Prüfung Bauplanung und Kostenentwicklung Kombilösung

Vorlage: 2014/0612
Art: Anfrage
Datum: 13.05.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 01.07.2014

    TOP: 32.3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 32.3
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 10.05.2014 eingegangen: 11.05.2014 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0612 32.3 öffentlich Dez. 4 Kombilösung: Prüfung Bauplanung und Kostenentwicklung Kombilösung A. Was gedenken KASIG, Aufsichtsrat und Verwaltung gegen die ständigen Kos- tensteigerungen bei der Kombilösung zu unternehmen? Der Realisierung der Kombilösung ist ein langjähriger intensiver Planungs- und Geneh- migungsprozess vorausgegangen. Dabei wurden die phasenweise erarbeiteten Pla- nungsergebnisse jeweils einer bau- und kostentechnischen Kontrolle unterzogen. Die fachtechnische Prüfung des GVFG-Antrags durch den Zuwendungsgeber kam abschlie- ßend zu dem Ergebnis, dass gegen das Bauvorhaben in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht keine Bedenken bestehen. Doch selbst eine gewissenhafte Kostenermittlung, die sogar von Kritikern der Kombilö- sung als realistisch anerkannt wurde, kann keine Garantie für eine anhaltende Kostensi- cherheit abgeben. Erfahrungen in anderen Städten mit bereits ausgeführten Tunnelpro- jekten zeigen, dass gerade bei einem so hochkomplexen innerstädtischen Bauvorhaben Kostensteigerungen nicht vermieden werden können. Bei einer voraussichtlichen Bau- zeit von zehn Jahren trägt allein die allgemeine Baupreisentwicklung zu einer nicht un- erheblichen Erhöhung der Investitionskosten bei. Auch lassen nicht vorhersehbare Schwierigkeiten während der Bauausführung, höhere Anforderungen bei der Aufrecht- erhaltung von Verkehr und Erschließung sowie notwendige Anpassungen bei den Ver- waltungs- und Entschädigungskosten die Herstellungskosten ansteigen. Neben kon- junkturellen und strukturellen Entwicklungen in der Bauwirtschaft können andere große Bauprojekte wie zum Beispiel Stuttgart 21 oder der Rastatter Tunnel zusätzlich zu höhe- ren Ausschreibungsergebnissen führen. Trotzdem werden, schon im eigenen Interesse, unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsanforderungen weiterhin alle Anstren- Seite 2 gungen unternommen, um weitere Kostensteigerungen zu begrenzen. Hierzu wird un- ter anderem auch das Mängel- und Verzugsmanagement konsequent weiter ausge- baut, um weitere Bauverzögerungen sowie unbegründete Mehrkostenforderungen ab- zuwehren und die Einhaltung des Bauvertrags durchzusetzen. Darüber hinaus ist es fes- te Absicht der KASIG, die zukünftig noch zu vergebenden Maßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob sich, unter Berücksichtigung funktionaler und sicherheitsrelevanter Er- fordernisse, weitere Möglichkeiten zur Kostenbegrenzung ergeben. B. Warum sind bei den vorliegenden Bau- und Kostenplanungen nicht alle doch bei einem solchen Bauvorhaben klar erkennbaren Kostenrisiken mit einem An- satz für Unvorhergesehenes berücksichtigt? Die regelmäßig kommunizierten Kostenfortschreibungen basieren auf bereits festge- stellten Mehrkosten sowie weiteren Zusatzkosten, die ungefähr mit einem Zeithorizont von einem Jahr erwartet werden. Demgegenüber werden bei den längerfristigen Kos- tenprognosen neben der angenommenen allgemeinen Baupreisentwicklung die noch möglichen Kostenerhöhungen über die Position Unvorhergesehenes veranschlagt. C. Unterliegen nicht alle Planungen einem qualifizierten Controllingverfahren? Siehe Antwort zu A. D. Vorliegende permanente Kostensteigerungen lassen Mängel sowohl bei der Planung