Ludwig-Guttmann-Schule für Körperbehinderte: Fortschreibung der Planung durch den Landkreis Karlsruhe und Aktualisierung der Kostenentwicklung
| Vorlage: | 2014/0701 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.06.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.07.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.07.2014 2014/0701 8 öffentlich Dez. 3 Ludwig-Guttmann-Schule für Körperbehinderte; Fortschreibung der Planung durch den Landkreis Karlsruhe und Aktualisierung der Kostenentwicklung Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 25.06.2014 8 Hauptausschuss 15.07.2014 8 Gemeinderat 22.07.2014 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt nach Vorberatung im Schulbeirat und im Hauptausschuss der anteiligen Kostentragung an den Gesamtherstellungs- und Umbaukosten gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Bau und Betrieb der Ludwig-Guttmann-Schule in der Größenordnung von voraussichtlich rund 605.000 Euro zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in den Entwurf des Doppel- haushalts 2015/16 aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 3.000.000 € 2.395.000 € (Schulbauförderung und beteiligte Schulträger) 605.000 € Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In seiner Sitzung am 19.11.2013 hat der Gemeinderat der Einrichtung einer Außenstelle der Ludwig-Guttmann-Schule (LGS) durch eine Erweiterung an der Erich-Kästner-Schule Gaggenau zugestimmt. Die seinerzeitige grobe Kostenschätzung belief sich auf ca. 1.500.000 €, danach hätte der auf die Stadt Karlsruhe entfallende Kostenanteil max. 480.000 € betragen. Die LGS Karlsbad, Schule für Körperbehinderte, wird durch den Landkreis Karlsruhe auf Grund- lage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1977, zuletzt geändert am 16. Juli 2013, betrieben. Beteiligt an dieser Vereinbarung sind die Landkreise Karlsruhe (Schulträger), Calw und Rastatt sowie die Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden. Das Regionalisierungskon- zept beinhaltet neben der Stammschule in Langensteinbach Außenstellen in Kronau (Außen- stelle Nord), Karlsruhe und Rastatt (Außenstelle Süd). Die Außenstelle Süd ist seit dem Schuljahr 2006/07 in der Liegenschaft der Stadt Rastatt, Fried- rich-Ebert-Str. 24, auf rund 677 qm untergebracht. Körperbehinderte Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Rastatt und dem Stadtkreis Baden-Baden erhalten dort in den ersten sechs Schulbesuchsjahren bis zur Hauptstufe eine möglichst wohnortnahe Beschulung. Ab der Ober- stufe besuchen diese Schülerinnen und Schüler die Stammschule in Langensteinbach. Der Mietvertrag mit der Stadt Rastatt läuft am 31. Juli 2015 aus. Eine Verlängerung ist grund- sätzlich wegen Eigenbedarfs der Stadt Rastatt ausgeschlossen. Der Schulträgerverbund hat je- doch übereinstimmend für den Weiterbestand einer südlichen Außenstelle im Landkreis Rastatt votiert. In Abstimmung mit den regionalen Partnern wurde aus verschiedenen Standortalterna- tiven im Gebiet des Landkreises Rastatt der Standort Gaggenau, Schulzentrum Dachgrub/Erich- Kästner-Schule (An-/Umbau) gewählt, und dort einem Anbau an die bestehende Erich-Kästner- Förderschule (EKS) zugestimmt. Der Standort in Gaggenau - Bad Rotenfels vereinigt mehrere Vorteile in sich: - Grundstückseigentümer ist der Landkreis Rastatt - die geografische Lage im vorderen Murgtal ist verkehrlich gut angebunden, die Grund- stückssituation ermöglicht ein Zusammenwirken mit dem gesamten Schulzentrum (Real- schule, Grundschule, Förderschule, Kindergarten), Sporthallen und großzügige Grün-/ Bewegungsflächen sind vorhanden; eine Zufahrtsmöglichkeit