Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in den Stadtteilen

Vorlage: 2015/0020
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.01.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Nordweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.02.2015

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • GR-Grundsätze Förderrichtlinien BZ
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.02.2015 2015/0020 10 öffentlich Dez. 2 Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in den Stadtteilen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 27.01.2015 4 vorberaten: Änderungen Seite 3 unten, Seite 4 oben Gemeinderat 03.02.2015 10 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in den Stadtteilen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in den Stadtteilen 1. Allgemeines 1.1 Die Stadt Karlsruhe fördert im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel Bürgerzentren in den Stadtteilen mit Mietkostenzuschüssen. Bürgerzentren sind Begegnungsstätten, in denen sich Menschen jeden Alters und jeder sozialen, ethnischen und konfessionellen Herkunft begegnen, engagieren und entwi- ckeln können. Bürgerzentren sollen die Identifikation mit dem Stadtteil stärken und bür- gerschaftliches Engagement fördern und entwickeln. Das Angebotsspektrum und die Dienstleistungen des Hauses sollen Teilhabe, Partizipation und Begegnung ermöglichen und kostenlos oder gegen einen geringen Kostenbeitrag zugänglich sein. Die Bürgerzentren und deren Angebote stehen vorrangig den Einwohnerinnen und Ein- wohnern der Stadt Karlsruhe zur Verfügung. 1.2 Für die Förderung gilt insbesondere die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg sowie diese Grundsätze. Soweit die einschlägigen Vorschriften nichts anderes bestimmen, besteht auf die Förderung nach diesen Grundsätzen kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Karlsruhe. Über die Bewilligung des Antrags entschei- det der Hauptausschuss. Die Zuschüsse der Stadt Karlsruhe stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Rechtsansprüche auf finanzielle oder sonstige Förde- rungsmaßnahmen werden durch diese Grundsätze sowie durch die Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan nicht begründet. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe kann im Rahmen der Haushaltsplanung und unterjährig gemäß der Gemeindehaushaltsverord- nung des Landes Baden-Württemberg sowie nach der Haushalts-, Kassen- und Rech- nungsordnung der Stadt Karlsruhe haushaltswirtschaftliche Sperren beschließen, wovon auch Zuschüsse im Rahmen dieser Grundsätze betroffen sein können. 1.3 Antragstellende sind verpflichtet, eine angemessene Eigenleistung zu erbringen. Mögli- che Zuschüsse anderer Stellen (z. B. Europäische Union, Bund, Länder, Landkreise, Um- landgemeinden, Verbände etc.), sind gegenüber einem Zuschuss der Stadt Karlsruhe grundsätzlich vorrangig in Anspruch zu nehmen. 1.4 Zum Grunderwerb (Bodenwertanteil) wird kein Zuschuss gewährt. 1.5 Zuschüsse der Stadt sind wirtschaftlich und zweckentsprechend zu verwenden. 2. Antragsberechtigte 2.1 Träger und somit Antragsberechtigter eines Bürgerzentrums muss eine juristische Per- son, zum Beispiel ein Bürgerverein, ein Trägerverein, eine Institution oder ein Zusam- menschluss von freien Trägern und Vereinen sein. Grundvoraussetzungen sind zum einen die Initiative und die Mitarbeit der Stadtteilbe- völkerung und zum anderen, dass der Träger insbesondere die fachlichen Voraussetzun- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 gen für die geplante Maßnahme erfüllt, die Gewähr für eine zweckentsprechende wirt- schaftliche Verwendung der Mittel bietet, gemeinnützige Ziele gemäß Abgabenordnung § 52 Abs. 2 verfolgt, grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung erbringt und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Der Träger muss die Gewähr für eine Kontinuität und Solidität der Arbeit bieten. 2.2 Von den Antragstellenden wird vorausgesetzt, dass eine ordnungsgemäße Geschäfts- führung und eine in fachlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht ordnungsge- mäße und wirtschaftliche Durchführung des Betriebs des Bürgerzentrums gewährleistet ist. Die Antragstellenden müssen in der Lage sein, die Verwendung der Mittel ord- nungsgemäß nachzuweisen. 