Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Tivoliplatz 1", Karlsruhe-Südstadt: Einleitungs- und Auslegungsbschluss gem. § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorlage: 2014/0719
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.07.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.07.2014

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • BPlan Tivoliplatz
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.07.2014 2013/0719 4 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Tivoliplatz 1", Karlsruhe-Südstadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 22.07.2014 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentliche Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 5). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Anlass der Planung und Allgemeines zum Planinhalt Das ca. 4 000 m² große Plangebiet liegt zwischen Tivoliplatz und der Bahnlinie Karlsruhe - Mannheim. Auf einem bislang nahezu unbebauten Grundstück möchte ein Vorhabenträger unterschiedliche Nutzungen ansiedeln, die von einem großflächigen Lebensmitteleinzelhandel über eine Kindertagesstätte bis hin zu Dienstleistungen (Büro, Verwaltung) und Wohnen rei- chen. Der bislang dort gültige Bebauungsplan bietet hierfür keine Grundlage, so dass mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Planrecht geschaffen werden soll. Mit der Planung soll ein attraktiver Endpunkt des Tivoliplatzes geschaffen und die Rüppurrer Straße mit einem städtebaulichen Akzent zu den Bahnanlagen abgeschlossen werden. Hierfür wurde im März 2011 ein Planerworkshop durchgeführt, der die Grundlage für den nun vorlie- genden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bildete. Mit der Planung soll dem großen Bedarf an Wohnungen und der Verbesserung der örtlichen Versorgung Rechnung ge- tragen werden. Hierzu ist vorgesehen, im Erdgeschoss einen Lebensmitteldiscounter mit den hierfür erforderlichen Stellplätzen und darüber im zurückgesetzten Zwischengeschoss Dienstleis- tungen (Büro und Verwaltung) sowie eine Kindertagesstätte mit großzügigen, teilweise über- dachten Freiflächen unterzubringen. Im 2. bis 4. Obergeschoss ist Wohnnutzung vorgesehen. Der Baukörper kragt dabei mit den drei obersten Geschossebenen um bis zu 2,90 m über die Grundstücksgrenze auf den Gehwegbereich aus. Städtebauliches Ziel neben der Schaffung von Wohnraum und der Verbesserung der Nahversor- gung ist dabei auch, die Stellplätze für die zugelassenen Nutzungen nicht oberirdisch im Freien, sondern innerhalb des Gebäudes nachzuweisen. Dies geschieht durch die Integration der Stell- plätze für den Lebensmittelmarkt in das Erdgeschoss und für die übrigen Nutzungen in die Tief- garage des Untergeschosses. Die Höhenentwicklung des Baukörpers orientiert sich an der um- liegenden Bebauung, die westlich des Plangebietes entlang der Rüppurrer Straße mit 4 Ge- schossen etwas niedriger, nördlich des Tivoliplatzes mit bis zu 6 Geschossen aber etwas höher ist. Aus städtebaulicher Sicht soll hier ein akzentuierter Abschluss zur Bahnlinie geschaffen wer- den. Mit dem weiteren städtebaulichen Ziel, eine Abschottungswirkung zur Bahnlinie durch den Baukörper zu erzielen, um die Immissionssituation für das dahinter liegende Gebiet zu verbes- sern, kommt es zu einer hohen baulichen Ausnutzung auf dem Baugrundstück. Es soll eine GRZ von 0,98 und eine GFZ von 2,67 zugelassen werden, was die Obergrenze des § 17 Abs. 1 BauNVO (GRZ 0,8 GFZ 2,4) überschreitet. Dies wird aus den oben genannten städtebaulichen Gründen von der Stadtplanung als erforderlich angesehen und durch umfangreiche Dach- und Außenflächenbegrünungen ausgeglichen. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben ge- währleistet und sonstige öffentliche Belange stehen erkennbar nicht entgegen. Das Plangebiet weist eine hohe Lärmvorbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr auf. Die Lärmbelastung überschreitet insbesondere wegen der südlich angrenzenden Bahnlinie dabei die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 deutlich. Ein vom Vorhabenträger in Auf- trag gegebenes Schallgutachten legt dar, dass die im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen in weiten Bereichen nur mit aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen möglich sind. Im Zuge der gutachterlichen Lärmbetrachtung wurden verschiedene Varianten einer Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie untersucht und festgestellt, dass allein mit einer Lärmschutzwand als akti- ve Schallschutzmaßnahme eine Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 nicht möglich ist. Selbst beim Bau einer Lärmschutzwand in einer städtebaulich unerwünschten Höhe von ca. 9 m käme es in der Nachtzeit je nach Geschoss zu einer Überschreitung der Werte der DIN 18005 um bis zu 15 dB(A) und selbst der Tagwert könnte im 4. OG nicht eingehalten werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Da ferner eine Lärmschutzwand in dieser Höhe statisch eine große Herausforderung darstellen würde und wirtschaftlich nicht vertretbar wäre, ergaben die weiteren gutachterlichen Betrach- tungen, dass eine 3 m hohe Lärmschutzwand unmittelbar entlang des Gleiskörpers auf Bahnge- lände als vorzugswürdigste Variante anzusehen ist. Sie ist insbesondere auch dem Bau einer Lärmschutzwand auf dem Vorhabengrundstück vorzuziehen, da diese näher an der Immissions- quelle und damit deutlich effektiver ist. Der Vorhabenträger hat sich mittlerweile mit der Deut- schen Bahn AG verständigt und vereinbart, dass durch ihn eine solche Lärmschutzwand dort errichtet wird und die im angrenzenden Bereich ohnehin vorgesehenen Lärmsanierungsmaß- nahmen der Bahn ergänzt. Neben dieser aktiven Schallschutzmaßnahme werden jedoch noch passive Schallschutzmaß- nahmen am Gebäude selbst erforderlich, um wohnverträgliche Innenraumwerte zu erreichen. Entsprechende Festsetzungen sollen in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Bezüglich der von der nun geplanten Nutzung ausgehenden Immissionen, die ebenfalls gut- achterlich betrachtet wurden, sollen zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmimmissionen durch den Lebensmittelmarkt die Anlieferungszeiten für den Markt auf die Zeit von 6 - 22 Uhr be- grenzt werden. Des Weiteren befinden sich in Teilen des Plangebietes Eidechsen, die Teil einer großen lokalen Population sind. Sowohl hinsichtlich der Flächengröße als auch der betroffenen Individuenzahl nimmt das Eidechsenhabitat nach fachgutachterlicher Einschätzung aber nur einen sehr gerin- gen Anteil am Gesamtlebensraum der lokalen Population ein. Der Gutachter kommt daher zu der Einschätzung, dass die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflan- zungs- und Ruhestätten auch ohne Durchführung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden. Entsprechendes gilt nach gutachterlicher Einschätzung auch für Vogelvorkommen im Plangebiet. Die Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände kann durch ergänzende Maßnahmen (Vergrämung, zeitliches Fäll- und Ro- dungsverbot) verhindert werden, die durch entsprechende Vorgaben in der Baugenehmigung und im Durchführungsvertrag gesichert werden. 2. Zum Verfahren und der Beteiligung am bisherigen Planungsprozess Bei der hier vorgesehenen Planung zur künftigen baulichen Entwicklung handelt es sich unter Berücksichtigung der Lage und Größe (rund 0,4 ha) des Planbereiches um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 Ziff. 1 BauGB. Dies ermöglicht die Durchfüh- rung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes in Anwendung der vereinfachten Verfahrensvorschriften des § 13 a Abs. 1 Ziff. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Damit ist im Wesentlichen die Regelung verbunden, dass zu dieser Planung kein Umweltbericht erstellt und keine Umweltprüfung durchgeführt werden muss. Mit der Planung sind aber auch keine erheb- lich nachteiligen Wirkungen auf Natur und Landschaft verbunden. Für die zur Realisierung der Planung entlang der Rüppurrer Straße zu fällenden drei Bäume, die der wegen der Tiefgaragen- zufahrt und der Gebäudeauskragung weichen müssen, sollen umfangreiche Strauch- und Ge- hölzpflanzungen an der südlichen Grundstücksgrenze vorgenommen werden. Die Öffentlichkeit konnte sich über die Ziele und Zwecke dieser Planung aufgrund einer im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe vom 14.06.2013 erfolgten Bekanntmachung in einer Veranstal- tung am 26.06.2013 im Franz-Weber-Saal des Canisiushauses, Augartenstraße 51, informieren und sich zur Planung äußern. Des Weiteren bestand für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich beim Stadtplanungsamt in der Zeit vom 23.06. bis 30.06.2013 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich innerhalb Ergänzende Erläuterungen Seite 4 dieser Frist zur Planung zu äußern. Kritische Anmerkungen zur Planung wurden jedoch nicht vorgetragen. Zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ist anzumerken, dass Anregungen, soweit sie für die Planung relevant waren, bei der Planaufstellung bereits berücksichtigt wurden. Auf die in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte Synopse der Stadtplanung wird hierzu verwiesen. Abschließend ist noch anzumerken, dass das vorhandene Grundstück im Flächen- nutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt ist. Das nun vorgesehene Nutzungsspektrum mit großflächigem Einzelhandel wird trotz der im Übrigen gemischten gewerblichen/wohnlichen Nutzung nicht als aus dem FNP entwickelt angesehen werden können. Ein Verfahren zur Ände- rung des Flächennutzungsplanes ist aber entbehrlich, da nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB mit der Planung eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Gemeinde gewährleistet bleibt und insofern eine Berichtigung des FNP ausreichend ist. Auch der Regionalverband Mittlerer Ober- rhein trägt aus raumordnerischen Gesichtspunkten die Planung in dieser Form mit. 3. Verfahrensfortgang Der betroffenen Öffentlichkeit ist nunmehr in einem Verfahrensschritt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zu geben, zum Bebauungsplanentwurf in der jetzigen Fassung Stellung zu nehmen. Das kann mit einer öffentlichen Auslegung des Be- bauungsplanentwurfs nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Hierzu wird dem Ge- meinderat empfohlen, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Auf Antrag des Vorhabenträgers wird das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Tivoliplatz 1“, Karlsru- he-Südstadt, einschließlich ergänzender örtlicher Bauvorschriften eingeleitet. 2. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches fortgesetzt. 3. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 05.11.2013 in der Fas- sung vom 26.06.2014 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Be- bauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Juli 2014

  • Anlage 1 BBauPlan Tivoliplatz
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    Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tivoliplatz 1“, Karlsruhe-Südstadt Zusammenfassung der im Rahmen der Behördenbeteiligung geäußerten Anregun- gen Stellungnahme städtische Ämter Stellungnahme artekt und Stadtplanung Amt für Abfallwirtschaft 26.08.2013 Keine Zustimmung zur vorgelegten Planfassung. Der Discounter ist entsorgungspflichtig gegen- über der Stadt. Im Wertstoffbereich kann er sich auf Antrag von der Andienungspflicht befreien lassen. Eine Befreiung für den Restmüll ist nicht möglich. Sämtliche benötigte Abfallbehälter sind nach den Festlegungen der Abfallentsorgungs- satzung aufzustellen. Der Vorhabenträger hat die erforderlichen Änderungen in Abstimmung mit dem AfA in die Planunterlagen übernommen. Der Standort der Abfallbehälter wurde optimiert und vergrößert und in die Planunterlagen eingearbeitet. Der geplante zentrale Abfallbehälterstandplatz ist deutlich zu klein. Er ist so zu vergrößern, dass sämtliche Behälter (Restmüll, Wertstoff, Bio) dort aufgestellt werden können unter Berücksichti- gung von einem normalem Leerungsrhythmus. Keine Doppelentleerung. -siehe oben- Branddirektion 01.08.2013 Die zur Zeit gültigen einschlägigen Bestimmun- gen müssen beachtet werden, vor allem: Rettungswege, siehe § 15 Abs. 2 LBO. Für die Nutzungseinheiten an der Südseite des Gebäudes fehlt der zweite Rettungsweg. In der Planung wurde berücksichtigt, dass die Fassaden des Nord- und des Südflügels aufgrund von Straßenbahnoberleitungen nicht anleiterbar sind. Daher verfügen alle Wohneinheiten auch auf der Südseite über 2 getrennte Fluchtwege, die jeweils an verschiedene Fluchttreppen anbinden. An der Ostseite des Gebäudes kann der 2. Rettungsweg über die anleiterbare Fassade erfolgen. Das Brandschutz- und Rettungswegkonzept wird vor Einreichen der Genehmigungsplanung mit der Branddirektion abgestimmt. Gartenbauamt 29.07.2013 - Das Problem Artenschutz ist nicht gelöst. - 5.2: Mauereidechse: Beschreibung der Maß- nahme und die konkrete Ortsangabe werden nicht geliefert. - 4.5.4: Verweis auf Umweltbericht, der aber laut 5. nicht erstellt werden muss, da Verfahren nach § 13a BauGB. - Gabionenwand: es fehlen Aussagen des Fach- gutachters zur Eignung dieser Maßnahme. Das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert. Die Ergebnisse in die Begründung und Festsetzungen eingearbeitet. Der Begriff und die Verweise auf einen „Umweltbericht“ sind entfallen bzw. korrigiert worden Ziffer 5 der Begründung). Stattdessen erfolgte eine Erläuterung unter der Begründung Ziffer 4.5 Grünordnung, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutz. Es wird entgegen der ursprünglichen Planung (nach Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens) keine Gabionenwand, sondern eine - 2 - Stellungnahme städtische Ämter Stellungnahme artekt und Stadtplanung - 4.5.1: Widerspruch zwischen Begrünung zwi- schen Gebäude und Bahn und Gestaltung von Eidechsenhabitaten (benötigen sonnige Plätze) - CEF-Maßnahmen auch für Vogelarten und den Nachtkerzenschwärmer vorsehen. - Festsetzung zur Dachbegrünung ist wie folgt zu fassen: „Die Dachflächen sind extensiv zu be- grünen. Hierfür ist ein geeignetes Substrat in ei- ner Stärke von mindestens 10 cm in gesetztem Zustand über der Dränschicht aufzubringen und fachgerecht mit Sedum, Gräsern und Kräutern zu begrünen.