Interfraktioneller Antrag: Umstrukturierung Pflegestützpunkt Karlsruhe:
| Vorlage: | 2014/0831 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 17.12.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister INTERFRAKTIONELLER ÄNDERUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion vom 16. Dezember 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 16.12.2014 2014/0831 12 öffentlich Umstrukturierung Pflegestützpunkt Karlsruhe: Zuschusserhöhung für die Übergangszeit im Jahr 2015 Der Gemeinderat beschließt die Fortführung des Pflegestützpunktes in rein kommunaler Trägerschaft ab dem 1. Januar 2016 und ermächtigt die Verwaltung, bei der Landesar- beitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e.V. einen entsprechenden Antrag zu stellen und den Pflegestützpunktvertrag abzuschließen. Für die Übergangszeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 wird das Infor- mations- und Beratungsangebot mit den bisherigen Partnern Caritasverband Karlsruhe e. V., Geriatrisches Zentrum Karlsruhe, Diakonisches Werk Karlsruhe und Paritätische Sozialdienste gGmbH fortgesetzt. Für die Übergangszeit wird der im Haushaltsansatz 2015/16 eingeplante städtische Zu- schuss in Höhe von 48.790,- im Jahr 2015 auf 133.110,- Euro angehoben. Diese Anhe- bung bedeutet eine Erhöhung des Zuschusses auf 80 % der Personal- und Sachkosten der Träger. Begründung: Der Sozialausschuss empfahl am 19. November 2014 dem Gemeinderat, die Fortfüh- rung des Pflegestützpunktes in rein kommunaler Trägerschaft zu beschließen. Vier der fünf bisherigen Partner erklärten sich dazu bereit, das bestehende Informations- und Beratungsangebot im Jahr 2015 als Übergangszeit fortzuführen. Für die Fortsetzung des Angebotes soll der im Haushaltsplanentwurf der Stadtverwaltung eingeplante städ- tische Zuschuss im Jahr 2015 erhöht werden. unterzeichnet von: Parsa Marvi Bettina Lisbach Tilman Pfannkuch Max Braun Karl-Heinz Jooß Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. Dezember 2014
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 16.12.2014 eingegangen: 16.12.2014 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0831 12 öffentlich Dez. 3 Umstrukturierung Pflegestützpunkt Karlsruhe: Zuschusserhöhung für die Übergangszeit im Jahr 2015 Der Einsatz des Pflegestützpunktteams Karlsruhe für die Information und Beratung der Älteren und der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Familien ist ein wesentliches Kernelement der städtischen Seniorenpolitik. In der Kooperation mit den Kranken- und Pflegekassen ist zukünftig eine rein kommu- nale Trägerschaft erforderlich. Die Beantragung der deutlichen Finanzierungserhöhung durch die Kassen wird jedoch eine Umstellungsphase erfordern. Das Informations- und Beratungsangebot ist auch während dieser Umstellungsphase für die Bevölkerung notwendig und personell abzusichern. Die freien Träger haben sich bereit erklärt, diese Übergangsphase vom 01.01. - 31.12.2015 mit zu tragen bei entsprechender Zuschusserhöhung. Die Erhöhung des Haushaltsansatzes für den Haushalt 2015/2016 von 48.750,00 Euro pro Jahr auf 133.110,00 Euro für das Jahr 2015 ist dazu notwendig. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 133.110,00 Euro 133.110,00 Euro Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 5020.5435 Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit