Sprechende Haltestellen

Vorlage: 2014/0615
Art: Anfrage
Datum: 13.05.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 01.07.2014

    TOP: 31.2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Sprechende Haltestellen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Dr. Christofer Leschinger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom 09.05.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 01.07.2014 2014/0615 31.2 öffentlich ÖPNV - Fahrgastinformationen: Sprechende Haltestellen 1. Welche technischen Möglichkeiten gibt es unabhängig von einer absehbaren Version per Smartphone-App, um Haltestellen mit akustischen Fahrplananzeigen, so genannte „sprechende Haltestellen“, auszustatten? 2. Welche Kosten entstehen, um die wichtigsten Haltestellen mit diesen sprechenden Haltestellen auszurüsten (z. B. Hauptbahnhof, Herrenstraße, Durlach Turmberg, Zündhütle, Entenfang, Mühlburger Tor, Durlacher Tor)? 3. In welchem zeitlichen Rahmen könnte so ein Vorhaben umgesetzt werden? 4. Welche anderen technischen Ausstattungen gibt es, um Haltestellen für blinde, sehbehinderte und kognitiv eingeschränkte Fahrgäste barrierefrei zu gestalten? 5. In welchem Kostenrahmen bewegen sich diese Alternativen? Menschen mit Behinderungen stoßen im Alltag oft auf zahlreiche Hindernisse. An den Haltestellen der Straßenbahnen sind dies die unterschiedlichen Einstiegshöhen und die optischen Anzeigetafeln, die das sorglose Bewegen im öffentlichen Verkehr ohne fremde Hilfe erschweren oder gar unmöglich machen. Gerade die Anzeigeta- feln sind für sehende Fahrgäste eine wertvolle Information, für Blinde und sehbehin- derte Menschen sind sie allerdings quasi unsichtbar. Mitfahrerinnen und Mitfahrer mit einer Sehbehinderung brauchen hörbare Signale, um zu erfahren, welche Bahn ge- rade anrollt und in welche sie einsteigen können. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Neben so genannten „sprechenden Haltestellen“, die z. B. auf Knopfdruck oder auf andere sinnvolle Weise eine Ansage starten, gibt es eine Reihe weiterer akustischer Möglichkeiten, um hier Verbesserung zu schaffen. Es sollen Blinde und sehbehinderte Menschen profitieren, denen das Ablesen der Abfahrtszeiten auf den dynamischen Fahrgastanzeigen nicht möglich ist. Zusätzlich zu dieser Gruppe werden durch die Bereitstellung von Inhalten in gesprochener Form auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen in die Lage versetzt, die Information an Haltestellen besser zu verstehen. Verschiedene Kommunen im ganzen Bundesgebiet haben bereits unterschiedliche akustische Systeme ausprobiert oder befinden sich noch in der Erprobungsphase, z. B. Münster, Berlin, Hamburg, Köln, Erfurt. Auch Karlsruhe sollte sich dieser Problematik annehmen und den öffentlichen Nah- verkehr für alle seine Mitbürgerinnen und Mitbürger gleichermaßen zugänglich ge- stalten. unterzeichnet von: Dr. Dorothea Polle-Holl Michael Borner Alexander Geiger Dr. Christofer Leschinger Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Juni 2014

  • Stellungnahme TOP 31.2
