Sanierungsgebiet "Landessanierungsprogramm (LSP) Durlach-Aue"

Vorlage: 2014/0641
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.06.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 01.07.2014

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • LSP Durlach-Aue
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0641 9 öffentlich Dez. 6 Sanierungsgebiet "Landessanierungsprogramm (LSP) Durlach-Aue" Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis PlanA 05.06.2014 9 vorberaten Gemeinderat 01.07.2014 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt mit der als Anlage beigefügten Satzung formell das Sanie- rungsgebiet „Landessanierungsprogramm (LSP) Durlach-Aue“ nach dem vereinfachten Ver- fahren. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Erste (mögliche) Maßnahmen gemäß der Fördermittel- Bewilligung Finanz- und Wirt- schaftsmin. B.-W. ca. 1,3 Mio. € ca. 0,5 Mio. € Haushaltsmittel für erste Maßnahmen werden im kommenden Doppelhaushalt 2015/2016 beantragt. Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 28.05.2014 (OR Durlach) Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 16.10.2012 der Antragstellung auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP) zugestimmt. Diesen Antrag hatte das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zunächst nicht genehmigt. Nach intensiven Ge- sprächen und Modifizierung der avisierten Handlungsfelder hat das Finanz- und Wirt- schaftsministerium mit Schreiben vom 02.04.2014 dem Antrag zugestimmt. Das Sanie- rungsgebiet ist durch die beigefügte Satzung formell zu beschließen (Anlage 1 und 2). Die Sanierung soll nach dem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da nach den vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere im öffentlichen Raum, im Hinblick auf die bean- tragten bzw. zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel und den Sanierungszeitraum von acht Jahren nennenswerte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen auf das gesamte Sanierungsgebiet bezogen - Stand heute - nicht zu erwarten sind. Für Vereinbarungen im Sinne § 144 Abs. 1 Nr. 2 (Miet- und Pachtverträge) wird die Genehmigung allgemein vorweg erteilt und wird wirksam mit der Veröffentlichung der Sanierungssatzung. Auf der Grundlage unseres Antrags wurden Fördermittel in Höhe von 800.000 Euro in Aus- sicht gestellt; dies entspricht einem förderfähigen Aufwand von insgesamt rd. 1,33 Mio. Euro (beantragt war ein Förderrahmen von 4,565 Mio. Euro; siehe Kosten- und Maßnahmenüber- sicht der zurückliegenden Antragsstellung; Anlage 3). Mit der nun bewilligten ersten Tranche und im Hinblick auf den in der Regel achtjährigen Bewilligungszeitraum sollen nun rasch erste Maßnahmen wie z. B. Gewährung von Zuschüssen für private Modernisierungen, vor allem aber auch die Aufnahme der Bürgerbeteiligung angegangen werden. Für spätere, weitere Maßnahmen wäre seinerzeit ein Aufstockungsantrag zu stellen. Für die Aufnahme der Bürgerbeteiligung läuft derzeit das Auswahlverfahren. Angeschrieben waren fünf potenzielle Büros, von denen drei in die nähere Auswahl genommen wurden. Die endgültige Entscheidung erfolgt im Benehmen mit dem Stadtamt Durlach und dem Bürger- verein Durlach und Aue. Im Zuge des neuen Sanierungsgebietes sollen die neu überarbeiteten Förderkriterien (siehe gesonderte Vorlage) erstmals angewandt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss - mit der als Anlage beigefügten Satzung formell das Sanierungsgebiet „Landessanierungsprogramm (LSP) Dur- lach-Aue“ nach dem vereinfachten Verfahren. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. Juni 2014

  • LSP Durl-Aue Anlage 1-3
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 9
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Sanierungsgebiet „Landessanierungsprogramm (LSP) Durlach-Aue“ Vorlage: 2014/0641 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss - mit der als An- lage der Vorlage beigefügten Satzung formell das Sanierungsgebiet „Landessanie- rungsprogramm (LSP) Durlach-Aue“ nach dem vereinfachten Verfahren. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss: Da geht es um einen Satzungsbeschluss. - Dem stimmen Sie auch alle zu. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Oktober 2014