Mobile Verkaufsstände in Karlsruhe
| Vorlage: | 2014/0613 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 13.05.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 01.07.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 12.05.2014 eingegangen: 12.05.2014 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0613 23 öffentlich Dez. 2 Mobile Verkaufsstände in Karlsruhe - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung wird entsprechend dem Antrag ein Konzept über die Zulassung von mobilen Verkaufsständen im öffentlichen Verkehrsraum erarbeiten (Sondernutzungsrichtli- nien) und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe wurde mit Gerichtsurteil vom 20. Februar 2014 dazu verpflichtet, den gestellten Antrag auf einen mobilen Verkaufsstand (Coffee-Bike) neu zu bescheiden, da es keine Rechtsgrundlage für eine Versagung gäbe. Das Thema „mobile Verkaufsstände“ ist folglich neu zu überprüfen. Das Urteil und die Berichte in den Medien haben zur Folge, dass auch andere Personen mobile Verkaufsstände betreiben möchten. Das beantragte Waren- angebot gestaltet sich sehr vielseitig, bei der Stadtverwaltung sind bereits Anträge und An- fragen zu Verkaufsständen mit Blumen, Bekleidung, Schreibwaren, Geschenkartikeln, Schmuck, Döner, Bratwürsten, Donuts, Eis und vielem anderen eingegangen. Die Stadtverwaltung Karlsruhe hat Anträge für mobile Verkaufsstände bisher abgelehnt. Ge- nehmigt wurden solche Stände nur in Randgebieten, in denen die Grundversorgung nicht gegeben war und mit Zustimmung des jeweiligen Bürgervereins. Neben den verkehrlichen Ablehnungsgründen (ohnehin schon knappe öffentliche Flächen werden durch mobile Ver- kaufsstände zusätzlich belastet, verfügbarer Raum in der Innenstadt ist momentan durch viele Baustellen beschränkt, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende sollen auch ausreichende Bewegungsflächen besitzen) waren ebenfalls stadtgestalterische Aspek- te und der Schutz des bestehenden ortsfesten Gewerbes Gründe für die Ablehnung. Bemängelt wurde vom Verwaltungsgericht unter anderem, dass die Ablehnungen nicht auf einen gemeinderätlichen Beschluss zurückzuführen sind, sondern als Geschäft der laufen- den Verwaltung von der Stadt ohne eine Entscheidung des Gemeinderates durchgeführt wurden. Die Stadtverwaltung hat in Stuttgart, Mannheim und Freiburg nachgefragt und erfahren, dass diese Städte mobile Verkaufsstände in der Innenstadt aufgrund von Sondernutzungsrichtli- nien ablehnen. Diese Richtlinien wurden vom jeweiligen Gemeinderat beschlossen. Die Städte wurden um Zusendung der entsprechenden Unterlagen gebeten. Anschließend wer- den die Fachdienststellen einen juristischen Abgleich der Richtlinien mit dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtes durchführen und eine Sondernutzungsrichtlinie für Karlsruhe er- stellen. In der Begründung des Verwaltungsgerichtes wurde ausgeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nur aus Gründen, die einen Bezug zur Straße haben, abgelehnt werden kann; straßenrechtsfremde Überlegungen sind insoweit unzulässig (VGH Bad-Württ.).
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Klaus Heilgeist (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 12.05.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 01.07.2014 2014/0613 23 öffentlich Mobile Verkaufsstände in Karlsruhe Die CDU-Fraktion beantragt: Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept zur Regelung von mobilen Verkaufsständen in Karlsruhe und stellt es in gemeinderätlichen Gremien vor. Sachverhalt/Begründung: Seit Jahren werden mobile Verkaufsstände im öffentlichen Raum durch die Stadt- verwaltung nicht mehr genehmigt. Am jüngsten Beispiel des Coffee-Bike-Betreibers zeigt sich, dass die Stadt nicht grundsätzlich ein Verbot für mobile Verkaufsstände erteilen kann – wie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufzeigt. Um einer- seits der Nachfrage nach mobilen Verkaufsständen gerecht zu werden, aber ande- rerseits auch die Gemeinverträglichkeit (Verkehrssicherheit, Stadtbild, Schutz des stehenden Gewerbes etc.) sicherzustellen, ist die Erstellung eines Konzepts zur Re- gelung von mobilen Verkaufsständen notwendig. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Thorsten Ehlgötz Dr. Klaus Heilgeist Tilman Pfannkuch Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Juni 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 23 der Tagesordnung: Mobile Verkaufsstände in Karlsruhe Antrag der Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz, der Stadträte Thorsten Ehlgötz, Dr. Klaus Heilgeist und Tilman Pfannkuch (CDU) sowie der CDU- Gemeinderatsfraktion vom 12. Mai 2014 Vorlage: 2014/0613 Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: (Stadtrat Ehlgötz/CDU: Weiter!) - Weiter. Gut. Ich kann vielleicht noch zu dem ergänzen, was in der Stellungnahme der Verwaltung ausgeführt ist. Wir werden mit denen, die bisher schon Anträge gestellt haben, Zwi- schenbescheide erarbeiten. Es ist im Grunde einer, so dass wir bis zur Erlassung dieser Sondernutzungsrichtlinie eine Möglichkeit finden, dass ein solcher Stand auch betrieben werden kann. - Nur als Ergänzung für diese Übergangszeit. Wir würden es erst einmal für ein Jahr genehmigen in einem entsprechenden Rahmen. In dieser Zeit werden wir eine so genannte Sondernutzungsrichtlinie erarbeiten und die mit Ihnen diskutieren. (Zuruf: Im Gemeinderat?) - Ja, im Gemeinderat. - 2 - (Zuruf Stadtrat Dr. Maul/SPD) - Dann machen wir die Diskussion jetzt auf. Wenn der Antragsteller selbst nicht mehr darauf besteht, dass wir das diskutieren... (Stadtrat Dr. Maul/SPD: Ich will nur etwas wissen!) - Eine ergänzende Frage. Stadtrat Dr. Maul (SPD): In Ihrer Antwort stehen eine Vielzahl von Antragsteller aller Art und Sorte, die so etwas beantragt hätten: Wurstverkäufer, Dönerverkäufer, Eisver- käufer, Kleiderverkäufer. Wollen Sie denen allen jetzt wirklich eine Sondergenehmigung erteilen? Der Vorsitzende: Die Frage beantworten wir schriftlich. Ich hatte es aber erläutert. Es gibt einen Antragsteller, der bezieht sich auf diesen Coffee-Bike. Dann gibt es natürlich noch Tausende Antragsteller zu allem möglichen Klein-Tralala. Mit denen gab es bisher nie Probleme. Denn hier wollen wir den Stadtraum einigermaßen geordnet halten. Ge- richtlich ist uns diese pauschale Ablehnung des Antragstellers Coffee-Bike aus der Hand geschlagen worden. Deswegen werden wir mit diesem Unternehmen jetzt eine einjäh- rige Zwischenlösung erarbeiten und parallel dazu eine Sondernutzungsrichtlinie ausfor- mulieren, die wir mit Ihnen als Gemeinderat abschließend diskutieren. Ich glaube, das ist ein sauberes Verfahren und wird allen Interessen gerecht. So würde ich jetzt gerne verfahren. Wenn Sie so einverstanden wären? Der Antragsteller ist ein- verstanden. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014