Folgekosten der Kombilösung
| Vorlage: | 2015/0012 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 05.01.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) vom 29. Dezember 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 24.03.2015 2015/0012 21 öffentlich Folgekosten der Kombilösung 1. Wie hoch sind gemäß aktueller Kostenschätzung die jährlichen Finanzierungskosten der Kombilösung nach Fertigstellung - des Stadtbahntunnels? - der Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Autotunnel? 2. Wie hoch ist gemäß aktueller Kostenschätzung die jährliche Abschreibung nach Fertigstellung - des Stadtbahntunnels? - der Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Autotunnel? 3. Wie hoch sind nach aktueller Schätzung die jährlichen Betriebskosten - des Stadtbahntunnels? - der Straßenbahn in der Kriegsstraße und des Autotunnels? 4. Wie hoch sind die zusätzlichen Betriebskosten - des Stadtbahntunnel - der Straßenbahn in der Kriegsstraße und des Autotunnels nach Abzug der bisherigen Betriebskosten für den oberirdischen Verkehr? 5. Wird nach Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels mit Mehreinnahmen durch zusätzliche Fahrgäste gerechnet, die einen Teil der zusätzlichen Betriebskosten des Stadtbahntunnels kompensieren? Wenn ja, in welcher Höhe? 6. Wird nach Inbetriebnahme der Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Mehreinnahmen durch zusätzliche Fahrgäste gerechnet, die einen Teil der zusätzlichen Betriebskosten kompensieren? Wenn ja, in welcher Höhe? 7. Wie hoch sind die zusätzlichen jährlichen Belastungen der Kombilösung für VBK bzw. KVVH und Stadt zusammen - nach Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels? - nach Inbetriebnahme der Straßenbahn in der Kriegsstraße? 8. Welche Jahresverluste sind in den mittelfristigen Erfolgsplänen von VBK und KVVH für die nächsten fünf Jahre prognostiziert, und mit welcher Entwicklung ist in den folgenden Jahren zu rechnen? 9. Welche Maßnahmen sind geplant, um die sich abzeichnenden Defizite der VBK bzw. der KVVH zu decken, und in welchem Umfang sollen hierfür Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt an die KVVH fließen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In der Dezember-Sitzung des Gemeinderates wurde eine aktualisierte Kostenschätzung für die Kombilösung vorgelegt, in der die Gesamt-Herstellkosten mit 897 Mio. € angegeben werden. Eine aktuelle Darstellung der jährlichen Folgekosten war in dem Sachstandsbericht nicht enthalten. Diese ist aus Sicht der GRÜNEN Fraktion aber dringend erforderlich, um die zukünftigen laufenden Belastungen für KVVH-Holding und städtischen Haushalt abschätzen zu können. Es zeichnet sich ab, dass die KVVH durch sinkende Einnahmen der Stadtwerke, steigende Kosten der Verkehrsbetriebe und die stark gesunkene EnBW-Dividende bereits in den kommenden Jahren in eine finanzielle Schieflage gerät. Diese wird sich mit Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels in den Jahren 2019 ff. gravierend verschlimmern. Nach wie vor liegt offenbar keine Planung vor, wie die hohen jährlichen Defizite gegenfinanziert werden sollen und welche Auswirkungen sich hieraus auch auf den städtischen Haushalt ergeben. Aus Sicht der GRÜNEN Fraktion ist dies dringend nachzuholen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Joschua Konrad Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. März 2015 Sachverhalt/Begründung:
