestand und sehen in vier Teilbereichen ergänzende Baumpflanzun- gen vor. Pflanzgebot 1 ergänzt die bestehende Baumreihe entlang der südöstlichen Grenze des Geltungsbereichs, die als grüner Puffer zur bestehenden Rei- henhausbebauung wirkt. Pflanzgebot 2 sichert die Pflanzung von vier Einzelbäumen im Bereich der Privatgärten im Südwesten des Gebäudekomplexes an der Grenze zur Königsberger Straße. Pflanzgebot 3 sichert eine Baumgruppe von vier Einzelbäumen im Freibe- reich des geplanten Cafés. Pflanzgebot 4 ergänzt die Baumpflanzungen im Bereich der nördlich des Gebäudekomplexes gelegenen Stellplatzflächen. Die Baumpflanzungen sind in Größe und Art der individuellen räumlichen Situation angepasst. Aufgrund der Bestandsleitungen sind an der Nordwestseite des Gebäude- komplexes keine Baumpflanzungen möglich. 4.9.2 Eingriff in Natur und Landschaft Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufge- stellt. Der durch den Bebauungsplan zu erwartende Eingriff gilt deshalb als ausgeglichen. VbB Königsberger Straße 37 Seite 17 4.9.3 Artenschutz Zur Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes wurde durch das Planungsbüro Beck und Partner eine spezielle Artenschutzprüfung erstellt. Fauna Das Gelände wurde aufgrund dessen potentieller Habitateignung auf Vor- kommen von europäischen Vogelarten, Fledermäusen und Zauneidechsen untersucht. Hierbei konnten außer einem Brutrevier von besonders ge- schützten Kohlmeisen (Parus major) keine Fortpflanzungs- und Ruhestät- ten sowie essentielle Nahrungshabitate artgeschützter Tiere festgestellt werden. Da in der Umgebung ausreichend unbesetzte Reviere und Nist- möglichkeiten vorhanden sind, bleibt nach fachgutachterlicher Einschät- zung die ökologische Funktion der entfallenden Fortpflanzungs- und Ruhe- stätte auch ohne Durchführung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang weiterhin und ohne zeitliche Unterbrechung erhalten. nach aktuellem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass in die Legalausnahme des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG hin- eingeplant wird. Bei der Umsetzung des Vorhabens ist zu berücksichtigen, dass aus Grün- den des Artenschutzes Gehölze nur im Winterhalbjahr, d. h. nur im Zeit- raum vom 01.10 bis zum 28.02./29.02 eines Jahres, entfernt werden dür- fen. Flora Auf dem Plangebiet wurden bei der Untersuchung auf artenschutzrelevan- te Tier- und Pflanzenarten sechs Pflanzen der besonders geschützten Bü- schelnelke (Dianthus armeria) festgestellt. Als lediglich national geschützte Art gilt für diese Pflanzenart jedoch bei Durchführung von zulässigen Ein- griffen und Vorhaben kein Zugriffsverbot (vgl. Legalausnahme des § 44 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG). Da dieser Bebauungsplan je- doch im beschleunigten Verfahren und somit ohne Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsproblematik aufgestellt wird, muss ein entsprechender Ausgleich in diesem Falle nicht erfolgen. Die Rauhe Nelke (Dianthus arme- ria) ist allerdings auf der Liste der für die Begrünung der Flachdächer zu verwendenden Kräuter enthalten. Biotope Da laut den Untersuchungsergebnissen in der speziellen Artenschutzprü- fung auch kein Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG bzw. § 32 NatSchG B. W. festgestellt werden konnte, ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Planungen bzw. deren Umsetzung zu keinen Konflikten mit dem Bio- topschutz kommen kann. 4.10 Schallschutz Um die Belange des Schallimmissionsschutzes angemessen zu berück- sichtigen wurde durch das Ingenieurbüro GN Bauphysik eine schalltechni- sche Untersuchung erstellt. VbB Königsberger Straße 37 Seite 18 Im Rahmen der Untersuchung werden die Beurteilungspegel unter Be- rücksichtigung des umliegenden Fahrzeugverkehrs ermittelt. Als Lärmquel- len wurden die Königsberger Straße sowie die umliegenden Privatpark- plätze berücksichtigt. Darauf aufbauend erfolgte die Ermittlung der Lärm- pegelbereiche nach DIN 4109. Ergänzend sollte untersucht werden, ob bei voller Auslastung der Tiefga- rage (56 Stellplätze) und der privaten oberirdischen Parkplätze (16 Stell- plätze) durch die Anwohner die lmmissionsrichtwerte nach TA-Lärm an den Nachbargebäuden, sowie an den eigenen Aufenthaltsräumen eingehalten werden bzw. welche Lärmschutzmaßnahmen bei Bedarf zur Einhaltung er- forderlich sind. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die Richtwerte der TA Lärm nur an der Nordwestfassade des südlichen Ge- bäudes überschritten werden, wobei nur das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss betroffen sind. Ursache für die Überschreitung sind die vier in diesem Bereich geplanten ebenerdigen Stellplätze. Eine Lösungsmög- lichkeit wäre es, auf die Stellplätze zu verzichten. Da dann jedoch der Stellplatznachweis nicht zu erbringen wäre, wird die zweite, vom Gutachter vorgeschlagene Lösungsmöglichkeit umgesetzt. Die den Stellplätzen zu- gewandten Fenster im EG und 1. OG sind so auszuführen, dass sie nicht geöffnet werden können. Dies ist vertretbar, da die natürliche Belüftung über die Fenster auf südwest-orientierten Fassade erfolgen kann. Eine entsprechende Festsetzung wurde in den Bebauungsplan übernommen. Außerdem wurden folgende Vorgaben des Gutachtens in die Festsetzun- gen des Bebauungsplans übernommen: Es sind Fahrbahnbeläge mit nicht geriffelter Oberfläche zu verwenden. Tore, Schranken o.ä. und alle damit in Verbindung stehenden Komponen- ten sind lärmarm, nach dem Stand der Lärmminderungstechnik auszubil- den. Regenrinnen im Bereich der Tiefgaragenzufahrt sind fest verschraubt aus- zuführen, um dem Stand der Lärmminderungstechnik gerecht zu werden. Das Gutachten geht ferner davon aus, dass keine "großen Anlieferungen", sondern lediglich Lieferverkehr mit Kleintransportern (bis 3,5 t zul. Ge- samtgewicht) erfolgt. Die baurechtlich notwenigen Stellplätze für die Wohnnutzung werden in der Tiefgarage untergebracht sowie insgesamt fünf Stellplätze für die Gewer- beeinheiten (Arztpraxis, Physiotherapie, Pflegedienst, Mieterbüro der Volkswohnung, Café und Mehrzweckraum). Die übrigen Stellplätze für die Gewerbeeinheiten werden oberirdisch nachgewiesen. Das Café ist an der nordwestlichen Gebäudeecke im Erdgeschoss vorgesehen. Aufgrund der im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellten Größe ist keine große Gastronomie geplant. Insofern ist auch nicht mit Anlieferverkehr in nennenswertem Umfang zu rechnen. Die Frage möglicher Lärmbelästigungen durch Anlieferverkehr und die geplante Nutzung des Cafés ist im Baugenehmigungsverfahren zu VbB Königsberger Straße 37 Seite 19 klären. Zugelassen werden nur solche Nutzungen, die mit der Wohnnut- zung verträglich sind. Aufgrund des Ergebnisses der schalltechnischen Untersuchen lässt sich außerdem ableiten, dass die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für allgemeine Wohngebiete am Tag von 55 dB(A) und in der Nacht vom 45 dB(A) im gesamten Plangebiet ein- gehalten werden. 4.11. Klimaschutz Die bioklimatische Belastungssituation ist mit "mittel" zu beschreiben. Eine Verschlechterung aufgrund der Verdichtung der Bebauungsstruktur ist nicht zu erwarten, wenn die festgesetzten Maßnahmen zum Erhalt / Ver- besserung des Kleinklimas in Form von Dachbegrünungen und Baum- pflanzungen (Innenhofdurchgrünung) umgesetzt werden. Die Gebäude werden in Massivbauweise als „Energieeffizienzhaus 70“ (EnEV 2009) errichtet, was einen energieeffizienten Betrieb sichert. Durch die Begrünung der Dachflächen sowie durch die geplanten Baumpflanzun- gen wird eine ausreichende Durchgrünung des Planungsgebietes gesi- chert . Insbesondere durch die festgesetzte Dachbegrünung steigt die Mög- lichkeit der Regenwasser-Rückhaltung, wodurch das Klima vor Ort positiv beeinflusst wird. Der Pflanzenbestand entlang der südöstlichen Grund- stücksgrenze soll weitestgehend erhalten und entlang des Fuß- und Rad- weges ergänzt werden. Der überwiegende Teil der Fassaden der geplan- ten Bebauung wird aus hellen Putzfassaden bestehen. Aufgrund ihrer ho- hen Albedo wirken die Fassaden einer zusätzlichen Aufheizung entgegen. Eine Häufung von Starkregenereignissen im Zuge des Klimawandels sollte insbesondere bei der Planung der Tiefgarage berücksichtigt werden. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird deshalb nicht durchgeführ t, ein Umweltbericht wird nicht erstellt. 6. Sozialverträglichkeit Mit dem Vorhaben wird dem Bedarf an innerstädtischen Wohnungen in ÖPNV-Nähe nachgekommen. Die komplette Anlage ist barrierefrei und auch unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten konzipiert worden. Schon im Grundkonzept der Wohnanlage ist der Gedanke eines sozialen Mitei- nanders verschiedener Altersgruppen angelegt und in ein entsprechendes Raumprogramm übersetzt worden. VbB Königsberger Straße 37 Seite 20 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Öffentlicher Parkplatz inkl. Verkehrsgrünca. 