über das Grundstück bis zur Schule ist gegeben - die Mitnutzung von Räumen in der Förderschule und damit Nutzungssynergien sind mög- lich - der Standort wird von Seiten der Kultusverwaltung begrüßt, ein Ausbau zum Bildungs- und Beratungszentrum, Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen und Kindergar- ten (Inklusion) sind möglich; zukünftige Veränderungen der Schülerzahlen erlauben eine flexible Reaktion und Organisation im Zusammenwirken. Das im November 2013 bei der Kultusverwaltung beantragte Raumprogramm wurde mit Schreiben vom 25.04.2014 genehmigt. Anfang Juni 2014 erhielt die Stadt Karlsruhe Kenntnis von dem erweiterten Raumprogramm sowie von den neuen, nach oben korrigierten Schüler- prognosezahlen des Landes. Bei der zugrunde gelegten Schülerzahl geht die Kultusverwaltung entgegen der aktuellen Zahl von 22 Kindern in vier Klassen von zukünftig mindestens sechs Klassen (36 Schüler) bis hin zu acht Klassen (48 Schüler) aus. Da von Seiten des Landkreises Karlsruhe als Schulträger bereits von vornherein die Nutzung von Synergien im Bestandsgebäu- de der Erich-Kästner-Schule signalisiert wurde, beträgt die nun genehmigte, förderfähige Pro- grammfläche (ohne Verkehrs- und Nebennutzflächen) 646 – 712 m². Zum einen legt die Kul- tusverwaltung dabei eine mittelfristig überdurchschnittliche Erhöhung der Schülerzahlen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 zugrunde. Zum Anderen geht sie aber auch davon aus, dass durch den Anbau der Außenstelle an eine bestehende Schule nicht unerhebliche Raumsynergien genutzt werden und dass insbe- sondere Lehrküche, Verteilerküche, Speiseraum, Werkraum und Computerraum über eine Mit- nutzung des Gebäudebestands abgedeckt werden können. Nach der aktuellen Entwurfsplanung werden an Programmfläche im Neubaubereich 557 m² geschaffen, weitere 517 m² werden der ausschließlichen Nutzung durch die LGS oder durch gemeinsame Nutzung der LGS und der EKS aus dem Bestandsgebäude der EKS zugeordnet. Damit wird der LGS mit 1074 m² Programmfläche (ohne Verkehrs- und Nebennutzflächen) das Doppelte an Fläche wie in der aktuellen Außenstelle Rastatt zur Verfügung stehen. Zusätzlich wird ein Aufzug ins OG geschaffen. Die hohe Zahl der zusätzlichen Fläche im Bestand der EKS ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die gemeinsam zu nutzenden Flächen teilweise über den im genehmigten Raumprogramm vorgesehenen Maßen liegen. Das aufgrund der Schüler- zahl der LGS derzeit noch nicht benötigte sechste Klassenzimmer wird optional im Bestand im Obergeschoss der EKS vorgesehen und der LGS zugeordnet, sobald die tatsächliche Schüler- zahlenentwicklung dies erfordert. Parallel dazu ist bei der EKS ein rückläufiger Schülerzahlen- trend zu erwarten. Die optimale Nutzung von Synergien im bestehenden Gebäude reduziert die durch den Neubau zu schaffende Fläche erheblich und bietet der LGS ein großzügiges Entwick- lungspotential. Dies ist im Westlichen auf die außerordentlich große Kooperationsbereitschaft und Offenheit der Erich-Kästner-Schule zurückzuführen. Die genannte Größenordnung überschreitet deutlich die ursprünglich vom Landkreis Karlsruhe angenommene Fläche, die sich zunächst an den derzeit genutzten Räumen in der bestehenden Außenstelle Rastatt (520 m² Programmfläche) orientierte. Insoweit belaufen sich die geschätz- ten Gesamtkosten des Anbaus, der Bestandsanpassung und der Einrichtung aus heutiger Sicht auf rund 3 Millionen Euro, entgegen der zunächst in der Vorlage 2013/0151 vom 19.11.2013 genannten geschätzten Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Die Entwurfsplanung hat der Landkreis Karlsruhe in