“ durchgehende L-Wand, die in den oberen zwei Dritteln transparent ausgeführt wird, erstellt. Die Begrünung wird, wie bisher vorgesehen, angelegt werden. Der VbB wurde entsprechend berichtigt Nach dem Ergebnis des Artenschutzgutachtens konnten keine Hinweise auf Nachtkerzen- schwärmer erbracht werden. Es wurde ein Revier mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Amsel, Mönchsgrasmücke und Zilpzalp nachge- wiesen. Die Nester werden lediglich für eine Brutperiode benutzt. Bei Wegfall der Flächen wird es für die Tiere möglich sein im Umkreis geeignete Ersatzflächen zu finden. Maßgaben auf Vorgehen bei Rodung sind einzuhalten. Die Festsetzung der Dachbegrünung wurde geändert in: „Alle Dachflächen, mit Ausnahme von Woh- nungszugängen, sind extensiv zu begrünen und zu unterhalten. Hierfür ist ein geeignetes Substrat in einer Schichtstärke von mindestens 10 cm, auf 800 m² der Dachfläche eine Schichtstärke von 12 cm in gesetztem Zustand über der Dränschicht aufzubringen und fachgerecht mit Sedum, Grä- sern und Kräutern zu begrünen.“ Umwelt- und Arbeitsschutz 21.08.2013 Natur- und Artenschutz: - Artenschutzgutachten: vorgezogene Maßnah- men für Mauereidechsen werden gefordert, aber nicht beschrieben. - Vogelarten: Hier fordert das Gutachten Aus- gleich, es gibt jedoch nur Arten mit saisonalen Nestern. Ein vorgezogener Ausgleich ist nicht er- forderlich. Der Begriff und die Verweise auf einen „Umweltbericht“ entfallen. Stattdessen erfolgt eine ausführliche Erläuterung zum Thema Artenschutz unter Ziffer 4.5 der Begründung. In Punkt 5 der Begründung wird dargestellt, dass ein Umweltbericht nicht erstellt wird, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB handelt. Das Artenschutzgutachten wurde entsprechend überarbeitet und die Begründung entsprechend ergänzt. Wasser: - Die Bestimmungen der Wasserschutzgebiets- verordnung sind einzuhalten. - Ziffer 4.3.5 Begründung: keine Versickerung möglich auf Grund der fast vollständigen Be- bauung. Der Standort hat ohnehin keine günsti- gen Voraussetzungen für Versickerung, Textbau- steine können eigentlich entfallen. Die Textteile bezüglich Versickerung entfallen gemäß o. g. Stellungnahme. Dies betrifft bishe- rige Ziffer 3 der Hinweise und bisherige Ziffer 6 der Örtlichen Bauvorschriften. - 3 - Stellungnahme städtische Ämter Stellungnahme artekt und Stadtplanung Immissionsschutz, Lärm: Die Vorgehensweise der getrennten Lärm- schutzwandprojekte Bahn und Tivoliplatz 1 wird kritisiert. Die Höhe der Wand ist in Gutachten und Planzeichnung widersprüchlich. Gegen die Höhe von zwei Metern bestehen Bedenken. Empfehlung: drei Meter Höhe, Neuberechnung des Gutachtens. Inzwischen wurde das Lärmgutachten überarbei- tet und der Vorhabenträger und die DB AG ha- ben sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Der Vorhabenträger errichtet eine drei Meter ho- he Lärmschutzwand auf Bahngelände, welche in den oberen zwei Dritteln transparent ausgeführt wird. Die Festsetzungen wurden dement- sprechend angepasst. Klimaschutz: Es wird ein Hinweis vermisst, inwie- fern bei den vorgesehenen Neubaumaßnahmen dem Klimaschutz insb. durch einen anspruchs- volleren energetischen Standard Rechnung ge- tragen werden kann. Die geplante Bebauung stellt eine Verlängerung der Bebauung an der Rüppurrer Straße und auch einen Abschluss der Blockbebauung zwischen Nebenius- Marien- und Rüppurrer Straße dar. Es ist mehr als fraglich, ob die geplante Bebauung Einfluss auf das Stadtklima der Südstadt haben wird. Es wird bezweifelt, dass die derzeitige schmale Grünfläche des Planungsgebiets für eine entscheidende mittlere Kaltluftproduktionsrate entscheidend ist. Vielmehr sind es die Flächen der Kleingartenanlagen und in Verlängerung der Tivoliplatz, sowie der Oberwald jenseits des Bahnkörpers, die für Kaltluft sorgen. Der Neubau wird an die Fernwärmeversorgung angeschlossen. Siehe Ziffer 4.6 der Begründung. Der KfW-Standard wird zudem im Durchführungsvertrag geregelt. DB Mobilitys Networks 22.08.2013 Der Geltungsbereich sieht auch die Bebauung des DB-eigenen Grundstückes Nr. 19914/1 vor, welches sich im Eigentum des Bundeseisenbahn- vermögens befindet. Es erfolgen Auflagen und Hinweise, die zu be- achten sind. Es wird um weitere Beteiligung am Verfahren gebeten. Die Ausführungsdetails innerhalb der o. g. Stellungnahme finden Berücksichtigung in der inzwischen abgeschlossenen Baudurchführungs- vereinbarung zwischen der DB Netz AG und dem Vorhabensträger. Auf diese Vereinbarung wird im Kaufvertrag zwi- schen der DB Services Immobilien GmbH und dem Vorhabensträger Bezug genommen. Landratsamt KA, Gesundheitsamt 15.08.2013 Bodenbelastung: evtl. sind Bodenuntersuchun- gen bezüglich des Wirkungspfades Boden- Mensch durchzuführen. Diese Vorgaben sind in der Planung zu berücksichtigen. Lärmbelastung: Das Gebiet ist durch Lärm er- heblich belastet. Die Errichtung eines Wohnge- bäudes wird kritisch angesehen. Durch die L- Wand ist im 2. - 4. OG keine akustische Schutz- wirkung zu erwarten. Es wird darauf hingewie- sen, dass auch dem Aspekt einer adäquaten Raumlüftung hohe Bedeutung zukommt. --- Gemäß dem Lärmgutachten sind in allen Geschossen Schallschutzfenster vorgesehen. Ent- sprechende Festsetzungen wurden in den VbB eingearbeitet. Um die Wohnungen belüften zu können, sind die Grundrisse derart konzipiert, dass die Wohnungen bzw. deren Räume durch- binden u. über die Lärm abgewandte Hofseite belüftet werden können. Ggfls. werden zusätzli- che Belüftungseinrichtungen eingebaut. Dies wird im Baugenehmigungsverfahren - 4 - Stellungnahme städtische Ämter Stellungnahme artekt und Stadtplanung Hinweise zur Trinkwasserverordnung vom 05.12.2012. abschließend geklärt. Die 2. Verordnung zur Änderung der TrinkwV vom 05.12.12 wird berücksichtigt. Nachbarschaftsverband 18.07.2013 Der FNP stellt für das Gebiet gemischte Bauflä- che, Planung dar. Die im VbB vorgesehenen Nutzungen entsprechen nicht dieser Gebietska- tegorie. Aufgrund des geplanten großflächigen Einzel- handels wird der FNP entsprechend angepasst werden. Polizeipräsidium 15.08.2013 Der private Charakter der Tiefgarage muss klar erkennbar sein um Fehlfahrten zum Discounter auszuschließen. Die Vorschriften der GaVO zu den Rampen müs- sen eingehalten werden. Ausfahrten der Tiefgaragen im Planbereich: Ga- VO und EAR 05 beachten. Bei den Ausfahrten der Tiefgaragen müssen die Sichtfelder auf den Verkehrsraum gewährleistet sein. Die Stellplatzberechnung wird angezweifelt. Die Andienung des Discounters durch Lkw er- scheint schwierig, Gefahr bei Rückwärtsfahrt, vor allem für Fußgänger. Es sollte geprüft werden, ob die Längsstellplätze, die von den Lieferfahrzeugen angefahren wer- den, auf mind. 2,50 m verbreitert werden kön- nen. Straßenbahngleise: hier wird um Überprüfung der Schleppkurven der Lkw gebeten. Eine Über- streichung des Gleisbereichs sollte ausgeschlos- sen werden. Die Sichtdreiecke bei den Zu- und Abfahrten Die private Zufahrt der Tiefgarage wird durch eine Schrankenanlage gesichert. Fehlfahrten von Kunden des Discounters sind somit ausgeschlossen. Die Ausführung der Neigung der Tiefgaragenrampe erfolgt gemäß den Vorgaben der GaVO. Die Ausfahrten der Tiefgarage im Planbereich erfolgt gemäß den Vorgaben der GaVO und der EAR 05. Die Sichtfelder an den Zu- und Abfahrtspunkten werden durch Freihalten gewährleistet. Die Stellplatzberechnung erfolgt gemäß der Berechnungsrundlage, welche in der Stellungnahme des Bauordnungsamtes als verbindlich zugrunde gelegt wird. Am westlichen Ende des Gebäudes gibt es nur noch eine TG-Ausfahrt nach rechts. Eine Überschneidung der Funktionen der Anlieferung und einer Tiefgaragenzufahrt entfällt somit. Weiterhin wird auf den Längsstellplatz für anliefernde LKWs verzichtet, da dieser sich auf städtischem Grundstück befindet. Der LKW wird aus der Rüppurrerstraße rückwärts in den Lieferbereich des Discounters einbiegen, welcher ausreichend dimensioniert ist, weil wie oben beschrieben die Tiefgarageneinfahrt an dieser Stelle entfallen ist. Somit wird der Bereich auch im Hinblick auf Fußgänger wesentlich übersichtlicher. Auch bei Verzicht auf den Längsstellplatz für einen Liefer-LKW kann eine Überstreichung des Gleisbereichs ausgeschlossen werden. Dies wird eingehalten. - 5 - Stellungnahme städtische Ämter Stellungnahme artekt und Stadtplanung müssen freigehalten werden. Allgemeine Hinweise zur Kriminalitätsbekämp- fung. Dies wird zur Kenntnis genommen. Regierungspräsidium, Abteilung 2 Bau- und Denkmalwesen 13.08.2013 Archäologische Denkmalpflege: Sollten in Folge der Planung bei der Durchführung von Erdarbei- ten bisher unbekannte archäolog. Funde und Be- funde entdeckt werden, sind diese dem RP um- gehend zu melden. Ein entsprechender Absatz ist unter Ziffer 4 der Hinweise enthalten. Regionalverband Mittlerer Oberrhein 29.07.2013 Bei dem Projekt ist auch die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteldiscounters mit ca. 958 m² VK vorgesehen. Der Standort liegt in Zu- ordnung zu Wohngebieten und es sind keine überörtlichen Auswirkungen zu erwarten. Zu- stimmung zum Bebauungsplan. Die Verkaufsfläche beträgt nun maximal 1000 m². Die geringfügige Erhöhung wird als vertret- bar erachtet. Stadtwerke-Versorgungsbetriebe 04.07.2013 Gegen den provisorischen Standort der Gleich- richterstation gibt es keine Einwände. In der Gleichrichterstation befindet sich ein Ver- teiler von T-GI über den der Gleichrichter an das Kommunikationsnetz angebunden ist. Wird der Gleichrichter versetzt, so müssen auch die TK- Kabel versetzt werden. Die Gleichrichterstation wurde inzwischen provisorisch an den Rand des Tivoliplatzes versetzt und wird später in den Neubau wieder integriert werden. Regelungen dazu wurden in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Verkehrsbetriebe 26.08.2013 Grundsätzlich wird um Berücksichtigung derje- nigen Hinweise gebeten, die in der Stellung- nahme vom 19.04.2013 gegeben wurden. Die Duldung von Abspannungen der Tram- Fahrleitung an der Gebäudefassade wurde in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Die Detailabstimmung zur Gleichrichterstation ist erfolgt. Die Duldung für eine Abspannung der Tram-Fahrleitung an die Gebäudefassade ist im Text nicht erwähnt. Sie sollte in den Beschluss aufgenommen werden. Siehe hierzu die Regelungen im Durchführungs- vertrag. Die geplante Tiefgaragenein- und -ausfahrten müssen zwingend nach der Regelung rechts rein/rechts raus erfolgen. Ein Linksabbiegen über die Gleise muss unterbleiben. Die Schleppkurve für an- und abfahrende LKW’s ist nachzuweisen und den VBK vorzulegen. Sämtliche Zu- und Ausfahrten erfolgen nach der Regelung „rechts rein – rechts raus“. Eine Überschneidung der Liefer-LKW-Schlepp- kurve mit den Gleisen wird ausgeschlossen (siehe zeichnerischer Nachweis). Es wird davon ausgegangen, dass der 2012 noch vorgesehene Fußgängerüberweg, nicht realisiert wird. Dies ist der Fall. Darüber hinaus werden Auflagen genannt, die in die Baugenehmigung aufzunehmen und vom Bauherren einzuhalten sind. Siehe dazu Regelungen im Durchführungsvertrag und Verweis auf das durchzuführende Bauge- nehmigungsverfahren. ZJD-Immissionschutzbehörde 22.08.2013 Das Konzept einer 2 m hohen Gabionenwand in Verbindung mit passiven Schallschutzvorkehrun- gen erscheint schlüssig. Allerdings nicht nach- vollziehbar ist, weshalb die Wand nur 2m hoch geplant ist, wenn bei einer 3 m hohen Wand ei- ne bessere Schallreduzierung erreichbar wäre. Dem Vorschlag wird gefolgt. Es wird eine Lärmschutzmaßnahme in Form einer 3 m hohen Lärmschutzwand errichtet. Sie dient vorrangig dem Lärmschutz für die Kindertagestätte. In den übrigen darüber liegenden Geschossen erfolgt der Lärmschutz über das Gebäude selbst (u. a. - 6 - Stellungnahme städtische Ämter Stellungnahme artekt und Stadtplanung Die Vermeidung von Verschattungen könnte bei einer 3 m hohen Wand auch mit transparenten Elementen realisiert werden. Vor dem Hintergrund, dass im Gutachten erläu- tert wird, dass Wandhöhen mit 2,0 / 2,5 / und 3,0 m untersucht wurden sollen auch diese Er- gebnisse dargestellt werden um Nachzuvollzie- hen, ob die 2 m hohe Wand mit passiven Schall- schutzmaßnahmen gegenüber der nicht realisier- ten 3,0 m-Variante gleichwertige Ergebnisse er- zielt. Lärmschutzfenster). Der gewerbliche Lärm einschließlich Tiefgarage mit seinen Auswirkungen insbesondere auf die Bestandsbebauung ist im Gutachten leider nicht betrachtet, was noch nachzuholen wäre. Der gewerbliche Lärm einschließlich Tiefgarage mit seinen Auswirkungen wurde in der Untersuchung des Gutachtens aufgenommen. Daraus resultieren folgende Maßnahmen: - Ausbildung Garagentor nach dem Stand der Lärmminderungstechnik - Ausbildung der Regenrinne (vor dem Garagentor) nach dem Stand der Lärmminderungstechnik - Verlegung des Standorts der Kälteanlage von der Westseite der Gebäudefront auf das Dach des Hauptgebäudes - Steckdosen für dieselbetrieben Kühlaggregate der Fahrzeuge im Anlieferbereich. -Anlieferungszeiten werktags zwischen 6 und 22 Uhr. - Alle techn. Anlagen haben dem aktuellen Stand der Lärmminderungstechnik zu entsprechen. ZJD-Naturschutzbehörde 22.07.2013 Allgemeine Hinweise zum Thema Umweltbericht und Artenschutz. Ziffer 4.5.4: hier wird fälschlicherweise auf den Umweltbericht Bezug genommen, bitte hier auf das „spezielle artenschutzrechtliche Gutachten“ verweisen. Ziffer 5 Begründung: bitte ergänzen, dass ein Umweltbericht im beschleunigten Verfahren nicht erstellt wird. Artenschutzrechtliche Hinweise und die Frage, wo die CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) konkret nachgewiesen werden. Ausführungen und Fragen zu den europäischen Vogelarten. Die Ersatzflächen der CEF-Maßnahmen müssen für alle betroffenen Arten zum Zeitpunkt der Erdarbeiten bzw. der vorher notwendigen Ver- grämungsmaßnahmen bereits eingerichtet und funktionstüchtig sein. Es wird empfohlen, diesen Passus in den DV aufzunehmen. Der Begriff und die Verweise auf einen „Umweltbericht“ entfallen. Stattdessen erfolgt eine Erläuterung in der Begründung Ziffer 4.5. In Punkt 5 der Begründung wird nun dargestellt, dass ein Umweltbericht nicht erstellt wird, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB handelt. Das Artenschutzgutachten wurde inzwischen überarbeitet. Gemäß der „Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung“ des Gutachterbüros Beck und Partner sind CEF- Maßnahmen nicht notwendig. Die Begründung wurde entsprechend ergänzt.

