Brandschutz für Europahalle und andere städtische Gebäude
| Vorlage: | 2014/0705 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 25.06.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.07.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom 24.06.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 63. Plenarsitzung Gemeinderat 22.07.2014 2014/0705 17.1 öffentlich Europahalle: Brandschutz für Europahalle und andere städtische Gebäude 1. Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass es bei der Europahalle gravierende Prob- leme mit der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen gibt und wäre nicht eine frühere Information des Gemeinderates möglich und auch angemessen gewesen? 2. Wodurch sind diese Probleme aufgedeckt worden und hätten sie nicht im Zuge der alle fünf Jahre vorgeschriebenen Brandschauen früher erkannt werden müssen? 3. Welche Brandschutzauflagen bzw. -vorschriften werden aktuell in der Europahalle nicht eingehalten und seit wann sind diese gültig? 4. Welche alternativen Veranstaltungsorte können für in der Europahalle geplante Ver- anstaltungen angeboten werden und welche Veranstaltungen müssen nach derzeiti- gem Kenntnisstand abgesagt werden? 5. Mit welchen Schadensersatzansprüchen ist zu rechnen, weil bereits geplante Veran- staltungen nicht in der Europahalle stattfinden können bzw. welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die Verlagerung von Veranstaltungen z. B. in die dm-Arena? 6. Wurden die im Fünf-Jahres-Rhythmus vorgeschrieben Brandschauen für Gebäude im Besitz der Stadt oder einer städtischen Gesellschaft in den letzten Jahren und Jahr- zehnten regelmäßig durchgeführt oder gibt es hier Versäumnisse, die aufzuholen sind? Falls Versäumnisse aufzuholen sind: Ist hierfür zusätzliches Personal erforder- lich, in welchen Ämtern und in welcher Größenordnung? 7. Gibt es neben Europahalle und Stadthalle weitere Hallen und Gebäude in städti- schem Besitz (z. B. Schulen), bei denen in Bezug auf den Brandschutz mit einem un- zureichenden Sicherheitsstatus zu rechnen ist? Wenn ja: a) Um welche Gebäude handelt es sich und welche Maßnahmen sind notwendig, um die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu gewährleisten? b) Mit welchen Kosten ist hierfür nach erster Schätzung zu rechnen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ c) Müssen bereits geplante Nutzungen bzw. Veranstaltungen abgesagt oder an an- dere Orte verlegt werden? d) Kommen hierdurch Schadensersatzanforderungen und andere Zusatzkosten auf die Stadt zu und wenn ja, in welcher Größenordnung? Die GRÜNE Fraktion legt auf die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards beim Brand- schutz großen Wert. Erst aus der städtischen Pressemitteilung und später im Bauausschuss haben wir von gravierenden Problemen mit dem Brandschutz und der Sperrung der Europahalle für Großveranstaltungen erfahren. Der Europahalle kommt für die Durchführung von Groß- veranstaltungen in der Stadt eine enorme Bedeutung zu. Ihre vollständige Funktionsfä- higkeit muss deshalb so schnell wie möglich wiederhergestellt werden. Die Anfrage soll über den aktuellen Kenntnisstand der Stadtverwaltung aufklären. Auch stellt sich die Frage, ob Brandschutzmängel an der Europa- und auch an der Stadthalle nicht bereits Jahre früher hätten aufgedeckt werden können, wodurch jetzt notwendige Eilaktionen und möglicherweise anfallende Schadensersatzansprüche hätten vermieden werden können. Außerdem möchte die GRÜNE Fraktion wissen, inwieweit die Einhaltung von Brand- schutzbestimmungen bei allen anderen städtischen Gebäuden und Veranstaltungsorten, u. a. an Schulen, gewährleistet ist. Offensichtlich müssen brandschutztechnische Überprüfungen an städtischen Gebäuden häufiger als bisher durchgeführt werden, um einen dauerhaft hohen Sicherheitsstand