intensiven Vorgesprächen mit den beiden Schulen, dem Regierungsprä- sidium Karlsruhe und den regionalen Partnern abgestimmt. Auf der Grundlage dieser grund- sätzlich förderfähigen Planung sind Schulbaufördermittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro erre- chenbar. Damit ergibt sich aus heutiger Sicht eine durch die Träger zu finanzierende Baukos- tensumme von 1,8 Millionen Euro. Nach den aktuellen Schülerquoten ergeben sich aus heutiger Sicht folgende Finanzierungsantei- le für die regionalen Partner: Landkreis Karlsruhe 43,8% 788.400 Euro Stadtkreis Karlsruhe 33,63% 605.340 Euro Landkreis Rastatt 17,7% 318.600 Euro Stadtkreis Baden-Baden 3,54% 63.720 Euro Landkreis Calw 1,33% 23.940 Euro Gesamtkosten (unter Berücksichtigung SchBauFö) 1.800.000 Euro Der Landkreis Karlsruhe hat die regionalen Partner gebeten, in ihren Gremien noch vor der Sommerpause die formalen Beschlüsse zur Umsetzung der Entwurfsplanung und zur anteiligen Kostentragung herbeiführen. Danach erfolgen die Weiterführung der Planung, das Baugeneh- migungsverfahren und der Baubeginn. Ziel ist eine Fertigstellung bis Herbst 2015, da durch die späte Entscheidung der Kultusverwaltung über das beantragte Raumprogramm ein Baubeginn erst in der zweiten Jahreshälfte 2014 möglich sein wird. Je nach Bauverlauf wird der Landkreis Karlsruhe mit der Stadt Rastatt Gespräche aufnehmen, um den Verbleib der Außenstelle Süd in den derzeit noch mietweise genutzten Räume auch über das Ende der derzeitigen Mietzeit (31.07.2015) hinaus übergangsweise bis zur Bezugsfähigkeit der neuen Außenstelle in Gag- genau-Bad Rotenfels sicherzustellen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Bau und Betrieb der Ludwig- Guttmann-Schule erfolgt bei Baumaßnahmen die Vorfinanzierung durch den Schulträger Land- kreis Karlsruhe. Mit der Schlussabrechnung der Maßnahme und der Vereinnahmung der Schul- baufördermittel ist aus heutiger Sicht frühestens im Haushaltsjahr 2016 zu rechnen. Damit werden auch die anteiligen Rückflüsse von Seiten der beteiligten regionalen Partner voraus- sichtlich frühestens im Haushaltsjahr 2016 realisiert. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt nach Vorberatung im Schulbeirat und im Hauptausschuss der anteiligen Kostentragung an den Gesamtherstellungs- und Umbaukosten gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Bau und Betrieb der Ludwig-Guttmann-Schule in der Größenordnung von voraussichtlich rund 605.000 Euro zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in den Entwurf des Doppel- haushalts 2015/16 aufzunehmen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 4. Juli 2014
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22.07.2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 8 der Tagesordnung: Ludwig-Guttmann-Schule für Körperbehinderte: Fortschreibung der Planung durch den Landkreis Karlsruhe und Aktualisierung der Kostenentwicklung Vorlage: 2014/0701 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt nach Vorberatung im Schulbeirat und im Hauptausschuss der anteiligen Kostentragung an den Gesamt- herstellungs- und Umbaukosten gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Bau und Betrieb der Ludwig-Guttmann-Schule in der Größenordnung von voraussicht- lich rund 605.000 Euro zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haus- haltsmittel in den Entwurf des Doppelhaushalts 2015/16 aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Schulbeirat und Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbe- reitschaft des Hauses fest: Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt -Ratsangelegenheiten - 3. September 2014