Ökostrom in städtischen Liegenschaften
| Vorlage: | 2014/0610 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 12.05.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 01.07.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Dr. Christofer Leschinger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 08.05.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 01.07.2014 2014/0610 22 öffentlich Ökostrom in städtischen Liegenschaften 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, was in den letzten Jahren unternommen wurde, um den Verbrauch von Strom in den städtischen Liegenschaften zu reduzieren und welche weiteren Maßnahmen hierzu geplant sind. 2. Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Mehrkosten entstehen, wenn für die städti- schen Liegenschaften zukünftig Ökostrom bezogen wird. Für die Berechnung der Mehrkosten soll von regenerativem Strom ausgegangen werden, der die Anforde- rungen des ok-power-Labels erfüllt. 3. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Stadt für ihre Liegenschaften zukünftig Ökostrom mit ok-power-Label bei den Stadtwerken bezieht. 4. Die zusätzlichen Kosten werden im Entwurf für den kommenden Doppelhaushalt 2015/16 berücksichtigt. Bisher bezieht die Stadtverwaltung für ihre Liegenschaften ausschließlich konventio- nellen Strom. Einige städtische Gesellschaften wie VBK, KVVH und KMK kaufen da- gegen bereits Ökostrom bei den Stadtwerken ein. Auch die Stadtwerke selbst de- cken ihren Eigenbedarf mit Ökostrom. Der Bezug von Ökostrom für städtische Liegenschaften ist im Klimaschutzkonzept als wichtige Maßnahme verankert und sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Dies wird auch zu einer verbesserten Bewertung beim European Energy Award füh- ren, der gerade bei der städtischen Gebäudewirtschaft noch großes Potential für Klimaschutzmaßnahmen sieht. Ungeachtet dessen, sollte gleichzeitig die Energieef- fizienz der städtischen Liegenschaften sowohl beim Strom- als auch beim Wärme- verbrauch kontinuierlich verbessert werden. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Seit 2013 können Geschäftskunden von den Stadtwerken Karlsruhe Ökostrom be- ziehen, der mit dem ok-power-Label zertifiziert ist. Dieser trägt, anders als zuvor der RECS-zertifizierte Strom, direkt zum Neubau von Anlagen und damit zum Ausbau erneuerbarer Energien bei. Die Weiterentwicklung des Ökostromangebots der Stadtwerke Karlsruhe wollen wir unterstützen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Alexander Geiger Johannes Honné Dr. Christofer Leschinger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Juni 2014
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 08.05.2014 eingegangen: 08.05.2014 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0610 22 öffentlich Dez. 6 Ökostrom in städtischen Liegenschaften - Kurzfassung - Die Stadt Karlsruhe bezieht den für ihre Liegenschaften sowie für die Stadtentwässerung/ Klärwerk notwendigen Strom direkt von der EEX-Strombörse in Leipzig. Hierzu bedient sie sich der Stadtwerke Karlsruhe als Dienstleister, der die Zulassung als Stromhändler zum Handel an der Börse besitzt. Der von dort bezogene Strom speist sich aus einem Strommix, der weder zertifiziert noch mit einem Label versehen ist. Da die zukünftig benötigten Strombänder in der Regel zu bör- sennotierten Marktpreisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten nach Einschätzung der Han- delsexperten der Stadtwerke geordert werden, wird ein besonders günstiger Durchschnitts- preis erzielt. Der verfügbare Ökostrom ist zu deutlich geringeren Preisen erhältlich als dies noch im Jahr 2013 im Rahmen einer ähnlichen Anfrage der Fall war. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu folgen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 100.000 Euro/Jahr 100.000 Euro/Jahr Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Mittel müssten in den nächsten Doppelhaushalt eingestellt werden. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, was in den letzten Jahren unternommen wurde, um den Verbrauch von Strom in den städtischen Liegenschaften zu reduzieren und welche weiteren Maßnahmen hierzu geplant sind. Im Gegensatz zur bisher durchschnittlich Verringerung des Wärmeverbrauchskennwertes der städtischer Gebäude von 2 % pro Jahr stieg im langjährigen Trend der Jahre 1993 - 2011 der Kennwert des flächenbezogenen Stromverbrauchs um ca. 0,5 % an: Dies ist allgemein dadurch zu begründen, dass zwar die Energieeffizienz der stromabhängigen Verbraucher kontinuierlich steigt, die Anzahl der Verbraucher jedoch ebenso zunimmt. Dieses Phänomen kann als Spielart des so genannten Rebound-Effektes gesehen werden. Konkrete Ursachen sind besonders in folgenden Anwendungsbereichen festzustellen: Vermehrter Einbau von Lüftungsanlagen zur Verringerung von Lüftungswärmeverlusten Langsam fortschreitender Einsatz von Klimatisierungen Vermehrter Einsatz von Regelungstechnik und Sensoren Vermehrter Einsatz von IT-Ausstattung und medientechnischen Geräten Der stetigen Erhöhung zu begegnen, ist Teil der strategischen Maßnahmen des kommunalen Energiemanagements. Für den Sektor der städtischen Immobilien sind besonders folgende Maßnahmen hervorzuheben: Intensivierung des Energiecontrollings in Form einer zeitlichen engeren Datenerfassung Der erste Schritt zur Veränderung der Verbrauchsentwicklung ist immer die objektive Datener- hebung und Bewusstmachung der Verbrauchswerte. Durch das städtische Energiemanagement wurden bisher über drei Pilotprojekte begonnen, die Datenaufnahme von Verbräuchen durch Zählerablesungen zu intensivieren. Ziel ist es, schrittweise von ersten Gebäuden bis zur Gesamtmenge aller relevanten Liegenschaf- ten die zeitliche Auflösung von einer monatlichen Ablesung auf ein 15-minütiges Intervall dras- tisch zu erhöhen. Hierdurch wird erstmals eine Datenqualität erschlossen, die neben der rein summarischen Beschreibung der Verbräuche auch gezielte Analysen der Ursachen an Hand der Verbrauchsentwicklung erlaubt. Dadurch können beispielsweise Mehrverbräuche, die durch 0 4 8 12 16 20 24 28 32 1993199419951996199719981999200020012002200320042005200620072008200920102011 Jahr 0 2 4 6 8 St rom kost en i n Euro / (m 2 a) St romverbrauch in kWh / (m 2 a) Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ausfall von Anlagensensoren, Fehlbedienung oder Defekte bedingt sind, zeitnah beseitigt wer- den. Nach der bisherigen Pilotphase ist nun der Beginn des Ausbaus für 2014 vorgesehen. Reduktion der Stromverbräuche durch bewussteres Handeln der Gebäudenutzenden Die wirtschaftlich effizienteste Form der Einsparung ist noch vor investiven Maßnahmen das Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher positiv zu beeinflussen. Durch zunächst auf jeweils drei Jahre angelegte EinSparProjekte an 45 Schulen und fast allen städtischen Dienststel- len soll