3. Antragsstellung 3.1 Förderanträge sind schriftlich bei der Stadt Karlsruhe einzureichen. Die Förderung be- ginnt ab Genehmigungszeitpunkt. Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich nicht möglich. Förderanträge müssen ein tragfähiges Nutzungskonzept beinhalten. Dieses ist im Stadt- teil mit wichtigen Akteuren der Stadtteilgesellschaft inklusive Bürgerverein bzw. Orts- verwaltung abzustimmen. Ebenso muss der Antragstellung eine frühzeitige Abstimmung mit der Stadtverwaltung vorausgehen, um vorhandene Ressourcen und Bedarfe im Stadtteil prüfen zu können. Ein Bürgerzentrum kann ein individuelles Profil und eigene Schwerpunkte entwickeln, muss jedoch grundlegende Kriterien erfüllen, um eine städtische Förderung zu erhal- ten. Diese sind: 1) Als Stätte der Begegnung soll in einem Bürgerzentrum das bürgerschaftliche Enga- gement gefördert werden. Hierbei kann auf die Angebote der Stadt Karlsruhe zur Förderung und Ausübung bürgerschaftlichen Engagements (z. B. Fortbildungsange- bote, Online-Freiwilligenbörse, Lesepatenschaften etc.) zurückgegriffen werden. 2) In einem Bürgerzentrum sollen ferner die sozialen Anliegen der Bevölkerung koordi- niert und unterstützt werden. Hierfür sind Angebote zur Förderung der Integration sowie Angebote zur Förderung des Miteinanders (Alt und Jung, Familien und Senio- ren, verschiedene Herkunftsländer) aufzulegen. Darüber hinaus sollen Initiativen, Ver- reine, Organisationen, Hilfsangebote und Bürgerinnen und Bürger vernetzt werden. 3.2 Nutzungskonzept Folgende Punkte müssen im Nutzungskonzept enthalten sein: - Die verlässliche Trägerschaft für das Bürgerzentrum durch eine juristische Person, zum Beispiel einen neu gegründeten Verein, den Bürgerverein oder eine andere Träger- konstruktion. - Angebote für unterschiedliche Alters- und Zielgruppen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 - Die Erfüllung von mindestens einem der nachfolgenden drei Kriterien:  Kooperationen mit sozialen oder kulturellen Einrichtungen,  Kooperationen mit Gewerbetreibenden,  Offener Treff für alle, offen für neue Initiativen, Projekte, Zielgruppen. - Ein Belegungsplan mit geplanten Nutzungen für die ersten Monate (mindestens zwei bis fünf regelmäßige Termine pro Woche für die Anfangsphase). Ab dem zweiten Jahr ist eine angemessene Auslastung der Räumlichkeiten Voraussetzung für die weitere Zuschussgewährung. - Eine Kalkulation der Miet- und Mietnebenkosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung sowie der Reinigungskosten für die anzumietenden bzw. genutzten Räumlichkeiten. - Konditionen für die Untervermietung der Räume (wenn Untervermietung vorgesehen ist). - Prüfung von Lage, Zugänglichkeit, ÖPNV-Anbindung, Stellplatzsituation. Bei Räumen, die angemietet werden und nicht bereits im Besitz des Trägers sind, sind ein entsprechender Mietvertrag sowie ein Grundriss des Gebäudes bzw. der Räume vor- zulegen. Eine etwaige Mietvertragsänderung ist anzuzeigen. Bei Räumen, die sich im Eigentum des Trägers befinden, sind ein Gebäudegrundriss so- wie die geplante Nutzungsdauer der entsprechenden Räumlichkeiten vorzulegen. Bei den Mietkosten wird maximal ein Quadratmeterpreis für die Kaltmiete übernommen, der die zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Stadt Karlsruhe übliche Mietkosteno- bergrenze nicht überschreitet. Hierbei wird zwischen neuen und gebrauchten Immobi- lien unterschieden. Die Reinigungskosten werden auf der Basis des bei der Stadt übli- chen Kostenschlüssels berechnet. Für die Berechnung des Zuschusses für die Mietnebenkosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung ist die aktuelle Nebenkostenab- rechnung vorzulegen. Der Mietkostenzuschuss beinhaltet folgende Punkte nicht:  Zuschuss zu den Kosten für Erstausstattung,  Zuschüsse für Investitionen,  Zuschüsse für Instandhaltungskosten. 3.4 Eigenmittel und Zuschüsse anderer Stellen sind detailliert aufzulisten. 3.5 Größere Investitionsvorhaben und die Finanzierung der daraus entstehenden Folgekos- ten sind anzuzeigen. 3.6 Projekte mit anderen Zuschussgebern sind der Stadtverwaltung vor Beginn der Maß- nahme zur Kenntnis zu geben. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 4. Prüfung der Anträge, Entscheidung 4.1 Die Stadt Karlsruhe behält sich eine Überprüfung der Antragsangaben vor; dabei haben die Antragstellenden mitzuwirken. 4.2 Die Prüfung ist nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vorzuneh- men und umfasst insbesondere folgende Gesichtspunkte: a) ob das zu fördernde Bürgerzentrum den Vorgaben gemäß den Ziffern 1.1 und 1.3 dieser Richtlinie entspricht; b) ob das zu fördernde Bürgerzentrum den inhaltlichen Kriterien gemäß den Ziffern 3.1 bis 3.6 entspricht; c) dass sämtliche anderen Zuschussquellen vorrangig in Anspruch genommen sind; d) dass Eigenmittel und Eigenleistungen in angemessener Höhe nachgewiesen werden; e) dass bei größeren Investitionsvorhaben die Finanzierung des Vorhabens und die Finanzierung von Folgekosten gesichert ist, 4.3 Sind Förderanträge für dieselben Aktivitäten oder Projekte auch bei anderen Stellen ge- stellt worden, behält sich die Stadt eine Kontaktaufnahme mit diesen Stellen vor. 4.4 Über einen Förderantrag ist auf Grundlage der im Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe zur Verfügung stehenden Mittel zu entscheiden. Über die Bewilligung des Antrags entschei- det der Hauptausschuss. 5. Zur Förderung im Einzelnen 5.1 Über die Förderung ergeht ein schriftlicher Bescheid, der von den Zuschussnehmenden anzuerkennen ist. Dabei legt die Stadt insbesondere die Zweckbestimmung der Zuschüsse sowie die Art der Förderung und der Finanzierung fest und teilt dies den Antragstellenden mit. Dar- über hinaus können im Bewilligungsbescheid sonstige Bedingungen festgelegt und Pflichten (z.B. Mitteilungspflichten) auferlegt werden. Mit der Annahme des Zuschusses werden diese, soweit nichts anderes bestimmt wird, vom Zuschussnehmenden akzep- tiert. 5.2 Förderungsart Es wird in der Regel die Förderung der Mietkosten sowie der Mietnebenkosten inkl. Rei- nigung gewährt. Die gewährten Zuschüsse begründen keinen Anspruch auf eine dauer- hafte, künftige Förderung. Die Dauer der Förderung ist grundsätzlich auf das jeweilige Haushaltsjahr beschränkt. 5.3 Finanzierungsart Es erfolgt in der Regel eine Fehlbedarfsfinanzierung. Der Zuschuss wird dabei bis zu ei- ner festgesetzten Bewilligungshöhe zur Deckung eines Fehlbedarfs gewährt, der inso- weit verbleibt, als der Zuschussnehmende die zuschussfähigen Ausgaben nicht durch ei- gene oder fremde Mittel decken kann. Der Zuschuss ist gegenüber Finanzierungsmitteln, die der Zuschussnehmende von anderen Stellen erhalten kann, subsidiär. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 6. Bewilligungsbedingungen 6.1 Die Zuschussmittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 6.2 Verwendungsnachweis 6.2.1 Entsprechend den Hinweisen im Zuschussbescheid ist über die Verwendung des Zu- schusses Rechnung zu legen und ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Der Verwen- dungsnachweis besteht aus einem sachlichen Bericht und einem zahlenmäßigen Nach- weis. Darüber hinaus sind - wie bei der Antragstellung - die Vorgaben gemäß Ziffer 3.1 sowie Ziffer 3.5 dieser Grundsätze darzustellen. 6.2.2 Die Zuschussnehmenden sind grundsätzlich verpflichtet, den Verwendungsnachweis bis zum 1. März des auf den Zuschusszeitraum folgenden Jahres der Stadt Karlsruhe vorzu- legen. Kann ein vollständiger Verwendungsnachweis innerhalb dieser Frist nicht vorge- legt werden, ist auf begründeten Antrag eine Fristverlängerung möglich. 6.2.3 Die Stadt ist berechtigt, die Verwendung der Zuschüsse oder Einnahmen durch eventuel- le Untervermietungen (siehe Ziffer 6.3.2) durch Einsicht in die Bücher, Belege und sons- tige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebungen selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuschussnehmenden sind verpflichtet, die erforderli- chen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten. Sind Zu- schüsse auch von staatlichen oder anderen kommunalen Stellen bewilligt worden, wird die Stadt in der Regel nur in Absprache mit diesen Stellen von ihrem Prüfungsrecht Ge- brauch machen. 