Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Karlsruher Straße 84 - Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)", Karlsruhe-Hagsfeld: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage: 2014/0652
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.06.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 01.07.2014

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • BPlan Karlsruher Straße
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0652 1 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Karlsruher Straße 84 - Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)", Karlsruhe-Hagsfeld: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 01.07.2014 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlauf siehe Seite 5). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Gegenstand der Planung ist die Erweiterung des DVGW-Technologiezentrums Wasser (TZW) in der Karlsruher Str. 84 am südwestlichen Rand des Stadtteils Hagsfeld. Das TZW beabsichtigt, den bestehenden Standort um ein Laborgebäude zu erweitern. Das TZW hat mit Schreiben vom 02.07.2013 einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) gestellt. Das geplante Vorha- ben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Hagsfeld-Südwest" aus dem Jahr 1983, der für das Baugrundstück ein Mischgebiet und eine Versorgungsfläche für ein Um- spannwerk festsetzt, die dauerhaft für diesen Zweck nicht mehr erforderlich ist. Innerhalb des bestehenden Bebauungsplans lässt sich das Vorhaben nicht realisieren, deshalb ist die Aufstel- lung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geboten, um das erforderliche Planungsrecht zu schaffen. Der Bebauungsplan "Hagsfeld-Südwest" wird im Plangebiet des künftigen vorha- benbezogenen Bebauungsplans aufgehoben. Die überbaubare Grundstücksfläche im Plangebiet ist kleiner als 20.000 m², deshalb kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden, ein Umweltbericht ist deshalb nicht erforderlich. Die betroffenen Umweltbelange wer- den gleichwohl berücksichtigt. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes als gemischte Bauflä- che dargestellt, die zukünftige Nutzung "Laborgebäude" ist in einer gemischten Baufläche als gewerbliche Nutzung zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stört. Die Planung wird deshalb aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Gebiet befindet sich in Karlsruhe-Hagsfeld zwischen dem bestehenden Umspannwerk an der Landesstraße L 560 (Haid-und-Neu-Straße), den Gleisanlagen der Stadtbahnlinie S 2, dem bereits vorhandenen TZW-Gebäude im Norden und einem Bürokomplex im Südwesten. Maß- geblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans, der anliegt und auf den insoweit verwiesen wird. Das von der Karlsruher Straße aus erschlossene Vorhabengrundstück ist derzeit unbebaut und wurde vom Vorhabenträger erworben. Das Grundstück wird von dem bisherigen Eigentümer, den Stadtwerken Karlsruhe, als Erweiterungsfläche für das Umspannwerk dauerhaft nicht mehr benötigt. Die bereits zum Umspannwerk führenden vorhandenen Kabeltrassen werden bei der Planung berücksichtigt. Das Vorhaben schließt die bestehende Baulücke zwischen dem bereits vorhandenen TZW-Ge- bäude und dem Bürokomplex am südwestlichen Rand der Ortslage. Der Neubau des Laborge- bäudes soll dreigeschossig ausgeführt werden, zuzüglich eines entlang der Karlsruher Straße um 3,75 m zurückversetzten Staffelgeschosses. Die vorhandenen Baufluchten der Bestandsgebäude werden aufgenommen. Für das Laborgebäude ist eine Unterkellerung zur Unterbringung von Haustechnik-, Lager- und Sozialräumen vorgesehen. Die vorgesehenen Grundrisse des Laborge- bäudes gliedern sich in eine Laborspange entlang der Karlsruher Straße, einen Bürotrakt im Nordwesten und eine dazwischen liegende Erschließungs- und Nebenraumzone. In den ersten beiden Obergeschossen werden sich Labor- und Büroräume befinden, im dritten Obergeschoss soll die zentrale Lüftungsanlage untergebracht werden, im Staffelgeschoss wird Büronutzung vorgesehen. Die Fassadengestaltung richtet sich an der vorhandenen Bebauung aus, die für das Laborge- bäude vorgesehenen Flachdächer sollen begrünt werden. Die erforderlichen Fahrradabstellplät- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ze und Abfallbehälterstandorte werden im Bereich des TZW-Bestandsgrundstücks errichtet, die notwendigen Pkw-Stellplätze können in der Tiefgarage und auf den Außenanlagen dieses Grundstücks nachgewiesen werden. Als Art der baulichen Nutzung wird ein "Laborgebäude" entsprechend dem VEP festgeschrie- ben, die Gebäudehöhe entspricht dem Bestandsgebäude des TZW und orientiert sich in seiner Geschossigkeit auch am angrenzenden Bürokomplex. Wegen der Einzelheiten des beabsichtigen Maßes der baulichen Nutzung wird auf die Ausfüh- rungen in der dieser Vorlage beigefügten Begründung zum Bebauungsplan verwiesen. Einzuge- hen ist in diesem Zusammenhang auf die vorgesehene Grundflächenzahl (GRZ), die 0,65 betra- gen wird. Diese GRZ überschreitet die als Orientierungswert der Baunutzungsverordnung (BauNVO) heranzuziehende Grenze für Mischgebiete um 0,05. Diese Abweichung vom Orientie- rungswert 0,6 ist vertretbar, weil diese Überschreitung infolge der konkreten Gestaltung des Baukörpers äußerlich nicht in Erscheinung tritt und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigen wird, Entsprechendes gilt für nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und die Nachbarschaft, die nicht zu erwarten sind. Die Geschossflächenzahl (GFZ) soll 2,3 betragen, dieser Wert weicht erheblich von den Werten, die die BauNVO für Mischgebiete mit 1,2 vorsieht, ab. In diesem Zusammenhang ist von Bedeu- tung, dass das bisherige Baufeld des Bebauungsplans "Hagsfeld-Südwest" die Gesamtfläche für das Umspannwerk, das in seiner gegenwärtigen Form beibehalten wird, und die Erweiterungs- fläche, auf der das Vorhaben entwickelt wird, umfasst. Für die Fläche des vorhandenen Um- spannwerks, die zwar nicht zum künftigen Plangebiet gehören wird, die aber dauerhaft mit dem Umspannwerk als Gebäude geringer Höhe bebaut ist, und das Vorhabengrundstück kann deshalb rechnerisch ein Mittelwert gebildet werden, der sich bezogen auf die Gesamtfläche und der nach Realisierung des TZW-Vorhabens insgesamt vorhandenen Bebauung - nämlich niedri- ges Umspannwerk und Erweiterungsbau TZW - auf einen Wert absenkt, der mischgebietsver- träglich ist. Bei dieser Betrachtung relativiert sich die auf den ersten Anschein hohe GFZ auf dem Vorhabengrundstück. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder der Belange von Umwelt und Nachbarschaft ist nicht ersichtlich. Das Plangebiet ist durch den ÖPNV erschlossen, in unmittelbarer Nähe des Plangebietes befin- den sich zwei Stadtbahnlinien mit fußläufig erreichbaren Haltestellen. Die Verkehrserschließung des Baugrundstücks erfolgt von der Haid-und-Neu-Straße und der Karlsruher Straße aus sowie über das angrenzende TZW-Bestandsgrundstück. Die für das Vorhaben erforderlichen Pkw- Stellplätze können in der bereits vorhandenen Tiefgarage auf dem TZW-Grundstück nachgewie- sen werden. Das Energiekonzept für den Erweiterungsbau sieht eine Heizungsanlage mit Brennwertkessel zur Spitzenlastabdeckung und zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen zur Grundlastdeckung vor. Die geplanten Lüftungsanlagen werden mit Wärmerückgewinnungsvorrichtungen versehen. Die Rückgewinnungszahl liegt entsprechend der EnEV höher als 60 % bzw. 80 %. Die infolge der Kühlung der Produktionsräume anfallende Wärmelast wird über eine Wärmerückgewinnung der Warmwassererzeugung zugeführt. Die voraussichtliche Energiebilanz für den Jahresprimär- energiebedarf wird etwa 13 % günstiger und bezogen auf die Gebäudehülle etwa 25 % güns- tiger als die Werte der EnEV liegen. Als Dachform werden begrünte Flachdächer festgesetzt, die Begrünung soll für positive klein- klimatische Effekte durch die Speicherung/Verdunstung des anfallenden Niederschlagswassers sowie zu einer Verminderung der Gebäudeaufheizung beitragen. Untergeordnete Dachaufbau- ten sollen im Bereich des Staffelgeschosses bis maximal 3,50 m Höhe über der Dachhaut auf bis Ergänzende Erläuterungen Seite 4 zu 8 % der Dachfläche zulässig sein. Um den Versiegelungsgrad der nicht überbaubaren Grundstücksflächen gering zu halten, sind diese wasserdurchlässig auszuführen, der zur Karls- ruher Straße hin befindliche Grünstreifen soll im Sinne eines Vorgartenbereiches mit Ausnahme der erforderlichen Zufahrten von baulichen und sonstigen Nutzungen freigehalten werden. Der Vorhabenträger wird sich in einem Durchführungsvertrag vor Satzungsbeschluss verpflich- ten, das Vorhaben zu realisieren. Umweltbelange Die Realisierung des Vorhabens führt dazu, dass im zukünftigen Baubereich vorhandene Bäume und Sträucher entfernt werden. Im Zuge der Neubebauung werden zum Ausgleich entlang der Stadtbahntrasse Neuanpflanzungen vorgesehen, die die zu entfernenden Gehölze ersetzen wer- den. Weitergehende Eingriffe beschränken sich auf den Aushub des vorhandenen Bodens sowie die mit der Baumaßnahme verbundene Bodenversiegelung. Da der Bebauungsplan im beschleu- nigten Verfahren aufgestellt wird, gelten diese Eingriffe als ausgeglichen. Das Plangebiet ist durch Schienen- und Straßenverkehrslärm erheblich vorbelastet. Der Fassa- denbereich des zukünftigen Gebäudes wird gemäß dem Lärmpegelbereich III der DIN 4109: 1989-11 "Schallschutz im Hochbau" zu qualifizieren sein. Tagsüber ist mit Lärmwerten zwi- schen 55 und 61 dB(A) zu rechnen, die auf die Fassade des zukünftigen Gebäudes auftreffen werden. Dies erfordert Schallschutzmaßnahmen, die nicht in Gestalt aktiven Schallschutzes aus- geführt werden sollen. Nur mit unverhältnismäßigem Aufwand könnten aktive Schallschutz- maßnahmen aufgrund der verfügbaren Grundstücksfläche umgesetzt werden, das Quartier würde darüber hinaus durch aktive Schallschutzmaßnahmen seinen offenen und einsehbaren Charakter verlieren. Deshalb sieht der Bebauungsplanentwurf in den planungsrechtlichen Fest- setzungen passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Nutzungen im Erweiterungsbau vor. Die Dachflächen des Gebäudes werden intensiv begrünt, dafür sind oberhalb einer Drän- und Filterschicht verschiedene Pflanzengesellschaften in einer Aufbauhöhe zwischen 10 und 30 cm einzubauen. Neben der Dachbegrünung sind Fotovoltaikanlagen zulässig, sofern dies die Dach- begrünung nicht beeinträchtigt. Wegen der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf den anliegenden Entwurf des Bebau- ungsplans einschließlich der schriftlichen Festsetzungen, der Begründung, Hinweise und örtli- chen Bauvorschriften verwiesen. I. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der Öffentlichkeit Als erste Verfahrensschritte fanden die Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und eine Be- teiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die von den Beteiligten erhobenen Anregungen und Einwendungen wurden in einer Synopse vom Stadtplanungsamt abgearbeitet und gegenübergestellt. Die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes sind in Anlage 1 zu dieser Vorlage niedergelegt. Im Rahmen der Trägerbeteiligung haben sich die Naturschutzverbände, die IHK Karlsruhe, das Polizeipräsidium Karlsruhe, die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe und die unteren Umweltbehörden geäußert. Die Anregungen wurden im Wesentli- chen übernommen, auf die Anlage 1 wird auch insoweit ergänzend Bezug genommen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Im Rahmen der Bürgerbeteiligung erfolgten Anregungen, die sich auf die mit dem Vorhaben verbundene Nachverdichtung im Plangebiet und den damit verbundenen Auswirkungen für die Umgebung beziehen. Dazu ist festzustellen, dass sich die zu erwartende Gebäudehöhe und die Kubatur des Gebäudes am vorhandenen Bestand orientieren wird, nachteilige Auswirkungen für die Umgebungsbebauung sind durch die Ausgestaltung des Gebäudes, insbesondere durch das Zurücksetzen des Staffelgeschosses im 4. OG, nicht zu erwarten. Eine spürbare Verkehrszunahme wird nicht erfolgen, denn ein höheres Verkehrsaufkommen als bisher ist nicht zu erwarten, weil die Nutzung des neuen Laborgebäudes keine merkbare Ver- kehrserhöhung zur Folge haben wird, die erforderlichen Stellplätze können auf dem TZW-Be- standsgrundstück nachgewiesen werden. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der ersten Bürgerbeteiligung haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des vor- habenbezogenen Bebauungsplans "Karlsruher Straße 84 - Laborgebäude DVGW- Technologiezentrum Wasser (TZW)", Karlsruhe-Hagsfeld, in der Fassung vom 25.04.2014 wie- dergibt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplans "Karlsruher Straße 84 - Laborgebäude DVGW- Technologiezentrum Wasser (TZW)", Karlsruhe-Hagsfeld. 2. Auf der Grundlage der dazu gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB bereits erfolgten Ver- fahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 16.12.2013 in der Fas- sung vom 25.04.2014 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Be- bauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zwecke ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. Juni 2014