und der Rechtslage entsprechende Bedingungen zu garantieren. Falls hierzu zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich sind, müssen diese so schnell wie möglich bereitge- stellt werden. Sollten in den nächsten Jahren in großem Umfang Investitionen in den Brandschutz städtischer Gebäude erforderlich sein, müssen hierzu so früh wie möglich umfassende Informationen vorgelegt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der noch Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ anstehenden Entscheidungen über andere städtische Großinvestitionen und der damit verbundenen finanziellen Spielräume der Stadt dringend erforderlich. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Juli 2014
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 24.06.2014 eingegangen: 24.06.2014 Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.07.2014 2014/0705 17.1 öffentlich Dez. 6 Brandschutz für Europahalle und andere städtische Gebäude 1. Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass es bei der Europahalle gravierende Prob- leme mit der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen gibt und wäre nicht eine frühere Information des Gemeinderates möglich und auch angemessen gewesen? Im Dezember 2012 wurde eine Brandverhütungsschau durchgeführt, die unter anderem die Erforderlichkeit eines Nachweises für eine Entrauchung im Brandfall feststellte sowie die Erstellung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes forderte. Im Jahre 2013 wurden zahlreiche Recherchen zur Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen durchgeführt. Au- ßerdem wurden Prüfungen zur Angemessenheit baurechtlicher Anforderungen unter Be- rücksichtigung des Bestandsschutzes vorgenommen. Aufgrund der festgestellten Mängel und der teilweise nur schwierig umzusetzenden Besei- tigung derselben wurde im Dezember 2013 ein externes Brandschutzgutachten beauftragt, um möglicherweise durch anderweitige Kompensationen Lösungen für die festgestellten Probleme zu finden. Bei der hierfür erforderlichen umfassenden Aufarbeitung der Sach- und Rechtslage durch den Brandschutzgutachter wurde deutlich, dass aufgrund der im Verhältnis zum ursprüng- lichen Nutzungszweck deutlich erweiterten Nutzungen ein Betrieb in dieser Form und mit den vorhandenen technischen Anlagen unter sicherheitstechnischen Aspekten nicht mehr zugelassen werden kann. Dies ergab sich aus einem mündlichen Zwischenbericht, der En- de Mai 2014 vorlag. Die Aufarbeitung gestaltete sich zeitaufwändig, da hier sämtliche beim Bauordnungsamt und bei der Branddirektion vorliegenden Unterlagen gesichtet werden mussten (siehe hierzu auch Ziffer 3). Der ausführliche Inhalt liegt noch nicht schriftlich vor. Eine frühere Information des Gemeinderats wäre zwangsläufig unvollständig und auch mit erheblichen weiteren Unsicherheiten behaftet gewesen. 2. Wodurch sind diese Probleme aufgedeckt worden und hätten sie nicht im Zuge der alle fünf Jahre vorgeschriebenen Brandschauen früher erkannt werden müssen? Durch frühere Brandverhütungsschauen wurden verschiedene Mängel erhoben und auch bereits beseitigt oder durch anlagentechnische oder organisatorische Brandschutzmaß- nahmen kompensiert. Die nun vorliegende und erstmals ganzheitlich dargestellte Aufsummierung verschiedener Problemlagen führte dazu, dass die Mängel nicht mehr einzeln abgearbeitet werden kön- nen. Zur Vermeidung umfangreicherer Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb wurde versucht, ein Konzept zur Kompensation auszuarbeiten. Aufgrund der Gesamtsituation war nun allerdings eine Kompensation nicht mehr möglich. 