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) vom: 29.12.2014 eingegangen: 29.12.2014 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.03.2015 2015/0012 21 öffentlich Dez. 1 Folgekosten der Kombilösung 1. Wie hoch sind gemäß aktueller Kostenschätzung die jährlichen Finanzierungskos- ten der Kombilösung nach Fertigstellung - des Stadtbahntunnels? - der Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Autotunnel? Die jährlichen Finanzierungskosten der Kombilösung betragen nach aktueller Kostenschät- zung nach Inbetriebnahme A) bei steigendem Zuschuss analog zur Kostenentwicklung (Förderung 80% der zuwen- dungsfähigen Kosten): Kaiserstraße mit Südabzweig Teilprojekt Kriegsstraße Summe in T€ in T€ in T€ 2018 670 670 2019 8.034 8.034 2020 7.986 3.224 11.210 2021 7.619 3.076 10.695 2022 7.228 2.918 10.146 2023 7.065 2.852 9.917 2024 6.902 2.787 9.689 2025 6.560 2.648 9.208 * Unberücksichtigt ist hierbei bisher der Zinsaufwand für den finanziellen Mehrbedarf an Eigenmitteln, falls dieser fremdfinanziert werden muss. B) bei konstantem Zuschuss lt. GVFG-Bescheid vom 14.01.2013*: Kaiserstraße mit Südabzweig Teilprojekt Kriegsstraße Summe in T€ in T€ in T€ 2018 709 709 2019 8.506 8.506 2020 8.458 3.559 12.017 2021 8.085 3.403 11.488 2022 7.689 3.236 10.925 2023 7.519 3.164 10.683 2024 7.348 3.092 10.440 2025 7.001 2.946 9.947 Seite 2 Die Berechnungen basieren übergreifend auf der Prämisse, dass das Teilprojekt Stadtbahn- tunnel Kaiserstraße mit Südabzweig im Dezember 2018 in Betrieb genommen wird und somit in 2018 nur mit 1/12 aufwandsseitig zu Buche schlagen und dass das Teilprojekt Kriegsstraße zum 01.01.2020 in Betrieb genommen werden kann. Sollten sich die Annahmen zu der Zuschussentwicklung ändern, verändern sich automa- tisch die erwarteten Zinsbelastungen. Ab 2020 verringern sich die jeweiligen Zinsbelastungen aufgrund der Tilgungsleistungen für die Darlehen. Diese werden durch den jährlichen Defizitausgleich durch die Stadt Karlsruhe an den KVVH finanziert. 2. Wie hoch ist gemäß aktueller Kostenschätzung die jährliche Abschreibung nach Fertigstellung - des Stadtbahntunnels? - der Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Autotunnel? Nach aktueller Kostenschätzung wird sich der jährliche Abschreibungsaufwand für das Teilprojekt Stadtbahntunnel Kaiserstraße unter der Annahme eines konstanten Zuschuss- betrages auf 5.152 T€ (429 T€ für 2018) bzw. 3.859 T€ (322 T€ für 2018) im Falle der Va- riante A belaufen. Der Abschreibungsaufwand für das Teilprojekt Kriegsstraße wird ab 2020 mit 527 T€ für die Variante B sowie mit 461 T€ für den Fall eines steigenden Zuschussbetrages errechnet. 3. Wie hoch sind nach aktueller Schätzung die jährlichen Betriebskosten - des Stadtbahntunnels? - der Straßenbahn in der Kriegsstraße und des Autotunnels? Nach aktueller Schätzung belaufen sich die jährlichen Betriebs- und Unterhaltungskosten (ohne Finanzierungskosten und Abschreibungen) für das Teilprojekt Stadtbahntunnel Kai- serstraße unter der Annahme eines konstanten Zuschussbetrages in 2018 auf 551 T€ und in 2019 auf 6.614 T€. Im Falle eines steigenden Zuschussbetrages sind die jährlichen Be- triebskosten in 2018 mit 312 T€ und in 2019 mit 3.743 T€ zu veranschlagen. Die jährlichen Betriebs- und Unterhaltungskosten (ohne Finanzierungskosten und Ab- schreibungen) für das Teilprojekt Kriegsstraße errechnen sich unter den o. g. Annahmen für das Jahr 2020 mit 919 T€ (Variante B) und für den Fall eines steigenden Zuschussbe- trages mit 477 T€. 