neben den Verbräuchen von Wärme und Wasser auch der Stromverbrauch erstmals wahrnehmbar sinken. Die Reduktion entsteht rein verhaltensbezogen. Bauliche Maßnahmen an der Gebäudesubstanz und den technischen Anlagen sowie Änderungen in der Nutzungsart oder -häufigkeit werden aus den Einsparungsergebnissen herausbereinigt. Für das erste veröffentlichte Bilanzjahr der Schulen (2012) wurde eine durchschnittliche Stromeinsparung von 6 % festgestellt. In absoluter Größe sind dies über 400 MWh Strom und entsprechend 220 Tonnen vermiedene CO 2 -Emissionen. Einsatz von Effizienztechnik in der Beleuchtung Im Rahmen der Leitlinie für Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen wurde mit Beginn des Jah- res 2012 ein sehr hoher Standard beim Einsatz künstlicher Beleuchtung eingeführt: Für den Einsatz von Leuchtkörpern wurde die Energieeffizienz auf einen Zielwert von 2 W/m²*100lx begrenzt. Ebenso wurde eine Effizienz des Leuchtenkörpers auf 80 % Wirkungsgrad eingeführt. In Bereichen mit hoher Jahresnutzungsstundenzahl wird auch aus wirtschaftlichen Gründen die sich verbessernde LED-Technik zum neuen Quasi-Standard. An erster Stelle steht der Planungs- grundsatz, dass die Nutzung von Tageslicht vor Kunstlichtnutzung steht. Zwei hervorzuhebende Projekte des Klimaschutzfonds 2014 sind die Sanierung der Beleuchtung in den Parkgaragen am Festplatz und Hauptbahnhof mit LED-Technik. Die summierte Einspa- rung pro Jahr beträgt gemäß dem Entwurfsstand 254 MWh Energie bzw. 167 Tonnen CO 2 - Emissionen. Für die Projekte bestehen Förderzusagen durch die Bundesrepublik Deutschland in Höhe von rund 79.000 EUR. Einsatz von Effizienztechnik in der Anlagentechnik Selbstverständlich wird die Energieeffizienz von Geräten und Anlagen auch in den übrigen Sek- toren der kommunalen Gebäude intensiviert. Stellvertretend ist der seit 2012 standardisierte Einsatz von Hocheffizienzpumpentechnik im Bereich der Warmwasserzirkulationsleitungen und Heizungsverteilungen zu nennen. Wegen des umfangreichen Bestandes und der Notwendigkeit der gleichzeitigen Optimierung des örtlichen Wärmeverteilnetzes von der Wärmeerzeugung bzw. Einspeisung der Fernwärme bis zum einzelnen Heizkörper ist es hier jedoch über Jahre hinweg noch notwendig, einen Modernisierungsrückstau aufzuholen. Diese besondere Aufgabe wird durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft mittels Stellenaufbaus initiativ in An- griff genommen. Pilotprojekt zur Erprobung eines geregelten, natürlichen Lüftungskonzeptes ohne Ein- satz von Lüftungsgeräten im Gebäudebestand Der im Neubaubereich nach Passivhausstandard übliche Einsatz von lüftungstechnischen Anla- gen zur Reduktion der Lüftungswärmeverluste ist grundsätzlich auch im Rahmen von Gebäu- desanierungen eine Option zur Energieeinsparung. Mit einem Pilotprojekt einer geregelten, natürlichen Fensterlüftung erprobt das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft ein alternati- ves System im Rahmen einer energetischen Sanierung am H-Bau des Max-Planck-Gymnasiums. Ziel ist es, bei mindestens gleicher primärenergetischer Bilanz der Strom- und Wärmeverbräuche mit geringeren Investitionskosten, geringen Bauunterhaltungskosten und deutlich reduziertem Stromverbrauch eine Alternative zur Technisierung mit dezentraler Lüftungstechnik zu erpro- ben. Das Projekt wird seit Mai beginnend ausgeführt und erhält durch seinen vorbildlichen An- satz im Rahmen der Teilnahme am