  • Anlage 2 BPlan Tivoli
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    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Tivoliplatz 1 Karlsruhe – Südstadt Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26. Juni 2014 Vorhabenträger: Artekt GmbH & CoKG Seboldstraße 3, Zur Gießerei 29 76227 Karlsruhe Planverfasser: Architekturbüro Haug & Schmidtler, Jahnstraße 1, 76133 Karlsruhe Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)....................................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit.................................................................................... 4 2. Bauleitplanung........................................................................................................ 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung.......................................................................... 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung............................................................................. 4 3. Bestandsaufnahme................................................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich............................................................................ 5 3.2 Naturräumliche Gege benheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz............... 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung........................................ 5 3.4 Eigentumsverhältnisse..................................................................................... 5 3.5 Belastungen..................................................................................................... 5 4. Planungskonzept..................................................................................................... 7 4.1 Art der baulichen Nutzung................................................................................ 7 4.2 Maß der baulichen Nutzung............................................................................. 8 4.3. Erschließung.................................................................................................... 9 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV.......................................................... 9 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr......................................................................... 9 4.3.3 Ruhender Verkehr............................................................................................ 9 4.3.4 Geh- und Radwege.......................................................................................... 9 4.3.5 Ver- und Entsorgung........................................................................................ 9 4.4 Gestaltung...................................................................................................... 10 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichs maßnahmen / Artenschutz................. 11 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen............................................................................. 11 4.5.2 Ausgleichsmaßnahmen.................................................................................. 11 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz................................................................... 11 4.6 Belastungen................................................................................................... 12 5. Umweltbericht.................................................................................................... 14 6. Sozialverträglichkeit........................................................................................... 14 7. Statistik............................................................................................................... 15 7.1 Flächenbilanz................................................................................................... 15 7.2 Geplante Bebauung........................................................................................... 15 7.3 Bodenversiegelung............................................................................................ 15 8. Kosten............................................................................................................... 15 9. Durchführung..................................................................................................... 15 B. Hinweise (beigefügt).......................................................................................... 16 1. Versorgung und Entsorgung.............................................................................. 16 2. Entwässerung.................................................................................................... 16 3. Archäologische F unde, Kleindenkmale............................................................... 16 4. Baumschutz....................................................................................................... 17 5. Altlasten............................................................................................................. 17 6. Erdaushub / Auffüllungen................................................................................... 17 7. Private Leitungen............................................................................................... 17 8. Barrierefreies Bauen.......................................................................................... 17 9. Erneuerbare Energien.......................................................................................... 17 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und ört liche Bauvorschriften....................... 18 I. Planungsrechtliche Festsetzungen....................................................................... 18 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen........................................................ 18 2. Art der baulichen Nutzung................................................................................. 18 3. Maß der baulichen Nutzung............................................................................... 18 4. Flächen für Stellplätze....................................................................................... 19 5. Grünflächen / Pflanz gebote und Pflanzerhaltung............................................... 19 6. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft............................................. 19 7. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen.................................................. 19 8. Lärmschutz............................................................................................................ 19 8.1 Aktiver Schallschutz....................................................................................... 19 8.2 Passiver Schallschutz.................................................................................... 19 8.3 Schallschutz Lebensmittelmarkt und Park- und Stellplätze............................. 23 II. Örtliche Bauvorschriften....................................................................................... 24 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen........................................................ 24 1.1 Dächer Außenflächen..................................................................................... 24 1.2 Fassaden........................................................................................................ 24 2. Werbeanlagen und Automaten.......................................................................... 24 3. Abfallbehälterstandplätze................................................................................... 24 4. Außenantennen................................................................................................. 25 5. Niederspannungsfr eileitungen........................................................................... 25 III. Sonstige Festsetzungen....................................................................................... 26 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung................................................... 27 Anlagen Vorhaben- und Erschließungsplan................................................................. 30 1. Lageplan.............................................................................................................. 30 2. Bestandsplan....................................................................................................... 30 3. Projektpläne......................................................................................................... 30 4. Stellplatzberechnung........................................................................................... 30 Unterschriften............................................................................................................... 31 VbB Tivoloplatz 1 4 Fassung vom 26.06.2014 A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Auf dem von der artekt GmbH und Co.KG erworbenen Grundstück ist die An- siedelung eines Lebensmittelmarktes, zweier Kindertagesstätten, Büro- und Verwaltungsnutzung sowie Appartements Wohnungen vorgesehen. Der bereits am Tivoliplatz gelegene Lebensmittelmarkt ist technisch sowie räumlich überholt und verfügt über eine unzureichende Anzahl an Stellplätzen. Eine generelle Aufgabe dieses Standorts würde eine deutliche Beeinträchtigung der Nahversorgung der Südstadt bedeuten. Demnach siedelt der Lebens- mittelmarkt in das geplante Gebäude um. Die Unterbringung von zwei Kindertagestätten trägt dem überaus hohen Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten Rechnung, insbesondere für Kinder unter 3 Jahre und für Inklusionskonzepte. Die Anzahl der geplanten Wohnungen orientiert sich an einem generell hohen Bedarf an innerstädtischem Wohnraum. Die Lage am südlichen Ende der Rüppurrer Straße stellt einen attraktiven Standort durch die gute Erreichbarkeit von Innenstadt und Universität, ÖPNV und Hauptbahnhof dar. Das Vorhaben soll einen attraktiven Endpunkt des Tivoliplatzes bilden und die Rüppurrer Straße mit einem städtebaulichen Akzent zum Gelände der Deut- schen Bundesbahn hin abschließen. Hierfür wurde im März 2011 ein Planer- workshop durchgeführt. Auf der Basis des mit dem ersten Rang bedachten Entwurfes wurde die Planung weitergeführt und mit dem Planungsausschuss des Gemeinderates abgestimmt. Auf der Basis des derzeitigen Planungsrechtes ist das Vorhaben nicht um- zusetzen. Deshalb soll mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungs- plan entsprechendes Planungsrecht geschaffen werden. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der Bebauungsplan steht aufgrund des geplanten großflächigen Einzelhandels nicht in Übereinstimmung mit dem gültigen Flächennutzungsplan, der für das Gebiet geplante gemischte Baufläche vorsieht. Es erfolgt demnach eine Anpas- sung des Flächennutzungsplanes. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 462 “Paketbahnhof“ vom 05.09.1975, ein qualifizierter Bebauungsplan, der für das Plangebiet Fläche für Bahnanlagen und Verkehrsgrün festsetzt. Für den Geltungsbereich des vorlie- genden Bebauungsplans wird dieser Plan aufgehoben. Es handelt sich hier um eine Bebauungsplanänderung im Sinne des § 13a BauGB, die im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird. VbB Tivoloplatz 1 5 Fassung vom 26.06.2014 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumliche r Geltungsbereich Das ca. 4.021 m² große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Südstadt. Maßgeb- lich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. Das Planungsgebiet beinhaltet die Grundstücksflä- chen der Flurstücke 19914/1 (ca. 190 m²), 19914 (ca. 2074 m²), Teilflächen des Bahngeländes Flurstück 19917 (ca. 1187m²), sowie teilweise die an das Grund- stück angrenzenden Gehwege und Flächen öffentlicher Parkplätze Flurstück 2398/1 (ca. 570 m²). 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Grundstück liegt derzeit brach. Das vorhandene Grundstücksniveau liegt etwa 90 cm unter dem Niveau der angrenzenden Straßen. Zum Bahngelände hin befindet sich eine ca. 4- 5 m hohe Böschung, die durch dichten Bewuchs gekennzeichnet ist. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wie: sonnenexponiert mit teilweise offenen, trockenen Böden Ruderalflächencharakter vorhandene Gehölze (Bäume und Sukzessionsgehölze) wurden folgende Vorkommen festgestellt: Mauereidechsen Je ein Revier mit entsprechender Fortpflanzungs- und Ruhestätte von Amsel, Mönchsgrasmücke Zilpzalp. Dauerhaft genutzte Horste (z.B. von Greifvögeln oder Störchen) kommen im Gebiet nicht vor. Sonstige Vorkommen wie z.B. des Nachtkerzenschwärmers wurden nicht fest- gestellt. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Plangebiet ist unbebaut. Auf der Parzelle 19914/1 befand sich die Um- spannstation der Verkehrsbetriebe Karlsruhe. Diese wurde provisorisch verlegt und wird nach Abschluss der Baumaßnahme in das Untergeschoss des Neu- baus eingebaut werden. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke, die für das Bauvorhaben notwendig sind, wurden vom Vorhabenträger erworben. 3.5 Belastungen Altlasten Die Grundstücke liegen in einem Bereich der beim Umwelt- und Arbeitsschutz als Altablagerung „Rüppurrer Straße / Mittelbruchstraße“ (01804) im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasst ist. Die westliche Hälfte des Grundstü- VbB Tivoloplatz 1 6 Fassung vom 26.06.2014 ckes Flst.