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Dr. Christofer Leschinger (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 09.05.2014 eingegangen: 09.05.2014 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0615 31.2 öffentlich Dez. 4 ÖPNV - Fahrgastinformationen: Sprechende Haltestellen 1. Welche technischen Möglichkeiten gibt es unabhängig von einer absehbaren Version per Smartphone-App, um Haltestellen mit akustischen Fahrplananzeigen, so genannte „spre- chende Haltestellen“, auszustatten? Zur Reisendeninformation blinder oder sehbehinderter Fahrgäste haben sich im ÖPNV im Wesent- lichen akustische Informationsanlagen durchgesetzt. In Kombination mit automatischen dynami- schen Fahrgastinformationsanlagen (Anzeigetafeln) sind Nahbeschallungsanlagen erhältlich, wel- che auf Drucktasteranforderung den Inhalt des Anzeigers über eine Vorlesefunktion wiedergeben und auch in der Lage sind Hinweistexte auf aktuelle Ereignisse wiederzugeben. Vorteile dieser Bauform ist die geringe Beeinträchtigung von Anwohnern und anderen Fahrgästen, da die Be- schallung örtlich stark begrenzt ist und nur auf Anforderung ausgelöst wird. Nachteilig ist die Not- wendigkeit, die Fahrgastinformationsanlage auf der Haltestelle unmittelbar aufsuchen zu müssen. Die Auffindbarkeit muss durch Anpassung im Blindenleitsystem sichergestellt sein. Anlagen dieser Art werden bspw. von den Stadtwerken Wuppertal betrieben. 2. Welche Kosten entstehen, um die wichtigsten Haltestellen mit diesen sprechenden Hal- testellen auszurüsten (z. B. Hauptbahnhof, Herrenstraße, Durlach Turmberg, Zündhütle, Entenfang, Mühlburger Tor, Durlacher Tor) Eine Nachrüstung der Anzeiger mit einer Vorlese- und Ansagefunktion über Drucktasterauslösung und einem in die Anzeigerstele integrierten Nahfeldlautsprecher hat überschlägige Anlagenkosten von ca. 8000 EUR pro bestehendem Anzeigerstandort zur Folge. Die aufgeführten Haltestellen verfügen insgesamt über 31 Anzeigerstandorte, daher entstehen in dieser Betrachtung Gesamt- kosten von ca. 248.000 EUR. Für durch Vandalismus an den Anlagen bedingte Instandsetzungen ist mit einem Mehrbedarf an Instandhaltungspersonal und somit mit regelmäßigen Mehrbelastungen bei den Personalkosten zu rechnen. 3. In welchem zeitlichen Rahmen könnte so ein Vorhaben umgesetzt werden? Ab Projektstart würde die Umrüstung der genannten Haltestellen ca. 1,5 bis 2 Jahre in Anspruch nehmen. Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Haltestelle Durlacher Tor derzeit nur als Provisori- um und die Haltestelle Herrenstraße nur bis zur Inbetriebnahme der Kombilösung in Betrieb ist. In Abhängigkeit des Baufortschritts der Kombilösung ist eine Ausrüstung dieser Haltestellen aufgrund der kurzen Restnutzungsdauer nicht unbedingt sinnvoll. Seite 2 4. Welche anderen technischen Ausstattungen gibt es, um Haltestellen für blinde, sehbe- hinderte und kognitiv eingeschränkte Fahrgäste barrierefrei zu gestalten? Fahrgastinformation über fahrgasteigene Geräte: Über Smartphones kann bereits heute flä- chendeckend im Stadtgebiet mit Hilfe der Ortungsfunktion dieser Geräte die Echtzeitabfahrtsin- formation an Haltestellen über die Seite live.kvv.de abgerufen werden. In Kombination mit einem „Screenreader“ (Anwendung um den Bildschirminhalt vorzulesen, meist integriert in die Betriebs- systeme der Smartphones) ist bereits heute eine persönliche akustische Fahrgastinformation mög- lich, ohne dass infrastrukturseitig oder fahrzeugseitig weitere Investitionen notwendig sind. Vanda- lismus und akustische Beeinträchtigung von Anliegern oder anderen Fahrgästen sind bei dieser Lösung systembedingt kein Thema. Akustische Information über die Fahrzeugaußenlautsprecher: Mehrere Verkehrsunternehmen erproben die automatische Ansage der Linie und des Fahrziels über die Außenlautsprecher bei Halt