6.2.4 Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung des Zuschusses nach pflichtgemä- ßem Ermessen widerrufen, bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern sowie die weitere Verwendung ausgezahlter Mittel untersagen und von der Auszahlung neuer Mittel ab- sehen. 6.3 Zuschussbedingungen 6.3.1 Zweckgebundene Spenden, die in Rücklagen eingestellt werden, bleiben bei der Über- schussberechnung zunächst unberücksichtigt und sind entsprechend als solche dem Amt für Stadtentwicklung schriftlich anzuzeigen. Ist diese Rücklage nach drei Jahren nicht aufgebraucht, wird sie bei künftigen Zuschussgewährungen angerechnet. 6.3.2 Etwaige Einnahmen (z. B. durch Untervermietung der Räumlichkeiten, Teilnahmegebüh- ren, Eintrittsgelder) sind im Sinne des Bürgerzentrums zu verwenden. Sie können ent- weder für Aktivitäten des Bürgerzentrums eingesetzt werden oder zur Bildung einer Be- triebsmittelrücklage verwendet werden. Diese ist bis zu einer Höhe von bis zu 6/12 des jährlichen städtischen Zuschusses förderunschädlich. Darüber hinausgehende Betriebs- mittelrücklagen müssen grundsätzlich vorrangig zur Finanzierung der Mietkosten einge- setzt werden. Bei Untervermietung der Räume sind die Konditionen hierfür vorher mit dem Amt für Stadtentwicklung abzustimmen und in einer Entgeltordnung festzulegen. 6.4 Werden Zuschüsse nicht zweckentsprechend verwendet, sind sie in voller Höhe zurück- zuerstatten. In diesem Fall kann die Bewilligung widerrufen und der Zuschuss unverzüg- Ergänzende Erläuterungen Seite 7 lich zurückgefordert werden. Dasselbe gilt, wenn die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verletzt sind oder sich Voraussetzungen für den Zuschuss geändert ha- ben. 6.5 Die Zuschussnehmenden sind verpflichtet, Änderungen in der Zweckbestimmung geför- derter Einrichtungen unverzüglich der Stadt Karlsruhe mitzuteilen. 6.6 Die Zuschussnehmenden sind verpflichtet, die von der Stadt geförderten Einrichtungen auch der Stadt Karlsruhe im Rahmen der Zweckbestimmung der Einrichtung unentgelt- lich zur Verfügung zu stellen, wenn dafür ein Bedarf besteht. 6.7 Der Zuschuss wird grundsätzlich monatlich überwiesen, frühestens jedoch nach Be- standskraft des städtischen Förderbescheides. 6.8 Die Zuschussnehmenden sind verpflichtet, in geeigneter Weise auf ihrer Homepage und in ihren Veröffentlichungen auf das Bürgerzentrum und dessen Nutzungsmöglichkeiten hinzuweisen. Dies beinhaltet den Hinweis, dass das Bürgerzentrum mit Mitteln der Stadt Karlsruhe gefördert wird. Hierbei ist der Zusatz: "Unterstützt durch die Stadt Karlsruhe“ und das städtische Logo zu verwenden. Die Stadt stellt das Logo zur zweckgebundenen Verwendung zur Verfügung. Ferner sollte der aktuelle Belegungsplan auf der Homepage angegeben sein. 7. Inkrafttreten 7.1 Die vorstehenden Grundsätze gelten ab 28.01.2015. Gleichzeitig treten die bisherigen Verfahrensweisen außer Kraft. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in den Stadtteilen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 30. Januar 2015

  • Protokoll GR TOP 10
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 3. Februar 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in den Stadtteilen Vorlage: 2015/0020 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in den Stadtteilen. Abstimmungsergebnis: 5 Nein-Stimmen, ansonsten Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf der erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Hier erfüllen wir unsere Zusage, dass wir Grundsätze aufstellen wollen, um Bürgerzen- tren in den Stadtteilen durch entsprechende Mietzuschüsse zu fördern. Wir haben im Rahmen der Diskussion des Hauptausschusses die Vorlage noch einmal verändert, ha- ben jetzt auf Wunsch der Grünen die Angebote für verschiedene Generationen in die Vorlage als verpflichtende Grundlage mit hineingenommen. Dann haben wir die übri- gen drei Kriterien dahingehend eingedampft, dass davon mindestens eines erfüllt sein muss. Sie haben das der veränderten Vorlage entnommen. Ich hatte Ihnen aber auch im Hauptausschuss schon zugesagt, dass wir die weitere Entwicklung der Bürgerzentren natürlich beobachten müssen. Denn in der Tat soll es am Ende ein offenes Angebot werden, das nicht nur alle Generationen, sondern auch ganz verschiedene Zielgruppen anspricht, und auch ein Hort des