Wiederaufnahme der Teilfortschreibung FNP-Wohnen 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK): Vorberatung der Verbandsversammlung des NVK am 09.03.2015
| Vorlage: | 2015/0032 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.01.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.02.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE VERBANDSVERSAMMLUNG am 9. März 2015 Vorlage01/2015 zu TOP1 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030- Schwerpunkt Wohnen hier: Beschluss der Anpassung der Werte des Dichtemodells aus dem Flächennut- zungsplan 2010 und Beschluss der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB Der aktuelle Flächennutzungsplan 2010 wurde 2004 genehmigt und legt Daten von 1999 zu Grunde. Um den sich verändernden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, wurde in der Verbandsversammlung am 19.03.2012 der Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2010 gefasst. Die Fortschreibung der Wohn- bauflächen wurde dann aber von der Fortschreibung der Gewerbeflächen entkoppelt und vorerst zurückgestellt. 1.Warum wird die Fortschreibung der Wohnbauflächen jetzt aktuell? 1.1Vor der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgte die Fortschrei- bung der Planungsgrundlagen- diese ist nun abgeschlossen DerGrundfür die Entkopplung der Fortschreibung der Wohnbauflächen waren die an- stehenden Überarbeitungen derHinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise durch das Ministeri- um für Verkehr und Infrastruktur (MVI), die als landesweite Genehmigungsgrundlage für Flächenneuausweisungen im FNP sowie für genehmigungsbedürftige, nicht aus dem FNP entwickelte Bebauungspläne dienen. und derBevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes (StaLa), die eine wichtige Rolle bei der Bemessung der Wohnbauflächenbedarfe einnimmt. Mit der Veröffentlichung der neuen Bevölkerungsvorausrechnung im Juli 2014 und der Aktualisierung der Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im Jahr 2013 sind nun die Grundlagen für dieWiederaufnahme der Bearbeitung gegeben. Wie bei der Teilfortschreibung des FNP-Gewerbe lautet auch beim FNP-Wohnen der Zielhorizont der Planung 2030. Ausgangspunkt für die Berechnung sind Daten vom 31.12.2013- diese stellen die aktuellste zur Verfügungstehende Datengrundlage dar. -2- 2. Wie werden die Wohnbauflächenbedarfe ermittelt? 2.1 Die Plausibilitätsprüfung als landesweite Genehmigungsgrundlage für Flä- chenwachstum Die überarbeiteten Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweisekonkre- tisieren die Vorgaben des Baugesetzbuches-insbesondere die im Zuge der BauGB- Novelle 2013 geforderte Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung- und bilden die landesweite Genehmigungsgrundlage für Flächenneuausweisungen in Flächennut- zungsplänen (FNP) sowie für genehmigungsbedürftige, nicht aus dem FNP entwickelte Bebauungspläne. Solange Gemeinden oder Planungsverbände ihre Planungen auf im bisherigen FNP aus- gewiesene Flächen beschränken, sind sie nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, sich den Maßstäben der Plausibilitätsprüfung zu stellen. Dies ändert sich aber, sobald im Zuge einer Fortschreibung neue Wohnbauflächen im FNP dargestellt oder nicht aus dem FNP entwickelte Bebauungspläne für Wohnbauflächen mit HilfevonEinzeländerungen aus- gewiesen werden sollen. Dann wird die Plausibilitätsprüfung von den entsprechenden Genehmigungsbehörden als Genehmigungsgrundlage angewendet. 2.2 Das Land interessiert, was unterm Strich steht- der Ausgleich der Interessen ist Verbandssache Das Regierungspräsidium (als Genehmigungsbehörde des Flächennutzungsplanes) nimmt den NVK (als Träger der vorbereitenden Bauleitplanung seiner Mitgliedsgemein- den) ausschließlich in seiner Gesamtheit wahr. Die Summe aller Bedarfe der Mitglieds- gemeinden- das was unterm Strich steht- generieren den genehmigungsfähigen Bedarf des Verbandes. Wie dieser Bedarf unter den Mitgliedsgemeinden verteilt wird und wie der Ausgleich der Interessen hergestellt wird, ist Verbandssache. Würde der Fall eintreten, dass die Plausibilitätsprüfung für den NVK einen negativen absoluten Flächenbedarf ergibt, hätte dies zur Folge, dass vorhandene Flächenpotenziale - sprich geplante Wohnbauflächen im bestehenden FNP- reduziert werden müssten. Die Genehmigungsbehörden sind ausdrücklich angewiesen, bestehenden geplanten FNP- Flächen keinen "Bestandsschutz" einzuräumen. 2.3 Die Bestandteile der Plausibilitätsprüfung und der Unterschied zwischen re- lativem und absolutem Flächenbedarf Vereinfacht setzt sich die Plausibilitätsprüfung zur Bedarfsermittlung aus zweiBestand- teilen zusammen. Zum einen aus dem so genanntenrelativen Flächenbedarf, der an- hand aktueller Prognosen der Bevölkerungsentwicklung und spezifischer Einwohnerdich- ten (EW/ha) berechnet wird. Zum anderen aus der genauen Betrachtungdervorhande- nen Flächenpotenziale (im FNP vorhandene geplante Wohnbauflächen +Flächen in Be- bauungsplänen +Baulücken). Aus der Differenz dieser beiden Bestandteile wird der so genannteabsolute Flächenbe- darf ermittelt. Verfügt zum Beispiel eine Gemeinde laut Prognose in den nächsten 15 Jahren über einen relativen Flächenbedarf von 10 ha und über 8 ha vorhandener Flä- chenpotenziale, werden ihr als absoluten Flächenbedarf 2 ha Zuwachs zugestanden. -3- Faustformel zur Berechnung des absoluten Flächenbedarfs 2.4DieBestimmungdes relativen Flächenbedarfs Die Basis für die Ermittlung des relativen Bedarfs bilden drei Kenngrößen-der fiktive Einwohnerzuwachs,die prognostizierte Einwohnerentwicklung unddie Bruttomindest- wohndichte: Der fiktive Einwohnerzuwachs ist ein zusätzlicherFlächenbedarf, der aus dem Rück- gang der Belegungsdichte pro Wohneinheiten resultiert. Gründe sind insbesondere der demografisch bedingte Prozess der Zunahme der Haushaltszahlen bei Rückgang der Haushaltsgrößen (Singularisierung) und der Zunahme an Wohnfläche pro Ein- wohner durch Komfortbedarf. Zur