des Fahrzeugs in der Haltestelle. Hier werden derzeit sowohl Konzepte ohne Bedarfsanforde- rungen wie auch Systeme, bei denen der mobilitätseingeschränkte Fahrgast die Ansage über ei- nen Handsender händisch oder automatisch aktiviert, in Erprobung. Anlagen dieser Art werden bspw. in den Städten Linz, Gera oder Dresden erprobt. Die Verständlichkeit von Lautsprecheransagen ist nach Erfahrung der erprobenden Verkehrsun- ternehmen abhängig vom Verkehrsaufkommen, Wetter und allgemeinem Umgebungsgeräuschen. Die tageszeitliche oder umgebungsabhängige Anpassung der Lautstärke der Außendurchsagen funktioniert nicht in allen Fällen zufriedenstellend. Beschallungen ohne Bedarfsanforderung, egal ob durch Fahrzeuge oder stationär an der Halte- stelle, führen nach Erfahrungen der AVG und anderen deutschen Verkehrsunternehmen verhält- nismäßig schnell zur Anwohnerbeschwerden und haben Vandalismus oder Sabotage an den Lautsprechern oder deren Verkabelung zur Folge. Es existiert noch keine Empfehlung des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), ob und welche Systeme deutschlandweit zum Einsatz kommen sollen. Daher beobachten derzeit die VBK aufmerksam die technische Entwicklung. 5. In welchem Kostenrahmen bewegen sich diese Alternativen? Akustische Information über die Fahrzeugaußenlautsprecher: Außenlautsprecher und die notwendigen Bordrechner sind in den ab 1995 ausgelieferten Fahrzeugen vorhanden. Zielansagen bei jedem Halt ohne weitere Bedarfsanforderung bringen auch hier das Problem der Belästigung von Anwohnern und nicht betroffenen Fahrgästen mit sich, daher müssen solche System zwangs- läufig bei einer Bedarfsauslösung für betroffene Fahrgäste ausgerüstet sein, typischerweise kom- men hier Handfunksender zum Einsatz. Verkehrsunternehmen mit einer vergleichbaren Aus- gangssituation (Städte Gera, Linz/A) berichten von Gesamtkosten unter 100.000 EUR für die Ein- richtung einer Ansagefunktion mit funkgesteuerter Bedarfsauslösung auf den Fahrzeugen bei Flot- tengrößen von ca. 50 Fahrzeugen. Diese Kosten entstehen in erster Linie bei der Anpassung von Softwaresystemen und fahrzeugseitigen Anpassungen. Aufgrund der derzeit nicht vorhandenen Werkstattreserve bei den Fahrzeugen wäre mit Verzögerungen bei der fahrzeugseitigen Ausrüs- tung zu rechnen. Eine konkrete Aussage über die bei den VBK zu erwartenden Kosten kann nicht getroffen werden. Die zur Auslösung der Ansagen notwendigen Handsender werden in den Pilotstädten für ca. 25,00 EUR an die Bevölkerung über die entsprechenden Behindertenverbände verkauft. Akustische Fahrgastinformation über fahrgasteigene Geräte (Smartphones): Technik ist be- reits im Einsatz. Es entstehen allenfalls Kosten zur weiteren Anpassung der App-Bedienoberfläche (geschätzt < 5.000 EUR). Bisher sind für diese Maßnahmen noch keine finanziellen Mittel im Wirt- schaftsplan der VBK hinterlegt. Eine Umsetzung würde sich dementsprechend direkt auf das Be- triebsergebnis der VBK auswirken.

  • Protokoll TOP 31.2
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 31.2 der Tagesordnung: ÖPNV - Fahrgastinformationen: Sprechende Haltestellen Anfrage der Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl, der Stadträte Michael Borner, Alexander Geiger, Dr. Christofer Leschinger und Johannes Honné (GRÜNE) vom 9. Mai 2014 Vorlage: 2014/0615 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31.2 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014