als auch bei den Aufsichtsorganen vermuten. Welche Schritte hat die Verwaltung bereits unternommen bzw. wird sie unternehmen, hier auch über die mögliche persönliche Haftung der GmbH-Organe Transparenz zu schaffen? Für die Stadt Karlsruhe als Gesellschafterin sind im Zuge der laufenden Realisierung der Kombilösung bisher keine Gründe erkennbar gewesen, die solche Überlegungen auch nur im Ansatz erforderlich gemacht hätten. E. Parallelen beim Bau der Karlsruher Kombilösung und der Hamburger Elbphil- harmonie, die jetzt Medienberichten zufolge (Hamburger Abendblatt, FAZ) auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt, sind zu hinterfragen. Laut einem Ab- Seite 3 schlussbericht sind in Hamburg unfertige Planung, mangelnde Kontrolle von- seiten der Politik und der Aufsichtsorgane und ein Chaos auf der Baustelle schuld am Desaster beim Bau der Elbphilharmonie. Die Kosten für den Steuer- zahler bei dem Projekt sind von ursprünglich 77 Millionen auf 789 Millionen Eu- ro gestiegen. Erstmals nennt der Bericht, der die Ereignisse bis Ende 2008 un- tersucht, auch die Namen der Verantwortlichen. Demnach ist die städtische Re- alisierungsgesellschaft (Rege) mit ihrem Chef Hartmut Wegener für wichtige Fehlentscheidungen verantwortlich. Die politisch Verantwortlichen, allen voran Hamburgs damaliger Bürgermeister Ole von Beust (CDU) und sein Chef der Se- natskanzlei Volkmar Schön (CDU), seien ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht geworden. Aber auch die Architekten Herzog & de Meuron und der Baukon- zern Hochtief kommen in dem Bericht nicht gut weg. Wäre es nicht an der Zeit, dass auch in Karlsruhe eine Aufarbeitung der Um- stände von Planung, vorgelegten Versprechungen (Kosten, Bauzeiten und - maßnahmen sowie Kapazitäten) zum Bürgerentscheid 2001 und tatsächlicher Kosten- und Bauzeitentwicklung erarbeitet wird, in dem die Verantwortlichkei- ten von Oberbürgermeister, Baubürgermeister, Gemeinderat, KASIG und den Aufsichtsorganen beleuchtet werden? 1. Welche Maßnahmen bzw. Rechtsgutachten hat die Verwaltung bereits in Angriff genommen bzw. in Auftrag gegeben? Die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger haben beim Bürgerentscheid am 22. Sep- tember 2002 mit Mehrheit ihre Zustimmung zum Bau der Kombilösung gegeben. Seit Einreichung des Antrags auf Zuwendungen nach dem GVFG und besonders auch nach dem Baubeginn in 2010 wurden die Zuwendungsgeber, der Aufsichts- rat, der Gemeinderat und auch die Öffentlichkeit sowohl turnusmäßig als auch aus besonderem Anlass über den aktuellen Baufortschritt und auch über die fest- gestellte und prognostizierte Kostenentwicklung informiert. Eine Notwendigkeit, mittels Rechtsgutachten die bisherige Projektentwicklung zu beleuchten, ist daher nicht erkennbar. Seite 4 2. Sollte in dieser Richtung noch nichts unternommen worden sein – wäre hinsichtlich möglicher Verjährungsfristen eine Beauftragung nicht umge- hend sinnvoll? Dies würde zur angestrebten Transparenz führen. Siehe Antwort zu Ziffer 1. 3. Entspricht die Haushaltseinstellung des städtischen Anteils der Kombilö- sung dem GemHVO § 12, wonach alle Haushaltsansätze auf der Grundla- ge einer qualifizierten und verbindlichen Kostenberechnung zu tätigen sind, um die gesetzlich geforderte Haushaltswahrheit zu etablieren? Kosten aus dem Eigenanteil an der Kombilösung, die nicht von der KVVH getra- gen werden können, sind im gegebenen Fall von der Stadt als Gesellschafterin zu übernehmen. Die Aufnahme in den städtischen Haushalt erfolgt dabei unter Ein- haltung und Beachtung aller gesetzlichen und haushaltsrechtlichen Verordnun- gen.