-Nr.: 19914 wurde bereits 1873 mit Gebäuden der Fa. Pfizner Dampf- waschanstalt und Färberei verbaut. Durch die Fliegerangriffe im II. Weltkrieg wurden die baulichen Einrichtungen zerstört. Während der Wiederaufbauphase wurden die restlichen Gebäudeteile abgerissen und vermutlich die Bombentrichter und das Gelände mit Bauschutt aufgefüllt. Ab 1972 wurde der Grundstücksteil als Verkaufsfläche für Gebrauchtwagen von verschiedenen Autohändlern genutzt. Der restliche Grundstücksabschnitt wur- de als Kleingärten genutzt. Derzeit ist auf den Grundstücken keine gewerbliche Nutzungen bekannt. Die Grundstücke sind als Grünfläche ausgewiesen. Für das Areal liegen keine technischen Erkundungen vor. Auf den Grundstücken besteht derzeit aus fachtechnischer Sicht kein weiterer Handlungsbedarf. Der Rückbau eines auf dem Grundstück befindlichen, stillge- legten Kanales erfolgt in Abstimmung des Vorhabenträgers mit dem Tiefbau- amt. Bei zukünftigen Baumaßnahmen ist das anfallende Aushubmaterial unter abfall- rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen und zu bewerten. In Abhängigkeit der baubedingten Aushubmaßnahmen und der dort vorgesehenen Gelände- modellierung werden auch für den Wirkungspfad Boden – Mensch ggf. ent- sprechende Untersuchungen erforderlich. Dies gilt insbesondere für sensible Nachfolgenutzungen wie z. B. der Anlage eines Kinderspielplatzes oder Wohn- bebauung. Auf dem Grundstück 19914/1 befindet sich o.g. stillgelegter Entwässerungska- nal, der fachgerecht rückgebaut werden muss. Näheres hierzu ist im Durch- führungsvertrag geregelt. Immissionen Die Belastungen durch Lärm, Luft und Klima entsprechen der innerstädtischen Lage mit verdichteter Bebauung, vielfältigen Nutzungen und höherem Ver- kehrsaufkommen. Zusätzliche Lärmbelastungen sind durch die Straßenbahn- linie in der Rüppurrer Straße und die höher gelegenen Bahnanlagen gegeben. Im Rahmen einer durchgeführten schalltechnischen Untersuchung sind die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen des angrenzenden Stra- ßen-, Straßenbahn- und Schienennetzes ermittelt und anhand der schalltechni- schen Orientierungswerte der DIN 18005 beurteilt worden. Überschreitungen des Orientierungswerts im Tagzeitraum treten an allen Fassa- denseiten auf. Die höchsten Werte, Überschreitungen von bis zu 11 dB (A), wer- den hierbei an den dem Schienenweg zugewandten Seiten der Immissionsorte 5 (Osten) 6 (Süden) und 7 (Westen) erreicht. Für den Nachtzeitraum zeigt sich ein vergleichbares Bild. Auch hier dominiert der Schienenverkehr die akustische Situation mit Überschreitungen von bis zu 24 dB (A) am Immissionsort Nr. 6 im 4. OG. Schalltechnisch sehr günstig wirkt sich die architektonische Planung des „U-för- migen“ Baukörpers mit dem Ziel der Schaffung einer Innenhofsituation aus, wie VbB Tivoloplatz 1 7 Fassung vom 26.06.2014 anhand der Beurteilungspegel der Immissionsorte 8, 9, 10 und 11 aufgezeigt wird. Siehe Grafik unter Ziffer 8.2 der Textfestsetzungen. Daher wer den sowohl passive als auch aktive Schallschutzmaßnahmen erfor- derlich, die unter Ziffer 8 der Textfestsetzungen aufgeführt sind. 4. Planungskonzept Die Planung folgt dem im Rahmen des Planerworkshops ausgezeichneten Ent- wurf der Architekten Haug & Schmidtler. In einem Sockelgeschoss werden der Discounter und die hierzu gehörenden Stellplätze untergebracht. Über die- sem Geschoss erheben sich vom 2. bis 4. Obergeschoss die Appartements, die in sich gegliedert sind und U-förmig einen Wohnweg über dem ersten Oberge- schoss umschließen. Die Wohneinheiten werden durch einen im Hof auf drei Ebenen umlaufenden Laubengang erschlossen. Zwischen den Wohnungen und dem Sockelgeschoss entsteht ein Zwischengeschoss mit großzügigen, teilweise überdachten, Freiflächen. Hier ist die Nutzung durch eine Kindertagesstätte und eine weitere Nutzungseinheit vorgesehen. Hier sind folgende Nutzungen mög- lich: öffentliche Dienstleistungen oder auch eine weitere Kindertagesstätte oder Kinderhort. Das Sockelgeschoss wird in Massivbauweise vorgesehen. Das Zwischenge- schoss ist weitgehend verglast, die Wohnungen sind als Massivbaukörper mit einer Lochfassade geplant. Die Erschließung erfolgt über ein zentrales Treppenhaus, das von der Rüppurrer Straße aus zugänglich ist und alle Funktionsbereiche erschließt. Im Westen und Osten führt eine Treppe direkt in das Untergeschoss und stellt zusammen mit der Rampe die erforderlichen Fluchtwege im Untergeschoss her. Das 1. Obergeschoss ist über eine Rampe und drei Freitreppen vom Gehweg aus erreichbar. Vom 1. Obergeschoss führen zusätzliche Treppen in die wei- teren Obergeschosse. Die Andienung des Discounters erfolgt an der westlichen Grundstücksgrenze. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage, die sich im Untergeschoss befindet, ist in den Parkplatz des Supermarktes im nordöstlichen Bereich integriert, so dass das Gebäude dort mit nur einer Ein- und Ausfahrt erschlossen werden kann. 4.1 Art der baulichen Nutzung Damit die Südstadt ihre Nutzungsvielfalt behält und auch als Wohnumfeld ak- zeptiert wird, muss Attraktivitätsverlusten entgegengewirkt werden. Darüber hinaus ist das Umfeld von öffentlichen und privaten Bereichen (z.B. Schulen, Schülerhort, Kindertagesstätte), die häufig von Kindern und Jugendlichen auf- gesucht werden, zu schützen. Tankstellen sollen in dem Gebiet aufgrund mögli- cher Beeinträchtigungen der Wohnnutzungen (zusätzliches Verkehrsaufkom- men, Lärm- und Geruchsbelästigung) weder allgemein zulässig noch als Aus- nahme Bestandteil des Bebauungsplanes sein. Geplant ist ein Sondergebiet mit folgenden Nutzungen: Großflächiger Einzelhandel (ausschließlich Lebensmittel) Soziale Einrichtungen Büro- und Verwaltungsnutzungen Wohnen VbB Tivoloplatz 1 8 Fassung vom 26.06.2014 Mit diesem abschließenden Nutzungskatalog ist gewährleistet, dass uner- wünschte Nutzungen, wie z. B. Bordelle, Vergnügungsstätten Spielhallen, Wettbüros, Tankstellen im Plangebiet nicht angesiedelt werden können, um mit diesen Nutzungen einhergehende Be- lastungen des Umfeldes zu vermeiden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die geplanten Gebäudehöhen orientieren sich an der baulichen Umgebung und an den städtebaulichen Erfordernissen am Tivoliplatz. Die maximale Wandhöhe beträgt ca. 17,25 m ab Gehweghinterkante und ist damit höher als das direkte einzige Nachbargebäude. Diese Wandhöhe wird jedoch teilweise durch den Gebäudebestand nördlich des Tivoliplatzes ü- berragt. Da zudem das Gebäude den Endpunkt der Sichtachse der Rüppurrer Straße markieren soll und damit eine besondere städtebauliche Funktion übernimmt, kann die geplante Wandhöhe als angemessen ge- wertet werden. An der Rüppurrer Straße ergibt sich aufgrund der notwendigen Abstände zu den Bahnanlagen und der konvexen Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 50 m ab dem 2. Obergeschoss eine Auskragung von bis ca. 0,85 m² bis 2,90 m tief, beidseitig auf Null auslaufend über den vorhandenen Gehweg. Zur Mittelbruchstraße ergibt sich ebenfalls ab dem 2. Obergeschoss eine Auskra- gung an der nordöstlichen Ecke von 3,3 m, zum Bahndamm hin auf ca. 0,35 cm auslaufend, mit einer Fläche von ca. 48 m². Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,98 - die Geschossflächenzahl (GFZ) 2,67. Das Maß der baulichen Nutzung überschreitet die Orientierungswerte nach § 17 BauNVO. Das Maß ist jedoch aus städtebaulicher Sicht vertretbar, da negative Einflüsse auf gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen auszu- schließen sind. Die mit dem Neubau, der das gesamte Grundstück ausfüllt, verbundene Möglichkeit eines verbesserten Lärmschutzes für die angrenzende Bebauung, erfordert somit eine höhere Ausnutzung an dieser Stelle. Ein Ausgleich zur verdichteten Bebauung wird über die Begrünung auf den Frei- flächen des Gebäudes im 1. und 2. Obergeschoss sowie eine besondere Dachbegrünung auf dem Flachdach über dem 4. Obergeschoss gewährleistet. Die erschlossene Grundstücksfläche im Stadtgebiet, die sich für eine verdich- tete Bebauung eignet und gleichzeitig über eine optimale verkehrliche Anbin- dung verfügt, ist am Rande der Südstadt einmalig. Dabei muss jedoch ein aus- reichender Abstand zum bestehenden Damm mit Masten der DB-Anlagen ein- gehalten werden. Deshalb wird unter dem Nachweis der städtebaulichen Einfü- gung in das Umfeld eine hohe Ausnutzung des Geländes ermöglicht. Dabei wird der Neubau die typische Struktur der Südstadt erfassen, städtebaulich auf den Charakter der umgebenden Bebauung eingehen und dabei eine eigenstän- dige Ausprägung erhalten. VbB Tivoloplatz 1 9 Fassung vom 26.06.2014 4.3. Erschließung 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV Das Planungsgebiet ist erschlossen durch eine Straßenbahnlinie in der Rüppurrer Straße mit einer Haltestelle direkt am Tivoliplatz. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Rüppurrer Straße. Direkt neben der Anlieferung befindet sich die Ausfahrt aus der Tiefgarage, aus der nur nach rechts in die Rüppurrer Straße ausgefahren werden kann. Die Zu- fahrt zu den ebenerdige gelegenen Stellplätzen des Discounters und zur Tiefga- rageneinfahrt liegt östlich vom Haupttreppenhaus mit ausreichendem Abstand zur Kreuzung Rüppurrer Straße / Mittelbruchstraße. Die Tiefgarageneinfahrt ist über die Stellplatzanlage des Discounters aus ange- bunden, was eine zusätzliche Einfahrt von der Straße erübrigt und das Problem des Rückstaus im öffentlichen Straßenraum vermeidet. Die Schranke wird so- weit vom Rampenbeginn zurückgesetzt angeordnet, dass ein Rückstau auf die Stellplatzflächen vermieden wird. 4.3.3 Ruhender Verkehr Die erforderlichen Stellplätze werden in der Tiefgarage im Untergeschoss und in dem dafür ausgewiesenen Bereich im Erdgeschoss nachgewiesen. Fahrrad- abstellplätze befinden sich in der Tiefgarage und den jeweiligen Nutzungen zu- geordnet im Erdgeschoss und im 1. und 2. Obergeschoss. Dort sind jeweils auch für Kinderwagen ausreichende Stellflächen vorgesehen. Ein entsprechen- der Nachweis (gesondert für Stellplätze, Fahrräder und Kinderwagen) ist in der Anlage 2.5 aufgeführt. Zusätzlich werden entlang der Rüppurrer Straße öffentli- che Parkplätze hergestellt. 4.3.4 Geh- und Radwege Die vorhandenen Gehwege an der Rüppurrer Straße und an der Mittelbruch- straße bleiben erhalten. Das erste Obergeschoss wird neben der Anbindung über das zentrale Treppenhaus durch eine Rampe und eine Freitreppe im Westen und eine Freitreppe im Osten an das öffentliche Wegenetz ange- bunden. An der Mittelbruchstraße wird eine neu zu errichtende Rettungstreppe der Deutschen Bundesbahn Netzagentur so geführt, dass auch das erste O- bergeschoss an diesen Weg angebunden ist. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Das Grundstück wird mit Gas, Wasser und Fernwärme an das Versorgungsnetz der Stadt Karlsruhe angeschlossen. Da die Fernwärme voraussichtlich erst ver- zögert zum Baubeginn zur Verfügung stehen wird, ist mit den Stadtwerken eine provisorische Wärmeversorgung verabredet. Die Wärmeversorgung erfolgt da- nach ausschließlich über das Fernwärmenetz. VbB Tivoloplatz 1 10 Fassung vom 26.06.2014 Die auf dem Grundstück vorhandene Umspannstation der VBK wurde entfernt und wird zukünftig im Untergeschoss des neuen Gebäudes an der Nordwest- ecke neu eingerichtet. Während der Bauzeit ist die Station durch ein Provisori- um in der Rüppurrer Straße, angrenzend an den Grünbereich des Tivoliplatzes ersetzt worden. Entwässerung Das Planungsgebiet ist im Mischsystem entwässert. Aufgrund der fast vollstän- digen Bebauung des Grundstückes kann das unbelastete Niederschlagswasser nicht entsprechend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, zur Versi- ckerung gebracht werden. Es wird daher in das Mischsystem eingeführt. Die Dachflächen werden extensiv begrünt und bieten durch den entsprechend aus- gebildeten Unterbau eine Retention für Niederschlagwasser. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung wird über einen zentralen Stellplatz für Container im Be- reich des Parkplatzes, unweit der Haupterschließung, untergebracht. Die Ent- sorgung erfolgt über die Rüppurrer Straße. Der Discounter verfügt zusätzlich ü- ber Entsorgungsflächen im Bereich der Anlieferung. Die Abholung erfolgt eben- falls über die Rüppurrer Straße sofern die Entsorgung nicht vollständig durch den Marktbetreiber gewährleistet wird. 4.4 Gestaltung Das Sockelgeschoss folgt weitgehend dem Straßenverlauf. Das Sockelgeschoss geht in den Bahndamm über. Das Zwischengeschoss ist umlaufend von den Fassaden des Sockelgeschos- ses und der Obergeschosse zurückgesetzt. Dadurch entstehen die notwendi- gen Spiel- und Erschließungsflächen, die den Erschließungsraum in die obere Ebene hinein erweitern. Die Wohnungen nehmen die vorhandene Bauflucht an der Rüppurrer Straße auf und bringen sie zur Mittelbruchstraße zu einem Ab- schluss. Die Wohnungen bilden die eigentliche Platzwand zum Tivoli und schließen die Bauflucht der Rüppurrer Straße zum Bahngelände hin ab. Der Sockel wird aus Beton- bzw. Betonwerkstein gebildet. Das Zwischenge- schoss liegt wie eine Schattenfuge weitgehend gläsern zwischen dem aufgeständerten Baukörper der Wohnungen und dem Sockelgeschoss. Die Wohnungen verfügen, wie die nähere Umgebung am Platz, über eine Loch- fassade mit hellen Putzflächen. Anlieferung, Stellplätze, Tiefgaragenzu- und –ausfahrten und Räume zur Ent- sorgung sind in das Gebäude integriert, so dass der Baukörper geschlossen in Erscheinung tritt. Die Spielflächen im 1. Obergeschoss werden durch Begrünungen gegliedert. und teilweise mit wassergebundenen Bodenbelägen ausgeführt. Die Parkplätze befinden sich alle innerhalb des Gebäudes und treten nach au- ßen nicht in Erscheinung. VbB Tivoloplatz 1 11 Fassung vom 26.06.2014 Dächer Die Dachflächen über dem Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss sind in das Freiflächenkonzept eingebunden und dienen als Spiel- und Erschließungsflä- chen. Über dem Erdgeschoss gehen diese unmittelbar in das umgebende Ge- lände über. Die übrigen Dachflächen werden als extensiv begrünte Flachdächer ausgeführt. Werbeanlagen Für den Discounter ist im Bereich des Sockelgeschosses neben dem Eingang ein Logo entsprechend der durch die entsprechenden Richtlinien der Stadt festgesetzten Standards vorgesehen, das in die Gestaltung des Sockelbereiches integriert wird. Die sonstigen Einrichtungen verfügen über angemessen dimensi- onierte Hinweisschilder. Freileitungen werden aus stadtbildgestalterischen Gründen grundsätzlich aus- geschlossen. 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Die nahezu vollständige Überbauung des Grundstückes definiert den Rahmen der möglichen Begrünungen. Das vorhandene Potential wird ausgeschöpft und im Umweltbericht noch einmal gesondert erläutert. Die wesentlichen Maßnah- men sind: dichte Begrünung mit Sträuchern und kleinkronigen Bäumen entlang der Bahn, Begrünung von Teilflächen und teilweise wassergebundene Beläge im Bereich der Spiel- und Erschließungsflächen im 1. Obergeschoss, Begrü- nung mit Rankgewächsen am Wohnweg im 2. Obergeschoss, extensive Begrü- nung der übrigen Dachflächen. Die Begrünung wird mit Stauden, Sträuchern und Bäumen in Abstimmung mit dem Gartenbauamt ausgeführt. 4.5.2 Ausgleichsmaßnahmen Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Es gibt keinen Umweltbericht. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwar- tenden Eingriffe ist deshalb nicht erforderlich. 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz Eine artenschutzrechtliche Relevanz besteht im Planbereich im Hinblick auf Vor- kommen von Eidechsen sowie europäischer Vogelarten (vgl. Spezielle Arten- schutzrechtliche Prüfung, Planungsbüro Beck und Partner, 2014): Der Eidechsenbestand am Tivoliplatz ist Teil einer sehr großen lokalen Populati- on, die das östlich der Mittelbruchstraße gelegene Kleingartengelände sowie das südlich angrenzende Bahngelände (Bahndamm und Rangierbahnhof) besiedelt. VbB Tivoloplatz 1 12 Fassung vom 26.06.2014 Sowohl hinsichtlich der Flächengröße als auch der betroffenen Individuenanzahl nimmt das Eidechsenhabitat einen sehr geringen Anteil am Gesamtlebensraum der lokalen Population ein. Im Rahmen der natürlichen Fluktuation und der räum- lichen Flexibilität der Art werden genügend Fortpflanzungs - und Ruhestätten in der lokalen Population in ausreichender Qualität frei sein, die den wenigen aus der Vorhabensfläche zuwandernden Tieren zur Verfügung stehen. Die ökologi- sche Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestät- ten kann demnach auch ohne Durchführung von vorgezogenen Ausgleichsmaß- nahmen im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden. Sofern die be- troffenen Individuen unter Beachtung von zeitlichen Maßgaben durch Abfangen und Umsiedlung oder durch Vergrämung in die angrenzenden Habitatflächen verbracht werden und die weiteren vom Fachgutachter genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen fachgerecht durchgeführt werden, ist davon aus- zugehen, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden. Die Festsetzung der genannten Artenschutzmaßnahmen erfolgt im städtebauli- chen Vertrag sowie im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens. Es wurde je ein Revier mit entsprechender Fortpflanzungs - und Ruhestätte von Amsel, Mönchsgrasmücke und Zilpzalp auf der Sukzessionsfläche am Tivoliplatz nachgewiesen. Die nachgewiesenen Arten errichten ihre Nester lediglich für eine Brutperiode, danach werden sie nicht mehr genutzt und instand gehalten und damit witterungsbedingt zerfallen. Bei Wegfall der Fläche am Tivoliplatz wird es - auch angesichts der geringen Anzahl betroffener Individuen/Brutpaare und deren großer ökologischer Valenz - für die Tiere möglich sein , im Umkreis und im räumlichen Zusammenhang geeigneten Ersatz zu finden. Die Durchführung von vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen ist somit nicht erforderlich. Bei Berücksich- tigung des zeitlichen Fäll - und Rodeverbots (§ 39 Abs. 5 Ziff. 2 BNatschG) kann eine Verwirklichung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen ausge- schlossen werden. 