Berechnung des zusätzlichen Flächenbedarfs wird in den Hinweisen von einem Faktor von 0,3 % p.a. (früher 0,5 %) ausgegangen. Die prognostizierte Einwohnerentwicklungim Planungszeitraum ist die Differenz der prognostizierten Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung und der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung. Als Basis für die Berechnung werden in den Hinweisen die Erhebungen und Prognosen des Statistischen Landesamtes verwendet. Die Bruttomindestwohndichte ist ein Orientierungswert, mit dem man abschätzt, wie viele Einwohner pro Hektar entsprechend der jeweiligen raumordnerischen Funktion einer Gemeinde oder eines Gebietes angesiedelt werden können. Soweit in den je- weiligen Regionalplänen enthalten,verwendet man hierfür die Zielwerte der gültigen Regionalpläne. Im Falle des NVKs kommt ein eigenes- räumlich differenziertes- Dichtemodell zur Anwendung (siehe Anlage 2). Faustformel zur Berechnung des relativen Flächenbedarfs 2.5DieDarlegung der Flächenpotenziale Zu den Flächenpotenzialen zählen insbesonderegeplante Flächen im FNP,nicht bebau- te/nicht genutzte Flächen in B-Plänen,Baulücken,Brachen/Konversionsflächen oder Alt- lastenflächen im nicht beplanten Innenbereich.Der Betrachtung des Ist-Zustandes, zum Beispiel in einem Bauflächenkataster, wird ein hoher Stellenwert beigemessen. In den Hinweisen werden einige Anforderungen an die Qualität und den Umfang der Darlegung formuliert. So muss zum Beispiel die Aktualität dem Stand zum Zeitpunkt der letzten öffentlichen Auslegung entsprechen. Bestandteil der Prüfung sind auch Angaben zur Verfügbarkeit der Potenziale, einschließlich der Darstellung von Mobilisierungsstra- tegien und deren Ergebnisse. -4- 3.Welche Besonderheiten gibt es für den NVK bei der Fort- schreibung zu beachten? 3.1 Der Prognosezeitraum In welchem Maße der Prognosezeitraum den Wohnraumbedarf beeinflusst, wird deut- lich, wenn man einen Blick auf den zeitlichen Verlauf, der in der Vorausrechnung des Statistischen Landesamtes prognostizierte Einwohnerentwicklung, wirft. Diese kann man in eine Wachstumsphase (bis 2020) und eine Ruhephase (bis 2030) unterteilen. Der stei- le Anstieg zuAnfang der Wachstumsphase sorgt dafür, dass jedes Jahr, um das der Prognosezeitraum nach hinten verschoben wird, großen Einfluss auf die Berechnung der Wohnbauflächen hat. Die Einwohnerentwicklung im NVK bis 2030- der Großteil des Zuwachses findet bis 2020 statt Ausgangspunkt der Berechnung der Planungsstelle ist das Jahr 2013 (Stichtag 31.12.2013). Der Zielhorizont ist das Jahr 2030 (wie beim Gewerbe). Somit werden zu Beginn des Verfahrens die neusten vom StaLa veröffentlichen Daten zum Bevölkerungs- stand (Basis Zensus) verwendet. 5.2 Örtliche und regional bedingte Besonderheiten Die Hinweise zur Plausibilitätsprüfunggebenden Planenden genaue Vorgaben an die Hand. Dies bedeutet aber nicht, dass in besonderen und gut begründeten Fällen auch eigene nachvollziehbare Daten, Erhebungen und Annahmen verwendet werden dürfen. Es ist ausdrücklich gestattet, dass örtliche und regional bedingte Besonderheiten mit in die Bewertung einbezogen werden. Die Planungsstelle hat von dieser Möglichkeit gebrauch gemacht und folgende Aspekte berücksichtigt: -5- Aufschlag von Zweitwohnsitzen bei der Stadt Karlsruhe (Studentenbonus): Die Vorausrechnung des StaLa berücksichtigt nur Hauptwohnsitze. Vor allem für Karlsruhe als Studentenstadt ist es wichtig, dass auch die Zweitwohnsitze berücksich- tigt werden. Sie werden gemäß ihres Anteils an der Wohnbevölkerung (rd.5%) be- rechnet. Verwendung von Minderungsfaktoren bei der Anrechnung von Flächenpotenzialen: Die vorhandenen Flächenpotenziale, die vom relativen Flächenbedarf der Gemeinden abgezogen werden, setzten sich aus geplanten Baulandflächen im aktuellen FNP, klassischen Baulücken und nicht bebauten/nicht genutzten Flächen in neu geplanten B-Plänen zusammen. Wohnbauflächen werden voll, Gemischte Bauflächen werden zur Hälfteangerechnet. Klassische Baulücken sindein oder mehrere unbebaute Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, die den Bebauungszusammenhang nicht un- terbrechen und die nach den §§ 30, 33 oder 34 BauGB sofort oder in unmittelbarer Zukunft bebaubar sind. Da viele dieser Flächen in absehbarer Zeit nur schwer zu akti- vieren sind,werden sievon der Planungsstelle nur zu einem Viertelangerechnet. Voraussetzunghierfür ist der Nachweis schlüssiger Aktivierungsstrategien durch die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Flächen in Neubaugebieten (Grundstücke im Geltungsbereich eines qualifizierten Be- bauungsplanes, die erschlossen, deren Nachbargrundstücke aber noch nicht bebaut sind), deren Erschließung vorhanden oder mit geringem Aufwand herstellbar, also gesichert ist, werden vor 2004 (in Kraft treten des aktuellen FNP 2010) ebenfalls zu einem Viertel und nach 2004 zur drei Vierteln angerechnet. Nutzung eines eigenen Dichtemodells zur Festlegung der Bruttomindestwohndichte: Für den Flächennutzungsplan 2010 wurde durch die Planungsstelle das sogenannte "Dichtemodell" entwickelt. Ziel war eine ÖPNV- und zentrenorientierte Siedlungs- entwicklung mit einer abgestuften Wohnungsdichte, abhängig von Zentren- bzw. ÖPNV-Haltestellen-Entfernung; dafür sprechen u. a. raumordnerische, städte- und verkehrsplanerische sowie stadtökonomische und-ökologischeGründe.Anhand ei- ner Erhebung aus dem Jahr 1999 für rd. 30 Wohnbaugebiete wurden dafürvier Wohnungsdichten (= Wohnungen je Hektar Bruttobauland) festgelegt. Im Rahmen der Vorarbeiten zur Fortschreibung des FNP-Wohnen 2030 hat die Pla- nungsstelle Bebauungspläne aller Mitgliedsgemeinden untersucht(siehe Anlage 2) und dabei festgestellt, dass die dort enthaltenen Wohnungsdichten mehrheitlich un- ter den angesetzten FNP-Orientierungswerten laut Dichtemodell lagen. Den Untersuchungsergebnissen Rechnung tragend, empfiehlt die Planungsstelle eine Nivellierung des NVK-Dichtemodells.Die Zielwerte des Dichtemodells sind auch nach der Angleichung noch ambitionierteroder zumindestgleich hoch wie die Bruttomin- destwohndichte, die das Land Baden-Württemberg inseinen Hinweisen zur Plausibili- tätsprüfung formuliert hat (siehe Abbildung). Wenn man die nivellierten Werte des Dichtemodells 2030 auf die Zentralitätsstufen aus der Plausibilitätsprüfung überträgt, ergeben sich für die Gemeinden folgende Dichtewerte: -6- 4.Mit welchen Wohnbauflächenbedarfen ist bis 2030 zu rechnen? 