Datenbank barrierefreie Gebäude in Karlsruhe
| Vorlage: | 2014/0700 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.06.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.07.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.07.2014 2014/0700 10 öffentlich Dez. 3 Datenbank barrierefreie Gebäude in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 16.07.2014 3 Gemeinderat 22.07.2014 10 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - die Planungen zur Einführung einer Datenbank zur Barrierefreiheit in Karlsruhe zur Kenntnis und befür- wortet die vorgeschlagenen Maßnahmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinspa- rungen) 48.780 Euro --- 48.780 Euro --- Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: 1.500.31.40.01.03 Kontenart: 42000000 7.500001.700.901.10 (47.500 Euro) 78310000 ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Hintergrund: die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinde- rungen - Artikel 9 „Zugänglichkeit“ Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 durch Deutschland gibt der Artikel 9 „Zugänglichkeit“ das Ziel einer barrierefreien Informati- onsvermittlung für Deutschland vor. „Um Menschen mit Behinderung eine unabhängi- ge Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, tref- fen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behin- derungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation zu gewährleisten.“ 1 Vorgeschichte Nachdem der Wunsch für die Erhaltung einer barrierefreien Datenbank geäußert wur- de, erörterte der Beirat für Menschen mit Behinderungen im Jahre 2013 mit dem Medi- enbüro die Vereinfachung, die Zugänglichkeit und die Anzahl der zu erfassenden Ge- bäude. Man einigte sich einerseits auf ein neues Format mit einer Kategorisierung der jeweili- gen Gebäude in barrierefrei, bedingt barrierefrei und nicht barrierefrei und andererseits auf die Möglichkeit eines PDF-Anhanges mit weiteren Details, die nach Ansicht des Bei- rats für Menschen mit Behinderungen für behinderte Menschen erforderlich sind. Versuche, mit Ehrenamtlichen die Gebäude auszumessen, waren nicht erfolgreich. Auch Vorschläge, Beschäftigte der Arbeitsförderungsbetriebe für das Ausmessen einzusetzen bzw. die in Karlsruhe ansässigen Hochschulen für diese Arbeit zu gewinnen, konnten nicht umgesetzt werden. Anlass Die bisherige Datenbank für Barrierefreiheit ist technisch veraltet, kompliziert in der Be- dienung und unzureichend gepflegt. Auch adressierte diese nur Gehbehinderte. Im Oktober 2013 brachten mehrere Fraktionen des Gemeinderates den Antrag auf Ein- richtung einer barrierefreien Datenbank ein, die alle Behinderungsarten berücksichtigt (nicht nur Gehbehinderte). Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12. Dezember 2013 den Antrag zur Beratung in den Sozialausschuss verwiesen. In der Sitzung des Behindertenbeirates am 14. März 2014 wurde das Konzept „Barrie- refreies Karlsruhe - Mobile Anwendung. Datenbank über die Zugänglichkeit von Ge- bäuden“ vom Medienbüro vorgestellt, diskutiert und vom Beirat für Menschen mit Be- hinderungen mit folgenden Inhalten befürwortet: Inhaltliche Anforderungen an eine barrierefreie Datenbank Alle Behinderungen sollen berücksichtigt werden. Die Informationen für die vom Behin- dertenbeirat ausgewählten 250 Gebäude plus Arztpraxen und Apotheken in der Innen- stadt sollen berücksichtigt werden. Dokumentiert werden in der barrierefreien Daten- bank Ziele, nicht Gebäude. Ein Gebäude kann mehrere Ziele aufweisen wie z. B. den 1 siehe: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, hrsg. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn, 2010, Seite 20 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Eingang in das Gebäude, den Weg zu dem Informationsschalter und den Weg zur Be- hindertentoilette usw. Informationspräsentation Die Einführung einer zweistufigen Informationspräsentation wird geplant: Die erste Stufe der Präsentation besteht aus Bildsymbolen und/oder einem kurzen Text, die zweite Stufe enthält weitergehende für Menschen mit Behinderungen notwendige Informationen als Folgeseite mit Details. Festlegung eines barrierefreien Zieles Der Beirat übernimmt die Einstufung in barrierefreie, bedingt barrierefreie und nicht barrierefreie Ziele. Dies erfolgt in Anlehnung an offizielle Bauvorschriften. Technische Anforderungen - Die barrierefreie Datenbank soll sowohl mobil als auch zu Hause am PC nutzbar sein. - Die Gestaltung wird barrierefrei sein. - Die Daten sind geosensitiv verortet, das heißt, je nach Standort werden der Nutze- rin bzw. dem Nutzer die jeweils aktuellen Ergebnisse angezeigt. - Die Inhalte dieser barrierefreien Datenbank sollen verlinkbar sein, damit sie in ande- re Angebote integrierbar sind. Datenerhebung der Gebäude Die Qualität einer barrierefreien Datenbank hängt von den zur Verfügung stehenden Angaben ab. Diese müssen neu erhoben werden. Zugangswege Über die Erfassung der Zugangswege zu den Gebäuden finden derzeit Gespräche mit Herrn Prof. Dr. Kotterba vom Institut für Assistenzsysteme und Qualifizierung e. V. Karlsruhe statt. Kosten und Finanzierung Folgende Kosten ergeben sich bei einem Aufbau einer barrierefreien Datenbank: Schulung 210 Euro (EHH) Begleitung 210 Euro (EHH) Ausmessung von 250 Gebäuden 25.000 Euro (investiver FHH) Übertragung der Daten 5.000 Euro (investiver FHH) Erstellung von PDF-Dateien 12.500 Euro (investiver FHH) Absprachen 800 Euro (EHH) elektronisches Messgerät 60 Euro (EHH) Erstellung einer Datenbank 5.000 Euro (investiver FHH) Summe 48.780 Euro Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Finanzierung der Datenpflege ist folgendermaßen geregelt: - das Medienbüro ist für die weitere Programmpflege zuständig, - die Sozial- und Jugendbehörde für die Datenpflege. Umsetzungsschritte 1. Die Datenerhebung erfolgt durch einen Werkvertrag. Hierzu erfolgt eine Ausschrei- bung. 2. Die Erstellung einer Datenbank erfolgt über eine externe Anbieterin/einen externen Anbieter. Auch hierzu erfolgt eine Ausschreibung. 3. Die Arbeiten beginnen im Jahr 2015. Der Realisierungszeitraum ist abhängig von der Bereitstellung der Daten der erfassten Gebäude. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - die Planungen zur Einführung einer Datenbank zur Barrierefreiheit in Karlsruhe zur Kenntnis und befür- wortet die vorgeschlagenen Maßnahmen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Juli 2014
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22.07.2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 10 der Tagesordnung: Datenbank für barrierefreie Gebäude in Karlsruhe Vorlage: 2014/0700 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - die Planungen zur Einführung einer Datenbank zur Barrierefreiheit in Karlsruhe zur Kenntnis und befür- wortet die vorgeschlagenen Maßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss: Das ist auch Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt -Ratsangelegenheiten - 3. September 2014