0,12ha18,75% Private Grundstücksflächeca. 0,52ha81,25% Gesamtca. 0,64ha100,00% 7.2 Geplante Bebauung Geschossfläche (brutto) Gesamtca. 52 WEca. 8394 m² BGF Geschossfläche (brutto) 7.3 Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl GRZ (nur Hauptgebäude)0,33 GRZ (mit Nebenanlagen, Tiefgaragen Stellplätzen, sonst. versiegelte Flächen)0,70 GFZ0,89 7.4 Bodenversiegelung* Gesamtfläche Plangebietca.0,64 ha 100,00% Derzeitig zulässige Versiegelung ca.0,44 ha 68,75% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche (mit Tiefgarage)ca.0,46 ha 71,88% *Hinweis: In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Belege für Wege vorgesehen. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. Ca. 800 m² der versiegelten Flächen resultieren aus dem Teil der Tiefgarage, der nicht überbaut ist. 8. Kosten Im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallende Kosten, einschließlich der öffentlichen Erschließungsanlagen auf dem Vertragsgrundstück des Vorha- benträgers, übernimmt der Vorhabenträger. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. VbB Königsberger Straße 37 Seite 21 B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaus- haltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisati- on ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vor- schriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ge- sammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größe- rer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infek- tionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Ge- sundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trink- wasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf kei- ne Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sol- len zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schad- stoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenver- siegelung verzichtet werden. In Bereichen mit anthropogenen Auffüllungen ist eine Versickerung nicht möglich. Ggf. ist ein Bodenaustausch erforderlich. Siehe ergänzend auch Ziffer 9 der Hinweise (Wasserschutzgebiet). VbB Königsberger Straße 37 Seite 22 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denk- malschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 4. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen. 5. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgra- fenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 6. Erdaushub / Auffüllungen Anfallender Mutterboden ist zu sichern und bevorzugt auf dem Grundstück zur Andeckung zu verwenden. Erdaushub soll, soweit Auffüllungen im Gebiet not- wendig sind, dafür verwendet werden. Schadstoffhaltiges Bodenmaterial ist im Falle einer vorgesehenen Umlagerung auf dem Grundstück unter bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten (Bundes- Bodenschutzgesetz -BBodSchG vom 17. März 1998 sowie das Gesetz des Landes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften, Landes- Bodenschutz- und Altlastengesetz -LBodSchAG vom 14. Dezember 2004) zu betrachten. Bei Herstellung von technischen Bauwerken (Höherlegung, etc.) mit Boden- material von außerhalb sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und der Verwaltungs- vorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuf- tem Bodenmaterial (VwV Boden Baden-Württemberg vom 14. März 2007 - Az.: 25-8980.08M20Land/3) einzuhalten. VbB Königsberger Straße 37 Seite 23 Zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht im Baugebiet mit Bo- denmaterial von außerhalb sind die bodenschutzrechtlichen Vorgaben für das Auf- und Einbringen von Materialien in oder auf den Boden gemäß Vollzugshil- fe zu § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) maß- gebend. 7. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und §35 LBO). 8. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- ne uerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) wird verwiesen. 9. Wasserschutzgebiet Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet „Wasserwerk Hardtwald“, Zone III B. Die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung in der jeweils gül- tigen Fassung sind einzuhalten. Es gilt die „Rechtsverordnung des Bürger- meisteramtes Karlsruhe über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsbereich des von den Stadtwerken Karlsruhe GmbH auf Gemarkung Karlsruhe betriebenen Wasserwerkes ‚Hardtwald’ vom 17. Mai 2006 (Amts- blatt vom 02. Juni 2006)“. Beim Erstellen und Betreiben von Versickerungsflächen ist sicherzustellen, dass in deren Bereich der Einsatz von Düngern, Pflanzenschutzmitteln und Tausalzen ausgeschlossen wird. Das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinie für Trinkwasserschutzgebie- te; I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser“ ist zu berücksichtigen. 10. Begrünungsplan Mit dem Bauantrag ist ein mit dem Gartenbauamt abgestimmter Freiflächen- gestaltungsplan beigefügt. Dieser beinhaltet verbindliche Festsetzungen zu Bäumen und Hecken, sowie Pflanzempfehlungen für Vorgärten und Grünflä- chen. VbB Königsberger Straße 37 Seite 24 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fas- sung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 10 und der Planzeichnung (IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträ- ger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Festgesetzt wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO. Zulässig sind: - Wohngebäude, - die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speise- wirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe. Nicht zulässig sind: - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - Anlagen für sportliche Zwecke, - Anlagen für die Verwaltungen, - Gartenbaubetriebe, - Tankstellen. VbB Königsberger Straße 37 Seite 25 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Grundflächenzahl Die festgesetzte Grundflächenzahl darf durch die in § 19 (4) Satz 1 BauN- VO bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von maximal 0,7 überschritten werden. 3.2 Wandhöhe Die Bezugshöhe (BZH) zur Ermittlung der maximal zulässigen Wandhöhe wird im zeichnerischen Teil als absolute Höhe über Normalnull (NN) festgesetzt. Als Wandhöhe (WH) gilt das Maß zwischen der im zeichnerischen Teil festge- setzten Bezugshöhe und der Oberkante Flachdachattika oder bis zum oberen Abschluss der Wand. 4. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen bestimmt. Die Baugrenzen dürfen durch Balkone / Loggien überschritten werden, wenn die Überschreitung eine Tiefe von 1,0 m und eine Länge von 5,0 m nicht über- steigt und der Abstand zwischen 2 Balkonen / Loggien mehr als 3,0 m beträgt. Die Baugrenzen dürfen durch Terrassen bzw. Terrassenüberdachungen bis zu einer Tiefe von max. 2,5 m überschritten werden. 5. Stellplätze, Tiefgaragen und Garagen / Carports Oberirdische Garagen und Carports sind unzulässig. Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und den im zeich- nerischen Teil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Stellplätze sind nur auf den im zeichnerischen Teil dafür festgesetzten Flächen zulässig. 6. Nebenanlagen Nebenanlagen gem. § 14 (1) BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und den im zeichnerischen Teil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Dabei gelten folgende Ausnahmen: - Im Bereich zwischen der Königsberger Straße und der südwestlichen Bau- grenze sind pro Wohnung im Erdgeschoss Gartenhütten nur bis insgesamt maximal 10 m³ und Terrassen bis zu einer Gesamtfläche von maximal 10 m² zulässig. - Nicht überdachte Fahrradständer sind im gesamten Geltungsbereich zuläs- sig. - Freisitz für das Cafe ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zu- lässig. Versorgungseinrichtungen gem. § 14 (2) BauNVO sind im gesamten Gel- tungsbereich zulässig. VbB Königsberger Straße 37 Seite 26 7. Pflanzgebote Allgemeines Zu erhaltende und neu zu pflanzende Bäume sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und ihr artgemäßes Wachstum ist zu fördern. Pflanz- und Erhal- tungsgebote haben Vorrang vor der Nutzung von Solarenergie. Großkronige Bäume: es sind Gehölze autochthoner Herkunft zu pflanzen, Als mittelkronige Bäume sind auch Zuchtformen und Arten anderer Herkunft zugelassen, um den räumlich beengten Verhältnis sen gerecht zu werden. 7.1 Erhalt von Bäumen Für die im zeichnerischen Teil als zu erhaltend festgesetzten Bäume gilt: Bei Abgang eines Baumes ist ein neuer Baum derselben Art nachzupflan- zen. Sollte die Art nicht mehr gepflanzt werden können, ist ein standortan- gepasstes Gehölz aus der Pflanzenliste 1 auszuwählen. Anzupflanzende Bäume sind als Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm zu pflanzen. 