4.1 Verwendung eines Entwicklungskorridors zur Sicherung der Wohnbauflä- chenvorsorge Eine Vorausrechnung ist keine Vorhersage. Sie zeigt nur eine mögliche und unter gege- benen Voraussetzungen und Annahmen wahrscheinliche Entwicklung auf. Um mögliche Unschärfenbei der zukünftigen Einwohnerentwicklungauszugleichen, hat die Planungs- stelle die Wohnbauflächenbedarfe mit zwei Varianten gerechnet. Diese markieren die obere (NVK max.) und die untere (NVK min.) Grenze eines Korridors, in dem sich die Wohnbauflächenbedarfe- je nach Bevölkerungswachstum- voraussichtlich entwickeln wird. Die Planungsstelle orientiert sich dabei am Vorgehen des StaLa, das bei seinerBevölke- rungsvorausrechnungebenfalls mit einem Entwicklungskorridor arbeitet. Um dieDiffe- renz zwischen den Varianten nicht zu groß werden zu lassen, wird der Entwicklungskor- ridor des StaLa auf das mittlere Drittel, zwischen schlechtester und bestmöglicher Ent- wicklung, verengt. -7- Der Korridor, den der NVK verwendet, um die mögliche Einwohnerentwicklungnach oben und unten einzugrenzen, basiert auf dem Korridor des StaLA 4.2Wachstum in zwei Mitgliedsgemeinden generiert Bedarf für den gesamten Verband Bei zehn von zwölf Mitgliedsgemeinden überschreiten die vorhandenen Wohnbauflä- chenreserven die errechneten Bedarfe bis 2030- in diesem Fall sprechen wir von einem "Überhang" an Wohnbauflächen. Trotzdemgeneriertdie Gesamtbilanzim NVKFlä- chenbedarfe. Dies ist an den immensen Wachstumsraten der Stadt Karlsruhe und der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen festzumachen. Die Auswirkungen der beiden Extremwerte des NVK-Korridors im Vergleich (Tabelle sie- he Anhang 1): Der Maximalwert des NVK-Korridors würde einen Bedarf von 91 ha im Verband ge- nerieren. Der Bedarf von Karlsruhe liegt weit darüber bei 258 ha. Der Bedarf von Eg- genstein-Leopoldshafen liegt bei 18 ha. Ansonsten kann keine Gemeinde im Ver- band Bedarfe darstellen. Im Gegenteil:ansonstenverfügen alle anderen über mehr Wohnbauflächen als sichdurch die Bedarfsrechnung begründen lässt. Der Minimalwert würde für einen Überhang von-18 ha sorgen. Hier reichen die Be- darfe von Karlsruhe und Eggenstein-Leopoldshafen nicht aus, um einen Bedarf für Neuausweisungen im NVK zu generieren.In diesem Fallwäre auch keinFlächen- tauschim bestehenden FNPmöglich. Der Bedarf von Karlsruhe liegt bei dieser Vari- ante bei 212 ha, der Bedarf von Eggenstein-Leopoldshafen bei 7 ha. Neuausweisun- gen in Karlsruhe oder Eggenstein-Leopoldshafen wären bei dieser Variante nur mög- lich, wenn andere Mitgliedsgemeinden Flächen aus dem FNP herausnehmen würden. -8- 4.3 Karlsruhe und Eggenstein-Leopoldshafen sind bereit, Überhänge auszuglei- chen Die Stadt Karlsruhe und die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen erklären sich bereit, Überhänge anderer Mitgliedsgemeinden durch ihre Bedarfe zu decken.Unter der Ver- wendung der Variante NVK max. als Planungsgrundlagehätte dies folgende Auswirkun- gen: Karlsruheund Eggenstein-Leopoldshafenverzichten auf die vollen 276 ha Wohnbau- flächen, die sich laut Bedarfsrechnung begründen lassen, auf ihren eigenen Gemar- kungen zu suchen. Sie beschränken sich aufmaximal91 ha.Somit bleibt die Ge- samtbilanz des NVK ausgeglichen undkeine Gemeinde muss Flächen, die bereits im FNP 2010 als Wohnbauflächen dargestellt werden, aus dem Plan herausnehmen. Anteilig der errechneten Bedarfe bleiben somit Flächenkontingente von85 ha in Karlsruhe, bzw. von 6 ha in Eggenstein-Leopoldshafen, die als neue Wohnbauflä- chen im FNP 2030 ausgewiesen werden können. -9- Anlage 1:Gegenüberstellung der beiden Varianten "NVK max." und "NVK min." des NVK-Entwicklungskorridors zur Wohnbauflächenbedarfberechnung -10- Anlage 2: Monitoring des NVK-Dichtemodells des FNP 2010 aus dem Jahr 2004 Was ist der Anlass des Monitorings? In den vergangenen Jahren hat der NVK regelmäßig Bebauungspläne mit Mitgliedsge- meinden zur Stellungnahme erhalten und dabei festgestellt, dass die dort enthaltenen Wohnungsdichten mehrheitlich (z. T. deutlich) unter den angesetztenOrientierungswer- ten laut Dichtemodell des FNP 2010 lagen. Die Planungsstelle nahm dies als Anlass, die Dichtewerte im Sinne eines Monitorings zu untersuchen (Soll-Ist-Vergleich). Das Ergebnis dient als Diskussionsgrundlage darüber, ob die bisherigen Werte im RahmenderWiederaufnahme der Teilfortschreibung FNP- Wohnen 2030 beibehalten oder geändert werden sollen. Wie wurdevorgegangen? Um eine gewisse Vergleichbarkeit der untersuchten Baugebiete zu ermöglichen, wurden einige Mindest-Kriterien festgelegt: Je NVK-Mitgliedsgemeinde möglichst ein Baugebiet Entwicklung des B-Plan-Gebietes möglichst aus dem FNP-2010 Satzungsbeschluss B-Plan zwischen 2000 und 2008 Flächengröße mindestens 1 Hektar Wohnungszahl mindestens 20 Wohneinheiten je Baugebiet Welche Ergebnisse ergab das Monitoring? 20 Baugebiete wurden untersucht. In den weniger dicht geplanten Baugebieten (Typ D und C) liegt die Zielerfüllung lediglich bei knapp 80%, während in den beiden sehr dicht vorgesehenen Baugebieten (Typ A) dieser Wert mit rd. 185% jeweils bei weitem über- troffen wurde. 30 WE/ha (Typ D) Von zehn Baugebieten blieben mit einer Ausnahme (54 WE/ha) alle unter diesem Ziel; deren Spannbreite ging von 20 bis 28 WE/ha. Von allen Gebieten lag das arith- metische Mittel (Datensumme geteilt durch Datenanzahl) bei 27 WE/ha (≙ 90% Zielerfüllung/ZE), der Median (Zentralwert einer Datenreihe) lediglich bei 25 WE/ha (≙ 83% ZE). 