  • BPlan Karlsruher Straße - Anlage 1
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Anlage 1 Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VbB) „Karlsruher Straße 84 (Laborgebäude Technologiezentrum Wasser)“, Karlsruhe-Hagsfeld mit örtlichen Bauvorschriften Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöBs) gem. § 4 (2) BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 1 Sachstand Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die vorgebrachten Anregungen sind nachfolgend dargestellt und mit Abwägungsvorschlägen ergänzt worden. 1.1 Folgende Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben Stellung genommen und /oder Anregungen vorgebracht: TöBs ANREGUNGEN ABWÄGUNG BUND, LNV, NABU 31.01.2014 Zum Punkt 3.2.2: Ob eine Geländebegehung als ausreichend angesehen wer- den kann, um mit ausreichender Wahrscheinlichkeit aus- schließen zu können, dass beispielsweise geschützte Repti- lienarten im Gebiet vorkommen, wird in Zweifel gezogen. Zum Punkt 3.5: Die hier getroffene Einschätzung setzt voraus, dass das La- borgebäude keine relevanten Substanzen an die Umwelt ab- gibt. Dies wurde sowohl vom Stadtplanungsamt als auch vom TZW bestätigt. Zum Punkt 4.8: Bei der Begrünung der Flachdächer und bei der Anlage von Gehölzen sind einheimische, standortgerechte Arten einzu- setzen. Kenntnisnahme Die Begehung ist durch einen versierten Biologen fachgerecht erfolgt; entsprechende Zweifel sind unbegründet. Das Laborgebäude gibt, wie bereits von TZW und Stadtpla- nungsamt bestätigt, keine relevanten Substanzen an die Um- welt ab. Zur Dachbegrünung sind die präzisen Empfehlungen des Gar- tenbauamts Karlsruhe in die Festsetzungen übernommen wor- den. IHK K`he 24.01.2014 Nach Überprüfung der uns überlassenen Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass die IHK Karlsruhe den Bau eines Labor- gebäudes für das dort ansässige DVGW-Technologiezentrum grundsätzlich begrüßt, da dadurch die weitere Existenz des Technologiezentrums am Standort Karlsruhe gesichert wird. Es sind uns aber Nachbarschaftsbeschwerden unter anderem bezüglich der Gebäudehöhe bekannt geworden. Wir gehen Kenntnisnahme Es liegt die Stellungnahme des Grundstücksnachbars vor, worin es u.a. auch um die Gebäudehöhen geht. Die Einwände werden nicht für berechtigt erachtet, was in der diesbezüglichen Stel- lungnahme für die Abwägung durch den Gemeinderat auch begründet wird. Umplanung und/oder Umorganisation sind nicht vorgesehen. 2 davon aus, dass diese Bedenken durch eine Umplanung und/ oder Umorganisation (andere Raumverteilungen zwischen Neu- und Altbau) gelöst werden können. Polizeipräsidium K`he 27.01.2014 Verkehrspolizei Ausweislich der textlichen Beschreibung gehen wir davon aus, dass die Erschließung des Plangebiets von Nord-Osten über die Karlsruher Straße und das TZW-Bestandsgrundstück er- folgt. Im zeichnerischen Teil ist zu ersehen, dass auf der Nordseite des geplanten Neubaus offensichtlich die Andienung bzw. Anlieferung erfolgen soll. Hierbei sollten die Kurvenradien auf dem Grundstück in den Fahrgassen so bemessen sein, dass Zulieferer ohne aufwändige Rangiervorgänge mit einmaligem Rückwärtsfahren den Anlieferbereich erreichen. Im Bereich der Zu- und Abfahrten sollte im Falle einer Be- pflanzung, der Installation von Werbeanlagen und bei der Anlage von Parkständen darauf geachtet werden, dass die erforderlichen Sichtdreiecke freigehalten werden. Kenntnisnahme Es trifft zu, dass das Plangebiet von der Haid-und-Neu- Straße/Karlsruher Straße aus über das TZW- Bestandsgrundstück verkehrlich erschlossen wird. Die Andienung/Anlieferung von Norden ist mit ihren Kurvenradi- en und Fahrgassen so geplant, dass bei Belieferung keine auf- wändigen Rangiervorgänge erforderlich sind. Die Belange werden auf geeignete Weise berücksichtigt – die erforderlichen Sichtdreiecke werden freigehalten. Stadtwerke KA Netzservice GmbH 28.01.2014 Stromversorgung Gegen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Karlsruher Straße 84 (Technologiezentrum Karlsruhe)“ in Karlsruhe- Hagsfeld bestehen keine Einwände. Zu den noch offenen Punkten im Zusammenhang mit notwendigen Leitungssiche- rungen auf dem Grundstück finden aktuell Gespräche statt. Als Ansprechpartner steht Ihnen der Unterzeichner ... gerne zur Verfügung. Gas- und Wasserversorgung Keine Anregungen und Bedenken Öffentliche Straßenbeleuchtung Keine Anregungen und Bedenken Kommunikations- und Informationstechnik Kein grundsätzlicher Einwand. Im Baufeld sind teilweise erd- verlegte CU-FM-Kabel sowie LWL-Leerrohrtrassen vorhan- den. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt wer- Kenntnisnahme Die notwendigen Leitungssicherungen für die Stromversorgung erfolgen im mit der Stadt abzuschließenden Durchführungsver- trag. Im VbB werden zusätzlich Leitungsrechte zu Gunsten der Stadtwerke in der Planzeichnung aufgenommen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Für sämtliche Kabel und Leitungen der Kommunikations- und Informationstechnik werden in der Planzeichnung Leitungsrech- 3 den. Beschädigungen sind unverzüglich bei der Abteilung T- GI, Herrn Elfner, zu melden. Auf der im Lageplan eingezeich- neten Fläche befinden sich mehrere Trassen mit Informati- onskabeln der Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Diese müssen gesichert werden. Ansprechpartner bei T-GI ist Herr Elfner oder Herr Schwarz. Im Norden des Baufelds sind Verkehrsflä- chen geplant. Die hier verlegten Kabel sind besonders zu schützen. Die genaue Tiefenlage der Kabel ist nicht bekannt. Fernwärmeversorgung Eine direkte Betroffenheit der Fernwärme liegt nicht vor. Die interne Versorgung des Gebietes mit Nahwärme obliegt der KES. Für die Beantwortung allgemeiner Rückfragen steht Ihnen Herr Egbert Groß (Netzplanung) gerne zur Verfügung. te zugunsten der Stadtwerke aufgenommen. Die Leitungssiche- rungen erfolgen im Durchführungsvertrag. Kenntnisnahme VBK Verkehrsbetriebe KA 04.02.2014 Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Stra- ßenbahn sind entschädigungslos zu dulden, hierzu gehören auch Bremsstaub, Lärm, Erschütterungen und elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder. Schutzmaßnah- men gegen Einwirkungen aus dem Bereich der Straßenbahn haben auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen. Aus den Planunterlagen ist die Andienung (Ver- und Entsor- gung) des Gebäudes nicht ersichtlich (bspw. zum sogen. Gas- lager). Die Andienung darf selbstverständlich nicht über den Bahnsteig erfolgen. Eine Beeinträchtigung des Bahnbetriebes wird nicht geduldet. Für die Verlegung einer Hausanschlussleitung unter den Gleisanlagen ist ein gesonderter Kreuzungsvertrag mit den VBK erforderlich. Die Abstandsflächen des Gebäudes müssen auf dem Flur- stück des Antragstellers liegen. Kenntnisnahme In den Hinweisen wurde ein entsprechender Punkt aufgenom- men, dass Immissionen aus Betrieb und Unterhaltung der Stra- ßenbahn zu dulden sind. Die Andienung zur Ver- und Entsorgung (u. a. Gaslager) des Gebäudes erfolgt nicht über den Bahnsteig, sondern über das Bestandsgrundstück. Somit ist eine Beeinträchtigung des Bahnbetriebs ausgeschlossen. Eine vertragliche Regelung (Kreuzungsvertrag) für die Verle- gung einer Hausanschluss3leitung unter den Gleisanlagen wird durch den Vorhabenträger gegebenenfalls außerhalb des VbB- Verfahrens herbeigeführt. Die Aussage „Die Abstandsflächen des Gebäudes müssen auf dem Flurstück des Antragstellers liegen“ stimmt nur zum Teil; denn gemäß § 5 Abs. 2 LBO dürfen die Gebäudeabstände (Ab- standsflächen) auch auf öffentlichen Verkehrsflächen (bei beidsei- tig anbaubaren Flächen jedoch nur bis zur Hälfte) liegen – was in diesem Fall zutrifft, da die Gleisanlagen der VBK zum Flurstück 13182/1 „Karlsruher Straße“ gehören und somit zur öffentlichen Verkehrsfläche. Insofern stehen dem Vorhaben hinsichtlich der 4 Einhaltung der Abstandsflächen weder private noch öffentliche Belange entgegen. ZJD - Abfallrechts- und Altlastenbehörde 21.01.2014 Die in den Ziffern 5 und 6 der Hinweise genannten Vorschrif- ten sind wie folgt zu zitieren:  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Si- cherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBI. IS. 212)  Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden- Württemberg, Landesabfallgesetz (LAbfG) vom 14. Oktober 2008 (GBI. S. 370)  Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverände- rungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes- Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGI IS. 502): zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBI. I Nr. 10, S. 212)  Gesetz zur Ausführung des Bundes- Bodenschutzgesetztes (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz – LBodSchAG) vom 14. Dezember 2004, geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBI. S. 809, 815)  Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Ba- den-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 – Az.: 25-8980.08M20 Land/3 Zu Ziff. 5 der Hinweise ist zudem anzumerken, dass neben dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz (UA) zeitgleich auch die Stadt Karlsruhe, ZJD/Abfall- und Altlastenbehörde, Stadt Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str. 10, 76133 Karlsruhe, von sol- chen Erkenntnissen zu unterrichten ist. Zu Ziff. 3 der Hinweise ist anzumerken, dass Erkenntnisse über Fundstücke und „jede Veränderung“ auch der Stadt Karlsruhe, ZJD/Denkmalschutzbehörde, Karl-Friedrich-Str. 10, 76133 Karlsruhe mitzuteilen bzw. mit dieser abzustimmen sind. Kenntnisnahme Die in den Hinweisen Ziffer 5 und 6 aufgeführten Vorschriften wurden entsprechend der Vorschläge des ZJD berücksichtigt und umformuliert. Die Ziffern 5 und 3 der Hinweise wurden um die Meldepflicht bei den entsprechenden Stellen des ZJD ergänzt. 5 ZJD - Immissionsschutz- behörde 31.01.2014 In der Begründung zum Bebauungsplan ist angeführt, dass ein schalltechnisches Gutachten erstellt wurde, das uns je- doch nicht vorliegt. Ausgehend von dessen Richtigkeit er- scheint das Konzept der vorgesehenen passiven Schall- schutzmaßnahmen, sofern aktive Vorkehrungen nicht möglich sind (was noch erwähnt werden könnte), schlüssig, um den vorhandenen Verkehrslärmbelastungen Rechnung zu tragen. Kenntnisnahme Das schalltechnische Gutachten ist zwischenzeitlich an den ZJD weitergeleitet worden. Die Begründung wurde bzgl. der aktiven/passiven Schallschutzmaßnahmen ergänzt. Öffentlichkeit ANREGUNGEN ABWÄGUNG Bürger aus der Rintheimer Hauptstr. 