7.2 Anpflanzung von Bäumen und Hecken / Sträuchern Pflanzgebot 1 (Pfg 1) Die vorhandene Baumreihe östlich der Bebauung soll als Reihe langfristig erhalten und ergänzt werden. Der Abgang einer Amerikanischen Eiche ist durch die Pflanzung einer Traubeneiche in der Reihe zu ersetzen. Gemäß den im zeichnerischen Teil festgesetzten Baumstandorten sind zwei mittel- bis großkronige, vorwiegend heimische, Laubbäume zu pflan- zen (siehe Pflanzenliste 1). Geringfügige Verschiebungen der im zeichneri- schen Teil festgesetzten Standorte sind zulässig. Die Baumreihe muss einheitlich aus einer Baumart bestehen. Sollte die derzeitige Baumart nicht mehr gepflanzt werden können, ist eine Baumart aus der Liste zu wählen. Anzupflanzende Laubbäume sind als Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm zu pflanzen. Pflanzenliste 1: Traubeneiche (Quercus petraea) Pfl anzgebot 2 (Pfg 2) Gemäß den im zeichnerischen Teil festgesetzten Baumstandorten ist je Pri- vatgarten (zu je einer Wohnung gehörend) ein klein- bis mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen (siehe Pflanzenliste 2). Geringfügige Verschiebun- gen der im zeichnerischen Teil festgesetzten Standorte sind zulässig. Anzupflanzende Laubbäume sind als Halb- oder Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 14 – 16 cm zu pflanzen. VbB Königsberger Straße 37 Seite 27 Pflanzenliste 2: Feldahorn (Acer campestre) Kornelkirsche (Cornus mas) Weißdorn, in Arten und Sorten (Crataegus spec.) Zierapfel (Malus-Hybriden) Zierkirschen und Kirschen, in Arten und Sorten (Prunus spec.) Birne, in Arten und Sorten (Pyrus spec.) Pflanzgebot 3 (Pfg 3) Gemäß den im zeichnerischen Teil festgesetzten Baumstandorten s ind auf der Fläche des Café-Freisitzes klein- bis mittelkronige Laubbäume zu pflan- zen (siehe Pflanzenliste 3). Geringfügige Verschiebungen der im zeichneri- schen Teil festgesetzten Standorte sind zulässig. Anzupflanzende Laubbäume sind als Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 14 – 16 cm zu pflanzen. Der Bodenbelag im Kronenbereich der Bäume ist wasserdurchlässig zu ge- stalten. Pflanzenliste 3: Weißdorn, in Arten und Sorten (Crataegus spec.) Zierapfel (Malus -Hybriden) Zierkirsche, in Arten und Sorten (Prunus spec.) Mehlbeere oder Eberesche, in Arten (Sorbus spec.) Pflanzgebot 4 (Pfg 4) Laut Planeintrag sind vier mittel- bis großkronige, vorwiegend heimische, Laubbäume in Reihe zu pflanzen (siehe Pflanzenliste 4). Geringfügige Ver- schiebungen der im zeichnerischen Teil festgesetzten Standorte sind zuläs- sig. Anzupflanzende Laubbäume sind als Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm zu pflanzen. Pflanzenliste 4: Feldahorn (Acer campestre) Spitzahorn, auch in Sorten (Acer platanoides) Hainbuche (Carpinus betulus) Linde, in Arten und Sorten (Tilia spec.) Hecken Zur Abgrenzung von internen Funktionsflächen und zum öffentlichen Raum sind geschnittene Hecken verschiedener Gehölze (siehe Pflanzenliste 5) zulässig. Pflanzenli ste 5: Feldahorn (Acer campestre) Hainbuche (Carpinus betulus) Kornelkirsche (Cornus mas) Weißdorn (Crataegus monogyna)) Eibe (Taxux baccata) VbB Königsberger Straße 37 Seite 28 7.3 Dachbegrünung Flachdächer sind zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die Terrassen- flächen des Staffelgeschosses. Der Schichtaufbau hat mindestens 12 cm über der Drainschicht zu betragen. Die Einsaat ist mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern entsprechend folgender Artenliste vorzunehmen: Kräuter (Anteil 60 %): Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia. Rundblättrige Glockenblume Centaurea jacea ssp. ang. Schmalblättrige Wies en-Flockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus carthusianorum Kartäuser-Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummular Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Linum perenne Ausdauernder Lein Potentilla tabernaemonta. Frühlings-Fingerkraut Prunella grandiflora Großblütige Brunelle Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian Gräser (Anteil 40%): Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Corynephorus canescans Silbergras Festuca guestfalica Harter Schafschwingel Phleum phleoides Glanz-Lieschgras VbB Königsberger Straße 37 Seite 29 7.4 Vorgärten Vorgärten sind die Flächen zwischen der Gehweghinterkante und der Bau- grenze. Die Vorgärten an der westlichen Königsbergerstraße sind zu mindestens einem Drittel der Fläche als Grünfläche anzulegen, das heißt entweder flä- chig einzusäen oder/und flächig zu bepflanzen. Das Anlegen von Schotter- flächen ist nicht zulässig. Die Vorgärten an der südlichen Königsbergerstraße sind mit Ausnahme der Flächen für Terrassen und Nebenanlagen als Grünfläche anzulegen, das heißt entweder flächig einzusäen oder/und flächig zu bepflanzen. Das An- legen von Schotterflächen ist nicht zulässig. Die Vorgärten an der östlichen Grundstücksgrenze zwischen mittlerem Ge- bäude und Fußweg sind mit Ausnahme der Terrassen als Grünfläche zu erhalten beziehungsweise anzulegen, das heißt entweder flächig einzusäen oder/und flächig zu bepflanzen. lm Kronentraufbereich der vorhandenen Ei- chen ist das Abschieben von Grasnarbe und Mutterboden nicht zulässig. Das Anlegen von Schotterflächen ist nicht zulässig. Die Aufstellflächen der Feuerwehr innerhalb von Vorgärten sind als Schot- terrasen anzulegen. 7.5 Begrünung von Tiefgaragen Bei der Begrünung von Tiefgaragen gemäß Vorhabenplan sind für die Er d- aufschüttung über der Drainschicht folgende Höhen zu berücksichtigen: - für Rasen, Stauden, Bodendecker mindestens 40 cm, - für Sträucher mindestens 70 cm. 8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt von Boden, Natur und Landschaft Bei der Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel zu ver- wenden (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumniederdruck lampen) 9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die im zeichnerischen Teil mit L1 festgesetzte Fläche ist mit einem Lei- tungsrecht zugunsten der Träger der vorhandenen Ver- bzw. Entsorgungs- leitungen zu belegen. VbB Königsberger Straße 37 Seite 30 10 Immissionsschutz Zum Schutz der Wohnnutzung und zur Minimierung von Schallemissionen sind folgende Maßnahmen durchzuführen und einzuhalten: Für den Fahrbahnbelag der Tiefgaragenzufahrten darf keine geriffelte Ober- fläche verwendet werden. Tore, Schranken o.ä. und alle damit in Verbindung stehenden Komponen- ten sind lärmarm, nach dem Stand der Lärmminderungstechnik auszubil- den. Regenrinnen im Bereich der Tiefgaragenzufahrt sind fest verschraubt aus- zuführen, um dem Stand der Lärmminderungstechnik gerecht zu werden. Innerhalb des im zeichnerischen Teil festgesetzten Bereichs für bauliche Vorkehrungen zum Schallschutz sind die den Flächen für Stellplätze zuge- wandten Fenster im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss so auszuführen, dass sie nicht geöffnet werden können. VbB Königsberger Straße 37 Seite 31 II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind Flachdächer bis zu einer Dachneigung von 5°. Die Dachflächen sind entsprechend Ziffer 7.3 de r planungsrechtlichen Festsetzungen zu begrü- nen. 1.2 Fassaden Als Fassadenfarben sind nur Farbtöne mit einer Helligkeit ≥ 30 und einer Buntheit ≤ 60 (gemäß RAL-Design-System) zulässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Gebäude bis zur Brüstungskante 1. Oberge- schoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei- chen) bis zu einer Fläche von 0,50 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, dreh- bare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze 3.1 Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die zwischen öffentlich zu- gänglichen Erschließungsflächen und der Erdgeschossbebauung liegen. Die Benutzung der Vorgärten als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist unzuläs- sig. 3.2 Unbebaute Flächen Alle Flächen, die nicht überbaut oder befestigt werden, sind als Vegeta- tionsfläche anzulegen und zu pflegen. Zulässige Befestigungen dürfen mit Ausnahme von Tiefgaragenzufahrten und Fahrgassen nur mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt werden. Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur bis zur Höhe der Gehweghinter- kante zulässig, wobei Abweichungen bis max. 30 cm zugelassen werden. VbB Königsberger Straße 37 Seite 32 3.3 Einfriedungen Als Einfriedungen sind nur Hecken mit einer maximalen Höhe von 1,80 m zu- lässig. Hecken im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage und im Bereich der Zu- und Ab- fahrt von Stellplätzen dürfen eine Höhe von 0,8 m nicht übersteigen. 3.4 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind entweder innerhalb von Gebäuden unterzubrin- gen oder mit einem Sichtschutz zu versehen. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenan- tenne zulässig. Individuelle Außenantennenanlagen bzw. Satellitenantennen- anlagen sind nicht zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 545 " Waldstadt Feldlage II" vom 02.03.1979 wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlage 1 – Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) – ist bindender Be- standteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans. VbB Königsberger Straße 37 Seite 33 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung VbB Königsberger Straße 37 Seite 36 Unterschriften Vorhabenträger: Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe T. 0721 – 3506-0 F. 0721 – 3506-100 info@volkswohnung.com ............................................ (Dipl.-Ing. Reiner Kuklinski) Planverfasser: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe T. 0721 - 831030 F. 0721 - 853410 mail@gerhardt-stadtplaner-architekten.de ............................................ (GERHARDT.stadtplaner.architekten) Stadtplanungsamt Karlsruhe: Prof. Dr. Anke Karmann - Woessner Leiterin des Stadtplanungsamtes Lammstraße 7 76133 Karlsruhe ............................................ (Prof. Dr. Anke Karmann - Woessner) Karlsruhe, den 19. 12.2013 Fassung vom 09.01.2015 VbB Königsberger Straße 37 Seite 37 Anlage 1 Vorhaben- und Erschließungsplan bestehend aus: 1 Bestandsplan 2 Abgrenzung Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 3 Freiflächenplan 4 Legende zum Freiflächenplan 5 Projektpläne - Grundriss EG - Grundriss OG 1-3 - Grundriss TG - Ansichten, Schnitte 6 Stellplatzberechnung D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.deww w.planfabrik-sps.de Tel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 05.06.2014 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD St.-Hedwig-Kirche W h s W h s W h s W h s W h s T u r m W h s W h s G d e h s K i r c h e W h s W h s S c h u G a r W h s W h s W h s W h s 4 3 4 9 4 1 5 1 4 5 5 5 4 7 1 6 e 1 6 f 1 6 d 1 6 c 3 7 3 9 1 6 b 1 5 a 7 2 3 0 2 7 2 3 0 6 7 2 3 0 3 7 2 3 0 4 7 2 3 0 8 7 2 3 0 5 66534 7 2 3 0 9 7 2 3 0 7 7 2 3 1 0 7 2 2 9 7 7 2 2 9 8 7 0 2 1 0 7 0 5 9 9 / 1 7 2 3 0 1 K ö n i g s b e r g e r S t r a ß e 53210000 6162000 Anl S Anl A n l G F W G F W G F Ö G F W G F W G F W A n l G F W G F W G F W G F W G F W GFÖ P a r k p l a t z A n l A n l Bestandsplan D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 05.06.2014 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD St.-Hedwig-Kirche W h s W h s W h s W h s W h s T u r m W h s W h s G d e h s K i r c h e W h s W h s S c h u G a r W h s W h s W h s W h s 4 3 4 9 4 1 5 1 4 5 5 5 4 7 1 6 e 1 6 f 1 6 d 1 6 c 3 7 3 9 1 6 b 1 5 a 7 2 3 0 2 7 2 3 0 6 7 2 3 0 3 7 2 3 0 4 7 2 3 0 8 7 2 3 0 5 66534 7 2 3 0 9 7 2 3 0 7 7 2 3 1 0 7 2 2 9 7 7 2 2 9 8 7 0 2 1 0 7 0 5 9 9 / 1 7 2 3 0 1 K ö n i g s b e r g e r S t r a ß e 53210000 6162000 Anl S Anl A n l G F W G F W G F Ö G F W G F W G F W A n l G F W G F W G F W G F W G F W GFÖ P a r k p l a t z A n l A n l Bestandsplanmit Abgrenzung Vorhaben- und Erschließungsplan Vorhaben- und Erschließungsplan W-Schacht a.B. HW 250 GG ZW 600 ST HW 300 GG Lage unsicher HW 300 GG Lage unsicher KM VR 200 /REHD 100 ST VKG W 450 /PU 300/GGG WKG VR 542/PU 400 GGG WKG W 450/PU 300/GGG WKG VR 542/PU 400/GGG VGN 300 ST MR VR 250 AZ 100/ST MR W 250/AZ 100 ST HW 300 GG Lage unsicher VGN 300 ST 59328622 D=114.02 S=109.75 T=4.27 59325207 D=114.07 S=110.68 T=3.39 59325206 D=114.06 S=110.72 T=3.34 59328623 D=113.78 S=109.71 T=4.07 W-Schacht a.B. 0,088% 89,81 m DN 740 SB 0,066% 90,14 m DN 200 B 0,044% 89,38m DN 1200 B 0,046% 86,19m DN 740 SB 4°150 AL 3°150 AL 20 KV 3°50 CU 20 KV stillgelegt 4°70 CU 400 V 3°50 CU 20 KV stillgelegt 3°95 CU 20 KV Leitung stillgelegt 4°16 CU stillgelegt Leitung stillgelegt Leitung stillgelegt 4°6 CU BEL 4°2,5 CU BEL 4°6 CU BEL 3°150/150 AL 400 V 112.41 112.38 4x P Königsberger Straße Königsberger Straße Private Gärten Hecke L 5 Hecke L 5 Grundstücksgrenze Öff. Gehweg Stellplätze vorhanden Dachbegrünung Dachbegrünung Dachbegrünung Dachbegrünung Bepflanzung Bepflanzung Bepflanzung L 2 L 2 L 2 L 2 QR QR QP QP QR QR QR QR QR QR QR QR QR QR L 1 L 1 MF 16 Pfl. W M Bepflanzung Wohnhof - Pflasterbelag Sitzbank Gemeinschafts- hof - WgD Sitzbank Gemeinschaftsgarten Öffentlicher Fuß- und Radweg Feuerwehraufstellfläche Feuerwehraufstellfläche Kinderspielfläche Pfl. W Pfl. W Pfl. W Zufahrt Tiefgarage Pfl. W P P Pfl. W Öffentlicher Parkplatz Neubau Öffentlicher Parkplatz Neubau Öffentlicher Fuß- und Radweg Öffentlicher Fuß- und Radweg Sitzbank Hecke L 5 Hecke L 5 Café - Freisitz WgD L 3L 3 L 3L 3 L 4 L 4 L 4L 4 Grundstücksgrenze bisher Grundstücksgrenze neu Grundstücksgrenze neu Privater Parkplatz Pflasterbelag Überfahrt Gehweg Überfahrt Gehweg Öffentlicher Gehweg AC CM RP QRQR RP QR QR QR QR QR AP QRQR TC TC TC QRQR QRQRQRQR QR QR QR AP Sitzbank Bepflanzung Versickerungsmulde M L 4 Kartengrundlage: Stadt Karlsruhe, Liegenschaftsamt Antragsnummer: BA-003-14 Datei erstellt am: 07.02.2014 Plan-Nummer: Bearbeitung: Blattgröße: Maßstab: Bearbeiter: Gezeichnet: Geprüft: Planungsphase: 1 : 250 1000 x 400 mm Schwarzenberger/ Nothhelfer Schwarzenberger Projekt: Bauherr/ Antragsteller: Antragsteller: Gemeinsam Wohnen in der Waldstadt Genehmigungsplanung G_FFGP_02 DatumUnterschrift Weltzienstraße 6a 76135 Karlsruhe Anton Schwarzenberger Freier Landschaftsarchitekt Karlsruhe Freiflächengestaltungsplan zum B-Plan Datum: 10.12.2014 Zeichnungstitel: Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Baum - Bestand Baum - Neupflanzung - siehe Listen Baum - Fällung Hecke - Neupflanzung - siehe Liste Höhe: 1,20 bis 1,80 m Breite: bis 1 m Grünfläche - gärtnerisch angelegt - Vegetationsdecke Rasen mit Sträuchern und Stauden Bepflanzungen - gärtnerisch angelegt Staudenfläche, Kleinsträucher Dachbegrünung - Substratschicht >12cm Karlsruher Mischung - siehe Textteil zum B-Plan Sitzbank Pfl. W - Pflaster- oder Plattenbelag - wasserdurchlässig Pflaster- oder Plattenbelag Belag mit wassergebundener Decke Freiflächengestaltungsplan / Grünordnungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Königsbergerstraße 37 - gemeinsamleben in der Waldstadt, Karlsruhe-Waldstadt Grundstücksgrenzen bisher neu Rampen - behindertengerecht - max. 6 % Gefälle Treppe Weg untergeordneter Bedeutung mit durchlässigem Belag z.B. Trittplatten, Rasenfugenpflaster o.ä. Kinderspielplatz Pflanzenliste 1 (= L 1) Hochstamm, StU 18-20cm Traubeneiche (Quercus petraea) Pflanzenliste 2 (= L 2) Halb-/ Hochstamm, StU 14-16cm Feldahorn (Acer campestre) Kornelkirsche (Cornus mas) Weißdorn, in Arten und Sorten (Crataegus spec.) Zierapfel (Malus-Hybriden) Zierkirschen und Kirschen, in Arten und Sorten (Prunus spec.) Birne, in Arten und Sorten (Pyrus spec.) Pflanzenliste 3 (= L 3) Hochstamm, StU 14-16cm Weißdorn, in Arten und Sorten (Crataegus spec.) Zierapfel (Malus-Hybriden) Zierkirsche, in Arten und Sorten (Prunus spec.) Mehlbeere und Eberesche, in Arten (Sorbus spec.) Pflanzenliste 4 (= L 4) Hochstamm, StU 18-20cm Feldahorn (Acer campestre) Spitzahorn, auch in Sorten (Acer platanoides) Hainbuche (Carpinus betulus) Linde, in Arten und Sorten (Tilia spec.) Pflanzenliste 5 (= L 5) Heckenpflanzen Feldahorn (Acer campestre) Hainbuche (Carpinus betulus) Kornelkirsche (Cornus mas) Weißdorn (Crataegus monogyna) Eibe (Taxus baccata) N Bestandsbäume - Kürzel ACAcer campestre APAcer platanoides CMCrataegus monogyna QRQuercus rubra RPRobinia pseudoacacia TCTilia cordata Pflanzenarten für neue Bepflanzungen Leitungsbestand nachrichtliche Übernahme von verschiedenen Leitungsträgern (keine Gewähr auf Vollständigk.) Mischwasserkanal Regenwasserkanal Gas Fernwärme Trinkwasser Strom / Straßenbeleuchtung Telekom W-Schacht a.B. HW 250 GG ZW 600 ST HW 300 GG Lage unsicher HW 300 GG Lage unsicher KM VR 200 /REHD 100 ST VKG W 450 /PU 300/GGG WKG VR 542/PU 400 GGG WKG W 450/PU 300/GGG WKG VR 542/PU 400/GGG VGN 300 ST MR VR 250 AZ 100/ST MR W 250/AZ 100 ST HW 300 GG Lage unsicher VGN 300 ST 59328622 D=114.02 S=109.75 T=4.27 59325207 D=114.07 S=110.68 T=3.39 59325206 D=114.06 S=110.72 T=3.34 59328623 D=113.78 S=109.71 T=4.07 W-Schacht a.B. 0,088% 89,81 m DN 740 SB 0,066% 90,14 m DN 200 B 0,044% 89,38m DN 1200 B 0,046% 86,19m DN 740 SB 4°150 AL 3°150 AL 20 KV 3°50 CU 20 KV stillgelegt 4°70 CU 400 V 3°50 CU 20 KV stillgelegt 3°95 CU 20 KV Leitung stillgelegt 4°16 CU stillgelegt Leitung stillgelegt Leitung stillgelegt 4°6 CU BEL 4°2,5 CU BEL 4°6 CU BEL 3°150/150 AL 400 V 112.41 112.38 4x P Königsberger Straße Königsberger Straße Private Gärten Hecke L 5 Hecke L 5 Grundstücksgrenze Öff. Gehweg Stellplätze vorhanden Dachbegrünung Dachbegrünung Dachbegrünung Dachbegrünung Bepflanzung Bepflanzung Bepflanzung L 2 L 2 L 2 L 2 QR QR QP QP QR QR QR QR QR QR QR QR QR QR L 1 L 1 MF 16 Pfl. W M Bepflanzung Wohnhof - Pflasterbelag Sitzbank Gemeinschafts- hof - WgD Sitzbank Gemeinschaftsgarten Öffentlicher Fuß- und Radweg Feuerwehraufstellfläche Feuerwehraufstellfläche Kinderspielfläche Pfl. W Pfl. W Pfl. W Zufahrt Tiefgarage Pfl. W P P Pfl. W Öffentlicher Parkplatz Neubau Öffentlicher Parkplatz Neubau Öffentlicher Fuß- und Radweg Öffentlicher Fuß- und Radweg Königsberger Straße Sitzbank Hecke L 5 