3. Welche Brandschutzauflagen bzw. -vorschriften werden aktuell in der Europahalle nicht eingehalten und seit wann sind diese gültig? Die Europahalle ist bauordnungsrechtlich als Sonderbau einzustufen. Für diese Art von Sonderbau gelten, neben den Regelungen der Landesbauordnung, die Versammlungsstät- tenverordnung sowie weitere Verordnungen wie z. B. die Allgemeine Ausführungsverord- nung zur Landesbauordnung oder die Verwaltungsvorschrift Feuerwehrflächen. Seite 2 In den verschiedenen bauordnungsrechtlichen Genehmigungen sind rund 130 umfangrei- che Auflagen zum Brandschutz enthalten. Verschiedene Auflagen wurden darüber hinaus zusammen mit der Branddirektion abgestimmt. Seither haben sich sowohl die Landesbau- ordnung als auch die Versammlungsstättenverordnung und die weiteren Verordnungen z. T. mehrfach geändert. Mängel wurden sowohl in den Prüfberichten der Einrichtungen des technischen Brand- schutzes (u. a. Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Brandmeldeanlage, elektroakustische Alarmierungsanlage) festgestellt als auch in baulicher Hinsicht, z. B. Brandschutztüren, technische Ausstattung verschiedener Schotts. Ob die Zuluft für die Entrauchung sicherge- stellt ist, musste bei der Brandverhütungsschau ebenfalls in Frage gestellt werden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Grundsätzlich hat ein genehmigtes Gebäude zunächst Bestandsschutz, soweit die in der Genehmigung formulierten Auflagen erfüllt sind und keine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht. Ist dies nicht der Fall, muss von der zuständigen Bauaufsicht eingeschritten werden. Im diesem Fall sind die Auflagen der Baugenehmigung, insbesondere im techni- schen Brandschutz nicht mehr erfüllt, da verschiedene Anlagen nicht mehr genügen. 4. Welche alternativen Veranstaltungsorte können für in der Europahalle geplante Ver- anstaltungen angeboten werden und welche Veranstaltungen müssen nach derzeiti- gem Kenntnisstand abgesagt werden? Die notwendigen Verlegungen von Veranstaltungen wurden unter TOP 7 der heutigen Sit- zung dargestellt. Diese Darstellung enthielt auch die daraus resultierenden Mehrkosten. 5. Mit welchen Schadensersatzansprüchen ist zu rechnen, weil bereits geplante Veran- staltungen nicht in der Europahalle stattfinden können bzw. welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die Verlagerung von Veranstaltungen z. B. in die dm-Arena? s. Ziff. 4 6. Wurden die im Fünf-Jahres-Rhythmus vorgeschriebenen Brandschauen für Gebäu- de im Besitz der Stadt oder einer städtischen Gesellschaft in den letzten Jahren und Jahrzehnten regelmäßig durchgeführt oder gibt es hier Versäumnisse, die aufzuho- len sind? Falls Versäumnisse aufzuholen sind: Ist hierfür zusätzliches Personal er- forderlich, in welchen Ämtern und in welcher Größenordnung? Die nach Ziff. 5 VwV-Brandverhütungsschau alle 5 Jahre durchzuführende Brandverhü- tungsschau (BVS) wurde in zurückliegenden Jahren nicht bei allen Objekten, bei denen dies vorgeschrieben ist, zeitgerecht durchgeführt. Die Überwachung brandverhütungs- schaupflichtiger Objekte ist eine sowohl extrem zeitintensive als auch verantwortungsvolle Tätigkeit, die sehr umfangreiches Fachwissen erfordert und auch personalwirtschaftlich li- mitiert ist. Die BVS selbst wird von den Bauverständigen der Bezirke und den Sachverständigen der Branddirektion durchgeführt. Die technische sowie die baurechtliche Beurteilung erfolgt durch die Bauverständigen der Bezirke, da (noch) kein technisches Personal für die BVS eingestellt wurde. Das Besetzungsverfahren für eine befristete Stelle „technische Sachbe- arbeitung BVS“ läuft derzeit. Allerdings wird, wie bereits jetzt aufgrund von Zeiterfassung nachgewiesen, ein technischer Sachbearbeiter für die Aufarbeitung und künftige reguläre Betreuung der BVS-pflichtigen Objekte nicht ausreichen. Nachdem im Oktober 2013 bzw. seit März 2014 1,5 Stellen befristet im gehobenen Dienst besetzt werden konnten, wurde damit begonnen, nicht abgeschlossene Vorgänge und alte Wiedervorlagen abzuarbeiten, wobei