45 WE/ha (Typ C) Von sieben Baugebieten blieben mit einer Ausnahme (59 WE/ha) ebenfalls alle unter diesem Ziel. Die Spannbreite war hier sehr groß und reichte von 18 bis zu 59 WE/ha. Das arithmetische Mittel lag hier bei 32 WE/ha (≙ 71% ZE), der Median nur bei 27 WE/ha (≙ 60% ZE). 65 WE/ha (Typ B) In dieser Kategorie ist nur ein Baugebiet (im Entwurf) bewertet worden, dessen Dich- tewert mit 27 WE/ha bei weniger als der Hälfte des Zielwertes lag. -11- 80 WE/ha (TYP A) Zwei Baugebieteliegen in der höchsten Dichtestufe; in beiden Fällen wurde die avi- sierte Zielgröße deutlich um 80% (144 WE/ha) bzw. 88% (150 WE/ha) überschritten. Mit welchen Werten arbeiten andere Städte oderVerbände? Ergänzend wurden die Wohnungsdichtewerte anderer Städte und Verbände untersucht. Auch wenn diese Erhebung nicht repräsentativ ist, da die Planwerke häufig individuelle Festlegungen aufweisen, kann man feststellen, dass sie mehrheitlich deutlich unter den NVK-Dichtewerten liegen. Folgendes ist zu beachten: Freiburgrechnet mit anderen Kennzahlen(GFZ anstatt WE/ha), anhand des NVK- Dichtemodells von 2004/S. 83 erhält mandie verwendeten Werte Mannheim weist bei einem Großprojekt 60 WE/ha aus, die Umlandgemeinden erhal- ten pauschal 35 WE/ha Offenburg und Neu-Ulm deckeln bei 55 WE/ha, bei Typ C+D liegen die Werte niedrig bei 25+15 WE/ha Gegenüberstellung von Dichtewerten (WE/ha)die in anderen Städten und Verbänden Anwendung finden Was empfiehlt die Planungsstelle? Beide Erhebungen stellen keine repräsentative Basis dar, zeigen aber einen vergleichba- ren Trend auf; die NVK-Dichtewerte sind sehr ambitioniert. Daher werden folgende Modifizierungen des NVK-Dichtemodells empfohlen und sollen als Grundlage für die Fortschreibung dienen. Typ Astatt bisher 80nunmehr90 WE/ha≙ 180 EW/ha Typ Bstatt bisher 65nunmehr55 WE/ha≙ 110 EW/ha Typ Cstatt bisher 45nunmehr40 WE/ha≙ 80 EW/ha Typ Dwie bisher30 WE/ha≙ 60 EW/ha -12- Dieangeglichenen Dichtewertesorgen für einen höheren rechnerischen Wohnbauflä- chenbedarf. Auch wenn diese Maßnahme auf den ersten Blick dem Ziel des Flächenspa- rens entgegensteht, hält die Planungsstelle die Nivellierung der Werte aus planerischer Sicht für sinnvoll, da: die neuen Werte im Vergleich mit denen andererStädte und Verbände immer noch alsbeispielhaft angesehen werden können. derSoll-Ist-Vergleich im Rahmen des Monitoring gezeigt hat, dass die Werte trotz Bemühungen seitens der Planung unter den Gesetzmäßigkeiten des Marktes nicht zu erreichen sind. Dies muss man anerkennen und bei der Planung entsprechend be- rücksichtigen. Beschluss: I.Antrag an die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe Die Verbandsversammlung beschließt: 1.die Anpassung der dargelegten Werte des Dichtemodells aus dem Flächennut- zungsplan 2010, 2.die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes- Schwerpunkt Wohnen. II.Der Verbandsverwaltung zum Vollzug: a)Vervielfältigung der Vorlage und Zustellung an die Mitglieder der VV b)Auf die Tagesordnung der öffentlichen VV am 09.03.2015 Der Verbandsvorsitzende: Planungsstelle:Juristische Beratung NVK:
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.02.2015 2015/0032 13 öffentlich Dez. 6 Wiederaufnahme der Teilfortschreibung FNP-Wohnen 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK): Vorberatung der Verbandsversammlung des NVK am 09.03.2015 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 03.02.2015 13 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt den Empfehlungen der Planungsstelle des NVK zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 Schwerpunkt Wohnen in der Vorlage des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe für die Verbandsversammlung am 9. März 2015 zu. Daraus folgt: Die Anpassung der dargelegten Werte des Dichtemodells aus dem Flächennutzungsplan 2010 als Datengrundlage für die Bedarfsermittlung der Wohnbauflächen. Die Stadt Karlsruhe verwendet Teile ihrer rechnerisch ermittelten Bedarfe, um die negativen Bilanzen anderer Mitgliedsgemeinden des NVK auszugleichen. die Wiederaufnahme der Fortschreibung Schwerpunkt Wohnen unter den beschriebenen Rahmenbedingungen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Welche Auswirkungen hat die Wiederaufnahme der Fortschreibung mit dem Schwer- punkt Wohnen für Karlsruhe? Das Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde betrachtet jeden Flächennutzungsplan grundsätzlich als Einheit. Auch wenn einzelne Gemeinden einen hohen Bedarf nachweisen können, gilt: Sobald die Gesamtbilanz im Geltungsbereich des Planes negativ wäre, würden keine neuen Flächen genehmigt werden. Als Grundlage für die Bedarfsberechnung dient die Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes (StaLa), die im Juli 2014 veröffent- licht wurde. Die bisherige zu nutzende Prognose des StaLa aus dem Jahr 2007 zeigte für alle NVK- Gemeinden (auch für Karlsruhe) eine negative Entwicklung auf. Dies deckte sich nicht mit der tatsächlichen Entwicklung. Die neue Vorausrechnung des StaLa auf Basis des Zensus 2011 kehrt diesen Trend um und bestätigt die Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtentwicklung von 2012. Hier geht man nun von einem Einwohnerplus in fast allen Stadtkreisen und in vielen Landkreisen aus. Die Überarbeitung schafft Entwicklungsspielräume. Auch wenn die meisten Umlandgemeinden weiterhin über mehr Wohnbauflächen im bestehende Flächennutzungsplan 2010 als errechnete Bedarfe verfügen, fällt die Gesamtbilanz des NVK für den zugrunde gelegten Prognosezeitraum (2013 - 2030) positiv aus. Dies ist hauptsächlich an den immensen Wachstumsraten der Stadt Karlsruhe festzumachen, welche die Überhänge in den Umlandgemeinden kompensieren. Hier die Rahmenbedingungen für die Fortschreibung: Rein rechnerisch kann die Stadt Karlsruhe einen Bedarf von maximal 258 ha neuen Wohn- bauflächen nachweisen. Außer Karlsruhe kann im NVK nur Eggenstein-Leopoldshafen Neuausweisungsbedarfe in Höhe von maximal 18 ha darstellen. Ohne Karlsruhe verfügen die Mitgliedsgemeinden in