4. Wie hoch sind die zusätzlichen Betriebskosten - des Stadtbahntunnel - der Straßenbahn in der Kriegsstraße und des Autotunnels nach Abzug der bisherigen Betriebskosten für den oberirdischen Verkehr? Siehe Frage Nr. 7 Seite 3 5. Wird nach Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels mit Mehreinnahmen durch zu- sätzliche Fahrgäste gerechnet, die einen Teil der zusätzlichen Betriebskosten des Stadtbahntunnels kompensieren? Wenn ja, in welcher Höhe? Im Wirtschaftsplan der VBK wurde für den Ansatz im mittelfristigen Erfolgsplan im Jahr der Inbetriebnahme in 2018 sowie im Jahr 2019 wird mit einer Einnahmensteigerung bei den Beförderungserlösen in Höhe von 2% gerechnet. Dieser Ansatz wurde aufgrund kaufmännischer Vorsicht gewählt. Wir gehen derzeit von einer weiteren Fahrgast- und Fahrgeldeinnahmenerhöhung von 2-3% aus. 6. Wird nach Inbetriebnahme der Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Mehreinnah- men durch zusätzliche Fahrgäste gerechnet, die einen Teil der zusätzlichen Be- triebskosten kompensieren? Wenn ja, in welcher Höhe? Auch ab Inbetriebnahme dieses Teilprojektes rechnen wir mit weiteren Fahrgaststeigerun- gen. 7. Wie hoch sind die zusätzlichen jährlichen Belastungen der Kombilösung für VBK bzw. KVVH und Stadt zusammen - nach Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels? - nach Inbetriebnahme der Straßenbahn in der Kriegsstraße? Für die VBK wird mit folgenden Mehrbelastungen gerechnet: Kosten bei Variante A, steigender Zuschuss: Der jährliche Mietaufwand der VBK für die Benutzung des Stadtbahntunnels in 2018 be- trägt voraussichtlich 1.304 T€ und in 2019 15.636 T€. Dieser Betrag reduziert sich jährlich um die ersparte Zinsbelastung der erfolgten Tilgungen. Hinzu kommen die jährlichen Be- triebskosten der VBK, die für 2018 auf 1.573 T€ und für 2019 auf 1.227 T€ geschätzt werden. Die Kostenbelastung nach Inbetriebnahme der Straßenbahn in der Kriegsstraße liegen im Jahr 2020 voraussichtlich bei 5.505 T€ und 2021 bei 5.374 T€. Diese Beträge reduzieren sich jährlich um die ersparte Zinsbelastung der erfolgten Tilgungen. Die Kostenbelastung wurde in diesem Falle unter der Annahme der Anlage des Verkaufserlöses des Straßen- tunnels an die Stadt durch den erzielbaren Erlös in Höhe von 2.013 T€ vermindert. Kosten bei Variante B, konstanter Zuschuss: Der jährliche Mietaufwand der VBK für die Benutzung des Stadtbahntunnels in 2018 be- trägt voraussichtlich 1.689 T€ und in 2019 20.272 T€. Dieser Betrag reduziert sich jährlich um die ersparte Zinsbelastung der erfolgten Tilgungen. Darüber hinaus entstehen der VBK Betriebskosten in Höhe von 1.621 T€ für 2018 und in Höhe von 1.798 T€ für 2019. Die Kostenbelastung nach Inbetriebnahme der Straßenbahn in der Kriegsstraße liegen im Jahr 2020 voraussichtlich bei 8.361 T€ und 2021 bei 8.226 T€. Dieser Betrag reduziert sich jährlich um die ersparte Zinsbelastung der erfolgten Tilgungen. Seite 4 8. Welche Jahresverluste sind in den mittelfristigen Erfolgsplänen von VBK und KVVH für die nächsten fünf Jahre prognostiziert, und mit welcher Entwicklung ist in den folgenden Jahren zu rechnen? Die mittelfristige Finanzplanung der VBK bzw. der KVVH wird in den entsprechenden Auf- sichtsräten behandelt. Da der Aufsichtsrat der KVVH erst nach der Gemeinderatssitzung im März tagt, werden diese Informationen nachgereicht. 9. Welche Maßnahmen sind geplant, um die sich abzeichnenden Defizite der VBK bzw. der KVVH zu decken, und in welchem Umfang sollen hierfür Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt an die KVVH fließen? Bereits Anfang 2014 wurde eine Projektgruppe zur Stabilisierung des KVVH-Konzerns ge- gründet. Diese Gruppe besteht aus Fachleuten der KASIG, der VBK, der KVVH, des Dezer- nats 4 incl. Stadtkämmerei und SPC. Diese Projektgruppe befasst sich unter Hinzuziehung externer Berater/Gutachter mit den Folgekosten der Kombilösung und erarbeitet mögliche Handlungsszenarien zur Minimierung der Folgebelastungen für den Gesamtkonzern. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen, daher können an dieser Stelle noch keine Teiler- gebnisse genannt werden.