4.6 Belastungen Lärm Die Lärmbelastungen im Planungsgebiet sind erheblich, insbesondere durch den Schienenverkehr. In diesem Zusammenhang ist durch die Bundesbahn be- reits die Errichtung einer Lärmschutzwand in Höhe von 3 m geplant. Zur Si- cherstellung des Lärmschutzes wird diese im Zuge der Bebauung vorgezogen errichtet. An den lärmbelasteten Seiten kommen Schallschutzfenster- und - verglasungen zum Einsatz. Darüber hinaus sind passive Schallschutzmaßnah- men am Gebäude vorgesehen, so verfügen alle Appartements über lärmab- gewandte Lüftungsmöglichkeiten über zum Innenhof gewandte Fenster sowie über Zuluftelemente mit Schallschutz an den Straßen- und Bahndammfassaden bei gleichzeitiger mechanischer Absaugung über Dach. Die von der DB geplante Lärmschutzwand wird lückenlos auch entlang des Gel- tungsbereichs des Vorhabens auf dem Grundstück 19917 der DB Netz AG aus- geführt. Der Vorhabensträger verpflichtet sich im Vertragsverhältnis mit der DB Netz AG, für die Errichtung dieses Abschnitts der Lärmschutzwand verantwort- lich zu sein und hierfür die Kosten zu übernehmen. Nach Fertigstellung der Lärmschutzwand geht diese in das Eigentum der DB Netz AG über. VbB Tivoloplatz 1 13 Fassung vom 26.06.2014 Es gibt einen separaten Baudurchführungsvertrag zwischen der DB Netz AG und dem Vorhabensträger bezüglich einzuhaltendem Abstand zu den Masten und der Böschung, Gestaltung von Werbeanlagen und Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit. Die Realisierbarkeit eines aktiven Schallschutzes für das gesamte Gebäude wurde im Rahmen des Lärmschutzgutachtens mit folgenden Ergebnissen unter- sucht: Zur Einhaltung des Orientierungswertes 60 dB (A) Tag im 1., 2. und 3. Oberge- schoss müsste eine Lärmschutzwand bis zu 9 m Höhe ab Oberkante Gleis ausgeführt werden. Eine Einhaltung des Orientierungswertes im 4. Obergeschoss ist nicht möglich. Die Einhaltung des Orientierungswertes 50 dB (A) Nacht kann selbst mit einer Lärmschutzwandhöhe von 9,50 m nicht nachgewiesen werden. Die Ausführung einer solchen oder noch höheren Wand scheidet aus folgenden Gründen aus: Der statische Nachweis der extrem hohen Belastungen durch Wind- Druck und Sog kann nahezu nicht geführt werden. Eine 9,50 Meter hohe Wand ab Oberkante Gleis erzeugt ein höchst einengen- des städtebauliches Bild - die angrenzende Lärmschutzwand der DB hat eine Wandhöhe von 3 Meter, es würden sich also Stufen von 6 Meter ergeben. Trotz extremer Wandhöhe werden passive Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Nach den o.g. Untersuchungen und Abwägungen wird die Lösung der 3 Meter hohen Lärmschutzwand auf dem Grundstück der Deutschen Bahn ange- wendet: Die von der Deutschen Bahn AG geplante Lärmschutzwand wird auch im Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes mittels Kostenübernahme durch den Vorhabensträger realisiert. Nach Fertigstellung und Abnahme geht die Lärm- schutzwand in das Eigentum der Deutschen Bahn AG über. Die Ausführung erfolgt mit einer Höhe von 3 Meter ab Oberkante Gleis in Mit- telachse der Oberleitungsmaste und somit auf dem Grundstück der Deutschen Bahn AG und gehört somit zur Bahnanlage. Die oberen zwei Drittel der Lärm- schutzwand werden für das Projekt auf der gesamten Länge transparent ausge- führt. Dies bewirkt eine nahezu optimale Belichtung im Bereich des Neubaues. Die Vorteile dieser Maßnahme sind ein städtebauliches Bild einer einheitlichen geschlossenen Wand. Der Abstand der Lärmschutzwand zum Gebäude erzeugt einen wirksamen Lärmschutz bei gleichzeitiger Belichtung des 1. Obergeschosses auf der Süd- seite. Durch die durchgehende Lärmschutzwand werden im Bereich der Kinderta- gesstätte (1. OG) Pegelminderungen von bis zu 15 I 16 dB (A) erzielt. Der Orientierungswert der DIN 18005 wird im Tagzeitraum eingehalten VbB Tivoloplatz 1 14 Fassung vom 26.06.2014 Auch im 2. OG (studentisches Wohnen) werden noch Pegelminde- rungen von 10 dB (A) erreicht. Für die zwei weiteren Etagen 3 und 4 nimmt die akustische Wirkung der Lärmschutzwand ab. Hier treten passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude in den Vordergrund. Es wird daher vorgeschlagen, folgende Angaben zum Schallschutz im Bebauungsplan festzusetzen, da die Orientierungswerte der DIN 18005 für „sonstige Sondergebiete“ (Einstufung MI: 60 / 50 dB (A)) im Tag- und Nachzeitraum überschritten werden: - der Lückenschluss der Lärmschutzwand erfolgt auf einer Länge von ca. 110 m mit einer Höhe von 3,00 m ab Oberkante Gleis. Die Lärmschutzwand wird in den oberen zwei Dritteln transparent ausgeführt, um das Gebäude zu belichten. - für die unterschiedlich stark vom Lärm betroffenen Fassadenseiten werden Schallschutzfenster der jeweils erforderlichen Schallschutzklassen ein- gebaut - die aufgeführten „maßgeblichen Außenlärmpegel Tag“ bei der Bemessung weiterer Umfassungsbauteile in Verbindung mit den „Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen“ (Lärmpegelbereiche, siehe Ta- belle 2 der DIN 4109) Berücksichtigung finden. Luft Eine Erhöhung von Schadstoffemissionen aus privaten Feuerstätten entsteht nicht, da das Neubauvorhaben an das Fernwärmenetz angeschlos- sen wird und die Bebauung nicht nur die Mindestanforderung nach EnEV 2009 erfüllt. Darüber hinaus wird das KfW-Effizienzhaus 70 durch erhöhte Dämmqualität der Gebäudehülle und wärmebrückenarme Konstruktionen er- reicht. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Umweltbericht ist daher nicht erforderlich. 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Ein hoher Anteil der Nutzungen wird barrierefrei errichtet. Entsprechend aus- gestattete Wohnungen sind in das Wohnungsgemenge integriert. Die Zugäng- lichkeit der Wohnungen ist nur für berechtigte Personen möglich (alle Türan- lagen sind mit einer Schließanlage ausgestattet). VbB Tivoloplatz 1 15 Fassung vom 26.06.2014 7. Statistik 7.1 Flä chenbilanz Sondergebiet ca. 3451,00 qm 79,96% Verkehrsflächen ca. 560,00 qm 12,97% Grünflächen ca. 0,00 qm 0,00% Ausgleichsflächen ca. 0,00 qm 0,00% Bahnanlage ca. 305,00 qm 7,07% Gesamt ca. 4316,00 qm 100,00% 7.2 Geplante Bebauung Einzelhandel: Verkaufsflächen ca. 999,00 qm 10,99% Einzelhandel: Lager- und Nebenräume ca. 752,00 qm 8,27% Kindertagesstätte 01 ca. 804,00 qm 8,84% Kindertagesstätte 02 ca. 676,00 qm 7,43% Wohnen ca. 5862,00 qm 64,47% Gesamt ca. 9093,00 qm 100,00% 7.3 Bodenversiegelung Gesamtfläche ca. 4316 m² 100,00% Derzeitige Versiegelung ca.560 m² 12,97% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 3756 m² 87,03% Hinweise: - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten ein- schließlich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden im Durchführungsver- trag geregelt. VbB Tivoloplatz 1 16 Fassung vom 26.06.2014 B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestig- ten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sicht- schutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen ent- wässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denk malschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsru- he , Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vier- ten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zu- stimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß ge- gen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. VbB Tivoloplatz 1 17 Fassung vom 26.06.2014 4. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Ein Teil der vorhandenen Bäume entlang der Rüppurrer Straße muss entfernt werden. 5. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Be- einträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafen- straße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 6. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, da- für verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesboden- schutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung ver- wiesen. 7. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 8. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern, sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§3 Abs. 4 und §35 und §39 LBO). Erschließung und Zuschnitt der Wohnungen werden barrierefrei ausgeführt. 9. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nut- zung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) wird verwiesen. VbB Tivoloplatz 1 18 Fassung vom 26.06.2014 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der folgenden Ziffern 2 bis 8 und der Planzeichnung C V. sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließ- lich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorha- benträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Sondergebiet für: - Großflächiger Einzelhandel (Lebensmitteldiscounter) mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 m² - Soziale Einrichtungen - Büro- und Verwaltungsnutzung - Wohnen 3. Maß der baulichen Nutzung Die maximal zulässige Grundflächenzahl ( GRZ) beträgt 0,98 - die Geschoss- flächenzahl ( GFZ) 2,67. Das Maß der baulichen Nutzung ergibt sich durch die im zeichnerischen Teil eingetragenen Baulinien, Baugrenzen und die Wandhöhen. VbB Tivoloplatz 1 19 Fassung vom 26.06.2014 Dabei gilt als Wandhöhe das Maß vom Schnittpunkt der Außenwand mit der Hinterkante des erschließenden, öffentlichen Gehwegs (Erschließungsstraße, Wohnweg) bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut (bis zum oberen Abschluss der Wand). Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. Die Bezugsgröße ist 114.83 m ü. N. N. Oberkante Gehweg Rüppurrer Straße. 4. Flächen für Stellplätze Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, Fahrradabstellplätze, Stellplätze sind nur innerhalb des Hauptgebäudes und nur auf den dafür ge- kennzeichneten Flächen zulässig. 5. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Frei- flächen im 1. Obergeschoss sind zur Bahnanlage hin zu begrünen. 6. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Zum Ausgleich der abgehenden Bäume entlang der Rüppurrer Straße ist eine intensive Begrünung des Randstreifens zum Bahngelände hin mit Büschen und Sträuchern vorzunehmen. 7. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen In den Randbereichen ist nach Fertigstellung der Maßnahme der natürliche Ver- lauf der Bahndammböschung wieder herzustellen. In den Randbereichen zwischen Gebäude und Bahndamm sind Abgrabungen und Aufschüttungen für das Bauvorhaben zulässig. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist der na- türliche Verlauf der Bahndammböschung wieder herzustellen. 8. Lärmschutz 8.1 Aktiver Schallschutz Für das Vorhaben wird wie in der Planzeichnung als aktiver Schallschutz fest- gesetzt, eine Lärmschutzwand auf einer Länge von ca. 110 m mit einer Höhe von 3,00 m ab Oberkante Gleis ausgeführt. Die Lärmschutzwand wird in den oberen zwei Dritteln transparent ausgeführt, um das Gebäude zu belichten. 8.2 Passiver Schallschutz Im Plangebiet ist durch geeignete Maßnahmen (u. a. durch Anordnung der Räume, durch die Dämmqualität der Fenster und sonstiger Außenbauteile) si- cherzusteIlen, dass die von der Raumart abhängigen Anhaltswerte der VDI- Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" vom August 1987 für den Innenschallpegel nicht überschritten werden. VbB Tivoloplatz 1 20 Fassung vom 26.06.2014 Die erforderlichen Schalldämmmaße der Außenbauteile sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungs- verfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren nachzuweisen. Der Nachweis ist nach dem in DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Ausgabe 1989 vorgeschriebenen Verfahren zu erbringen. Die Immissionsbelastung an den einzelnen Immissionsorten ist unter Berück- sichtigung der erforderlichen aktiven Schallschutzmaßnahmen (siehe Ziffer 8.1) der nachfolgenden Tabelle 1 "Außenlärmpegel" und dem Übersichtsplan zu ent- nehmen. Die maßgeblichen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 sind aus der Tabelle 2 "Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen" zu er- mitteln. VbB Tivoloplatz 1 21 Fassung vom 26.06.2014 Tabelle 1: Außenlärmpegel VbB Tivoloplatz 1 22 Fassung vom 26.06.2014 Übersichtsplan über Messpunkte bei durchgehender Lärmschutzwand h=3,0 m 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 B . P l a n " 7 7 7 S ü d l i c h d e r F a u t e n b r u c h s t r a ß e " , v o m 2 6 . 1 0 . 2 0 0 7 , G E B . - P l a n " 2 5 8 S ü d s t a d t s ü d l i c h e r T e i l " , v o m 1 4 . 1 0 . 1 9 5 5 , E i n s t u f u n g W A B . - P l a n " 6 2 2 S ü d s t a d t " , B . - P l a n " 3 5 2 R ü p p u r e r S t r a ß e , v o m 1 3 . 0 6 . 1 9 6 9 , W A 2 3 2 1 1 9 1 7 9 1 5 1 2 1 3 1 1 1 4 1 1 9 7 5 5 5 9 4 4 5 3 1 5 7 3 2 3 4 3 6 9 7 9 6 9 9 9 8 1 0 1 9 4 a 1 0 0 1 0 3 1 0 2 9 4 1 0 5 9 6 1 0 7 1 0 4 9 8 1 0 6 1 1 2 7 1 b 7 3 6 9 7 1 7 5 7 7 7 9 8 1 4 1 1 1 3 1 7 3 3 1 0 0 - R ü c k 9 4 a - 1 K i n d e r t a g e s s t ä t t e S t u d e n t e n a p p a r t e m e n t s R ü p p u r r e r S t r a ß e H ä u s s e r s t r a ß e S t u t t g a r t e r S t r a ß e T i v o l i p l a t z M a r i e n s t r a ß e M i t t e l b r u c h s t r a ß e R ü p p u r r e r S t r a ß e W a s s e r w e r k s t r a ß e K a r ls r u h e - H a g s f e ld K u r z e S t r a ß e F a u t e n b r u c h s t r a ß e R ü p p u r r e r S t r a ß e v o m 2 7 . 0 6 . 1 9 8 6 , M I Datum: Name: Änderungen bzw. Ergänzungen Index: A.I.T.-Ingenieure im BauwesenEstenfelder Str. 1797222 Rimpar Ort, Datum, Unterschrift * * Auftragnehmer: gepr.bearb.gez. Name Datum Auftrag-Nr.: Vorhabensträger:Strecke:Projekt: Maßstab: Planart:Planzeichen:Einwirkungen (Lastmodelle):Höhen- und Koordinatensystem Brückennr. Kennzahl Kilometer Bauwerksnummer Strecke Blattgr.:Plan-Nr.: Prüflaufdaten (Genehmigungsvermerk des EBA) ................................................ ................................................Ort, Datum, Unterschrift A.I.T.-Ingenieure im BauwesenEstenfelder Str. 1797222 Rimpar Planverfasser: Auftraggeber: Durchgehende LärmschutzwandH= 3,00 m über SO 18.03.14 Mohr / Hauck 1 von 1 STU Vorhabenbezogener BebauungsplanTivoliplatz 1 1: Krenz Schalltechnische Untersuchung (STU) nach DIN 18005 Artekt GmbH & Co.KGSeboldstraße 376227 Karlsruhe Mohr / Hauck Rimpar, 18.03.14 Rimpar, 18.03.14 1000 18.03.14 18.03.14 Artekt GmbH & Co.KGSeboldstraße 376227 Karlsruhe Legende Emission Schiene / StraßenbahnEmission StraßeGepl. LS-Wand Bebauungsplan Tivoliplatz 1 (H= 3,00 m über SO)Gepl. LS-Wand Realisierung 2014 (Lärmsanierungsprogramm, H= 3,00 m über SO)HauptgebäudeNebengebäudeSignalanlageFassade mit Überschreitung Orientierungswert 1 Punkt ohne Überschreitung Orientierungswert(Nr. gemäß Pegelliste) 2 Punkt mit Überschreitung Orientierungswert(Nr. gemäß Pegelliste) Gepl. LS-Wand H= 3,00 m über SORealisierung 2014 (Lärmsanierungsprogramm) S t r . 