der Summe über eine negative Bilanz von mindestens -167 ha. In Verbindung mit dem Karlsruher Ergebnis kann der NVK immerhin einen Bedarf von ma- ximal 91 ha nachweisen. Die Planungsstelle empfiehlt, dass die Stadt Karlsruhe eine Kooperation mit den Umlandge- meinden eingeht und Teile ihrer errechneten Bedarfe nutzt, um deren Defizite zu decken. Dies hätte folgende Auswirkungen: Die Suchkulisse für Neuausweisungen auf Karlsruher Gemarkung beläuft sich auf maximal 85 ha. Eggenstein-Leopoldshafen kann auf eine Suchkulisse von 6 ha zurückgreifen. Die restlichen Mitgliedsgemeinden können keine Flächen neu ausweisen - sie können aber Flächen tauschen. Die für Karlsruhe prognostizierten Einwohnerzuwächse können nicht vollumfänglich reali- siert werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt den Empfehlungen der Planungsstelle des NVK zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 Schwerpunkt Wohnen in der Vorlage des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe für die Verbandsversammlung am 9. März 2015 zu. Daraus folgt: - die Anpassung der dargelegten Werte des Dichtemodells aus dem Flächennutzungsplan 2010 als Datengrundlage für die Bedarfsermittlung der Wohnbauflächen. - Die Stadt Karlsruhe verwendet Teile ihrer rechnerisch ermittelten Bedarfe. um die negativen Bilanzen anderer Mitgliedsgemeinden des NVK auszugleichen. - die Wiederaufnahme der Fortschreibung Schwerpunkt Wohnen unter den beschriebenen Rahmenbedingungen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 30. Januar 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 3. Februar 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Wiederaufnahme der Teilfortschreibung FNP- Wohnen 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK): Vorberatung der Verbandsversammlung des NVK am 09.03.2015 Vorlage: 2015/0032 Dazu: Ergänzungsantrag der Stadträte Tilman Pfannkuch, Hermann Brenk, Thorsten Ehlgötz und Dr. Albert Käuflein (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 3. Februar 2015 Vorlage: 2015/0095 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Empfehlungen der Planungsstelle des NVK zur Fortschrei- bung des Flächennutzungsplans 2030 Schwerpunkt Wohnen in der Vorlage des Nach- barschaftsverbandes Karlsruhe für die Verbandsversammlung am 9. März 2015 zu. Daraus folgt: - die Anpassung der dargelegten Werte des Dichtemodells aus dem Flächennut- zungsplan 2010 als Datengrundlage für die Bedarfsermittlung der Wohnbauflächen. - Die Stadt Karlsruhe verwendet Teile ihrer rechnerisch ermittelten Bedarfe, um die negativen Bilanzen anderer Mitgliedsgemeinden des NVK auszugleichen. - die Wiederaufnahme der Fortschreibung Schwerpunkt Wohnen unter den beschrie- benen Rahmenbedingungen. Abstimmungsergebnis: Spiegelstrich 1: 11 Nein-Stimmen, Rest Zustimmung Spiegelstrich 2 und 3: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: - 2 - Sie haben das alle nachvollziehen können. Die Vorlage ist relativ stringent und übersicht- lich. Es geht darum, dass wir – ähnlich, wie wir es bei den Gewerbegebieten auch vor haben – die uns möglichen Wohnflächen nicht etwa nicht realisieren wollten, sondern wir sie schlichtweg nicht realisieren können. Dann wollen wir in eine Abstimmung mit den Umlandgemeinde gehen, um die nächste Fortschreibung dann gemeinsam zu er- stellen. Wir werden dennoch – das sage ich hier ausdrücklich – natürlich alle Versuche unternehmen, so viel Wohnraum wie möglich auch auf Karlsruher Gemarkung zu schaf- fen. Davon hält uns auch diese Vorlage aus meiner Sicht nicht ab. Denn jeder zusätzliche Einwohner ist nicht nur jemand, der unsere Infrastrukturen nutzt und damit bereichert, sondern auch jemand, der über den Finanzausgleich unsere Kasse füllt. Schon allein deswegen wäre es fahrlässig, hier auf irgendwelche Dinge zu verzichten. Wir sehen aber – die Diskussion könnte ich Ihnen jetzt quer durch die ganze Stadt füh- ren -, dass wir an vielen Stellen, wo wir uns das aus rein städtebaulicher Sicht vielleicht sogar vorstellen könnten, dann eben aus ganz verschiedenen Gründen nicht mehr die Möglichkeit haben, mal eben ein neues Wohnbaugebiet auszuweisen, wie wohl wir si- cherlich auch in diese Diskussion noch einmal verstärkt einsteigen wollen. Wenn man sich aber die Gesamtquantitäten anschaut, dann ist das, was wir hier vor- schlagen, gut umsetzbar, ohne dass wir Entwicklungsspielräume aufgeben. Wir kom- men hier in eine regionale Abstimmung, die uns insgesamt als Ballungsraum, in dem wir zunehmend wahrgenommen werden, gut ansteht. Insofern bitten wir um die Zustim- mung, dass wir diese Grundlagen zu unserer weiteren Planung machen, wobei Flächen- fortschreibung immer auch bedeutet, dass wir jederzeit wieder in einen neuen Fort- schreibungszyklus hinein gehen können, wenn wir feststellen, dass sich hier die Voraus- setzungen verändert haben. Sie haben es in der Vorlage deutlich lesen können. Ursprünglich ist man von sinkenden Bevölkerungszahlen ausgegangen. Jetzt muss man die Kehrtwende schaffen und muss wieder völlig neu ansetzen. Solche Entwicklungen sind natürlich immer mal wieder zu gegebener Zeit möglich. Aber so, wie wir es Ihnen hier vorschlagen, ist es keine Ein- schränkung, sondern ein, wie ich finde, regionaler Interessens- und auch Realisierungs- möglichkeitenabgleich. Das, denke ich, ist das, was hier in der Vorlage drin steht. Wir haben einen Ergänzungsantrag von der CDU-Fraktion. Eine Stellungnahme haben wir auch und haben dazu dann auch die entsprechenden Antworten bereitgestellt. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Sie haben in Ihren erläuterten Ausführungen indirekt schon zu unserem Ergänzungsantrag ein paar Worte verloren. Aber trotzdem zum Grundsätzlichen: Es geht hier um den Ausgleich rechnerischer Bedarfe, die Karlsruhe nicht auf eigener Gemarkung abdecken kann, mit Überhängen, die unsere Mitgliedsgemeinden im Um- feld durchaus zur Verfügung hätten. Das ist jetzt aber keine Idee des Regierungspräsidi- ums, so wie es in der Vorlage verständlich sein könnte, sondern es ergibt sich aus dem Landesplanungsgesetz, dass hier eine Bilanz zu ziehen ist und dass man Ausgleiche durchführen kann, wenn es die Mitgliedsgemeinden des Nachbarschaftsverbandes wol- len. - 3 - Die Region täte sich sicher einen Gefallen, wenn sie über diese Methode zunächst ein- mal versuchen würde, eine homogene Entwicklung anzustreben. Eine gesunde Sied- lungsstruktur des Oberzentrums hilft allen. Die Bilanzausgleichsüberlegungen entspre- chen den Zahlen der Bevölkerungsentwicklung prognostisch auf dem Stand von 2014. Da ist es nun einmal so, dass mehr Wohnbauflächen im Bereich der Nachbargemeinden, etwa 167 ha, zur Verfügung stehen, als im Bedarf anzumelden wäre. In Karlsruhe sind es immerhin 258 ha Flächen, die wir eigentlich bräuchten. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Diese Verrechnung führt dann zu einer Differenz von 98 ha, die rein rechnerisch von Karlsruhe in diese Bilanz eingeschossen werden könnte. Jetzt ist es sicherlich zunächst einmal richtig, dass wir über Kooperationen nachdenken, wie wir das geschickt machen. Dieses Bilanzmodell Flächentausch ist generell eine ver- nünftige Überlegung. Nur – und da ist jetzt einfach der wahrnehmende Fingerzeig, den wir auch mit unserem Ergänzungsantrag erheben wollen – enthält die Vorlage bisher keine Angaben darüber, in welchem Umfang Karlsruhe tatsächlich die Flächenbilanz auffüttern wird. Das ist aber letztendlich – das muss ich auch allen noch einmal sagen – heute kein Beschlussfassungsgegenstand. Aber man muss es einmal klar machen. Es geht jetzt hier nicht um alles oder nichts, sondern wir werden wohl dosiert dann überle- gen müssen, welchen Teil dieser uns zur Verfügung stehenden Flächen wir zugunsten unserer Umlandgemeinden in diese Bilanz einschießen. Das wird man später zu ent- scheiden haben, wenn vom Nachbarschaftsverband ein entsprechender Vorschlag über den Teilflächennutzungsplan vorliegt. Das ist das eine. Aber die wirtschaftliche Dimension, die in dieser gesamten Bilanztheorie gelegen ist, muss man auch einmal deutlich machen. Da muss ich sagen, ist die Antwort der Verwal- tung ein wenig dünn. (Vereinzelter Beifall) Da wird das etwas nivelliert mit Umkehreffekten und dergleichen. Ich habe auch noch nie gehört, dass der Aufwand für die Umlegung von Baugebieten derart in die Waag- schale geworfen wird, dass die Vorteile, die eine Kommune dadurch hätte, egalisiert werden würden. Aber das nehme ich jetzt einmal gar nicht so ernst. Ich bin dahinge- hend informiert und meine Fraktion geht davon aus, dass es sich hier, wenn man es ge- nau betrachtet, um zweistellige Millionenbeträge handeln könnte. Deshalb: Das legen wir bitte einmal nicht so sehr in die Waagschale. Es geht also durchaus darum, dass wir das auch mit den Umlandgemeinden diskutieren. Es geht nicht nur um Nachteile für die Umlandgemeinden. Ich habe das gelesen. Die haben jetzt Angst, dass wir Karlsruher nur die negativen Dinge abwälzen wollen. Dieses Bilanzverschieben hat auch haushalterische Konsequenzen, vielleicht negative für Karls- ruhe - das muss man auch wissen - aber dann im Umkehrschluss auch positive für die Umlandgemeinden. Das ist ein Punkt, der ist dann in der Vorlage wieder richtig ange- sprochen. Das muss einmal ausgehandelt, ausdiskutiert werden, so dass die Emotionali- tät von Anfang an raus kommt. Aber das Wesentliche, das Sie vielleicht auch noch einmal zurecht erwähnt haben, Herr Oberbürgermeister, ist der Umstand, dass gerade die haushalterischen Konsequenzen es bedingen, dass wir in unserem eigenen Beritt – wie es vorhin so schön hieß – jeden - 4 - Quadratmeter nutzen, den wir zu Wohnbauflächen gebrauchen und auch umsetzen können. Dann kommen die üblichen Diskussionskriterien wieder in die Diskussion. Hier hat Selbsthilfe zunächst einmal Priorität, bevor wir in die Umlandgemeinden gehen. Das ist klar und ist auch irgendwo ein Gebot der Fairness. Dann müssen wir die berühmten Innenentwicklungspotentiale sehen, die dann immer von bestimmter Couleur hoch ge- hoben wird, wenn es um die weitere Entwicklung von Wohnbauflächen geht. Da sind wir sehr gespannt. Nur eines geht nicht, Herr Dr. Fischer, das Floriansprinzip. Es geht hier nicht um einen Bilanztrick, wie wir das städtische Problem abwälzen auf den Umlandbereich, sondern wir müssen die haushalterischen Konsequenzen durchaus be- denken. Deshalb fordere ich jetzt auf, dass wir unter diesem Blickwinkel in einen fairen Umgang und eine faire Verhandlung mit Stadt und Umlandgemeinden eintreten, und zwar in beiden Richtungen. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Selbstverständlich geht es um einen fairen Ausgleich der Interessen der Stadt Karlsruhe und der Umlandgemeinden. Die zugrunde gelegten Zah- len stellen ein Idealszenario dar. Mehr wäre sicherlich im Interesse der Stadt Karlsruhe immer besser. Aber wir von der SPD-Fraktion sehen es so, dass die 85 ha ein guter An- satz sind. Da deckt sich unsere Einschätzung mit der Einschätzung des Herrn Oberbür- germeisters, dass es, wenn wir wider Erwarten ein Mehr an Wohnbaufläche ausweisen können, sicherlich Möglichkeiten gibt. Viel wichtiger ist uns, dass endlich der Gemeinderat und letztendlich auch die Bauträger zu Handelnden werden und hier weitere Initiativen im Bereich des sozialen und gemein- nützigen Wohnungsbaus ergreifen. Entscheidend ist, dass wir erst einmal diese ange- dachten 85 ha ausschöpfen. Darüber hinaus kann man dann im Hinblick auf einen Inte- ressensausgleich weitersehen. (Beifall bei der SPD) Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Es ist wichtig, dass wir uns mit dem Thema Wohnen be- schäftigen, auch im Rahmen des Flächennutzungsplans, denn tatsächlich ist die Bereit- stellung von Flächen für den Wohnungsbau schon eines der Hauptprobleme, das wir speziell auch in Karlsruhe haben. Eine verbandsweite Betrachtung macht auf jeden Fall Sinn. Sie ist auch unbedingt notwendig. Denn