72a 76131 Karlsruhe Mit Verwunderung habe ich über die IHK Karlsruhe erfahren, dass die Stadt Karlsruhe den o. g. vorhabenbezogenen Be- bauungsplan in direkter Nachbarschaft zu unserem Büroge- bäude "IT-Portal", Karlsruher Str. 88, beabsichtigt. Obwohl unmittelbarer Nachbar bin ich bisher hierüber nicht gehört worden. Ich erhebe hiermit dringend Einwände zu dem beab- sichtigten Bauvorhaben. Bei Kauf des Grundstücks vor über 12 Jahren, das von der Wirtschaftsförderung Herrn Dr. Zajonc vermittelt wurde, wurde mir ein solitärer Standort zugesagt. Der Name „IT-Portal" sollte und soll signifikant auf den Beginn der Karlsruher Tech- nologiemeile Haid-und-Neu-Str. hinweisen. Diese führt fort mit dem Technologiepark Karlsruhe, dem Cyberforum, der Tech- nologiefabrik, dem Forschungszentrum Informatik und dem KIT. Die maßlose Bebauung des tortenstückartigen Grundstücks würde für unser Gebäude einen maßgeblichen Wertverlust bedeuten. Information der Öffentlichkeit: Eine Nachbaranhörung findet im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens statt. Auf Ebene der Bauleitplanung wird die Öffentlichkeit üblicherweise im Zuge einer Veranstaltung informiert, die für das vorliegende Projekt am 19.02.2014 stattgefunden hat. Standort „IT-Portal“: Das "IT-Portal" Karlsruher Str. 88 verfügt aufgrund seiner städtebaulich signifikanten Position an der Quartiersecke auch nach der Errichtung des TZW- Erweiterungsbaus über einen besonderen Standort. Überbauung/Wertverlust: Die Überbauung ist weder maßlos, noch führt sie zu einem Wertverlust der Nachbarbebauung. Das TZW-Bauvorhaben wird auf einer Grundstücksfläche errichtet, die als Erweiterungsfläche für das vorhandene Umspannwerk vorge- sehen war. Da für das Umspannwerk kein Erweiterungsbedarf besteht, wird das Teilgrundstück dem TZW zur Verfügung gestellt. Das Vorhaben fügt sich in Bezug auf seine Ausdehnung und Hö- henentwicklung in das städtebauliche Umfeld nordwestlich der Karlsruher Straße ein und schließt die bisherige Baulücke auf eine gestalterisch „selbstverständliche“ Art und Weise. Die Empfehlun- gen des Gestaltungsbeirats, das oberste Geschoss als Staffelge- schoss auszubilden, sind berücksichtigt worden. Die Gebäudehö- 6 Der beabsichtigte Bebauungsplan richtet sich auch nicht an die Bebauung der Umgebung. Auch die vorgesehene Bau- flucht orientiert sich nicht an dem jetzigen Gebäude des TZW. Die Höhe des beabsichtigten Gebäudes übertrifft die komplet- ten Gebäude in der Umgebung. Auch die Wohngebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite, Karlsruher Str. 119 bis 123, werden unzumutbar beeinträchtigt. he wird dadurch zur Wohnnutzung südöstlich der Karlsruher Stra- ße reduziert und das Vorhaben hinsichtlich seiner Auswirkung auf die Nachbarschaft verträglich gestaltet. Bezüglich der im TZW stattfindenden Nutzungen besteht kein Konfliktpotenzial. Die Ar- beitsabläufe innerhalb des Laborgebäudes, der damit verbundene Raumbedarf und die erforderliche Grundrissgestaltung sind mit der vorliegenden Lösung optimiert worden; eine Verkleinerung des Gebäudes und der damit verbundene Verzicht auf Geschossflä- chen lassen sich deshalb ohne maßgebliche funktionale Nachteile nicht bewerkstelligen. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit Blick auf das Vorhaben erforderlich und städtebaulich verträglich. Öf- fentliche Belange stehen nicht entgegen; nachbarschützende Belange sind durch das Staffelgeschoss und durch ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung gewahrt. Baufluchten: Es besteht keine städtebauliche Notwendigkeit, die Baufluchten des TZW-Bestands präzise zu übernehmen. Die Bauflucht wurde vielmehr um ca. 5,00 m rückversetzt um die entfallenden Lindenbäume nachpflanzen zu können. Die Bauflucht des "IT-Portals“ entspricht der Flucht der TZW- Erweiterung. Gebäudehöhen: Die Höhe des Erweiterungsgebäudes ent- spricht dem TZW-Bestand; die Höhen der gegenüberliegenden Wohnhäuser bilden nicht den Maßstab für das Vorhaben, sonst hätte auch das "IT-Portal" nicht in der geplanten Höhe realisiert werden können. Der Abstand der TZW-Erweiterung zu den gegenüberliegenden Wohnhäusern beträgt über 40m und zum „IT-Portal“ über 25m; eine unzumutbare Beeinträchtigung ist insofern auszuschließen. Darüber hinaus resultieren aus dem Vorhaben weder Beeinträchtigungen durch Emissionen noch durch Schattenwurf. Die Gebäudehöhen des Vorhabens stellen sich dar wie folgt: TZW-Bestand = 132.06 m üNN, TZW- Erweiterung im 4-geschossigen Bauteil = 130.66 m üNN (ca. 15,66 m von Südosten her gesehen), TZW-Erweiterung im 3- geschossigen Bauteil bis OK Brüstung = 128.26 m üNN (13.26 m). Damit liegt die Gebäudehöhe des Vorhabens unter der Ge- bäudehöhe des IT-Portals (131.00 m üNN bzw. 16,00 m von Südosten her gesehen) und unter der Höhe des TZW- Bestandsgebäudes. 7 Des Weiteren stellt sich die Frage, wie das Parkproblem gelöst werden soll. Bereits heute herrscht hier ein dringender Notstand. Die Fahrzeuge müssen über hunderte von Metern in der Sackgasse der Rintheimer Hauptstraße parkieren (sie- he beigefügtes Foto vom 16.01.2014). Hier wäre eine ent- sprechend große Tiefgarage unumgänglich. Auch aus diesem Grund bitte ich Sie, die Planung in der Karlsruher Str. 84 zu verwerfen. Die weitere Planung sollte sich unbedingt auch an einer mög- lichen Erweiterung unseres Gebäudes orientieren und müsste im Kontext erfolgen. Deshalb erwarte ich eine persönliche Anhörung und danke schon jetzt für Ihre entsprechende Antwort. Gerne steigen wir in einen konsensbildenden Dialog ein. Stellplatznachweis: Der Stellplatznachweis für das Vorhaben ist ordnungsgemäß geführt worden; die Stellplätze werden in der Tiefgarage des TZW-Bestandsgebäudes nachgewiesen. Das Parkproblem in der Rintheimer Hauptstraße steht nicht im Zusammenhang mit der Erweiterung des TZW. Städtebaulicher Kontext: Von einer Erweiterung des "IT- Portals“ ist nichts bekannt; das TZW-Vorhaben fügt sich in den städtebaulichen Kontext des Quartiers ein. Kenntnisnahme Weitere Bürgeranregung Ich habe Kenntnis davon erhalten, dass laut dem vorhaben- bezogenen Bebauungsplan „Karlsruher Straße 84 (Laborge- bäude Technologiezentrum Wasser)“ eine Verdichtung der gegebenen Struktur an der S-Bahnhaltestelle Hagsfeld Süd geplant ist. Die Bürgerinnen und Bürger in Hagsfeld, insbesondere in diesem Quartier, in dem der geplante Neubau umgesetzt wer- den soll, sind bereits heute mehrfach durch verkehrliche und bauliche Gegebenheiten stark belastet. Es stellt sich für mich daher die Frage, wie man die Situation in Abwägung mit dem Erweiterungswunsch des TZW in Übereinstimmung bringen kann. Vor allem die Höhe des geplanten Gebäudes von ma- ximal 17 Metern erzeugt bei den Anwohnerinnen und Anwoh- nern bereits im Vorfeld ein Gefühl der Enge und Wucht. Es steht dabei außer Frage, dass dies subjektive Empfindungen sind, die nicht rechtlich gegen dieses Projekt angeführt wer- den können. Dennoch nehme ich diese Sorgen sehr ernst für meine Arbeit. Ein Weg könnte sich aus meiner Sicht darin finden, dass man das geplante Gebäude nicht zwischen Haltestelle und vor- handener Bebauung plant, sondern zwischen Bebauung und L 560. Hierbei müssen selbstverständlich bestehende gesetz- Im Juli letzten Jahres ist das DVGW-Technologiezentrum Was- ser (TZW) mit dem Anliegen an die Stadt Karlsruhe herangetre- ten, den bestehenden Standort durch ein Laborgebäude zu erweitern. Die Planung für diesen Erweiterungsbau wurde da- raufhin im Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe beraten und entsprechend den Vorgaben und Empfehlungen aus dem Ge- staltungsbeirat umgeplant. Am 14.11.2013 stimmte der Pla- nungsausschuss der Planung zu und beauftragte die Verwal- tung zur Aufnahme des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan- verfahrens. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurden be- reits durchgeführt. In einer öffentlichen Veranstaltung am 19.02.2014 wurde die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt. Planungsrechtlich war eine Bebauung des Grundstücks bisher schon möglich. Durch den Bebauungsplan „Hagsfeld Südwest“ von 1983 ist die Fläche als Versorgungsfläche festgesetzt. Eine dreigeschossige Bebauung ist zulässig, die Gebäudehöhe ist nicht begrenzt. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Karlsruher Straße 84 – Neubau Technologiezentrum Wasser (TZW)“ wird daher die planungsrechtlich an der Karlsruher 8 liche Hürden und Abstände berücksichtigt werden. Allerdings könnte somit die Bebauung von den Anwohnerinnen und An- wohner in deren Sinne weggerückt werden. Dies halte ich auch vor dem Hintergrund, dass der Bebauungsplan bisher keine Hinweise auf solch eine Erweiterung beinhaltet hat, für eine Lösung des Sachverhalts. Im Sinne dieses Vorschlags bitte ich Sie, dass Sie die rechtli- che Klärung vorantreiben und den Dialog zusammen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, sowie dem TZW, über Alter- nativen intensivieren. Darüber hinaus wurde mir zugetragen, dass im bereits er- wähnten Quartier eine hohe Parkbelastung herrscht. Ich bitte Sie daher, dass Sie die Möglichkeit prüfen, die Gondelsheimer Straße nur noch für Anlieger frei zu geben. Dabei sollte an- scheinend auch berücksichtigt werden, dass keine LKWs dort abgestellt werden. Straße zulässige Gebäudekubatur nicht dahingehend verändert, dass daraus Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft zu er- warten sind. Anlass der Planung war nicht eine Änderung der zulässigen Gebäudekubatur, sondern die Änderung der zuläs- sigen Nutzungsart, um das Vorhaben des TZW zu ermöglichen. Stattdessen kann durch die Aufstellung des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans „Karlsruher Straße 84 – Neubau Techno- logiezentrum Wasser (TZW)“ eine Optimierung der Planung erreicht werden, die sich auch für die Nachbarschaft positiv auswirkt. Durch die Beratung des Vorhabens im Gestaltungsbeirat konnte eine, den bestehenden Einfamilienhäusern auf der anderen Seite der Straßenbahn angemessene Höhenentwicklung von drei Geschossen (GH max. 14,70 m) und einem von der Straße zurückgesetzten Staffelgeschoss (GH max. 17,00 m) erreicht werden. Es wurde eine ruhige, den dahinter liegenden Nutzun- gen entsprechende Fassadengestaltung entwickelt. Zwischen Haid-und-Neu-Straße (L 560) und bestehender Be- bauung befindet sich ein baumbestandener Lärmschutzwall. Der südliche Kopf des Lärmschutzwalls soll mit einem großkro- nigen Baumhalbkreis den Übergang von der offenen Landwirt- schaftsfläche zur Hagsfelder Bebauung markieren. Eine Bebauung zwischen Haid-und-Neu-Straße (L 560) und bestehender Bebauung ist daher keine städtebauliche sinnvolle Alternative zu einer Nutzung des bereits vorhandenen Baufel- des. Durch die derzeitige Vorhabensplanung ist eine Erweite- rung im funktionalen Zusammenhang mit dem bestehenden Gebäude möglich, ohne weitere Grünflächen in Anspruch neh- men zu müssen. Im Rahmen der Genehmigung des Vorhabens werden die not- wendigen Stellplätze nachgewiesen. Diese sollen nach derzeiti- gem Stand der Planung in einer bereits vorhandenen Tiefgara- ge untergebracht werden. Der Ansatz, die Gondelsheimer Straße nur noch für Anlieger freizugeben, um der nach Ihrer Kenntnis hohen Parkbelastung 9 in der Umgebung des Gebietes zu begegnen, hat sich in der Praxis leider nicht bewährt. Die Beschilderung „Anlieger frei“ ist nicht zu kontrollieren, da das Gesetz keine genaue Eingrenzung des Begriffs „Anlieger“ vorgibt. Dies stellt die Polizei vor prak- tisch nicht lösbare Probleme. Das Parken von Lkw im Straßenraum ist durch die Straßenver- kehrsordnung grundsätzlich zulässig. Eine „Beschränkung des Verkehrs“ – wie z.B. ein explizites Lkw-Parkverbot – kann nur unter Vorliegen besonderer Umstände, wie z.B. einer besonde- ren Gefahrenlage, angeordnet werden. Solche besonderen Umstände liegen hier nicht vor. Die Stadt Karlsruhe wird die beabsichtigte Planung unter Be- achtung der Vorschriften des Baugesetzbuchs zur Beteiligung der Öffentlichkeit fortführen, um zu einem gerechten Abwä- gungsergebnis gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu kommen. Karlsruhe, den 25.04.2014 Stadtplanungsamt Karlsruhe