4 0 2 0 Str. 4000 Str. 4200 G e p l . L S - W a n d H = 3 , 0 0 m ü b e r S O R e a l i s i e r u n g 2 0 1 4 ( L ä r m s a n i e r u n g s p r o g r a m m ) Vorhabenbezogener BebauungsplanTivoliplatz 1 3 4 5 6 8 0 0 3 4 5 6 9 0 0 3 4 5 6 9 0 0 3 4 5 7 0 0 0 3 4 5 7 0 0 0 3 4 5 7 1 0 0 3 4 5 7 1 0 0 3 4 5 7 2 0 0 3 4 5 7 2 0 0 3 4 5 7 3 0 0 5 4 2 8 7 0 0 5 4 2 8 8 0 0 5 4 2 8 9 0 0 5 4 2 8 9 0 0 5 4 2 9 0 0 0 5 4 2 9 1 0 0 Gepl. LS-Wand H= 3,00 m über SO(Bebauungsplan Tivoliplatz 1) VbB Tivoloplatz 1 23 Fassung vom 26.06.2014 Tabelle 2: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Bei Errichtung und baulicher Erweiterungen von Gebäuden, die von Überschrei- tungen des Wertes von 50 dB(A) in der Nacht betroffen sind, ist für schutzbe- dürftige Räume durch ein geeignetes Lüftungskonzept ein ausreichender Min- destluftwechsel sicherzustellen. Lüftungseinrichtungen, Rollladenkästen etc. müssen in der gleichen schalldämmenden Qualität wie die jeweiligen Fens- ter/Verglasungen ausgeführt werden. Die DIN 4109 und VDI 2719 liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstr. 7, 1. OG, Zimmer 113/114, 76133 Karlsruhe, aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim BeutVerlag Berlin). 8.3 Schallschutz Lebensmittelmarkt und Park- und Stellplätze Zur Sicherstellung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten außerhalb des Plangebietes wird die Anlie- ferzeit für den Lebensmittelmarkt auf die Zeit von werktags 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr beschränkt. Darüber hinaus sind zur Lärmminderung nachfolgende Maßnahmen einzuhalten bzw. durchzuführen: - Kälteanlagen sind auf dem Hauptdach und auf dem Dach der Anlieferungs- rampe zu platzieren. - Die Westfassade des Gebäudes ist bis zu einer Höhe von 4 m über Rampen- oberkante als absorbierende Variante in Form von Hohllochziegel im Bereich der Anlieferungsrampe auszubilden. - Es sind Steckdosen für dieselbetriebene Kühlaggregate der Fahrzeuge im An lieferbereich bereitzustellen. - Alle technischen Anlagen haben dem aktuellen Stand der Lärmminderungs technik zu entsprechen. VbB Tivoloplatz 1 24 Fassung vom 26.06.2014 II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Außenflächen Zulässig sind ausschließlich Flachdächer. Dachaufbauten sind bis auf technisch notwendige Aufbauten unzulässig. Die Dachflächen sowie Außenflächen, bei denen Befestigung aus Gründen der Erschließung nicht erforderlich sind, sind extensiv zu begrünen und zu un- terhalten. Hierfür ist ein geeignetes Substrat in einer Schichtstärke von min- destens 10 cm, auf 800 m² der Dachfläche eine Schichtstärke von 12 cm in gesetztem Zustand über der Dränschicht aufzubringen und fachge- recht mit Sedum, Gräsern und Kräutern zu begrünen. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, so fern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. 1.2 Fassaden Der Sockelbereich wird massiv, farblich und materialmäßig abgesetzt von den Obergeschossen ausgeführt. Das Zwischengeschoss wird weitgehend verglast. Die Fassade der Appartements wird als Lochfassade mit hellen Farben als Wärmedämmverbundsystem hergestellt. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Gebäude, im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, nicht in der Vorgartenzone und unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,60 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m², - die Oberkante der Anlage darf 8 m nicht überschreiten. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laser- werbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude zulässig. 3. Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist, oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen. VbB Tivoloplatz 1 25 Fassung vom 26.06.2014 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig, die vom Straßenraum nicht einsehbar sein darf. Individuelle Außenantennenanlagen bzw. Satellitenantennenanlagen sind nicht zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. VbB Tivoloplatz 1 26 Fassung vom 26.06.2014 III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 462 „Paketbahnhof“, in Kraft getreten am 05.09.1975, wird in dem Teilbereich aufgehoben, der durch diesen Bebauungsplan neu ge- regelt wird. Die Anlagen 1 - 4 – Vorhaben- und Erschließungsplan – sind bindender Be- standteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. VbB Tivoloplatz 1 27 Fassung vom 26.06.2014 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung 6219000 GFW S GFGI GFW Anl Tivoliplatz Straße +-0.00 -2.975 +4.3 75 +8.40 +11 ,3 25 +13.7 25 UK Trafostation +17.25 OK ca. 2 m über Gelände 4 ,98 121 ,245 3,43 5 1 ,78 5 4,50 4,50 140,34 1 38 ,67 +8.40 +11,375 +13 .825 EFH 114.87 = +/- 0.00 RFH 114 .79 = - 0 .08 +-0 .00 +4 .375 -3.85 InstallationstrassenInstallationstrassen +8 .40 +11 ,375 +13.825 +17.16 +17.16 I WH 5 ,6 m Auskragung ab 2 . OG Auskragung ab 2 . OG V WH 17 ,25 m I WH 5 ,6 m I WH 4 ,6 m Auskragung ab 2 . OG II WH 9 ,5 m Anlieferung Tiefgarage Einfahrt I WH 5 ,6 m V WH 17 ,25 m V 0 ,982,67 SO FD P P P 19914/1 19917 19914 19915/3 Rüppurrer Straße 23 98/1 Mittelbruchstraße 23 66/3 I WH 5 ,6 m ST EG GGA U Vorhabenbezogener B ebauungsplan Tivoliplatz 1, Karlsruhe-Südstadt_Vorhabenträger: artekt GmbH & CoKG, 7 6227 Karlsruhe_Planverfasser: Haug & Schmidtler, Diplomingenieure, Freie ArchitektenJahnstraße 1, 7 6133 Karlsruhe P Entwurf M 1 : 500 nachrichtlich: geplante Rettungstreppe DB Trafostation UG Tiefgarage Ausfahrt nachrichtlich: geplante Schallschutzwand DB nachrichtlich: geplante Schallschutzwand DB OK LSW 3,0m ab OK Gleis Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 Bahnanlage LSW 3m ab OK Gleis // obere 2m transparent LSW 3m ab OK Gleis // obere 2m transparent LSW 3m ab OK Gleis // obere 2m transparent Anl S Wasserwerkstraße VorhabenbezogenerBebauungsplan Tivoliplatz 1 Karlsruhe – Südstadt Entwurf Vorhabenträger: artekt GmbH & CoKG Seboldtsraße 3,Zur Gießerei 29 76227 Karlsruhe Planverfasser: Haug & Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1 76133 Karlsruhe Maßstab: 1:500 Plan Nr. VBB_01 Karlsruhe, 05. November 2013 Fassung: 26. Juni 2014 Legende 1. Planungsrechtliche Festsetzungen SOSondergebiet Einzelhandel,Kindertages- stätte, Wohnen VAnzahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze 0,98Grundflächenzahl (GRZ) 2,67Geschossflächenzahl (GFZ) WH 17.25Wandhöhe in Meter als Höchstgrenze Gehweg öffentliche Parkierung Straßenbegrenzungslinie großemittelkronige Bäume Erhaltung Sträucher und kleinkronige Bäume, Anpflanzung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Baulinie Baugrenze Umgrenzung von Flächen für Gemeinschaftsgarage Ein- und Ausfahrtsbereich Bereich ohne Zufahrt Lärmschutzwand Höhen s. Planeintrag 2. Örtliche Bauvorschriften FDFlachdach 3. Sonstige Planzeichen entfallende Bäume Bäume Neuanpflanzung Trafostation unterirdisch P GGA U/ST Bahnanlage Grundstücksgrenze Anlagen Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 26.06.2014 1. Lageplan 2. Bestandsplan 3. Projektpläne 4. Stellplatzberechnung Anlage 1 Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 26.06.2014 1. Lageplan Datei TIV131220_gez .TH_Format 118 ,8 / 58 ,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1 , D-76133 Karlsruhe , info@haug-schmidtler .de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr:artekt GmbH & CoKG , Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29 , 76227 Karlsruhe Bauvorhaben:Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1 , 76137 Karlsruhe Bauherr Architekt 0 1 5 6218000 GFW 6219000 GFW S Anl Mittelbruchstraße Tivoliplatz Rüppurrer Straße 25 Steig. 0,175/0,28 5 Steig. 0,175/0,28 Rampe ca . 8 % 25 Steig . 0 ,175/0 ,28 Lärmschutzwand Verlauf nach vorläufiger Planung DB Netz vom 28 .03 .13 G190090 Pl Nr . 3 nach pdf übernommen Steig . 0 Steig 0 ,1 7 5/0 2525 Steig ,28,28,28 5/05/0 25 Steig. 0,175/0,28 5 Steig. 0,175/0,28 Rampe ca . 8 % 25 Steig . 0 ,175/0 ,28 Lärmschutzwand Verlauf nach vorläufiger Planung DB Netz vom 28 .03 .13 G190090 Pl Nr . 3 nach pdf übernommen 252525 Steig Steig Steig Steig. 0 0 0,17775/05/05/0,28,28,28 ,28,28 RaRa mm RaRa 5/05/05/05/0 RaRa mm RaRa Andienung Eingang Eingang Ein- und Ausfahrt Entsorgung Flachdach begrünt Laubengang Dachgesims Innenhof Überfahrt / Wartugsausstieg Rettungstreppe DB Flachdach begrünt Lageplan 01 2 10 2 LSW VorhabensträgerLSW DB Netz AG Rüppurrer Straße Anlage 2 Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 26.06.2014 2. Bestandsplan S S S S S S S S S S S G S S G S S S S S S S S S S G GFW GFW GFW GF W A n l GFW GFW We g GFW GFW GFW GFW GFW B gl GFW GFÖ G F W GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GF W GFÖ GFW Bg l GFW GFW G F W GFW GFW GFW GFW GFW G FW GFW GFW G F W GFW GF W GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GF W GFW GFW GFW G F W GFW GF W GFW GF W G F W GFW An l GFW GFW GFW GFW GFW G FW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW G FW GFW GFW GFW GFW GFW GFW G F W GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW Bgl GFW GFW GFW G F W GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GF W GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW Anl GFW GFW GFW Anl GFW GFW GFW A n l GFW GFW GFW Anl GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW G FW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFÖ GFV GFW GFW GF W GFW GFW GFW GFW GFW Anl GF W Anl GFW GFW G FW GFW G F W GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GF W Bp l GFW GFW GF W GFW GF W GFW GFW GFW GFW GF W GFW GFW Anl GFW G F W G F W GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW Bpl GFW G FW G F W GFW GFW GF W GFW GFW GFW GFW GF W GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GF W GF W GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW G F V GFW GFW GFW G F W GFW GFW GFW GFW GFW GFW GF W GFW GFW GFÖ GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GF G I GFG I GFHW GFHW GFHW G F G I GFHW GFHW GFHW GFHW GFHW GF HW GFHW GFH W GFG I GFHW GFG I GFG I GFG I GFHW GFG I GFHW GFHW W C WC Wh s Wh s Wh s Wh s W h s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s W h s Wh s Wh s Gar Wh s U s t Wh s Wh s Gar Wh s Ghs Wh s Wh s Wh s Gar Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Gar Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Ghs Ghs Gar Wh s Gar Wh s Wh s Wh s Wh s G ar Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Gar Wh s Wh s Gar G ar Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s W h s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Ghs Wh s Wh s Wh s W h s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s W h s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Gar Wh s Wh s Wh s Wh s Gar Gar Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s W h s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Us t Wh s Wh s Wh s Wh s Ghs Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Gar Wh s Ghs Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Gar Wh s Wh s Wh s Gar Gar Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Gar Wh s Wh s Wh s G a r Wh s Wh s W h s Wh s Wh s Ust Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s W h s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s W h s Wh s Ust Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Gar Wh s Wh s W h s W h s Wh s Wh s Gar Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Gar Ghs Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Gar Wh s Gar Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s W h s Ghs Wh s Wh s Wh s W h s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Gar Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Gar W h s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s G a r Wh s Wh s Wh s Wh s Ghs Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s W h s Wh s Wh s Wh s Wh s Wh s Gar Gar Wh s Bt rg B ü ro B ü r o B ü r o WG hs Tga r W G h s Btrg WG hs Wkst Tga r Büro Tga r B t r g Bt r g Tga r L ag g B t rg Sch u Sch u Wkst Btrg W G hs WG hs Sch u WG hs W kst Btrg B t r g Gt h s Lagg Wkst WG hs Lagg WG hs WG hs B t r g B t r g WG hs Sch u Btrg WG hs Sch u Sch u WG hs B t rg Wkst Bt rg B t r g W k s t B t r g Sch u Sch u G t h s WG hs Btrg WG hs WG hs WG hs Sch u Sch u Bü ro Büro Btrg Büro B t r g B t r g WG hs Wks t WG hs L a gg W G hs Sch u Sch u Lagg Wkst WG hs WG hs B t r g Sch u Sch u Bt r g Sch u Sch u Tga r G t h s Lagg Büro Büro Büro WG hs WG hs WG hs Tga r Büro Wkst Btrg W G hs B t r g B t r g Sch u B tr g Tga r Tga r B t rg Büro B t rg WG hs WG hs Kiga Wkst WB üro WB trg W B üro WB üro Spor th Kirche Sch ule 6 9 7 7 3 5 4 2 2 4 3 3 13 8 8 5 3 8 1 5 7 9 7 8 4 9 9 4 9 8 7 1 7 5 5 7 5 3 6 5 2 4 4 6 95 84 1 7 1 5 1 0 13 64 62 36 73 29 17 23 22 20 16 14 88 2 3 83 47 69 37 26 71 80 30 28 27 8 1 21 15 10 8 9 2 1 1a 1 7 57 5 5 94 45 45 42 75 78 9 2 95 27 21 25 19 16 13 12 12 10 93 23 11 68 50 46 41 98 34 39 36 85 88 22 25 6a 75 85 14 82 87 77 72 66 37 4 7 5 3 35 32 72 87 96 9 4 24 20 10 73 19 18 11 91 79 1 2 1 3 11 1 1 70 92 48 9 6 37 31 74 89 29 7 7 98 26 81 12 86 89 81 4 3 4 5 41 50 44 33 30 2 8 34 93 91 99 97 7 9 23 15 79 18 16 10 3a 2 0 18 80 78 1 9 57 76 85 74 4 1 39 4 9 51 43 43 35 40 38 39 24 76 32 77 76 17 83 78 87a 1 0 0 40a 116 105 11 2 24a 118 22a 1 0a 132 134 68b 101 94a 124 44b 1 0 2 120 68c 10 4 44a 103 126 130 68a 23a 29a 107 114 26b 128 71b 106 26a 122 B aul .Anl .Ü Güterbahnhof Nebeniuss chule Liebfrauenkirche Tivoliplatz Winterstraße Marienst raße Marien straße K u rz e S t ra ß e Wint erst raße H äus serst raß e Wilhelmstraße Nebeniusstraß e Nebe niusstraße Augartenstraße R üpp ur r er S t r aß e Rüppurrer Straße Treitschke straße R ü p p u r r e r S t r a ß e Wa s s e r w e r k s t r a ße Lauterbergstraße Mit telbr u chstr a ß e Stuttga r te r Straß e S tutt g arter S tr aße K a r l s r u h e - H a gsf e ld GFW GFW Wh s WG hs 8 4 6 7 8 82 9 0 72 1 5 80 1 4 90 86 8 4 7 6 14 84 86 70 75 8 8 74 88 a 9 0 a 86 a B a u l. An l . Ü Liegenschaftsamt Maßstab 1:1000 Gemarkung Karlsruhe Datum 03.03.2011 Bereich Bearbeiter/in Müller Dieser Plan wurde über die "Geodaten-Auskunft Karls ruhe" erstellt. Er darf ohne Erlaubnis nicht vervielfältigt werden.Änderungen und Einträge sind deutlich als solche ke nntlich zu machen. § Anlage 3 Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 26.06.2014 3. Projektpläne Datei TIV140428_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 28/04/2014 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 F C 0102030405060708091011121413151617181920 G E D B A 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 107,50 5 28 29 ,94 17 5 4,32 5 5 ,77 1 ,51 2 ,29 3 ,80 2 ,11 3 ,66 4 ,93 4,60 1,37 5 10 ,44 4 10 ,44 4 7 ,25 1 ,37 1 ,80 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 90,43 284,601,37 5 1,84 5 1,95 5 20,87 5 F C G E D B A 29 ,94 17 5 4,32 5 5 ,77 1 ,51 2 ,29 3 ,80 2 ,11 3 ,66 4 ,93 10 ,44 4 10 ,44 4 7 ,25 1 ,37 1 ,80 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 STP 094 bis 097 mechan. Parkierung für 4 PKW Gebäudetechnik 75,3 qm Trafo Trafo 1 ,72 1 ,83 Rohbau fertig 1 ,72 1 ,83 Rohbau fertig 114 .81 114 .75 Rampe ca . 11 ,68 % 112 .08 ca . 7 ,4% 110.99 Rampe ca . 8 % ca . 14 ,79 % 112 .57 ca . 