Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die Geschäftsjahre 2015 - 2020: Aufstellung einer Vorschlagsliste nach § 28 VwGO
| Vorlage: | 2015/0028 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.01.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.02.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.02.2015 2015/0028 3 öffentlich Dez. 2 Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Geschäftsjahre 2015 bis 2020: Aufstellung einer Vorschlagsliste nach § 28 VwGO. Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 03.02.2015 3 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehren- amtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat die Stadt Karlsruhe für die Ge- schäftsjahre 2015 bis 2020 neue Vorschlagslisten für die zu wählenden ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter zu erstellen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwe- senden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung bleiben unberührt (§ 28 VwGO). Die Kammern des Verwaltungsgerichts bestehen aus drei Berufsrichterinnen und Berufs- richtern und zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Die ehrenamtlichen Rich- terinnen und Richter werden durch einen Ausschuss beim Verwaltungsgericht gewählt und wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2010 bis 2015 gewählten ehrenamtlichen Rich- terinnen und Richter endet in diesem Jahr. Nach § 28 der VwGO ist die Stadt Karlsruhe verpflichtet, neue Vorschlagslisten für die zu wählenden Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter der nächsten fünfjährigen Amtszeit 2015 bis 2020 aufzustellen und dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu übermitteln. Mit Schreiben vom 5. November 2014 bat der Präsident des Verwaltungsgerichts Karls- ruhe um Vorlage einer Vorschlagsliste der Stadt Karlsruhe zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter. Der beim Verwaltungsgericht Karlsru- he gebildete Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat fest- gelegt, dass die Stadt Karlsruhe für die folgenden fünf Geschäftsjahre mindestens 37 Personen in die Liste aufzunehmen hat. Dem Verwaltungsgericht werden neben Na- men, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift auch die Berufsbezeichnung und der Arbeitgeber der vorgeschlagenen Person mitgeteilt. Ist die vorgeschlagene Person Mit- glied eines Gemeinderats, eines Ausschusses oder einer Kammer für Kriegsdienstver- weigerung, wird dies, wie vom Verwaltungsgericht erwünscht, ebenfalls angegeben. Die Vorschlagsliste wurde nach den Bestimmungen der §§ 20 bis 23 VwGO aufgestellt. Eine Überprüfung der vorgeschlagenen Personen daraufhin, ob sie von diesem Ehren- amt ausgeschlossen sind, weil gegen sie Anklage wegen einer Straftat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, oder weil eine gerichtliche Entscheidung diesen Inhalts gegen sie bereits getroffen wurde (§21 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VwGO), oder weil sie in den Vermögensverfall geraten sind (§ 21 Abs. 2 VwGO), konnte nicht erfolgen, da der Stadtverwaltung die hierzu erforderli- chen Informationen fehlen. Die Prüfung dieser Frage bleibt dem Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe vorbehal- ten. Für die Aufstellung der Liste wurden alle im Gemeinderat vertretenen Parteien sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Industrie- und Handelskammer und die Hand- werkskammer aufgefordert, Interessierte zu benennen. Des Weiteren erfolgte ein all- gemeiner Aufruf in der Presse, dass sich interessierte Personen für diese Wahl bewerben können. Die Angaben zu den eingereichten Bewerbungen sind in der beigefügten Liste Ergänzende Erläuterungen Seite 3 aufgeführt. Die Aufstellung der Vorschlagsliste erfolgte dann auf der Grundlage dieser Vorschläge und Bewerbungen unter Berücksichtigung der genannten Bestimmungen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehren- amtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe zu. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. Januar 2015
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 3. Februar 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Geschäftsjahre 2015 - 2020: Aufstellung einer Vorschlagsliste nach § 28 VwGO Vorlage: 2015/0028 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehren- amtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe zu. Abstimmungsergebnis: Bei 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf: Da bitte um das Kartenzeichen. - Da gibt es zwei Enthaltungen, ansonsten nur Zustim- mung. Also mehrheitlich haben Sie die Liste so jetzt mitgetragen. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Februar 2015