  • BPlan Karlsruher Straße Anlage Text
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Karlsruher Straße 84 – Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Karlsruhe - Hagsfeld Entwurf Vorhabenträger: DVGW-Technologiezentrum Wasser TZW Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe T. 0721 - 9678-0 F. 0721/9678-101 info@tzw.de Planverfasser: VbB VEP GERHARDT.stadtplaner.architekten Vollack GmbH & Co. KG Weinbrennerstraße 13 Am Heegwald 26 76135 Karlsruhe 76227 Karlsruhe T. 0721 – 831030 T. 0721 - 4768100 F. 0721 – 8310399 F. 0721 - 4768291 mail@gsa-karlsruhe.de info@vollack.de VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ...................... 3 B. Hinweise (beigefügt) ................................................................................ 15 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ............. 19 sowie Planzeichnung ............................................................................... 23 Unterschriften ........................................................................................................... 24 Anlage 1 - Vorhaben- und Erschließungsplan ............................................ ab Seite 25 VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 3 A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Das DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW) hat seinen Sitz an der Karls- ruher Straße 84 am südwestlichen Rand des Karlsruher Stadtteils Hagsfeld. Die Arbeitsgebiete des Technologiezentrums umfassen den gesamten Wasser- kreislauf und insbesondere die Trinkwasserversorgung. Das TZW beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Standorts durch ein Laborgebäude. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hagsfeld-Südwest“ aus dem Jahr 1983, der für das Grundstück des TZW ein Mischgebiet und für den Bereich, der auch das geplante Laborgebäude be- trifft, eine Versorgungsfläche (VFL) für ein Umspannwerk festsetzt. Das Um- spannwerk ist im nordwestlichen Teil des Baufelds errichtet worden. Der Neu- bau des Laborgebäudes ist im südöstlichen Teil des Baufensters geplant. Da das Vorhaben auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht genehmigungsfähig ist und der Bauleitplan darüber hinaus im betreffenden Bereich in Bezug auf seine Festsetzungen für den öffentlichen Raum nicht den aktuellen Bestand abbildet (z.B. ist die Bahntrasse nicht enthalten), wäre eine Teiländerung des Bebauungsplans für das betreffende Grundstück erforder- lich. Da die städtebaulichen und architektonischen Rahmenbedingungen ge- klärt sind und das Baugrundstück als erschlossen gelten kann, soll das Bau- recht über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB ge- schaffen werden. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 qm festsetzt. Er wird des- halb im beschleunigten Verfahren aufgestellt. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das ca. 898 qm große Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) als gemischte Baufläche darge- stellt. Als künftige Nutzung ist ein "Laborgebäude" vorgesehen, das ebenfalls in einer gemischten Baufläche (MI) zulässig wäre (Gewerbebetrieb, der das Woh- nen nicht wesentlich stört). Die Planung ist aus dem FNP entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Der im Plangebiet geltende Bebauungsplan Nr. 597, „Hagsfeld-Südwest“, rechts- verbindlich seit dem 31.03.1983, setzt für die überbaubaren Flächen im Bereich des Vorhabens eine maximal dreigeschossige Bebauung mit einer GRZ von 0.5 und einer GFZ von 1.25 fest. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans wird der Bebauungsplan „Hagsfeld-Südwest“ durch die Festset- zungen dieser Planung ersetzt. VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 4 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Südwesten von Karlsruhe – Hagsfeld zwischen dem be- stehenden Umspannwerk an der Landesstraße L 560 (Haid- und Neu-Straße) im Nordwesten, den Gleisanlagen der Stadtbahnlinie S 2 im Südosten, dem TZW- Bestandsgebäude im Norden und einem weiteren Bürogebäude im Südwesten. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Bei dem Vorhabengrundstück handelt es sich um eine weitgehend ebene Fläche. Eine Biotoptypenerhebung des Instituts für Botanik und Landschaftskunde Karls- ruhe vom 15.10.2013 ermittelte 10 Einzelbäume entlang der Stadtbahnlinie, eine naturraum- bzw. standortfremde Hecke im nordöstlichen Grundstücksbereich und Zierrasen. Das Grundstück liegt im Wasserschutzgebiet/ Zone III B. Der höchste Grundwas- serstand wurde bei ca. 122,5 m NN gemessen. Der Baugrund zeigt folgende Bodenbeschaffenheit: Es gibt eine Schicht von 0,1 – 0,25 m Mutterboden, danach kommen bis 1,5 - 2,0 m Tiefe Auffüllungen, darunter liegen Schichten aus Ton, Sand und Kies. 3.2.2 Artenschutz Das Institut für Botanik und Landschaftskunde hat für das Vorhabengrundstück auch eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (15.10.2013), die zusam- menfassend zu folgendem Ergebnis kommt: Geschützte Pflanzenarten Im Zuge der Geländebegehung konnten keine Vorkommen von geschützten oder streng geschützten Pflanzenarten [§ 7 (1) Nr. 13 und 14 BNatSchG] festgestellt werden. Im Gebiet finden sich keine Extremstandorte, die ein Vorkommen von seltenen und/oder geschützten Arten erwarten lassen. Reptilien (insbesondere Zaun- und Mauereidechse) Das Gebiet weist keine geeigneten Habitatstrukturen für Reptilien auf, wie bei- spielsweise besonnte Wurzelstöcke, Brachen, Mauern oder Kiesbereiche. Die Rasenfläche wird regelmäßig gemäht und die Mauer im Norden ist dicht mit Drei- spitziger Jungfernrebe (Parthenocissus tricuspidata) bewachsen. Bei der Gelän- debegehung bei sonniger und warmer herbstlicher Witterung konnten keine Rep- tilien beobachtet werden. Aufgrund fehlender essentieller Habitatstrukturen kann ein Vorkommen von geschützten Reptilienarten mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Vögel Der Baumbestand im Gebiet weist keine geeigneten Habitatstrukturen für höh- lenbrütende Vögel auf. Die im Planungsgebiet gelegene Hecke kann als mögli- cher Brutplatz für heckenbrütende Vögel, wie beispielsweise Amsel (Turdus me- VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 5 rula), Heckenbraunelle (Prunella modularis), Hänfling (Carduelis cannabina) oder Grünfink (Carduelis chloris) dienen, sowie als Nahrungsquelle zahlreicher ande- rer Vogelarten. In der näheren Umgebung des Planungsgebiets liegen zahlreiche weitere Hecken innerhalb und außerhalb des geschlossenen Siedlungsberei- ches. In diesem räumlichen Zusammenhang kommt der Hecke im Planungsge- biet nur eine untergeordnete Bedeutung für die lokalen Vogelpopulationen zu, da sie keine ausgebildete Krautschicht und hohe Anteile des für die Vogelwelt keine besondere Bedeutung besitzenden Zierstrauchs Hancock-Purpurbeere (Sympho- ricarpus x chenaultii) aufweist. Die Beseitigung der Hecke im Planungsgebiet könnte jedoch zu einer unbeabsichtigten Tötung von Tieren [§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG] führen und ist daher außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit zwischen 1. Oktober und 28. Februar durchzuführen [§ 39 (5) Nr. 2 BNatSchG]. Fledermäuse Das Gebiet weist keine geeigneten Habitatstrukturen für Fledermausquartiere auf, wie beispielsweise Baumhöhlen, unterirdische Hohlräume, Fensterläden oder Dachvorsprünge an alten Gebäuden. Der Baumbestand im Gebiet ist jung und ohne Baumhöhlen und Totholzstrukturen. Die Gebäude im Umfeld des Ge- biets sind wegen ihrer modernen Bauweise nicht als Fledermausquartiere geeig- net. Aufgrund fehlender essentieller Habitatstrukturen kann ein Vorkommen von Fledermäusen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Fazit Die Planung führt zu keinen fachlichen und rechtlichen Restriktionen im Hinblick auf geschützte Pflanzenarten, Reptilien und Fledermäuse. Es ist mit hoher Wahr- scheinlichkeit auszuschließen, dass die Planung zu einer Beeinträchtigung der lokalen Population von Vögeln durch Vernichtung von Teilen ihrer Lebensstätten [§ 44 (1) Nr. 3 BNatSchG] führt. Damit es zu keiner unbeabsichtigten Tötung von Vögeln [§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG] durch die Planung kommt, muss die Beseiti- gung der Hecke außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit zwischen 1. Oktober und 28. Februar durchgeführt werden [§ 39 (5) Nr. 2 BNatSchG] (siehe auch Hinweise Nr. 12) 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das von der Karlsruher Straße erschlossene Vorhabengrundstück ist unbebaut. Vom Umspannwerk verlaufen im Nordosten und Südwesten des Vorhaben- grundstücks Kabeltrassen in Richtung Karlsruher Straße / Stadtbahntrasse. Der Umgang mit den Kabeltrassen ist zwischen dem Vorhabenträger und den Stadt- werken Karlsruhe abgestimmt worden. Die im Nordosten verlaufende Kabeltras- se ist bis zu einer Höhe von 5,00 m freizuhalten und kann oberhalb dieser Zone überbaut werden. Die im Südwesten verlaufende Kabeltrasse wird nicht über- baut. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Vorhabengrundstück gehört den Stadtwerken Karlsruhe und wird nach er- folgter Prüfung nicht mehr als Reservefläche für eine Erweiterung des Umspann- werkes benötigt. Die Flächen wurden an das TZW verkauft. VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 6 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Es bestehen keine Hinweise auf einen Altlastenverdacht. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass das zu bebauende Grundstück erschließungsbe- dingt aufgefüllt wurde. Im Zusammenhang mit anfallendem Aushubmaterial ist dies zu beachten. 3.5.2 Immissionsschutz Zur Klärung der immissionsschutzrechtlichen Belange hat der Vorhabenträger ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Büro ITA Ingenieurgesell- schaft kommt mit seinem Gutachten vom 13.12.2013 zusammenfassend zu fol- gendem Ergebnis: Das Gebiet ist durch Schienen- und Straßenverkehrslärm vorbelastet. In unmit- telbarer Nachbarschaft zum geplanten Gebäude befinden sich sowohl südöstlich als auch nordwestlich je 2-Spuren Straßenbahngleise zuzüglich der Karlsruher Straße und der Haid-und-Neu-Straße. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind die Geräuschimmis- sionen des Schienen- und Straßenverkehrs an der Fassade des geplanten Er- weiterungsgebäudes ermittelt worden. Die Ergebnisse zeigen, dass das zu unter- suchende Gebäude in den Lärmpegelbereich III nach DIN 4109:1989-11 „Schall- schutz im Hochbau“ einzustufen ist. Die Berechnungen erfolgten streng nach der „Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen – Schall03“ Ausgabe 1990. Die Ergeb- nisse bestätigen die Einhaltung der Orientierungswerte nach dieser Richtlinie und entsprechen somit den Vorgaben des Gesetzgebers. Abschließend erfolgte eine zukunftsorientierte Betrachtung ohne Schienenbonus. Auch hier zeigte sich, dass maximal der Lärmpegelbereich III heranzuziehen ist. Tagsüber ist mit Lärmwerten zwischen 55 und 61 dB(A) zu rechnen, ohne Schie- nenbonus zwischen 54 und 62 dB(A). Siehe auch Kapitel 4.10. Die im Zuge dieser Untersuchung ermittelten Ergebnisse beziehen sich aus- schließlich auf die Tageszeit (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr), da es sich bei dem ge- planten Erweiterungsbau um ein Bürogebäude handelt und daher eine Nutzung in der Nacht ausgeschlossen wird. Aktiver Schallschutz (Wall, Wand o.ä.) kommt im vorliegenden Fall nicht in Frage: Weder reichen die verfügbaren Grundstücksflächen für solche Maßnahmen aus, noch ist eine Errichtung von Mauern oder Wällen um das Vorhaben aus städte- baulicher Sicht wünschenswert; das Quartier soll vielmehr offen und einsehbar wirken. Deshalb wurden die gutachterlichen Empfehlungen zum passiven Schall- schutz in die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen übernommen. 4. Planungskonzept Das Vorhaben schließt eine Baulücke zwischen dem TZW-Bestandsgebäude und dem Bürohaus am südwestlichen Rand der Ortslage. Der Neubau des La- borgebäudes hat drei Geschosse zzgl. einem entlang der Karlsruher Straße mit Rücksicht auf die südöstliche Wohnbebauung um ca. 3,75 m rückversetzten Staf- VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 7 felgeschoss. Die Baufluchten des bestehenden TZW-Gebäudes und des be- nachbarten Bürogebäudes werden aufgenommen. Der Bau wird zur Nutzung durch Haustechnik-, Lager- und Sozialräume unterkel- lert. Die Belichtung des Kellergeschosses erfolgt über eine abgeböschte Licht- schachtzone außerhalb des Baufensters. Die Grundrisse gliedern sich in eine Laborspange parallel zur Karlsruher Straße, einen Bürotrakt im Nordwesten und eine dazwischen liegende Erschließungs- und Nebenraumzone. Im ersten und zweiten Obergeschoss befinden sich jeweils Labore mit zugehörigen Büros. Das dritte Obergeschoss beinhaltet die zentrale Lüftungsanlage, die jeweils über die Versorgungsschächte an die einzelnen La- bore angebunden ist. Auch im Staffelgeschoss wird Büronutzung angeordnet. Mit der Fassaden-Gestaltung soll eine gestalterische Verbindung zum TZW- Bestand hergestellt werden. Der Bestand ist geprägt durch weiße Farbgebung mit blauen Akzenten und einem in Metall abgesetzten Technikgeschoss. Der La- borbereich wird durch Bandfenster strukturiert. Zur Stadtbahntrasse hin entwickelt sich eine Lochfassade mit wenigen Einzelfenstern und einem blauen Zylinder für Besprechungsräume. Der Neubau erhält metallische Vorhangfassaden und Putz- fassaden. Die für das Laborgebäude vorgesehenen Flachdächer werden intensiv begrünt. Die Außenanlagen bleiben mit Ausnahme der Zufahrten und Zugänge im nord- östlichen Grundstücksbereich unversiegelt und werden gärtnerisch gestaltet. Die erforderlichen Fahrrad-Abstellplätze und Abfallbehälterstandplätze werden in den Außenanlagen des TZW-Bestandsgrundstücks eingerichtet. Die not- wendigen PKW-Stellplätze können in der Tiefgarage und den Außenanlagen des TZW-Bestandsgrundstücks nachgewiesen werden. 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen In Anwendung von § 12(3) Satz 2 BauGB sollen nur solche baulichen und sonsti- gen Nutzungen zulässig sein, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchfüh- rungsvertrag auf Basis des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) verpflichtet. Der VEP (siehe Anlage) wird Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungs- plans, der das mögliche Nutzungsspektrum bauplanungsrechtlich festsetzt. 4.2 Art der baulichen Nutzung Für vorhabenbezogene Bebauungspläne muss kein Gebietstyp nach BauNVO festgesetzt werden. In der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung wird das Vorhaben (Laborgebäude) deshalb detailliert beschrieben. 