7 ,4% 112 .51 Tiefgarage 2213 qm 113 Stellplätze Trafostation 101,8 qm lichte Raumhöhe 2,50 m / Installationsboden 0,8 m Einbringöffnung Schaltschrank 1,35 /2,25 m Fahrräder 86 ,00 qm 30 Stellplätze mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW Doppelparker 2 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW STP 001+ 002 STP 003 bis 006STP 007 bis 010STP 011 bis 014STP 015 bis 018STP 019 bis 022 STP 023 + 024 STP 025 bis 028STP 029 bis 032STP 033 bis 036STP 037 bis 040STP 041 bis 044STP 045 bis 048STP 049 bis 052STP 053 bis 056STP 057 bis 060 STP 065 STP 066 STP 067STP 076STP 077STP 078STP 079STP 088STP 089STP 090STP 091STP 103STP 104STP 105STP 106STP 107STP 108STP 109 STP 112 STP 113 3,00502,751,601,2025 50 4 ,35 1 ,20 25 EFH 110.99 = - 3.85 RFH 110.91 = - 3.93 Fahrräder 50 Stellplätze 22 28/17 ,5 cm Fahrräder 197,4 qm 105 Stellplätze 2,591,20 bodengleiche Schachtabdeckung Trafoandienung lichte Öffnung ca . 2 ,8/2 ,0 m unter Decke zum 2 .OG Flaschenzug STP 061 bis 062 T 30 T 30 STP 063 STP 064 mechan. Parkierung für 4 PKW STP 057 bis 060 mechan. Parkierung für 4 PKW STP 072 bis 075STP 068 bis 071 T 30 T 30 Einbringöffnung Schaltschrank 1,35 /2,25 m Einbringöffnung Schaltschrank 1,35 /2,25 m Einbringöffnung Schaltschrank 1 ,35 /2 ,25 m T 30 T 30 Vorraum Treppe / Trafostation 46 ,50 qm Andienung Trafostation 21,5 qm Abstellraum 24,0 qm Gebäudetechnik 91,0 qm T 30 T 30 STP 102STP 110 - 111 Rampe 158,2 qm Treppe 51,5 qm 2 ,39 5 1 ,29 25 1 ,08 1 ,75 92 25 5,40 6 ,00 5,00 3 ,54 30 17 90 5 ,65 5,40 5,37 5 80256,93252,7011 5 8,5125 4 ,79 2 41 25 5,92 13,8111,002511,00251,61253,52533,5121,3025256,41251,65 3 ,15 25 25 5 ,30 60 6 ,06 8 ,59 74 5 ,30 2,80 5 ,91 8 ,59 Abluftöffnung unter Rampe 2,5 qm Abluftöffnung 19,7 qm 3,52 2,89252,24 1,13 5 87 5 22 5 2553 2 ,80 2 ,80 2,708,53252,69 2,48 Abluftöffnung 0 ,2 qm Abluftöffnung 0 ,2 qm Abluftöffnung 0 ,2 qm 2,762 Abluftöffnung 0 ,2 qm Abluftöffnung 0 ,2 qm EFH 111.02= -3,85 RFH 110.94 = - 3 ,93 bebauungsfreie Zone 1 ,5 m ab HK Fundament Doppelparker 2 PKW Doppelparker 2 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW mechan. Parkierung für 4 PKW STP 084 bis 087STP 080 bis 083 5,37 5 92 Abstellräume T 30 mechan. Parkierung für 4 PKW T 30 STP 092 + 093 Doppelparker 2 PKW STP 098 bis 101 T 30 Doppelparker 2 PKW Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 3,2 qm Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 1,7 qm 1,08 Abstr. 3,4 qm 1,08 Abstr. 3,4 qm Abluftöffnung 0,2 qm Abluftöffnung Kanal F90 0,2 qm Abluftöffnung 0,2 qm Abluftöffnung Kanal F90 0,2 qm Abluftöffnung 0,2 qm Abluftöffnung Kanal F90 0,2 qm Abluftöffnung 0,2 qm Abluftöffnung Kanal F90 0,2 qm Abluftöffnung 0,2 qm Abluftöffnung Kanal F90 0,2 qm Abluftöffnung 0,2 qm Abluftöffnung Kanal F90 0,2 qm Abluftöffnung 0,2 qm Abluftöffnung Kanal F90 0,2 qm Abluftöffnung 0,2 qm Abluftöffnung Kanal F90 0,2 qm Abluftöffnung 0,2 qm Abluftöffnung Kanal F90 0,2 qm 2 ,98 17 5 Wäschetrockenraum 15 ,10 qm Untergeschoss 01 VbB Tivoliplatz 1 Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 Untergeschoss M 1:333 (1 cm entspr. 3 m) 5102030 F C 0102030405060708091011121413151617181920 G E D B A 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 107,50 5 28 29 ,94 17 5 4,32 5 5 ,77 1 ,51 2 ,29 3 ,80 2 ,11 3 ,66 4 ,93 4,60 1,37 5 10 ,44 4 10 ,44 4 7 ,25 1 ,37 1 ,80 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 90,43 284,601,37 5 1,84 5 1,95 5 20,87 5 F C G E D B A 29 ,94 17 5 4,32 5 5 ,77 1 ,51 2 ,29 3 ,80 2 ,11 3 ,66 4 ,93 10 ,44 4 10 ,44 4 7 ,25 1 ,37 1 ,80 WC H. 1,70 qm 3,54 27 STP Rampe ca . 10 % Abluft Tiefgarage und Trafostation Akten 16 ,30 qm Personal 18 ,70 qm WC 5,1 qm 114.78 Umkl. 2,80 qm Umkl. 3,00 qm bodengleiche Schachtabdeckung Trafoandienung lichte Öffnung ca . 2 ,8/2 ,0 m unter Decke zum 2 .OG Flaschenzug 114.81 25 Steig . 0 ,175/0 ,28 EFH 114.87 = +/- 0 .00 RFH 114.79 = - 0.08 Technik 12 ,30 qm Raumhöhe ca . 1 ,5 m ! 25 Steig . 0 ,175/0 ,35 Rollgitter 114 .72 114 .67 114 .85 KD 114 .91 114 .81 112 .55 SO 114 .93 114 .93 4 ,81 24 3 ,54 8 ,20 7 ,16 25 18 ,90 26 5 5,025029 4,09 1,00 11 5 15 25 11 5 1525 30 17 90 4 ,28 ca . 2,00 2 ,80 18 ,75 1 ,62 5 4,09 5 4,41 6,0040 15,3324 18 30 5,00 14,58 4 2410,592410,50102,88 5 2,88 5 265,07 5 555,07 5 555,07 5 555,07 5 555,07 5 553,39 5 551,502525 60,70 4,305427 5 7,162415,71245,17256,351,13 5 11 5 11 5 1,13 5 11 5 1,5011 5 3 ,00 3 ,95 3,6511 5 4,0440 1,98 1,78401,361,36 5 40155,31 5,33 433,52531,63 5 251,63 5 437,88 6,17 5 5,07 5 553,44 19,89251,66 1 ,71 24 12 ,64 25 25 ,50 11 5 2 87 5 2 ,00 2 ,50 2 ,46 2 14 ,50 36 5 1 ,21 1 ,91 9,72 11 ,09 63 30 5,00 6 ,00 5,00 10 10 3 ,71 15 9 ,48 71 5 15 1515 15 3,05 2,402,4085 2 2 ,25 1 ,15 11 5 2 ,04 1 ,77 5 1 ,79 1 ,87 5 40 3 ,70 7 ,35 40 5,13 114 .61 1 ,01 Raumhöhe unter 2 .00 m ! Raumhöhe ca . 2 ,0 m 50 6 Ööffentliche Parkplätze 6,292,00 Pfandraum 13 ,40qm Leergut 50 ,35 qm 24 h Lager 28 ,90qm Kühlzelle 50 ,50 qm 114.865 EFH 114.87 = +/- 0 .00 RFH 114.79 = - 0.08 114.81 EFH 114.87 Lager 72 ,65 qm Verkauf 999,98 qm Backvorbereitung 68 ,20 qm Rampe 22,60qm Wagen -0.275 EFH 114.87 = +/- 0 .00 RFH 114.79 = - 0.08 Lärmschutzwand Verlauf nach vorläufiger Planung DB Netz vom 28.03.13 G190090 Pl Nr. 3 nach pdf übernommen 114.81 ca. 113.81 4,32 5 1 ,20 25 55 2 ,75 25 Luftraum / Abluft Tiefgarage 114 .81 114 .75 ca. 7 ,4% ca . 14 ,79 % 112 .57 ca. 7 ,4% 112 .51 25 28/17 ,5 cm Fahrräder 35 Stellplätze 112 .08 2,77 Müll Müll 8,45 1,521,521,321,32 WC D. 1,60 qm 11 5 1,50 2,30 1,00 181,12 954095 3 ,79 Datei TIV140428_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 28/04/2014 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 Erdgeschoss 02 VbB Tivoliplatz 1 Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 Erdgeschoss M 1:333 (1 cm entspr. 3 m) 5102030 F C 0102030405060708091011121413151617181920 G E D B A 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 107,50 5 28 29 ,94 17 5 4,32 5 5 ,77 1 ,51 2 ,29 3 ,80 2 ,11 3 ,66 4 ,93 4,60 1,37 5 10 ,44 4 10 ,44 4 7 ,25 1 ,37 1 ,80 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 90,43 284,601,37 5 1,84 5 1,95 5 20,87 5 F C G E D B A 29 ,94 17 5 4,32 5 5 ,77 1 ,51 2 ,29 3 ,80 2 ,11 3 ,66 4 ,93 10 ,44 4 10 ,44 4 7 ,25 1 ,37 1 ,80 Schlafen 20 ,30 qm Abstellraum 2 ,50 qm Abstellraum 4 ,4 qm WC H . 4 ,50qm Putzraum 3 ,90 qm Umkleide 3 ,90 qm überdachte Außenfläche Küche 12,00 qm Speisen 65 ,88 qm Leitung 31,30 qm Schlafen 21 ,20 qm Flur und Foyer 179,70 qm 1,11 Handtücher Wickeln WC 4,50 qm Vorraum 3,10 qm Vorraum 2,90 qm 2,3571,63 5 7 60 11 5 1,11 Handtücher Wickeln WC 4,50 qm Vorraum 3,10 qm Vorraum 2,90 qm 2,3571,63 5 7 60 11 5 Gruppe 43,20 qm Intensiv 18,60 qm Gruppe 43,20 qm Intensiv 18,60 qm 1,11 Handtücher Wickeln WC 4,50 qm Vorraum 3,10 qm Vorraum 2,90 qm 2,3571,63 5 7 60 11 5 1,11 Handtücher Wickeln WC 4,50 qm Vorraum 3,10 qm Vorraum 2,90 qm 2,3571,63 5 7 60 11 5 Gruppe 43,20 qm Intensiv 18,60 qm Gruppe 43,20 qm Intensiv 18,60 qm Mehrzweck 83,80 qm WC H . 4 ,50qm Putzraum 3 ,90 qm Abstellraum 4 ,4 qm Leitung 28,60 qm Mehrzweck 58 ,50 qm Gruppe 43,60 qm Intensiv 15,50 qm Gruppe 43,60 qm Intensiv 15,50 qm Gruppe 43,60 qm Intensiv 15,50 qm Abstr . 2 qm Intensiv 16,00 qm Abstr . Abstr . Gruppe 43,20 qm Intensiv 15,50 qm Abstr . Intensiv 15,50 qm 23 28/17 ,5 cm Treppe 57,60 qm 13 Wickeln 0,4 qm Dusche / Wickeln 6,50 qm Abstellraum 4 ,4 qm Abstellraum Kindertagesstätte 02 Außenfläche 614 qm Rampe ca . 8 ,22 % Kindertagesstätte 01 Außenfläche 600,06 qm 17 5 1 ,75 4 ,11 2 ,31 5 1 ,25 2 ,50 5 17 5 1 ,70 8,113,21 Tagesstätte 02 Tagesstätte 01 Lärmschutzwand Verlauf nach vorläufiger Planung DB Netz vom 28.03.13 G190090 Pl Nr. 3 nach pdf übernommen 23 28/17 ,5 cm Fahrräder 15 Stellplätze 23 28/17 ,5 cm Küche 33 ,50 qm 23 28/17 ,5 cm 1,18 105,45 25 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,43 2,64105,45 25 2,64105,452,64105,4510 25 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 2,64105,45 25 2,64105,452,64105,452,64105,45 17 5 8 ,00 11 5 1 ,92 25 2 ,31 5 17 5 6 ,24 17 5 1 ,70 3 ,68 70 79 9 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 56 2 20 2 16 ,50 3,98 1 ,25 51 1 ,61 11 5 2 2 ,64 3 ,95 3,202,554,777,69 78,6118,4760 5,38 2 ,48 14 ,50 1 ,59 1,71 1 ,73 4 ,69 2 ,91 1 ,16 1 ,70 1 ,48 77 12 ,89 119 .245 6 ,44 Flur und Foyer 139,50 qm 1,792,195,5111 5 7,6911 5 8,192516,96248,14254,914,995,2511 5 11 5 422,302,3032 5 5,62 5 8,62 1,181,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 4369 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 432,00941,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 4369 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 79 9 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 2 ,93 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 11 5 3 ,46 1 ,38 432,00941,12 5 1,12 5 2 ,13 5 8,074,47 5 4,41 1,50251,5013 5 13 5 2525 3 471,05991,0547 2 ,87 25 25 1243 Kindertagesstätte 02 Außenfläche 614 qm Rampe ca . 8 ,22 % Kindertagesstätte 01 Außenfläche 600,06 qm 17 5 1 ,75 4 ,11 2 ,31 5 1 ,25 2 ,50 5 17 5 1 ,70 8,113,21 Tagesstätte 02 Tagesstätte 01 Lärmschutzwand Verlauf nach vorläufiger Planung DB Netz vom 28.03.13 G190090 Pl Nr. 3 nach pdf übernommen 23 28/17 ,5 cm Fahrräder 15 Stellplätze 23 28/17 ,5 cm Küche 33 ,50 qm 23 28/17 ,5 cm 1,18 105,45 25 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,43 2,64105,45 25 2,64105,452,64105,4510 25 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 2,64105,45 25 2,64105,452,64105,452,64105,45 17 5 8 ,00 11 5 1 ,92 25 2 ,31 5 17 5 6 ,24 17 5 1 ,70 3 ,68 70 79 9 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 56 2 20 2 16 ,50 3,98 1 ,25 51 1 ,61 11 5 2 2 ,64 3 ,95 3,202,554,777,69 78,6118,4760 5,38 2 ,48 14 ,50 1 ,59 1,71 1 ,73 4 ,69 2 ,91 1 ,16 1 ,70 1 ,48 77 12 ,89 119 .245 6 ,44 Flur und Foyer 139,50 qm 1,792,195,5111 5 7,6911 5 8,192516,96248,14254,914,995,2511 5 11 5 422,302,3032 5 5,62 5 8,62 1,181,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 4369 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 432,00941,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 4369 5 1,12 5 1,12 5 1,12 5 79 9 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 2 ,93 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 1 ,12 5 11 5 3 ,46 1 ,38 432,00941,12 5 1,12 5 2 ,13 5 8,074,47 5 4,41 1,50251,5013 5 13 5 2525 3 471,05991,0547 2 ,87 25 25 1243 WC H . 4 ,50qm WC D 4 ,29 qm Putzraum 3 ,90 qm Abstellraum 4 ,4 qm Schlafen 20 ,30 qm WC D 4 ,29 qm Abstellraum 2 ,50 qm Abstellraum 4 ,4 qm WC H . 4 ,50qm Putzraum 3 ,90 qm Umkleide 3 ,90 qm 95 40 95 2 ,30 2,20 überdachte Außenfläche Küche 12,00 qm Speisen 65 ,88 qm Leitung 31,30 qm Schlafen 21 ,20 qm Flur und Foyer 179,70 qm 1,11 Handtücher Wickeln WC 4,50 qm Vorraum 3,10 qm Vorraum 2,90 qm 2,3571,63 5 7 60 11 5 1,11 Handtücher Wickeln WC 4,50 qm Vorraum 3,10 qm Vorraum 2,90 qm 2,3571,63 5 7 60 11 5 Gruppe 43,20 qm Intensiv 18,60 qm Gruppe 43,20 qm Intensiv 18,60 qm 1,11 Handtücher Wickeln WC 4,50 qm Vorraum 3,10 qm Vorraum 2,90 qm 2,3571,63 5 7 60 11 5 1,11 Handtücher Wickeln WC 4,50 qm Vorraum 3,10 qm Vorraum 2,90 qm 2,3571,63 5 7 60 11 5 Gruppe 43,20 qm Intensiv 18,60 qm Gruppe 43,20 qm Intensiv 18,60 qm Mehrzweck 83,80 qm Leitung 28,60 qm Mehrzweck 58 ,50 qm Gruppe 43,60 qm Intensiv 15,50 qm Gruppe 43,60 qm Intensiv 15,50 qm Gruppe 43,60 qm Intensiv 15,50 qm Abstr . 2 qm Intensiv 16,00 qm Abstr . Abstr . Gruppe 43,20 qm Intensiv 15,50 qm Abstr . Intensiv 15,50 qm 23 28/17 ,5 cm Treppe 57,60 qm 13 Wickeln 0,4 qm Dusche / Wickeln 6,50 qm Abstellraum 4 ,4 qm Abstellraum 1,57 95 95 40 2 ,30 2,20 1 ,00 1 ,08 22 1,081,0012 Spielhecke heimische Straücher bis ca. 2,5 m z. B. Hainbuche und Kornelkirsche Duftgarten Wildblumen und Teekräuter Spalierobst bis ca. 2 m Hainbuchenhecke bis ca. 2 m Spalierobst bis ca. 2 m Spalierobst bis ca. 2 m Spalierobst bis ca. 2 m Spielhecke heimische Straücher bis ca. 2 m z. B. Hainbuche und Kornelkirsche Datei TIV140428_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 28/04/2014 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 1. Obergeschoss 03 VbB Tivoliplatz 1 Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 1. Obergeschoss M 1:333 (1 cm entspr. 3 m) 5102030 F C 0102030405060708091011121413151617181920 G E D B A 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 107,50 5 28 29 ,94 17 5 4,32 5 5 ,77 1 ,51 2 ,29 3 ,80 2 ,11 3 ,66 4 ,93 4,60 1,37 5 10 ,44 4 10 ,44 4 7 ,25 1 ,37 1 ,80 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 90,43 284,601,37 5 1,84 5 1,95 5 20,87 5 F C G E D B A 29 ,94 17 5 4,32 5 5 ,77 1 ,51 2 ,29 3 ,80 2 ,11 3 ,66 4 ,93 10 ,44 4 10 ,44 4 7 ,25 1 ,37 1 ,80 Wäsche 9 ,9 qm 23 28/17 ,5 cm Typ 04 1,5-Zi. Whg. 42 ,9 qm Typ 04 1,5-Zi. Whg. 42 ,9 qm oberirdisch bebaungsfreie Zone 1,651,261,761,6449 42 5 2,481,692,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,88 5 1,69251,6111 5 25 1,761,201,64 1,692,3642 5 26 5 3,011,26491,761,641,762,701,261,761,64491,762,701,64 17 5 252,11103,602,75 1,37 5 201,611,81 5 1,81 5 2,81202,53 5 1,692,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,981,261,761,64491,64 11,28 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,761,201,64 1,692,3642 5 4,05 32 5 25 2 ,39 2 ,20 2 ,81 22 1 ,69 25 5 ,42 1 ,77 5 1 ,85 40 2 ,98 5 1 ,64 4,05 32 5 25 2 ,39 2 ,20 2 ,81 22 1 ,69 25 5 ,42 1 ,77 5 1 ,85 40 2 ,98 5 1 ,64 32 5 4,05 25 5,50 32 5 3 ,42 5 62 5 30 25 3 ,42 4 2 ,39 5 1 ,00 95 8 32 5 1 ,02 11 5 1 ,62 5 60 1 ,28 5 1 ,95 7 25 20 1,60 5 25 3,52 4,301,60 5 2,451,0890452,304520202,20 5 73,82 5 2542 5 2,76 5 4,9171,38 1,281,00651,4062 5 1,591,641,181,4062 5 1,281,00651,4062 5 1,591,641,181,4062 5 1,00651,402,541,641,181,401,781,00651,401,641,181,401,451,00 3,23 1,25 1,06181,06 1,7760 1,452,54 4 ,52 92 92 2 ,16 2 ,16 25 1,761,231,261,761,64491,64 11,28 1,2649 37 5 3,522,70 1,151,43 LöschwasserLöschwasser Löschwasser 2.1 .01 2-Zi . Whg. Typ 01 54 ,34 qm 2.1 .02 2-Zi . Whg. Typ 02 38 ,59 qm 2.1 .03 2-Zi . Whg. Typ 03 55 ,07 qm 2.1 .04 2-Zi . Whg. Typ 02 38 ,59 qm 2.1 .05 2-Zi . Whg. Typ 03 55 ,07 qm 2.1 .10 2-Zi . Whg. Typ 02 38 ,59 qm 2.1 .11 2-Zi . Whg. Typ 03 55 ,07 qm 2.1 .21 2-Zi . Whg. Typ 02 38 ,59 qm 2.1 .20 2-Zi . Whg. Typ 03 55 ,07 qm 2.1 .19 2-Zi . Whg. Typ 08 46 ,77 qm 2.1 .18 2,5-Zi. Whg. Typ 01 63 ,29 qm 2.1 .06 2-Zi . Whg. Typ 02 38 ,59 qm 2.1 .07 2-Zi . Whg. Typ 03 55 ,07 qm 2.1 .08 1,5-Zi. Whg. Typ 04 47 ,90 qm 2.1 .09 1,5-Zi. Whg. Typ 04 47 ,09 qm 2.1 .12 2-Zi . Whg. Typ 02 38 ,59 qm 2.1 .13 2-Zi . Whg. Typ 03 55 ,07 qm 2.1 .15 3,5-Zi. Whg. Typ 05 82 ,61 qm 2.1 .14 2-Zi . Whg. Typ 02 38 ,59 qm 2.1 .16 1-Zi . Whg. Typ 06 36 ,75 qm 2.1 .17 1-Zi . Whg. Typ 06 36 ,75 qm 2.1 .23 2-Zi . Whg. Typ 02 38 ,59 qm 2.1 .22 2-Zi . Whg. Typ 03 55 ,07 qm 2.1 .25 2-Zi . Whg. Typ 02 38 ,59 qm 2.1 .24 2-Zi . Whg. Typ 03 55 ,07 qm 2.1 .27 2-Zi . Whg. Typ 02 38 ,59 qm 2.1 .26 2-Zi . Whg. Typ 03 55 ,07 qm 2.1 .29 2-Zi . Whg. Typ 02 38 ,59 qm 2.1 .28 2-Zi . Whg. Typ 03 55 ,07 qm 2.1 .31 2-Zi . Whg. Typ 09 47 ,30 qm 2.1 .30 2-Zi . Whg. Typ 03 55 ,07 qm 2.1 .32 3,5-Zi. Whg. Typ 10 80 ,61 qm Spiel- und Aufenthalt Kinder, Ausstattung mit Sand- und Kleinspielgeräten 11,4 qm Spiel- und Aufenthalt Kinder, Ausstattung mit Sand- und Kleinspielgeräten 23,1 qm Spiel- und Aufenthalt Kinder, Ausstattung mit Sand- und Kleinspielgeräten 11,4 qm Spiel- und Aufenthalt Kinder, Ausstattung mit Sand- und Kleinspielgeräten 23,1 qm Spiel- und Aufenthalt Kinder, Ausstattung mit Sand- und Kleinspielgeräten 11,4 qm Spiel- und Aufenthalt Kinder, Ausstattung mit Sand- und Kleinspielgeräten 23,1 qm Spiel- und Aufenthalt Kinder, Ausstattung mit Sand- und Kleinspielgeräten 23,1 qm barrierefrei zugängliche Wohnungen gemäß § 35 (1) LBO BW Datei TIV140428_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 28/04/2014 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 2. Obergeschoss 04 VbB Tivoliplatz 1 Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 2. Obergeschoss M 1:333 (1 cm entspr. 