Änderungsantrag KAL

Vorlage: 20149
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.05.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Oststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 06.05.2008

    TOP: 5.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KAL-BBPlan Schlachthof
    Extrahierter Text

    ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 5. Mai 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 50. Plenarsitzung Gemeinderat 06.05.2008 1402 5 öffentlich Bebauungsplan „Schlachthof-Viehhof“, Karlsruhe-Oststadt Im Bebauungsplan „Schlachthof-Viehhof – planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften“ wird im Abschnitt II „Örtliche Bauvorschriften“, Teil 1.2, 2. Absatz der Satz „Dachflächenfenster sind unzulässig.“ durch folgenden Satz ersetzt: „Dachflächenfenster sind nur in untergeordnetem Maßstab und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz zulässig.“. Im Plangebiet sind bereits aus Zeiten vor Aufnahme der aktuellen Bebauungsplanung Dachflächenfenster (zum Teil sogar Dacheinschnitte) vorhanden, auch an denkmalgeschützten Gebäuden. Ein absolutes Verbot für die Zukunft benachteiligt die Bauherren, die erst jetzt agieren, und erschwert/verteuert die Belichtung der Dachgeschosse. Mehrere Vertreter aller Fraktionen konnten sich beim Jahresempfang des Tollhauses von der Situation auf dem alten Schlacht-/Viehhof ein Bild machen. gez. Lüppo Cramer gez. Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Mai 2008 Sachverhalt / Begründung:

  • STN Antrag KAL
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 05.05.2008 eingegangen: 05.05.2008 Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 06.05.2008 1402 5 öffentlich Dez. 5 Bebauungsplan "Schlachthof-Viehhof", Karlsruhe-Oststadt - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt an der bisherigen Formulierung „Dachflächenfenster sind unzulässig“ festzuhalten. Hintergrund ist die angestrebte Gebietscharakteristik und die Sicherung des Erscheinungsbildes des historischen Gebäudebestandes. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Stadtbild/Städtebau Leitbild „Alter Schlachthof“ Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Karlsruher Fächer GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Konversionen des Schlachthof-/Viehhofes in ein von Kulturnutzung geprägtes Gebiet erfordern einen besonders sorgsamen Umgang mit dem denkmalgeschützten und für die zukünftige Gebietsidentität charakteristischen Gebäudebestand. Die Frage der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern stellt sich nur bei „historischen“ Gebäuden, die flachgeneigte Dächer aufweisen. Neubauten erhalten zukünftig ein Flachdach. Die historischen Gebäude sind in der Regel ein- bis max. zweigeschossig. Charakte- ristisch sind die vorhandenen einheitlichen ruhigen Dachflächen, die auf dem Dach- first einen Lüftungsaufsatz besitzen (historische Gebäudekühlung). Wegen der ge- ringen Höhe der Gebäude sind diese Dachflächen gut einsehbar und haben deshalb auch Auswirkungen auf den öffentlichen Raum (anders als drei- und mehrgeschos- sige Gebäude). Die Festsetzungen wurden deshalb intensiv mit den Denkmalschutzbehörden und dem Planungsbüro Astoc (verantwortlich für den Bebauungsplanvorentwurf und das Gestaltungshandbuch) abgestimmt. Mit den Firstlichtbändern als Belichtungsele- mente für die Dachgeschosse wurde das Thema der historischen Belüftungsaufsät- ze aufgenommen. Dacheinschnitte und Dachflächenfenster sind in den Festsetzun- gen des Bebauungsplanes deshalb ausgeschlossen. Dacheinschnitte und Dachflächenfenster sind bisher lediglich beim Autohaus Talke vorhanden. Eine Zustimmung des Denkmalschutzes existiert nicht. Eine bauord- nungsrechtliche Genehmigung scheint ebenfalls nicht vorzuliegen. Das Objekt kann deshalb nicht als Vergleichsfall gewertet werden. Mit dem anstehenden Nutzungs- wechsel wird die Fächer GmbH die Dacheinschnitte und Dachflächenfenster zuguns- ten des historischen Gebäudezustands zurückbauen. Andere im Gebiet vorhandene Lüftungsluken können wegen ihrer Größe und Ausformung (Drahtglas) nicht als Dachflächenfenster gewertet werden. Eine Genehmigung scheint ebenfalls nicht vorzuliegen. Die im Änderungsantrag vorgeschlagene Formulierung „Dachflächenfenster sind nur in untergeordnetem Maßstab und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz zulässig“ ist planungsrechtlich zu uneindeutig und wird aller Erfahrung nach dazu führen, dass die historischen Dächer in ihrer Erscheinung stark beeinträchtigt werden (unausge- wogene Gliederung, Konkurrenz mit den historischen Belüftungsaufsätzen, Störung der ruhigen Dachfläche). Im Hinblick auf diese Festsetzung (Ausschluss von Dachflächenfenster) wurde mit dem Tollhaus im Zuge des Bauantragsverfahrens eine Lösung mit Firstlichtband bereits im August 2007 abgestimmt. Die davon abweichende Ausführung hat die Verwaltung dazu veranlasst, einen entsprechenden Rückbau zu fordern. Die Mehr- belastung für ein Firstlichtband werden vom Tollhaus mit rund 6.000 € angegeben, wobei 2/3 davon reine Rückbaukosten sein dürften (ursprünglich war als Differenz 2.000 € angegeben worden). Bei einem Gesamtvolumen der Tollhauserweiterung von rund 3,5 Mio. € ist hier von Seiten der Verwaltung keine unzumutbare Belastung zu erkennen.