Forschungsprojekt „Energieeffiziente, energetisch nachhalti- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Abwasser- behand- lung: 39% Straßen- beleuch- tung: 25% Städtische Liegen- schaften: 36% ge und lernförderliche Schulsanierung“ im Landesförderprogramm „Klimaschutz-Plus“ einen 50%igen Förderbonus. Präventive Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes Im Rahmen der städtischen Initiativen zur „Anpassung an den Klimawandel“ hat das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft die Maßnahmen GB-1 bis GB-3 mit eingebracht, welche das Ziel verfolgen, beginnend bei einer systematischen Bestandsaufnahme des Überhitzungsrisikos in der Folge effektivere Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes zu ergreifen. Hierbei geht es gezielt um die Vermeidung von Klimatisierungen öffentlicher Gebäude bei möglichst weitgehender Einhaltung der normierten Rahmenbedingungen für Aufenthaltsräume, was stra- tegisch die Vermeidung zusätzlicher Stromverbräuche mit zum Ziel hat. 2. Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Mehrkosten entstehen, wenn für die städti- schen Liegenschaften zukünftig Ökostrom bezogen wird. Für die Berechnung der Mehrkosten soll von regenerativem Strom ausgegangen werden, der die Anforderun- gen des ok-power-Labels erfüllt. Bezogen auf das Kalenderjahr 2013 wurden folgende Gesamtstromverbräuche städt. Einrich- tungen durch die Stadtwerke Karlsruhe festgestellt, deren Summe aufgerundet 52.000 MWh betrug: Stromverbräuche 2013 Abwasserbehandlung: 20.000 MWh (+5 % zu 2012) Städtische Liegenschaften inkl. Brunnen: 19.000 MWh (+4 % zu 2012) Straßenbeleuchtung: 13.000 MWh (-2 % zu 2012) Der Aufschlag für die Beschaffung von Ökostrom, welcher den Anforderungen des ok-power- Labels entspricht, beträgt derzeit 1,70 €/MWh (netto). Hierbei handelt es sich um sog. ok- power-„zertifizierungsfähigen“ Ökostrom, welcher einen klaren Anreiz zum Neubau regenerati- ver Erzeugungsanlagen setzt. Das bedeutet konkret: Mindestens ein Drittel der Energie muss aus Anlagen stammen, die nicht älter als 6 Jahre sind. Ein Drittel der Energie muss aus Anlagen stammen, die nicht älter als 12 Jahre sind Die Anlagen beider Kategorien dürfen nicht im Förderbereich des Erneuerbare-Energien- Gesetzes liegen. Um tatsächlich das ok-power-Label für den Strombezug der städtischen Liegenschaften zu er- langen und dieses auch in der Außendarstellung präsentieren zu können, muss jedoch noch eine Zertifizierung durch eine unabhängige Einrichtung wie z. B. dem TÜV Süd erfolgen. Für die Zertifizierung entstehen nochmals zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 4.500 € (netto). Erst dann trägt der Strombezug der städtischen Liegenschaften das ok-power-Label. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Es würden sich die in der folgenden Tabelle aufgeführten Mehrkosten ergeben (jeweils Netto- Preise): Bereich Verbrauch 2013 [MWh] Aufschlag ok-power- Ökostrom [€/MWh] Mehrkosten ohne Zertifi- kat Kosten Zertifi- zierung Mehrkosten Stadt KA gesamt 51.233 1,70 87.096 € ca. 4.500 € ca. 91.596 € Abwasser- behandlung 19.932 33.844 € ca. 38.384 € Städt. Liegenschaften 18.638 31.685 € ca. 36.187 € Straßenbeleuchtung 12.663 21.527 € ca. 26.027 € Mehrkosten Ökostrombezug zertifiziert nach Label „ok-power“: durchschnittlicher Arbeitspreis für städtische Liegenschaften (2013; exklusive MWSt.): 0,1402 EUR/kWh durchschnittlicher Arbeitspreis