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1 Berechnung der Betriebskosten Stadtbahntunnel mit Südabzweig und Kriegsstraßentunnel mit oberirdischer Straßenbahntrasse (Stand 03.03.2015) Nach der Realisierung der Kombilösung führen die beiden Teilprojekte zu entsprechenden Folgekosten. Mangels bisherigen Erfahrungen mit solchen Bauwerken, wurde eine Korridorbetrachtung vorgenommen. Der untere Wert der Folgekosten (Variante A) entspricht dabei den Annahmen der KASIG und der VBK und wurde/wird auch so in den mittelfristigen Erfolgsplänen des jeweiligen Wirtschaftsplanes abgebildet. Als oberer Wert wurden jeweils ebenfalls mögliche Gegebenheiten eingearbeitet (Variante B). Diese sind unter den jeweiligen Punkten beschrieben. Als Basis für beide Berechnungen wurde das fortgeschriebene Kostentableau vom 18.11.2014 gewählt. Dies wurde um die aktivierten Personalkosten, um die aktivierten Zinsen und um weitere Marketingkosten ergänzt. Als Inbetriebnahme wurden für den Stadtbahntunnel Kaiserstraße mit Südabzweig der Fahrplanwechsel im Dezember 2018 und für das Teilprojekt Kriegsstraße der 01.01.2020 angenommen. Es wurde eine jährliche Kostensteigerung in Höhe von 1,00 % ab dem Jahr 2021 bei den Positionen Unterhaltung, Geschäftsbetrieb KASIG und laufenden Betriebskosten einberechnet. Die KASIG verpachtet den Straßenbahntunnel Kaiserstraße nach Fertigstellung an die VBK und erzielt daher entsprechende Pachterlöse die zu einem nahezu ausgeglichenen Ergebnis führen. Die Folgekosten des Tunnels fallen dann in Form von Pachtaufwand bei der VBK an. Gleiches gilt für die oberirdischen Gleisanlagen in der Kriegsstraße (Teilprojekt 2). Es wird nicht davon ausgegangen, dass die Finanzierung der Darlehensraten und der Neuinvestitionen aus der Abschreibung heraus vollumfänglich erfolgen kann. Dies liegt u. a. darin begründet, dass das Darlehen bis 2060 getilgt sein wird, der Rohbau allerdings bspw. auf eine Nutzungsdauer von 100 Jahren abgeschrieben wird. Damit beträgt der Abschreibungsbetrag für diesen Teilbereich etwa die Hälfte der darauf entfallenden Tilgungsanteile. Hinzu kommt, dass die Aufwendungen der Neuinvestitionen evtl. nicht denen der Erstinvestitionen entsprechen. Eine Cash-flow- Betrachtung zur Bewertung der Liquidität wird derzeit ebenfalls durchgeführt, liegt allerdings noch nicht abschließend vor. Aus der notwendigen Zwischenfinanzierung kann zusätzlicher Zinsaufwand entstehen. Abschreibung Die Kostenaufteilung aus der aktuellen Kostenannahme erfolgte prozentual nach den anteiligen Kosten der einzelnen Gewerke gemäß GVFG-Ergänzungsantrag vom 30.07.2010 und wurde entsprechend hochgerechnet. Die Zuordnung der einzelnen Abschreibungswerte erfolgte hier pauschaliert mit einem durchschnittlichen Abschreibungszeitraum und führt damit zu einer kleinen Unschärfe, da sich nicht jede Kostenerhöhung prozentual auf alle Wirtschaftsgüter gleichermaßen auswirkt und die Wirtschaftsgüter außerdem mit unterschiedlicher Nutzungsdauer anzusetzen sind. 2 Betriebskosten Nach den Regularien der standardisierten Bewertung werden als Betriebskosten lediglich die Stromkosten für die Haltestellen angesetzt, da alle übrigen Betriebskosten wie Reinigung, Wasser, Gas, Winterdienst und dergl. in den prozentualen Unterhaltungssätzen enthalten sind. Finanzierungskosten Für das Teilprojekt Kaiserstraße mit Südabzweig