Auswirkungen Tunnelvortrieb auf Gebäude

Vorlage: 2015/0013
Art: Anfrage
Datum: 05.01.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.02.2015

    TOP: 27.3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-Auswirkungen Tunnelvortrieb
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 29. Dezember 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 03.02.2015 2015/0013 27.3 öffentlich Kombilösung: Auswirkungen Tunnelvortrieb auf Gebäude Gemäß Planfeststellungsbeschluss für den Stadtbahntunnel mit Südabzweig vom 15.12.2008 - Az. 15-3871.1- KASIG- S. 139 wird verlangt, dass "rechtzeitig vor Baubeginn, der den Einsatz der Tunnelbohrmaschine betrifft, auf der Grundlage der dann konkret bekannten Parameter ein Gutachten auf der Grundlage der Ausführungsplanung zu möglichen Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden und zu mögliche Auswirkungen auf bauliche Anlagen im Bereich des Tunnelvortriebs mit der Tunnelbohrmaschine vorzulegen" ist. A. Zu welchem Ergebnis kommt das von der Planfeststellungsbehörde geforderte Gutachten? B. Wann wurde dieses Gutachten von welchem Gutachter erstellt? C. Wo ist dieses Gutachten einzusehen bzw. warum wurde dieses Gutachten bis jetzt noch nicht veröffentlicht? Im Abschnitt 2.3.2.2.2 "Baubedingte Auswirkungen" S. 137 + 138 + 139 des Planfeststellungsbeschlusses wird festgestellt, dass es "zu zeitlich begrenzten Erschütterungswirkungen" kommen kann. Relevant sind ..."der Betrieb der Tunnelbohrmaschine". Da zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt war, welches Tunnel-Bohrgerät zum Einsatz kommen wird, konnte der Gutachter nur Erschütterungswerte "abschätzen". Daher wurde dem Vorhabensträger im Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Planfeststellungsbeschluss aufgegeben, auf Grundlage der Ausführungsplanung mit den dann bekannten Parametern ein konkretes Gutachten zu erstellen. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. Januar 2015

  • Stellungnahme TOP 27.3
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 29.12.2014 eingegangen: 29.12.2014 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.02.2015 2015/0013 27.3 öffentlich Dez. 1 Auswirkungen Tunnelvortrieb auf Gebäude Gemäß Planfeststellungsbeschluss für den Stadtbahntunnel mit Südabzweig vom 15.12.2008 - Az. 15-3871.1- KASIG- S. 139 wird verlangt, dass "rechtzeitig vor Baubeginn, der den Ein- satz der Tunnelbohrmaschine betrifft, auf der Grundlage der dann konkret bekannten Para- meter ein Gutachten auf der Grundlage der Ausführungsplanung zu möglichen Einwirkun- gen auf Menschen in Gebäuden und zu möglichen Auswirkungen auf bauliche Anlagen im Bereich des Tunnelvortriebs mit der Tunnelbohrmaschine vorzulegen" ist. A. Zu welchem Ergebnis kommt das von der Planfeststellungsbehörde geforderte Gut- achten? Auch dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Einsatz der Tunnelbohrma- schine keine unzulässigen Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden und Auswirkungen auf bauliche Anlagen zu erwarten sind. Die kontinuierlichen Kontrollmessungen während des lau- fenden Tunnelvortriebs haben diese Aussage bisher durchgehend bestätigt. B. Wann wurde dieses Gutachten von welchem Gutachter erstellt? Die gutachterliche Stellungnahme ist mit Datum vom 30.04.2014 durch die PSP Consulting Engineers GmbH erstellt worden. Die Vorlage beim Regierungspräsidium Karlsruhe als Plan- feststellungsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 06.05.2014. C. Wo ist dieses Gutachten einzusehen bzw. warum wurde dieses Gutachten bis jetzt noch nicht veröffentlicht? Das Gutachten kann bei der KASIG eingesehen werden.

  • Protokoll TOP 27.3
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 3. Februar 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 27.3 der Tagesordnung: Kombilösung: Auswirkungen Tunnelvortrieb auf Gebäude Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 29. Dezember 2014 Vorlage: 2015/0013 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27.3 zur Behandlung auf verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Wenzel (FW): Steht der in den Medien bekannt gewordene Fall einer Schädi- gung eines Hauses im Zusammenhang mit dem Gewerk? Der Vorsitzende: Das beantworten wir dann als weitere Frage. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 26. Februar 2015