3 m) 5102030 F C 0102030405060708091011121413151617181920 G E D B A 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 107,50 5 28 29 ,94 17 5 4,32 5 5 ,77 1 ,51 2 ,29 3 ,80 2 ,11 3 ,66 4 ,93 4,60 1,37 5 10 ,44 4 10 ,44 4 7 ,25 1 ,37 1 ,80 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 90,43 284,601,37 5 1,84 5 1,95 5 20,87 5 F C G E D B A 29 ,94 17 5 4,32 5 5 ,77 1 ,51 2 ,29 3 ,80 2 ,11 3 ,66 4 ,93 10 ,44 4 10 ,44 4 7 ,25 1 ,37 1 ,80 16 28/17 ,5 cm oberirdisch bebaungsfreie Zone 1-Zi . Whg . 34 ,1 qm 1-Zi . Whg . 34 ,1 qm 2-Zi. Whg. 43,1 qm 2-Zi. Whg. 66,2 qm Wäsche 9 ,9 qm 16 28/17 ,5 cm 1,5-Zi. Whg. 42 ,9 qm 1,5-Zi. Whg. 42 ,9 qm 16 28/17 ,5 cm 1,651,261,761,6449 42 5 2,481,692,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,88 5 1,69251,6111 5 25 1,761,201,64 1,692,3642 5 26 5 3,011,26491,761,641,762,701,261,761,64491,762,701,64 17 5 252,11103,602,75 1,37 5 201,611,81 5 1,81 5 2,81202,53 5 1,692,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,981,261,761,64491,64 11,28 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,761,201,64 1,692,3642 5 4,05 32 5 25 2 ,39 2 ,20 2 ,81 22 1 ,69 25 5 ,42 1 ,77 5 1 ,85 40 2 ,98 5 1 ,64 4,05 32 5 25 2 ,39 2 ,20 2 ,81 22 1 ,69 25 5 ,42 1 ,77 5 1 ,85 40 2 ,98 5 1 ,64 32 5 4,05 25 5,50 32 5 3 ,42 5 62 5 30 25 3 ,42 4 2 ,39 5 1 ,00 95 8 32 5 1 ,02 11 5 1 ,62 5 60 1 ,28 5 1 ,95 7 25 20 1,60 5 25 3,52 4,301,60 5 2,451,0890452,304520202,20 5 73,82 5 2542 5 2,76 5 4,9171,38 1,281,00651,4062 5 1,591,641,181,4062 5 1,281,00651,4062 5 1,591,641,181,4062 5 1,00651,402,541,641,181,401,781,00651,401,641,181,401,451,00 2,97 1,25 1,06181,06 1,431,43 1,7760 2,541,45 25 1,761,231,261,761,64491,64 11,28 1,2649 37 5 3,522,70 4,551,43 LöschwasserLöschwasser Löschwasser 3.1 .01 2-Zi . Whg. Typ 01 51 ,84 qm 3.1 .02 2-Zi . Whg. Typ 02 34 ,34 qm 3.1 .03 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 3.1 .04 2-Zi . Whg. Typ 02 34 ,34 qm 3.1 .05 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 3.1 .10 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 3.1 .11 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 3.1 .21 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 3.1 .20 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 3.1 .19 2-Zi . Whg. Typ 08 46 ,77 qm 3.1 .18 2,5-Zi. Whg. Typ 01 63 ,29 qm 3.1 .06 2-Zi . Whg. Typ 02 34 ,34 qm 3.1 .07 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 3.1 .08 1,5-Zi. Whg. Typ 04 42 ,57 qm 3.1 .09 1,5-Zi. Whg. Typ 04 42 ,57 qm 3.1 .12 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 3.1 .13 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 3.1 .15 3,5-Zi. Whg. Typ 05 82 ,61 qm 3.1 .14 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 3.1 .16 1-Zi . Whg. Typ 06 36 ,75 qm 3.1 .17 1-Zi . Whg. Typ 06 36 ,75 qm 3.1 .23 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 3.1 .22 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 3.1 .25 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 3.1 .24 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 3.1 .27 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 3.1 .26 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 3.1 .29 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 3.1 .28 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 3.1 .31 2-Zi . Whg. Typ 09 47 ,30 qm 3.1 .30 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22qm 3.1 .32 3,5-Zi. Whg. Typ 10 80 ,61 qm Datei TIV131220_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 3. Obergeschoss 05 VbB Tivoliplatz 1 Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 3. Obergeschoss M 1:333 (1 cm entspr. 3 m) 5102030 F C 0102030405060708091011121413151617181920 G E D B A 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 107,50 5 28 29 ,94 17 5 4,32 5 5 ,77 1 ,51 2 ,29 3 ,80 2 ,11 3 ,66 4 ,93 4,60 1,37 5 10 ,44 4 10 ,44 4 7 ,25 1 ,37 1 ,80 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 5,62 5 90,43 284,601,37 5 1,84 5 1,95 5 20,87 5 F C G E D B A 29 ,94 17 5 4,32 5 5 ,77 1 ,51 2 ,29 3 ,80 2 ,11 3 ,66 4 ,93 10 ,44 4 10 ,44 4 7 ,25 1 ,37 1 ,80 Wäsche 9 ,9 qm 23 28/17 ,5 cm Treppenhaus 58 ,3 qm oberirdisch bebaungsfreie Zone 1-Zi . Whg . 34 ,1 qm 1-Zi . Whg . 34 ,1 qm 1,651,261,761,6449 42 5 2,481,692,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,761,231,261,761,64491,64 11,28 1,2649 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,88 5 1,69251,6111 5 25 1,761,201,64 1,692,3642 5 26 5 3,011,26491,761,641,762,701,261,761,64491,762,701,64 17 5 252,11103,602,75 1,37 5 201,611,81 5 1,81 5 2,81202,53 5 1,692,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,981,261,761,64491,64 11,28 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,762,701,261,761,64491,64 1,692,81202,53 5 1,69252,08 5 25 1,761,201,64 1,692,3642 5 4,05 32 5 25 2 ,39 2 ,20 2 ,81 22 1 ,69 25 5 ,42 1 ,77 5 1 ,85 40 2 ,98 5 1 ,64 4,05 32 5 25 2 ,39 2 ,20 2 ,81 22 1 ,69 25 5 ,42 1 ,77 5 1 ,85 40 2 ,98 5 1 ,64 32 5 4,05 25 5,50 32 5 3 ,42 5 62 5 30 25 3 ,42 4 2 ,39 5 1 ,00 95 8 32 5 1 ,02 11 5 60 1 ,28 5 1 ,95 7 25 20 1,60 5 25 3,52 4,301,60 5 2,451,0890452,304520202,20 5 73,82 5 2542 5 2,76 5 4,9171,38 1,281,00651,4062 5 1,591,641,181,4062 5 1,281,00651,4062 5 1,591,641,181,4062 5 1,00 651,402,541,641,181,401,781,00651,401,641,181,401,451,00 2,97 1,25 1,06181,06 1,431,43 1,7760 32 5 7 37 5 3,522,70 1,00651,401,452,541,641,151,433,40 LöschwasserLöschwasser Löschwasser 4.1 .01 2-Zi . Whg. Typ 01 51 ,84 qm 4 .1 .02 2-Zi . Whg. Typ 02 34 ,34 qm 4 .1 .03 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 4 .1 .04 2-Zi . Whg. Typ 02 34 ,34 qm 4 .1 .05 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 4 .1 .10 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 4 .1 .11 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 4 .1 .21 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 4 .1 .20 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 4 .1 .19 2-Zi . Whg. Typ 08 46 ,77 qm 4 .1 .18 2,5-Zi. Whg. Typ 01 63 ,29 qm 4 .1 .06 2-Zi . Whg. Typ 02 34 ,34 qm 4 .1 .07 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 4 .1 .08 1,5-Zi. Whg. Typ 04 42 ,57 qm 4 .1 .09 1,5-Zi. Whg. Typ 04 42 ,57 qm 4 .1 .12 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 4 .1 .13 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 4 .1 .15 3,5-Zi. Whg. Typ 05 82 ,61 qm 4 .1 .14 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 4 .1 .16 1-Zi . Whg. Typ 06 36 ,75 qm 4 .1 .17 1-Zi . Whg. Typ 06 36 ,75 qm 4 .1 .23 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 4 .1 .22 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 4 .1 .25 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 4 .1 .24 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 4 .1 .27 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 4 .1 .26 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 4 .1 .29 2-Zi . Whg. Typ 02 33 ,38 qm 4 .1 .28 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22 qm 4 .1 .31 2-Zi . Whg. Typ 09 47 ,30 qm 4 .1 .30 2-Zi . Whg. Typ 03 48 ,22qm 4 .1 .32 3,5-Zi. Whg. Typ 10 80 ,61 qm Datei TIV131220_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 4. Obergeschoss 06 VbB Tivoliplatz 1 Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 4. Obergeschoss M 1:333 (1 cm entspr. 3 m) 5102030 6219000 25 Steig . 0 ,175/0 ,28 5 Steig . 0 ,175/0 ,28 Rampe ca . 8 % 25 Steig . 0 ,175/0 ,28 Lärmschutzwand Verlauf nach vorläufiger Planung DB Netz vom 28.03.13 G190090 Pl Nr. 3 nach pdf übernommen 25 Steig . 0 ,175/0 ,28 5 Steig . 0 ,175/0 ,28 Rampe ca . 8 % 25 Steig . 0 ,175/0 ,28 Lärmschutzwand Verlauf nach vorläufiger Planung DB Netz vom 28.03.13 G190090 Pl Nr. 3 nach pdf übernommen Andienung Entsorgung Dachgesims Innenhof Rettungstreppe DB Flachdach begrünt EingangEingang Flachdach begrünt hügelige Flächengestaltung mit Begrünung entsprechend Bebauungsplan Überfahrt / Wartungsausstieg Laubengang Kiesstreifen + 8 cm Substrat + 20 cm Substrat + 30 cm Substrat + 12 cm Ein- und Ausfahrt Substrat + 35 cm Regelschnitt M 1:50 Dachbegrünung, hügelig Dachfläche einschl. Attika 1866 qm Dachfläche begrünt1733 qm hiervon A Kiesflächen 279 qm B Substrat 12 cm 481 qm C Substrat 20 cm 607 qm D Substrat 30 cm 280 qm E Substrat 35 cm 86 qm Bepflanzung entsprechend der im vorhaben- bezogenen Bebauungsplan enthaltenen Darstellung. ABCCDEABCD Datei TIV140428_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 28/04/2014 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 Dachaufsicht m. Begrünung 06 VbB Tivoliplatz 1 Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 Dachaufsicht M 1:333 (1 cm entspr. 3 m) 5102030 Grund stück West Grund stück Ost Grund stück mi n . 120,40 EFH 114.87 = +/- 0.00 RFH 114.79 = - 0.08 EFH 110.99 = - 3.85 RFH 110.91 = - 3.93 3 ,55 +-0.00 121,245 2,29 1,193,00 3,00 140,3 4 1 38,67 1 ,20 +17.16 Datei TIV131220_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 Schnitt 1-1 07 Datei TIV131220_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 Installationstrassen +8.40 Installationstrassen +8.40 +11,375 +13.825 +17 .16 +11,375 +13.825 +17.16 121,245 2 ,00 121,245 121,245 2,29 1,193,00 3,00 140,3 4 1 38,67 EFH 110.99 = - 3.85 RFH 110.91 = - 3.93 Grund stück West Grund stück Ost Grund stück mi n . 2 ,60 Trafostation m it Installationsboden +8.40 +11,375 +13.825 EFH 114.87 = +/- 0.00 RFH 114.79 = - 0.08 +-0.00 +4.375 -3.85 Schnitt 2-2 08 + 17,25 LSW 3m ab OK Gleis // obere 2m transparent + 17,25 LSW 3m ab OK Gleis // obere 2m transparent EFH 114,87 = +/- 0,00 VbB Tivoliplatz 1 Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 Schnitte 1 + 2 M 1:333 (1 cm entspr. 3 m) 5102030 Datei TIV131220_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 3 ,3 2 121,245 2,29 1,193,00 3,00 140,3 4 1 38,67 3 ,3 0 39 5 22 46 2 ,83 17 5 3 ,00 5 17 5 22 62 5 8 22 15 3 ,40 8 +8.40 +11,375 +13.825 EFH 114.87 = +/- 0.00 RFH 114.79 = - 0.08 +-0.00 +4.375 -3.85 InstallationstrassenInstallationstrassen +8.40 +11,375 +13.825 +17 .16 +17.16 Schnitt 3 -3 09 Datei TIV131220_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 3 ,3 2 121,245 2,29 1,193,00 3,00 140,3 4 1 38,67 3 ,3 0 39 5 22 46 2 ,83 17 5 3 ,00 5 17 5 22 62 5 8 22 15 3 ,40 8 Installationstrassen +8.40 +17.16 Installationstrassen +8.40 +11,375 +13.825 +17 .16 +11,375 +13.825 +8.40 +11,375 +13.825 EFH 114.87 = +/- 0.00 RFH 114.79 = - 0.08 +-0.00 +4.375 -3.85 Schnitt 4-4 10 + 17,25 LSW 3m ab OK Gleis // obere 2m transparent EFH 114,87 = +/- 0,00 + 17,25 LSW 3m ab OK Gleis // obere 2m transparent EFH 114,87 = +/- 0,00 VbB Tivoliplatz 1 Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 Schnitte 3 + 4 M 1:333 (1 cm entspr. 3 m) 5102030 Datei TIV131220_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 Installationstrassen +17.16 RWA 2 qm RWA 0,4 qm RWA 0,4 qm Installationstrassen +17.16 2 ,33 4 ,37 5 4 ,02 5 2 ,80 2 ,80 2 ,95 22 3 ,85 8 16 Wandhöhe max. ca. 17,25 m ü. Gehweg +8.40 +11,375 +13.825 EFH 114.87 = +/- 0.00 RFH 114.79 = - 0.08 +-0.00 +4.375 -3.85 Schnitt 5-5 11 Datei TIV131220_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 Installationstrassen +17.16 +8.40 +11,375 +13.825 +8.40 +11,375 +13.825 EFH 114.87 = +/- 0.00 RFH 114.79 = - 0.08 +-0.00 +4.375 -3.85 Schnitt 6-6 12 + 17,25 EFH 114,87 = +/- 0,00 + 17,25 EFH 114,87 = +/- 0,00 VbB Tivoliplatz 1 Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 Schnitte 5 + 6 M 1:333 (1 cm entspr. 3 m) 5102030 Datei TIV131220_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 Eingang Ein-/Ausfahrt Aufgang Deck Anlieferung Eingang Nordost 13 Datei TIV131220_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 121,245 2,29 1,193,00 3,00 140,34 138,67 Südost 14 + 17,25 LSW 3m ab OK Gleis // obere 2m transparent VbB Tivoliplatz 1 Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 Ansichten Nordost + Südost M 1:333 (1 cm entspr. 3 m) 5102030 Datei TIV131220_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 Südwest 15 Datei TIV131220_gez.TH_Format 118,8 / 58,4_Plan TIV BA 02 Haug + Schmidtler Diplomingenieure Freie Architekten Jahnstraße 1, D-76133 Karlsruhe, info@haug-schmidtler.de 20/12/2013 M 1: 100 Bauherr: artekt GmbH & CoKG, Seboldstraße 3 Zur Gießerei 29, 76227 Karlsruhe Bauvorhaben: Wohnanlage Tivoli mit Kindertageststätten und Markt Am Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe BauherrArchitekt 015 Grundstück West Grundstück Ost Grundstück min . 120,40 121,245 3 ,51 37 Nordwest 16 + 17,25 LSW 3m ab OK Gleis // obere 2m transparent VbB Tivoliplatz 1 Entwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 Ansichten Südwest + Nordwest M 1:333 (1 cm entspr. 3 m) 5102030 Anlage 4 Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 26.06.2014 4. Stellplatzberechnung VbB Tivoliplatz 1 in der Fassung vom 26.06.2014 4 Stellplatzberechnung Stellplatznachweis: geplante Stellplätze KFZ 139 STP* erforderliche Stellplätze KFZ: 139 STP Verkaufsflächen 999,98 qm, 1:10, 40% 49 STP Kindertagesstätte 1 80 Ki, 1:20, 40%, 2 STP Kindertagesstätte 2 80 Ki, 1:20, 40%, 2 STP 96 Appartements, 1:1 96 STP Geplante Stellplätze Fahrrad 233** Erforderliche Stellplätze Fahrrad 233 Verkaufsflächen 999,98 qm 1/30 m² 33 Kindertagesstätte 1 4 Gr./20 Ki 1/20 Ki 4 Kindertagesstätte 2 4 Gr./20 Ki 1/20 Ki 4 96 Appartements 2/WE 192 Die nach der Stellplatzberechnung erforderlichen Stellplätze für Fahrräder und KFZ sind in der Planung nachgewiesen. * 109 Stellplätze in der Tiefgarage, 30 Stellplätze am Discounter im Erdgeschoss **153 Fahrradstellplätze in der Tiefgarage, 45 Stellplätze im Erdgeschoss, 15 Stellplätze auf dem Erschließungsdeck im 1. Obergeschoss und 20 Stellplätze auf dem Wohnweg im 2. Obergeschoss. Unterschriften Vorhabensträger: Artekt GmbH und Co.KG .............................................. SCHAHRYAR ESSARI Planverfasser: Haug & Schmidtler, Dipl.-Ing., Freie Architekten .............................................. THOMAS HAUG Stadtplanungsamt Karlsruhe: .............................................. Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Karlsruhe, den Fassung vom

  • Protokoll TOP 4
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 4 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Tivoliplatz 1“, Karlsruhe-Südstadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 des Bau- gesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2014/0719 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Auf Antrag des Vorhabenträgers wird das Verfahren zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Tivoli- platz 1“, Karlsruhe-Südstadt, einschließlich ergänzender örtlicher Bauvorschriften eingeleitet. 2. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird mit der Auslegung des Bebauungsplan- entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches fortgesetzt. 3. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 05.11.2013 in der Fassung vom 26.06.2014 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzun- gen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf: Gibt es dazu den Wunsch nach Sachvortrag? Das ist nicht der Fall. Dann können wir gleich zur Abstimmung kommen. - Sie stimmen dem alle zu. (Kein Widerspruch) - 2 - Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. November 2014