Änderungsantrag Stadtrat Schmitt (pl): Weiterentwickung Bonusprogramm Energetische Sanierung im Privatbereich

Vorlage: 2014/0825
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 16.12.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • StR Schmitt-Energetische Sanierung
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    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Stefan Schmitt (pl) vom 15. Dezember 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 16.12.2014 2014/0825 18 öffentlich Weiterentwicklung Bonusprogramm Energetische Sanierung im Privatbereich Das zu beschließende Bonusprogramm soll dahingehend geändert werden, dass ab so- fort keine Dämmungen von Außenfassaden mit Polystyrol oder anderen ölhaltigen Ma- terialien mehr gefördert werden. Stattdessen sollten Fördergelder für Fassadendäm- mung nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die Dämmung mit nicht brennba- ren Materialien, wie beispielsweise mit Mineralwolle, erfolgt. Die Dämmung von Außenfassaden mit Polystrol stellt sich wegen der erhöhten Brandge- fahr als Sackgasse dar. Eine Ende November veröffentlichte Analyse der Bauminister der Bundesländer kommt zu folgendem Schluss - Zitat aus SPIEGEL-Online vom 30.11.2014: "Darin werden die Ergebnisse einer Versuchsreihe wiedergegeben, bei der Experten eine Holzkrippe vor einer 60 Quadratmeter großen Wand mit Polystyrol-Dämmplatten ent- zündet hatten. Dabei habe sich der Brand bereits 15 Minuten nach Entzünden der Brandquelle zum Vollbrand entwickelt und über die gesamte Wandfläche, verbunden mit massiver Flammen- und Rauchentwicklung ausgebreitet", heißt es in der Expertise. Das Wärmedämmverbundsystem habe "bei diesem Versuch versagt". Verantwortlich für das Brandgeschehen sei gewesen, dass sich "durch die Hitze geschmolzenes und ablau- fendes Polystyrol an der Brandquelle entzünden kann" und "die Brandlast während des Brandverlaufs noch zunimmt". Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Experten der Bauminister schlugen deshalb vor, die Brandschutzvorschriften für Neubauten zu verschärfen." - Zitatende. Inzwischen warnen auch die Feuerwehren vieler Städte vor einer Weiterverwendung von Polystrol als Dämmstoff, da ein Löschen einer vollflächig brennenden Polystrolfassade mit Wasser nicht mehr möglich ist. Bis zur Anpassung der Brandschutzvorschriften an die festgestellten Realitäten sollten durch die Stadt keine Projekte gefördert werden, die eine erhöhte Brandgefahr an Wohngebäuden zur Folge haben. unterzeichnet von: Stefan Schmitt Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Dezember 2014

  • Stellungnahme TOP 18
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    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadtrat Stefan Schmitt (pl) vom: 15.12.2014 eingegangen: 15.12.2014 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0825 18 öffentlich Dez. 4 Weiterentwicklung Bonusprogramm Energetische Sanierung im Privatbereich - Kurzfassung - Es wird empfohlen, alle energetischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Bonuspro- gramms zu fördern, solange und soweit diese baurechtlich zugelassen sind und den Ände- rungsantrag demzufolge abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Polystyrol wird wie viele der häufig eingesetzten Dämmstoffe so hergestellt, dass sie bauauf- sichtlich zumindest als "schwer entflammbar" (Baustoffklasse B 1) eingestuft werden. Fast alle natürlichen Dämmstoffe, wie z.B. Holzfaserdämmplatten, Hanf etc., gelten als normal ent- flammbar (Baustoffklass B 2), sind jedoch wie Polystyrol im Rahmen eines Verbundsystems bau- rechtlich in gleicher Weise zugelassen. Ferner ist zu beachten, dass hohe Gebäude grundsätzlich nur mit nicht brennbaren Baustoffen gedämmt werden dürfen. In der Praxis übliche und für kleine Gebäude zulässige Holzverkleidungen von Fassaden sind unter dem Aspekt des Brandschutzes kritischer zu bewerten als der Einsatz von Wärmedämm- verbundsystemen mit Polystyrol. Die öffentlichkeitswirksamen Reportagen zu Brandschäden in Verbindung mit Wärmedämmverbundsystemen beziehen sich zumeist auf Vorhaben, die sich noch in der Bauphase befanden, die Systeme daher noch nicht ihre finale Funktionstüchtigkeit erreicht hatten. Es wird empfohlen, alle energetischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Bonuspro- gramms zu fördern, solange und soweit diese baurechtlich zugelassen sind und den Ände- rungsantrag demzufolge abzulehnen.