4.3 Maß der baulichen Nutzung Die Gebäudehöhe entspricht dem Bestandsgebäude des TZW und orientiert sich in Bezug auf die Geschosszahl auch an dem südwestlich angrenzenden Büroge- bäude. Der Neubau des Laborgebäudes hat drei Geschosse und ein auf der Südostseite (Richtung Wohnhausbestand) zurückversetztes Staffelgeschoss. Die EG-Fertigfußbodenhöhe (EFH) des Vorhabens liegt bei 115.00 m über Nor- malnull (üNN) und damit 0,28 m höher als die Gehweghöhe an der Haltestelle Karlsruher Straße (= 114,72 m über Normalnull). VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 8 Der Abstand der TZW-Erweiterung zu den gegenüberliegenden Wohnhäusern beträgt über 40 m und zum „IT-Portal“ über 25 m; eine Beeinträchtigung ist in- sofern auszuschließen. Aus dem Vorhaben resultieren keine Beeinträchtigun- gen durch Schattenwurf. Die Gebäudehöhen des Vorhabens stellen sich im Vergleich zur Nachbarbe- bauung wie folgt dar: TZW-Bestand = 132.06 m üNN (17,06 m) TZW-Erweiterung im 4-geschossigen Bauteil = 130.66 m üNN (15,66 m) im 3-geschossigen Bauteil bis OK Brüstung = 128.26 m üNN (13.26 m) südwestlich angrenzendes Bürohaus = 131.00 m üNN (16,00 m) Damit liegt die Gebäudehöhe des Vorhabens im 4-geschossigen Bauteil 1,40 m unter der Höhe des TZW-Bestandsgebäudes und 0,34 m unter der Gebäude- höhe des südwestlich angrenzenden Bürohauses. Die Gebäudehöhe darf le- diglich mit untergeordneten Dachaufbauten in eng begrenztem Umfang (siehe hierzu Ziffer 4.7.1) überschritten werden. Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans werden die Gebäudehöhen als ge- rundete Werte festgesetzt mit 13,30 m (GH1) und 15,70 m (GH 2). Auf dem ca. 898 qm großen Erweiterungsgrundstück umfassen die Grundflächen des TZW-Vorhabens ca. 580 qm. Die Geschossflächen summieren sich auf ca. 2.115 qm (Bruttogeschoßflächen ohne Keller). Daraus ermitteln sich eine Grund- flächenzahl (GRZ) von 0.65 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,36. Im bestehenden Bebauungsplan sind eine GRZ von 0,5 sowie eine GFZ von 1,25 festgesetzt. Die absolute Höhe ist nicht beschränkt. Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzte GRZ von 0,65 über- schreitet die als Orientierungswert der Baunutzungsverordnung (BauNVO) heranzuziehende Grenze für Mischgebiete um 0,05. Diese Abweichung vom Orientierungswert 0,6 ist vertretbar, weil diese Überschreitung infolge der kon- kreten Gestaltung des Baukörpers äußerlich nicht in Erscheinung tritt und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigen wird, entsprechendes gilt für nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und die Nachbarschaft, die nicht zu erwarten sind. Die Geschossflächenzahl (GFZ) soll 2,3 betragen, dieser Wert weicht erheb- lich von den Werten, die die BauNVO für Mischgebiete mit 1,2 vorsieht, ab. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass das bisherige Baufeld des Bebauungsplans "Hagsfeld-Südwest" die Gesamtfläche für das Umspann- werk, das in seiner gegenwärtigen Form beibehalten wird, und die Erweite- rungsfläche, auf der das Vorhaben entwickelt wird, umfasst. Für die Fläche des vorhandenen Umspannwerks, die zwar nicht zum künftigen Plangebiet gehören wird, die aber dauerhaft mit dem Umspannwerk als Ge- bäude geringer Höhe bebaut ist, und das Vorhabengrundstück kann deshalb rechnerisch ein Mittelwert gebildet werden, der sich bezogen auf die Gesamt- VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 9 fläche und der nach Realisierung des TZW-Vorhabens insgesamt vorhande- nen Bebauung - nämlich niedriges Umspannwerk und Erweiterungsbau TZW - auf einen Wert absenkt, der mischgebietsverträglich ist. Bei dieser Betrachtung relativiert sich die auf den ersten Anschein hohe GFZ auf dem Vorhabengrundstück. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder der Belange von Umwelt und Nachbarschaft ist nicht ersichtlich. 4.4 Überbaubare Grundstücksflächen Überbaubare Grundstücksflächen werden im zeichnerischen Teil durch Baugren- zen festgesetzt. Sie dürfen lediglich durch Lichtschächte, die zur Belichtung der Nutzungen im Kellergeschoss erforderlich sind, bis zu einer Tiefe von 1,50 m überschritten werden. 4.5 Nebenanlagen Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO sollen aufgrund der beengten Grund- stücksverhältnisse nur innerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden. 4.6 Erschließung 4.6.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) In unmittelbarer Nähe zum Vorhaben verlaufen zwei Stadtbahnlinien an der Haid- und-Neu-Straße und der Karlsruher Straße. Haltestellen befinden sich direkt süd- östlich des Vorhabens sowie an der Ecke Haid-und-Neu-Straße / Am Sportpark. 4.6.2 Motorisierter Individualverkehr Die Verkehrserschließung des Vorhabens erfolgt von der Haid-und-Neu-Straße und Karlsruher Straße kommend über das TZW-Bestandsgrundstück zum La- borgebäude. 4.6.3 Ruhender Verkehr Die für das Vorhaben erforderlichen 13 PKW-Stellplätze, die sich gemäß VwV Stellplätze nach Abzug des ÖPNV-Bonus errechnen, werden – ebenso wie die erforderlichen Fahrradabstellplätze ( 1 Fahrradabstellplatz je 90 qm Hauptnutzflä- che) - in der Tiefgarage bzw. den Außenanlagen des TZW- Bestandsgrund- stücks nachgewiesen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführungsvertrag für den entspre- chenden Nachweis im Baugenehmigungsverfahren. VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 10 4.6.4 Geh- und Radwege Parallel zum Südostrand des Grundstücks verläuft ein Geh- und Radweg, über den auch der Haupteingang des Neubaus fußläufig über das Bestandsgrund- stück von der Karlsruher Straße aus erreicht werden kann. 4.6.5 Ver- und Entsorgung Niederspannungsfreileitungen werden ebenso wie individuelle Außen- bzw. Sa- tellitenantennen aus stadtgestalterischen Gründen ausgeschlossen. Pro Gebäu- de ist allerdings eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zu- lässig. Das Leitungsrecht für den Hagsfelder Sammler DN 840 ist berücksichtigt wor- den. Das Vorhaben hat auf den Sammler keine negativen Auswirkungen. Sämtliche neugeplante Leitungen im Bereich des Sammlers werden frühzeitig mit dem Tiefbauamt abgestimmt. Sollte die Entwässerung an die Bestandslei- tungen des bestehenden TZW-Gebäudes angeschlossen werden, ist ein ent- sprechender Grundbucheintrag vorzunehmen. 4.6.6 Energiekonzept Heizung: Ein Brennwertkessel zur Spitzenlastabdeckung und zwei Luft-Wasser- Wärmepumpen (Gas oder Elektro) zur Grundlastdeckung (Jahresnutzgrad liegt höher 50 % ). Lüftung: Sämtliche Lüftungsanlagen für die Be- und Entlüftung der Sozial- und Aufenthaltsräume werden mit Wärmerückgewinnung versehen. Die Rückgewin- nungszahl liegt entsprechend der Anforderungen EnEV höher 60 % bzw. 80 %. Kühlung: Die anfallende Wärmelast aus der benötigten Kühlung der Produkti- onsräume ( Laborräume ) wird über eine Wärmerückgewinnung der Beheizung der Warmwassererzeugung des Gebäudes zugeführt. Durch die Anzahl der Rei- nigungsbecken in den Laborräumen und der Wasch- und Duschräume im Objekt sollte ein entsprechender wirtschaftlicher Nutzungsgrad erreicht werden. Energiebilanz: Bezogen auf den Jahresprimärenergiebedarf liegt die Energiebi- lanz des Vorhabens 13% besser als die EnEV 2009 und bezogen auf die Ge- bäudehülle 25% besser als die EnEV 2009 (Hinweis: Die neue EnEV wird zum 01.05.2014 wirksam. Die Berechnungsprogramme können allerdings noch nicht gemäß den Vorgaben der neuen EnEV rechnen und beziehen sich daher auf die EnEV 2009 als Grundlage). Die Vorgaben aus dem EEWärmeG werden um 100% unterschritten. 4.7 Gestaltung 4.7.1 Dächer Im Hinblick auf die besondere städtebauliche Situation im Eingangsbereich zum Stadtteil Hagsfeld wird für das Plangebiet eine einfache, prägnante bauliche Ku- batur angestrebt und als Dachform begrünte Flachdächer festgesetzt. Die Dach- begrünung sorgt darüber hinaus für positive kleinklimatische Effekte durch Spei- VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 11 cherung / Verdunstung von unverschmutzt anfallendem Niederschlagswasser sowie Verminderung der Gebäude-Aufheizung und begrenzt die Belastung der Kanalnetze durch zeitlich verzögerte Ableitung. Dachaufbauten können die äußere Wirkung der Gebäude beeinträchtigen und sind deshalb, abgesehen von technisch notwendigen Aufbauten, nicht zulässig. Auch die technischen Aufbauten (z.B. Lüftungsauslässe) sind von der Fassaden- front zurückzusetzen, um sie im öffentlichen Raum so wenig wie möglich in Er- scheinung treten zu lassen. Im 4-geschossigen Teil des Vorhabens sind untergeordnete Dachaufbauten (es handelt sich im vorliegenden Fall lediglich um Fortluftrohre mit Deflektorhaube und der Kaminanlage für Kessel und Gas- Wärmepumpe) bis 3,50 m Höhe über OK Dachhaut auf max. 8% der Dachfläche zulässig. Im Bereich des Staffelgeschoss-Rücksprungs sind untergeordnete Dachaufbau- ten auf max. 60% der Dachfläche des Gebäuderücksprungs zulässig. Die Ober- kante der Nebenanlagen auf dem Staffelgeschoßdach darf die Oberkante der Brüstung nur bis max. 0,60 m überschreiten, wodurch die Anlagen vom Straßen- raum aus kaum wahrnehmbar werden. 4.7.2 Werbeanlagen und Automaten Zur Vermeidung einer schädlichen Umweltbeeinflussung durch die Lichtemissio- nen bestimmter Werbeanlagen wird eine Verwendung von wechselndem oder bewegtem Licht sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches ausgeschlos- sen. Die weiteren Vorschriften entsprechen den üblichen städtischen Festsetzun- gen für Mischgebiete. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein- richtungen bestimmt sind und die das Erscheinungsbild des Plangebiets mit un- angemessener Dominanz prägen könnten, sind unzulässig. 4.7.3 Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze Zur Begrenzung des Versiegelungsgrades sind die notwendigen Befestigungen nicht überbaubarer Grundstücksflächen wasserdurchlässig auszuführen. Um die städtebaulich-gestalterische Wirkung des öffentlichen Raums an der S-Bahn- Haltestelle nicht zu beeinträchtigen, dürfen die sog. „Vorgärten“ (das sind die Flä- chen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grundstücksbreite zwischen öffentli- chen Verkehrsflächen und der Baugrenze liegen) nicht als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen genutzt werden. Aus Gründen des Klimaschutzes sind die unbe- festigten Flächen, auch die „Vorgärten“, als Vegetationsflächen anzulegen. Die Anlage von Schotter-, Splitt- oder Kiesflächen soll nicht gestattet werden. Um einerseits dem Schutzbedürfnis der Einrichtung Rechnung zu tragen und an- dererseits zugunsten eines „transparenten“ Erscheinungsbildes den Blick auf die Grundstücksflächen nicht durch unangemessen massive Einfriedungen zu ver- schließen, sind Grundstücksbegrenzungen nur in Form von Heckenpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen und / oder Draht- bzw. Stabzäunen zulässig. Ge- plant ist eine Weiterführung des um das TZW-Hauptgebäude bestehenden Zauns. VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 12 Die für das Laborgebäude nachzuweisenden Abfallbehälterstandplätze können in die Außenanlagen des TZW-Bestandsgrundstücks integriert werden. Die dort vorhandenen Behälterstandorte stehen mehr als 15 m von der Karlsruher Straße entfernt und werden von der Müllabfuhr abgeholt. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführungsvertrag für die notwendige Erweiterung der vorhandenen Behälterstandorte. 4.8 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.8.1 Grünordnungsplan, Pflanzungen Im Lageplan mit Außenanlagen (Plan 1.1) des Vorhaben- und Erschließungs- plans (VEP) sind die Dachbegrünung, die Begrünung der nicht überbaubaren Flächen sowie das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern im Detail beschrie- ben. In den schriftlichen Regelungen des VbB werden zusätzlich entsprechende Festsetzungen getroffen. 4.8.2 Eingriff in Natur und Landschaft Für die Planung entfallen die Bäume und Sträucher im Baubereich. Entlang der Stadtbahntrasse werden im Zuge der Neubebauung sieben Bäume neu ge- pflanzt, die die sechs vorhandenen, aber im Zuge der Baumaßnahme nicht zu erhaltenden Gehölze ersetzen. Ansonsten erfolgt der hauptsächliche Eingriff durch Aushub und Bodenversieglung. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innen- entwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 qm festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der durch den Bebauungsplan zu erwartende Eingriff gilt deshalb baurechtlich als bereits ausgeglichen. 4.8.3 Artenschutz Notwendige Rodungen von Gehölzen sind ausschließlich zwischen Oktober und Februar durchzuführen. 4.9 Schallschutz Das Schallschutzgutachten vom 13.12.2013 empfiehlt zur Dimensionierung des Schallschutzes gegenüber Außenlärm folgende Lärmpegelbereiche an den Fas- saden getrennt nach Himmelsrichtung heranzuziehen: Tabelle: Maßgeblicher Außenlärmpegel (ohne Schienenbonus) Ausrichtung Maßgeblicher Außenlärmpegel La in dB (A) Lärmpegelbereich N 57-61 II-III O 65 III S 62 II W 59-60 II Damit ist das zu untersuchende Gebäude max. dem Lärmpegelbereich III zuzu- ordnen. Sie auch Kapitel 3.5.2. VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 13 4.10 Klimaschutz Den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird im Rahmen der Planung durch einen kompakten Baukörper Rechnung getragen. Die festgesetzte Oberflächenbegrünung der Dachflächen sowie die geplanten Baumpflanzungen erhöhen den Grünanteil im Gebiet. Mit dem Grünanteil steigt die Möglichkeit der Regenwasser-Rückhaltung, wodurch das Klima vor Ort positiv beeinflusst wird. Durch die Zulässigkeit von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung im Rahmen des EEG schafft der Bauleitplan die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen für eine Nutzung klimaschonender Technologien. Durch die Beheizung und Kühlung des Gebäudes sind keine negativen Auswirkungen auf das Klima vor Ort zu erwarten. Das Laborgebäude wird in Massivbauweise errichtet und erhält eine effiziente Wärmedämmung. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innen- entwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 qm festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Um- weltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. 6. Sozialverträglichkeit Das Vorhaben ist barrierefrei konzipiert mit kurzen Verbindungen zu ÖPNV- Anschlüssen und standortnahen Versorgungsangeboten. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Ü b e r b a u b a r e G r u n d s t ü c k s f lä c h e ( L a b o r g e b ä u d e )c a . 5 8 0 , 0 0qm6 4 , 5 9 % G r ü n f lä c h e nc a . 3 1 8 , 0 0qm3 5 , 4 1 % G e s a m tc a . 8 9 8 , 0 0qm1 0 0 , 0 0 % 7.2 Geplante Bebauung Hinweis: Nettogrundflächen gem. DIN 277 inkl. Keller N e t t o g r u n d f lä c h e n L a b o r g e b ä u d e c a . 2 . 2 3 6 q m VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 14 7.3 Bodenversiegelung 1 G e s a m t f lä c h e P la n g e b ie tc a .898qm1 0 0 , 0 0 % D e r z e it ig e V e r s ie g e lu n gc a .0qm0 , 0 0 % D u r c h B - P la n m a x . z u lä s s ig e v e r s ie g e lt e F lä c h ec a .580qm6 4 , 5 9 % Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für die notwendige Befestigung nicht überbaubarer Grundstücksflächen vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Kosten Im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallende Kosten, einschließlich der Er- schließungsanlagen auf dem Vertragsgrundstück des Vorhabenträgers, über- nimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücks- fläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 15 B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver- sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung / Wasserschutzgebiet Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. Für die Regenwasserentsorgung wird die Verlegung einer Hausanschlussleitung unter der Stadtbahn-Gleisanlage im Haltestellenbereich erforderlich. Wasserschutzgebiet Der Standort liegt im Wasserschutzgebiet III B. Es gelten die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 17.05.2006 („Rechtsverordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe über die Festsetzung eines Wasserschutzgebie- tes im Einzugsbereich des von den Stadtwerken Karlsruhe GmbH auf Gemar- kung Karlsruhe betriebenen Wasserwerkes Hardtwald“) sowie die Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete 1. Teil (DVGW W 101). Bei allen Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass keine Verunreinigung des Grundwassers oder dessen sonstige nachteilige Veränderung zu besorgen ist. Nach der Schutzgebietsver- ordnung ist nur das schadlose Versickern des Niederschlagswassers von Dach- flächen, von befestigen Grundstücken in Wohngebieten sowie das breitflächige Versickern des auf Verkehrsflächen anfallenden Niederschlagswassers über be- lebte Bodenschichten zulässig. Ob es für die Versickerung geeignete Bereiche gibt und ob Mindestanforderungen für eine schadlose Versickerung (z.B. 1m Si- ckerraum bis zum mittleren höchsten Grundwasserstand) eingehalten werden können, müsste in einem Baugrundgutachten geklärt werden. In der Schutzzone III (IIIA / IIIB) sind die Verlegung und der Betrieb von Abwasserkanälen und - leitungen unter Beachtung notwendiger Maßnahmen zum Schutz der Gewässer grundsätzlich zulässig. Das Gefährdungspotential von Abwasserleitungen für VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 16 häusliches Abwasser ist insbesondere auf Grund seiner hygienischen Belastung grundsätzlich als sehr hoch einzustufen. 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal- schutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abtei- lung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe, ZJD/Denkmalschutzbehörde, Karl-Friedrich-Str. 10, 76133 Karlsruhe zu melden und mit diesen Stellen abzustimmen. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 4. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 5. Altlasten Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das zu bebauende Grundstück er- schließungsbedingt aufgefüllt wurde. Anfallendes Aushubmaterial ist deshalb un- ter abfallrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Be- einträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, und zeitgleich auch der Stadt Karlsruhe, ZJD/Abfall- und Altlastenbehörde, Karl-Friedrich-Str. 10, 76133 Karlsruhe zu melden. 6. Erdaushub / Auffüllungen Anfallender Mutterboden ist zu sichern und bevorzugt auf dem Grundstück zur Andeckung zu verwenden. Erdaushub soll, soweit Auffüllungen im Gebiet not- wendig sind, dafür verwendet werden. Schadstoffhaltiges Bodenmaterial ist im Falle einer vorgesehenen Umlagerung auf dem Grundstück unter bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu betrach- ten (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umwelt- verträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBI. IS. 212), Gesetz zur Neuordnung des Abfall- VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 17 rechts für Baden-Württemberg, Landesabfallgesetz (LAbfG) vom 14. Oktober 2008 (GBI. S. 370), Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBI. IS. 502): zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBI. I Nr. 10, S. 212), Gesetz zur Aus- führung des Bundes-Bodenschutzgesetztes (Landes-Bodenschutz- und Altlas- tengesetz – LBodSchAG) vom 14. Dezember 2004, geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBI. S. 809, 815), Verwaltungsvor- schrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 – Az.: 25- 8980.08M20 Land/3). Bei Herstellung von technischen Bauwerken (Höherlegung, etc.) mit Bodenmate- rial von außerhalb sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- setzes (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmateri- al (VwV Boden Baden-Württemberg vom 14. März 2007 - Az.: 25- 8980.08M20Land/3) einzuhalten. Bei Herstellung von technischen Bauwerken (Höherlegung, etc.) mit Recycling- material sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und die vorläufigen Hinweise des Ministe- riums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vom 13.04.2004 - Az.: 25- 8982.31/37 zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial einzuhalten. Zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht im Baugebiet mit Boden- material von außerhalb sind die bodenschutzrechtlichen Vorgaben für das Auf- und Einbringen von Materialien in oder auf den Boden gemäß Vollzugshilfe zu § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) maßgebend. 7. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 8. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 9. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 10. Straßenbahn Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Straßenbahn sind ent- schädigungslos zu dulden, hierzu gehören auch Bremsstaub, Lärm, Erschütte- rungen und elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder. Schutzmaß- nahmen gegen Einwirkungen aus dem Bereich der Straßenbahn haben auf Kos- ten des Bauherrn zu erfolgen. VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 18 11. Kräuter- und Gräser-Arten zur Dachbegrünung Auswahlliste des Gartenbauamts Karlsruhe Kräuter (Anteil 60%) Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotunclifolia Rundblättrige Glockenblume Centaurea jacea ssp. ang Schmalblättr. Wies.-flockenbl. Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus carthusianorum Kartäuser-Nelke Dianthus deltoids Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummular. Sonnenröschen Helichrysum arenarium Sand-Strohblume Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Linum perenne Ausdauernder Lein Potentilla tabernaemonta Frühlings-Fingerkraut Prunella grandlflora Großblütrige Brunelle Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian Veronica teucrium Großer Ehrenpreis Gräser (Anteil 40%) Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Corynephorus canescans Silbergras Festuca guestfalica Harter Schafschwingel Koeleria glauca Blaue Kammschmiele Phleum phleoides Glanz-Lieschgras 12. Artenschutz Notwendige Rodungen von Gehölzen sind zwischen Oktober und Februar durch- zuführen. VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 19 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekannt- machung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 7 und der Planzeichnung (IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die bauli- chen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Laborgebäude Zulässig sind: - Labor-, Büro- Verwaltungs- und Dienstleistungsnutzungen - Lager- und Nebennutzungen für den Laborbetrieb - der Hauptnutzung dienende Nebenanlagen 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Gebäudehöhe Die im zeichnerischen Teil festgesetzte Gebäudehöhe (GH) ist das Maß zwi- schen der geplanten Oberkante Fertigfußboden EG TZW-Vorhaben (=115,00 m über Normalnull) und dem oberen Abschluss der Wand, gemessen in der jeweiligen Gebäudemitte. 3.2 Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl (GRZ) wird durch Planeintrag im zeichnerischen Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit 0,65 festgesetzt. 4. Überbaubare Grundstücksfläche Baugrenzen dürfen mit Lichtschächten bis 1,50 m Tiefe überschritten werden. VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 20 5. Ebenerdige Garagen und Carports Die Errichtung von ebenerdigen Garagen und Carports ist unzulässig. 6. Nebenanlagen Nebenanlagen gem. § 14 (1) BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flä- chen zulässig. 7. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 7.1 Dachbegrünung Alle Dachflächen sind intensiv zu begrünen. Hierfür sind oberhalb einer Drän- und Filterschicht Dachbegrünungs-Substrat, Sand, Kies und Oberboden als Standort für verschiedene Pflanzengesellschaften nebeneinander in wech- selnder Aufbauhöhe zwischen 10 und 30 cm einzubauen. Das so entstandene Habitatmosaik ist durch Äste und Steine zu ergänzen. Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern nach der Liste in den Hinweisen. Parallel zur Dachbegrünung sind Fotovoltaikanlagen zulässig, sofern die Dachbegrünung dadurch nicht beeinträchtigt wird. 7.2 Baumpflanzungen Auf den in der Planzeichnung festgesetzten Baumstandorten sind großkroni- ge, schlankwüchsige einheimische Laubbäume zu pflanzen. Alle Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und bei Abgang spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode artengleich zu ersetzen. 8. Immissionsschutz Zur Dimensionierung des Schallschutzes gegenüber Außenlärm sind mindestens folgende Lärmpegelbereiche an den Fassaden getrennt nach Himmelsrichtung heranzuziehen: Tabelle: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109:1989-11 „Schallschutz im Hochbau“ Ausrichtung N O S W Lärmpegelbereich III III II II Die DIN 4109 liegt beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städte- bau, Lammstraße 7, 1. OG, Zimmer 113/114, 76133 Karlsruhe, aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth-Verlag Berlin). VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 21 II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind ausschließlich begrünte Flachdächer. Dachaufbauten sind bis auf die technisch notwendigen Aufbauten nicht zulässig. Lüftungsauslässe über Dach bis max. 0,60 m im Durchschnitt sind in einem Ab- stand von mindestens 1 m zur Außenfassade zulässig. Im 4-geschossigen Teil des Vorhabens sind untergeordnete Dachaufbauten bis 3,50 m Höhe über OK Dachhaut auf max. 8% der Dachfläche zulässig. Im Bereich des Staffelgeschoss-Rücksprungs sind untergeordnete Dachaufbau- ten auf max. 60% der Dachfläche des Gebäuderücksprungs zulässig. Die Ober- kante der Nebenanlagen auf dem Staffelgeschoßdach darf die Oberkante der Brüstung nur bis max. 0,60 m überschreiten. 1.2 Fassaden Zulässig sind Putzfassaden und metallische Vorhangfassaden. Für untergeord- nete Bauteile sind auch andere Materialien zulässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung am Gebäude bis zur Brüs- tungskante des 1. Obergeschosses, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und der- gleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 qm. Ausnahmsweise ist die Anbringung des TZW-Firmenlogos an der Gebäude- fassade in Richtung der Haid- und Neu-Straße auch bis zur Brüstungskante des 2. OG zulässig, wenn es die o.a. Dimensionen nicht überschreitet. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, dreh- bare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen, Vorgärten, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze 3.1 Unbebaute Flächen Die notwendige Befestigung nicht überbaubarer Grundstücksflächen ist mit was- serdurchlässigen Belägen oder Schotterrasen auszuführen. 3.2 Vorgärten Als Vorgarten gelten die Grundstücksflächen, die auf gesamter Grundstücksbrei- VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 22 te zwischen der südöstlichen Baugrenze und der Straßenbahntrasse auf Flst. Nr. 13182/1 liegen. Die Vorgärten sind als Vegetationsflächen anzulegen und zu un- terhalten. Die Anlage von Schotter-, Splitt- oder Kiesflächen ist nicht gestattet. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist unzulässig. 3.3 Einfriedungen An der Grundstücksgrenze entlang der Stadtbahntrasse sind Zäune bis max. 2.50 m als Einfriedung zulässig. Ansonsten sind nur Heckenpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen, Drahtgeflecht und/oder Stabgitterzäune als Einfrie- dung zulässig. 3.4 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen ist. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantenne oder Satellitenantenne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan „Hagsfeld-Südwest“, in Kraft getreten am 31.03.1983, wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlage 1 – Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) – ist bindender Bestand- teil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 23 VbB von Gerhardt.stadtplaner.architekten einzufügen ... VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 24 Unterschriften Vorhabenträger: DVGW-Technologiezentrum Wasser TZW Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe T. 0721 - 9678-0 F. 0721/9678-101 info@tzw.de ............................................ Klinger Planverfasser: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe T. 0721 - 831030 F. 0721 - 853410 mail@gerhardt-stadtplaner-architekten.de ............................................ (GERHARDT.stadtplaner.architekten) Stadtplanungsamt Karlsruhe: Prof. Dr. Anke Karmann - Woessner Leiterin des Stadtplanungsamtes Lammstraße 7 76133 Karlsruhe ............................................ (Prof. Dr. Anke Karmann - Woessner) Karlsruhe, den 16.12.2013 Fassung vom 25.04.2014 VbB „Karlsruher Straße 84 Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)“ Stand 25.04.2014 Seite 25 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), bestehend aus 1. Übersicht 1.1 Lageplan mit Außenanlagen 2. Grundrisse 2.1 Grundriss Untergeschoss 2.2 Grundriss Erdgeschoss 2.3 Grundriss 1. Obergeschoss 2.4 Grundriss 2. Obergeschoss 2.5 Grundriss 3.Obergeschoss (Staffelgeschoss) 2.6 Ansicht von Nordwesten 2.7 Ansicht von Südosten und Norden 2.8 Dachaufsicht / Freiflächen 3. Schnitt 3.1 Schnitte A-A und B-B 4. Flächenberechnungen 4.1 Bruttorauminhalt 4.2 Netto-Grundflächen 5. Stellplatznachweis 5.1 Stellplatznachweis inkl. Bestand

  • BPlan Karlsruher Straße Plan S. 23
    Extrahierter Text

  • BPlan Karlsruher Straße - Lageplan mit Außenanlagen
    Extrahierter Text

    5 . 0 0 5 . 0 0 Z U F A H R T T G L E I T U N G S R E C H T L E I T U N G S R E C H T L E I T U N G S R E C H T B E S T A N D 4 G E S C H O S S E + K E L L E R B E S T A N D 3 G E S C H O S S E + K E L L E R B E S T A N D 4 G E S C H O S S T E C H N I K B E S T A N D 3 G E S C H O S S E + K E L L E R B E S T A N D T H 4 G E . 4 G E S C H O S S E + K E L L E R E R W E I T E R U N G 2 0 1 3 G R U N D S T Ü C K S G R E N Z E G R U N D S T Ü C K S G R E N Z E G R U N D S T Ü C K S G R E N Z E G R U N D S T Ü C K S G R E N Z E B ä u m e : s c h l a n k w ü c h s i g , g r o ß k r o n i g RW A 1 +10cm 1 +10cm R W A Haustechnikfläche c a. 90 m² S ch a ch te n tra u ch u n g 1 +10cm=ca.130,23 m ü. NN 1 +10cm = ca.130,23m ü. NN 3 +30cm=ca.130,43m ü. NN 3 +30cm = ca.130,43m ü. NN 1 +20cm = ca.130,33m ü. NN N O R D Neubau eines LaborgebäudesKarlsruher Straße 8476139 KarlsruheBAUHERR:DVGW - Technologiezentrum Wasser (TZW)vertreten durch Herrn Dr. KlingerKarlsruher Straße 8476139 KarlsruhePLANER:Vollack GmbH & Co. KGDipl.-Ing. (FH) Daniel Reusch, ArchitektAm Heegwald 2676227 KarlsruheFon +49 (0) 721 4768-157Fax +49 (0) 721 4768-2901.1 Lageplan mit AußenanlagenM. 1:750Karlsruhe, den 16.12.2013Fassung vom 25.04.2014

  • BPlan Karlsruher Straße - 2.1 Untergeschoss
    Extrahierter Text

    90.22° 62.665° 90.058° 117.057° 82.88° Umspannwerk TM OTIS Premier ED 1275kg, 17 Personen, LKT2,30m x LKB1,20m Kom- pressor Kom- pressor Druckluft- behälter S2 Aufzug 21 5.23 m² Putzraum 10.37 m² 007 WC H 011 12.43 m² 012 Umkl. H F = 25.94 m² 013 Umkl. D F = 33.16 m² WC D 014 8.06 m² DU D 020 F = 3.37 m² 015 Druckluft F = 18.10 m² 016 Kühlraum 4° F = 18.79 m² 017 Kühlraum 12° F = 11.72 m² HA-Raum 019 F = 18.85 m² Elektroraum 018 10.70 m² Heizraum 020 F = 16.68 m² Autoklav 009 F = 7.33 m² Flur 008 F = 64.33 m² SÜLA 006 10.68 m² TRH 005 9.04 m² Archiv F = 18.97 m² 004 Technik 24.72 m² 002 Lager 003 48.30 m² Lager 001 87.47 m² 010 F = 3.68 m² DU H BRH 1.70mBRH 1.70mBRH 1.70mBRH 1.70mBRH 1.70mBRH 1.70m h=2.00m Kühlzelle 13,5m²Kühlzelle 8,5m² BRH 1.70m Lichtschacht GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE 5.201.501.29 93 1.50 1.11 74 1.001.57 4 1.501.59 64 1.505.81 35 1.50 2.47 5 1.50 16.27 28 38.68 23.92 5 3.25 45.35 35 4.65 5 25 2.00 25 3.00 25 10.30 10 25 10.04 17 17 5 1.10 17 5 9.17 5 25 4.78 74 17 5 4.03 76 25 2.51 78 17 5 2.30 25 4.05 17 5 4.78 85 41 1 16 44 NORD H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2013 69185/2 GFV 69185/4 GFÖ Neubau eines Laborgebäudes Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe BAUHERR: DVGW - Technologiezentrum Wasser (TZW) vertreten durch Herrn Dr. Klinger Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe PLANER: Vollack GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. (FH) Daniel Reusch, Architekt Am Heegwald 26 76227 Karlsruhe Fon +49 (0) 721 4768-157 Fax +49 (0) 721 4768-290 2.1 - GRUNDRISS UG M. 1:200 Karlsruhe, den 16.12.2013 Fassung vom 25.04.2014

  • BPlan Karlsruher Straße - 2.2 Erdgeschoss
    Extrahierter Text

    90.22° 62.665° 90.058° 117.057° 82.88° Umspannwerk GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE 2 2 He He He He H H Luft Luft Ar Ch Ar Ch 4 4 2 2 O O N TM OTIS Premier ED 1275kg, 17 Personen, LKT2,30m x LKB1,20m Entsorgungslager 25 Stg. 17.28/30 BRH 1,10m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,10m BRH 1,10mBRH 1,10m BRH 1,00m Lichtschacht Oxitop, Digestorien, Lüftung Digestorium, Lüftung, QK Digestorium, Lüftung, QK OKFFB Erdungsschiene U+A OKFFB Technikum U+A 106 F = 82.52 m² Messraum U+A 107 F = 26.67 m² Mikrokosmen U+A 108 F = 34.50 m² Probenahmelager 109 F = 9.84 m² Entsorgung F = 8.00 m² 110 Gaslager 114 F = 35.94 m² Flur 113 16.60 m² Werkstatt 32.42 m² 104 Mahlen 105 8.77 m² Technikum Techn. 101 F = 120.84 m² Flur 111 51.41 m² Treppenhaus 112 F = 20.72 m² Lager 102 F = 11.02 m² Beh.-WC F = 7.08 m² 103 ±0.00 ±0.00 3.26 5 54 4.34 5 60 4.90 11.27 5 2.57 5 3.91 17 5 20 96 5 11.75 1.75 1.00 20 1.00 4.80 1.75 1.00 25 1.004.00 1.75 4.00 25 2.05 20 2.75 25 17 5 2.62 11 5 6.51 29 5.50 45.53 5 3.50 37 28 2.50 2.00 95 3.40 2.00 1.12 2.50 2.00 1.45 3.40 2.00 1.03 2.50 2.00 1.65 3.40 2.00 3.36 1.00 2.00 1.79 4.20 3.75 1.00 4.56 80 2.00 90 3.00 3.00 90 80 2.00 1.74 5.57 5 1.78 5 2.50 2.50 1.85 5 Laboraktionsfläche Labor nahe Arbeitsplätze Laboraktionsfläche NORD H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2013 69185/2 GFV 69185/4 GFÖ Neubau eines Laborgebäudes Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe BAUHERR: DVGW - Technologiezentrum Wasser (TZW) vertreten durch Herrn Dr. Klinger Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe PLANER: Vollack GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. (FH) Daniel Reusch, Architekt Am Heegwald 26 76227 Karlsruhe Fon +49 (0) 721 4768-157 Fax +49 (0) 721 4768-290 2.2 - GRUNDRISS EG M. 1:200 Karlsruhe, den 16.12.2013 Fassung vom 25.04.2014

  • BPlan Karlsruher Straße - 2.3 Erstes Obergeschoss
    Extrahierter Text

    90.22° 62.665° 90.058° 117.057° 82.88° Umspannwerk GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE Umwelt+Analytik U+AMikrobio. U+A Mikrobio. gentechnisch S1 S2 inkl. EthBr Raum Digestorium gentechnisch S1 S2 Digestorium gentechnisch S1 S2 Bakis, Brutschränke, Durchflusszytom. Digestorium, QK U+A Digestorien, Lüftung Autoklav, C-freier Raum Lüftung +4.32m OKFFB 1.OG Bewegungsfläche 205 F = 27.67 m² Treppenhaus 221 F = 21.47 m² S2 Chemikalien, Waagen, C-Autoklav Digestorium, Lüftung Büro 202 F = 31.48 m² Büro 203 F = 15.68 m² Büro 206 F = 22.91 m² Drucker 204 F = 2.86 m² Büro 201 F = 29.46 m² Garderobe 207 5.06 m² Büro 208 F = 31.43 m² 209 Lager/ UV F = 4.46 m² Flur 84.30 m² 210 WC D 211 F = 9.02 m² WC H 8.07 m² 212 Pausenraum 220 F = 29.82 m² Spülküche 218 F = 13.86 m² Ansatzraum Med. 217 F = 24.33 m² Messraum U+A 216 F = 20.49 m² Ansatzraum U+A 215 F = 26.50 m² PCR 2 U+A 214 F = 27.43 m² PCR 1 U+A 213 F = 29.65 m² Server 219 F = 11.12 m² 17 5 25 4.63 7 25 2.0 25 3.0 25 10.67 34 3 23 3.75 4.2 1.75 6.14 5 3.4 1.75 1.65 2.5 1.75 1.03 3.4 1.75 79 12 5 54 2.5 1.75 93 13 6 3.4 1.75 95 2.5 1.75 1.12 5 37 5 42 5 3.22 5 26 5 17 5 20 1.08 5 4.5 1.75 1.12 12 5 1.26 5 4.6 1.75 1.15 12 5 1.05 5 4.6 1.75 1.09 5 25 1.21 2.791.0 12 5 1.0 3.75 1.75 1.13 5 13 54 5 2.0 1.75 57 25 2.36 5 12 5 5.03 5 3.13 1.75 2.80 5 1.75 3.32 5.57 5 2.18 2.5 1.75 1.4 2.5 1.75 17 12 5 45 5 2.5 1.75 88 5 42 5 TM OTIS Premier ED 1275kg, 17 Personen, LKT2,30m x LKB1,20m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,10mBRH 1,10mBRH 1,10mBRH 1,10mBRH 1,10mBRH 1,10mBRH 1,10m NORD H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2013 69185/2 GFV 69185/4 GFÖ Neubau eines Laborgebäudes Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe BAUHERR: DVGW - Technologiezentrum Wasser (TZW) vertreten durch Herrn Dr. Klinger Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe PLANER: Vollack GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. (FH) Daniel Reusch, Architekt Am Heegwald 26 76227 Karlsruhe Fon +49 (0) 721 4768-157 Fax +49 (0) 721 4768-290 2.3 - GRUNDRISS 1.OG M. 1:200 Karlsruhe, den 16.12.2013 Fassung vom 25.04.2014

  • BPlan Karlsruher Straße - 2.4 Zweites Obergeschoss
    Extrahierter Text

    90.22° 62.665° 90.058° 117.057° 82.88° Umspannwerk TM OTIS Premier ED 1275kg, 17 Personen, LKT2,30m x LKB1,20m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,10m BRH 1,10mBRH 1,10mBRH 1,10mBRH 1,10mBRH 1,10m BRH 1,10m GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE U+A Mikrobio. Mikrobio.Mikrobio. Digestorium S2 Mikrobio. S2 QK S2 Mikrobio. C-freier Raum QK S2 Mikrobio. S2 U+A Mikrobio. Digestorium S2 Digestorium S2 +7.99m OKFFB 2.OG 311 Lager/ UV F = 4.52 m² Ansatzraum 316 F = 36.39 m² Brutraum 317 F = 13.41 m² Reinraum 318 F = 26.94 m² PCR Mikrobio. 319 F = 27.49 m² Medienansatz 320 F = 18.99 m² 321 Spülküche F = 11.41 m² Messraum nass 322 F = 22.15 m² 323 Besprechung F = 25.34 m² Flur 315 83.87 m² Treppenhaus 324 F = 21.47 m² Mikroskop 314 F = 10.12 m² WC D F = 3.19 m² 313 WC H 312 F = 3.91 m² Teeküche 309 F = 5.23 m² Büro U+A 310 F = 31.38 m² Studenten 308 F = 21.76 m² Bewegungsfläche 307 F = 27.89 m² Drucker 306 F = 2.86 m² Abt.-Ltg. Mikrob 301 F = 16.44 m² Sekretariat Mikr 302 F = 12.87 m² Abt.-Ltg. Mikrob 303 F = 16.22 m² Büro U+A 304 F = 15.68 m² Büro U+A 305 F = 15.68 m² 42 5 90 2.5 43 8 12 5 17 8 2.5 29 8 12 5 97 8 2.5 1.47 5 69 9 5.51 8 25 9 5.92 1 3.75 4.2 6.14 5 3.4 1.75 1.65 2.5 1.75 1.03 3.4 1.75 57 5 12 5 75 5 2.5 1.75 72 12 5 27 5 3.4 1.75 30 12 5 52 5 2.5 1.75 1.5 37 5 96 5 6.5 1.75 1.16 5 20 3.01 12 5 1.194.5 1.75 1.19 12 5 1.05.0 1.75 1.0 12 5 1.09 5 2.5 1.75 1.09 5 12 5 2.56 5 12 5 1.09 5 3.0 1.75 1.09 5 12 5 4.18 3.04 1.75 17 5 20 4.70 5 20 2.05 25 2.82 5 42 5 10.73 5 50 5 37 5 3.50 4 20 1.0 20 2.05 25 NORD H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2013 69185/2 GFV 69185/4 GFÖ Neubau eines Laborgebäudes Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe BAUHERR: DVGW - Technologiezentrum Wasser (TZW) vertreten durch Herrn Dr. Klinger Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe PLANER: Vollack GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. (FH) Daniel Reusch, Architekt Am Heegwald 26 76227 Karlsruhe Fon +49 (0) 721 4768-157 Fax +49 (0) 721 4768-290 2.4 - GRUNDRISS 2.OG M. 1:200 Karlsruhe, den 16.12.2013 Fassung vom 25.04.2014