Hecke L 5 Café - Freisitz WgD L 3L 3 L 3L 3 L 4 L 4 L 4L 4 Grundstücksgrenze bisher Grundstücksgrenze neu Grundstücksgrenze neu Privater Parkplatz Pflasterbelag Überfahrt Gehweg Überfahrt Gehweg Öffentlicher Gehweg AC CM RP QRQR RP QR QR QR QR QR AP QRQR TC TC TC QRQR QRQRQRQR QR QR QR AP Sitzbank Bepflanzung Versickerungsmulde M L 4 Kartengrundlage: Stadt Karlsruhe, Liegenschaftsamt Antragsnummer: BA-003-14 Datei erstellt am: 07.02.2014 Plan-Nummer: Bearbeitung: Blattgröße: Maßstab: Bearbeiter: Gezeichnet: Geprüft: Planungsphase: 1 : 250 1000 x 400 mm Schwarzenberger/ Nothhelfer Schwarzenberger Projekt: Bauherr/ Antragsteller: Antragsteller: Gemeinsam Wohnen in der Waldstadt Genehmigungsplanung G_FFGP_02 DatumUnterschrift Weltzienstraße 6a 76135 Karlsruhe Anton Schwarzenberger Freier Landschaftsarchitekt Karlsruhe Freiflächengestaltungsplan zum B-Plan Datum: 10.12.2014 Zeichnungstitel: Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Baum - Bestand Baum - Neupflanzung - siehe Listen Baum - Fällung Hecke - Neupflanzung - siehe Liste Höhe: 1,20 bis 1,80 m Breite: bis 1 m Grünfläche - gärtnerisch angelegt - Vegetationsdecke Rasen mit Sträuchern und Stauden Bepflanzungen - gärtnerisch angelegt Staudenfläche, Kleinsträucher Dachbegrünung - Substratschicht >12cm Karlsruher Mischung - siehe Textteil zum B-Plan Sitzbank Pfl. W - Pflaster- oder Plattenbelag - wasserdurchlässig Pflaster- oder Plattenbelag Belag mit wassergebundener Decke Freiflächengestaltungsplan / Grünordnungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Königsbergerstraße 37 - gemeinsamleben in der Waldstadt, Karlsruhe-Waldstadt Grundstücksgrenzen bisher neu Rampen - behindertengerecht - max. 6 % Gefälle Treppe Weg untergeordneter Bedeutung mit durchlässigem Belag z.B. Trittplatten, Rasenfugenpflaster o.ä. Kinderspielplatz Pflanzenliste 1 (= L 1) Hochstamm, StU 18-20cm Traubeneiche (Quercus petraea) Pflanzenliste 2 (= L 2) Halb-/ Hochstamm, StU 14-16cm Feldahorn (Acer campestre) Kornelkirsche (Cornus mas) Weißdorn, in Arten und Sorten (Crataegus spec.) Zierapfel (Malus-Hybriden) Zierkirschen und Kirschen, in Arten und Sorten (Prunus spec.) Birne, in Arten und Sorten (Pyrus spec.) Pflanzenliste 3 (= L 3) Hochstamm, StU 14-16cm Weißdorn, in Arten und Sorten (Crataegus spec.) Zierapfel (Malus-Hybriden) Zierkirsche, in Arten und Sorten (Prunus spec.) Mehlbeere und Eberesche, in Arten (Sorbus spec.) Pflanzenliste 4 (= L 4) Hochstamm, StU 18-20cm Feldahorn (Acer campestre) Spitzahorn, auch in Sorten (Acer platanoides) Hainbuche (Carpinus betulus) Linde, in Arten und Sorten (Tilia spec.) Pflanzenliste 5 (= L 5) Heckenpflanzen Feldahorn (Acer campestre) Hainbuche (Carpinus betulus) Kornelkirsche (Cornus mas) Weißdorn (Crataegus monogyna) Eibe (Taxus baccata) N Bestandsbäume - Kürzel ACAcer campestre APAcer platanoides CMCrataegus monogyna QRQuercus rubra RPRobinia pseudoacacia TCTilia cordata Pflanzenarten für neue Bepflanzungen Leitungsbestand nachrichtliche Übernahme von verschiedenen Leitungsträgern (keine Gewähr auf Vollständigk.) Mischwasserkanal Regenwasserkanal Gas Fernwärme Trinkwasser Strom / Straßenbeleuchtung Telekom D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 05.06.2014 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 11,50 4,02 34,85 9,52 5 11,50 4 0 1 5 , 4 2 2 0 1 1 , 4 1 2 0 7 , 4 4 2 4 2 , 3 4 2 0 1 1 , 0 3 11,48 5 11,77 48,88 11,50 31,03 5 9,8010,79 5 249,8040 40 10,70 40 40 10,70 40 20,18 5 9,75249,8040 407,45247,20247,202410,9640 403,30203,95243,253,95243,253,95243,763,953,2540 20 5,42 10 5,18 20 20 10,70 20 403,30104,0524 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 2,05 1,70 2410,712520 20 243,0520 2410,9620 1,85 5,23 24 3,00 40 1,68 40 10,70 40 34,33 2,90 10 1,50 10 60 1,25 60 24 24 20204,85101,52102,2025 20 20 2020 9,02 2020 3,05 10 4,05 24 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 2,05 1,70 2010,7020 2010,7020 24 3,05 40 40 3,25 3,95 24 3,25 3,95 24 3,25 3,95 24 3,76 3,95 3,25 40 40 7,20 24 7,20 24 7,20 11,20 40 101,5010 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 152,6015 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 ± 0 , 0 0 1 1 4 . 0 3 1 1 4 . 0 4 1 1 4 . 0 3 1 1 4 . 0 2 1 1 4 . 0 1 1 1 4 . 0 0 1 1 4 . 0 2 1 1 3 . 9 2 1 1 3 . 9 6 1 1 3 . 8 6 1 1 3 . 8 8 1 1 3 . 7 7 1 1 4 . 1 0 1 1 4 . 1 2 1 1 4 . 1 2 1 1 4 . 0 8 1 1 3 . 9 7 1 1 4 . 1 3 1 1 4 . 1 9 1 1 4 . 2 0 1 1 4 . 0 2 1 1 4 . 0 7 1 1 4 . 0 5 1 1 4 . 0 1 1 1 3 . 9 8 1 1 4 . 0 1 1 1 4 . 0 1 1 1 3 . 9 8 1 1 4 . 0 2 1 1 4 . 0 1 1 1 4 . 0 5 1 1 4 . 0 5 1 1 4 . 0 5 1 1 4 . 0 6 E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler P f l e g e d i e n s t ~ 1 1 3 . 4 q m P h y s i o t h e r a p i e ~ 1 5 5 . 5 q m C a f é ~ 1 3 1 . 5 q m Mehrzweckraum~61.0qm Arzt ~99.0qm V o W o ~ 7 6 . 3 q m 2 0 S t g . 1 8 / 2 8 Zufahrt TG 11% L a g e r / T e c h n i k 2 Zi ~ 69.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. WM 1,20 x 1,20 16 Stg. 18 / 28 2 Zi ~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 2 Zi ~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 2 Zi~ 61.9 qm WM 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm WM 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 16 S tg. 18 / 28 3 Zi~78.3 qm 90 cm i. L. 1.20 x 1,20 WM 90 cm i. L. 3 Zi ~78.1qm WM 1,20 x 1,20 90 cm i. L. 90 cm i. L. Fahrräder 13 Müll FeuerwehrzufahrtBestandswegBeton Fahrräder 20 Müll K ü c h e B e h a n d l u n g B e h a n d l u n g B e h a n d l u n g B e h a n d l u n g F u ß p f l e g e G y m n a s t i k r a u m T e c h n i k T e c h n i k L a g e r A u f e n t h a l t s r a u m B ü r o B ü r o B e s p r e c h u n g K u n d e n b e r a t u n g L a g e r H a u s m e i s t e r BehandlungBehandlung Behandlung Behandlung Wohnen 17,72 m 2 Schlafen 17,09 m 2 Küche / Essen 17,71 m 2 Windfang 2,10 m 2 Abst.2,57 m 2 Loggia 6,21 m 2 Flur3,75 m 2 Bad5,87 m 2 Loggia 6,21 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Windfang 3,19 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Bad6,46 m 2 Abst.2,74 m 2 Küche 5,64 m 2 Flur1,90 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Windfang 3,19 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Bad6,46 m 2 Abst.2,74 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Flur1,90 m 2 Loggia 6,21 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Windfang 2,10 m 2 Bad4,76 m 2 Wohnen 21,85 m 2 Abst.1,84 m 2 Schlafen 14,70 m 2 Flur2,33 m 2 Küche14,85 m 2 Kind12,75 m 2 Windfang 3,92 m 2 Küche10,76 m 2 WC1,88 m 2 Bad4,67 m 2 Wohnen 21,70 m 2 Kind12,75 m 2 Schlafen 14,70 m 2 Flur1,80 m 2 Abst.2,78 m 2 203,30101,50102,4524 207,4524 N GrundrissErdgeschoss 2.1.00 V D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 05.06.2014 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 407,45247,20247,202410,9640 403,30203,95243,05203,95243,05203,95243,56203,95203,0540 20 5,42 10 5,18 20 20 10,70 20 403,30104,0524 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 2,90 10 1,50 10 60 1,25 60 24 24 20204,85101,52102,2025 20 20 2020 9,02 2020 3,05 10 4,05 24 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 2,05 1,70 204,82101,50104,1820 2010,7020 24 27 5 1,79 5 10 1,39 10 4,15 10 1,45 10 1,50 20 20 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 24 3,05 40 24 3,56 10 4,15 10 3,05 20 4,12152,6015 5,23 2,05 1,70 20 243,0520 2 , 0 5 1 , 7 0 8 8 5 2 , 1 3 5 8 8 5 2 , 1 3 5 8 8 5 2 , 1 3 5 2 4 1 , 6 0 1 0 1 5 2 , 6 0 1 0 1 , 2 3 5 , 9 2 1 0 1,85 5,23 24 3,00 40 1,68 40 10,70 40 11,50 4,79 34,08 40 3,05 20 3,95 24 3,05 20 3,95 24 3,05 20 3,95 24 3,56 20 3,95 20 3,05 40 40 7,20 24 7,20 24 7,20 24 10,96 40 4 0 6 , 7 5 3 , 9 5 4 0 4 0 1 0 , 7 0 4 0 11,50 1 , 9 5 7 , 3 1 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 2 4 3 , 9 5 6 , 0 4 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 4 0 4 0 7 , 2 0 2 4 9 , 9 9 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 9 6 4 0 48,75 34,33 203,05101,50101,10102,95245,00101,00153,5520 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 403,151,60104,0524 20 3,05 10 2,07 10 3,70 20 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E + H z V e r t e i l e r 2 Zi ~ 69.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. WM 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm WM 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm WM 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 16 S tg. 18 / 28 3 Zi~78.3 qm 90 cm i. L. 1.20 x 1,20 WM 16 Stg. 18 / 28 2 Zi ~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 2 Zi ~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 3 Z i ~ 7 6 . 7 q m 9 0 c m i . L . 1 . 2 0 x 1 , 2 0 W M 9 0 c m i . L . 1 6 S t g . 1 8 / 2 8 2 Z i ~ 5 9 . 