für städtische Liegenschaften (2013; inkl. MWSt.): 0,1668 EUR/kWh Aufschlag Arbeitspreis für zertifizierten Ökostrom „ok-power“ (2014; exklusive MWSt.): 0,0017 EUR/kWh Aufschlag Arbeitspreis für zertifizierten Ökostrom „ok-power“ (2014; inkl. MWSt.): 0,0020 EUR/kWh prozentuale Mehrkosten Arbeitspreis Ökostrom: 1,2 % Der eingangs genannte Aufschlag wurde auf Basis der aktuell geltenden Marktkonditionen kal- kuliert und ist nicht verbindlich. Die Marktpreise können sich bis zur Entscheidung über die Be- schaffung von Ökostrom ändern. Gerne übermitteln die Stadtwerke zu gegebener Zeit ein ak- tualisiertes und verbindliches Angebot. Der beantragte Bezug von Ökostrom würde die Maßnahme M 32 „Bezug von Ökostrom für städt. Liegenschaften“ als Bestandteil des vom Gemeinderat beschlossenen Klimaschutzkonzep- tes der Stadt Karlsruhe in den Vollzug bringen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu folgen.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 22 der Tagesordnung: Ökostrom in städtischen Liegenschaften Antrag der Stadträtin Bettina Lisbach, der Stadträte Alexander Geiger, Johan- nes Honné und Dr. Christofer Leschinger (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 8. Mai 2014 Vorlage: 2014/0610 Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung und Verweisung in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit. Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Ich verweise auf den letzten Satz der Kurzfassung unserer Stellungnahme: Die Verwal- tung empfiehlt, dem Antrag zu folgen. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Wir sind mit der Antwort der Verwaltung sehr zufrieden. Das möchte ich gleich vorweg schicken. Beim ersten Punkt wird allerdings noch deut- lich, dass trotz der vielen Maßnahmen, die die Stadtverwaltung durchführt, es gerade einmal gelingt, den Stromverbrauch zu stabilisieren, weil gleichzeitig immer wieder zu- sätzliche Geräte, Lüftungsanlagen, Klimaanlagen und auch IT heutzutage, Medien, den Stromverbrauch in die Höhe treiben. Insofern ist es uns ein Anliegen, dass wir doch mit- telfristig zu einer Senkung kommen und dass man sich noch einmal bewusster überlegt, auch wenn man sich neue Geräte anschafft und sich Gedanken macht: Muss das wirk- lich alles sein? Wie können wir wirklich zu einer Senkung des Stromverbrauchs auch bei der Stadt beitragen? Zum anderen freuen wir uns, dass es jetzt wirklich einmal gelungen ist, dass die Stadt- werke zertifizierten Ökostrom nach ok-power-Label anbieten und dass die Kosten jetzt so gering sind. Die Stadtverwaltung wird dem Antrag folgen und die Stadt selbst - nicht - 2 - nur einige Gesellschaften - Ökostrom über die Stadtwerke beziehen kann. Wenn sich das dann so im Haushalt wiederfindet und sogar auch für Abwasser und Beleuchtung, dann freuen wir uns, dass das auf dem richtigen Weg ist. (Beifall bei den Grünen) Stadträtin Luczak-Schwarz (CDU): Der Antrag der Grünen hat durchaus Charme. Er erinnert mich natürlich unter Ziffer 3 an immer wieder jährlich gestellte Anträge der Grünen, dass Ökostrom mit einer bestimmten Zertifizierung Seitens der Stadt bezogen werden soll. Zu Ziffer 1 halten wir die Ausführungen für in Ordnung. Bei dem Thema Ökostrom mit diesem Label sage ich Ihnen ganz offen, Herr Dr. Men- trup, fehlt mir ein bisschen die Darstellung des Mehrwertes. Wir haben diesen Vorgang schon öfters gehabt hier im Gemeinderat, zuletzt 2012. Ich habe mir