Änderungsantrag GfK: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Golfanlage Batzenhof", Karlsruhe-Hohenwettersbach
| Vorlage: | 2014/0827 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 16.12.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Reinhold Yabo (GfK) vom 15. Dezember 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 16.12.2014 2014/0827 10 öffentlich Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Gol- fanlage Batzenhof“, Karlsruhe-Hohenwettersbach: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Die Zufahrt 3 über den Thomashof wird aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Golfanlage Batzenhof“ gestrichen. Sachverhalt/Begründung: Es bestehen bedenken, dass die Zufahrt 3 (Thomashof) zu einem zu hohen Verkehrsauf- kommen über Durlach führt. Der Ortschaftsrat Durlach und die Anwohner des Thomas- hof (Thomashäusle) schließen sich diesen Bedenken an, zu dem sich das Verkehrsauf- kommen zum Batzenhof nicht gleichmäßig auf die Zufahrten verteilen wird (Siehe Regi- onalverband Mittlerer Oberrhein (08.10.2013): „Stellungnahme Träger öff. Belange: Verkehrliche Erschließung“, in Beschlussvorlage: Anlage 1, S.8). Ursprünglich war die Zufahrt 3 im Vorentwurf 07.02.2008 nicht vorgesehen. (ibid.) Des Weiteren wird die Natur durch die Versiegelung und das Verkehrsaufkommen einer dritten Zufahrt stärker belastet. Der Ausbau der Zufahrt 3 wird weitere Kosten verursa- chen (Siehe Polizeipräsidium Karlsruhe, Führungs- und Einsatzstab (19.09.2013): „Stel- lungnahme Träger öff. Belange: Zufahrten“, in Beschlussvorlage: Anlage 1, S.4). Eine Reduzierung des Bebauungsplans entspricht der Meinung der durch den Verkehr betroffenen Bürgerinnen und Bürger. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Reinhold Yabo Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Dezember 2014
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadtrat Friedemann Kalmbach (Gf)K Stadtrat Reinhold Yabo (GfK) vom: 15.12.2014 eingegangen: 15.12.2014 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0827 10 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Golfanlage Batzenhof", Karlsruhe-Hohenwettersbach - Kurzfassung - Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, jetzt ein Erschließungskonzept unter Ausschluss bestimmter Zuwege festzulegen, welches sich später als Fehlplanung er- weisen würde. Der Golfplatz soll daher im Falle einer Realisierung zunächst über alle drei vorgesehenen Straßen erschlossen werden und die Entwicklung des Verkehrs mittels Verkehrszählungen beobachtet werden. Gegebenenfalls kann dann immer noch durch geeignete Maßnahmen eingegriffen werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 09.12.2014 und 10.12.2014 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Dem Planungskonzept, die Golfanlage über die drei bereits bestehenden Zufahrten zu erschließen, liegt eine Verkehrsabschätzung nach dem gängigen Verfahren von "Bos- serhoff" (Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Verkehrs- abschätzung in der Bauleitplanung) zugrunde. Diese liegt übrigens noch über den Werten, die der Golfplatzplaner und auch der Betreiber der Anlage seinem Konzept zugrunde gelegt hat. Diese gehen davon aus, dass aufgrund der sich frühzeitig anzu- meldenden Spieler, die per SMS die tatsächliche Startzeit zugeteilt bekommen, wäh- rend des Spielbetriebes von geringeren Verkehrsbewegungen auszugehen ist. Die Abschätzung des Verkehrsaufkommens geht von insgesamt bis zu 350 Besuchern (davon 200 Besucher der 18-Loch-Anlage, 100 Besucher der 9-Loch-Anlage und 50 Spaziergänger) am Wochenende aus (da diese die höchstfrequentierte Zeit ist), wel- che mit dem Auto den Parkplatz aufsuchen. Beschäftigtenverkehr tritt kaum auf. An Werktagen ist mit deutlich weniger Besuchern zu rechnen. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich 40 % des Verkehrs in Richtung Durlach/ Karlsruhe und 60 % in Richtung Stupferich/Autobahn verteilen werden. Dabei ermögli- chen alle drei Zufahrten über die vorhandenen Straßen jeweils einen direkten Zugang zur Golfanlage. Dies setzt selbstverständlich eine entsprechende Wegweisung an den Zufahrten voraus. Das ist von den Vorhabenträgern auch so beabsichtigt, um von vornherein "Umwegfahrten" auszuschließen. Wie oben beschrieben, ist nur mit wenig Mehrverkehr auf den Zufahrtsstraßen zu rechnen, der von diesen aufgenommen werden kann. Der Charakter der Zufahrts- straßen soll und wird sich im Vergleich zu heute dadurch nicht verändern, auch wenn im Bereich der verlängerten Ochsenstraße (zwischen der Brücke über die Autobahn und Batzenhof) eine Wegverbreiterung und Ausweichbuchten im Abstand von 150 m geplant sind. Dies ist hier aufgrund der topografischen Situation und der größeren Länge des Zufahrtsweges zum Batzenhof sinnvoll und landschaftsverträglich. Die Kos- ten, die im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes stehen, werden dabei gänzlich durch die Vorhabenträger ge- tragen. Es wäre daher aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, jetzt ein Erschließungskonzept unter Ausschluss bestimmter Zuwege festzulegen, welches sich später als Fehlpla- nung erweisen würde. Der Golfplatz soll daher im Falle einer Realisierung zunächst über alle drei vorgesehenen Straßen erschlossen werden und die Entwicklung des Verkehrs mittels Verkehrszählungen beobachtet werden. Gegebenenfalls kann dann immer noch durch geeignete Maßnahmen eingegriffen werden.