Baumkataster

Vorlage: 2014/0671
Art: Anfrage
Datum: 12.06.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.07.2014

    TOP: 16

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-Baumkataster
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 10.06.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 63. Plenarsitzung Gemeinderat 22.07.2014 2014/0671 16 öffentlich Baumkataster A. Führt die Stadt Karlsruhe ein Baumkataster? 1. Werden Baumkontrollen nach FLL durchgeführt? 2. Werden die Maßnahmen fachlich korrekt durchgeführt? B. Wenn NEIN - Nicht immer werden Bäume entsprechend der aktuellen Rechtspre- chung, nach der Städte und Gemeinden verpflichtet sind, die Verkehrssicherheit auch bei Bäumen zu gewährleisten, gefällt. Es gibt unpopuläre Ausnahmen, die in der Öffentlichkeit Unverständnis hervorrufen. Dies galt z. B. den erst kürzlich ge- pflanzten und wieder gefällten Bäumen am Ende der Ludwig-Erhard-Allee. Wäre hier nicht die Einführung eines weit reichenden und vorausschauenden Baumkatas- ters sinnvoll und hätte Kosten ersparen können? 1. Was spricht gegen die Einführung eines Baumkatasters? Die Baumkontrolle (auch Baumschau) ist eine Sichtkontrolle von Bäumen in Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Dabei werden Bäume durch systematische Inaugenschein- nahme (ohne technische Hilfsmittel) auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht. Der Verkehrssicherungspflicht kann man so oder so nachkommen: Entweder grob- schlächtig, indem das Gartenbauamt oder der Bauhof Radikalschnitte durchführt oder eben eine Baumkontrolle beauftragt und ein Baumkataster aufbaut. Bei der Baumkon- trolle werden bei der Ersterfassung und dann in bestimmten Rhythmen (jedes Jahr oder alle 2 Jahre) Schäden und erforderliche Maßnahmen protokolliert. Maßnahmen sollten Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ so protokolliert und ausgeführt werden, dass die Vitalität des Baums möglichst lange erhalten bleibt. Die Gerichte orientieren sich an den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschafts- entwicklung und Landschaftsbau e. V. (FLL). Baumkontrolleure sollten nach FLL zertifi- ziert sein. Maßnahmen sollten nicht von irgendjemanden mit der Motorsäge, sondern von einem ausgebildeten Menschen in Sachen Bäume ausgeführt werden (kann durch- aus Bauhof sein oder Baumpflegefirma). Bäume, die in einem Baumkataster erfasst sind, tragen häufig Plaketten mit Nummern drauf. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Juli 2014

  • Stellungnahme TOP 16
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 10.06.2014 eingegangen: 10.06.2014 Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.07.2014 2014/0671 16 öffentlich Dez. 6 Baumkataster A. Führt die Stadt Karlsruhe ein Baumkataster? 1. Werden Baumkontrollen nach FLL durchgeführt? 2. Werden die Maßnahmen fachlich korrekt durchgeführt? Das Gartenbauamt unterhält seit über 30 Jahren ein Baumkataster und führt seit dieser Zeit re- gelmäßige Baumkontrollen durch. Ab 2003 wurde das Baumkataster digitalisiert und ist nun Be- standteil des digitalen Grünflächeninformationssystems. In dem Kataster sind aktuell rund 146.000 Bäume erfasst. Das Gartenbauamt beschäftigt zurzeit fünf Baumkontrolleure, die alle nach den „Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. arbeiten und FLL- zertifiziert sind. Alle in der Baumpflege beschäftigten Vorarbeiter haben ergänzend zu ihrer Gärt- nerausbildung eine Zusatzausbildung als "Fachagrarwirt Baumpflege". Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen ist für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der städtischen Baumpflege Pflicht. Daher ist gewährleistet, dass die Baumkontrolle und die Pflegemaßnahmen fachlich korrekt durchgeführt werden. B. Wenn NEIN - Nicht immer werden Bäume entsprechend der aktuellen Rechtsprechung, nach der Städte und Gemeinden verpflichtet sind, die Verkehrssicherheit auch bei Bäu- men zu gewährleisten, gefällt. Es gibt unpopuläre Maßnahmen, die in der Öffentlichkeit Unverständnis hervorrufen. Dies galt z. B. für die kürzlich gepflanzten und wieder gefäll- ten Bäume am Ende der Ludwig-Erhard-Allee. Wäre hier nicht die Einführung eines weit- reichenden und vorausschauenden Baumkatasters sinnvoll und hätte Kosten sparen können? 1. Was spricht gegen die Einführung eines Baumkatasters? Die Aufgabe eines Baumkatasters ist die hinreichend detaillierte Dokumentation des Baumbestan- des. Einen Blick in die Zukunft kann das Kataster nicht leisten. Es erschließt sich daher der Stadt- verwaltung nicht, wie mit einem Baumkataster Kosten, die erst durch später getroffene Entschei- dungen zur Änderung einer Planung ausgelöst werden, vermieden werden können. Die im Früh- jahr 2014 am westlichen Ende der Ludwig-Erhard-Allee gefällten Linden wurden 1999 auf der Grundlage des seit 1997 rechtskräftigen Bebauungsplans Kriegsstraße-Ost gepflanzt, an dessen langfristiger Gültigkeit damals kein Zweifel bestand. Das änderte sich, als nach dem positiven Bür- gerentscheid zur Kombilösung ab 2005 die Bebauungsplanung Kriegsstraße Mitte in Angriff ge- nommen wurde. Die seit 2008 rechtskräftige Planung sieht vor, dass die fertig gestellte Ludwig- Erhard-Allee im Bereich des Mendelssohn-Zentrums so umgebaut wird, dass dort die östliche Aus- fahrt des Kriegsstraßentunnels Platz findet. Infolge dieser Veränderung mussten die bisherigen Baumstandorte aufgegeben werden.

  • Protokoll TOP 16
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22.07.2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 16 der Tagesordnung: Baumkataster Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 10. Juni 2014 Vorlage: 2014/0671 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt -Ratsangelegenheiten - 3. September 2014