2 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 90 cm i. L. 3 Zi~77.3qm 4 Zi~94.3qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1.20 x 1,20 WM WM 1,20 x 1,20 90 cm i. L. 3 Zi ~78.1qm WM 1,20 x 1,20 90 cm i. L. 90 cm i. L. Wohnen 17,72 m 2 Schlafen 17,09 m 2 Küche / Essen 17,71 m 2 Windfang 2,10 m 2 Abst.2,57 m 2 Loggia 6,21 m 2 Flur3,75 m 2 Bad5,87 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Windfang 3,19 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Bad6,46 m 2 Abst.2,74 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Flur1,90 m 2 Windfang 2,10 m 2 Bad4,76 m 2 Wohnen 21,85 m 2 Abst.1,84 m 2 Schlafen 14,70 m 2 Flur2,33 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Küche 5,65 m 2 Windfang 3,60 m 2 Flur2,69 m 2 Wohnen 24,34 m 2 Bad5,06 m 2 Loggia 6,21 m 2 Schlafen 14,72 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Windfang 3,19 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Bad6,46 m 2 Abst.2,74 m 2 Küche 5,64 m 2 Flur1,90 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Bad5,30 m 2 Windfang 1,79 m 2 Flur5,18 m 2 Schlafen 17,00 m 2 Abst.3,57 m 2 Kind10,42 m 2 Küche 8,81 m 2 Wohnen 21,04 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Küche 6,81 m 2 Flur5,92 m 2 Wohnen 24,79 m 2 Loggia 6,21 m 2 Wohnen 26,73 m 2 Schlafen 14,49 m 2 Bad5,30 m 2 Kind11,28 m 2 Abst.2,29 m 2 Windfang 3,38 m 2 Küche 7,23 m 2 Kind 110,06 m 2 Flur5,37 m 2 Abst.3,00 m 2 Bad6,66 m 2 Kind13,81 m 2 Schlafen 14,01 m 2 Windfang 2,49 m 2 WC1,80 m 2 Küche14,85 m 2 Kind12,75 m 2 Windfang 3,92 m 2 Küche10,76 m 2 WC1,88 m 2 Bad4,67 m 2 Wohnen 21,70 m 2 Kind12,75 m 2 Schlafen 14,70 m 2 Flur1,80 m 2 Abst.2,78 m 2 203,30101,50102,4524 207,4524 2 4 4 , 0 8 N Grundriss1.Obergeschoss 2.1.01 V D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 05.06.2014 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 407,45247,20247,202410,9640 403,30203,95243,253,95243,253,95243,763,953,2540 20 5,42 10 5,18 20 20 10,70 20 403,30104,0524 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 2,90 10 1,50 10 60 1,25 60 24 24 20204,85101,52102,2025 20 20 2020 9,02 2020 3,05 10 4,05 24 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 2,05 1,70 2010,7020 2010,7020 24 3,05 40 2,05 1,70 2427 5 1,79 5 101,39104,15101,10101,8520 20 2,97 10 1,05 15 2,75 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 243,0520 243,56104,15103,0520 5,23 2 , 0 5 1 , 7 0 8 8 5 2 , 1 3 5 8 8 5 2 , 1 3 5 8 8 5 2 , 1 3 5 2 4 1 , 6 0 1 0 1 5 2 , 6 0 1 0 1 , 2 3 5 , 9 2 1 0 1,85 5,23 24 3,00 40 1,68 40 10,70 40 11,50 4,79 34,08 40 3,25 3,95 24 3,25 3,95 24 3,25 3,95 24 3,76 3,95 3,25 40 40 7,20 24 7,20 24 7,20 11,20 40 4 0 6 , 7 5 3 , 9 5 4 0 4 0 1 0 , 7 0 4 0 11,50 1 , 9 5 7 , 3 1 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 2 4 3 , 9 5 6 , 0 4 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 4 0 4 0 7 , 2 0 2 4 9 , 9 9 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 9 6 4 0 48,75 34,33 203,05101,50101,10102,95245,00101,00153,5520 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 403,151,60104,0524 20 3,05 10 2,07 10 3,70 20 88 5 2,13 5 101,5010 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 152,6015 E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E + H z V e r t e i l e r 2 Zi ~ 69.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. WM 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm WM 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm WM 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 16 Stg. 18 / 28 16 Stg. 18 / 28 3 Zi ~78 .1qm WM 1,20 x 1,20 90 cm i. L. 90 cm i. L. 2 Zi ~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 2 Zi ~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 3 Z i ~ 7 6 . 7 q m 9 0 c m i . L . 1 . 2 0 x 1 , 2 0 W M 9 0 c m i . L . 1 6 S t g . 1 8 / 2 8 2 Z i ~ 5 9 . 2 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 3 Zi~77.3qm 4 Zi~94.3qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1.20 x 1,20 WM WM 1,20 x 1,20 90 cm i. L. 3 Zi~78.3qm 90 cm i. L. 1.20 x 1,20 WM 90 cm i. L. Wohnen 17,72 m 2 Schlafen 17,09 m 2 Küche / Essen 17,71 m 2 Windfang 2,10 m 2 Abst.2,57 m 2 Loggia 6,21 m 2 Flur3,75 m 2 Bad5,87 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Windfang 3,19 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Bad6,46 m 2 Abst.2,74 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Flur1,90 m 2 Loggia 6,21 m 2 Windfang 3,92 m 2 Küche10,76 m 2 WC1,88 m 2 Bad4,67 m 2 Wohnen 21,70 m 2 Kind12,75 m 2 Schlafen 14,70 m 2 Flur1,80 m 2 Loggia 6,21 m 2 Abst.2,78 m 2 Küche 5,65 m 2 Windfang 3,60 m 2 Flur2,69 m 2 Wohnen 24,34 m 2 Bad5,06 m 2 Loggia 6,21 m 2 Schlafen 14,72 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Windfang 3,19 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Bad6,46 m 2 Abst.2,74 m 2 Küche 5,64 m 2 Flur1,90 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Bad5,30 m 2 Windfang 1,79 m 2 Flur5,18 m 2 Schlafen 17,00 m 2 Abst.3,57 m 2 Kind10,42 m 2 Küche 8,81 m 2 Wohnen 21,04 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Küche 6,81 m 2 Flur5,92 m 2 Wohnen 24,79 m 2 Loggia 6,21 m 2 Wohnen 26,73 m 2 Schlafen 14,49 m 2 Bad5,30 m 2 Kind11,28 m 2 Abst.2,29 m 2 Windfang 3,38 m 2 Küche 7,23 m 2 Kind 110,06 m 2 Flur5,37 m 2 Abst.3,00 m 2 Bad6,66 m 2 Kind13,81 m 2 Schlafen 14,01 m 2 Windfang 2,49 m 2 WC1,80 m 2 Windfang 2,10 m 2 Bad4,76 m 2 Wohnen 21,85 m 2 Abst.1,84 m 2 Schlafen 14,70 m 2 Flur2,33 m 2 Küche14,85 m 2 Kind12,75 m 2 203,30101,50102,4524 207,4524 2 4 4 , 0 8 N Grundriss2.Obergeschoss 2.1.02 V D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 05.06.2014 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 11,50 4,79 34,08 9,52 5 11,50 18,39 1,35 408,90248,45401,35 11,48 5 11,77 48,88 6 , 0 0 4 0 9 , 4 0 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 0 7 2 4 6 , 9 1 4 0 3 , 3 4 3,05 40 7,24 24 7,36 24 11,85 40 3,30 2,07 40 6,95 40 1,68 3,05 40 7,24 24 4,16 3,20 24 11,85 40 3,30 6 , 0 0 4 0 9 , 4 0 2 4 3 , 8 5 3 , 3 5 2 4 7 , 2 0 2 4 3 , 7 9 3 , 2 8 2 4 2 , 6 8 2 4 3 , 7 9 2 0 4 0 3 , 3 4 1,32 8,50 1,68 1,32 40 4,46 24 3,00 40 1,68 34,33 3,334011,532414,98163,69 3,334011,532415,14403,29 11,50 1,688,501,32 2,07 40 6,95 40 1,68 11,50 1 , 3 2 8 , 5 0 1 , 6 8 1 , 3 2 4 0 4 , 0 7 3 , 6 3 4 0 1 , 6 8 1,68403,00244,46401,32 202011,532415,142020 202011,2825 24 256,7325302,05205,3640 40 7,70 20 20 40 7,70 40 20207,702020 20207,702020 20 20 7,24 24 7,36 24 3,95 30 7,60 40 27,73 2 0 2 0 7 , 7 0 2 0 2 0 2 0 2 0 2 , 0 7 1 0 1 , 3 6 1 0 4 , 0 7 2 0 2 0 2 0 2 0 2 , 6 8 3 , 7 7 1 0 2 , 8 5 2 4 2 0 2 0 9 , 4 0 2 4 2 4 7 , 2 0 2 4 4 , 1 5 2 4 2 , 6 8 2 4 2 0 2 0 7 , 7 0 4 0 4 0 7 , 7 0 2 0 2 0 2 0 2 0 2 , 0 0 1 5 2 , 7 9 2 , 1 6 6 0 2 0 2 0 2 0 2 0 7 , 7 0 2 0 2 0 20 20 3,05 10 1,80 25 10 1,65 20 20 20 20 6,95 20 20 20208,45244,09101,71102,4644 20 20 20208,45248,902020 40 6,95 20 20 40 3,95 10 2,90 20 20 243,05103,50108,3940 404,20152,6010 17 5 7 5 1,08103,05243,05103,73 40 3,16 5 10 4,43 5 40 40 2,80 10 1,50 10 2,74 24 2,80 10 1,51 10 2,85 24 27 5 2,07 5 10 1,50 30 404,40101,03 101,79 5 27 5 40 404,40101,03 101,79 5 27 5 40 404,40103,0515 40 E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler 2 Zi~63.0qm 17 Stg.18 / 28 1 7 S t g . 1 8 / 2 8 17 Stg. 18 / 28 2 Zi~56.6qm 1 Z i ~ 3 9 . 6 q m 3 Z i ~ 7 3 . 8 q m 1 Z i ~ 3 8 . 3 q m 3 Zi ~ 115.2 qm WM 3 Zi ~ 110.8 qm WM 1,20 x 1,20 1.20 x 1,20 WM WM 1.20 x 1,20 2 Zi~ 59.8 qm 2 Zi~ 55.1 qm 2 Zi~ 70.7 qm 1 . 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 4 2 Z i ~ 5 3 . 5 q m W M 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M WM 2 4 2 Z i ~ 5 3 . 5 q m W M 1 , 2 0 x 1 , 2 0 WM 1,20 x 1,20 WM 1,20 x 1,20 W M Wohnen 21,43 m 2 Küche11,45 m 2 Schlafen 15,10 m 2 Kind11,08 m 2 Flur12,42 m 2 Küche 7,63 m 2 Wohnen 26,87 m 2 Terrasse 9,89 m 2 Wohnen 25,90 m 2 Terrasse 8,95 m 2 Bad4,00 m 2 Windfang 3,69 m 2 Wohnen 20,54 m 2 Küche 8,04 m 2 Terrasse 6,61 m 2 Bad4,00 m 2 Windfang 3,36 m 2 Wohnen 19,75 m 2 Küche 7,92 m 2 Terrasse 6,61 m 2 Schlafen 14,37 m 2 Windfang 2,82 m 2 Küche 9,61 m 2 Wohnen 19,43 m 2 Terrasse 6,61 m 2 Schlafen 15,10 m 2 Kind12,98 m 2 Flur7,04 m 2 Bad6,24 m 2 WC2,86 m 2 Abst.2,94 m 2 Windfang 4,84 m 2 Bad4,74 m 2 Bad4,94 m 2 Küche 5,96 m 2 Küche 5,96 m 2 Windfang 2,93 m 2 Windfang 3,05 m 2 Abst.1,45 m 2 Abst.1,51 m 2 Schlafen 12,06 m 2 Schlafen 12,54 m 2 Terrasse 12,17 m 2 Terrasse 6,71 m 2 Wohnen 25,16 m 2 Flur1,38 m 2 Wohnen 22,27 m 2 Flur1,43 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 2,67 m 2 Flur9,30 m 2 Küche 4,37 m 2 Wohnen 25,32 m 2 Kind12,50 m 2 Bad4,85 m 2 Schlafen 14,15 m 2 Wohnen 22,66 m 2 Bad5,04 m 2 Terrasse 6,61 m 2 Flur3,63 m 2 Abst.2,68 m 2 Schlafen 14,95 m 2 Bad6,24 m 2 WC2,86 m 2 Abst.2,94 m 2 Windfang 4,57 m 2 Abst.2,04 m 2 Schlafen 14,31 m 2 Windfang 3,72 m 2 Flur6,01 m 2 Abst.1,71 m 2 Windfang 2,23 m 2 Küche 4,36 m 2 Schlafen 14,15 m 2 Wohnen 22,66 m 2 Bad5,04 m 2 Terrasse 6,61 m 2 Abst.1,71 m 2 Windfang 2,23 m 2 Küche 4,36 m 2 Abst.4,78 m 2 Bad5,04 m 2 Bad5,04 m 2 Küche 5,20 m 2 Abst.2,67 m 2 Windfang 2,25 m 2 Schlafen 13,63 m 2 Wohnen 27,53 m 2 Terrasse 6,61 m 2 N GrundrissDachgeschoss 2.1.03 V D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 05.06.2014 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 25 5,00 6,00 5,00 25 5,00 6,00 5,00 25 5,00 6,00 5,00 30 3 0 9 , 1 0 2 0 5 , 6 4 2 0 7 , 2 0 2 5 1 0 8,32206,2020 25 2,751,50 2011,32 5 34,13 49,05 10 25 5,82 20 9,93 20 10 16,00 10 20 13,73 20 10 16,00 10 20 7,71 5 25 10 71,29 5 255,15254,80254,80255,13209,41203,0925 10 30,99 37,30 23,01 2,752,40 252,402,40 252,402,40 252,51 5 2,51 5 2010 3,03 5 2,40 3,0 5 2010 5,00 6,00 5,00 25 5,00 6,00 5,00 25 5,00 6,00 5,00 25 3,502,40252,402,40255,07 5 252,802,75252,602,60252,402,81 5,00 6,00 5,00 253,552,40252,402,40252,403,09 5 602,37 5 601,82 5 1,401,65352,27 5 601,92 5 602,79 5 3,502,40252,402,40255,07 5 252,57 5 2,57252,502,50252,402,81 5 2,402,40252,502,47 5 256,005,001020 5,00 6,00 5,00 30 105,10252,402,40252,502,50252,402,87 2,792,40 252,502,50 254,2825 5,00 6,00 5,00 8,36 5 11% Trocknen 24 Fahrräder Mietwohnungen 34 FahrräderEigentumswohnungen Trocknen 1 19 Stg.18 / 28 1 5 S t g . 