Ergänzungsantrag KAL: Kulturkonzept 2025
| Vorlage: | 2014/0629 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 20.05.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 19.05.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 61. Plenarsitzung Gemeinderat 20.05.2014 2014/0629 7 öffentlich Kulturkonzept 2025 1. Der Gemeinderat sieht im Kulturkonzept ein dynamisches Arbeitspapier, das er- gänzt werden kann und soll; auf Wunsch der Kulturszene ggf. erstmals nach dem kommenden Workshop zur Vorstellung des Kulturkonzepts. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, das Kulturkonzept wie folgt zu ergänzen: a) Einbindung des Verkehrsmuseums und der privaten Heimatmuseen in die Aufga- be „Kulturelles Erbe“ b) Einbindung ehrenamtlicher Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements in die Aufgabe „Kulturelles Erbe“ (Beispiel Stadtteilchroniken) c) Rolle des KONS, des Jugendorchesters der Stadt und der JUKS im Rahmen der kulturellen Bildung d) Rolle von Künstlern und Kulturschaffenden, insbesondere aus der Bildenden Kunst, dem Zirkus/Nouveau cirque/der Bewegungskunst, den privaten Musikschulen für die kulturelle Bildung e) Schultheaterwoche als nachhaltiges Projekt kultureller Bildung f) Darstellung der Rolle des Gemeinderats bei ausgesuchten Entwicklungen, die er durchgesetzt hat (Beispiel Kreativwirtschaft, Alter Schlachthof) g) Nennen der stadträtlichen Mitglieder des Kulturausschusses unter „Redaktionelle Beraterinnen und Berater“. Zu 1. Der Kulturpolitik liegen diverse Wünsche aus der Kulturszene auf redaktionelle und inhaltliche Änderungen und Ergänzungen vor. Es besteht die Gefahr, dass bei einer Entscheidung jetzt, ohne Öffnungsklausel, der partizipative Prozess unterbro- chen wird. Das Kulturkonzept sollte aber dezidiert im Rahmen eines transparenten Beteiligungsverfahrens entstehen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Zu 2 a bis 2 b: Zivilgesellschaftliches, kulturelles Engagement kommt noch zu kurz im Kulturkonzept, insbesondere bei der konkreten Rolle und Auswirkung. Zu 2 c bis 2 e: Die genannten Einrichtungen kommen nicht oder zu kurz vor. Zu 2 f bis 2 g: Die wichtige und konkrete Rolle, die der Gemeinderat als Mittler zwi- schen Bürgerschaft bzw. Kultureinrichtungen und der Verwaltung bzw. dem Bürger- meisteramt ausübt (siehe zum Beispiel bei den Haushaltsberatungen), kommt im Kulturkonzept noch zu kurz. Dies könnte etwa in Handlungsfeld 5 aufgeführt werden. Die inhaltliche Arbeit, die alle Mitglieder des Kulturausschusses – auch die stadträtli- chen – bei der Erarbeitung des Kulturkonzepts geleistet haben (bei Workshops, Klausursitzungen etc.), sollte im Kulturkonzept unauffällig, aber dezidiert benannt werden. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Mai 2014
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 19.05.2014 eingegangen: 19.05.2014 Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.05.2014 2014/0629 7 öffentlich Dez. 2 Kulturkonzept 2025 Dem Anliegen der Antragsteller wird Rechnung getragen. Wir bitten daher, den Ergänzungs- antrag für erledigt zu erklären. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Kultur Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1.: Das Kulturkonzept 2025 ist ein Orientierungsrahmen, damit als dynamisches und offenes Arbeitspapier angelegt und entsteht in einem breit angelegten, transparenten Beteiligungs- prozess, wie auf S. 30 - 41 im Kulturkonzept sowie in der Gemeinderatsvorlage dargestellt. Dieser partizipative Prozess wird fortgesetzt. Eine weitere und damit dritte Kulturwerkstatt findet am 18.07.2014 statt, als Ort hat sich nach Tollhaus und Südwerk nun das ZKM ange- boten. Dieser Termin ist bereits erneut bei über 1000 Kulturschaffenden und Institutionen angekündigt. Des Weiteren wird es zukünftig auch - wie in der Vergangenheit - themenbe- zogene Tagungen, runde Tische, Expertengespräche und Workshops geben. Dies alles dient der konkreten Umsetzung des im Gemeinderat zu beschließenden Orientierungsrahmen (Kulturkonzept 2025). Daher ist Punkt 1 des Antrages impliziter Teil des Kulturkonzeptes und erfährt mit Verabschiedung des Kulturkonzeptes Zustimmung. Zu 2., a-e: In diesem Sinne sind die unter a-e genannten Akteurinnen und Akteure sowie Projekte selbstverständlich Partnerinnen und Partner in der weiteren Gestaltung und Umsetzung des Kulturkonzeptes. Zu 2., f und g: Der Gemeinderat entscheidet in allen Bereichen der städtischen Kulturpolitik. Der Kulturaus- schuss ist das Lenkungsgremium des Kulturkonzeptes und so auch im Kulturkonzept mehr- fach benannt. Sofern der Kulturausschuss zustimmt, werden die einzelnen Namen im Impressum auf S. 141 gerne aufgenommen.