  • BPlan Karlsruher Straße - 2.5 Staffelgeschoss
    Extrahierter Text

    90.22° 62.665° 90.058° 117.057° 82.88° Umspannwerk GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m BRH 1,00m TM OTIS Premier ED 1275kg, 17 Personen, LKT2,30m x LKB1,20m +11.66m OKFFB 3.OG Vorraum 405 F = 10.48 m² Haustechnikfläche TK/Gard. 402 F = 12.29 m² Drucker 403 F = 2.86 m² Büro 401 F = 125.27 m² Haustechnik 404 F = 177.49 m² TRH 21.47 m² 406 NORD H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2013 69185/2 GFV 69185/4 GFÖ Neubau eines Laborgebäudes Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe BAUHERR: DVGW - Technologiezentrum Wasser (TZW) vertreten durch Herrn Dr. Klinger Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe PLANER: Vollack GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. (FH) Daniel Reusch, Architekt Am Heegwald 26 76227 Karlsruhe Fon +49 (0) 721 4768-157 Fax +49 (0) 721 4768-290 2.5 - GRUNDRISS 3.OG (Staffelgeschoss) M. 1:200 Karlsruhe, den 16.12.2013 Fassung vom 25.04.2014

  • BPlan Karlsruher Straße - 2.6 Ansicht Nord-West
    Extrahierter Text

    +17.06 GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenzeBaugrenze +16.00 =131.00m ü. NN =115.00m ü. NN =132.06m ü. NN ±0.00 +4.32 +7.99 +11.66 =OKFFB EG =OKFFB 1.OG =OKFFB 2.OG =OKFFB 3.OG ±0.00 +15.66 1.00 2.00 1.00 32 1.00 1.75 60 32 1.00 1.75 60 32 1.00 1.75 30 95 =130.66m ü. NN H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2013 Ansicht von Nord-Westen Neubau eines Laborgebäudes Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe BAUHERR: DVGW - Technologiezentrum Wasser (TZW) vertreten durch Herrn Dr. Klinger Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe PLANER: Vollack GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. (FH) Daniel Reusch, Architekt Am Heegwald 26 76227 Karlsruhe Fon +49 (0) 721 4768-157 Fax +49 (0) 721 4768-290 2.6 - Ansicht von Nord-Westen M. 1:200 Karlsruhe, den 16.12.2013 Fassung vom 25.04.2014

  • BPlan Karlsruher Straße - 2.7 Ansichten Süd-Ost und Nord
    Extrahierter Text

    +16.00 BaugrenzeGrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze =115.00m ü. NN =131.00m ü. NN =OKFFB 1.OG =OKFFB 2.OG =OKFFB 3.OG =OK Attika ±0.00 +4.32 +7.99 +11.66 +13.26 +15.66 =130.66m ü. NN =OK Attika Baugrenze BaugrenzeGrundstücksgrenze Grundstücksgrenze 1.00 2.00 1.00 32 1.00 1.75 60 32 1.00 1.75 60 32 1.00 1.75 30 69 ±0.00 +4.32 +7.99 +11.66 +15.66 H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2013 Ansicht von Süd-Osten Ansicht von Norden Neubau eines Laborgebäudes Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe BAUHERR: DVGW - Technologiezentrum Wasser (TZW) vertreten durch Herrn Dr. Klinger Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe PLANER: Vollack GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. (FH) Daniel Reusch, Architekt Am Heegwald 26 76227 Karlsruhe Fon +49 (0) 721 4768-157 Fax +49 (0) 721 4768-290 2.7 - Ansichten Süd-Ost + Nord M. 1:200 Karlsruhe, den 16.12.2013 Fassung vom 25.04.2014

  • BPlan Karlsruher Straße - 2.8 Dachaufsicht-Freiflächen
    Extrahierter Text

    G R U N D S T Ü C K S G R E N Z E G R U N D S T Ü C K S G R E N Z E G R U N D S T Ü C K S G R E N Z E G R U N D S T Ü C K S G R E N Z E B ä u m e : s c h l a n k w ü c h s i g , g r o ß k r o n i g RWA 1 +10cm 1 +10cm RWA Haustechnikfläche ca. 90m² Schachtentrauchung 1 +10cm=ca.130,23m ü. NN 1 +10cm = ca.130,23m ü. NN 3 +30cm=ca.130,43m ü. NN 3 +30cm = ca.130,43m ü. NN 1 +20cm = ca.130,33m ü. NN K V V H a l t e s t e l l e R i n n e ä t z e B e t o n p f l a s t e r Flachdachaufbau Hauptdach:Intensivbegrünung (359m²)VegetationVegetationstragschichtTrennvliesDränschicht2mm wurzelfeste FPO DachdichtungsbahnWärmedämmung gem. EnEV-NachweisDampfsperreTrapezblechGesamtdachfläche: 359,44m² (64,544m³)1 +10cm = 151,44m² (15,144m³)2 +20cm = 130m² (26m³)3 +30cm = 78m² (23,4m³) N O R D Neubau eines LaborgebäudesKarlsruher Straße 8476139 KarlsruheBAUHERR:DVGW - Technologiezentrum Wasser (TZW)vertreten durch Herrn Dr. KlingerKarlsruher Straße 8476139 KarlsruhePLANER:Vollack GmbH & Co. KGDipl.-Ing. (FH) Daniel Reusch, ArchitektAm Heegwald 2676227 KarlsruheFon +49 (0) 721 4768-157Fax +49 (0) 721 4768-2902.8 - Dachaufsicht/ FreiflächenM. 1:200Karlsruhe, den 16.12.2013Fassung vom 25.04.2014Plansymbole

  • BPlan Karlsruher Straße - 3.1 Schnite A-A und B-B
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    natürlicher Geländeverlauf 1.10 1.10 60 12 3.00 20 12 3.40 60 20 12 2.75 60 20 12 2.75 60 20 12 3.05 GRUNDSTÜCKSGRENZE 4.80 6.92 Sammler DN 850 =ca. 110,20m ü. NN SCHNITT A-A GRUNDSTÜCKSGRENZE Mikrokosmen U+AGaslagerMessraum U+A SozialräumeWCWCFlurSozialräumeDusche ServerSpülk.MedienküchePCR 1 U+APCR 2 U+AAnsatzraum U+AMessraum U+APausenraum BesprechungMedienansatzPCRLabor U+ABrutraumAnsatzraumC-freier RaumSpülk. Technik NEU ZU BEBAUENDES GRUNDSTÜCKBESTAND OKFFB 3.OG OKFFB UG OKFFB 1.OG OKFFB 2.OG -4.80 -3.32 ±0.00 +4.32 +7.99 +11.66 +15.66 =130,66m ü. NN = OK Attika =115,00m ü. NN = OKFFB EG KühlraumDruckluftHA-RaumHeizraumKühlraumElektroraum Entsorg.Proben Technikum U+A FLURBEH.-WCTECHNIKUM TECHN. FLURARCHIV FLURWC-H BÜRO GRUNDSTÜCKSGRENZEGRUNDSTÜCKSGRENZE MIKROKOSMEN U+A MESSRAUM U+A OKFFB UG 2x 1500l Tank FLURMIKROSKOP MIKROBIO. BÜRO U+AMEDIENANSATZ MIKROBIO. BÜROHAUSTECHNIK Technikaufbauten 1.10 1.10 1.10 60 12 3.00 20 12 4.00 20 12 2.75 60 20 12 2.75 60 20 1.66 6 OKFFB 1.OG OKFFB 2. OG OKFFB 3. OG OKFFB EG=115,00müNN =130,66m ü. NN OK Attika TECHNIK 1.00 1.00 1.00 -3.32 ±0.00 +4.32 +7.99 +11.66 +15.66 SCHNITT B-B H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2013 Neubau eines Laborgebäudes Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe BAUHERR: DVGW - Technologiezentrum Wasser (TZW) vertreten durch Herrn Dr. Klinger Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe PLANER: Vollack GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. (FH) Daniel Reusch, Architekt Am Heegwald 26 76227 Karlsruhe Fon +49 (0) 721 4768-157 Fax +49 (0) 721 4768-290 3.1 - Schnitte A-A und B-B M. 1:200 Karlsruhe, den 16.12.2013 Fassung vom 25.04.2014

  • BPlan Karlsruher Straße - 4.1 Bruttorauminhalt
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    Vollack GmbH & Co. KG - Am Heegwald 26 – 76227 Karlsruhe Seite 1 von 1 BAUVORHABEN : “Neubau eines Laborgebäudes“ Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe BAUHERR: DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW) Karlsruher Str. 84 76139 Karlsruhe Vertreten durch: Hr. Dr. Josef Klinger BERECHNUNG DES BRUTTORAUMINHALTS (BRI) NACH DIN 277 Labor UG: 548,98m² x 3,44m UG Höhe (1888,49m³) + Labor EG: 556,71m² x 4,32m EG Höhe (2404,98m³) + Labor 1. OG: 572,97m² x 3,67m 1. OG Höhe (2102,80m³) + Labor 2. OG: 572,97m² x 3,67m 2. OG Höhe (2102,80m³) + Labor 3. OG: 404,27 m² x 3,45 m 3. OG Höhe + 167,87 m² x 1,60 m Brüstungshöhe (1663,32m³) = Bruttorauminhalt: 10.162,39 m³ BRI Karlsruhe, den 16.12.2013 Fassung vom 25.04.2014

  • BPlan Karlsruher Straße - 4.2 Netto-Grundflächen
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    Vollack GmbH & Co. KG - Am Heegwald 26 – 76227 Karlsruhe Seite 1 von 1 BAUVORHABEN : “Neubau eines Laborgebäudes“ Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe BAUHERR: DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW) Karlsruher Str. 84 76139 Karlsruhe Vertreten durch: Hr. Dr. Josef Klinger BERECHNUNG DER NETTO-GRUNDFLÄCHEN NACH DIN 277 Karlsruhe, den 16.12.2013 Fassung vom 25.04.2014

  • BPlan Karlsruher Straße - 5.1 Stellplatznachweis
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    Vollack GmbH & Co. KG - Am Heegwald 26 – 76227 Karlsruhe Seite 1 von 2 BAUVORHABEN : “Neubau eines Laborgebäudes“ Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe BAUHERR: Fa. TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser Karlsruher Str. 84 76139 Karlsruhe Vertreten durch: Hr. Dr. Josef Klinger BERECHNUNG DER NOTWENDIGEN STELLPLÄTZE NACH DER VwV STELLPLÄTZE Stellplatznachweis des Bestandes: Bisher nachgewiesene Stellplätze Bestand 36 Tiefgarage 19 oberirdische Parkplätze Gesamt: 55 Stellplätze Forderung durch Baugenehmigung: 53 Stellplätze (Stand 28.06.1993) Stellplatznachweis für den Bestand erfüllt! (ohne Abzug der Tabelle A / ÖPNV) Stellplatznachweis Neubau Laborgebäude: Vorhandene Stellplätze Bestand 55 Richtzahlen lt. Tabelle B: 2. Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 2.1 Büro- und Verwaltungsräume allg. => 1 Stpl. je 30 m² Büronutzfläche 974,76 m² Büro- und Labornutzfläche / 30 m² je Stpl. = 32 Stpl. Nachzuweisende Stellplätze für Bestand 53 Nachzuweisende Stellplätze für Neubau 32 Nachzuweisende Stellplätze Gesamt: 85 Vollack GmbH & Co. KG - Am Heegwald 26 – 76227 Karlsruhe Seite 2 von 2 Abzug lt. Tabelle A: Erreichbarkeit: 3 Punkte Dichte der Verkehrsmittel: 3 Punkte Leistungsfähigkeit: 2 Punkte Attraktivität der Verkehrsmittel: 2 Punkte Gesamtpunkte: 10 Punkte  40% der ermittelten Stellplätze 85 Stellplätze – davon 40% = 34 Stellplätze Stellplatznachweis Neubau Laborgebäude ist im Bestand erfüllt! (vorhandene Tiefgarage hat 50 Stellplätze!) Karlsruhe, den 16.12.2014 Fassung vom 25.04.2014

  • Protokoll TOP 1
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 1 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Karlsruher Straße 84 - Laborgebäude DVGW-Techno- logiezentrum Wasser (TZW)“, Karlsruhe-Hagsfeld: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2014/0652 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Karlsruher Straße 84 - Laborgebäude DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)", Karlsruhe-Hagsfeld. 2. Auf der Grundlage der dazu gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB bereits erfolgten Verfahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 16.12.2013 in der Fassung vom 25.04.2014 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zwecke ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Sie wünschen gleich die Abstimmung. - Das ist einstimmig. - 2 - Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Oktober 2014