Möbelfachmarkt am Weinweg - Änderung des Regionalplanes
| Vorlage: | 2014/0642 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.06.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 01.07.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0642 8 öffentlich Dez. 6 Möbelfachmarkt am Weinweg - Änderung des Regionalplanes Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 05.06.2014 4 vorberaten Wirtschaftsförderungs- ausschuss 24.06.2014 2 Gemeinderat 01.07.2014 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt Karlsruhe beim Regionalverband Mittlerer Ober- rhein (RVMO) die Änderung des Regionalplans für die Region Mittlerer Oberrhein mit dem Ziel anregt, die Fläche westlich des Weinwegs zwischen Gerwigstraße, Durlacher Allee und Bahndamm in Karlsruhe zukünftig als integrierte Lage auszuweisen, um auf dieser Fläche die Errichtung eines großflächigen IKEA-Einrichtungshauses mit einem zentrenrelevanten Randsortiment und den erforderlichen Stellplatzflächen zu ermöglichen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur zu gewährleisten, verfolgt die Stadt Karlsruhe seit geraumer Zeit das Ziel, einen großflächigen Möbelmarkt auf ihrer Gemarkung anzusie- deln. Die schwedische Möbelhauskette IKEA hat sich dazu entschlossen, nun in Karlsruhe ein Möbelhaus mit einer Geschossfläche von etwa 33.000 m² und einer Verkaufsfläche von ca. 25.500 m² und etwa 4.000 bis 6.000 m² zentrenrelevantem Randsortiment zu errichten. In langen Verhandlungen ist es gelungen, den Investor für den Standort zwischen Gerwig- straße, Durlacher Allee, Weinweg und Ostring (Bahntrasse) zu gewinnen. Der Standort ist auch aus Sicht der Stadt Karlsruhe prädestiniert für die Ansiedlung eines großflächigen Ein- zelhandelsmarktes und war schon lange präferiert für die Ergänzung des Karlsruher Mö- belsortiments. Insbesondere sprechen folgende Gründe für den Standort an der Durlacher Allee: Er liegt direkt an der zentralen Achse zwischen der Karlsruher Innenstadt (A-Zentrum) und der Durlacher Innenstadt (B-Zentrum) und ergänzt somit in idealer Weise die zentra- len Bereiche Karlsruhes. Er liegt dort zentral am Haupt-ÖV-Netz mit derzeit zwei S-Bahn- und zwei Straßenbahn- linien und ist somit mit hoher Frequenz an das Karlsruher ÖPNV-Netz angeschlossen. Dies ist auch insofern von Bedeutung, als sich ein Trend abzeichnet, wonach Kunden sich die Möbel zunächst in einer Filiale ansehen, diese sich dann aber nach Hause lie- fern lassen. Die Bedeutung einer guten ÖPNV-Anbindung kann daher eine größere Be- deutung haben, als dies zunächst bei einem Möbelmarkt anzunehmen wäre. Der Standort hat eine optimale Anbindung an das übergeordnete IV-Netz sowie an das Karlsruher Hauptstraßennetz. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wird derzeit durch einen Gutachter untersucht, die Ansiedlung des Marktes ist demnach verkehrlich darstellbar. In den nächsten Wochen werden noch verschiedene Detailoptimierungen untersucht und in das Verkehrskonzept eingearbeitet. Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe vorhandener Möbel- und großflächiger Einzel- handelsmärkte mit heute schon großen zentrenrelevanten Sortimenten, die im Kontext gemeinsam eine zentrale Lage ausbilden, ohne das städtische Gefüge von Karlsruhe selbst zu stören. Es handelt sich um keinen Standort auf der grünen Wiese, der Bereich ist eingebettet in vorhandene Randbebauung mit intakter, gemischter Nutzungsstruktur und Wohnanteil, ohne dass das Wohnen direkt durch die Ansiedlung gestört wird. Damit kann die Angebotsstruktur der Stadt Karlsruhe als Oberzentrum im Sortiment Möbel abgerun- det werden, um die Endverbraucher der Stadt Karlsruhe entsprechend zu versorgen, das Angebot im Sortimentsbereich Möbel für das Oberzentrum mit der Nachfrage und der entsprechenden Kaufkraft in der Region in Einklang gebracht werden, so dass der Markt das zentralörtliche Versorgungssystem entsprechend abrundet, die Wirtschaftskraft der Stadt Karlsruhe ihrer Bedeutung als Oberzentrum entsprechend gestärkt und die damit verbundenen Arbeitskräfte in der Region gehalten werden, entsprechend der vorhandenen Infrastruktur (insbesondere Verkehrsinfrastruktur für Kunden und Arbeitskräfte/Pendler) neue Arbeitsplätze zentral in Karlsruhe angesiedelt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Vorfeld der geplanten Ansiedlung ist zu untersuchen, wie sich diese auf die Einzelhan- delsstruktur in der Region und in Karlsruhe selbst auswirkt. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf die Innenstadt und beiden B-Zentren Durlach und Mühlburg zu betrach- ten. Die Anforderungen sind im § 11 Abs. 3 BauNVO formuliert, der die Prüfung der städte- baulichen und raumordnerischen Auswirkungen von großflächigen Einzelhandelsvorhaben vorschreibt. Das hierfür erforderliche Gutachten wird derzeit von der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung erstellt. Da eine Entwurfsfassung des Gutachtens bereits vorliegt, lässt sich bereits sagen, dass das Vorhaben die raumordnerischen Vorgaben erfüllt und keine wesentlichen Schädigungen der Versorgungsstrukturen in der Stadt Karlsruhe zu erwarten sind. Das Gutachten wird im Wirtschaftsförderungsausschuss am 24.06.2014 vorgestellt. Dieses Vorhaben macht die Änderung des Regionalplans notwendig. Die Vorgespräche in dieser Hinsicht mit dem Regionalverband und dem Regierungspräsidium verliefen positiv. Der Gemeinderat sollte daher die Verwaltung beauftragen, die Änderung des Regionalplans beim Regionalverband anzuregen, so dass er in diesem Bereich ein Vorranggebiet für Ein- zelhandelsgroßprojekte (integrierte Lage) festlegt. Im Weiteren wäre der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern, was erst nach Änderung des Regio- nalplanes abgeschlossen werden kann, da der Flächennutzungsplan aus dem Regional- plan zu entwickeln ist, und das notwendige Baurecht parallel hierzu zusammen mit IKEA nach einem entsprechen- den Antrag des Vorhabenträgers über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel zu schaffen (Finanzierung durch den Investor) sowie ggf. ein Bebauungsplan für die angrenzenden Bereiche aufzustellen, der die zulässigen Nutzungen in der Art festsetzt, dass der Verkauf zentrenrelevanter Sortimente eindeutig gesteuert werden kann. Dies ist noch näher zu untersuchen. Darüber hinaus sind um- fassende raumordnerische Absprachen - wahrscheinlich in Form von Verträgen - für die umliegenden Gebiete erforderlich, um im Umgriff des Plangebiets zentrenrelevante Ein- zelhandelsentwicklungen weitgehend auszuschließen. Der noch auf diesen Flächen befindliche und noch nicht umgesetzte vorhabenbezogene Bebauungsplan würde mit dem neuen Bebauungsplan geändert bzw. angepasst. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt Karlsruhe beim Regionalverband Mittlerer Ober- rhein (RVMO) die Änderung des Regionalplans für die Region Mittlerer Oberrhein mit dem Ziel anregt, die Fläche westlich des Weinwegs zwischen Gerwigstraße, Durlacher Allee und Bahndamm in Karlsruhe zukünftig als integrierte Lage auszuweisen, um auf dieser Fläche die Errichtung eines großflächigen IKEA-Einrichtungshauses mit einem zentrenrelevanten Randsortiment und den erforderlichen Stellplatzflächen zu ermöglichen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. Juni 2014
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Möbelfachmarkt am Weinweg - Änderung der Re- gionalplanes Vorlage: 2014/0642 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt Karlsruhe beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) die Änderung des Regionalplans für die Region Mittlerer Oberrhein mit dem Ziel anregt, die Fläche westlich des Weinwegs zwischen Gerwigstraße, Durla- cher Allee und Bahndamm in Karlsruhe zukünftig als integrierte Lage auszuweisen, um auf dieser Fläche die Errichtung eines großflächigen IKEA-Einrichtungshauses mit einem zentrenrelevanten Randsortiment und den erforderlichen Stellplatzflächen zu ermögli- chen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgten Vorberatungen im Planungsausschuss und im Ausschuss für Wirtschaftsförde- rung: Wenn Sie noch Diskussionsbedarf haben, gehe ich gerne darauf ein. Ansonsten glaube ich, können wir nach der langen Diskussion abstimmen. - Sie sehen das alle so. Ich sehr nur gelbe Karten. Damit wird die Vorbereitung für eine wichtige Ansiedlung auf den Weg gebracht. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Oktober 2014