Änderungsantrag SPD
| Vorlage: | 20148 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.05.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 5. Mai 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 50. Plenarsitzung Gemeinderat 06.05.2008 1403 1 öffentlich Änderung des Dezernatsverteilungsplans der Stadt Karlsruhe Um den engen Bezug zwischen der Volkswohnung GmbH und der wohnungssuchenden Klientel der Sozial- und Jugendbehörde weiter zu gewährleisten, verbleibt die Volkswohnung im Geschäftskreis von Dezernat 3 (Sozialdezernat). Im Gesellschaftsvertrag der Volkswohnung GmbH steht in § 2 Absatz 1 Satz 1 folgender Wortlaut: „Gegenstand des Unternehmens ist vorrangig die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnungen. Dazu gehört auch die angemessene Wohnversorgung einkommensschwacher Bevölkerungskreise.“ Auf der Homepage der Volkswohnung liest man unter dem Link „Über uns“: „Seit 85 Jahren steht die VOLKSWOHNUNG GmbH für die sozialpolitische Aufgabe, Karlsruher Bürgern kostengünstigen und hochwertigen Wohnraum anzubieten.“ Die in den oben genannten Zitaten zum Ausdruck gekommene sozialpolitische Orientierung der Volkswohnung ist im April 2003 auch von OB Heinz Fenrich erkannt worden, als es nach der Verringerung der Dezernate von sechs auf fünf um eine Neuverteilung der Aufgaben ging. Er schlug dem Gemeinderat vor, die Volkswohnung dem Geschäftskreis des Sozialbürgermeisters im Dezernat 3 zuzuordnen. In den BNN vom 12./13. April 2003 begründete OB Fenrich seinen Vorschlag wie folgt: Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ „Damit wollen wir einen engen Bezug zwischen Volkswohnung und der wohnungssuchenden Klientel der Sozial- und Jugendbehörde herstellen.“ Was damals von OB Fenrich als richtig erkannt worden ist, gilt heute unvermindert. Die Volkswohnung ist zuallererst ein Instrument, um im Wege der Wohnraumversorgung für die Schwächeren in unserer Stadt nachhaltige Sozialpolitik zu betreiben. Über die Jahre hinweg sind so in der Zusammenarbeit zwischen der Volkswohnung und dem Sozialdezernat zahlreiche sozialpolitische Weichen gestellt und Synergieeffekte erzielt worden. Nicht von ungefähr wird deshalb auch das Verhältnis zwischen Volkswohnung und Sozial- und Jugendbehörde im 5. Sachstandsbericht „Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe“ von 2007 wie folgt beschrieben: „Die Volkswohnung GmbH ist der wichtigste Partner bei der Wohnraumversorgung in Karlsruhe für die SJB.“ Zusammenfassend ist festzustellen: Zweifellos gibt es in der Sache liegende Gründe einer Zuordnung der Volkswohnung zum Dezernat 6 (Planen und Bauen). Diese sind vor dem Hintergrund der oben genannten Argumente jedoch eindeutig nachrangig. Mit einem Verbleib der Volkswohnung im Dezernat 3 (Sozialdezernat) können die Ziele Karlsruher Sozialpolitik ohne unnötigen Effizienzverlust und damit besser erreicht werden. Deshalb gilt: Es muss zusammenbleiben, was zusammengehört! unterzeichnet von: Doris Baitinger Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Mai 2008
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STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 05.05.2008 eingegangen: 05.05.2008 Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 06.05.2008 1403 1 öffentlich Dez. 2 Änderung des Dezernatsverteilungsplans der Stadt Karlsruhe - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 05.05.2008 abzulehnen und die Volkswohnung GmbH und die Volkswohnung Bauträger- und Verwaltungs GmbH - wie im neuen Dezernatsverteilungsplan vorgesehen - dem Ge- schäftskreis „Planen und Bauen“ zuzuordnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die SPD-Gemeinderatsfraktion stellte zu TOP 1 der Gemeinderatssitzung am 06.05.2008 folgenden Änderungsantrag: „Um den engen Bezug zwischen der Volkswohnung GmbH und der wohnungssu- chenden Klientel der Sozial- und Jugendbehörde weiter zu gewährleisten, verbleibt die Volkswohnung im Geschäftskreis von Dezernat 3 (Sozialdezernat).“ Stellungnahme: Die Umstrukturierung der Dezernate verfolgt u. a. zwei Ziele. Zum einen wird im De- zernat 6 wieder der Geschäftskreis ‚Bauen und Planen’ mit Immobilienmanagement eingerichtet. Zum zweiten wird auch das Ziel verfolgt, dass sich ähnliche oder glei- che Themen in einem Dezernat wiederfinden, damit dort mit gestärkter Fachkompe- tenz Synergien entstehen und genutzt und Schnittstellen minimiert werden können. Die Volkswohnung GmbH hat neben baulichen und planerischen Aufgabenschwer- punkten selbstverständlich auch eine sozialpolitische Aufgabe, an der sich auch durch die vorgesehene geänderte Zuordnung in das Bau- und Planungsdezernat nichts ändern wird. Nicht zuletzt durch den Gesellschaftervertrag der Volkswohnung GmbH, der im SPD-Antrag zitiert wird, ist der sozialpolitische Auftrag gesichert. Dies zeigt insbesondere aber auch die Historie. In der Vergangenheit war die Volkswohnung GmbH nahezu ausschließlich dem Baudezernat zugeordnet, ohne dass sich dadurch die sozialpolitische Ausrichtung der Volkswohnung GmbH geändert hat. Die bisher einzige Ausnahme hinsichtlich der Zuordnung der Volkswohnung GmbH zum Baudezernat war in der Zeit, in der nur fünf Dezernate vorhanden waren und deshalb ein anderer Zuschnitt im Sinne einer gleichmäßigen Arbeitsauslastung ge- troffen werden musste. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat damals die Zuordnung zum Geschäftskreis des Sozialdezernats beschlossen. Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 05.05.2008 abzulehnen und die Volkswohnung GmbH und die Volkswohnung Bauträger- und Verwaltungs GmbH - wie im neuen Dezernatsverteilungsplan vorgesehen - dem Ge- schäftskreis „Planen und Bauen“ zuzuordnen.