die Antwort der Verwaltung noch einmal herausgezogen. Da wurde ausgeführt, dass der Strommix, den die Stadtwerke ohne dieses Ökolabel bezieht, auch die Anforderungen nach EAA bein- haltet, auch entsprechende Punktesystematik für uns gegeben hat. Insofern haben wir uns als Fraktion überlegt, ob uns dieser Mehrwert nicht noch einmal im zuständigen Ausschuss dargestellt werden könnte, bevor wir das jetzt hier positiv entscheiden wür- den. Wir bitten um Verweisung in den Hauptausschuss oder gegebenenfalls in den Aus- schuss für Umwelt und Gesundheit, um wirklich noch einmal intensiv den Mehrwert für die 100.000 € im Vergleich zu einem Ökostrommix, der nicht die Anforderungen dieses Labels beinhaltet, darzustellen. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Marin (SPD): Das ist mein dritter Redebeitrage heute. Das dritte Mal muss ich die Verwaltung loben. Das mache ich hiermit auch gerne, denn die Verwaltungsantwort war wirklich sehr gut und aufschlussreich. Wenn man einmal zurückschaut, in früheren Jahren - ich kann mich noch gut an die Anträge erinnern - war es Delta doch um eini- ges höher, um entsprechend gelabelte Energie zu bekommen. Insofern war ich von der Verwaltungsantwort positiv überrascht. Wir tragen auch die Verwaltungsantwort so mit. Vielleicht ein Punkt - Sie haben sehr vieles hier wiedergegeben - was man tun möchte, um Energie zukünftig einzusparen, von Hocheffizienzpumpen u. Ä. Das ist sehr detail- liert niedergelegt. Da ich jetzt für uneigennützig gelten darf, hier in diesem Raum nicht mehr allzu lange sein werde, möchte ich an der Stelle auch vorschlagen, dass man sich einmal die Beleuchtung hier in diesem Raum vornimmt, die benötigte Energie reduziert und die Luxzahl - gerade für die Sitzplätze hier hinten - etwas verbessert, um auch zu späteren Stunden die Lesefähigkeit des zukünftigen Gemeinderates sicherzustellen. (Vereinzelter Beifall) - 3 - Das wäre jetzt eine Bitte von mir, was mir noch eingefallen ist, was ich mir für den nächsten Gemeinderat wünsche. Im Übrigen wäre noch ein Punkt, der uns wichtig wäre: Wenn Sie als Gesellschafter un- serer Töchter auf die Gesellschaften zugehen und dieses Thema dort mit einbringen könnten, um möglicherweise noch die eine oder andere Gesellschaft dazu zu bewegen, diesen geringen Mehrpreis - der vielleicht beim einen oder anderen in der Abwägung dann Sinn macht - dann tragen zu lassen. Ansonsten herzlichen Dank von unserer Seite für die Vorlage. Wir stimmen der Verwal- tungsantwort zu. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Høyem (FDP): Auf welchem Planeten leben eigentlich unsere lieben grünen Kollegen? (Unruhe, vereinzelter Beifall) In Berlin wird intensiv über Energie und Strompreise diskutiert und verhandelt. Diese Diskussionen werden auch mit unserem baden-württembergischen Energiekommissar, Herrn Oettinger, geführt. Das ganze Ziel ist, künstliche Zuschüsse zu vermindern und die marktwirtschaftliche Konkurrenz für alle Energietypen zu verbessern. Aber nicht so für unsere grünen Kollegen in Karlsruhe. Wenn es um Ideologiestrom geht, (Zurufe) dann ist es egal mit Marktwirtschaft. Noch schlimmer: Dann ist es egal, wie man Steu- ergelder verwendet. Für Ideologiestrom wollen die Grünen gerne 100.000 € hier und 100.000 € dort rausschmeißen. Es ist gut und konstruktiv, dass die Stadtverwaltung unsere Energieeffizienz so energisch verbessert hat. Es ist für uns Liberale