sozialen Treffpunkts, aber auch des bürgerschaftlichen Engagements aus dem Stadtteil heraus werden soll, das sich dann aber auch offen ge- genüber neuen Entwicklungen und neuen Gruppen im Stadtteil erweisen muss. Denn es soll hier keine Closed-Shop-Veranstaltung für bestimmte einzelne Initiativen und Zielgruppen werden. Wir sehen damit eine gute Möglichkeit, Anreize dafür zu schaffen, dass es zum einen kleine Zentren des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements, aber auch des Treffpunkts in den Stadtteilen gibt. Andererseits unterstützt man dieses Ehrenamt und dieses bürgerschaftliche Engagement der Vereine, aber auch anderer Initiativen, durch - 2 - die Ermöglichung einer Hardware, einer Infrastruktur. Darüber hinaus ist aber noch da- ran gedacht - auch das haben wir klar gesagt -, dass wir hier in eine hauptamtliche För- derung einsteigen wollen. Das können einzelne Vereine oder Initiativen natürlich über bestimmte Projekte bewerkstelligen, aber es ist nicht Teil des städtischen Angebots. Auch das haben wir mehrfach ausdrücklich betont. Damit schaffen wir noch einmal einen Anreiz, auch in den Stadtteilen nachzurüsten, in denen es solche Bürgerzentren im Moment nicht gibt. Das ist ein wesentlicher Impuls, den wir hier an der Stelle mit überschaubarem Mitteleinsatz leisten. Wir stabilisieren die Bürgerzentren, die es auf diese Weise heute schon gibt, und leisten damit einen guten Beitrag dazu, dass eine Großstadt wie Karlsruhe immer nur so erfolgreich sein kann, wie sich die Bürgerinnen und Bürger in ihren einzelnen Stadtteilen oder Quartieren zuhause fühlen, wie sie hier Treffpunkte vorfinden, um etwas zu erleben, sich auch zu treffen, ihr Vereinsengagement umzusetzen und damit ein Stück Heimat in ihrem Stadtteil oder ihrem Quartier finden, was ihnen ermöglicht, auch in der Gesamtstadt heimisch zu werden. Mit dieser Dualität der Identitäten, die überhaupt nicht im Widerspruch zuei- nander steht, machen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern ein sehr gutes Angebot. Stadtrat Dr. Käuflein (CDU): Die Beschlussvorlage zu Tagesordnungspunkt 9 musste ich aus formalen Gründen tadeln. Die zu Tagesordnungspunkt 10 darf ich ausdrücklich inhaltlich loben. Sie haben es eben ausgeführt. Bürgerzentren sind soziale Treffpunkte, sind Orte bürgerschaftlichen Engagements. Wir könnten auch sagen, es sind Orte der Integration und des Miteinanders. Wenn wir über die Stadtteile schauen, dann stellen wir fest, dass es in manchen Stadt- teilen Bürgerzentren gibt und in anderen nicht. Ich selbst komme aus einem Stadtteil, aus der Nordweststadt, wo wir uns seit Jahren um ein Bürgerzentrum bemühen. Von den Grundsätzen, die wir heute verabschieden - auch das haben Sie angedeutet, Herr Oberbürgermeister -, kann ein Impuls ausgehen, dass neue Bürgerzentren entstehen. Die Fördergrundsätze ermöglichen die Gründung neuer Bürgerzentren. Wir, die CDU-Fraktion, finden es gut, dass nun einheitliche Kriterien für diese Förderung vorliegen. Das ist etwas, was wir auch schon früher einmal gefordert haben. Die Förde- rung anhand der Miete, der Nebenkosten inklusive Reinigung scheint uns eine ange- messene, plausible und gerechte Förderungsart. Es ist klar geregelt. Der Betrieb und die Ausstattung eines Bürgerzentrums ist Sache der Betreiber. Einleuchtend ist für uns auch, dass der Hauptausschuss das Gremium ist, das über die Förderung entscheidet. Das scheint uns nicht nur angesichts der Förderhöhe, des Volu- mens, sondern auch politisch angemessen. Der Gemeinderat ist trotzdem nicht außen vor, denn der Gemeinderat muss die Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stellen. Inso- fern lobende Zustimmung von meiner Fraktion zu diesen Grundsätzen. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Ich komme auch aus der Nordweststadt. Die vorliegende Beschlussvorlage stellt nach der Vorstellung der Bestandsaufnahme Bürgerzentren in den Stadtteilen vom Oktober letzten Jahres einen weiteren Meilenstein auf dem Weg - 3 - zur stadtweiten Gründung und Förderung von Bürgerzentren dar. Ein klares Bekenntnis, auf das viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch letztendlich Bürgervereine und Träger, Vereine gewartet haben. Die Beschlussvorlage hat eine Vielzahl von Anregungen aus den Ortschaftsräten, aus den Bürgergemeinschaften, Bürgervereinen und aus deren Dachorganisation, der Ar- beitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, aufgegriffen. Neben der aufgegriffenen Möglichkeit der finanziellen Förderung, sei es durch einen Mietzuschuss, wie der Kolle- ge Dr. Käuflein sagte, oder durch die Förderung der Mietnebenkosten, möchte ich hier auf die genannten Förderkriterien eingehen. Die Förderung von Bürgerzentren als Stätten der sozialen Begegnung und des bürgerli- chen Engagements, sowie als Orte der Koordination der sozialen Anliegen der Bevölke- rung. Trotz der mit der vorliegenden Beschlussvorlage aufgezeigten Möglichkeit einer finanziellen kommunalen Förderung bleibt das entscheidende Element für eine Weiter- führung der Bürgerzentren die Bereitschaft der Menschen, sich in den Stadtteilen eh- renamtlich für diese Aufgabe zu engagieren, ein Engagement, das in keinster Weise selbstverständlich ist und wofür wir den Menschen vor Ort, den Bürgerinnen und Bür- gern in den Vereinen ausdrücklich danken möchten. Unser Dank gilt aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Erarbeitung des vorliegenden Konzepts. Unabhängig hiervon sind weitere unterstützende Schritte erforderlich, um die Bürgervereine und Trägervereine bei der Erarbeitung eines tragfähigen und dauerhaften Nutzungskonzeptes zu unterstützen. Als wegweisend sehen wir hier die Nutzung von trägerübergreifenden Synergien zwi- schen verschiedenen Trägern und Einrichtungen der ehrenamtlichen und gemeinnützi- gen sozialen Arbeit in den Stadtteilen und Quartieren an. Ein Beispiel hierzu wird im folgenden Tagesordnungspunkt diskutiert. Ein Weg, der nur durch die Erstellung stadt- teils- und quartiersspezifischer Konzepte möglich sein wird. In einer sich zunehmend wandelnden städtischen Gesellschaft unter dem Eindruck einer weiteren Pluralisierung, Globalisierung und letztendlich auch Individualisierung der Gesellschaft auf der einen Seite, besteht auf der anderen Seite der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, sich in ihren Stadtteilen und Quartieren zu verordnen. Hierzu können Bürgerzentren in den Stadtteilen als zentrale Orte des sozialen Miteinanders beitragen. Unsere Fraktion trägt diese Vorlage voll umfänglich mit. Unsere Stadt braucht lebendige Stadtteile, denn nur so kann Karlsruhe stark sein. (Beifall bei der SPD) Stadträtin Reiff (GRÜNE): Die Grüne-Fraktion begrüßt die Einrichtung von weiteren Bürgerzentren. Bürgerzentren sind wichtig für die Stadtteilkultur und Begegnungsort für die Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen Stadtteilen. Deshalb werden wir die- sem und auch dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt zustimmen. Im Nutzungskonzept der Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren freut uns, dass dieser von Ihnen schon angesprochene Punkt "Angebote für unterschiedliche Al- ters- und Zielgruppen", der auf Anregung der Grüne-Fraktion eingebracht wurde, hier - 4 - nun eingegangen ist. Für die Einrichtung der Bürgerzentren ist uns wichtig, dass die in Tagesordnungspunkt 11 versprochene Evaluation nach einem Jahr stattfindet. Somit kann - egal welches Stadtteilzentrum untersucht wird - genau nachjustiert und unter Umständen Weichen neu gestellt werden. Ich werde jetzt zu Tagesordnungspunkt 11 auch noch einige Dinge sagen, weil diese die direkte Auswirkung und der erste Antrag zu diesem jetzt zu behandelnden Tages- ordnungspunkt 10 sind. Tagesordnungspunkt 11 werden wir zustimmen, aber langfris- tig gesehen würden wir uns wünschen, wenn die Trennung von Träger und Antragstel- ler mehr berücksichtigt werden könnte. Wenn Träger und Antragsteller nicht eine Per- son sind, kann das weiter bestehen und die Weiterentwicklung des jeweiligen Bürger- zentrums auch dann erfolgen, wenn einer der beiden Partner wegfallen sollte. Die schon erwähnte Evaluation halten wir auch für das geeignete Mittel, um nach einem Jahr - sofern notwendig - nachjustieren zu können. Wie erwähnt: Wir werden beiden Tagesordnungspunkten zustimmen. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Cramer (KULT): Meine Fraktion sieht sich in der Tradition der Bürgerhäuser und Begegnungszentren. Von daher finden wir es gut und richtig, dass Sie - das schrei- be ich Ihnen ganz persönlich zu - die Bürgerzentren jetzt so verstärkt fördern. Die Vorlage heißt "Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in den Stadttei- len". Wir haben erwartet, dass auch hier wirklich nur die Grundsätze genannt werden. Wir sehen aber eine bis ins letzte Detail von Juristen, von der Verwaltung ausformulierte Vorlage, die unserer Meinung nach den jeweiligen zukünftigen Antragsstellern kaum Spielraum lässt. Von daher werden wir heute in dieser Form der Vorlage nicht zustim- men. Ich denke, wir beschneiden uns selber in Zukunft, wie wir auf die spezifischen Wünsche in den einzelnen Stadtteilen und auch die spezifischen Wünsche der potentiel- len Betrieber der Bürgerzentren eingestellt sind. Daher sehen wir es als einen nicht rich- tigen Weg, dass wir hier so ins Detail gehen, fast schon satzungsmäßig. Wir hätten uns wirklich gewünscht, dass nur in einer Art Präambel die Grundsätze genannt werden, und dass man dann aufgrund dessen, was gebraucht wird, in die Details geht. Das ist ganz klar. Aber nicht hier über alle das gleiche Netz legen. Von daher werden wir heute dieser Vorlage so nicht zustimmen können. (Beifall bei KULT) Stadtrat Hock (FDP): Kollege Cramer hat es mir jetzt vorweg genommen. Ich habe es hier unterstrichen: Die grundlegenden Kriterien, die man hier festlegt. Ich habe es mir gut durchgelesen und finde auch, man nimmt die Leute jetzt schon zu stark an die Kandare. Man gibt jetzt schon alles Mögliche vor. Meine Fraktion hätte sich auch ge- wünscht, dass man das mehr mit den Leuten vor Ort in den Bürgerzentren, die dann entstehen, festlegt. Man muss natürlich klarer Weise ... (Stadtrat Pfalzgraf/SPD: Gestern war Ältestenrat. Da habt ihr kein Wort ge- sagt!) - 5 - - Wir stimmen zu, Kollege Pfalzgraf! Ich möchte es hier nur ausführen. Wenn ich nicht zustimmen würde, wie der Kollege Cramer, dann hätte ich vielleicht gestern etwas ge- sagt. Aber heute stimmen wir gerne zu. Er hat natürlich Recht mit dem, was er hier ausgeführt hat. Da sind wirklich Dinge drin, da dreht es einem schon ein bisschen den Magen herum. Das ist alles bis ins kleinste Detail ausformuliert. Man hätte sich vielleicht von Seiten der Verwaltung doch noch etwas zurücknehmen müssen und dann auch in der Umsetzung mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die die Bürgerzentren entstehen lassen, in die einzelnen Punkte einsteigen und dann auch die Formulierung anpassen müssen. Ich verstehe natürlich, dass man sagt, man will klare Richtlinien für alle haben. Aber Kollege Cramer hat in dem Fall Recht gehabt. Meine Fraktion sieht es dennoch positiv, dass man jetzt auf diesem Weg die Bürgerzen- tren entstehen und auch die Unterstützung zukommen lässt. Deshalb wird meine Frak- tion dieser Vorlage heute voll umfänglich zustimmen. Aber es muss möglich sein, Herr Pfalzgraf, dass man das eine oder andere heute im Gemeinderat auch noch einmal dis- kutiert, auch wenn wir gestern im Ältestenrat darüber ... (Zuruf) - Genau. Was absolut nichts damit zu tun hat. Deshalb diskutieren wir es hier. Ent- schuldigen Sie bitte, dass ich das noch angemerkt habe. (Beifall bei der FDP) Stadtrat Kalmbach (GfK): Ich möchte nicht behaupten, dass Sie, Herr Oberbürger- meister, meinen Gedanken gefolgt sind. Aber ich möchte behaupten, dass Sie ein The- ma aufgegriffen haben, das mir sehr am Herzen liegt. Ich halte es für eines der ganz entscheidenden Themen, damit eine Stadtgesellschaft überhaupt funktionieren kann, dass Menschen in einer Stadt beheimatet sind. Deswegen ist es genauso wichtig, dass hier der soziale Kitt für eine Gesellschaft angerührt wird. Das Grundprinzip Ehrenamt- lichkeit scheint mit unglaublich wichtig. Mit der Ehrenamtlichkeit können wir die Kräfte der Bevölkerung entfesseln und nutzbar machen für eine Stadtgesellschaft. Ich halte es für wichtig, dass Menschen verschiedenster Gruppierungen, sozialer Hintergründe, Menschen aus verschiedenen Generationen zusammenkommen können und hier ein Forum der Begegnung finden. Ich muss sagen, jedes Bürgerzentrum ist ein Unikat. Ich empfinde