wurde unterstellt, dass die Tunnelanlage an die VBK verpachtet wird und damit eine Refinanzierung der lfd. Kosten erfolgt. Für das Teilprojekt Kriegsstraße wurde unterstellt, dass der Straßentunnel nach Fertigstellung zu den Selbstkosten an die Stadt Karlsruhe veräußert wird und die oberirdischen Gleisanlagen an die VBK analog zum Teilprojekt 1 verpachtet werden. Bei der Variante A wurde davon ausgegangen, dass der Zuschuss aus der GVFG- Mitteln analog zum Anstieg der Baukosten mit steigt, also prozentual stets gleich bei 80% der förderfähigen Kosten bleibt. Bei der Variante B wurde unterstellt, dass der Bezuschussungsprozentsatz der förderfähigen Kosten weiterhin 80% beträgt, die Förderung der Mehrkosten jedoch lediglich mit nur noch 50% erfolgt. Dies würde zu einer Finanzierungslücke in Höhe von etwa 19 Mio. EUR führen. Für die dafür notwendige Finanzierung wurde ein Zinssatz in Höhe von 3,00 % angenommen. Unterhaltungskosten Bei der Variante A wurden die pauschalierten Unterhaltungskostensätze aus der Standardisierten Bewertung nach den bisherigen Erfahrungen der VBK angepasst. Bei der Standardisierten Bewertung werden die Unterhaltungskosten prozentual von den Herstellungskosten aufgrund von Durchschnittswerten vergleichbarer Projekte berechnet. Dies führt bei Kostensteigerungen dazu, dass der Unterhaltungskostensatz ebenfalls automatisch steigt. Das Säubern eines Haltepunktes wird aber bspw. dadurch nicht unbedingt wirklich teurer. Deshalb wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Bei der Variante B wurden die Pauschalsätze aus der Standardisierten Bewertung als voraussichtliche Höchstsätze übernommen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass diese aus 2004 stammen und damit ggf. überholt sein können. Kosten laufender Geschäftsbetrieb KASIG In den Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb sind u. a. Personalkosten mit 200 TEUR sowie Miete und Kosten für den Aufsichtsrat enthalten.
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Berechnung Folgekosten Kombilösung Variante Aalle Beträge in Tausend Euro (mit steigendem Zuschuss) Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG): 20182019202020212022202320242025202620272028 Zinsbelastung6708.0347.9867.6197.2287.0656.9026.5606.3976.2346.071 Abschreibungen3223.8593.8593.8593.8593.8593.8593.8593.8593.8593.859 Unterhaltung Einrichtungen (nach Standi) *1 2613.1283.1283.1593.1913.2223.2553.2873.3203.3533.387 Betriebskosten Tunnel (Energieaufwendungen) *2 26315315318321325328331334338341 laufender Geschäftsbetrieb KASIG *3 (Verwaltung, bezogene Leistungen für Gebäude und Verwaltung) 25300300303306309312315318322325 Folgekosten Kaiserstraße mit Südabzweig1.30415.63615.58815.25814.90514.78014.65614.35214.22814.10613.983 Pachteinnahmen von der VBK-1.304-15.636-15.588-15.258-14.905-14.780-14.656-14.352-14.228-14.106-13.983 20182019202020212022202320242025202620272028 Zinsbelastung003.2243.0762.9182.8522.7872.6482.5832.5172.451 Abschreibungen00461461461461461461461461461 Unterhaltung Einrichtungen *4 00477482487492497502507512517 Betriebskosten oberirdische Stadtbahnstrecke (wird bei VBK als Pächter ausgewiesen) 00000000000 Ertrag aus Ausleihe 67,1 Mio. € zu 3% -2.013-2.013-2.013-2.013-2.013-2.013-2.013-2.013-2.013 Folgekosten Stadtbahnstrecke Kriegsstr.002.1492.0061.8531.7921.7321.5981.5381.4771.416 