Änderungsantrag GRÜNE: Kulturkonzept 2025
| Vorlage: | 2014/0618 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 16.05.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Dr. Christofer Leschinger (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15.05.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 61. Plenarsitzung Gemeinderat 20.05.2014 2014/0 7 öffentlich Kulturkonzept 2025 1. Die Formulierung der Beschlussfassung „Der Gemeinderat beschließt das Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe und be- auftragt die Verwaltung, in den kommenden Jahren dieses in Abstimmung mit den gemeinderätlichen Gremien und dem Gemeinderat umzusetzen.“ wird ersetzt durch: „Der Gemeinderat beschließt das Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe als fle- xiblen Orientierungsrahmen für die künftige Entwicklung im Kulturbereich. Das Konzept dient als Basis für den weiteren Dialog mit der Bürgerschaft und den Kul- turschaffenden zur Zukunft der Stadt. Die konkrete Umsetzung der im "Kulturkon- zept 2025 der Stadt Karlsruhe" aufgeführten Handlungsfelder und Maßnahmen er- folgt im Rahmen der laufenden Beratungen des Gemeinderats und in Abhängig- keit der Verfügbarkeit von Finanzmitteln.“ 2. Vor Veröffentlichung des Kulturkonzept 2025 werden Textpassagen, die Aussagen über nicht-städtische Kultureinrichtungen beinhalten, mit diesen Einrichtungen ab- gestimmt. Das vorliegende Kulturkonzept ist gut dafür geeignet, als Orientierungsrahmen für den weiteren Dialog zu dienen, um damit konkrete Konzepte und Ideen innerhalb der Handlungsfelder zu erarbeiten. Einige Strategien sind bereits recht konkret beschrie- ben, andere sind eher als Reflexion über die Ausgangslage zu verstehen. Diese un- terschiedliche Konkretheit könnte beim vorliegenden Wortlaut der Beschlussfassung zu Missverständnissen in der Verbindlichkeit führen. Auch wenn der derzeitige Kulturausschuss an der Beteiligung des Kulturkonzepts beteiligt war, sehen wir es – fünf Tage vor der Kommunalwahl – als unpassend an, einem sich verändernden Gemeinderat bzw. Kulturausschuss für die nächsten Jahre Konzepte für die nächsten zehn Jahre vorzugeben, die dieser dann umzusetzen hat. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Daher halten wir einen flexiblen Orientierungsrahmen für die richtige Vorgabe, um einerseits die Arbeit der derzeitigen Gremien fortsetzen zu können und andererseits den angemessenen Entscheidungsspielraum für „die Neuen“ zu wahren. In die Erarbeitung des Konzepts waren viele Kultureinrichtungen einbezogen; die schriftliche Darlegung des Konzepts oblag jedoch alleinig dem Kulturamt, auch Rücksprachen zu Textpassagen über die jeweiligen Einrichtungen erfolgten nicht. So ist es möglich, dass es zur Verwendung bestimmter Bezeichnungen, Formulierungen oder Aussagen gekommen ist, mit denen sich die Einrichtungen nicht identifizieren können, z.B. im Falle des Tollhaus mit dem militärisch besetzen Begriff „Brücken- kopf“. Durch Rücksprachen mit den Einrichtungen sind daher mögliche Änderungs- wünsche aufzunehmen und vor der endgültigen Veröffentlichung zu berücksichtigen. unterzeichnet von: Dr. Christofer Leschinger Michael Borner Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. Mai 2014
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.05.2014 eingegangen: 15.05.2014 Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.05.2014 2014/0618 7 öffentlich Dez. 2 Kulturkonzept 2025 Es wird empfohlen, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Kultur Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1.: Das vorliegende Kulturkonzept ist bereits als flexibler und dynamischer Orientierungsrahmen angelegt. Es sind Rahmenbedingungen, Zielrichtungen und Handlungsfeder sowie lediglich Vorschläge für Maßnahmen enthalten. In den nächsten Jahren soll das Kulturkonzept in Ab- stimmung mit dem Gemeinderat, dem Kulturausschuss und der Kulturszene umgesetzt wer- den. Durch die Einbeziehung des Gemeinderates und des Kulturausschusses ist gewährleistet, dass auch die neu gewählten Mitglieder einbezogen werden und dass Entscheidungen nur in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Finanzmitteln getroffen werden können. Zu 2.: Wie dargestellt, sind sehr viele Einrichtungen in den Entstehungsprozess inhaltlich einbezogen worden und an sehr vielen Stellen im Text genannt und beschrieben. Alle Betei- ligten und Genannten auch in redaktionelle Feinheiten aktiv einzubeziehen, ist ein unmögli- ches Unterfangen. Der genannte Veränderungsvorschlag bezüglich des Tollhauses wird auf- genommen. Das Kulturkonzept ist bereits im Internet seit 08.05.2014 auf der städtischen Homepage im Zuge der Gemeinderatssitzung veröffentlicht. Bisher sind keine weiteren Veränderungsvor- schläge eingegangen.