selbstver- ständlich, dass unser Strom als Strommix zu börsennotierten Marktpreisen eingekauft wird, zum besonders günstigen Durchschnittspreis. Oft versuchen unsere grünen Kollegen, sich als besonders sparsam darzustellen. Auch heute, als wir über den Stadtgeburtstag diskutiert haben, und immer, wenn wir über den Zoo oder das Wildparkstadion diskutieren. Aber das sind nur Beispiele. Wenn es um Ideologiestrom geht, ist kein Preis zu hoch. Hier versucht man, Bundespoli- tik durch die Hintertür in die Kommunalpolitik zu führen. Der Antrag ist nicht neu. Wie so oft, wenn grüne Anträge nicht die Mehrheit im Gemeinderat finden, wiederholt man es ganz einfach im nächsten Jahr. Was hat sich seit 2013 geändert, als dieser Antrag von der Verwaltung abgelehnt wurde? Der Gemeinderat ist der gleiche. Aber wir haben einen neuen Oberbürgermeister, den wir hoch schätzen, der aber natürlich mit grünen Stimmen gewählt wurde. - 4 - (Vereinzelter Beifall) Wir Liberale wollen nicht unsere Steuerzahler mit 100.000 € extra Jahr für Jahr belasten für eine Ideologiestrom und für Bundespolitik im Karlsruher Gemeinderat. (Beifall bei der FDP) Stadtrat Dr. Fischer (KAL): Ich habe mir vom ZK der KAL, Abteilung Ideologiefor- schung, (Heiterkeit) die Freigabe erteilen lassen bekanntzugeben, dass die Karlsruher Liste mit voller Power hinter einem ideologischen Strom steht, der zukünftig beschafft wird. Wir freuen uns, wenn das dann umgesetzt wird. (Beifall bei der KAL) Stadtrat Kalmbach (GfK): Auch hier eine ideologiefreie Meinung. Wir von GfK finden es gut, dass wir auf 100 % grünen Strom umstellen werden. Allerdings muss man sa- gen, wenn wir das tun, heißt es nicht gleichzeitig, dass auf der anderen Seite entspre- chende EEG-Anlagen errichtet sind. Das ist zunächst einmal nur eine ideelle Größe. Deshalb wäre zu überlegen, ob man hier nicht sogar einen Schritt weitergeht, und die Stadt Karlsruhe sich ein Konzept überlegt, wie wir das aus eigenen Quellen speisen. Drei Schritte möchte ich gerne vorschlagen: 1. Wir haben Beteiligungen, z. B. Baldig II. Wie wäre es, wenn wir den Strom, der dort aus unserem Anteil erzeugt wird, nicht einer Übertragungsnetzgesellschaft übergeben, sondern ihn bilanziell auf die Stadt Karlsruhe überschreiben? 2. Wir bauen hier in Karlsruhe Beteiligungsprojekte auf, laden durch die Stadt Karls- ruhe Bürger ein, sich zu beteiligen und der erzeugte Strom wird EEG-mäßig für die Stadtverwaltung verwendet. 3. Viele Bürger haben solche Anlagen auf dem Dach. Sie produzieren für den Ei- genbedarf Strom. Jeder produziert in der Regel mehr als er braucht. Vielleicht findet man jetzt ein Modell in Karlsruhe, wie diese Bürger diesen Strom der Stadt Karlsruhe zur Verfügung stellen können. Dann können wir es auf diese Weise über die drei Maßnahmen schaffen, dass wir 100 % aus eigener Beteiligung der eigenen Stadt zur Verfügung stellen. Das wäre das Ziel für uns. Stadtrat Geiger (GRÜNE): Liebe Kollege Tom Høyem, Sie haben einige rhetorische Fragen gestellt, die sich aber dummerweise für Sie beantworten lassen. - 5 - Was hat sich geändert seit unserem letzten Antrag? Die Kosten für diesen sehr hoch- wertig zertifizierten Strom sind von 850.000 € für alle städtischen Liegenschaften auf 100.000 € gesunken. Darüber hinaus ist das - wie Frau Luczak-Schwarz vorhin bei ei- nem anderen Thema angesprochen hatte - im Prinzip ein Vollzugsantrag, denn auch die FDP hat das Klimaschutzkonzept mit