Pachteinnahmen von der VBK00-2.149-2.006-1.853-1.792-1.732-1.598-1.538-1.477-1.416 Summe KASIG00000000000 Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK): 20182019202020212022202320242025202620272028 Einnahmen aus Werbeflächenvermietung-10-120-121-122-124-125-126-127-129-130-131 Mietbelastung von KASIG1.30415.63615.58815.25814.90514.78014.65614.35214.22814.10613.983 Instandhaltung Tunnel35422426429435440444448453456462 ersparte oberirdische Instandhaltungen-40-485-490-495-500-505-510-515-520-525-530 Verlust aus Anlagenabgängen oberirdische Anlagen1.5370000000000 Folgekosten Kaiserstraße mit Südabzweig2.82615.45315.40315.07114.71614.59014.46414.15814.03213.90713.783 20182019202020212022202320242025202620272028 Mietbelastung von KASIG002.1492.0061.8531.7921.7321.5981.5381.4771.416 Folgekosten Stadtbahnstrecke Kriegsstr.002.1492.0061.8531.7921.7321.5981.5381.4771.416 20182019202020212022202320242025202620272028 Betriebskosten Kombilösung aus Sicht der VBK *5 411.2904.6514.6684.5264.3854.2444.1033.9623.8223.681 Summe VBK2.86716.74322.20321.74521.09520.76720.44019.85919.53219.20618.880 Verweise *1-*5 : s. Anlage wesentliche Prämissen: * Zuschuss aus GVFG-Mitteln steigt analog zum Anstieg der Baukosten => Zuschuss bleibt stets bei 80% der förderfähigen Kosten * pauschalierte Unterhaltungskostensätze aus der Standi wurden nach bisherigen Erfahrungen der VBK angepasst * jährliche 1%-Kostensteigerung bei den Positionen Unterhaltung, Betriebskosten sowie Geschäftsbetrieb KASIG * Verkaufserlös des Straßentunnels an die Stadt wird mit 3% Verzinsung ertragsseitig erfasst * ertragsseitiger Ansatz von Werbeeinnahmen in den Haltestellen; jahrliche Dynamisierung mit 1%
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Berechnung Folgekosten Kombilösung Variante Balle Beträge in Tausend Euro (mit konstantem Zuschuss) Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG): 20182019202020212022202320242025202620272028 Zinsbelastung7098.5068.4588.0857.6897.5197.3487.0016.8306.6606.489 Abschreibungen4295.1525.1525.1525.1525.1525.1525.1525.1525.1525.152 Unterhaltung Einrichtungen (nach Standi) *1 5005.9995.9996.0596.1206.1816.2436.3066.3696.4326.497 Betriebskosten Tunnel (Energieaufwendungen) *2 26315315318321325328331334338341 laufender Geschäftsbetrieb KASIG *3 (Verwaltung, bezogene Leistungen für Gebäude und Verwaltung) 25300300303306309312315318322325 Folgekosten Kaiserstraße mit Südabzweig1.68920.27220.22419.91719.58819.48619.38319.10519.00318.90418.804 Pachteinnahmen von der VBK-1.689-20.272-20.224-19.917-19.588-19.486-19.383-19.105-19.003-18.904-18.804 20182019202020212022202320242025202620272028 Zinsbelastung003.5593.4033.2363.1643.0922.9462.8742.8032.731 Abschreibungen00527527527527527527527527527 Unterhaltung Einrichtungen *4 00919928937946956965975985995 Betriebskosten oberirdische Stadtbahnstrecke (wird bei VBK als Pächter ausgewiesen) 00000000000 Ertrag aus Ausleihe 67,1 Mio. € zu 3% 00000000000 Folgekosten Stadtbahnstrecke Kriegsstr.005.0054.8584.7004.6374.5754.4384.3764.3154.253 Pachteinnahmen von der VBK00-5.005-4.858-4.700-4.637-4.575-4.438-4.376-4.315-4.253 Summe KASIG00000000000 Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK): 20182019202020212022202320242025202620272028 Einnahmen aus Werbeflächenvermietung00000000000 Mietbelastung von KASIG1.68920.27220.22419.91719.58819.48619.38319.10519.00318.90418.804 