1 8 / 2 8 19 Stg. 18 /28 Mieterkeller Mietwohnungen Abstellräume Eigentumswohnungen Mieterkeller Sophia Lager Gewerbe Lager Gewerbe 18 Fahrräder Trocknen Technik Schleuse Schleuse Schleuse 8 9 14 15202124 25303134 3540 4145 46 47 48 4952 5356 2,752,40252,502,726,00 5 N GrundrissUntergeschoss 2.1.U1 V D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 05.06.2014 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD -0,05 -0,05 Cafe Pflegedienst Physiotherapie Eigentumswohnungen VOWO EingangTreppenhaus -0,05 -0,05 Eigentumswohnungen Mietwohnungen Sophia Arztpraxis Ansichten 01 Ansicht NordwestAns ic ht Südost 2.2.01 V D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 05.06.2014 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 0,00 -2,80 6,55 12,34 3,65 9,62 12,34 6,553,65 0,72 -2,80 9,62 -0,05 UG EG 1.OG2.OG DG EG Mehrzweckraum Café UG 1. OG 2. OGDG 202,9225352,5325152,5025152,4725352,5220 3,522,932,903,072,72 202,2025353,2525152,5025152,47252,872251 Grundstücksgrenze Rampe Schnitt Mietwohnungen Ans icht Mietwohnungen Schnitt Eigentumswohnungen 6,55 9,62 0,72 -2,80 6,559,62-2,80 0,00 0,00 12,34 12,34 3,65 3,65 EG 1.OG 2.OGDG UG EG 1.OG2.OG DG UG 202,9225352,5325152,5025152,4725352,522251 3,525,832,723,07 202,2025353,2525152,5025152,4725352,522251 2,803,652,903,072,72 Grundstücksgrenze Schnitt Mietwohnungen Ansicht Wohnungen Sophia Schnitt Eigentumswohnungen EG1.OG 2.OGDG UG Ansichten 02 2.2.02 V Schnitt 1, Innenansicht SüdostSc h nitt 2, Innenansicht Nordwest Sophia D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 05.06.2014 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 0,72 -2,80 -0,05 UG 202,20253572 202,922535 Grundstücksgrenze Königsbergerstraße Grundstücksgrenze Ansicht Eigentumswohnungen -0,05 -0,05 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Königsbergerstraße Ansichten 03 Schnitt 3, Innenansicht Nordost 2.2.03 V Ansicht Südwest Eigentumswohnungen D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 05.06.2014 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 9,62 6,553,65 0,00 12,34 UG EG 1.OG2.OG DG 202,1010 25 353,2525152,5025152,4725352,522051 2,803,652,903,072,72 -2,80 Tiefgarage Mieterkeller Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Schnitt Mietwohnungen Ansicht Mietwohnungen Königsbergerstraße -0,05 -0,05 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Königsbergerstraße Arztpraxis Cafe Ansichten 04 Ansicht Nordost (Mietwohnungen) 2.2.04 V Innenansicht Südwest (Mietwohnungen) StellplatznachweisPlanfabrik SPS/od/26.05.2014 Gemeinsamleben in der Waldstadt - Königsberger Str. 37 KfZ-Stellplätze Wohnen 52 StellplätzeLage Sophia 12 WE Stellplatzschlüssel 1:1 12 Stellplätze TG Eigentum 14 WE Stellplatzschlüssel 1:1 14 Stellplätze TG Mietwohnungsbau 26 WE Stellplatzschlüssel 1:1 26 Stellplätze TG Gewerbe 20 Stellplätze Physiotherapie 155,50 m² 3 Stellplätze TG + Parkpl. Arztpraxis 99,00 m² 3 Stellplätze TG + Parkpl. Pflegedienst 113,40 m² (NF) 2 Stellplätze TG + Parkpl. Mieterservice 76,30 m² (NF) 2 Stellplätze Parkpl. Cafe mit Mehrzweckr. 131,50 m² (Gastr.) 10 Stellplätze Parkpl. Gesamt 72 Stellplätze 56 Stellplätze TG 16 Stellplätze Parkplatz Fahrräder Berechungsschlüssel Wohnen 1 je 30 m² WF Gewerbe 1 je 90 m² Hauptnutzfläche Cafe 1 je 8 m² Gastraum Fahrradstellplätze für die Wohnungen müssen überdacht werden. Flächenbedarf 1,5 m² je Fahrradstellplatz Wohnen 118 StellplätzeLage Sophia 15 WE 977,60 m² 33 Stellplätze TG + oberi. Eigentum 14 WE 1.041,40 m² 35 Stellplätze TG + oberi. Mietwohnungsbau 23 WE 1.488,50 m² 50 Stellplätze TG + oberi. Gewerbe HNF20 Stellplätze Physiotherapie 155,50 m² ca. 110 m² 1 Stellplatz oberirdisch Arztpraxis 99,0 m² ca. 80 m² 1 Stellplatz oberirdisch Pflegedienst 113,40 m² ca. 80 m² 1 Stellplatz oberirdisch Mieterservice 76,30 m² 1 Stellplatz oberirdisch Gastraum + Mehrzweckr. Cafe mit Mehrzweckr. 131,50 m² ca. 130m² 16 Stellplätze oberirdisch Gesamt 138 Stellplätze WohnensollistTG + oberirdisch Sophia 333118 + 13 Eigentum 353434 + 0 Mietwohnungsbau 504424 + 20 Gewerbe 20350 + 35 Gesamt 138144 1 - 30 m² (Min.3) ÖPNV abzüg. 40% 1 - 30 m² Bürofl. (Min.1) ÖPNV abzüg. 40% 1 - 8 m² Gastraum (Min. 3) ÖPNV abzüg. 40%

  • Protokoll TOP 5
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 3. Februar 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Königsberger Straße 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“)“, Karlsruhe-Waldstadt: Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2015/0033 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vor- haben- und Erschließungsplan „Königsberger Straße 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“)“, Karlsruhe-Waldstadt, einschließlich ergänzender örtlicher Bauvor- schriften wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgesetzt. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 19.12.2013 in der Fassung vom 09.01.2015 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf: Frau Prof. Dr. Karmann-Wössner, wenn Sie vielleicht ganz kurz darstellen, um was es geht. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner (mit Beamer-Unterstützung): Ich zeige Ihnen gerne noch einmal das Grundstück, was sich in der Waldstadt befindet. Zugrunde liegt ein Mietwohnprojekt „Sophia“. Das ist Ihnen sicher bereits gut bekannt. Es wurde seit 2007 immer wieder in die Diskussion gebracht. Gemeinsam mit dem Bürgerverein Karls- ruhe-Waldstadt, der VOLKSWOHNUNG Karlsruhe und dem Stadtplanungsamt entwi- - 2 - ckelte „Sophia“ in der Waldstadt ein Quartierskonzept mit dem Titel „gemeinsamle- ben“. Das wurde jetzt schrittweise weiterentwickelt. Die Fläche ist charakterisiert durch eine Zeilenwohnbebauung, die hier etwa fünfge- schossig ist und hier durch eine Teppichhausbebauung zweigeschossig. Dazwischen liegt dieses Grundstück, das eben auch im Flächennutzungsplan noch nachgeführt wer- den muss. Eine Teilfläche ist bereits Wohnungsbau, und die andere Teilfläche ist eine Freifläche, die im Moment zum Parken genutzt wird. Es sind drei verschiedene Baukörper in der Diskussion, was Sie auch der Anlage 1 ent- nehmen, was dann beraten wurde in der ersten Anhörung. Es geht hier um die zweite Anhörung, um den Auslegungsbeschluss, wo dann noch einmal alle Träger gehört wer- den und auch alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal gehört werden. Es ging immer wieder um die Frage der Lärmschutzes und auch der Höhenentwicklung an dieser Stel- le. Ein sehr attraktiver Bau, der in seiner Höhe quasi vermittelt zwischen der zweige- schossigen Bebauung und der dahinterliegenden fünfgeschossigen Bebauung. Es wurde - das können Sie der Anlage auch entnehmen - ein Vorschlag gemacht, das noch ein- mal stärker durch eine Pultdachbebauung abzuschrägen, um dieser Schattenwirkung dann auch zu entsprechen - oder der möglichen Beeinträchtigung zu entsprechen auf- grund der Höhenentwicklung. Dies wurde anders abgewogen, weil in umfangreichen Untersuchungen der Schattenwurf immer wieder überprüft wurde und mit dieser Art der Bebauung, auch mit dieser Höhe, keine Beeinträchtigung der Nachbarbebauung stattfindet. Sie sehen hier die Grundrisse, die ganz unterschiedliche Wohnangebote in diesem Be- reich machen. Wir bitten jetzt um Ihre Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss. Hier war noch einmal die Zeichnung, weil der Bürgerverein bzw. die Projektentwickler auf- grund dieser Verbindungslinie, die zwischen der zweigeschossigen Bebauung und der fünfgeschossigen Bebauung gedacht war, meinten, man sollte sich bei der Höhenent- wicklung hier an dieser Linie orientieren. Das wurde anders entschieden, weil im Einzel- nen eben die Schattenwirkung untersucht wurde und da keine Beeinträchtigung an dieser Stelle verzeichnet werden konnte. Deshalb bitten wir Sie einfach darum, hier für uns den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Vorsitzende: Vielen Dank, dann können wir jetzt in die Diskussion einsteigen. Ich will noch einmal darauf hinwiesen, es geht gleich um den Auslegungsbeschluss. (Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner: Entschuldigung, ich habe mich gerade versprochen. Es geht um den Auslegungsbeschluss.) Stadtrat Maier (CDU): Die CDU begrüßt dieses Projekt. Wir reden, wie eben ange- klungen ist, erst und noch über den Auslegungsbeschluss. Wir glauben, dass dieses Pro- jekt an sich ein Gewinn für die Waldstadt sein kann. Die Stadt hat auch im Rahmen die- ses Prozesses einiges gelernt und lernt auch nach wie vor bei diesem besonderen Mo- dellprojekt. - 3 - Vielleicht reden wir tatsächlich doch noch einmal über die Terrassierung. Auf jeden Fall wünschen wir uns für zukünftige Projekte und Beteiligungen dieser Art, dass nicht nur der Bürgerverein frühzeitig eingebunden wird, sondern auch die direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Wir danken der Verwaltung, dass dies auch noch einmal aufgegriffen und das noch getan wird. Dem weiteren Verfahren wünschen wir alles Gute und werden es weiter konstruktiv und kritisch begleiten. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Zeh (SPD): Es ist - wie gesagt - ein sehr interessantes Projekt, was uns hier mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgestellt wird, ein Modellprojekt für ge- sundheitlich, sozial und kulturell Schaffende in der Waldstadt. Es ist schon ein bisschen länger in der Diskussion gewesen und hat auch schon ein paar Runden gedreht, auch in der VOLKSWOHNUNG. Wichtig ist natürlich hier, dass das Pro- jekt auch angenommen wird. Die meisten Nachbarschaftseinsprüche kamen wegen der Parkplatzsituation. Das ist aber ein Problem der Innenentwicklung, der Verdichtung, es kommen mehr Einwohner hinzu. Ich glaube, dass die Parkplatzsituation hier gelöst ist mit Hilfe der Tiefgarage. Die SPD-Fraktion begrüßt das Projekt nach wie vor. Die Mehr- fachbeauftragung hat auch ein gutes Ergebnis hier geliefert. Die SPD stimmt der Vorla- ge zu. (Beifall bei der SPD) Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Auch die GRÜNE-Fraktion stimmt diesem Auslegungsbe- schluss heute zu. Es handelt sich hier wieder um ein Modellprojekt zum gemeinschaftli- chen Wohnen. Das begrüßen wir. Uns ist aber hier auch wieder ganz wichtig, dass auch die Mieten bezahlbar bleiben, auch für Menschen mit unterschiedlich hohem Einkom- men; und dass hier von Anfang an eine große Transparenz hergestellt wird, einfach um Probleme, wie sie heute bei dem anderen Modellprojekt „Gemeinschaftliches Wohnen Albgrün“ aufgetaucht sind, einfach von vornherein zu vermeiden. Wenn man so ein gemeinschaftliches Wohnprojekt startet, dass dann auch die Bevölkerung und die An- wohnerinnen und Anwohner eng einzubinden sind, ist klar. Das halten wir ebenfalls für wichtig und für notwendig. Einen kleinen Aspekt möchte ich noch ansprechen, weil es da auch in der Vorlage um die Frage der Bepflanzung ging. Da schließen wir uns dem Anliegen der Naturschutzbe- hörde an, dass man sich hier vor allem auf standortheimisches Pflanzmaterial konzent- rieren soll. Wir meinen, dass gerade in einem Stadtteil wie der Waldstadt die klimati- schen Bedingungen das sehr wohl zulassen, hier mit natürlichen, standortgerechten Gehölzen zu arbeiten, und möchten, dass das auch in diesem Sinne umgesetzt wird. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Cramer (KULT): Meine Fraktion ist zufrieden, dass wir hier heute diesen vor- habenbezogenen Bebauungsplan auf den Weg bringen. Für uns ist einmal wichtig, wie - 4 - dort gebaut wird, welche Nutzung in Zukunft dort dann stattfinden wird, dass eben doch unterschiedliche Geldbeutel - sage ich mal - bedient werden können. Für uns ist eines auch sehr wichtig, und das ist das, was der Gemeinderat und die Stadtverwaltung in Zukunft auch beachten sollen, dass wir jetzt wirklich, wenn man den Plan sieht, ins Kleine reingehen. Wir wissen, wir brauchen Flächen für den Woh- nungsbau, dass wir aber auch wissen, es gibt nicht immer Flächen, wo sehr großer Wohnungsbau angeboten werden kann, und deshalb muss man wirklich in die Details hineingehen und schauen, wo sind noch kleinere freie Flächen da. Wenn wir diesen Weg in Zukunft verstärkt gehen, glaube ich, dass wir auch in Karlsruhe, wo es schwierig ist, Flächen für den Wohnungsbau zu finden, einen gangbaren Weg finden, den wir dann auch gehen müssen. Meine Fraktion wird heute dieser Vorlage so zustimmen. (Beifall bei der KULT-Fraktion) Stadtrat Hock (FDP): Zuallererst möchte die FDP-Fraktion sagen, dass die Ausarbeitung dieses Projektes unserer Ansicht nach hervorragend gelungen ist - mit ein paar Kleinig- keiten, die man vielleicht dann auch in einer anderen Runde noch einmal besprechen müssen. Die Bürger werden auch noch ihre Einsprüche kundtun. Ich war im Januar letz- ten Jahres bei der Bürgerversammlung in Sankt Hedwig. Dort gab es schon einige Da- men und Herren, die natürlich mit der Beschattung ihre Probleme hatten und haben. Sie werden diese demnächst auch wahrscheinlich noch kundtun. Man muss sich das meines Erachtens noch einmal genau anschauen. Wir finden, dass dieses Projekt gelun- gen ist, auch in der Größe, so wie es jetzt ist. Aber man muss auf jeden Fall den Schul- terschluss mit den Anwohnern im Nahbereich dort finden, denn wir möchten auf kei- nen Fall, dass es dort zu einem größeren Ärgernis kommt. Meines Erachtens sollte das nicht sein. Man sollte dieses Vorzeigeprojekt in dieser Stadt so über die Bühne bringen, dass allen Menschen, die dort einziehen, und allen, die dort schon in der Nähe wohnen, diese Sache so angetragen wird, dass sie damit leben und die Sache dann auch mitge- hen können. Meine Fraktion wird heute diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gerne mitgehen. Deshalb Dank an die Verwaltung für die sehr gute Arbeit. Wir würden es begrüßen, wenn es zu einem Schulterschluss mit den Anwohnern dort kommt. (Beifall bei der FDP) Bürgermeister Obert: Ich weiß nicht, ob Frau Dr. Karmann-Woessner noch etwas er- gänzend sagen möchte. Ich will nur auf eines hinweisen, weil jetzt mehrfach davon ge- sprochen wurde, dass man die Anwohner/Angrenzer frühzeitig hätte einbinden müs- sen. Die sind so frühzeitig eingebunden worden, wie es noch nie vorher gemacht wor- den ist. Üblicherweise werden sie bei einem Bebauungsplan durch die frühe Bürgerbe- teiligung einbezogen. Bei einem Bauantrag werden sie direkt benachrichtigt und kön- nen Einwendungen machen. Hier waren sie im Wettbewerb dabei, d. h., der Gestal- tungsbeirat tagte öffentlich, die Anwohner waren da und konnten ihre Einwendungen zu einem so frühen Zeitpunkt anbringen, wie das sonst überhaupt nicht üblich ist. - 5 - Eine ganz andere Sache ist - die Dinge darf man nicht vermischen -, dass die Angrenzer unter Umständen nicht immer mit allem zufrieden sind, weil sie das Gefühl haben, sie sind nicht mit allen ihren Argumenten durchgedrungen. Aber das kommt, mit Verlaub, in einem solchen Prozess öfter vor. Die Beteiligung war in einem ganz, ganz frühen Sta- dium, wie wir es sonst eigentlich in keinem anderen Fall, soweit ich mich erinnern kann, wenn es um Bebauungspläne gegangen ist, je gehabt haben. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner: Ich möchte einfach noch einmal unterstreichen, dass es sich hier um den Auslegungsbeschluss handelt, weil da eine Irritation aufgetre- ten ist, und nicht um den Aufstellungsbeschluss. Sie haben die frühzeitige Anhörung, die ist bereits durchgeführt worden. Sie haben die Betrachtung der Anregungen und auch die Ergebnisse zu diesen, die insgesamt gekommen sind, in der Anlage 1. Im De- tail können Sie die nachvollziehen. Da ist eben auch dargestellt, dass die Anlieger und die Anrainer umfangreich beteiligt worden sind. Sie haben trotzdem jetzt im Rahmen der Auslegung noch einmal erneut die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Deshalb kön- nen alle Fragen, die jetzt trotz dieses Prozesses noch offen geblieben sind, tatsächlich noch einmal eingebracht und behandelt werden. Der Vorsitzende: Der Hinweis war noch einmal wichtig. Wir werden trotzdem nicht alle Wünsche der Nachbarinnen und Nachbarn berücksichtigen können. Ich glaube aber, dass das hier ein sehr vorbildlicher Prozess ist, der ein bisschen beispielgebend sein wird für zukünftige ähnliche Prozesse. Dennoch werde es am Ende an der einen oder anderen Stelle Punkte geben, die wir dann einfach fachlich lösen müssen und nicht je- den mitnehmen können, zwar in der Diskussion, aber nicht im Ergebnis. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr Kartenzeihen bitten. - Ich sehe nur gelbe Karten. Damit hätten Sie dem einstimmig zugestimmt. Ich bedanke mich ganz herzlich beim Fachdezernat für die Vorarbeiten, und wir können hier jetzt einen Schritt weitergehen. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Februar 2015