Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2014/0689 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.06.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.07.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491,492), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22. Juli 2014 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Gebührennummern des Gebührenverzeichnisses 3 zu § 1 der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste werden wie folgt geändert: „Gebühren für den Christkindlesmarkt 324 a) Allgemeiner Verkauf qm 75,00 € b) Kunsthandwerk qm 55,00 € c) Kunsthandwerkerhütte Tag 25,00 € 325 Süßwaren, Backwaren u. Ä. qm 105,00 € 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank qm 130,00 € 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank qm 200,00 € b) Alkoholausschank qm 225,00 € c) Kühlwagen/Stehtische Stück 200,00 € 328 Kinderfahrgeschäfte pauschal 2.800,00 € 329 Die Gebühren nach Geb.-Nrn. 324 a und b sowie 325 bis 328 sind für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel 24 - 30 Tage, bemessen. Die Gebühren nach Geb.-Nr. 324 c sind pro Tag bemessen.“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Anlage 2 2013 - Ist - 2014 2015 69.200,00 € 70.930,00 € 72.703,25 € 227.800,00 € 231.217,00 € 234.685,26 € 10.566,00 € 3.991,00 € 3.969,68 € 307.566,00 € 306.138,00 € 311.358,19 € 8.800,00 € 8.800,00 € 8.800,00 € 24.659,11 € 24.659,11 € 24.659,11 € 33.459,11 € 33.459,11 € 33.459,11 € 272.678,89 € 277.899,08 € 185.945,00 € 185.945,00 € 68,19% 66,91% Teilhaushalt 7200 - Märkte GesamtaufwandGebührenbedarfGebührenaufkommen Berechnung der Gebührenobergrenze auf Basis der Kostenrechnung 2013 hier: Christkindlesmarkt A. Berechnung des Gebührenbedarfs PersonalaufwendungenAufwendungen für Sach- u. DienstleistungenAbschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)BezeichnungVerwaltungsgebührenKostenersatzsonstige ErträgeKostendeckungsgrad Anlage 3 B. Berechnung der Gebühren G eb.Nr . Gebühr -alt- Gebührensatz neu 2014 Gebühren- messzahl *) Aufkommen - neu - 324 a) 65,00 75,00 611 45.825,00 324 b) 50,00 55,00 201 11.055,00 324 c) / 25,00 102 2.550,00 325 85,00 105,00 140 14.700,00 326 90,00 / 100,00 130,00 193 25.090,00 327 a) 149,00 200,00 261 52.200,00 327 b) 149,00 225,00 85 19.125,00 327 c) / 200,00 49 9.800,00 SUMME 180.345,00 328 2.000,00 2.800,00 2 5.600,00 GESAMT 185.945,00 Imbissstände mit Alkoholausschank *) hier wurden die Quadratmeter-Zahlen bzw. Tage bzw. Anzahl der Kinderfahrgeschäfte aus 2013 angesetzt Bezeichnung Allgemeiner VerkaufKunsthandwerkKunsthandwerkerhütteSüsswaren, Backwaren u. Ä.AlkoholausschankKühlwagen/StehtischeKinderfahrgeschäfte(pauschal)Imbissstände ohne Alkoholausschank
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Anlage 4 C. Berechungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung Geb.Nr. Bezeichnung Fläche/ Tage/ Anzahl lfd. Meter Gebühr alt a) Gebühr neu b) prozentuale Veränderung b) zu a) 324 a) Allgemeiner Verkauf 8 m² 3 520,00 € 600,00 € + 15,38 % 324 b) Kunsthandwerk 8 m² 3 400,00 € 440,00 € + 10,00 % 324 c) Kunsthandwerkerhütte *) 4 Tage 2,5 0,00 € 100,00 € neu 325 Süsswaren, Backwaren u. Ä. 33 m² 12 2.805,00 € 3.465,00 € + 23,53 % 326 Imbissstände ohne A lkoholausschank 35 m² 7 3.500,00 € 4.550,00 € + 30,00 % 327 a) Imbissstände mit A lkoholausschank 52 m² 13 7.748,00 € 10.400,00 € + 34,23 % 327 b) A lkoholausschank 45 m² 9 6.705,00 € 10.125,00 € + 51,01 % 327 c) Kühlwagen/Stehtische **) 1 / 0,00 € 200,00 € neu 328 Kinderfahrgeschäfte (pauschal) 1 / 2.000,00 € 2.800,00 € + 40,00 % *) Die Gebühr für die Beschicker der Kunsthandwerkerhütte berechnet sich pro Tag und war bislang noch nicht in der Gebührensatzung enthalten.**) Die Gebühr für eine zusätzliche Stellfläche für Stehtische oder Kühlwagen berechnet sich pro Stück und war bislang noch nicht in der Gebührensatzung enthalten.
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Anlage 5 Bis zum Jahr 2006 wurde zur Ermittlung des Zinssatzes zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten ein Mischzinssatz angewendet, der das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital über einen Zeitraum von 10 Jahren widerspiegeln sollte. Beim Fremdfinanzierungsanteil wur den dabei die neu aufgenommenen Kredite während des Betrachtungszeitraums zu Grunde gelegt.Da es in den vergangenen Jahren mehrfach nicht zu Darlehensaufnahmen gekommen ist, die "alte" Berechnungsformel aber auch Daten zur Zinshöhe aus solchen Jahrgängen enthielt, hat dies zu einer gewissen Unschärfe des Mischzinssatzes geführt. Um in Zukunft auf einen möglichst realistischen Zinssatz zur Berechung der kalkulatorischen Kosten zurückgreifen zu können und gleichzeitig im Sinne der Gebührenkontinuität wenig Schwankungen im Zinsniveau zu haben, wurde nun ein möglichst einfacher und transparenter Weg zur Zins ermittlung gewählt. Zukünftig wird allein der gewichtete (Zins-)Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensve rbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits g etilgte Kredit- höhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt.Zum Stichtag 11.04.2014 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 51 Kredite, deren Nominalhöhe 265.200.424,79 Euro betrug. Davon waren bereits 138.333.258,38 Euro getilgt, so dass sich auf den Restbestand von 126.867.166,41 Euro eine rechnerische Dur chschnitts- verzinsung von 4,363 Prozent ergab.Für die vorliegende Gebührenkalkulation wurde daher ein Zinssatz von 4,5 Prozent zugrunde gelegt.Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.07.2014 2014/0689 2 öffentlich Dez. 5 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christ- kindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis AföE 04.06.2014 1 vorberaten Hauptausschuss 15.07.2014 6 Gemeinderat 22.07.2014 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss die „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karls- ruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ lt. Anlage 1. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) - - - - Durch die Senkung des Kostendeckungsgrades ergibt sich eine Mehrbelastung um ca. 90.000 Euro pro Jahr zu Lasten des städtischen Haushaltes. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. März 2014 beschlossen, dass für die Zeit der Inanspruchnahme des Marktplatzes durch die Kombilösungsbaustelle von 2014 bis voraus- sichtlich 2017 der Christkindlesmarkt auf dem Friedrichsplatz durchgeführt werden soll. Die Verwaltung sagte in der entsprechenden Beschlussvorlage zu, die Höhe der einmaligen und wiederkehrenden Mehrkosten des Christkindlesmarktes detailliert im Rahmen einer neuen Gebührenkalkulation im Frühsommer offenzulegen. Christkindlesmarktgebühren: Die Christkindlesmarktgebühren sollen geändert werden. Änderungen im Satzungstext sind nicht vorgesehen. Es handelt sich lediglich um Anpassungen und Aktualisierungen im Ge- bührenverzeichnis 3, Gebührennummern 324 ff. Aus der Verlegung des Christkindlesmarktes auf den Friedrichsplatz und den damit zusam- menhängenden Sondereffekten resultieren höhere Aufwendungen und etwas gesunkene Gebührenerträge. Im Jahr 2013 ergaben sich Mehraufwendungen im Vergleich zum Jahr 2012, als der Christ- kindlesmarkt zum größten Teil noch auf dem Marktplatz durchgeführt wurde. Dies sind im Wesentlichen: Personalaufwand: Die Organisation im Vorfeld des Christkindlesmarktes mit geänderten Gegebenheiten und Anforderungen auf dem Friedrichsplatz im Vergleich zum Marktplatz sowie neuen Partnern und Beteiligten erfordern höhere Personalressourcen, woraus ein gestiegener Personalauf- wand resultiert (+19.100 €). Hiermit ist für die gesamte Dauer der Verlegung zu rechnen. Als Beispiel soll hier die längere Auf- und Abbauphase genannt werden. Sachaufwand: Die dem Christkindlesmarkt 2013 am neuen Standort zuzurechnenden Mehraufwendungen belaufen sich auf 108.200 €. Der Mehraufwand ergibt sich unter anderem durch Sondereffekte, die am Marktplatz nicht oder nicht in diesem Maße anfallen, sich aber für die Dauer des Verbleibes des Christ- kindlesmarktes am Friedrichsplatz auswirken werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Besu- cherrampen, eine größere Anzahl von Weihnachtsbäumen oder auch das Beleuchtungskon- zept sowie die Überbauung des Brunnens. Circa 10.000 € davon sind auf Maßnahmen entfallen, die in kommenden Jahren nicht mehr (zum Beispiel das Versetzen eines Stromverteilers oder der Anteil des Christkindlesmarktes an der Besucherbefragung zur Weihnachtsstadt) oder zumindest nicht mehr in dieser Grö- ßenordnung anfallen, wie zum Beispiel die Anschaffung der Staketenzäune. Hierfür sind künftig gegebenenfalls Ergänzungslieferungen oder Reparaturkosten zu erwarten. Außer- dem rechnet die Verwaltung in einigen Bereichen auch mit Mehraufwand ab den Jahren 2014 ff. Als Beispiel soll hier die angestrebte weitere Verbesserung des Beleuchtungskon- zepts genannt werden. Diese nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten fließen gem. § 14 KAG ebenso in die Gebührenkalkulation mit ein wie allgemeine Kostensteigerungen bei Per- sonal- und Sachaufwendungen (vgl. Anlage 2). Gebührenerträge: Die Gebührenerträge 2013 haben sich um etwa 10.700 € (ca. 7,2 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr verringert, was mit der durch die Platzgegebenheiten bedingten reduzierten Anzahl an Beschickern auf dem Friedrichsplatz zusammenhängt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Vorschlag für neue Regelsätze (Anlagen 3 und 4): Für die Kunsthandwerkerhütte soll eine neue Gebührennummer 324 c eingeführt werden. In der Hütte befinden sich jeweils mehrere Beschicker über einige Tage und nicht über die ge- samte Laufzeit des Marktes hinweg. Daher soll eine Tagesgebühr eingeführt werden. Die Bereiche „Imbissstände - Teilsortiment“ (Geb. Nr. 326 a), „Imbissstände - Vollsortiment“ (Geb. Nr. 326 b) sowie „Glühweinstände“ (Geb. Nr. 327) sollen künftig in „Imbissstände ohne Alkoholausschank“ (Geb. Nr. 326), „Imbissstände mit Alkoholausschank“ (Geb. Nr. 327 a) und „Alkoholausschank“ (Geb. Nr. 327 b) unterteilt werden. Bisher galt sowohl für rein alkoholausschenkende Betriebe als auch Betriebe mit Imbiss und Alkoholausschank die gleiche Gebührennummer (327 Glühweinstände). Mit der neuen Ge- bührenunterteilung erfolgt eine stärkere Bezugnahme auf das Warenangebot und -umfang. Die neuen Gebührenbezeichnungen definieren die Einteilung der Sparten klarer und gren- zen sie deutlicher voneinander ab. Die neue Gebührenstaffelung berücksichtigt, dass gerade Imbiss- und Ausschankbetriebe den höchsten Wasserverbrauch, den meisten Abfall und zusätzliche Kosten für Infrastruktur (Wasseranschlüsse, Wasser-/Abwasserleitungen, Toilettenbetreuung etc.) verursachen. Diese Kosten sind entsprechend umgelegt und in die Gebühr integriert. Die Gebührennummer 327 c soll für Stehtische und Kühlwagen eingeführt werden. Imbisse und Ausschankbetriebe, die eine zusätzliche Stellfläche für Stehtische oder Kühl- wagen benötigen, sollen eine Gebühr von 200,00 € je Stehtisch/Kühlwagen entrichten. In 2013 wurde eine Anzahl von 29 Stehtischen und 20 Kühlwagen ermittelt. Dieser zusätzliche Platzbedarf soll künftig Berücksichtigung finden. Die prozentualen Gebührensteigerungen ergeben sich aus Anlage 4. Anlage 6 kann ein Gebührenvergleich mit den Städten Freiburg, Heidelberg und Stuttgart entnommen werden. Kostendeckungsgrad: Die Entwicklung der Kostendeckungsgrade für den Christkindlesmarkt stellt sich seit der letzten Gebührenerhöhung 2011 wie folgt dar: 2011 94,92 Prozent 2012 92,14 Prozent 2013 81,70 Prozent Der bislang vom Gemeinderat beschlossene Kostendeckungsgrad beträgt 100 Prozent. Nach der Neukalkulation ergibt sich für das Jahr 2014 ein Kostendeckungsgrad von 68,19 Prozent und für das Jahr 2015 von 66,91 Prozent (Anlage 2). Durch die Senkung des Kos- tendeckungsgrades ergibt sich eine Mehrbelastung um ca. 90.000 Euro pro Jahr zu Lasten des städtischen Haushaltes. Die Verwaltung empfiehlt, diese Kostendeckungsgrade zu beschließen, weil größere Gebüh- rensteigerungen als die vorgeschlagenen (vgl. Anlage 4) den Beschickerinnen und Beschi- ckern des Christkindlesmarktes nicht zugemutet werden sollen. Nach Rückverlegung des Christkindlesmarktes auf den Marktplatz rechnet die Verwaltung wieder mit einer größeren Anzahl an Beschickerinnen und Beschickern und damit auch mit einem höheren Gebührenaufkommen, so dass dann auch wieder ein höherer Kostende- ckungsgrad angestrebt wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Der Kostendeckungsgrad 2013 von 81,70 Prozent ergibt sich aus der vorgezogenen Be- triebsabrechnung für den Bereich Christkindlesmarkt. Diese enthält einmalige außerplanmä- ßige Mittel in Höhe von 97.600 € für Infrastrukturmaßnahmen, die gemäß Beschlussziffer 5 des Gemeinderatsbeschlusses vom 18.06.2013 zur Verfügung gestellt wurden. Die Gebühren für die Großmärkte, die Gebühren für die Wochenmärkte, die Gebühren für die Jahrmärkte, Kirchweihen und anderen Volksfeste sowie die Gebühren für die Spezial- märkte (Gebührenverzeichnis Nrn. 101 - 323, 332 und 333) werden nach der Sommerpause neu kalkuliert. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 04.06.2014 und im Hauptausschuss am 15.07.2014 die „Satzung zur Änderung der Ge- bührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Ge- bührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ lt. Anlage 1. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 4. Juli 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 2 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezial- märkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Vorlage: 2014/0689 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtun- gen am 04.06.2014 und im Hauptausschuss am 15.07.2014 die „Satzung zur Ände- rung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ lt. Anlage 1 zur Vorlage Nr. 2014/0689. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus- schuss: - Sie stimmen dem alle so zu. (Kein Widerspruch) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Juli 2014