Instandhaltung Tunnel839931.0031.0131.0241.0331.0441.0541.0651.0741.086 ersparte oberirdische Instandhaltungen-40-485-490-495-500-505-510-515-520-525-530 Verlust aus Anlagenabgängen oberirdische Anlagen1.5370000000000 Folgekosten Kaiserstraße mit Südabzweig3.26920.78020.73720.43520.11220.01519.91719.64419.54819.45319.360 20182019202020212022202320242025202620272028 Mietbelastung von KASIG005.0054.8584.7004.6374.5754.4384.3764.3154.253 Folgekosten Stadtbahnstrecke Kriegsstr.005.0054.8584.7004.6374.5754.4384.3764.3154.253 20182019202020212022202320242025202620272028 Betriebskosten Kombilösung aus Sicht der VBK *5 411.2904.6514.6684.5264.3854.2444.1033.9623.8223.681 Summe VBK3.31022.07030.39329.96129.33829.03728.73628.18527.88627.59027.294 Verweise *1-*5 : s. Anlage wesentliche Prämissen: * Zuschussbetrag der zugesagten förderfähigen Kosten beträgt 80%; Bezuschussung der Mehrkosten erfolgt lediglich mit 50% * pauschalierte Unterhaltungskostensätze aus der Standi wurden als voraussichtliche Höchstsätze übernommen * jährliche 1%-Kostensteigerung bei den Positionen Unterhaltung, Betriebskosten sowie Geschäftsbetrieb KASIG
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KASIGKriegsstraße am Beispiel Jahr 2020 (Variante A) Unterhaltung Einrichtungen *1 Betriebskosten Tunnel *2 laufender Geschäftsbetrieb KASIG *3 Unterhaltung Einrichtungen *4 TEURTEURTEURTEUR Unterhaltungskosten nach Standi Strecke in Tunnel einschl. Rampe u. Haltestellen3320 besonderer Bahnkörper038 Haltestellen, oberirdisch010 Oberbau und bahntechnische Ausrüstung650375 Beleuchtungseinrichtungen86422 Fernsprechanlagen (Infrastruktur Datennetz)27816 Stromversorgungsanlagen1158 betriebstechnische Ausrüstung8898 Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Reinigung, Haftpflichtversicherung, Sachversicherungen, sonstiges 315 Materialaufwand (nicht Tunnel!) Strom1 Wasser, Abwasser1 Gas, Fernwärme2 bezogene Leistungen (4 Personen)200 Abschreibungen (nicht Tunnel!)18 Mieten15 Versicherungen3 Geschäftsbetrieb20 Prüfungskosten15 Aufsichtsrat15 Zinsaufwand lfd. Geschäftsbetrieb10 3.128315300477 VBKKombilösung am Beispiel Jahr 2020 (Variante A) Betriebskosten TEUR Mehrbedarf Wach- und Sicherheitspersonal303 Mehrbedarf Leitstelle (3,5 Personen)199 Personalrückläufer von KASIG an VBK1.585 Mehrbedarf Fahrzeuge (5 Fahrzeuge)1.379 Mehrbedarf Fahrer (28 Personen)1.185 4.651 Kaiserstraße
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KASIGKriegsstraße am Beispiel Jahr 2020 (Variante B) Unterhaltung Einrichtungen *1 Betriebskosten Tunnel *2 laufender Geschäftsbetrieb KASIG *3 Unterhaltung Einrichtungen *4 TEURTEURTEURTEUR Unterhaltungskosten nach Standi Strecke in Tunnel einschl. Rampe u. Haltestellen3320 besonderer Bahnkörper038 Haltestellen, oberirdisch056 Oberbau und bahntechnische Ausrüstung1.301750 Beleuchtungseinrichtungen86323 Fernsprechanlagen (Infrastruktur Datennetz)27816 Stromversorgungsanlagen1158 betriebstechnische Ausrüstung3.11028 Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Reinigung, Haftpflichtversicherung, Sachversicherungen, sonstiges 315 Materialaufwand (nicht Tunnel!) Strom1 Wasser, Abwasser1 Gas, Fernwärme2 bezogene Leistungen (4 Personen)200 Abschreibungen (nicht Tunnel!)18 Mieten15 Versicherungen3 Geschäftsbetrieb20 Prüfungskosten15 Aufsichtsrat15 Zinsaufwand lfd. Geschäftsbetrieb10 5.999315300919 VBKKombilösung am Beispiel Jahr 2020 (Variante B) Betriebskosten TEUR Mehrbedarf Wach- und Sicherheitspersonal303 Mehrbedarf Leitstelle (3,5 Personen)199 Personalrückläufer von KASIG an VBK1.585 Mehrbedarf Fahrzeuge (5 Fahrzeuge)1.379 Mehrbedarf Fahrer (28 Personen)1.185 4.651 Kaiserstraße