unterstützt. Die Maßnahme M 32 fügt explizit aus, dass wir uns um die Beschaffung von ökologischem Strom bemühen sollen. Genau das haben wir jetzt wiederholt beantragt. Manchmal dauern Dinge länger, aber sie werden dann gut. Ich bin froh, dass die Verwaltung das so sieht. Jetzt war Verweisung beantragt. Sie bekommen das in den entsprechenden Gremien noch einmal genauer dargestellt. (Beifall bei den Grünen) Stadträtin Luczak-Schwarz (CDU): Herr Geiger, ich habe mich jetzt einfach melden müssen, weil ich nicht im Raum stehen lassen will, dass die Stadt zurzeit keinen Ökostrom bezieht. Das ist falsch. (Stadträtin Lisbach/GRÜNE: Doch!) - Nein. In der Vorlage von 2012 ist entsprechend dargestellt, dass der Strommix der Stadtwerke - damals war die Zahl von 2011 genannt, ich konnte es nicht genau verifi- zieren, es wird wahrscheinlich gestiegen sein - 26,2 % an erneuerbaren Energien bein- haltet und dass dieser Strommix bei der EAA - deswegen habe ich das auch genannt - entsprechend diese Sonderpunkte für Ökostrom erhält. Der einzige Unterschied - und das ist meine Frage des Mehrwertes - ist dieses besondere Label. Was bringt dieses be- sondere Label? Es beinhaltet bestimmte Voraussetzungen. Das ist auch dort aufgeführt. Das wissen Sie viel besser als ich. Dass wir jetzt anstelle von 800.000 € nur 100.000 € in die Hand nehmen, um diese Labelzertifizierung zu erfüllen, da möchte ich noch etwas mehr an Informationen haben, um dann entsprechend zu entscheiden, auch wenn sich hier eine Mehrheit abzeichnet. Wir haben Verweisung beantragt. Das ist jetzt sehr de- taillastig. Ich bitte, das im Ausschuss entsprechend aufzubereiten. (Beifall bei der CDU) Der Vorsitzende: Sie haben Verweisung beantragt. Es wird in den Ausschuss für Um- welt und Gesundheit verwiesen. Trotzdem habe ich jetzt keine Stellungnahme von Ihnen gehört, die uns verbieten wür- de, diesen Betrag in den nächsten Doppelhaushalt hineinzustellen und es damit als ent- sprechendes Konzept der Stadt umzusetzen. Ich glaube, dann haben wir das Eine auf- genommen. Das Andere kann noch einmal fachlich ausdiskutiert werden. Herr Kalmbach, ich kann jetzt zu Ihren wagemutigen Vorschlägen wenig sagen. Bringen Sie die dann bitte bei der entsprechenden Fachdiskussion im Ausschuss noch einmal ein. - 6 - Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Es war zu falsch. Ich merke ganz deutlich, dass die CDU hier Nachhilfe braucht. Von daher ist die Beratung im Ausschuss sicher sinnvoll. Aber das war jetzt wirklich Unsinn, was da gesagt wurde. Es tut mir leid, ich sage so etwas wirklich selten. Bisher hat die Stadt einen konventionellen Strommix bezogen. Die Zertifizierung macht hier gerade einmal 4.500 € aus. Die Mehrkosten sind ein ganz anderer Betrag. Das sind diese 85.000 €. Dies wären aber die Mehrkosten des ok-power-Labels im Vergleich zu dem, was wir heute beziehen, was ein ganz konventioneller Strommix ist. In jedem konventionellen Strommix sind auch aus Altanlagen erneuerbare Energien dabei. Das ist so, wenn Sie heute Strom an der Börse kaufen. Das hat aber mit einem Ökostrom nichts zu tun. Heute bezieht die Stadt definitiv keine Ökostrom. Einzelne Gesellschaften ma- chen das. Aber die Stadt als solche nicht. Das musste ich jetzt doch noch einmal klar- stellen. Aber wir können das dann gerne im Ausschuss weiter vertiefen. Der Vorsitzende: Das Verfahren ist klar. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014