  • FW-Prüfung Bauplanung Kombilösung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 10.05.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 01.07.2014 2014/0612 32.3 öffentlich Kombilösung: Prüfung Bauplanung und Kostenentwicklung Kombilösung A. Was gedenken KASIG, Aufsichtsrat und Verwaltung gegen die ständigen Kostensteigerungen bei der Kombilösung zu unternehmen? B. Warum sind bei den vorliegenden Bau- und Kostenplanungen nicht alle doch bei einem solchen Bauvorhaben klar erkennbaren Kostenrisiken mit einem Ansatz für Unvorhergesehenes berücksichtigt? C. Unterliegen nicht alle Planungen einem qualifizierten Controllingverfahren? D. Vorliegende permanente Kostensteigerungen lassen Mängel sowohl bei der Planung als auch bei den Aufsichtsorganen vermuten. Welche Schritte hat die Verwaltung bereits unternommen bzw. wird sie unternehmen, hier auch über die mögliche persönliche Haftung der GmbH-Organe Transparenz zu schaffen? E. Parallelen beim Bau der Karlsruher Kombilösung und der Hamburger Elbphil- harmonie, die jetzt Medienberichten zufolge (Hamburger Abendblatt, FAZ) auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt, sind zu hinterfragen. Laut einem Abschlussbericht sind in Hamburg unfertige Planung, mangelnde Kontrolle vonseiten der Politik und der Aufsichtsorgane und ein Chaos auf der Baustelle schuld am Desaster beim Bau der Elbphilharmonie. Die Kosten für den Steu- erzahler bei dem Projekt sind von ursprünglich 77 Millionen auf 789 Millionen Euro gestiegen. Erstmals nennt der Bericht, der die Ereignisse bis Ende 2008 untersucht, auch die Namen der Verantwortlichen. Demnach ist die städtische Realisierungsgesellschaft (Rege) mit ihrem Chef Hartmut Wegener für wichti- ge Fehlentscheidungen verantwortlich. Die politisch Verantwortlichen, allen voran Hamburgs damaliger Bürgermeister Ole von Beust (CDU) und sein Chef der Senatskanzlei Volkmar Schön (CDU), seien ihrer Aufsichtspflicht nicht ge- recht geworden. Aber auch die Architekten Herzog & de Meuron und der Bau- konzern Hochtief kommen in dem Bericht nicht gut weg. Wäre es nicht an der Zeit, dass auch in Karlsruhe eine Aufarbeitung der Um- stände von Planung, vorgelegten Versprechungen (Kosten, Bauzeiten und - maßnahmen sowie Kapazitäten) zum Bürgerentscheid 2001 und tatsächlicher Kosten- und Bauzeitentwicklung erarbeitet wird, in dem die Verantwortlichkei- ten von Oberbürgermeister, Baubürgermeister, Gemeinderat, KASIG und den Aufsichtsorganen beleuchtet werden? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 1. Welche Maßnahmen bzw. Rechtsgutachten hat die Verwaltung bereits in Angriff genommen bzw. in Auftrag gegeben? 2. Sollte in dieser Richtung noch nichts unternommen worden sein – wä- re hinsichtlich möglicher Verjährungsfristen eine Beauftragung nicht umgehend sinnvoll? Dies würde zur angestrebten Transparenz führen. 3. Entspricht die Haushaltseinstellung des städtischen Anteils der Kom- bilösung dem GemHVO § 12, wonach alle Haushaltsansätze auf der Grundlage einer qualifizierten und verbindlichen Kostenberechnung zu tätigen sind, um die gesetzlich geforderte Haushaltswahrheit zu etab- lieren? Nach Angaben der KASIG, liegen die aktuellen Prognosen für den Stadtbahntunnel derzeit bei 524,4 Millionen Euro und für den Straßentunnel Kriegsstraße, deren Kos- tenermittlung nicht auf der Grundlage eines endgültigen Entwurfsplanung, sondern einer Vorplanung entstanden ist, bei 224,4 Millionen Euro. Das sind rund 44 Millio- nen Euro mehr als noch vor wenigen Monaten angenommen. Hinzu kommt, dass eine aktualisierte Höhe der Gesamtkosten aber erst im Spätjahr von der KASIG be- kanntgegeben werden kann. Die Steigerung um 21 Millionen Euro beim Stadtbahntunnel resultiert laut KASIG "im Wesentlichen aus der intensivierten Bautätigkeit mit zusätzlichen Leistungen, auf- wendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen und hohen baubegleitenden Qualitätsan- forderungen." unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Juni 2014 Sachverhalt/Begründung:

  • Protokoll TOP 32.3
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 37. Punkt 32.3 der Tagesordnung: Kombilösung Prüfung Bauplanung und Kostenentwicklung Kombilösung Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 10. Mai 2014 Vorlage: 2014/0612 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32.3 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014