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. März 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 21 der Tagesordnung: Folgekosten der Kombilösung Anfrage der Stadträtin Bettina Lisbach sowie der Stadträte Johannes Honné und Joschua Konrad (GRÜNE) vom 29. Dezember 2014 Vorlage: 2015/0012 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf: Da möchte ich noch auf die Tischvorlage und vor allem darauf hinweisen, dass die unter Ziffer 7 in der Stellungnahme zur Anfrage angegebenen Zahlen nicht deckungsgleich sind mit dem, was Sie hier jetzt auf Ihren erneuten Tabellen finden. Das hat etwas da- mit zu tun, dass wir die Folgekosten der Kombilösung im KASIG-Aufsichtsrat schon dis- kutiert und festgestellt haben, dass wir hier bestimmte Kostenblöcke nicht der Bau- maßnahme Stadtbahntunnel und auch nicht der Baumaßnahme Kriegsstraße zuordnen sollten, sondern als generelle zusätzliche Betriebskosten des durch diese Baumaßnah- men möglichen neuen Netzplanes und der Verdichtung auch entsprechender Takte dann zuschreiben müssen. Insofern mussten wir zum Teil die Kosten jetzt anders sortie- ren, als sie noch die Grundlage waren der Beantwortung der Anfrage der Grünen. Ich würde Sie deswegen bitten, vor allem diese Tischvorlage als Grundlage zu nehmen, weil die noch mal schlüssiger und auch vor allem sauberer versucht, die einzelnen Kosten- blöcke zu trennen. Da haben wir selber sehr gelernt aus dieser Diskussion im Aufsichts- rat. Das ist sozusagen auf der Lernkurve der nächste Schritt. Die Positionen als solche haben sich natürlich nicht geändert, sondern nur die jeweiligen Zusammensetzungen und auch Verteilungen. Stadtrat Kalmbach (GfK): Ist es richtig, dass die Folgekosten der Kombilösung sich zusammensetzen aus den jährlichen Finanzierungskosten, aus der jährlichen Abschrei- - 2 - bung plus der jährlichen Betriebskosten. Diese drei Bereiche sind zusammen zu addie- ren. Der Vorsitzende: Es gibt noch ein paar andere kleinere Positionen, die auch noch da- zukommen. Aber das sind die wesentlichen Blöcke. Wir haben allerdings, ich habe es eben erläutert, das sehen Sie in der Tischvorlage, jetzt noch die Betriebskosten rausge- rechnet, die jetzt nichts speziell mit dem Tunnel oder eben der Kriegsstraße zu tun ha- ben, sondern etwas mit dem neuen Netzplan, der damals der standardisierten Bewer- tung zugrunde gelegt wurde. Wenn z. B. da steht, dass wir mehr Wagen anschaffen müssen, dann hat primär erst mal nichts mit dem Tunnel zu tun oder ob wir ober- oder unterirdisch fahren, sondern dass wir ein Netzkonzept damals vorgelegt haben, das über das hinausgeht, was wir im Moment mit unseren Fahrzeugen bewältigen können. Ob wir das am Ende so umsetzen oder nicht, das kann man dann in den entsprechen- den Aufsichtsräten und Ausschüssen noch diskutieren. Das ist keine zwangsläufige Fol- ge der Baumaßnahme, sondern eine Folge der neuen anvisierten Netzstruktur. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. April 2015
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