Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen

Vorlage: 2014/0802
Art: Anfrage
Datum: 01.12.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.02.2015

    TOP: 28

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Streuobstwiesen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 26. November 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 03.02.2015 2014/0802 28 öffentlich Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen 1. Wie ist der Bearbeitungsstand des von der Verwaltung im November 2013 zugesagten Streuobstkonzepts? 2. Für wann ist eine Beratung im Umweltausschuss geplant? 3. Welche Maßnahmenschwerpunkte sind im Bereich der städtischen Streuobstwiesen vorgesehen? 4. Welche Maßnahmenschwerpunkte sind für die Streuobstwiesen im privaten Besitz vorgesehen? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das kürzlich von der Landesregierung verabschiedete Fördermodul „Baumschnitt“ in das Karlsruher Streuobstkonzept zu integrieren? Streuobstwiesen bieten Lebensraum für eine besonders artenreiche Flora und Fauna. Außerdem sind sie wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft und bereichern das Landschaftsbild. Die GRÜNE Fraktion hatte im November letzten Jahres beantragt, Maßnahmenvorschläge für Erhalt und Pflege der vielfach durch Nutzungsaufgabe bedrohten Streuobstwiesen in Karlsruhe zu entwickeln und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen. Der Antrag wurde sowohl von der Verwaltung als auch vom Gemeinderat unterstützt. Ziel der Anfrage ist es, den aktuellen Bearbeitungsstand und voraussichtliche Maßnahmenschwerpunkte für das Konzept zu klären. Das Land Baden-Württemberg hat mit seiner Streuobstkonzeption erstmals eine Prämie für den Baumschnitt eingeführt, um die Pflege von Streuobstwiesen in Baden-Württemberg zu fördern. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Denn der fachgerechte Baumschnitt ist wichtig, um den Lebensraum Streuobstwiese zu erhalten und die Lebensdauer der wertvollen Streuobstbestände zu verlängern. Die GRÜNE Fraktion regt deshalb an, diesen Zuschuss in das Streuobstkonzept der Stadt zu integrieren, damit Privatinitiativen, Vereine und auch die Stadt selbst von den Fördermitteln des Landes profitieren können (http://www.landwirtschaft- mlr.baden-wuerttemberg.de/pb/MLR.Streuobst, Lde/Startseite/Foerderung/Foerderung+Baumschnitt). unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Renate Rastätter Johannes Honné Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. Januar 2015

  • Stellungnahme TOP 28
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 26.11.2014 eingegangen: 26.11.2014 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.02.2015 2014/0802 28 öffentlich Dezernat 4 Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen 1. Wie ist der Bearbeitungsstand des von der Verwaltung im November 2013 zuge- sagten Streuobstkonzepts? Die Streuobstpflege orientiert sich an den gemeinsam erarbeiteten Vorgaben des Regie- rungspräsidiums (RP) und des Ministeriums Ländlicher Raum (MLR) "Streuobstkonzeption Baden-Württemberg", wobei die jahrelange Praxis des Liegenschaftsamts (LA) mit einge- flossen ist. Das LA als Beratungsstelle für den Obstbau und als Untere Landwirtschaftsbe- hörde des Stadtkreises ist in den entsprechenden Gremien mit Fachkräften vertreten und entwickelt die landesweiten Pflegerichtlinien in regelmäßigen Sitzungen der Beratungsstel- len für Obstbau mit. Die Stadt Karlsruhe ist somit bei allen wichtigen Entscheidungen im Bereich Streuobst involviert und setzt diese Maßnahmen auf den städtischen Streuobstbe- ständen um, soweit dies technisch und personell zu leisten ist. Sowohl die von Minister Bonde vorgestellte Streuobstkonzeption als auch das Regelwerk "Die Streuobstwiese für Praktiker" wurden u. a. mit dem Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Ba- den und weiteren Streuobstinitiativen entwickelt und bilden die Basis der fachlich fundier- ten Pflege und Beratung für den Bereich der Streuobstflächen in Karlsruhe. 2. Für wann ist eine Beratung im Umweltausschuss geplant? Die Verwaltung beabsichtigt, vor der Sommerpause 2015 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (AUG) unter Beiziehung von externen Vertretern aus den mitwirkenden Fach- bereichen allgemeine Richtlinien für das Streuobstkonzept vorzustellen (Leitlinien, Ziele für städtische Flächen, Förderung privater Flächen). Die im Frühjahr 2014 begonnene umfas- sende Erfassung der Streuobstflächen und -bäume wird im Herbst 2015 abgeschlossen sein. Auf dieser Basis werden im Anschluss konkrete Maßnahmen entwickelt und priorisiert und voraussichtlich 2016 im AUG vorgestellt. Seite 2 3. Welche Maßnahmenschwerpunkte sind im Bereich der städtischen Streuobstwie- sen vorgesehen? Das Liegenschaftsamt ist als Biobetrieb für Apfelsaft zertifiziert. Durch diese Zertifizierung sind Entwicklungsziele vorgegeben. Schwerpunkt ist daher die Erzeugung von Biosaft als regionales Produkt sowie durch die nachhaltige Sicherung der Streuobstbestände ein aus- gewogenes Verhältnis der Zusammensetzung von Jung-, Ertrags- und Totbäumen herzu- stellen. Durch die über Jahrzehnte dauernde Pflege der städtischen Streuobstflächen wur- den bereits aus natürlichen Gegebenheiten Flächen zur Herstellung von Biosaft priorisiert, aber auch für die Optimierung der ökologischen Funktion herausgestellt. Nach Abschluss der Erarbeitung des Streuobstkonzeptes wird sich zeigen, ob Maßnahmen modifiziert oder ergänzt werden müssen. 4. Welche Maßnahmenschwerpunkte sind für die Streuobstwiesen im privaten Be- sitz vorgesehen? Durch aktive Unterstützung mit ca. 9 Schnittkursen im Jahr und weiteren Informationsver- anstaltungen, die durch die ausgebildeten Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes geführt sind, werden private Streuobstflächeneigentümer fachlich und teilweise aktiv durch Veran- schaulichung unterstützt. In Teilen werden auch Streuobstflächen von der Stadt angepach- tet, um den Pflegezustand nachhaltig zu sichern. Dies stellt allerdings eine Ausnahme dar. 5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das kürzlich von der Landesregie- rung verabschiedete Fördermodul „Baumschnitt“ in das Karlsruher Streuobstkon- zept zu integrieren? Die Beratungsstelle beim Liegenschaftsamt gibt Privatpersonen entsprechende Hilfestellung bei der Beantragung und unterstützt beim Schnittkonzept. Auch aus Sicht der Verwaltung wäre es zu begrüßen, die notwendigen Rahmenbedingungen durch die Bereitstellung von Fachpersonal herzustellen, um die Integration des Förderprogramms voranzutreiben.

  • Protokoll TOP 28
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 3. Februar 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 28 der Tagesordnung: Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Dr. Ute Leidig und Renate Rastätter, der Stadträte Johannes Honné und Alexander Geiger (GRÜNE) vom 26. November 2014 Vorlage: 2014/0802 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 26. Februar 2015