sich bereits jetzt zeigt, dass durch erneute Wiedervorlagen der Altvorgänge und ak- tuell durchgeführte neue BVS eine weitere Aktualisierung problematisch ist. Nach derzeitigem Sachstand und einem dreiviertel Jahr Erfahrung bei der Aufarbeitung der Rückstände zeigt sich, dass der künftige Personalbedarf zu prüfen ist. Nach unserem Kenntnisstand unterliegen derzeit insgesamt rund 900 Objekte der BVS, wobei durch entsprechende Bauvorhaben hier weitere Objekte hinzukommen. Hierbei sind sowohl die Erfüllung baulicher Vorschriften (z. B. Trennung von Brandabschnitten, zweiter baulicher Rettungsweg etc.) zu überprüfen als auch das Vorliegen der Nachweise über die Seite 3 Funktionstüchtigkeit technischer Anlagen wie z. B. einer Sprinkleranlage oder einer Brandmeldeanlage. 7. Gibt es neben Europahalle und Stadthalle weitere Hallen und Gebäude in städti- schem Besitz (z. B. Schulen), bei denen in Bezug auf den Brandschutz mit einem un- zureichenden Sicherheitsstatus zu rechnen ist? Wenn ja: a) Um welche Gebäude handelt es sich und welche Maßnahmen sind notwendig, um die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu gewährleisten? Es wurden Prioritäten gesetzt abgestaffelt nach der Schutzwürdigkeit und der Anzahl der potenziell Betroffenen, des zeitlichen Abstands zur letzten BVS bzw. den damals festge- stellten Mängeln sowie in Abstimmung mit den geplanten Baumaßnahmen des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft bei den städtischen Liegenschaften. Es wurden sowohl weitere städtische Hallen als auch verschiedene Schulen begangen. Festgestellte Probleme beim technischen Brandschutz (technische Anlagen) als auch beim baulichen Brandschutz (Rettungswege) konnten zusammen mit der Branddirektion und ohne Einschaltung eines Gutachters (zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes) bislang gelöst und kurzfristige Kompensationsmöglichkeiten gefunden werden. b) Mit welchen Kosten ist hierfür nach erster Schätzung zu rechnen? Der Aufwand ist sehr unterschiedlich, je nach Problemstellung im einzelnen Objekt. c) Müssen bereits geplante Nutzungen bzw. Veranstaltungen abgesagt oder an an- dere Orte verlegt werden? s. Ziff. 4 d) Kommen hierdurch Schadensersatzanforderungen und andere Zusatzkosten auf die Stadt zu und wenn ja, in welcher Größenordnung? s. Ziff. 5
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22.07.2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 17.1 der Tagesordnung: Europahalle: Brandschutz für Europahalle und andere städtische Gebäude Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach und Dr. Ute Leidig sowie des Stadt- rats Johannes Honné (GRÜNE) vom 24. Juni 2014 Vorlage: 2014/0705 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17.1 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Lisbach (GRÜNE: Ich habe drei Nachfragen zu unserer Anfrage. Drei Ergänzungsfragen zu Frage 1: 1. Bei wie vielen der 900 Objekte wurden in den zurückliegenden Jahren die Brand- verhütungsschauen nicht zeitgerecht durchgeführt? 2. Welche Zeiträume liegen zwischen den jeweiligen Brandverhütungsschauen? 3. Werden wir über den derzeit in Prüfung befindlichen zusätzlichen Personalbedarf zur Betreuung von brandverhütungsschaupflichtigen Objekten rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen unterrichtet? Dann eine Ergänzungsfrage zu Punkt 7: Können Sie die Gebäude, bei denen bereits heute bekannt ist, dass in Bezug auf den Brandschutz mit einem unzureichenden Sicherheitsstatus zu rechnen ist, im Einzelnen auflisten, wie es eigentlich auch der Frage entspricht? - 2 - Der Vorsitzende: Das nehmen wir alles auf und beantworten es schriftlich. Wir kön- nen das dann auch in die Gesamtdiskussion im Herbst gerne mit einbringen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt -Ratsangelegenheiten - 3. September 2014