alleine könnten wir unseren Bedarf gar nicht stemmen. Ich sehe jetzt in erster Linie gar nicht unbedingt das Monetäre, sondern wir brauchen diese Flächen auch. Wir haben sie nicht. Schon die 85 ha, die jetzt anvi- siert sind, liegen nicht einfach so herum, dass man die mal eben ausweisen könnte. Wir haben ein echtes Problem. Dem müssen wir uns auch ganz intensiv widmen. Da haben wir schon auch einige Ansätze in der Vorlage, die wir sehr wohl hinterfragen wollen. Das Land hat auch die Hinweise zur Plausibilitätsprüfung angepasst. Das geht aus unserer Sicht auch in die richtige Richtung, nämlich mit dem flächensparenden An- satz, der auch vor überzogenen Neuausweisungen schützen soll. Auch der Nachbar- schaftsverband muss sich noch stärker bei der Bedarfsermittlung einem flächensparen- den Ansatz widmen. Da setzen wir auch gleich an bei der Anrechnung von Flächenre- serven, wie sie hier in der Vorlage dargestellt ist. Da sind uns die Minderungsfaktoren zu - 5 - hoch. Da werden jetzt zum großen Teil bei Baulücken oder auch bei Neubaugebieten, die älter als 2009 sind, die Reserven nur zu einem Viertel angerechnet. Das reicht uns nicht. Das finden wir nicht in Ordnung. Wir meinen, man muss sich viel mehr als bisher noch mit Aktivierungsstrategien, gerade dieser Innenentwicklungspotentiale oder der noch nicht bebauten Baugebiete, auseinandersetzen. Es ist ein bisschen schade. Wir haben vor ein paar Wochen dazu auch einen relativ de- taillierten Antrag gestellt. Der wurde dann auf die nächste Sitzung verschoben, was wir im Grunde gut fanden. Was wir aber nicht wussten, ist, dass wir heute schon zum Flä- chennutzungsplan Thema Wohnen sprechen. Das ist jetzt ein bisschen schade, weil wir einen Großteil der Dinge dann auch in der nächsten Sitzung sicher noch einmal diskutie- ren müssen. Ich will mich deswegen jetzt vor allem auch auf diese Vorlage konzentrieren. Aber die Frage Innenentwicklung, wie gehen wir mit unseren Reserven um, die müssen wir noch intensiver diskutieren. Ein zweiter Punkt der Vorlage, den wir durchaus kritisch sehen und für hinterfragungs- würdig halten, ist die Anpassung des Dichtemodells. Da meinen wir, man sollte schon an den ambitionierten Zielen, die im bisherigen Flächennutzungsplan auch gegeben wa- ren, festhalten. Auch wenn man da die Ziele nicht immer erreicht hat. Wir wollen hier keine Abschläge machen, sondern wir wollen vielmehr dann auch sehen, dort wo es nicht geklappt hat, sich an diese Ziele zu halten: Woran liegt es denn? Wir meinen, hier ist auch ein Umsteuern erforderlich. Wir können auch nicht mehr mit den gleichen Vor- gaben arbeiten, wie vor 10 – 20 Jahren, oder wie es vielleicht andere Gemeinden in älte- ren Flächennutzungsplänen haben. Wir müssen zu stärkeren Dichten kommen. Das ist einfach so. Das müssen wir auch im gesamten Nachbarschaftsverband aus unserer Sicht hinbekommen. Diese Diskussion müssen wir führen, auch mit unseren Nachbargemein- den im Nachbarschaftsverband. Deswegen: Die Modifizierung der Dichte akzeptieren wir nur bei diesem Typ A, wo es eine Modifizierung nach oben ist, also eine kompaktere Dichte, wohl wissend aber, dass man natürlich auch zu dicht bebauen kann, dass man das auch nicht machen darf. Aber wenn wir diese Modifizierung, die hier in der Vorlage drin ist, akzeptieren, dann sind wir noch weit unter den untersuchten Gebieten, die tatsächlich schon eine übertriebene Einwohnerdichte haben. Ich nehme fast an – es war jetzt nicht erwähnt -, dass die Süd- stadt-Ost auch so ein Beispiel ist, wo man über das Ziel hinaus geschossen ist. Das wol- len wir auch nicht. Wir wollen schon qualitätsvolles Bauen. Aber wir wollen auch ver- dichtetes Bauen. Eine weitere Einschränkung möchten wir auch machen bei der Ermittlung des absoluten Bedarfs. Auch hier halten wir eine Orientierung am maximalen Bedarf nicht für sinnvoll, wie es jetzt gemacht wurde. Es sind in vielen Gemeinden große Überhänge da. Wir müssen schon auch insgesamt die Grenzen eher knapp setzen, damit auch dort die Überhänge vernünftig abgebaut werden. Nicht alles abbauen, auch in den Nachbarge- meinden brauchen wir natürlich eine Entwicklung. Wir sehen es ein. Wir müssen mit dem Zuwachs umgehen. Das ist keine Frage. Aber diese übertriebenen Überhänge sollte man doch abbauen. Deswegen sollte man eine moderate Bedarfsprognose machen, eine, die auch schon auf flächensparende Ansätze ausgerichtet ist. - 6 - Zusammenfassend können wir deswegen heute nicht allen Punkten der Vorlage zu- stimmen. Genauer gesagt: Wir können dem ersten Punkt nicht zustimmen, dieser darge- legten Anpassung des Dichtemodells. Das werden wir so nicht mittragen. Dass wir Teile des rechnerischen Bedarfs für Karlsruhe umlegen und einen Ausgleich suchen im Nach- barschaftsverband, akzeptieren wir, so lange wir uns jetzt noch nicht auf diese 85 ha festlegen müssen. Die Wiederaufnahme der Fortschreibung Schwerpunkt Wohnen unter den beschriebenen Rahmenbedingungen akzeptieren wir jetzt einmal so grob auch, wobei bitte dann auch das berücksichtigt werden soll, was ich jetzt ausgeführt habe an Punkten, die aus unserer Sicht noch einmal zu hinterfragen sind. Ich bitte deswegen, diese drei Punkte getrennt abzustimmen. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Zur Vorlage und der bisherigen Diskussion möchte ich sagen: Die normative Kraft des Faktischen heilt manches. Der Antrag der CDU wurde ohne Begründung ausgeliefert, „eine Begründung erfolgt mündlich“. Tut mir leid, Kollege Pfannkuch, ich habe die Begründung nicht verstanden. Ich brauche eben immer ein bisschen länger. Deswegen wäre es schön gewesen, wenn ich sie doch schriftlich gehabt hätte. Aber es ist einfach so. In einer Zuzugsregion wie Karlsruhe wachsen die Ansprüche der einzelnen Einwohner auf Wohnraum. Ich frage hier im Raum: Wer war in den letzten Jahren bereit, in eine kleinere Wohnung zu ziehen? Da frage ich nicht nur den Gemein- derat, da frage ich von mir aus auch die ganze Verwaltung. Dann wird es nämlich ziem- lich weit. (Stadtrat Geiger/GRÜNE hebt die Hand.) - Ich sehe eine Wortmeldung, hervorragend, Herr Geiger. Aber das ist nicht der Durchschnitt. Deswegen werden wir mehr Wohnungen brauchen, zumindest auf die nächsten fünf bis zehn Jahre. Jetzt kommt die andere Seite der normativen Kraft. Es gibt nun einmal in unserer Stadt dafür nicht genügend Fläche. Ich kann jetzt lange drumherum reden. Aber es bleibt eine Schwere zwischen Anspruch auf Fläche und vorhandener Fläche. Deswegen muss die Region helfen. Eine Region, die ich bei nächster Gelegenheit auch wieder hier im Ge- meinderat kräftig angreifen werde. Nachher zum Beispiel. Aber wir brauchen bei diesem Thema diese Region. Der Flächennutzungsplan wird vom Nachbarschaftsverband aufge- stellt, mit unseren Umlandgemeinden. Also müssen wir uns mit denen einigen. Ich erinnere an das Thema Fortschreibung des Flächennutzungsplans Gewerbe, wie schwierig es war, das von uns fast einstimmig gewünschte Thema Interkommunale Ge- werbegebiete voranzubringen. Das ist in meinen Augen sehr in den Kinderschuhen ste- cken geblieben. Aber vielleicht gelingt es uns in dem Zusammenhang, wenn wir erneut mit der Region, mit dem Umland reden, auch dieses Thema wieder voranzubringen. - 7 - Die normative Kraft des Faktischen gilt aber auch beim Dichtemodell, Kollegin Lisbach. Wir können jetzt an Modellen herumschrauben. Aber dieses Modell ist ein Versuch, die Realität abzubilden. Wenn ich die Realität missachte, komme ich nicht weiter. Deswegen können wir mit diesem Konzept komplett leben. Es ist uns unbenommen, als stärkste Kraft im Nachbarschaftsverband jederzeit zu sagen: Halt, da entwickelt sich etwas in die falsche Richtung. Dann können wir das entsprechend diskutieren. Aber ich finde die Vorlage hervorragend vorbereitet und nachvollziehbar. Mit der sollten wir uns dann wirklich auch in die Verhandlungen mit der Region, mit dem Umland begeben. (Beifall bei der KULT) Stadtrat Jooß (FDP): Kollege Dr. Fischer hat es schon ganz deutlich gesagt: Wir brau- chen mehr Wohnungen und haben nicht genügend Flächen. Das ist eindeutig Fakt. Wenn wir die Leute hier in Karlsruhe unterbringen wollen, wenn sie hier wohnen sollen, dann brauchen wir einen Finanzausgleich. Dann müssen wir entsprechend bauen, und zwar verdichtet, aber nicht nur verdichtet, sondern auch in die Höhe. Uns bleibt gar nichts anderes übrig. Wir stimmen deswegen trotzdem der Vorlage zu, weil wir am längeren Hebel sitzen. Wenn der Oberbürgermeister im Nachbarschaftsverband für uns die Stimme abgibt, ha- ben wir absolute Mehrheit. Von daher können wir hier flexibel handeln. (Beifall bei der FDP) Der Vorsitzende: Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Ich würde Sie bitten, das Thema, dass wir da die Mehrheit haben, nicht so oft zu verwenden, weil das dort nicht unbedingt immer so auf große Begeisterung stößt, (Vereinzelter Beifall) uns sogar mitunter das Leben ganz schön schwer macht. Mir wäre es manchmal lieber, es wäre nicht so. Das sage ich auch ganz ehrlich. Ich glaube, es ist noch einmal wichtig, dass wir gemeinsam festhalten: Diese 258 ha sind auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe einfach nicht möglich. Nicht, weil wir nicht wol- len, sondern weil es das einfach gar nicht hergibt. Natürlich, Herr Pfannkuch, kann ich jetzt ausrechnen, wie viel Einwohnerinnen und Ein- wohner ich, wenn ich die 285 ha hätte, hier ansiedeln könnte, wie viele Finanzmittel aus der Finanzumlage mir das bringen würde. Dann kann ich den Eindruck erwecken, als hätte ich hier eine Wahl gehabt, die ich dann zu Lasten des Fiskus entschieden hätte. Das habe ich aber nicht. Ich würde natürlich alle diese Einwohnerinnen und Einwohner auch auf 280 ha ansiedeln, wenn ich sie hätte. Aber ich habe sie eben nicht. Insofern finde ich es immer richtig, dass wir auch immer wissen, was wir an Potential aufgeben. Das ist sicherlich ein starkes Argument, um auch dann mit den Umlandgemeinden ein- mal zu versuchen, Wege zu finden, die man gemeinsam beschreiten kann. Aber es ist ganz wichtig, dass nicht der Eindruck entsteht, wir würden hier aus Jux und Tollerei - 8 - oder aus Lust an der regionalen Zusammenarbeit auf Einnahmemöglichkeiten verzich- ten. Das ist nicht das, was uns treibt, sondern uns treibt der schlichte Mangel an Bauflä- chen. Ich möchte gleichzeitig - meine dritte Bemerkung - davor warnen, wir könnten jetzt bei den Umlandgemeinden wer weiß was herauspressen, nur weil wir hier dem Flächennut- zungsplan jetzt Entwicklungsmöglichkeiten überlassen, zumal die Entwicklung des Um- landes auch uns als Oberzentrum wieder zugute kommt, wenn ich an Einkaufen und alles Mögliche denke. Aber wir werden natürlich solche Gespräche führen und werden einmal schauen, was sich so entwickeln lässt. Es ist heute eine Rahmensetzung. Es ist noch kein Beschluss über den Flächennutzungsplan. Es ist der Einstieg in eine Diskussi- on. Es ist noch nicht die Vollendung. In diesem Sinne können wir heute den Beschluss auch so fassen. Ich werde das natürlich gerne getrennt abstimmen lassen, damit wir dann auch hier die unterschiedlichen Schwerpunkte erkennen können. Wir können gerne noch vertiefter in die Fragen einsteigen im Verlauf des Prozesses. Die haben Sie wieder gestellt, Herr Pfannkuch, weil Sie mit der Antwort noch nicht zufrie- den waren. Ansonsten würde ich aber meinen, dass wir jetzt einfach über unsere Be- schlussvorlage abstimmen können. Da würde ich über den ersten Spiegelstrich, der in diesem Fall ein Punkt ist, und zwei und drei dann getrennt abstimmen. Wir kommen zum Spiegelstrich eins, das bezieht sich auf das Dichtemodell. Da bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind 11 Nein-Stimmen, der Rest ist Zustimmung. Damit ist das mehrheitlich angenommen. Die beiden Spiegelstriche zwei und drei können wir zusammen aufrufen. Da bitte ich auch um das Kartenzeichen. Das ist eine stimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Februar 2015