nicht – es wurde auch nie so ausgedrückt -, dass hier ein Netz drübergelegt wird, das starr ist. Jedes Bürger- zentrum muss ein Unikat sein, weil unterschiedliche Menschen unterschiedliche Initiati- ven einbringen. Deswegen muss jedes Bürgerzentrum anders sein und wird jedes Bür- gerzentrum anders sein. Ich empfinde es auch nicht so. Es ist eine bewegliche Sache, die man sicher immer wieder neu diskutieren muss, bei der man neu auf Situationen eingehen muss, die man jetzt nicht sieht. Aber grundsätzlich ist es ein guter Start, um es einmal in geeignete und geordnete Bahnen zu bekommen. - 6 - Ich danke sehr, Herr Oberbürgermeister, für diese Vorlage und stimme dem voll zu. Der Vorsitzende: Das war die letzte Wortmeldung. Ich möchte noch einmal ausdrück- lich sagen: Wir legen hier kein Netz über die Bürgerzentren, was die inhaltliche Ausge- staltung betrifft, damit das nicht falsch rüber kommt. Es können hier sehr unterschiedli- che Bürgerzentren entstehen. Eine einzige absolute Bedingung ist, dass sie letztlich of- fen sind für die verschiedenen Initiativen aus dem Stadtteil und dass es generationen- übergreifende Angebote gibt. Alles andere ist so formuliert, dass hier ein großer Freiraum entstehen kann, wie sich das dann in den einzelnen Stadtteilen weiter entwickelt. Es gibt hier sehr viel Wün- schenswertes, was beschrieben ist, aber sehr wenig Verbindliches. Wo wir in der Tat – Herr Stadtrat Cramer – ein Netz drüber legen, ist, was die Bedingungen betrifft, die er- füllt werden müssen, bevor wir hier mit städtischem Geld Miete oder Mietnebenkosten für solche Bürgerzentren übernehmen. Das mag manchem zu aufwändig sein. Ich bin mir aber sicher, wer nicht einmal diese Voraussetzungen erfüllt, der würde ansonsten ein Risiko eingehen, mit der Erwartung, städtisches Geld zu bekommen, eventuell Miet- verträge abzuschließen und ist am Ende nicht in der Lage, das auch wirtschaftlich zu schultern oder zu organisieren. Von daher brauchen wir hier eine gewisse formale Ein- stiegsschwelle, zum einen, weil wir den Bürgerinnen und Bürgern an anderer Stelle auch erklären müssen, warum wir hier überhaupt in die finanzielle Förderung eingestie- gen sind. Wir müssen auch ein Stück weit mit denen, die an uns herantreten, abstim- men, dass es realistisch ist, mit diesen Mietausgaben und allem, was da noch dazu kommt – mit der Miete allein ist es nicht getan – so etwas auch mit einer einigermaßen Aussicht auf Erfolg betreiben zu können. Das noch einmal zur Erklärung. Es hat aus meiner Sicht auch eine gewisse Schutzfunkti- on, dass man sich nicht zu sehr auf Unterstützungen einrichtet, und dann aber aus dem eigenen Betreiben heraus dauerhaft die Ziele nicht erreichbar sind. Aber wir sind sicher- lich auch an der einen oder anderen Stelle noch mit dem nötigen Ermessensspielraum ausgestattet. Insofern würde ich Sie gerne auffordern, Herr Cramer und auch Herr Hock, wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Kriterien am Ende dazu führen, dass irgendwelche Initiativen nicht zum Ziel kommen, obwohl sie es eigentlich verdient hät- ten, dann sprechen Sie bitte uns und auch den Gemeinderat wieder an. Das ist jetzt ein erster Einstieg in diese Thematik. Es ist der Versuch, es stadtweit zu regeln, damit es eine gewisse Vergleichbarkeit gibt. Aber hier ist keiner im Haus dagegen, das dann auch gegebenenfalls zu korrigieren. Ich für mich – wenn ich mir das durchlese – habe den Eindruck, es ist schon eine komplexe Sache, aber es ist kein Anspruch, der jetzt nicht erfüllt werden kann. Von daher halte ich das auch ausdrücklich für richtig und auch nicht für eine Vereinheitlichung in irgendeiner inhaltlichen Form. Das wäre in der Tat ein Vorwurf, der sehr kritisch wäre. Denn wir wollen nicht dieselbe Kultur in jedem Stadtteil durchdrücken, sondern wir wollen, dass da ganz unterschiedliche kulturelle Zentren entstehen. Das ist unser großes Ziel. Dann können wir – wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt – zur Abstimmung kommen. Ich bitte Sie um das entsprechende Kartenzeichen. Ich sehe 5 Gegenstimmen, der Rest ist Zustimmung. Damit mit großer Mehrheit zugestimmt. - 7 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Februar 2015